In
der WO 97/48742 werden locker aggregierte Katalysatorträgerzusammensetzungen
offenbart, die eine Teilchengröße von 2 μm bis 250 μm und eine
spezifische Oberfläche
von 100 m2/g bis 1000 m2/g
aufweisen, wobei die Trägerteilchen
Teilchen von anorganischem Oxid mit einer mittleren Teilchengröße von weniger als
30 μm und
einen Binder, der diese Teilchen locker aneinander bindet, enthalten.
Gegenstand
der WO 97/48743 sind fragile, agglomerierte Katalysatorträgerteilchen
mit einer mittleren Teilchengröße von 2 μm bis 250 μm und einer
spezifischen Oberfläche
von 1 m2/g bis 1000 m2/g,
die durch Sprühtrocknung
von Primärpartikeln
mit einer mittleren Teilchengröße von 3 μm bis 10 μm hergestellt
werden. Die Primärpartikel
zur Herstellung der agglomerierten Katalysatorträgerteilchen werden hierbei
auf Basis einer Aufschlämmung
von trocken und optional nass vermahlenen anorganischen Oxidpartikeln
in Wasser gebildet.
In
der
EP 1 120 158 werden
Katalysatorsysteme vom Typ der Ziegler-Natta-Katalysatoren offenbart, die
ein teilchenförmiges
anorganisches Oxid als Träger
enthalten, welches aus Teilchen besteht, die sich aus Primärpartikeln
mit einem mittleren Teilchendurchmesser im Bereich von 1 μm bis 10 μm zusammensetzen und
die zwischen den Primärpartikeln
Hohlräume
enthalten.
Die
Nachteile der fragilen agglomerierten Katalysatorträgerteilchen
liegen insbesondere darin, dass diese Polymerisate erzeugen, deren
Feinanteil sehr hoch ist. Der Begriff "Feinanteil" bezeichnet Anteile des Polymerisates,
die kleiner als 250 μm
sind.
Ein
hoher Feinanteil kann zu Nachteilen im Polymerisationsverfahren,
beispielsweise im Reaktor bzw. bei der Entspannung, zu einer schlechten
Handhabbarkeit des Polymerisats, beispielsweise beim Transport, wie
auch zu Nachteilen des Polymerprodukts, beispielsweise bei der Fließfähigkeit,
führen.
Beispielsweise
kann ein hoher Feinanteil dazu führen,
dass sich der Feinanteil im Reaktor aufladen kann, dass sich im
Reaktor Beläge
bilden oder sich der Feinanteil, insbesondere im Gasphasenverfahren,
beispielsweise in Leitungen, insbesondere in den Austragsleitungen,
festsetzt und diese verstopfen kann. Dies kann ein Abschalten der
Anlage notwendig machen. Weiterhin kann ein hoher Feinanteil, insbesondere
im Suspensionsverfahren, zu Nachteilen beispielsweise im downstream-Bereich
führen.
So kann ein hoher Feinanteil dazu führen, dass der Feinanteil in
Lösemitteln
wie Kohlenwasserstoffen, oder auch beispielsweise mit zur Polymerisation
zugesetztem Hexen, zu einem Verkleben des Polymerisates beispielsweise
im Entspannungsbehälter
führt.
Ein
hoher Feinanteil kann weiterhin den Transport oder die Förderung
des Polymerisats, insbesondere bei pneumatischer Förderung,
beeinträchtigen.
Weiterhin kann ein hoher Feinanteil in Förderleitungen oder auch bei
einer Lagerung der Polymere, beispielsweise in Silos, zu einer Separation
des Feinanteils oder einer elektrostatischen Aufladbarkeit führen. Eine
elektrostatische Aufladung kann zu sogenannten Staubexplosionen
bei der Förderung
oder der Lagerung des Polymerisats führen. Weiterhin können durch
einen hohen Feinanteil die Fließfähigkeit
oder die Rieselfähigkeit
des Polymers beeinträchtigt
werden. Beispielsweise kann sich eine beeinträchtigte Fließfähigkeit
im Extruder insbesondere an den Extruderschnecken nachteilig auswirken.
Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung bestand darin, ein Verfahren
zur Herstellung geträgerter
Katalysatoren sowie geträgerte
Katalysatoren zur Verfügung
zu stellen, die wenigstens einen der vorgenannten Nachteile des
Standes der Technik überwinden.
Die
Aufgabe wird gelöst
durch ein Verfahren zur Herstellung eines geträgerten Katalysators insbesondere
für die
Polymerisation und/oder Copolymerisation von Olefinen, umfassend
die Schritte:
- a) Herstellung eines Hydrogels;
- b) Vermahlen des Hydrogels zu einem feinpartikulären Hydrogel;
- c) Erzeugung eines Slurries auf Basis des feinpartikulären Hydrogels;
- d) Trocknen des das feinpartikuläre Hydrogel umfassenden Slurries
unter Erhalt des Trägers
für Katalysatoren;
- e) Erzeugung des geträgerten
Katalysators durch Aufbringen wenigstens eines Übergangsmetalls und/oder wenigstens
einer Übergangsmetallverbindung
auf den Träger
für Katalysatoren
und gegebenenfalls Aktivierung,
wobei man im Schritt b)
ein feinpartikuläres
Hydrogel erzeugt, wobei: - – wenigstens 5 Vol.-% der Partikel,
bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel, eine Partikelgröße im Bereich
von > 0 μm bis ≤ 3 μm; und/oder
- – wenigstens
40 Vol.-% der Partikel, bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel,
eine Partikelgröße im Bereich
von > 0 μm bis ≤ 12 μm, und/oder
- – wenigstens
75 Vol.-% der Partikel, bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel,
eine Partikelgröße im Bereich
von > 0 μm bis ≤ 35 μm,
aufweisen,
und wobei man in Schritt e) einen gemäß den Schritten a) bis d) herstellbaren
Träger
für Katalysatoren
verwendet.
Vorteilhafte
Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in den
Unteransprüchen
angegeben.
Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung betrifft erfindungsgemäß herstellbare
geträgerte
Katalysatoren sowie deren Verwendung insbesondere für die Polymerisation
und/oder Copolymerisation von Olefinen.
Noch
ein Gegenstand der Erfindung betrifft Polymerisate von Olefinen,
welche unter Verwendung von erfindungsgemäß herstellbaren geträgerten Katalysatoren
erhältlich
sind, sowie Fasern, Folien und/oder Formkörper, welche Polymerisate von
Olefinen, erhältlich
unter Verwendung von erfindungsgemäß herstellbaren geträgerten Katalysatoren,
enthalten.
Unter
einem Katalysator wird im Sinne der Erfindung ein vorzugsweise geträgerter Katalysator
verstanden. Unter einem geträgerten
Katalysator wird im Sinne der Erfindung ein Katalysatorsystem verstanden, umfassend
einen Träger,
wenigstens ein Übergangsmetall
und/oder wenigstens eine Verbindung eines Übergangsmetalls sowie gegebenenfalls
einen oder mehrere Aktivatoren.
Es
wurde überraschend
gefunden, dass bei Verwendung erfindungsgemäß herstellbarer geträgerter Katalysatoren
die erhaltenen Polymerisate in bevorzugten Ausführungsformen ein höheres Schüttgewicht
aufweisen und gleichzeitig einen geringeren Feinanteil aufweisen.
Träger im Sinne
dieser Erfindung sind die Partikel, die gemäß des erfindungsgemäßen Verfahrens
erzeugbar sind. Diese Partikel können
als Träger
für Katalysatoren
dienen. Ferner können
die erfindungsgemäß herstellbaren
Partikel auch selbst eine katalytische Aktivität aufweisen.
Im
Sinne dieser Erfindung handelt es sich in Schritt b) vorzugsweise
um Hydrogel-Partikel und nicht um Xerogel-Partikel oder Oxid-Partikel.
Angaben zu Partikelgröße, Durchmesser
oder der mittleren Partikelgröße beziehen
sich auf Hydrogel-Partikel.
Hydrogele
bezeichnen Wasser-enthaltende Gele anorganischer Hydroxide, bevorzugt
auf der Basis von Silicium, die als dreidimensionales Netzwerk vorliegen.
Xerogele bezeichnen Gele, welchen Wasser entzogen wurde, beispielsweise
durch Lösemittelaustausch
oder Trocknen, so dass der Wassergehalt des Gels weniger als 40
Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Gels, beträgt.
Bevorzugt
liegt der Wassergehalt des erfindungsgemäß herstellbaren Hydrogels bei
wenigstens 80 Gew.-%, vorzugsweise wenigstens 90 Gew.-%, bezogen
auf das Gesamtgewicht des Hydrogels.
Unter
dem Begriff "Hydrogel" sind im Sinne dieser
Erfindung alle zur Herstellung von Trägern geeigneten Hydrogele,
bevorzugt auf der Basis von anorganischen Hydroxiden, zu verstehen.
Vorzugsweise bezeichnet der Begriff "Hydrogel" Hydrogele auf Basis von siliciumhaltigen Ausgangsstoffen,
bevorzugt werden Hydrogele auf Basis von Kieselsäure unter dem Begriff "Hydrogel" verstanden.
Die
Herstellung eines Kieselsäure-Hydrogels
erfolgt vorzugsweise durch saure oder basische Fällung aus Wasserglas. Die Herstellung
des Hydrogels erfolgt bevorzugt durch Einbringen einer Natrium-
bzw. Kalium-Wasserglaslösung
in einen unter Drall stehenden Strom einer Mineralsäure, z.
B. Schwefelsäure.
Anschließend
wird das entstehende Kieselsäure-Hydrosol
in ein gasförmiges
Medium mittels einer Düse
versprüht. Das
dabei eingesetzte Düsenmundstück führt nach
Erstarrenlassen des Hydrosols in dem gasförmigen Medium zu Hydrogel-Teilchen
mit einer mittleren Teilchengröße, die
durch die Auswahl der Düse
in einem Bereich von beispielsweise 1 mm bis 20 mm variiert werden
kann. Vorzugsweise weisen die Hydrogel-Teilchen eine mittlere Teilchengröße im Bereich
von 2 mm bis 10 mm, bevorzugt im Bereich von 5 mm bis 6 mm auf.
Das Waschen der Hydrogel-Teilchen kann beliebig erfolgen, bevorzugt
mit ca. 50°C
bis 80°C
warmem, schwach ammoniakalischem Wasser in einem kontinuierlich
verlaufenden Gegenstromprozess.
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
können
die Hydrogel-Teilchen vor dem Waschen und/oder nach dem Waschen
mit der alkalischen Lösung
optional einem Alterungsschritt im Bereich von 1 Stunde bis 100
Stunden, bevorzugt im Bereich von 5 Stunden bis 30 Stunden, unterzogen
werden, wodurch Porenvolumen, Oberfläche und/oder mittlerer Porenradius
des Trägers
einstellbar sind.
Die
Hydrogel-Teilchen können
gesiebt und Fraktionen mit bevorzugtem Durchmesser isoliert werden.
Das
efindungsgemäße Hydrogel
wird vorzugsweise nicht auf Basis einer Aufschlämmung von Oxiden und/oder Xerogelen
in Wasser oder einem anderen Lösemittel
gebildet. Ein erfindungsgemäß verwendbares Hydrogel
ist vorzugsweise ein nach einem vorstehend beschriebenen Verfahren
hergestelltes Kieselsäure-Hydrogel.
Neben
dem Versprühen
eines Hydrosols sind ebenfalls andere im Stand der Technik bekannte
Verfahren zur Herstellung des Hydrogels verwendbar. Beispielsweise
können
zur Herstellung erfindungsgemäßer Träger ebenso
Hydrogele, vorzugsweise Kieselsäure-Hydrogele,
verwendet werden, die auf im Stand der Technik bekannte Weise, beispielsweise
aus siliciumhaltigen Ausgangsstoffen wie Alkalimetallsilikaten,
Alkylsilikaten und/oder Alkoxysilanen, herstellbar sind.
Die
Größe verwendbarer
Hydrogel-Teilchen kann in weiten Bereichen, beispielsweise in Bereichen von
einigen Mikrometern bis zu einigen Zentimetern, variieren. Die Größe verwendbarer
Hydrogel-Teilchen liegt bevorzugt im Bereich von 1 mm bis 20 mm,
ebenso können
jedoch auch sogenannte Hydrogel-Kuchen verwendet werden. Vorteilhafter
Weise können
Hydrogel-Teilchen, die eine Größe im Bereich ≤ 6 mm aufweisen,
verwendet werden. Diese fallen beispielsweise als Nebenprodukt bei
der Herstellung von granulären
Trägern
an.
Gemäß Schritt
a) herstellbare Hydrogele sind vorzugsweise weitgehend kugelförmig. Gemäß Schritt a)
herstellbare Hydrogele weisen weiterhin bevorzugt eine glatte Oberfläche auf.
Gemäß Schritt
a) herstellbare Kieselsäure-Hydrogele
weisen bevorzugt einen Feststoffgehalt im Bereich von 10 Gew.-%
bis 25 Gew.-%, vorzugsweise im Bereich von 17 Gew.-%, berechnet
als SiO2, auf.
Vorzugsweise
erzeugt man im Schritt b) ein feinpartikuläres Hydrogel, wobei der Feststoffgehalt
des Hydrogels im Bereich von > 0
Gew.-% bis ≤ 25
Gew.-%, bevorzugt im Bereich von 5 Gew.-% bis 15 Gew.-%, vorzugsweise
im Bereich von 8 Gew.-% bis 13 Gew.-%, besonders bevorzugt im Bereich
von 9 Gew.-% bis 12 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt im Bereich
von 10 Gew.-% bis 11 Gew.-%, berechnet als Oxid, liegt. Besonders
bevorzugt erzeugt man im Schritt b) ein feinpartikuläres Kieselsäure-Hydrogel,
wobei der Feststoffgehalt des Hydrogels im Bereich von > 0 Gew.-% bis ≤ 25 Gew.-%,
bevorzugt im Bereich von 5 Gew.-% bis 15 Gew.-%, vorzugsweise im
Bereich von 8 Gew.-% bis 13 Gew.-%, besonders bevorzugt im Bereich
von 9 Gew.-% bis 12 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt im Bereich
von 10 Gew.-% bis 11 Gew.-%, berechnet als SiO2,
liegt. Die Einstellung des Feststoffgehaltes erfolgt bevorzugt durch
Verdünnung,
beispielsweise durch Zugabe von vollentsalztem Wasser.
Das
Hydrogel wird zu einem feinpartikulären Hydrogel vermahlen, wobei
man das Hydrogel erfindungsgemäß zu sehr
feinen Partikeln vermahlt. Erfindungsgemäß erzeugt man im Schritt b)
ein Hydrogel, wobei:
- – wenigstens 5 Vol.-% der Partikel,
bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel, eine Partikelgröße im Bereich
von > 0 μm bis ≤ 3 μm; und/oder
- – wenigstens
40 Vol.-% der Partikel, bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel,
eine Partikelgröße im Bereich
von > 0 μm bis ≤ 12 μm, und/oder
- – wenigstens
75 Vol.-% der Partikel, bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel,
eine Partikelgröße im Bereich
von > 0 μm bis ≤ 35 μm,
aufweisen.
Werden
im Sinne dieser Erfindung Angaben in Vol.-% oder Gew.-% gemacht,
versteht es sich von selbst, dass die jeweiligen Anteile in Vol.-%
oder Gew.-% so gewählt
werden, dass diese 100 Vol.-% oder 100 Gew.-%, bezogen auf die jeweilige
Gesamtzusammensetzung, nicht überschreiten.
Die
Vorteile des Trägers,
welcher aus erfindungsgemäß vermahlenen
Hydrogel-Partikeln herstellbar ist, ergeben sich dadurch, dass der
Träger
bevorzugt ein kompaktes Gefüge
aufweist. Ohne auf eine bestimmte Theorie festgelegt zu sein, wird
angenommen, dass sich die erfindungsgemäßen Hydrogel-Partikel in hoher Packungsdichte
bei der Bildung des Trägers
zusammenlagern können.
Vorteilhafter
Weise weisen Katalysatorsysteme umfassend erfindungsgemäß herstellbare
Trägern, welche
aus gemäß Schritt
b) erzeugbaren Hydrogelpartikeln herstellbar sind, eine besonders
gute Produktivität
auf.
Eine
bevorzugte Verteilung der Partikelgrößen weist das feinpartikuläre Hydrogel
auf, wenn wenigstens 75 Vol.-%, bevorzugt wenigstens 80 Vol.-%,
vorzugsweise wenigstens 90 Vol.-% der Hydrogelpartikel, bezogen
auf das Gesamtvolumen der Partikel, eine Partikelgröße im Bereich
von > 0 μm bis ≤ 35 μm, vorzugsweise
im Bereich von > 0 μm bis ≤ 30 μm, weiterhin
vorzugsweise im Bereich von > 0 μm bis ≤ 25 μm, bevorzugt
im Bereich von > 0 μm bis ≤ 20 μm, noch bevorzugter
im Bereich von > 0 μm bis ≤ 18 μm, weiterhin
bevorzugt im Bereich von > 0 μm bis ≤ 16 μm, besonders
bevorzugt im Bereich von > 0 μm bis ≤ 15 μm, weiterhin besonders
bevorzugt im Bereich von > 0 μm bis ≤ 14 μm, ganz besonders
bevorzugt im Bereich von > 0 μm bis ≤ 13 μm, weiterhin
ganz besonders bevorzugt im Bereich von > 0 μm
bis ≤ 12 μm, ferner
ganz besonders bevorzugt im Bereich von > 0 μm
bis ≤ 11 μm, aufweisen.
