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DE102004001301A1 - Wirtschaftliche und ökonomische Verpackungsvorrichtung mit unterschiedlichen Reff- und Dehnvarianten für Verpackungshüllen, insbesondere Hauben aus Kunstofffolie - Google Patents

Wirtschaftliche und ökonomische Verpackungsvorrichtung mit unterschiedlichen Reff- und Dehnvarianten für Verpackungshüllen, insbesondere Hauben aus Kunstofffolie Download PDF

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DE102004001301A1
DE102004001301A1 DE200410001301 DE102004001301A DE102004001301A1 DE 102004001301 A1 DE102004001301 A1 DE 102004001301A1 DE 200410001301 DE200410001301 DE 200410001301 DE 102004001301 A DE102004001301 A DE 102004001301A DE 102004001301 A1 DE102004001301 A1 DE 102004001301A1
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DE200410001301
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Joachim Braun
Maynard Schloden
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B9/00Enclosing successive articles, or quantities of material, e.g. liquids or semiliquids, in flat, folded, or tubular webs of flexible sheet material; Subdividing filled flexible tubes to form packages
    • B65B9/10Enclosing successive articles, or quantities of material, in preformed tubular webs, or in webs formed into tubes around filling nozzles, e.g. extruded tubular webs
    • B65B9/15Enclosing successive articles, or quantities of material, in preformed tubular webs, or in webs formed into tubes around filling nozzles, e.g. extruded tubular webs the preformed tubular webs being stored on filling nozzles

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Abstract

Wirtschaftliche und ökonomische Verpackungsvorrichtung mit unterschiedlichen Reff- und Dehnvarianten für Verpackungshüllen, insbesondere Hauben aus Kunststofffolie, dadurch gekennzeichnet, dass an einer vertikalen, motorisch (11) angetriebenen Hubvorrichtung (12, 13, 14, 15, 16 und 17) ein über Zahnradpaar (9), mittels eines weiteren motorischen Antriebs (8), vorzugsweise ein um 180 DEG schwenkbarer Dehnrahmen (10) angebracht ist, wonach der Dehnrahmen (10) noch unterschiedliche Folienreffvorrichtungen (2-7) oder (22-26) aufweist und zur Aufnahme und Dehnung der Folienhaube oder des Folienschlauches (1 oder 21) ausgelegt ist, wobei hierbei die Dehnung der Folienhaube oder des Folienschlauches erst nach erfolgter kompletter Reffung durch die Dehnungsvorrichtung (2, 18, 19, 20) erfolgt und wonach bei den nichtreffenden Verpackungsvarianten der jeweilige Dehnrahmen in unterschiedlicher Ausgestaltung (28, 39 und 54) nicht schwenkbar an einer vertikalen Hubvorrichtung (11, 12, 13 und 17) angeordnet ist, aber weiterhin die Aufgabe hat, die Folienhaube oder den Folienschlauch aufzunehmen und zu dehnen, sowie durch Klemmung zu fixieren, wobei die weitere Aufgabe der unterschiedlich ausgestalteten Dehnrahmen (28, 39 und 54) ist, die unterschiedlichsten Dehnungsvorrichtungen (29-37) oder (40-48) oder aber (49-57) aufzunehmen.

Description

  • Die Erfindung betrifft Verpackungsvorrichtung in unterschiedlichen Ausführungsvarianten zum wirtschaftlichen und ökonomischen Verpacken von Wirtschaftsgütern mittels Kunststofffolien, insbesondere Kunststofffolien, die als Haube ausgebildet sind.
  • Verpackungen die mittels Folien, die vorzugsweise als Folienhauben ausgebildet sind, welche im kaltem Zustand gerefft und gedehnt, oder nur gedehnt werden, werden überall dort eingesetzt, wo eine Schrumpfung durch Wärmebehandlung der Folie nicht erwünscht ist und somit kontraproduktiv ist. Mittels Wickelautomaten ist es wohl möglich große Verpackungshöhen von 2,8 m und mehr zu erreichen, mittels Kunststoffhauben ist dies nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich.
  • Mit der neu angemeldeten Vorrichtung ist es erstmals möglich, mittels aus Kunststoff bestehenden Hauben, welche in kaltem Zustand gedehnt und über das Verpackungsgut geführt werden, sichere Verpackungshöhen, z. B. auf Europaletten von über 2,8 m zu erreichen, was bisher nicht möglich war.
  • Die wirtschaftliche und ökonomische Komponente besteht darin, das hier praktisch in einem Verpackungsvorgang das erreicht wird, wofür man üblicher Weise bisher mindestens zwei Verpackungsvorgänge in dieser Verpackungsvariante benötigte. Die Wirtschaftlichkeit und die Ökonomie dieser Verpackungsvariante liegt hier klar auf der Hand und benötigt keinerlei weiteren Darlegungen. Ein weiterer Vorteil ist der Sicherheitsaspekt. Da Europaletten problemlos in 2,8 m Höhe verpackt und auf LKW" s verladen werden können, ist es nicht nötig 2 Paletten übereinander zu stapeln, die während des Transportes leicht verrutschen können, zumal wenn es sich um geringgewichtiges Verpackungsgut handelt. Die Wirtschaftlichkeit wird dadurch nochmals unterstrichen, dass das ganze Stauvolumen eines geschlossenen LKW' s genutzt werden kann. Das Laden von übereinander gestapelten Paletten wird aus sicherheitstechnischen Gründen auch heute schon in den meisten Fällen vermieden.
  • Eine Verpackungsvorrichtung, welche dem Erfindungsgegenstand, zumindest in einer Ausgestaltungsvariante nahe kommt, ist aus der GB–202 05 780.1 bekannt.
