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DE102004007679A1 - Steuerungssystem für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Steuerungssystem für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102004007679A1
DE102004007679A1 DE200410007679 DE102004007679A DE102004007679A1 DE 102004007679 A1 DE102004007679 A1 DE 102004007679A1 DE 200410007679 DE200410007679 DE 200410007679 DE 102004007679 A DE102004007679 A DE 102004007679A DE 102004007679 A1 DE102004007679 A1 DE 102004007679A1
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DE
Germany
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control
motor vehicle
theft
control unit
function
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200410007679
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English (en)
Inventor
Karl Müller
Jakob Marquardt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Marquardt GmbH
Original Assignee
Marquardt GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Marquardt GmbH filed Critical Marquardt GmbH
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Publication of DE102004007679A1 publication Critical patent/DE102004007679A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R16/00Electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for; Arrangement of elements of electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for
    • B60R16/02Electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for; Arrangement of elements of electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for electric constitutive elements
    • B60R16/037Electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for; Arrangement of elements of electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for electric constitutive elements for occupant comfort, e.g. for automatic adjustment of appliances according to personal settings, e.g. seats, mirrors, steering wheel
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B60R25/10Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles actuating a signalling device
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Steuerungssystem für ein Kraftfahrzeug, und zwar insbesondere ein Schließsystem (3) für die Zugangs- und/oder Fahrberechtigung des Kraftfahrzeugs. Das Steuerungssystem umfaßt eine Einrichtung (4) zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion und wenigstens ein weiteres Steuergerät (16), das gegebenenfalls mit einem Antrieb, Aktor, Sensor o. dgl. gekoppelt ist, zur Ausübung einer Funktion im Kraftfahrzeug. Bei dem Steuergerät (16) kann es sich um ein Türsteuergerät zur Ent- und/oder Verriegelung der Autotüren (6), einen Zündstartschalter (13), eine Lenkradverriegelung, eine Wegfahrsperre, ein Motorsteuergerät, ein Sitzsteuergerät zur Einstellung der Sitzposition o. dgl. handeln. Die Einrichtung (4) sowie das Steuergerät (16) sind miteinander zur Übertragung von Signalen in einem Bordnetz (15), das insbesondere aus wenigstens einem Bussystem besteht, angeordnet. Die Steuerung und Verarbeitung von Sicherheitsfunktionen des Steuergeräts (16), insbesondere von diebstahlrelevanten Sicherheitsfunktionen, erfolgt im wesentlichen in der in der Art eines Mastersteuergeräts ausgestalteten Einrichtung (4) zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Steuerungssystem für ein Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Solche Steuerungssysteme sind in Kraftfahrzeugen zur Ausführung gewisser Steuerfunktionen angeordnet. Insbesondere kann es sich bei dem Steuerungssystem um ein Schließsystem für die Zugangs- und/oder Fahrberechtigung des Kraftfahrzeugs handeln beziehungsweise das Schließsystem kann Bestandteil dieses Steuerungssystems sein.
  • Ein solches als Schließsystem ausgebildetes Steuerungssystem in einem Kraftfahrzeug ist aus der DE 43 40 260 A1 bekannt. Das Steuerungssystem besteht aus einer Einrichtung in der Art eines Mastersteuergerätes zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion und aus wenigstens einem weiteren Steuergerät: Das Steuergerät dient zur Ausübung einer Funktion im Kraftfahrzeug, wobei es sich beispielsweise um ein Türsteuergerät zur Ent- und/oder Verriegelung der Autotüren, um einen Zündstartschalter, eine Lenkradverriegelung, eine Wegfahrsperre, ein Motorsteuergerät, ein Sitzsteuergerät zur Einstellung der Sitzposition für eine bestimmte Person, ein Klimasteuergerät o. dgl. Komfortfunktionen handeln kann. Falls notwendig kann hierfür das Steuergerät mit einem entsprechenden Antrieb, Aktor, Sensor o. dgl. gekoppelt sein. Die Einrichtung sowie das Steuergerät sind miteinander zur Übertragung von Signalen in einem Bordnetz im Kraftfahrzeug angeordnet. Üblicherweise besteht das Bordnetz zur Signalkommunikation aus wenigstens einem Bussystem, beispielsweise dem CAN- oder LIN-Bus.
  • Im Zuge der Elektronikausrüstung werden die Kraftfahrzeuge vermehrt mit Steuergeräten ausgerüstet, teilweise bis zu ca. 90 Stück in der Luxusklasse. Die vielen Steuergeräte ergeben Probleme in der Ruhestrombilanz, was zu einer großen Belastung der Kraftfahrzeug-Batterie und folglich zu einer leeren Batterie führen kann. Für den Benutzer stellt ein Kraftfahrzeug mit leerer Batterie dann ein sogenannter "Liegenbleiber" dar. Darüber hinaus werden viele dieser Steuergeräte auch zum Diebstahlschutz eingesetzt, wie beispielsweise das Steuergerät für die Zugangsberechtigung, das Steuergerät für die Fahrberechtigung, die elektronische Diebstahlwarnanlage, das Radio mit Diebstahlschutz o. dgl., wobei diese Steuergeräte voneinander unabhängige Diebstahlschutzfunktionen und Codes mit einem entsprechenden Energieverbrauch unter Belastung der Batterie beinhalten.
  • Die Einführung von Bussystemen zur Vernetzung der Steuergeräte macht weiterhin viele Busknoten notwendig. Auf der anderen Seite versucht man den Kabelstrang im Kraftfahrzeug unter anderem auch wegen der Kosten zu reduzieren. Inzwischen wurde die elektrische Leitung billiger, vor allen Dingen, wenn diese auf Automaten hergestellt werden kann. Auch diese Busknoten sind mit Diebstahlschutzfunktionen zu versehen, so daß sich das Problem der Belastung der Batterie weiter verschärft.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das im Bordnetz befindliche Steuergerät, bei dem es sich auch um einen Busknoten handeln kann, in Bezug auf den Diebstahlschutz derart auszubilden, daß der Energieverbrauch, und zwar insbesondere dessen Ruhestrom-Bedarf, verringert wird. Vor allem soll der Gefahr einer vorzeitig entladenen Batterie und eines dadurch bedingten liegengebliebenen Kraftfahrzeugs begegnet werden.
  • Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Steuerungssystem durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Beim erfindungsgemäßen Steuerungssystem ist die Einrichtung zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion in der An eines Mastersteuergerätes für das Bordnetz ausgestaltet. Die Steuerung und/oder Verarbeitung von diebstahlrelevanten Sicherheitsfunktionen des Steuergerätes erfolgen im wesentlichen in der Einrichtung zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion, also im Mastersteuergerät. Gemäß der Erfindung werden somit alle Sicherheitssysteme, die diebstahlrelevant sind, in eine Master- und Slave-Struktur umgesetzt. Dadurch ist das Bordnetz derart strukturiert, daß die Masterfunktion auf die einen Hauptbusknoten darstellende Einrichtung zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion konzentriert und kleineren Steuergeräten die Slave-Funktion überlassen ist, wobei die Ein- und Ausgangssignale der Steuergeräte zum und/oder vom Mastersteuergerät kommen. Durch diese Strukturierung des Bordnetzes wird der Ruhestrom der Steuergeräte stark reduziert und es wird vorteilhafterweise einer vorzeitigen Entleerung der Batterie im Kraftfahrzeug entgegengewirkt. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • In einer Weiterbildung sind sicherheitsrelevante Komponenten aus dem Steuergerät in der Art von separaten Einheiten ausgelagert. Diese sicherheitsrelevanten Komponenten werden im Bordnetz derart angeordnet, daß deren Sicherheitsfunktionen durch die Einrichtung zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion gesteuert werden. Vorteilhafterweise bewirkt diese Struktur eine Reduzierung des Aufwandes, indem die Sicherheitsfunktionen nicht in jeder Einheit implementiert werden müssen, sondern lediglich einmal im Mastersteuergerät für die gesamte Struktur. Bei solchen sicherheitsrelevanten Komponenten kann es sich beispielsweise um Sensoren, das Diebstahlhorn o. dgl. handeln. Ebenso können dies diebstahlrelevante Steuergeräte, wie das Radio, das Navigationsgerät o. dgl., sein. In diesem Fall erfolgt die Ansteuerung einer LED als Diebstahlwarnung im Radio durch das . Mastersteuergerät. Der Code für das Radio wird ebenfalls vom Mastersteuergerät, beispielsweise über den CAN-Bus, übermittelt.
  • Eine weitere Reduzierung des Energieverbrauchs des Steuerungssystems wird durch ein entsprechendes Sicherheits- und Ruhestrommanagement für das gesamte Bordnetz erreicht. Hierzu erfolgt die Stromversorgung des diebstahlrelevanten Steuergeräts und/oder der ausgelagerten sicherheitsrelevanten Komponente durch die Einrichtung zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion. Weiterhin können das diebstahlrelevante Steuergerät und/oder die ausgelagerte sicherheitsrelevante Komponente durch Signalleitungen mit der Einrichtung zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion verbunden sein, womit die Kommunikation im Bordnetz gewährleistet ist..
  • Bei der Einrichtung zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion kann es sich um ein eigenständiges Gerät im Bordnetz handeln. Es ist jedoch auch denkbar, daß ein bereits bisher im Bordnetz befindliches Gerät für diese Aufgabe ausgerüstet ist, wodurch Kosten und Platz im Kraftfahrzeug eingespart werden. Insbesondere wenn es sich bei dem Steuerungssystem um das Schließsystem im Kraftfahrzeug handelt, bietet sich hier ein Gerät an, welches sowohl die Signale der Zugangs- als auch, der Fahrberechtigung verarbeiten . kann. In vielen Kraftfahrzeugen ist mittlerweile der elektronische Zündstartschalter eingeführt, der diese Aufgabe übernehmen kann. Vorteilhafterweise ergibt diese Ausgestaltung eine kompakte Anordnung im Kraftfahrzeug, die zudem kostengünstig ist.
  • Bei einer besonders funktionssicheren Ausgestaltung des Steuerungssystems befindet sich wenigstens ein Schalter im Bordnetz zur Abgabe eines Schaltsignals bei Betätigung durch den Benutzer. Insbesondere in einem Schließsystem erzeugt der Schalter beispielsweise ein Schaltsignal des Türschlosses und/oder des Türkontakts der Autotüren des Kraftfahrzeugs. Es bietet sich dann an, das Schaltsignal des Schalters in der Einrichtung zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion im Hinblick auf einen Diebstahlversuch auszuwerten.
  • In einer besonders kostengünstigen Ausgestaltung des Steuerungssystems ist wenigstens ein Sensor zur Glasbrucherkennung, der beispielsweise aus einem im Fensterglas befindlichen Draht, aus einer auf das Fensterglas aufgedampften Leiterbahn o. dgl. besteht, im Bordnetz angeordnet. Der Sensor gibt dann beim Zerbrechen der Fensterscheibe ein Sensorsignal ab, wobei das Sensorsignal in der Einrichtung zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion im Hinblick auf einen Diebstahlversuch ausgewertet wird.
  • Wird ein Diebstahlversuch erkannt, so wird in üblicher Weise das Signalhorn, das Licht o. dgl. aktiviert. Die Aktivierung erfolgt jedoch durch die Einrichtung zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion, und zwar insbesondere über das dem Signalhorn, der Beleuchtung o. dgl. zugeordnete Steuergerät und/oder über das zugeordnete Bussystem, wodurch eine weitere Reduzierung des benötigten Ruhestroms für das Steuerungssystem erreicht wird.
  • Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß der Energieverbrauch des Steuerungssystems sehr effizient gesteuert wird. Dadurch wird die Effektivität sowie Funktionssicherheit des Steuerungssystems gesteigert und die Gefahr eines Ausfalls des Kraftfahrzeugs aufgrund einer leeren Batterie weitgehend vermieden. Darüber hinaus besitzt das Steuerungssystem wenig zusätzlichen Platzbedarf im Kraftfahrzeug und ist kostengünstig zu realisieren. Desweiteren ist in kostengünstiger Art und Weise die Sicherheit vor Diebstahl für das Kraftfahrzeug erhöht.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung mit verschiedenen Weiterbildungen und Ausgestaltungen sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es zeigen
  • 1 ein mit einem Schließsystem ausgestattetes Kraftfahrzeug,
  • 2 ein schematisches Blockschaltbild für das Schließsystem,
  • 3 die nähere Ausgestaltung des Schließsystems in einer ersten Ausführungsform,
  • 4 die nähere Ausgestaltung des Schließsystems in einer zweiten Ausführungsform,
  • 5 ein Schließsystem in einer vereinfachten dritten Ausführungsform,
  • 6 die nähere Ausgestaltung des Schließsystems in einer vierten Ausführungsform und
  • 7 ein Zeitdiagramm für die Funktionsabläufe im Schließsystem.
  • In 1 ist ein Kraftfahrzeug 1 mit dem berechtigten Benutzer 2 zu sehen. Das Kraftfahrzeug 1 ist für die Zugangsberechtigung mit einem Schließsystem 3 als Türschließsystem versehen, das eine als eine Steuereinrichtung ausgebildete erste Einrichtung 4 und eine zugehörige mobile zweite Einrichtung 5 umfaßt. Die zweite Einrichtung 5 ist in der Art eines elektronischen Schlüssels, eines Identifikations(ID)-Gebers, einer Chipkarte, einer Smartcard o. dgl. ausgebildet. Die zweite Einrichtung 5 befindet sich im Besitz des berechtigten Benutzers 2, womit dieser innerhalb eines Wirkbereichs 8 bedienungsunabhängig Zugang zum Kraftfahrzeug 1 besitzt.
  • Die erste Einrichtung 4 ist Bestandteil eines Steuerungssystems im Kraftfahrzeug 1 und als Steuereinrichtung zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion im Kraftfahrzeug 1 ausgebildet. Die beiden Einrichtungen 4, 5 besitzen zu deren bestimmungsgemäßen Betrieb Sende- und/oder Empfangsmittel zum drahtlosen Senden und/oder Empfangen von Signalen 7. Bei wenigstens einem dieser zwischen der zweiten Einrichtung 5 und der ersten Einrichtung 4 übertragenen Signale 7 handelt es sich um ein codiertes, elektromagnetisches Betriebssignal. Das codierte Betriebssignal 7 dient zur Authentikation der zweiten Einrichtung 5. Das Betriebssignal 7 kann insbesondere aus mehreren Teilsignalen bestehen und in einer bidirektionalen Kommunikation zwischen den beiden Einrichtungen 4, 5 übertragen werden. Im Hinblick auf nähere Einzelheiten zur bidirektionalen Kommunikation an sich wird auch auf die DE 43 40 260 A1 verwiesen.
