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Die
Erfindung befasst sich mit der aktiven Steuerung der Drehmomentverteilung
zwischen Rädern
eines Kraftfahrzeugs.
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Ausgleichsgetriebe
(Differentiale) werden in Kraftfahrzeugen eingesetzt, um unterschiedliche Drehzahlen
zwischen verschiedenen Rädern
des Fahrzeugs zu ermöglichen.
Dabei wird gemeinhin zwischen Querdifferentialen (Achsdifferentialen)
und Zentraldifferentialen unterschieden. Querdifferentiale ermöglichen
Drehzahlunterschiede zwischen Rädern einer
Achse des Fahrzeugs, während
Zentraldifferentiale derartige Unterschiede zwischen Rädern verschiedener
Achsen ermöglichen.
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Differentialsperren
wirken der Ausgleichswirkung des Differentials entgegen. Es sind
passive Differentialsperren bekannt, bei denen die Sperrwirkung von
einer Drehzahldifferenz abhängt.
Ein Beispiel einer solcher drehzahldifferenzabhängigen Differentialsperre ist
eine Visco-Kupplung. Die Sperrwirkung der Visco-Kupplung beruht
auf Flüssigkeitsreibung. Es
gibt auch drehmomentabhängige
Differentialsperren, beispielsweise das sogenannte Torsen-Differential.
Eine gezielte Beeinflussung der Sperrwirkung ist bei passiven Systemen
nicht möglich.
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Im
Unterschied zu passiven Systemen kann bei aktiven Differentialsperren
die Sperrwirkung definiert eingestellt werden. Als aktive Differentialsperren finden
steuerbare Kupplungen Anwendung, die zumeist stufenlos zwischen
einem vollständig
geöffneten
Zustand, in dem sie kein Drehmoment übertragen und dementsprechend
keine Sperrwirkung entfalten, und einem vollständig geschlossenen Zustand
verstellt werden können,
in dem sie einen maximalen Anteil des durch das Differential aufzuteilenden
Antriebsmoments übertragen
und entsprechend eine maximale Sperrwirkung entfalten. Ein Beispiel
einer für
aktive Differentialsperren verwendeten Kupplung ist eine Lamellenkupplung,
bei der die Sperrwirkung auf der Reibung von Reiblamellen aneinander
beruht.
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Bei
Allrad-Fahrzeugen ist der Allradantrieb oftmals nicht permanent,
sondern als sogenanntes "On
Demand"-Konzept
verwirklicht. Bei Fahrzeugen mit dieser Technik enthält der Antriebsstrang
eine primär
angetriebene Achse, wobei durch Schließen einer Kupplung eine sekundäre Achse
zugeschaltet werden kann. Derartige Kupplungen werden nachfolgend
Verteilerkupplungen genannt. Ist die Verteilerkupplung offen, erhält die sekundäre Achse
kein Antriebsmoment, ist sie dagegen zumindest teilweise geschlossen,
wird ein Teil des vom Antriebsmotor des Fahrzeugs zur Verfügung gestellten
Motormoments zur sekundären
Achse geleitet.
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Auch
bei Verteilerkupplungen wird zwischen passiven und aktiven Lösungen unterschieden.
Für passive
Lösungen
werden beispielweise wiederum Visco-Kupplungen eingesetzt, die auf
das Auftreten eines Schlupfes (Drehzahldifferenz) zwischen primärer und
sekundärer
Achse ansprechen und selbsttätig
schließen,
wobei der Grad des Schließens schlupfabhängig ist.
Aktive Lösungen
umfassen eine aktiv steuerbare Kupplung, beispielsweise wiederum eine
Lamellenkupplung.
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Verteilerkupplungen
wie auch Sperrkupplungen (d.h. Kupplungen für Differentialsperren) sind demnach
Komponenten, die durch ihren Kupplungszustand die Verteilung eines
Drehmoments auf verschiedene Räder – oder allgemein
Radanordnungen – des
Fahrzeugs bestimmen. Der Begriff "Radanordnung" ist hier so zu verstehen, dass er sowohl
ein einzelnes Rad als auch zwei oder mehr Räder umfasst. Beispielsweise
bestimmt eine zentral in den Antriebsstrang zwischen einer Vorder-
und einer Hinterachse geschaltete Verteilerkupplung das Verhältnis, in
dem Moment zwischen den (jeweils mehreren) Rädern dieser beiden Achsen aufgeteilt
wird. Eine Sperrkupplung eines Querdifferentials bestimmt dagegen das
Verhältnis,
in dem ein der betreffenden Achse zur Verfügung gestelltes Moment auf
das (mindestens eine) linke und das (mindestens eine) rechte Rad
dieser Achse aufgeteilt wird.
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Bei
gesteuerten Kupplungen zur Steuerung der Drehmomentverteilung in
einem Fahrzeug, seien es Verteilerkupplungen oder seien es Sperrkupplungen,
erfolgt bisher eine Aktivierung der Kupplung dann und nur dann,
wenn eine bestimmte minimale Drehzahldifferenz zwischen Rädern des
Fahrzeugs erfasst wird. Hierzu wird die Raddrehzahl der einzelnen
Räder sensorisch
erfasst und an eine elektronische Steuereinheit geliefert, die daraus
den Schlupf ermittelt. Ein bestimmter Bereich kleiner Drehzahldifferenzen
wird oftmals zugelassen, um beispielsweise solche Drehzahldifferenzen
außer
Acht zu lassen, die allein schon durch unterschiedlich starke Abnutzung der
Reifen hervorgerufen werden. Auch ist es bekannt, die Regelschwelle
mit zunehmender Geschwindigkeit und zunehmendem Lenkwinkel des Fahrzeugs
zu erhöhen.
Sobald jedoch die detektierte Drehzahldifferenz die Regelschwelle überschreitet, sendet
die Steuereinheit einen entsprechenden elektronischen Befehl an
die Kupplung. Abhängig
davon, wie stark die erfasste Drehzahldifferenz ist, wird die Kupplung
mehr oder weniger stark geschlossen, um so dem Schlupf entgegenzuwirken.
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Immer
wieder kommt es vor, dass ein Fahrer während des Fahrens plötzlich und
abrupt den Fuß vom
Gaspedal nimmt. Dies hat eine Lastwechselreaktion des Fahrzeugs
zur Folge, bei der eine erhebliche dynamische Gewichtsverlagerung
von hinten nach vorne auftreten kann. Dabei verringern sich vorübergehend
die Seitenführungskräfte der
Hinterräder,
während
sie gleichzeitig an den Vorderrädern
zunehmen. Dies kann das fahrdynamische Verhalten des Fahrzeugs beträchtlich
verändern.
