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DE10248702A1 - Verwendung einer Zusammensetzung enthaltend schwerflüchtige Säuren und oberflächenaktive Substanzen zur Verhinderung von Lagergilbe - Google Patents

Verwendung einer Zusammensetzung enthaltend schwerflüchtige Säuren und oberflächenaktive Substanzen zur Verhinderung von Lagergilbe Download PDF

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DE10248702A1
DE10248702A1 DE2002148702 DE10248702A DE10248702A1 DE 10248702 A1 DE10248702 A1 DE 10248702A1 DE 2002148702 DE2002148702 DE 2002148702 DE 10248702 A DE10248702 A DE 10248702A DE 10248702 A1 DE10248702 A1 DE 10248702A1
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BASF SE
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung einer Zusammensetzung, die wenigstens eine schwerflüchtige Säure und wenigstens eine oberflächenaktive Verbindung enthält, zur Verhinderung von Lagergilbe bei Textilien und Papier. Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Verhinderung von Lagergilbe durch Behandlung von Textilien oder Papier mit dieser Zusammensetzung.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung einer Zusammensetzung, die wenigstens eine schwerflüchtige Säure und wenigstens eine oberflächenaktive Verbindung enthält, zur Verhinderung von Lagergilbe bei Textilien und Papier. Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Verhinderung von Lagergilbe durch Behandlung von Textilien oder Papier mit dieser Zusammensetzung.
  • Bei der Lagerung von weissen oder pastellgefärbten Textilien, die in Kunststofffolie, z.B. in Polyethylen-Folie, aber auch in braunem Karton oder Papier verpackt sind, kommt es nach einer gewissen Zeit zu einer Vergilbung des Textils. Nach Wagner (H. Wagner, Aufklärung der beim Lagern hochweisser und pastellfarbiger Textilien auftretenden Vergilbung – Melliand Textilberichte Jahrgang 1982 (4), 291–293, Heidelberg) ist diese Lagergilbe in den meisten Fällen auf folgenden Vorgang zurückzuführen: Kunststoffen, wie Polyethylen, und auch braunem Karton und Papier werden als Antioxidationsmittel und Alterungsschutz sterisch gehinderte Phenole, wie 2,6-Di-tert-butyl-4-methylphenol (BHT; butyliertes Hydroxytoluol) zugesetzt. Diese sterisch gehinderten Phenole wandern bei der Lagerung in die Textilien, wo sie mit Stickoxiden zu Produkten reagieren, die die Vergilbung des Textils bewirken. Im Falle des BHT reagiert dieses mit Stickstoffdioxid beispielsweise zu Verbindungen wie 2,6-Di-tert-butyl-4-nitrophenol, 3,3',5,5'-Tetra-tert-butyl-4,4'-stilbenchinon und 3,3',5,5'-Tetra-tert-butyl-4,4'-diphenochinon (siehe K. C. Smeltz, The Yellowing of White Fabrics and Garments in Polyethylen Bags, American Association of Textile Chemists and Colorists, book of Papers, National Technical Conference 1982, 137–143 und O. D. Bangee et al., Antioxidant-induced Yellowing of Textiles – Polymer Degradation and Stability 50, 1995, 313–317). Die Stickoxide, die mit BHT und anderen sterisch gehinderten Phenolen reagieren, stammen beispielsweise aus mit Autoabgasen belasteter Luft.
  • Nachfolgend wird der Begriff BHT repräsentativ für alle sterisch gehinderten Phenole, die Verpackungsmaterialien als Antioxidationsmittel und Alterungsschutzmittel üblicherweise zugesetzt werden, verwendet.
  • Zur Verhinderung der Vergilbung wird im Stand der Technik vorgeschlagen, die Textilien durch Behandlung mit Säuren auf einen sauren pH-Wert einzustellen.
  • So beschreibt J. Verschuren in Yellowing of Textiles in the Presence of Phenols, Journal Chemie, 17 (2), 1991, 37–39, die Behandlung der Textilien mit nichtflüchtigen Säuren im letzten Spülbad.
  • Die JP 53078242 beschreibt die Verwendung von Phosphorsäure. Da die Phosphorsäure jedoch nach der Behandlung auf dem Textil verbleibt, verbietet sich ihre Verwendung bei Bekleidungstextilien. Weiterhin wird hier auch die Verwendung von Hydroxycarbonsäuren beschrieben.
  • K. Yamauchi und S. Kobayashi beschreiben in Control of Yellowing of Used White Underwear during Storage by Using Organic Acids, Sen'i Seihin Shohi Kagaku, 35 (7), 1994, 382–390, die Verwendung von Carbonsäuren zur Verhinderung von Lagergilbe.
  • Versuche der Anmelderin haben jedoch gezeigt, dass die Verwendung der Säuren des Standes der Technik nicht zu einer wirksamen Verhinderung von Lagergilbe führt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es daher, eine Zusammensetzung bereitzustellen, mit der Lagerg ilbe in Textilien oder Papier wirksam verhindert wird. Dabei war darauf zu achten, dass der Weissgrad der Textilien nicht oder nur geringfügig verringert wird (möglichst um nicht mehr als 5 und insbesonderer um nicht mehr als 3 C.I.-Einheiten).