  • Bei berechtigter zweiter Einrichtung 5, was in der Authentikation nach positiver Auswertung des übertragenen Betriebssignals 7 festgestellt wird, ist die Steuerfunktion der ersten Einrichtung 4 bewirkbar. Hierzu steht die erste Einrichtung 4 mit wenigstens einem weiteren Steuergerät 16 zur Ausübung einer Funktion im Kraftfahrzeug in Verbindung, wie anhand der 2 zu erkennen ist, wobei das Steuergerät 16 seinerseits mit einem Antrieb, Aktor, Sensor o. dgl. gekoppelt sein kann. Vorliegend handelt es sich bei dem Steuergerät 16 um ein Türsteuergerät mit einem entsprechenden Antrieb zur Ent- und/oder Verriegelung der Autotüren 6.
  • Wie weiter in 2 zu sehen ist, sind die erste Einrichtung 4 sowie das Steuergerät 16 als Bestandteile des Steuerungssystems zur Übertragung von Signalen miteinander in einem Bordnetz 15 angeordnet. Das Bordnetz 15 besteht aus wenigstens einem Bussystem, bei dem es sich um den bekannten CAN-Bus, LIN-Bus o. dgl. handeln kann. Im Bordnetz 15 ist eine in der Art eines zentralen Ruhestrommanagers arbeitende Steuervorrichtung 11 angeordnet. Nach positiver Authentikation wird von der ersten Einrichtung 4 ein der auszuübenden Steuerfunktion entsprechendes Steuersignal an die Steuervorrichtung 11 übermittelt. Aufgrund des übermittelten Steuersignals steuert dann die Steuervorrichtung 11 das entsprechende Steuergerät 16 derart an, daß das Steuergerät 16 aus einem Ruhezustand aufgeweckt wird und zur Ausübung von dessen Funktion aktivierbar ist. Im vorliegenden Fall wird also das Türsteuergerät 16 zur Ent- oder Verriegelung der Autotüren 6 aktiviert.
  • Falls gewünscht, kann von der Steuervorrichtung 11 gleichzeitig ein nicht weiter gezeigtes Sitzsteuergerät zur Einstellung der Sitzposition im Kraftfahrzeug 1, wie sie dem Benutzer 2 anhand der zweiten Einrichtung 5 individuell zugeordnet ist, eingestellt werden. Weiter sind von der Steuervorrichtung 11 auch noch weitere Steuergeräte zur Ausübung sonstiger Komfortfunktionen o. dgl. im Kraftfahrzeug 1 aktivierbar. Schließlich ist es auch möglich, durch die Steuervorrichtung 11 direkt den Antrieb für die Ausübung der gewünschten Funktion zu aktivieren.
  • Die Übertragung des codierten Betriebssignals 7 erfolgt dann, wie man der 1 entnehmen kann, wenn der berechtigte Benutzer 2 den Türgriff 10 an der Autotüre 6 und dabei einen in 3 gezeigten Schalter 27 im Türgriff 10 zur Abgabe eines Schaltsignals betätigt oder sich dem Türgriff 10 annähert. Dadurch wird die Entriegelung der Autotüren 6 entsprechend der KeylessEntry-Funktionalität ausgelöst. Ebensogut kann die Übertragung des codierten Betriebssignals 7 auch selbsttätig ohne Mitwirkung des Benutzers 2 erfolgen, sobald dieser den Wirkbereich 8 betritt, was jedoch im folgenden nicht näher betrachtet wird. Schließt der Benutzer die Autotüren 6 von außen, so erfolgt eine selbsttätige Verriegelung der Autotüren 6. Ebensogut kann die selbsttätige Verriegelung der Autotüren 6 erfolgen, nachdem der Benutzer den Wirkbereich 8 verlassen hat.
  • Das Schließsystem 3 stellt weiterhin bedienungsunabhängig die Fahrberechtigung für das Kraftfahrzeug 1 fest. Hierzu bewirkt die erste Einrichtung 4 die Freigabe und/oder Sperrung eines Steuergeräts 16 für ein funktionsrelevantes Bauteil des Kraftfahrzeugs 1, beispielsweise kann hier eine Freigabe und/oder Sperrung einer Wegfahrsperre, des Motorsteuergeräts o. dgl. erfolgen. Ebenso kann es sich bei dem Steuergerät um einem Zündstartschalter 13 oder auch um eine Lenkradverriegelung handeln. Die Übertragung des codierten Betriebssignals 7 zur Authentikation der zweiten Einrichtung 5 erfolgt dann, wenn der berechtigte Benutzer 2 sich im Innenraum des Kraftfahrzeugs 1 befindet und einen in 1 schematisch angedeuteten Start/Stop-Schalter 9 im Armaturenbrett betätigt. Dadurch wird der Start-Vorgang o. dgl. des Kraftfahrzeugs 1 entsprechend der KeylessGo-Funktionalität ausgelöst.
  • Wie anhand der 2 zu sehen ist, läßt sich mit Hilfe der zweiten Einrichtung 5 das Schließsystem 3 zur Zugangsberechtigung auch bedienungsabhängig in der Art einer Fernbedienung ansteuern. Im vorliegenden Fall lassen sich die Autotüren 6 des Kraftfahrzeugs 1 fernbedienbar bis zu einer gewissen maximalen Entfernung vom Kraftfahrzeug 1 ver- und entriegeln, d.h. die Zentralverriegelung für die Autotüren 6 läßt sich so durch den Benutzer 2 betätigen.
  • Hierfür ist zwischen dem ID-Geber 5 und der Steuereinrichtung 4 ein codiertes Fernbedienungssignal 12 übertragbar. Als Fernbedienungssignale 12 werden in der Regel elektromagnetische Signale, wie Hf-Signale und/oder Infrarot-Signale o. dgl., verwendet. Die Übertragung des Fernbedienungssignals 12 ist mittels am Gehäuse des ID-Gebers 5 befindlicher, als Tasten ausgestalteter Betätigungsorgane 14 durch den Benutzer 2 auslösbar. Nach positiver Auswertung des übertragenen Fernbedienungssignal 12, d.h. falls es sich um die berechtigte zweite Einrichtung 5 handelt, wird wiederum ein Steuersignal an die Steuervorrichtung 11 übermittelt, so daß die Steuervorrichtung 11 dann das in der jeweiligen Autotüre 6 befindliche Steuergerät 16 zur Ver- oder Entriegelung der Autotüren 6 ansteuert. Bei dem in 2 gezeigten ID-Geber 5 sind insgesamt drei Tasten 14 vorhanden, und zwar je eine Taste 14 zur Entriegelung und Verriegelung der Autotüren 6 sowie eine weitere Taste 14 für die Öffnung des Kofferraumdeckels.
