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Kappe für den Strebausbau Die für den Strebausbau in der Regel verwendeten
Stahlkappen sind zum Erleichtern der Vorpfändarbeit an einem Ende mit einem Gelenkzapfen
und am anderen Ende mit einem Gelenkauge versehen. Die vorzupfändende Kappe wird
mit ihrem Zapfen in das Gelenkauge der bereits eingebauten Kappe eingeführt und
hochgeschwenkt. Nach dem Hochschwenken ist die Gelenkverbindung mittels eines Stützgliedes,
z. B. mittels eines Kappenschuhes, zu versteifen. Das Stützglied dient auch dazu,
vor dem Versteifen die angehobene Kappe bis an das Hangende anzudrücken. Die vorgepfändete
Kappe stützt dann nach dem Versteifen der Gelenkverbindung das Hangende frei tragend
ab.
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Mit dem zum Anwinkeln an das Hangende dienenden Stützglied, z. B.
Kappenschuh, kann die Kappe aus einer Hängelage, in der sie nach unten gegen die
Waagerechte geneigt ist, über die Waagerechte hinaus nach oben bis zur Anlage am
Hangenden angehoben werden. Der Winkelbereich, der beim Anheben vermittels des Stützgliedes
bestrichen werden kann, ist naturgemäß beschränkt und trägt deshalb den Arbeitsbedingungen
beim Strebausbau gelegentlich nicht genügend Rechnung, so daß der Schwenkbereich
nicht ausreicht, um die Kappe bei größeren Neigungen und Unebenheiten des Hangenden
an dieses auf genügend großer Länge anzulegen.
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Es sind bereits elastische Kappen vorgeschlagen worden, und zwar sowohl
solche, die aus ihrer Längsachse nach oben oder unten ausgel.enkt werden können,
als auch solche Kappen, deren Ober- und Untergurte gegeneinander federnd sind. Die
Tragfähigkeit derartiger elastischer Kappen ist jedoch schwer übersehbar und meist
unzureichend.
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Eine andere Möglichkeit zum Ausgleich der Un.-ebenheiten des Hangenden
besteht in der Verwendung einer Doppelgelenkverbindung zwischen den beiden aneinandergehängten
Kappen. Neben dem damit nur bedingt möglichen Ausgleich ist die Vorpfändarbeit bei
Doppelgelenkkappen stets mit Schwierigkeiten verbunden. Die Anlage der Kappe am
Hangenden und damit dessen Abstützung lassen also zu wünschen übrig.
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Diesem Mangel der üblichen Kappen kann nach der Erfindung in ebenso
einfacher wie wirksamer Weise dadurch abgeholfen werden, daß mindestens ein Ende
der Kappe um einen spitzen Winkel von cner Längsinittelachse abgebogen ist. Es läßt
sich dann eine bessere Anlage der Kappe am Hangenden erzielen, ohne daß der durch
das Stützglied erzeugte Schwenkbereich der Kappe bei deren Anwinkelung vergrößert
wird. Dabei kann - je nach den Gegebenheiten - die Kappe so angesetzt werden, daß
sie entweder nach oben oder nach unten durchgebogen ist. Eine Durchbiegung nach
unten verbessert die Anlage am Hangenden, wenn dieses im Bereich der Kappenlänge
aufwärts geneigt ist.
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Eine Kappe, deren Ende abgekröpft ist, wurde bereits vorgeschlagen;
die Abkröpfung dient jedoch als eine Art Auflauframpe zum Anwinkeln der Kappe beim
Einschieben in eine bereits fest eingebaute Kappe.
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In Weiterentwicklung der Erfindung empfiehlt es sich, das abgebogene
Stück der Kappe auf die für den normalen Verschiebungsweg eines Kappenschuhes erforderliche
Länge zu beschränken, d. h. auf eine Länge, die wesentlich kleiner als die andere
Teillänge der Kappe ist.
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Aus Festigkeitsgründen ist es zweckmäßig, beim Abbiegen der Kappenendes
einen scharfen Knick zu vermeiden, d. h. zwischen den zueinander geneigten Teillängen
der Kappe einen Übergangsbogen vorzusehen. Dabei kann gegebenenfalls die Kappe im
Bereich der Übergangsstelle von der einen Teillänge auf die. andere etwa durch Stegauflagen
od. dgl. verstärkt werden.
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Die Zeichnung veranschaulicht die erfindungsgemäße Kappe und deren
Vorzüge.
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Abb. 1 zeigt eine fest eingebaute, d. h. auf einem Stempel 1 abgestützte
Kappe 2, die in üblicher Weise am vorderen (dem Kohlenstoß zugekehrten) Ende mit
einem Gelenkauge 3 und am hinteren, d. h. am versatzseitigen Ende, mit einem Gelenkzapfen
4 versehen ist. Das hintere Kappenende ist auf einer Teillänge von der Längsmittelachse
abgebogen, und zwar um einen Winkel x von z. B. 5 bis 10°.