Ein häufig
beobachtetes Phänomen
ist beispielsweise das sogenannte Lastwechselübersteuern, bei dem das Fahrzeug
ein merklich übersteuerndes
Verhalten zeigt, wenn der Fahrer durch Gaswegnahme eine Lastwechselreaktion
provoziert. Viele Fahrer sind mit solchen plötzlichen Veränderungen
des fahrdynamischen Verhaltens des Fahrzeugs aufgrund mangelnder Übung überfordert.
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Herkömmliche
Systeme zur Steuerung von aktiven Verteiler- oder Sperrkupplungen
sind nicht dazu vorbereitet, mit einem durch Gaswegnahme bewirkten
Lastwechsel umzugehen, da sie allein auf Drehzahldifferenzen ansprechen,
im Zuge eines solchen Lastwechsels jedoch nicht notwendigerweise verstärkte Drehzahldifferenzen
auftreten. Selbst wenn als Folge eines Lastwechsels Drehzahldifferenzen
auftreten oder verstärkt
werden, müssen
diese bei herkömmlichen
aktiv gesteuerten Verteiler- oder Sperrkupplungen erst sensiert
und dann von der Steuereinheit ausgewertet werden. Anschließend muss
von der Steuereinheit ein Steuerbefehl zum Schließen der
Kupplung ausgesendet werden, bevor Letztere geschlossen wird. Die
dabei auftretenden Zeitverzögerungen
sowohl auf der elektrischen als auch der mechanischen Signalstrecke
sind in der Regel zu groß,
um rasch genug der Lastwechselreaktion des Fahrzeugs entgegenzuwirken.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, bei Lastwechseln eines mit einer aktiv
steuerbaren Sperr- oder Verteilerkupplung ausgestatteten Fahrzeugs
für ein
sichereres und stabileres Fahrverhalten zu sorgen.
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Bei
der Lösung
dieser Aufgabe geht die Erfindung aus von einem Verfahren zur Steuerung
einer Kraftfahrzeug-Drehmomentübertragungskupplung, deren
Kupplungszustand das Verteilungsverhältnis eines Drehmoments zwischen
einer ersten und einer zweiten Radanordnung des Fahrzeugs beeinflusst, wobei
die Kupplung zwischen einem ersten Endzustand, in dem sie im wesentlichen
kein Kupplungsmoment überträgt, einem
zweiten Endzustand, in dem sie einen maximalen Anteil des Drehmoments überträgt, und
einer Vielzahl von Zwischenzuständen zwischen
den beiden Endzuständen
verstellbar ist.
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Erfindungsgemäß ist dabei
vorgesehen, dass mindestens ein Betriebsparameter des Fahrzeugs
auf eine vorbestimmte Bedingung überwacht wird,
welche für
einen vom Fahrer des Fahrzeugs durch Gaswegnahme bewirkten Lastwechsel
repräsentativ
ist, und dass die Kupplung zumindest abhängig davon in einen von dem
ersten Endzustand verschiedenen Kupplungszustand eingestellt wird,
dass ein durch Gaswegnahme bewirkter Lastwechsel erkannt wird.
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Bei
der erfindungsgemäßen Lösung wird mindestens
ein geeigneter Betriebsparameter des Fahrzeugs auf eine zuvor definierte
Bedingung überwacht,
die darauf schließen
lässt,
dass der Fahrer einen Lastwechsel durch Gaswegnahme eingeleitet hat.
Ziel ist es, den Lastwechsel zu erkennen, bevor die typische Lastwechselreaktion
des Fahrzeugs eintritt. Wird ein solcher Lastwechsel erkannt, wird
die Kupplung sozusagen vorbeugend (teilweise oder vollständig) geschlossen.
Auf diese Weise können durch
den Lastwechsel bedingte Einbußen
an Fahrstabilität
und ein mögliches
indifferentes fahrdynamisches Verhalten des Fahrzeugs vermieden
oder zumindest deutlich abgemildert werden. Insbesondere kann bei
Kurvenfahrten das typische Lastwechselübersteuern merklich verringert
werden.
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Ein
zweckmäßiger Indikator
für einen
Lastwechselfall kann beispielsweise die Stellung eines Gaspedals
des Fahrzeugs sein. Zur Erkennung eines Lastwechsels kann deshalb
ein für
die Gaspedalstellung repräsentatives
Pedalstellungssignal überwacht werden.
Dabei wird vorzugsweise aus dem Pedalstellungssignal ermittelt,
ob das Gaspedal aus einer gedrückten
Pedalstellung in eine Ruhestellung oder eine vorbestimmte ruhestellennahe
Stellung zurückgegangen
ist. Ein durch Gaswegnahme bewirkter Lastwechsel wird dann zumindest
abhängig
davon festgestellt, dass das Gaspedal in die Ruhestellung beziehungsweise
die ruhestellennahe Stellung zurückgegangen
ist.
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Weitere
Indikatoren für
einen Lastwechsel können
das von einem Antriebsmotor des Fahrzeugs bereitgestellte Motormoment
oder/und die Verzögerung
des Fahrzeugs sein. Zur Erkennung eines durch Gaswegnahme bewirkten
Lastwechsels kann deshalb ein für
das Motormoment repräsentatives
Motormomentensignal oder/und ein die Fahrzeugverzögerung angebendes
Verzögerungssignal überwacht werden.
Zur Ermittlung der Fahrzeugverzögerung kann
beispielsweise ein Längsbeschleunigungssensor
vorgesehen sein. Ebenso ist es denkbar, die Verzögerung mittelbar über Änderungen
der Fahrzeuggeschwindigkeit zu ermitteln.
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Es
hat sich gezeigt, dass die das Fahrverhalten stabilisierende Wirkung
der Erfindung optimiert werden kann, wenn für unterschiedliche Lenkwinkel des
Fahrzeugs oder/und unterschiedliche Geschwindigkeiten des Fahrzeugs
der bei Erkennung eines durch Gaswegnahme bewirkten Lastwechsels
einzustellende Kupplungszustand zumindest teilweise unterschiedlich
gewählt
wird. Es versteht sich, dass es sich dabei um die Fahrzeuggeschwindigkeit
beziehungsweise den Lenkwinkel zum Zeitpunkt des Erkennens des Lastwechsels
handelt.