  • In 2 ist weiter die im wesentlichen bedienungsabhängige Fahrberechtigung in der Art einer Nahbedienung gezeigt. Hierzu wird die zweite Einrichtung 5 in eine Aufnahme 17 an einem im Armaturenbrett des Kraftfahrzeugs befindlichen Zündstartschalter 13 eingesteckt. Hierbei kann eine kontaktlose induktive Energieübertragung vom Zündstartschalter 13 auf die zweite Einrichtung 5 eingeschaltet werden, so daß die für den bestimmungsgemäßen Betrieb der zweiten Einrichtung 5 benötigte Energie vom Zündstartschalter 13 geliefert wird. Anschließend tauscht die erste Einrichtung 4 mit der in der Aufnahme 17 befindlichen zweiten Einrichtung 5 über das Bussystem 15 das codierte Betriebssignal 7 aus, wobei es sich beispielsweise um Infrarotsignale handeln kann. Nach positiver Auswertung des übertragenen Betriebssignals 7 wird wiederum ein Steuersignal an die Steuervorrichtung 11 übermittelt, so daß die Steuervorrichtung 11 das zugehörige Steuergerät 16 zur Freigabe für die Wegfahrsperre aktiviert. Nach Freigabe der Wegfahrsperre ist die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs 1, beispielsweise durch Betätigen des Start/Stop-Schalters 9, durch Betätigen des Zündstartschalters 13 o. dgl. durch den Benutzer 2, ermöglicht.
  • Die Steuervorrichtung 11 kann als ein im Bordnetz 15 befindliches, eigenständiges Gerät ausgebildet sein oder auch Bestandteil des Bordnetzsteuergerätes sein, das die Energieversorgung der Steuergeräte 16 im Bordnetz 15 steuert. Besonders bevorzugt ist jedoch, daß die Steuervorrichtung 11 Bestandteil eines der Steuergeräte im Bordnetz 15 ist, und zwar in den elektronischen Zündstartschalter 13 für die Fahrberechtigung integriert ist. Die nähere Ausbildung eines solchen Zündstartschalters in der Art eines Blockschaltbildes ist in 3 zu sehen.
  • Der Zündstartschalter 13 mit dem zentralen Ruhestrommanager ist mit einem Mikrocomputer 18 aufgebaut, der alle Ein- und Ausgangssignale verarbeitet. Diese sind die Spannungsversorgung mit Plus-Anschluß 19 und Minus-Anschluß 20, wobei der Anschluß 19 direkt mit der Batterie des Kraftfahrzeugs 1 verbunden ist, die sogenannte "Klemme 30". Der ID-Geber 5 für die Zugangsberechtigung sendet über die Funkantenne 21 nach Betätigung des in 2 gezeigten Schalters 14 ein HF-Signal an die Antenne 24 des Funkempfängers 23 im Zündstartschalter 13 ab.
  • Dieser Funkempfänger 23 kann zusätzlich noch Filter aufweisen, um die vorgenannten Einstreuungen und falsches Wecken zu vermeiden, bevor das Ansteuersignal zum Mikrocomputer 18 gelangt. Zur besseren Ausfilterung von Störungen wird das HF-Signal des ID-Gebers 5 durch eine Nachlaufsteuerung nach Ende der Schalterbetätigung verlängert oder wiederholt. Für bessere Empfangsbedingungen kann die Antenne 24 auch mit einem ausgelagerten Antennenverstärker ausgerüstet sein.
  • Wenn dieses nun ausgefilterte Signal zum Mikrocomputer 18 gelangt, wird dieser nun auch geweckt und kann zunächst wegen eines kleinen Ruhestromes in den Standby-Mode versetzt werden: Hierbei wird der übertragene Code ausgewertet. Sowohl der Mikrocomputer 18 als auch der Funkempfänger 23 und der Tür-Kontakt sind mit der Klemme 30 bzw. einem möglichen Spannungsregler und zusätzlichen Schutzschaltungen verbunden. Bei positiver Identifizierung wird der Motor 25 des elektrischen Türverschlusses direkt angesteuert, ohne daß die Türsteuergeräte geweckt werden.
  • Erfolgt nun eine Türöffnung entweder über einen Kontakt 26 in der Autotüre 6 oder im nicht gezeichneten Türschloß, so wird der Mikrocomputer 18 voll aktiv. Dies hat zur Folge, daß die einzelnen Bussysteme 15 geweckt werden, in dem Umfang wie sie gebraucht werden. Als erstes wird der Body- oder Karosserie-Bus 15 mit den angeschlossenen Steuergeräten geweckt, wie beispielsweise den Türsteuergeräten 16 zur vollen Verarbeitung der Türschloßsignale. Bei den Sitzsteuergeräten wird der entsprechende Personalisierungscode für die Sitzsteuergeräte eingespeist. Bei Anwendung der sogenannten Komfortschließung mit zentralem Öffnen und Schließen von Türen und Dach werden nur diese Steuergeräte geweckt, wobei die vorgenannte Ausfilterung bereits über eine relativ lange Schalterbetätigung erfolgt. Nur für die Zeit der Betätigung werden die Türsteuergeräte geweckt und voll aktiv, danach geht der Mikrocomputer 18 wieder in den Standby-Mode bis die Türöffnung erfolgt. Erfolgt die Türschließung über die Zugangsberechtigung, so geht er in den Sleep-Mode.
  • Anstelle von konventioneller Fernbedienung kann auch KeylessGo eingesetzt werden. Hier wird der Mikrocomputer 18 über den Türgriffschalter 27 geweckt, was zur Ansteuerung der induktiven Sende- und Empfangseinheit 28 führt. Diese kommuniziert über den entsprechenden induktiven Sende- und Empfangsteil 22 des ID-Gebers 5. Bei positiver Identifizierung wird dann der Motor 25 angesteuert. Damit nicht unnötig Strom verbraucht wird, wird bei Nicht-Identifizierung des Codes wieder abgeschaltet, beispielsweise nach mehrmaliger Kommunikation. Erfolgt in Abständen, beispielsweise fünfmal hintereinander eine Nicht-Identifizierung, so wird die KeylessGo-Funktion für eine bestimmte Zeit oder bis zu einer Öffnung über die Fernbedienung abgeschaltet. Diese Schaltersignale und die Kommunikation kann nur auf die fahrerseitige Autotür 6 beschränkt oder auch auf alle Autotüren 6 ausgeweitet werden.
  • Wird nun nach der Türöffnung der elektronische Zündschlüssel s in die Aufnahme 17 (siehe 2) gesteckt und werden die Schalter 30 im Zündstartschalter 13 betätigt, so erfolgt die Identifizierung des Codes der Fahrberechtigung oder Wegfahrsperre über die induktive Spule 34, über die auch Energie zur Signalübertragung vom elektronischen Zündschlüssel s geleitet werden kann. Bei KeylessGo setzt der Startschalter 9 die Kommunikation in Gang. Erfolgt nun eine positive Identifizierung des Codes der Fahrberechtigung, so wird das Bussystem 15' geweckt, in dem das Motorsteuergerät 29 angeschlossen ist. Gleichzeitig wird auch die als elektrische Lenkungsverriegelung 31 ausgebildete Sperreinheit am Lenkrad oder am Wählhebel angesteuert. Aus Kostengründen kann dies ein einfacherer Code über ein Drahtbussystem 15'', beispielsweise der LIN-Bus sein. Sollte nach erfolgtem Türöffnen keine Aktivierung der Fahrberechtigung erfolgen, so geht nach einer bestimmten Zeit nach einer Türschließung der Mikrocomputer 18 solange in den Sleep-Mode bis erneut eine Türöffnung erfolgt oder ein Schalter 30 des Zündstartschalters 13 anspricht.
