DE102004001231A1 - Spiralfachstapler - Google Patents
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Abstract
Ein Spiralfachstapler zum Stapeln von Blattgut besitzt ein Staplerrad (1) mit spiralförmig um eine Drehachse (3) angeordneten Staplerradfächern (2), in jedem Stapelradfach einen Klemmfinger (7) zum Abbremsen und Festklemmen von in das jeweilige Staplerrad eingeführtem Blattgut (100) und einen Ausstreifer (4) zum Ausstreifen des Blattguts aus den Staplerradfächern (2) bei Drehung des Staplerrads um die Drehachse (3). Erfindungsgemäß sind ein Nocken (9) an jedem Klemmfinger (7) und eine Nockenbahn (11) vorgesehen, die derart zueinander angeordnet sind und miteinander zusammenwirken, dass die Klemmfinger (7) beim Ausstreifen des Blattguts vom Blattgut weggedrängt werden. Dadurch wird die auf das Blattgut wirkende Klemmkraft aufgehoben, und das Blattgut kann kräftefrei aus den Staplerradfächern ausgestreift werden.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Spiralfachstapler zum Stapeln von Blattgut, insbesondere zum Stapeln von Banknoten, und eine Blattgutbearbeitungsvorrichtung mit einem solchen Spiralfachstapler, insbesondere zur Bearbeitung von Banknoten.
- Spiralfachstapler sind seit langem bekannt und werden beispielsweise in Banknotenbearbeitungsvorrichtungen eingesetzt. Sie sind aber auch in anderen Bereichen, z. B. zum automatischen Sortieren von Belegen oder anderen blattförmigen Dokumenten, verwendbar.
- Derartige Spiralfachstapler weisen ein Staplerrad auf, welches üblicherweise aus mehreren, auf einer gemeinsamen Drehachse angeordneten Scheiben mit spiralförmig um die Drehachse angeordneten Schlitzen gebildet wird. Diese Schlitze bilden Staplerradfächer, in denen das abzustapelnde Blattgut aufgenommen wird. Ein stationär angeordneter Ausstreifer greift zwischen die Staplerradscheiben derart ein, dass das Blattgut bei Drehung des Staplerrads um die Drehachse selbständig aus den Staplerradfächern auf eine darunter liegende Ablage ausgestreift wird und sich dort stapelt.
- Das Einführen des Blattguts in die Stapelradfächer erfolgt mit hoher Geschwindigkeit, so dass es mit seiner vorauslaufenden Kante gegen den radial innenliegenden Endbereich des schlitzartigen Staplerradfachs auftrifft. Da dies je nach Art des Blattguts zum Zerknittern desselben führen und sich daher nachteilig auf das Abstapeln und spätere Weiterbearbeiten des Blattguts auswirken kann, wird in der
EP 0104 383 B1 vorgeschlagen, mittels eines als „Zunge" bezeichneten Klemmfingers in jedem Staplerradfach das Blattgut zu führen, abzubremsen und in dem jeweiligen Staplerradfach festzuklemmen. - Diese Variante hat aber den Nachteil, dass weiches oder lappiges Blattgut nun beim nachfolgenden Ausstreifvorgang zur Überwindung der Klemmkraft so stark belastet wird, dass dies zu Eindellungen des Blattguts an der entsprechenden Blattgutkante führen kann. Dieses Phänomen tritt beispielsweise bei der Stapelung von druckfrischen Banknoten auf, was sich wiederum nachteilig auf das Abstapeln und spätere Weiterverarbeiten der Banknoten auswirkt.
- In der
DE 101 10103 A1 wird eine andere Lösung vorgeschlagen, um das Verknittern des in die Staplerradfächer einlaufenden Blattguts zu vermeiden. Demzufolge wird die Weite der Staplerradfächer an die physikalischen Eigenschaften des zu stapelnden Blattguts individuell angepaßt, um das einlaufende Blattgut soweit abzubremsen, dass es nur mit geringer Geschwindigkeit auf den radial innen liegenden Endbereich der Staplerradfächer auftrifft oder kurz vorher stoppt. Zwar tritt hier das Problem des Eindellens der Blattgutkanten beim Ausstreifen des Blattguts aus den Staplerradfächern nicht auf, weil dabei keine Klemmkraft zu überwinden ist. Allerdings ist der konstruktive Aufwand der variabel einstellbaren Staplerradfächer vergleichsweise hoch und entsprechend kostspielig. - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine preiswerte Lösung für einen Spiralfachstapler anzugeben, bei dem das abzustapelnde Blattgut durch den Abstapelvorgang nicht verknittert wird.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Spiralfachstapler mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. In davon abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindungen angegeben.
