-
Die
Erfindung betrifft Verpackungsvorrichtung in unterschiedlichen Ausführungsvarianten
zum wirtschaftlichen und ökonomischen
Verpacken von Wirtschaftsgütern
mittels Kunststofffolien, insbesondere Kunststofffolien, die als
Haube ausgebildet sind.
-
Verpackungen
die mittels Folien, die vorzugsweise als Folienhauben ausgebildet
sind, welche im kaltem Zustand gerefft und gedehnt, oder nur gedehnt
werden, werden überall
dort eingesetzt, wo eine Schrumpfung durch Wärmebehandlung der Folie nicht
erwünscht
ist und somit kontraproduktiv ist. Mittels Wickelautomaten ist es
wohl möglich
große Verpackungshöhen von
2,8 m und mehr zu erreichen, mittels Kunststoffhauben ist dies nach
dem heutigen Stand der Technik nicht möglich.
-
Mit
der neu angemeldeten Vorrichtung ist es erstmals möglich, mittels
aus Kunststoff bestehenden Hauben, welche in kaltem Zustand gedehnt
und über das
Verpackungsgut geführt
werden, sichere Verpackungshöhen,
z. B. auf Europaletten von über
2,8 m zu erreichen, was bisher nicht möglich war.
-
Die
wirtschaftliche und ökonomische
Komponente besteht darin, das hier praktisch in einem Verpackungsvorgang
das erreicht wird, wofür
man üblicher
Weise bisher mindestens zwei Verpackungsvorgänge in dieser Verpackungsvariante
benötigte. Die
Wirtschaftlichkeit und die Ökonomie
dieser Verpackungsvariante liegt hier klar auf der Hand und benötigt keinerlei
weiteren Darlegungen. Ein weiterer Vorteil ist der Sicherheitsaspekt.
Da Europaletten problemlos in 2,8 m Höhe verpackt und auf LKW" s verladen werden
können,
ist es nicht nötig
2 Paletten übereinander
zu stapeln, die während
des Transportes leicht verrutschen können, zumal wenn es sich um
geringgewichtiges Verpackungsgut handelt. Die Wirtschaftlichkeit
wird dadurch nochmals unterstrichen, dass das ganze Stauvolumen
eines geschlossenen LKW' s
genutzt werden kann. Das Laden von übereinander gestapelten Paletten
wird aus sicherheitstechnischen Gründen auch heute schon in den meisten
Fällen
vermieden.
-
Eine
Verpackungsvorrichtung, welche dem Erfindungsgegenstand, zumindest
in einer Ausgestaltungsvariante nahe kommt, ist aus der GB–202 05
780.1 bekannt.
-
Nachteilig
bei dieser Erfindung ist die Reffung der Dehnfolie. Die Reffung
erfolgt im wesentlichen mittels 4 Reffrollen, die an 4 sog. Haltefingern angedrückt werden.
und über
4 Elektromotoren in Bewegung gesetzt werden, wobei die Motoren synchron
eingestellt sind. Bei Verpackungshöhen deutlich unterhalb von
2 m mag der Anpressdruck der Reffrollen noch ausreichen, aber bei
Verpackungshöhen
von 2,8 Metern ist der Anpressdruck nicht ausreichend, da wesentlich
mehr Folie gerefft werden muss. Hierbei entsteht ein erhöhter Schlupf,
so das die Folienhaube oft nicht gerefft werden kann. Die Reffung
erfolgt nur teilweise, also nur unzureichend, eine Verpackung ist
von daher schon nicht möglich, da
die Folie, wenn überhaupt, über dem
Verpackungsgut im Ergebnis schief gezogen wird. Die Schieflage bei
nur 10° wird
anschaulich in 18 der Neuanmeldung
dargestellt. Eine einwandfreie und somit sichere Verpackung ist
nicht möglich.
Eine Erhöhung
des Anpressdruckes der Reffrollen verbessert das Ergebnis nicht,
im Gegenteil, der erhöhte Anpressdruck
bewirkt oft ein Reißen
der Folie bei gleichzeitiger Schieflage der Folienhaube.
-
Die
eben genannten Nachteile des
GB
202 05 780.1 werden durch die speziellen Ausgestaltungen
des Anmeldegegenstandes wirksam ausgeschaltet, und zwar so, dass
eine hundertprozentig schlupffreie Reffung der Kunststofffolie,
bzw. Folienhaube, im entsprechenden Anwendungsfall, gewährleistet
ist.