  • Von dem im Zündstartschalter 13 befindlichen Mikrocomputer 18, der die Funktion des zentralen Ruhestrommanagers ausführt, werden weitere Steuergeräte versorgt, wie beispielsweise die Airbagysteme 32 oder der Notruf 33. Diese Versorgung kann sich auf die Stromversorgung beschränken, da die Kommunikation mit den angeschlossenen Steuergeräten autark ist. Teilweise sind die Steuergeräte 32, 33 auch an die Bussysteme 15, 15', 15'' angeschlossen.
  • Durch das zentrale Management der Ruhestromverbraucher in einem Steuergerät, nämlich dem Zündstartschalter 13, oder auch in wenigen Steuergeräten kann der Ruhestromverbrauch von heute ca. 35 mA, d.h. 0,84 Ah/Tag oder 25 Ah/Monat, beträchtlich reduziert werden. Es ist dabei eine Reduzierung soweit möglich, daß der Ruhestromverbrauch in den Bereich der Selbstentladung der Batterie kommt. Damit ist auch eine Stillstandszeit für das Kraftfahrzeug 1 über viele Monate ermöglicht.
  • Bei Batterien mit schlechtem Ladezustand können auch Verbraucher zur Vermeidung von Liegenbleibern abgeschaltet werden, und zwar im wesentlichen Hauptstromverbraucher, wie die Scheibenheizung. Wird die Batterie durch den Ruhestrom entladen, so kann hierzu in größeren Zeitabständen der Ladezustand SOC der Batterie mit bekannten Verfahren überprüft werden. Unterschreitet der SOC-Wert gewisse Werte, so werden stufenweise die Systeme abgeschaltet. In der Stufe 1, wenn der SOC < 80 % beträgt, erfolgt eine Abschaltung der Komfortfunktionen, wie Fensteröffnen, automatische Sitz- und Klima-Einstellung o. dgl., durch Abschalten der zugehörigen Steuergeräte. In der Stufe 2, wenn der SOC < 60 % beträgt, wird die Fernbedienung sowie die KeylessGo-Funktion ausgeschaltet. In der Stufe 3, wenn der SOC < 40 % beträgt, wird schließlich die elektronische Diebstahlwarnanlage sowie der Rest abgeschaltet.
  • Der elektronische Zündstartschalter 13 mit dem beschriebenen Umfang kann auch mit der Elektronik der Lenkradschalter und Lenkwinkelgeber am Mantelrohr oder mit einem Lenkstockmodul kombiniert werden. Ein solches Lenkstockmodul hat ohnehin zwei Busanschlüsse, nämlich den CAN C für die Verbindung mit dem sogenanntem Motor-CAN sowie CAN B oder LIN für die Verbindung zur Karosserieelektronik, so daß diese Busverbindungen dabei mitverwendet werden können.
  • Das in 1 und 2 gezeigte Schließsystem 3 für die Zugangs- und/oder Fahrberechtigung des Kraft Fahrzeugs 1 läßt sich als ein im Hinblick auf die Diebstahlsicherheit weiter verbessertes Steuerungssystem ausbilden. Bei dieser Strukturierung bietet sich an, Sicherheits- und Ruhestrommanagement zu vereinen, da die Sicherheitssysteme einen wesentlichen Anteil am Ruhestrom haben.
  • Ein solch es Steuerungssystem umfaßt die in der Art eines Mastersteuergerätes zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion ausgestaltete erste Einrichtung 4 und wenigstens ein weiteres Steuergerät 16, das gegebenenfalls mit einem Antrieb, Aktor, Sensor o. dgl. gekoppelt ist, zur Ausübung einer Funktion im Kraftfahrzeug 1. Bei dem Steuergerät 16 kann es sich, wie bereits erwähnt, um ein Türsteuergerät zur Ent- und/oder Verriegelung der Autotüren 6, einen Zündstartschalter 13, eine Lenkradverriegelung 31, eine Wegfahrsperre, ein Motorsteuergerät 29, ein Sitzsteuergerät zur Einstellung der Sitzposition o. dgl. handeln. Die erste Einrichtung 4 sowie das Steuergerät 16 sind miteinander zur Übertragung von Signalen in einem Bordnetz 15, das insbesondere aus wenigstens einem Bussystem 15, 15', 15'' besteht, angeordnet. Die Steuerung und Verarbeitung von diebstahlrelevanten Sicherheitsfunktionen des Steuergeräts 16 erfolgt nun im wesentlichen in der ersten Einrichtung 4 zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion. Ein solchermaßen ausgestaltetes Schließsystem 3, bei dem die erste Einrichtung 4 wiederum im Zündstartschalter 13 integriert ist, ist als weiteres Ausführungsbeispiel in 4 näher gezeigt.
  • Über die Stromversorgung 35 und Bus- oder Signal-Leitung 36 werden Diebstahlüberwachungssensoren 37 im Innenraum des Kraftfahrzeugs 1 eingesetzt. Die Diebstahlüberwachungssensoren 37 können beispielsweise auf Infrarot- oder Ultraschallbasis arbeiten, wobei im folgenden lediglich das Beispiel eines Infrarotsensors betrachtet wird. Der IR-Sender des Diebstahlüberwachungssensors 37 wird über die Leitung 36 angesteuert und die Rückmeldung des IR-Empfängers erfolgt direkt zur ersten Einrichtung 4. Damit kann erheblicher Aufwand eingespart werden, darüberhinaus auch Ruhestrom. Zur Diebstahlwarnung gehört auch das Signalhorn 38, welches mit eigener Batterie 39 und Ansteuerung 40 ausgelagert ist. Die Stromversorgung des Signalhorns 38 erfolgt über Leitungen 41 und dessen codierte Ansteuerung über Leitungen 42.
  • Ein weiteres diebstahlgeschütztes Steuergerät ist das Radio 43, welches dem Dieb mit blinkender Leuchtdiode 44 angezeigt wird. Über die Stationstasten des Radios 43 wird üblicherweise ein Code eingegeben. Beides bedeutet Aufwand, vor allen Dingen erfordert die blinkende Leuchtdiode 44 ein Aufwecken des Mikrocomputers im Radio 43 in kurzen Zeitabständen. Durch die zentrale Ansteuerung des Radios 43 von der ersten Einrichtung 4 über die Leitung 45 sowie Übertragung des Codes von der ersten Einrichtung 4 über den CAN-Bus 15 wird der Ruhestromverbrauch gesenkt. Außerdem sind die Kosten und Handhabung günstiger, da beispielsweise nach einem Abklemmen der Batterie der Code nicht neu in das Radio 43 eingegeben werden muß.
  • In 5 ist ein Schließsystem 3 entsprechend einer dritten Ausführungsform, und zwar mit gegenüber der 4 vereinfachter Diebstahlwarnung gezeigt, wobei sich dieses Schließsystem 3 durch geringe Kosten auszeichnet. Hier werden vom Mikrocomputer 18 im Zündstartschalter 13 die Schaltersignale des Türschlosses 46 und Türkontakt 47 eingelesen. Diese Schalter im Türschloß 46 sowie Türkontakt 47 werden über die Klemme 30 des Zündstartschalters 13 mit Spannung versorgt. Wird eine Tür geöffnet ohne daß zuerst das Türschloß 46 geöffnet oder der Kontakt 26 aktiviert wurde und dann erst der Türkontakt 47 öffnet, ist ein Dieb am Werk. Beispielsweise kann der Dieb die Scheibe einschlagen und die Tür über den Innenhebel öffnen, der nicht mit dem Schloßschalter in Verbindung steht. Eine Diebstahlwarnung könnte dann durch Aktivierung des für Signalhorn 38 und Licht am Kraftfahrzeug 1 zuständigen Bussystems erfolgen.