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Bei
Durchfahren vergleichsweise enger Kurven ist mit einer stärkeren Reaktion
des Fahrzeugs auf einen plötzlichen
Lastwechsel zu rechnen ist als bei weniger engen Kurven oder bei
Geradeausfahrt. Dementsprechend empfiehlt es sich, zumindest in
einem vorbestimmten Lenkwinkelbereich bei Erkennung eines durch
Gaswegnahme bewirkten Lastwechsels die Kupplung in einen weniger
stark geschlossenen Kupplungszustand einzustellen, wenn die Abweichung
des Lenkwinkels von einem einer Geradeausfahrt des Fahrzeugs entsprechenden Null-Lenkwinkel
kleiner ist, sie jedoch in einen stärker geschlossenen Kupplungszustand
einzustellen, wenn die Abweichung des Lenkwinkels von dem Null-Lenkwinkel
größer ist.
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Der
vorbestimmte Lenkwinkelbereich beginnt vorzugsweise bei dem Null-Lenkwinkel
und reicht bis zu einem Grenz-Lenkwinkel, oberhalb dessen bei Erkennung
eines durch Gaswegnahme bewirkten Lastwechsels die Kupplung für verschiedene Werte
des Lenkwinkels im wesentlichen in den gleichen Kupplungszustand
eingestellt wird. Mit anderen Worten wird oberhalb des Grenz-Lenkwinkels
unabhängig
vom jeweiligen Wert des Lenkwinkels stets im wesentlichen der gleiche
Kupplungszustand eingestellt. Der Grenz-Lenkwinkel entspricht vorzugsweise einer
Drehung eines Lenkrads des Fahrzeugs gegenüber einer der Geradeausfahrt
des Fahrzeugs entsprechenden Null-Drehstellung des Lenkrads zwischen
30 und 150 Grad.
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Da
außerdem
bei höheren
Fahrzeuggeschwindigkeiten eine stärkere Lastwechselreaktion des
Fahrzeugs auftreten wird als bei niedrigeren Fahrzeuggeschwindigkeiten,
ist es vorteilhaft, wenn zumindest in einem vorbestimmten Geschwindigkeitsbereich
bei Erkennung eines durch Gaswegnahme bewirkten Lastwechsels die
Kupplung in einen weniger stark geschlossenen Kupplungszustand eingestellt
wird, wenn die Geschwindigkeit niedriger ist, sie jedoch in einen
stärker
geschlossenen Kupplungszustand eingestellt wird, wenn die Geschwindigkeit
höher ist.
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Bevorzugt
beginnt der vorbestimmte Geschwindigkeitsbereich bei einer Fahrzeuggeschwindigkeit
gleich oder annähernd
Null und reicht bis zu einer Grenz-Geschwin digkeit, oberhalb der
für verschiedene
Werte der Geschwindigkeit im wesentlichen der gleiche Kupplungszustand
eingestellt wird, wenn ein durch Gaswegnahme bewirkter Lastwechsel
erkannt wird. Die Grenz-Geschwindigkeit beträgt vorzugsweise zwischen 60
und 150 km/h.
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Wird
der bei Erkennung eines durch Gaswegnahme bewirkten Lastwechsels
einzustellende Kupplungszustand in Abhängigkeit von mehreren Betriebsparametern
des Fahrzeugs gewählt,
beispielsweise dem Lenkwinkel und der Fahrzeuggeschwindigkeit, so
sieht eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung vor, dass für
den aktuellen Wert jedes dieser Betriebsparameter aus einer Datenbasis ein
Anteilsfaktor ermittelt wird, aus den so ermittelten Anteilsfaktoren
durch Multiplikation ein Gesamtfaktor ermittelt wird und der einzustellende
Kupplungszustand nach Maßgabe
des ermittelten Gesamtfaktors gewählt wird. Über die Anteilsfaktoren kann
die Gewichtung jedes Betriebsparameters bei der Wahl des einzustellenden
Kupplungszustands beeinflusst werden. Dem Gedanken, aus mehreren
Anteilsfaktoren durch Multiplikation einen Gesamtfaktor zu ermitteln, nach
dessen Maßgabe
der Kupplungszustand eingestellt wird, wird im übrigen selbständig schutzfähige Bedeutung
beigemessen.
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Der
bei Erkennung eines durch Gaswegnahme bewirkten Lastwechsels einzustellende
Kupplungszustand ist vorzugsweise ein Zwischenzustand der Kupplung,
in dem diese nur teilweise geschlossen ist. Beispielsweise kann
dieser Zwischenzustand einer sein, bei dem die Kupplung weniger
also 80% des maximal von ihr übertragbaren
Anteils des Drehmoments überträgt. Es ist
freilich nicht grundsätzlich ausgeschlossen,
im Lastwechselfall die Kupplung vollständig zu schließen, sie
also in den zweiten Endzustand einzustellen.
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Wie
bereits weiter oben erwähnt,
können
die beiden Radanordnungen an einer gemeinsamen Achse angeordnet
sein und die Kupplung als steuerbare Sperrkupplung eines Querdifferentials
dieser Achse dienen. Ebenso können
die beiden Radanordnungen an verschiedenen Achsen des Fahrzeugs angeordnet
sein und die Kupplung als steuerbare Sperrkupplung eines Zentraldifferentials
eines das Drehmoment auf die beiden Achsen verteilenden Verteilergetriebes
des Fahrzeugs dienen. Auch können
die beiden Radanordnungen an verschiedenen Achsen des Fahrzeugs
angeordnet sein und die Kupplung als steuerbare Verteilerkupplung
zur Verteilung des Drehmoments auf die beiden Radanordnungen dienen.
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Vorzugsweise
umfasst die Kupplung eine elektromotorische Stelleinheit, welche
zur Verstellung des Kupplungszustands der Kupplung elektrisch angesteuert
wird. Grundsätzlich
sind beliebige Stellprinzipien vorstellbar. Eine Möglichkeit
besteht in einem Stellmechanismus mit zwei axial gegenüberliegenden,
relativ zueinander drehbaren Scheibenteilen, die zwischen sich eine
Kugelanordnung aufnehmen, wobei die Kugelanordnung an mindestens
einer Rampenbahn mindestens eines der Scheibenteile geführt ist.
Durch relatives Verdrehen der beiden Scheibenteile kann dabei eine
Verlagerung der Kugelanordnung entlang der mindestens einen Rampenbahn
beigeführt
werden, was den axialen Abstand zwischen den beiden Scheibenteilen
beeinflusst.