Eine
weiterhin bevorzugte Verteilung der Partikelgrößen weist das feinpartikuläre Hydrogel
auf, wenn wenigstens 75 Vol.-%, bevorzugt wenigstens 80 Vol.-%,
vorzugsweise wenigstens 90 Vol.-% der Hydrogelpartikel, bezogen
auf das Gesamtvolumen der Partikel, eine Partikelgröße im Bereich
von ≥ 0,1 μm bis ≤ 35 μm, vorzugsweise
im Bereich von ≥ 0,1 μm bis ≤ 30 μm, weiterhin
vorzugsweise im Bereich von ≥ 0,1 μm bis ≤ 25 μm, bevorzugt
im Bereich von ≥ 0,1 μm bis ≤ 20 μm, noch bevorzugter
im Bereich von ≥ 0,1 μm bis ≤ 18 μm, weiterhin
bevorzugt im Bereich von ≥ 0,1 μm bis ≤ 16 μm, besonders
bevorzugt im Bereich von ≥ 0,1 μm bis ≤ 15 μm, weiterhin
besonders bevorzugt im Bereich von ≥ 0,1 μm bis ≤ 14 μm, ganz besonders bevorzugt
im Bereich von ≥ 0,1 μm bis ≤ 13 μm, weiterhin
ganz besonders bevorzugt im Bereich von ≥ 0,1 μm bis ≤ 12 μm, ferner ganz besonders bevorzugt
im Bereich von ≥ 0,1 μm bis ≤ 11 μm, aufweisen.
Eine
besonders bevorzugte Verteilung der Partikelgrößen weist das feinpartikuläre Hydrogel
auf, wenn wenigstens 75 Vol.-%, bevorzugt wenigstens 80 Vol.-%,
vorzugsweise wenigstens 90 Vol.-% der Hydrogelpartikel, bezogen
auf das Gesamtvolumen der Partikel, eine Partikelgröße im Bereich
von ≥ 0,2 μm bis ≤ 35 μm, vorzugsweise
im Bereich von ≥ 0,2 μm bis ≤ 30 μm, weiterhin
vorzugsweise im Bereich von ≥ 0,2 μm bis ≤ 25 μm, bevorzugt
im Bereich von ≥ 0,2 μm bis ≤ 20 μm, noch bevorzugter
im Bereich von ≥ 0,2 μm bis ≤ 18 μm, weiterhin
bevorzugt im Bereich von ≥ 0,2 μm bis ≤ 16 μm, besonders
bevorzugt im Bereich von ≥ 0,2 μm bis ≤ 15 μm, weiterhin
besonders bevorzugt im Bereich von ≥ 0,2 μm bis ≤ 14 μm, ganz besonders bevorzugt
im Bereich von ≥ 0,2 μm bis ≤ 13 μm, weiterhin
ganz besonders bevorzugt im Bereich von ≥ 0,2 μm bis ≥ 12 μm, ferner ganz besonders bevorzugt
im Bereich von ≥ 0,2 μm bis ≤ 11 μm, aufweisen.
Die
aus den erfindungsgemäßen Hydrogelpartikeln
herstellbaren Träger
zeichnen sich vorzugsweise durch eine hohe Homogenität aus. Ein
hohe Homogenität
des Trägers
kann dazu führen,
dass die Aufbringung eines Katalysators auf den Träger ebenfalls
in hoher Homogenität
erfolgen kann μnd
die Polymerisationsprodukte höhere
Molekulargewichte aufweisen können.
Es
ist bevorzugt, dass das feinpartikuläre Hydrogel eine enge Verteilung
der Partikelgrößen aufweist. Beispielsweise
können
wenigstens 40 Vol.-%, vorzugsweise wenigstens 50 Vol.-% der Hydrogelpartikel,
bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel, eine Partikelgröße im Bereich
von > 0 μm bis ≤ 10 μm, bevorzugt
im Bereich von > 0 μm bis ≤ 8 μm, weiterhin
bevorzugt im Bereich von > 0 μm bis ≤ 7 μm, besonders
bevorzugt im Bereich von > 0 μm bis ≤ 6,5 μm, weiterhin
besonders bevorzugt im Bereich von > 0 μm
bis ≤ 6 μm, ganz besonders
bevorzugt im Bereich von > 0 μm bis ≤ 5,5 μm, weiterhin
ganz besonders bevorzugt im Bereich von > 0 μm
bis ≤ 5 μm, ferner
ganz besonders bevorzugt im Bereich von > 0 μm
bis s 4,5 μm
aufweisen.
Weiterhin
können
bevorzugt wenigstens 40 Vol.-%, vorzugsweise wenigstens 50 Vol.-%
der Hydrogelpartikel, bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel,
eine Partikelgröße im Bereich
von ≥ 0,1 μm bis ≤ 10 μm, bevorzugt
im Bereich von ≥ 0,1 μm bis ≤ 8 μm, weiterhin
bevorzugt im Bereich von ≥ 0,1 μm bis ≤ 7 μm, besonders
bevorzugt im Bereich von ≥ 0,1 μm bis ≤ 6,5 μm, weiterhin
besonders bevorzugt im Bereich von ≥ 0,1 μm bis ≤ 6 μm, ganz besonders bevorzugt
im Bereich von ≥ 0,1 μm bis ≤ 5,5 μm, weiterhin
ganz besonders bevorzugt im Bereich von ≥ 0,1 μm bis ≤ 5 μm, ferner ganz besonders bevorzugt
im Bereich von ≥ 0,1 μm bis ≤ 4,5 μm aufweisen.
In
weiterhin vorteilhafter Weise können
bevorzugt wenigstens 40 Vol.-%, vorzugsweise wenigstens 50 Vol.-%
der Hydrogelpartikel, bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel,
eine Partikelgröße im Bereich
von ≥ 0,2 μm bis ≤ 10 μm, bevorzugt
im Bereich von ≥ 0,2 μm bis ≤ 8 μm, weiterhin
bevorzugt im Bereich von ≥ 0,2 μm bis ≤ 7 μm, besonders
bevorzugt im Bereich von ≥ 0,2 μm bis ≤ 6,5 μm, weiterhin
besonders bevorzugt im Bereich von ≥ 0,2 μm bis ≤ 6 μm, ganz besonders bevorzugt
im Bereich von ≥ 0,2 μm bis ≤ 5,5 μm, weiterhin ganz
besonders bevorzugt im Bereich von ≥ 0,2 μm bis ≤ 5 μm, ferner ganz besonders bevorzugt
im Bereich von ≥ 0,2 μm bis ≤ 4,5 μm aufweisen.
In
vorteilhafter Weise weisen wenigstens 5 Vol.-%, vorzugsweise wenigstens
7,5 Vol.-%, besonders bevorzugt wenigstens 10 Vol.-%, der Hydrogelpartikel,
bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel, eine Partikelgröße im Bereich
von > 0 μm bis ≤ 2,8 μm, besonders
bevorzugt von > 0 μm ≤ 2,5 μm, auf. Es
ist insbesondere vorteilhaft, wenn wenigstens 5 Vol.-%, vorzugsweise
wenigstens 7,5 Vol.-%, besonders bevorzugt wenigstens 10 Vol.-%,
der Hydrogelpartikel, bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel,
eine Partikelgröße im Bereich
von > 0 μm bis ≤ 2,4 μm, bevorzugt
im Bereich von > 0 μm bis ≤ 2,2 μm, besonders
bevorzugt im Bereich von > 0 μm ≤ 2,0 μm, vorzugsweise
im Bereich von > 0 μm bis ≤ 1,8 μm, bevorzugt
im Bereich von > 0 μm bis ≤ 1,6 μm, besonders
bevorzugt im Bereich von > 0 μm ≤ 1,5 μm aufweisen.
In
weiterhin vorteilhafter Weise weisen wenigstens 5 Vol.-%, vorzugsweise
wenigstens 7,5 Vol.-%, besonders bevorzugt wenigstens 10 Vol.-%,
der Hydrogelpartikel, bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel, eine
Partikelgröße im Bereich
von ≥ 0,1 μm bis ≤ 2,8 μm, besonders
bevorzugt von ≥ 0,1 μm ≤ 2,5 μm, auf. Es ist
insbesondere vorteilhaft, wenn wenigstens 5 Vol.-%, vorzugsweise
wenigstens 7,5 Vol.-%, besonders bevorzugt wenigstens 10 Vol.-%,
der Hydrogelpartikel, bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel,
eine Partikelgröße im Bereich
von ≥ 0,1 μm bis ≤ 2,4 μm, bevorzugt
im Bereich von ≥ 0,1 μm bis ≤ 2,2 μm, besonders bevorzugt
im Bereich von ≥ 0,1 μm ≤ 2,0 μm, vorzugsweise
im Bereich von ≥ 0,1 μm bis ≤ 1,8 μm, bevorzugt im
Bereich von ≥ 0,1 μm bis ≤ 1,6 μm, besonders
bevorzugt im Bereich von ≥ 0,1 μm ≤ 1,5 μm aufweisen.
In
besonders vorteilhafter Weise weisen wenigstens 5 Vol.-%, vorzugsweise
wenigstens 7,5 Vol.-%, besonders
bevorzugt wenigstens 10 Vol.-%, der Hydrogelpartikel, bezogen auf
das Gesamtvolumen der Partikel, eine Partikelgröße im Bereich von ≥ 0,2 μm bis ≤ 2,8 μm, besonders
bevorzugt von 0,2 μm ≤ 2,5 μm, auf. Es
ist insbesondere vorteilhaft, wenn wenigstens 5 Vol.-%, vorzugsweise
wenigstens 7,5 Vol.-%, besonders bevorzugt wenigstens 10 Vol.-%,
der Hydrogelpartikel, bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel,
eine Partikelgröße im Bereich
von ≥ 0,2 μm bis ≤ 2,4 μm, bevorzugt
im Bereich von ≥ 0,2 μm bis ≤ 2,2 μm, besonders
bevorzugt im Bereich von ≥ 0,2 μm ≤ 2,0 μm, vorzugsweise
im Bereich von ≥ 0,2 μm bis ≤ 1,8 μm, bevorzugt
im Bereich von ≥ 0,2 μm bis ≤ 1,6 μm, besonders
bevorzugt im Bereich von ≥ 0,2 μm ≤ 1,5 μm aufweisen. Besonders
vorteilhaft weisen wenigstens 10 Vol.-% der Hydrogelpartikel, bezogen
auf das Gesamtvolumen der Partikel, eine Partikelgröße im Bereich
von ≥ 0,5 μm bis ≤ 3 μm, weiterhin
bevorzugt im Bereich von ≥ 0,5 μm bis ≤ 2,5 μm auf.
Bevorzugt
ist, dass man im Schritt b) ein feinpartikuläres Hydrogel, welches eine
vorzugsweise enge Verteilung der Partikelgrößen aufweist, erzeugt, wobei:
- – wenigstens
10 Vol.-% der Partikel, bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel,
eine Partikelgröße im Bereich
von > 0 μm bis ≤ 2,5 μm, vorzugsweise
im Bereich von > 0 μm bis ≤ 2,0 μm, bevorzugt
im Bereich von > 0 μm bis ≤ 1,8 μm, besonders
bevorzugt im Bereich von > 0 μm bis ≤ 1,6 μm; μnd/oder
- – wenigstens
50 Vol.-% der Partikel, bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel,
eine Partikelgröße im Bereich
von > 0 μm bis ≤ 8 μm, vorzugsweise
im Bereich von > 0 μm bis ≤ 7 μm, bevorzugt
im Bereich von > 0μm bis ≤ 5 μm, besonders
bevorzugt im Bereich von > 0 μm bis ≤ 4 μm, μnd/oder
- – wenigstens
90 Vol.-% der Partikel, bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel,
eine Partikelgröße im Bereich
von > 0 μm bis ≤ 21 μm, vorzugsweise
im Bereich von > 0 μm bis ≤ 16 μm, bevorzugt
im Bereich von > 0 μm bis ≤ 14 μm, besonders
bevorzugt im Bereich von > 0 μm bis ≤ 12 μm,
aufweisen.
Ferner
können
- – wenigstens
5 Vol.-% der Partikel, bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel,
eine Partikelgröße im Bereich
von ≥ 2 μm; μnd/oder
- – wenigstens
10 Vol.-% der Partikel, bezogen auf das Gesamtgewicht der Partikel,
eine Partikelgröße im Bereich
von ≥ 1 μm,
aufweisen.
Das
Hydrogel kann eine mittlere Partikelgröße im Bereich von ≥ 1 μm bis ≤ 8 μm aufweisen.
Bevorzugt weist das Hydrogel eine mittlere Partikelgröße im Bereich
von ≥ 1,2 μm bis ≤ 6 μm, weiterhin
bevorzugt im Bereich von ≥ 1,5 μm bis ≤ 5 μm, besonders
bevorzugt im Bereich von ≥ 2 μm bis ≤ 4 μm auf.
Die
Angabe der erfindungsgemäßen Partikelgrößen bezieht
sich auf Hydrogelpartikel im Sinne der Erfindung, vorzugsweise nicht
auf Partikel eines Gels, dem Wasser entzogen wurde, oder eines Oxids.
Die Größe der Hydrogelpartikel
kann sich durch das Trocknen eines Gels auf bis zu ein Zehntel der
Größe des nicht getrockneten
Hydrogels verringern. Die Angabe der Größe der erfindungsgemäßen Hydrogelpartikel
bezieht sich vorzugsweise auf ein Hydrogel, dem bis zu seiner Vermahlung
kein Wasser entzogen wurde. Die Angabe der Partikelgröße bezieht
sich vorzugsweise nicht auf Partikel, die aus der Aufschlämmung von
anorganischen Oxiden, Oxid-/Hydroxiden μnd/oder Xerogelen
in Wasser oder einem anderen Lösemittel
gebildet wurden. Die angegebenen Größen der erfindungsgemäß herstellbaren
Hydrogel-Partikel beziehen sich somit vorzugsweise auf Partikel,
die sich deutlich von den im Stand der Technik verwendeten Teilchen
unterscheiden.
Erfindungsgemäß wird im
Schritt b) vorzugsweise ein Hydrogel vermahlen. Das Hydrogel kann
während
dieses Schrittes des Vermahlens Zusätze von anorganischen Oxiden,
Oxid-/Hydroxiden und/oder Xerogelen aufweisen. Das Hydrogel wird
vorzugsweise feucht μnd/oder
nass zu einem feinpartikulären
Hydrogel vermahlen. Ein feuchtes oder nasses Vermahlen bezieht sich
auf das Vermahlen eines Hydrogels, welches bis zum Zeitpunkt des
Vermahlens vorzugsweise nicht getrocknet wird μnd/oder dem bis zum Vermahlen
vorzugsweise kein Wasser entzogen wurde. Weiterhin werden die Bedingungen
des Vermahlens derart ausgewählt, dass
dem Hydrogel während
des Vorgangs des Vermahlens vorzugsweise kein Wasser entzogen wird.
Das Hydrogel wird in Schritt b) vorzugsweise nicht trocken vermahlen.
"Oxid/-Hydroxide" bezeichnen im Sinne
dieser Erfindung Verbindungen, die einen geringeren Wassergehalt
als ein Hydrogel aufweisen, ohne dass der Verbindung das Wasser
bis zur Bildung des entsprechenden Oxids entzogen wurde.
Das
Vermahlen des Hydrogels kann in einer geeigneten Mühle, beispielsweise
einer Stift- oder einer Pralltellermühle erfolgen, bevorzugt wird
das Hydrogel in einer Rührwerkskugelmühle nassvermahlen.
Das Vermahlen des Hydrogels kann in einem Schritt μnd/oder in
einer Mühle
oder in mehreren Schritten μnd/oder verschiedenen
Mühlen
erfolgen. Bevor das Hydrogel fein vermahlen wird, kann das Hydrogel
vorzerkleinert oder vorvermahlen werden.
Die
vorteilhaften Eigenschaften des Trägers für Katalysatoren ergeben sich
durch das erfindungsgemäße feine
Vermahlen der Hydrogelpartikel. Die gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
herstellbaren Träger
führen
nach Aufbringen von Katalysatorverbindungen zu geträgerten Katalysatoren,
die in bevorzugten Ausführungsformen
eine überraschend
hohe Produktivität
aufweisen. Dies ist insbesondere überraschend, da entsprechend
der allgemeinen Lehre sehr kleine, fein vermahlene, Hydrogel-Partikel
zu Trägerpartikeln
führen,
die eine sehr hohe Packungsdichte aufweisen, was eine Abnahme der
Produktivität
des Katalysators bewirken würde.
Die
feinpartikulären
Hydrogelpartikel können
nach dem Vermahlen gesiebt werden. Auf Basis des feinpartikulären Hydrogels
erzeugt man einen Slurry, μmfassend
feinpartikuläres
feuchtes Hydrogel, vorzugsweise Kieselsäure-Hydrogel. Der Begriff "Slurry" hat im Sinne dieser
Erfindung die Bedeutung einer Maische. Die Erzeugung eines Slurries
kann beispielsweise ein Einstellen des Feststoffgehaltes, eine Einstellung
des pH-Wertes, eine Einstellung der Viskosität, eine Zugabe von Hydroxiden,
Oxid/-Hydroxiden, Oxiden μnd/oder
Salzen, Zusätzen μnd/oder Füllstoffen μmfassen.