  • Nachteilig bei dieser Erfindung ist die Reffung der Dehnfolie. Die Reffung erfolgt im wesentlichen mittels 4 Reffrollen, die an 4 sog. Haltefingern angedrückt werden. und über 4 Elektromotoren in Bewegung gesetzt werden, wobei die Motoren synchron eingestellt sind. Bei Verpackungshöhen deutlich unterhalb von 2 m mag der Anpressdruck der Reffrollen noch ausreichen, aber bei Verpackungshöhen von 2,8 Metern ist der Anpressdruck nicht ausreichend, da wesentlich mehr Folie gerefft werden muss. Hierbei entsteht ein erhöhter Schlupf, so das die Folienhaube oft nicht gerefft werden kann. Die Reffung erfolgt nur teilweise, also nur unzureichend, eine Verpackung ist von daher schon nicht möglich, da die Folie, wenn überhaupt, über dem Verpackungsgut im Ergebnis schief gezogen wird. Die Schieflage bei nur 10° wird anschaulich in 18 der Neuanmeldung dargestellt. Eine einwandfreie und somit sichere Verpackung ist nicht möglich. Eine Erhöhung des Anpressdruckes der Reffrollen verbessert das Ergebnis nicht, im Gegenteil, der erhöhte Anpressdruck bewirkt oft ein Reißen der Folie bei gleichzeitiger Schieflage der Folienhaube.
  • Die eben genannten Nachteile des GB 202 05 780.1 werden durch die speziellen Ausgestaltungen des Anmeldegegenstandes wirksam ausgeschaltet, und zwar so, dass eine hundertprozentig schlupffreie Reffung der Kunststofffolie, bzw. Folienhaube, im entsprechenden Anwendungsfall, gewährleistet ist.
  • Das Neue an dem Anmeldegegenstand sind neben den 2 neuen Reffausgestaltungen mit anschließender Dehnung und 180° Drehung der Folienhaube, 3 weitere Dehnvarianten für Folienhauben ohne Reffung und anschließende Drehung der Folienhaube, bzw. des Folienschlauches auf einem Dehnrahmen, die aber im weiteren Verpackungsablauf auf das gleiche Verpackungsprinzip beruhen, da das Anbringen der Folienhaube, bis auf kleine konstruktive Abweichungen, relativ gleich ist.
  • Die 5 neuen Ausgestaltungsvarianten des Anmeldungsgegenstandes werden anhand von 18 Figurenbezeichnung erläutert und beschrieben, wobei
  • 1 die gesamte Verpackungsvorrichtung der Variante 1 in der Anbringungsphase der Folienhaube (1) darstellt.
  • 2 zeigt im wesentlichen den Wenderahmen (10) in gedehnter Folienstellung mit den Bauteilen, die an den Reff- und Dehnprozess beteiligt sind, wobei diese Bauteile zum Teil Doppelfunktionen übernehmen und gleichermaßen an der Reffung, sowie an der Dehnung beteiligt sind. (1,2,3,4,5,6,7,18,19 und 20). Die (9) bezeichnet das zum Wenden des Dehnrahmens erforderliche Zahnradpaar.
  • 3 zeigt die gesamte Verpackungsvorrichtung der Variante 1 in der fortgeschrittenen Reffphase, wobei die 180°- Drehung und die Dehnphase noch nicht eingeleitet ist.
  • 4 zeigt im wesentlichen den Wenderahmen (10) in ungedehnter Folienstellung mit den Bauteilen, die an den Reff- und Dehnprozess beteiligt sind, wobei diese Bauteile zum Teil Doppelfunktionen übernehmen und gleichermaßen an der Reffung, sowie an der Dehnung beteiligt sind. (1,2,3,4,5,6,7,18,19 und 20) Die (9) bezeichnet das zum Wenden erforderliche Zahnrad.
  • 5 zeigt die gesamte Verpackungsvorrichtung der Variante 1 nach der Wendephase um 180 Grad, sowie der Endstellung der Reff- und Dehnphase.
  • 6 stellt die Reffphase nochmals vergrößert dar, wobei die hieran beteiligten Bauteile 2–7 deutlich erkennbar sind.
  • 7 zeigt die Anfangsphase des Folienhaubeneinzugs, wobei klar ersichtlich ist, wie das Einführen der Folienhaube gestaltet ist und wie die Lage der hieran beteiligten Bauteile 2–7 ist.
  • 8 zeigt im wesentlichen die Lage der Folienhaube (1) zwischen den Zahnriemenscheiben während der Einführphase der Folie.
  • 9 zeigt im wesentlichen die Lage der Folienhaube (1) zwischen den Zahnriemenscheiben während der Reffphase der Folie.
  • 10 zeigt eine als Reffeinrichtung ausgestaltete Zahnriemenvariante.
  • 11 zeigt eine weitere Folienhauben – Dehnvariante in scherenartiger Ausgestaltung, welche ohne Reffeinrichtung auskommt.
  • 12 zeigt eine weitere Foliendehnvariante in Klappstützenausführung in der Ruhestellung, welche ebenfalls ohne Reffvorrichtung auskommt.
  • 13 zeigt die Klappstützenausführung nach der ersten Klappstufe, eine 90- Gradklappung aller 3 Klappstützenelemente.
  • 14 zeigt die Klappvariante nach 45 Gradstellung der 2. Klappstufe.
  • 15 zeigt die Klappvariante nach 90 Grad Drehung der 2. Klappstufe.
  • 16 zeigt den Drehbeginn der 3. Klappstufe.
  • 17 zeigt eine weitere Dehnvariante für Folienhauben, welch mittels einer Teleskopzylindervorrichtung die Dehnung der Folienhaube erreicht.
  • 18 zeigt schematisch die Auswirkung bei einer Reffung der Folienhaube, wobei die Reffung mit Schlupf ausgeführt wird und ein Schrägziehen der Folie die Folge ist.