-
Das
Neue an dem Anmeldegegenstand sind neben den 2 neuen Reffausgestaltungen
mit anschließender
Dehnung und 180° Drehung
der Folienhaube, 3 weitere Dehnvarianten für Folienhauben ohne Reffung
und anschließende
Drehung der Folienhaube, bzw. des Folienschlauches auf einem Dehnrahmen,
die aber im weiteren Verpackungsablauf auf das gleiche Verpackungsprinzip
beruhen, da das Anbringen der Folienhaube, bis auf kleine konstruktive
Abweichungen, relativ gleich ist.
-
Die
5 neuen Ausgestaltungsvarianten des Anmeldungsgegenstandes werden
anhand von 18 Figurenbezeichnung erläutert und beschrieben, wobei
-
1 die
gesamte Verpackungsvorrichtung der Variante 1 in der Anbringungsphase
der Folienhaube (1) darstellt.
-
2 zeigt
im wesentlichen den Wenderahmen (10) in gedehnter Folienstellung
mit den Bauteilen, die an den Reff- und Dehnprozess beteiligt sind, wobei
diese Bauteile zum Teil Doppelfunktionen übernehmen und gleichermaßen an der
Reffung, sowie an der Dehnung beteiligt sind. (1,2,3,4,5,6,7,18,19 und 20).
Die (9) bezeichnet das zum Wenden des Dehnrahmens erforderliche
Zahnradpaar.
-
3 zeigt
die gesamte Verpackungsvorrichtung der Variante 1 in der fortgeschrittenen
Reffphase, wobei die 180°-
Drehung und die Dehnphase noch nicht eingeleitet ist.
-
4 zeigt
im wesentlichen den Wenderahmen (10) in ungedehnter Folienstellung
mit den Bauteilen, die an den Reff- und Dehnprozess beteiligt sind,
wobei diese Bauteile zum Teil Doppelfunktionen übernehmen und gleichermaßen an der
Reffung, sowie an der Dehnung beteiligt sind. (1,2,3,4,5,6,7,18,19 und 20)
Die (9) bezeichnet das zum Wenden erforderliche Zahnrad.
-
5 zeigt
die gesamte Verpackungsvorrichtung der Variante 1 nach der Wendephase
um 180 Grad, sowie der Endstellung der Reff- und Dehnphase.
-
6 stellt
die Reffphase nochmals vergrößert dar,
wobei die hieran beteiligten Bauteile 2–7 deutlich erkennbar sind.
-
7 zeigt
die Anfangsphase des Folienhaubeneinzugs, wobei klar ersichtlich
ist, wie das Einführen
der Folienhaube gestaltet ist und wie die Lage der hieran beteiligten
Bauteile 2–7
ist.
-
8 zeigt
im wesentlichen die Lage der Folienhaube (1) zwischen den
Zahnriemenscheiben während
der Einführphase
der Folie.
-
9 zeigt
im wesentlichen die Lage der Folienhaube (1) zwischen den
Zahnriemenscheiben während
der Reffphase der Folie.
-
10 zeigt
eine als Reffeinrichtung ausgestaltete Zahnriemenvariante.
-
11 zeigt
eine weitere Folienhauben – Dehnvariante
in scherenartiger Ausgestaltung, welche ohne Reffeinrichtung auskommt.
-
12 zeigt
eine weitere Foliendehnvariante in Klappstützenausführung in der Ruhestellung, welche
ebenfalls ohne Reffvorrichtung auskommt.
-
13 zeigt
die Klappstützenausführung nach
der ersten Klappstufe, eine 90- Gradklappung aller 3 Klappstützenelemente.
-
14 zeigt
die Klappvariante nach 45 Gradstellung der 2. Klappstufe.
-
15 zeigt
die Klappvariante nach 90 Grad Drehung der 2. Klappstufe.
-
16 zeigt
den Drehbeginn der 3. Klappstufe.
-
17 zeigt
eine weitere Dehnvariante für Folienhauben,
welch mittels einer Teleskopzylindervorrichtung die Dehnung der
Folienhaube erreicht.
-
18 zeigt
schematisch die Auswirkung bei einer Reffung der Folienhaube, wobei
die Reffung mit Schlupf ausgeführt
wird und ein Schrägziehen
der Folie die Folge ist.
-
Anführungsbeispiel für Variante
1:
-
In
Variante 1, 1–9, besteht
die Reffeinrichtung für
die Folienhaube im wesentlichen aus einem Zahnradpaar, wobei ein
großes
Zahnrad den Antrieb und ein kleines Zahnrad das Gegenrad bildet. Durch
das Ineinandergreifen der Zahnräder,
zwischen denen sich die zu reffende Foliehaube befindet, wird die
Folienhaube schlupffrei, an den als plangestalteten Führungszapfen
aufgerefft. Eine weitere wesentliche Neugestaltung ist die Ausgestaltung
der Hubvorrichtung, welche mit Gegengewichten versehen ist. Die
zu leistende Hubarbeit ist hierbei um ein vielfaches geringer, so
das wesentlich kleinere Antriebsmotoren zur Anwendung kommen. Die
Verpackungsvorrichtung ist somit noch wesentlich wirtschaftlicher
und damit auch ökonomischer.
