DE10165101B3 - Inhalator für pulverförmige, insbesondere medizinische Substanzen - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf einen Inhalator für pulverförmige, insbesondere medizinische Substanzen, mit einem zu einem Mundstück führenden Saugluftkanal, ferner einer Vorratskammer für die Substanz und einer linear bewegten Dosierkammer zum Abteilen einer bestimmten Substanzmenge aus der Vorratskammer in den Bereich einer Übergabestelle an den Saugluftstrom.
- Ein Inhalator dieser Art ist durch die
DE-OS 40 27 391 bekannt. Die auszugebende Substanzmenge wird in einer nach unten austrichternden Vorratskammer an die herausbewegbare Dosierkammer übergeben. Austräger ist ein diese aufweisender, linear beweglicher Schieber. In den Kanal des Mundstückes gestellt, dockt ein rückwärtiger Raum der Dosierkammer an ein in einer Kolben/Zylinder-Einheit gespeichertes Luftvolumen an. Unter Ausübung der Einatmung im Sinne eines Saugluftstromes wird das Luftvolumen schlagartig ausgelöst und freigegeben. Der so mechanisch strömungsunterstützte Saughub räumt die Dosierkammer entleerend frei. Der durch den Unterdruck auszulösende Druckluftausstoß erfordert einen erheblichen Bauaufwand; auch ist der plötzlich auftretende Luftstoß für die meisten Patienten zumindest sehr gewöhnungsbedürftig. - Aufgabe der Erfindung ist es, einen gattungsgemäßen Inhalator in baulich einfacher Weise so auszubilden, dass die Beigabe eines Fremdluftstromes verzichtbar wird, trotzdem aber ein restfreier Austrag einer reproduzierbaren Teilmenge gegeben ist.
- Diese Aufgabe ist zunächst und im Wesentlichen bei einem Inhalator mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, dass eine in Erstreckungsrichtung der Dosierkammer liegende Komponente des Saugluftstromes die Dosierkammer entleert.
- Zufolge solcher Ausgestaltung ist ein baulich einfacher, funktionssicherer Inhalator erzielt. Die Einatmung erbringt einen so ausreichenden Austragsunterdruck, dass die Dosierkammer einwandfrei entleert wird. Der Darbietungsbereich an die Strömungskomponente liegt äußerst austragswirksam. Die linear bewegte Dosierkammer arbeitet schöpfend und liegt mit Erreichen der Übergabestelle so vom Vorratsbereich der pulverförmigen Substanz abgetrennt, dass nichts mehr zurückfallen kann. Der Stand der Technik versucht, diese möglicherweise zu ungleichen Chargen führende Quelle durch den Einsatz eines Siebes zum rückwärtigen Raum hin, also zum zugehenden Fremdluftstrom hin, zu verhindern.
- Die Gegenstände der weiteren Ansprüche sind nachstehend in Bezug zu dem Gegenstand des Anspruchs 1 erläutert, können aber auch in ihrer unabhängigen Formulierung von Bedeutung sein. So wird weiter vorgeschlagen, dass die Dosierkammer als Querbohrung eines Verschlusskappen-abhängig verlagerbaren Dornes gestaltet ist. Die Ausgabe-Bereitschaftsstellung wird so gleichsam automatisch bewerkstelligt, einfach in Ausübung der gewohnten Handhabung des Schließens und Öffnens. Die bevorzugt durchgehende Querbohrung ist von zwei Seiten her ausräumbar. Eine besonders wirksame Maßnahme ergibt sich durch eine konische Querbohrung. Die abgeteilte Substanzmenge wird vom weitenden Ende her sogar rascher via Komponente an den Saugluftstrom übergeben. Zur Erlangung einer in die Erstreckungsrichtung der Dosierkammer leitenden Luftführung der Komponente ist es von Bedeutung, dass der Dosierkammer ein an den Saugluftstrom anschließender Luftdurchlass zugeordnet ist. Das ergibt gleichsam eine lokalisierte Zone des Unterdrucks. Günstig ist, beiden offenen Enden der Dosierkammer je ein Luftdurchlass vorzulagern. Im Falle der konischen Querbohrung wird zweckmäßig weiter so vorgegangen, dass dem Ende größeren lichten Durchmessers der Dosierkammer ein Luftdurchlass kleineren Durchmessers als dieser zugeordnet ist und dem Ende kleineren lichten Durchmessers ein Luftdurchlass größeren Durchmessers als dieser. Von der weitenden Seite her wird so zufolge größeren Unterdrucks vorrangig ausgeräumt, also gerade in der Richtung, in der durch die sich entsprechend weitende Wandung der Dosierkammer kein Reibungshindernis vorliegt. Sodann bringt die Erfindung in Vorschlag, dass die Luftdurchlässe an einem topfförmigen, den Dorn führenden Drehteil ausgebildet sind und mit Lufteinlässen der Mantelwand eines Mundstückes in Strömungsverbindung stehen. Die entsprechenden Lufteinlässe sind mantelwandseitig des Inhalators so platziert, dass sie weder von den Lippen des Benutzers zugehalten werden können, noch durch die Greifhand, die den stabförmigen Körper des Inhalators umfasst. Eine Minimierung der Gefahr eines Zuhaltens ist überdies durch die Ausbildung mehrerer, voneinander beabstandeter Lufteinlässe gegeben. Im Sinne einer guten Verteilung der pulverförmigen Substanz an den Saugluftstrom ist weiter so vorgegangen, dass die Luftdurchlässe axial versetzt zu den dem Mundstück näherliegenden Lufteinlässen angeordnet sind. Das ergibt einen zunächst gegenläufigen Strömungsweg. Zudem