  • Anführungsbeispiel für Variante 1:
  • In Variante 1, 19, besteht die Reffeinrichtung für die Folienhaube im wesentlichen aus einem Zahnradpaar, wobei ein großes Zahnrad den Antrieb und ein kleines Zahnrad das Gegenrad bildet. Durch das Ineinandergreifen der Zahnräder, zwischen denen sich die zu reffende Foliehaube befindet, wird die Folienhaube schlupffrei, an den als plangestalteten Führungszapfen aufgerefft. Eine weitere wesentliche Neugestaltung ist die Ausgestaltung der Hubvorrichtung, welche mit Gegengewichten versehen ist. Die zu leistende Hubarbeit ist hierbei um ein vielfaches geringer, so das wesentlich kleinere Antriebsmotoren zur Anwendung kommen. Die Verpackungsvorrichtung ist somit noch wesentlich wirtschaftlicher und damit auch ökonomischer.
  • Der Verpackungsablauf dieser Variante ist beispielsweise wie folgt:
    Das Verpackungsgut wird mittels geeigneter Vorrichtung zwischen den, vorzugsweise als vertikal ausgebildeten Trägern (17) in Position gebracht.
  • Nachdem das Verpackungsgut mit Hilfe einer nicht weiter dargestellter Vorrichtung auf Verpackungshöhe gebracht wurde, wird die Folienhaube (1) von unten her über die 4 Führungszapfen (2) geschoben, wobei der Wenderahmen (10) vorher über dem Verpackungsgut auf die entsprechende Montagehöhe gebracht wird. Die nockenartig ausgebildeten Rollen (5) werden hierbei durch äußerst geringen Kraftaufwand, der mittels der Verpackungsfolie erfolgt, praktisch kraftlos, in Richtung des Antriebsmotors (7) gedrückt, wobei die Folienhaube mit dem offenen Rand eingeführt wird.
  • Während dieses gesamten Vorganges halten die 4 Nocken (5), durch ihr Eigengewicht, die Folienhaube in der gewünschten Position fest, so das die Folienhaube (1) nicht nach unten entweichen kann. Die kleinen Zahnräder (3)der vier Reffeinrichtungen, welche vorzugsweise als Zahnriemenscheiben ausgebildet sind, sind im Innern der 4 Führungszapfen (2) so befestigt, das diese in Richtung Antriebsmotor (7) etwas herausragen, aber gerade nur soweit, das diese beim Überziehen der Folienhaube (1) nicht stören. Nachdem die Folienhaube (1) eingehängt ist, werden die Antriebsmotoren (7) vorzugsweise über kleine Druckluftzylinder (6) mittels vorgegebener Anpresskraft in Richtung Folienhaube geschwenkt. Die am Motorantrieb befestigten großen Zahnräder (4), vorzugsweise als Zahnriemenscheiben ausgestaltet, werden somit mit den kleinen Zahnrädern (3) kraftschlüssig, aber nur soweit, dass die zwischen den Zahnrädern befindliche Folienhaube (1) nicht zerstört wird. Die eben genannten Bauteile bilden die eigentliche Reffeinrichtung. Diese Reffeinrichtung ist an einem sogenannten Wenderahmen (10), der im wesentlichen ein rechteckig gestalteter Stahlrahmen (10) ist, angebracht. An diesem Stahlrahmen (10) sind vorzugsweise vier scherenartig ausgebildeten Verstellarme (18) angebracht, welche die Aufnahme der vier, drehbar angeordneten, Führungszapfen (2) bilden, wobei diese scherenartigen Verstellarme (18) vorzugsweise über E-Motoren (19) synchron in Ihrer Lage verändert werden können. Die Lage der Arme (18) bestimmt die Folienhaubenspannung, bzw. die Dehngrenze der Folienhaube (1). Die 4 Zugfedern (20) sorgen, unabhängig von der Stellung der Verstellarme, für eine rechtwinklige Anordnung der Führungszapfen zueinander. Somit ist eine gleichmäßige Dehnung der Folienhaube gewährleistet. Die Dehnung der Folienhaube erfolgt gleichmäßig in Richtung –X,+X, sowie –Z und +Z.
  • Während der Reffung der Folienhaube (1) wird der Wenderahmen (10) mittels Spindelantrieb (12) und (13) durch den E-Motor (11) in die Höhe gehoben, hierbei senkt sich das Gegengewicht (16), mindestens eines, welches an einer, vorzugsweise als offener Zahnriemen (15) ausgebildete Aufhängung, befestigt ist. Das andere Ende des offenen Zahnriemen ist am Wenderahmen befestigt. Die Umlenkung erfolgt über die Zahnriemenscheibe (14). Etwa auf halber Hubhöhe, also wenn der Wenderahmen soweit über das Verpackungsgut gelangt ist, das eine Drehung desselben gefahrlos ausgeführt werden kann, wird der Wenderahmen um 180 Grad gedreht, dieses erfolgt über einen weiteren E-Motor (8), dessen Bewegungsübertragung durch ein Zahnradpaar (9) erfolgt, wobei aus Sicherheitsgründen, vorzugsweise ein Zahnrad mit Innenverzahnung gewählt wurde.
