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DE102004009166A1 - Schlüssel für einen Schließzylinder - Google Patents

Schlüssel für einen Schließzylinder Download PDF

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DE102004009166A1
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recesses
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recess
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lock cylinder
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Götz Dr. Kamm
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Aug Winkhaus GmbH and Co KG
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Aug Winkhaus GmbH and Co KG
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B19/00Keys; Accessories therefor
    • E05B19/0017Key profiles
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
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    • E05B19/0017Key profiles
    • E05B19/0023Key profiles characterized by variation of the contact surface between the key and the tumbler pins or plates

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Abstract

Bei einem Schlüssel (2) für einen Schließzylinder (1) sind in einer Reihe von Ausnehmungen (8) zur Betätigung von Stiftzuhaltungen (7) des Schließzylinders (1) jeweils Freischnitte (12) angeordnet. Unmittelbar neben den Freischnitten (12) haben die Ausnehmungen (8) zur Abstützung der Stiftzuhaltungen (7) vorgesehene Stützstellen (11). Der Schlüssel (2) ist daher schwer kopierbar.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Schlüssel für einen Schließzylinder mit einer in einem Brustbereich eines Schaftes angeordneten, zum Betätigen von Stiftzuhaltungen des Schließzylinders vorgesehenen Reihe von Ausnehmungen, wobei die Ausnehmungen Stützstellen zur Abstützung der Stiftzuhaltungen in vorgesehenen Steuertiefen aufweisen.
  • Ein solcher Schlüssel ist beispielsweise aus der DE 43 16 439 C2 bekannt. Hierbei hat die Kontur der Ausnehmungen in Querrichtung des Schlüsselschaftes konkav gekrümmte Flächen. Diese konkav gekrümmten Flächen bilden Stützstellen zur Abstützung der Stiftzuhaltungen. Die Kegelkopffläche liegt im Profilierungsbereich des Schlüssels. Die Ausnehmungen werden von einer Frässichel, ähnlich einem Bohrwerkzeug gefertigt.
  • Nachteilig bei dem bekannten Schlüssel ist, dass sich die Kegelkopffläche und deren Lage einfach mittels einer entsprechenden Lehre ausmessen lässt. Anschließend kann der Schlüssel einfach mittels eines entsprechenden Frässichels kopiert werden.
  • Weiterhin ist aus der AT 002 535 U1 ein Schließzylinder mit einem zwei parallele Reihen von Ausnehmungen aufweisenden Flachschlüssel bekannt geworden. Die Ausnehmungen sind kegelförmig gestaltet. Daher lässt sich das Schließgeheimnis des Flachschlüssels ausmessen und kopieren.
  • Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, einen Schlüssel der eingangs genannten Art so zu gestalten, dass er besonders schwer zu kopieren ist.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass zumindest eine der Ausnehmungen in ihrem Zentrum einen Freischnitt aufweist, dass die Kontur des Freischnitts von angrenzenden Bereichen der Ausnehmung abweicht und dass der Freischnitt tiefer ist als eine Stufe zwischen zwei Steuertiefen.
  • Durch diese Gestaltung wird die Stiftzuhaltung ausschließlich an seitlichen Stützstellen spielfrei abgestützt. Die Tiefe des Freischnitts stellt sicher, dass auch Stiftzuhaltungen mit spitzen Stiften ausschließlich an den seitlichen Stützstellen abgestützt werden. Da jedoch bereits geringe Maßabweichungen der Ausnehmung oder der Breite des Freischnitts in Achsrichtung der Stiftzuhaltung eine Fehlauslenkungen der entsprechenden Stiftzuhaltung zur Folge haben, ist das Kopieren des erfindungsgemäßen Schlüssels deutlich erschwert. Die Nachbearbeitung des erfindungsgemäßen Schlüssels erfordert zudem mehrere unterschiedliche Werkzeuge zur Erzeugung der Ausnehmung und des Freischnitts. Die unterschiedlichen Werkzeuge müssen bei der versuchten Kopie des erfindungsgemäßen Schlüssels zudem in aufeinanderfolgenden Bearbeitungsschritten besonders exakt positioniert werden, was einen besonders hohen Aufwand für die versuchte Kopie des erfindungsgemäßen Schlüssels zur Folge hat. Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass durch den Freischnitt die Haftreibung des im Schließzylinder be findlichen Schlüssels besonders gering gehalten wird. Dies führt zu einer besonders geringen Schlüsseleinführ- und Schlüsselabzugskraft. Ein Verschleiß an den Stiftzuhaltungen und den Ausnehmungen wird dank der Erfindung gering gehalten.