-
Der
Verpackungsablauf dieser Variante ist beispielsweise wie folgt:
Das
Verpackungsgut wird mittels geeigneter Vorrichtung zwischen den,
vorzugsweise als vertikal ausgebildeten Trägern (17) in Position
gebracht.
-
Nachdem
das Verpackungsgut mit Hilfe einer nicht weiter dargestellter Vorrichtung
auf Verpackungshöhe
gebracht wurde, wird die Folienhaube (1) von unten her über die
4 Führungszapfen
(2) geschoben, wobei der Wenderahmen (10) vorher über dem
Verpackungsgut auf die entsprechende Montagehöhe gebracht wird. Die nockenartig
ausgebildeten Rollen (5) werden hierbei durch äußerst geringen Kraftaufwand,
der mittels der Verpackungsfolie erfolgt, praktisch kraftlos, in
Richtung des Antriebsmotors (7) gedrückt, wobei die Folienhaube
mit dem offenen Rand eingeführt
wird.
-
Während dieses
gesamten Vorganges halten die 4 Nocken (5), durch ihr Eigengewicht,
die Folienhaube in der gewünschten
Position fest, so das die Folienhaube (1) nicht nach unten
entweichen kann. Die kleinen Zahnräder (3)der vier Reffeinrichtungen,
welche vorzugsweise als Zahnriemenscheiben ausgebildet sind, sind
im Innern der 4 Führungszapfen
(2) so befestigt, das diese in Richtung Antriebsmotor (7)
etwas herausragen, aber gerade nur soweit, das diese beim Überziehen
der Folienhaube (1) nicht stören. Nachdem die Folienhaube
(1) eingehängt
ist, werden die Antriebsmotoren (7) vorzugsweise über kleine
Druckluftzylinder (6) mittels vorgegebener Anpresskraft
in Richtung Folienhaube geschwenkt. Die am Motorantrieb befestigten
großen Zahnräder (4),
vorzugsweise als Zahnriemenscheiben ausgestaltet, werden somit mit
den kleinen Zahnrädern
(3) kraftschlüssig,
aber nur soweit, dass die zwischen den Zahnrädern befindliche Folienhaube (1)
nicht zerstört
wird. Die eben genannten Bauteile bilden die eigentliche Reffeinrichtung.
Diese Reffeinrichtung ist an einem sogenannten Wenderahmen (10),
der im wesentlichen ein rechteckig gestalteter Stahlrahmen (10)
ist, angebracht. An diesem Stahlrahmen (10) sind vorzugsweise
vier scherenartig ausgebildeten Verstellarme (18) angebracht,
welche die Aufnahme der vier, drehbar angeordneten, Führungszapfen
(2) bilden, wobei diese scherenartigen Verstellarme (18)
vorzugsweise über
E-Motoren (19) synchron in Ihrer Lage verändert werden
können.
Die Lage der Arme (18) bestimmt die Folienhaubenspannung,
bzw. die Dehngrenze der Folienhaube (1). Die 4 Zugfedern
(20) sorgen, unabhängig
von der Stellung der Verstellarme, für eine rechtwinklige Anordnung
der Führungszapfen
zueinander. Somit ist eine gleichmäßige Dehnung der Folienhaube
gewährleistet.
Die Dehnung der Folienhaube erfolgt gleichmäßig in Richtung –X,+X, sowie –Z und +Z.
-
Während der
Reffung der Folienhaube (1) wird der Wenderahmen (10)
mittels Spindelantrieb (12) und (13) durch den
E-Motor (11) in die Höhe
gehoben, hierbei senkt sich das Gegengewicht (16), mindestens
eines, welches an einer, vorzugsweise als offener Zahnriemen (15)
ausgebildete Aufhängung,
befestigt ist. Das andere Ende des offenen Zahnriemen ist am Wenderahmen
befestigt. Die Umlenkung erfolgt über die Zahnriemenscheibe (14). Etwa
auf halber Hubhöhe,
also wenn der Wenderahmen soweit über das Verpackungsgut gelangt
ist, das eine Drehung desselben gefahrlos ausgeführt werden kann, wird der Wenderahmen
um 180 Grad gedreht, dieses erfolgt über einen weiteren E-Motor
(8), dessen Bewegungsübertragung
durch ein Zahnradpaar (9) erfolgt, wobei aus Sicherheitsgründen, vorzugsweise
ein Zahnrad mit Innenverzahnung gewählt wurde.