  • Überraschenderweise wurde gefunden, dass Lagergilbe wirksam verhindert wird, wenn man Textilien oder Papier mit einer Zusammensetzung behandelt, die wenigstens eine schwerflüchtige Säure und wenigstens eine oberflächenaktive Substanz, die ausgewählt ist unter Verbindungen mit wenigstens einer aromatisch gebundenen Sulfonsäuregruppe und deren Salze, umfasst.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft somit die Verwendung der vorstehend definierten Zusammensetzungen zur Verhinderung von Lagergilbe bei Textilien und Papier, insbesondere einer Lagergilbe, die auf die Anwesenheit von BHT und anderer sterisch gehinderter Phenole in Verpackungsmaterialien, wie PE-Folie, Karton oder Papier, zurückzuführen ist.
  • Unter schwerflüchtigen Säuren sollen im Rahmen der vorliegenden Erfindung solche Säuren verstanden werden, die entweder bei Raumtemperatur fest sind, oder zumindest einen Siedepunkt oder Verdampfungspunkt von wenigstens 120°C, vorzugsweise von wenigstens 180°C und insbesondere von wenigstens 200°C, bei Normaldruck aufweisen.
  • Geeignet sind dabei sowohl schwerflüchtige anorganische Säuren, wie Phosphorsäure, als auch organische Carbonsäuren. Nicht zuletzt weil die Säuren nach der Behandlung der Textilien in der Regel auf diesen verbleiben, sind organische Carbonsäuren bevorzugt. Außerdem sind geruchsarme Säuren bevorzugt.
  • Die Wasserlöslichkeit der Säuren beträgt bei pH 7 vorzugsweise wenigstens 0,5 g/l Wasser, besonders bevorzugt wenigstens 1 g/l Wasser.
  • Geeignete organische Carbonsäuren umfasse sowohl aliphatische, cycloaliphatische und aromatische Mono- und Polycarbonsäuren, die ihrerseits eine oder mehrere funktionelle Gruppen, beispilsweise Estergruppen, Hydroxygruppen, Ethergruppen oder Ketogruppen, aufweisen können. Hierunter sind aliphatische und cycloaliphatische Mono- und Polycarbonsäuren bevorzugt. Besonders bevorzugt sind aliphatische Di-, Tri- und Tetracarbonsäuren.
  • Die aliphatischen und die cycloaliphatischen Mono- und Polycarbonsäuren weisen in der Regel wenigstens 2, vorzugsweise wenigstens 4 Kohlentoffatome, beispielsweise 2 bis 20, und insbesondere 4 bis 10 Kohlenstoffatome auf, soweit sie hinreichend schwerflüchtig sind. Neben der wenigstens einen Carbonsäuregruppe können die aliphatischen und die cycloaliphatischen Mono- und Polycarbonsäuren eine oder mehrere, z. B. 1, 2 oder 3, der vorstehend genannten funktionellen Gruppen, insbesondere Hydroxygruppen, Ketogruppen und Estergruppen, aufweisen. Bei den Polycarbonsäuren kann eine der Carboxylgruppen auch in lactonisierter Form vorliegen.
  • Beispiele für geeignete aliphathische Monocarbonsäuren sind Glycolsäure, Hydroxypropionsäure, die Onsäuren, wie Gluconsäure, und die Uronsäuren, wie Glucuronsäure und Galacturonsäure.
  • Beispiele für geeignete aliphathische und cycloaliphatische Polycarbonsäuren sind Oxalsäure, Malonsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Adipinsäure, Pimelinsäure, Azelainsäure, Sebacinsäure, Ma leinsäure, Fumarsäure, Sorbinsäure, Weinsäure, Ascorbinsäure, 1,2- und 1,4-Cyclohexandicarbonsäure und Citronensäure. Geeignet sind auch technische Gemische solcher Carbonsäuren, beispielsweise technische Gemische von aliphatischen Dicarbonsäuren mit 4 bis 6 Kohlenstoffatomen, insbesondere von gesättigten Dicarbonsäuren mit 4 bis 6 Kohlenstoffatomen, sowie Gemische solcher aliphatischer Dicarbonsäuren mit anderen organischen Säuren.
  • Unter den vorstehend genannten Carbonsäuren sind Glutarsäure, Adipinsäure, Bernsteinsäure, Ascorbinsäure, Weinsäure, Citronensäure, Gemische dieser Carbonsäuren sowie technische Gemische von aliphatischen Dicarbonsäuren bevorzugt, insbesondere Gemische von gesättigten aliphatischen Dicarbonsäuren mit 4 bis 6 Kohlenstoffatomen, welche 1 bis 40 Gew.-% C4-Dicarbonsäuren, 1 bis 60 Gew.-% C5-Dicarbonsäuren und 1 bis 60 Gew.-% C6-Dicarbonsäuren enthalten, wobei sich die Menge der C4-C6-Dicarbonsäuren in diesen Gemischen auf 100 Gew.-% summiert.
  • Geeignet sind auch polymere Carbonsäuren, z. B. die Homo- und Copolymere von Acryl- und der Methacrylsäure.
  • Unter den aromatischen Carbonsäuren sind insbesondere solche zu nennen, die wenigstens eine, z. B. 1, 2, 3 oder 4, an einen Benzol- oder Naphthalinring gebundene Carboxylgruppen aufweisen. Daneben können die aromatischen Carbonsäuren auch eine oder mehrere der vorgenannten funktionellen Gruppen, beispielsweise Hydroxy-, Ester- oder Ketogruppen, und/oder eine oder mehrere Alkylgruppen, z. B. Methylgruppen, tragen.