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Die
Erfindung betrifft ferner eine Anordnung zur Steuerung einer Kraftfahrzeug-Drehmomentübertragungskupplung,
deren Kupplungszustand das Verteilungsverhältnis eines Drehmoments zwischen einer
ersten und einer zweiten Radanordnung des Fahrzeugs bestimmt, wobei
die Kupplung zwischen einem ersten Endzustand, in dem sie im wesentlichen
kein Kupplungsmoment überträgt, einem
zweiten Endzustand, in dem sie einen maximalen Anteil des Drehmoments überträgt, und
einer Vielzahl von Zwischenzuständen
zwischen den beiden Endzuständen
verstellbar ist. Erfindungsgemäß umfasst diese
Anordnung eine die Kupplung steuernde elektronische Steuereinheit,
welche dazu eingerichtet ist, mindestens einen Betriebsparameter
des Fahrzeugs auf eine vorbestimmte Bedingung zu überwachen, welche
für einen
vom Fahrer des Fahrzeugs durch Gaswegnahme bewirkten Lastwechsel
repräsentativ ist,
und die Kupplung zumindest abhängig
davon in einen von dem ersten Endzustand verschiedenen Kupplungszustand
einzustellen, dass ein durch Gaswegnahme bewirkter Lastwechsel erkannt
wird. Die Anordnung kann weitere der zuvor im Zusammenhang mit dem
erfindungsgemäßen Verfahren
beschriebenen Merkmale aufweisen.
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Außerdem betrifft
die Erfindung einen Programmcode, der dazu bestimmt und ausgelegt
ist, bei Ausführung
auf einem programmgesteuerten Rechner eines Kraftfahrzeugs die Durchführung des Verfahrens
der vorstehend beschriebenen Art zu bewirken. Ein solcher Programmcode
kann auf einem digitalen Speichermedium, etwa einer magnetisch oder
optisch lesbaren Informationsträgerscheibe,
bereitgestellt werden, weshalb sich die Erfindung auch auf ein solches
Speichermedium mit darauf gespeichertem maschinenlesbaren Programmcode
zur Ausführung
des Verfahrens der vorstehend beschriebenen Art erstreckt.
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Es
hat sich gezeigt, dass die Erfindung kritische Fahrmanöver wie
beispielsweise Bremsen in der Kurve (einem Bremsvorgang in der Kurve
geht gemeinhin immer ein Lastwechsel voraus) wesentlich entschärfen kann
und die Zahl der notwendigen Eingriffe anderer konventioneller Fahrdynamik-Regelsysteme,
die auf die Antriebsleistung oder auf die Fahrzeugbremsen einwirken,
reduzieren kann. Dies führt
insgesamt zu einer Erhöhung
des Fahrkomforts, da Eingriffe in die Motorleistungsabgabe oder
an den einzelnen Radbremsen vom Fahrer oftmals als sehr unkomfortabel
und abrupt wahrgenommen werden und deshalb besonders von sportlichen
Fahrern nicht sehr geschätzt
werden.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es
stellen dar:
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1 schematisch
ein erstes Ausführungsbeispiel
eines mechanischen Antriebstrangs eines Kraftfahrzeugs mit für die Steuerung
von Sperrkupplungen des Antriebstrangs benötigten elektrischen und elektronischen
Komponenten,
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2 schematisch
ein zweites Ausführungsbeispiel
eines mechanischen Antriebsstrangs eines Kraftfahrzeugs mit für die Steuerung
einer Verteilerkupplung des Antriebsstrangs benötigten elektrischen und elektronischen
Komponenten,
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3 ein
beispielhaftes Zeitdiagramm von Betriebsparametern des Fahrzeugs
bei einem Lastwechselvorgang,
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4 ein
qualitatives Kennliniendiagramm für die Abhängigkeit eines bei Erkennung
eines Lastwechsels einzustellenden Lastwechsel-Kupplungszustands von einem Lenkwinkel
des Fahrzeugs und
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5 ein
qualitatives Kennliniendiagramm für die Abhängigkeit des Lastwechsel-Kupplungszustands
von der Geschwindigkeit des Fahrzeugs.
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In 1 ist
ein mechanischer Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs gezeigt, der
allgemein mit 10 bezeichnet ist. Der Antriebsstrang 10 enthält einen Antriebsmotor 12,
von dem für
den Vortrieb des Fahrzeugs nutzbares Motormoment bereitgestellt
wird. Der Antriebsmotor 12 kann beispielsweise eine Brennkraftmaschine
oder ein elektromotorisches Antriebsaggregat sein. Dem Antriebsmotor 12 nachgeschaltet
ist ein Wechselgetriebe 14, welches beispielsweise ein
handschaltbares Getriebe oder ein lastabhängig schaltendes Automatikgetriebe
sein kann. Zwischen dem Antriebsmotor 12 und dem Wechselgetriebe 14 kann
eine in 1 nicht näher dargestellte Schaltkupplung
angeordnet sein. Das von dem Wechselgetriebe 14 gewandelte
Motormoment des Antriebsmotors 12 wird mittels eines Verteilergetriebes 16 in
einem vorbestimmten symmetrischen oder unsymmetrischen Verhältnis auf
eine Vorderachse 18 und eine Hinterachse 20 des
Fahrzeugs aufgeteilt. Der zur Vorderachse 18 geleitete Teil
des Motormoments wird mittels eines ersten Ausgleichsgetriebes (Differential) 22 auf
ein linkes und ein rechtes gelenktes Vorderrad 24 bzw. 26 des
Fahrzeugs aufgeteilt. Das durch das Differential 22 bewirkte
Verteilungsverhältnis
des an der Vorderachse 18 verfügbaren Antriebsmoments beträgt im ungesperrten
Fall 50%:50%. Ähnlich
wird der von dem Verteilergetriebe 16 der Hinterachse 20 zugeteilte Anteil
des Motormoments mittels eines zweiten Differentials 28 zu
gleichen Teilen auf ein linkes und ein rechtes Hinterrad 30 bzw. 32 des
Fahrzeugs aufgeteilt.
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Dem
Verteilergetriebe 16 ist eine stufenlos steuerbare Sperrkupplung 34 zugeordnet,
mittels der ein Zentraldifferential des Verteilergetriebes 16 teilweise
oder vollständig
sperrbar ist. Auch den Achsdifferentialen (Querdifferentialen) 22, 28 ist
je eine stufenlos steuerbare Sperrkupplung 36 bzw. 38 zugeordnet,
die eine teilweise oder vollständige
Sperrung des betreffenden Differentials ermöglicht. Die Sperrkupplungen 34, 36, 38 sind
jeweils mit einer elektromotorischen Stelleinheit 40 mechanisch
gekoppelt, durch die ein gewünschter
Kupplungszustand der jeweiligen Sperrkupplung eingestellt werden
kann. Die Stelleinheiten 40 werden von einer elektronischen
Steuereinheit 42 gesteuert, die entsprechende elektrische
Steuersignale an die Stelleinheiten 40 liefert. Es versteht
sich, dass jede der Stelleinheiten 40 und damit jede der
Sperrkupplungen 34, 36, 38 individuell
steuerbar ist.