erweist es sich als vorteilhaft, dass das Drehteil mit seinem Topfboden die Decke der Vorratskammer bildet, dessen Zentrum eine Führungsöffnung für den als Tauch-Schieber fungierenden Dorn aufweist. Der Topfboden erhält so eine Doppelfunktion: Mittel- oder unmittelbarer Deckel und Führungsloch für den Dorn. Ferner besteht ein vorteilhaftes Merkmal darin, dass der in Tauchrichtung endseitig schraubendreherklingenartig angespitzte Dorn über radiale Flügel mit dem Drehteil drehverbunden ist. Zum einen ist durch die so erzielte schneidenartige Klinge neben einem wirksamen Dreh-Auflockerungseffekt im Zentrumsbereich zugleich das Eintauchen des Dornes in den Pulversee begünstigt und zum anderen besteht eine willkommene Abstützung des Dornes gegenüber dem Drehteil, und was weiter die Ausrichtung der Luftdurchlässe auf die Dosierkammer beibehaltbar macht. Die notwendige lineare Relativbewegung von Dorn und Drehteil zueinander wird mit einfachen Mitteln dadurch erreicht, dass die Topfwand des topfförmigen Drehteils axiale Führungsschlitze aufweist, in denen sich die Flügel führen. Diese Lösung ist weiter gekennzeichnet durch einen vom Mundstück gestellten Zugbegrenzungsanschlag des Dornes, definierend die Entleerungsbereitschaftsstellung der Dosierkammer, die mit ihrem Basiswandabschnitt die Übergabestelle stellt. Die Verschlusskappen-abhängige Lagerung des Dornes ist weiter gekennzeichnet durch eine mundstückseitig liegende, bei Überlast ausklinkende Andockstelle zwischen Dorn und Verschlusskappe. Beim Wiederschließen des Inhalators ergibt sich im Gegenzug das erneute Andocken zwischen Dorn und Verschlusskappe. Eine Ausgestaltung von sogar eigenständiger Bedeutung verkörpert sich sodann darin, dass das Drehteil einen Rotor aufweist, dem ein Stator zugeordnet ist, mit bei Rückdrehen des Drehteils in die Dosierkammer eintragend wirkendem Schaufeleffekt. Hierüber ist das Nachbringen und auch die Dichte der Pulvermenge in der Dosierkammer gleich haltbar. Hinzu kommt ein im Umfeld gegebener Auflockerungseffekt, der das Stocken von Pulverpartien ausschließt. Rückdrehen meint Abschrauben der Verschlusskappe und die damit zusammenhängende Ladewirkung der bzw. auf die Dosierkammer. Im Einzelnen ist das Schaufelwerk durch von einer Ringscheibe des Bodens des Drehteils ausgehenden, Steg getragenen Rotorblättern gebildet. Letztere weisen lanzetten- oder sichelförmigen Umriss auf. Es sind zwei diametral einander gegenüberliegende Rotorblätter realisiert. Baulich ist konkret weiter so vorgegangen, dass die Rotorblätter sich im Wesentlichen auf einem Viertelsektor erstrecken mit einer radial auf das Zentrum des Dornes ausgerichteten Flanke und einer etwa rechtwinklig dazu liegenden Schaufelflanke in spaltbelassend tangierender Ausrichtung zum Dorn. Das schließt Quetschwirkstellen aus. Die bspw. an einem Träger anhaftende medizinische Substanz wird nicht von diesem abgerieben. Sodann ist vorgesehen, dass die Flanken in einer gemeinsamen Diametralen liegen. Auch die weitere bauliche Ausprägung ist schaufelwirksam, jedoch medikamentenschonend ausgebildet, indem der Rotor den Stator so untergreift, dass der Stator als von der Innenwand der Vorratskammer radial einwärts abragender, frei in eine Umlaufbahn des Rotors reichender Vorsprung ausgebildet ist. Der Stator weist trapezförmigen Umriss auf und wurzelt mit seiner Basis in der Innenwand der Vorratskammer. Die Umlaufbahn ist axial durch die Unterseite der Ringscheibe des Drehteils und die ihr zugewandte Innenseite der Rotorblätter begrenzt. Weiter besteht eine zuordnungsgünstige Ausgestaltung darin, dass der Stator umrissmäßig unter dem einen Zwischenraum zwischen zwei Rotorblättern belassenden Viertelsektor liegt. Das erbringt eine ausreichend große Montageöffnung. Sowohl dichtungs- als auch führungsmäßig vorteilhaft ist es, wenn die Führungsöffnung im Drehteil durch eine den zylindrischen Abschnitt des Dornes umfassende Dichtbuchse ausgebildet ist. Es kann sich um Gummi oder gummiähnliches Material handeln. Sich auf dem Schaft des Dornes absetzende pulverförmige Substanz wird durch die Dichtbuchse abgestreift. Es kommt nicht zu einer Verfälschung der ausgabebereiten Dosis. Eine gleichfalls dichtungsbezogene Maßnahme der Spendermechanik ergibt sich durch einen zwischen Innenwand der Vorratskammer und dem Drehteil mit Vorspannung eingesetzten Dichtring. Auch hier kann Gummi oder gummiartiges Material Verwendung finden. Sodann ist vorgesehen, dass der Dichtring in Ringnuten beider Teile passend eingeschnäppert ist, wobei die am Drehteil befindliche Ringnut als V-förmige Kerbnut realisiert und die höhengleich dazu liegende Ringnut der Vorratskammer halbrund ausgebildet ist. Erstere fungiert mit als Drehführung des Drehteils. Endlich wird vorgeschlagen, dass die Verschlusskappe als Schraubkappe ausgebildet ist und mit dem Mundstück über Drehmitnahmemittel zusammenwirkt. Letztere sind klauenkupplungsartig und treten bei Gewindetrennung außer Eingriff.
- Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines zeichnerisch veranschaulichten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigt:
-
1 den erfindungsgemäßen Inhalator im Vertikalschnitt, vergrößert, in kappenverschlossener Grundstellung, -
2 die Draufsicht hierzu, -
3 den Inhalator in Seitenansicht, -
4 den Inhalator im Schnitt wie1 , jedoch bei abgenommener Verschlusskappe und so die Entnahme-Bereitschaftsstellung verkörpernd, -
5 eine Herausvergrößerung der1 mit in einer Zwischenstellung befindlichem Dorn, wobei sich die Dosierkammer auf Höhe des Stators erstreckt, -
6 den Schnitt gemäß Linie VI-VI in5 , -
7 eine Detaildarstellung des Drehteils mit Rotor und Stator in Froschperspektive, zeigend die schneidenartige Gestalt des unteren Dornendes, -
8 eine Explosionszeichnung der den Inhalator bildenden Teile, und zwar bezüglich aller Teile im Vertikalschnitt, hinsichtlich des Dornes im Teilschnitt. - Der in der Zeichnung dargestellte Inhalator
1 ist als bequem mitführbares, kurzstabförmiges Taschengerät realisiert. Formbestimmend ist dabei ein abgesetztes, zylindrisches Gehäuse2 . - Das zylindrische, röhrchenartige Gehäuse
2 geht kopfseitig des Inhalators1 in ein aufgesetztes Mundstück3 über. Das ist mundgerecht abgeflacht und lässt sich mittels einer becherförmigen Verschlusskappe4 schützend überfangen. - Die Verschlusskappe
4 ist als Schraubkappe realisiert. Ein ihr zugeordnetes Innengewinde5 greift in korrespondierendes Außengewinde6 an der Mantelwand des Gehäuses2 ein. Im Ansatzbereich des Mundstückes3 ist der Verschlusskappe4 ein Clip7 angeformt. - Fußseitig tritt der Stirnrand der becherförmigen Verschlusskappe
4 anschlagbegrenzend und abdichtend gegen eine Ringschulter8 , erzielt aufgrund des oben genannten Absatzes des zylindrischen Gehäuses2 . - Den axialen Schraubhub des Gewindeeingriffs
5 /6 nutzend, fungiert die Verschlusskappe4 zugleich als Betätigungshandhabe9 zur Ausbringung einer pulverförmigen Substanz10 in reproduzierbaren Teilmengen10' , welche Substanz in einer Vorratskammer11 des Gehäuses2 gegebenenfalls nachfüllbar aufgenommen ist. Die jeweils eine Teilmenge10' an eine außerhalb der Vorratskammer11 liegende Übergangsstelle Ü fördernde Dosiervorrichtung ist in ihrer Ganzheit mit D bezeichnet. - Bezüglich des dosierfähigen Gutes handelt es sich um eine medizinische pulverförmige Substanz
10 , bspw. von der Eigenschaft, dass saugstromtransportfähige Grundkörper (Laktose) als Vehikel oberflächenseitig die daran anhaftenden, mikronisierten Arzneimittel-Feinpartikel tragen. - Der Dosiervorrichtung D nachgeschaltet ist ein sogenannter Dispergierbereich, in welchem durch den Benutzer ein Saugluftstrom S erzeugt wird, der die exakt abgeteilte Teilmenge
10' der Substanz10 in der Übergabestelle Ü restfrei abträgt. Der zum Mundstück3 leitende Saugluftkanal trägt das Bezugszeichen12 . - Den unteren Abschluss der Vorratskammer
11 bildet ein topfförmiger Druckboden13 . Der steht in Richtung des Mundstückes3 unter Federbelastung. Die entsprechende Druckfeder trägt das Bezugszeichen14 . Die stützt sich mit der fußseitigen Endwindung an einer das Gehäuse2 dort schließenden Bodenkappe15 ab. Letztere steht in Rasteingriff zum dort querschnittsgrößeren Abschnitt des Gehäuses2 . Der entsprechende Rastkragen16 greift in eine passende Ringnut des Gehäuses2 ein. - Die kopfseitige Endwindung der vorgespannten Druckfeder
14 belastet eine Innenschulter17 eines Hohlkolbens18 der kolbenförmigen Einrichtung13 /18 . - Der gestuft topfförmige Druckboden
13 ist mit der Innenschulter17 rastverbunden. - Der Topfrand des Druckbodens
13 stellt eine Ringlippe19 , die aufgrund ihres gummielastischen Materiales die Wandung der Vorratskammer21 verlustfrei abstreift. - Sodann geht von der Bodenkappe
15 zentral gelegen ein Stehzapfen20 aus. Der ist hohl und bildet zusammen mit dem Hohlkolben18 eine Federkammer21 für die Druckfeder14 . - Mundstückseitig schließt die Vorratskammer
11 mit einem topfförmigen Drehteil22 ab. Das bildet mit seinem Topfboden die das Gehäuse2 überfangende Decke23 der Vorratskammer11 . - Im Zentrum der Decke
23 ist eine Führungsöffnung24 belassen. Diese mittel- oder unmittelbar ausgeführte Führungsöffnung24 nimmt als Herzstück der Dosiervorrichtung D einen Dorn25 auf. Der fungiert zufolge entsprechender Ausstattung als eine linear bewegte Dosierkammer26 für die auszuhebende Teilmenge10' , stellend einen Tauchschieber. Er bewegt sich in der Längsmittelachse x-x des im Wesentlichen rotationssymmetrisch gestalteten Inhalators1 . - Der Dorn