  • Beispiele für geeignete aromatische Mono- und Polycarbonsäuren sind Benzoesäure, Phthalsäure, Isophthalsäure, Terephthalsäure und Salicylsäure.
  • Die in der Zusamensetzung erfindungsgemäß zur Anwendung kommenden oberflächenaktiven Substanzen weisen erfindungsgemäß eine aromatische Sulfonsäuregruppe bzw. Sulfonatgruppe auf. Hierunter versteht der Fachmann Sulfonsäuregruppen SO3H bzw. Sulfonatgruppen SO3-, die an einen aromatischen, insbesondere carboaromatischen Ring, beispielsweise an einen Benzolring oder einen Naphthalinring, gebunden sind.
  • Beispiele für oberflächenaktive Substanzen mit aromatischen Sulfonsäuregruppen sind Alkylarylsulfonsäuren und deren Salze, oligomere Arylsulfonsäure-Formadehyd-Kondensationsprodukte und deren Salze, oligomeren Arylsulfonsäure-Formaldehyd-Harnstoff-Kondensationsprodukte und deren Salze, Homo- und Copolymere von Styrolsulfonsäuren und deren Salze und eine oder zwei Sulfonsäuregrup pen bzw. Sulfonatgruppen und gegebenenfalls eine oder zwei Alkylgruppen tragende Diphenylether.
  • Vorzugsweise verwendet man die oberflächenaktiven Substanzen in Form ihrer Salze, beispielsweise als Alkalimetallsalze, wie Natrium- oder Kaliumsalze, als Erdalkalimetallsalze, wie Calcium- oder Magnesiumsalze, oder als Ammoniumsalze.
  • Unter den Ammoniumsalzen sind solche bevorzugt, die am Stickstoff wenigstens eine, z. B. 1, 2, 3 oder 4, Alkylgruppen und/oder Hydroxyalkylgruppen aufweisen. Die Alkyl- bzw. Hydroxyalkylreste in den Ammoniumsalzen können gleich oder verschieden sein. Bevorzugt weisen die Alkylreste in den Ammoniumsalzen 1 bis 8 Kohlenstoffatome auf. Beispiele für geeignete Alkylgruppen mit 1 bis 8 Kohlenstoffatomen sind Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Pentyl, Hexyl, Heptyl und Octyl. Die Hydroxyalkyl-Reste besitzen vorzugsweise einen oder zwei, besonders bevorzugt einen Hydroxyrest und vorzugsweise 2 bis 8 und besonders bevorzugt 2 bis 4 Kohlenstoffatome. Beispiele für geeignete Hydroxyalkylreste sind 2-Hydroxyethyl, 2- und 3-Hydroxypropyl und 4-Hydroxybutyl.
  • Bevorzugte Ammoniumsalze sind solche, die von primären, sekundären und insbesondere tertiären Aminen abgeleitet sind, wie Propylammonium, Ethanolammonium, Propanolammonium, Diethylammonium, Dipropylammonium, Diethanolammonium, Dipropanolammonium, Triethylammonium, Tripropylammonium, Triethanolammonium, Tripropanolammonium, N,N-Dimethylethanolammonium, N,N-Diethylethanolammonium, N-Methyldiethanolammonium, N-Ethyldiethanolammonium und dergleichen.
  • Besonders bevorzugte Sulfonsäuresalze sind die Triethanolammoniumsalze.
  • Die Alkylarylsulfonsäuren bzw. deren Salze sind vorzugsweise Verbindungen der allgemeinen Formel I,
    Figure 00050001
    worin
    R1 für eine C4-C32-Alkylgruppe steht,
    R2 für Wasserstoff, C1-C4-Alkyl, einen annellierten Benzolring, der gegebenenfalls mit C1-C4-Alkyl substituiert ist, oder einen Phenoxyrest steht, der gegebenenfalls eine C4-C32-Alkylgruppe und/oder eine Sulfonat-Gruppe SO3Y aufweist, und
    X und Y unabhängig voneinander für H oder ein Kationenäquivalent stehen.
  • Bei dem Rest R1 kann es sich sowohl um lineare als auch um verzweigte C4-C32-Alkylgruppen handeln, wobei lineare Alkylgruppen bevorzugt sind. Geeignete C4-C32-Alkylgruppen sind beispielsweise Butyl, Pentyl, Hexyl, Heptyl, Octyl, Nonyl, Decyl, Undecyl, Dodecyl, Tridecyl, Tetratdecyl, Pentadecyl, Hexadecyl, Heptadecyl, Octadecyl, Nonadecyl, Eicosyl und die höheren Homologen sowie alle darunter fallenden Stellungsisomere.
  • Vorzugsweise steht R1 für eine C8-C16-Alkylgruppe. Geeignete C8-C16-Alkylgruppen sind beispielsweise Octyl, Nonyl, Decyl, Undekyl, Dodecyl, Tridecyl, Tetratdecyl, Pentadecyl, Hexadecyl sowie alle darunter fallenden Stellungsisomere, wobei die linearen Alkylgruppen bevorzugt sind. Insbesondere steht R1 für Dodecyl.
  • Besonders bevorzugt ist R1 in para-Stellung zur Sulfonatgruppe gebunden. R2 steht vorzugsweise für Wasserstoff.
