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Die
Erfindung betrifft zunächst
einen Inhalator für
pulverförmige,
insbesondere medizinische Substanzen, mit einem zu einem Mundstück führenden
Luftkanal, einer Vorratskammer für
die Substanz und einer bewegten Dosierammer zum Abteilen einer bestimmen
Substanzmenge aus der Vorratskammer in den Bereich einer Übergabestelle
an den Luftstrom, wobei ein die Dosierkammer schaufelartig beladendes
Befüllmittel
durchgreifend durch den Substanzvorrat auf die Dosierkammer hin
bewegt wird.
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Ein
Inhalator der in Rede stehenden Art ist bspw. durch die
DE 10106 788 A1 bekannt.
Die Dosierkammer ist hierbei gebildet durch eine Lochplatte, wobei
die Abteilung einer reproduzierbaren Substanzmenge durch Relativverlagerung
eines Schöpfteiles
zu dem den Substanzvorrat durchgreifenden Befüllmittels erreicht wird. Letzteres
ist in Art einer überlaufbaren
Prallwand ausgeformt. Die Verlagerung zur Abteilung der bestimmten
Substanzmenge wird abgeleitet von einer durchzuführenden Drehbewegung einer
Handhabe.
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Im
Hinblick auf den zuvor beschriebenen Stand der Technik wird eine
technische Problematik der Erfindung darin gesehen, einen Inhalator
der in Rede stehenden Art in baulich einfacher Weise so auszugestalten,
dass eine einfache, hinsichtlich der Abteilung einer reproduzierbaren
Substanzmenge funktionssichere Handhabung gegeben ist.
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Diese
Problematik ist zunächst
und im Wesentlichen durch den Gegenstand des Anspruches 1 gelöst, wobei
darauf abgestellt ist, dass die schaufelartige Beladung durch das
Befüllmittel
aus einer Relativbewegung zwischen der Dosierkammer und der Vorratskammer
abgeleitet ist. Zufolge solcher Ausgestaltung ist ein baulich einfacher,
funktionssicherer Inhalator erzielt. Die schaufelartige Beladung
durch das Füllmittel
erfolgt bspw. allein durch Ableitung einer Rela tivbewegung zur Verlagerung
der Dosierkammer aus einer Füllposition
in die Übergabeposition,
welche Relativbewegung auch zwangsgesteuert erfolgen kann, so weiter
bspw. im Zuge der Inbetriebnahme des Inhalators. Die Relativverlagerung
der Dosierkammer zur Vorratskammer erfolgt hierbei bevorzugt geradlinig
bspw. entlang einer Inhalator-Längsachse.
Die schaufelnde Bewegung des Füllmittels
hingegen erfolgt bevorzugt winkelversetzt hierzu.
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Die
Gegenstände
der weiteren Ansprüche sind
nachstehend in Bezug zu dem Gegenstand des Anspruches 1 erläutert, können aber
auch in ihrer unabhängigen
Formulierung von Bedeutung sein.
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So
ist in einer Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes vorgesehen,
dass die Relativbewegungen der Dosierkammer einerseits und des Befüllmittels
andererseits im Wesentlichen in zueinander senkrechten Richtungen
relativ zu der Vorratskammer erfolgen. So wird bevorzugt eine Verlagerung
der Dosierkammer entlang einer zentralen ggf. senkrechten Inhalatorachse,
während
das Befüllmittel
sich um eine quer hierzu erstreckende (horizontale) Achse bewegbar
ist. Es ist weiter das Befüllmittel
so angelenkt, dass bei einer Relativbewegung zwischen der Dosierkammer
und der Vorratskammer dieses durch den Substanzvorrat durchgreifend
durch bevorzugte Radialverlagerung eine schaufelartige Beladung
der Dosierkammer bewirkt, dies weiter mit einer stets reproduzierbaren
Substanzmenge. Die Dosierkammer ist bevorzugt in einem die Vorratskammer
durchsetzenden Stangenkörper
ausgebildet, wobei weiter die Durchsetzung bevorzugt zentral erfolgt.
Entsprechend sind zur Abteilung der Substanzmenge sowohl die Dosierkammer
als auch das zugehörige
Befüllmittel
innerhalb der Vorratskammer angeordnet, zufolge der Relativbewegungen
der Einzelteile zueinander zugleich eine stete Auflockerung der
bevorrateten Substanz in der Vorratskammer erreicht wird. Der Stangenkörper bildet
zugleich einen Leitungsabschnitt aus. Letzterer führt zu dem
Inhalator-Mundstück
zur möglichen
Ausräumung
der Vorratskammer mittels Saugluftbeaufschlagung im Zuge des Einatmens.
Die Dosierkammer ist hierbei hermetisch getrennt zu dem Leitungsabschnitt.
Hierbei ist sichergestellt, dass vor einer vollständigen und
exakten Befüllung
die Dosierkammer nicht durch Saugluftbeaufschlagung ausgeräumt werden
kann. Dies ist bspw. durch eine einseitige Abdichtung des Leitungsabschnittes
zur Umgebung hin bis zur Bereitschaftsstellung des Inhalators erreicht.
Das schaufelartige Befüllmittel
ist an einem die Dosierkammer ausbildenden Körper angebunden, so weiter
bspw. an dem zugleich den Leitungsabschnitt bildenden Stangenkörper. Entsprechend
ist zumindest zunächst
das Befüllmittel
fest an dem die Dosierkammer ausbildenden Körper angebunden, zufolge dessen
bei einer Relativbewegung zwischen der Dosierkammer und der Vorratskammer
das Befüllmittel
zusammen mit der Dosierkammer, so weiter insbesondere entlang der zentralen
Inhalatorachse mitgeschleppt wird. Die Bewegung des Befüllmittels
auf die Dosierkammer hin erfolgt zufolge einer Schrägstellung
der Vorratskammerwandung in Bezug auf die Bewegungsrichtung der
Dosierkammer, welche schräggestellte
Vorratskammerwandung eine Zwangssteuerung des Befüllmittels
in Richtung auf die Dosierkammer bewirkt. Infolge dessen erfolgt
die schaufelartige Beladung der Dosierkammer mit der Substanz, deren
reproduzierbare Menge in Abhängigkeit
steht zur Größe der Dosierkammer.
