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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Einziehen
einer Materialbahn gemäß dem Oberbegriff
der Ansprüche
1 bzw. 17
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Derartige
Vorrichtungen werden in Druckmaschinen eingesetzt, um den Bahnanfang
der Materialbahn entlang des gewünschten
Einziehweges durch die Druckmaschine durchzufördern. Dies ist beispielsweise
beim Einzug für
eine neue Produktion, oder immer dann erforderlich, wenn während des Druckvorgangs
eine Materialbahn abgerissen ist, so dass der Bahnanfang der neuen
Materialbahn nicht im Wege eines fliegenden Rollenwechsels durchgezogen
werden kann. Außerdem
können
in modernen Druckmaschinen die Druckwerke entlang unterschiedlicher
Förderwege
durchfahren werden, um entsprechend unterschiedliche Druckergebnisse
erzielen zu können,
so dass bei einer Umrüstung
die neue Materialbahn entlang des entsprechenden Einziehweges eingezogen
werden muss.
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Aus
der
DE 94 15 859 U1 ist
eine Vorrichtung zum Einziehen einer Warenbahn in eine Behandlungsstation
bekannt, bei der das bandförmig
ausgebildete Einzugmittel von einer Wickelrolle am Einlauf der Behandlungsstation
auf eine Wickelrolle am Auslauf der Behandlungsstation umgespult
werden kann. Die Beiden Wickelrollen weisen in einem Ausführungsbeispiel
je einen Antrieb auf.
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Auch
die
DE 197 24 123
A1 zeigt in einem Ausführungsbeispiel
ein endliches Einzugmittel, welches zwischen zwei jeweils angetriebenen
Spulenkörpern
umgespult werden kann.
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Aus
der
DE 22 41 127 A ist
eine Vorrichtung zum Einziehen von Materialbahnen in Rotationsdruckmaschinen
bekannt, bei der das in der Art eines Federstahlbandes ausgebildete
Einzugmittel entlang verschiedener Einziehwege, zwischen denen mittels Weichen
umgestellt werden kann, vom Auslauf der Druckmaschine her durchgeschoben
werden kann. Der Antrieb des Einzugmittels erfolgt dabei durch ein ortsfest
angeordnetes Antriebsrad, das am Einzugmittel formschlüssig zum
Eingriff kommt und das Einzugmittel entlang seiner gesamten Länge durch
die Druckmaschine schiebt.
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Die
EP 04 18 903 A2 offenbart
eine Vorrichtung zum Einziehen einer Materialbahn, wobei ein Einzugmittel
durch einen Motor angetrieben ist, welcher in Abhängigkeit
von beim Einziehvorgang ermittelten Messdaten geregelt ist. Die
Regelung erfolgt im Hinblick auf eine konstante Einziehgeschwindigkeit
bzw. Drehzahl.
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Durch
die
DE 94 09 390 U1 ist
eine Vorrichtung zum Einziehen einer Materialbahn offenbart, wobei
ein Einzugmittel durch einen Schrittmotor angetrieben ist. Ein bereits
durch das Einzugmittel zurückgelegter
Transportweg wird mittels Sensoren erfasst.
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Aus
der WO 02/090 650 A2 sind Vorrichtungen zum Einziehen einer Materialbahn
bekannt, wobei ein endliches Einzugmittel mittels eines Antriebes im
Bereich eines Abgabebereichs für
die Bahn angetrieben ist. In einer ersten Variante ist dieser Antrieb bezüglich einer
Geschwindigkeit – ggf.
korreliert mit einem unabhängig
angetriebenen Aggregat der Maschine, und in zweiter Variante bezüglich eines
Drehmomentes geregelt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Einziehen einer Materialbahn zu schaffen, bei der das Einziehen trotz
hoher Einziehgeschwindigkeit sehr materialschonend erfolgt.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale der Ansprüche
1 bzw. 17 gelöst.
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Ein
Vorteil der Erfindung liegt insbesondere darin, dass ein schneller
und sicherer Anfahrvorgang der Maschine nach dem Einziehen erfolgen
kann. Das Einziehen erfolgt hierbei trotz der Möglichkeit hoher Einziehgeschwindigkeiten
gleichzeitig sehr materialschonend.