-
Die
obere Endstellung des Wenderahmen ist in 5 genau
dargestellt und zeigt deutlich, das die Folienhaube (1)
komplett aufgerefft ist. Nun wird mittels nicht näher dargestelltem
Umschalter der zuvor angehobene Wenderahmen (10) nach unten
abgesenkt. Der Boden der Folienhaube liegt direkt auf dem Verpackungsgut,
welches nicht weiter dargestellt ist. Die Reffung der Folienhaube
(1) wird mit der Abwärtsbewegung
des Wenderahmen (10) aufgehoben. Der Rahmen (10)
wird soweit abgesenkt, bis der offne Rand der Folienhaube (1)
unterhalb der Unterkannte der Europalette, hier nicht weiter dargestellt, gelangt
ist. Ist dieses Ziel erreicht, wird die Dehnung der Folienhaube
durch das Zurücksetzen
der Verstellarme (18) in ihre Ursprungslage, aufgehoben.
Anschließend
wird der Reffmotor (7) mittels Druckzylinder (6)
in die Ursprungslage zurückgeschwenkt. Durch
weiteres Absenken des Wenderahmen, welches automatisch gesteuert
wird, werden die Führungszapfen
aus der Folienhaube gezogen. Die zurückweichende Folienhaube umschließt nun vollständig und
fest das Verpackungsgut. Der Verpackungsvorgang, der in wesentlichen
Teilen automatisch gesteuert wird, hier aber zeichnerisch nicht
weiter dargestellt wurde, ist abgeschlossen.
-
Die
2. Variante zum Reffen einer Folienhaube wird im wesentlichen durch
die 10 dargestellt. Der eigentlichen Verpackungsvorgang
ist, bis auf den Reffvorgang, der gleiche, wie bei der ersten Variante, daher
wird der weitere Verpackungsvorgang hier auch nicht weiter erläutert und
beschrieben. Nur das Reffen der Folienhaube ist anders als bei der
Variante eins. Die Reffung erfolgt nicht mittels direkter Beteiligung
der Zahnräder,
sonder mittels zweier Zahnriemen (25), zwischen denen sich
die Folienhaube (21) zur Reffung befindet. Dieses Verfahren
eignet sich besonders für
ganz dünne
Folien, bzw. Folienhauben (21), da der Anpressdruck des
Motors(26) hier über
eine größere Fläche verteilt
wird. Im übrigen wird
der Antriebsmotor und somit der Antriebszahnriemen auch hier mittels
Druckluftzylinder zum getriebenen Zahnriemen geschwenkt. Hierbei
sind dann mehrere Zähne
gleichzeitig an der Reffung beteiligt. Die Führung der Zahn riemen erfolgt über die
antriebslosen Zahnscheiben (23). Der Antrieb des angetriebenen
Zahnriemens erfolgt über
die Zahnscheibe (24). Der getriebene Zahnriemen ist im
Innern des Führungszapfen
(22) untergebracht, wobei er hier zum Zweck der Verzahnung
mit dem Antriebszahnriemen etwas in selbiger Richtung hervorragt.
D1e Haltnocken für
die Folienhaube, die das Einführen der
Folienhaube unterstützen,
sind konstruktiv die gleichen wie bei der Variante eins und haben
die Positionsnummer (27).
-
Die
Verpackungsvariante 3. ist gegenüber der
beiden vorangegangenen Verpackungsvarianten eine völlig neue
Variante, bei der aber auch wie in den bisher genannten Varianten,
Verpackungshöhen von über 2,8
m erreicht werden können.