Die Zwangssteuerung des Befüllmittels erfolgt
bevorzugt von radial außen
nach radial innen in Richtung auf die bevorzugt an dem Stangenkörper ausgebildete
Dosierkammer. In einer bevorzugten Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes
ist die Dosierkammer wandungsaußenseitig
des Stangenkörpers
als Ringnut ausgebildet. Die Ringnut erstreckt sich hierbei bevorzugt
in einer Ebene quer zur Stangenerstreckung. Es sind bevorzugt vier
Befüllmittel
vorgesehen, welche gemeinsam an dem die Dosierkammer ausbildenden
Körper
angebunden sind und über
die Schrägstellung
der Vorratskammerwandung in Richtung auf die Dosierkammer-Abschnitte
zwangsverlagert werden. Diese Befüllmittel sind um die Achse
des Stangenkörpers
winkelgleich zueinander beabstandet platziert und bilden in der Befüllstellung
einen zumindest im direkten Zuordnungsbereich zur Dosierkammer-Ringnut einen
geschlossenen Ring. Die in Richtung der Dosierkammer gedrängte Substanz
kann entsprechend nicht ausweichen, wodurch eine exakte, reproduzierbare Substanzmenge
abteilbar ist. Die Befüllmittel
sind weiter bevorzugt aus einem elastischen Kunststoff oder dergleichen
hergestellt, so dass nach einem Aufheben der zwangsgesteuerten Einwärtsverlagerung
in Richtung auf die Dosierkammer eine Aufhebung der Beaufschlagung
durch die schräggestellten Wandungen
die rückfedernde
Bewegung der Befüllmittel
in ihre Ausgangsstellung zufolge haben. Dies kann bspw. dadurch
gelöst
sein, dass die Befüllmittel mit
dem Dosierkammer-Körper überlaufbar
rastverbunden sind. Im Zuge der Relativbewegung zwischen der Dosierkammer
und der Vorratskammer und der damit einhergehenden Beaufschlagung
der Befüllmittel
zur Einschwenkung derselben nach radial innen, wird die Relativbewegung
zwischen Dosierkammer und Vorratskammer weiter geführt, zur
Verlagerung der Dosierkammer in die Übergabestelle an den Luftstrom.
Hierbei überläuft das
Befüllmittel
den Rastanbindungsbereich zum Dosierkammer-Körper, bspw. Stangenkörper, zufolge
der daraufhin freigegebenen Federkraft das zangenarmartige Befüllmittel sich
wieder in die Ausgangsstellung zurückbewegt. Nach erfolgter Inhalation
und entsprechender abschließender
Rückverlagerung
von Dosierkammer und Vorratskammer in die Ausgangsposition wird
das Befüllmittel
von dem Dosierkammer-Körper
wieder rastend eingefangen.
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Die
Erfindung betrifft des Weiteren einen Inhalator für pulverförmige, insbesondere
medizinische Substanzen, mit einem zu einem Mundstück führenden
Luftkanal, einer Vorratskammer für
die Substanz und einer jedenfalls linear bewegten Dosierkammer zum
Abteilen einer bestimmten Substanzmenge aus der Vorratskammer und
Verbringen der Substanzmenge in eine Übergabeposition, zur Übergabe
an den Luftstrom, wobei weiter durch Entlasten einer Druckfeder
ein Druckluftstrom erzeugbar ist, zum Ausblasen der Substanz aus
der Dosierkammer unabhängig
von einem Ansaugen.
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Ein
Inhalator der in Rede stehenden Art ist bspw. aus der
DE 40 27 391 A1 bekannt.
Die auszugebende Substanzmenge in der Dosierkammer wird durch Linearverlagerung
derselben mittels einer Drucktaste in die Übergansposition verbracht,
wobei im Zuge dieser Linearverlagerung der Dosierkammer zugleich
ein Verlagerungsmaß für einen
Luftkolben freigestellt wird, welcher Luftkolben einen Luftvorratsraum
beaufschlagt. Durch Auslösen
der Federkraft einer den Luftkolben beaufschlagenden Druckfeder
wird ein Druckluftstrom erzeugt, der die abgeteilte Substanz aus
der Dosierkammer in Richtung des Luftkanals ausbläst.
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Im
Hinblick auf den zuvor beschriebenen Stand der Technik wird eine
technische Problematik der Erfindung darin gesehen, einen Inhalator
der in Rede stehenden Art in baulich einfacher Weise handhabungstechnisch
einfach und funktionssicher auszugestalten.
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Diese
Problematik ist zunächst
und im Wesentlichen durch den Gegenstand des Anspruches 11 gelöst, wobei
darauf abgestellt ist, dass der Inhalator mit einer Verschlusskappe
zu verschließen
ist und dass im Zuge des Aufsetzens der Verschlusskappe auf den
Inhalator die Druckfeder gespannt wird. Zufolge dieser Ausgestaltung
ist ein handhabungstechnisch einfacher und funktionssicherer Inhalator
geschaffen. Darüber
hinaus ist eine baulich einfache Lösung hierdurch erreicht. Der
Inhalator verfügt über eine
Schutzkappe, die das zum Mund zu führende Mundstück bei Nichtgebrauch
schützend überdeckt.
Entsprechend bedarf es eines Abnehmens der Schutzkappe um den Inhalator
nutzen zu können.