  • Geeignete Kationenäquivalente X bzw. Y sind beispielsweise Alkalimetallkationen, wie Na+ oder K+, die Ladungsäquivalente von Erdalkalimetallkationen, wie 1/2 Mg2+ oder 1/2 Ca2+, oder die vorstehend genannten Ammoniumkationen.
  • Vorzugsweise stehen X und Y für Ammoniumkationen. Bezüglich der bevorzugten Ammoniumkationen gelten die vorstehend gemachten allgemeinen Ausführungen zu den Sulfonsäuresalzen.
  • Oligomere Arylsulfonsäure-Formaldehyd-Kondensationsprodukte und deren Salze sind aus dem Stand der Technik bekannt, beispielsweise aus der DE-A-2445813 , der WO 98/03557, der EP-A-407889 oder der WO 98/03576, auf die hiermit in vollem Umfang Bezug genommen wird.
  • Bevorzugt sind hierunter Kondensationsprodukte, bei denen die Arylsulfonsäure für eine Benzol-, Phenol- oder Naphthylsulfonsäure bzw. für ein entsprechendes Sulfonsäuresalz steht. Besonders bevorzugt sind Naphthylsulfonsäuren bzw. deren Salze.
  • Geeignet sind beispielsweise oligomere Kondensationsprodukte, die ein gewichtsmittleres Molekulargewicht Mw im Bereich von 1000 bis 50000 Dalton und insbesondere von 2000 bis 30000 Dalton besitzen.
  • Derartige Naphthylsulfonsäure-Formaldehyd-Kondensationsprodukte sind kommerziell erhältlich. Komerzielle Produkte enthalten herstellungsbedingt häufig noch Salze, insbesondere Natriumsulfat, in Mengen von bis zu 20 Gew.-%. Dies spielt für den erfindungsgemäßen Erfolg jedoch keine Rolle und sollte lediglich bei den Einsatzmengen dieser Substanzen berücksichtigt werden.
  • Besonders bevorzugt verwendet man als oberflächenaktive Substanz Alkylarylsulfonsäuren der Formel I oder deren Salze, insbesondere solche, in denen R2 für H steht, wobei es sich bei den Alkylarylsulfonsäuren besonders bevorzugt um C8-C16-Alkylbenzolsulfonsäuren handelt. Insbesondere verwendet man die Salze von Alkyarylsulfonsäuren, wobei die Ammoniumsalze bevorzugt sind. Bezüglich der bevorzugten Ammoniumsalze gelten die vorstehend gemachten allgemeinen Ausführungen zu Sulfonsäuresalzen. Speziell verwendet man als oberflächenaktive Substanz das Triethanolammoniumsalz von Dodecylbenzolsulfonsäure.
  • Die Zusammensetzung enthält die schwerflüchtige Säure und das Dispergiermittel in der Regel in einem Gewichtsverhältnis von 0,3:1 bis 1:50, vorzugsweise 0,5:1 bis 1:20, besonders bevorzugt 1:1 bis 1:15, noch stärker bevorzugt von 1:1 bis 1:10 und insbesondere von 1:1,5 bis 1:4.
  • Die erfindungsgemäß zur Anwendung kommenden Zusammensetzungen werden in der Regel als wässrige Zusammensetzungen eingesetzt.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Verhinderung von Lagergilbe bei Textilien und Papier, bei dem man die Textilien oder das Papier mit der vorstehend beschriebenen Zusammensetzung behandelt.
  • Die Textilien können dabei in allen textilen Aufmachungsarten, wie Flocke, Vorgarn, Garn, Zwirn, Webware, Maschenware, Non Woven, Fertigware und Bekleidung, vorliegen. Vorzugsweise liegen die Textilien als Webware, Maschenware, Non Woven, Fertigware oder Bekleidung vor.
  • Die Textilien können aus allen organischen Fasermaterialien, wie Naturfasern, Regeneratfasern und Chemiefasern sowie deren Gemischen aufgebaut sein. Bei den Naturfasern kann es sich sowohl um Pflanzenfasern, wie Baumwolle, Leinen, Rami, Hanf oder Kokos, als auch um Tierfasern, wie Wolle oder Seide, handeln. Geeignete Re generatfasern sind beispielsweise Fasern aus regenerierter Cellulose, wie Kupferseide, Viskose oder Modal, oder auch aus Celluloseacetaten, wie Acetat und Triacetat. Geeignete Chemiefasern sind beispielsweise Polyamid, Polyester, Polyacrylnitril und Polypropylen. Geeignet sind auch alle Mischungen der zuvor genannten Faserarten. Bevorzugte Fasermaterialien sind Baumwolle, Viskose, Polyester, Polyamid, Polyacrylnitril, Polypropylen und deren Gemische.
  • Im erfindungsgemäßen Verfahren setzt man vorzugsweise 0,2 bis 5 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,5 bis 2 Gew.-%, der schwerflüchtigen Säure und 1 bis 20 Gew.-%, besonders bevorzugt 2 bis 8 Gew.-%, der oberflächenaktiven Substanz, bezogen auf das Gewicht der damit zu behandelnden Textilien bzw. des Papiers, ein.
  • Vorzugsweise wird die Zusammensetzung dabei als wässrige Zusammensetzung eingesetzt.