-
Die
Funktionsbeschreibung erfolgt im wesentlichen durch die 11,
wobei die Funktionsteile, die für
das Anheben des Folienhaubenaufnahme -Dehnrahmens (28),
der in der weiteren Funktionsbeschreibung einfach Dehnrahmen genannt
wird, erforderlich sind, zeichnerisch nicht weiter dargestellt sind,
da eine potentielle Hebevorrichtung aus der Beschreibung zur Variante
1 ausreichend beschrieben wurde. Die Grundfunktion der Hubvorrichtung
entspricht im wesentlichen die der vorangegangen Hubvorrichtung,
wobei hier aber der Dehnrahmen nicht als Wenderahmen ausgebildet
ist. Ebenso ist die Befestigungsart der Folienhaube an den Dehnrahmen (28),
zeichnerisch nicht weiter dargestellt ist, da eine rutschfreie und
klemmende Befestigungsart leicht vorstellbar ist und mit Sicherheit
keine Erfindungshöhe
hat. Der Dehnrahmen (28) der gleichzeitig für die Grunddehnung
der Folienhaube (38), oder einer Schlauchfolie zuständig ist,
ist vorzugsweise von rechteckiger Rahmenform, in etwa der Größe einer Europalette,
wobei dieser aus vier Einzelelementen besteht, die an den Ecken über 45° Schrägen in vertikaler
Richtung, vorzugsweise über
Druckluftzylinder, verstellbar sind, so das eine Verbreiterung des Dehnrahmen
(28) nach außen
hin möglich
ist, dieses in allen vier Richtungen. Das Halten in rechteckiger Position
und die Rückführung des
Dehnrahmens in die Ursprungsstellung wird durch zeichnerisch nicht weiter
dargestellten Zugfedern, die in jeder Ecke des Dehnrahmens (28)
angebracht sind, sinngemäß erläutert. Vergleichbar
sind diese Einzelelemente mit dem Dehnrahmen der vorangegangenen
Varianten, wobei diese aber nicht als Wenderahmen ausgebildet sind.
Weiterhin können
die vier einzelnen Elemente des Dehnrahmens (28) mittels
Antrieb, vorzugsweise mit mindestens einem E-Motor, über einen,
zeichnerisch nicht weiter dargestellten Verstellmechanismus, in –X, +X, –Z und +Z-Richtung
verstellt werden, hierzu sind die Elemente etwa mittig geteilt und
somit verschiebbar, das gleiche, von der Verschiebbarkeit her gesehen,
gilt ebenfalls für
die Stützrahmen
(35), deren Anzahl variabel ist, diese bilden gleichzeitig
die Aufnahme für
die Dehn- und Gleitrollen (34), die für das weitere Dehnen der Folienhaube
(38) beim Überziehen
derselbigen über
das Verpackungsgut nötig
sind und die in ge wissen Abständen
rundherum an den Stützrahmen
(35) angeordnet sind.
-
Nachfolgend
werden die einzelnen Verpackungsschritte wie folgt erläutert:
In
der Ruhestellung der Verpackungseinrichtung befinden sich die gelenkig
angeordneten Stützen
(29), die Stützrahmen
(35) mit den hier angebrachten Dehn- und Gleitrollen (34),
sowie die Seilrollen (31), (32) und (33)
und die Zugeile (30) und (37) liegend zusammengefaltet
in den beiden längeren,
von den vier Einzelelementen (28). Es sind also 2 Gebilde
wie aus 11 ersichtlich, vorhanden. Nachdem
das Verpackungsgut mittels geeigneter Vorrichtung, hier zeichnerisch
nicht weiter dargestellt, auf Verpackungshöhe, wobei die Verpackungshöhe höher sein muss
als die Dehnrahmenhöhe,
gebracht wurde, wird der kompakte Dehnrahmen (28) etwas
angehoben, so das die Folienhaube bequem von oben her über den
gesamten Rahmen geschoben werden kann, wobei der nicht über den
Dehnrahmen gezogene Teil der Folienhaube (38) oder Teil
des Folienschlauches in der Mitte des rechteckigen Dehnrahmens abgelegt
wird. Anschließend
wird die Folienhaube oder der Folienschlauch an den vier Einzelelementen
des Dehnrahmens mittels geeigneter Klemmung, welche zeichnerisch
nicht weiter dargestellt ist, fest fixiert. Mit dem erwähnten, aber
zeichnerisch nicht weiter dargestellten Verstellmechanismus werden
die vier Einzelelemente (28) in –X, +X, –Z und +Z-Richtung verstellt,
so das die Folienhaube im Öffnungsbereich
soweit nach außen
vorgedehnt wird, dass diese anschließend leicht über den
erste oberen Teil des Verpackungsgutes geführt werden kann. Mittels schon
erwähnter
Hubvorrichtung wird der Dehnrahmen soweit angehoben, dass dieser über das
Verpackungsgut in der gewünschten
Höhe, beispielsweise
2,8 m, fixiert wird.
