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Die
Erfindung befasst sich mit der aktiven Steuerung der Drehmomentverteilung
zwischen Rädern
eines Kraftfahrzeugs.
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Ausgleichsgetriebe
(Differentiale) werden in Kraftfahrzeugen eingesetzt, um unterschiedliche Drehzahlen
zwischen verschiedenen Rädern
des Fahrzeugs zu ermöglichen.
Dabei wird gemeinhin zwischen Querdifferentialen (Achsdifferentialen)
und Zentraldifferentialen unterschieden. Querdifferentiale ermöglichen
Drehzahlunterschiede zwischen Rädern einer
Achse des Fahrzeugs, während
Zentraldifferentiale derartige Unterschiede zwischen Rädern verschiedener
Achsen ermöglichen.
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Differentialsperren
wirken der Ausgleichswirkung des Differentials entgegen. Es sind
passive Differentialsperren bekannt, bei denen die Sperrwirkung von
einer Drehzahldifferenz abhängt.
Ein Beispiel einer solcher drehzahldifferenzabhängigen Differentialsperre ist
eine Visco-Kupplung. Die Sperrwirkung der Visco-Kupplung beruht
auf Flüssigkeitsreibung. Es
gibt auch drehmomentabhängige
Differentialsperren, beispielsweise das sogenannte Torsen-Differential.
Eine gezielte Beeinflussung der Sperrwirkung ist bei passiven Systemen
nicht möglich.
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Im
Unterschied zu passiven Systemen kann bei aktiven Differentialsperren
die Sperrwirkung definiert eingestellt werden. Als aktive Differentialsperren finden
steuerbare Kupplungen Anwendung, die zumeist stufenlos zwischen
einem vollständig
geöffneten
Zustand, in dem sie kein Drehmoment übertragen und dementsprechend
keine Sperrwirkung entfalten, und einem vollständig geschlossenen Zustand
verstellt werden können,
in dem sie einen maximalen Anteil des durch das Differential aufzuteilenden
Antriebsmoments übertragen
und entsprechend eine maximale Sperrwirkung entfalten. Ein Beispiel
einer für
aktive Differentialsperren verwendeten Kupplung ist eine Lamellenkupplung,
bei der die Sperrwirkung auf der Reibung von Reiblamellen aneinander
beruht.
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Bei
Allrad-Fahrzeugen ist der Allradantrieb oftmals nicht permanent,
sondern als sogenanntes "On
Demand"-Konzept
verwirklicht. Bei Fahrzeugen mit dieser Technik enthält der Antriebsstrang
eine primär
angetriebene Achse, wobei durch Schließen einer Kupplung eine sekundäre Achse
zugeschaltet werden kann. Derartige Kupplungen werden nachfolgend
Verteilerkupplungen genannt. Ist die Verteilerkupplung offen, erhält die sekundäre Achse
kein Antriebsmoment, ist sie dagegen zumindest teilweise geschlossen,
wird ein Teil des vom Antriebsmotor des Fahrzeugs zur Verfügung gestellten
Motormoments zur sekundären
Achse geleitet.
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Auch
bei Verteilerkupplungen wird zwischen passiven und aktiven Lösungen unterschieden.
Für passive
Lösungen
werden beispielweise wiederum Visco-Kupplungen eingesetzt, die auf
das Auftreten eines Schlupfes (Drehzahldifferenz) zwischen primärer und
sekundärer
Achse ansprechen und selbsttätig
schließen,
wobei der Grad des Schließens schlupfabhängig ist.
Aktive Lösungen
umfassen eine aktiv steuerbare Kupplung, beispielsweise wiederum eine
Lamellenkupplung.
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Verteilerkupplungen
wie auch Sperrkupplungen (d.h. Kupplungen für Differentialsperren) sind demnach
Komponenten, die durch ihren Kupplungszustand die Verteilung eines
Antriebsmoments auf verschiedene Räder – oder allgemein Radanordnungen – des Fahrzeugs
bestimmen. Der Begriff "Radanordnung" ist hier so zu verstehen,
dass er sowohl ein einzelnes Rad als auch zwei oder mehr Räder umfasst.
Beispielsweise bestimmt eine zentral in den Antriebsstrang zwischen
einer Vorder- und einer Hinterachse geschaltete Verteilerkupplung
das Verhältnis,
in dem Antriebsmoment zwischen den (jeweils mehreren) Rädern dieser
beiden Achsen aufgeteilt wird. Eine Sperrkupplung eines Querdifferentials
bestimmt dagegen das Verhältnis,
in dem ein der betreffenden Achse zur Verfügung gestelltes Antriebsmoment
auf das (mindestens eine) linke und das (mindestens eine) rechte
Rad dieser Achse aufgeteilt wird.
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Bei
gesteuerten Kupplungen zur Steuerung der Drehmomentverteilung in
einem Fahrzeug, seien es Verteilerkupplungen oder seien es Sperrkupplungen,
erfolgt bisher eine Aktivierung der Kupplung erst dann, wenn eine
bestimmte minimale Drehzahldifferenz zwischen Rädern des Fahrzeugs erfasst
wird. Hierzu wird die Raddrehzahl der einzelnen Räder sensorisch
erfasst und an eine elektronische Steuereinheit geliefert, die daraus
den Schlupf ermittelt. Ein bestimmter Bereich kleiner Drehzahldifferenzen
wird oftmals zugelassen, um beispielsweise solche Drehzahldifferenzen
außer
Acht zu lassen, die allein schon durch unterschiedlich starke Abnutzung
der Reifen hervorgerufen werden. Auch ist es bekannt, die Regelschwelle
mit zunehmender Geschwindigkeit und zunehmendem Lenkwinkel des Fahrzeugs zu
erhöhen.
Sobald jedoch die detektierte Drehzahldifferenz die Regelschwelle überschreitet,
sendet die Steuereinheit einen entsprechenden elektronischen Befehl
an die Kupplung. Abhängig
davon, wie stark die erfasste Drehzahldifferenz ist, wird die Kupplung mehr
oder weniger stark geschlossen, um so dem Schlupf entgegenzuwirken.
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Es
hat sich allerdings gezeigt, dass die bisherigen Systeme zur Steuerung
von aktiven Verteiler- und Sperrkupplungen bei Anfahrvorgängen ungenügend arbeiten.
Besonders bei vergleichsweise starker Beschleunigung führen Anfahrvorgänge häufig zu
einem Durchdrehen einzelner Räder
oder Achsen. Dies hat zur Folge, dass eine Drehzahldifferenz zwischen
den Rädern
einer Achse und/oder zwischen den Rädern verschiedener Achsen auftritt,
die zunächst
sensiert und dann von der Steuereinheit berechnet werden muss. Anschließend muss
von der Steuereinheit ein Steuerbefehl zum Schließen der Kupplung
ausgesendet werden, bevor Letztere geschlossen wird.
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Die
elektrische und die mechanische Signalstrecke bringen dabei eine
Zeitverzögerung
mit sich, während
der die Drehzahldifferenz weiter ansteigen kann. Diese Verzögerungen
können
zum Auftreten vergleichsweise hoher Drehzahldifferenzen führen. Hinzu
kommt, dass Drehzahlsensoren konstruktionsbedingt oftmals nicht
sofort ansprechen, wenn die Räder
beginnen, sich in Bewegung zu setzen, sondern erst ab einer gewissen
Mindestgeschwindigkeit der Räder
von beispielsweise 3 bis 5 km/h. Dies führt zu weiteren Verzögerungen
bei der sensorischen Erkennung von Drehzahldifferenzen und einem
entsprechend weiteren Anstieg derselben.
