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DE102005033397A1 - Inhalator für pulverförmige, insbesondere medizinische Substanzen - Google Patents

Inhalator für pulverförmige, insbesondere medizinische Substanzen Download PDF

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DE102005033397A1
DE102005033397A1 DE102005033397A DE102005033397A DE102005033397A1 DE 102005033397 A1 DE102005033397 A1 DE 102005033397A1 DE 102005033397 A DE102005033397 A DE 102005033397A DE 102005033397 A DE102005033397 A DE 102005033397A DE 102005033397 A1 DE102005033397 A1 DE 102005033397A1
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Germany
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chamber
substance
metering chamber
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DE102005033397A
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Alfred Von Schuckmann
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Individual
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Priority to US11/988,858 priority patent/US20090260626A1/en
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Inhalator (1) für pulverförmige, insbesondere medizinische, Substanzen (17), mit einem zu einem Mundstück (3) führenden Luftkanal (45), einer Vorratskammer (16) für die Substanz (17) und einer bewegten Dosierkammer (D) zum Abteilen einer bestimmten Substanzmenge aus der Vorratskammer (16) in den Bereich einer Übergabestelle (U) an den Luftstrom, wobei ein die Dosierkammer (D) schaufelartig beladendes Befüllmittel (B) durchgreifend durch den Substanzvorrat auf die Dosierkammer (D) hinbewegt wird. Um einen Inhalator der in Rede stehenden Art in baulich einfacher Weise so auszugestalten, dass eine einfache, hinsichtlich der Abteilung einer reproduzierbaren Substanzmenge funktionssichere Handhabung gegeben ist, wird vorgeschlagen, dass die schaufelartige Beladung durch das Befüllmittel (B) aus einer Relativbewegung zwischen der Dosierkammer (D) und der Vorratskammer (16) abgeleitet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft zunächst einen Inhalator für pulverförmige, insbesondere medizinische Substanzen, mit einem zu einem Mundstück führenden Luftkanal, einer Vorratskammer für die Substanz und einer bewegten Dosierammer zum Abteilen einer bestimmen Substanzmenge aus der Vorratskammer in den Bereich einer Übergabestelle an den Luftstrom, wobei ein die Dosierkammer schaufelartig beladendes Befüllmittel durchgreifend durch den Substanzvorrat auf die Dosierkammer hin bewegt wird.
  • Ein Inhalator der in Rede stehenden Art ist bspw. durch die DE 10106 788 A1 bekannt. Die Dosierkammer ist hierbei gebildet durch eine Lochplatte, wobei die Abteilung einer reproduzierbaren Substanzmenge durch Relativverlagerung eines Schöpfteiles zu dem den Substanzvorrat durchgreifenden Befüllmittels erreicht wird. Letzteres ist in Art einer überlaufbaren Prallwand ausgeformt. Die Verlagerung zur Abteilung der bestimmten Substanzmenge wird abgeleitet von einer durchzuführenden Drehbewegung einer Handhabe.
  • Im Hinblick auf den zuvor beschriebenen Stand der Technik wird eine technische Problematik der Erfindung darin gesehen, einen Inhalator der in Rede stehenden Art in baulich einfacher Weise so auszugestalten, dass eine einfache, hinsichtlich der Abteilung einer reproduzierbaren Substanzmenge funktionssichere Handhabung gegeben ist.
  • Diese Problematik ist zunächst und im Wesentlichen durch den Gegenstand des Anspruches 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, dass die schaufelartige Beladung durch das Befüllmittel aus einer Relativbewegung zwischen der Dosierkammer und der Vorratskammer abgeleitet ist. Zufolge solcher Ausgestaltung ist ein baulich einfacher, funktionssicherer Inhalator erzielt. Die schaufelartige Beladung durch das Füllmittel erfolgt bspw. allein durch Ableitung einer Rela tivbewegung zur Verlagerung der Dosierkammer aus einer Füllposition in die Übergabeposition, welche Relativbewegung auch zwangsgesteuert erfolgen kann, so weiter bspw. im Zuge der Inbetriebnahme des Inhalators. Die Relativverlagerung der Dosierkammer zur Vorratskammer erfolgt hierbei bevorzugt geradlinig bspw. entlang einer Inhalator-Längsachse. Die schaufelnde Bewegung des Füllmittels hingegen erfolgt bevorzugt winkelversetzt hierzu.