In
vorteilhaften Ausführungsformen
kann erfindungsgemäß vorgesehen
sein, dem Slurry μnd/oder dem
Hydrogel im Schritt b) insbesondere vor dem Vermahlen Zusätze zuzusetzen.
Ein Zusetzen im Schritt b) hat im Sinne dieser Erfindung vorzugsweise
die Bedeutung, dass die Zusätze
bevorzugt vor dem Vermahlen zugesetzt werden μnd vorzugsweise mit dem Hydrogel
vermahlen werden. Vorzugsweise kann das erfindungsgemäße Verfahren
im Schritt b) die Zugabe von Stoffen ausgewählt aus der Gruppe μmfassend
Hydroxide, Oxid/-Hydroxide, Oxide und/oder Salze, Zusätze μnd/oder Füllstoffe μmfassen μnd/oder es
kann vorzugsweise eine Einstellung des pH-Wertes in Schritt b) vorgesehen
sein.
Geeignete
anorganische Hydroxide, Oxid/-Hydroxide, μnd/oder Oxide sind beispielsweise
ausgewählt aus
der Gruppe μmfassend
Hydroxide, Oxid/-Hydroxide, μnd/oder
Oxide des Siliciums, des Aluminiums, des Titans, des Zirkoniums μnd/oder eines
der Metalle der I. oder der II. Hauptgruppe des Periodensystems und/oder
Mischungen davon. Bevorzugt setzt man dem Hydrogel im Schritt b)
und/oder im Schritt c) dem Slurry anorganische Hydroxide, Oxid/-Hydroxide, Oxide
und/oder Salze, bevorzugt ausgewählt
aus der Gruppe μmfassend
SiO2, Al2O3, MgO, AlPO4, TiO2, ZrO2, Cr2O3 μnd/oder Mischungen
davon, zu. Ganz besonders bevorzugt sind anorganische Hydroxide,
Oxid/-Hydroxide, Oxide μnd/oder
Salze, ausgewählt
aus der Gruppe umfassend Al2O3,
ALOOH, AlPO4 μnd/oder ZrO2.
Bevorzugt sind ferner Magnesiumoxid μnd/oder Schichtsilikate. Es
können
auch Mischoxide wie Aluminiumsilikate oder Magnesiumsilikate eingesetzt
werden. Zugesetzt werden können
frisch herstellbare Hydroxide, Oxid/-Hydroxide, Oxide μnd/oder Salze,
aber auch kommerziell erhältliche
Zusammensetzungen. Vorzugsweise werden dem Hydrogel μnd/oder dem
Slurry nass vermahlene, anorganische Hydroxide, Oxid/-Hydroxide μnd/oder Oxide
zugesetzt. Es kann erfindungsgemäß auch vorgesehen
sein, dass man das Hydrogel μnd/oder
den Slurry ohne Zusatz von trocken vermahlenen anorganischen Oxiden
ausgewählt
aus der Gruppe μmfassend
SiO2, Al2O3, MgO, AlPO4, TiO2, ZrO2, Cr2O3 und Mischungen davon,
erzeugt.
Der
Anteil an zusetzbaren Hydroxiden, Oxid/-Hydroxiden, Oxiden μnd/oder Salzen
kann in weiten Bereich variieren. Der Anteil zusetzbarer Hydroxide,
Oxid/-Hydroxide, Oxide und/oder Salze liegt bevorzugt im Bereich
von 1 Gew.-% bis 70 Gew.-%, bezogen auf den Gesamtfeststoffgehalt
des Hydrogels und/oder des Slurries. Vorzugsweise setzt man dem
Hydrogel im Schritt b) und/oder im Schritt c) dem Slurry anorganische Hydroxide,
Oxid/-Hydroxide, Oxide μnd/oder
Salze, in einem Bereich von ≤ 10
Gew.-%, bevorzugt von ≤ 5 Gew.-%,
besonders bevorzugt von ≤ 2
Gew.-%, bezogen auf den Gesamtfeststoffgehalt, zu. Aluminiumverbindungen
können
vorzugsweise in höheren
Gewichtsanteilen zugesetzt werden.
Es
ist erfindungsgemäß bevorzugt,
dass dem Hydrogel μnd/oder
dem Slurry Verbindungen des Aluminiums zugesetzt werden, beispielsweise
AlOOH (Pseudoböhmit),
AlPO4, μnd/oder
Al2O3. Vorzugsweise
setzt man dem Hydrogel im Schritt b) und/oder im Schritt c) dem
Slurry AlOOH im Bereich von 1 Gew.-% bis 30 Gew.-%, bevorzugt im
Bereich von 5 Gew.-% bis 20 Gew.-%, bezogen auf den Gesamtfeststoffgehalt,
zu. Weiterhin bevorzugt setzt man dem Hydrogel und/oder dem Slurry
AlOOH im Bereich von 3 Gew.-% bis 18 Gew.-%, bevorzugt im Bereich
von 5 Gew.-% bis 15 Gew.-%, weiterhin bevorzugt im Bereich von 6
Gew.-% bis 12 Gew.-%, ferner bevorzugt im Bereich von 6 Gew.-% bis
10 Gew.-%, bezogen auf den Gesamtfeststoffgehalt, zu.
Die
Angabe Gew.-% bezogen auf den Zusatz von Hydroxidverbindungen insbesondere
AlOOH ist, wenn nicht anders angegeben, berechnet bezogen auf das
Oxid insbesondere Al2O3,
bezogen auf den Gesamtfeststoffgehalt berechnet als Oxid.
Ferner
kann man dem Hydrogel im Schritt b) und/oder im Schritt c) dem Slurry
Al2O3 im Bereich
von 1 Gew.-% bis 30 Gew.-%, bevorzugt im Bereich von 5 Gew.-% bis
20 Gew.-%, bezogen auf den Gesamtfeststoffgehalt, zusetzen. Weiterhin
bevorzugt setzt man dem Hydrogel μnd/oder
dem Slurry Al2O3 im
Bereich von 3 Gew.-% bis 18 Gew.-%, bevorzugt im Bereich von 5 Gew.-%
bis 15 Gew.-%, weiterhin bevorzugt im Bereich von 6 Gew.-% bis 12
Gew.-%, ferner bevorzugt im Bereich von 6 Gew.-% bis 10 Gew.-%,
bezogen auf den Gesamtfeststoffgehalt, zu. Aluminiumverbindungen
können
beispielsweise in Form der kommerziell erhältlichen Produkte Pural SB,
Disperal und/oder Apyral, erhältlich
bei den Firmen Sasol Ltd. μnd
Nabaltec GmbH zugesetzt werden.
AlPO4 kann dem Hydrogel und/oder dem Slurry in
weit variierenden Gewichtsanteilen zugesetzt werden, beispielsweise
im Bereich von 30 Gew.-% bis 70 Gew.-%, bezogen auf den Gesamtfeststoffgehalt.
Ferner
können
dem Hydrogel und/oder dem Slurry Hydroxide, Oxid/-Hydroxide und/oder
Oxide des Zirkons, beispielsweise Zirkonhydroxid und/oder ZrO2 zugesetzt werden. Zirkonhydroxid und/oder
ZrO2 wird bevorzugt nass vermahlen. Vorzugsweise
kann dem Hydrogel und/oder dem Slurry ZrO2 im
Bereich von 1 Gew.-% bis 10 Gew.-%, bevorzugt im Bereich von 2 Gew.-%
bis 6 Gew.-%, bezogen auf den Gesamtfeststoffgehalt, zugesetzt werden.
Die
zusetzbaren Hydroxide, Oxid/-Hydroxide und/oder Oxide sind bevorzugt
nass vermahlen. Weiterhin weisen die Hydroxide, Oxid/-Hydroxide
und/oder Oxide vorzugsweise eine mittlere Partikelgröße im Bereich
von 1 μm
bis 10 μm
auf. Die Hydroxide, Oxid/-Hydroxide und/oder Oxide können im
Schritt b) mit dem Hydrogel vermahlen werden und/oder getrennt,
vorzugsweise nass, vermahlen werden, es kann jedoch auch erfindungsgemäß vorgesehen
sein, den das feingemahlene Hydrogel und optional zusetzbare Hydroxide, Oxid/-Hydroxide
und/oder Oxide umfassenden Slurry im Schritt c) erneut zu vermahlen,
vorzugsweise nass zu vermahlen. Das Vermahlen des Hydrogels und/oder
des Slurries kann mehrfach wiederholt werden.
In
bevorzugten Ausführungsformen
kann im Schritt b) eine Zugabe von Verbindungen der Erdalkalimetalle,
vorzugsweise ausgewählt
aus der Gruppe umfassend Hydroxide und/oder Oxide von Erdalkalimetallen,
beispielsweise von Verbindungen ausgewählt aus der Gruppe umfassend
Magnesiumhydroxid, Calciumhydroxid, Magnesiumoxid und/oder Calciumoxid
vorgesehen ein. Vorzugsweise setzt man dem Hydrogel im Schritt b)
Ca(OH)2 und/oder Mg(OH)2 im
Bereich von 1 Gew.-% bis 10 Gew.-%, bevorzugt im Bereich von 2 Gew.-%
bis 4 Gew.-%, bezogen auf den Gesamtfeststoffgehalt, zu.
Weiterhin
können
dem Slurry und/oder dem Hydrogel große organische Moleküle, beispielsweise
Polymere, Hydroxycellulose, Polyethylenglycol, Polyamine, anionische
und/oder kationische Tenside zugesetzt werden, insbesondere als
template zur Optimierung der Trägerstruktur
durch Hohlraumbildung nach einer Calcinierung vorzugsweise in einer
oxidierenden Atmosphäre.
Bevorzugt
erzeugt man in Schritt c) einen wässrigen Slurry. Das Lösemittel
des Hydrogels im Schritt b) und/oder des Slurries im Schritt c)
kann jedoch wenigstens teilweise ausgetauscht werden, beispielsweise kann
das Hydrogel und/oder der wässrige
Slurry organische Lösemittel,
beispielsweise aliphatische Alkohole, bevorzugt Toluol und/oder
ein Methanol-Glycerol Gemisch aufweisen. Ein Austausch des Lösemittels
umfasst vorzugsweise einen Austausch von bis zu 50 Gew.-%, bezogen
auf das Gesamtgewicht des Hydrogels und/oder des Slurries, Wasser.
Vorzugsweise weist das Hydrogel im Schritt b) und/oder der Slurry
im Schritt c) wenigstens einen Wassergehalt im Bereich von 50 Gew.-%,
bezogen auf das Gesamtgewicht des Hydrogels und/oder des Slurries,
auf. Ein Sprühtrocknen
der Trägerpartikel
erfolgt beispielsweise bevorzugt aus einer wässrigen Lösung, es kann jedoch vorteilhaft
sein, das Lösemittel
vor einem Sprühtrocknen
wenigstens teilweise auszutauschen.
Der
pH-Wert des Hydrogels im Schritt b) und/oder des Slurries im Schritt
c) kann variieren, bevorzugt liegt der pH-Wert des Hydrogels und/oder
des Slurries im neutralen bis basischen Bereich. Vorzugsweise kann der
pH-Wert des Hydrogels und/oder des Slurries auf Werte im Bereich
von 8 bis 11 eingestellt werden, bevorzugt liegt der pH-Wert des
Slurries nach der Einstellung im Bereich von 8 bis 10. Die Einstellung
des pH-Wert des Hydrogels und/oder des Slurries kann mit geeigneten
Säuren
oder Basen erfolgen, vorzugsweise ist der pH-Wert mittels NH4OH einstellbar.
Es
kann ferner vorgesehen sein, dass dem Hydrogel im Schritt b) und/oder
dem Slurry im Schritt c) ein Binder zugesetzt wird, der den Teilchenbildungsprozess
beispielsweise während
des Sprühtrocknungsvorgangs
fördern
und/oder den Zusammenhalt der Partikel verbessern kann. Als Binder
können
besonders feine, z. B. kolloidal vorliegende, Partikel anorganischer
Oxide dienen. Es können
aber auch Hilfsstoffe, beispielsweise Polymerisate wie Cellulosederivate,
Polystyrol und/oder Polymethylmethacrylat als Binder zugegeben werden.
Vorteilhafter Weise setzt man dem Hydrogel im Schritt b) und/oder
dem Slurry im Schritt c) Hydroxymethylcellulose, bevorzugt im Bereich
von 0,1 Gew.-% bis 10 Gew.-%, besonders bevorzugt im Bereich von
1 Gew.-% bis 2 Gew.-%, bezogen auf den Gesamtfeststoffgehalt, zu.
Vorteilhafter
Weise kann die Viskosität
des Slurries im Schritt c) modifiziert werden. Eine Erhöhung der Viskosität des Slurries
ist beispielsweise durch Zugabe von Verbindungen der Erdalkalimetalle,
vorzugsweise ausgewählt
aus der Gruppe umfassend Hydroxide und/oder Oxide von Erdalkalimetallen,
beispielsweise von Verbindungen ausgewählt aus der Gruppe umfassend
Magnesiumhydroxid, Calciumhydroxid, Magnesiumoxid und/oder Calciumoxid
einstellbar. Vorzugsweise setzt man im Schritt c) dem Slurry Ca(OH)2 und/oder Mg(OH)2 im
Bereich von 1 Gew. % bis 10 Gew.-%, bevorzugt im Bereich von 2 Gew.-%
bis 4 Gew.-%, bezogen auf den Gesamtfeststoffgehalt, zu. Die Viskosität des Slurries
ist beispielsweise wesentlich für
die Partikelgröße der durch
Sprühtrocknen
erzeugbaren Trägerpartikel.
Wesentlich
für die
Herstellung des Trägers
für Katalysatoren
ist der Feststoffgehalt des Slurries. Üblicherweise werden hohe Feststoffgehalte
im Bereich von 10 Gew.-% bis 25 Gew. %, bezogen auf das Gesamtgewicht,
verwendet. Erfindungsgemäß stellt
man im Schritt c) den Feststoffgehalt des Slurries vor der Trocknung
auf ≤ 20
Gew.-%, bevorzugt ≤ 15
Gew.-%, weiterhin bevorzugt ≤ 12
Gew.-%, besonders bevorzugt ≤ 10 Gew.-%,
weiterhin besonders bevorzugt im Bereich von 5 Gew.-% bis 10 Gew.-%,
ganz besonders bevorzugt im Bereich von 8 Gew.-% bis 10 Gew.-%,
bezogen auf das Gesamtgewicht, ein.
Überraschender
Weise führt
ein geringer Feststoffgehalt des Slurries zu Trägerpartikeln, die besonders
vorteilhafte Partikeldurchmesser aufweisen.
Die
Größe der Partikel
kann vor dem Trocknen erneut kontrolliert werden, beispielsweise
kann der Slurry filtriert und/oder gesiebt werden, beispielsweise über ein
Sieb geeigneter Größe.
Die
Reihenfolge der Verfahrensschritte a) bis d) ist erfindungsgemäß nicht
auf die beschriebene Reihenfolge festgelegt, bevorzugt ist jedoch,
dass die Schritte in der angegebenen Reihenfolge durchgeführt werden.
Das
Trocknen des das feinpartikuläre
Hydrogel umfassenden Slurries unter Erhalt des Trägers erfolgt vorzugsweise
durch Sprühtrocknung.
Es kann jedoch auch erfindungsgemäß bevorzugt sein, das Trocknen durch
andere Verfahren, beispielsweise durch thermisches Trocknen, Trocknen
im Vakuum und/oder durch Extraktion des Wassers mittels eines organischen
Lösemittels
durchzuführen.
Weiterhin ist das Trocknen des das feinpartikuläre Hydrogel umfassenden Slurries
auch mittels einer Kombination geeigneter Verfahren durchführbar. Weiterhin
können
beispielsweise die sprühgetrockneten
Trägerteilchen
zusätzlich
thermisch getrocknet werden. Bevorzugt ist das Trocknen des das
feinpartikuläre
Hydrogel umfassenden Slurries mittels Sprühtrocknung durchführbar.
Die
Trägerpartikel
sind vorzugsweise durch Sprühtrockenen
des das feinpartikuläre
Hydrogel umfassenden Slurries herstellbar. Die Bedingungen des Sprühtrocknens
können
in weiten Bereichen variiert werden. Die Eigenschaften der Trägerpartikel
nach dem Sprühtrocknen
sind weitgehend durch die Eigenschaften des Slurries festgelegt,
somit sind die einzelnen Sprühparameter
für die
Eigenschaften der Träger
weitgehend unkritisch. Die Einstellung der Sprühparameter zur Erzielung der
gewünschten
Eigenschaften der Trägerpartikel, wie
Temperatur, Gasmenge, Gaseintritts- und -austrittstemperatur und/oder
Anfangs- und Endfeuchte, sind dem Fachmann bekannt und werden den
Eigenschaften des Gerätes
entsprechend ausgewählt.