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Die
auftretenden vergleichsweise hohen Drehzahldifferenzen können eine
mangelhafte Traktion zur Folge haben. Mit einem gängigen Drehzahldifferenz-Regler
können
die plötzlich
auftretenden Drehzahldifferenzen nicht rasch genug auf den Zielwert
heruntergebracht werden, ohne Schwingungen zu vermeiden. Deshalb
ist der Regler in der Steuereinheit typischerweise so ausgelegt,
dass die Drehzahldifferenz vergleichsweise langsam reduziert wird.
Dies hat einen entsprechend langsamen Aufbau des Sperr-Kupplungsmoments
zur Folge.
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Von
vielen Fahrern wird ein derart verzögertes Ansprechen der Verteiler-
oder Sperrkupplung als unakzeptabel empfunden, da sie zunächst ein
Durchdrehen des oder der Räder
wahrnehmen, bevor die Traktion spürbar und insbesondere ruckartig
zunimmt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, die Traktion beim Anfahren eines mit einer
aktiv steuerbaren Sperr- oder Verteilerkupplung ausgestatteten Fahrzeugs
zu verbessern.
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Bei
der Lösung
dieser Aufgabe geht die Erfindung aus von einem Verfahren zur Steuerung
einer Kraftfahrzeug-Drehmomentübertragungskupplung, deren
Kupplungszustand das Verteilungsverhältnis eines Antriebsmoments
zwischen einer ersten und einer zweiten Radanordnung des Fahrzeugs
bestimmt, wobei die Kupplung zwi schen einem ersten Endzustand, in
dem sie im wesentlichen kein Drehmoment überträgt, einem zweiten Endzustand,
in dem sie einen maximalen Anteil des Antriebsmoments überträgt, und
einer Vielzahl von Zwischenzuständen
zwischen den beiden Endzuständen
verstellbar ist.
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Erfindungsgemäß ist dabei
vorgesehen, dass mindestens ein von einer Geschwindigkeit des Fahrzeugs
verschiedener Betriebsparameter des Fahrzeugs auf eine vorbestimmte
Bedingung überwacht
wird, welche für
einen Anfahrvorgang des Fahrzeugs repräsentativ ist, und dass bei
Erkennung eines Anfahrvorgangs die Kupplung in einen vorbestimmten,
von dem ersten Endzustand verschiedenen Anfahr-Kupplungszustand
eingestellt wird.
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Bei
der erfindungsgemäßen Lösung wird
zumindest ein geschwindigkeitsfremder Betriebsparameter auf eine
vorbestimmte Bedingung überwacht, anhand
der auf einen bevorstehenden Anfahrvorgang geschlossen werden kann.
Das Ziel ist es, rechtzeitig ein Kupplungsmoment zu erzeugen, bevor
eine Drehzahldifferenz auftritt, d.h. den Anfahrvorgang zu erkennen,
bevor das Fahrzeug tatsächlich
Geschwindigkeit aufnimmt. Durch derart frühzeitiges Eingreifen der Kupplung
kann erreicht werden, dass die bei konventionellen Systemen beobachteten
Drehzahldifferenzen gar nicht erst auftreten oder zumindest nur
in erheblich geringerem Maß auftreten.
Die Kupplung wird sozusagen vorbeugend (teilweise oder vollständig) geschlossen.
Damit lässt
sich die Traktion beim Anfahren verbessern und die Anfahrbewegung
des Fahrzeugs ruckfrei gestalten. Wenn hier von einem Anfahren des
Fahrzeugs die Rede ist, so wird hierunter nicht nur ein Anfahren
aus dem Stillstand verstanden sondern auch aus einem langsamen Rollen.
Denn auch aus dem langsamen Rollen heraus kann es zu den befürchteten
Drehzahldifferenzen kommen, wenn der Fahrer stark auf das Gaspedal
drückt.
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Eine
Geschwindigkeitszunahme ausgehend von Null eignet sich nicht als
Indikator für
einen bevorstehenden Anfahrvorgang. Wenn eine solche Geschwindigkeitszunahme
stattfindet, ist der Anfahrvorgang schließlich bereits im Gange. Drehzahldifferenzen
sind dann möglicherweise
schon aufgetreten. Der Anfahrvorgang soll jedoch vorteilhafterweise
erkannt werden, bevor die anfahrbedingten Drehzahldifferenzen auftreten.
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Als
zweckmäßige Indikatoren
für einen
bevorstehenden Anfahrvorgang können
dagegen die Stellung eines Gaspedals des Fahrzeugs oder/und das
von einem Antriebsmotor des Fahrzeugs bereitgestellte Motormoment
herangezogen werden. Zur Erkennung eines Anfahrvorgangs wird deshalb
vorzugsweise ein für
die Gaspedalstellung repräsentatives
Pedalstellungssignal oder/und ein für das Motormoment repräsentatives
Motormomentensignal überwacht.
Ein Anfahrvorgang kann dann zumindest abhängig davon festgestellt werden,
dass das Motormomentensignal bzw. das Pedalstellungssignal einen
vorbestimmten Schwellenwert übersteigt.
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Alternativ
oder zusätzlich
ist es vorstellbar, eine erste zeitliche Ableitung des Motormoments oder/und
der Gaspedalstellung zu ermitteln und die Erkennung eines Anfahrvorgangs
davon abhängig
zu machen, dass die erste zeitliche Ableitung des Motormoments bzw.
der Gaspedalstellung einen vorbestimmten Schwellenwert übersteigt.
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Eine
weitere Bedingung für
einen bevorstehenden Anfahrvorgang kann sein, dass eine vorbestimmte
Gangstufe eines Schaltgetriebes des Fahrzeugs eingelegt ist, bei
Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe sinnvollerweise der 1. Gang und
bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe ein Anfahrgang. Es kann auch
ein Rückwärtsgang
des Fahrzeugs als zulässige
Gangstufe festgelegt sein. Ist kein Gang eingelegt oder kein vorbestimmter,
wird kein Kupplungsmoment an der Kupplung eingestellt, selbst wenn
ein oder mehr andere Betriebsparameter des Fahrzeugs anderen vorbestimmten
Bedingungen genügen.
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Noch
eine weitere Bedingung kann sein, dass die Fahrzeuggeschwindigkeit
gleich Null ist oder unterhalb einer vorbestimmten Geschwindigkeitsschwelle
von z.B. 3 oder 5 km/h liegt. Liegt die Fahrzeuggeschwindigkeit
darüber,
kann vernünftigerweise
nicht mehr von einem Anfahrvorgang ausgegangen werden.
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Zudem
kann der Kupplungszustand einer im Antriebsstrang des Fahrzeugs
zwischen einem Antriebsmotor und einem Wechselgetriebe angeordneten
Schaltkupplung überwacht
werden und die Erkennung eines Anfahrvorgangs ferner abhängig vom Kupplungszustand
der Schaltkupplung gemacht werden.
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Vorzugsweise
ist der Anfahr-Kupplungszustand ein Zwischenzustand der Kupplung,
d.h. ein Kupplungszustand, bei dem die Kupplung nur teilweise geschlossen
ist. Dieser Zwischenzustand ist bevorzugt so gewählt, dass die Kupplung weniger
als 80% des maximal von ihr übertragbaren
Anteils des Antriebsmoments überträgt. Es ist
freilich nicht grundsätzlich
ausgeschlossen, für
den Anfahr-Kupplungszustand die Kupplung vollständig zu schließen, sie
also in den zweiten Endzustand einzustellen.