  • Eine weitere Ergänzung eines einfachen Diebstahlschutzes ist eine Glasbrucherkennung, indem in dem Fensterglas ein Draht 48 oder eine aufgedampfte Leiterbahn eingesetzt ist. Eine Unterbrechung wird vom Mikrocomputer 18 erkannt. Hier muß der Mikrocomputer 18 in Abständen geweckt werden.
  • In 6 ist schließlich in einer vierten Ausführungsform ein Schließsystem 3 zu sehen, bei dem das Ruhestrommanagement noch weiter ausgebaut und detailliert ist. Mit dem elektronischen Zündstartschalter 13 ist eine Antenne 51 für die Fernbedienung der Standheizung des Kraftfahrzeugs 1 verbunden, wobei in die Antenne 51 gegebenfalls ein nicht gezeichneter Vorverstärker integriert sein kann. Es bietet sich evtuell auch an, hier die Antenne 24 des Funkempfängers 23 mitzuverwenden. Zur Fernbedienung der Standheizung dient das Handgerät 52 mit einem Sender. Das Signal des Batterieüberwachungsgerätes 53, welches den Batterie-Stand SOH und SOC meldet, wird ebenfalls dem Zündstartschalter 13 zugeführt. Über einen Timer, der beispielsweise im Zündstartschalter 13 befindlich ist, wird im Kombinationsinstrument die Uhr 62 angesteuert, womit auch dieser Ruhestromverbraucher entfällt.
  • Weitere Steuergeräte 54 als Ruhestromverbraucher, die vom Zündstartschalter 13 über die Klemme 30 versorgt werden, sind hier beispielsweise in zwei Kategorien 54 und 54' eingeteilt. Die Steuergeräte 54, 54' werden vom Zündstartschalter 13 über die Versorgungsleitungen 55, 55' angeschlossen und abhängig vom SOH und SOC Zustand der Batterie abgeschaltet. Die Steuergeräte 54, 54' sind weitestgehend im Sleep- bzw. "Power down"-Mode und können über entsprechende Schalter 56 und 49 geweckt werden. Diese Steuergeräte 54, 54' können zusätzlich an einen Bus angeschlossen sein und von diesem geweckt werden. Beispielsweise kann es sich um einen Ruhestrombus für Steuergeräte handeln, die keinen Weckschalter besitzen oder alternativ zu diesem Weckschalter über den Ruhestrombus geweckt werden. Genausogut kann auch von diesem Schalter 49, 56 der Ruhestrombus geweckt werden. Als weiteres Steuergerät in dieser Kategorie ist ein Steuergerät 57 für den Notruf vorhanden, welches jederzeit für Ausgangs- und Eingangs-Funksignale über die Antenne 58 verfügbar ist. Das Steuergerät 57 besitzt zudem einen Notrufschalter 56, welcher den Notruf initiiert.
  • Die Kategorie der Komfortsteuergeräte 59 reagieren auf das Funksignal zur Umsetzung der eingangs beschriebenen Komfortfunktionen. Zu diesen Komfortsteuergeräten 59 gehören beispielsweise das Türsteuergerät, das Sitzsteuergerät, die Dachbedienungseinheit, das Klimasteuergerät o. dgl., wobei die Komfortsteuergeräte 59 über einen Bus, wie den LIN-Bus, gesteuert werden. Das Steuergerät 60 für die Standheizung wird ebenfalls vom Zündstartschalter 13 eingeschaltet. Hierzu kann wegen der Strombelastung eine Steuerleitung oder gegebenfalls auch eine Busleitung zwischen dem Zündstartschalter 13 und dem Steuergerät 60 vorhanden sein. Die Signale der Fahrberechtigung werden in einem Motorsteuergerät 29 verarbeitet.
  • Die zentrale Steuerung aller Ruhestromverbraucher 54, 54', 57, 59, 60 ermöglicht auch deren totale Abschaltung, so daß dann deren Stromverbrauch im Power down-Mode entfällt. Folglich ist im Power down-Mode nur noch der Zündstartschalter 13 Ruhestromverbraucher, wobei der Zündstartschalter 13 die Uhr 62 immer in Abständen wecken kann. Diese Vorgehensweise bietet sich auch für die Ausbaustufe des Schließsystems 3 mit elektronischem Diebstahlschutz an, bei der die entsprechenden, in 4 gezeigten Sensoren 37 in gewissen Abständen abgefragt werden. Damit entsteht lediglich ein extrem niedriger Ruhestromverbrauch der ca. 10 % des heute üblichen Ruhestroms ausmacht.
  • Weiter ist auch die Beleuchtung für das Kraftfahrzeug 1 in das Ruhestrommanagement einbezogen. Hierzu ist der Lichtschalter 49 an den elektronischen Zündstartschalter 13 angeschlossen, um so die Signale Standlicht und Warnblinker zu erfassen. Zusätzlich kann noch ein Lichtsensor 50 einbezogen werden, welcher das Standlicht bei Tageslicht eliminiert. Die Lichtsteuerung erfolgt über das Bordnetzsteuergerät oder direkt über den elektronischen Zündstartschalter 13, die über eine getrennte Steuerleitung oder das Bussystem 15 angesteuert werden. Die Ruhestromverbraucher 54, 57 und 59 können ebenfalls über das Bordnetzsteuergerät oder eine Relaisbox angesteuert werden, indem der elektronische Zündstartschalter 13 die Steuersignale über eine getrennte Leitung oder das Bussystem 15 liefert. Zur weiteren Reduzierung der Batterieentladung kann schließlich noch ein Solar- oder Thermogenerator an die Batterie angeschlossen werden, indem dieser mit der Batterieleitung verbunden ist.
  • Die Funktion des Neigungsschalters 61 als sogenannter Abschleppschutz ist in 4 gezeigt. Der Neigungsschalter 61 kann als elektronischer Schalter ausgestaltet sein und beispielsweise mit dem, LIN-Bus, ebenso wie der Diebstahlüberwachungssensor 37, an den Zündstartschalter 13 angeschlossen sein. Alternativ kann der Neigungsschalter 61 auch als mechanischer Schalter ausgestaltet sein. Der Neigungsschalter 61 weckt bei dessen Betätigung die Alarmstrecke auf. In diesem Fall wirkt der Neigungsschalter 61 vergleichbar wie der Türkontaktschalter 26.
  • Die Funktion der in den Ausführungsbeispielen beschriebenen Komponenten und Systeme, insbesondere die Funktion des Ruhestrommanagements, soll nachfolgend anhand eines Zeitablaufdiagramms gemäß 7 noch näher erläutert werden. In 7 sind die einzelnen Funktionen wie folgt bezeichnet.
