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DE102004009017B3 - Dekompressionsvorrichtung für einen abrupten Druckausgleich zwischen zwei getrennten Bereichen, insbesondere zwischen zwei druckbeaufschlagten Bereichen eines Flugzeugs - Google Patents

Dekompressionsvorrichtung für einen abrupten Druckausgleich zwischen zwei getrennten Bereichen, insbesondere zwischen zwei druckbeaufschlagten Bereichen eines Flugzeugs Download PDF

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DE102004009017B3
DE102004009017B3 DE102004009017A DE102004009017A DE102004009017B3 DE 102004009017 B3 DE102004009017 B3 DE 102004009017B3 DE 102004009017 A DE102004009017 A DE 102004009017A DE 102004009017 A DE102004009017 A DE 102004009017A DE 102004009017 B3 DE102004009017 B3 DE 102004009017B3
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Application number
DE102004009017A
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English (en)
Inventor
Richard Vogel
Markus Klingseis
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Diehl Aviation Laupheim GmbH
Original Assignee
Aircabin GmbH
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Publication date
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    • B64AIRCRAFT; AVIATION; COSMONAUTICS
    • B64CAEROPLANES; HELICOPTERS
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    • B64C1/18Floors
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Bei einer Dekompressionsvorrichtung zur Durchführung eines abrupten Druckausgleichs zwischen zwei getrennten Bereichen (F, P), insbesondere zwischen zwei druckbeaufschlagten Bereichen eines Flugzeugs (F, P), mit einer Dekompressionsplatte (14), die in einer Dekompressionsöffnung (12) einer die beiden Bereiche (F, P) voneinander trennenden Trennwand (10) angeordnet ist und relativ zu der Trennwand (10) zwischen einer die Dekompressionsöffnung (12) im Wesentlichen verschließenden Verschlusslage und einer die Dekompressionsöffnung (12) freigebenden Entlüftungslage verlagerbar ist, und einer der Dekompressionsplatte (14) zugeordneten Verriegelungseinrichtung, ist vorgesehen, dass die Verriegelungseinrichtung ein Auslöseelement (18) aufweist, das in einem Steuerraum (16) angeordnet ist, wobei der Steuerraum (16) mechanisch zumindest gegenüber einem der Bereiche (F, P) abgeschirmt ist, jedoch fluidisch mit beiden Bereichen (F, P) kommuniziert, und dass das Auslöseelement (18) bei Überschreiten eines vorbestimmten Auslöse-Differenzdrucks zwischen den Bereichen die Verriegelungseinrichtung aus ihrer Verriegelungsstellung in ihre Entriegelungsstellung überführt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Dekompressionsvorrichtung zur Durchführung eines abrupten Druckausgleichs zwischen zwei getrennten Bereichen, insbesondere zwischen zwei druckbeaufschlagten Bereichen eines Flugzeugs, mit einer Dekompressionsplatte, die in einer Dekompressionsöffnung einer die beiden Bereiche voneinander trennenden Trennwand angeordnet ist und relativ zu der Trennwand zwischen einer die Dekompressionsöffnung im Wesentlichen verschließenden Verschlusslage und einer die Dekompressionsöffnung freigebenden Entlüftungslage verlagerbar ist, und einer der Dekompressionsplatte zugeordneten Verriegelungseinrichtung, die in einer Verriegelungsstellung die Dekompressionsplatte mit der Trennwand in der Verschlusslage verriegelt und in einer Entriegelungsstellung die Dekompressionsplatte freigibt.
  • Verkehrsflugzeuge mit Druckkabinen sind in der Regel in unterschiedliche Flugzeugbereiche unterteilt, beispielsweise in einen Passagierkabinenbereich und in einen Frachtraumbereich. Diese Flugzeugbereiche sind durch Trennwände voneinander getrennt. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass Vorkehrungen für den Fall zu treffen sind, dass in einem der Flugzeugbereiche, beispielsweise im Frachtraumbereich, ein plötzlicher Druckabfall auftritt. In einem derartigen Fall kann die zwischen dem Passagierkabinenbereich und den Frachtraumbereich herrschende Druckdifferenz zu einer starken Deformation der Trennwand führen, wobei möglicherweise das Verkehrsflugzeug so starke Beschädigungen erleidet, dass es nicht mehr flugfähig ist. Um dies zu vermeiden, werden Dekompressionsvorrichtungen eingesetzt, die bei einem plötzlichen Druckabfall in einem der Flugzeugbereiche einen abrupten Druckausgleich zwischen den Flugzeugbereichen ermöglichen.