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Das
Einzugmittel kann prinzipiell unendlich, d. h. als geschlossenes
bandförmiges
Material, ausgeführt
sein, welches über
eine angetriebene Walze im Bereich eines Anfangs des Einziehweges
und eine Walze im Bereich eines Endes des Einziehweges förderbar
ist.
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Vorzugsweise
ist das Einzugmittel jedoch endlich ausgeführt, mit seinen Enden jeweils
an einem Spulenkörper
angeordnet und kann von einem Spulenkörper im Bereich eines Anfanges
des Einzugweges auf einen Spulenkörper im Bereich des Endes des
Einzugweges umgespult werden und umgekehrt. Dabei bleiben jedoch
immer beide Enden mit dem jeweiligen Spulenkörper in Verbindung.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform erfolgt
der Antrieb des Einzugmittels durch Antrieb je eines Spulenkörpers im
Bereich des Einziehanfangs und -endes. Vorteilhaft sind diese Antriebe
zum Auf- bzw. Abwickeln des Einzugmittels in zwei Drehrichtungen
antreibbar.
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Zum
Antrieb des zumindest am Ende des Einzugweges liegenden Spulenkörpers wird
ein regelbarer Elektromotor eingesetzt, so dass der Spulenkörper geregelt
mit unterschiedlichen Rotationsgeschwindigkeiten und/oder Drehmomenten
angetrieben werden kann. Vorzugsweise sind die Antriebe beider Spulenkörper als
bzgl. der Drehzahl und/oder des anliegenden Momentes regelbar ausgeführt. Durch
entsprechende Messung der Vorschubgeschwindigkeit des Einzugmittels
mittels Messstellen oder durch Erfassen des ab- bzw. aufgewickelten Winkels
am Spulenkörper
kann der Vorschub ermittelt und durch Regelung des Elektromotors
eine konstante Fördergeschwindigkeit
am Einzugmittel eingeregelt werden. Durch Ermittlung des anliegenden Momentes
(z. B. elektrische Leistung) kann das anliegende Moment ermittelt
und ein bestimmtes Moment eingestellt bzw. ein maximales Moment überwacht
werden. Der jeweilige Elektromotor ist dann je nach Anforderung
entsprechend bzgl. einer Geschwindigkeit (z. B. Frequenz) oder eines
Drehmomentes (Leistung) gesteuert.
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Von
besonderem Vorteil ist eine Ausführung, wobei
beim Einziehen der Antrieb im Bereich des Endes des Einziehweges
(z. B. im Bereich Überbau) Geschwindigkeits-
bzw. Drehzahlgeregelt betrieben wird, während der Antrieb im Bereich
des Anfangs des Einziehweges (z. B. im Bereich Rollenwechsler) bzgl.
eines Momentes, z. B. eines konstanten Rückhaltemomentes, betrieben
wird. In dieser Weise wird ein gleichmäßiges Einziehen ermöglicht und
eine bestimmte Spannung der Bahn während des Einziehvorgangs gewährleistet.
Durch diese Vorgehensweise (Regelung bzgl. der Geschwindigkeit und
bzgl. des Momentes) wird vermieden, dass durch eine zu geringe Spannung
sog. Säcke
im Bahnweg entstehen können
und/oder eine im Bahnweg angeordnete Tänzerwalze mit einer zu stark
abweichenden Bahnspannung beaufschlagt wird. In letzterem Fall würden bei
Start der Maschine beispielsweise extrem hohe Abweichungen von Sollwerten
und damit hohe Ausschläge
der Regelsysteme folgen. „Falsche" Bahnspannungen (zu
hoch oder durch Sackbildung zu niedrig) in der Anfahrphase könnten dann
leicht zu Bahnrissen, jedoch zumindest zu unnötig viel Anlaufmakulatur führen.
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In
Weiterbildung steht eine derartige Vorgehensweise und Vorrichtung
in Wirkverbindung zu einer Maschinensteuerung und/oder einer für den Betrieb
vorgesehenen Bahnspannungsregelung. D. h., es kann bereits durch
das korrekte Einziehen der Bahn i. V. m. einer Grundeinstellung
für die
die Bahnspannung beeinflussenden Aggregate – z. B. Tänzerwalzen – eine betriebsbereite Maschine
geschaffen werden.