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Es
hat sich gezeigt, dass die traktionsverbessernde Wirkung der Erfindung
optimiert werden kann, wenn für
unterschiedliche Lenkwinkel des Fahrzeugs ein unterschiedlicher
Anfahr-Kupplungszustand eingestellt wird. Der Anfahr-Kupplungszustand
wird daher bevorzugt abhängig
von einem Lenkwinkel des Fahrzeugs festgelegt.
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Insbesondere
kann dabei so vorgegangen werden, dass zumindest in einem vorbestimmten Lenkwinkelbereich
bei einer geringeren Abweichung des Lenkwinkels von einem einer
Geradeausfahrt des Fahrzeugs entsprechenden Null-Lenkwinkel ein Anfahr-Kupplungszustand
gewählt
wird, in dem ein größerer Anteil
des Antriebsmoments über
die Kupplung übertragen
wird, und bei einer größeren Abweichung
des Lenkwinkels von dem Null-Lenkwinkel ein Anfahr-Kupplungszustand
gewählt
wird, in dem ein geringerer Anteil des Antriebsmoments über die Kupplung übertragen
wird.
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Nachdem
die Kupplung für
den Anfahrvorgang in den Anfahr-Kupplungszustand eingestellt wurde,
wird sie bei einer bevorzugten Ausführungsform anschließend in
Abhängigkeit
mindestens eines der folgenden Parameter wieder geöffnet: Zeit,
Stellung eines Gaspedals des Fahrzeugs, Geschwindigkeit des Fahrzeugs,
bereitgestelltes Motormoment eines Antriebsmotors des Fahrzeugs,
Kupplungszustand einer im Antriebsstrang des Fahrzeugs zwischen
einem Antriebsmotor und einem Wechselgetriebe angeordneten Schaltkupplung.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Kupplung nicht länger als
erforderlich Kupplungsmoment überträgt. Der Öffnungsvorgang
kann unmittelbar nach Einstellung des Anfahr-Kupplungszustands begonnen
werden oder erst nach einer vorbestimmten Totzeit. Es können auch
Bedingungen für
andere Parameter als die Zeit definiert sein, die erfüllt sein
müssen,
damit der Öffnungsvorgang
begonnen wird. Beispielsweise kann festgelegt sein, dass das Gaspedal
erst wieder unter eine bestimmte Auslösestellung zurückkehren
muss, bevor die Kupplung wieder geöffnet wird.
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Beispielsweise
kann die Kupplung zumindest in einem vorbestimmten Bereich der Fahrzeuggeschwindigkeit
mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit wenigstens annähernd proportional
zu dieser in Richtung zu dem ersten Endzustand hin verstellt werden.
Denkbar ist auch, dass der Anfahr-Kupplungszustand ausgehend von
einer Fahrzeuggeschwindigkeit gleich Null über einen vorbestimmten Geschwindigkeitsbereich
hinweg im wesentlichen gleichbleibend aufrechterhalten wird und die
Kupplung nach Überschreiten
dieses Geschwindigkeitsbereichs in Abhängigkeit mindestens eines Betriebsparameters
des Fahrzeugs in Richtung zu dem ersten Endzustand hin verstellt
wird.
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Im
Fall einer geschwindigkeitsabhängigen Verringerung
des Kupplungsmoments wird die Kupplung vorzugsweise bei Erreichen
einer vorbestimmten Fahrzeuggeschwindigkeit zwischen 20 und 50 km/h
in den ersten Endzustand eingestellt.
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Wie
bereits weiter oben erwähnt,
können
die beiden Radanordnungen an einer gemeinsamen Achse angeordnet
sein und die Kupplung als steuerbare Sperrkupplung eines Querdifferentials
dieser Achse dienen. Ebenso können
die beiden Radanordnungen an verschiedenen Achsen des Fahrzeugs angeordnet
sein und die Kupplung als steuerbare Sperrkupplung eines Zentraldifferentials
eines das Antriebsmoment auf die beiden Achsen verteilenden Verteilergetriebes
des Fahrzeugs dienen. Auch können
die beiden Radanordnungen an verschiedenen Achsen des Fahrzeugs
angeordnet sein und die Kupplung als steuerbare Verteilerkupplung
zur Verteilung des Antriebsmoments auf die beiden Radanordnungen
dienen.
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Vorzugsweise
umfasst die Kupplung eine elektromotorische Stelleinheit, welche
zur Verstellung des Kupplungszustands der Kupplung elektrisch angesteuert
wird. Grundsätzlich
sind beliebige Stellprinzipien vorstellbar. Eine Möglichkeit
besteht in einem Stellmechanismus mit zwei axial gegenüberliegenden,
relativ zueinander verdrehbaren Scheibenteilen, die zwischen sich
eine Kugelanordnung aufnehmen, wobei diese Kugelanordnung an mindestens
einer Rampenbahn mindestens eines der Scheibenteile geführt ist.
Durch relatives Verdrehen der beiden Scheibenteile kann dabei eine
Verlagerung der Kugelanordnung entlang der mindestens einen Rampenbahn
herbeigeführt
werden, was den axialen Abstand zwischen den beiden Scheibenteilen
beeinflusst. Statt einer elektromotorischen Stelleinheit kann natürlich auch
beispielsweise eine magnetische, hydraulische oder pneumatische
Stelleinheit verwendet werden.
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Die
Erfindung betrifft ferner eine Anordnung zur Steuerung einer Kraftfahrzeug-Drehmomentübertragungskupplung,
deren Kupplungszustand das Verteilungsverhältnis eines Antriebsmoments
zwischen einer ersten und einer zweiten Radanordnung des Fahrzeugs
bestimmt, wobei die Kupplung zwischen einem ersten Endzustand, in
dem sie im wesentlichen kein Drehmoment überträgt, einem zweiten Endzustand,
in dem sie einen maximalen Anteil des Antriebsmoments überträgt, und
einer Vielzahl von Zwischenzuständen
zwischen den beiden Endzuständen
verstellbar ist. Erfindungsgemäß umfasst diese
Anordnung eine die Kupplung steuernde elektronische Steuereinheit,
welche dazu eingerichtet ist, mindestens einen von einer Geschwindigkeit
des Fahrzeugs verschiedenen Betriebsparameter des Fahrzeugs auf
eine vorbestimmte Bedingung zu überwachen,
welche für
einen Anfahrvorgang des Fahrzeugs repräsentativ ist, und bei Erkennung
eines Anfahrvorgangs die Kupplung in einen vorbestimmten, von dem
ersten Endzustand verschiedenen Anfahr-Kupplungszustand einzustellen. Die Anordnung
kann weitere der vorstehend im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
erläuterten
Merkmale aufweisen.
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Außerdem betrifft
die Erfindung einen Programmcode, der dazu bestimmt und ausgelegt
ist, bei Ausführung
auf einem programmgesteuerten Rechner eines Kraftfahrzeugs die Durchführung des Verfahrens
der vorstehend beschriebenen Art zu bewirken. Ein solcher Programmcode
kann auf einem digitalen Speichermedium, etwa einer magnetisch oder
optisch lesbaren Informationsträgerscheibe,
bereitgestellt werden, weshalb sich die Erfindung auch auf ein solches
Speichermedium mit darauf gespeichertem maschinenlesbaren Programmcode
zur Ausführung
des Verfahrens der vorstehend beschriebenen Art erstreckt.