  • Eine derartige Dekompressionsvorrichtung ist beispielsweise aus der DE 100 31 714 A1 bekannt. Bei dieser Dekompressionsvorrichtung ist in einer Trennwand eine Druckausgleichsöffnung vorgesehen, die von einer verriegelten Ausgleichsklappe im Normalbetrieb, d. h. bei annähernd gleichem Luftdruck im Passagierkabinenbereich und im Frachtraumbereich verschlossen ist. Tritt hingegen eine hinreichend hohe Druckdifferenz zwischen diesen beiden Flugzeugbereichen auf, beispielsweise wegen eines abrupten Druckabfalls in dem Frachtraumbereich, so wird eine Verriegelungseinrichtung entriegelt und die Ausgleichsklappe öffnet sich. Diese Verriegelungsein richtung umfasst eine flexible gefüllte Luftkammer, deren Volumen von dem Umgebungsdruck bestimmt wird. Bei hohem Umgebungsdruck besitzt die Luftkammer ein kleines Volumen, wohingegen sie sich bei niedrigem Umgebungsdruck aufbläht und ein großes Volumen einnimmt. In Abhängigkeit von ihrem Volumen verändert die Luftkammer ihre Länge, was zur Betätigung eines Riegels genutzt wird. Die aus diesem Stand der Technik bekannte Dekompressionsvorrichtung ist allerdings verhältnismäßig aufwändig aufgebaut und auf Grund der flexiblen Luftkammer relativ empfindlich.
  • Als weiterer Stand der Technik zeigt die DE 41 03 013 A1 eine Dekompressionsvorrichtung, bei der eine Dekompressionsplatte über Reibelemente in einer Trennwand gehalten wird. Eine derartige Dekompressionsvorrichtung hat allerdings den Nachteil, dass sie auch bei mechanischer Belastung, beispielsweise durch Beaufschlagung mit manuell aufgebrachten Kräften, die Dekompressionsöffnung freigibt, obwohl dies nicht erwünscht ist. So kann beispielsweise ein auf der Dekompressionsplatte abgestelltes Gepäckstück zu einer unerwünschten Verlagerung der Dekompressionsplatte bis hin zu einer Freigabe der Dekompressionsöffnung führen.
  • Um dem mit Bezug auf die DE 41 03 013 A1 geschilderten Problem Rechnung zu tragen, schlägt die DE 199 10 779 A1 beispielsweise vor, die Dekompressionsplatte hinter einem zusätzlichen Gitter zu verbergen, was die Dekompressionsplatte zwar gegen mechanische Einflüsse schützt, jedoch zu einer aufwändigen Konstruktion und zu einer Vergrößerung der Bauteilzahl und somit zu einer unerwünschten Erhöhung des Gesamtgewichts des Flugzeugs führt.
  • Ferner sind aus dem Stand der Technik Dekompressionsvorrichtungen bekannt, die über spezielle Haltevorrichtungen an einer Trennwand gehalten werden, wobei im Dekompressionsfall die Haltevorrichtungen zerstört werden. Derartige Dekompressionsvorrichtungen sind beispielsweise in der DE 42 16 277 A1 und in der EP 0 905 018 gezeigt.
  • Es ist demgegenüber eine Aufgabe der Erfindung, eine Dekompressionsvorrichtung der eingangs bezeichneten Art bereitzustellen, die bei einfachem und kostengünstigem Aufbau sowie bei geringem Gewicht eine zuverlässige Funktionsweise gewährleistet und insbesondere ein unbeabsichtigtes Öffnen aufgrund mechanischer Kräfte verhindert.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Dekompressionsvorrichtung der eingangs bezeichneten Art gelöst, bei welcher die Verriegelungseinrichtung ein Auslöseelement aufweist, das in einem Steuerraum angeordnet ist, wobei der Steuerraum mechanisch zumindest gegenüber einem der Bereiche abgeschirmt ist, jedoch fluidisch mit beiden Bereichen kommuniziert, und bei welcher das Auslöseelement bei Überschreiten eines vorbestimmten Auslöse-Differenzdrucks zwischen den Bereichen die Verriegelungseinrichtung aus ihrer Verriegelungsstellung in ihre Entriegelungsstellung überführt.