  • Die Behandlung von Textilien kann sowohl in langer Flotte als auch in kurze Flotte erfolgen. Die Behandlung in langer Flotte erfolgt in der Regel in einem Färbeapparat oder einer Färbemaschine, während sie in kurzer Flotte im Allgemeinen in einem Foulard durchgeführt wird. Vorzugsweise erfolgt die Behandlung in langer Flotte.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung versteht man unter langer Flotte ein Flottenverhältnis von 1:3 bis 1:50, vorzugsweise von 1:5 bis 1:20 und insbesondere von 1:6 bis 1:15. Unter einer kurzen Flotte versteht man ein Flottenverhältnis von 1:0,3 bis 1:2, insbesondere von 1:0,6 bis 1:1,4. Unter Flottenverhältnis versteht man die Verhältniszahl aus Trockengewicht des Veredlungsgutes (Textil oder Papier) in kg und Volumen der Flotte (hier: wässrige Zusammensetzung) in 1.
  • Der pH-Wert der Flotte liegt vorzugsweise im Bereich von 2 bis 7, besonders bevorzugt von 3 bis 6 und insbesondere von 3 bis 5. Er ergibt sich beispielsweise aus Art und Menge der schwerflüchtigen Säure und Art und Menge der oberflächenaktiven Substanz und wird gegebenenfalls durch den Zusatz geeigneter Basen, beispielsweise Alkalimetallhydroxide, wie Natrium- oder Kaliumhydroxid, oder Alkalimetallcarbonate, wie Natrium- oder Kaliumcarbonat, auf den gewünschten Wert eingestellt.
  • Die erfindungsgemäß zur Anwendung kommenden Zusammensetzungen können bei der Behandlung von Textilien allein oder gemeinsam mit anderen Textilhilfsmitteln oder Textilveredelungsmitteln angewendet werden. Beispiele für geeignete Textilhilfs- und -verede lungsmittel sind Appreturmittel, Netzmittel, Tenside, Bleichmittel, Bleichstabilisatoren, Egalisiermittel, Antistatika, Faserschutzmittel, Avivagemittel, Vernetzer, griffmittel, Hydrophilisiermittel, Hydrophobisiermittel, Oleophobisiermittel, fadenschließende Zusätze, Mittel zur Flammfestausrüstung, Antifilzmittel, Antiseptika, Konservierungsmittel sowie Textilfarbstoffe und optische Aufheller. Solche Textilhilfs- und -veredelungsmittel sind beispielsweise in Ullmanns Encyklopädie der technischen Chemie, Schwarz & Urban, 3. Aufl., Band 17, S. 157 ff beschrieben.
  • Die Behandlung erfolgt vorzugsweise im letzten Schritt der Textil- oder Papierverarbeitung unmittelbar vor dem Trocknen und Verpacken der Ware in BHT-haltigem Verpackungsmaterial. Bei bereits vergilbter Ware erfolgt die Behandlung vorzugsweise im Ausziehverfahren nach dem Waschen ebenfalls unmittelbar vor dem Trocknen und erneuten Verpacken.
  • Im erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzte Textilien sind geeigneterweise weiss oder pastellfarben. Bei der Weissware kann es sich sowohl um gebleichte als auch ungebleichte Ware handeln, wobei die Ware gegebenenfalls einen optischen Aufheller enthält. Vorzugsweise ist die Ware gebleicht und optisch aufgehellt. Der optische Aufheller kann der Weissware bereits vor dem erfindungsgemäßen Verfahren als auch während dieses Verfahrens zugesetzt werden.
  • Beispiele für geeignete Aufheller sind die im Colour Index aufgeführten C.I. Fluorescent Brightener 1, 9, 14, 17, 20, 22, 24, 28, 28:1, 30, 32, 37, 46, 47, 49, 52, 54, 59, 61, 71, 79, 84, 85, 86, 87, 90, 90:1, 91, 104, 113, 114, 117, 119, 121, 123, 124, 130, 132, 134, 135, 136, 140, 144, 145, 146, 147, 148, 152, 153, 154, 162:1, 166, 167, 169, 170, 171, 173, 175, 176, 177, 179, 184, 184:1, 184:2, 185, 185:1, 185:2, 190, 191, 192, 194, 195, 196, 199, 200, 205, 210, 216, 217, 217:1, 218, 219, 219:1, 220, 222, 223, 224, 225, 226, 228, 229, 230, 231, 232, 234, 235, 236, 238, 239, 241, 242, 251, 252, 254, 257, 258, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 269, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277, 278, 279, 280, 289, 290, 291, 310, 311, 312, 313, 314, 315, 318, 321, 322, 326, 327, 328, 330, 332, 335, 336, 337, 338, 339, 340, 351, 352, 353, 354, 355, 357, 362, 363, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 370, 371, 372, 373, 374, 374:1, 375, 376, 377, 378, 379, 380, 381, 382, 383, 384, 385, 386, 387 und 388 aufgeführten Produkte.
  • Die Behandlung der Textilien mit den Zusammensetzungen erfolgt in der Regel analog üblichen Verfahren zur Textilveredelung, die dem Fachmann bekannt sind. Geeignete Verfahren sind beispielsweise Aus- bzw. Aufziehverfahren und Thermosolveverfahren (Foulardisieren).