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Gemäß einem
weiteren Gesichtspunkt betrifft die Erfindung ein Verfahren zur
Steuerung einer Kraftfahrzeug-Drehmomentübertragungskupplung, deren
Kupplungszustand das Verteilungsverhältnis eines Antriebsmoments
zwischen einer ersten und einer zweiten Radanordnung des Fahrzeugs
bestimmt, wobei die Kupplung zwischen einem ersten Endzustand, in
dem sie im wesentlichen kein Drehmoment überträgt, einem zweiten Endzustand,
in dem sie einen maximalen Anteil des Antriebsmoments überträgt, und
einer Vielzahl von Zwischenzuständen
zwischen den beiden Endzuständen
verstellbar ist. Dieses Verfahren ist dadurch gekennzeichnet ist,
dass in Abhängigkeit
von der Aktivierung einer durch Betätigung eines fahrerbedienbaren
Betätigungsorgans
zuschaltbaren Getriebeuntersetzung des Fahrzeugs die Kupplung bei
einer Fahrzeuggeschwindigkeit gleich Null in einen vorbestimmten,
von dem ersten Endzustand verschiedenen Anfahr-Kupplungszustand
eingestellt wird und mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit gemäß einer
vorbestimmten Geschwindigkeitsabhängigkeit in Richtung zu dem
ersten Endzustand hin verstellt wird.
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Betätigt bei
diesem Verfahren der Fahrer das Betätigungsorgan für die Getriebeuntersetzung,
beispielsweise wenn er im freien Gelände fahren will, so wird ein
Kupplungsmoment eingestellt, das traktionsverbessernd wirkt. Dieses
Kupplungsmoment wird jedoch nur geschwindigkeitsabhängig aufgebracht. Speziell
wird das Kupplungsmoment zu höheren
Geschwindigkeiten hin herabgesetzt. Es hat sich nämlich gezeigt,
dass bei höheren
Geschwindigkeiten ein zu hohes Kupplungsmoment sich unter Umständen sogar
nachteilig auf das Fahrverhalten des Fahrzeugs auswirken kann.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es
stellen dar:
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1 schematisch
ein erstes Ausführungsbeispiel
eines mechanischen Antriebsstrangs eines Kraftfahrzeugs mit für die Steuerung
von Sperrkupplungen des Antriebsstrangs benötigten elektrischen und elektronischen
Komponenten,
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2 schematisch
ein zweites Ausführungsbeispiel
eines mechanischen Antriebsstrangs eines Kraftfahrzeugs mit für die Steuerung
einer Verteilerkupplung des Antriebsstrangs benötigten elektrischen und elektronischen
Komponenten,
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3 ein
qualitatives Kennliniendiagramm für die Abhängigkeit eines bei Erkennung
eines Anfahrvorgangs einzustellenden Anfahr-Kupplungszustands von
einem Lenkwinkel des Fahrzeugs,
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4 ein
qualitatives Kennliniendiagramm, das die Geschwindigkeitsabhängigkeit
der Rückführung einer
Verteiler- oder Sperrkupplung von dem Anfahr-Kupplungszustand in
Richtung hin zu einem geöffneten
Zustand veranschaulicht,
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5 ein
beispielhaftes Zeitdiagramm verschiedener Betriebsparameter des
Fahrzeugs bei einem Anfahrvorgang,
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6 ein
Flussdiagramm, das Schritte eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Steuerverfahrens
darstellt, sowie
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7 ein
qualitatives Kennliniendiagramm für die Abhängigkeit eines bei Zuschalten
einer Getriebeuntersetzung einzustellenden Kupplungszustands von
der Geschwindigkeit des Fahrzeugs.
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In 1 ist
ein mechanischer Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs gezeigt, der
allgemein mit 10 bezeichnet ist. Der Antriebsstrang 10 enthält einen Antriebsmotor 12,
von dem für
den Vortrieb des Fahrzeugs nutzbares Motormoment bereitgestellt
wird. Der Antriebsmotor 12 kann beispielsweise eine Brennkraftmaschine
oder ein elektromotorisches Antriebsaggregat sein. Dem Antriebsmotor 12 nachgeschaltet
ist ein Wechselgetriebe 14, welches beispielsweise ein
handschaltbares Getriebe oder ein lastabhängig schaltendes Automatikgetriebe
sein kann. Zwischen dem Antriebsmotor 12 und dem Wechselgetriebe 14 kann
eine Schaltkupplung 15 angeordnet sein. Das von dem Wechselgetriebe 14 gewandelte
Motormoment des Antriebsmotors 12 wird mittels eines Verteilergetriebes 16 in
einem vorbestimmten symmetrischen oder unsymmetrischen Verhältnis auf
eine Vorderachse 18 und eine Hinterachse 20 des
Fahrzeugs aufgeteilt. Der zur Vorderachse 18 geleitete
Teil des Motormoments wird mittels eines ersten Ausgleichsgetriebes
(Differential) 22 auf ein linkes und ein rechtes gelenktes
Vorderrad 24 bzw. 26 des Fahrzeugs aufgeteilt.
Das durch das Differential 22 bewirkte Verteilungsverhältnis des
an der Vorderachse 18 verfügbaren Antriebsmoments beträgt im ungesperrten
Fall 50%:50%. Ähnlich
wird der von dem Verteilergetriebe 16 der Hinterachse 20 zugeteilte
Anteil des Motormoments mittels eines zweiten Differentials 28 zu
gleichen Teilen auf ein linkes und ein rechtes Hinterrad 30 bzw. 32 des
Fahrzeugs aufgeteilt.
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Dem
Verteilergetriebe 16 ist eine stufenlos steuerbare Sperrkupplung 34 zugeordnet,
mittels der ein Zentraldifferential des Verteilergetriebes 16 teilweise
oder vollständig
sperrbar st. Auch den Achsdifferentialen (Querdifferentialen) 22, 28 ist
je eine stufenlos steuerbare Sperrkupplung 36 bzw. 38 zugeordnet,
die eine teilweise oder vollständige
Sperrung des betreffenden Differentials ermöglicht. Die Sperrkupplungen 34, 36, 38 sind
jeweils mit einer elektromotorischen Stelleinheit 40 mechanisch
gekoppelt, durch die ein gewünschter
Kupplungszustand der jeweiligen Sperrkupplung eingestellt werden
kann. Die Stelleinheiten 40 werden von einer elektronischen Steuereinheit 42 gesteuert,
die entsprechende elektrische Steuersignale an die Stelleinheiten 40 liefert. Es
versteht sich, dass jede der Stelleinheiten 40 und damit
jede der Sperrkupplungen 34, 36, 38 individuell steuerbar
ist.
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Zur
elektrischen Signalübertragung
von und zu der Steuereinheit 42 dient eine serielle Busanordnung 43,
die beispielsweise als CAN-(Controller Area Network) Bus ausgebildet
sein kann. Schnittstellen, Protokolle und elektrische Schaltungstechnik
für die Signalübertragung
auf einem CAN-Bus sind weithin bekannt und müssen nicht näher erläutert werden.
Es versteht sich, dass alternativ zu einer Busanordnung auch eine
indiv duelle Verdrahtung der verschiedenen elektrischen Komponenten
des Fahrzeugs mit der Steuereinheit 42 gegeben sein kann.
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Die
Steuereinheit 42 weist einen programmgesteuerten Mikroprozessor 44 auf,
welcher nach Maßgabe
eines in einem elektronischen Speicher 46 der Steuereinheit 42 abgelegten
Steuerprogramms geeignete Steuersignale für die Stelleinheiten 40 erzeugt.
Das Steuerprogramm ist schematisch in 1 bei 48 angedeutet.
Zur Erzeugung geeigneter Steuersignale für die Stelleinheiten 40 ist
die Steuereinheit 42 auf Informationen über verschiedene Betriebsparameter
des Fahrzeugs angewiesen. Zu diesem Zweck kann sie über die
Busanordnung 43 auf verschiedene Signale zugrei fen, die
für diese
Betriebsparameter repräsentativ
sind. Beispielsweise stellen Drehzahlsensoren 50 Informationen über die
Drehzahl jedes der Räder 24, 26, 30, 32 bereit.
