DE102004006059A1 - Fingerkappe und Fingerkappenspender - Google Patents
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Abstract
Eine erfindungsgemäße Fingerkappe (10) weist einen Außenbereich (12) und einen Innenbereich (14) auf, wobei der Innenbereich (14) eine Aufnahme (16) zum Aufnehmen mindestens eines Teils eines Fingers bildet. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass mindestens der Innenbereich (14) steril ausgebildet ist. Zum Berühren einer unsterilen Eingabeeinheit, bspw. eines Touch Screens, einer mechanischen Taste, eines Schalters, eines Stellrades etc., führt der behandelnde Arzt den Finger in die Fingerkappe (10) ein und berührt dann das Eingabegerät lediglich mit übergezogener Fingerkappe (10). Da der mit dem Finger in Kontakt kommende Innenbereich (14) der Fingerkappe steril ist, findet keine Kontamination des Fingers statt. Nach dem Betätigen der Eingabeeinheit wird die Fingerkappe (10) abgestreift und kann beispielsweise entsorgt werden.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fingerkappe und einen Fingerkappenspender.
- Während einer Operation kommen heutzutage häufig technische Hilfsmittel zum Einsatz, die vom operierenden Arzt während der Operation bedient werden müssen. Beispiele für derartige technische Geräte sind Operationsmikroskope oder Endoskope. Zum Bedienen können die Geräte bspw. mit Tasten oder Tatenfeldern ausgestattet sein, welche der behandelnde Arzt während der Operation betätigt, oder mit Eingabeeinheiten verbunden sein, die Tasten oder Tastenfelder aufweisen. In der Regel ist jedoch schwierig, die technischen Geräte bzw. die Eingabeeinheiten zu sterilisieren. Eine Kontamination beim Bedienen der Geräte ist daher oft nicht auszuschließen. Teilweise werden die technischen Geräte deshalb mittels Fußschaltpulten bedient, sodass eine Berührung mit dem Finger nicht nötig ist. Manche Einstellungen lassen sich jedoch besser mit dem Finger als mit dem Fuß vornehmen. Auf mit dem Finger zu bedienende Bedienelemente wie Tasten oder Tastenfelder kann daher nicht immer verzichtet werden. Die Tasten oder Tastenfelder könne dabei beispielsweise in Form von berührungsempfindlichen Bildschirmen (Touch Screens) realisiert werden, auf denen sich gleichzeitig Bildinformationen bspw. eines Operationsmikroskops oder eines darstellen lassen.
- Da die Eingabeeinheiten jedoch wie die Geräte selbst in der Regel nur sehr schwer zu sterilisieren sind oder sogar überhaupt nicht sterilisiert werden können, müssen Maßnahmen getroffen werden, die verhindern, dass sich der Arzt beim Berühren des Eingabegerätes mit dem Finger kontaminiert. Die Geräte und die Eingabeeinheiten werden daher häufig mit sog. Drapes – einer sterilisierbaren Hülle, die über das Eingabegerät gestülpt wird – versehen. Diese zusätzliche Hülle über dem Eingabegerät, beispielsweise einem Tastenfeld oder einem Touch Screen, verschlechtert jedoch die Bedienbarkeit des Eingabegeräts. Im Falle eines Touch Screens wird zudem die Bildqualität verschlechtert. Ursachen hierfür sind u.a. Luftblasen, die sich zwischen dem Bildschirm und dem Drapematerial bilden können, und, je nach Material des Drapes, der Grad der Transparenz. Ein mit einem Drape versehener Monitor ist beispielsweise in der
US 5,970,980 beschrieben. - Es ist auch bekannt, einen Touch Screen gar nicht oder nur teilweise zu sterilisieren und seine Bildschirmbereiche, mit einem Stift zu bedienen, der einen sterilen Bereich aufweist. Am sterilen Bereich kann er vom Arzt angefasst werden kann, ohne dass dieser sich kontaminiert. Der Rest des Stiftes ist unsteril und wird zum Berühren des Bildschirmes benutzt.
- Gegenüber diesem Stand der Technik ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein verbessertes Hilfsmittel zum kontaminationsfreien Berühren eines unsterilen Bedienelementes zur Verfügung zu stellen.
- Eine zweite Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Spender für ein derartiges Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen.
- Die erste Aufgabe wird durch eine Fingerkappe nach Anspruch 1, die zweite Aufgabe durch einen Fingerkappenspender nach Anspruch 7 gelöst. Die abhängigen Ansprüche enthalten vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
- Eine erfindungsgemäße Fingerkappe weist einen Außenbereich und einen Innenbereich auf, wobei der Innenbereich eine Aufnahme zum Aufnehmen mindestens eines Teils eines Fingers bildet. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass mindestens der Innenbereich steril ausgebildet ist. Zum Berühren einer unsterilen Eingabeeinheit, beispielsweise eines Touch Screens, einer mechanischen Taste, eines Schalters, eines Stellrades etc., führt der behandelnde Arzt den Finger in die Fingerkappe ein und berührt dann das Eingabegerät lediglich mit übergezogener Fingerkappe. Da der mit dem Finger in Kontakt kommende Innenbereich der Fingerkappe steril ist, findet keine Kontamination des Fingers statt. Nach dem Betätigen der Eingabeeinheit wird die Fingerkappe abgestreift und kann beispielsweise entsorgt werden.
- Gegenüber der Berührung eines Bedienelementes mittels eines Stiftes bietet die erfindungsgemäße Fingerkappe den Vorteil einer viel unmittelbareren Berührung des Bedienelementes und daher einer erhöhten Sensitivität beim Betätigen der Eingabevorrichtung.
- Um das kontaminationsfreie Überziehen und/oder Abstreifen der Fingerkappe zu erleichtern, kann der Außenbereich der Fingerkappe ebenfalls einen sterilen Abschnitt aufweisen. Die Fingerkappe weist in diesem Fall einen Kuppenabschnitt zum Aufnehmen der Fingerkuppe und eine dem Kuppenabschnitt gegenüberliegende Öffnung zum Einführen des Fingers in die Aufnahme auf. Der Außenbereich ist in dieser Ausgestaltung mindestens in der Umgebung der Öffnung steril.
- Zum Überziehen und/oder Abstreifen der Fingerkappe kann der Arzt den sterilen Außenbereich berühren und so die Fingerkappe mit der freien Hand vom Finger entfernen, ohne sich zu kontaminieren.
- Vorteilhafterweise kann auch der gesamte Außenbereich der Fingerkappe steril sein, sodass das Überziehen der Fingerkappe über den Finger weiter erleichtert wird, da der Arzt beim Überziehen nicht darauf achten muss, nur den sterilen Teil des Außenbereichs zu berühren.
- Wenn die Fingerkappe aus einem sterilisierbaren Material hergestellt ist, ist eine Wiederverwendung der Fingerkappe möglich. Die Fingerkappe kann alternativ jedoch auch als Einmalfingerkappe ausgestaltet sein, die nach der Verwendung entsorgt wird.
- Ein erfindungsgemäßer Fingerkappenspender umfasst eine Ausgabeeinheit, die derart ausgestaltet ist, dass sie eine erfindungsgemäße Fingerkappe zum Ausgeben bereithält.
- Der erfindungsgemäße Fingerkappenspender ermöglicht einem operierenden Arzt den jederzeitigen Zugriff auf eine erfindungsgemäße Fingerkappe.
- Falls eine wiederverwendbare Fingerkappe zum Einsatz kommen soll, kann die Ausgabeeinheit derart ausgestaltet sein, dass eine entnommene Fingerkappe wieder eingeführt werden kann. In der Regel wird beim Bedienen des Eingabegerätes nur der Kuppenabschnitt der Fingerkappe kontaminiert. Die übrigen Abschnitte, insbesondere der Innenbereich und der Außenbereich in der Umgebung der Öffnung bleiben bei sorgfältiger Behandlung der Fingerkappe steril. In der beschriebenen Weiterbildung des Fingerkappenspenders kann eine benutzte Fingerkappe wieder in die Aufnahme eingeführt werden, wo sie zur erneuten Verwendung bereitgehalten wird.
- Insbesondere kann die Aufnahme derart ausgestaltet sein, dass eine Fingerkappe nur soweit in die Aufnahme wieder eingeführt werden kann, dass der sterile Bereich in der Umgebung der Öffnung der Fingerkappe nach dem Einführen außerhalb der Aufnahme verbleibt.
- Der erfindungsgemäße Fingerkappenspender kann außerdem mit einem Vorratsbehältnis versehen sein, dass zum Aufnehmen einer Vielzahl von erfindungsgemäßen Fingerkappen geeignet ist. In einem derartigen Fingerkappenspender ist die Ausgabeeinheit zum sukzessiven Ausgeben der Fingerkappen ausgestaltet. Ein derartiger Fingerkappenspender eignet sich insbesondere zum Ausgeben von Einmalfingerkappen, die nach dem Verwenden kein zweites Mal verwendet werden, d.h. entsorgt oder zum späteren Sterilisieren gesammelt werden.
- Vorteilhafterweise ist der gesamte Fingerkappenspender sterilisierbar ausgestaltet, um Kontaminationen so gering wie möglich zu halten.
- Weitere Merkmale, Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren.
-
1 zeigt eine erfindungsgemäße Fingerkappe. -
2 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel für einen erfindungsgemäßen Fingerkappenspender. -
3 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel für einen erfindungsgemäßen Fingerkappenspender. - Ein Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Fingerkappe ist in
1 dargestellt. Die erfindungsgemäße Fingerkappe10 besitzt in etwa die Form eines Fingerhutes und weist einen Außenbereich12 und einen Innenbereich14 auf. Der Innenbereich14 bildet eine Aufnahme16 , in die ein Finger durch die Öffnung18 eingeführt werden kann. - Der Öffnung
18 der Fingerkappe10 gegenüberliegend befindet sich ein Kuppenabschnitt20 , in welchem sich die Fingerkuppe befindet, wenn ein Finger in die Fingerkappe10 eingeführt ist. Die Fingerkappe10 bedeckt dann vorzugsweise mindestens etwa die Hälfte des Fingers, vorzugsweise des Zeigefingers. - Die Fingerkappe
10 kann im vorliegenden Ausführungsbeispiel insbesondere aus einem elastischen Material hergestellt sein, welches für einen passgenauen Sitz auf dem Finger sorgt und sich dabei gut an unterschiedliche Finger anpassen kann. Das Material der Fingerkappe10 ist vorteilhafterweise sterilisierbar, sodass eine kontaminierte Fingerkappe10 sterilisiert werden kann, um eine Wiederverwendung zu ermöglichen. - Alternativ ist es jedoch auch möglich, die Fingerkappe aus einem preislich günstigen Material herzustellen, und nach dem Gebrauch zu entsorgen.
- Die Fingerkappe
10 weist einen sterilen Abschnitt22 im Außenbereich12 auf, der an die Öffnung18 der Aufnahme16 angrenzt. Dieser sterile Abschnitt22 in der Umgebung der Öffnung18 ist dazu gedacht, beim Überstülpen oder Abziehen der Fingerkappe10 eine kontaminationsfreie Berührungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Im Gegensatz zum sterilen Abschnitt ist der dem Kuppenabschnitt20 zugewandte Abschnitt24 nach dem Betätigen beispielsweise eines Touch Screens in der Regel nicht mehr steril. Die Berührung dieses Abschnittes muss daher während der Operation vermieden werden. Um dem Arzt einen Anhaltspunkt zu geben, wo der sterile Abschnitt22 endet und der potentiell kontaminierte Abschnitt24 beginnt, kann die Fingerkappe10 mit einer Markierung26 versehen sein, die anzeigt, bis wohin der sterile Abschnitt22 von der Öffnung18 aus gesehen in der Regel mindestens reicht. - Ein erfindungsgemäßer Fingerkappenspender ist in
2 dargestellt. Der Fingerkappenspender100 weist eine Einbuchtung102 auf, welche als Halte- und Ausgabeeinheit zum Bereithalten einer erfindungsgemäßen Fingerkappe10 dient. Der Fingerkappenspender100 ist aus einem sterilisierbaren Material hergestellt. Beim Verwenden eines derartigen Fingerkappenspenders100 ist es insbesondere vorteilhaft, wenn die Fingerkappe10 eine Formstabilität aufweist, die ein Verformen der Fingerkappe10 verhindert, wenn sich kein Finger in der Aufnahme16 befindet. - Vor einer Operation werden der Fingerkappenspender
100 und die Fingerkappe10 sterilisiert. Anschließen wird die Fingerkappe10 mit dem Kuppenabschnitt voran in die Einbuchtung102 eingesetzt, sodass sie zur Verwendung durch einen Arzt bereitsteht. Nach einer Verwendung der Fingerkappe10 kann diese wieder in die Einbuchtung102 eingeführt werden. Die Tiefe der Einbuchtung102 ist dabei derart ausgestaltet, dass der Fingerkappenspender lediglich mit dem kontaminierten Bereich in die Einbuchtung eingeführt werden kann. Mittels der oben erwähnten Form stabilität der Fingerkappe10 kann dabei verhindert werden, dass andere Bereiche als der kontaminierte Bereich mit der Einbuchtung102 in Berührung kommen. Der sterile Bereich22 bleibt so immer außerhalb der Einbuchtung102 . Auf diese Weise kann eine Kontamination des sterilen Abschnittes22 verhindert werden. Ebenso bleibt der Innenbereich14 der Fingerkappe10 steril. - Eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fingerkappenspenders ist in
3 dargestellt. Der Fingerkappenspender200 dieses Ausführungsbeispiels umfasst eine Ausgabeeinheit202 zum Ausgeben einer Fingerkappe10 sowie ein Vorratsbehältnis204 , welches eine Vielzahl von Fingerkappen10 , beispielsweise Einwegfingerkappen, aufnehmen kann. Beim Entnehmen einer Fingerkappe aus der Ausgabeeinheit202 wird die nächste Fingerkappe aus dem Vorratsbehältnis204 nachgeschoben. Das Nachschieben kann dabei beispielsweise mittels einer Federvorrichtung206 geschehen, deren Federkraft immer wieder Fingerkappen in die Ausgabeeinheit202 nachschiebt. Alternativ ist es auch möglich, die Fingerkappen10 im Vorratsbehältnis204 derart ineinandergeschoben zu lagern, dass eine aus der Ausgabeeinheit202 entnommene Fingerkappe10 die nachfolgende Fingerkappe10 in die Ausgabeeinheit202 nachzieht. - Der Fingerkappenspender
200 des zweiten Ausführungsbeispiels ist insbesondere zum Ausgeben von Einmalfingerkappen vorgesehen, die nach einer einmaligen Verwendung nicht wieder verwendet werden. Die Fingerkappen können entweder entsorgt werden oder, falls sie aus einem geeigneten Material hergestellt sind, gesammelt und anschließend sterilisiert werden. Danach können sie dann einer Wiederverwendung zugeführt werden. - Die erfindungsgemäße Fingerkappe bietet außer dem Kontaminationsschutz noch den zusätzlichen Nebeneffekt, dass die Oberfläche des Betätigungselementes, beispielsweise eines Touch Screens, weniger schnell verschmutzt.
Claims (11)
- Fingerkappe mit einem Außenbereich (
12 ) und einem eine Aufnahme (16 ) zum Aufnehmen mindestens eines Teils eines Fingers bildenden Innenbereich (14 ), dadurch gekennzeichnet, dass mindestens der Innenbereich (14 ) steril ausgebildet ist. - Fingerkappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Kuppenabschnitt (
20 ) zum Aufnehmen der Fingerkuppe und eine dem Kuppenabschnitt (20 ) gegenüberliegende Öffnung (18 ) zum Einführen des Fingers in die Aufnahme (16 ) aufweist, wobei der Außenbereich (12 ) mindestens in der Umgebung (22 ) der Öffnung (18 ) steril ist. - Fingerkappe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der gesamte Außenbereich (
12 ) steril ist. - Fingerkappe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das sie aus einem sterilisierbaren Material hergestellt ist.
- Fingerkappe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem elastischen Material hergestellt ist.
- Fingerkappe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Einmalfingerkappe ausgestaltet ist.
- Fingerkappenspender mit mindestens einer Ausgabeeinheit (
102 ,202 ), die derart ausgestaltet ist, dass sie eine Fingerkappe (10 ) nach einem der vorangehenden Ansprüche zum Ausgeben bereithält. - Fingerkappenspender nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgabeeinheit (
102 ) derart ausgestaltet ist, dass eine entnommene Fingerkappe (10 ) wieder eingeführt werden kann. - Fingerkappenspender nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgabeeinheit (
102 ) derart zum Aufnehmen einer Fingerkappe (10 ) nach Anspruch 2 ausgestaltet ist, dass die Fingerkappe (10 ) nur soweit in die Ausgabeeinheit (102 ) wieder eingeführt werden kann, dass der sterile Bereich (22 ) in der Umgebung der Öffnung (18 ) der Fingerkappe (10 ) nach dem Einführen außerhalb der Aufnahme (102 ) verbleibt. - Fingerkappenspender nach Anspruch 7 mit einem Vorratsbehältnis (
204 ) zum Aufnehmen einer Vielzahl von Fingerkappen (10 ) nach Anspruch 6 und einer Ausgabeeinheit (202 ) zum sukzessiven Ausgeben der Fingerkappen (10 ). - Fingerkappenspender nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass es sterilisierbar ausgestaltet ist.
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