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Zur
Messung der Fördergeschwindigkeit
des Einzugmittels sind prinzipiell eine Vielzahl von Sensoren denkbar.
Eine besonders einfache Bauart ergibt sich, wenn der wirksame Umfang
des Spulenkörpers,
mit dem das Einzugmittel abgespult wird und die Rotationsgeschwindigkeit
des Spulenkörpers
gemessen oder als Kurve vorgegeben wird. Mit wirksamen Umfang des
Spulenkörpers
wird dabei der Wert verstanden, der sich aus dem Umfang des Spulenkörpers selbst
und dem Umfang der darauf noch aufgewickelten Lagen des Einzugmittels
ergibt. Durch Auswertung dieser beiden Messwerte kann in einfacher
Weise der linear gerichtete Vorschubweg und in Abhängigkeit
von der Zeit die linear gerichtete Vorschubgeschwindigkeit des Einzugmittels
festgestellt und anschließend
durch entsprechende Regelung der Rotationsgeschwindigkeit des Spulenkörpers auf einen
Sollwert geregelt werden. Auch eine entsprechende, in der Software
als Steuerkurve hinterlegte Abhängigkeit
der Solldrehzahl von der Anzahl der erfolgten Umdrehungen ist denkbar.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im Folgenden
näher beschrieben.
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Es
zeigt eine Druckmaschine mit einer Vorrichtung zum Einziehen einer
Materialbahn in einem schematischen darstellten Querschnitt.
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In
eine bahnver- und/oder bahnbearbeitende Maschine 01, z.
B. eine Druckmaschine 01, zur Behandlung einer Bahn bzw.
Materialbahn, z. B. zum Bedrucken einer Papierbahn, ist zwecks Einziehens eines
Anfanges der Bahn in die Maschine 01 eine Vorrichtung zum
Einziehen vorgesehen, mittels welcher ein Anfang der Bahn von einem
Anfang des Einziehweges bis zu einem Ende des Einziehweges förderbar
ist. Ggf. kann sich vor oder nach diesem maschinell zu beschickenden
Einziehweg ein manueller Weg weiter durch die Maschine anschließen.
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Die
in der Zeichnung lediglich schematisch dargestellte Druckmaschine 01 weist
exemplarisch ein als Druckeinheit 02 ausgebildetes Aggregat 02, hier
mit zwei Doppel-Druckwerken
bzw. vier Druckwerken, sowie ein als Rollenwechsler 03 ausgebildetes
Aggregat 03 und Falztrichter 04 auf. An den Falztrichter 04 schließt sich
ein als Falzapparat 05 ausgebildetes, die Bahn weiterverarbeitendes
Aggregat 05 an. Im Betrieb läuft die nicht dargestellte
Bahn vom Rollenwechsler 03 durch eine oder mehrere Druckeinheiten 02,
ggf. über
einen nicht dargestellten Überbau
mit Längsschneideinrichtung
und Wendedeck über
den Falztrichter 04. Zum maschinellen Einziehen der Bahn
auf zumindest einem Abschnitt eines derartigen Weges ist eine Vorrichtung
zum Einziehen der Materialbahn vorgesehen.
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Die
Vorrichtung weist in einer vorteilhaften ersten Ausführung in
einem vorderen Bereich der Maschine, in welchem eine einzuziehende
Bahn mit einem Einzugmittel 06 verbindbar ist – im folgenden Aufnahmebereich
genannt – und
in einem hinteren Bereich, in welchem die eingezogene Bahn vom Einzugmittel 06 gelöst wird – im folgenden
Abgabebereich genannt – je
einen Spulenkörper 07; 08 auf,
auf welchem das Einzugmittel 06 aufwickelbar bzw. von diesem
abwickelbar ist.
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In
einer nicht dargestellten Ausführungsform ist
das Einzugmittel 06 endlos, d. h. als Schlaufe, ausgeführt, welche
anstatt auf Spulenkörpern 07; 08 aufgewickelt
zu werden im Aufnahme- und Abgabebereich eine Transportrolle bzw.
-walze umläuft.