- Ausgehend von der Lehre der
EP 0104 383 B1 , bei der das Blattgut in den Staplerradfächern mittels Klemmfingern festgeklemmt wird, sieht nun die Erfindung vor, dass diese Klemmkraft beim Ausstreifvorgang aufgehoben wird, indem die Klemmfinger beim Ausstreifen des Blattguts vom Blattgut weggedrängt und vorzugsweise vollständig abgehoben werden. Dazu dient bei einer bevorzugten, besonders einfachen Ausführungsform der Erfindung ein Nocken an jedem Klemmfinger, der mit einer in geeigneter Weise angeordneten Nockenbahn zusammenwirkt. Die Klemmkraft der Klemmfinger kann jedoch auch auf andere Weise reduziert oder vollständig aufgehoben werden, wie z. B. mittels eines Magneten, wenn die Klemmfinger oder Teile derselben magnetisch sind. - Bei der bevorzugten Ausführungsform läuft der Nocken aufgrund der Drehbewegung des Staplerrads auf die Nockenbahn auf, wobei dies vorzugsweise gleichzeitig oder – noch besser – kurz vor dem Moment stattfindet, an dem das in dem Staplerradfach mitgeführte Blattgut auf den Ausstreifer trifft. Daher ist es besonders vorteilhaft, wenn die Nocken jeweils an , einem radial innen liegenden Ende der Klemmfinger angeordnet sind.
- Eine besonders einfache und daher preisgünstige Realisierung besteht in der Ausbildung der Nocken als Stifte, die sich von den Klemmfingern in einer Richtung parallel zur Drehachse erstrecken. Diese Stifte müssen nicht besonders lang sein. Eine Länge von etwa 2 mm kann durchaus genügen. Da die Klemmfinger an ihren radial innen liegenden Enden in der Regel sehr dünn sind und da eine Kollision der Stifte mit den zwischen die Staplerradscheiben eingreifenden Ausstreifer zu vermeiden ist, sind die Stifte aus Stabilitäts- und Kollisionsgründen möglichst kurz auszubilden.
- Die Nockenbahn kann in beliebiger Weise im Spiralfachstapler realisiert sein. Um den konstruktiven Aufwand gering zu halten, ist die Nockenbahn jedoch vorteilhafter Weise am Ausstreifer vorgesehen. Insbesondere läßt sich die Nockenbahn in einfacher Weise als Nut im Ausstreifer realisieren.
- Um die auf das Blattgut wirkende Bremskraft der Klemmfinger möglichst schnell aufzuheben, ist es weiter vorteilhaft, wenn die Nockenbahn eine Auflaufschräge aufweist, um die Nocke und damit das freie Ende des Klemmfingers über einen kurzen Drehwinkel des Staplerrads zur Drehachse hin zu verlagern. An diese Auflaufschräge schließt sich ein konzentrisch zur Drehachse verlaufender Nockenbahnabschnitt an, welcher vorzugsweise mindestens eine solche Länge aufweist, dass sich der Klemmfinger erst dann wieder in seine Klemmposition zurückbewegt, wenn das Blattgut durch die Ausstreifwirkung des Ausstreifers mit Sicherheit aus dem Klemmbereich des Klemmfingers herausgestreift wurde.
- Nachfolgend wird die Erfindung beispielhaft anhand der begleitenden Zeichnungen beschrieben. Darin zeigen:
-
1 einen Spiralfachstapler schematisch in Seitenansicht, -
2 einen Detailausschnitt des Spiralfachstaplers aus1 im Bereich des Ausstreifers, und -
3 eine perspektivische Ansicht eines Klemmfingers für einen Spiralfachstapler gemäß1 und2 . -
1 zeigt schematisch in Seitenansicht einen Spiralfachstapler, wie er typischerweise in Banknotenbearbeitungsvorrichtungen Verwendung findet. - Die hier nicht im einzelnen dargestellte Banknotenbearbeitungsvorrichtung ist beispielsweise so aufgebaut, wie es in der
DE 44 377 22 A1 beschrieben ist, einschließlich Transportsystemen, Weichen, Sensoren und dergleichen. - Selbstverständlich ist der nachfolgend beschriebene Spiralfachstapler auch in andersartigen Vorrichtungen zum Stapeln von Blattgut geeignet.