  • Durch Anordnen des Auslöseelements in dem Steuerraum kann dieses gegen mechanische Einflüsse abgeschirmt werden, so dass mechanische Kräfte, die auf die Dekompressionsplatte wirken, zu keiner unerwünschten Verlagerung der Dekompressionsplatte innerhalb der Trennwand führen und damit ein unerwünschtes Öffnen der Dekompressionsöffnung vermieden wird. Vielmehr kann das Auslöseelement nur durch Erreichen des Auslöse-Differenzdrucks innerhalb des Steuerraums verlagert werden, wobei sich der jeweilige Differenzdruck über die fluidische Verbindung von Steuerraum und jeweiligem Bereich einstellen kann. Dabei wird der Auslöse-Differenzdruck so gewählt, dass sich das Auslöseelement nur dann innerhalb des Steuerraums verlagert, wenn es in einem der Bereiche zu einem signifikanten Druckabfall gekommen ist.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Verrieglungseinrichtung wenigstens einen Riegel aufweist, der mit einer korrespondierenden Riegelaufnahme in der Trennwand zusammenwirkt, wobei der wenigstens eine Riegel in der Verriegelungsstellung von dem Auslöseelement in Eingriff mit der korrespondierenden Riegelaufnahme gehalten wird und in der Entriegelungsstellung die Riegelaufnahme freigibt. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass je nach Lage des Auslöseelements die Verriegelungseinrichtung die Dekompressionsplatte mit der Trennwand fest verbindet oder eine Freigabe der Dekompressionsöffnung in der Trennwand durch die Dekompressionsplatte zulässt.
  • Hinsichtlich der Verriegelungseinrichtung kann vorgesehen sein, dass diese eine Mehrzahl von Riegeln aufweist, die mit dem einen Auslöselement zusammenwirken. Dadurch kann erreicht werden, dass die Dekompressionsplatte an mehreren Stellen lösbar mit der Trennwand gekoppelt wird. Der Steuerraum kann im Bereich der Dekompressionsplatte oder aber auch im Bereich der Trennwand angeordnet sein. In diesem Zusammenhang ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die Dekompressionsplatte mit im Wesentlicher rechteckiger Grundfläche ausgebildet ist, dass der Steuerraum im Wesentlichen mittig innerhalb der Dekompressi onsplatte angeordnet ist und dass die Verriegelungseinrichtung vier Riegel aufweist, die sich ausgehend von dem Steuerraum im Wesentlichen parallel zu den Seitenkanten der Dekompressionsplatte sternförmig nach außen erstrecken. Vorzugsweise ist bei dieser Ausführungsform der Erfindung ferner vorgesehen, dass das Auslöseelement von einer im Wesentlichen kreisrunden Platte gebildet ist, die mit ihrer Stirnfläche mit den jeweiligen Riegeln zusammenwirkt.
  • Bezüglich der Verriegelung zwischen Verriegelungseinrichtung und Trennwand sieht eine Weiterbildung der Erfindung vor, dass jeder Riegel an seinem mit der korrespondierenden Riegelaufnahme zusammenwirkenden Ende ein vorzugsweise konusförmiges Eingriffselement aufweist, und dass jede Riegelaufnahme mit einer dem Eingriffselement entsprechenden Konizität ausgebildet ist. Dadurch kann ein sicheres Eingreifen des jeweiligen Riegels in die ihm zugeordnete Riegelaufnahme gewährleistet werden, wobei die zusammenwirkenden Konizitäten zugleich für eine Positionierung der Dekompressionsplatte relativ zu der Trennwand innerhalb der Dekompressionsöffnung sorgen.
  • Hinsichtlich der fluidischen Verbindung zwischen dem Steuerraum und dem jeweiligen auf einer Seite der Trennwand angeordneten Bereich sieht eine Weiterbildung der Erfindung vor, dass der Steuerraum über wenigstens eine Lüftungsöffnung in der Dekompressionsplatte oder in der Trennwand mit einem der Bereiche kommuniziert. Dadurch kann erreicht werden, dass sich durch die Lüftungsöffnung auf der einen Seite des Auslöseelements derjenige Luftdruck einstellt, der in dem der Lüftungsöffnung zugewandten Bereich herrscht. Hingegen werden mechanische Einflüsse, die von dieser Seite her auf die Dekompressionsplatte einwirken, von dem die Lüftungsöffnung umgebenden Materialbereich der Dekompressionsplatte bzw. der Trennwand abgeschirmt und können nicht zu unerwünschten Manipulationen an dem Auslöseelement führen.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Auslöseelement scheibenförmig ausgebildet ist und mit seiner Stirnfläche mit dem wenigstens einen Riegel derart zusammenwirkt, dass der wenigstens eine Riegel in der Verriegelungsstellung unter Vorspannung gegen die Stirnfläche des Auslöseelements drückt.