Die
vorzugsweise mittels Sprühtrocknen
herstellbaren Trägerpartikel
weisen in der Regel eine sphäroidische,
d.h. kugelähnliche,
Gestalt auf. Die gewünschte
mittlere Partikelgröße der Träger nach
dem Sprühtrocknen
ist in weiten Bereichen variierbar und kann entsprechend der Verwendung
der Träger
angepasst werden. Die mittlere Partikelgröße der Träger kann somit beispielsweise
entsprechend verschiedenen Verfahren der Polymerisation eingestellt
werden.
Bevorzugt
weisen die vorzugsweise mittels Sprühtrocknung erzeugbaren Trägerpartikel
eine mittlere Partikelgröße im Bereich
von 1 μm
bis 350 μm,
bevorzugt im Bereich von 30 μm
bis 150 μm
und besonders bevorzugt im Bereich von 40 μm bis 100 μm auf. Besonders bevorzugt weisen
die vorzugsweise mittels Sprühtrocknung
erzeugbaren Trägerpartikel
eine mittlere Partikelgröße im Bereich
von 30 μm
bis 90 μm,
weiterhin bevorzugt im Bereich von 40 μm bis 70 μm, ferner bevorzugt im Bereich
von 40 μm
bis 50 μm
und ganz besonders bevorzugt im Bereich von 40 μm bis 55 μm, auf.
Besonders
bevorzugt weisen 70 Vol.-% bis 90 Vol.-% der Trägerpartikel, bevorzugt 80 Vol.-%
der Partikel, bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel, eine mittlere
Partikelgröße im Bereich
von ≥ 40 μm und ≤ 90 μm auf.
Trägerpartikel,
welche vorzugsweise zur Polymerisation in Slurry-Polymerisations-Verfahren
verwendbar sind, können
bevorzugt mittlere Partikelgrößen bis
zu 350 μm
aufweisen, bevorzugt weisen sie eine mittlere Partikelgröße im Bereich
von 30 μm
bis 150 μm
auf. Trägerpartikel,
welche vorzugsweise zur Polymerisation in Gasphasenwirbelschicht-Verfahren
verwendbar sind, weisen bevorzugt eine mittlere Partikelgröße im Bereich
von 30 μm
bis 120 μm
auf. Trägerpartikel,
welche vorzugsweise zur Polymerisation in Suspensions-Verfahren
verwendbar sind, weisen bevorzugt eine mittlere Partikelgröße im Bereich
von 30 μm
bis 300 μm
auf, Trägerpartikel,
welche vorzugsweise zur Polymerisation in Schleifen-Verfahren verwendbar
sind, weisen bevorzugt eine mittlere Partikelgröße im Bereich von 30 μm bis 150 μm auf. Trägerpartikel,
beispielsweise verwendbar für
die Polymerisation in Festbettreaktoren, weisen vorzugsweise mittlere
Partikelgrößen von ≥ 100 μm, bevorzugt
von ≥ 300 μm, weiterhin
bevorzugt im Bereich von 1 mm bis 10 mm, besonders bevorzugt in
Bereich von 2 mm bis 8 mm und noch bevorzugter im Bereich von 2,5
mm bis 5,5 mm auf.
Vorzugsweise
weisen 10 Vol. % bis 90 Vol.-% der in Schritt d) erzeugbaren Trägerpartikel,
bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel, eine Partikelgröße im Bereich
von ≥ 40 μm und ≤ 120 μm auf, bevorzugt weisen
30 Vol. % bis 80 Vol.-% der Partikel, bezogen auf das Gesamtvolumen
der Partikel, eine Partikelgröße im Bereich
von ≥ 30 μm bis ≤ 70 μm, auf. Bevorzugt
sind Partikelgrößen der
Trägerpartikel
im Bereich von ≥ 30 μm bis ≤ 70 μm.
Vorzugsweise
weisen in Schritt d) erzeugbare Trägerpartikel, eine Verteilung
der Partikelgrößen, insbesondere
des Sprühturmaustrags,
auf, wobei ≥ 90
Vol.-%, bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel, Partikel mit
einer Größe im Bereich
von ≥ 16 μm bis ≤ 500 μm, ≤ 75 Vol.-%
der Partikel mit einer Größe im Bereich
von ≥ 32 μm bis ≤ 200 μm und ≥ 30 Vol.-%
der Partikel mit einer Größe im Bereich
von ≥ 48 μm bis ≤ 150 μm umfassen.
Besonders
vorteilhaft weisen die Trägerpartikel
nach der Trocknung, insbesondere nach der Sprühtrocknung, einen geringen
Feinanteil auf. Unter dem Feinanteil der Trägerpartikel wird der Anteil
an Trägerpartikeln
verstanden, der eine Partikelgröße kleiner
als 25 μm,
bevorzugt kleiner als 22 μm,
besonders bevorzugt kleiner als 20,2 μm aufweist. Vorteilhafter Weise
weisen nach dem Trocknen ≤ 5
Vol.-% der Partikel, bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel,
eine Partikelgröße im Bereich
von > 0 μm bis ≤ 25 μm, bevorzugt
im Bereich von > 0 μm bis ≤ 22 μm, besonders
bevorzugt im Bereich von > 0 μm bis ≤ 20,2 μm auf. Bevorzugt
weisen ≤ 3
Vol.-%, besonders bevorzugt ≤ 2
Vol.-% der Partikel, bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel,
eine Partikelgröße im Bereich
von > 0 μm bis ≤ 25 μm, vorzugsweise
im Bereich von > 0 μm bis ≤ 22 μm, besonders
bevorzugt im Bereich von > 0 μm bis ≤ 20,2 μm auf. Vorzugsweise
weisen ≤ 5
Vol.-%, bevorzugt ≤ 2
Vol.-%, der Partikel, bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel,
eine Partikelgröße im Bereich
von > 0 μm bis ≤ 10 μm, auf.
Weiterhin
weisen vorzugsweise ≤ 30
Vol.-%, bevorzugt ≤ 20
Vol.-%, besonders bevorzugt ≤ 15
Vol.-%, ganz besonders bevorzugt ≤ 10
Vol.-%, der Partikel, bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel,
eine Partikelgröße im Bereich
von > 0 μm bis ≤ 35 μm, bevorzugt
im Bereich von > 0 μm bis ≤ 32 μm, auf.
Ein
hoher Feinanteil der Trägerpartikel
kann im Folgenden zu einem hohen Feinanteil der unter Verwendung
dieser Träger
erzeugten Polymerisate führen.
Somit wird ein großer
Vorteil der erfindungsgemäßen Träger dadurch
verwirklich, dass die Trägerpartikel
insbesondere nach einer Sprühtrocknung
einen geringen Feinanteil aufweisen.
Es
wurde überraschend
gefunden, dass die erfindungsgemäß herstellbaren
Trägerpartikel
sehr kompakte Trägerpartikel
ergeben, die nach Aufbringen von Katalysatorverbindungen in Polymerisationsreaktionen eine überraschend
hohe Aktivität
aufweisen können,
ohne dass die Trägerpartikel
eine möglichst
hohe Fragilität,
wie im Stand der Technik bevorzugt, aufweisen.
Die
erfindungsgemäß herstellbaren
Trägerpartikel
weisen ein Porenvolumen auf, welches vorzugsweise im Bereich von
0,2 ml/g bis ≤ 1,6
ml/g liegt, bevorzugt weisen die Trägerpartikel ein Porenvolumen
im Bereich von 0,5 ml/g bis ≤ 1,4
ml/g auf, besonders bevorzugt liegt das Porenvolumen im Bereich
von 0,8 ml/g bis 1,35 ml/g.
Die
erfindungsgemäß herstellbaren
Trägerpartikel
weisen einen Porendurchmesser auf, welcher vorzugsweise im Bereich
von 10 Å bis ≤ 200 Å liegt,
bevorzugt weisen die Trägerpartikel
ein Porenvolumen im Bereich von 20 Å bis ≤ 150 Å auf, besonders bevorzugt
liegt das Porenvolumen im Bereich von 50 Å bis 130 Å.
Auf
granulären
Trägern
basierende Katalysatoren weisen häufig eine geringere Produktivität im Vergleich
zu sprühgetrockneten
Trägern
auf. Weiterhin weisen granuläre
Träger
vielfach eine höhere
Festigkeit auf als sprühgetrocknete
Träger.
Der überraschende
Vorteil der erfindungsgemäß herstellbaren
Träger
gegenüber
granulären
Trägern
liegt darin, dass diese in besonders bevorzugten Ausführungsformen
eine höhere
katalytischen Aktivität
als granuläre
Träger
bei einer vergleichbaren Festigkeit aufweisen.
Die
Oberfläche
des anorganischen Trägers
kann ebenfalls in weiten Bereichen durch das Trocknen, insbesondere
durch das Verfahren der Sprühtrocknung,
variiert werden. Vorzugsweise erzeugt man Partikel des anorganischen
Trägers,
insbesondere eines Sprühturmaustrages,
welche eine Oberfläche
im Bereich von 100 m2/g bis 1000 m2/g, bevorzugt im Bereich von 150 m2/g bis 700 m2/g
und besonders bevorzugt im Bereich von 200 m2/g
bis 500 m2/g aufweisen.
Bevorzugt
weisen Träger,
die für
die Polymerisation verwendbar sind, eine Oberfläche im Bereich von 200 m2/g bis 500 m2/g
auf. Die spezifische Oberfläche
der Trägerpartikel
bezieht sich auf die Oberfläche
der Trägerpartikel,
die mittels Stickstoffadsorption gemäß der BET Technik bestimmt
wurde.
Das
Litergewicht der anorganischen Träger für Katalysatoren liegt bevorzugt
im Bereich von 250 g/l bis 1200 g/l, wobei das Litergewicht abhängig von
dem Wassergehalt des Trägers
variieren kann. Vorzugsweise liegt das Litergewicht für wasserhaltige
Trägerpartikel
im Bereich von 500 g/l bis 1000 g/l, weiterhin bevorzugt im Bereich
von 600 g/l bis 950 g/l und besonders bevorzugt im Bereich von 650
g/l bis 900 g/l. Für
Träger, die
kein Wasser oder einen sehr geringen Wassergehalt aufweisen, liegt
das Litergewicht bevorzugt bei 250 g/l bis 600 g/l.
Vorzugsweise
stellt man den erfindungsgemäßen Träger auf
Basis eines Kieselsäure-Hydrogels
her. Folglich umfasst der Träger
bevorzugt einen hohen Anteil an SiO2. Vorzugsweise
liegt der Siliciumgehalt des Trägers
im Bereich von ≥ 10
Gew.-%, bevorzugt im Bereich von ≥ 15
Gew.-%, weiterhin
bevorzugt im Bereich von ≥ 20
Gew.-%, besonders bevorzugt im Bereich von ≥ 25 Gew.-%, ferner besonders
bevorzugt im Bereich von ≥ 30
Gew.-%, weiterhin besonders bevorzugt im Bereich von ≥ 40 Gew.-%,
ganz besonders bevorzugt im Bereich von ≥ 50 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des
Trägers.
Dem
Hydrogel im Schritt b) und/oder im Schritt c) dem Slurry auf Basis
des feinpartikulären
Hydrogels, vorzugsweise Kieselsäure-Hydrogels,
kann Aluminium zugesetzt werden, bevorzugt ausgewählt aus
Verbindungen aus der Gruppe umfassend Al2O3, AlPO4 und/oder
AlOOH. Vorzugsweise liegt der Alumiumgehalt des Trägers im
Bereich von ≥ 5
Gew.-%, bevorzugt im Bereich von ≥ 10
Gew.-%, weiter bevorzugt im Bereich von ≥ 15 Gew.-%, weiterhin bevorzugt
im Bereich von ≥ 20
Gew.-%, besonders bevorzugt im Bereich von ≥ 25 Gew.-%, ferner besonders
bevorzugt im Bereich von ≥ 30
Gew.-%, weiterhin besonders bevorzugt im Bereich von ≥ 40 Gew.-%,
ganz besonders bevorzugt im Bereich von ≥ 50 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des
Trägers.
Dem
Hydrogel im Schritt b) und/oder im Schritt c) dem Slurry auf Basis
des feinpartikulären
Hydrogels, vorzugsweise Kieselsäure-Hydrogels,
können
ferner Zirkonverbindungen zugesetzt werden, vorzugsweise ausgewählt aus
Verbindungen aus der Gruppe umfassend Zirkonhydroxid, Zirkonoxid/-hydroxid,
ZrO2, ZrO(NO3)2, Zr(OR)4 und/oder
Zr(OOCR)4, wobei R vorzugsweise ausgewählt ist
aus der Gruppe umfassend substituiertes oder unsubstituiertes Alkyl
mit C1 bis C20,
wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, n-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, n-Hexyl,
n-Heptyl, n-Octyl, Vinyl, Allyl, Benzyl und/oder Phenyl. Die Zirkonverbindungen
können
mit dem Hydrogel und/oder dem Slurry vermahlen werden und/oder getrennt,
vorzugsweise nass, vermahlen werden.
Vorzugsweise
liegt der Zirkongehalt des Trägers
im Bereich von ≥ 0,1
Gew.-% bis ≤ 10
Gew.-%, bevorzugt im Bereich von ≥ 0,5
Gew.-% bis ≤ 5
Gew. %, weiterhin bevorzugt im Bereich von ≥ 1 Gew.-% bis ≤ 4 Gew.-%,
besonders bevorzugt im Bereich von ≥ 2 Gew.-% bis ≤ 3 Gew.-%,
bezogen auf das Gesamtgewicht des Trägers.
Dem
Hydrogel im Schritt b) und/oder im Schritt c) dem Slurry auf Basis
des feinpartikulären
Hydrogels, vorzugsweise Kieselsäure-Hydrogels,
kann weiterhin Titan zugesetzt werden, vorzugsweise ausgewählt aus Verbindungen
aus der Gruppe umfassend Titanhydroxid, Titanoxid/-hydroxid, TiO2, TiO(NO3)2, Ti(OR)4 und/oder
Ti(OOCR)4, wobei R vorzugsweise ausgewählt ist
aus der Gruppe umfassend substituiertes oder unsubstituiertes Alkyl
mit C1 bis C20,
wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, n-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, n-Hexyl,
n-Heptyl, n-Octyl, Vinyl, Allyl, Benzyl und/oder Phenyl. Die Titanverbindungen
können
mit dem Hydrogel und/oder dem Slurry vermahlen werden und/oder getrennt;
vorzugsweise nass, vermahlen werden. Vorzugsweise liegt der Titangehalt
des Trägers
im Bereich von ≥ 0,1
Gew.-% bis ≤ 10
Gew.-%, bevorzugt im Bereich von ≥ 0,5
Gew.-% bis ≤ 5
Gew.-%, weiterhin bevorzugt im Bereich von ≥ 1 Gew.-% bis ≤ 4 Gew.-%,
besonders bevorzugt im Bereich von ≥ 2 Gew.-% bis ≤ 3 Gew.-%,
bezogen auf das Gesamtgewicht des Trägers.
Die
erfindungsgemäßen Träger für Katalysatoren
sind für
vielfältige
Anwendungen geeignet, beispielsweise als Träger für Hydrierungskatalysatoren,
als Träger
für Dehydrierungskatalysatoren
und/oder als Träger für Festbettkatalysatoren.
Beispielsweise sind die erfindungsgemäßen Träger für Katalysatoren für Hydrierungskatalysatoren
auf Basis von imprägnierten
Rutheniumverbindungen für
die Hydrierung von aromatischen Ringen zu aliphatischen Ringen in
Anwesenheit von polaren funktionellen Gruppen geeignet. Vorzugsweise sind
erfindungsgemäße Träger für Katalysatoren
zur Herstellung geträgerter
Katalysatoren für
die Polymerisation und/oder Copolymerisation von Olefinen Verwendbar.
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
herstellbaren Träger
weisen eine hohe mechanische Festigkeit auf und sind insbesondere
auch für
die Verwendung in Wirbelschichtreaktoren und/oder gerührten Gasphasenreaktoren
geeignet.
Die
erfindungsgemäßen Träger sind
jedoch nicht auf Anwendungen, die das Aufbringen von Katalysatorverbindungen
umfassen, beschränkt.
Beispielsweise können
die erfindungsgemäßen Träger ebenso
für das
Aufbringen von Stoffen geeignet sein, die keine katalytische Aktivität aufweisen.
Weiterhin können
die erfindungsgemäßen Träger ebenso
für den
Einsatz in Anwendungen der modernen organischen Synthese und industriellen
Verfahren als Katalysator geeignet sein. Insbesondere sind die erfindungsgemäßen Träger selbst als
Katalysatoren, beispielsweise in organischen Reaktionen verwendbar,
d. h. der Träger
kann katalytische Eigenschaften aufweisen.
Die
geträgerten
Katalysatoren sind beispielsweise dadurch herstellbar, dass man
einen oder mehrere Katalysatorverbindungen sowie optional Aktivatoren
auf einen erfindungsgemäßen Träger aufbringt.
Erfindungsgemäße Träger sind
besonders bevorzugt mit einem für
die Polymerisation von Olefinen geeigneten Katalysator verwendbar.
