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Die
Erfindung betrifft einen Rauchmelder für Wohn-, Büro- und Geschäftsräume gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
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Zur
Raucherfassung in Räumen,
Fluren u. dgl. werden Rauchmelder installiert, die entstehenden
Rauch erfassen und durch akustische Signale sich in den Räumen aufhaltende
Personen warnen, damit sich diese in Sicherheit begeben können, da
in den meisten Fällen
eine Rauchent wicklung mit einem Brand einhergeht. Die akustische
Warnung durch Rauchmelder ermöglicht
jedoch den Personen, die sich in den Räumen aufhalten, keine Orientierung über eine
zu treffende Verhaltensweise, wie z. B., dass betreffende Räume verlassen
werden sollen oder dass bestimmte Stockwerke eines Gebäudes verlassen
werden sollen, da der Herd des Brandes oder der Ort einer Rauchentwicklung
von den Rauchmeldern nicht angezeigt wird, so dass beim Auslösen des
Alarms durch mehrere Rauchmelder keine Anzeige erfolgt, in welchem
Raum oder in welchem Stockwerk eine Gefahr für die Personen gegeben ist.
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Durch
die
DE 101 03 660
A1 ist ein Sicherheitsbus für eine CO-Überwachung
von Parkhäusern bekannt,
an den eine Zentrale anschließbar
ist und der bei einer auftretenden Unterbrechung oder einem auftretenden
Kurzschluss oder eine Fehlfunktion der Busstation weiterhin betreibbar
ist, wobei die an den Sicherheitsbus anschließbaren Busstationen CO-Sensoren
aufweisen, wobei die Zentrale die CO-Überwachung durchführt. Die
Busstationen weisen Warneinrichtungen auf, z. B. optische Warn-Blinkeinrichtungen
oder akustische Warneinrichtungen. Mit diesem Sicherheitsbus soll
aufgrund der Zusammenschaltung von CO-Sensoren in einem Bus ein
reduzierter Verkabelungsaufwand erreicht werden. Hierzu sind einige
Busstationen mit Warneinrichtungen versehen, um bei Überschreiten
des CO-Gehaltes eine entsprechende Warnung auszugeben, damit sich
Personen in der Garage in Sicherheit bringen können.
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Die
gleiche Aufgabe haben Rauchmelder, die durch akustische Signale
Warnungen ausgeben. Da jedoch in Gebäuden eine Vielzahl von Rauchmeldern
angeordnet werden, von denen bei einer Rauchentwicklung mehrere
gleichzeitig aktiviert werden, ist es für die Personen nicht überschaubar
und erkennbar, in welchen Räumen
tatsächlich
ein Brand ausgebrochen ist; es ergehen keine akustischen, informative
Mitteilungen an die Personen darüber,
in welchen Räumen
oder Stockwerken sich ein Brand befindet.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Rauchmelder mit einer informativen
Sprachorientierung und Auskunftserteilung zu versehen, damit Personen
entsprechend über
den Ort des Herdes der Rauchentwicklung oder eines Brandes unterrichtet werden
und darüberhinaus
Hinweise für
eine weitere Verhaltensweise erhalten.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch einen Rauchmelder der eingangs genannten Art
mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen.
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Hiernach
besteht die Erfindung darin, einen Rauchmelder zusätzlich zu
seiner akustischen Alarmeinrichtung mit einem programmierten oder
programmierbaren Sprachmodul zu versehen.
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Danach
umfasst der Rauchmelder ein programmierbares oder vorprogrammiertes
Sprachmodul mit einer Sprachaufnahme- und Wiedergabeeinrichtung
und mit einer Mikrofon-Lautsprechereinheit, wobei das Sprachmodul
eine Tonwiedergabeeinrichtung, wie Lautsprecher, und eine eigene
Stromquelle aufweist oder mit der Stromversorgung des Rauchmelders
verbunden ist und mit der akustischen Alarmeinrichtung in Wirkverbindung
steht, so dass bei einer akustischen Alarmauslösung das Sprachmodul für eine Sprachwiedergabe
angesteuert wird, oder bei Raucherfassung unabhängig von der akustischen Alarmeinrichtung
selbsttätig
in Betrieb setzbar ist.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Besonders
vorteilhaft ist dabei, dass das Sprachmodul als eigenständiges Bauelement
in dem Gehäuse
des Rauchmelders angeordnet ist oder als Zusatzgerät an dem
Gehäuse
des Rauchmelders fest oder lösbar angeordnet
ist.