  • Ferner können das Auslöseelement in dem Steuerraum oder/und die Dekompressionsplatte an der Trennwand vermittels Dichtungen derart gehalten werden, dass die beiden voneinander getrennten Bereiche des Flugzeugs dicht, vorzugsweise luftdicht oder/und halondicht, voneinander abgetrennt sind. Durch das Anbringen von Dich tungen an dem Auslöseelement oder/und an der Dekompressionsplatte wird der Tatsache Rechnung getragen, dass in modernen Flugzeugen in Notfallsituationen der Frachtraum mit einem brandhemmenden Gas, insbesondere Halon, geflutet wird und dass verhindert werden muss, dass dieses Gas in den Passagierraum eintritt. Ebenso muss verhindert werden, dass in diesem Fall Sauerstoff aus dem Passagierraum austritt. Dabei ist zu beachten, dass in Großraumflugzeugen mittlerweile auch im Frachtraum Bereiche geschaffen werden, in denen sich während des Flugs Menschen aufhalten, wie beispielsweise so genannte „Crew Rest Compartments" (CRC), d. h. Räume, in denen sich Piloten und Flugbegleiter ausruhen können. Auch diese müssen hinreichend von den tatsächlichen Frachträumen abgetrennt werden.
  • In diesem Zusammenhang ist erfindungsgemäß ferner vorgesehen, dass die Größe des vorbestimmten Auslöse-Differenzdrucks von der die Elastizität der Dichtungen oder/und von der Vorspannkraft abhängt, mit welcher der wenigstens eine Riegel gegen die Stirnfläche des Auslöseelements drückt. Diese Vorspannkraft bestimmt die Reibungskraft zwischen Riegel und Stirnfläche des Auslöseelements. Die Größe dieser Reibungskraft sowie die mechanischen Eigenschaften der Dichtungen, insbesondere deren Reibwert und Elastizität bestimmen wiederum den Auslöse-Differenzdruck, bei dem sich das Auslöseelement in eine Position bewegt, in der die Verriegelungseinrichtung ihre Entriegelungsstellung erreicht.
  • Um die Zuverlässigkeit der erfindungsgemäßen Dekompressionsvorrichtung weiter zu erhöhen, sieht ein Ausführungsbeispiel der Erfindung vor, dass der wenigstens eine Riegel reibungsarm, vorzugsweise mittels Gleitlagern, in der Dekompressionsplatte oder in der Trennwand geführt ist.
  • Setzt man die erfindungsgemäße Dekompressionsvorrichtung in einem Verkehrsflugzeug mit Druckkabinen ein, so sieht eine Weiterbildung Erfindung vor, dass der eine Bereich beispielsweise ein Passagierraum ist und der andere Bereich beispielsweise ein Frachtraum ist. Der Einbau der erfindungsgemäßen Dekompressionsvorrichtung sollte zwischen zwei getrennten Volumen erfolgen. Mit der erfindungsgemäßen Dekompressionsvorrichtung kann der eingangs mit Bezug auf den Stand der Technik beschriebenen Notwendigkeit der Bereitstellung von Mitteln zum Ausführen eines abrupten Druckausgleichs zwischen zwei druckbeaufschlagten Flugzeugbereichen auf einfache, kostengünstige und zuverlässige Art und Weise Rechnung getragen werden. Die einfache Montage und Demontage der erfindungsgemäßen Dekompressionsplatte macht es auch möglich, diese zu Wartungszwecken einzusetzen, so dass zusätzliche Wartungspanels entfallen können.
  • Die Erfindung wird im Folgenden beispielhaft anhand der beiliegenden Figuren erläutert. Es stellen dar:
  • 1 eine Vorderansicht einer Trennwand mit einer erfindungsgemäßen Dekompressionsvorrichtung;
  • 2 eine Schnittansicht durch die Trennwand gemäß 1 entlang der Schnittlinie II-II bei geschlossener Dekompressionsöffnung;
  • 3 eine Ansicht entsprechend 2, wobei das Auslöseelement innerhalb des Steuerraums verlagert wird,
  • 4 eine Ansicht entsprechend 2 und 3, wobei die Dekompressionsplatte die Dekompressionsöffnung freigibt und
  • 5 bis 7 eine zweite Ausführungsform der Erfindung in Ansichten entsprechend 2 bis 4.