Die Relativbewegung zwischen Verschlusskappe und dem Inhalator wird
zur Spannung der Druckfeder genutzt. Das Aufsetzen der Verschlusskappe
auf den Inhalator nach erfolgter Inhalation bewirkt automatisch
die Spannung der Druckfeder für den
nächsten
Gebrauch. Wird diesbezüglich
eine Schraub-Verschlusskappe genutzt, so ist hierdurch eine handhabungstechnisch
einfache Kraftübertragung
zur Spannung der Druckfeder erreichbar. Da Inhalatoren der in Rede
stehenden Art auch in Notfällen
Anwendung finden, erweist sich die Maßnahme, die Druckfeder vorab
nach dem letzten Gebrauch bereits zu spannen, als wesentlicher Vorteil
hinsichtlich der Handhabung.
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Die
Gegenstände
der weiteren Ansprüche sind
nachstehend in Bezug zu dem Gegenstand des Anspruchs 11 erläutert, können aber
auch in ihrer unabhängigen
Formulierung von Bedeutung sein. So wird weiter vorgeschlagen, dass
im Zuge des Aufsetzens der Verschlusskappe auf den Inhalator die
Dosierkammer in die Befüllungs-Ausgangsstellung
bewegt wird. Die Dosierkammer liegt entsprechend in der Nichtbenutzungsstellung
des Inhalators bevorzugt in dem mit der zu inhalierenden, pulverförmigen Substanz
befüllten
Vorratsraum ein. Dies weiter in einer Stellung, in welcher ein Luftströmungsweg
nach außen
zur Umgebung hin verschlossen ist. Zufolge dessen ist in der Nichtbenutzungsstellung
die Dosierkammer sogleich vor eindringender Luftfeuchte geschützt. Einem
Verklumpen der in die Dosierkammer einzubringenden Substanzmenge
ist hierdurch entgegengewirkt. Bevorzugt wird im Zuge des Abnehmens
der Verschlusskappe die Dosierkammer zu einem mittels der Druckfeder
beaufschlagbaren Luftvorratsraum bewegt. Zufolge dieser Ausgestaltung bedarf
es zur Handhabung des Inhalators im Wesentlichen lediglich der Bedienung
der Verschlusskappe, so zunächst
durch Aufschrauben derselben auf den Inhalator zur Vorspannung der
Druckfeder und im Zuge der Inbetriebnahme des Inhalators durch Abschrauben
der Verschlusskappe zur Verlagerung der abgeteilten Substanzmenge
in den Strömungsweg bzw.
in Richtung auf den druckfederbeaufschlagbaren Luftvorratsraum.
Im Zuge der Inbetriebnahme kann durch die Abnahme der Verschlusskappe
zugleich ein Befüllen
der Dosierkammer mittels eines schaufelartig wirkenden Befüllmittels
erfolgen. Es liegt eine sehr einfache Handhabung des Inhalators vor.
Bereits unmittelbar nach Abnehmen der Verschlusskappe vom Inhalator
ist dieser sofort zur Inhalation der abgeteilten Substanzmenge bereit.
Es bedarf keiner weiteren, ggf. umständlichen Handhabung des Inhalators.
Der Luftvorratsraum bildet sich im Zuge des Ab nehmens der Verschlusskappe
zwischen einem durch die Druckfeder beaufschlagten Luftkolben und
einer Kolbenaufnahmewandung. Der Luftvorratsraum steht weiter strömungstechnisch
in Verbindung mit dem zum Mundstück
führenden
Luftkanal, wobei weiter die mit einer Substanzmenge befüllte Dosierkammer
in den Weg zwischen Luftvorratsraum und Mundstück bringbar ist. So wird bevorzugt
die Dosierkammer vor Auslösung
der Druckfeder in radialer Überdeckung
zu dem Luftvorratsraum angeordnet, wobei weiter die Dosierkammer
mit einem Leitungsabschnitt kommuniziert, durch welchen das Luft-/Substanz-Gemisch
in Richtung auf das Mundstück
austragbar ist, wobei die Druckluft aus dem Luftvorratsraum die
Dosierkammer räumend durch
eine zu der Dosierkammer distanziert angeordneten Radialöffnung in
die Leitung einströmen
kann, zufolge dessen mittels der Druckluft die Substanz aus der
Dosierkammer gezielt ausgedrückt
wird. Die Räumung
der Dosierkammer wird weiter dadurch unterstützt, dass die Druckluft aus
dem Luftvorratsraum in tangentialer Ausrichtung die Dosierkammer
anströmt.
Bei einer vorgeschlagenen Ausgestaltung der Dosierkammer als Ringnut
wird hierdurch eine Art Kreisströmung
erzielt. Hierdurch ist eine restlose Entleerung der Dosierkammer
erreicht, was Bedingung ist für
die exakte Dosierung des zu übertragenen
Medikaments. Die Dosierkammer und die Leitung sind bevorzugt in
einem relativ zu dem Inhalatorgehäuse feststehenden, zentralen
Stangenkörper
angeordnet. Dieser ist weiter bevorzugt zentral koaxial zum Inhalatorgehäuse ausgerichtet.
Die Auslösung
der den Luftkolben beaufschlagenden Druckfeder kann durch Betätigen einer
Auslösetaste
erfolgen. Die Druckfeder bzw. der Luftkolben ist in der Bereitschaftsstellung
nach Abnahme der Verschlusskappe in der gespannten Stellung rastgehaltert.
Durch Betätigen
der Auslösetaste
wird diese Rast aufgehoben. Eine weitere Vereinfachung der Handhabung
ist dadurch erreicht, dass die Auslösung der Druckfeder durch den Benutzer
selbst in Folge der Erzeugung eines Saugunterdruckes erfolgt. So
ist die Auslösung
in einfachster Weise durch kräftiges
Einatmen erreicht, zufolge dessen auch si chergestellt ist, dass
der Nutzer die erforderliche Strömungsgeschwindigkeit
beim Einatmen erbringt.