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Die Kappe kann so angeordnet werden, daß das abgebogene Ende nach
unten geneigt ist. Ebenso ist aber die umgekehrte Anordnung möglich, wie gestrichelt
in Abb. 1 angedeutet.
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Das abgebogene Kappenstück wird zweckmäßig auf jene Länge beschränkt,
die für den normalen Vorschiebungsweg des Kappenschuhes zum Anwinkeln der Kappe
erforderlich ist. Beim dargestellten Beispiel
beträgt das abgebogene
Stück etwa nur ein Viertel der gesamten Kappenlänge.
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Die Kappe nach Abb.2 ist an beiden Enden abgebogen, so daß der Neigungswinkel
ä der beiden Kappenenden gegeneinander sich als Summe der beiden Teilwinkel a, und
a2 ergibt. Diese Ausführung bietet die Möglichkeit, den Winkel a' bis auf 2 a zu
vergrößern. Das ist der Fall, wenn a1 = a2 = a gewählt wird. Andererseits
genügt für ä = a (z. B. 7°)
eine kleinere Abwinkelung (z. B. a1 = a2 = a/2),
so daß bei einer elastischen Verformung unter der zu tragenden Last praktisch die
Strecklage erreicht werden kann. Dies ist wesentlich für die Verwendung der erfindungsgemäßen
Kappe auch für jene Stellen des Strebes, an denen das Hangende im Bereich der Kappenlänge
eben verläuft. Die elastische Verformung wird unter Vermeidung von Überbeanspruchungen
durch einen Übergangsbogen zwischen geraden Teilstücken der Kappe begünstigt.
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Abb. 3 veranschaulicht, wie sich die neue Kappenausbildung gemäß der
Erfindung auf das Vorpfänden auswirkt. Dabei wird beispielsweise angenommen. daß
der Kappenschuh 5 beim Vorschieben die vorzupfändende Kappe aus einer Hängelage
I (-12°) über die Horizontale H um einen Winkel von -I-12° in die Stellung II anhebt,
sofern es sich um die übliche, durchgehend geradlinige Kappe handelt. Ist nun das
Hangende im Bereich der Vorpfändkappenlänge gegen die Horizontale stärker als 12°
aufwärts geneigt, so liegt das freie Ende der Vorpfändkappe nach Vorschieben des
Kappenschuhes 5 in seine Endlage noch nicht am Hangenden an und vermag dieses also
auch nicht abzustützen. Bei einer um den Winkel a an einem Ende abgebogenen Kappe
läßt sich bei ein und demselben Verschiebungsweg des Kappenschuhes 5 ein Andrücken
des freien Kappenendes an das Hangende auch dann noch erreichen, wenn das Hangende
um den Winkel 12°+a aufwärts geneigt ist. Ebenso wird die Anläge durch die erfindungsgemäße
Kappe wesentlich verbessert, wenn das Hangende um mehr als 12° gegen die Horizontale
abwärts geneigt ist. In diesem Falle wird die Kappe in der nach oben durchgebogenen
Lage angesetzt, d. h. in jener Lage, die gestrichelt in Abb. 3 angedeutet ist.
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Eine gute Kappenanlage läßt sich also nach der Erfindung in einem
Neigungsbereich des Hangenden erzielen, der um 2 a oder 2a' größer als bisher ist.
Aus Abb. 4 geht hervor, wie mit der erfindungsgemäßen Kappe beim Vorpfänden ein
besseres Anliegen auch bei größeren Unebenheiten, bei Satzrissen u. dgl., erreicht
werden kann. Je nach den Umständen lassen sich gebogene Kappen gemäß der Erfindung
mit durchgehend geraden Kappen beliebig durcheinander verwenden.
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Welches Profil die Kappe im einzelnen hat, ist für die Erfindung grundsätzlich
gleichgültig, ob es sich z. B. um ein I-Profil, ein Kastenprofil oder ein sonstiges
Profil handelt. Desgleichen erweist sich die Erfindung nicht nur für Stahl-, sondern
auch für Leichtmetallkappen, also für Metallkappen schlechthin, als gleichermaßen
vorteilhaft. Im übrigen verdient noch der Umstand Hervorhebung, daß an Stelle eines
Kappenschuhes ein anderes Stützglied, z. B. ein Keil od. dgl., in Verbindung mit
der neuen Kappe gemäß der Erfindung verwendet werden kann und daß der Vorzug einer
besseren Anlage am Hangenden selbst in den Fällen grundsätzlich gegeben ist, in
denen die Kappe nicht mit einer Gelenkverbindung ausgerüstet, sondern für eine Steckverbindung
od. dgl. vorgesehen ist.