Aus den gemessenen Raddrehzahlen kann die Steuereinheit 42 etwaige
Drehzahldifferenzen zwischen den Rädern der Vorderachse 18,
zwischen den Rädern
der Hinterachse 20 sowie zwischen den Achsen 18, 20 berechnen.
Außerdem
kann die Steuereinheit 42 nach in der Fachwelt an sich
bekannten Methoden eine Geschwindigkeit des Fahrzeugs ermitteln.
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Die
Steuereinheit 42 kann ferner auf ein Motormomentensignal
zugreifen, welches für
das bereitgestellte Motormoment des Antriebsmotors 12 repräsentativ
ist und von einem schematisch angedeuteten Momentensensor 52 auf
die Busanordnung 43 ausgegeben wird. Ferner hat die Steuereinheit 42 über die
Busanordnung 43 Zugriff auf ein Pedalstellungssignal, welches
die Stellung eines Gaspedals 54 des Fahrers angibt. Die
Pedalstellung wird von einem Pedalstellungssensor 56, der
beispielsweise ein Potentiometersensor sein kann, erfasst.
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Über die
Busanordnung 43 kann die Steuereinheit 42 zudem
auf ein Gangstellungssignal und ein Lenkwinkelsignal zugreifen.
Das Gangstellungssignal wird von einem Gangstellungssensor 58 bereitgestellt,
welcher die Gangstellung des Wechselgetriebes 14 erfasst.
Aus dem Gangstellungssignal kann die Steuereinheit 42 erkennen,
ob und welcher Gang eingelegt ist. Das Lenkwinkelsignal wird von
einem Drehwinkelsensor 60 geliefert, welcher die Drehstellung
eines Lenkrads 62 des Fahrzeugs bzw. einer das Lenkrad 62 tragenden
Lenksäule
erfasst. Die Drehstellung des Lenkrads 62 bzw. der Lenksäule ist ein
Maß für den in 1 mit α bezeichneten
Lenkwinkel des Fahrzeugs, d.h. die Winkelabweichung der Vorderräder 24, 26 von
einer Geradeausstellung.
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Während 1 den
Fall eines Fahrzeugs mit permanentem Allradantrieb betrifft, zeigt 2 den Antriebsstrang
eines Fahrzeugs mit bedarfsweise zuschaltbarem Allradantrieb. Dieses
Konzept ist auch unter der Bezeichnung "On Demand"-Technik bekannt. In 2 sind
gleiche oder gleichwirkende Komponenten mit gleichen Bezugszeichen
wie in 1 versehen, jedoch ergänzt um einen Kleinbuchstaben.
Um unnötige
Wiederholungen zu vermeiden, wird nachfolgend lediglich auf Unterschiede
zum Ausführungsbeispiel
der 1 eingegangen. Bei dem Fahrzeug mit dem in 2 gezeigten
Antriebsstrang handelt es sich um ein Fahrzeug mit Vorderachsantrieb,
bei dem die Hinterachse mittels einer stufenlos steuerbaren Verteilerkupplung 64a antriebsmäßig zuschaltbar
ist. Die Verteilerkupplung 64a ist zwischen Achsdifferentiale 22a, 28a der
Vorderachse 18a bzw. der Hinterachse 20a geschaltet.
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Sie
ersetzt das Verteilergetriebe 16 des Ausführungsbeispiels
der 1 und erlaubt eine beliebige Aufteilung des vom
Antriebsmotor 12a bereitgestellten Motormoments auf die
beiden Achsen 18a, 20a. Der Kupplungszustand der
Verteilerkupplung 64a kann durch eine von der Steuereinheit 42a steuerbare
elektromotorische Stelleinheit 40a nach Wunsch eingestellt
werden.
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Die 1 und 2 stellen
lediglich Beispiele von Antriebsstrangkonfigurationen dar, bei denen
die Erfindung eingesetzt werden kann. Es versteht sich, dass verschiedene
andere Konfigurationen des Antriebsstrangs vorstellbar sind. Beispielsweise
kann bei dem "On
Demand"-Konzept
der 2 die Hinterachse 20a die primär angetriebene Achse
bilden, während
die Vorderachse 18a als sekundäre Achse bei Bedarf zuschaltbar
ist. In diesem Fall muss die Verteilerkupplung 64a an eine
Stelle zwischen dem Wechselgetriebe 14a und dem Vorderachsdifferential 22a verlegt
werden. Ebenso kann es sich um ein Fahrzeug mit reinem Vorderachsantrieb
oder Hinterachsantrieb handeln, wo stets nur eine Achse angetrieben
ist. Auch muss die Bestückung
der Differentiale mit aktiv steuerbaren Sperrkupplungen nicht so
sein, wie in den 1 und 2 dargestellt.
Beispielsweise kann in 1 die aktiv steuerbare Kupplung 36 des
Vorderachsdifferentials 22 oder/und die aktiv steuerbare
Kupplung 38 des Hinterachsdifferentials 28 weggelassen
oder durch eine passive, drehzahldifferenz- oder drehmomentfühlende Sperrkupplung
ersetzt werden. Umgekehrt können
in 2 eines oder beide der Differentiale 22a, 28a mit
einer aktiv steuerbaren Sperrkupplung versehen werden. Unabhängig von
der konkreten Antriebsstrangkonfiguration kann die Erfindung bei jeder
aktiv steuerbaren Verteiler- oder Sperrkupplung Anwendung finden,
durch deren Kupplungszustand sich das Verteilungsverhältnis eines
Antriebsmoments auf verschiedene Räder des Fahrzeugs beeinflussen
lässt.
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Nachfolgend
wird ein Steuerkonzept für
die Sperrkupplung 34 der 1 erläutert. Dieses
Steuerkonzept ist sinngemäß auf die
beiden anderen Sperrkupplungen 36, 38, auf die
Verteilerkupplung 64a und generell auf jede andere Sperr-
oder Verteilerkupplung übertragbar,
die die Drehmomentverteilung in einem Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs
beeinflusst. Im Normalfall ist die Sperrkupplung 34 offen,
d.h., sie überträgt kein
Kupplungsmoment. Sobald die Steuereinheit 42 aus den Raddrehzahlen
der Räder 24, 26, 30, 32 eine
Drehzahldifferenz zwischen den Achsen 18, 20 erfasst,
gibt sie ein Steuersignal an die entsprechende Stelleinheit 40 aus,
das eine Überführung der
Sperrkupplung 34 in einen zumindest teilweise geschlossenen
Kupplungszustand bewirkt. Das wenigstens teilweise Schließen der
Sperrkupplung 34 legt ein Sperrmoment an das Zentraldifferential
an, das der Ausgleichswirkung dieses Differentials entgegenwirkt.
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Die
Steuereinheit 42 ist Teil eines Regelkreises, der Drehzahldifferenzen
zwischen den Achsen 18, 20 auf einen minimalen
Wert gleich oder nahe Null einzuregeln versucht. Die Steuereinheit 42 enthält hierzu
einen in Software oder Hardware implementierten Regler, dem die
erfasste Drehzahldifferenz als Regeldifferenz zugeführt wird.
Das von dem Drehzahldifferenz-Regler ausgegebene Signal wird sodann
in ein entsprechendes Steuersignal für die Stelleinheit 40 umgesetzt.
Da durch verschiedene Unsymmetrien stets eine geringe Drehzahldifferenz auftreten
kann, ist zweckmäßigerweise
eine Regelschwelle festgelegt, unterhalb der die Steuereinheit 42 nicht
auf Drehzahldifferenzen reagiert.