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Die
Erfindung ist nachstehend anhand der beigefügten Zeichnung, die lediglich
ein Ausführungsbeispiel
darstellt, näher
erläutert.
Es zeigt:
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1 den
Inhalator mit aufgesetzter Verschlusskappe in perspektivischer Darstellung;
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2 den
Inhalator in der Bereitschaftsstellung nach Abnahme der Verschlusskappe;
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3 den
Längsschnitt
gemäß der Linie III-III
in 1, die verschlossene Grundstellung des Inhalators
betreffend;
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4 eine
der 3 entsprechende Schnittdarstellung, jedoch eine
Zwischenstellung im Zuge des Abnehmens der Verschlusskappe betreffend,
in welcher Zwischenstellung eine Beladung der Dosierkammer mittels
eines Befüllmittels
erfolgt;
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5 die
Herausvergrößerung des
Bereiches V in 4;
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6 den
Schnitt gemäß der Linie
VI-VI in 5;
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7 eine weitere Schnittdarstellung gemäß der Darstellung
in 3, jedoch nach Abnahme der Verschlusskappe und
damit erreichter Bereitschaftsstellung des Inhalators;
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8 den
Querschnitt gemäß der Linie
VIII-VIII in 7;
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9 eine
der 7 entsprechende Schnittdarstellung,
jedoch nach Auslösen
einer einen Luftvorratsraum beaufschlagenden Druckfeder und damit
einhergehendem Ausblasen der abgeteilten Substanz durch das Mundstück;
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10 die
Herausvergrößerung des
Bereiches X in 9;
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11 den
Schnitt gemäß der Linie
XI-XI in 10.
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Der
dargestellte Inhalator 1 ist als bequem mitführbares
Taschengerät
realisiert. Formbestimmend ist hierbei ein zylindrisches Gehäuse 2.
Insgesamt weist der Inhalator 1 einen rotationssymmetrischen
Aufbau auf.
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Das
insgesamt hohlzylindrische Gehäuse 2 nimmt
im Bereich eines benutzungsseitigen offenen Endes ein in Axialrichtung
des Inhalator 1 verlagerbares Mundstück 3 auf. Dieses ist
mundgerecht abgeflacht und verharrt in einer Nichtbenutzungsstellung des
Inhalators 1 gemäß der Darstellung
in 3 in einer abgesenkten Position, in welcher das
Mundstück 3 nur
partiell über
dem zugewandten Gehäuserand
des Inhalators 1 übersteht.
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Bestandteil
des Inhalators 1 ist weiter eine Verschlusskappe 4.
Diese weist gleichfalls eine zylindrische Gestalt auf, mit einem
Außendurchmesser, der
dem maximalen Außendurchmesser
des Inhalator-Gehäuses 2 entspricht.
Die Verschlusskappe 4 überfängt das
Gehäuse 2 im
Bereich eines angepasst durchmesserverringerten Bereiches des Gehäuses. Es
ergibt sich etwa im unteren Drittel des Gehäuses 2 ein stufenartiger
Radialversatz der Gehäusewandung 5 nach
außen.
Die hierdurch ausgeformte Gehäusestufe 5 formt
eine Anschlagfläche
für die
Verschlusskappe 4 aus.
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Die
Verschlusskappe 4 ist mit dem Inhalatorgehäuse 2 schraubverbunden,
wozu die Verschlusskappe 4 innenwandig ein Innengewinde 7 und
zugeordnet die Gehäusewandung 5 ein
Außengewinde 8 aufweist.
Es handelt sich hierbei um ein steil ansteigendes Gewinde.
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Die
Verschlusskappe 4 dient nicht nur dem Verschluss des Inhalatorgehäuses 2 und
dem Schutz des Mundstückes 3 sondern
vielmehr darüber
hinaus auch zur Vorbereitung des Inhalators 1 auf die zu
erfolgende Substanzabgabe. Hierzu weist die Verschlusskappe 4 innenseitig
einen koaxial zur Gesamtachse x-x ausgerichteten, ringwandförmigen Mitnehmer 9 auf,
der unterseitig der das Mundstück 3 überragenden
Verschlusskappen-Decke 10 angebunden ist. Dieser Mitnehmer 9 besitzt
im Bereich des von der Decke 10 abgewandten freien Endes
einen nach radial innen ragenden Mitnahmewulst 11. Dieser
greift in der Nicht-Bereitschaftsstellung des Inhalators 1 in
eine fußseitige
Ringnut 12 des Mundstückes 3 ein.
Unterseitig dieser Ringnut 12 geht die Mundstückwandung über in einen
sich radial erweiternden Kragen, der zugleich eine Stützfläche für den verschlusskappenseitigen
Mitnehmer 9 bildet.
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Das
Mundstück 3 formt
in üblicher
Weise eine zentrale Austragsöffnung 14 aus.
Fußseitig
dieser zentralen Austragsöffnung 14 sind
in der Mundstückwandung
radial ausgerichtete Lufteinlässe 15 ausgebildet.
Diese sind in einer Benutzungsstellung zur Umgebung hin geöffnet.
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An
dem Mundstück 3 ist
fußseitig
eine Vorratskammer 16 für
die pulverförmige,
insbesondere medizinische Substanz 17 gefesselt. Die Vorratskammer 16 ist
als rotationssymmetrisches Bauteil geformt und im Bereich einer
oberen, dem Mundstück 3 zugewandten
Randkante fußseitig
des Mundstückes 3 formschlussgehaltert.
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Eine
senkrecht zur Rotationsachse x ausgerichtete Kammerdecke 18 bildet
den oberen Abschluss der Vorratskammer 16 und zugleich
den fußseitigen
Abschluss der mundstückseitigen
Austragsöffnung 14.