    • a: Funksignal der Zugangsberechtigung
    • b:. Zündstartschalter 13 als Beispiel für das Zentralsteuergerät
    • c: Komfortsteuergerät 59
    • d: Türkontakt 26
    • e, f Versorgung der Ruhestrommverbraucher über die Klemme 30
    • g: Radio 43
    • h: Ansteuerung der Uhr 62 im Kombinationsinstrument oder ähnliche Steuergeräte, welche die Zeitfunktion benötigen
    • i: Ladezustand SOC der Batterie
    • k: Funksignal der Fernbedienung 52 für die Standheizung 60
    • l: Standheizung 60
  • Zum Zeitpunkt z1 wird durch Drücken einer Taste 14 des ID-Gebers 5 das Funksignal gesendet und nach der beschriebenen Filterung zum Zeitpunkt z3 vom Zündstartschalter 13 umgesetzt, indem dieser vom Sleep-Mode in den Aktiv-Mode umgeschaltet wird. Am Zeitpunkt z3 werden die Komfortsteuergeräte 59 über das Bussystem 15 geweckt, um das Funksignal, beispielsweise für die Türöffnung oder Personaliserung umzusetzen. Nachdem dies erfolgt ist, werden zum Zeitpunkt z4 die Komfortsteuergeräte 59 wieder abgeschaltet und der Zündstartschalter 13 geht in den Sleep-Mode. Am Zeitpunkt z5 wird der Türkontakt 26 nach Öffnen der Tür 6 geschaltet, was den Zündstartschalter 13 wieder weckt, damit die Türsteuergeräte 16 und die Dachbedieneinheit eingeschaltet werden für die Innen- und Türbeleuchtung. Die Komfortsteuergeräte 59 und der Zündstartschalter 13 bleiben eingeschaltet.
  • Wenn der Zündstartschalter 13 durch dessen Schalter 30 oder der Startschalter 9 nach einer bestimmten Zeit nicht aktiviert werden, so geht der Zündstartschalter 13 wieder in den Sleep- bzw. Power down-Mode. Dieser Fall ist nicht gezeichnet. Beim Zeitpunkt z7 wird der ID-Geber 5 in der Aufnahme 17 am Zündstartschalter 13 verdreht und das Kraftfahrzeug 1 gestartet. Alternativ kann das Kraftfahrzeug 1 auch über den KeylessGo-Startschalter 9 gestartet werden. Am Zeitpunkt z7 ist der Zündstartschalter 13 voll aktiv, damit sind alle Fahrzeugsysteme und damit auch die Busverbindungen 15 ebenfalls aktiv. Zuvor kann beispielsweise das Radio 43 oder ein Bedienfeld eingeschaltet werden. Da die Steuergeräte vom Zündstartschalter über die Klemme 30 versorgt werden, weckt der entsprechende Schalter das zugehörige Steuergerät auf. Bei dieser Schaltstellung sind dann alle Steuergeräte über die Busverbindungen 15 geweckt und der Code für die Fahrberechtigung mit dem Motorsteuergerät 29 oder noch andere, über den Code verblockte Steuergeräte für deren entsprechende Funktionen freigeschaltet.
  • Zum Zeitpunkt z9 wird beispielsweise während des Motorlaufes das Radio 43 abgeschaltet. Beim Zeitpunkt z10 wird über Verdrehen des ID-Gebers 5 der Motor abgestellt, wobei jedoch die Komfortsteuergeräte 59 gemäß Linie c aktiv bleiben. Wenn nach einer gewissen Zeit, zum Beispiel innerhalb von 10 Sekunden, die Autotüre 6 nicht geöffnet wird (dieser Fall ist in 7 nicht gezeichnet), so werden die Komfortsteuergeräte 59 abgeschaltet. Erfolgt am Zeitpunkt z11 die Türöffnung und bei z12 die Türschließung, so wird das Komfortsteuergerät 59 wieder abgeschaltet bis nach dem Funksignal zur Türschließung erneut die Komforsteuergeräte 59 geweckt werden. Am Zeitpunkt z13 geht dann der Zündstartschalter 13 in den Sleep-Mode und zugleich wird die Zeitanzeige gemäß Linie h ebenfalls abgeschaltet.
  • Anschließend erfolgt über die Ruhestromverbraucher und der Batterieselbstentladung eine Abnahme der Batterieladung SOC. Am Zeitpunkt z14 ist zum Beispiel nur noch 80% SOC vorhanden. Dann wird in einer ersten Stufe ein Teil der Ruhestromverbraucher, wie die Komfortsteuergeräte 59, abgeschaltet. Bei Erreichen des Zeitpunktes z15 liegt lediglich noch 60% SOC vor, so daß dann in einer zweiten Stufe beispielsweise die Fernbedienung abgeschaltet wird. Anschließend ist nur noch der Zündstartschalter 13 im Sleep-Mode, um beispielsweise noch die elektronische Diebstahlwarnanlage versorgen zu können. Beim Zeitpunkt z16 liegt ein SOC von weniger als 40% vor, so daß dann auch der Zündstartschalter 13 abgeschaltet wird. Soll danach eine Aktivierung des Kraftfahrzeugs 1 erfolgen, so geht dies nur über den mechanischen Notschlüssel. Der Start des Motors des Kraftfahrzeugs 1 erfolgt dann über eine Schlüsselverdrehung in der Aufnahme 17 am Zündstartschalter 13 unter Wecken des Zündstartschalters 13. Der Motor des Kraftfahrzeugsl ist bei Kälte bis ca. 30% SOC noch startbar und bei Normaltemperatur bis ca. 20% SOC. Sollte ein Start dennoch nicht möglich sein, so ist ein Fremdstart durch Verbindung mit einer nicht weiter eingezeichneten Stromversorgung von außen unumgänglich.
  • Für Kraftfahrzeuge 1, die ohne Fernbedienung ausgestattet sind, entfüllt das Funksignal zum Wecken. Das gilt auch bei einem eventuellen Ausfall der Funkverbindung. Hier wird dann als Wecksignal für den Zündstartschalter 13 das vom Türkontakt 26 erzeugte Signal verwendet. Sollte auch das Signal vom Türkontakt 26 ausfallen, dann wird als Wecksignal eines der Signale von den Kontakten 30 des Zündstartschalters 13 verwendet. Bei Kraftfahrzeugen 1 mit KeylessGo-Funktionalität kann bei Ausfall oder Teilausfall des ID-Gebers oder der Zentralverriegelung das Signal des Startschalters 9 als Wecksignal für alle Fahrzeugsysteme genutzt werden.' Schließlich kann auch noch bei der Ausführungsform für das Schließsystem 3 gemäß 6 die elektronische Diebstahlwarnanlage ergänzt werden. Hierfür sind am Zündstartschalter 13 die Innenraumsensoren 37 sowie der Neigungsschalter 61 als Abschleppschutz angeschlossen. Weiter ist vom Zündstartschalter 13 eine Verbindung zum Radio 43 sowie zum Signalhorn 38 hergestellt. Die Innenraumsensoren 37 werden in Abständen vom Zündstartschalter 13 geweckt und deren Signale vom Zündstartschalter 13 ausgewertet. Im Falle eines Einbruchs wird dann das Signalhorn 38 aktiviert.
  • Anstelle einer bidirektionalen Signalleitung können die Innenraumsensoren 37 beispielsweise über den LIN-Bus als Slave-Steuergerät konzipiert werden. Der die Alarmstrecke aufweckende Neigungsschalter 61 kann elektronisch aufgebaut werden ähnlich wie der Innenraumsensor 37 oder auch als mechanischer Schalter. Die Verbindung zum Radio 43 kann im einfachsten Fall nur die Ansteuerung in gewissen Zeitabständen für die Diebstahlsicherung beinhalten. Zusätzlich kann auch der Code für die Fahrberechtigung zum Radio 43 übertragen werden.
  • Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen und dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Sie umfaßt vielmehr auch alle fachmännischen Weiterbildungen im Rahmen der Schutzrechtsansprüche. So kann ein derartiges Steuerungs- und/oder Schließsystem nicht nur im Kraftfahrzeug eingesetzt werden. Es ist auch eine Verwendung für ein sonstiges Türschloß, das sich beispielsweise an einer Immobilie o. dgl. befindet, ein Einsatz in Werkzeugmaschinen, ein Einsatz im Anlagenbau oder in sonstigen Anwendungen möglich:
  • 1:
    Kraftfahrzeug
    2:
    Benutzer
    3:
    Schließsystem
    4:
    (erste) Einrichtung/Steuereinrichtung
    5:
    (zweite) Einrichtung/ID-Geber/elektronischer Zündschlüssel
    6:
    Autotüre
    7:
    Signal/Betriebssignal
    8:
    Wirkbereich
    9:
    Start/Stop-Schalter
    10:
    Türgriff
    11:
    Steuervorrichtung
    12:
    Fernbedienungssignal
    13:
    Zündstartschalter
    14:
    Taste (an zweiter Einrichtung)
    15, 15', 15'':
    Bordnetz/Bussystem
    16:
    Steuergerät/Türsteuergerät
    17:
    Aufnahme (im Zündstartschalter)
    18:
    Mikrocomputer
    19, 20:
    Anschluß (für Spannungsversorgung)
    21:
    Funkantenne
    22:
    (induktiver) Sende- und Empfangsteil (im ID-Geber)
    23:
    Funkempfänger (im Zündstartschalter)
    24:
    Antenne (von Funkempfänger)
    25:
    Motor (im Türverschluß)
    26:
    Kontakt (in Autotüre)
    27:
    Türgriffschalter
    28:
    (induktive) Sende- und Empfangseinheit (in Zündstartschalter)
    29:
    Motorsteuergerät
    30:
    Schalter (in Zündstartschalter)
    31:
    elektrische Lenkungsverriegelung
    32:
    Airbagsystem
    33:
    Notruf
    34:
    induktive Spule (im Zündstartschalter)
    35:
    Stromversorgung
    36:
    Bus-/Signal-Leitung
    37:
    Diebstahlüberwachungssensor/Innenraumsensor
    38:
    Signalhorn
    39:
    Batterie (von Signalhorn)
    40:
    Ansteuerung (von Signalhorn)
    41:
    Leitung (zur Stromversorgung von Signalhorn)
    42:
    Leitung (zur Ansteuerung von Signalhorn)
    43:
    Radio
    44:
    Leuchtdiode (von Radio)
    45:
    Leitung (zur Ansteuerung von Radio)
    46:
    Türschloß
    47:
    Türkontakt
    48:
    Draht (für Glasbrucherkennung)
    49:
    Lichtschalter
    50:
    Lichtsensor
    51:
    Antenne (von Standheizung)
    52:
    Handgerät (für Standheizung)
    53:
    Batterieüberwachungsgerät
    54, 54':
    (weiteres) Steuergerät
    55, 55':
    Versorgungsleitung (für weiteres Steuergerät)
    56:
    Notrufschalter
    57:
    Steuergerät für Notruf
    58:
    Antenne (für Notruf)
    59:
    Komfortsteuergerät
    60:
    Steuergerät für Standheizung
    61:
    Neigungsschalter
    62:
    Uhr

Claims (7)

  1. Steuerungssystem für ein Kraftfahrzeug (1), insbesondere Schließsystem (3) für die Zugangs- und/oder Fahrberechtigung des Kraftfahrzeug (1), mit einer Einrichtung (4) zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion, und mit wenigstens einem weiteren Steuergerät (16), das gegebenenfalls mit einem Antrieb, Aktor, Sensor o. dgl. gekoppelt ist, zur Ausübung einer Funktion im Kraftfahrzeug (1), wie einem Türsteuergerät (16) zur Ent- und/oder Verriegelung der Autotüren (6), einem Zündstartschalter (13), einer Lenkradverriegelung (31), einer Wegfahrsperre, einem Motorsteuergerät (29), einem Sitzsteuergerät zur Einstellung der Sitzposition o. dgl., wobei die Einrichtung (4) sowie das Steuergerät (16) miteinander zur Übertragung von Signalen in einem Bordnetz (15), das insbesondere aus wenigstens einem Bussystem besteht, angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung und/oder Verarbeitung von Sicherheitsfunktionen des Steuergeräts (16), insbesondere von diebstahlrelevanten Sicherheitsfunktionen, im wesentlichen in der in der An eines Mastersteuergeräts ausgestalteten Einrichtung (4) zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion erfolgt.
  2. Steuerungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß aus dem Steuergerät (16) ausgelagerte sicherheitsrelevanten Komponenten, beispielsweise Sensoren (37), das Diebstahlhorn (38) o. dgl., und/oder diebstahlrelevante Steuergeräte, wie das Radio (43), das Navigationsgerät o. dgl., im Bordnetz (15) derart angeordnet sind, daß deren Sicherheitsfunktionen durch die Einrichtung (4) zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion gesteuert werden, daß vorzugsweise die Ansteuerung einer Leuchtdiode (44) im Radio (43) durch die Einrichtung (4) zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion erfolgt, und daß weiter vorzugsweise der Code für das Radio (43) von der Einrichtung (4) zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion, beispielsweise über den CAN-Bus, übermittelt wird.
  3. Steuerungssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stromversorgung des diebstahlrelevanten Steuergeräts und/oder der ausgelagerten sicherheitsrelevanten Komponente durch die Einrichtung (4) zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion, insbesondere in der An eines Sicherheits- und Ruhestrommanagements, erfolgt, und daß vorzugsweise das diebstahlrelevante Steuergerät und/oder die ausgelagerte sicherheitsrelevante Komponente durch Signalleitungen (36, 42) mit der Einrichtung (4) zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion verbunden sind.
  4. Steuerungssystem nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der Einrichtung (4) zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion um den elektronischen Zündstartschalter (13) für die Fahrberechtigung des Kraftfahrzeugs (1) handelt.
  5. Steuerungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Schalter im Bordnetz (15), insbesondere für das Schließsystem (3), zur Abgabe eines Schaltsignals bei Betätigung durch den Benutzer (2), beispielsweise ein Schaltsignal des Türschlosses (46) und/oder des Türkontakts (47) der Autotüren (6) des Kraftfahrzeugs (1), angeordnet ist, und daß vorzugsweise das Schaltsignal in der Einrichtung (4) zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion im Hinblick auf einen Diebstahlversuch ' ausgewertet wird.
  6. Steuerungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Sensor zur Glasbrucherkennung, beispielsweise ein im Fensterglas befindlicher Draht (48), eine auf das Fensterglas aufgedampfte Leiterbahn o. dgl., im Bordnetz (15) derart angeordnet ist, daß dieser Sensor beim Zerbrechen der Fensterscheibe ein Sensorsignal abgibt, und daß vorzugsweise das Sensorsignal in der Einrichtung (4) zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion im Hinblick auf einen Diebstahlversuch ausgewertet wird.
  7. Steuerungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (4) zur Ausübung wenigstens einer Steuerfunktion bei Erkennung eines Diebstahlversuchs das Signalhorn (38), das Licht o. dgl., insbesondere über das zugeordnete Steuergerät (40) und/oder das zugeordnete Bussystem (42), aktiviert.
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