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DE102004007362B3 - Vorrichtung und Verfahren zum Herstellen und Ausbringen eines schäumbaren Kunststoffes - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum Herstellen und Ausbringen eines schäumbaren Kunststoffes Download PDF

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DE102004007362B3
DE102004007362B3 DE102004007362A DE102004007362A DE102004007362B3 DE 102004007362 B3 DE102004007362 B3 DE 102004007362B3 DE 102004007362 A DE102004007362 A DE 102004007362A DE 102004007362 A DE102004007362 A DE 102004007362A DE 102004007362 B3 DE102004007362 B3 DE 102004007362B3
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blowing agent
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physical blowing
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DE102004007362A
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English (en)
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Andreas Dipl.-Ing. Beckmann
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MoellerTech GmbH
MollerTech GmbH
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MoellerTech GmbH
MollerTech GmbH
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    • B29WORKING OF PLASTICS; WORKING OF SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE IN GENERAL
    • B29CSHAPING OR JOINING OF PLASTICS; SHAPING OF MATERIAL IN A PLASTIC STATE, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; AFTER-TREATMENT OF THE SHAPED PRODUCTS, e.g. REPAIRING
    • B29C44/00Shaping by internal pressure generated in the material, e.g. swelling or foaming ; Producing porous or cellular expanded plastics articles
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    • B29C44/3449Feeding the blowing agent through the screw

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  • Processing And Handling Of Plastics And Other Materials For Molding In General (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Herstellen und zum Ausbringen eines schäumbaren Kunststoffes, insbesondere zum Einspritzen eines schäumbaren Kunststoffes, welcher ein physikalisches Treibmittel enthält. Die Vorrichtung umfaßt ein Gehäuse (11), einem in dem Gehäuse (11) gebildeten Innenraum (11a) und eine in dem Innenraum (11a) angeordnete Schnecke (5) zum Fördern eines Stroms einer Kunststoffschmelze durch zumindest einen Teilabschnitt des Innenraums (11a) entlang einer Förderstrecke (15) zu einer verschließbaren Öffnung (14) des Gehäuses (11), wobei in der Schnecke (5) ein Kanal (4) mit einer Kanalaustrittsöffnung (21) zum Zuführen des physikalischen Treibmittels in einen Bereich der Förderstrecke (15) gebildet ist, so daß das physikalische Treibmittel der Kunststoffschmelze zugegeben werden kann. Der Kanalaustrittsöffnung (21) ist außerhalb des Kanals (4) eine an der Schnecke (5) angeordnete Regeleinrichtung (20) zum Regeln des Austritts des physikalischen Treibmittels aus dem Kanal (4) vorgelagert.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Herstellen und Ausbringen eines schäumbaren Kunststoffes mit einem physikalischen Treibmittel.
  • Bei derartigen Verfahren wird ein physikalisches Treibmittel einer Kunststoffschmelze zugegeben und mit dieser vermischt. Auf diese Weise entsteht ein schäumbarer Kunststoff der in ein Werkzeug eingebracht, beispielsweise mittels Spritzen, und anschließend aufgeschäumt werden kann. Das Herstellen des schäumbaren Kunststoffes wird bei einem bekannten Verfahren in einem Schneckenzylinder ausgeführt, in welchem mit Hilfe einer Schnecke, die auch als Plastifizierschnecke bezeichnet wird, eine Kunststoffschmelze mit dem physikalischen Treibmittel vermischt wird. Es sind Verfahren bekannt, bei denen das physikalische Treibmittel über eine oder mehrere Öffnungen in dem Schneckenzylinder oder eine axiale Bohrung in der Schnecke zugeführt werden.
  • Bei der Zuführung von Treibmittel über eine oder mehrere Gasdüse(n), die in den Schneckenzylinder eingelassen ist (sind), ergibt sich der Nachteil, daß für solche Verfahren keine Standard-Schneckenzylinder und keine Standard-Schnecken verwendet werden können. In den meisten Fällen ist eine längere Ausführung (größeres Länge/Durchmesser-Verhältnis) der Spritzeinheit aus Schneckenzylinder und Schnecke notwendig, um das physikalische Treibmittel mit der Kunststoffschmelze zu vermischen beziehungsweise in Lösung zu bringen. Dies liegt vor allem daran, daß das physikalische Treibmittel mit Hilfe von einer oder mehreren Gasdüsen im Schneckenzylinder stationär zugegeben wird, wobei die Schnecke dann, bezogen auf die Fließrichtung beim Fördervorgang der Schmelze, eine Mindestlänge hinter dem Ort der Treibmittelzufuhr besitzen muß, damit für den Mischvorgang von Treibmittel und Schmelze genügend Zeit vorhanden ist.