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Die
Vorratskammerwandung 19 geht in den der Kammerdecke 18 abgewandten
Bereich über
in einen schräg
nach radial innen abfallenden Bodenabschnitt 20. Dieser
ist insgesamt trichterförmig
ausgebildet, mit einem Neigungswinkel von etwa 45°.
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Dieser
Kammerboden 20 geht über
in einen materialeinheitlich angeformten, zentral angehängten, rohrförmigen Übergabeabschnitt 21.
Dieser erstreckt sich koaxial zur Rotationsachse x mit einem Innendurchmesser,
der etwa einem Viertel des Innendurchmessers der Vorratskammer 16 entspricht.
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Radial
umfasst wird der Übergabeabschnitt 21 durch
einen topfförmigen,
koaxial ausgerichteten Führungsabschnitt 22.
Dieser erstreckt sich in etwa über
die gesamte axiale Länge
des Übergabeabschnittes 21 und
ist im fußseitigen
Bereich der Kammerwandung 19 an der Vorratskammer 16 und über diese
an dem Mundstück 3 bewegungsgefesselt. Führungsabschnitt 22,
Vorratskammer 16 und Mundstück 3 sind demzufolge
als nichttrennbare Einheit zu betrachten, die insgesamt entlang
der Achse x bewegbar sind.
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Zur
Bildung einer Verdrehsicherung der aus Mundstück 3, Vorratskammer 16 mit
angeformten Übergabeabschnitt 21 und
Führungsabschnitt 22 gebildeten
Austragseinheit A weist der Führungsabschnitt 22 unterhalb
einer durch eine quer zur Achse x ausgerichteten Führungsabschnittsdecke 23 angeordnete
Radialvorsprünge 24 auf.
Diese greifen in entsprechend positionierte, parallel zur Achse
x-x verlaufende Führungsnuten 25 in
der Gehäusewandung 5.
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Der
Kammerboden 20 ist kammerseitig, d.h. der aufgenommenen
Substanz 17 zugewandt von einem formangepassten, entsprechend
gleichfalls trichterförmigen
Gleiteinsatz 26 überdeckt.
Dieser ist im Bereich des Kammerbodens 20 formschlüssig gehaltert
und erstreckt sich weiter in koaxialer Ausrichtung zur Achse x bis
in den Übergabeabschnitt 21 hinein,
dies bei gegenüber
dem Übergabeabschnitt 21 verringertem
Innendurchmesser. Dieser zylinderabschnittförmige Bereich des Gleiteinsatzes 26 bildet zugleich
einen Dichtabschnitt 27.
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Unterhalb
dieses Dichtabschnittes 27, d.h. der Vorratskammer 16 abgewandt
ist die Wandung des Übergabeabschnittes 21 mit
tangential ausgerichtete Stichkanälen 28 versehen. Diese
münden
radial außen
in einen Luftvorratsraum 29.
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In
dem zwischen dem Übergabeabschnitt 21 und
dem koaxial hierzu ausgerichteten Führungsabschnitt 22 belassenen
Ringraum greift ein koaxial ausgerichteter, rotationssymmetrisch
ausgeformter Luftkolben 30 ein. Dieser ist in Achsrichtung
betrachtet mit einer gestuften Kolbenfläche ausgeformt, so zunächst mit
einer radial äußeren Kolbenringfläche, die
nach radial außen über eine
Dichtlippe 31 gegen die Innenwandung des Führungsabschnittes 22 abdichtet.
Von diesem ringförmigen
Kolbenabschnitt 32 ausgehend erstreckt sich ein koaxial
ausgerichteter Rohrabschnitt 33 den Übergabeabschnitt 21 umfassend
bis in einen den Übergabeabschnitt 21 überragenden
Bereich, in welchem sich nach radial innen die Kolbenfläche fortsetzt.
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Die
gesamte Austragseinheit A ist in Achsausrichtung relativ zu dem
Luftkolben 30 bewegbar, zufolge dessen auch das Volumen
des zwischen Führungsabschnitt 22, Übergabeabschnitt 21 und Luftkolben 30 gebildeten
Luftvorratsraumes 29 veränderbar ist.
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Die
Topfwandung 33 des Luftkolbens 30 ist von einer
koaxial ausgerichteten, materialeinheitlich an den Luftkolben 30 angebundenen
Wandung 34 umfasst.
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In
dem zwischen dieser und der Topfwandung 33 belassenen Ringraum
ist eine Druckfeder 35 aufgenommen, die sich einerends
an einem die Wandung 34 mit der Topfwandung 33 verbindenden
Deckenabschnitt des Luftkolbens 30 und andernends an einem
Bodenabschnitt 36 des Inhalatorgehäuses 2 abstützt.
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Von
der die Druckfeder 35 umfassenden Wandung 34 gehen
diametral gegenüberliegende, radial
abragende Mitnahmezapfen 37 aus. Diese greifen in ein radial
außen
den Führungsabschnitt 22 sowie
die Vorratskammer 16 umfassendes Festlegungsrohr 38 formschlüssig ein,
welches Festlegungsrohr 38 sich annähernd von dem Gehäuseboden 36 ausgehend
bis unterhalb des Mundstückfußes erstreckt.
In dem dem Mundstück 3 zugewandten
Endabschnitt ist das Festlegungsrohr 38 außenwandig
mit einer umlaufenden Rastnut 39 versehen. In diese Rastnut 39 greift
ein radial nach innen federnd belasteter Rastring 40 ein,
zur rastenden Festlegung des Luftkolbens 30 über das
Festlegungsrohr 38 gegen Axialverlagerung.