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Die
Steuereinheit 42 reagiert jedoch nicht nur auf Drehzahldifferenzen
zwischen den Achsen 18, 20 sondern auch auf bevorstehende
Anfahrvorgänge. Da
die Wahrscheinlichkeit von traktionsmindernden und möglicherweise
das fahrdynamische Verhalten des Fahrzeugs verschlechternden Drehzahldifferenzen
zwischen den Achsen 18, 20 beim Anfahren vergleichsweise
hoch ist, enthält
das Steuerprogramm 48 der Steuereinheit 42 einen
Algorithmus, der ein präventives
wenigstens teilweises Schließen
der Sperrkupplung 34 bewirkt, wenn ein bevorstehender Anfahrvorgang
erkannt wird.
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Zu
diesem Zweck überwacht
die Steuereinheit 42 das Motormomentensignal oder/und das
Pedalstellungssignal. Beide Signale sind geeignete Indikatoren für einen
Anfahrvorgang. In diesem Zusammenhang wird auf 5 verwiesen.
Dort ist ein beispielhafter Zeitverlauf des Pedalstellungssignals (bezeichnet
mit s) im Fall eines vom Fahrer eingeleiteten Anfahrvorgangs dargestellt.
Man erkennt, dass das Pedalstellungssignal s vergleichsweise stark
ansteigt und anschließend
auf einem hohen Pegel verharrt. Dies entspricht einem vergleichsweise
zügigen,
starken Niedertreten des Gaspedals 54 durch den Fahrer,
wie es beim Anfahren üblich
ist. Möglicherweise
tritt der Fahrer hierbei das Gaspedal 54 bis zu einem Endanschlag
nieder. Der im wesentlichen gleichbleibende Wert des Pedalstellungssignals
s nach dem Anstieg entspricht dem Niederhalten des Gaspedals 54 in
der gedrückten
Stellung.
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Bedingt
durch das Niedertreten des Gaspedals 54 steigt auch das
vom Antriebsmotor 12 bereitgestellte Motormoment an. Wenngleich
in 5 nicht eingezeichnet, weist dementsprechend auch
das Motormomentensignal einen vergleichsweise starken Anstieg in
dem Zeitbereich auf, in dem das Pedalstellungssignal s ansteigt.
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Eingezeichnet
ist in 5 ferner ein beispielhafter zeitlicher Verlauf
der mit v bezeichneten Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Man erkennt
deutlich den Geschwindigkeitsanstieg ausgehend von der Geschwindigkeit
Null.
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Um
rechtzeitig zu erkennen, wann ein Anfahrvorgang stattfindet, überprüft die Steuereinheit 42 das
Motormomentensignal oder/und das Pedalstellungssignal daraufhin,
ob das betreffende Signal einen vorbestimmten Schwellenwert überschritten hat.
Mit anderen Worten überprüft die Steuereinheit 42,
ob das Motormoment auf einen bestimmten Momentenwert angestiegen
ist. Alternativ oder zusätzlich überprüft die Steuereinheit 42,
ob das Gaspedal 54 bis zu einer bestimmten Stellung niedergedrückt ist.
Im folgenden wird davon ausgegangen, dass die Steuereinheit 42 lediglich
das Pedalstellungssignal s überwacht.
Es versteht sich, dass die Steuereinheit 42 stattdessen
nur das Motormomentensignal oder beide Signale überwachen und auswerten kann.
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Das
Erreichen eines vorbestimmten Schwellenwerts durch das Pedalstellungssignal
s ist für
die Steuereinheit 42 ein Hinweis darauf, dass ein Anfahrvorgang
vom Fahrer eingeleitet wurde. Es ist allerdings nicht der einzige
Hinweis und die einzige Bedingung. Weitere Bedingungen müssen bei
dem hier betrachteten Ausführungsbeispiel
erfüllt
sein, damit die Steuereinheit 42 auf einen Anfahrvorgang schließt. Eine
solche Bedingung ist, dass die Geschwindigkeit des Fahrzeugs gleich
Null ist oder zumindest unterhalb einer vorbestimmten niedrigen Geschwindigkeitsschwelle
von beispielsweise 3 oder 5 km/h liegt. Eine weitere Bedingung ist,
dass das Wechselgetriebe 14 in eine Gangstellung eingestellt ist,
die einem Anfahrgang (1. Gang) oder einem Rückwärtsgang entspricht. Zusätzlich kann
noch die Bedingung aufgestellt sein, dass die Schaltkupplung 15 geschlossen
sein muss. Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, so erkennt die Steuereinheit 42 nicht auf
einen Anfahrvorgang, selbst wenn das Pedalstellungssignal s den
vorbestimmten Schwellenwert übersteigt.
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Der
Schwellenwert für
das Pedalstellungssignal s (in 5 ist dieser
Schwellenwert beispielhaft mit so bezeichnet) kann so festgelegt
sein, dass der Fahrer das Gaspedal 54 nur geringfügig niedertreten muss,
um diese Schwelle zu erreichen. Es ist allerdings auch möglich, die
Schwelle so festzulegen, dass ein vergleichsweise starkes Niedertreten
des Gaspedals 54 durch den Fahrer notwendig ist, um die Schwelle
zu erreichen. Beispielsweise kann der Schwellenwert s0 des
Pedalstellungssignals s einer mittleren Stellung des Gaspedals 54 entsprechen,
in der dieses etwa bis zur Hälfte
niedergetreten ist.
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Sobald
die Steuereinheit 42 feststellt, dass das Pedalstellungssignal
s den betreffenden Schwellenwert überstiegen hat und gleichzeitig
das Wechselgetriebe 14 in den ersten Gang eingestellt ist,
die Fahrzeuggeschwindigkeit Null oder hinreichend klein ist und
ggf. die Sperrkupplung 15 geschlossen ist (der Zustand
der Sperrkupplung 15 kann in an sich bekannter Weise durch
einen nicht näher
dargestellten Sensor erfasst werden, der beispielsweise die Position
eines Ausrückers
oder eines Kupplungspedals detektiert), bewirkt sie die Einstellung
eines vorbestimmten Anfahr-Kupplungszustands an der Sperrkupplung 34.
Die Sperrkupplung 34 wird hierzu nicht vollständig geschlossen.
Vielmehr ist sie in dem Anfahr-Kupplungszustand nur teilweise geschlossen. Das
in dem Anfahr-Kupplungszustand aufgebrachte Sperrmoment der Sperrkupplung 34 ist
vorzugsweise nicht größer als
80%. Die Prozentangabe bezieht sich hierbei auf das insgesamt vom
Verteilergetriebe 16 zu verteilende Antriebsmoment.
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Es
versteht sich, dass bei Anwendung dieses Steuerkonzepts auf die
Vorderachs-Sperrkupplung 36,
auf die Hinterachs-Sperrkupplung 38 oder auf die Verteilerkupplung 64a der 2 andere
Prozentwerte des im Anfahr-Kupplungszustand übertragenen Kupplungsmoments
gewählt
werden können.
Es hat sich jedoch als günstig
erwiesen, im Anfahrfall stets nur einen teilweise geschlossenen
Zustand der betreffenden Verteiler- oder Sperrkupplung einzustellen.
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Die
Steuereinheit 42 wählt
den einzustellenden Anfahr-Kupplungszustand der Sperrkupplung 34 abhängig vom
Lenkwinkel α.