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Mit
der Erfindung wird ein Rauchmelder geschaffen, der bei einer Rauchentwicklung
nicht nur akustische Warnungen abgibt, sondern auch Informationen
und Hinweise über
einzuhaltende Sicherheitsmaßregeln
und überhaupt über Verhaltensmaßregeln,
so dass sich in Sicherheit bringende Personen u. a. auch unterrichtet
werden, in welchen Räumen
oder Stockwerken ein Brand ausgebrochen ist, was durch eine entsprechende
Programmierung des Sprachmoduls bei der Installationsanbringung
der Rauchmelder in den Räumen,
Fluren, Treppenhäusern
u. dgl. von Gebäuden
erfolgt. Das Sprachmodul kann mit Hinweisen und Informationen vorprogrammiert
sein, jedoch besteht auch die Möglichkeit,
die Hinweise und Informationen zu ändern, falls dies erforderlich
sein sollte. Die Lautstärke
des Lautsprechers des Sprachmoduls ist auf die Lautstärke der akustischen
Alarmeinrichtung des Rauchmelders so abgestimmt, dass die vom Rauchmelder
abgegebene akustische Warnung von der Sprachwiedergabe des Sprachmoduls übertönt wird.
Vermittels des Sprachmoduls sollen bei Abgabe des Signaltons durch
den Rauchmelder die sich in unmittelbarer Nähe des Rauchmelders aufhaltenden
Personen durch Sprachvermittlung darauf hingewiesen werden, welche
Maßnahmen
zu ergreifen sind, welche Räume
zu verlassen sind und welche Notausgänge benutzt werden sollen,
wobei gleichzeitig auch eine Unterrichtung darüber erfolgen soll, wo sich
der Herd der Rauchentwicklung befindet, d. h. in welchem der Räume oder
Flure eines Gebäudes
ein Rauchmelder in Aktion getreten ist.
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Das
Sprachmodul ist in Verbindung mit der akustischen Alarmeinrichtung
jedoch auch als eigenständiges
vom akustischen Alarmsystem unabhängiges Informations- und Warnsystem
einsetzbar.
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Die
Erfindung sieht ferner eine Ausgestaltung vor, nach der der Rauchmelder
und/oder das Sprachmodul mit einem vom Rauchmelder und/oder vom
Sprachmodul inbetrieb- und außerbetriebsetzbarer
Sender versehen ist, über
den vermittels Steuersignalen (Funk) ein Empfänger ansteuerbar ist, der mit
einem Ein- und Ausschalter
- – eines Fluchtwegleitsystems
mit richtungsweisenden Lichtquellen oder
- – von
mit Lichtquellen versehenen Fluchtweghinweisschildern oder
- – mindestens
einer akustischen Signaleinrichtung oder
- – mindestens
einem Sprachmodul derart in Wirkverbindung steht, dass über den
Empfänger Fluchweganzeige
oder -orientierungssysteme angesteuert und im Gefahrenfalle kenntlich
gemacht werden.
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Diese
Ausgestaltung erbringt den Vorteil, dass bei Inbetriebnahme des
Rauchmelders oder seines Sprachmoduls weitere Einrichtungen als
Orientierungshilfen für
Menschen in Notfällen
angesteuert werden, so z. B. Fluchtwegleitsysteme mit richtungsweisenden
Lichtquellen, die dann in Betrieb gesetzt werden, um Wegstrecken
zu Notausgängen vorzugeben
und anzugeben, damit sich die Menschen in Sicherheit begeben können. In
gleicher Weise können
auch Notausgangshinweisschilder angesteuert und deren Lichtquellen,
z. B. durch Erzeugung von Blinklicht, eingeschaltet werden. Auch
in anderen Räumen
installierte akustische oder optische Alarmeinrichtungen können ebenso
angesteuert werden, wie weitere Sprachmodule, über die die Menschen auf bestimmte
Verhaltensweisen hingewiesen werden.