  • In 1 ist eine Trennwand allgemein mit 10 bezeichnet. In der Trennwand 10 ist eine Dekompressionsöffnung 12 vorgesehen, die von einer Dekompressionsplatte 14 verschlossen ist. Die Dekompressionsöffnung 12 weist rechteckige Kontur auf und die Dekompressionsplatte 14 ist formschlüssig in die Dekompressionsöffnung 12 eingepasst, jedoch in Richtung in die Zeichenebene hinein verlagerbar.
  • Die Dekompressionsplatte 14 ist in 1 teilweise aufgeschnitten gezeigt. Zur Beschreibung des Aufbaus der Dekompressionsplatte 14 wird zusätzlich auf die Ansicht gemäß 2 Bezug genommen, die sich aus einem Schnitt entlang der Schnittlinie II-II aus 1 ergibt.
  • In der Dekompressionsplatte 14 ist ein kreiszylindrischer Steuerraum 16 vorgesehen, in dem ein scheibenförmiges Auslöseelement 18 aufgenommen ist. Das Auslöseelement 18 lässt sich innerhalb des Steuerraums 16 entlang der Translationsachse A bewegen. Entlang einer horizontalen Achse X und einer vertikalen Achse Y sind einzelne Riegel 20, 22, 24, 26 angeordnet. Diese Riegel 20, 22, 24, 26 weisen jeweils einen zylinderstangenförmigen Riegelschaft auf, der jeweils in zwei fest in der Dekompressionsplatte 14 verankerten Gleitlagern 28, 30 verschiebbar aufgenommen ist. Mit ihren zu der Translationsachse A hinweisenden Enden ragen die Riegel 20, 22, 24, 26 in den Steuerraum 16 hinein. An ihren entgegengesetzten Enden weisen die Riegel 20, 22, 24, 26 jeweils einen Eingriffskonus 32, 34, 36, 38 auf. Zu jedem Eingriffskonus 32, 34, 36, 38 korrespondierend ist in der Trennwand 10 je eine Riegelaufnahme 40, 42, 44, 46 vorgesehen, die entsprechend konisch ausgebildet ist.
  • In 1 und 2 ist die Dekompressionsplatte 14 in einer Stellung gezeigt, in welcher sie innerhalb der Dekompressionsöffnung 12 in der Trennwand 10 angeordnet ist und mit der Trennwand 10 im Wesentlichen bündig abschließt. Diese Stellung wird auch als Verschlusslage bezeichnet. Die Riegel 20, 22, 24, 26 liegen mit ihren zur Translationsachse A hinweisenden Enden an einer Stirnfläche 48 des Auslöseelements 18 an und werden von diesem mit ihren Eingriffskoni 32, 34, 36, 38 in Eingriff mit den entsprechenden Riegelaufnahmen 40, 42, 44, 46 gehalten. Dabei ist anzumerken, dass das Auslöseelement 18 mit einer gewissen Eigenelastizität ausgebildet ist, um die Riegel 20, 22, 24, 26, d. h. deren Eingriffskoni 32, 34, 36, 38, in Eingriff mit den Riegelaufnahmen 40, 42, 44, 46 zu halten.
  • 2 zeigt ferner, dass im Bereich des Steuerraums 16 die Dekompressionsplatte 14 mit einer reduzierten Wandstärke ausgeführt ist, wobei der Bereich reduzierter Wandstärke von einer Lüftungsöffnung 50 durchsetzt wird, so dass Luft aus einem Passagierraum P in den zwischen Auslöseelement 18 und Dekompressionsplatte 14 eingeschlossenen Bereich 52 des Steuerraums 16 eintreten kann. Dies bedeutet, dass in dem Bereich 52 in etwa derselbe Luftdruck herrscht wie im Passagierraum P. Auf dem der Lüftungsöffnung 50 abgewandten Bereich des Auslöseelements 18 herrscht hingegen der Luftdruck eines mit F bezeichneten Laderaums bzw. Frachtraums.