  • Die obere Endstellung des Wenderahmen ist in 5 genau dargestellt und zeigt deutlich, das die Folienhaube (1) komplett aufgerefft ist. Nun wird mittels nicht näher dargestelltem Umschalter der zuvor angehobene Wenderahmen (10) nach unten abgesenkt. Der Boden der Folienhaube liegt direkt auf dem Verpackungsgut, welches nicht weiter dargestellt ist. Die Reffung der Folienhaube (1) wird mit der Abwärtsbewegung des Wenderahmen (10) aufgehoben. Der Rahmen (10) wird soweit abgesenkt, bis der offne Rand der Folienhaube (1) unterhalb der Unterkannte der Europalette, hier nicht weiter dargestellt, gelangt ist. Ist dieses Ziel erreicht, wird die Dehnung der Folienhaube durch das Zurücksetzen der Verstellarme (18) in ihre Ursprungslage, aufgehoben. Anschließend wird der Reffmotor (7) mittels Druckzylinder (6) in die Ursprungslage zurückgeschwenkt. Durch weiteres Absenken des Wenderahmen, welches automatisch gesteuert wird, werden die Führungszapfen aus der Folienhaube gezogen. Die zurückweichende Folienhaube umschließt nun vollständig und fest das Verpackungsgut. Der Verpackungsvorgang, der in wesentlichen Teilen automatisch gesteuert wird, hier aber zeichnerisch nicht weiter dargestellt wurde, ist abgeschlossen.
  • Die 2. Variante zum Reffen einer Folienhaube wird im wesentlichen durch die 10 dargestellt. Der eigentlichen Verpackungsvorgang ist, bis auf den Reffvorgang, der gleiche, wie bei der ersten Variante, daher wird der weitere Verpackungsvorgang hier auch nicht weiter erläutert und beschrieben. Nur das Reffen der Folienhaube ist anders als bei der Variante eins. Die Reffung erfolgt nicht mittels direkter Beteiligung der Zahnräder, sonder mittels zweier Zahnriemen (25), zwischen denen sich die Folienhaube (21) zur Reffung befindet. Dieses Verfahren eignet sich besonders für ganz dünne Folien, bzw. Folienhauben (21), da der Anpressdruck des Motors(26) hier über eine größere Fläche verteilt wird. Im übrigen wird der Antriebsmotor und somit der Antriebszahnriemen auch hier mittels Druckluftzylinder zum getriebenen Zahnriemen geschwenkt. Hierbei sind dann mehrere Zähne gleichzeitig an der Reffung beteiligt. Die Führung der Zahn riemen erfolgt über die antriebslosen Zahnscheiben (23). Der Antrieb des angetriebenen Zahnriemens erfolgt über die Zahnscheibe (24). Der getriebene Zahnriemen ist im Innern des Führungszapfen (22) untergebracht, wobei er hier zum Zweck der Verzahnung mit dem Antriebszahnriemen etwas in selbiger Richtung hervorragt. D1e Haltnocken für die Folienhaube, die das Einführen der Folienhaube unterstützen, sind konstruktiv die gleichen wie bei der Variante eins und haben die Positionsnummer (27).
  • Die Verpackungsvariante 3. ist gegenüber der beiden vorangegangenen Verpackungsvarianten eine völlig neue Variante, bei der aber auch wie in den bisher genannten Varianten, Verpackungshöhen von über 2,8 m erreicht werden können.
  • Die Funktionsbeschreibung erfolgt im wesentlichen durch die 11, wobei die Funktionsteile, die für das Anheben des Folienhaubenaufnahme -Dehnrahmens (28), der in der weiteren Funktionsbeschreibung einfach Dehnrahmen genannt wird, erforderlich sind, zeichnerisch nicht weiter dargestellt sind, da eine potentielle Hebevorrichtung aus der Beschreibung zur Variante 1 ausreichend beschrieben wurde. Die Grundfunktion der Hubvorrichtung entspricht im wesentlichen die der vorangegangen Hubvorrichtung, wobei hier aber der Dehnrahmen nicht als Wenderahmen ausgebildet ist. Ebenso ist die Befestigungsart der Folienhaube an den Dehnrahmen (28), zeichnerisch nicht weiter dargestellt ist, da eine rutschfreie und klemmende Befestigungsart leicht vorstellbar ist und mit Sicherheit keine Erfindungshöhe hat. Der Dehnrahmen (28) der gleichzeitig für die Grunddehnung der Folienhaube (38), oder einer Schlauchfolie zuständig ist, ist vorzugsweise von rechteckiger Rahmenform, in etwa der Größe einer Europalette, wobei dieser aus vier Einzelelementen besteht, die an den Ecken über 45° Schrägen in vertikaler Richtung, vorzugsweise über Druckluftzylinder, verstellbar sind, so das eine Verbreiterung des Dehnrahmen (28) nach außen hin möglich ist, dieses in allen vier Richtungen. Das Halten in rechteckiger Position und die Rückführung des Dehnrahmens in die Ursprungsstellung wird durch zeichnerisch nicht weiter dargestellten Zugfedern, die in jeder Ecke des Dehnrahmens (28) angebracht sind, sinngemäß erläutert. Vergleichbar sind diese Einzelelemente mit dem Dehnrahmen der vorangegangenen Varianten, wobei diese aber nicht als Wenderahmen ausgebildet sind. Weiterhin können die vier einzelnen Elemente des Dehnrahmens (28) mittels Antrieb, vorzugsweise mit mindestens einem E-Motor, über einen, zeichnerisch nicht weiter dargestellten Verstellmechanismus, in –X, +X, –Z und +Z-Richtung verstellt werden, hierzu sind die Elemente etwa mittig geteilt und somit verschiebbar, das gleiche, von der Verschiebbarkeit her gesehen, gilt ebenfalls für die Stützrahmen (35), deren Anzahl variabel ist, diese bilden gleichzeitig die Aufnahme für die Dehn- und Gleitrollen (34), die für das weitere Dehnen der Folienhaube (38) beim Überziehen derselbigen über das Verpackungsgut nötig sind und die in ge wissen Abständen rundherum an den Stützrahmen (35) angeordnet sind.