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Zur
elektrischen Signalübertragung
von und zu der Steuereinheit 42 dient eine serielle Busanordnung 43,
die beispielsweise als CAN-(Controller Area Network) Bus ausgebildet
sein kann. Schnittstellen, Protokolle und elektrische Schaltungstechnik
für die Signalübertragung
auf einem CAN-Bus sind weithin bekannt und müssen nicht näher erläutert werden.
Es versteht sich, dass alternativ zu einer Busanordnung auch eine
individuelle Verdrahtung der verschiedenen elektrischen Komponenten
des Fahrzeugs mit der Steuereinheit 42 gegeben sein kann.
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Die
Steuereinheit 42 weist einen programmgesteuerten Mikroprozessor 44 auf,
welcher nach Maßgabe
eines in einem elektronischen Speicher 46 der Steuereinheit 42 abgelegten
Steuerprogramms geeignete Steuersignale für die Stelleinheiten 40 erzeugt.
Das Steuerprogramm ist schematisch in 1 bei 48 angedeutet.
Zur Erzeugung geeigneter Steuersignale für die Stelleinheiten 40 ist
die Steuereinheit 42 auf Informationen über verschiedene Betriebsparameter
des Fahrzeugs angewiesen. Zu diesem Zweck kann sie über die
Busanordnung 43 auf verschiedene Signale zugreifen, die
für diese
Betriebsparameter repräsentativ
sind. Beispielsweise stellen Drehzahlsensoren 50 Informationen über die
Drehzahl jedes der Räder 24, 26, 30, 32 bereit.
Aus den gemessenen Raddrehzahlen kann die Steuereinheit 42 etwaige
Drehzahldifferenzen zwischen den Rädern der Vorderachse 18,
zwischen den Rädern
der Hinterachse 20 sowie zwischen den Achsen 18, 20 berechnen.
Außerdem
kann die Steuereinheit 42 nach in der Fachwelt an sich
bekannten Methoden eine Geschwindigkeit des Fahrzeugs ermitteln.
Die Steuereinheit 42 kann zudem aus etwaigen Änderungen
der Fahrzeuggeschwindigkeit einen Wert für die positive oder negative
Beschleunigung des Fahrzeugs ermitteln. Alternativ ist es vorstellbar,
dass das Fahrzeug mit einem nicht näher dargestellten Beschleunigungssensor
ausgeführt
ist, der unmittelbar die Beschleunigung des Fahrzeugs misst.
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Die
Steuereinheit 42 kann ferner auf ein Motormomentensignal
zugreifen, welches für
das bereitgestellte Motormoment des Antriebsmotors 12 repräsentativ
ist und von einem schematisch angedeuteten Momentensensor 52 auf
die Busanordnung 43 ausgegeben wird. Ferner hat die Steuereinheit 42 über die
Busanordnung 43 Zugriff auf ein Pedalstellungssignal, welches
die Stellung eines Gaspedals 54 des Fahrers angibt. Die
Pedalstellung wird von einem Pedalstellungssensor 56, der
beispielsweise ein Potentiometersensor sein kann, erfasst.
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Über die
Busanordnung 43 kann die Steuereinheit 42 zudem
auf ein Lenkwinkelsignal und gegebenenfalls auf ein Gangstellungssignal
zugreifen. Das Gangstellungssignal wird von einem Gangstellungssensor 58 bereitgestellt,
welcher die Gangstellung des Wechselgetriebes 14 erfasst.
Aus dem Gangstellungssignal kann die Steuereinheit 42 erkennen,
ob und welcher Gang eingelegt ist. Das Lenkwinkelsignal wird von
einem Drehwinkelsensor 60 geliefert, welcher die Drehstellung
eines Lenkrads 62 des Fahrzeugs bzw. einer das Lenkrad 62 tragenden
Lenksäule
erfasst. Die Drehstellung des Lenkrads 62 bzw. der Lenksäule ist
ein Maß für den in 1 mit α beizeichneten
Lenkwinkel des Fahrzeugs, d.h. die Winkelabweichung der Vorderräder 24, 26 von
einer Geradeausstellung.
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Während 1 den
Fall eines Fahrzeugs mit permanentem Allradantrieb betrifft, zeigt 2 den Antriebsstrang
eines Fahrzeugs mit bedarfsweise zuschaltbarem Allradantrieb. Dieses
Konzept ist auch unter der Bezeichnung "On Demand"-Technik bekannt. In 2 sind
gleiche oder gleichwirkende Komponenten mit gleichen Bezugszeichen
wie in 1 versehen, jedoch ergänzt um einen Kleinbuchstaben.
Um unnötige
Wiederholungen zu vermeiden, wird nachfolgend lediglich auf Unterschiede
zum Ausführungsbeispiel
der 1 eingegangen. Bei dem Fahrzeug mit dem in 2 gezeigten
Antriebsstrang handelt es sich um ein Fahrzeug mit Vorderachsantrieb,
bei dem die Hinterachse mittels einer stufenlos steuerbaren Verteilerkupplung 64a antriebsmäßig zuschaltbar
ist. Die Verteilerkupplung 64a ist zwischen die Achsdifferentiale 22a, 28a der Vorderachse 18a bzw.
der Hinterachse 20a geschaltet. Sie ersetzt das Verteilergetriebe 16 des
Ausführungsbeispiels
der 1 und erlaubt eine beliebige Aufteilung des vom
Antriebsmotor 12a bereitgestellten Motormoments auf die
beiden Achsen 18a, 20a. Der Kupplungszustand der
Verteilerkupplung 64a kann durch eine von der Steuereinheit 42a steuerbare
elektromotorische Stelleinheit 40a nach Wunsch eingestellt
werden.
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Die 1 und 2 stellen
lediglich Beispiele von Antriebsstrangkonfigurationen dar, bei denen
die Erfindung eingesetzt werden kann. Es versteht sich, dass verschiedene
andere Konfigurationen des Antriebsstrangs vorstellbar sind. Beispielsweise
kann bei dem "On
Demand"-Konzept
der 2 die Hinterachse 20a die primär angetriebene Achse
bilden, während
die Vorderachse 18a als sekundäre Achse bei Bedarf zuschaltbar
ist. In diesem Fall muss die Verteilerkupplung 64a an eine
Stelle zwischen dem Wechselgetriebe 14a und dem Vorderachsdifferential 22a verlegt
werden. Ebenso kann es sich um ein Fahrzeug mit reinem Vorderachsantrieb
oder Hinterachsantrieb handeln, wo stets nur eine Achse angetrieben
ist. Auch muss die Bestückung
der Differentiale mit aktiv steuerbaren Sperrkupplungen nicht so
sein, wie in den 1 und 2 dargestellt.