25 bildet an seinem dem Mundstück3 abgewandten Ende eine schraubendreherklingenartige Zuspitzung aus. Das hat aufgrund der Drehmitnahme des Dornes25 im Zentrumsbereich auflockernde Wirkung in Bezug auf den See aus pulverförmiger Substanz10 . Die praktisch spitzdachartige Klinge27 zeigt zwei spiegelsymmetrische Schrägflanken und schließt basisseitig an einen zylindrischen Schaft des Dornes25 an. Die Schrägflanken schließen einen Winkel von ca. 60° ein. Der zylindrische Grundquerschnitt des Dornes25 ist im Bereich der Klinge27 beibehalten (siehe7 ). Der Hubweg der linear bewegten Dosierkammer26 berücksichtigt in beiden Endstellungen des Dornes25 ein Zuhalten des Querschnitts der Führungsöffnung24 mit dosierkammerfüllender Rakel- bzw. Abstreichwirkung über die Länge der besagten Öffnung24 . - Das mundstückseitige Ende der Verschlusskappe
4 bildet eine bei Überlast ausklinkende Andockstelle28 zwischen Dorn25 und Verschlusskappe4 . Das verschlusskappenseitige Rastmittel ist dabei ein ausfederfähiger Hakenkranz. Einwärts gerichtete Nasen29 der federnden Zungen des Hakenkranzes greifen in eine wespentaillenartige Ringnut30 des Dornes25 ein. Nach außen gerichtet setzt sich die Ringnut30 in einen Rastkopf31 fort. Der ist in beiden Richtungen durch die Nasen29 überwindbar. Die rastkopfbildende Materialanhäufung ist etwa linsenförmig. - Die Nasen
29 , respektive ihre Federzungen, sind an einem in die Mundstücköffnung3' ragenden Röhrchen32 realisiert, welches von der Deckeninnenseite der Verschlusskappe4 ausgeht. Es wurzelt darin. - Der Dorn
25 ist über speichenartig ausgebildete, radiale Flügel33 mit dem Drehteil22 drehverbunden. Die Flügel33 greifen mit ihren freien Endabschnitten, den Saugluftkanal12 querend, in axiale Führungsschlitze34 – es genügen bereits drei – des Drehteiles22 ein. Die winkelgleich verteilten Führungsschlitze34 befinden sich innenseitig der Topfwand35 des topfförmigen Drehteils22 . Die axialen Führungsschlitze34 sind überdies von solcher Länge, dass der pulverschöpfende Tauchhub des Dornes25 aus einer Befüllungsebene in der Vorratskammer11 bis in die geschilderte Übergabestelle Ü oberhalb der Decke23 gewährleistet ist. - Die definierte Entleerungsbereitschaftsstellung der Dosierkammer
26 ergibt sich durch einen vom Mundstück3 gestellten Zugbegrenzungsanschlag des Dornes25 . Der ist das Stirnende einer zurückgestülpten Wand des Mundstücks3 , welches so den Ausgang der Führungsschlitze34 zuhält. - Das Mundstück
3 greift über eine Mantelwand37 verankernd am Hals des Gehäuses2 an. Dort ist eine Raststelle38 zwischen beiden Teilen2 ,3 ausgebildet. Es kann sich um eine irreversible Raststelle38 handeln. Überdies ist, wie erkennbar, die Decke23 des Drehteiles22 durch eine Ringschulter39 abgestützt überfangen. - Die Dosierkammer
26 ist als im Wesentlichen senkrecht zur Längsmittelachse x-x verlaufende Querbohrung realisiert. In die Entleerungsbereitschaftsstellung überführt, steht die Dosierkammer26 im Wirkungsbereich des zentralen Saugluftstromes S. Der Dosierkammer26 ist ein an den Saugluftkanal12 anschließender Luftdurchlass40 zugeordnet. Der ist in der Topfwandung35 des Drehteiles22 ausgebildet. Es handelt sich um radiale Bohrungen. Sie erstrecken sich in Bodennähe des topfförmigen Drehteils22 , also auf Höhe oder kurz oberhalb der Oberseite der Decke23 . - Erkennbar ist beiden offenen Enden der Dosierkammer
26 ein solcher Luftdurchlass40 mit radialem Abstand vorgelagert. In diesem Zusammenhang besteht eine Vorkehrung dahingehend, dass dem Ende größeren lichten Durchmessers der von einer konischen Querbohrung gebildeten Dosierkammer26 ein Luftdurchlass40 kleineren Durchmessers als dieser zugeordnet ist und dem Ende kleineren lichten Durchmessers der Dosierkammer26 ein Luftdurchlass40 größeren Durchmessers als dieser. Hierdurch ergibt sich hinter dem Luftdurchlass40 kleineren Durchmessers ein größerer Unterdruck mit vorrangiger Austragswirkung bezüglich der dargebotenen Teilmenge10' . Gleichwohl findet der Austrag, d. h. Entleeren der Dosierkammer26 von beiden Enden her statt. - Die am topfförmigen, den Dorn
25 abgedichtet führenden Drehteil22 ausgebildeten Durchlässe40 sind über einen rückwärtigen Ringraum41 radial beabstandet noch mit Lufteinlässen42 strömungsverbunden. Auch die sind als Bohrungen ausgeführt und stellen den Anschluss an die Atmosphäre. Der besagte Ringraum41 befindet sich zwischen der Außenseite der Topfwand35 des topfförmigen Drehteils22 und der Innenseite der Mantelwand37 des Mundstücks3 . - Erkennbar sind die Luftdurchlässe