Als Katalysatoren sind hierbei besonders bevorzugt Katalysatoren
ausgewählt
aus der Gruppe umfassend Ziegler-Natta Katalysatoren, Phillips-Katalysatoren,
vorzugsweise auf der Basis von Chromoxiden und/oder Katalysatorsystemen
mit einem einheitlich definierten aktiven Zentrum, sogenannte Single-Site-Katalysatoren, welche
einen Metallkomplex, beispielsweise Metallocene, Chrom-, Eisen-,
Cobalt-, Vanadium-, Nickel-, Palladium- Systeme, sonstige Übergangsmetall-Systeme
und/oder einen oder mehrere Aktivatorverbindungen umfassen können, verwendbar.
Geeignete
Aktivatorverbindungen und/oder Cokatalysatoren können beispielsweise ausgewählt sein aus
der Gruppe umfassend Aluminiumverbindungen wie cyclische und lineare
Alumoxane, beispielsweise Methylaluminoxan (MAO), Elektronendonorverbindungen,
Aluminiumalkyle, Borane, Boroxine, Borate, Alkylverbindungen von
Lithium, Magnesium oder Zink, siliciumorganische Verbindungen, Aktivatorverbindungen
mit stärker
oxidierenden Eigenschaften und/oder Mischungen davon.
Träger für Katalysatoren
sind nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
in hoher Qualität
herstellbar. Ein großer
Vorteil der gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
herstellbaren Träger
für Katalysatoren
ist, dass diese in bevorzugten Ausführungsformen trotz ihrer Porosität eine vorteilhafte
Härte und
Kompaktheit aufweisen. Die erfindungsgemäßen Träger weisen vorzugsweise eine
geringere Zerbrechlichkeit und/oder Fragilität als die im Stand der Technik üblichen
Träger
auf.
Die
vorteilhaften Eigenschaften der gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
herstellbaren Träger für Katalysatoren
können
dazu führen,
dass beispielsweise in Polymerisationsreaktionen unter Verwendung der
erfindungsgemäßen Träger in Kombination
mit einem für
die Polymerisation von Olefinen üblichen,
dem Fachmann bekannten, Katalysator der Feinanteil der Polymerausbeute
deutlich verringert ist. Der Feinanteil eines Polymerisates bezeichnet
den Anteil, der kleiner als 250 μm
ist, der Feinstanteil eines Polymerisates bezeichnet den Anteil,
der kleiner als 125 μm
ist. Überraschender
Weise weisen die unter Verwendung erfindungsgemäß herstellbarer Träger erzeugten
Polymere in bevorzugten Ausführungsformen
einen überraschend
geringen Anteil des Polymerisates, welcher eine Größe kleiner
als 250 μm
oder 125 μm
umfasst, auf.
Die
sehr geringen Feinanteile, die in Polymerisationsverfahren unter
Verwendung der gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
herstellbaren Träger,
erzielt werden können
bedeuten einen besonderen Vorteil der vorliegenden Erfindung.
Ein
geringerer Feinanteil des Polymerisats kann zu einem Polymerisationsprodukt
mit verbesserten Eigenschaften, beispielsweise einer verbesserten
Foliennote und/oder einem geringeren Stippenniveau der Polymerfolien,
führen.
Ein geringerer Feinanteil des Polymerisats kann ferner zu einer
bedeutend besseren Handhabbarkeit des Polymerisationsvertahrens
führen.
Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Träger liegt in bevorzugten Ausführungsformen
darin, dass unter Verwendung der gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
herstellbaren Träger
das Schüttgewicht
der Polymerausbeute deutlich erhöht
ist.
Ein
weiterer großer
Vorteil der erfindungsgemäßen Träger liegt
in besonders bevorzugten Ausführungsformen
in einer überraschend
hohen Aktivität
und Produktivität
der auf diesen Trägern
geträgerfen
Katalysatoren bei der Polymerisation und Copolymerisation von Olefinen.
Vorteilhafter
Weise können
die gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
herstellbaren Träger
Polymerisationsreaktionen mit einer hohen Aktivität und einer
Polymerausbeute, die ein hohes Schüttgewicht aufweist, ermöglichen.
Katalysatorsysteme
umfassend erfindungsgemäß herstellbare
Träger
für Katalysatoren
sind unter Aufbringen wenigstens eines Übergangsmetalls und/oder wenigstens
einer Übergangsmetallverbindung
auf den Träger
für Katalysatoren
und gegebenenfalls Aktivierung herstellbar.
Um
dem Träger
anhaftende Verunreinigungen, insbesondere Feuchtigkeit, zu entfernen,
kann der Träger
vor dem Aufbringen der Übergangsmetallverbindungen
und/oder vor der Dotierung ausgeheizt werden, wobei Temperaturen
im Bereich von 45°C
bis 1000°C,
bevorzugt im Bereich von 100°C
bis 750°C
bevorzugt sind. Dieses Ausheizen erfolgt während 0,5 Stunden bis 24 Stunden,
bevorzugt während
1 Stunde bis 12 Stunden. Das Ausheizen kann in einem Festbettverfahren,
einem gerührten
Kessel oder einem Fließbettverfahren erfolgen.
Die Druckbedingungen sind abhängig
von dem gewählten
Verfahren, allgemein kann das Ausheizen bei Atmosphärendruck
erfolgen, vorteilhaft sind jedoch verminderte Drücke im Bereich von 0,1 mbar
bis 500 mbar, besonders vorteilhaft im Bereich von 1 mbar bis 100
mbar und ganz besonders vorteilhaft im Bereich von 2 mbar bis 20
mbar. Für
Fließbettverfahren
empfiehlt es sich, bei leicht erhöhtem Druck, in einem Bereich von ≥ 1 bar bis
5 bar, bevorzugt im Bereich von 1,1 bar bis 1,5 bar, zu arbeiten.
Auch
eine chemische Vorbehandlung des Trägermaterials mit einer Alkylverbindung
bevorzugt von Aluminium, Lithium, Zink, Magnesium und/oder Bor,
wie Al(R)3, LiR, ZnR2,
MgR2, MgR(Hal), BR3,
AlRn(X)m oder einem
Alumoxan ist möglich,
wobei Hal vorzugsweise ein Halogenatom umfasst, X vorzugsweise OR,
Cl, Br umfasst, wobei R vorzugsweise ein Alkyl mit C1-C12, bevorzugt ein Alkyl mit C1-C6 und besonders bevorzugt ein Alkyl mit C1-C4 wie Methyl,
Ethyl, Butyl oder Isobutyl umfasst und n und m vorzugsweise ganze
Zahlen von 0 bis 3 sind.
Vorzugsweise
bringt man auf den Träger
für Katalysatoren
wenigstens ein Übergangsmetall
und/oder wenigstens eine Verbindung eines Übergangsmetalls, umfassend Übergangsmetalle
ausgewählt
aus der Gruppe umfassend Sc, Y, La, Ti, Zr, Hf, V, Nb, Ta, Cr, Mo,
W, Mn, Tc, Re, Fe, Ru, Os, Co, Rh, Ir, Ni, Pd, Pt, Cu, Ag, Au, Zn,
Cd und/oder Hg, bevorzugt Ti, Zr, Cr, Fe, Ni, und/oder Pd, auf.
Als Übergangsmetallverbindungen
sind beispielsweise klassische Ziegler- Verbindungen oder Ziegler-Natta
Verbindungen verwendbar. Übliche
Katalysatoren dieser Art werden beispielsweise in Ullmann's Encyclopedia of
Industrial Chemistry, Vol. A 21, 4. Aufl. 1992, S. 502 ff, beschrieben.
Bevorzugte Katalysatoren sind beispielsweise in US-A-4 857 613 sowie
in DE-A-19 529 240 beschrieben. Bevorzugt sind Verbindungen auf
der Basis von Titan, klassische Phillips Katalysatoren auf der Basis
von Chromoxiden, Single-site Katalysatoren auf der Basis von Metallocenen,
sogenannte constrained geometry Komplexe, Nickel und Palladium Bisimin-Systeme, Eisen und
Cobalt Pyridinbisimin-Verbindungen und/oder Chromamide verwendbar.
Geeignete
Chromverbindungen sind beispielsweise Chromtrioxid, Chromhydroxid
sowie lösliche
Salze des dreiwertigen Chroms mit einer organischen oder anorganischen
Säure wie
Acetate, Oxalate, Sulfate oder Nitrate. Besonders bevorzugt sind
Salze von solchen Säuren
verwendbar, die beim Aktivieren rückstandsfrei im wesentlichen
in Chrom(VI) übergehen,
wie Chrom(III)nitratnonahydrat. Ferner sind ebenfalls Chelatverbindungen
des Chroms wie Chromderivate von β-Diketonen, β-Ketoaldehyden
oder β-Dialdehyden und/oder
Komplexverbindungen des Chroms wie Chrom(III)acetylacetonat oder
Chromhexacarbonyl, oder auch metallorganische Verbindungen des Chroms,
wie Bis(cyclopentadienyl)chrom(II), organische Chrom(VI)säureester
oder Bis(aren)chrom(0) verwendbar.
Die
Dotierung des Katalysatorträgers
mit einer chromhaltigen Komponente erfolgt vorzugsweise aus einer
Lösung
oder bei flüchtigen
Verbindungen aus der Gasphase. Beispielsweise kann die Herstellung
von geträgerten
Chromkatalysatoren in zwei Schritten erfolgen. In einem ersten Schritt
kann das Trägermaterial zunächst mit
einer löslichen
Chromverbindung in einem geeigneten Lösemittel in Kontakt gebracht
werden und anschließend
das Lösemittel
entfernt werden. Das Trägermaterial
kann dazu in einem Lösungsmittel
oder auch in einer Lösung
der Chromverbindung suspendiert werden. Anschließend kann in einem zweiten
Schritt das Gemisch aus Träger
und Chromverbindung, vorzugsweise im Luftstrom oder im Sauerstoffstrom,
bei hohen Temperaturen, bevorzugt bei Temperaturen im Bereich von
300°C bis
1100°C calciniert
werden. Die Beschaffenheit des Trägermaterials ist hierbei von
großer
Bedeutung.
Vorzugsweise
wird die Chromverbindung zu dem Träger gegeben, der Träger kann
jedoch auch in einer Lösung
die die entsprechende Chromverbindung umfasst suspendiert und die
flüssigen
Bestandteile der Reaktionsmischung unter dauernder, möglichst
homogener, Durchmischung abgedampft werden. Als Lösemittel
eignen sich beispielsweise Wasser, Alkohole, Ketone, Ether, Ester
und Kohlenwasserstoffe. Das Aufbringen einer Chromverbindung erfolgt
vorzugsweise aus einer 0,05 Gew.-%-igen bis 15 Gew.-%-igen Lösung einer unter
den Bedingungen der Aktivierung in Chromtrioxid übergehenden Chromverbindung
in einem C1- bis C4-Alkohol,
wobei das jeweilige Lösemittel
vorzugsweise nicht mehr als 20 Gew.-% Wasser enthält. Ferner
ist auch eine Beladung des Trägers
ohne Lösemittel
beispielsweise durch mechanisches Mischen möglich.
Das
Gewichtsverhältnis
der Chromverbindungen zum Träger
während
der Beladung liegt bevorzugt im Bereich von 0,001 : 1 bis 200 :
1, vorzugsweise im Bereich von 0,005 : 1 bis 100 : 1.
Der
Chromgehalt der gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
unter Aufbringen wenigstens einer Chromverbindung herstellbaren
geträgerten
Katalysatoren macht vorzugsweise, bezogen auf das Element, 0,1 Gew.-%
bis 5 Gew.-%, bevorzugt 0,2 Gew.-% bis 1,5 Gew.-%, bezogen auf das
Gesamtgewicht des geträgerten
Katalysators, aus. Vorzugsweise beträgt der Chromgehalt bezogen
auf das Element, 0,3 Gew.-% bis 1,0 Gew.-%, bevorzugt 0,5 Gew.-%
bis 0,7 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des geträgerten Katalysators.
Die
erfindungsgemäß herstellbaren
geträgerten
Katalysatoren, vorzugsweise Katalysatoren vom Typ der Phillips-Katalysatoren,
insbesondere Chromkatalysatoren, können gegebenenfalls mehrere Übergangsmetalle
und/oder Verbindungen von Übergangsmetallen
umfassen.
Bevorzugt
bringt man auf den mit wenigstens einem Übergangsmetall und/oder einer
Verbindung eines Übergangsmetalls
modifizierten Träger
für Katalysatoren
wenigstens ein weiteres Übergangsmetall und/oder
wenigstens eine weitere Verbindung eines Übergangsmetalls, bevorzugt
umfassend Übergangsmetalle
ausgewählt
aus der Gruppe umfassend Ti, Zr, Hf, V, Cr, Fe, Co, Ni, Zn und/oder
Pd, auf.
Katalysatorsysteme
vom Typ der Ziegler-Natta-Katalysatoren können wenigstens eine Verbindung
eines Übergangsmetalls,
beispielsweise Titan und/oder Vanadium, sowie eine Verbindung des
Magnesiums und/oder eine interne Elektronendonorverbindung sowie
Cokatalysatoren und/oder eine Aluminiumverbindung und gegebenenfalls
eine weitere externe Elektronendonorverbindung aufweisen.
Erfindungsgemäß sind sowohl
reine Übergangsmetallverbindungen
als auch Mischungen verschiedener Übergangsmetallverbindungen
zur Modifikation des Trägers
verwendbar, wobei sowohl Mischungen von Metallocenen oder Ziegler-Natta-Verbindungen
untereinander als auch Mischungen von Metallocenen mit Ziegler-Natta-Verbindungen
vorteilhaft sein können.
Ebenfalls können
auch Mischungen von Metallocenen, Ziegler-Natta-Verbindungen und/oder
Chromverbindungen geeignet sein.
Bei
der Herstellung eines geträgerten
Katalysators ist es ferner bevorzugt, dass man auf den Träger für Katalysatoren
wenigstens eine Komplexverbindung eines Übergangsmetalls, bevorzugt
eine Metallocenverbindung, vorzugsweise umfassend ein Übergangsmetall
ausgewählt
aus der Gruppe umfassend Ti, Zr, Hf, V, Cr, Fe, Co, Ni, Zn und/oder
Pd aufbringt.
Bevorzugt
sind solche Übergangsmetallkomplexe,
welche zwei miteinander verbrückte
aromatische Ringsysteme als Liganden enthalten. Verwendbar sind
beispielsweise verbrückte,
vorzugsweise ansa-verbrückte,
wie unverbrückte
Metallocenkomplexe mit π-Liganden
wie Cyclopentadienyl-, Indenyl- oder Fluorenyl-Liganden, die vorzugsweise
substituiert sein können,
wobei sich symmetrische oder unsymmetrische Komplexe mit Zentralmetallen
ergeben können.
Vorzugsweise umfassen verwendbare Metallocenverbindungen ein Übergangsmetall
ausgewählt
aus der Gruppe umfassend Ti, Zr, Hf, V, Cr, Fe, Co, Ni, Zn und/oder
Pd, wobei Titan und insbesondere Zirkon besonders bevorzugt sind.
Bevorzugt
sind Zirkonocen- oder Titanocenkomplexe der Oxidationsstufe +4,
besonders bevorzugt Zirkonkomplexe der Oxidationsstufe +4, verwendbar.
Bevorzugte Zirkonverbindungen sind beispielsweise aus
DE 197 16 239 A1 bekannt.
Weiterhin bevorzugte Verbindungen, insbesondere Singe-site-Systeme,
sind beispielsweise aus Chem. Rev., 2000, Vol. 100(4), S. 1167-1682
und/oder V.C. Gibson et al., Chem. Rev., 2003, 103, 283-315 bekannt.
Besonders
bevorzugt sind Zirkonverbindungen ausgewählt aus der Gruppe umfassend
Bis(cyclopentadienyl)zirkondichlorid, Bis(pentamethylcyclopentadienyl)-zirkondichlorid,
Bis(methylcyclopentadienyl)-zirkondichlorid, Bis(ethylcyclopentadienyl)-zirkoniumdichlorid,
Bis(nbutylcyclopentadienyl)-zirkondichlorid, Bis(trimethylsilylcyclopentadienyl)-zirkondichlorid,
die entsprechenden Dimethylzirkoniumverbindungen, Ethylenbis(4,5,6,7-tetrahydro-1-indenyl)zirkondichlorid,
und/oder Bis-(1,3- dimethylcyclopentadienyl)zirkon-dichlorid, wobei
die Verbindung Bis(n-butylcyclopentadienyl)zirkon-dichlorid, n-BuMeCp2ZrC12, ganz besonders
bevorzugt ist.
Der
Zirkongehalt der gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
herstellbaren geträgerten
Metallocenkatalysatoren macht vorzugsweise 0,01 Gew.-% bis 2 Gew.-%,
bevorzugt 0,03 Gew.-%
bis 1 Gew.-% und besonders bevorzugt 0,05 Gew.-% bis 0,5 Gew.-%,
bezogen auf das Gesamtgewicht des geträgerten Katalysators, aus.
Es
ist auch möglich
Mischungen verschiedener Metallocenverbindungen oder Mischungen
verschiedener Katalysatoren in der Polymerisation einzusetzen.
Eine
Aktivierung der auf erfindungsgemäß herstellbare Träger aufgebrachten Übergangsmetalle und/oder
Verbindungen von Übergangsmetallen
erfolgt gegebenenfalls in Abhängigkeit
von den verwendeten Übergangsmetallen
und/oder Verbindungen.