  • Nachfolgend werden die einzelnen Verpackungsschritte wie folgt erläutert:
    In der Ruhestellung der Verpackungseinrichtung befinden sich die gelenkig angeordneten Stützen (29), die Stützrahmen (35) mit den hier angebrachten Dehn- und Gleitrollen (34), sowie die Seilrollen (31), (32) und (33) und die Zugeile (30) und (37) liegend zusammengefaltet in den beiden längeren, von den vier Einzelelementen (28). Es sind also 2 Gebilde wie aus 11 ersichtlich, vorhanden. Nachdem das Verpackungsgut mittels geeigneter Vorrichtung, hier zeichnerisch nicht weiter dargestellt, auf Verpackungshöhe, wobei die Verpackungshöhe höher sein muss als die Dehnrahmenhöhe, gebracht wurde, wird der kompakte Dehnrahmen (28) etwas angehoben, so das die Folienhaube bequem von oben her über den gesamten Rahmen geschoben werden kann, wobei der nicht über den Dehnrahmen gezogene Teil der Folienhaube (38) oder Teil des Folienschlauches in der Mitte des rechteckigen Dehnrahmens abgelegt wird. Anschließend wird die Folienhaube oder der Folienschlauch an den vier Einzelelementen des Dehnrahmens mittels geeigneter Klemmung, welche zeichnerisch nicht weiter dargestellt ist, fest fixiert. Mit dem erwähnten, aber zeichnerisch nicht weiter dargestellten Verstellmechanismus werden die vier Einzelelemente (28) in –X, +X, –Z und +Z-Richtung verstellt, so das die Folienhaube im Öffnungsbereich soweit nach außen vorgedehnt wird, dass diese anschließend leicht über den erste oberen Teil des Verpackungsgutes geführt werden kann. Mittels schon erwähnter Hubvorrichtung wird der Dehnrahmen soweit angehoben, dass dieser über das Verpackungsgut in der gewünschten Höhe, beispielsweise 2,8 m, fixiert wird.
  • Damit die Folienhaube über das Verpackungsgut gezogen werden kann, wird der Dehnrahmen mittels Hubvorrichtung, die über einen E-Motor gegensinnig dreht wird, nach unten bewegt. Gleichzeitig wird über einen entsprechende Übersetzung die Seilrolle (36) angetrieben, so das analog zu der Abwärtsbewegung der Folienhaube die gelenkig ausgebildeten Stützen (29), über die sich verkürzenden Zugseile (30) aufgerichtet werden, wobei durch die Streckung der Stützen (29) die einzelnen Stützrahmen (35) mit den hier integrierten Dehn- und Gleitrollen nach oben bewegt werden und hierbei die Folienhaube, entsprechend ihrer Vordehnung, weiter aufdehnen. Die weitere Aufdehnung der Folienhaube entspricht der vorangegangenen Grunddehnung der Folienhaubenmündung. Die Seilführung der verkürzende Seile erfolgt über die Seilrollen (31,32 und 33). Damit die Folienhaube, die in der Regel bei der Grundaufspannung in der Anfangsphase eine konfuse Lage in der Mitte des Dehnrahmens aufweist, eine ungehinderte Aufdehnung erfährt, wird diese stufenweise, vorzugsweise über ein Gebläse mit, vorzugsweise warmer Luft von unten her über Luftleitöffnungen, hier nicht weiter dargestellt, aufgeblasen. Ein Warmluftgebläse ist leicht vorstellbar und ist zeichnerisch nicht weiter dargestellt. Dieses Aufblasen in Etappen erfolgt analog zu der Abwärtsbewegung der Folienhaube. Dieses Aufblasen in Etappen ist ausdrücklich gewünscht, denn würde die Folienhaube in einem Guss aufgeblasen werden, zumal in der Anfangsphase des Verpackungsvorganges müsste die Verpackungshallen mindestens eine Höhe von 6 m aufweisen. Das scherenartige aufklappen der Stützen (29) könnte dann auch wegfallen. Da aber die Hallenhöhen in der Regel überwiegend nur um die 4,5 m sind, ist die zuvor beschriebene Vorgehensweise angebracht und erforderlich. Nachdem nun die gesamte Folienhaube über das Verpackungsgut, einschließlich der Europalette gezogen wurde, wird ein, zeichnerisch nicht weiter dargestellter E-Motor angesteuert, der das Seil (37) spannt und die Rolle (36) gegensinnig drehen lässt, so das die Stützen (29) nebst Stützrahmen (35) wieder nach unten in die Ausgangs bzw. Ruhelage versetzt werden. Das Seil (30) wird hierbei wieder entsprechend verlängert und hält das System zusammen mit dem kürzer werdenden Seil (37) im Gleichgewicht der Klappbalance. Nachdem die Fixierung der Folienhaube, die zeichnerisch nicht weiter dargestellt ist, vom Dehnrahmen automatisch gelöst wurde, wird durch ein weiteres Absenken des Dehnrahmens dieser aus der Folienhaube gezogen. Die Folienhaube kann sich nun wieder entspannen und sich hierbei fest um das Verpackungsgut legen. Der Verpackungsvorgang ist somit abgeschlossen. Anschließend wird der Dehnrahmen wieder verbreitert und über das Verpackungsgut gefahren, so das dass verpackte Verpackungsgut unter gleichzeitiger Absenkung in die Ursprunglage gelangt. Das Verpackungsgut kann nun entfernt werden. Der gesamte Verpackungsvorgang ist beendet.