- Der Spiralfachstapler weist ein Staplerrad
1 mit spiralförmig hintereinander um eine Drehachse3 angeordneten Staplerradfächern2 zur Aufnahme von Blattgut100 auf. Die Rotationsrichtung des Staplerrads1 um die Drehachse3 ist durch einen Pfeil angedeutet. Dem Staplerrad1 werden sukzessive Banknoten100 in tangentialer Richtung R zugeführt. - Das Staplerrad
1 besteht aus mehreren identischen, nebeneinander auf der Drehachse3 angeordneten scheibenförmigen Elementen, zwischen die in üblicher Weise ein rechenartig ausgebildeter Ausstreifer4 mit geeignet angepaßten, nebeneinander angeordneten Ausstreifzinken eingreift. In der schematischen Darstellung gemäß1 sind lediglich eine Ausstreifzinke und eine Staplerradscheibe dargestellt. - Aufgrund der Rotation des Staplerrads
1 um die Drehachse3 werden die in dem Staplerrad1 befindlichen Banknoten gegen den in das Staplerrad1 eingreifenden Ausstreifer4 transportiert und durch diesen nach und nach aus den Staplerradfächern2 auf eine darunter befindliche Stapelablage5 ausgestreift. Dadurch bildet sich auf der Stapelablage5 ein Banknotenstapel6 , dem in dem in1 dargestellten Zeitpunkt gerade zwei Banknoten100 zugeleitet werden. -
2 zeigt einen Ausschnitt des Staplerrads1 aus1 im weiteren Detail. Dieser Darstellung ist nun zu entnehmen, dass jedes Staplerradfach2 bzw.2a bis2e einen Klemmfinger7 aufweist, der dazu dient, auf die eingeführten Banknoten100 eine Kraft auszuüben, um die Banknoten abzubremsen und möglichst vor Erreichen des Endbereichs2' des jeweiligen Staplerradfachs2 zu stoppen. - Die Klemmfinger
7 sind als integraler Bestandteil des Staplerrads1 bzw. jeder einzelnen Staplerradscheibe ausgebildet. Beispielsweise können die Staplerradscheiben aus einem flexiblen Kunststoff, z. B. aus Plexiglas, hergestellt sein, wobei sich die Klemmfinger7 entlang der spiralförmigen Längsausdehnung der Staplerradfächer2 erstrecken. - Im Staplerradfach
2a befindet sich keine Banknote100 , so dass der Klemmfinger7 hier in seiner Ruheposition zu sehen ist. Das radial innen liegende Ende8 des Klemmfingers7 liegt dabei nahezu an einer Wand des Staplerradfachs2a an. Im Staplerradfach2b befindet sich dagegen eine Banknote100 , die den Klemmfinger7 auslenkt und dabei von der Wand des Staplerradfachs2b wegdrückt. In diesem Zustand wirkt eine reibungsbedingte Klemmkraft auf die in dem Staplerradfach2b befindliche Banknote100 . Betrachtet man nun beispielsweise das Staplerradfach2e , aus dem die darin befindliche Banknote100 mittels des Ausstreifers4 bereits teilweise ausgestreift ist, so ist zu erkennen, dass der betreffende Klemmfinger7 wieder die in Bezug auf das Staplerradfach2a beschriebene Ausgangsposition eingenommen hat, nachdem das Blattgut mittels des Ausstreifers4 aus dem Klemmbereich des Klemmfingers7 herausgestreift wurde. - Um zu erreichen, dass die auf die Banknote
100 durch die Klemmfinger7 ausgeübte Klemmkraft zumindest zum Zeitpunkt des Ausstreifvorgangs nicht mehr auf die betreffende Banknote wirkt, ist an den radial innen liegenden, freien Enden8 eines jeden Klemmfingers7 ein stiftförmiger Nocken9 vorgesehen, die sich mit dem Staplerrad2 auf einer gemeinsamen kreisförmigen Bahn10 um die Drehachse3 bewegen. Im Ausstreifer4 befindet sich eine als Nut ausgebildet Nockenbahn11 mit einer Anlaufschrägen12 , in die die stiftförmigen Nocken9 der Klemmfinger7 einfädeln, wenn sie in den Ausstreifer4 eintauchen. An die Anlaufschräge12 schließt sich ein konzentrisch zur Drehachse verlaufender Nockenbahnabschnitt13 an. Die Nockenbahn11 dient als Kulisse für die stiftförmigen Nocken9 und hebt diese auf eine geringfügig höhere Bahn. Dadurch werden die Klemmfinger7 radial nach innen gedrängt und von der vorgenannten Wand des zugehörigen Staplerradfachs2 weiter abgehoben, so dass die Banknote100 nicht mehr zwischen dieser Wand und dem Klemmfinger7 klemmt. Die Banknote100 kann nun, wenn sie mit ihrer Vorderkante auf den Ausstreifer4 trifft, kräftefrei aus dem zugehörigen Staplerradfach ausgestreift werden. In einem solchen Zustand befinden sich beispielsweise die Banknoten100 in den Staplerradfächern2c und2d . - In