40 axial versetzt zu den Lufteinlässen42 angeordnet. Die Lufteinlässe42 liegen dem Mundstück3 näher. Die beschriebene räumliche Abstandslage führt zu einer zunächst gegenläufigen Einströmung an eingesaugter Luft mit Anschluss an den Haupt-Saugluftstrom S. Dies und die Tatsache, dass eine in Erstreckungsrichtung der Dosierkammer26 liegende Komponente des Saugluftstromes S aufgebaut wird, führt dazu, dass die Dosierkammer26 restfrei entleert wird. Der Benutzer inhaliert jeweils eine präzise Dosis. Die Übergabestelle Ü wird hier von dem Basisabschnitt der Dosierkammer26 gestellt. - Förderlich für das entsprechende Entleeren ist die hier entwickelte spezielle Art der Bereithaltung der pulverförmigen Substanz
10 im Schöpfbereich: Hier sind nämlich Bedingungen geschaffen, die das erstrebte strukturgleiche bzw. homogene ”Stopfen” der Dosierkammer26 sicherstellen, gespeist aus einem durchgelockerten Umfeld. Hierzu ist vor allem das Drehteil22 in weiterbildender Weise herangezogen. Es weist einen im oberen Bereich der Vorratskammer11 agierenden Rotor R auf. Dem ist ein Stator St zugeordnet. Unter Nutzung der Rotation des Drehteiles22 ergibt sich neben einem Auflockern zugleich ein Pulver in die Dosierkammer26 eintragend wirkender Schaufeleffekt beim Rückdrehen des Drehteils22 , d. h. beim Abschrauben der Verschlusskappe4 unter Nutzung derselben als Betätigungshandhabe9 . Das entsprechende Mitschleppen liegt auch bezüglich des über die Flügel33 radial drehgesicherten Dornes25 vor, so dass es kein Verstellen der Achse der Dosierkammer26 zu den Luftdurchlässen40 kommt. Selbst die Mantelwand37 könnte in die Drehfixierung einbezogen sein durch formschlüssige Verbindungsmittel. Im allgemeinen reicht sogar schon eine reibungsschlüssige Mitnahme, bspw. über den den Ringraum41 zum mundstückseitigen Ende hin zuhaltenden Ringbund43 . Der geht von der Mantelwand der Topfwand35 aus und liegt mit seiner Randkante an der Innenseite der Mantelwand37 des Mundstücks3 an. - Wie den
1 und4 entnehmbar, geschieht die Drehmitnahme zwischen Mundstück3 und der sich schraubabhebenden Verschlusskappe4 durch eine Klauenkupplung44 zwischen beiden. Die besteht aus einer Längszahnung45 an der Mantelwand37 des Mundstücks3 , welche Längszahnung in korrespondierende Zahnlücken46 an der Innenseite der Verschlusskappe43 eingreifen. - Schaufelbildend sind zwei Rotorblätter
47 . Die weisen im Grunde sichelförmigen Umriss auf. Die beiden Rotorblätter47 befinden sich, bezogen auf die Längsmittelachse x-x des Inhalators1 in diametraler Gegenüberlage. Sie sind an zentrumsbeabstandeten, axial verlaufenden Stegen48 gehaltert. Die wurzeln in der Unterseite eines Armes oder einer Ringscheibe49 des den Rotor R stellenden Drehteils22 . - Die vom Boden bzw. der Decke
23 des Drehteils22 vorratskammerseitig abragenden, freistehenden Rotorblätter47 sind in einer solchen diametralen Gegenüberlage positioniert, dass sie in Umlaufrichtung genügend beabstandet sind. Geometrisch nehmen sie im Wesentlichen einen Viertelsektor des kreisrunden Querschnitts der Vorratskammer11 ein. Es sei auf6 verwiesen. Die beiden Rotorblätter47 weisen je eine sich radial auf das Zentrum des Dornes25 ausgerichtete Flanke50 auf sowie je eine rechtwinklig dazu liegende Schaufelflanke51 . Die verläuft in spaltbelassendem Abstand zur Mantelwand des Dornes25 . Der Spalt trägt das Symbol52 . So ist zerreibende Wirkung vermieden. Erkennbar sind die Flanken50 diametral. Die gemeinsame Diametrale der Flanken50 ist in6 mit y-y bezeichnet. Die raumparallelen Schaufelflanken51 erstrecken sich senkrecht zur Diametralen y-y und raumparallel zur Querbohrungsachse z-z der Dosierkammer26 , welche wiederum mit der Bohrungsachse der Luftdurchlässe40 zusammenfällt. - Die Ringscheibe
49 oder zwei Arme, in denen die Rotorblätter47 wurzeln, setzt sich über eine Ringwand53 in die Decke23 des Drehteils22 fort. -