Beispielsweise kann in 1 die aktiv steuerbare Kupplung 36 des
Vorderachsdifferentials 22 oder/und die aktiv steuerbare
Kupplung 38 des Hinterachsdifferentials 28 weggelassen
oder durch eine passive, drehzahldifferenz- oder drehmomentfühlende Sperrkupplung
ersetzt werden. Umgekehrt können
in 2 eines oder beide der Differentiale 22a, 28a mit
einer aktiv steuerbaren Sperrkupplung versehen werden. Unabhängig von
der konkreten Antriebsstrangkonfiguration kann die Erfindung bei jeder
aktiv steuerbaren Verteiler- oder Sperrkupplung Anwendung finden,
durch deren Kupplungszustand sich das Verteilungsverhältnis eines
Drehmoments auf verschiedene Räder
des Fahrzeugs beeinflussen lässt.
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Nachfolgend
wird ein Steuerkonzept für
die Hinterachs-Sperrkupplung 38 der 1 erläutert. Dieses
Steuerkonzept ist sinngemäß auf die
beiden anderen Sperrkupplungen 34, 36, auf die
Verteilerkupplung 64a und generell auf jede andere Sperr- oder Verteilerkupplung übertragbar,
die die Drehmomentverteilung in einem Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs
beeinflusst. Im Normalfall ist die Sperrkupplung 38 offen,
d. h. sie überträgt kein
Kupplungsmoment. Das Hinterachsdifferential 28 wirkt dann
als offenes Differential. Sobald die Steuereinheit 42 aus den
Raddrehzahlen der Hinterräder 30, 32 eine
Drehzahldifferenz erfasst, gibt sie ein Steuersignal an die entsprechende
Stelleinheit 40 aus, das eine Überführung der Sperrkupplung 38 in
einen zumindest teilweise geschlossenen Kupplungszustand bewirkt. Das
wenigstens teilweise Schließen
der Sperrkupplung 38 legt ein Sperrmoment an das Differential 28 an,
das der Ausgleichswirkung des Differentials 28 entgegenwirkt.
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Die
Steuereinheit 42 ist Teil eines Regelkreises, der Drehzahldifferenzen
zwischen den Hinterrädern 30, 32 auf
einen minimalen Wert gleich oder nahe Null einzuregeln versucht.
Die Steuereinheit 42 enthält hierzu einen in Software
oder/und Hardware implementierten Drehzahldifferenz-Regler, dem
die erfasste Drehzahldifferenz als Regeldifferenz zugeführt wird.
Das von dem Drehzahldifferenz-Regler ausgegebene Signal wird sodann
in ein entsprechendes Steuersignal für die betreffende Stelleinheit 40 umgesetzt.
Da allein schon durch unterschiedliche Abnutzung der Hinterräder 30, 32 oder
andere Unsymmetrien eine geringe Drehzahldifferenz auftreten kann,
ist zweckmäßigerweise
eine von Null verschiedene Regelschwelle festgelegt, unterhalb der
die Steuereinheit 42 nicht auf Drehzahldifferenzen der Hinterräder 30, 32 reagiert.
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Die
Steuereinheit 42 spricht jedoch nicht nur auf Drehzahldifferenzen
zwischen den Hinterrädern 30, 32 an,
sondern auch auf Lastwechsel, die durch vergleichsweise abrupte
Gaswegnahme seitens des Fahrers hervorgerufen werden. Das Steuerprogramm 48 der
Steuereinheit 42 enthält
hierzu einen Algorithmus, der ein präventives, wenigstens teilweises
Schließen
der Sperrkupplung 38 bewirkt, wenn eine solche Gaswegnahme
erkannt wird.
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Zu
diesem Zweck überwacht
die Steuereinheit 42 das Motormomentensignal oder/und das
Pedalstellungssignal oder/und ein für die Längsbeschleunigung des Fahrzeugs
repräsentatives
Beschleunigungssignal, welches beispielsweise von einem hierfür vorgesehenen
Beschleunigungssensor stammt oder aus den Signalen der Drehzahlsensoren 50 hergeleitet
wird. Jedes dieser Signale kann als Indikator herangezogen werden,
um mit hoher Zuverlässigkeit
eine durch Gaswegnahme bewirkte Lastwechselsituation zu erkennen.
Im folgenden wird beispielhaft davon ausgegangen, dass die Steuereinheit 42 das
Pedalstellungssignal zum Zweck der Erkennung eines Lastwechsels überwacht.
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Es
wird nun auf 3 verwiesen. Dort ist ein beispielhafter
Zeitverlauf des Pedalstellungssignals (bezeichnet mit s) im Fall
eines vom Fahrer durch Gaswegnahme hervorgerufenen Lastwechsels
dargestellt. Man erkennt, dass sich die Gaswegnahme in einem raschen
und starken Abfall des Pedalstellungssignals s niederschlägt, wobei
der Signalwert so, den das Pedalstellungssignal s nach diesem Abfall
einnimmt, einer Ruhestellung, also einer nicht gedrückten Stellung,
des Gaspedals 54 entspricht. Vor dem Abfall hat das Pedalstellungssignal
s dagegen einen Signalwert s1, entsprechend
einer teilweise oder vollständig
gedrückten
Stellung des Gaspedals 54.
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Nimmt
der Fahrer den Fuß abrupt
vom Gaspedal 54, so wirkt sich dies nicht nur in einem
signifikanten Abfall des Pedalstellungssignals s aus, sondern auch
in einem entsprechenden Abfall des vom Antriebsmotor 12 bereitgestellten
Motormoments. Dementsprechend weist im Fall einer plötzlichen Gaswegnahme
auch das Motormomentensignal einen entsprechend abrupten Abfall
auf.
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Es
sind verschiedene Prüfkriterien
vorstellbar, nach denen die Steuereinheit 42 das Pedalstellungssignal
s auf Anzeichen für
einen Lastwechsel untersuchen kann. Da starke Lastwechselreaktionen des
Fahrzeugs üblicherweise
nur dann zu befürchten sind,
wenn der Fahrer seinen Fuß sehr
rasch vollständig
vom Gaspedal 54 wegnimmt, ist es zweckmäßig, wenn die Steuereinheit 42 das
Pedalstellungssignal s daraufhin prüft, ob es auf den Wert so (oder
einen vorbestimmten Wert nahe so) zurückgegangen ist. Weil ein derartiger
Rückgang
des Pedalstellungssignals s auch dann auftritt, wenn der Fahrer seinen
Fuß langsam
vom Gaspedal 54 wegnimmt, dann aber nicht unbedingt eine
Lastwechselreaktion des Fahrzeugs zu befürchten ist, ist es weiterhin zweckmäßig, auch
den Faktor Zeit in Betracht zu ziehen. Beispielsweise kann die Steuereinheit 42 eine erste
zeitliche Ableitung des Pedalstellungssignals s ermitteln und nur
dann auf einen Lastwechsel erkennen, wenn die berechnete zeitliche
Ableitung einen vorbestimmten, im Speicher 46 der Steuereinheit 42 niedergelegten
Schwellenwert betragsmäßig übersteigt.