  • Es sind aus dem Stand der Technik auch Systeme bekannt, die mit den handelsüblichen Schneckenlängen auskommen. Trotzdem handelt es sich hierbei immer noch um Sonderanfertigungen, da die Schnecke nach Einspeisung des Treibmittels in den Schneckenzylinder spezielle Mischelemente aufweisen muß, um das Treibmittel in kurzer Zeit in der Kunststoffschmelze zu lösen. Außerdem muß der Schneckenzylinder immer noch mindestens eine Öffnung zur Zugabe des physikalischen Treibmittels aufweisen. Als Beispiel hierfür sei die deutsche Patentschrift DE 69 71 7465 T2 genannt.
  • Physikalische Schäumprozesse, bei denen das Treibmittel über eine axiale Bohrung in der Schnecke zugegeben wird, werden ebenfalls im Stand der Technik beschrieben. Hierbei ist die Schnecke üblicherweise nicht komplett durchbohrt, sondern nur von der Antriebsseite, nämlich der Seite der Materialzuführung, bis kurz vor das gegenüberliegende Ende. Durch eine oder mehrere zu der zentralen Bohrung verlaufende Querbohrungen kann das Treibmittel in den Schneckenzylinder gelangen. Eine solche Ausführung ist in dem Dokument US 2003/0044480 A1 beschrieben.
  • Des weiteren sind Vorrichtungen mit Querbohrungen bekannt, bei denen in die Querbohrungen ein oder mehrere Sintermetalleinsätze eingelassen sind. Bei einer weiteren Lösung wird anstelle von ein oder mehreren Sintermetalleinsätzen ein umlaufender Sintermetalleinsatz verwendet, der von der axialen Bohrung in der Schnecke die Treibmittelzufuhr in den Schneckenzylinder gewährleistet. Die Sintermetalleinsätze vermeiden das Eindringen von Kunststoffschmelze in die Treibmittelzufuhr. Bei dieser Lösung ist wiederum eine mehrteilige Ausführung der Schnecke notwendig, um den umlaufenden Sintermetalleinsatz einsetzen zu können. Eine solche Ausführungsform ist der deutschen Patentschrift DE 199 34 693 C2 zu entnehmen.
  • Lösungen, die auf der Zufuhr von physikalischen Treibmitteln mittels einer zentralen Bohrung in der Schnecke beruhen, besitzen im Gegensatz zu Vorrichtungen mit einer Treibmittelzufuhr über Gasdüsen, die in den Schneckenzylinder eingelassen sind, den Vorteil, daß der technische und finanzielle Aufwand zur Herstellung einer solchen Verfahrenseinheit deutlich geringer ist. Weiterhin sind in den meisten Fällen keine übermäßigen Sonderlängen des Spritzaggregates notwendig, da die Treibmittelzufuhr nicht stationär erfolgt. Die erforderliche Zeit zum Einmischen des Treibmittels in die Kunststoffschmelze ist hierbei deutlich geringer, da Polymerschmelze und Treibmittel durch die Rotation und/oder die Förderwirkung der Schnecke in Bewegung sind.
  • Damit das durch die Bohrung in der Schnecke eingebrachte und noch ungelöste Treibmittel im Falle eines Schneckenstillstandes nicht in Richtung der Materialzuführung der Spritzeinheit entweichen kann, zum Beispiel wenn die Dosierzeit der Schnecke kürzer ist als die Summe der Kühlzeit des nach diesem Verfahren hergestellten Bauteils und der Öffnungs- und Schließvorgänge der Werkzeughälften, wird in dem Dokument US 6,652,254 B2 vorgeschlagen, die zentrale Bohrung für die Treibmittelzufuhr mit einem Rückschlagventil zu versehen, wobei sich dieses möglichst nahe der Austrittsöffnung des Kanals für die Zufuhr des physikalische Treibmittels in den schmelzegefüllten Schneckenzylinder befinden sollte. Aus dem Dokument US 6,652,254 B2 ergibt sich, daß das Rückschlagventil im Bereich der axialen Bohrung angeordnet ist.
  • Aus der DE 20 53 646 A ist eine Vorrichtung bekannt, bei der entweder die Zuleitung des Treibmittels durch die Schnecke erfolgt und dabei das Rückschlagventil sich innerhalb der Schnecke, oder die Zufuhr des Treibmittels über ein Rückschlagventil sich außerhalb und im Nachgang der Schnecke befindet.
  • Bei Vorrichtungen ohne Verwendung eines Rückschlagventils in der zentralen Bohrung der Schnecke ergibt sich somit die Forderung, daß der Druck, mit dem das physikalische Treibmittel in die Kunststoffschmelze gegeben wird, stets höher sein muß, als der im Schneckenzylinder herrschende Schmelzedruck, um ein Eindringen von Schmelze in den Kanal für die Zufuhr des Treibmittels zu vermeiden. Sollte es dazu dennoch kommen, ist es problematisch, diese aus dem Treibmittelkanal mittels nachgeführtem Treibmittel wieder herauszudrücken, insbesondere bei einem Materialwechsel von einem Material mit höherer Schmelzetemperatur zu einem mit niedrigerer Schmelzetemperatur.
  • Um einen Rückstrom der Schmelze beim Einspritzvorgang in Richtung Materialzufuhr zu vermeiden, wird mit Rückstromsperren gearbeitet, um zu vermeiden, daß die Kunststoffschmelze bei einem Schneckenstillstand in Richtung der Zufuhr des Kunststoffes zurücktreiben kann. Es sind auch Anwendungen bekannt, insbesondere in Verbindung mit Schäumprozessen, bei denen mehr als eine Rückstromsperre verwendet wird.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte Vorrichtung und ein verbessertes Verfahren zum Herstellen und Ausbringen eines schäumbaren Kunststoffes mit einem physikalischen Treibmittel anzugeben, bei denen mit Hilfe möglichst geringer konstruktiver Änderungen, vorzugsweise unter Verwendung von Standardkomponenten, eine Möglichkeit zum Regeln der Zugabe des physikalischen Treibmittels zu der Kunststoffschmelze gebildet ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung nach dem unabhängigen Anspruch 1 sowie ein Verfahren nach dem unabhängigen Anspruch 14 gelöst.
  • Die Erfindung umfaßt den Gedanken, eine Vorrichtung zum Herstellen und Ausbringen eines schäumbaren Kunststoffes, insbesondere zum Einspritzen eines schäumbaren Kunststoffes, welcher ein physikalisches Treibmittel enthält, mit einem Gehäuse, einem in dem Gehäuse gebildeten Innenraum und einer in dem Innenraum angeordneten Schnecke zum Fördern eines Stroms einer Kunststoffschmelze durch zumindest einen Teilabschnitt des Innenraums entlang einer Förderstrecke zu einer verschließbaren Öffnung des Gehäuses vorzusehen, wobei in der Schnecke ein Kanal mit einer Kanalaustrittsöffnung zum Zuführen des physikalischen Treibmittels in einen Bereich der Förderstrecke gebildet ist, so daß das physikalische Treibmittel der Kunststoffschmelze zugegeben werden kann, und wobei der Kanalaustrittsöffnung außerhalb des Kanals eine an der Schnecke angeordnete Regeleinrichtung zum Regeln des Austritts des physikalischen Treibmittels aus dem Kanal vorgelagert ist. Im Vergleich zu bekannten Vorrichtungen ist die Regeleinrichtung nicht innerhalb des Kanals für die Zuführung des physikalischen Treibmittels angeordnet, sondern außerhalb dieses Kanals. So kann der Kanal in unverändert in optimierter Art und Weise, beispielsweise hinsichtlich günstiger Druck- und/oder Strömungsverhältnisse für das Treibmittel, konstruiert werden. Trotzdem ist mit Hilfe der Regeleinrichtung die Möglichkeit zur Regelung des Austritts des physikalischen Treibmittels aus dem Kanal geschaffen. Die Regeleinrichtung wird außerhalb des Kanals an der Schnecke angeordnet und wirkt so nicht störend für eine optimierte konstruktive Ausgestaltung des Kanals. Der Konstruktionsaufwand und die damit verbundenen Kosten sind deutlich geringer.
  • Die Anordnung der Regeleinrichtung außerhalb des Kanals hat weiterhin den Vorteil, daß die Wartung und der Austausch der Regeleinrichtung im Vergleich zu einer Anordnung in dem Kanal mit weniger Aufwand ausführbar sind. Darüber hinaus ist eine miniaturisierte Ausführung der Regeleinrichtung nicht notwendig, was eine übliche Forderung bei der Implementierung der Regeleinrichtung in den Kanal ist, insbesondere bei kleinen Schneckendurchmessern.
  • Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß ein Abschnitt der Förderstrecke der Kunststoffschmelze durch die Regeleinrichtung hindurch geführt wird. Hierdurch muß die Kunststoffschmelze nicht an der Regeleinrichtung vorbeigeführt werden.
  • Die Regeleinrichtung ist bevorzugt als eine Stromregeleinrichtung zum Regeln des Stroms der Kunststoffschmelze entlang der Förderstrecke ausgeführt. Auf dieser Weise erfüllt die Regeleinrichtung sowohl die Funktion einer Regelung des Austritts des physikalischen Treibmittels durch die Kanalaustrittsöffnung als auch einer Regelung des Stroms der Kunststoffschmelze beim Fördern mit Hilfe der Schnecke bei der Plastifizierung des Kunststoffs.
  • Bei einer zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß die Stromregeleinrichtung eine Kugelrückstromsperre mit einem Kugelbauteil ist, welches in einer Kammer bewegbar angeordnet ist, um den Austritt des physikalischen Treibmittels aus dem Kanal und dem Strom der Kunststoffschmelze zu regeln. Hierdurch ist mit Hilfe einer als solchen bekannten Kugelrückstomsperre eine Regelung sowohl des Austritts des physikalischen Treibmittels als auch des Stroms der Kunststoffschmelze ermöglicht.
  • In der Kugelrückstromsperre sind bevorzugt Begrenzungsmittel zum Begrenzen der Bewegung des Kugelbauteils in der Kammer vorgesehen, um ein Versperren eines Austrittsabschnitts für die Kunststoffschmelze durch das Kugelbauteil zu verhindern. Auf diese Weise wird vermieden, daß das Kugelbauteil der Rückstromsperre die Förderung der Kunststoffschmelze zu der verschließbaren Öffnung des Gehäuses hin behindert.
  • Eine zweckmäßige Weiterbildung der Erfindung kann vorsehen, daß die Kanalaustrittsöffnung auf einer Stirnseite der Schnecke gebildet ist. Im Bereich der Stirnseite der Schnecke steht ausreichend Platz zur Verfügung, um die Regeleinrichtung anzuordnen. Darüber hinaus wird mit Hilfe dieser Anordnung der Kanalaustrittsöffnung ein möglichst zentrales Einbringen des physikalischen Treibmittels in der Kunststoffschmelze unterstützt.
  • Zur Verbesserung der Mischung der Kunststoffschmelze mit dem physikalischen Treibmittel sieht eine Ausgestaltung der Erfindung ein der Regeleinrichtung in Förderrichtung der Kunststoffschmelze in dem Innenraum nachgelagertes Mischelement zum Mischen von Kunststoffschmelze und physikalischem Treibmittel vor.
  • Zur Vermeidung von Störungen bei der Plastifizierung des Kunststoffs ist bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung eine Schutzeinrichtung an der Kanalaustrittsöffnung zum Sperren eines Eintritts der Kunststoffschmelze durch die Kanalaustrittsöffnung in den Kanal vorgesehen. Hierdurch wird verhindert, daß Kunststoffschmelze in den Kanal eindringen kann, so daß dieser verstopft wird, was dann die Zuführung des physikalischen Treibmittels behindert.
  • Bei einer zweckmäßigen Fortbildung der Erfindung ist mit Hilfe der Schutzeinrichtung eine Abdeckung für die Kanalaustrittsöffnung aus einem Material mit Poren gebildet, die für das physikalische Treibmittel durchlässig sind, den Eintritt der Kunststoffschmelze durch die Kanalaustrittsöffnung in den Kanal aber sperrt. Als Material kann beispielsweise ein Sintermetall verwendet werden, bei dem Werkstoffe mit verschiedenen Porengrößen ausgewählt werden können.
  • Ergänzend oder alternativ zu der Abdeckung kann die Schutzeinrichtung bei einer zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung ein federgesteuertes Ventil umfassen, welches durch einen von dem physikalischen Treibmittel in dem Kanal aufgebauten Druck zum Abgeben des physikalischen Treibmittels durch die Kanalaustrittsöffnung gegen eine Federkraft geöffnet werden kann. Auf diese Weise ist ein selbsttätiges Öffnen/Schließen der Kanalaustrittsöffnung ermöglicht.
  • Die Fortbildungen der Erfindung in den abhängigen Verfahrensansprüchen weisen die im Zusammenhang mit den zugehörigen Vorrichtungsansprüchen genannten Vorteile entsprechend auf.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf eine Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigen:
  • 1 eine Vorrichtung zum Plastifizieren eines Kunststoffes mit einem physikalischen Treibmittel vor einem Einspritzvorgang;
  • 2 die Vorrichtung zum Plastifizieren eines Kunststoffes mit einem physikalischen Treibmittel gemäß 1 während eines Einspritzvorgangs;
  • 3 eine weitere Vorrichtung zum Plastifizieren eines Kunststoffes mit einem physikalischen Treibmittel, wobei ein Mischelement vorgesehen ist;
  • 4 eine andere Vorrichtung zum Plastifizieren eines Kunststoffes mit einem physikalischen Treibmittel, die ähnlich zu der Vorrichtung in 1 ist, wobei im Bereich einer Austrittsöffnung ein Sintermetall angeordnet ist;
  • 5 eine schematische Darstellung eines Abschnitts eines Kanals zum Zuführen eines physikalischen Treibmittels mit einem federgesteuerten Ventil und
  • 6 eine schematische Darstellung des Abschnitts des Kanals nach 5 mit einem abgewandelten federgesteuerten Ventil.
  • 1 zeigt eine Vorrichtung zum Plastifizieren eines Kunststoffes mit einem physikalischen Treibmittel. Eine Plastifiziereinheit 1 umfaßt einen Plastifizierabschnitt, dargestellt als Abschnitt A, eine Schnecke 5, die eine zentrale Schneckenbohrung 4 aufweist, und eine Zylinderwand 11, welche einen Innenraum 11a umgibt, in dem die Schnecke 5 drehbar angeordnet ist. Um die Darstellung zu vereinfachen, sind eine Materialzufuhr für die Plastifiziereinheit 1 und eine Antriebseinheit zum drehenden Antrieb der Schnecke 5 in 1 nicht gezeigt. Mit Hilfe der Drehung der Schnecke 5 wird eine Kunststoffschmelze in dem Innenraum 11a entlang einer Förderstrecke, die in 1 schematisch mittels Pfeilen 15 gezeigt ist, in Richtung eines Bereichs 13 gefördert und hierbei mit einem physikalischen Treibmittel vermischt. Das Mischen von Kunststoffschmelze und Treibmittel ist im Bereich 13 abgeschlossen. Durch das Öffnen einer verschließbaren Öffnung 14, die als Verschlußdüse gebildet ist, kann das Gemisch dann ausgebracht werden.
  • Eine Kugelrückstromsperre 20 mit einem Schmelzeeintrittskanal 6, einem Schmelzeaustrittskanal 12, einer Verschlußkugel 3 in einer Kammer 3a zum Öffnen/Verschließen des Schmelzeeintrittskanals 6 innerhalb der Kugelrückstromsperre 20 und einem Bolzen 2 zum Vermeiden, daß die Kugel 3 den Schmelzeaustrittskanal 12 verschließt, ist in einem Abschnitt B vor einer Austrittsöffnung 21 einer Schneckenbohrung 4 angeordnet, die zumindest einen Teil eines Kanals für die Zuführung des physikalischen Treibmittels bildet.
  • 1 zeigt eine Situation vor Beginn eines Einspritzvorganges, in der mittels Rotation der Schnecke 5 aufgeschmolzenes und homogenisiertes Kunststoffmaterial vom Abschnitt A in Richtung des Abschnitts B gefördert wird. Erreicht diese Schmelze das Ende der Schnecke 5 tritt sie durch den Schmelzeeintrittskanal 6. Die Schmelze kann hierbei nicht einen Spalt 16 zwischen der Kugelrückstromsperre 20 und der Zylinderwand 11 durchströmen, da der Umfang der Kugelrückstromsperre 20 im Bereich zwischen dem Schmelzeeintrittskanal 6 und dem Schmelzeaustrittskanal 12 eng genug ausgeführt ist.
  • Durch die Förderwirkung der Schnecke 5 beim Aufdosieren der Schmelze in den Bereich 13 gleitet die Kugel 3 in der Kammer 3a gegen den Bolzen 2, wodurch eine Öffnung (vgl. 1 und 2) zwischen dem Schmelzeeintrittskanal 6 und dem Schmelzeaustrittskanal 12 geschaffen wird. Durch die Bewegung der Kugel 3 wird gleichzeitig die zentrale Schneckenbohrung 4 freigegeben und das darin enthaltene physikalische Treibmittel kann durch die Austrittsöffnung 21 in die Schmelze strömen. Die Kugelrückstromsperre 20 ist an der Schnecke 5 angeschraubt, so daß eine Schraubverbindung 22 gebildet ist. Es kann auch vorgesehen sein, die Kugelrückstromsperre 20 einteilig mit der Schnecke 5 auszubilden. Mit Hilfe der Kugelrückstromsperre 20 wird das Austreten des physikalischen Treibmittels aus der Austrittsöffnung 21 in die Kunststoffschmelze geregelt. Die Treibmittelzufuhr durch die zentrale Schneckenbohrung 4 in die Schmelze kommt allerdings nur dann zustande, wenn der Druck des Treibmittels höher ist, als der in der Plastifiziereinheit 1 vorherrschende Schmelzedruck.
  • An der Antriebsseite der Vorrichtung nach 1 muß zwischen der Schnecke 5 und dem Schneckenzylinder 11 ein Dichtungsgehäuse für die Zufuhr des physikalischen Treibmittels aus einer Treibmittelquelle (nicht dargestellt) vorhanden sein. Das Dichtungsgehäuse (nicht dargestellt) dreht sich hierbei simultan mit der Axialbewegung der Schnecke 5. Das gesamte System ist somit als Rotationsdichtung ausgebildet. Ein oder mehrere radiale Bohrungen (nicht dargestellt) verbinden die Treibmittelquelle mit der zentralen Schneckenbohrung 4.
  • Durch die Rotationsbewegung der Schnecke 5 und der sich daran anschließenden Kugelrückstromsperre 20 erfolgt in Verbindung mit der strömenden Schmelze eine Vermischung zwischen Schmelze und Treibmittel. Die dann treibmittelhaltige Schmelze verläßt die Kugelrückstromsperre 20 und sammelt sich einem Bereich 13. Die als Verschlußdüse ausgeführte verschließbare Öffnung 14 am Ende der Plastifiziereinheit 1 sorgt dafür, daß die treibmittelhaltige Schmelze während des Dosiervorgangs der Schnecke 5 nicht vorzeitig austreten kann.
  • 2 zeigt die Plastifiziereinheit 1 nach 1 während des Einspritzvorganges. Für den Einspritzvorgang wird die Verschlußdüse 14 geöffnet, wodurch die treibmittelhaltige Schmelze des Kunststoffes, die im Bereich 13 aufdosiert wurde, durch eine Vorwärtsbewegung der Schnecke 5 in ein Spritzgießwerkzeug (nicht dargestellt) eingespritzt wird.
  • Aufgrund der Vorwärtsbewegung der Schnecke 5 beim Ausbringen der Kunststoffschmelze durch die verschließbare Öffnung 14 wird die Kugel 3 nach hinten und hierdurch gegen den Schmelzeeintrittskanal 6 und in Richtung der Austrittsöffnung 21 der axialen Schneckenbohrung 4 der Schnecke 5 gedrückt. Treibmittelhaltige Schmelze des Kunststoffes aus dem Bereich 13 strömt somit ausschließlich durch die als Verschlußdüse gebildete verschließbare Öffnung 14 aus dem Innenraum 11a heraus und nicht durch den Schmelzeeintrittskanal 6 zurück. Auf diese Weise regelt die Rückstromsperre 20 neben dem Austritt des physikalischen Treibmittels aus der Austrittsöffnung 21 auch den Strom des Kunststoffschmelze in dem Innenraum 11a.
  • Wie aus 2 ersichtlich, könnte durch die Bewegung der Kugel 3 in Richtung der Austrittsöffnung 21 der axialen Schneckenbohrung 4 Schmelze, die sich innerhalb der Kugelrückstromsperre 20 befindet, in die zentrale Schneckenbohrung 4 der Schnecke 5 eintreten. Diese Schmelzemenge kann jedoch durch eine geeignete Wahl des Durchmessers der zentralen Schneckenbohrung 4 der Schnecke 5 reduziert beziehungsweise vermieden werden. Der Zeitraum, für den Schmelze durch die Austrittsöffnung der axialen Schneckenbohrung 4 beim Einspritzvorgang gelangen kann, wird hierbei im wesentlichen durch den Abstand der Kugel 3, die kurz vor dem Einspritzvorgang noch am Metallbolzen 2 anliegt, und der Austrittsöffnung der zentralen Schneckenbohrung 4 bestimmt. Nach dem Einspritzvorgang muß der Druck, mit dem das Treibmittel in die Schmelze gegeben wird, kleiner als der Schmelzdruck sein, damit das Treibmittel nicht in Richtung Materialzufuhr strömen kann.
  • 3 zeigt eine weitere Vorrichtung zum Plastifizieren eines Kunststoffes mit einem physikalischen Treibmittel, wobei die treibmittelhaltige Schmelze beim Aufdosieren von Polymermaterial nach dem Durchströmen der Schmelzeaustrittsöffnung 12 über ein zusätzliches Mischelement 7, welches mit der Kugelrückstromsperre 20 verbunden ist, geführt wird. Durch das zusätzliche Mischelement 7, welches zum Beispiel eine glatte Welle oder ein sogenanntes „Twente"-Mischelement sein kann, wird die Mischung des Treibmittels mit der Schmelze intensiviert.
  • 4 zeigt eine andere Vorrichtung zum Plastifizieren eines Kunststoffes mit einem physikalischen Treibmittel, die ähnlich zu der Vorrichtung in 1 ist. Um das Eindringen von Schmelze in die zentrale Schneckenbohrung 4 zu verhindern, ist ein Sintermetall 8 angeordnet, dessen Poren so gewählt sind, daß das physikalische Treibmittel aus der axialen Schneckenbohrung 4 über das Sintermetall 8 austreten, aber Schmelze nicht eintreten kann.
  • Anstelle eines Sintermetalls kann gemäß 5 auch ein federgesteuertes Ventil 50 vorgesehen sein, das durch den Versorgungsdruck des physikalischen Treibmittels geöffnet wird. Das Ventil 50 wird zum Abgeben des physikalischen Treibmittels geöffnet, indem ein Endteil 51 mit einem von dem Treibmittel aufgebauten Druck beaufschlagt wird, so daß ein über ein Kopplungsbauteil 54 an das Endteil 51 gekoppelter Ventilstößel 53 gegen die Kraft einer Feder 52 in Richtung des Sintermetalls 8 bewegt wird. Hierdurch wird die Kanalaustrittsöffnung 21 teilweise freigegeben, und Treibmittel kann durch das Sintermetall 8 austreten. Neben der in 5 gezeigten Kombination von Sintermetall 8 und federgesteuertem Ventil 50 kann letzteres auch ohne das Sintermetall 8 angewendet werden.
  • 6 zeigt eine schematische Darstellung des Abschnitts des Kanals zum Zuführen eines Treibmittels nach 5 beim Einspritzvorgang, wobei das federgesteuerte Ventil 50 gegenüber der Ausführungsform in 5 abgewandelt ist. Der Ventilstößel 53 ist an dem Kopplungsbauteil 54 festsitzend gebildet, oder sogar einstückig mit diesem ausgeführt. Das Kopplungsbauteil 54 seinerseits ist bis zur Kugel 3 verlängert. Ein das Kopplungsbauteil 54 umgreifendes und mit diesem fest verbundenes Bauteil 56 ist aus einem porösen Material oder so konstruiert, das Treibmittel an dessen Umfang vorbeiströmen kann. Mit Hilfe des Bauteils 56 wird die Feder 52 gespannt/entspannt, die auf der gegenüberliegenden Seite an einem weiteren Bauteil 55 anliegt, welches aus einem für das Treibmittel durchlässigen Material ist, beispielsweise einem porösen Material, und eine Bohrung aufweist, in der sich das Kopplungsbauteil 54 beim Verlagern der Kugel 3 verschiebt. Im gespannten Zustand der Feder schließt der Ventilstößel 53 die Treibmittelzufuhr.
  • Beim Dosiervorgang (nicht dargestellt) wandert die Kugel 3 in 6 nach links, in Richtung des Bolzens 2 (in 6 nicht dargestellt, vgl. aber 1-4), so daß sich die Feder 52 entspannt, wobei aufgrund der hiermit verbundenen Bewegung des Kopplungsbauteils 54 auch der Ventilstößel 53 nach links bewegt wird, wodurch dann die Zufuhr des physikalischen Treibmittels freigegeben wird.
  • 1
    Plastifiziereinheit
    2
    Bolzen
    3
    Verschlußkugel
    3a
    Kammer
    4
    Schneckenbohrung
    5
    Schnecke
    6
    Schmelzeeintrittskanal
    7
    Mischelement
    8
    Sintermetall
    11
    Zylinderwand
    11a
    Innenraum
    12
    Schmelzeaustrittskanal
    13
    Bereich im Innenraum 11a
    14
    Verschlußdüse
    15
    Pfeile
    16
    Spalt
    20
    Rückstromsperre
    21
    Austrittsöffnung
    22
    Schraubverbindung
    50
    federgesteuertes Ventil
    51
    Endteil
    52
    Feder
    53
    Ventilstößel
    54
    Kopplungsbauteil
    55
    Bauteil
    56
    Bauteil

Claims (25)

  1. Vorrichtung zum Herstellen und Ausbringen eines schäumbaren Kunststoffes, insbesondere zum Einspritzen eines schäumbaren Kunststoffes, welcher ein physikalisches Treibmittel enthält, mit einem Gehäuse (11), einem in dem Gehäuse (11) gebildeten Innenraum (11a) und einer in dem Innenraum (11a) angeordneten Schnecke (5) zum Fördern eines Stroms einer Kunststoffschmelze durch zumindest einen Teilabschnitt des Innenraums (11a) entlang einer Förderstrecke (15) zu einer verschließbaren Öffnung (14) des Gehäuses (11), wobei in der Schnecke (5) ein Kanal (4) mit einer Kanalaustrittsöffnung (21) zum Zuführen des physikalischen Treibmittels in einen Bereich der Förderstrecke (15) gebildet ist, so daß das physikalische Treibmittel der Kunststoffschmelze zugegeben werden kann, dadurch gekenn zeichnet, daß der Kanalaustrittsöffnung (21) außerhalb des Kanals (4) eine an der Schnecke (5) angeordnete Regeleinrichtung (20) zum Regeln des Austritts des physikalischen Treibmittels aus dem Kanal (4) vorgelagert ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Abschnitt der Förderstrecke (15) der Kunststoffschmelze durch die Regeleinrichtung (20) hindurch gebildet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Regeleinrichtung (20) als eine Stromregeleinrichtung zum Regeln des Stroms der Kunststoffschmelze entlang der Förderstrecke (15) ausgeführt ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß mit Hilfe der Stromregeleinrichtung eine Rückstromsperre für den Strom der Kunststoffschmelze entlang der Förderstrecke (15) geführt wird.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stromregeleinrichtung eine Kugelrückstromsperre (20) mit einem Kugelbauteil (3) ist, welches in einer Kammer (3a) bewegbar angeordnet ist, um den Austritt des physikalischen Treibmittels aus dem Kanal (4) und den Strom der Kunststoffschmelze zu regeln.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß Begrenzungsmittel (2) zum Begrenzen der Bewegung des Kugelbauteils (3) in der Kammer (3a) vorgesehen sind, um ein Versperren eines Austrittsabschnitts (12) für die Kunststoffschmelze durch das Kugelbauteil (3) zu verhindern.
  7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Regeleinrichtung (20) an der Schnecke (5) mittels einer Schraubverbindung (22) befestigt ist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanalaustrittsöffnung (21) auf einer Stirnseite der Schnecke (5) gebildet ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein der Regeleinrichtung (20) in Förderrichtung der Kunststoffschmelze in dem Innenraum (11a) nachgelagertes Mischelement (7) zum Mischen von Kunststoffschmelze und physikalischem Treibmittel.
  10. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Schutzeinrichtung (8; 50) an der Kanalaustrittsöffnung (21) zum Sperren eines Eintritts der Kunststoffschmelze durch die Kanalaustrittsöffnung (21) in den Kanal (4).
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß mit Hilfe der Schutzeinrichtung (8) eine Abdeckung für die Kanalaustrittsöffnung (21) aus einem Material mit Poren gebildet ist, die für das physikalische Treibmittel durchlässig sind, den Eintritt der Kunststoffschmelze durch die Kanalaustrittsöffnung (21) in den Kanal (4) aber sperren.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Material ein Sintermetall ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das die Schutzeinrichtung ein federgesteuertes Ventil (50) umfaßt, welches durch einen von dem physikalischen Treibmittel in dem Kanal (4) aufgebauten Druck zum Abgeben des physikalischen Treibmittels durch die Kanalaustrittsöffnung (21) gegen eine Federkraft geöffnet werden kann.
  14. Verfahren zum Herstellen und Ausbringen eines schäumbaren Kunststoffes, insbesondere zum Einspritzen eines schäumbaren Kunststoffes, welcher ein physikalisches Treibmittel enthält, mit Hilfe einer Anordnung mit einem Gehäuse (11), einem in dem Gehäuse (11) gebildeten Innenraum (11a) und einer in dem Innenraum (11a) angeordneten Schnecke (5), wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfaßt: – Fördern eines Stroms einer Kunststoffschmelze durch zumindest einen Teilabschnitt des Innenraums (11a) entlang einer Förderstrecke (15) zu einer verschließbaren Öffnung (14) des Gehäuses (11) hin; – Zugeben des physikalischen Treibmittels zu der Kunststoffschmelze, wobei das physikalische Treibmittel über einen in der Schnecke (5) gebildeten Kanal (4) und eine Kanalaustrittsöffnung (21) einem Bereich der Förderstrecke (15) zugeführt wird; – Mischen von Kunststoffschmelze und physikalischem Treibstoff entlang der Förderstrecke (15) und – Ausbringen der mit dem physikalischen Treibmittel vermischten Kunststoffschmelze durch die verschließbare Öffnung (14) des Gehäuses (11); wobei der Austritt des physikalischen Treibmittels durch die Kanalaustrittsöffnung 21) aus dem Kanal (4) mit Hilfe einer der Kanalaustrittsöffnung (21) vorgelagerten, außerhalb des Kanals (4) und an der Schnecke (5) angeordneten Regeleinrichtung (20) geregelt wird.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Strom der Kunststoffschmelze entlang eines Abschnitts durch die Regeleinrichtung (20) hindurch geführt wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß als Regeleinrichtung (20) eine Stromregeleinrichtung verwendet wird, mit welcher der Austritt des physikalischen Treibmittels durch die Kanalaustrittsöffnung (21) und der Strom der Kunststoffschmelze geregelt werden.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß mit Hilfe der Stromregeleinrichtung ein Rückstrom des Stroms der Kunststoffschmelze gesperrt wird.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß als Stromregeleinrichtung eine Kugelrückstromsperre (20) mit einem Kugelbauteil (3) verwendet wird, welches in einer Kammer (3a) bewegbar angeordnet ist, um den Austritt des physikalischen Treibmittels aus dem Kanal (4) und den Strom der Kunststoffschmelze zu regeln.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß mit Hilfe von Begrenzungsmittel (2) die Bewegung des Kugelbauteils (3) in der Kammer (3a) begrenzt wird, um ein Versperren eines Austrittsabschnitts (12) für die Kunststoffschmelze durch das Kugelbauteil (3) zu verhindern.
  20. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das physikalische Treibmittel durch die Kanalaustrittsöffnung (21) auf einer Stirnseite der Schnecke (5) zugegeben wird.
  21. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß Kunststoffschmelze und physikalisches Treibmittel mit Hilfe eines Mischelementes (7) vermischt werden, welches der Regeleinrichtung (20) in Förderrichtung der Kunststoffschmelze in dem Innenraum (11a) nachgelagert ist.
  22. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß mittels einer Schutzeinrichtung (8; 50) an der Kanalaustrittsöffnung (21) ein Eintritt der Kunststoffschmelze durch die Kanalaustrittsöffnung (21) in den Kanal (4) gesperrt wird.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß mit Hilfe der Schutzeinrichtung eine Abdeckung (8) für die Kanalaustrittsöffnung (21) aus einem Material mit Poren gebildet wird, die für das physikalische Treibmittel durchlässig sind, den Eintritts der Kunststoffschmelze durch die Kanalaustrittsöffnung (21) in den Kanal (4) aber sperren.
  24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß als Material ein Sintermetall verwendet wird.
  25. Verfahren nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß ein federgesteuertes Ventil (50) umfaßt, welches durch einen von dem physikalischen Treibmittel in dem Kanal (4) aufgebauten Druck zum Abgeben des physikalischen Treibmittels durch die Kanalaustrittsöffnung (21) gegen eine Federkraft geöffnet wird.
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