  • Im Aus- bzw. Aufziehverfahren wird in einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens das Gewebe in der Flotte, die die vorstehend beschriebene wässrige Zusammensetzung und einen Aufheller enthält, auf eine Temperatur erwärmt, bei der der Aufheller auf die Faser aufzieht, beispielsweise auf eine Temperatur von 70 bis 135°C, wobei die Temperatur je nach aufzuhellendem Textilmaterial und je nach Applikationsverhalten des Aufhellers eingestellt wird. Bei der Flotte handelt es sich in der Regel um eine lange Flotte.
  • In einer zweiten Ausführungsform enthält die Flotte keinen Aufheller. Die Behandlung erfolgt analog zur ersten Ausführungsform, wobei in diesem Fall eine geringere Temperatur ausreicht, beispielsweise 50 bis 98°C.
  • Beim Thermosolveverfahren wird in einer ersten Ausführungsform die Flotte, die die oben beschriebene Zusammensetzung sowie einen Aufheller enthält, mit einem Foulard auf das Gewebe aufgebracht, auf einen Spannrahmen zunächst das Wasser verdampft und durch Erhöhung der Temperatur, beispielsweise auf 120 bis 190°C, der Aufheller auf der Phase fixiert.
  • In einer zweiten Ausführungsform des Thermosolveverfahrens enthält die Flotte keinen Aufheller. Die Behandlung erfolgt analog zur ersten Ausführungsform des Thermosolveverfahrens, wobei in diesem Fall eine geringere Temperatur ausreicht, nämlich eine Temperatur, die zur Verdampfung des Wassers ausreichend ist.
  • Die Behandlung von Bekleidung, d. h. von konfektionierter Ware, erfolgt analog zum oben beschriebenen Aufziehverfahren ohne Aufheller. Alternativ kann die Ware auch in haushaltsüblichen Waschvorrichtungen, wie Waschmaschinen und Waschtröge, durch Waschen mit der erfindungsgemäßen Zusamensetzung bei der entsprechenden Temperatur behandelt werden.
  • Die Behandlung von Papier erfolgt nach gängigen, dem Fachmann bekannten Verfahren zur Papierveredelung. Das Papier kann sowohl in Form der Pulpe als auch in Form von Bahnen und einzelnen Blättern behandelt werden. Die Konzentration der schwerflüchtigen Säure in der wässrigen Zusammensetzung beträgt hierbei in der Regel 0,4 bis 15 g/l, vorzugsweise 2 bis 4 g/l. Die Konzentration der oberflächenaktiven Substanz berägt in der Regel 2 bis 60 g/l, vorzugsweise 4 bis 8 g/l.
  • Durch die erfindungsgemäße Verwendung der oben beschriebenen Zusammensetzung zur Behandlung von Textilien oder Papier wird eine Vergilbung der Ware bei Lagerung in BHT-haltigem Verpackungsmaterial wirksam verhindert. Zudem bleibt auch der Weissgrad und die Lichtechtheit der Produkte erhalten.
  • Die folgenden Beispiele sollen die Erfindung veranschaulichen, ohne sie jedoch einzuschränken.
  • Beispiel 1
  • Ein Polyamid-6-Gewebe wurde im Aufziehverfahren mit einem Flottenverhältnis von 1:20 behandelt. Das Behandlungsbad wurde in 30 Minuten auf 100°C aufgeheizt und 30 Minuten bei dieser Temperatur belassen. Anschließend wurde die Ware kalt gespült. Die Flotte enthielt 0,1 Gew.-% C.I. Fluorescent Brightener 199 (Gew.-Angaben entsprechen Reinsubstanz), bezogen auf die behandelte Gewebemenge, sowie die in nachfolgender Tabelle 1 aufgeführte Mengen an schwerflüchtiger Säure und oberflächenaktiver Verbindung. Die Mengenangaben [g/l] bezeichnen die Menge in g des Hilfsmittels, die pro 1 l Flotte eingesetzt wurde. Folgende Hilfsmittel wurden eingesetzt:
  • Säure 1: technisches Gemisch von gesättigten Dicarbonsäuren mit 4 bis 6 Kohlenstoffatomen in einem Mengenverhältnis von ca. 25 Gew.-% Dicarbonsäuren mit 4 Kohlenstoffatomen, ca. 55 Gew.-% Dicarbonsäuren mit 5 Kohlenstoffatomen und ca. 20 Gew.-% Dicarbonsäuren mit 6 Kohlenstoffatomen.
  • Oberflächenaktive Substanz 1 (OS 1): Naphthalinsulfonsäure-Formaldehyd-Kondensationsprodukt mit einem gewichtsmittleren Molekulargewicht Mw von 6000 und einem Salzgehalt (Natriumsulfat) von 16 Gew.-%.
  • Oberflächenaktive Substanz 2 (OS 2): 45%ige wässrige Lösung des Triethanolammoniumsalzes von Dodecylbenzolsulfonsäure Oberflächenaktive Substanz 3 (OS 3): 45%ige wässrige Lösung von Naphthalinsulfonsäure-Formaldehyd-Kondensationsprodukt mit einem gewichtsmittleren Molekulargewicht Mw von 6000 und einem Salzgehalt (Natriumsulfat) von 6 Gew.-%
  • Mischung 1:
    • – OS 3
    • – Säure 1
    • – NaOH 38°Bé
    • – Wasser (entionisiert)
    in einem Gewichtsverhältnis von 50:25:16:9
  • Mischung 2:
    • – OS 2
    • – Citronensäure
    • – Wasser (entionisiert)
    in einem Gewichtsverhältnis von 4:1:5
  • Nach der Behandlung wurde die Ware dem Phenolic Yellowing Test zur Untersuchung des Vergilbungsverhaltens unterworfen. Außerdem wurde die Lichtechtheit und der Weissgrad der Ware geprüft.