Das Kennliniendiagramm der 3 zeigt
eine beispielhafte Abhängigkeit
des Anfahr-Kupplungszustands vom Lenkwinkel α. Bei einem Lenkwinkel gleich
Null, d.h. einer Geradeausstellung der Vorderräder 24, 26,
wird ein Anfahr-Kupplungszustand gewählt, in dem die Sperrkupplung 34 am
stärksten
geschlossen ist. Je stärker die
Vorderräder 24, 26 bei
Erkennung eines Anfahrvorgangs von der Geradeausstellung abweichen, desto
weniger stark ist die Sperrkupplung 34 im Anfahr-Kupplungszustand
geschlossen. Die Abhängigkeit
des Anfahr-Kupplungszustands vom Lenkwinkel α kann proportional sein, wie
in 3 mit durchgezogener Linie angedeutet. Es sind
freilich auch andere, nicht-lineare Abhängigkeiten des Anfahr-Kupplungszustands
vom Lenkwinkel α denkbar.
Auch kann die Lenkwinkel-Kennlinie einen Bereich enthalten, in dem
für verschiedene
Lenkwinkel stets im wesentlichen der gleiche Beschleunigungs-Kupplungszustand
eingestellt wird. Ein solcher Fall ist in 3 mit gestrichelter
Linie angedeutet.
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Die
Lenkwinkel-Kennlinie des Anfahr-Kupplungszustands ist in Form einer
Tabelle oder einer mathematischen Gleichung in dem Speicher 46 der Steuereinheit 42 abge legt.
Erkennt die Steuereinheit 42 einen bevorstehenden Anfahrvorgang,
so ermittelt sie für
den momentanen Wert des Lenkwinkes α aus der Lenkwinkel-Kennlinie
einen Faktor, der in dem Diagramm der 3 mit f1 bezeichnet ist. Der Faktor f1 repräsentiert
eine beispielsweise prozentuale Angabe für den einzustellenden Schließgrad der
Sperrkupplung 34.
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Da
das Sperrmoment der Sperrkupplung 34 nur für den Anfahrvorgang
benötigt
wird, wird die Sperrkupplung 34 nach Einstellung des Anfahr-Kupplungszustands
wieder geöffnet.
Das Öffnen der
Sperrkupplung 34 kann unmittelbar nach Einstellung des
Anfahr-Kupplungszustands oder mit einer gewissen Zeitverzögerung beginnen.
Es ist auch möglich,
das Öffnen
der Sperrkupplung 34 von einer oder mehreren Bedingungen
abhängig
zu machen, die mit einem oder mehreren Betriebsparametern des Fahrzeugs
im Zusammenhang stehen. Beispielsweise kann das Öffnen der Sperrkupplung 34 davon
abhängig
gemacht werden, dass das Pedalstellungssignal oder/und das Motormomentensignal unter
einen vorbestimmten Schwellenwert sinken. In einem solchen Fall überprüft die Steuereinheit 42, nachdem
sie die Einstellung des Anfahr-Kupplungszustands an der Sperrkupplung 34 veranlasst
hat, ob der Grund für
die Einstellung dieses Kupplungszustands weiterhin besteht. Ist
dies der Fall, wird der eingestellte Anfahr-Kupplungszustand aufrecht
erhalten. Erst dann, wenn wenigstens eine Öffnungsbedingung erfüllt ist,
beginnt die Steuereinheit 42 das eingestellte Sperrmoment
abzubauen.
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Unabhängig davon,
ob mit dem Abbau des Sperrmoments in einem vorgegebenen zeitlichen
Zusammenhang zur Einstellung des Anfahr-Kupplungszustands begonnen
wird oder andere Öffnungsbedingungen
erfüllt
sein müssen,
kann der Momentenabbau selbst ebenfalls in Abhängigkeit eines oder mehrerer
Parameter erfolgen. Ein beispielhafter Parameter ist die Fahrzeuggeschwindigkeit
v. Diesbezüglich
wird auf 4 verwiesen, die schematisch eine
beispielhafte Geschwindigkeits-Kennlinie des Momentenabbaus zeigt.
T bezeichnet dort das Tastverhältnis
eines pulsweitenmodulierten Ansteuersignals für die Stelleinheit 40 der
Sperrkupplung 34. Bei Verwendung der Pulsweitenmodulation
als Ansteuermethode für
die Stelleinheit 40 bzw. deren Elektromotor ist das Tastverhältnis T
ein Maß für den Grad
des Schließens
der Sperrkupplung 34. Je geringer das Tastverhältnis, desto
weniger stark ist die Sperrkupplung 34 geschlossen.
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Man
erkennt, dass gemäß der Geschwindigkeits-Kennlinie
der 4 die Sperrkupplung 34 mit zunehmender
Geschwindigkeit v des Fahrzeugs stärker geöffnet wird. Anstatt der in 4 mit
durchgezogener Linie gezeigten proportionalen Abhängig keit
des Momentenabbaus von der Geschwindigkeit v kann auch eine nicht-lineare
Geschwindigkeitsabhängigkeit
vorliegen. Auch kann die Geschwindigkeits-Kennlinie einen Bereich
enthalten, in dem der Kupplungszustand der Sperrkupplung 34 für verschiedene
innerhalb dieses Bereichs liegende Geschwindigkeiten unverändert bleibt.
Die in 4 gestrichelt eingezeichnete Geschwindigkeits-Kennlinie enthält einen
solchen Totbereich. In dem Beispiel der 4 bewirkt
dieser Totbereich, dass mit dem Momentenabbau erst dann begonnen
wird, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit v einen bestimmten, von Null
verschiedenen Wert erreicht hat. Bewirkt die Steuereinheit 42 einen
Abbau des Sperrmoments in Abhängigkeit
von der Fahrzeuggeschwindigkeit v, so kann die Sperrkupplung 34 bei
einer Grenzgeschwindigkeit vG von beispielsweise
40km/h wieder in den geöffneten,
nicht-sperrenden Zustand eingestellt werden.
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Alternativ
zu einem geschwindigkeitsabhängigen Öffnen kann
von der Steuereinheit 42 auch ein zeitabhängiges Öffnen der
Sperrkupplung 34 bewirkt werden. Daneben ist es denkbar,
den Öffnungsvorgang
der Sperrkupplung 34 alternativ oder zusätzlich in
Abhängigkeit
vom Motormoment des Antriebsmotors 12 oder/und von der
Gaspedalstellung zu gestalten.
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Es
wird noch einmal auf 5 verwiesen. Dort ist zu erkennen,
wie das Tastverhältnis
T auf einen Wert T1 angehoben wird, nachdem
die Steuereinheit 42 zu einem Zeitpunkt t0 das Überschreiten des
Schwellenwerts so durch das Pedalstellungssignal s feststellt. Im
Anschluss hieran wird das Tastverhältnis T wieder allmählich abgesenkt,
wobei das Absenken nach Maßgabe
einer der vorstehend erläuterten
möglichen
Abhängigkeiten
(z. B. Zeit, Geschwindigkeit) erfolgen kann.
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Es
kann sein, dass sich der Lenkwinkel α in der Phase zwischen Aufbau
und vollständigem
Abbau des Kupplungsmoments der betreffenden Sperr- oder Verteilerkupplung ändert. Vorstehend
wurde angedeutet, dass der bei Erkennung eines Anfahrvorgangs einzustellende
Anfahr-Kupplungszustand abhängig
vom Lenkwinkel α gewählt wird. Ändert sich im
Anschluss an die Einstellung des Anfahr-Kupplungszustands der Lenkwinkel α, noch bevor
die betreffende Sperr- oder Verteilerkupplung wieder vollständig geöffnet wurde,
so nimmt die Steuereinheit 42 vorzugsweise eine Anpassung
des Kupplungszustands abhängig
von dem (geänderten)
Lenkwinkel vor. Hierbei kann sie auf dieselbe Kennlinie zurückgreifen,
die sie auch für
die Lenkwinkelabhängigkeit des
anfänglich
eingestellten Anfahr-Kupplungszustands verwendet hat.