  • Zur weiteren Erschwerung der Kopierbarkeit des erfindungsgemäßen Schlüssels trägt es bei, wenn einander gegenüberliegende Stützstellen für eine einzelne Stiftzuhaltung auf unterschiedlichen Höhen angeordnet sind. Hierdurch sind die Ausnehmungen asymmetrisch ausgebildet, so dass bei der versuchten Kopie des Schlüssels die für die Bewegung der Stiftzuhaltungen erforderlichen Maße der Ausnehmungen besonders schwer zu erfassen sind. Daher müssen bei der versuchten Kopie sämtliche Maße des Schlüssels erfasst und mit mehreren unterschiedlichen Werkzeugen nachgearbeitet werden. Dies führt jedoch zu einem sehr großen Aufwand für die Kopie des erfindungsgemäßen Schlüssels.
  • Eine asymmetrische Abstützung der Stiftzuhaltung erfordert gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung einen besonders geringen konstruktiven Aufwand, wenn die Mitte des Freischnitts außerhalb der Achse der Ausnehmung angeordnet ist. Weiterhin wird durch diese Gestaltung die Lage der mit der Achse der Stiftzuhaltung in Deckung zu bringende Achse der Ausnehmung verschleiert. Dies führt zu einer weiteren Erschwerung der Kopierbarkeit des erfindungsgemäßen Schlüssels.
  • Zur weiteren Erschwerung der Kopierbarkeit des erfindungsgemäßen Schlüssels trägt es bei, wenn die Ausnehmung eine einzige Stützstelle aufweist und wenn die einzige Stützstelle außerhalb der Mitte der Ausnehmung angeordnet ist.
  • Hervorstehende Spitzen des erfindungsgemäßen Schlüssels zwischen zwei benachbarten Ausnehmungen lassen sich einfach vermeiden, wenn die Stützstellen einander benachbarter Ausnehmungen über eine gerade Flanke miteinander verbunden sind. Hierdurch ist der erfindungsgemäße Schlüssel zwischen den Stützstellen einander benachbarter Ausnehmungen nach dem Linear-Schlüsselprinzip gestaltet, wodurch der Verschleiß an den Stiftzuhaltungen und den Ausnehmungen besonders gering gehalten wird. Zudem wechseln die Winkel der Flanken zwischen den Ausnehmungen, was zu einer weiteren Erschwerung der Kopierbarkeit des erfindungsgemäßen Schlüssels führt. Ein weiterer Vorteil dieser Gestaltung besteht darin, dass sich zwischen einander benachbarten Ausnehmungen besonders große Stufensprünge erzeugen lassen.
  • Reibungskräfte beim Einführen des erfindungsgemäßen Schlüssels in den Schließzylinder lassen sich besonders gering halten, wenn ein Winkel der die Stützstellen einander benachbarter Ausnehmungen miteinander verbindenden Flanken zur Achse der Ausnehmungen mehr als 45° beträgt.
  • Zur weiteren Verwirrung der Lage der Stützstellen trägt es gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung bei, wenn die Freischnitte mehrerer Ausnehmungen jeweils eine unterschiedliche Tiefe aufweisen.