  • Die 4. Verpackungsvariante wird anhand von den Figurenbezeichnungen 12–16 erläutert, wobei die 12 den 4-teiligen Folienaufnahme- und Dehnrahmen mit den in Ruhestellung angeordneten Klappstützen darstellt. Die 13 zeigt die Ausklappung der 1. Stufe der 2 vorderen, vorzugsweise dreiteilig ausgestalteten Klappstützen (40,41,42), bei der zuvor die Folienhaube über den Folienaufnahme- und Dehnrahmen (39) gezogen und gedehnt wurde. Also die Grunddehnung der Folienhaube im Öffnungsbereich. Der Grundaufbau des Folienhaubenaufnahme- Dehnrahmens (39), ist von der Funktionsweise her mit der vorangegangen Bauart der 3. Verpackungsvariante gleichzusetzen und wird hier nicht weiter beschrieben. Die weitere Dehnung der Folienhaube, über die Grunddehnung der Folienhaube hinaus, wird hier vorzugsweise mittels 4 dreiteilig ausgestalteten nacheinander aufklappenden Stützen (40,41 und 42), erreicht. Die 4 Klappstützen die jeweils in der Nähe der vier Ecken angebracht sind, werden jeweils über ein Zugseil (43) welches mindestens über einen motorischen Antrieb (44) verfügt, in eine vertikale Position gebracht. Die Zugseile werden über die Führungsrollen (46 und 48) geführt. Die Führungsrollen dienen gleichzeitig als Dehn und Gleitrollen für die Folienhaube, bzw. Folienschlauch.
  • Die Funktionsweise dieser Verpackungsvariante ist im wesentlichen wie folgt:
    Nachdem die Folienhaube mit ihrer Öffnung über den Folienaufnahme- und Dehnrahmen (39) geführt wurde, wird diese auch hier fest arretiert, vorzugsweise als Klemmung ausgelegt, die hier nicht weiter erläutert wird. Diese Klemmung ist erforderlich, damit die Folienhaube beim weiteren Dehnprozess, der während der Überziehung der Folienhaube über das Verpackungsgut abläuft, nicht abrutschen kann. Danach wird die Folienhaube entsprechend der Variante 3 gedehnt. Nachdem der Folienaufnahme- und Dehnrahmen mittels Hubvorrichtung, die auch hier zeichnerisch nicht weiter dargestellt wird, über dem Verpackungsgut angehoben wurde, werden die ersten Stufen (40) der dreiteiligen Klappstützen mittel Zugseilen um 90° nach außen geklappt und rasten in dieser Stellung ein. Dieses geschieht mit allen 4 Stützen, die in der nähe der Ecken angebracht sind, gleichzeitig wird der Folienaufnahme- und Dehnrahmen, der im weiteren Beschreibungsverlauf nur noch Dehnrahmen (39) genannt wird, mittels Hubvorrichtung, welche jetzt gegensinnig dreht, über das zu verpackende Gut abgesenkt. Die Stellung der Klappstützen bis zu diesem Verpackungsablauf ist aus der 13 ersichtlich.
  • Die Seilführungsrollen (46) fungieren hier gleichzeitig als Dehn und Führungsgleitrollen für die Folienhaube.
  • Während der weiteren Abwärtsbewegung des Dehnrahmens über das Verpackungsgut werden analog die zweiten Stufen (41) in die vertikale Lage versetzt, genau wie die ersten Stufen mittels Zug seil (43), welches über den gleichen motorischen Antrieb (44) verfügt, wie die erste Klappstufe. Damit die 3. Stufe der Klappstützen (42) nicht vorzeitig ausklappen, werden diese durch die Sicherungselemente (45 und 47) in ihrer Position gehalten (14). Erst wenn die zweiten Stufen (41) der Klappstützen die vertikale Endstellung erreicht haben, werden die letzten Stufen der Klappstützen über die Sicherungshebelkonstruktionen (45,47) freigegeben. Ersichtlich aus 15 und 16. Nachdem die Folienhaube das Verpackungsgut in der gesamten Höhe umschließt, werden die vier E-Motoren (44), mindestens einer, umgesteuert und wickeln die vier Zugseile (43) auf und bringen somit die Klappstützen wieder in ihre Ruhe- bzw. Anfangsstellung zurück 12. Das Herausgleiten des Dehnrahmens (39) und das Ende des Verpackungsablaufes erfolgt wie unter Verpackungsvariante 3 beschrieben. Die Folienhaube, bzw. der Folienschlauch kann sich nun mit seiner Eigenspannung fest um das Verpackungsgut anlegen. Die Verpackung ist nun abgeschlossen.
  • Die 5. Verpackungsvariante wird im wesentlichen durch die 17 dargestellt. Der Folienaufnahme- und Dehnrahmen (54) gleich in der Anwendungsfunktion im wesentlichen, d.h., bis auf die unterschiedliche Befestigungsart und Ausgestaltung der weiteren Dehn- und Führungsvarianten für die Folienhaube, bzw. des Folienschlauches (55), der Verpackungsvariante 3 und 4, nur das hier keine Klappstützen Verwendung finden, sondern eine Dehn und Führungsgleitvorrichtung für Folienhauben zum Einsatz kommt, die vorzugsweise aus vier teleskopartigen Folienhaubendehn- und Führungszylindergebilden (49) besteht, die entweder mit Druckluft (50), oder hydraulisch (51) betrieben werden.