  • In dem in 1 und 2 gezeigten Zustand herrscht im Passagierraum P sowie im Frachtraum F im Wesentlichen der gleiche Luftdruck, der in 2 mit P1 bezeichnet ist. Bei diesem Zustand handelt es sich um den so genannten „stabilen Zustand".
  • Kommt es nun in dem Frachtraum F zu einem erheblichen Druckabfall, wie in 3 gezeigt, liegt an dem Auslöseelement 18 eine so große Druckdifferenz ΔP = P1 – P2an, dass sich das Auslöseelement 18 trotz der zwischen seiner Stirnfläche 48 und den Riegeln 20, 22, 24, 26 wirkenden Reibungskräfte entlang der Translationsachse A bewegt und das Auslöseelement 18 die Riegel 20, 22, 24, 26 frei gibt. Mit anderen Worten bewegt sich das Auslöseelement 18 entlang der Translationsachse A in Richtung des Pfeiles Q, da in dem Bereich 52 des Steuerraums 16 ein erheblich größerer Druck P1 an dem Auslöseelement 18 anliegt, als der Druck P2 auf der entgegengesetzten Seite des Auslöseelements 18.
  • Sobald die Riegel 20, 22, 24, 26 von dem Auslöseelement 18 freigegeben wurden, können sich diese radial einwärts bewegen. Diese radial einwärts gerichtete Bewegung wird dadurch bewirkt, dass der auf der Seite des Passagierraums P anliegende Druck P1 auf die Dekompressionsplatte 14 drückt und diese gegen den deutlich kleineren Druck P2 durch die Dekompressionsöffnung 12 hindurch drückt. Dabei gleiten die Eingriffskoni 32, 34, 36, 38 in den jeweiligen Konizitäten der Aufnahmeelemente 40, 42, 44, 46 ab, wobei die Riegel 20, 22, 24, 26 in den Gleitlagern 28, 30 geführt weiter radial einwärts gleiten.
  • Schließlich gelangen die Eingriffskoni 32, 34, 36, 38 und Aufnahmeelemente 40, 42, 44, 46 vollständig außer Eingriff, wie in 4 gezeigt. Dadurch kann die Dekompressionsplatte 14 vollständig aus der Dekompressionsöffnung 12 in ihre Entlüftungslage herausverlagert werden, so dass die Dekompressionsöffnung 12 freigegeben wird. In der Folge kann es entsprechend dem Pfeil R zu einem abrupten Druckausgleich zwischen Passagierraum P und Frachtraum F kommen, so dass sich in beiden Räumen annähernd der gleiche Druck P2 einstellt.
  • In einem anschließenden Wartungsvorgang kann die Dekompressionsplatte 14 dann wieder in die Dekompressionsöffnung 12 eingesetzt werden und das Auslöseelement 18 in Eingriff mit den Riegeln 20, 22, 24, 26 gebracht werden. Die Dekompressionsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung wird also im Falle einer abrupten Dekompression nicht zerstört, sondern gibt reversibel die Dekompressionsöffnung 12 frei.
  • Die erfindungsgemäße Dekompressionsvorrichtung besitzt den Vorteil, dass die Dekompressionsöffnung 12 nur dann von der Dekompressionsplatte 14 freigegeben wird, wenn ein hinreichend hoher Differenzdruck zwischen dem Passagierraum P und dem Frachtraum F vorliegt. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Dekompressionsvorrichtung liegt darin, dass für alle Geometrien der Dekompressionsplatte ein und dieselbe Mechanik verwendet werden kann, d. h. Riegel, Riegelaufnahme und korrespondierendes Auslöseelement, so dass mit der Erfindung auch für die Luftfahrt-Industrie erhebliche Vereinfachungen bezüglich der durchzuführenden Zulassungstests erzielt werden können. Es müssen nämlich nicht gesonderte Tests für jede Geometrie einer Dekompressionsplatte durchgeführt werden. Die einmalig qualifizierte Auslösemechanik der erfindungsgemäßen Dekompressionsvorrichtung kann baugleich ohne weitere Qualifikation für unterschiedliche Varianten von Trennwänden und Dekorpanelen eingesetzt werden.