  • Die Lichtechtheit wurde nach DIN 54004 bestimmt.
  • Der Phenolic Yellowing Test, mit dem bestimmt wurde, ob BHT-haltiges Verpackungsmaterial zu einer Vergilbung führt, wurde gemäß der Vorschrift aus James H. Heal & Co. Ltd., Manufactures of Textile Testing and Quality Control Equipment, Richmond Works Halifax West Yorkshire HX3 6EP England, "Detaillierte Bedienungsanleitung (Vergilbungstext)" bestimmt. Die Bewertung ist folgendermaßen zu verstehen:
    1 = starke Vergilbung
    2 = mäßige Vergilbung
    3 = leichte Vergilbung
    4 = kaum Vergilbung
    5 = keine Vergilbung
  • Tabelle 1
    Figure 00120001
  • Figure 00130001
  • "-": nicht geprüft
  • Wie die obigen Versuche zeigen, verhindert die erfindungsgemäße Zusammensetzung (Versuche 1 bis 9) wirksam die Entstehung von Lagergilbe. Eine Zusammensetzung, die nur Säure oder nur oberflächenaktive Substanz enthält (V1 bis V3), verhindert hingegen nicht die Vergilbung der Ware.
  • Beispiel 2
  • Ein Polyamid-6-Gewebe (BASF AG) wurde im Aufziehverfahren mit einem Flottenverhältnis von 1:20 mit drei unterschiedlichen Varianten einer ersten Flotte (Flotten 1.1, 1.2 und 1.3) aufgehellt. Das Behandlungsbad wurde in 30 Minuten auf 98°C aufgeheizt und 30 Minuten bei dieser Temperatur belassen. Flotte 1 besaß jeweils folgende Zusammensetzung:
    Flotte 1.1: 0,1 Gew.-% C. I. Fluorescent Brightener 374:1, bezogen auf die Gewebemenge
    Flotte 1.2: 0,1 Gew.-% C. I. Fluorescent Brightener 374:1, bezogen auf die Gewebemenge, und wässriges Soda; 1 g/l
    Flotte 1.3: 0,1 Gew.-% C. I. Fluorescent Brightener 374:1, bezogen auf die Gewebemenge, und wässrige Essigsäure; pH 4–5
  • Anschließend wurde das Gewebe mit einer zweiten Flotte (Flotte 2; Flottenverhältnis 1:20), die 1 g/l OS 1 und 0,5 g/l Säure 1 enthielt, behandelt. Das Behandlungsbad wurde hierzu auf 70°C aufgeheizt und 20 Minuten bei dieser Temperatur belassen. Der Weissgrad und das Vergilbungsverhalten wurden nach der Behandlung mit der ersten Flotte und nochmals nach der Behandlung mit der 2. Flotte untersucht. Die Ergebnisse sind in nachfolgender Tabelle 2 aufgeführt.
  • Tabelle 2
    Figure 00140001
  • Beispiel 4 zeigt sehr deutlich, dass auch bei nicht aufgehelltem Gewebe die Vergilbung durch Behandlung mit der erfindungsgemäßen Zusammensetzung verbessert wird.
  • Beispiel 3
  • Des weiteren wurden die nachfolgend aufgeführten Textilien im Aufziehverfahren mit der bei den einzelnen Beispielen angegebenen Zusammensetzung unter den jeweils angegebenen Behandlungsbedingungen behandelt. Die %-Angaben beziehen sich auf Gew.-%, bezogen auf die Gewebemenge. Neben den in Beispiel 1 genannten Säure 1 und oberflächenaktiven Substanzen OS 1 bis OS 3 wurde noch folgende oberflächenaktive Substanz verwendet:
  • Oberflächenaktive Substanz 4 (OS 4): Naphthalinsulfonsäure-Formaldehyd-Kondensationsprodukt mit einem gewichtsmittleren Molekulargewicht Mw von 16000 und einem Salzgehalt (Natriumsulfat) von 3 Gew.-%.
  • Beispiel 3.1
  • Polyamid-6 oder Polyamid-6.6 Maschenware wurde mit
    • – 0,1% C. I. Fluorescent Brightener 374,
    • – 0,5 g/l Säure 1 und
    • – 2 g/l OS 1
    unter folgenden Bedingungen behandelt:
    • – Aufheizen auf 100°C in 30 min.;
    • – Behandlungstemperatur: 100°C;
    • – Behandlungsdauer: 30 min.;
    • – kalt spülen.
  • Beispiel 3.2
  • PES wurde mit
    • – 0,1% C. I. Fluorescent Brightener 199,
    • – 0,3 g/l Citronensäure und
    • – 0,7 g/l OS 1
    unter folgenden Bedingungen behandelt:
    • – Aufheizen auf 130°C in 60 min.;
    • – Behandlungstemperatur: 130°C;
    • – Behandlungsdauer: 20 min.;
    • – kalt spülen.