Bevorzugt sind diese Transportrollen in der Weise der unten näher beschriebenen
Spulenkörper 07; 08 drehzahl-
bzw. momentengesteuert bzw. -geregelt angetrieben. Um Schlupf zu
vermindern können
sie beispielsweise mit Andrückrollen
bzw. -walzen zusammenwirken.
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Der
Aufnahmebereich befindet sich bevorzugt in der Nähe des Rollenwechslers 03,
so dass die Bahn direkt im Anschluss an das Abwickeln von der Rolle
durch das Einzugmittel 06 führbar ist. Der Abgabebereich
kann grundsätzlich
an jeder beliebigen Stelle des Bahnweges bis hinter dem Falztrichter 04 angeordnet
sein. In hier dargestellter vorteilhaften Ausführung ist der Abgabebereich
und damit der Spulekörper 07 nach
der (letzten) durchlaufenen Druckeinheit 02, jedoch vor
dem Falztrichter 04 angeordnet. Sind im Überbau Wendestangen
angeordnet, so kann sich der Abgabebereich ggf. im Bahnweg noch
vor diesen Wendestangen befinden, falls die Führung für das Einzugmittel 06 und
der Bahn nicht zum Umfahren der Wendestangen ausgebildet ist.
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Vorzugsweise
wird die ganze Bahn jedoch geradeaus bis hin vor dem Falztrichter 04 eingezogen
und erst wenn diese Bahn eingezogen ist wird das Messer im Oberbau
aufgesetzt und die neue Teilbahn über die Wendestange eingezogen.
Der Abgabebereich befindet sich hierbei kurz vor dem Trichtereinlauf.
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Im
dargestellten Ausführungsbeispiel
wird der Spulenkörper
07 im
Abgabebereich mittels eines einen Motor
11 aufweisenden
Antriebes, z. B. eines Elektromotors
11, insbesondere mittels
eines zumindest bzgl. seiner Drehzahl steuerbaren Wechselstrommotors
11,
angetrieben. In einfacherer, bevorzugter Ausführung erfolgt lediglich eine
Steuerung, indem der Sollwert
für die Frequenz
dem Motor
11 ohne Rückführung in
einen Regelkreis lediglich aufgeprägt wird. In einer alternativen
Ausführung
erfolgt eine Steuerung des Motors
11, indem anhand einer Sollwertvorgabe
einem inneren Regelkreis des Antriebes ein Sollwert n .
soll für die Drehzahl
bzw. Frequenz, d. h. letztlich unter Berücksichtigung des Wickelradius
die Auf- bzw. Abwickelgeschwindigkeit des Einzugmittels
06,
vorgegeben wird. Hierbei wird beispielsweise ein Istwert einer gemessenen
Winkelgeschwindigkeit oder der Anzahl der Umdrehungen pro Zeiteinheit
von Bauteil oder Motor einem nicht dargestellten Antriebsregler
rückgeführt.
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Der
letztlich die Einziehgeschwindigkeit repräsentierende Sollwert n .soll für
die Drehzahl bzw. Frequenz wird dem Motor 11 bzw. dessen
Antriebssteuerung durch eine Steuereinrichtung 12 vorgegeben.
Diese Steuereinrichtung 12 weist beispielsweise einen Frequenzumrichter 13 und
eine Steuer- und/oder Recheneinheit 14, insbesondere eine
Servo-Steuereinheit 14, z. B. als Servo PLC 14 ausgeführt. Anhand
eines Sollwertes einer vorzugebenden Einziehgeschwindigkeit vsoll wird nun in einer in der Servo PLC 14 integrierten
Logik (oder einem zusätzlichen
logischen Bauteil) die Sollfrequenz ermittelt und durch den Frequenzumrichter 13 für den Motor 11 bereitgestellt.
In einer einfachen Ausführung
kann die Einziehgeschwindigkeit vsoll, beispielsweise über ein
Eingabemedium oder eine entsprechende Schnittstelle der Steuereinrichtung 12,
der Steuereinrichtung 12 direkt und manuell vorgegeben
werden. In bevorzugter Ausführung
erfolgt die Vorgabe der Einziehgeschwindigkeit vsoll über eine übergeordneten
Steuereinrichtung 16, z. B. eine Maschinensteuerung 16.