5 veranschaulicht besonders deutlich, dass der Rotor R den Stator St so untergreift, dass der Stator St als von der Innenwand der Vorratskammer11 radial einwärts abragender, frei in eine Umlaufbahn54 des Rotors R reichender Vorsprung ausgebildet ist. Erkennbar wird die Umlaufbahn54 axial durch die Unterseite der Ringscheibe49 des Drehteils22 und die ihr zugewandte Innenseite der Rotorblätter47 begrenzt. Der umlaufbahnbildende axiale Abstand ist deutlich größer als die in dieser Richtung gemessene Dicke des Stators St, sprich Vorsprunges, beträgt. So kommt es auch hier nicht zu mechanischen Belastungen gegenüber der reibungsempfindlichen, auszugebenden pulverförmigen Substanz10 . - Der Stator St besitzt trapezförmigen Umriss. Seine kreisbogenförmige Basis wurzelt in der Innenwand der Vorratskammer
11 . Die Basis ist dabei so bemessen, dass der sich nach radial innen flächenmäßig verjüngende Stator St umrissmäßig unter dem einen Zwischenraum55 zwischen zwei Rotorblättern47 belassenden Viertelsektor liegt. Das stellt, wie aus6 entnehmbar, zugleich eine ausreichende Montageöffnung für das Einklinken des Stators in die Umlaufbahn54 . - Der radiale Vorsprung des Stators St nach innen ist von solcher radialer Länge, dass das Plateau des Trapezes ebenfalls spaltbildend vor der Außenseite des Steges
48 endet. - Der Schaufeleffekt wird aus
6 unter Beachtung der Pfeile deutlich. Pfeil a gibt die Rückdrehrichtung des Drehteiles22 an. Die Schaufelflanken51 fungieren so als das davor liegende Pulver schiebende Brust. Pfeil b zeigt die annähernde Einschaufelrichtung bezüglich des größeren lichten Durchmesser aufweisenden Endes der Dosierkammer26 . Pfeil c gibt die entsprechende Wirkung am anderen Rotorblatt47 an, hier also auch bezüglich der schaufelnden Wirkung der Schaufelflanke51 . Der Stator St steht dabei gleichsam als ortsfeste Schikane im Weg der Umlaufbahn54 . Die pulverförmige Substanz10 wird durch die der einlenkend wirkenden Trapezflanke näherliegende Schaufelflanke51 rasch kammerfüllend verlagert, so dass es, wie schon ausgeführt, zu stets gleichen Füllbedingungen kommt. Die Dosierkammer26 bewegt sich in mehreren Drehungen ansteigend durch die Zone der Dosiervorrichtung D, bis sie mit ihrer Übergabestelle Ü die Oberseite der Decke23 des topfförmigen Drehteils22 erreicht hat. - Es wird auch kein dem Dornmantel etwa anhaftendes Pulvergut dosisverfälschend mitgeschleppt, dies zufolge der abstreifend wirkenden Führungsöffnung
24 . Letztere ist nicht unmittelbar vom Drehteil22 gebildet, sondern durch eine diese Durchtrittsstelle auskleidende Dichtbuchse56 . Letztere besteht aus gummielastischem Material und ist in die Decke23 über Rastmittel57 eingeklipst gehalten. Sie reicht ebenenmäßig oben bis auf Höhe der Oberseite der Ringscheibe49 . - Es gibt aber auch kein radial außenliegendes Schlupfloch für Pulververluste, denn zwischen Drehteil
22 und dem die Vorratskammer11 bildenden Gehäuse2 befindet sich gleichfalls ein Dichtelement. Erreicht ist das durch einen zwischen Innenwand der Vorratskammer11 und dem Drehteil22 eingesetzten Dichtring58 aus gummielastischem Material. Besagter Dichtring58 ist unter Vorspannung eingesetzt. Der Dichtring58 ist in Ringnuten beider Teile2 ,22 passend eingeschnäppert. Die am Drehteil22 befindliche Ringnut trägt das Bezugszeichen59 . Sie ist als V-förmige Kerbnut realisiert. Der Öffnungswinkel der im Bereich der Ringwand53 liegenden Ringnut59 beträgt ca. 90°. Die Nutkontur hat zentrierende wie drehführende Wirkung. Die andere, höhengleich dazu liegende Ringnut60 befindet sich an der Innenseite des Gehäuses2 , und zwar im oberen Eingangsbereich der Vorratskammer11 . Hier liegt bezüglich des Querschnitts der umlaufenden Ringnut60 eine halbrunde Gestalt vor. Montageerleichternd ist eine der Ringnut60 vorgeschaltete, rotationssymmetrische Auflaufschräge61 . - Der als Hebedorn gestaltete Dorn
25 kann bezüglich des Volumens seiner Dosierkammer26 variiert werden, d. h. das Herzstück der Dosiervorrichtung D braucht lediglich ausgetauscht zu werden, um eine andere, genau reproduzierbare Dosierung von Teilmengen10' zu erzielen. - Der kolbenartig wirkende Druckboden
13 wird in seiner Beweglichkeit gegenüber dem Zylinderraum, gestellt vom mittleren Abschnitt des Gehäuses2 , nicht beeinträchtigt, da das Gehäuse dort eine im Rücken der Ringlippe19 liegende Luftausgleichsöffnung62 besitzt. - Der topfförmige Druckboden
13 weist eine zentrale, der Vorratskammer11 abgewandte Einziehung auf. Die ist innen von solcher Tiefe, dass der in Grundstellung die Rotorblätter47 axial nach unten überragende Endabschnitt des Dornes25 darin unterkommt. - Im folgenden Text werden Beispiele angegeben, wobei die einzelnen Beispiele nummeriert sind, um die Bezugnahme auf Merkmale einzelner Beispiele in anderen Beispielen zu erleichtern.