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In
der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der
Erfindung dargestellt, und zwar zeigt:
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1 eine Vorderansicht eines
Rauchmelders mit teilweise geöffnetem
Gehäuse,
mit im Gehäuseinnenraum
angeordnetem Sprachmodul und vermittels Steuersignalen angesteuerten
Fluchtwegleitsystemen bzw. Fluchtweghinweisschildern,
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2 eine Vorderansicht eines
Rauchmelders mit an dessen Gehäuse
angeordnetem Sprachmodul,
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3 in einer schaubildlichen
Ansicht ein Sprachmodul,
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4 eine Ansicht von oben
des Sprachmoduls gemäß 3 und
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5 die Schaltung für einen
Rauchmelder mit optoelektronischer Erfassung von Rauch in Verbindung
mit dem Sprachmodul.
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In
den 1 und 2 ist mit 10 ein
handelsüblicher
Rauchmelder dargestellt, dessen z. B. fotoelektrische Technologie
für einen
zuverlässigen
Alarm bei Rauch und Feuer sorgt. Derartige Rauchmelder 10 bestehen
aus einem Gehäuse 11,
in dessen Innenraum 12 eine Schaltung 13 und eine
akustische Alarmeinrichtung 14 angeordnet sind, die mit
der Schaltung 13 derart in Wirkverbindung steht, dass beim
Erfassen von Rauch der akustische Alarm ausgelöst wird. Die Stromversorgung
erfolgt über
eine, im Innenraum 12 des Gehäuses 11 angeordnete Stromquelle,
wie z. B. Batterie 15, jedoch ist auch ein Anschluss an
das örtliche
Stromnetz möglich.
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Bei
der in 1 gezeigten Ausführungsform ist
in dem Innenraum 12 des Gehäuses 11 des Rauchmelders 10 ein
Sprachmodul 20 angeordnet, das programmierbar oder vorprogrammiert
ist und das mit einer Sprachaufnahme- und Wiedergabeeinrichtung
sowie mit einer Stromquelle 25 und bevorzugterweise mit
einem Akustikschalter 30 als Ein- und Ausschalter verbunden
ist, wenn das Sprachmodul 20 nicht in die Schaltung 13 des
Rauchmelders 10 integriert sein sollte. Des weiteren umfasst
das Sprachmodul 20 eine Tonwiedergabeeinrichtung 35, wobei
alle Bausteine des Sprachmoduls 20 auf einer Trägerplatte 40 angeordnet
sind (3 und 4) und in einem Gehäuse untergebracht
sein können.
Die Tonwiedergabeeinrichtung 35 ist als Lautsprecher ausgebildet.
Außerdem
steht das Sprachmodul 20 mit einer Mikrofon-Lautsprechereinheit
in Verbindung.
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Das
Sprachmodul 20 kann in direkter Wirkverbindung mit der
akustischen Alarmeinrichtung 14 stehen, so dass beim Auslösen der
Alarmeinrichtung auch gleichzeitig das Sprachmodul 20 in
Betrieb gesetzt wird. Auf der anderen Seite kann das Sprachmodul 20 als
eigenständiges
Bauelement eingesetzt werden, so dass dann unabhängig von der Inbetriebnahme
der akustischen Alarmeinrichtung 14 das Sprachmodul 20 in
Betrieb gesetzt wird.
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Die
Erfindung wird beispielsweise an einer bekannten Schaltung 13 gemäß 5 des Rauchmelders 10 für eine optoelektrische
Erfassung des Rauches erläutert.
Diese Schaltung 13 umfasst einen Rauchdetektor-IC 50,
der dafür
sorgt, dass nur wenige Bauelemente erforderlich sind. Dieser Rauchdetektor-IC 50 liefert
u. a. zwei Referenzspannungen und umfasst einen Komparator und einen
Steuertransistor. Die Schaltung wird an eine Stromquelle 15 oder
direkt an das vorhandene Stromnetz angeschlossen. 51, 52 und 53 bilden
das Netzteil für
die Versorgung der Schaltung 13. Eine Zenerdiode im Rauchdetektor-IC 50 hält die Betriebsspannung
konstant. Mit 54 und 55 und den beiden LDRs 56 und 57 ist
eine Brückenschaltung
aufgebaut. Die Knotenpunkte 55/57 und 54/56 und
der Spannungsteiler 58/59 sind mit dem Rauchdetektor-IC 50 derart
verbunden, dass der Komparator-Eingang in der Brückendiagonalen liegt. Die beiden
LDRs 56 und 57 werden von einer LED 60 beleuchtet. Ändert sich
das Brückengleichgewicht
aufgrund des einfallenden Rauches, dann schaltet der Komparator
den IC-internen Steuertransistor ein, der wiederum für ein Zündsignal
für einen
Thyristor 61 sorgt. Der Thyristor 61 schaltet
ein Signalgerät,
z. B. eine akustische Signaleinrichtung, wie z. B. Sirene, 62 ein.