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Es
wurde ferner schon erwähnt,
dass nicht nur bei einem Anfahren aus dem Stillstand, sondern auch
bei einem Anfahren, wenn das Fahrzeug schon mit geringer Geschwindigkeit
rollt, die erfindungsgemäße Funktionalität zweckmäßig und
wünschenswert
ist. Es kann dann neben der Lenkwinkelabhängigkeit auch eine Geschwindigkeitsabhängigkeit
des bei Erkennung eines Anfahrvorgangs einzustellenden Anfahr-Kupplungszustands
implementiert sein, die sich beispielsweise nach derselben Kennlinie richten
kann, die auch für
den Momentenabbau genutzt wird.
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Anhand
des Flussdiagramms der 6 werden verschiedene Schritte
des vorstehend vorgestellten beispielhaften Steuerkonzepts noch
einmal kurz zusammengefasst. Das Steuerkonzept ist durch eine Steuerroutine
verkörpert,
die von dem Steuerprogramm 48 abgearbeitet wird. Im Flussdiagramm
der 6 ist diese Steuerroutine als Anfahrmodul bezeichnet.
Im Rahmen der beispielhaften Routine "Anfahrmodul" der 6 wird nur
das Pedalstellungssignal s ausgewertet, nicht jedoch das Motormomentensignal.
Wie bereits erwähnt,
kann stattdessen nur das Motormomentensignal ausgewertet werden
oder es können
beide Signale für
die Erkennung eines Anfahrvorgangs herangezogen werden.
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In
einem Schritt S1 der Routine "Anfahrmodul" wird das Pedalstellungssignal
s erfasst. In einem anschließenden
Schritt S2 wird geprüft, ob das Signal s gleich
dem Schwellenwert so ist oder diesen überschreitet. Falls nein, geht
die Routine zu Schritt S1 zurück. Falls
ja, wird in einem nachfolgenden Schritt S3 geprüft, ob die
Fahrzeuggeschwindigkeit gleich Null ist (oder zumindest kleiner
als eine vorbestimmte niedrige Geschwindigkeitsschwelle). Falls
die Fahrzeuggeschwindigkeit diese Bedingung nicht erfüllt, geht
die Routine zurück
zu Schritt S1. Falls die Geschwindigkeitsbedingung
jedoch erfüllt
ist, geht die Routine weiter zu einem Schritt S4,
in dem geprüft wird,
ob ein Anfahrgang, beispielsweise der 1. Gang eines Handschaltgetriebes,
eingelegt ist. Gewünschtenfalls
wird auch geprüft,
ob ein Rückwärtsgang
eingelegt ist. Ist kein Gang oder ein anderer Gang eingelegt, geht
die Routine zurück
zu Schritt S1. Ist der Anfahrgang (oder
der Rückwärtsgang)
eingelegt, wird in einem Schritt S5 die
Einstellung eines Anfahr-Kupplungszustands der betreffenden Sperr- oder
Verteilerkupplung bewirkt. Dieser Anfahr-Kupplungszustand wird abhängig vom
Lenkwinkel α gewählt. In
einem anschließendem
Schritt S6 wird daraufhin die Kupplung wieder
geöffnet,
beispielsweise abhängig
von der Zeit, der Fahrzeuggeschwindigkeit oder einer bestimmten Öffnungsbedingung,
die erfüllt sein
muss, damit der Öffnungsvorgang
eingeleitet wird.
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Als
Verteiler- oder Sperrkupplung eignet sich jeder Kupplungstyp, der
aktiv in einen gewünschten Kupplungszustand
eingestellt werden kann. Beispielsweise können die verschiedenen in den
Antriebsstrangkonfigurationen der 1 und 2 gezeigten
Kupplungen von nasslaufenden Lamellenreibkupplungen gebildet sein.
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Das
Fahrzeug kann mit einem manuell bedienbaren Betätigungsorgan 66 (1)
ausgestattet sein, mittels welchem der Fahrer des Fahrzeugs eine das Übersetzungsverhältnis des
Wechselgetriebes 14 zusätzlich
untersetzende Getriebeuntersetzung aktivieren kann. Ein Sensor 68 detektiert,
ob die Getriebeuntersetzung zugeschaltet ist oder nicht. Der Sensor 68 liefert
sein Sensorsignal an die Busanordnung 43, über die
die Steuereinheit 42 auf das Signal des Sensors 68 zugreifen
kann.
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Hat
der Fahrer die Getriebeuntersetzung zugeschaltet, bewirkt die Steuereinheit 42 die
Einstellung eines Untersetzungs-Kupplungszustands an einer oder
mehreren der Sperr- bzw. Verteilerkupplungen des Fahrzeugs. Im Fall
der Antriebsstrangkonfiguration der 1 bewirkt
die Steuereinheit 42 die Einstellung eines solchen Kupplungszustands
an wenigstens einer der Sperrkupplungen 34, 36, 38,
insbesondere an allen dieser Sperrkupplungen. Im Fall der Antriebsstrangkonfiguration
der 2 bewirkt die Steuereinheit 42a die Einstellung
eines derartigen Kupplungszustands an der Verteilerkupplung 64a.
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Der
bei Aktivierung der Getriebeuntersetzung einzustellende Untersetzungs-Kupplungszustand
ist ein Zwischenzustand der betreffenden Verteiler- oder Sperrkupplung,
in dem die Kupplung nur teilweise geschlossen ist. Der Untersetzungs-Kupplungszustand
wird geschwindigkeitsabhängig
geändert. 7 zeigt
eine beispielhafte Geschwindigkeits-Kennlinie des Untersetzungs-Kupplungszustands.
Gemäß dieser
Kennlinie bleibt der Untersetzungs-Kupplungszustand in einem von
Null bis zu einer Grenzgeschwindigkeit v0 reichenden
Geschwindigkeitsbereich unverändert,
während
er im Anschluss an die Grenzgeschwindigkeit v0 im
Sinne eines Öffnens
der Kupplung verändert
wird. Nach Überschreiten
der Grenzgeschwindigkeit v0 kann, wie in 7 dargestellt,
bereits bei einer nur vergleichsweise geringen Geschwindigkeitserhöhung ein
relativ starkes Öffnen
der Kupplung bewirkt werden. Die Geschwindigkeitsabhängigkeit
des Untersetzungs-Kupplungszustands nach Überschreiten der Grenzgeschwindigkeit
v0 kann selbstverständlich auch deutlich schwächer ausgebildet
sein. f2 repräsentiert in dem Diagramm der 7 einen
Faktor, der ein Maß für die Stärke des
Schließens
der betreffenden Kupplung ist. Je größer der Wert von f2 ist, desto
stärker
ist die Kupplung geschlossen.
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Eine
Geschwindigkeits-Kennlinie entsprechend 7 bietet
den Vorteil, dass die betreffende Sperr- oder Verteilerkupplung
bei Anfahren und bei Fahrt mit niedriger Geschwindigkeit mit einem
Kupplungsmoment beaufschlagt wird. Bei Fahrten im Gelände, wo
die Getriebeuntersetzung zumeist eingesetzt wird, stellt sich so
eine bessere Traktion ein.
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Soweit
hier einseitig oder zweiseitig begrenzte Parameterbereiche angegeben
sind, wird darauf hingewiesen, dass jeder vom betreffenden Bereich
umfasste Teilbereich (sei es einseitig begrenzt oder zweiseitig)
und jeder darin liegende Einzelwert als ausdrücklich offenbart und zur Erfindung gehörig angesehen
wird.