Es versteht sich, dass hierbei für
die Steuereinheit 42 nur solche Werte der ersten zeitlichen
Ableitung bedeutsam sind, die einen Abfall des Pedalstellungssignals
s indizieren (also beispielsweise ein negatives Vorzeichen tragen).
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Als
alternatives oder zusätzliches
Prüfkriterium
kann die Steuereinheit 42 das Pedalstellungssignal s daraufhin überprüfen, ob
es innerhalb eines Zeitfensters vorbestimmter Länge von einem ersten, höheren Schwellenwert
auf einen zweiten, niedrigeren Schwellenwert abgesunken ist. Der
zweite Schwellenwert ist zweckmäßigerweise
ein Wert gleich oder nahe so, während
der erste Schwellenwert ein beliebi ger, jedoch vorbestimmter Wert
sein kann, der einer wenigstens teilweise gedrückten Stellung des Gaspedals
entspricht. Um diesem Prüfkriterium
zu genügen,
muss dann das Pedalstellungssignal innerhalb einer vorgegebenen
Zeitspanne von einem geeignet festgelegten Signalwert, beispielsweise
einem Signalwert s2 in 3,
auf den Signalwert so abgefallen sein.
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Sobald
die Steuereinheit 42 feststellt, dass das Pedalstellungssignal
s der einen oder den mehreren anzuwendenden Prüfbedingungen genügt, bewirkt
sie die Einstellung eines vorbestimmten Lastwechsel-Kupplungszustands
an der Sperrkupplung 38. Letztere wird hierzu nicht vollständig geschlossen.
Vielmehr wird sie nur teilweise geschlossen. Das im Lastwechsel-Kupplungszustand
aufgebrachte Sperrmoment der Sperrkupplung 38 ist vorzugsweise
nicht größer als
80%. Die Prozentangabe bezieht sich hierbei auf das insgesamt vom
Hinterachs-Differential 28 auf die Hinterräder 30, 32 zu
verteilende Antriebsmoment, also den vom Verteilergetriebe 16 der
Hinterachse 20 zugeteilten Teil des vom Antriebsmotor 12 gelieferten
Motormoments.
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Es
versteht sich, dass bei Anwendung des hier beispielhaft erläuterten
Steuerkonzepts auf die Sperrkupplung 34 des Zentraldifferentials,
auf die Vorderachs-Sperrkupplung 36 oder
auf die Verteilerkupplung 64a der 2 andere
Prozentwerte für
das im Lastwechsel-Kupplungszustand übertragene Kupplungsmoment
gewählt
werden können.
Es hat sich jedoch als günstig
erwiesen, stets nur einen teilweise geschlossenen Zustand der betreffenden
Verteiler- oder Sperrkupplung einzustellen.
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Den
einzustellenden Lastwechsel-Kupplungszustand der Sperrkupplung 38 wählt die
Steuereinheit 42 bei dem hier betrachteten Ausführungsbeispiel
zumindest in Abhängigkeit
vom Lenkwinkel α. Das
Kennliniendiagramm der 4 zeigt eine beispielhafte Abhängigkeit
des Lastwechsel-Kupplungszustands vom Lenkwinkel α. In einem
Lenkwinkelbereich, der von 0 (entsprechend einer Geradeausstellung
der Vorderräder 24, 26)
bis zu einem Grenz-Lenkwinkel αG reicht, wird die Sperrkupplung 38 um
so stärker
geschlossen, je größer der
Lenkwinkel α zum
Zeitpunkt des Erkennens des Lastwechsels ist. Die Abhängigkeit
des Lastwechsel-Kupplungszustands vom Lenkwinkel α in diesem Bereich
kann proportional sein, wie in 4 dargestellt.
Es sind natürlich
auch andere, nicht-lineare Abhängigkeiten
denkbar. Im Anschluss an den Grenz-Lenkwinkel αG wählt die
Steuereinheit 42 unabhängig
vom jeweiligen Wert des Lenkwinkels α im wesentlichen stets den gleichen
Kupplungszustand. Dies ist in 4 durch
einen horizontalen Kennlinienast verdeutlicht.
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Die
Lenkwinkel-Kennlinie des Lastwechsel-Kupplungszustands ist in Form
einer Tabelle oder einer mathematischen Gleichung in dem Speicher 46 der
Steuereinheit 42 abgelegt. Erkennt die Steuereinheit 42 eine
Lastwechselsituation im Sinne der vorliegenden Erfindung, so ermittelt
sie für
den momentanen Wert des Lenkwinkels α aus der Lenkwinkel-Kennlinie
einen Faktor, der in dem Diagramm der 4 mit f1 bezeichnet ist. Der Faktor f1 repräsentiert beispielsweise
eine prozentuale Angabe für
den Schließgrad,
in den die Sperrkupplung 38 einzustellen ist.
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Zusätzlich zur
Lenkwinkelabhängigkeit
des einzustellenden Lastwechsel-Kupplungszustands ist bei dem hier
betrachteten Ausführungsbeispiel
eine Geschwindigkeitsabhängigkeit
implementiert. Eine beispielhafte Kennlinie für eine solche Geschwindigkeitsabhängigkeit
des Lastwechsel-Kupplungszustands der Sperrkupplung 38 ist
in 5 dargestellt. Ähnlich wie die Lenkwinkel-Kennlinie
besitzt auch die Geschwindigkeits-Kennlinie einen von 0 (Stillstand des
Fahrzeugs) bis zu einer Grenz-Geschwindigkeit vG proportional ansteigenden Kennlinienast,
an den sich ein horizontaler Kennlinienast anschließt. Unterhalb
der Grenz-Geschwindigkeit vG wählt die
Steuereinheit 42 demnach einen um so stärker geschlossenen Lastwechsel-Kupplungszustand,
je größer der Wert
der mit v bezeichneten Fahrzeuggeschwindigkeit ist. Oberhalb der
Grenz-Geschwindigkeit vG wählt die
Steuereinheit 42 unabhängig
davon, wie groß der
Wert der Fahrzeuggeschwindigkeit v ist, dagegen stets im wesentlichen
den gleichen Lastwechsel-Kupplungszustand.