- 1. Inhalator (
1 ) für pulverförmige, insbesondere medizinische Substanzen (10 ), mit einem zu einem Mundstück (3 ) führenden Saugluftkanal (12 ), ferner einer Vorratskammer (11 ) für die Substanz (10 ) und einer linear bewegten Dosierkammer (26 ) zum Abteilen einer bestimmten Substanzmenge aus der Vorratskammer (11 ) in den Bereich einer Übergabestelle (Ü) an den Saugluftstrom (S), dadurch gekennzeichnet, dass eine in Erstreckungsrichtung der Dosierkammer (26 ) liegende Komponente des Saugluftstromes (S) die Dosierkammer (26 ) entleert. - 2. Inhalator nach Beispiel 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Dosierkammer (
26 ) als Querbohrung eines Verschlusskappenabhängig verlagerbaren Dornes (25 ) gestaltet ist. - 3. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch eine konische Querbohrung.
- 4. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Dosierkammer (
26 ) ein an den Saugluftstrom (S) anschließender Luftdurchlass (40 ) zugeordnet ist. - 5. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass beiden offenen Enden der Dosierkammer (
26 ) je ein Luftdurchlass (40 ) vorgelagert ist. - 6. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass dem Ende größeren lichten Durchmessers der Dosierkammer (
26 ) ein Luftdurchlass (40 ) kleineren Durchmessers als dieser zugeordnet ist und dem Ende des kleineren lichten Durchmessers ein Luftdurchlass (40 ) größeren Durchmessers als dieser. - 7. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftdurchlässe (
40 ) an einem topfförmigen, den Dorn (25 ) führenden Drehteil (22 ) ausgebildet sind und mit Lufteinlässen (42 ) der Mantelwand (37 ) des Mundstückes (3 ) in Strömungsverbindung stehen. - 8. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftdurchlässe (
40 ) axial versetzt zu den dem Mundstück (3 ) näherliegenden Lufteinlässen (42 ) angeordnet sind. - 9. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehteil (
22 ) mit seinem Topfboden die Decke (23 ) der Vorratskammer (11 ) bildet, dessen Zentrum eine Führungsöffnung (24 ) für den als Tauch-Schieber fungierenden Dorn (25 ) aufweist. - 10. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der in Tauchrichtung endseitig schraubendreherklingenartig angespitzte Dorn (
25 ) über radiale Flügel (33 ) mit dem Drehteil (22 ) drehverbunden ist. - 11. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Topfwand (
35 ) des topfförmigen Drehteils (22 ) axiale Führungsschlitze (34 ) aufweist, in denen sich die Flügel (33 ) führen. - 12. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch einen vom Mundstück (
3 ) gestellten Zugbegrenzungsanschlag (36 ) des Dornes (25 ), definierend die Entleerungsbereitschaftsstellung der Dosierkammer (26 ), die mit ihrem Basiswandabschnitt die Übergabestelle (Ü) stellt. - 13. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch eine mundstückseitig liegende, bei Überlast ausklinkende Andockstelle (
28 ) zwischen Dorn (25 ) und Verschlusskappe (4 ). - 14. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Drehteil (
22 ) einen Rotor (R) aufweist, dem ein Stator (St) zugeordnet ist, mit bei Rückdrehen des Drehteils (22 ) in die Dosierkammer (26 ) eintragend wirkendem Schaufeleffekt. - 15. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch von einer Ringscheibe (
49 ) des Bodens des Drehteils (22 ) ausgehende, steggetragene Rotorblätter (47 ). - 16. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Rotorblätter (
47 ) sichelförmigen Umriss aufweisen. - 17. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch zwei einander gegenüberliegende Rotorblätter (
47 ). - 18. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Rotorblätter (
47 ) sich im Wesentlichen auf einem Viertelsektor erstrecken mit einer radial auf das Zentrum des Dornes (25 ) gerichteten Flanke (50 ) und einer etwa rechtwinklig dazu liegenden Schaufelflanke (51 ) in spaltbelassend tangierender Ausrichtung zum Dorn (25 ). - 19. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Flanken (
50 ) in einer gemeinsamen Diametralen (y-y) liegen. - 20. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotor (R) den Stator (St) so untergreift, dass der Stator (St) als von der Innenwand der Vorratskammer (
11 ) radial einwärts abragender, frei in eine Umlaufbahn (54 ) des Rotors (R) reichender Vorsprung ausgebildet ist. - 21. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Stator (St) trapezförmigen Umriss besitzt mit Basis in der Innenwand der Vorratskammer (
