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DE102004005000A1 - Verfahren zur Behandlung von faserigem Material - Google Patents

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DE102004005000A1
DE102004005000A1 DE102004005000A DE102004005000A DE102004005000A1 DE 102004005000 A1 DE102004005000 A1 DE 102004005000A1 DE 102004005000 A DE102004005000 A DE 102004005000A DE 102004005000 A DE102004005000 A DE 102004005000A DE 102004005000 A1 DE102004005000 A1 DE 102004005000A1
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DE
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acid
butyl
fibrous material
alkyl
iso
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DE102004005000A
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English (en)
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Christoffer Dr. Kieburg
Karin Rubel
Dieter Weber
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Original Assignee
BASF SE
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Publication date
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Abstract

Verfahren zur Behandlung von faserigem Material, dadurch gekennzeichnet, dass man es mit DOLLAR A (a) mindestens einer aliphatischen oder cycloaliphatischen C¶3¶-C¶11¶-Schwefelverbindung und DOLLAR A (b) mindestens einer organischen Säure DOLLAR A behandelt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Behandlung von faserigem Material, dadurch gekennzeichnet, dass man es mit
    • (a) mindestens einer aliphatischen oder cycloaliphatischen C3-C11-Schwefelverbindung und
    • (b) mit mindestens einer organischen Säure
    behandelt.
  • Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung eine Formulierung, die geeignet ist zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, sowie behandeltes faseriges Material, erhältlich nach dem erfindungsgemäßen Verfahren.
  • Bei der Lagerung von faserigen Materialien, insbesondere weißen oder pastellfarbenen faserigen Materialien wie beispielsweise Papier, Pappe und Textilien, beobachtet man häufig, dass in Kunststofffolie wie beispielsweise Polyethylenfolie, Polypropylenfolie oder Kartonage verpackte faserige Materialien nach einer gewissen Zeit vergilben. Nach Wagner (H. Wagner, Aufklärung der beim Lagern von hochweißer und pastellfarbiger Textilien auftretenden Vergilbung, Melliand Textilberichte Jahrgang 1982 (4), 291–293, Heidelberg) ist diese sogenannte Lagergilbe in den meisten Fällen auf folgenden Vorgang zurückzuführen:
    Kunststoffen wie Polyethylen und auch braunem Karton und Papier werden als Antioxidationsmittel und Alterungsschutz sterisch gehinderte Phenole, wie 2,6-Di-tert-butyl-4-methylphenol (BHT; butyliertes Hydroxytoluol) zugesetzt. Diese sterisch gehinderten Phenole migrieren bei der Lagerung in die Textilien, wo sie mit Stickoxiden zu Produkten reagieren, welche die Vergilbung des Textils bewirken. Im Falle des BHT reagiert dieses mit Stickstoffdioxid beispielsweise zu Verbindungen wie 2,6-Di-tert-butyl-4-nitrophenol, 3,3',5,5'-Tetra-tert-butyl-4,4'-stilbenchinon und 3,3',5,5'-Tetra-tert-butyl-4,4'-diphenochinon (siehe K. C. Smeltz, The Yellowing of white Fabrics and Garments in Polyethylene Bags, American Association of Textile Chemists and Colorists, Book of Papers, National Technical Conference 1982, 137–143 und 0. D. Bangee et al., Antioxidant-induced Yellowing of Textiles – Polymer Degradation and Stability 50, 1995, 313–317). Die Stickoxide, die mit BHT und anderen sterisch gehinderten Phenolen reagieren, stammen beispielsweise aus mit Autoabgasen belasteter Luft.
  • Nachfolgend wird der Begriff BHT repräsentativ für sterisch gehinderten Phenole verwendet, die Verpackungsmaterialien als Antioxidationsmittel und Alterungsschutzmittel zugesetzt werden.
  • Zur Verhinderung der Lagergilbe von Textilien wird im Stand der Technik vorgeschlagen, Textilien durch Behandlung mit Säuren auf einen sauren pH-Wert einzustellen.
  • So beschreibt J. Verschuren in Yellowing of Textiles in the Presence of Phenols, Journal Chemie, 17 (2), 1991, 37–39, die Behandlung der Textilien mit nichtflüchtigen Säuren im letzten Spülbad.
  • Die JP 53078242 beschreibt die Verwendung von Phosphorsäure. Da die Phosphorsäure jedoch nach der Behandlung auf dem Textil verbleibt, verbietet sich ihre Verwendung bei Bekleidungstextilien. Weiterhin wird hier auch die Verwendung von Hydroxycarbonsäuren beschrieben.
  • K. Yamauchi und S. Kobayashi beschreiben in Control of Yellowing of Used White Underwear during Storage by using Organic Acids, Sen'i Seihin Shohi Kagaku, 35 (7), 1994, 382–390, die Verwendung von Carbonsäuren zur Verhinderung von Lagergilbe.
  • Versuche der Anmelderin haben jedoch gezeigt, dass die Verwendung von im Stand der Technik beschriebenen Formulierungen nicht zu einer wirksamen Verhinderung von Lagergilbe führt.
  • Es wurde weiterhin vorgeschlagen, die Lagergilbe durch Behandeln des zu lagernden Guts mit aromatischen Sulfonsäuren und Zitronensäure zu behandeln. Formulierungen, enthaltend aromatische Sulfonsäuren und Zitronensäure, neigen jedoch bei Applikation in wässrigen Flotten stark zum Schäumen und führen zu unbefriedigenden Ergebnissen.
  • Aufgabe der vorliegenden Verbindung war es daher, ein Verfahren zur Behandlung von faserigem Material bereit zu stellen, das die Nachteile des Stands der Technik vermeidet. Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es weiterhin, Formulierungen bereit zu stellen, mit denen sich faserige Materialien behandeln lassen und die gegen die Bildung von Lagergilbe aktiv sind. Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es weiterhin, faseriges Material bereit zu stellen, welches gegen Lagergilbe behandelt ist.
  • Demgemäß wurde das eingangs definierte Verfahren gefunden.