  • Darüber hinaus ist die erfindungsgemäße Dekompressionsvorrichtung im Passagierraum kaum zu erkennen und ermöglicht somit die Bereitstellung von mit Dekompressionsvorrichtungen versehenen Trennwänden, die ein ansprechendes optisches Erscheinungsbild aufweisen. Die erforderliche Lüftungsöffnung fällt im Gegensatz zu den Lüftungsgittern, die beim Stand der Technik zur mechanischen Abschirmung gegen unbeabsichtigte Manipulation vorzusehen sind, optisch kaum auf. Schließlich ist der Durchströmungsquerschnitt der Dekompressionsöffnung auch nicht durch Gitterelemente eingeschränkt, nachdem die Dekompressionsplatte aus der Dekompressionsöffnung herausverlagert wurde, so dass ein Druckausgleich schneller erfolgen kann.
  • In 5 bis 7 ist eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dekompressionsvorrichtung gezeigt. Im Folgenden sollen zur Vermeidung von Wiederholungen lediglich die Unterschiede zu der ersten Ausführungsform gemäß 1 bis 4 erläutert werden, wobei für gleichwirkende oder gleichartige Komponenten dieselben Bezugszeichen verwendet werden, jedoch mit der Ziffer „1" vorangestellt.
  • Die zweite Ausführungsform gemäß 5 bis 7 unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform gemäß 1 bis 4 zum einen darin, dass entlang des Außenumfangs der Dekompressionsplatte 114 an der zum Passagierraum P hin gewandten Seite eine umlaufende Dichtung 152 angeordnet ist, so dass die Dekompressionsplatte 114 luftdicht und halondicht sowie spielfrei in der Dekompressionsöffnung 112 aufgenommen ist. Die Dichtung 152 ist darüber hinaus durchbrandsicher ausgebildet.
  • Ein weiterer Unterschied zu der ersten Ausführungsform besteht darin, dass das Auslöseelement 118 beidseitig mit umlaufenden Dichtungen 154 und 156 versehen ist und dass der Steuerraum 116 das Auslöseelement 118 unverlierbar aufnimmt. Ferner bietet der Steuerraum 116 Anlageflächen für die Dichtungen 154 und 156. Die Dichtungen 154 und 156 sind ebenfalls derart ausgebildet, dass das Auslöseelement 118 luftdicht und halondicht in dem Steuerraum 116 aufgenommen ist. Darüber hinaus sind die Dichtungen 154 und 156 komprimierbar, so dass das Auslöseelement 118 bei einer hinreichend großen Druckdifferenz zwischen Passagierraum P und Frachtraum F unter Deformation der Dichtung 156 und unter Überwindung der an seinem Außenumfang von Riegeln ausgeübten Reibungskräfte entsprechend der Darstellung von 6 verlagert werden kann. Durch die beiden Dichtungen 154 und 156 wird somit das Auslöseelement 118 in der in 5 gezeigten Lage stabilisiert.
  • Im Übrigen funktioniert die zweite Ausführungsform gemäß 5 bis 7 genauso wie die erste Ausführungsform gemäß 1 bis 4, mit dem Unterschied, dass die erfindungsgemäße Dekompressionsvorrichtung gemäß 5 bis 7 den Passagierraum und den Frachtraum auch luftdicht und halondicht voneinander trennt. Dadurch kann ein unerwünschter Gasaustausch verhindert werden. Dies ist insbesondere in einer Notfallsituation von Bedeutung, in welcher aus Sicherheitsgründen der Frachtraum mit einem brandhemmenden Gas, wie beispielsweise Halon, geflutet wird, wobei ein Übertreten des brandhemmenden Gases aus dem Frachtraum in den Passagierraum verhindert werden soll.

Claims (14)

  1. Dekompressionsvorrichtung zur Durchführung eines abrupten Druckausgleichs zwischen zwei getrennten Bereichen (F, P), insbesondere zwischen zwei druckbeaufschlagten Bereichen eines Flugzeugs (F, P), mit – einer Dekompressionsplatte (14), die in einer Dekompressionsöffnung (12) einer die beiden Bereiche (F, P) voneinander trennenden Trennwand (10) angeordnet ist und relativ zu der Trennwand (10) zwischen einer die Dekompressionsöffnung (12) im Wesentlichen verschließenden Verschlusslage und einer die Dekompressionsöffnung (12) freigebenden Entlüftungslage verlagerbar ist, und – einer der Dekompressionsplatte (14) zugeordneten Verriegelungseinrichtung, die in einer Verriegelungsstellung die Dekompressionsplatte (14) mit der Trennwand (10) in der Verschlusslage verriegelt und in einer Entriegelungsstellung die Dekompressionsplatte (14) freigibt, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung ein Auslöseelement (18) aufweist, das in einem Steuerraum (16) angeordnet ist, wobei der Steuerraum (16) mechanisch zumindest gegenüber einem der Bereiche (F, P) abgeschirmt ist, jedoch fluidisch mit beiden Bereichen (F, P) kommuniziert, und dass das Auslöseelement (18) bei Überschreiten eines vorbestimmten Auslöse-Differenzdrucks zwischen den Bereichen die Verriegelungseinrichtung aus ihrer Verriegelungsstellung in ihre Entriegelungsstellung überführt.