Vorteilhafter
Weise aktiviert man den mit wenigstens einem Übergangsmetall und/oder wenigstens
einer Verbindung eines Übergangsmetalls
modifizierten Träger
für Katalysatoren,
vorzugsweise indem man thermisch aktiviert, bevorzugt calciniert
und/oder oxidiert, halogeniert, vorzugsweise fluoriert, und/oder
wenigstens eine Aktivatorverbindung zusetzt.
Eine
Aktivierung des mit wenigstens einem Übergangsmetall und/oder wenigstens
einer Verbindung eines Übergangsmetalls
modifizierten Träger
für Katalysatoren
kann in üblicher
Weise erfolgen.
Eine
Aktivierung eines mit Chrom oder einer Chromverbindung modifizierten
Katalysators erfolgt bevorzugt unter Bedingungen, die so gewählt sind,
dass das Chrom im fertigen Katalysator im wesentlichen im sechswertigen
Zustand vorliegt.
Eine
thermische Aktivierung eines beispielsweise mit Chrom oder einer
Chromverbindung modifizierten Katalysators erfolgt vorzugsweise
durch Erhitzen in einer oxidierenden Atmosphäre, kann aber auch in nicht-oxidierenden
Atmosphäre
beispielsweise in Inertgas, Stickstoff oder reduzierenden Gas wie
CO oder Wasserstoff oder im Vakuum erfolgen.
In
bevorzugten Ausführungsformen
kann vorgesehen sein, dass man einen wenigstens mit Chrom oder einer
Chromverbindung modifizierten Träger
für Katalysatoren
aktiviert, indem man:
- a) halogeniert; und/oder
- b) in einer oxidierenden, reduzierenden und/oder neutralen Atmosphäre thermisch
aktiviert; und/oder
- c) erneut in reduzierender Atmosphäre thermisch aktiviert,
wobei
man bevorzugt bei Temperaturen im Bereich von 400°C bis 1000°C, vorzugsweise
im Bereich von 450°C
bis 900°C
thermisch aktiviert. Es ist bevorzugt, dass man einen wenigstens
mit Chrom oder einer Chromverbindung modifizierten Träger für Katalysatoren
aktiviert, indem man halogeniert, und in einer oxidierenden, reduzierenden
und/oder neutralen Atmosphäre
thermisch aktiviert und anschließend nochmals in reduzierender
Atmosphäre
aktiviert.
Die
thermische Aktivierung erfolgt vorzugsweise in einem Gasstrom, welcher
wasserfreien Sauerstoff in einer Konzentration von über 10 Vol.-%
enthält,
z. B. in Luft, bei einer Temperatur im Bereich von 400°C bis 1100°C, bevorzugt
im Bereich von 500°C
bis 900°C.
Hierbei kann die Aktivierung in einem Fließbett und/oder in einem stationären Bett,
oder in einem Wirbelbett, bevorzugt unter Vakuum, erfolgen. Bevorzugt
erfolgt eine thermische Aktivierung in Wirbelbettreaktoren.
Mit
Chrom oder einer Chromverbindung modifizierte Katalysatoren können ferner
mit Fluorid dotiert werden. Eine Dotierung mit Fluorid kann während der
Herstellung des Trägers,
dem Aufbringen des Übergangsmetalls
oder der Übergangsmetallverbindung
oder während
der Aktivierung erfolgen. In einer bevorzugten Ausführungsform
der Herstellung des geträgerten
Katalysators wird die Dotierung während des Aufbringens des Übergangsmetalls
oder der Übergangsmetallverbindung
durchgeführt,
wobei ein Fluorierungsmittel zusammen mit der gewünschten
Chromkomponente, beispielsweise durch Coimprägnierung des Trägers mit einer
Lösung
des Fluorierungsmittels und der gewünschten Chromverbindung, aufgebracht
wird.
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
erfolgt die Dotierung mit Fluor im Anschluss an die Aufbringung
des Chroms während
des Aktivierungsschrittes des erfindungsgemäßen Verfahrens. Dabei wird die
Fluorid-Dotierung besonders bevorzugt zusammen mit der Aktivierung
bei Temperaturen im Bereich von 400°C bis 900°C in Luft durchgeführt. Eine
geeignete Vorrichtung dazu ist beispielsweise ein Wirbelschichtaktivator.
Fluorierungsmittel sind vorzugsweise ausgewählt aus der Gruppe umfassend
CIF3, BrF3, BrF5, (NH4)2SiF6(Ammoniumhexafluorosilikat), NH4BF4, (NH4)2AlF6, NH4HF2,
(NH4)3PF6, (NH4)2TiF6 und (NH4)2ZrF6 geeignet. Bevorzugt
sind Fluorierungsmittel ausgewählt
aus der Gruppe umfassend (NH4)2SiF6, NH4BF4, (NH4)2AlF6,
NH4HF2, (NH4)3PF6 einsetzbar.
Besonders bevorzugt ist (NH4)2SiF6 einsetzbar.
Das
Fluorierungsmittel wird im allgemeinen in einer Menge im Bereich
von 0,5 Gew.-% bis 10 Gew.-%, bevorzugt im Bereich von 0,5 Gew.-%
bis 8 Gew.-%, besonders bevorzugt im Bereich von 1 Gew.-% bis 5 Gew.-%,
ganz besonders bevorzugt im Bereich von 1 Gew.-% bis 3 Gew.-%, bezogen
auf die Gesamtmasse des eingesetzten Katalysators, eingesetzt. Vorzugsweise
werden 2 Gew.-% bis 2,5 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmasse des
eingesetzten Katalysators, eingesetzt In Abhängigkeit von der Fluoridmenge
im Katalysator können
die Eigenschaften der hergestellten Polymere variiert werden.
Vorteilhafter
Weise kann eine Fluorierung des Katalysatorsystems zu einer engeren
Molekulagewichtsverteilung der durch eine Polymerisation erhältlichen
Polymerisate führen,
als eine Polymerisation durch einen nicht fluorierten Katalysator.
Zur
erfindungsgemäßen Herstellung
eines geträgerten
Katalysators verwendbare Metallocenkomplexe sind für sich teilweise
nicht oder wenig polymerisationsaktiv und können mit einem Aktivator in
Kontakt gebracht werden um eine gute Polymerisationsaktivität entfalten
zu können.
Aus diesem Grund werden Verfahren zur Polymerisation von Olefinen
durchgeführt,
indem man die Polymerisation und/oder Copolymerisation in Gegenwart
von Metallocenkomplex(en) gegebenenfalls in Anwesenheit von wenigstens
einer Aktivatorverbindung durchführt.
Geeignete
Aktivatorverbindungen sind beispielsweise solche vom Alumoxantyp,
Alkylverbindungen von Lithium, Magnesium, Bor, beispielsweise B(C2H5)3,
und/oder Zink, Verbindungen wie Aluminiumalkyle, Aluminiumalkoxyalkyle,
Aluminiumhydridalkyle und/oder AlR2Hal,
wobei Hal ein Halogenatom, R vorzugsweise ein Alkyl mit C1-C12, bevorzugt
ein Alkyl mit C1-C6 und
besonders bevorzugt ein Alkyl mit C1-C4 wie Methyl, Ethyl, Butyl oder Isobutyl
umfasst. Kombinationen von verschiedenen Aktivatoren sind ebenfalls
verwendbar.
Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
herstellbare geträgerte
Katalysatoren sind insbesondere verwendbar für die Polymerisation und/oder
Copolymerisation von Olefinen.
Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
herstellbaren geträgerten
Katalysatoren sind insbesondere zur Polymerisation und/oder Copolymerisation
von Olefinen verwendbar, indem man die Polymerisation und/oder Copolymerisation
in Gegenwart von geträgerten
Katalysatoren nach einem der vorherigen Ansprüche durchführt.
Die
erfindungsgemäß herstellbaren
Katalysatorsysteme sind in den bekannten Polymerisationsvertahren,
wie Hochdruck-Polymerisationsvertahren, Suspensions-Polymerisationsverfahren,
Lösungs-Polymerisationsverfahren
und/oder Gasphasenpolymerisation verwendbar. Geeignete Reaktoren
sind beispielsweise kontinuierlich betriebene Rührreaktoren, Schleifenreaktoren,
Wirbelbettreaktoren oder horizontal oder vertikal gerührte Pulverbettreaktoren,
Rohrreaktoren oder Autoklaven. Selbstverständlich kann die Reaktion auch
in einer Reihe von mehreren, hintereinander geschalteten Reaktoren
erfolgen. Die Verweilzeit hängt
entscheidend von den jeweils gewählten
Reaktionsbedingungen ab. Sie liegt üblicherweise im Bereich von
0,2 Stunden bis 20 Stunden, meistens im Bereich von 0,5 Stunden
bis 10 Stunden. Vorteilhafte Druck- und Temperaturbereiche der Polymerisationsreaktionen
können
in weiten Bereichen variieren und liegen vorzugsweise im Bereich
von -20°C
bis 300°C
und/oder im Bereich von 1 bar bis 4000 bar, abhängig von der Polymerisationsmethode.
Bei
Hochdruck-Polymerisationsverfahren liegt der Druck vorzugsweise
im Bereich von 1000 bar bis 4000 bar, bevorzugt im Bereich von 2000
bar bis 3500 bar, die Temperatur vorzugsweise im Bereich von 200°C bis 280°C, bevorzugt
im Bereich von 220°C
bis 270°C.
Bei Lösungs-Polymerisationsverfahren
liegt die Temperatur vorzugsweise im Bereich von 110°C bis 250°C, bevorzugt
im Bereich von 120°C
bis 160°C.
Bei Lösungs-Polymerisationsverfahren
liegt der Druck vorzugsweise im Bereich bis 150 bar. Bei Suspensions-Polymerisationen
wird üblicherweise
in einem Suspensionsmittel, vorzugsweise in einem Alkan polymerisiert.
Die Polymerisationstemperaturen bei Suspensions-Polymerisationsverfahren
liegen vorzugsweise im Bereich von 50°C bis 180°C, bevorzugt im Bereich von
65°C bis
120°C, der
Druck liegt bevorzugt im Bereich von 5 bar bis 100 bar.
Die
Reihenfolge der Zugabe der Komponenten bei der Polymerisation ist
generell unkritisch. Es kann sowohl Monomer vorgelegt werden und
anschließend
das Katalysatorsystem zugegeben werden, als auch das Katalysatorsystem
zunächst
mit Lösemittel
vorgelegt werden und anschließend
Monomer zugegeben werden.
Optional
können
Antistatika der Polymerisation zugegeben werden. Bevorzugte Antistatika
sind beispielsweise ZnO und/oder MgO, wobei diese Antistatika vorzugsweise
im Bereich von 0,1 Gew.-% bis 5 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmenge
der Katalysatormischung, einsetzbar sind. Der Wassergehalt von ZnO
oder MgO ist vorzugsweise geringer als 0,5 Gew.-% vorzugsweise geringer
als 0,3 Gew.-%, bezogen auf die jeweilige Gesamtmasse. Beispielhaft
für ein
verwendbares kommerziell Produkte sei hier Stadis 450, erhältlich bei
der Firma Dupont genannt. Verwendbare Antistatika sind beispielsweise
aus
DE 22 93 68 ,
US 5026795 und
US 4182810 bekannt.
Weiterhin
können
der Polymerisation weitere übliche
Zusatzmittel zugegeben werden, beispielsweise Stabilisatoren, Füllstoffe.
Die
gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
herstellbaren geträgerten
Katalysatoren sind zur Polymerisation und/oder Copolymerisation
ungesättigter
Verbindungen, beispielsweise nichtkonjugierter und konjugierter
Diene, polarer Monomere oder vinylaromatischer Verbindungen geeignet.
Die
gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
herstellbaren geträgerten
Katalysatoren sind vorzugsweise zur Polymerisation und/oder Copolymerisation
von Ethen und ☐-Olefinen mit 3 bis 12 Kohlenstoffatomen verwendbar.
Bevorzugt sind einfach und/oder mehrfach ungesättigte Olefine, bevorzugt 1-Alkene,
vorzugsweise ausgewählt
aus der Gruppe umfassend Ethen, Propen, Buten, Penten, Hexen, Hepten,
Octen, Nonen und/oder Decen, bevorzugt Ethen, Propen, 1-Buten, 1-Penten,
1-Hexen, 1-Hepten, 1-Octen, 1-Nonen und/oder 1-Decen, besonders
bevorzugt Ethen, Propen, 1-Buten, 1-Penten, 1-Hexen, 1-Hepten und/oder 1-Octen.
Insbesondere Ethen, Propen, 1-Buten, 1-Penten, 1-Hexen, 1-Hepten
und/oder 1-Octen können
in verflüssigtem
oder flüssigem
Zustand auch das Lösemittel
der Polymerisation- und/oder Copolymerisationsreaktion bilden.
Die
Molmasse der Polymerisate kann durch Zugabe von in der Polymerisationstechnik
gebräuchlichen Reglern,
beispielsweise von Wasserstoff, kontrolliert und über einen
weiten Bereich eingestellt werden. Weiterhin ist es möglich, beispielsweise
inerte Lösemittel
wie beispielsweise Toluol oder Hexan, Inertgase wie Stickstoff oder
Argon oder kleinere Mengen Polymerisat mitzuverwenden.
Bevorzugt
enthalten Katalysatorsysteme umfassend Metallocenverbindungen eine
metalloceniumionenbildende Verbindung. Geeignete metalloceniumionen-bildende
Verbindungen sind starke, neutrale Lewissäuren, ionische Verbindungen
mit lewissauren Kationen und ionische Verbindungen mit Brönsted-Säuren als Kation.
Besonders geeignet als metalloceniumionenbildende Verbindung sind
offenkettige oder cyclische Alumoxanverbindungen.
Bevorzugt
führt man
die Polymerisation und/oder Copolymerisation unter Verwendung von
erfindungsgemäß herstellbaren
geträgerten
Katalysatoren gegebenenfalls in Anwesenheit von wenigstens einer
Aktivatorverbindung durch. Vorzugsweise handelt es sich bei der
Aktivatorverbindung um eine Organometallverbindung, vorzugsweise
eines Metalls ausgewählt
aus der Gruppe umfassend B, Al, Zn und/oder Si.
Bevorzugt
enthalten Katalysatorsysteme umfassend Metallocenverbindungen als
Aktivatorverbindungen Organometall-Verbindungen eines (Halb-)metalls
der 3 oder 4. Hauptgruppe des Periodensystems, die auch als "Cokatalysator" bezeichnet werden,
vorzugsweise Verbindungen der Elemente Bor oder Aluminium. Dabei
sind halogenidfreie Verbindungen bevorzugt. Die organischen Reste
der Verbindungen sind vorzugsweise ausgewählt aus der Gruppe umfassend
die Reste Alkyl-, Alkenyl-, Aryl-, Alkaryl-, Aralkyl-, Alkoxy-,
Aryloxy-, Alkaryloxy- und Aralkoxy- bzw. fluorsubstituierte Derivate.
Besonders
geeignete Aktivatorverbindungen sind beispielsweise solche vom Alumoxantyp,
bevorzugt Aluminoxane mit Alkylgruppen am Aluminium, wie Methyl,
Ethyl-, Propyl-, Isobutyl-, Phenyl- oder Benzylaluminoxan, insbesondere
bevorzugt Methylalumoxan, MAO. Geeignete Alumoxan-Zubereitungen
sind kommerziell erhältlich.
Es wird angenommen, dass es sich hierbei um eine Mischung von cyclischen
und linearen Verbindungen handelt. Die cyclischen Alumoxane können durch
die Formel (RkAlO)s und
die linearen Aluminoxane durch die Formel Rk(RkAlO)SAlRk 2 zusammengefaßt werden,
wobei s den Oligomerisationsgrad angibt und eine Zahl von ungefähr 1 bis
50 ist. Vorteilhafte Alumoxane enthalten im wesentlichen Alumoxan-Oligomere mit einem
Oligomerisationsgrad von etwa 1 bis 30. Rk ist
vorzugsweise ein Alkyl mit C1-C12,
bevorzugt ein Alkyl mit C1-C6 und
besonders bevorzugt ein Alkyl mit C1-C4 wie Methyl, Ethyl, Butyl oder Isobutyl.
Neben
den Alumoxanen können
als Aktivatorkomponenten auch solche eingesetzt werden, wie sie
in der sogenannten kationischen Aktivierung der Metallocen-Komplexe
Verwendung finden. Derartige Aktivatorkomponenten sind beispielsweise
aus EP-B1-0468537 und aus EP-B1-0427697
bekannt. Insbesondere sind als Aktivatorverbindungen Borane, Boroxine
oder Borate, beispielsweise Trialkylboran, Triarylboran, Trimethylboroxin,
Dimethylaniliniumtetraarylborat, Trityltetraarylborat, Dimethylaniliniumboratabenzole
oder Tritylboratabenzole verwendbar. Besonders bevorzugt werden
Borane oder Borate eingesetzt, welche mindestens zwei perfluorierte
Arylreste tragen. Als besonders geeignete Aktivatorverbindung sind
Verbindungen ausgewählt aus
der Gruppe umfassend Aluminoxan, Dimethylaniliniumtetrakispentafluorophenylborat,
Trityltetrakispentafluorophenylborat und/oder Trispentafluorophenylboran
verwendbar.
Auch
Aktivatorverbindungen mit stärker
oxidierenden Eigenschaften sind einsetzbar, wie z. B. Silberborate,
insbesondere Silbertetrakispentafluorophenylborat oder Ferroceniumborate,
insbesondere Ferroceniumtetrakispentafluorophenylborat oder Ferroceniumtetraphenylborat.