-
Damit
die Folienhaube über
das Verpackungsgut gezogen werden kann, wird der Dehnrahmen mittels
Hubvorrichtung, die über
einen E-Motor gegensinnig dreht wird, nach unten bewegt. Gleichzeitig
wird über
einen entsprechende Übersetzung die
Seilrolle (36) angetrieben, so das analog zu der Abwärtsbewegung
der Folienhaube die gelenkig ausgebildeten Stützen (29), über die
sich verkürzenden Zugseile
(30) aufgerichtet werden, wobei durch die Streckung der
Stützen
(29) die einzelnen Stützrahmen
(35) mit den hier integrierten Dehn- und Gleitrollen nach
oben bewegt werden und hierbei die Folienhaube, entsprechend ihrer
Vordehnung, weiter aufdehnen. Die weitere Aufdehnung der Folienhaube entspricht
der vorangegangenen Grunddehnung der Folienhaubenmündung. Die
Seilführung
der verkürzende
Seile erfolgt über
die Seilrollen (31,32 und 33). Damit
die Folienhaube, die in der Regel bei der Grundaufspannung in der
Anfangsphase eine konfuse Lage in der Mitte des Dehnrahmens aufweist,
eine ungehinderte Aufdehnung erfährt,
wird diese stufenweise, vorzugsweise über ein Gebläse mit,
vorzugsweise warmer Luft von unten her über Luftleitöffnungen,
hier nicht weiter dargestellt, aufgeblasen. Ein Warmluftgebläse ist leicht
vorstellbar und ist zeichnerisch nicht weiter dargestellt. Dieses
Aufblasen in Etappen erfolgt analog zu der Abwärtsbewegung der Folienhaube.
Dieses Aufblasen in Etappen ist ausdrücklich gewünscht, denn würde die
Folienhaube in einem Guss aufgeblasen werden, zumal in der Anfangsphase
des Verpackungsvorganges müsste
die Verpackungshallen mindestens eine Höhe von 6 m aufweisen. Das scherenartige
aufklappen der Stützen
(29) könnte
dann auch wegfallen. Da aber die Hallenhöhen in der Regel überwiegend
nur um die 4,5 m sind, ist die zuvor beschriebene Vorgehensweise
angebracht und erforderlich. Nachdem nun die gesamte Folienhaube über das
Verpackungsgut, einschließlich
der Europalette gezogen wurde, wird ein, zeichnerisch nicht weiter
dargestellter E-Motor
angesteuert, der das Seil (37) spannt und die Rolle (36) gegensinnig
drehen lässt,
so das die Stützen
(29) nebst Stützrahmen
(35) wieder nach unten in die Ausgangs bzw. Ruhelage versetzt
werden. Das Seil (30) wird hierbei wieder entsprechend
verlängert
und hält
das System zusammen mit dem kürzer
werdenden Seil (37) im Gleichgewicht der Klappbalance. Nachdem
die Fixierung der Folienhaube, die zeichnerisch nicht weiter dargestellt
ist, vom Dehnrahmen automatisch gelöst wurde, wird durch ein weiteres Absenken
des Dehnrahmens dieser aus der Folienhaube gezogen. Die Folienhaube
kann sich nun wieder entspannen und sich hierbei fest um das Verpackungsgut
legen. Der Verpackungsvorgang ist somit abgeschlossen. Anschließend wird
der Dehnrahmen wieder verbreitert und über das Verpackungsgut gefahren,
so das dass verpackte Verpackungsgut unter gleichzeitiger Absenkung
in die Ursprunglage gelangt. Das Verpackungsgut kann nun entfernt
werden. Der gesamte Verpackungsvorgang ist beendet.
-
Die
4. Verpackungsvariante wird anhand von den Figurenbezeichnungen
12–16
erläutert,
wobei die 12 den 4-teiligen Folienaufnahme-
und Dehnrahmen mit den in Ruhestellung angeordneten Klappstützen darstellt.
Die 13 zeigt die Ausklappung der 1. Stufe der 2 vorderen,
vorzugsweise dreiteilig ausgestalteten Klappstützen (40,41,42),
bei der zuvor die Folienhaube über
den Folienaufnahme- und Dehnrahmen (39) gezogen und gedehnt
wurde. Also die Grunddehnung der Folienhaube im Öffnungsbereich. Der Grundaufbau
des Folienhaubenaufnahme- Dehnrahmens
(39), ist von der Funktionsweise her mit der vorangegangen
Bauart der 3. Verpackungsvariante gleichzusetzen und wird hier nicht weiter
beschrieben. Die weitere Dehnung der Folienhaube, über die
Grunddehnung der Folienhaube hinaus, wird hier vorzugsweise mittels
4 dreiteilig ausgestalteten nacheinander aufklappenden Stützen (40,41 und 42),
erreicht. Die 4 Klappstützen
die jeweils in der Nähe
der vier Ecken angebracht sind, werden jeweils über ein Zugseil (43)
welches mindestens über
einen motorischen Antrieb (44) verfügt, in eine vertikale Position
gebracht. Die Zugseile werden über
die Führungsrollen
(46 und 48) geführt. Die Führungsrollen dienen gleichzeitig
als Dehn und Gleitrollen für
die Folienhaube, bzw. Folienschlauch.