  • Wie schon anfangs erwähnt ist die Grunddehnung der Folienhaube oder des Folienschlauches (55) die gleiche wie in den Verpackungsfällen 3 und 4. Bei der Grundstellung dieser Verpackungsvariante sind die Teleskopzylinder (49) horizontal im Folienaufnahme- und Dehnrahmen (54) angeordnet. Sobald der Folienaufnahme- und Dehnrahmen (54), der im weiteren Verpackungsverfahren als Dehnrahmen bezeichnet wird, über dem Verpackungsgut, mittels Hubvorrichtung, wie aus Anwendungsfall 3 und 4 beschrieben, in Position gebracht wurde, werden die Teleskopzylinder, die jetzt noch ineinander geschoben sind, mittel motorischen Antrieb (56) in eine vertikale Arbeitsstellung versetzt, also eine 90°- Stellung gegenüber dem Dehnrahmen (54). Analog zu der jetzt eingeleiteten Abwärtsbewegung des Dehnrahmens (54) werden die Teleskopzylinder, vorzugsweise aus vier Einzelgebilde bestehend, stufenartig auseinandergedrückt, so das diese die gewünschte Verpackungsguthöhe in ihrer Endstellung erreichen. Hierbei wird die Folienhaube, bzw. der Folienschlauch (55) mittels der Dehn- und Führungsgleitrollen (52,53), welche in einer, bzw. vier, drehbaren Aufnahmen (57) angeordnet sind, wobei die Anordnung der Dehn- und Führungsgleitrollen zu allen vier Seiten ist, gedehnt. Die oberen Druckzylinder bilden die jeweilige Aufnahme der drehbaren Rollenaufnahme (57). Nachdem die Folienhaube über das gesamte Verpackungsgut, einschließlich, z. B. einer Europalette, gestreift wurde, werden die Teleskopzylinder (49) wieder ineinandergeschoben und in die horizontale Stellung im Dehnrahmen (54) gebracht. Der Dehnrahmen (54) wird danach wie unter Verpackungsvariante 3 bzw. 4 beschrieben aus der Folienhaube, oder dem Folienschlauch geführt, so das sich die Folienhaube, bzw. der Folienschlauch sich mit seiner Eigenspannung fest um das Verpackungsgut schließen kann. Der Verpackungsvorgang ist nun beendet.
  • 1
    Folienhaube
    2
    Führungszapfen
    3
    Kleine Zahnriemenscheibe
    4
    Große Zahnriemenscheibe
    5
    Folienhaubenhaltenocken
    6
    Druckluftzylinder
    7
    Antriebsmotor
    8
    E-Motor für Wenderahmen
    9
    Zahnradpaar für Wenderahmen
    10
    Wenderahmen
    11
    Hubmotor für Wenderahmen
    12
    Spindelantriebswelle
    13
    Spindelmutter
    14
    Umlenkzahnriemenscheibe
    15
    Zahnriemen für Gegengewicht
    16
    Gegengewicht
    17
    Träger
    18
    Verstellarme
    19
    Antrieb für Verstellarme
    20
    Zugfedern
    21
    Folienhaube/Folienschlauch
    22
    Führungszapfen
    23
    Lose Zahnriemenscheibe
    24
    Antriebszahnriemenscheibe
    25
    Geschlossener Zahnriemen
    26
    Antriebsmotor
    27
    Folienhaubenhaltenocken
    28
    Folienhaubenaufnahme -Dehnrahmen (Dehnrahmen)
    29
    Gelenkstützen
    30
    Zugseil
    31
    Seilrolle
    32
    Seilrolle
    33
    Seilrolle
    34
    Dehn und Gleitrolle
    35
    Stützrahmen
    36
    Antriebsseilrolle
    37
    Zugseil
    38
    Folienhaube/Folienschlauch
    39
    Folienhaubenaufnahme -Dehnrahmen (Dehnrahmen)
    40
    Klappstützen
    41
    Klappstützen
    42
    Klappstützen
    43
    Zugseil
    44
    Antriebsmotor
    45
    Sicherungshebel
    46
    Führungsrollen
    47
    Sicherungshebelbetätigungsteil
    48
    Kleine Führungsrollen
    49
    Teleskopzylinder
    50
    Druckluftantrieb
    51
    Hydraulikantrieb
    52
    Folienhauben Dehn- und Gleitrolle
    53
    Folienhauben Dehn- und Gleitrolle
    54
    Folienhaubenaufnahme -Dehnrahmen (Dehnrahmen)
    55
    Folienhaube/Folienschlauch
    56
    Teleskopzylinderschwenkmotor
    57
    Drehbare Dehn- und Gleitrollenaufnahme

Claims (10)

  1. Wirtschaftliche und ökonomische Verpackungsvorrichtung mit unterschiedlichen Reff- und Dehnvarianten für Verpackungshüllen, insbesondere Hauben aus Kunststofffolie, dadurch gekennzeichnet, dass an einer vertikalen, motorisch (11) angetriebenen Hubvorrichtung (12,13,14,15,16 und 17) ein über Zahnradpaar (9), mittels eines weiteren motorischen Antriebs (8), vorzugsweise ein um 180° schwenkbarer Dehnrahmen (10) angebracht ist, wonach der Dehnrahmen (10) noch unterschiedliche Folienreffvorrichtungen (27) oder (2226) aufweist und zur Aufnahme und Dehnung der Folienhaube oder des Folienschlauches (1 oder 21) ausgelegt ist, wobei hierbei die Dehnung der Folienhaube oder des Folienschlauch erst nach erfolgter kompletten Reffung durch die Dehnungsvorrichtung (2,18,19,20) erfolgt und wonach bei den nichtreffenden Verpackungsvarianten der jeweilige Dehnrahmen in unterschiedlicher Ausgestaltung (28,39 und 54) nicht schwenkbar an einer vertikalen Hubvorrichtung (11,12,13 und 17) angeordnet ist, aber weiterhin die Aufgabe hat, die Folienhaube oder den Folienschlauch aufzunehmen und durch Klemmung zu fixieren, wobei die weitere Aufgabe der unterschiedlich ausgestalteten Dehnrahmen (28,39 und 54) es ist, die unterschiedlichsten Dehnungsvorrichtungen (2937) oder (4048) oder aber (4957) aufzunehmen.
  2. Wirtschaftliche und ökonomische Verpackungsvorrichtung mit unterschiedlichen Reff- und Dehnvarianten für Verpackungshüllen, insbesondere Hauben aus Kunststofffolie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Reffung des Folienschlauches oder die Reffung der Folienhaube im wesentlichen durch als Riemenscheiben (3 und 4) ausgebildete Reffvorrichtung erfolgt, wonach die Aufnahme(2) der Riemenscheibe (3) gleichzeitig die exakte Justierung der Folienhaube oder des Folienschlauches mittels drei planer Flächen sicherstellt und hierbei die Gegenriemenscheibe (4) mittels E-Motor (7) angetrieben wird, wobei der E-Motor wiederum über einen Druckzylinder (6) die Riemenscheiben (3 und 4) zum Eingriff bringt, damit die zwischen den Riemenscheibe befindliche Folienhaube oder der Folienschlauch (1) gerefft werden kann.