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Der
Rastring 40 ist in der Inhalator-Gehäusewandung 5 festgelegt
und weist einen im Wesentlichen kreisringförmigen Grundriss auf, wobei
diametral gegenüberliegende
Abschnitte des Rastringes 40 im Bereich von gehäusewandungsaußenseitig
ausgeformten, fingerangepassten Einbuchtungen 41 zur radialen
Druckbeaufschlagung freiliegen. Eine beidseitige Druckbeaufschlagung
des Rastringes 40, bspw. mittels Zeigefinger und Daumen
nach radial innen führt
zu einer entsprechenden Radialverlagerung der im Grundriss etwa
um 90° versetzt
zu diesen Beaufschlagungsabschnitten angeordneten Rastringabschnitte
nach außen,
infolge dessen eine Freigabe des rastgehalterten Festlegungsrohres 38 erfolgt.
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Das
Inhalatorgehäuse 2 ist
ferner zentral entlang der Rotationsachse x durchsetzt von einem Stangenkörper 42.
Dieser ist fußseitig
im Bereich des Gehäusebodens 36 gefesselt
und durchsetzt von hier ausgehend zunächst den radial inneren Bereich des
Luftkolbens 30. Eine im Durchtrittsbereich vorgesehene
weitere Dichtlippe 43 tritt gegen die Mantelwandung des
Stangenkörpers 42 zur
weiteren Abdichtung des Luftvorratsraumes 29.
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Der
Stangenkörper 42 durchsetzt
weiter den Übergabeabschnitt 21,
hiernach die Vorratkammer 16 und abschließend das
Mundstück 3 im
Bereich der Austragsöffnung 14 und
formt endseitig, d.h. im Bereich des dem Mundstück 3 zugeordneten
freien Endes einen düsenartigen
Austragsabschnitt 44 aus. Der Stangenkörper 42 ist zentral
durchsetzt von einem stichkanalartigen Luftkanal 45, der
sich ausgehend von dem Austragsabschnitt 44 in einer Nichtnutzungsstellung
gemäß der Darstellung
in 3 bis in den Bereich des durch den Dichtabschnitt 27 abgeschirmten
Bereich des Übergabeabschnittes 21 erstreckt.
Hier öffnet
sich der Luftkanal 45 T-förmig; formt entsprechend sich
nach radial außen
erstreckende Radialöffnungen 46 aus.
Es sind fünf
solcher Radialöffnungen 46 gleichmäßig um die
Luftkanalachse angeordnet vorgesehen.
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Im
Bereich der von dem Stangenkörper 42 durchsetzten
Kammerdecke 18 ist eine doppellippige Abstreifdichtung 47 gehaltert,
die gegen die Außenwandung
des Stangenkörpers 42 wirkt.
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Etwa
mittig des Erstreckungsabschnittes innerhalb der Vorratskammer 16 – mit Bezug
auf die in 3 dargestellte Nichtbenutzungsstellung – trägt der Stangenkörper 42 eine
Dosierkammer D. Diese ist als in einer Ebene senkrecht zur Achse
x verlaufende, mantelaußenwandig
des Stangenkörpers 42 ausgeformte
Ringnut 48 gebildet. Diese ist in ihrer radialen Tiefe
so bemessen, dass zwischen der Ringnut 48 und dem zentralen
Luftkanal eine massive Materialwandung verbleibt.
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Zur
Beladung der Dosierkammer D bzw. der Ringnut 48 sind Befüllmittel
B vorgesehen. Diese weisen zur Beladung Schaufelabschnitte 49 auf,
die über
e lastisch ausweichbare und rückstellbare
Arme 50 unterseitig der Kammerdecke 18 aufgehängt sind derart,
dass die Befüllmittel
B den Substanzvorrat in der Vorratskammer 16 durchgreifen.
Es sind vier solcher Befüllmittel
B vorgesehen, die winkelgleichmäßig zueinander
versetzt um den Stangenkörper 42 plaziert
sind.
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Die
den Schaufelenden 49 abgewandten Endabschnitte der Arme 50 tragen
radial nach innen weisende Verdickungen 51, die eine den
Stangenkörper 42 umschließende Halterungsscheibe 52 aufnehmen.
Die bevorzugt aus einem elastischen Plastomer oder aus einem Gummimaterial
bestehende Halterung 52 weist einen zentralen Lochdurchmesser
auf, der angepasst ist an den Außendurchmesser des Stangenkörpers 42.
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In
der Grundstellung, d.h. in der Nichtbereitschaftsstellung liegen
die Befüllmittel
B mit den Verdickungen 51 unterseitig an der Kammerdecke 18 an. Wobei
die Halterungsscheibe 52 mit Bezug zu dem Stangenkörper 42 eine
Position zwischen zwei in Achsrichtung zueinander beabstandeten,
aus der Stangenkörperwandung
herausgearbeiteten Radialwulsten 53 eingenommen hat.
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Die
axiale Länge
des Stangenkörpers 42 ist des
Weiteren so gewählt,
dass der endseitig vorgesehene Austragungsabschnitt 44 über die
freie Randkante des Mundstückes 3 ragend
sich unmittelbar unterhalb der Verschlusskappen-Decke 10 erstreckt.
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Die
Funktionsweise des Inhalators 1 ist wie folgt:
Die
Inbetriebnahme des Inhalators 1 erfolgt mit Abschrauben
der Verschlusskappe 4. Im Zuge dieses Abschraubvorganges
und der damit einhergehenden Axialverlagerung der Verschlusskappe 4 wird über den
kappenseitigen Mit nehmer 9 die gesamte Austragseinheit
A über
dasselbe Axialmaß entlang
der Achse x verlagert.
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Der
rückwärtig durch
die bereits vorgespannte Druckfeder 35 beaufschlagte Luftkolben 30 verbleibt
zufolge der Rastverbindung zwischen Rastring 40 und Festlegungsrohr 38 in
seiner Ausgangsstellung. Entsprechend vergrößert sich zufolge der Axialverlagerung
der Austragseinheit A der Luftvorratsraum 29 vor dem Luftkolben 30.