Bei dieser Schaltung 13 ist die LED 60 zwischen
die LDRs 56, 57 in ein lichtdichtes Gehäuse eingesetzt,
wobei Luft zwischen die LED 60 und einen LDR gelangen können, während der
Raum zwischen der LED 60 und dem anderen LED luftdicht,
aber lichtdurchlässig,
abgeschlossen ist.
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Bei
einer akustischen Alarmauslösung
durch den Rauchmelder 10 wird das Sprachmodul 20 für eine Sprachwiedergabe
angesteuert. Nach einer ersten Ausführungsform sind die auf einer
Trägerplatte 40 angeordneten
Bausteine des Sprachmoduls 20 in dem Innenraum 12 des
Gehäuses 11 des
Rauchmelders 10 angeordnet, wobei der Betrieb des Sprachmoduls 20 an
die Stromversorgung der Schaltung 13 angeschlossen ist,
so dass bei einer Betätigung
der Alarmeinrichtung 14 auch gleichzeitig das Sprachmodul 20 angesteuert
und eine Sprachwiedergabe ausgelöst
wird (5).
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Nach
einer zweiten Ausführungsform
ist das Sprachmodul 20 als selbständiges Bauteil ausgebildet,
wobei seine Bausteine, die auf der Trägerplatte 40 angeordnet
sind, zusammen mit der Trägerplatte in
einem Gehäuse 80 angeordnet
sind.
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Ist
das Sprachmodul 20 mit einem Akustikschalter 30 als
Ein- und Ausschalter ausgerüstet, dann
kann das Sprachmodul mit seinem Gehäuse 80 an dem Gehäuse 11 des
Rauchmelders 10 angeordnet werden. Dabei ist eine feste
oder lösbare
Anordnung möglich.
Auch eine direkte Verbindung zur Schaltung 13 des Rauchmelders 10 ist
möglich.
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Um über den
Rauchmelder 10 z. B. in anderen Räumen oder Stockwerken eines
Gebäudes
vorgesehene Fluchtleitsysteme, Notausgangshinweisschilder u. dgl.
ansteuern zu können,
ist nach 1 der Rauchmelder 10 und/oder
das Sprachmodul 20 mit einem Sender 90 versehen,
der Steuersignale aussendet, die von einem Empfänger 95 empfangen und
zum Ein- und Ausschalten
weiterer Systeme verwendet werden. Der Sender 90 im Rauchmelder 10 und/oder
im Sprachmodul 20 wird über
den Rauchmelder oder das Sprachmodul ein- bzw. ausgeschaltet. Der
Empfänger 95 steht
mit einem Ein- und Ausschalter in Wirkverbindung, über den
ein Fluchtleitsystem 96 (1/A)
mit richtungsweisenden Lichtquellen 97 eingeschaltet bzw.
ausgeschaltet wird. Auch das Fluchtleitsystem 96 ist mit
einem Empfänger 95 versehen.
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Auch
mit Lichtquellen 97' versehene
Fluchtweghinweisschilder 98 ( 1/B) können mit einem Empfänger 95 versehen
sein, der vermittels vom Sender 90 ausgesendeten Steuersignale
ansteuerbar ist, um z. B. zusätz liches
Blinklicht in den Hinweisschildern, die z. B. zur Kennzeichnung
von Notausgängen
verwendet werden, in Betrieb zu setzen. Auch Lichtintensitätsänderungen
können
ausgelöst werden.
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Des
weiteren können
auch in anderen Räumen
installierte Sprachmodule 20' (1/C) mit Empfänger 95 versehen
sein, die dann vom Sender 90 angesteuert werden können, um
den Menschen in diesen Räumen
Sprachanweisungen für
ein richtiges Verhalten bei auftretenden Gefahren geben zu können.
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Auch
in anderen Räumen
oder Gängen
von Gebäuden
angeordnete akustische Signaleinrichtungen 62' (1/D) können ebenfalls mit einem Empfänger 95 versehen
sein, wobei dann diese Signaleinrichtungen 62' über den
Rauchmelder 10 bzw. dessen Sprachmodul 20 ein-
und ausgeschaltet werden können,
um Menschen in anderen Räumen
zu warnen.