Weiterhin
können
als Aktivatorkomponente Verbindungen wie Aluminiumalkyle, bevorzugt
Trialkylaluminiumverbindungen, wie Trimethylaluminium, Triethylaluminium,
Tripropylaluminium, Triisopropylaluminium Triisobutylaluminium,
Tributylaluminium, Dimethylaluminiumchlorid, Dimethylaluminiumfluorid,
Methylaluminiumdichlorid, Methylaluminiumsesquichlorid, Diethylaluminiumchlorid
oder Aluminiumtrifluorid eingesetzt werden. Auch die Hydrolyseprodukte
von Aluminiumalkylen mit Alkoholen können eingesetzt werden.
Als
Aktivatorverbindungen können
weiterhin Alkylverbindungen von Lithium, Magnesium oder Zink verwendet
werden, wie Methylmagnesiumchlorid, Methylmagnesiumbromid, Ethylmagnesiumchlorid,
Ethylmagnesiumbromid, Butylmagnesiumchlorid, Dimethylmagnesium, Diethylmagnesium,
Dibutylmagnesium, Methyllithium, Ethyllithium, Methylzinkchlorid,
Dimethylzink oder Diethylzink. Weiterhin können Olefinkomplexe des Rhodiums
oder Nickels ebenfalls geeignete Aktivatoren sein.
Kombinationen
von verschiedenen Aktivatoren können
ebenfalls verwendet werden. Dies ist z. B. bei den Metallocenen
bekannt, bei denen Borane, Boroxine (WO-A-93/16116) und Borate oft
in Kombination mit einem Aluminiumalkyl eingesetzt werden. Generell
ist auch eine Kombination von verschiedenen Aktivatorkomponenten
mit verwendbaren Metallocen möglich.
Die
Menge verwendbarer Aktivatorverbindungen hängt von der Art des Aktivators
ab. Generell sind Aluminoxane in signifikanten molaren Überschüssen einsetzbar
und das Molverhältnis
Metallocenkomplex zu Aktivatorverbindung kann von 1:0.1 bis 1:10000
betragen, bevorzugt von 1:1 bis 1:2000 und besonders bevorzugt von
1:10 bis 1:1000. Das Molverhältnis
von Metallocenkomplex zu Dimethylaniliniumtetrakispentafluorophenylborat,
Trityltetrakispentafluorophenylborat oder Trispentafluorophenylboran
liegt vorzugsweise im Bereich von 1:1 bis 1:20, bevorzugt im Bereich
von 1:1 bis 1:15, und besonders bevorzugt im Bereich von 1:1 bis 1:5,
zu Methylaluminoxan bevorzugt im Bereich von 1:1 bis 1:2000 und
besonders bevorzugt im Bereich von 1:10 bis 1:1000. Da viele der
Aktivatoren, wie Aluminiumalkyle gleichzeitig zur Entfernung von
Katalysatorgiften verwendet werden (sogenannte scavenger), ist die
eingesetzte Menge von der Verunreinigung der übrigen Einsatzstoffe abhängig. Der
Fachmann wird empirisch die optimale Menge bestimmen.
Vorzugsweise
wird die Metallocenverbindung, insbesondere bevorzugt eine Zirkonverbindung,
vor dem Aufbringen auf den Träger
mit der Aktivatorverbindung in Kontakt gebracht. Bevorzugt wird
eine verwendbare Zirkonverbindung vor dem Aufbringen auf den Träger mit
einer Lösung
von MAO in organischen Lösemitteln,
vorzugsweise Toluol, vermischt und anschließend eine Mischung umfassend
Zirkonverbindung, MAO in Lösemittel
dem Träger
zugesetzt.
Die
Metallocenkomplexe und die optionalen Aktivatorverbindungen können mit
dem Träger
nacheinander oder gleichzeitig in Kontakt gebracht werden, vorzugsweise
in einem inerten Lösemittel,
das nach der Immobilisierung des Metallocenkomplexes abfiltriert
oder verdampft werden kann. So kann zuerst ein in Kontakt-bringen
des Trägers
mit dem oder den Aktivatorverbindungen oder auch zuerst das Kontaktieren
des Trägers
mit der oder den Übergangsmetallverbindung(en)
erfolgen. Auch eine Voraktivierung der Übergangsmetallverbindung(en)
mit einer oder mehreren Aktivatorverbindung(en) vor dem in Kontakt-bringen
mit dem Träger
ist möglich.
Bevorzugt sein kann auch eine Voraktivierung mit ein oder mehreren
Aktivatorverbindungen vor der Zugabe des zu polymerisierenden Olefins
und weitere Zugabe der gleichen oder anderer Aktivatonrerbindungen
nach Kontaktierung dieses Gemisches mit dem Olefin. Eine weitere
Art der Immobilisierung ist auch die Vorpolymerisation des Katalysatorsystems
mit oder ohne vorherige Trägerung.
Die
Polymerisation kann diskontinuierlich, beispielsweise in Rührautoklaven,
oder kontinuierlich beispielsweise in Rohrreaktoren, bevorzugt in
Schleifenreaktoren erfolgen, insbesondere gemäß dem Phillips-PF-Verfahren,
wie in der US-A 3 242 150 und US-A 3 248 179 beschrieben. Auch halb-kontinuierliche
Verfahren, bei denen nach Vermischen aller Komponenten Monomer oder
Monomerengemische im Verlauf der Polymerisation nachdosiert werden,
sind verwendbar.
Von
den genannten Polymerisationsverfahren sind Gasphasenpolymerisatioen,
insbesondere in Gasphasenwirbelschicht-Reaktoren oder gerührte Gasphasen,
Lösungspolymerisationen,
sowie Suspensionspolymerisationen, insbesondere in Schleifen- und
Rührkesselreaktoren,
bevorzugt. Besonders bevorzugt führt man
die Polymerisation und/oder Copolymerisation als Gasphasenwirbelschichtverfahren
und/oder Suspensionsverfahren durch. Die Gasphasenpolymerisation
kann auch in der sogenannten condensed, supercondensed oder superkritischen
Fahrweise durchgeführt
werden. Die verschiedenen oder auch gleichen Polymerisationsverfahren
können
auch wahlweise miteinander in Serie geschaltet sein und so eine
Polymerisationskaskade bilden. Weiterhin kann zur Regelung der Polymereigenschaften
auch ein Zusatz, wie z. B. Wasserstoff, in den Polymerisationsverfahren
verwendet werden. Gegebenenfalls ist Wasserstoff zur Verwendung
als Molekulargewichtsregler verwendbar.
Generell
sind geträgerte
Katalysatoren mit Partikelgrößen im Bereich
von 1 μm
bis 400 μm,
vorzugsweise im Bereich von 40 μm
bis 200 μm
einsetzbar, in Festbettreaktoren vorzugsweise geträgerte Katalysatoren
mit Partikelgrößen im Bereich
von 0,5 mm bis 10 mm.
Für die Polymerisation
und/oder Copolymerisation im Gasphasenwirbelschichtverfahren setzt
man vorzugsweise geträgerte
Katalysatoren mit einer mittleren Partikelgröße der Katalysatorpartikel
im Bereich von 30 μm
bis 300 μm,
bevorzugt im Bereich von 40 μm
bis 100 μm,
besonders bevorzugt im Bereich von 40 μm bis 80 μm, ein.
Für die Polymerisation
und/oder Copolymerisation im Suspensionsverfahren setzt man vorzugsweise geträgerte Katalysatoren
mit einer mittleren Partikelgröße der Katalysatorpartikel
im Bereich von 30 μm
bis 350 μm,
bevorzugt im Bereich von 40 μm
bis 100 μm,
ein.
Vorteilhafter
Weise liegt bei einer Polymerisation und/oder Copolymerisation unter
Verwendung der erfindungsgemäß herstellbaren
geträgerten
Katalysatoren in besonderen Ausführungsformen
der Austrag des Polymerisates mit einer Partikelgröße im Bereich
von > 0 μm bis ≤ 125 μm im Bereich
von ≤ 15
Gew.-%, bevorzugt im Bereich von ≤ 5
Gew.-%, besonders bevorzugt im Bereich von ≤ 3 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt
im Bereich von 0,3 Gew.-% bis 2 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht
des Austrags.
Vorteilhafter
Weise kann bei einer Polymerisation und/oder Copolymerisation im
Gasphasenwirbelschichtverfahren unter Verwendung der erfindungsgemäß herstellbaren
geträgerten
Katalysatoren der Austrag des Polymerisates mit einer Partikelgröße im Bereich
von > 0 μm bis ≤ 125 μm im Bereich
von ≤ 13
Gew.-%, bevorzugt im Bereich von ≤ 10
Gew.-%, besonders bevorzugt im Bereich von ≤ 5 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt
im Bereich von ≤ 3
Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Austrags, liegen. Bevorzugt
kann auch bei einer Polymerisation und/oder Copolymerisation im
Suspensionsverfahren unter Verwendung der erfindungsgemäß herstellbaren
geträgerten
Katalysatoren der Austrag des Polymerisates mit einer Partikelgröße im Bereich
von > 0 μm bis ≤ 125 μm im Bereich
von ≤ 10
Gew.-%, bevorzugt im Bereich von ≤ 5
Gew.-%, besonders bevorzugt im Bereich von ≤ 3 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt
im Bereich von 0,3 Gew.-% bis 1,5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht
des Austrags, liegen.
In
weiterhin vorteilhafter Weise liegt bei einer Polymerisation und/oder
Copolymerisation unter Verwendung der erfindungsgemäß herstellbaren
geträgerten
Katalysatoren in bevorzugten Ausführungsformen der Austrag des
Polymerisates mit einer Partikelgröße im Bereich von > 0 μm bis ≤ 250 μm im Bereich von ≤ 30 Gew.-%,
bevorzugt im Bereich von ≤ 20
Gew.-%, weiterhin bevorzugt im Bereich von ≤ 15 Gew.-%, besonders bevorzugt
im Bereich von ≤ 10
Gew.-%, und ganz besonders bevorzugt im Bereich von 0,5 Gew.-% bis
5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Austrags.
Vorteilhafter
Weise kann bei einer Polymerisation und/oder Copolymerisation, insbesondere
von Alk-1-en, im Gasphasenwirbelschichtverfahren unter Verwendung
der erfindungsgemäß herstellbaren
geträgerten
Katalysatoren der Austrag des Polymerisates mit einer Parikelgröße im Bereich
von > 0 μm bis ≤ 250 μm im Bereich
von ≤ 30
Gew.-%, bevorzugt im Bereich von ≤ 20
Gew.-%, weiterhin bevorzugt im Bereich von ≤ 15 Gew.-%, besonders bevorzugt
im Bereich von ≤ 10
Gew.-%, und ganz besonders bevorzugt im Bereich von 0,5 Gew.-% bis
5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Austrags, liegen. Bevorzugt
kann bei einer Polymerisation und/oder Copolymerisation im Suspensionsverfahren
unter Verwendung der erfindungsgemäß herstellbaren geträgerten Katalysatoren
der Austrag des Polymerisates mit einer Partikelgröße im Bereich
von > 0 μm bis ≤ 250 μm im Bereich
von ≤ 20
Gew.-%, bevorzugt im Bereich von ≤ 15
Gew.-%, weiterhin bevorzugt im Bereich von ≤ 10 Gew.-%, besonders bevorzugt
im Bereich von ≤ 8
Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Austrags, liegen.
Die
sehr geringen Feinanteile, die in Polymerisationsverfahren unter
Verwendung der gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
herstellbaren Träger
erzielt werden können,
bezeichnen einen besonderen Vorteil der vorliegenden Erfindung.
Ein geringerer Feinanteil des Polymerisats kann zu einem Polymerisationsprodukt
mit verbesserten Eigenschaften, beispielsweise einer verbesserten
Foliennote und/oder einem geringeren Stippenniveau der Polymerfolien,
führen.
Ein geringerer Feinanteil des Polymerisats kann ferner zu einer bedeutend
besseren Handhabbarkeit des Polymerisationsverfahrens führen. Ein
geringerer Feinanteil des Polymerisats kann in vorteilhafter Weise
dazu führen,
dass die Bildung von Brocken, Wandbelägen und Agglomeraten im Reaktor,
welche insbesondere in Gasphasen-Verfahren die Austragsleitungen
verstopfen und zu einem Abstellen und Reinigen der Anlage führen können, verhindert
oder zumindest deutlich vermindert werden kann.
Die
erfindungsgemäß herstellbaren
geträgerten
Katalysatorsysteme zeichnen sich in besonders bevorzugten Ausführungsformen
weiterhin dadurch aus, dass unter Verwendung der erfindungsgemäß herstellbaren
geträgerten
Katalysatorsysteme Polymerisate und/oder Copolymerisate, insbesondere
herstellbar aus Alk-1-en, mit einer hohen Schüttdichte und geringen Feinanteilen
und/oder Feinstanteilen herstellbar sind. Feinstanteile bezeichnen
im Sinne dieser Erfindung Anteile des Polymerisates, die kleiner
als 125 μm
sind.
Vorteilhafter
Weise liegt bei einer Polymerisation und/oder Copolymerisation unter
Verwendung der erfindungsgemäß herstellbaren
geträgerten
Katalysatoren insbesondere herstellbar aus Alk-1-en das Schüttgewicht des Polymerisats
im Bereich von 300 g/l bis 600 g/l, bevorzugt im Bereich von 400
g/l bis 550 g/l, besonders bevorzugt im Bereich von 450 g/l bis
530 g/l.
Bevorzugt
liegen bei Polymerisation und/oder Copolymerisation im Gasphasenwirbelschichtverfahren und/oder
Suspensionsverfahren unter Verwendung der erfindungsgemäß herstellbaren
geträgerten
Katalysatoren insbesondere herstellbar aus Alk-1-en das Schüttgewicht
des Polymerisats im Bereich von 300 g/l bis 600 g/l, bevorzugt im
Bereich von 400 g/l bis 550 g/l, besonders bevorzugt im Bereich
von 450 g/l bis 530 g/l.
Ein
weiterer großer
Vorteil kann in besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Träger in einer überraschend
hohen Aktivität
und Produktivität
der auf diesen Trägern
geträgerten
Katalysatoren bei der Polymerisation und Copolymerisation von Olefinen
liegen.
Ein
besonderer Vorteil der nach dem erfindungsgemäßen Verfahren herstellbaren
geträgerten
Katalysatoren liegt in ganz besonders bevorzugten Ausführungsformen
in einer hohen Produktivität
bei einem geringen Feinanteil.
Ein
weiterer Vorteil der nach dem erfindungsgemäßen Verfahren herstellbaren
geträgerten
Katalysatoren kann in bevorzugten Ausführungsformen zu einem hohen
Molekulargewicht des Polymeraustrags führen. Dieses ist in Abhängigkeit
von Katalysator und Polymerisationsbedingungen steuerbar.
Durch
die Verwendung der erfindungsgemäß herstellbaren
geträgerten
Katalysatoren sind Polyolefine zugänglich, die ein hervorragendes
Eigenschaftsprofil besitzen. Insbesondere die Copolymerisation von
Ethen mit α-Olefinen
unter Verwendung erfindungsgemäß herstellbarer
geträgerter
Katalysatoren kann zu Polyethylen mit einem niedrigen Feinanteil
und einer engen Verteilung des Schüttgewichtes führen. Aufgrund
dieser vorteilhaften Kombination der Eigenschaften sind diese Polyethylene
hervorragend verarbeitbar.
Unter
Verwendung von erfindungsgemäß herstellbaren
geträgerten
Katalysatoren lassen sich Polymerisate und/oder Coloymerisate von
Olefinen darstellen. Die Verwendung des Begriffs Polymerisation
umfasst sowohl Polymerisation als auch Oligomerisation, d. h. Oligomere
und Polymere mit Molekulargewichten im Bereich von etwa 56 bis 4
000 000 können
erzeugt werden.
Auf
Grund ihrer guten mechanischen Eigenschaften eignen sich die unter
Verwendung von erfindungsgemäß herstellbaren
geträgerten
Katalysatoren hergestellten Polymerisate und Copolymerisate von Olefinen
vor allem für
die Herstellung von Folien, Fasern und Formkörpern, enthaltend Polymerisate
von Olefinen gemäß der vorliegenden
Erfindung als wesentliche oder ausschließliche Komponente.
Das
folgende Ausführungsbeispiel
erläutert
die Erfindung zusätzlich.
Allgemeine technische
Vorbemerkungen:
Analytik:
Die
Bestimmung der Partikelgröße der Hydrogelpartikel
erfolgte durch Siebanalyse mit einem Mastersizer S long bed Ver.
2.15, Malvern Instruments GmbH, unter Verwendung folgender Systemparameter:
Brennweite 300RF mm, Streumodell 3SSD, Strahllänge 2,40 mm, Modul MS17.
Zur
Bestimmung des mittleren Teilchendurchmessers der Trägerpartikel
wurde durch Coulter-Counter-Analyse
nach ASTM Standard D 4438 die Korngrößenverteilung der Trägerpartikel
ermittelt und daraus der volumenbezogene Mittelwert (Medianwert)
berechnet.
Die
Bestimmung des Porenvolumens erfolgte mittels Quecksilberporosimetrie
nach DIN 66133.