Dies gewährleistet
die Synchronisation zwischen der Bewegungsgeschwindigkeit des Einzugmittels 06 und
zumindest Bauteilen bzw. Aggregaten 02; 03; 05 der
Druckmaschine 01, welche mit der einzuziehenden Bahn in
Wechselwirkung, beispielsweise körperlichen
Kontakt, treten.
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Beispielhaft
steht in der Figur ein rotatorischer Antrieb 17 der Druckeinheit 02 und/oder
ein rotatorischer Antrieb 18 des Rollenwechslers 03 und/oder
ein rotatorischer Antrieb 20 des Falzapparates 05 in
Signalverbindung mit der Maschinensteuerung 16. Die rotatorischen
Antriebe 17; 18; 20 sind vorzugsweise
mechanisch unabhängig
voneinander ausgebildet, jedoch elektronisch miteinander über die
Maschinensteuerung 16 verbunden. Bei Vorgabe einer bestimmten
Maschinengeschwindigkeit, z. B. einer bestimmten Einziehgeschwindigkeit
im Einziehbetrieb, erhalten beispielsweise die Druckeinheit 02 und/oder
der Rollenwechsler 03 (und ggf. andere Aggregate) als auch
die Steuereinrichtung 12 der Vorrichtung zum Einziehen
miteinander korrelierende, geschwindigkeitsrelevante Sollwertvorgaben,
welche eine Synchronisierung der Geschwindigkeiten – z. B. die
Abrollgeschwindigkeit am Rollenwechsler 03 oder die Umfangsgeschwindigkeit
am Druckwerkszylinder und die Bahngeschwindigkeit – gewährleisten.
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Die
Bewegungssteuerung der untergeordneten Antriebe 17; 18; 20 (Sollwertvorgabe)
folgt bevorzugt einem Leitwert einer sog. elektronischen Leitachse Φ. Die Position
der Leitachse Φ kann
sich entweder an einem der Aggregate 02; 03; 05,
z. B. dem Falzapparat 05, der Druckmaschine 01 orientieren
und den übrigen
Aggregaten 02; 03 hieraus die Vorgaben liefern,
oder die Leitachse Φ läuft – ggf. nach
Kalibrierung an einem der Aggregate 02; 03; 05, z.B.
dem Falzapparat 05 – frei
um und liefert im weiteren Betrieb die Positionen an sämtliche
Aggregate 02; 03; 05. Eine Winkelgeschwindigkeit
dieser umlaufenden Leitachse Φ entspricht
dann einer vorgegebenen Maschinengeschwindigkeit, beispielsweise einer „Einziehgeschwindigkeit
für den
automatischen Einzug" oder
einem „Drucken" mit einer vorgebbaren Drehzahl
bzw. einem Produktausstoß.
Im Ergebnis sind beim Einziehen durch die Maschinensteuerung 16 (bzw.
Leitachse Φ)
somit die Bewegungen von zumindest einem mit der Bahn zusammenwirkenden, bewegten
Aggregat 02; 03 (z. B. Druckeinheit 02 und/oder
Rollenwechsler 03) und die des Einzugmittels 06 synchronisiert.
Die Sollwertvorgabe der Einziehgeschwindigkeit vsoll an
die Steuerung 12 richtet sich vorzugsweise nach einer gewählten Maschinengeschwindigkeit.
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Bei
Ausbildung der Vorrichtung mit einem umzuspulenden Einzugmittel
06 und
dem Antrieb desselben durch eine oder beide Spulenkörper
07;
08 muss
bei Vorgabe des Sollwertes n .
soll an den Motor
11 der
sich ändernde
Wickelradius berücksichtigt werden.
Dieser kann zwar grundsätzlich
kontinuierlich durch Anordnung mindestens eines Sensors am Spulenkörper
07;
08 ermittelt
werden, vorzugsweise wird er jedoch aus dem Grunddurchmesser eines oder
beider Spulenkörper
d07; d08, der Anzahl der Wickellagen bzw. der Umdrehungen u
0X an einem oder beiden Spulenkörpern d07;
d08 und der Dicke d06 des Einzugmittels
06 ermittelt. Soll
im Hinblick auf eine aufrechtzuerhaltende Spannung im Einzugmittel
06 eine
geringfügige
Voreilung in der Drehzahl n
v vorzusehen
sein, so ist diese ebenfalls additiv zu berücksichtigen. Ein aktueller
Sollwert n .
soll für eine Drehzahl ergilbt sich
prinzipiell beispielweise nach dem Zusammenhang zu
wobei 0X =
07 oder
08,
und wobei je nach dem Ort der Anordnung eines die Anzahl der Umdrehungen bzw. überstrichene
Winkelgrade erfassenden Sensors
19, z. B. Resolvers
19,
eine Transformation von dem einen auf den anderen Spulkörper
07;
08 erfolgen muss.
