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Die
Erfindung betrifft einen Schlüssel
für einen
Schließzylinder
mit einer in einem Brustbereich eines Schaftes angeordneten, zum
Betätigen
von Stiftzuhaltungen des Schließzylinders
vorgesehenen Reihe von Ausnehmungen, wobei die Ausnehmungen Stützstellen
zur Abstützung
der Stiftzuhaltungen in vorgesehenen Steuertiefen aufweisen, wobei
zumindest eine der Ausnehmungen in ihrem Zentrum einen Freischnitt
aufweist, wobei die Kontur des Freischnitts von angrenzenden Bereichen
der Ausnehmung abweicht und wobei der Freischnitt tiefer ist als eine
Stufe zwischen zwei Steuertiefen.
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Aus
der
EP 0 911 465 A2 ist
ein Schlüssel der
eingangs genannten Art bekannt geworden, bei dem eine der Ausnehmungen
eine Bohrung aufweist. Hierdurch sind die Ausnehmungen unterschiedlich aufgebaut,
so dass der Schlüssel
schwer zu kopieren ist. Die Flanken der die Bohrung aufweisenden
Ausnehmung dienen jedoch zum Abstützen der Stiftzuhaltungen und
können
mittels einer Lehre ausgemessen werden.
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Ein
Schlüssel
ist zudem aus der
DE
43 16 439 C2 bekannt. Hierbei hat die Kontur der Ausnehmungen
in Querrichtung des Schlüsselschaftes
konkav gekrümmte
Flächen.
Diese konkav gekrümmten Flächen bilden
Stützstellen
zur Abstützung
der Stiftzuhaltungen. Die Kegelkopffläche liegt im Profilierungsbereich
des Schlüssels.
Die Ausnehmungen werden von einer Frässichel, ähnlich einem Bohrwerkzeug gefertigt.
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Nachteilig
bei dem bekannten Schlüssel
ist, dass sich die Kegelkopffläche
und deren Lage einfach mittels einer entsprechenden Lehre ausmessen lässt. Anschließend kann
der Schlüssel
einfach mittels eines entsprechenden Frässichels kopiert werden.
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Weiterhin
ist aus der
AT 002 535
U1 ein Schließzylinder
mit einem zwei parallele Reihen von Ausnehmungen aufweisenden Flachschlüssel bekannt
geworden. Die Ausnehmungen sind kegelförmig gestaltet. Daher lässt sich
das Schließgeheimnis des
Flachschlüssels
ausmessen und kopieren.
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Der
Erfindung liegt das Problem zugrunde, einen Schlüssel der eingangs genannten
Art so zu gestalten, dass er besonders schwer zu kopieren ist.
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Dieses
Problem wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass der Freischnitt parallele Flanken aufweist.
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Durch
diese Gestaltung wird die Stiftzuhaltung ausschließlich an
seitlichen Stützstellen
spielfrei abgestützt.
Die Tiefe des Freischnitts stellt sicher, dass auch Stiftzuhaltungen
mit spitzen Stiften ausschließlich
an den seitlichen Stützstellen
abgestützt werden.
Da jedoch bereits geringe Maßabweichungen
der Ausnehmung oder der Breite des Freischnitts in Achsrichtung
der Stiftzuhaltung eine Fehlauslenkungen der entsprechenden Stiftzuhaltung
zur Folge haben, ist das Kopieren des erfindungsgemäßen Schlüssels deutlich
erschwert. Die Nachbearbeitung des erfindungsgemäßen Schlüssels erfordert zudem mehrere
unterschiedliche Werkzeuge zur Erzeugung der Ausnehmung und des
Freischnitts. Die unterschiedlichen Werkzeuge müssen bei der versuchten Kopie
des erfindungsgemäßen Schlüssels zudem
in aufeinanderfolgenden Bearbeitungsschritten besonders exakt positioniert
werden, was einen besonders hohen Aufwand für die versuchte Kopie des erfindungsgemäßen Schlüssels zur
Folge hat. Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass
durch den Freischnitt die Haftreibung des im Schließzylinder
befindlichen Schlüssels
besonders gering gehalten wird. Dies führt zu einer besonders geringen Schlüsseleinführ- und
Schlüsselabzugskraft.
Ein Verschleiß an
den Stiftzuhaltungen und den Ausnehmungen wird dank der Erfindung
gering gehalten. Eine Beeinflussung der Abstützung der Stiftzuhaltungen
durch den Freischnitt lässt
sich einfach vermeiden, weil der Freischnitt parallele Flanken aufweist.