-
Die
Funktionsweise dieser Verpackungsvariante ist im wesentlichen wie
folgt:
Nachdem die Folienhaube mit ihrer Öffnung über den Folienaufnahme- und
Dehnrahmen (39) geführt
wurde, wird diese auch hier fest arretiert, vorzugsweise als Klemmung
ausgelegt, die hier nicht weiter erläutert wird. Diese Klemmung
ist erforderlich, damit die Folienhaube beim weiteren Dehnprozess,
der während
der Überziehung
der Folienhaube über
das Verpackungsgut abläuft,
nicht abrutschen kann. Danach wird die Folienhaube entsprechend
der Variante 3 gedehnt. Nachdem der Folienaufnahme- und Dehnrahmen
mittels Hubvorrichtung, die auch hier zeichnerisch nicht weiter
dargestellt wird, über
dem Verpackungsgut angehoben wurde, werden die ersten Stufen (40)
der dreiteiligen Klappstützen
mittel Zugseilen um 90° nach
außen
geklappt und rasten in dieser Stellung ein. Dieses geschieht mit
allen 4 Stützen,
die in der nähe
der Ecken angebracht sind, gleichzeitig wird der Folienaufnahme-
und Dehnrahmen, der im weiteren Beschreibungsverlauf nur noch Dehnrahmen
(39) genannt wird, mittels Hubvorrichtung, welche jetzt
gegensinnig dreht, über
das zu verpackende Gut abgesenkt. Die Stellung der Klappstützen bis
zu diesem Verpackungsablauf ist aus der 13 ersichtlich.
-
Die
Seilführungsrollen
(46) fungieren hier gleichzeitig als Dehn und Führungsgleitrollen
für die Folienhaube.
-
Während der
weiteren Abwärtsbewegung des
Dehnrahmens über
das Verpackungsgut werden analog die zweiten Stufen (41)
in die vertikale Lage versetzt, genau wie die ersten Stufen mittels
Zug seil (43), welches über
den gleichen motorischen Antrieb (44) verfügt, wie
die erste Klappstufe. Damit die 3. Stufe der Klappstützen (42)
nicht vorzeitig ausklappen, werden diese durch die Sicherungselemente (45 und 47)
in ihrer Position gehalten (14). Erst wenn
die zweiten Stufen (41) der Klappstützen die vertikale Endstellung
erreicht haben, werden die letzten Stufen der Klappstützen über die
Sicherungshebelkonstruktionen (45,47) freigegeben.
Ersichtlich aus 15 und 16. Nachdem
die Folienhaube das Verpackungsgut in der gesamten Höhe umschließt, werden
die vier E-Motoren (44), mindestens einer, umgesteuert
und wickeln die vier Zugseile (43) auf und bringen somit
die Klappstützen
wieder in ihre Ruhe- bzw. Anfangsstellung zurück 12. Das
Herausgleiten des Dehnrahmens (39) und das Ende des Verpackungsablaufes
erfolgt wie unter Verpackungsvariante 3 beschrieben. Die Folienhaube,
bzw. der Folienschlauch kann sich nun mit seiner Eigenspannung fest
um das Verpackungsgut anlegen. Die Verpackung ist nun abgeschlossen.
-
Die
5. Verpackungsvariante wird im wesentlichen durch die 17 dargestellt.
Der Folienaufnahme- und Dehnrahmen (54) gleich in der Anwendungsfunktion
im wesentlichen, d.h., bis auf die unterschiedliche Befestigungsart
und Ausgestaltung der weiteren Dehn- und Führungsvarianten für die Folienhaube,
bzw. des Folienschlauches (55), der Verpackungsvariante
3 und 4, nur das hier keine Klappstützen Verwendung finden, sondern
eine Dehn und Führungsgleitvorrichtung
für Folienhauben zum
Einsatz kommt, die vorzugsweise aus vier teleskopartigen Folienhaubendehn-
und Führungszylindergebilden
(49) besteht, die entweder mit Druckluft (50),
oder hydraulisch (51) betrieben werden.
-
Wie
schon anfangs erwähnt
ist die Grunddehnung der Folienhaube oder des Folienschlauches (55)
die gleiche wie in den Verpackungsfällen 3 und 4. Bei der Grundstellung
dieser Verpackungsvariante sind die Teleskopzylinder (49)
horizontal im Folienaufnahme- und Dehnrahmen (54) angeordnet.