  • Unter faserigen Substraten im Sinne der vorliegenden Erfindung sind zu nennen:
    • – Leder, wobei unter Leder mit Hilfe von wahlweise Chromgerbstoffen, mineralischen Gerbstoffen, Polymergerbstoffen, synthetischen Gerbstoffen, vegetabilen Gerbstoffen, Harzgerbstoffen oder Kombinationen von mindestens zwei der vorgenannten Gerbstoffen vorgegerbte und vorzugsweise gegerbte Tierhäute zu verstehen sind,
    • – Holz und Holzverbundwerkstoffe wie beispielsweise Spanplatten,
    • – Kunstleder, Alcantara oder Lefa, das sind Lederfaserwerkstoffe aus Lederabfällen, welche mit einem Binder oder Harz zu einem synthetisch erzeugten Fasergefüge verarbeitet werden und besonders bevorzugt
    • – Papier, Pappe, Kartonagen,
    • – Textil, worunter im Rahmen der vorliegenden Erfindung Textilfasern, textile Flächengebilde, textile Halb- und Fertigfabrikate und daraus hergestellte Fertigwaren zu verstehen sind, die neben Textilien für die Bekleidungsindustrie beispielsweise auch Teppiche, Gardinen und andere Heimtextilien sowie technischen Zwecken dienende textile Gebilde umfassen. Dazu gehören auch ungeformte Gebilde wie beispielsweise Flocken, linienförmige Gebilde wie Bindfäden, Fäden, Vorgarne, Garne, Leinen, Schnüre, Seile, Zwirne sowie Körpergebilde wie beispielsweise Filze, Gewebe, Maschenware, Webwaren, Vliesstoffe und Watten. Textil kann natürlichen Ursprungs sein, beispielsweise Seide, Wolle, Flachs, Rami, Hanf oder Kokos oder insbesondere Baumwolle, oder synthetisch, beispielsweise regenerierte Cellulose wie z.B. Kupferseide, Viskose, Modal, oder Celluloseacetate wie Acetat und Triacetat, weiterhin Polyamid, Polyacrylnitril, Polypropylen und Polyester. Zu Textil im Sinne der vorliegenden Erfindung gehören auch Nonwovens. Zu Textil im Sinne der vorliegenden Sinne zählen weiterhin Fertigwaren wie beispielsweise Bekleidungsstücke.
  • Bevorzugte Textilien sind hergestellt aus Baumwolle, Viskose, Polyamid, Polyester, Polyacrylnitril, Polypropylen und Mischungen der vorgenannten Materialien.
  • Faseriges Material, welches man nach dem erfindungsgemäßen Verfahren behandelt, kann von beliebiger Farbe sein, und es kann ein- oder mehrfarbig sein. Bevorzugt behandelt man weißes oder pastellfarbenes faseriges Material nach dem erfindungsgemäßen Verfahren. Man kann jedoch auch solche faseriges Material erfindungsgemäß behandeln, welches z.B. blau oder grau, in mittleren oder tiefen Tönen gefärbt ist.
  • Erfindungsgemäß behandelt man faseriges Material mit
    • (a) mindestens einer aliphatischen oder cycloaliphatischen C3-C11-Schwefelverbindung und
    • (b) mit mindestens einer schwerflüchtigen organischen Säure.
  • Bevorzugt handelt es sich bei mindestens einer aliphatischen oder cycloaliphatischen C4-C10-Schwefelverbindung um eine Verbindung der allgemeinen Formel I
    Figure 00040001
    wobei die Variablen wie folgt gewählt werden:
    X gewählt aus OSO3 oder SO3 ,
    R1 gewählt wird aus
    C3-C11-Cycloalkyl, substituiert oder unsubstituiert, beispielsweise Cyclopentyl, Cyclobutyl, Cyclopentyl, Cyclohexyl, Cycloheptyl, Cyclooctyl, Cyclononyl, Cyclodecyl, 2-Methylcyclopentyl, cis- oder trans-2,5-Dimethylcyclopentyl, 2-Methylcyclohexyl, cis- oder trans-2,6-Dimethylcyclopentyl, und insbesondere
    C3-C11-Alkyl, unverzweigt oder bevorzugt verzweigt, wie beispielsweise n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl, 2-Ethylhexyl, 3-n-Propylheptyl, n-Nonyl, n-Decyl, iso-Decyl, n-Undecyl; bevorzugt C4-C10-Alkyl, besonders bevorzugt verzweigtes C4-C10-Alkyl, noch mehr bevorzugt verzweigtes C6-C9-Alkyl, ganz besonders bevorzugt 2-Ethylhexyl und 3-n-Propylheptyl.
    Mn+ steht für ein Metallkation oder Proton oder Ammonium, wobei n eine ganze Zahl im Bereich von 1 bis 4 bedeutet. Bevorzugt steht n für 1 oder 2.
  • Bevorzugte Metallkationen sind Kationen von Alkalimetallen und Erdalkalimetallen sowie Aluminium, besonders bevorzugt sind Na+, K+, Mg2+, Ca2+ und ganz besonders bevorzugt ist Na+.
  • Bevorzugtes Ammonium ist NH4 + und NHx(R2)4-4 +, wobei x eine ganze Zahl von 1 bis 4 bedeutet und die Reste R2 gleich oder verschieden sein können und gewählt sind aus
    • – C1-C10-Alkyl, substituiert oder unsubstituiert, wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl, 2-Ethylhexyl, n-Nonyl, n-Decyl; besonders bevorzugt C1-C4-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl;
    • – an substituiertem C1-C10-Alkyl sei beispielhaft Hydroxy-substituiertes C1-C10-Alkyl genannt, bevorzugt ω-Hydroxy-substituiertes C2-C10-Alkyl wie beispielsweise 2-Hydroxyethyl, 3-Hydroxypropyl und 4-Hydroxybutyl, weiterhin O-C1-C10-Alkyl-substituiertes C1-C10-Alkyl. C3-C12-Cycloalkyl, substituiert oder unsubstituiert, wie beispielsweise Cyclopropyl, Cyclobutyl, Cyclopentyl, Cyclohexyl, Cycloheptyl, Cyclooctyl, Cyclononyl, Cyclodecyl, Cycloundecyl und Cyclododecyl; bevorzugt sind Cyclopentyl, Cyclohexyl und Cycloheptyl,
    • – an substituiertem C3-C12-Cycloalkyl sei beispielhaft genannt: 2-Methylcyclopentyl, 2,5-Dimethylcyclopentyl, 2-Methylcyclohexyl, 2,6-Dimethylcyclohexyl, 4-Hydroxycyclohexyl;
    Benzyl oder
    C6-C14-Aryl wie Phenyl, 1-Naphthyl, 2-Naphthyl, 1-Anthryl, 2-Anthryl, 9-Anthryl, 1-Phenanthryl, 2-Phenanthryl, 3-Phenanthryl, 4-Phenanthryl und 9-Phenanthryl, bevorzugt Phenyl, 1-Naphthyl und 2-Naphthyl, besonders bevorzugt Phenyl.
  • Weiterhin behandelt man faseriges Material erfindungsgemäß mit (b) mindestens einer organischen Säure. Unter organischen Säuren werden im Folgenden alle im Sinne einer Brønsted-Säure reagierenden organischen Verbindungen verstanden.
  • Vorzugsweise handelt es sich bei organischen Säuren (b) um Carbonsäuren. Besonders bevorzugt handelt es sich bei organischen Säuren um schwerflüchtige Carbonsäuren, das sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung solche Mono-, Di- und Polycarbonsäuren, insbesondere Di-, Tri- und Tetracarbonsäuren, die bei Zimmertemperatur fest sind oder einen Verdampfungspunkt bei Normaldruck von mindestens 125°C, bevorzugt von mindestens 180°C aufweisen. Außerdem sind geruchsarme Säuren bevorzugt.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beträgt die Wasserlöslichkeit der eingesetzten organischen Säuren (b) bei pH-Wert von 7 vorzugsweise wenigstens 0,5 g/l Wasser, besonders bevorzugt wenigstens 1 g/l Wasser.