  • Eine Beeinflussung der Abstützung der Stiftzuhaltungen durch den Freischnitt lässt sich gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung einfach vermeiden, wenn der Freischnitt parallele Flanken aufweist.
  • Die Freischnitte könnten beispielsweise mit einem Bohrer, dessen Durchmesser kleiner ist als der der Stiftzuhaltung, gebohrt werden. Die Freischnitte lassen sich gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung besonders kostengünstig einsägen, wenn der Freischnitt einen ebenen Grund aufweist.
  • Zur weiteren Erschwerung der Kopierbarkeit des erfindungsgemäßen Schlüssels trägt es bei, wenn zumindest eine der Stützstellen einen Radius aufweist und wenn der Radius in die Flanken des Freischnitts und in die zu der nächsten Stützstelle führenden Flanken übergeht.
  • Die Erfindung lässt zahlreiche Ausführungsformen zu. Zur weiteren Verdeutlichung ihres Grundprinzips sind mehrere davon in der Zeichnung dargestellt und werden nachfolgend beschrieben. Diese zeigt in
  • 1 eine Schnittdarstellung durch einen Schließzylinder mit einem erfindungsgemäßen Schlüssel,
  • 2 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schlüssels für den Schließzylinder aus 1,
  • 3 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schlüssels für den Schließzylinder aus 1.
  • 1 zeigt einen Schließzylinder 1 mit einem Schlüssel 2. Der Schlüssel 2 hat einen Schaft 3, mit dem er in einen Schließkanal 4 eines in einem Gehäuse 5 drehbaren Kerns 6 des Schließzylinders 1 eindringt. Im Brustbereich des Schlüssels 2 sind eine Reihe von Ausnehmungen 8, 8' angeordnet, welche Stiftzuhaltungen 7 des Schließzylinders 1 gegenüberstehen. In der dargestellten Stellung sind die Stiftzuhaltungen 7 in eine Stellung gedrückt, in denen die Trennebenen zweier Stifte 9, 9', 10, 10' mit der Trennebene des Kerns 6 und des Gehäuses 5 zusammenfallen. Der Kern 6 kann damit gedreht werden. Die Ausnehmungen 8, 8' des Schlüssels 2 weisen jeweils Steuertiefen 0 bis 8 auf, in denen die Stifte 9, 9', 10, 10' gehalten werden. Der dargestellte Schließzylinder hat damit die Schließung 8-5-1-0-7.
  • Einige der Ausnehmungen 8 des Schlüssels 2 weisen jeweils zwei Stützstellen 11 auf, mit denen sie die Stifte 9, 10 der Stiftzuhaltungen 7 außerhalb der Mitte abstützen.
  • Zwischen den Stützstellen 11 haben die Ausnehmungen 8 Freischnitte 12. Die Freischnitte 12 haben eine größere Tiefe als eine Stufe zwischen zwei Steuertiefen. Unter Steuertiefe ist das Sollmaß der Stützstellen zu verstehen, mit welchem ein bestimmtes Schließgeheimnis definiert ist. Damit ist der Abstand zwischen zwei Steuertiefen der Stufensprung zwischen zwei unterschiedlichen Schließgeheimnissen. Die Freischnitte 12 haben einen ebenen Grund und parallele Flanken und können beispielsweise im Sägeverfahren gefertigt werden. Die Flanken der Ausnehmungen 8 weisen jeweils zur Achse der Stiftzuhaltungen den Winkel α=45° auf. Ausschließlich die in der Steuertiefe 0 gehaltene Stiftzuhaltung 8' wird an der Spitze des Stiftes 9' abgestützt.