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Im
Zuge der Axialverlagerung infolge der Kappendrehung bewegt sich
der Vorratsraum 16 relativ zu der Dosierkammer D. In einer
Position gemäß der Darstellung
in 4, in welcher der trichterförmige Kammerboden 20 mit
geringem Abstand unterhalb der Dosierkammer D angeordnet ist, erfolgt
die Beschaufelung der Dosierkammer D mit einer reproduzierbaren
Menge der Substanz 17. Dies geschieht durch Verschwenken
der elastisch aufgehängten Arme 50 nach
radial innen unter schöpfendem
Transport der durchgriffenen Substanz 17 mittels der Schaufelenden 49 in
Richtung auf die Dosierkammer-Ringnut 48.
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Die
Radialschwenkverlagerung der Arme 50 der Befüllmittel
B erfolgt zwangsgesteuert durch Ableitung von der Relativverlagerung
zwischen Dosierkammer D und Vorratskammer 16. Im Zuge dieser Relativverlagerung
stoßen
die Schaufelenden 49 gegen den trichterförmig schräg abfallenden
Kammerboden 20 bzw. auf den hier vorgesehenen Gleiteinsatz 26,
was die gewünschte
Auslenkung entgegen der Rückstellkraft
der Arme 50 bewirkt.
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Zufolge
dieser Ausgestaltung wird im tiefsten Punkt der Vorratskammer 16 geschöpft und
die Dosierkammer D befüllt,
was eine restlose Entleerung der Vorratskammer 16 ermöglicht.
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Die
Schaufelenden 49 treten unter Einschluss der mit der Substanz
befüllten
Ringnut 48 gegeneinander; bilden entsprechend eine geschlossene
Form für
die Ringnutöffnung,
so dass die eingebrachte Substanz nicht ausweichen kann. Die exakte Portionierung
ist hierdurch sichergestellt.
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Die
Befüllung
der Dosierkammer D erfolgt zu einem Punkt, in welchem die Verschlusskappe 4 noch
in Schraubeingriff zum Inhalatorgehäuse 2 steht.
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Infolge
der weiteren Schraubverlagerung der Verschlusskappe 4 zur
Abnahme derselben wird die Austragseinheit A entsprechend weiter
axial in Kappenabzugsrichtung verlagert, dies unter weiterer Herausverlagerung
des Mundstückes 3 aus
der zum Inhalatorgehäuse 2 bezogenen
abgesenkten Stellung in eine hierzu exponierte Lage. Die herbei
relative Verlagerung zum Inhalatorgehäuse 2 und entsprechend
zu dem feststehenden Stangenkörper 42 bewirkt
die Annäherung
des stangenkörperseitigen Austragsabschnittes 44 an
die die Austragsöffnung 14 des
Mundstückes 3 fußseitig
begrenzende Kammerdecke 18 und somit in den Wirkbereich
der seitlichen Mundstück-Lufteinlässe 15.
Einhergehend damit verlässt
die zunächst
noch von den Schaufelenden 49 der Befüllmittel B geschlossene Dosierkammer
D die Vorratskammer 16 und gelangt in den durchmesserangepassten
Bereich des Dichtabschnittes 27. Hierdurch ist eine verlustfreie Übergabe der
befüllten
Dosierkammer erreicht.
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Die
auch im Zuge dieser weiteren Axialverlagerung sich zunächst auf
dem Kammerboden 20 abstützenden
Befüllmittel-Schaufelenden 49 führen zu einem
Mitschleppen der Befüllmittel
B zusammen mit der gesamten Austragseinheit A, dies unter Überlaufen
der entsprechend sich in den Verlagerungsweg stellenden Radialwulst 53 des
Stangenkörpers 42, was
durch die elastische Ausgestaltung der Halterungsscheibe 52 ermöglicht ist.
Die Elastizität
dieser Halterungsscheibe 52 ist im Übrigen so eingestellt, dass
erst im Zuge der stumpfen Beaufschlagung der Schaufelenden 49 über den
Vorratskammerboden 20 eine ausreichende Kraft zur Überwindung
der Radialwulst 53 aufgebaut wird. Die auf die Schaufelenden 49 beim
Abgleiten und damit einhergehender Radialverschwenkung derselben
zur Beschaufelung der Dosierkammer D auftretenden Kräfte reichen
nicht aus, um die Haltekräfte
zwischen Halterungsscheibe 52 und Radialwulst 53 zu überwinden.
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Nach Überlaufen
der entsprechenden Radialwulst 53 verlieren die Befüllmittel
B ihren stützenden
Halt, zufolge dessen die Rückstellkräfte der
federnd ausgelegten Arme 50 zur Wirkung kommen. Die Befüllmittel
B stellen sich aufgleitend über
den Gleiteinsatz 26 wieder in ihre gestreckte Ursprungsstellung
zurück,
dies unter gleichzeitiger Axialverlagerung der Verdickungen 51 und
der diese tragenden Halterungsscheibe 52 (vgl. 6).
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Mit
Abschrauben der Verschlusskappe 4 ist eine Stellung erreicht,
in welcher das Mundstück 3 nahezu
gänzlich
in eine exponierte Stellung zum Inhalatorgehäuse 2 getreten ist.
Diese Stellung ist anschlagbegrenzt. Die an den Führungsabschnitt 22 radial
vorstehenden Vorsprünge 24 treten
gegen eine endseitig der diese aufnehmenden Führungsnuten 25 ausgebildete
Randkante.