  • Beispiel 3.3
  • PES wurde mit
    • – 0,1% C. I. Fluorescent Brightener 199 und
    • – 0,18 g/l OS 1
    unter folgenden Bedingungen behandelt:
    • – Aufheizen auf 130°C in 60 min.,
    • – Behandlungstemperatur: 130°C,
    • – Behandlungsdauer: 20 min.,
    • – kalt spülen,
    • – dem Spülbad 0,6 g/l Säure 1 und 1 g/l OS 1 zusetzen.
  • Beispiel 3.4
  • PES wurde mit
    • – 1 g/l C. I. Fluorescent Brightener 199 und
    • – 0,5 g/l OS 1
    im Spannrahmen mit 20 m/min bei 190°C behandelt. Im zweiten Spannrahmengang mit 20 m/min wurde das Gewebe mit
    • – 0,3 g/l Säure 1 und
    • – 0,35 g/l OS 1
    bei 105°C behandelt.
  • Beispiel 3.5
  • PES/CO 65/35 wurde mit
    • – 0,1% C. I. Fluorescent Brightener 199,
    • – 0,5 g/l Carrier
    • – 0,5 g/l Säure 1,
    • – 1 g/l OS 3 und
    • – 0,3 g/l NaOH 38°Bé
    unter folgenden Bedingungen behandelt:
    • – Aufheizen auf 95°C in 30 min.,
    • – Behandlungstemperatur: 95°C,
    • – Behandlungsdauer: 60 min.,
    • – kalt spülen.
  • Beispiel 3.6
  • Gebleichte Baumwolle wurde mit
    • – 0,1% C. I. Fluorescent Brightener 113,
    • – 1 g/l Säure 1 und
    • – 1 g/l OS 3
    unter folgenden Bedingungen behandelt:
    • – Aufheizen auf 95°C in 30 min.,
    • – Behandlungstemperatur: 95°C,
    • – Behandlungsdauer: 30 min.,
    • – kalt spülen.
  • Beispiel 3.7
  • Gebleichte Baumwolle wurde mit
    • – 0,1% C. I. Fluorescent Brightener 113,
    • – 1 g/l Säure 1 und
    • – 1 g/l OS 4
    unter folgenden Bedingungen behandelt:
    • – Aufheizen auf 95°C in 30 min.,
    • – Behandlungstemperatur: 95°C,
    • – Behandlungsdauer: 30 min.,
    • – kalt spülen.
  • Beispiel 3.8
  • Gebleichte Baumwolle wurde mit
    • – 0,6% Malonsäure und
    • – 0,8 g/l OS 3
    unter folgenden Bedingungen behandelt:
    • – Aufheizen auf 60°C in 20 min.,
    • – Behandlungstemperatur: 60°C,
    • – Behandlungsdauer: 20 min.,
    • – kalt spülen.
  • Beispiel 3.9
  • Vorgewaschene PES Maschenware wurde mit
    • – 0,03% C.I. Disp. Blue 148,
    • – 1 g/l Weinsäure und
    • – 1 g/l OS 3
    unter folgenden Bedingungen gefärbt:
    • – Aufheizen auf 130°C in 60 min.,
    • – Behandlungstemperatur: 130°C,
    • – Behandlungsdauer: 45 min.
  • Die Anwesenheit von Säure und oberflächenaktiver Substanz in der Flotte der Beispiele 3.1 bis 3.9 führt zu einer deutlichen Verringerung der Vergilbung im Vergleich zu behandeltem Gewebe, bei dem die Flotte keine Säure und oberflächenaktive Substanz enthält.

Claims (9)

  1. Verwendung einer Zusammensetzung, enthaltend a) wenigstens eine schwerflüchtige Säure und b) wenigstens eine oberflächenaktive Substanz, die ausgewählt ist unter Verbindungen mit wenigstens einer aromatisch gebundenen Sulfonsäuregruppe und deren Salze, zur Verhinderung von Lagergilbe bei Textilien und Papier.
  2. Verwendung nach Anspruch 1, wobei die schwerflüchtige Säure ausgewählt ist unter aliphatischen und aromatischen Mono- und Polycarbonsäuren.
  3. Verwendung nach Anspruch 2, wobei die schwerflüchtige Säure ausgewählt ist unter aliphatischen Di- und Tricarbonsäuren.
  4. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die oberflächenaktive Substanz ausgewählt ist unter Alkylarylsulfonsäuren und Salzen davon.
  5. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die oberflächenaktive Substanz ausgewählt ist unter den Ammoniumsalzen der Verbindungen mit wenigstens einer aromatisch gebundenen Sulfonsäuregruppe.
  6. Verwendung nach Anspruch 5, wobei die oberflächenaktive Substanz ausgewählt ist unter den Ammoniumsalzen von Alkylarylsulfonsäuren.
  7. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Zusammensetzung die schwerflüchtige Säure und die oberflächenaktive Substanz in einem Gewichtsverhältnis von 0,3:1 bis 1:50 enthält.
  8. Verfahren zur Verhinderung von Lagergilbe bei Textilien oder Papier, dadurch gekennzeichnet, dass man die Textilien oder das Papier mit einer Zusammensetzung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7 behandelt.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass man die Textilien oder das Papier mit 0,2 g bis 5 Gew.-% der schwerflüchtigen Säure und 1 bis 20 Gew.-% der oberflächenak tiven Substanz, bezogen auf das Gewicht der damit zu behandelnden Textilien bzw. des Papiers, behandelt.
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