  2. Dekompressionsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verrieglungseinrichtung wenigstens einen Riegel (20, 22, 24, 26) aufweist, der mit einer korrespondierenden Riegelaufnahme (40, 42, 44, 46) in der Trennwand (10) zusammenwirkt, wobei der wenigstens eine Riegel (20, 22, 24, 26) in der Verriegelungsstellung von dem Auslöseelement (18) in Eingriff mit der korrespondierenden Riegelaufnahme (40, 42, 44, 46) gehalten wird und in der Entriegelungsstellung die Riegelaufnahme (40, 42, 44, 46) freigibt.
  3. Dekompressionsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung eine Mehrzahl von Riegeln (20, 22, 24, 26) aufweist, die mit dem einen Auslöselement (18) zusammenwirken.
  4. Dekompressionsvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steuerraum (16) im Bereich der Dekompressionsplatte (14) angeordnet ist.
  5. Dekompressionsvorrichtung nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekompressionsplatte (14) mit im Wesentlicher rechteckiger Grundfläche ausgebildet ist, dass der Steuerraum (16) im Wesentlichen mittig innerhalb der Dekompressionsplatte (14) angeordnet ist und dass die Verriegelungseinrichtung vier Riegel (20, 22, 24, 26) aufweist, die sich ausgehend von dem Steuerraum (16) im Wesentlichen parallel zu den Seitenkanten der Dekompressionsplatte (14) sternförmig nach außen erstrecken.
  6. Dekompressionsvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steuerraum im Bereich der Trennwand angeordnet ist.
  7. Dekompressionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Riegel (20, 22, 24, 26) an seinem mit der korrespondierenden Riegelaufnahme (40, 42, 44, 46) zusammenwirkenden Ende ein vorzugsweise konusförmiges Eingriffselement (32, 34, 36, 38) aufweist, und dass jede Riegelaufnahme (40, 42, 44, 46) mit einer dem Eingriffselement (32, 34, 36, 38) entsprechenden Konizität ausgebildet ist.
  8. Dekompressionsvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steuerraum (16) über wenigstens eine Lüftungsöffnung (50) in der Dekompressionsplatte (14) oder der Trennwand mit einem der Bereiche (P) kommuniziert.
  9. Dekompressionsvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Auslöseelement (18) scheibenförmig ausgebildet ist und mit seiner Stirnfläche (48) mit dem wenigstens einen Riegel (20, 22, 24, 26) derart zusammenwirkt, dass der wenigstens eine Riegel (20, 22, 24, 26) in der Verriegelungsstellung mit einer Vorspannkraft gegen die Stirnfläche (48) des Auslöseelements (18) drückt.
  10. Dekompressionsvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Auslöseelement (118) in dem Steuerraum (116) oder/und die Dekompressionsplatte (114) an der Trennwand (110) vermittels Dich tungen (152, 154, 156) derart gehalten werden, dass die beiden Bereiche (F, P) dicht, vorzugsweise luftdicht oder/und halondicht, voneinander abgetrennt sind.
  11. Dekompressionsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Größe des vorbestimmten Auslöse-Differenzdrucks von den mechanischen Eigenschaften, insbesondere der Elastizität, der Dichtungen (152, 154, 156) abhängt.
  12. Dekompressionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Größe des vorbestimmten Auslöse-Differenzdrucks von der Vorspannkraft abhängt, mit welcher der wenigstens eine Riegel (20, 22, 24, 26) gegen die Stirnfläche (48) des Auslöseelements (18) drückt.
  13. Dekompressionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Riegel (20, 22, 24, 26) reibungsarm, vorzugsweise vermittels Gleitlagern (28, 30), in der Dekompressionsplatte (14) oder in der Trennwand geführt ist.
  14. Dekompressionsvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der eine Bereich ein Passagierraum (P) oder ein Ruheraum ist und der andere Bereich ein Frachtraum (F) ist.
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