Die
Bestimmung der Oberfläche,
der Porenradien und des Porenvolumens der Trägerpartikel erfolgt mittels
Stickstoffadsorption gemäß der BET
Technik (S. Brunauer et al., Journal of the American Chemical Society,
60, S. 209-319, 1929).
Die
Bestimmung des Silicium- und Aluminiumgehaltes sowie des Metallgehaltes
der Trägerpartikel und
des Katalysators erfolgte durch Atomemissionsspektroskopie mit induktiv
gekoppeltem Plasma (ICP-AES).
Die
Viskosität
der Polymere (Staudingerindex η)
wurde nach ISO1628 (bei 135°C;
0,001 g/ml Decalin) bestimmt.
Die
Polymerdichte wurde nach ISO 1183 bestimmt.
Die
Bestimmung des Schüttgewichts
des Polymergrießes
wurde gemäß DIN 53466
durchgeführt.
Die
Bestimmung der Schüttdichte
des Polymergrießes
wurde gemäß DIN 53468
durchgeführt.
Der
HLMFR (high load melt flow rate) wurde nach ISO 1133 bei 190°C unter einer
Last von 21,6 kg (190°C/21,6
kg) bestimmt.
Der
MFR (melt flow rate) wurde nach ISO 1133 bei 190°C unter einer Last von 2,16
kg (190°C/2,16 kg)
bestimmt.
Die
Bestimmung der Siebverteilung und die Korngrößenverteilung des Polymergrießes wurde
nach DIN 53477 Ausg. 1992-1, "Prüfung von
Kunststoffen, Trockensiebanalyse" durchgeführt.
Die
Bestimmung der Molmassenverteilungen erfolgte mittels Hochtemperatur-Gelpermeations-Chromatographie in
Anlehnung an DIN 55672 unter folgende Bedingungen: Lösungsmittel:
1,2,4-Trichlorbenzol, Fluss:
1 ml/min, Temperatur: 140°C,
Kalibrierung mit PE Standards an einem Waters 150C.
Wenn
nicht anders vermerkt, wurden die Polymerisationen unter Luft- und
Feuchtigkeitsausschluß durchgeführt.
Ausführungsbeispiele
1. Herstellung des Trägers
Zur
Herstellung des Hydrogels wurde eine Mischdüse, beispielsweise dargestellt
in DE-A 21 03 243, mit folgenden Daten benutzt: Der Durchmesser
der zylindrischen, aus einem Kunststoffschlauch gebildeten Mischkammer
betrug 14 mm, die Mischraumlänge,
einschließlich
Nachmischstrecke, 350 mm. Nahe der stirnseitig verschlossenen Eintrittsseite
der Mischkammer war eine tangentiale Einlaufbohrung von 4 mm Durchmesser
für die
Mineralsäure
angebracht. Es schlossen sich vier weitere Bohrungen mit ebenfalls
4 mm Durchmesser und gleicher Einlaufrichtung für die Wasserglaslösung an,
wobei der Abstand der Bohrungen voneinander, in Längsrichtung
der Mischkammer gemessen, 30 mm betrug. Für die primäre Mischzone war demnach das
Verhältnis
von Länge
zu Durchmesser etwa gleich 10 : 1. Für die sich anschließende sekundäre Mischzone
lag dieses Verhältnis
bei 15. Als Spritzmundstück
wurde ein flachgedrücktes,
leicht nierenförmig
ausgebildetes Rohrstück über das
Austrittsende des Kunststoffschlauches geschoben.
Beschickt
wurde diese Mischvorrichtung mit 325 l/h 33- gewichtsprozentiger
Schwefelsäure
von 20°C mit
einem Betriebsdruck von ca. 3 bar sowie 1100 l/h Wasserglaslösung, herstellbar
aus technischem Wasserglas mit 27 Gew.-% SiO2 und
8 Gew.-% Na2O durch Verdünnung mit Wasser, mit einem
Litergewicht von 1,20 kg/l und einer Temperatur von ebenfalls 20°C mit einem
Druck von ebenfalls ca. 3 bar. In der mit dem Kunststoffschlauch
ausgekleideten Mischkammer wurde durch fortschreitende Neutralisation
ein unbeständiges
Hydrosol mit einem pH-Wert zwischen 7 und 8 gebildet, das bis zur
vollständigen
Homogenisierung noch etwa 0,1 s in der Nachmischzone verblieb, bevor
es durch das Düsenmundstück als fächerförmiger Flüssigkeitsstrahl
in die Atmosphäre
gespritzt wurde. Der Strahl zerteilte sich während des Fluges durch die
Luft in einzelne Tropfen, die infolge der Oberflächenspannung in eine weitgehend
kugelige Form übergingen
und die noch während
ihres Fluges innerhalb ca. einer Sekunde zu kugelförmigen Hydrogel-Teilchen
erstarrten. Die Hydrogel-Teilchen wiesen eine glatte Oberfläche auf,
waren klar und wiesen einen Feststoffgehalt von etwa 17 Gew.-%,
berechnet als SiO2, auf.
Die
Hydrogel-Teilchen wiesen folgende Kornverteilung auf: 8 Gew.-% bis
15 Gew.-% im Bereich von > 8
mm, 30 Gew.-% bis 50 Gew.-% im Bereich von 6 mm bis 8 mm, 20 Gew.-%
bis 40 Gew.-% im
Bereich von 4 mm bis 6 mm und 5 Gew.-% bis 20 Gew.-% im Bereich
von < 4 mm Die
Hydrogel-Teilchen wurden in einem Waschturm aufgefangen, der nahezu
vollständig
mit Hydrogel-Teilchen gefüllt
war, und in dem die Kugeln sofort ohne Alterung mit ca. 50°C warmem,
schwach ammoniakalischem Wasser in einem kontinuierlich verlaufenden
Gegenstromprozess salzfrei gewaschen wurden.
Verwendet
wurden Hydrogelkugeln bis 20 mm. Der Feststoffgehalt von 5 gleichen
Ansätzen
des gewaschenen Kieselsäure-Hydrogels
wurde jeweils mit vollentsalztem Wasser auf ca. 10 Gew.-%, berechnet als SiO2, eingestellt. Die Ansätze 1 bis 5 des Hydrogels wurden
jeweils getrennt voneinander in einer handelsüblichen Mühle vorzerkleinert. Nachfolgend
wurden die Ansätze
1 bis 5 des Hydrogels jeweils getrennt voneinander in einer handelsüblichen
Rührwerkskugelmühle sehr
fein vermahlen. Die für
die Ansätze
1 bis 5 erhaltenen Partikelgrößen sind
in der Tabelle I angegeben. Hierbei haben X 10, X 50, X 90 jeweils
die Bedeutung, dass 10 Vol.-%, 50 Vol.-%, bzw. 90 Vol.-% der Hydrogelpartikel,
bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel, kleiner als die angegebene
Partikelgröße sind.
Zu
Ansatz 1 des feinpartikulären
Kieselsäure-Hydrogels
aus Schritt b) wurden 1,1 Gew.-%, bezogen auf den Gesamtfeststoffgehalt,
Hydroxymethylcellulose (Walocel, erhältlich bei der Firma Wolff)
gegeben. Zu Ansatz 2 wurden 0,5 Gew.-%, bezogen auf den Gesamtfeststoffgehalt,
Hydroxymethylcellulose (Walocel, erhältlich bei der Firma Wolff)
und AlOOH berechnet als 6 Gew.-% Al2O3, bezogen auf den Gesamtfeststoffgehalt,
gegeben. Zu Ansatz 3 wurde AlOOH berechnet als 6 Gew.-% Al2O3, bezogen auf
den Gesamtfeststoffgehalt, gegeben. Zu Ansatz 4 wurde AlOOH berechnet
als 12 Gew.-% Al2O3,
bezogen auf den Gesamtfeststoffgehalt, gegeben. Zu Ansatz 5 wurde
AlOOH berechnet als 18 Gew.-% Al2O3, bezogen auf den Gesamtfeststoffgehalt,
zugesetzt. Der Feststoffgehalt der Slurries wurde mit Wasser jeweils
auf ca. 8 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht, einstellt.
Die
Slurries der Ansätze
1 bis 5 wurden sprühgetrocknet.
Die sprühgetrockneten
Ansätze
wurden jeweils auf < 0,4
mm gesiebt. Die Trägerpartikel
sämtlicher
Ansätze
wiesen eine Oberfläche
im Bereich von 400 m2/g bis 500 m2/g, einen Porendurchmesser im Bereich von
70 Å bis
110 Å und
ein Porenvolumen im Bereich von 0,800 ml/g bis 1,200 ml/g auf. Eine
Siebanalyse nach Counter Counter ergab, dass der Anteil der Partikel sämtlicher
Ansätze < 20,2 μm im Bereich
von weniger als 2,0 Vol.-% und der Anteil der Partikel < 32 μm im Bereich
von weniger als 20 Vol.-%, bezogen auf das Gesamtvolumen der Partikel,
lag. Die mittlere Partikelgröße lag im
Bereich von 40 μm
bis 70 μm.
2. Polymerisationsbeispiele
mit Chromkatalysatoren
2.1 Aufbringen einer Chromverbindung
Zu
jeweils 3000 g der Träger
gemäß den Ansätzen 1 bis
5 wurden jeweils 240 g Cr(NO3)3·9H2O gelöst in
insgesamt 4 l Methanol gegeben und die Suspensionen während 30
min bei Raumtemperatur am Rotationsverdampfer gerührt. Anschließend wurde
unter Vakuum bei 80°C
das Methanol abgezogen und die mit Chrom beladene Katalysatorvorstufen
getrocknet. Der Chromgehalt betrug jeweils 1 Gew.-% Chrom, bezogen
auf das Gesamtgewicht des Katalysators.
2.2 Aktivierung und Dotierung
Die
Aktivierung der mit Chrom beladenen Träger gemäß den Ansätren 1 bis 5 erfolgte bei 550°C. Es wurden
2,5 Gew.-% Ammoniumhexafluorosilikat (ASF), bezogen auf die Gesamtmasse
des Katalysators, zugegeben. Zur Aktivierung wurde die Katalysatorvorstufe
innerhalb 1 Stunde auf 350°C
aufgeheizt, 1 Stunde bei dieser Temperatur gehalten, anschließend bis
auf 550°C
aufgeheizt, 2 Stunden bei dieser Temperatur gehalten und anschließend abgekühlt, wobei
bei einer Temperatur von 350°C
unter N2 abgekühlt wurde.
2.3 Polymerisation
Die
Polymerisationen wurden als Suspensionsverfahren in einem 0,2 m3-PF-Schleifenreaktor in Isobutan durchgeführt. Es
wurden fünf
Versuche mit erfindungsgemäßen gemäß 2.1 und
2.2 hergestellten Katalysatoren durchgeführt. Die Einstellung der Schmelzflussrate
und der Dichte erfolgte über
die Hexenkonzentration bzw. Ethenkonzentration. Es wurde bei Reaktortemperaturen
von 100°C
bis 105°C
polymerisiert. Der Reaktordruck betrug 39 bar. Die Polymerisationsbedingungen
sind in der Tabelle II zusammengefasst.
2.4 Vergleichsversuch
Die
Katalysatorpräparation
und Polymerisation erfolgte wie unter 2.1 bis 2.3 angegeben, mit
der Ausnahme, dass anstelle eines erfindungsgemäßen Trägers ein kommerziell erhältlicher
sprühgetrockneter
Träger des
Typs ES 70X, erhältlich
bei der Firma Inneos-Silicas verwendet wurde.
Tabelle
II zeigt die Reaktorbedingungen und die Polymeranalyse der erfindungsgemäßen Beispiele und
des Vergleichsversuchs.
Wie
aus den Beispielen der Tabelle II ersichtlich ist, lag der Polymerisataustrag < 125 μm und < 250 μm bei den
erfindungsgemäßen Beispielen
in einem erfindungsgemäßen Bereich
und war deutlich geringer als bei dem Vergleichsbeispiel.
3. Polymerisationen
mit geträgerten
Metallocen-Katalysatoren
3.1 Vorbehandlung der
Träger
Träger gemäß den Ansätzen 1 bis
5 wurden bei einer Temperatur von 600°C, während 6 Stunden in einem Festbettverfahren
ausgeheizt.
3.2 Aufbringen einer Zirkonocenverbindung
Es
wurden 0,5 mmol nBuMeCp2ZrCl2 mit
60 mmol einer 30%-MAO-Lösung
in Toluol (erhältlich
bei der Firma Albemarle) vermischt und 45 min gerührt. Das
Verhältnis
Al:Zr betrug 120:1. Diese Lösung
wurde anschließend
auf 10 g der vorbehandelten Träger
getropft, 45 min nachgerührt
und der beladene Träger
anschließend bis zur Gewichtskonstanz getrocknet. Die Beladung
betrug 50 μmol
Metallocen pro g des Trägers
berechnet als SiO2.
3.3 Polymerisation
Die
Polymerisationen wurden in mit Stickstoff inertisierten 1-Literautoklaven
durchgeführt.
Es wurden jeweils 150 g Polyethylengrieß bei 70°C vorgelegt. Hierzu wurden 14,5
ml Heptan, 125 mg IPRA (erhältlich
bei der Firma Witco) (50 mg pro ml) in Heptan zugegeben und 5 min
gerührt.
Es wurden neun Versuche mit erfindungsgemäßen Trägern durchgeführt, wobei
der nBuMeCp2 ZrCl2-Metallocenkatalysators
als Feststoff zugegeben und der Katalysatorbehälter mit 2 ml Heptan nachgespült wurde.
Anschließend
wurde der Reaktor geschlossen und 10 min gerührt. Anschließend wurden
10 bar Argon aufgepresst und der Ethylendruck auf 20 bar eingestellt.
Die Polymerisationsdauer betrug 1 h, während dessen Hexen und gegebenenfalls
Wasserstoff in den in der Tabelle III angegebenen Mengen zugeführt wurden.
Nach 1 h wurde das System entspannt und das Polymer im Vakuum getrocknet.
Anschließend
wurde das Polymer entnommen und gewogen.
3.4 Vergleichsversuche
Es
wurden drei Vergleichsversuche durchgeführt, wobei die Katalysatorpräparation
und Polymerisation wie unter. Angaben unter 3.1 bis 3.3 angegeben
erfolgte, mit der Ausnahme, dass anstelle eines erfindungsgemäßen Trägers als
Träger
kommerziell erhältliche
Produkte des Typs ES 747JR erhältlich
bei der Firma Inneos-Silicas (Vergleichsbeispiel 2), SG3325A erhältlich bei
der Firma Grace (Vergleichsbeispiel 3), Sylopol 2107 erhältlich bei
der Firma Grace (Vergleichsbeispiel 4) verwendet wurden.
Tabelle
III zeigt Polymerisationsbedingungen und Produktivität der erfindungsgemäßen Metallocen-Katalysatoren
und von Vergleichsversuchen.
Aus
der Tabelle ist ersichtlich, dass die Produktivität bei den
erfindungsgemäßen Beispielen
deutlich höher
lag und sich die erfindungsgemäßen Metallocen-Katalysatoren
in den durchgeführten
Polymerisationen durch eine deutlich höhere Produktivität gegenüber den
Vergleichsversuchen auszeichneten.
3.5 Polymerisation mit
Metallocen-Katalysatoren im Gasphasenwirbelschicht-Verfahren
In
einem Gasphasenreaktor wurden in Anwesenheit von Wasserstoff als
Molmassenregler Co-Polymerisationen
von Ethen mit Hexen durchgeführt.
Es wurde bei einem Druck von 20 bar und einer Temperatur von 95°C bis 100°C polymerisiert.
Es wurden drei Versuche mit erfindungsgemäßen geträgerten Katalysatoren durchgeführt, wobei
nBuMeCp2ZrCl2 auf
einen erfindungsgemäßen Träger gemäß Ansatz
3 aufgebracht war.
Die
Polymerisationsbedingungen und Analytik des Polymerisataustrags
sind in der Tabelle IV aufgeführt.
3.6 Vergleichsversuch
Die
Katalysatorpräparation
und Polymerisation erfolgten wie unter 3.1, 3.2 und 3.5 angegeben,
mit der Ausnahme, dass anstelle eines erfindungsgemäßen Trägers ein
kommerziell erhältlicher
sprühgetrockneter Träger des
Typs ES 70X, erhältlich
bei der Firma Inneos-Silicas verwendet wurde.
Tabelle
IV zeigt die Polymerisationsbedingungen und Analytik des Polymerisataustrags
der Metallocen-Katalysatoren umfassend erfindungsgemäß hergestellte
Katalysatoren und des Vergleichsversuchs in einer Gasphasenwirbelschicht-Anlage.
Aus
der Tabelle IV ist ersichtlich, dass bei den erfindungsgemäßen Beispielen
der Feingutaustrag des Kreisgaszyklons, d.h. der Feinstaubaustrag,
deutlich geringer ist als bei dem Vergleichsbeispiel. Der Feinstaubaustrag
korreliert mit der Belag- und Brockenbildung im Reaktor sowie dem
Feinanteil der Polymerisation. Wie aus den Beispielen ersichtlich
ist, lag die Brockenbildung bei den erfindungsgemäßen Beispielen
deutlich geringer, als bei dem Vergleichsbeispiel.