11 ). - 22. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Umlaufbahn (
54 ) axial durch die Unterseite der Ringscheibe (49 des Drehteils (22 ) und die ihr zugewandte Innenseite der Rotorblätter (47 ) begrenzt ist. - 23. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Stator (St) umrissmäßig unter dem einen Zwischenraum (
55 ) zwischen zwei Rotorblättern (47 ) belassenden Viertelsektor liegt. - 24. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsöffnung (
24 ) im Drehteil (22 ) durch eine den zylindrischen Abschnitt des Dornes (25 ) umfassende Dichtbuchse (56 ) ausgekleidet ist. - 25. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch einen zwischen Innenwand der Vorratskammer (
11 ) und dem Drehteil (22 ) mit Vorspannung eingesetzten Dichtring (58 ). - 26. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtring (
58 ) in Ringnuten (59 ,60 ) beider Teile passend eingeschnäppert ist, wobei die am Drehteil (22 ) befindliche Ringnut (59 ) als V-förmige Kerbnut realisiert und die höhengleich dazu liegende Ringnut (60 ) der Vorratskammer (11 ) halbrund ausgebildet ist. - 27. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Beispiele oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskappe (
4 ) als Schraubkappe ausgebildet ist und mit dem Mundstück (3 ) über Drehmitnahmemittel (45 /46 ) zusammenwirkt.
Claims (7)
- Inhalator (
1 ) für pulverförmige, insbesondere medizinische Substanzen (10 ), mit einem zu einem Mundstück (3 ) führenden Saugluftkanal (12 ), ferner einer Vorratskammer (11 ) für die Substanz (10 ) und einer linear bewegten Dosierkammer (26 ) zum Abteilen einer bestimmten Substanzmenge aus der Vorratskammer (11 ) in den Bereich einer Übergabestelle (Ü) an den Saugluftstrom (S), wobei eine in Erstreckungsrichtung der Dosierkammer (26 ) liegende Komponente des Saugluftstromes (S) die Dosierkammer (26 ) entleert, dadurch gekennzeichnet, dass die Dosierkammer (26 ) als Querbohrung eines abhängig von einer Verschlusskappe (4 ) verlagerbaren Dornes (25 ) gestaltet ist und weiter gekennzeichnet durch eine mundstückseitig liegende, bei Überlast ausklinkende Andockstelle zwischen dem Dorn (25 ) und der Verschlusskappe (4 ). - Inhalator nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine konische Querbohrung.
- Inhalator nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei sich beim Wiederschließen des Inhalators ein erneutes Andocken zwischen Dorn (
25 ) und Verschlusskappe (4 ) ergibt. - Inhalator nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Verschlusskappe (
4 ) als Schraubkappe realisiert ist, wobei ein der Verschlusskappe zugeordnetes Innengewinde (5 ) in ein korrespondierendes Außengewinde (6 ) an der Mantelwand eines abgesetzten, zylindrischen Gehäuses (2 ) des Inhalators (1 ) eingreift. - Inhalator nach Anspruch 4, bei dem die pulverförmige Substanz (
10 ) in der Vorratskammer (11 ) des Gehäuses (2 ) aufgenommen ist, wobei die Verschlusskappe (4 ) unter Nutzung des axialen Schraubhubs des Gewindeeingriffs (5 /6 ) zugleich als Betätigungshandhabe (9 ) zur Ausbringung der pulverförmigen Substanz (10 ) in reproduzierbaren Teilmengen (10' ) fungiert. - Inhalator nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das mundstückseitige Ende der Verschlusskappe (
4 ) die bei Überlast ausklinkende Andockstelle (28 ) zwischen Dorn (25 ) und Verschlusskappe (4 ) bildet, wobei das verschlusskappenseitige Rastmittel ein ausfederfähiger Hakenkranz ist und einwärts gerichtete Nasen (29 ) der federnden Zungen des Hakenkranzes in eine wespentaillenartige Ringnut (30 ) des Dornes (25 ) eingreifen. - Inhalator nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem die Verschlusskappe (
4 ) als Schraubkappe ausgebildet ist und mit dem Mundstück (3 ) über Drehmitnahmemittel (45 /46 ) zusammenwirkt.
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
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|---|---|---|---|
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2024015888A1 (en) * | 2022-07-14 | 2024-01-18 | Boston Scientific Scimed, Inc. | Valve assembly for a device for delivering agents |
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-
2001
- 2001-09-11 DE DE2001165101 patent/DE10165101B3/de not_active Expired - Fee Related
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