  3. Wirtschaftliche und ökonomische Verpackungsvorrichtung mit unterschiedlichen Reff- und Dehnvarianten für Verpackungshüllen, insbesondere Hauben aus Kunststofffolie nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Reffung der Folienhaube oder des Folienschlauches mittels zweier im Eingriff befindlichen, doppelseitig ausgeführten Zahnriemen (25) und über Zahnriemenscheiben (23 und 24), ausgeführt wird.
  4. Wirtschaftliche und ökonomische Verpackungsvorrichtung mit unterschiedlichen Reff- und Dehnvarianten für Verpackungshüllen, insbesondere Hauben aus Kunststofffolie nach Anspruch 3, da durch gekennzeichnet, dass an dem Dehnrahmen (10) mindestens ein Gegengewicht (16)angebracht ist, und das dieses mittels Zahnriemens (15) der Hubbewebung entsprechend, über eine Leitriemenscheibe (14) synchron mitgeführt wird.
  5. Wirtschaftliche und ökonomische Verpackungsvorrichtung mit unterschiedlichen Reff- und Dehnvarianten für Verpackungshüllen, insbesondere Hauben aus Kunststofffolie nach einem der Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, dass die rechtwinkelige Anordnung der Dehnvorrichtung mittels Zugfedern (20) über die beweglich angeordneten Führungszapfen (2) sichergestellt wird.
  6. Wirtschaftliche und ökonomische Verpackungsvorrichtung mit unterschiedlichen Reff- und Dehnvarianten für Verpackungshüllen, insbesondere Hauben aus Kunststofffolie nach einem der Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet, dass die Riemenscheiben (3 und 4) Zahnräder sind, wobei das Material Holz oder Metall oder Kunststoff ist.
  7. Wirtschaftliche und ökonomische Verpackungsvorrichtung mit unterschiedlichen Reff- und Dehnvarianten für Verpackungshüllen, insbesondere Hauben aus Kunststofffolie nach einem der Ansprüche 1–6, dadurch gekennzeichnet, dass der Zahnriemen (25) als Kette ausgebildet ist.
  8. Wirtschaftliche und ökonomische Verpackungsvorrichtung mit unterschiedlichen Reff- und Dehnvarianten für Verpackungshüllen, insbesondere Hauben aus Kunststofffolie nach einem der Ansprüche 1–7, dadurch gekennzeichnet, dass der vierteilige Dehnrahmen (28) über eine 45° Schräge durch vertikales Verschieben der vier Einzelelemente ein Verbreiterung erfährt, die zur Grunddehnung von Verpackungsfolien (28) genutzt wird, wobei der Dehnrahmen (28) nicht schwenkbar gelagert ist und zur Aufnahme von Dehnvorrichtungen wie Gelenkstützen (29) und Dehnrahmen (35), sowie Zugseilen (30,37) und Seilrollen (31,32,33) und Dehn und Führungsgleitrollen (34) konzipiert ist und mit diesem Dehnvorrichtungsgebilde eine Folienhaube oder ein Folienschlauch (38) im weiteren Verpackungsprozess, also der herabgleitenden Überziehung z.B. der Folienhaube über das entsprechende Verpackungsgut, scherenartig gedehnt werden kann.
  9. Wirtschaftliche und ökonomische Verpackungsvorrichtung mit unterschiedlichen Reff- und Dehnvarianten für Verpackungshüllen, insbesondere Hauben aus Kunststofffolie nach einem der Ansprüche 1–8, dadurch gekennzeichnet, dass der Dehnrahmen (39) die gleichen Funktionsmerkmale aufweist wie der Dehnrahmen (28) nur das hier nacheinander in 90° Stellung zum Dehnrahmen hin, aufklappbare, miteinander verbundene, vorzugsweise dreiteilige Stützen (40,41,42) die an allen vier Ecken des Dehnrahmens integriert sind, zur Anwendung kommen, welche über Seilrollen, die als Dehn- und Führungsgleitrollen (46,48) ausgestaltet sind und mittels motorischen Antriebes (44) von innen her eine Folienhaube oder einen Folienschlauch stufenweise von der Öffnung her aufdehnen und dabei die Gesamtvorrichtung gleichzeitig von oben her über das Verpackungsgut platzieren.
  10. Wirtschaftliche und ökonomische Verpackungsvorrichtung mit unterschiedlichen Reff- und Dehnvarianten für Verpackungshüllen, insbesondere Hauben aus Kunststofffolie nach einem der Ansprüche 1–9, dadurch gekennzeichnet, dass der Dehnrahmen (54) die gleichen Funktionsmerkmale aufweist wie die Dehnrahmen (28 u. 39), aber zur Aufnahme von 4 Teleskopzylindersäulen (49) konzipiert wurde, wobei im Ruhezustand der Verpackungsvorrichtung die ineinandergeschobenen Teleskopzylinder in Horizontaler Lage im Dehnrahmen (54) integriert sind und erst unmittelbar über dem Verpackungsgut innerhalb der Folienhaube (55) durch Druckluft (50) oder hydraulischer Betätigung (51) sich schrittweise entfalten, wozu diese vorher noch mittels Schwenkmotorik (56) in eine 90° -Stellung gegenüber des Dehnrahmens (54) gebracht werden und somit über beweglich gelagerte Führungs- und Dehnrollen (57,52 und 53) die Folienhaube stufenweise von innen her aufdehnen, wobei gleichzeitig der Verpackungsvorgang, von oben her, einsetzt.
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