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In
der Figur ist zur Zählung
der Anzahl der Umdrehungen der Resolver 19 in durchgezogenen Linien
im Bereich des Spulenkörpers 07,
und in strichlierter Darstellung im Bereich des Spulenkörpers 08 dargestellt.
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Aus
dem Sollwert für
die Einziehgeschwindigkeit vsoll, dem Grunddurchmesser
eines oder beider Spulenkörper 07; 08,
der Anzahl der Wickellagen bzw. der Umdrehungen u0X an
einem oder beiden Spulenkörpern
d07; d08 und der Dicke d06 des Einzugmittels 06 wird nun
in der Steuer- und/oder Recheneinheit 14 und dem Frequenzumrichter 13 ein entsprechendes
Signal für
den Motor 11 zur Konstanthaltung der Einziehgeschwindigkeit
aufbereitet und diesem zugeführt.
Der Motor 11 im Abgabebereich wird im Einzugbetrieb somit
im Hinblick auf eine konstante Einziehgeschwindigkeit v drehzahlgesteuert betrieben.
Der Ausdruck d0X + (2·d06·u0X) stellt dann einen aktuellen, berechneten
Durchmesser D0X (D07, D08) nach u0X Umdrehungen
dar.
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Ein
den Spulenkörper 08 im
Aufnahmebereich antreibender Motor 21, z. B. Elektromotor 21, insbesondere
ein Assynchronmotor 21, wird hingegen im Einzugbetrieb
zumindest drehmomentbegrenzt betrieben. Dies erfolgt über die
Servo-Steuerung der Steuer- und/oder
Recheneinheit 14. Die o. g. Logik zur Ermittlung einer
Sollfrequenz für
den Motor 11 und die Servo-Steuerung für den Motor 21 können auch
in gesonderten Bauteilen ausgeführt
sein.
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In
vorteilhafter Betriebsweise entsteht beim Einziehen eine gewünschte Bandstraffung
durch Ansteuerung des Motors 21 im Aufnahmebereich mit
einem konstanten Rückhaltemoment,
der Motor 21 läuft
hierbei im Prinzip in zum Abwickeln entgegengesetzter Drehrichtung.
Effektiv wird er jedoch durch den stärkeren Motor 11 zur
Drehrichtung für
das Abwickeln gezwungen.
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Im
Einziehbetrieb wird das Einzugmittel 06 somit durch den
Motor 11 und den Spulenkörper 07 umfangsgeschwindigkeitsgesteuert
vom Rollenwechsler 03 bis zum Abgabebereich (z. B. bis
zum Falztrichter 04) gezogen, wobei der Motor 11 vom Frequenzumrichter 13 gespeist
wird, und dieser von der Steuer- und/oder Recheneinheit 14 einen
berechneten Sollwert n .soll für die Frequenz
abhängig von
der aktuellen Maschinengeschwindigkeit (bzw. vom Sollwert der Einziehgeschwindigkeit
vsoll) und dem berechnetem Durchmesser D07;
D08 des zur Ermittlung herangezogenen Spulenkörpers 07; 08 erhält. Der
Motor 21 im Aufnahmebereich (z. B. nahe dem Rollenwechsler 03)
wird von der Steuer- und/oder Recheneinheit 14 angesteuert.
Er erhält
in der Betriebsart Einziehen beispielsweise eine geringe Offset-Drehzahl
in die zum Abwickeln entgegen gesetzte Richtung. Beispielsweise
kann durch Einstellen eines Zugsollwertes Zsoll,e über eine
Eingabevorrichtung für
das Einziehen dem Antrieb das Drehmoment begrenzt werden. Der Motor 21 wird
vom stärkeren,
drehzahlgesteuerten Motor 11 „durchgezogen" und baut somit den
gewünschten
Bandzug auf.