3 ist das freie Ende8 eines Klemmfingers7 mit einem daran angeordneten stiftförmigen Nocken9 gezeigt. Der Nocken9 kann insbesondere, wenn das Staplerrad im Spritzgußverfahren aus Kunststoff hergestellt ist, als integraler Bestandteil angespritzt sein. Eine geeignete Länge beträgt etwa 2 mm. Längen zwischen 1 mm und 4 mm können aber durchaus praktikabel sein. Insbesondere kann auf beiden Seiten des Klemmfingers7 ein derartiger Nocken vorgesehen sein, um in die Nuten von zwei zueinander beabstandeten Zinken des Ausstreifers4 einzugreifen. - Der Klemmfinger
7 muß aber nicht notwendigerweise integraler Bestandteil der Staplerradscheibe sein. Es kann sich beispielsweise auch um eine in das Staplerradfach2 eingeklebte oder anderweitig befestigte Blattfeder handeln. - Schließlich muß auch nicht jede Scheibe des Staplerrads
1 Klemmfinger7 in den Staplerradfächern besitzen. Zum Abbremsen des Blattguts kann es ausreichen, wenn nur einzelne der Staplerradscheiben solche Klemmfinger7 besitzen. - Soweit im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung ausgeführt wurde, dass die Klemmfinger jeweils einen Nocken zum Anheben des zugehörigen Klemmfingers aufweisen, so ist darunter auch der Sonderfall zu verstehen, dass einzelne der Klemmfinger keine Nocken besitzen. Dadurch bleibt zumindest noch eine geringfügige Restklemmkraft in einzelnen Scheiben des Staplerrads
1 erhalten, die dann aber so gering ist, dass sie für die Banknoten nicht schädlich ist.
Claims (11)
- Spiralfachstapler zum Stapeln von Blattgut (
100 ), umfassend – ein Staplerrad (1 ) mit spiralförmig um eine Drehachse (3 ) angeordneten Staplerradfächern (2 ), – in jedem Staplerradfach (2 ) mindestens ein Klemmelement (7 ), insbesondere ein Klemmfinger, zum Abbremsen und Festklemmen von in das jeweilige Staplerrad (2 ) eingeführtem Blattgut (100 ) und – einen Ausstreifer (4 ) zum Ausstreifen des Blattguts (100 ) aus den Staplerradfächern (2 ) bei Drehung des Staplerrads (1 ) um die Drehachse (3 ) gekennzeichnet durch eine Einrichtung (9 ,11 ) zum Wegdrängen des Klemmelements (7 ) vom Blattgut (100 ) während des Ausstreifvorgangs. - Spiralfachstapler nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen Nocken (
9 ) an dem mindestens einen Klemmelement (7 ) und eine Nockenbahn (11 ), die derart zueinander angeordnet sind und miteinander zusammenwirken, dass das Klemmelement (7 ) beim Ausstreifen des Blattguts (100 ) vom Blattgut weggedrängt wird. - Spiralfachstapler nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Nocken (
9 ) jeweils an einem radial innen liegenden Ende (8 ) des Klemmelements (7 ) angeordnet ist. - Spiralfachstapler nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Nocken (
9 ) als Stift ausgeführt ist, der sich von dem Klemmelement (7 ) in einer Richtung parallel zur Drehachse (3 ) erstreckt. - Spiralfachstapler nach Anspruch (4), dadurch gekennzeichnet, dass der Stift (
9 ) etwa 2 mm lang ist. - Spiralfachstapler nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Nockenbahn (
11 ) am Ausstreifer (4 ) vorgesehen ist. - Spiralfachstapler nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Nockenbahn (
11 ) als Nut im Ausstreifer (4 ) realisiert ist. - Spiralfachstapler nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Nockenbahn (
11 ) eine den Nocken (9 ) zur Drehachse (3 ) drängende Auflaufschräge (12 ) gefolgt von einem konzentrisch zur Drehachse (3 ) verlaufenden Nockenbahnabschnitt (13 ) besitzt. - Verwendung des Spiralfachstaplers nach einem der Ansprüche 1 bis 8 zum Stapeln von Banknoten (
100 ). - Blattgutbearbeitungsvorrichtung, umfassend einen Spiralfachstapler nach einem der Ansprüche 1 bis 8.
- Blattgutbearbeitungsvorrichtung nach Anspruch 10, die zur Bearbeitung von Banknoten eingerichtet ist.
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