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In
dieser Stellung hat die Dosierkammer D die Übergabestelle U erreicht. In
dieser Stellung ist die Dosierkammer D in der Ebene der übergabeabschnittseitigen
Stichkanäle 28 positioniert;
so entsprechend dem Luftströmungsweg
zugeführt.
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Durch
Abschrauben der Verschlusskappe 4 ist der Inhalator 1 automatisch
in die Bereitschaftsstellung verbracht. Es bedarf hiernach lediglich
der Auslösung
der Druckfeder 35 zum druckluftbeaufschlagten Ausstoßen der
abgeteilten Substanz aus dem Austragsabschnitt 44.
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Diese
Auslösung
kann durch den Benutzer selbst infolge der Erzeugung eines Saugunterdruckes
erfolgen. Dargestellt ist eine Ausführungsform, bei welcher die
Auslösung
der Druckfeder 35 durch Betätigen des das Festlegungsrohr 38 an
einer Axialbewegung hemmenden Rastringes 40 durch Druckbeaufschlagung
gemäß den in 7 dargestellten Pfeilen P erfolgt. Hierdurch
verlässt
der Rastring 40 die formschlüssige Verbindung zum Festlegungsrohr 38,
zufolge dessen die Vorspannung der Druckfeder 35 schlagartig
abgebaut wird, unter entsprechender Axialverlagerung des Luftkolbens 30.
Demzufolge wird die Luft in dem im Zuge der Kappenabschraubung um
ein Mehrfaches vergrößerten Luftvorratsraum 29 über die
tangential ausgerichteten Stichkanäle 28 des Übergabeabschnittes 21 ausgedrückt, was
eine Räumung
der Dosierkammer D unter positiver Beeinflussung der durch die tangentiale
Ausrichtung der Stichkanäle
hervorgerufene Kreisströmung
bewirkt. Das Luft-/Substanz-Gemisch strömt durch einen zwischen dem
Stangenkörper 42 und
der Innenwandung des Übergabeabschnitts 21 belassenen
Ringraum 54 in Richtung auf das freie Ende des Übergabeabschnitts 21,
um hier durch die quer ausgerichteten Radialöffnungen 46 in den
Luftkanal 45 zu treten.
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Der
Ringraum 54 ist fußseitig
zum Übergabeabschnittsende
hin mittels einer Dichtung 55 verschlossen.
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Die über den
Austragsabschnitt 44 in die Austragsöffnung 14 ausgedrückte Substanz
wird unter gleichzeitigem Einatmen und damit aufgebautem Saugluftstrom
inhaliert.
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Die
Axialverlagerung des Luftkolbens 30 ist anschlagbegrenzt.
In dieser Stellung tritt die ringförmige, radial äußere Kolbenfläche unterseitig
gegen die Führungsabschnittsdecke.
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Nach
erfolgter Inhalation wird der Inhalator 1 durch Aufschrauben
der Verschlusskappe 4 wieder in die Grundstellung gemäß 3 verbracht,
dies unter Mitnahme der gesamten Auftragseinheit A, so dass das
Mundstück 3 wieder
in die ursprünglich
abgesenkte Stellung zurückverfahren
wird. Im Zuge dieser Rückverlagerung
der Auftragseinheit A wird auch über
den fußseitigen
Radialkragen 13 des Mundstückes 3 das Festlegungsrohr 38 und über dieses
der Luftkolben 30 zwangsrückverlagert, bis in eine Stellung,
in welcher der Rastring 40 federbelastet in die Rastnut 39 des
Festlegungsrohres 38 fällt,
zur Rastfestlegung des Luftkolbens 30 unter der aufgebrachten
Federvorspannung.
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Auch
wird im Zuge der Rückverlagerung
der Austragseinheit A die Dosierkammer D wieder in den Bereich der
Vorratskammer 16 verbracht. Die Befüllmittel B nehmen zwangsgesteuert
unter Mitschleppung ihre Ausgangsstellung ein, in der deren Halterungsscheibe 52 wieder
in den Abschnitt zwischen die beiden Radialwulste 53 greift.
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Der
dargestellte Inhalator 1 weist zudem eine Zähleinrichtung
Z auf. Diese ist im Fußbereich
des Inhalatorgehäuses 2 vorgesehen
und weist zunächst einen
koaxial zur Achse x ausgerichteten Zahnkranz 56 auf, mit
außenliegend
aufgebrachter Skala 57, welche durch ein im Gehäuse 2 ausgearbeitetes Fenster 58 ablesbar
ist.
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Der
Zahnkranz 56 wirkt mit einem Zahnradgetriebe 59 zusammen,
welches aus zwei zueinander drehfest angeordneten Zahnrädern 60 und 61 besteht,
wobei ein kleineres Zahnrad 60 mit dem Zahnkranz 56 zusammenwirkt.
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Das
größere Zahnrad 61 wird
bei jedem Inhaliervorgang beaufschlagt, welche Beaufschlagung von
der zwangsläufigen
Axialverlagerung der Auftragseinheit A relativ zum Gehäuse 2 abgeleitet
wird. So ragt von dem zugeordneten Radialvorsprung 24 ein
Schaltfinger 62 nach unten ab, der das Zahnrad 61 nach
er folgter Inhalation und abschließendem Aufschrauben der Verschlusskappe 4 und
damit einhergehender Rückverlagerung
der Austragseinheit A beaufschlagt.
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Ein
solches Zählwerk
ist bspw. aus der nicht vorveröffentlichten
DE 102004042837 bekannt.
Hinsichtlich der Mechanik sowie der Wirkungsweise dieses Zählwerkes
wird auf den Inhalt dieser Patentanmeldung vollinhaltlich Bezug
genommen, auch zu dem Zwecke, Merkmale dieser Patentanmeldung in Ansprüche vorliegender
Erfindung mit einzubeziehen.
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Alle
offenbarten Merkmale sind (für
sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird
hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch
zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen.