DE102004006341A1 - Wischereinrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Wischereinrichtung zum Wischen einer Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs mit einem Wischerarm und einem an dem Wischerarm befestigten Wischerblatt, wobei die Form des Wischerblatts so gestaltet ist, dass es durch den bei Fahrt des Kraftfahrzeugs anströmenden Fahrtwind auf die Windschutzscheibe gedrückt wird, wobei der Wischerarm seitlich auf der strömungsabgewandten Seite des Wischerblattes angeordnet ist, so dass der anströmende Fahrtwind störungsfrei auf das Wischerblatt trifft.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Wischereinrichtung, insbesondere eine Wischereinrichtung zum Wischen einer Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeuges, insbesondere mit einem Aerowischblatt.
- Wischblätter für Wischereinrichtungen zum Einsatz in Kraftfahrzeugen werden zunehmend so gestaltet, dass sie durch den Fahrtwind auf die Windschutzscheibe gepresst werden. Dazu sind die Wischblätter mit einem Profil versehen, das mit dem Fahrtwind eine Anpresskraft auf die Windschutzscheibe bewirkt. Die Anpresskraft wird entscheidend durch die Umströmung des Wischerarms und des Wischerblattes bestimmt.
- Insbesondere die Hochgeschwindigkeitsqualität steht bei diesen Wischereinrichtungen im Mittelpunkt. Eine gute Hochgeschwindigkeitsqualität wird nur dann erreicht, wenn das Wischblatt und/oder der Wischarm sauber angeströmt werden.
- Gleichzeitig sollen die Windgeräusche möglichst gering sein, was nur durch eine besonders flache Bauweise realisierbar ist.
- Bei den bekannten Wischereinrichtungen befindet sich der Wischarm seitlich in Strömungsrichtung des Fahrtwindes vor dem Wischblatt bzw. über dem Wischblatt, so dass das Wischblatt entweder nicht ungestört von dem Fahrtwind angeströmt werden kann oder die Bauhöhe so groß ist, dass Windgeräusche auftreten.
- Darüber hinaus ist das Sichtfeld eines Fahrzeuginsassen bei der Anordnung des Wischarms über dem Wischblatt gestört.
- Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Wischereinrichtung zur Verfügung zu stellen, mit der eine große Anpresskraft erreicht werden kann und wobei das Sichtfeld eines Fahrzeuginsassen nicht beeinträchtigt ist.
- Diese Aufgabe wird durch die Wischereinrichtung nach Anspruch 1 gelöst.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
- Erfindungsgemäß ist eine Wischereinrichtung zum Wischen einer Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeuges vorgesehen. Die Wischereinrichtung weist einen Wischerarm und ein an dem Wischerarm befestigten Wischerblatt auf. Die Form des Wischerblatts ist so gestaltet, dass es durch den bei Fahrt des Kraftfahrzeuges anströmenden Fahrtwind auf die Windschutzscheibe gedrückt wird. Der Wischerarm ist seitlich auf der strömungsabgewandten Seite des Wischerblatts angeordnet, so dass der anströmende Fahrtwind störungsfrei auf das Wischerblatt trifft. Auf diese Weise wird erreicht, dass die Anströmung des Wischblatts im Wesentlichen ungestört von der Anordnung des Wischerarms erfolgt, wobei zudem die Bauhöhe der Wischereinrichtung so reduziert ist, dass die Windgeräusche möglichst gering sind. Die geringe Bauhöhe ermöglicht weiterhin ein ungestörteres Sichtfeld der Fahrzeuginsassen.
- Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Wischerblatt und der Wischerarm bezüglich der Ebene der Windschutzscheibe eine Oberkante aufweisen. Der Wischerarm ist so gestaltet, das in einer Parkposition des Wischerarm die Oberkante des Wischerarms bezüglich einer Sichtlinie auf gleicher Höhe oder unterhalb der Oberkante des Wischerblatts angeordnet ist, wobei die Sichtlinie durch die Sichtbarkeit der Wischereinrichtung durch einen Insassen bei allen während der Fahrt möglichen Augpunkten des Insassen bestimmt ist.
- Auf diese Weise wird trotz des Vorsehens des Wischerarms auf der strömungsabgewandten Seite des Wischerblatts vermieden, dass der seitlich angeordnete Wischerarm das Sichtfeld des Fahrzeuginsassen stört. Durch die seitliche Anordnung des Wischarms mit einer Oberkante auf gleicher Höhe oder unterhalb der Oberkante des Wischerblatts kann eine evtl. Beeinträchtigung des Sichtfeldes des Fahrzeuginsassen reduziert oder vermieden werden.
- Die möglichen Augpunkte werden vorzugsweise durch eine Augenellipse definiert, die durch die Bereiche der möglichen Sitzpositionen der Körpergrößen von einem Fahrzeuginsassen bestimmt ist.
- Insbesondere kann die Sichtlinie durch eine Unterkante der Windschutzscheibe und/oder durch eine Unterkante des durchsichtigen Bereichs der Windschutzscheibe bestimmt sein.
- Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden im Folgenden anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine Darstellung einer erfindungsgemäßen Wischereinrichtung; -
2a ein Strömungsverlauf bei einer Wischereinrichtung gemäß dem Stand der Technik, bei dem der Wischerarm auf der strömungszugewandten Seite eines Wischerblatts angeordnet ist; -
2b ein Strömungsverlauf bei einer Wischereinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung; -
3 eine Darstellung der Augellipse mit einer Darstellung von zwei extremen Sichtlinien; -
4a bis4c mögliche Formgebungen des Wischarms und Anordnung am Wischerblatt; und -
5a und5b Anordnung der erfindungsgemäßen Wischereinrichtung an einer Windschutzscheibe mit einem abgedunkelten Bereich. - In
1 ist eine Wischereinrichtung1 zum Wischen einer Windschutzscheibe5 in Pfeilrichtung W dargestellt. Die Wischereinrichtung1 weist einen Wischerarm2 und ein Wischerblatt3 auf. Das Wischerblatt3 ist über eine Haltevorrichtung4 mit dem Wischerarm2 verbunden, um das Wischerblatt3 durch den Wischerarm2 so zu halten, dass es nicht in Wischrichtung verschwenkbar ist. Die Wischereinrichtung1 ist mit einem (nicht gezeigten) Antrieb verbunden, so dass die Wischereinrichtung1 so im Wesentlichen parallel zur Oberfläche der Windschutzscheibe5 verschwenkt wird, dass diese durch Aufliegen einer Wischkante4 des Wischerblatts3 gewischt wird. - Die Windschutzscheibe
5 ist bezüglich der Fahrtrichtung des Kraftfahrzeugs geneigt, so dass beim Bewegen des Fahrzeugs der Fahrtwind in eine Richtung parallel der Oberfläche der Windschutzscheibe5 gelenkt wird und somit das im Wesentlichen senkrecht auf der Windschutzscheibe5 stehende Wischerblatt3 seitlich anströmt. - Bei herkömmlichen Wischereinrichtungen befindet sich der Wischerarm
2 vor dem Wischerblatt3 bzw. oberhalb des Wischerblatts3 , wodurch Nachteile beim Anströmen des Wischerblatts3 durch den Fahrtwind bzw. eine nachteilige Geräuschentwicklung entsteht. - In
2a ist ein Strömungsbild eines Wischerblatts3 mit einem stromaufwärts angeordneten Wischerarm2 dargestellt. Der Wischerarm2 bewirkt durch die ungestörte Anströmung durch den Fahrtwind unter ungünstigen Umständen ein Auftrieb, so dass die Anpresskraft der Wischereinrichtung1 auf die Windschutzscheibe verringert wird. Auf jeden Fall schirmt der Wischerarm2 zumindest ein Teil des Wischerblatts3 von dem Fahrtwind ab, und es entstehen auf der windabgewandten Seite des Wischerarms2 Turbulenzen, die zu einem Schwingen bzw. Rattern der Wischereinrichtung1 führen können. - In
2b ist ein Strömungsbild für eine erfindungsgemäße Wischereinrichtung dargestellt. Man erkennt, dass der auf der strömungsabgewandten Seite des Wischerblatts3 angeordnete Wischarm2 die Anströmung des Wischerblatts3 durch den Fahrtwind nicht beeinflusst. - In
3 ist die Position eines Fahrzeuginsassen10 bzgl. der Windschutzscheibe2 dargestellt. Der Sichtbereich des Fahrzeuginsassen ergibt sich aus einer Unterkante11 und einer Oberkante12 der Windschutzscheibe5 . Eine Augellipse13 gibt alle möglichen Augpositionen des Fahrzeuginsassen11 an, die mit verschiedenen Körpergrößen und verschiedenen Sitzeinstellungen in einer sitzenden Haltung eingenommen werden können. Die Wischereinrichtung1 wird in einer Parkposition vorzugsweise so angeordnet, dass sich diese unterhalb einer Sichtlinie S befindet, die durch die Unterkante11 der Windschutzscheibe2 und einer extremen Augposition ergibt. Anstelle der Unterkante der Windschutzscheibe kann die Wischereinrichtung1 auch hinter einem getönten Abschnitt der Windschutzscheibe2 bzw. undurchsichtigen Abschnitt bzgl. der Sichtlinie S verborgen sein. Die Definition der Sichtlinie ist im Wesentlichen von der Augellipse13 abhängig, die durch die Standards ECE, SAE und ADR festgelegt sind. - In