Sobald der Folienaufnahme- und Dehnrahmen (54), der im
weiteren Verpackungsverfahren als Dehnrahmen bezeichnet wird, über dem
Verpackungsgut, mittels Hubvorrichtung, wie aus Anwendungsfall 3
und 4 beschrieben, in Position gebracht wurde, werden die Teleskopzylinder,
die jetzt noch ineinander geschoben sind, mittel motorischen Antrieb
(56) in eine vertikale Arbeitsstellung versetzt, also eine
90°- Stellung gegenüber dem
Dehnrahmen (54). Analog zu der jetzt eingeleiteten Abwärtsbewegung
des Dehnrahmens (54) werden die Teleskopzylinder, vorzugsweise
aus vier Einzelgebilde bestehend, stufenartig auseinandergedrückt, so
das diese die gewünschte
Verpackungsguthöhe
in ihrer Endstellung erreichen. Hierbei wird die Folienhaube, bzw.
der Folienschlauch (55) mittels der Dehn- und Führungsgleitrollen
(52,53), welche in einer, bzw. vier, drehbaren
Aufnahmen (57) angeordnet sind, wobei die Anordnung der
Dehn- und Führungsgleitrollen
zu allen vier Seiten ist, gedehnt. Die oberen Druckzylinder bilden
die jeweilige Aufnahme der drehbaren Rollenaufnahme (57).
Nachdem die Folienhaube über
das gesamte Verpackungsgut, einschließlich, z. B. einer Europalette,
gestreift wurde, werden die Teleskopzylinder (49) wieder
ineinandergeschoben und in die horizontale Stellung im Dehnrahmen
(54) gebracht. Der Dehnrahmen (54) wird danach
wie unter Verpackungsvariante 3 bzw. 4 beschrieben aus der Folienhaube,
oder dem Folienschlauch geführt,
so das sich die Folienhaube, bzw. der Folienschlauch sich mit seiner
Eigenspannung fest um das Verpackungsgut schließen kann. Der Verpackungsvorgang
ist nun beendet.
-
- 1
- Folienhaube
- 2
- Führungszapfen
- 3
- Kleine
Zahnriemenscheibe
- 4
- Große Zahnriemenscheibe
- 5
- Folienhaubenhaltenocken
- 6
- Druckluftzylinder
- 7
- Antriebsmotor
- 8
- E-Motor
für Wenderahmen
- 9
- Zahnradpaar
für Wenderahmen
- 10
- Wenderahmen
- 11
- Hubmotor
für Wenderahmen
- 12
- Spindelantriebswelle
- 13
- Spindelmutter
- 14
- Umlenkzahnriemenscheibe
- 15
- Zahnriemen
für Gegengewicht
- 16
- Gegengewicht
- 17
- Träger
- 18
- Verstellarme
- 19
- Antrieb
für Verstellarme
- 20
- Zugfedern
- 21
- Folienhaube/Folienschlauch
- 22
- Führungszapfen
- 23
- Lose
Zahnriemenscheibe
- 24
- Antriebszahnriemenscheibe
- 25
- Geschlossener
Zahnriemen
- 26
- Antriebsmotor
- 27
- Folienhaubenhaltenocken
- 28
- Folienhaubenaufnahme
-Dehnrahmen (Dehnrahmen)
- 29
- Gelenkstützen
- 30
- Zugseil
- 31
- Seilrolle
- 32
- Seilrolle
- 33
- Seilrolle
- 34
- Dehn
und Gleitrolle
- 35
- Stützrahmen
- 36
- Antriebsseilrolle
- 37
- Zugseil
- 38
- Folienhaube/Folienschlauch
- 39
- Folienhaubenaufnahme
-Dehnrahmen (Dehnrahmen)
- 40
- Klappstützen
- 41
- Klappstützen
- 42
- Klappstützen
- 43
- Zugseil
- 44
- Antriebsmotor
- 45
- Sicherungshebel
- 46
- Führungsrollen
- 47
- Sicherungshebelbetätigungsteil
- 48
- Kleine
Führungsrollen
- 49
- Teleskopzylinder
- 50
- Druckluftantrieb
- 51
- Hydraulikantrieb
- 52
- Folienhauben
Dehn- und Gleitrolle
- 53
- Folienhauben
Dehn- und Gleitrolle
- 54
- Folienhaubenaufnahme
-Dehnrahmen (Dehnrahmen)
- 55
- Folienhaube/Folienschlauch
- 56
- Teleskopzylinderschwenkmotor
- 57
- Drehbare
Dehn- und Gleitrollenaufnahme