  • 2 zeigt eine weitere Ausführungsform des Schlüssels 2 für den Schließzylinder 1 aus 1. Die Ausführungsform des Schlüssels 2 unterscheidet sich von der aus 1 dadurch, dass Stützstellen 13, 14 miteinander verbindender Flanken 15 unterschiedliche Winkel β' – β'''' zur Längsachse der in 1 dargestellten Stiftzuhaltungen 7 aufweisen. Die Flanken 15 verbinden damit die Stützstellen 13, 14 einander benachbarter Ausnehmungen 16 auf dem kürzesten Wege miteinander. Die Winkel β' – β'''' sind jeweils gleich oder größer als 45°. Wie bei der Ausführungsform des Schlüssels 2 aus 1 haben die Ausnehmungen 16 einen Freischnitt 17.
  • 3 zeigt eine weitere Ausführungsform des Schlüssels 2 für den Schließzylinder 1 aus 1, welcher sich von dem aus 2 dadurch unterscheidet, dass in Ausnehmungen 18, angeordnete Freischnitte 19 jeweils eine unterschiedliche Breite b' bis b'''' aufweisen. Weiterhin sind die Symmetrieachsen der Freischnitte 19 zu den Längsachsen der in 1 dargestellten Stiftzuhaltungen 7 um die Maße c' bis c'''' versetzt. Einige besonders stark hervorstehende Stützstellen 20, 21 haben Radien r' und r''. Weiterhin ist in 3 zu erkennen, dass die Stützstellen 20, 21 einer einzelnen Ausnehmung 18 auf unterschiedlichen Höhen angeordnet sind. Eine von der Schlüsselspitze am Weitesten entfernte Ausnehmung 22 weist eine einzelne Stützstelle 23 auf.

Claims (10)

  1. Schlüssel für einen Schließzylinder mit einer in einem Brustbereich eines Schaftes angeordneten, zum Betätigen von Stiftzuhaltungen des Schließzylinders vorgesehenen Reihe von Ausnehmungen, wobei die Ausnehmungen Stützstellen zur Abstützung der Stiftzuhaltungen in vorgesehenen Steuertiefen aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Ausnehmungen (8, 16, 18, 22) in ihrem Zentrum einen Freischnitt (12, 17, 19) aufweist, dass die Kontur des Freischnitts (12, 17, 19) von angrenzenden Bereichen der Ausnehmung (8, 16, 18, 22) abweicht und dass der Freischnitt (12, 17, 19) tiefer ist als eine Stufe zwischen zwei Steuertiefen.
  2. Schlüssel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass einander gegenüberliegende Stützstellen (20, 21) für eine einzelne Stiftzuhaltung 7 auf unterschiedlichen Höhen angeordnet sind.
  3. Schlüssel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitte des Freischnitts (19) außerhalb der Achse der Ausnehmung (18, 22) angeordnet ist.
  4. Schlüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (22) eine einzige Stützstelle (23) aufweist und dass die einzige Stützstelle (23) außerhalb der Mitte der Ausnehmung (22) angeordnet ist.
  5. Schlüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützstellen (13, 14 20, 21) einander benachbarter Ausnehmungen (8, 16, 18, 22) über eine gerade Flanke (15) miteinander verbunden sind.
  6. Schlüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Winkel (β) der die Stützstellen (13, 14 20, 21) einander benachbarter Ausnehmungen (8, 16, 18, 22) miteinander verbindenden Flanken (15) zur Achse der Ausnehmungen (8, 16, 18, 22) keinen konstanten Winkel hat
  7. Schlüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Freischnitte (12, 17, 19) mehrerer Ausnehmungen (8, 16, 18, 22) jeweils eine unterschiedliche Tiefe und/oder Breite aufweisen.
  8. Schlüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Freischnitt (12, 17, 19) parallele Flanken aufweist.
  9. Schlüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Freischnitt (12, 17, 19) einen ebenen Grund aufweist.
  10. Schlüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Stützstellen (20, 21) einen Radius (r) aufweist und dass der Radius (r) in die Flanken des Freischnitts (12, 17, 19) und in die zu der nächsten Stützstelle führenden Flanken (15) übergeht.
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