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Zur
weiteren Erschwerung der Kopierbarkeit des erfindungsgemäßen Schlüssels trägt es bei, wenn
einander gegenüberliegende
Stützstellen
für eine
einzelne Stiftzuhaltung auf unterschiedlichen Höhen angeordnet sind. Hierdurch
sind die Ausnehmungen asymmetrisch ausgebildet, so dass bei der versuchten
Kopie des Schlüssels
die für
die Bewegung der Stiftzuhaltungen erforderlichen Maße der Ausnehmungen
besonders schwer zu erfassen sind. Daher müssen bei der versuchten Kopie
sämtliche Maße des Schlüssels erfasst
und mit mehreren unterschiedlichen Werkzeugen nachgearbeitet werden. Dies
führt jedoch
zu einem sehr großen
Aufwand für die
Kopie des erfindungsgemäßen Schlüssels.
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Eine
asymmetrische Abstützung
der Stiftzuhaltung erfordert gemäß einer
anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung einen besonders
geringen konstruktiven Aufwand, wenn die Mitte des Freischnitts
außerhalb
der Achse der Ausnehmung angeordnet ist. Weiterhin wird durch diese
Gestaltung die Lage der mit der Achse der Stiftzuhaltung in Deckung
zu bringende Achse der Ausnehmung verschleiert. Dies führt zu einer
weiteren Erschwerung der Kopierbarkeit des erfindungsgemäßen Schlüssels.
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Zur
weiteren Erschwerung der Kopierbarkeit des erfindungsgemäßen Schlüssels trägt es bei, wenn
die Ausnehmung eine einzige Stützstelle
aufweist und wenn die einzige Stützstelle
außerhalb
der Mitte der Ausnehmung angeordnet ist.
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Hervorstehende
Spitzen des erfindungsgemäßen Schlüssels zwischen
zwei benachbarten Ausnehmungen lassen sich einfach vermeiden, wenn
die Stützstellen
einander benachbarter Ausnehmungen über eine gerade Flanke miteinander
verbunden sind. Hierdurch ist der erfindungsgemäße Schlüssel zwischen den Stützstellen
einander benachbarter Ausnehmungen nach dem Linear-Schlüsselprinzip gestaltet,
wodurch der Verschleiß an
den Stiftzuhaltungen und den Ausnehmungen besonders gering gehalten
wird. Zudem wechseln die Winkel der Flanken zwischen den Ausnehmungen,
was zu einer weiteren Erschwerung der Kopierbarkeit des erfindungsgemäßen Schlüssels führt. Ein
weiterer Vorteil dieser Gestaltung besteht darin, dass sich zwischen
einander benachbarten Ausnehmungen besonders große Stufensprünge erzeugen
lassen.
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Reibungskräfte beim
Einführen
des erfindungsgemäßen Schlüssels in
den Schließzylinder lassen
sich besonders gering halten, wenn ein Winkel der die Stützstellen einander
benachbarter Ausnehmungen miteinander verbindenden Flanken zur Achse
der Ausnehmungen mehr als 45° beträgt.
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Zur
weiteren Verwirrung der Lage der Stützstellen trägt es gemäß einer
anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung bei, wenn die
Freischnitte mehrerer Ausnehmungen jeweils eine unterschiedliche
Tiefe aufweisen.
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Die
Freischnitte könnten
beispielsweise mit einem Bohrer, dessen Durchmesser kleiner ist
als der der Stiftzuhaltung, gebohrt werden. Die Freischnitte lassen
sich gemäß einer
anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung besonders kostengünstig einsägen, wenn
der Freischnitt einen ebenen Grund aufweist.
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Zur
weiteren Erschwerung der Kopierbarkeit des erfindungsgemäßen Schlüssels trägt es bei, wenn
zumindest eine der Stützstellen
einen Radius aufweist und wenn der Radius in die Flanken des Freischnitts
und in die zu der nächsten
Stützstelle führenden
Flanken übergeht.
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Die
Erfindung lässt
zahlreiche Ausführungsformen
zu. Zur weiteren Verdeutlichung ihres Grundprinzips sind mehrere
davon in der Zeichnung dargestellt und werden nachfolgend beschrieben.
Diese zeigt in
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1 eine
Schnittdarstellung durch einen Schließzylinder mit einem erfindungsgemäßen Schlüssel,
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2 eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schlüssels für den Schließzylinder aus 1,
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3 eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schlüssels für den Schließzylinder aus 1.
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1 zeigt
einen Schließzylinder 1 mit
einem Schlüssel 2.
Der Schlüssel 2 hat
einen Schaft 3, mit dem er in einen Schließkanal 4 eines
in einem Gehäuse 5 drehbaren Kerns 6 des
Schließzylinders 1 eindringt.
Im Brustbereich des Schlüssels 2 sind eine
Reihe von Ausnehmungen 8, 8' angeordnet, welche Stiftzuhaltungen 7 des
Schließzylinders 1 gegenüberstehen.
In der dargestellten Stellung sind die Stiftzuhaltungen 7 in
eine Stellung gedrückt,
in denen die Trennebenen zweier Stifte 9, 9', 10, 10' mit der Trennebene
des Kerns 6 und des Gehäuses 5 zusammenfallen.
Der Kern 6 kann damit gedreht werden. Die Ausnehmungen 8, 8' des Schlüssels 2 weisen
jeweils Steuertiefen 0 bis 8 auf, in denen die Stifte 9, 9', 10, 10' gehalten werden.
Der dargestellte Schließzylinder
hat damit die Schließung
8-5-1-0-7.
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Einige
der Ausnehmungen 8 des Schlüssels 2 weisen jeweils
zwei Stützstellen 11 auf,
mit denen sie die Stifte 9, 10 der Stiftzuhaltungen 7 außerhalb der
Mitte abstützen.
Zwischen den Stützstellen 11 haben
die Ausnehmungen 8 Freischnitte 12. Die Freischnitte 12 haben
eine größere Tiefe
als eine Stufe zwischen zwei Steuertiefen. Unter Steuertiefe ist
das Sollmaß der
Stützstellen
zu verstehen, mit welchem ein bestimmtes Schließgeheimnis definiert ist. Damit ist
der Abstand zwischen zwei Steuertiefen der Stufensprung zwischen
zwei unterschiedlichen Schließgeheimnissen.
Die Freischnitte 12 haben einen ebenen Grund und parallele
Flanken und können
beispielsweise im Sägeverfahren
gefertigt werden. Die Flanken der Ausnehmungen 8 weisen
jeweils zur Achse der Stiftzuhaltungen den Winkel α = 45° auf. Ausschließlich die
in der Steuertiefe 0 gehaltene Stiftzuhaltung 8' wird an der
Spitze des Stiftes 9' abgestützt.
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2 zeigt
eine weitere Ausführungsform des
Schlüssels 2 für den Schließzylinder 1 aus 1.
Die Ausführungsform
des Schlüssels 2 unterscheidet
sich von der aus 1 dadurch, dass Stützstellen 13, 14 miteinander
verbindender Flanken 15 unterschiedliche Winkel β'–β'''' zur Längsachse der in 1 dargestellten
Stiftzuhaltungen 7 aufweisen. Die Flanken 15 verbinden
damit die Stützstellen 13, 14 einander
benachbarter Ausnehmungen 16 auf dem kürzesten Wege miteinander. Die
Winkel β'–β'''' sind jeweils gleich oder größer als
45°. Wie
bei der Ausführungsform
des Schlüssels 2 aus 1 haben
die Ausnehmungen 16 einen Freischnitt 17.
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3 zeigt
eine weitere Ausführungsform des
Schlüssels 2 für den Schließzylinder 1 aus 1,
welcher sich von dem aus 2 dadurch unterscheidet, dass
in Ausnehmungen 18, angeordnete Freischnitte 19 jeweils
eine unterschiedliche Breite b' bis
b'''' aufweisen.
Weiterhin sind die Symmetrieachsen der Freischnitte 19 zu
den Längsachsen
der in 1 dargestellten Stiftzuhaltungen 7 um
die Maße c' bis c'''' versetzt. Einige
besonders stark hervorstehende Stützstellen 20, 21 haben
Radien r' und r''. Weiterhin ist in 3 zu
erkennen, dass die Stützstellen 20, 21 einer
einzelnen Ausnehmung 18 auf unterschiedlichen Höhen angeordnet
sind. Eine von der Schlüsselspitze
am Weitesten entfernte Ausnehmung 22 weist eine einzelne
Stützstelle 23 auf.