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Beim
Rückspulen
läuft der
Motor 11 beispielsweise mit einer einstellbaren Rückspulgeschwindigkeit
(z. B. v = 26 m/min) und der Motor 21 im Aufnahmebereich
mit einer erhöhten
Geschwindigkeit und einem konstanten Drehmoment, um die Bandstraffung
zu erzeugen. Im Rückspulbetrieb
erhält
der Motor 11 seinen Frequenzsollwert, d. h. den Sollwert n .soll, entsprechend dem aktuell berechneten Durchmesser
D07; D08 der Spulkörper 07; 08 in
die entgegen gesetzte Richtung. Der Motor 21 erhält eine
einstellbare Geschwindigkeit bewertet mit einem fixen Durchmesser,
z. B. von 220 mm für
die leere Trommel. Zudem wird vorzugsweise wie beim Einziehvorgang
eine Offset Drehzahl addiert, um eine ständige Voreilung gegenüber dem
Motor 11 bzw. dessen Spulenkörper 07 sicher zu
stellen. Durch die stetige Voreilung der Spulenkörpers 08 und einem einstellbaren
Zugsollwert Zsoll,r für das Rückspulen, wird der gewünschte Bandzug
im Rückspulbetrieb aufgebaut.
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Die
Einhaltung einer konstanten Einziehgeschwindigkeit und insbesondere
die Einhaltung bestimmter Momente beim Einziehen ermöglicht nun das
Einziehen der Bahn in der Weise, dass die Bahn und bahnspannungsbeeinflussende
Aggregate im eingezogenen Zustand einen an die erforderlichen Bedingungen
für den
Start der Maschine 01 bereits angenäherten Zustand erreichen. Dies
ist in der Figur am Beispiel einer vom Einzugmittel umfahrenen,
angedeuteten Tänzerwalze 22 dargestellt.
Die Tänzerwalze 22 korrigiert
beim Betrieb der als Druckmaschine 01 ausgeführten Maschine 01 eine
vorliegende Bahnspannung im Hinblick auf eine wählbare konstante Bahnspannung.
Diese Spannung kann beispielsweise durch eine Bahnspannungsregelung (hier
ebenfalls im Begriff der Maschinensteuerung 16 integriert)
vorgegeben und geregelt sein. Bei entsprechend eingestelltem Sollwert
während
des Einziehens und der Einhaltung des Momentes am Einzugmittel 06 ist
nun ein Einziehen ohne Sackbildung und/oder ohne, dass eine ungewünschte Auslenkung der
Tänzerwalze 22 erfolgt,
möglich.
D. h. der Einziehvorgang erfolgt bereits mit annähernd korrekten Weglängen und
Spannungen, so dass beim späteren Anfahren
der Maschine 01 die Gefahr von Bahnrissen oder langwierige
Schwingungen in der Regelung verringert werden. In Weiterbildung
ist während
des Einziehvorgangs eine Bahnspannungsregelung bereits aktiviert.
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- 01
- Maschine,
Druckmaschine
- 02
- Druckeinheit,
Aggregat
- 03
- Rollenwechsler,
Aggregat
- 04
- Falztrichter
- 05
- Falzapparat,
Aggregat
- 06
- Einzugmittel
- 07
- Spulenkörper
- 08
- Spulenkörper
- 09
-
- 10
-
- 11
- Motor,
Elektromotor, Wechselstrommotor
- 12
- Steuereinrichtung
- 13
- Frequenzumrichter
- 14
- Steuer-
und/oder Recheneinheit, Servo-Steuereinheit, Servo PLC
- 15
-
- 16
- Steuereinrichtung, übergeordnet,
Maschinensteuerung
- 17
- Antrieb
- 18
- Antrieb
- 19
- Sensor,
Resolver
- 19'
- Sensor,
Resolver
- 20
- Antrieb
- 21
- Motor,
Elektromotor, Assynchronmotor
- 22
- Tänzerwalze
- n .soll
- Sollwert
- vsoll
- Einziehgeschwindigkeit
- ϕ
- Leitachse,
elektronisch