  • Geeignete organische Carbonsäuren umfassen aliphatische, cycloaliphatische und aromatische Mono-, Di- und Polycarbonsäuren, die ihrerseits eine oder mehrere funktionelle Gruppen, beispielsweise Estergruppen, Hydroxylgruppen, Ethergruppen oder Ketogruppen, aufweisen können. Bevorzugt sind aliphatische und cycloaliphatische Mono- und Polycarbonsäuren. Besonders bevorzugt sind aliphatische Di-, Tri- und Tetracarbonsäuren.
  • Geeignete aliphatische Mono-, Di- und Polycarbonsäuren weisen in der Regel wenigstens 2, vorzugsweise wenigstens 4 Kohlenstoffatome, beispielsweise 2 bis 20, und insbesondere 4 bis 10 Kohlenstoffatome auf, soweit sie hinreichend schwerflüchtig sind. Besonders geeignete cycloaliphatische Mono-, Di- und Polycarbonsäuren weisen in der Regel mindestes 3, vorzugsweise wenigstens 4, beispielsweise 7 bis 10 Kohlenstoffatome auf.
  • Geeignete aliphatische und cycloaliphatische Mono- Di- und Polycarbonsäuren können neben wenigstens einer Carbonsäuregruppe eine oder mehrere, z. B. 1, 2 oder 3, der funktionellen Gruppe aufweisen, insbesondere Hydroxylgruppen, Ketogruppen und Estergruppen. Dies gilt insbesondere für C3-C6-Monocarbonsäuren. Bei Polycarbonsäuren kann mindestens eine der Carboxylgruppen auch in lactonisierter Form vorliegen.
  • Beispiele für geeignete aliphathische Monocarbonsäuren sind Glycolsäure, 2-Hydroxypropionsäure, 3-Hydroxypropionsäure, Onsäuren wie Gluconsäure, und Uronsäuren wie Glucuronsäure und Galacturonsäure.
  • Beispiele für geeignete aliphathische und cycloaliphatische Polycarbonsäuren sind Oxalsäure, Malonsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Adipinsäure, Pimelinsäure, Azelainsäure, Sebacinsäure, Maleinsäure, Fumarsäure, Sorbinsäure, Weinsäure, Ascorbinsäure, 1,2- und 1,4-Cyclohexandicarbonsäure und Citronensäure. Geeignet sind auch technische Gemische solcher Carbonsäuren, beispielsweise technische Gemische von aliphatischen Dicarbonsäuren mit 4 bis 6 Kohlenstoffatomen, insbesondere von gesättigten Dicarbonsäuren mit 4 bis 6 Kohlenstoffatomen, sowie Gemische von vorstehend genannten aliphatischen Dicarbonsäuren mit anderen organischen Säuren.
  • Unter den vorstehend genannten Dicarbonsäuren sind Glutarsäure,
    Adipinsäure, Bernsteinsäure, Ascorbinsäure, Weinsäure, Citronensäure, Gemische vorstehend genannter Dicarbonsäuren sowie technische Gemische von aliphatischen Dicarbonsäuren bevorzugt, insbesondere Gemische von gesättigten aliphatischen Dicarbonsäuren mit 4 bis 6 Kohlenstoffatomen, welche 1 bis 40 Gew.-% C4-Dicarbonsäuren, 1 bis 60 Gew.-% C5-Dicarbonsäuren und 1 bis 60 Gew.-% C6-Dicarbonsäuren enthalten, wobei sich die Menge der C4-C6-Dicarbonsäuren in vorstehend bezeichneten Gemischen auf 100 Gew.-% summiert.
  • Geeignet sind auch polymere Carbonsäuren, z. B. Homo- und Copolymere von Acryl- und Methacrylsäure mit einem Mw im Bereich von 500 g/mol bis 75.000 g/mol, bevorzugt bis 10.000 g/mol, bestimmt durch Gelpermeationschromatographie.
  • Unter aromatischen Carbonsäuren sind insbesondere solche zu nennen, die wenigstens eine, z. B. 1, 2, 3 oder 4, an einen aromatischen Ring wie beispielsweise an einen Benzol- oder Naphthalinring gebundene Carboxylgruppen aufweisen. Daneben können aromatische Carbonsäuren auch eine oder mehrere der vorgenannten funktionellen Gruppen, beispielsweise Hydroxyl-, Ester- oder Ketogruppen, und/oder eine oder mehrere Alkylgruppen, z.B. Methylgruppen, tragen.
  • Beispiele für geeignete aromatische Mono- und Polycarbonsäuren sind Benzoesäure, Phthalsäure, Isophthalsäure, Terephthalsäure und Salicylsäure.
  • Man kann organische Säuren in wasserfreier Form oder als Hydrat, beispielsweise als Monohydrat, dosieren, wenn die betreffende organische Säure mindestens ein Hydrat bildet.
  • Man kann faseriges Material in getrennten Schritten mit (a) und mit (b) behandeln oder vorzugsweise gleichzeitig.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wählt man (a) und (b) in einem Gewichtsverhältnis von 1 : 10 bis 10 : 1, bevorzugt 1 : 5 bis 5 : 1 und besonders bevorzugt von 1 : 1 bis 4 : 1.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung lässt man insgesamt 0,1 bis 15 Gew.-% der Summe von (a) und (b), bevorzugt 0,2 bis 10 Gew.-% der Summe von (a) und (b) und besonders bevorzugt 1 bis 5 Gew.-% der Summe von (a) und (b), bezogen auf das zu behandelnde faserige Material, einwirken.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann man bei einer Temperatur im Bereich von 15 bis 135°C, bevorzugt 60 bis 100°C durchführen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann man insbesondere bei Atmosphärendruck durchführen. Wünscht man jedoch, das erfindungsgemäße Verfahren in einem Schritt in Gegenwart eines Zuschlagstoffes (c) durchzuführen, der aus der Gruppe der insbesondere für Polyester geeigneten optischen Aufheller gewählt wird, so ist es bevorzugt, in geschlossenen Apparaturen zu arbeiten, beispielsweise bei Drücken bis zu 20 bar.
  • Die Behandlungsdauer kann im Bereich von 2 bis 120 Minuten liegen, bevorzugt sind 10 bis 60 Minuten.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung führt man das erfindungsgemäße Verfahren in wässriger Flotte durch. Wünscht man das erfindungsgemäße Verfahren in wässriger Flotte durchzuführen, so sind Flottenverhältnisse beispielsweise im Bereich von 1:1,5 bis 1:50, bevorzugt von 1:1,5 bis 1:15 geeignet. Unter Flottenverhältnis wird im Folgenden das dimensionslose Verhältnis von Trockengewicht des faserigen Materials in kg zu Volumen der Flotte in Liter verstanden.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung hat die wässrige Flotte, in der man das erfindungsgemäße Verfahren durchführt, einen pH-Wert im Bereich von 1 bis 7, bevorzugt von 2 bis 6 und besonders bevorzugt von 2 bis 5.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann man das erfindungsgemäße Verfahren in Gegenwart von einem oder mehreren Zuschlagstoffen (c) durchführen.
  • Beispielsweise sind als Zuschlagstoffe geeignet:
    niedermolekulare mono- oder polyfunktionelle Alkohole, wie z.B. C2-C10 Alkanole, linear oder verzweigt, wie beispielsweise n-Propanol, Isopropanol, n-Butanol, 2-Ethylhexanol, C2-C10-Alkandiole, linear oder verzweigt, wie beispielsweise Ethylenglykol, Propylenglokol, Neopentylglykol, 1,4-Butandiol, 1,2-Butandiol, C3-C10-Alkantriole wie beispielsweise Glycerin;
    Pentaerythrit
    hydrophobe, schaumdämpfende Netzmittel, wie z.B. Triisobutylphosphat oder Mischungen von Mono-, Di- und Triisobutylphosphat,
    nichtionische Tenside, wie beispielsweise mehrfach ethoxylierte C1-C20-Alkanole,
    silikonfreie Entschäumer, beispielsweise Carbonsäureester wie beispielsweise Fettsäurealkoxylate, insbesondere Ethoxylate von C10-C20-Carbonsäuren, erhältlich durch Alkoxylierung und insbesondere Ethoxylierung von Fettsäuren mit mehreren Äquivaltenen Alkylenoxid und insbesondere Ethylenoxid;
    Alkoholethoxylate, Alkoholpropoxylate und gemischte Alkoxylate von Alkoholen, wie beispielsweise Fettalkoholen oder Oxoalkoholen,
    Biozide wie beispielsweise Fungizide und Bakterizide, und insbesondere optische Aufheller.
  • Es ist möglich, das erfindungsgemäße Verfahren in Gegenwart von mindestens einem Zuschlagstoff (c) aus der Klasse der optischen Aufheller durchzuführen.
  • Besonders geeignete Aufheller sind beispielsweise gewählt aus der Klasse der Benzoxazolderivate. Geeignete Benzoxazolderivate haben beispielsweise die Formel II
    Figure 00090001
    in denen R3 und R4 gleich oder verschieden sind und gewählt aus
    Wasserstoff, Fluor, Chlor, Phenyl, Trifluormethyl,
    C1-C10-Alkyl, wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl, 2-Ethylhexyl, n-Nonyl, n-Decyl; besonders bevorzugt C1-C4-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl; ganz besonders bevorzugt Methyl,
    und V gewählt wird aus
    Figure 00090002
  • Andere bevorzugte Benzoxazolderivate haben beispielsweise die Formel III
    Figure 00090003
    in denen m aus 0 und 1 gewählt wird,
    die -CH=CH-Gruppe vorzugsweise in (E)-Konfiguration vorliegt
    und B steht für
    Heterocyclen, vorzugsweise 5-gliedrige Heterocyclen wie beispielsweise
    Figure 00100001
    oder für Carboxylgruppen, beispielsweise -COOCH3, -COOC2H5,
    oder für
    Figure 00100002
    wobei R5 gewählt wird aus
    C1-C10-Alkyl, substituiert mit einer oder mehreren Hydroxylgruppen, Halogenatomen, C1-C4-Alkoxygruppen, Di-C1-C4-Alkylaminogruppen, C6-C14-Arylreste oder C6-C14-Oxarylreste, oder unsubstituiert wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl, 2-Ethylhexyl, n-Nonyl, n-Decyl; besonders bevorzugt C1-C6-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, ganz besonders bevorzugt Methyl.
  • Beispiele für substituierte C1-C10-Alkylgruppen R5 sind -CH2OH, -CH(OH)-CH2OH, -[CN(OH)]2-CH2OH, -CH(OCH3)2, -CH2-OCH3, -CH2-CH2-OCH3, -CH2-O-iso-C3H7, -CH2-CH2-N(CH3)2, Benzyl, -CH[C6N5]2, -C[C6H5]3, -C(CH3)2-C6N5, -CH2-O-C6H5, -CF3, -CCl3, -CH2Cl, n-C4F9.
  • R6 und R1 sind verschieden und vorzugsweise gleich und gewählt aus Wasserstoff, Chlor, Fluor, CN, Sulfonsäure, -SO2NH2, Sulfonsäure-C1-C4-Alkylester, wobei C1-C4-Alkyl gewählt wird aus Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl; ganz besonders bevorzugt Methyl.
  • Besonders bevorzugte Benzoxazolderivate sind solche der Formel II a
    Figure 00110001
    wobei R3a gleich oder verschieden sein können und gewählt aus C1-C10-Alkyl, wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl, 2-Ethylhexyl, n-Nonyl, n-Decyl; besonders bevorzugt C1-C4-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl; ganz besonders bevorzugt Methyl.
  • Weiterhin sind Naphthalinderivate der Formel IV zu nennen:
    Figure 00110002
    in denen
    R8 gewählt aus bevorzugt C1-C4-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl; ganz besonders bevorzugt Methyl,
    D gewählt aus Wasserstoff, C1-C10-Alkyl oder O-R8,
    und R9 gewählt wird aus C1-C10-Alkyl, wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl, 2-Ethylhexyl, n-Nonyl, n-Decyl, bevorzugt lineares C4-C10-Alkyl wie n-Butyl, n-Pentyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl.
  • Weiterhin sind Verbindungen aus der Klasse der Styrylstilbene geeignet, insbesondere solche der allgemeinen Formel V
    Figure 00120001
    in denen m aus 0 und 1 gewählt wird.
  • Weitere Beispiele für geeignete Stoffe aus der Verbindungsklasse der optischen Aufheller sind substituierten Pyrene, beispielsweise solche der Formel VI und vorzugsweise solche der Formel VI a
    Figure 00120002
    in denen R10 vorzugsweise für heterocyclische Ringe steht, beispielsweise 2-Pyridyl, und besonders bevorzugt für
    Figure 00120003
    wobei R9 wie oben stehend definiert ist.
  • Weitere Beispiele für geeignete Stoffe aus der Verbindungsklasse der optischen Aufheller sind aus der Klasse der Cumarine, beispielsweise solche der Formel VII
    Figure 00130001
    in denen die Variablen wie folgt definiert sind:
    R11 für eine heterocyclische Gruppe steht, besonders bevorzugt für
    Figure 00130002
    R12 gewählt aus
    Figure 00130003
  • Weitere Beispiele für geeignete Stoffe aus der Verbindungsklasse der optischen Aufheller findet man in EP-A 0 023 026 und EP-A 0 023 028.
  • Beispiele für besonders geeignete optische Aufheller findet man im Colour Index aufgeführt als C.I. Fluorescent Brightener 1, 9, 14, 17, 20, 22, 24, 28, 28:1, 30, 32, 37, 46, 47, 49, 52, 54, 59, 61, 71, 79, 84, 85, 86, 87, 90, 90:1, 91, 104, 113, 114, 117, 119, 121, 123, 124, 130, 132, 134, 135, 136, 140, 144, 145, 146, 147, 148, 152, 153, 154, 162:1, 166, 167, 169, 170, 171, 173, 175, 176, 177, 179, 184, 184:1, 184:2, 185, 185:1, 185:2, 190, 191, 192, 194, 195, 196, 199, 200, 205, 210, 216,217, 217:1, 218, 219, 219:1, 220, 222, 223, 224, 225, 226, 228, 229, 230, 231, 232, 234, 235, 236, 238, 239, 241, 242, 251, 252, 254, 257, 258, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 269, 271, 27.2, 273, 274, 275, 276, 277, 278, 279, 280, 289, 290, 291, 310, 311, 312, 313, 314, 315, 318, 321, 322, 326, 327, 328, 330, 332, 335, 336, 337, 338, 339, 340, 351, 352, 353, 354, 355, 357, 362, 363, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 370, 371, 372, 373, 374, 374:1, 375, 376, 377, 378, 379, 380, 381, 382, 383, 384, 385, 386, 387 und 388.
  • Wünscht man als Zuschlagstoff einen oder mehrere optische Aufheller einzusetzen, so wählt man vorzugsweise 0,01 bis 1, bevorzugt 0,05 bis 0,5 Gew.-% optischen Aufheller, bezogen auf zu behandelndes faseriges Material.
  • Geeignete Vorgehensweisen zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens sind beispielsweise das Ausziehverfahren, das semikontinuierliche Verfahren und das kontinuierliche Verfahren. Es ist aber auch möglich, faseriges Material erfindungsgemäß zu behandeln, indem man es mit einer Lösung, vorzugsweise einer wässrigen Lösung von (a) und mit einer Lösung, vorzugsweise einer wässrigen Lösung von (b) oder besonders bevorzugt einer vorzugsweise wässrigen Lösung, enthaltend (a) und (b), besprüht.
  • Wünscht man das erfindungsgemäße Verfahren in der Art eines Ausziehverfahrens durchzuführen, so kann man das zu behandelnde faserige Material mit einer vorzugsweise wässrigen Flotte behandeln, welche (a) und (b) enthält. Als Apparatur zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens nach Art eines Ausziehverfahrens sind beispielsweise Färbeapparate und Färbemaschinen geeignet. Als Flottenverhältnisse im Ausziehverfahren sind Verhältnisse im Bereich von 1:1,5 bis 1:50, bevorzugt 1:3 bis 1:20 und besonders bevorzugt 1:5 bis 1:15 geeignet.
  • Wünscht man das erfindungsgemäße Verfahren nach Art eines semikontinuierlichen oder kontinuierlichen Verfahrens durchzuführen, so sind Flottenverhältnisse im Bereich von 1:0,3 bis 1:2, insbesondere 1:0,6 bis 1:1,6 besonders geeignet.
  • Wünscht man das erfindungsgemäße Verfahren in der Art eines Klotzverfahrens durchzuführen, so kann man gängige Maschinen verwenden, beispielsweise Färbe- oder Imprägnierfoulards. In einer Ausführungsform des Klotzens arbeitet man mit einem oder mehreren Bädern bzw. Flotten, durch die man das zu behandelnde faserige Material zieht. Anschließend wird überschüssige Lösung abgequetscht.
  • In besonders bevorzugten Ausführungsformen behandelt man Papier oder Textil nach dem erfindungsgemäßen Verfahren.
  • Die erfindungsgemäße Behandlung von Papier kann nach gängigen, dem Fachmann an sich bekannten Verfahren zur Papierveredelung erfolgen. Man kann Papier in Form der Pulpe oder in Form von Bahnen und einzelnen Blättern behandeln. Die Konzentration an organischer Säure in der wässrigen Zusammensetzung beträgt hierbei in der Regel 0,4 bis 15 g/l, vorzugsweise 2 bis 4 g/l. Die Konzentration der aliphatischen oder cycloaliphatischen Schwefelverbindung bzw. Schwefelverbindungen beträgt in der Regel 2 bis 60 g/l, vorzugsweise 4 bis 8 g/l.
  • Wünscht man Textil nach dem erfindungsgemäßen Verfahren zu behandeln, so bewähren sich insbesondere die im Folgenden beschriebenen Ausführungsformen.
  • Im Aus- oder Aufziehverfahren erwärmt man in einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, die sich insbesondere für Textil eignet, Textil in derjenigen Flotte, welche (a), (b) enthält und zusätzlich einen optischen Aufheller und/oder einen oder mehrere Farbstoffe enthalten kann, auf eine Temperatur, bei der Aufheller und/oder Farbstoff auf die Faser aufzieht, beispielsweise auf eine Temperatur von 70 bis 135°C, wobei die Temperatur je nach zu behandelndem Textil und je nach Applikationsverhalten des Aufhellers und/oder Farbstoffes gewählt wird. Bei der Flotte handelt es sich in der Regel um eine lange Flotte, beispielsweise im Bereich von 1:1,5 bis 1:50, bevorzugt bis 1:15.
  • In einer zweiten Ausführungsform enthält die Flotte weder Aufheller noch Farbstoff. Die Behandlung erfolgt analog zur ersten Ausführungsform, wobei in diesem Fall eine Temperatur beispielsweise 30°C bis 110°C, bevorzugt 40°C bis 98°C ausreicht.
  • Beim Thermosolveverfahren wird in einer ersten Ausführungsform die Flotte, die (a), (b) sowie einen Aufheller und/oder Farbstoff enthält, mit einem Foulard auf faseriges Material aufgebracht. Anschließend wird das behandelte faserige Material auf einer Trocknungsvorrichtung, beispielsweise einem Spannrahmen, fixiert, und dann zunächst das Wasser verdampft und durch weitere Erhöhung der Temperatur, beispielsweise auf 120 bis 190 °C, gegebenenfalls mitverwendeter Aufheller und/oder Farbstoff auf der Ware fixiert.
  • In einer anderen Ausführungsform des Thermosolverfahrens enthält die Flotte weder Aufheller noch Farbstoff. Die Behandlung erfolgt analog zur vorstehenden Ausführungsform des Thermosolverfahrens, wobei in diesem Fall eine geringere Temperatur ausreicht, nämlich eine Temperatur, die zur Verdampfung des Wassers ausreichend ist.
  • Die Behandlung von Bekleidung, d. h. von konfektionierter Ware, erfolgt analog zum oben beschriebenen Aufziehverfahren ohne Aufheller. Alternativ kann man die Ware auch in haushaltsüblichen Waschvorrichtungen, wie Waschmaschinen und Waschtröge, durch Waschen mit der erfindungsgemäßen Zusammensetzung bei der entsprechenden Temperatur behandeln.
  • Im Anschluss an die erfindungsgemäße Behandlung kann man behandeltes faseriges Material auf an sich bekannte Arten trocknen oder auf andere an sich bekannte Arten weiter verarbeiten.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind Formulierungen, enthaltend
    • (a) mindestens eine aliphatische oder cycloaliphatische C3-C11-Schwefelverbindung und
    • (b) mindestens eine organische Säure,
    wobei aliphatische und cycloaliphatische C3-C11-Schwefelverbindungen und organische Säure wie oben stehend definiert sind. Erfindungsgemäße Formulierungen können nicht-wässrig sein, beispielhaft seien alkoholische Formulierungen genannt. Auch pulverförmige Formulierungen sind denkbar. Erfindungsgemäße Formulierungen sind vorzugsweise wässrig, können aber weitere Lösungsmittel wie beispielsweise Alkohole, z.B. Ethanol oder Isopropanol, oder Ethylenglykol enthalten.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthalten erfindungsgemäße Formulierungen mindestens einen Zuschlagstoff (c), wobei Zuschlagstoffe wie oben definiert sind.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weisen erfindungsgemäße Formulierungen einen pH-Wert im Bereich von 1 bis 5, bevorzugt 2 bis 4 und besonders bevorzugt 2,5 bis 3,5 auf.
  • Mit erfindungsgemäßen Formulierungen lässt sich eingangs definiertes erfindungsgemäßes Verfahren besonders bequem durchführen. Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung von erfindungsgemäßen Formulierungen zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Behandlung von faserigem Material unter Verwendung von erfindungsgemäßen Formulierungen.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist faseriges Material, erhältlich durch das erfindungsgemäße Verfahren. Erfindungsgemäßes faseriges Material weist eine besonders geringe Tendenz zur Lagergilbe auf.
  • Die Erfindung wird durch Arbeitsbeispiele erläutert.
  • Mengenangaben in g/l beziehen sich jeweils auf g/l Flotte.
  • Nach der Behandlung wurde die Ware dem Phenolic Yellowing Test (Lagergilbe-Test) zur Untersuchung des Vergilbungsverhaltens unterworfen. Der Phenolic Yellowing Test, mit dem bestimmt wurde, ob das Textilmaterial zu einer Vergilbung führt, wurde gemäß der Vorschrift aus James H. Heal & Co. Ltd., Manufactures of Textile Testing and Quality Control Equipment, Richmond Works Halifax West Yorkshire HX3 6EP England, "Detaillierte Bedienungsanleitung (Vergilbungstest)" bestimmt. Die Bewertung erfolgte wie folgt:
    1 = starke Vergilbung, 2 = mäßige Vergilbung, 3 = leichte Vergilbung, 4 = kaum Vergilbung, 5 = keine Vergilbung
  • Außerdem wurde die Lichtechtheit und der Weißgrad der Ware und die Schaumhöhe der Flotte geprüft.
  • Die Lichtechtheit wurde nach DIN 54004 bestimmt. Die angegebenen Weißgrade wurden nach CIE auf einem Gerät Datacolor-Spektrometer Spectraflash 500 bestimmt. Die Schaumhöhe wurde nach dem Schlagschaumtest gemäß DIN 53902 gemessen.
  • Wenn nicht anders angegeben, wurde für die Behandlung mit wässrigen Flotten jeweils in einer 300-ml-Färbebombe eines Laborfärbeapparats der Fa. Mathis gearbeitet.
  • Beispiele 1a bis 1c und Vergleichsversuche V1d bis V1h
  • 10 g Polyamid-6-Gewebe wurde erfindungsgemäß im Aufziehverfahren mit einem Flottenverhältnis von 1:20 behandelt.
  • Man stellte eine Flotte (200 ml) her, die folgende Ingredienzien enthielt:
    0,05 Gew.-% o,p-1,4-Bis-dicyanstyrylbenzol (s.u. „o,p") und
    0,04 Gew.-% m,p-1,4-Bis-dicyanstyrylbenzol („m,p", Angaben in Gew.-% entsprechen jeweils Reinsubstanz), bezogen auf die zu behandelnde Gewebemenge, sowie die in nachfolgender Tabelle 1 aufgeführte Mengen an Schwefelverbindung (a) und organischer Säure (b).
    Figure 00180001
    • (a) Schwefelverbindung: 2-Methylpentylsulfat, Na-Salz
    • (b) Organische Säure: Gemisch von 25 Gew.-% Bernsteinsäure, 55 Gew.-% Glutarsäure und 20 Gew.-% Adipinsäure.
  • Dazu wurden zunächst 200 ml Wasser vorgelegt, danach die Kombination von optischen Aufhellern zugesetzt, danach (a) und schließlich (b). Die Flotte in den Beispielen 1a–1c hatte einen pH-Wert von 3,7.
  • 10 g Polyamid-6-Gewebe wurden zur Flotte gegeben und die Flotte mit Textil innerhalb von 30 Minuten auf 100 °C aufgeheizt und 30 Minuten bei 100°C belassen. Während der Behandlungszeit wurde die Bombe und somit auch Flotte und Textilgut ständig bewegt.
  • Anschließend wurde die Ware mit entsalztem Wasser (Zimmertemperatur) gespült und dann in einem Laborspannrahmen bei 110°C getrocknet.
  • Tabelle 1a: erfindungsgemäße Behandlung von Polyamid-6-Gewebe, Beispiele 1a bis 1c
    Figure 00180002
  • Man beobachtete, dass es bei der erfindungsgemäßen Behandlung nur zu geringer Schaumbildung kam.
  • Zur Durchführung der Vergleichsversuche wurde wie oben stehend vorgegangen, jedoch wurde statt Kombinationen von (a) und (b) Hilfsmittel gemäß Tabelle 1b eingesetzt. Tabelle 1b: Vergleichsversuche
    Figure 00190001
  • (c2):
    n-Dodecylbenzolsulfonat, Na-Salz
    (c3):
    Naphthalinsulfonsäure-Formaldehyd-Kondensationsprodukt, hergestellt nach der Vorschrift gemäß Beispiel 9.
  • Erfindungsgemäße Beispiele 2a bis 2c und Vergleichsbeispiele V2d bis V2j
  • Es wurde jeweils wie in Beispiel 1a bis 1c bzw. V1d bis V1h vorgegangen, jedoch wurden als (a) und (b) folgende Substanzen eingesetzt:
    • (a): n-Butyl-Sulfat (als Na-Salz)
    • (b): Gemisch 20 Gew.-% Bernsteinsäure, 50 Gew.-% Glutarsäure, 15 Gew.-% Adipinsäure und 10 Gew.-% Pimelinsäure.
  • Die Flotte hatte einen pH-Wert von 3,7. Tabelle 2a: Erfindungsgemäße Behandlung von Polyamid-6-Gewebe, Beispiele 2a bis 2c
    Figure 00200001
    Tabelle 2b: Vergleichsversuche:
    Figure 00200002
  • (c2):
    n-Dodecylbenzolsulfonat, Na-Salz
    (c3):
    Naphthalinsulfonsäure-Formaldehyd-Kondensationsprodukt, hergestellt nach der Vorschrift gemäß Beispiel 9.
  • Erfindungsgemäße Beispiele 3a bis 3c und Vergleichsbeispiele V3d bis V3j
  • Es wurde jeweils wie in Beispiel 1a bis 1c bzw. V1d bis V1h vorgegangen, jedoch wurden als (a) und (b) folgende Substanzen eingesetzt:
    • (a) Mischung aus n-Butyl-Sulfat und 2-n-Propylheptyl-Sulfat, Molverhältnis von 70:30, jeweils als Na-Salz
    • (b) organische Säure: 20 g Citronensäure·H2O, in 100 ml Wasser vorgelöst
  • Die Flotten hatten einen pH-Wert von 3,6. Tabelle 3a: erfindungsgemäße Behandlung von Polyamid-6-Gewebe, Beispiele 3a bis 3c
    Figure 00210001
    Tabelle 3b: Vergleichsversuche:
    Figure 00210002
  • (c2):
    n-Dodecylbenzolsulfonat, Na-Salz
    (c3):
    Naphthalinsulfonsäure-Formaldehyd-Kondensationsprodukt, hergestellt nach der Vorschrift gemäß Beispiel 9.
  • Beispiel 4
  • 4.1 Allgemeine Vorarbeiten
  • Es wurden drei Flotten 4.1.1 bis 4.1.3 bereitet:
    Flotte 4.1.1: 0,1 Gew.-% C. I. Fluorescent Brightener 374:1, bezogen auf die Gewebemenge, pH-Wert von Flotte 4.1.1: 6,8
    Flotte 4.1.2: 0,1 Gew.-% C. I. Fluorescent Brightener 374:1, bezogen auf die Gewebemenge, und 1 g/l wässriges Soda, pH-Wert von Flotte 4.1.2: 12
    Flotte 4.1.3: 0,1 Gew.-% C. I. Fluorescent Brightener 374:1, bezogen auf die Gewebemenge, mit Essigsäure auf pH-Wert 4,5 gestellt.
  • 4.2 Herstellung von erfindungsgemäßer Formulierung 4
  • In einem Becherglas wurden miteinander verrührt:
    • (a) 26 g 2-Ethylhexylsulfat als Na-Salz
    • (b) 15 g Citronensäuremonohydrat
    59 ml destilliertes Wasser
  • Man erhielt erfindungsgemäße Formulierung 4. Die erfindungsgemäße Formulierung 4 hatte einen pH-Wert von 2,5.
  • 4.3 Erfindungsgemäße Versuche 4a bis 4d und Vergleichsversuch V4e
  • Man beschickte eine 300-ml-Färbebombe eines Färbeapparats von Fa. Mathis mit 10 g eines Polyamid-6-Gewebes und einer wässrigen Flotte (Flotte 1), gewählt aus den oben bezeichneten Flotten 4.1.1 bis 4.1.3 gemäß Tabelle 4, und stellte dabei ein Flottenverhältnis von 1:20 ein. Man heizte die Färbebombe innerhalb von 30 Minuten auf 98 °C auf und beließ sie 30 Minuten bei 98°C. Die Färbebombe wurde im Färbeapparate bewegt.
  • Man bereitete Flotte 2 durch Verdünnen von erfindungsgemäßer Formulierung 4 gemäß Tabelle 4. Anschließend entnahm man das aufgehellte Polyamid und gab es in Flotte 2, Flottenverhältnis 1:20 gemäß Tabelle 4. Man heizte Flotte 2 auf 70 °C auf und beließ sie danach 20 Minuten 70°C.
  • Das mit Flotte 2 behandelte Textil wurde jeweils aus der Flotte genommen, mit Wasser (Zimmertemperatur) gespült und getrocknet.
  • Die Ergebnisse finden sich in Tabelle 4.
  • Tabelle 4: erfindungsgemäße Behandlung von Polyamid, Beispiele 4a bis 4 d, 4 f und 4 h und Vergleichsbeispiele V4e, V4g und V4j
    Figure 00230001
  • Beispiel 5
  • 5.1 Herstellung von erfindungsgemäßer Flotte 5
  • In einem Becherglas wurden miteinander verrührt:
    • (a) 25 g n-Nonylsulfat als Na-Salz
    • (b) 15 g Citronensäuremonohydrat
    60 ml destilliertes Wasser
  • Man erhielt erfindungsgemäße Formulierung 5. Die erfindungsgemäße Formulierung 5 hatte einen pH-Wert von 2,3.
  • 5.2 Erfindungsgemäße Versuche 5a bis 5d und Vergleichsversuch V5e
  • Man beschickte eine 300-ml-Färbebombe mit 10 g Polyamid-6-Gewebe (BASF Aktiengesellschaft) und 200 ml einer wässrigen Flotte (Flottenverhältnis 1:20), die erfindungsgemäße Formulierung 5 gemäß Tabelle 5 enthielt. Man heizte die Färbebombe auf 70 °C auf und beließ sie danach 20 Minuten bei 70°C. Anschließend entnahm man das erfindungsgemäß behandelte Textil, spülte es mit Wasser (Zimmertemperatur) und trocknete es.
  • Die Ergebnisse sind in nachfolgender Tabelle 5 aufgeführt.
  • Tabelle 5: erfindungsgemäße Behandlung von Polyamid-9 Gewebe ohne Einsatz optischer Aufheller, Beispiele 5a bis 5d, und Vergleichsbeispiel V5e
    Figure 00240001
  • Beispiel 6: Behandlung von Polyester-Gewebe, erfindungsgemäße Versuche 6a bis 6d und Vergleichsversuch V6e
  • Ein Polyethylenterephthalat-Gewebe (BASF AG) wurde im Aufziehverfahren mit einem Flottenverhältnis von 1:20 aufgehellt. Dazu wurden 200 ml wässriges Behandlungsbad, enthaltend 10 g Polyethylenterephthalatgewebe (BASF Aktiengesellschaft) und 0,1 Gew.-% C. I. Fluorescent Brightener CI 199, bezogen auf Polyethylenterephthalatgewebe, in einem Druckbehälter innerhalb von 30 Minuten auf 130°C und 2,3 bar aufgeheizt und 25 Minuten bei 130 °C belassen.
  • Anschließend wurde entspannt, das Polyethylenterephthalatgewebe der Flotte 1 entnommen und mit einer zweiten Flotte (Flotte 2; Flottenverhältnis 1:20), die erfindungsgemäße Formulierung 5 gemäß Tabelle 6 enthielt, behandelt. Das Behandlungsbad wurde auf 80 °C aufgeheizt und 30 Minuten bei 80°C belassen. Anschließend wurde das behandelte Polyethylenterephthalatgewebe entnommen, mit Wasser (Zimmertemperatur) gespült und getrocknet.
  • Der Weißgrad und das Vergilbungsverhalten wurden nach der Behandlung mit der 2. Flotte untersucht. Die Ergebnisse sind in nachfolgender Tabelle 6 aufgeführt.
  • Tabelle 6: erfindungsgemäße Behandlung Polyethylenterephthalatgewebe, Beispiele 6a bis 6d, und Vergleichsbeispiel V6e
    Figure 00250001
  • Beispiel 7
  • 7.1 Herstellung von erfindungsgemäßer Formulierung 7
  • In einem Becherglas wurden miteinander verrührt:
    • (a) 10 g Oxalsäure
    • (b) 25 g Ethylhexylsulfat als Na-Salz
    100 ml destilliertes Wasser
  • Man erhielt erfindungsgemäße Formulierung 7 mit einem pH-Wert 1,0.
  • 7.2 Erfindungsgemäße Versuche 7a bis 7d und Vergleichsversuch V7e
  • Ein nicht aufgehelltes Baumwoll-Gewebe wurde mit 150 ml einer Flotte (Flottenverhältnis 1:15), die erfindungsgemäße Formulierung 7 gemäß Tabelle 7 enthielt, behandelt. Dazu wurden 10 g Baumwoll-Gewebe wurde in 200 ml Flotte gegeben, auf 80°C aufgeheizt und 15 Minuten bei 80°C belassen. Anschließend wurde das behandelte Textil der Flotte entnommen, mit Wasser (Zimmertemperatur) gespült und getrocknet.
  • Die Ergebnisse sind in nachfolgender Tabelle 7 aufgeführt.
  • Tabelle 7: Erfindungsgemäße Versuche 7a bis 7d und Vergleichsbeispiel V7e
    Figure 00260001
  • Beispiel 8
  • 8.1. Herstellung von erfindungsgemäßer Formulierung 8
  • Man verrührt in einem Becherglas:
    • (a) 25 g 2-Ethylhexylsulfat als Na-Salz
    • (b) 15 g Citronensäuremonohydrat
    • (c) 3 g Ethylenoxid/Propylenoxid-Block-Copolymer, 20 mol-% Ethylenoxid, Mw: 4000 g/mol 2,0 g Triisobutylphosphat 1,9 g 2-Ethylhexanol 100 ml destilliertes Wasser
  • Man erhielt erfindungsgemäße Formulierung 8 mit dem pH-Wert 2,7.
  • 8.2. Erfindungsgemäße Versuche 8a bis 8d und Vergleichsversuch V8e
  • Eine vorgewaschene Polyester-Maschenware (BASF Aktiengesellschaft) wurde mit 0,03 Gew.-% C.I. Disp. Blue 148, bezogen auf Polyester-Maschenware, bei 130°C gefärbt.
  • Anschließend wurde die gefärbte Polyester-Maschenware mit einer Flotte (Flottenverhältnis 1:20) behandelt, die erfindungsgemäße Formulierung 8 gemäß Tabelle 8 enthielt. Dazu wurde die gefärbte Polyester-Maschenware in die Flotte getan, auf 75 °C aufgeheizt und 20 Minuten bei 75°C belassen. Anschließend wurde die behandelte Polyester-Maschenware der Flotte entnommen, mit Wasser (Zimmertemperatur) gespült und getrocknet.
  • Das Vergilbungsverhalten wurde untersucht. Die Ergebnisse sind in nachfolgender Tabelle 8 aufgeführt.
  • Tabelle 8: Erfindungsgemäße Versuche 8a bis 8d und Vergleichsbeispiel V8e
    Figure 00270001
  • Beispiel 9 Herstellung von (c3)
  • Die Herstellung des Dispersionsmittels (c3) führte man wie folgt durch: Man legte 1 kg Naphthalin vor und versetzte mit 1 kg einer Schwefelsäure mit einer Dichte von 1,84 kg/l und mit 10 g Borsäure, wobei man darauf achtete, dass die Temperatur während der Zugabe von Borsäure und Schwefelsäure nicht über 105°C stieg. Man erhitzte anschließend auf 140°C und rührte 3 Stunden bei 140°C. Man kühlte auf eine Temperatur von 100°C ab, verdünnte mit 1 l Wasser und anschließend mit 500 g einer 30 Gew.-Lösung von Formaldehyd in Wasser. Man rührte drei Stunden bei 100°C. Anschließend verdünnte man mit 750 ml Wasser und stellte mit Natronlauge einen pH-Wert von 8 ein.

Claims (14)

  1. Verfahren zur Behandlung von faserigem Material, dadurch gekennzeichnet, dass man es mit a) mindestens einer aliphatischen oder cycloaliphatischen C3-C11-Schwefelverbindung und b) mit mindestens einer organischen Säure behandelt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei mindestens einer aliphatischen oder cycloalipahtischen C3-C11-Schwefelverbindung (a) um eine Verbindung der allgemeinen Formel I
    Figure 00280001
    handelt, wobei die Variablen wie folgt definiert sind: X gewählt aus OSO3 oder SO3 , R1 gewählt aus C3-C11-Alkylrest, verzweigt oder unverzweigt, oder einen C3-C11-Cycloalkylrest und Mn+ Metallkation oder Proton oder Ammonium, wobei n eine ganze Zahl im Bereich von 1 bis 4 bedeutet.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei R1 um einen verzweigten C4-C10-Alkylrest handelt.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei (b) um eine schwerflüchtige organische Säure handelt.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass man a) mindestens eine aliphatische oder cycloaliphatische C3-C11-Schwefelverbindung und b) mindestens eine organische Säure gleichzeitig auf faseriges Material einwirken lässt.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass man es in wässriger Flotte durchführt.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass man es in Gegenwart von c) einem oder mehreren Zuschlagstoffen durchführt.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Zuschlagstoff (c) ein optischer Aufheller ist.
  9. Formulierung, enthaltend (a) mindestens eine aliphatische oder cycloaliphatische C3-C11-Schwefelverbindung und (b) mindestens eine organische Säure.
  10. Formulierung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass sie wässrig ist.
  11. Formulierung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen pH-Wert im Bereich von 1 bis 5 aufweist.
  12. Verwendung von Formulierungen nach einem der Ansprüche 9 bis 11 zur Behandlung von faserigem Material.
  13. Verfahren zur Behandlung von faserigem Material unter Verwendung von Formulierungen nach einem der Ansprüche 9 bis 11.
  14. Faseriges Material, erhältlich nach einem Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8 oder 13.
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