4a bis4c sind verschiedene Formgebungen des Wischarms und deren Anordnung an dem Wischerblatt dargestellt. Aus Gründen der Stabilität und der Anpresskraft, die der Wischarm auf das Wischerblatt ausüben muss, um das Wischerblatt auf der Windschutzscheibe2 zu halten, sollte der Wischerarm2 ein verstärkendes Profil aufweisen, z. B. ein U-Profil. In4a ist dargestellt, dass die Basis des U-Profils zwar im Wesentlichen parallel zur Sichtlinie S und in einer Linie mit der Oberkante des Wischerblatts3 , die bzgl. der Wind schutzscheibe5 definiert ist, verläuft. Die Schenkel des U-förmigen Profils sind senkrecht zur Oberfläche der Windschutzscheibe ausgebildet. In4b ist ein im Wesentlichen nicht angepasstes U-Profil des Wischerarms2 dargestellt, wobei der Wischerarm2 in diesem Fall gegenüber dem Wischerblatt3 in Richtung der Windschutzscheibe5 versetzt ist, um unterhalb der gestrichelt dargestellten Sichtlinie S zu bleiben. In4c ist eine weitere Ausführungsform dargestellt, bei der der Wischerarm2 mit U-förmigen Profil im Wesentlichen schräg auf der strömungsabgewandten Seite des Wischerblatts3 angeordnet ist, so dass die Oberkante des Wischerblatts3 sowie die Oberkante des Wischerarms2 auf bzw. unterhalb der Sichtlinie S liegt. - Im Wesentlichen wird der Querschnitt und die Position des Wischerarms
2 so festgelegt, dass der ungünstigste Sichtstrahl S berücksichtigt wird. Die Neigung der oberen Wischarmlinie verläuft im Wesentlichen parallel zum Sichtstrahl und ist bezogen auf den Sichtstrahl tiefer angeordnet als die Oberkante des Wischblatts. - Gleichzeitig wird berücksichtigt, dass der Wischerarm
2 immer im Windschatten liegt. Insbesondere sollte vorgesehen sein, dass der Wischerarm2 über den gesamten Arbeitsbereich beim Wischen im Windschatten liegt. Dabei sollte der Hubwinkel und die Relativbewegungen zwischen dem Wischarm und dem Wischerblatt3 berücksichtigt werden. Damit wird erstens gewährleistet, dass eine für das Wischerblatt3 optimale und ungestörte Anströmung vorliegt und zweitens, dass an dem Wischerarm2 keine Auftriebskräfte erzeugt werden. Durch den flachen Aufbau einer solchen Wischereinrichtung wird außerdem sicher gestellt, dass keine störenden Windgeräusche entstehen. - In
5a ist dargestellt, dass die Wischereinrichtung1 selbst bei einer Anordnung des Wischerarms2 auf der windströmungsabgewandten Seite im Sichtbereich des Fahrzuginsassen liegt, wenn die Tönung oder Abdunklung an dem unteren Rand der Windschutzscheibe5 zu niedrig ist oder die Wischereinrichtung1 nicht tief genug unter dem unteren Rand der Windschutzscheibe5 in einer Parklage verschwindet. In5b ist dargestellt, dass vorzugsweise die Wischereinrichtung1 so auf der Windschutzscheibe positioniert ist, dass der durch den unteren Rand der durchsichtigen Windschutzscheibe bestimmte Sichtlinie an oder über der Oberkanten von Wischerblatt3 und Wischerarm2 verläuft. Auf diese Weise kann erreicht werden, dass in der Parkposition keine störende Beeinträchtigung des Sichtbereichs des Fahrzeuginsassen hervorgerufen wird.
Claims (4)
- Wischereinrichtung (
1 ) zum Wischen einer Windschutzscheibe (5 ) eines Kraftfahrzeugs mit einem Wischerarm (2 ) und einem an dem Wischerarm (2 ) befestigten Wischerblatt (3 ), wobei die Form des Wischerblatts (3 ) so gestaltet ist, dass es durch den bei Fahrt des Kraftfahrzeugs anströmenden Fahrtwind auf die Windschutzscheibe (5 ) gedrückt wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Wischerarm (2 ) seitlich auf der strömungsabgewandten Seite des Wischerblattes (3 ) angeordnet ist, so dass der anströmende Fahrtwind störungsfrei auf das Wischerblatt (3 ) trifft. - Wischereinrichtung (
1 ) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Wischerblatt (3 ) und der Wischerarm (2 ) bezüglich der Ebene der Windschutzscheibe (5 ) eine Oberkante aufweisen, wobei der Wischerarm (2 ) so gestaltet ist, dass in einer Parkposition die Oberkante des Wischerarms (2 ) bezüglich einer Sichtlinie auf gleicher Höhe oder unterhalb der Oberkante des Wischerblatts (3 ) angeordnet ist, wobei die Sichtlinie durch die Sichtbarkeit der Wischereinrichtung (1 ) durch einen Insassen bei allen während der Fahrt möglichen Augpunkten des Insassen bestimmt ist. - Wischereinrichtung (
1 ) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die möglichen Augpunkte durch eine Augellipse (13 ) definiert ist, die durch die Bereiche der möglichen Sitzpositionen, der Körpergrößen bestimmt ist. - Wischereinrichtung (
1 ) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Sichtlinie durch eine Unterkante der Windschutzscheibe (5 ) und/oder durch eine Unterkante des durchsichtigen Bereichs der Windschutzscheibe (5 ) bestimmt ist.
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