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Genau
so wie die Lenkwinkel-Kennlinie ist auch die Geschwindigkeits-Kennlinie
tabellarisch oder in Form einer mathematischen Gleichung im Speicher 46 der
Steuereinheit 42 abgelegt. Aus der Geschwindigkeits-Kennlinie
entnimmt die Steuereinheit 42 für den aktuellen Wert der Fahrzeuggeschwindigkeit
v einen Faktor, der in 5 mit f2 bezeichnet
ist. Auch dieser Faktor repräsentiert
beispielsweise eine prozentuale Angabe für den einzustellenden Schließgrad der
Sperrkupplung 38.
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Um
zu ermitteln, welcher Lastwechsel-Kupplungszustand an der Sperrkupplung 38 einzustellen ist,
multipliziert die Steuereinheit 42 dann die für den jeweiligen
Wert des Lenkwinkels α und
den jeweiligen Wert der Fahrzeuggeschwindigkeit v ermittelten Werte
der beiden Faktoren f1 und f2.
Nach Maßgabe des
so durch Multiplikation errechneten Gesamtfaktors wird daraufhin
die Sperrkupplung 38 gesteuert.
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Nachdem
die Steuereinheit 42 die Einstellung des Lastwechsel-Kupplungszustands
an der Sperrkupplung 38 bewirkt hat, wird im weiteren Verlauf
die Sperrkupplung 38 wieder geöffnet. Mit dem Öffnen der
Sperrkupplung 38 kann unmittelbar, d. h. ohne wesentlichen
Zeitverzug nach Einstellung des Lastwechsel-Kupplungszustands begonnen
werden. Es kann auch eine vorbestimmte Zeitspanne definiert sein,
die die Steuereinheit 42 abwarten muss, bevor sie mit dem Öffnen der
Sperrkupplung 38 beginnt. Alternative auslösende Bedingungen
für das Öffnen der
Sperrkupplung 38 sind denkbar. Diese können sich auf einen oder mehrere
Betriebsparameter des Fahrzeugs beziehen, beispielsweise die Fahrzeuggeschwindigkeit,
den Lenkwinkel, die Seitenbeschleunigung des Fahrzeugs oder eine
die Stärke des
Gierens des Fahrzeugs angebende Giergröße.
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Unabhängig davon,
welche auslösende
Bedingung für
den Beginn des Momentenabbaus zu erfüllen ist, folgt auch die Phase
des Abbaus des Sperrmoments selbst in Abhängigkeit von mindestens einem
Parameter. Beispielsweise kann der Abbau des Sperrmoments zeitabhängig geschehen.
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Zur
Veranschaulichung eines beispielhaften Zeitverlaufs des seitens
der Sperrkupplung 38 bewirkten Sperrmoments wird nochmals
auf 3 verwiesen. T bezeichnet dort das Tastverhältnis eines pulsweitenmodulierten
Ansteuersignals für
die Stelleinheit 40 der Sperrkupplung 38. Bei
Verwendung der Pulsweitenmodulation als Ansteuermethode für die betreffende
Stelleinheit 40 bzw. deren Elektromotor ist das Tastverhältnis T
ein Maß für den Grad
des Schließens
der Sperrkupplung 38. Je geringer das Tastverhältnis, desto
weniger stark ist die Sperrkupplung 38 geschlossen.
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Man
erkennt in 3, dass das Tastverhältnis T
in Antwort auf den abrupten Abfall des Pedalstellungssignals s und
den als Folge erkannten Lastwechsel auf einen Wert T1 angehoben
wird, durch den die Sperrkupplung 38 in einen teilweise
geschlossenen Lastwechsel-Kupplungszustand eingestellt wird. Wie
bereits erwähnt,
wird das Tastverhältnis
hierbei abhängig
von aktuellen Werten des Lenkwinkels α und der Fahrzeuggeschwindigkeit
v gewählt.
Mit durchgezogener Linie ist in 3 der Fall veranschaulicht,
dass das Tastverhältnis
T im wesentlichen unmittelbar nach Einstellung des Lastwechsel-Kupplungszustands
zeitabhängig
herabgesetzt wird, nämlich
im dargestellten Beispielfall linear mit der Zeit. Es ist auch denkbar,
eine Totzeit vorzusehen, während
der das Tastverhältnis
und damit der Kupplungszustand der Sperrkupplung 38 im
wesentlichen konstant gehalten werden, bevor mit dem Öffnen der
Sperrkupplung 38 begonnen wird. Ein Beispiel einer totzeitbehafteten
Kennlinie des Tastverhältnisses
T ist in 3 gestrichelt eingezeichnet.
Es versteht sich, dass der Öffnungsvorgang
der Sperrkupplung 38 auch gemäß einer nicht-linearen Zeitabhängigkeit
erfolgen kann.
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Alternativ
oder zusätzlich
zur Zeit kann das Öffnen
der Sperrkupplung 38 auch in Abhängigkeit von mindestens einem
anderen Parameter bewirkt werden. So ist es beispielsweise denkbar,
den Öffnungsvorgang
der Sperrkupplung 38 abhängig vom Motormoment des Antriebsmotors 12 oder/und
von der Gaspedalstellung oder/und von der Fahrzeuggeschwindigkeit
zu bewirken.
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Es
kann sein, dass sich der Lenkwinkel α in der Phase zwischen Aufbau
und vollständigem
Abbau des Kupplungsmoments der betreffenden Sperr- oder Verteilerkupplung ändert. Vorstehend
wurde angedeutet, dass der bei Erkennung eines Lastwechsels einzustellende
Lastwechsel-Kupplungszustand abhängig
vom Lenkwinkel α gewählt wird. Ändert sich
im Anschluss an die Einstellung des Lastwechsel-Kupplungszustands
der Lenkwinkel α,
noch bevor die betreffende Sperr- oder Verteilerkupplung wieder
vollständig
geöffnet
wurde, so nimmt die Steuereinheit 42 vorzugsweise eine
Anpassung des Kupplungszustands abhängig von dem (geänderten) Lenkwinkel
vor. Hierbei kann sie auf dieselbe Kennlinie zurückgreifen, die sie auch für die Lenkwinkelabhängigkeit
des anfänglich
eingestellten Lastwechsel-Kupplungszustands verwendet hat.
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Soweit
hier einseitig oder zweiseitig begrenzte Parameterbereiche angegeben
sind, wird darauf hingewiesen, dass jeder vom betreffenden Bereich
umfasste Teilbereich (sei es einseitig begrenzt oder zweiseitig)
und jeder darin liegende Einzelwert als ausdrücklich offenbart und zur Erfindung gehörig angesehen
wird.