  • Die Gegenstände der weiteren Ansprüche sind nachstehend in Bezug zu dem Gegenstand des Anspruches 1 erläutert, können aber auch in ihrer unabhängigen Formulierung von Bedeutung sein.
  • So ist in einer Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes vorgesehen, dass die Relativbewegungen der Dosierkammer einerseits und des Befüllmittels andererseits im Wesentlichen in zueinander senkrechten Richtungen relativ zu der Vorratskammer erfolgen. So wird bevorzugt eine Verlagerung der Dosierkammer entlang einer zentralen ggf. senkrechten Inhalatorachse, während das Befüllmittel sich um eine quer hierzu erstreckende (horizontale) Achse bewegbar ist. Es ist weiter das Befüllmittel so angelenkt, dass bei einer Relativbewegung zwischen der Dosierkammer und der Vorratskammer dieses durch den Substanzvorrat durchgreifend durch bevorzugte Radialverlagerung eine schaufelartige Beladung der Dosierkammer bewirkt, dies weiter mit einer stets reproduzierbaren Substanzmenge. Die Dosierkammer ist bevorzugt in einem die Vorratskammer durchsetzenden Stangenkörper ausgebildet, wobei weiter die Durchsetzung bevorzugt zentral erfolgt. Entsprechend sind zur Abteilung der Substanzmenge sowohl die Dosierkammer als auch das zugehörige Befüllmittel innerhalb der Vorratskammer angeordnet, zufolge der Relativbewegungen der Einzelteile zueinander zugleich eine stete Auflockerung der bevorrateten Substanz in der Vorratskammer erreicht wird. Der Stangenkörper bildet zugleich einen Leitungsabschnitt aus. Letzterer führt zu dem Inhalator-Mundstück zur möglichen Ausräumung der Vorratskammer mittels Saugluftbeaufschlagung im Zuge des Einatmens. Die Dosierkammer ist hierbei hermetisch getrennt zu dem Leitungsabschnitt. Hierbei ist sichergestellt, dass vor einer vollständigen und exakten Befüllung die Dosierkammer nicht durch Saugluftbeaufschlagung ausgeräumt werden kann. Dies ist bspw. durch eine einseitige Abdichtung des Leitungsabschnittes zur Umgebung hin bis zur Bereitschaftsstellung des Inhalators erreicht. Das schaufelartige Befüllmittel ist an einem die Dosierkammer ausbildenden Körper angebunden, so weiter bspw. an dem zugleich den Leitungsabschnitt bildenden Stangenkörper. Entsprechend ist zumindest zunächst das Befüllmittel fest an dem die Dosierkammer ausbildenden Körper angebunden, zufolge dessen bei einer Relativbewegung zwischen der Dosierkammer und der Vorratskammer das Befüllmittel zusammen mit der Dosierkammer, so weiter insbesondere entlang der zentralen Inhalatorachse mitgeschleppt wird. Die Bewegung des Befüllmittels auf die Dosierkammer hin erfolgt zufolge einer Schrägstellung der Vorratskammerwandung in Bezug auf die Bewegungsrichtung der Dosierkammer, welche schräggestellte Vorratskammerwandung eine Zwangssteuerung des Befüllmittels in Richtung auf die Dosierkammer bewirkt. Infolge dessen erfolgt die schaufelartige Beladung der Dosierkammer mit der Substanz, deren reproduzierbare Menge in Abhängigkeit steht zur Größe der Dosierkammer. Die Zwangssteuerung des Befüllmittels erfolgt bevorzugt von radial außen nach radial innen in Richtung auf die bevorzugt an dem Stangenkörper ausgebildete Dosierkammer. In einer bevorzugten Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes ist die Dosierkammer wandungsaußenseitig des Stangenkörpers als Ringnut ausgebildet. Die Ringnut erstreckt sich hierbei bevorzugt in einer Ebene quer zur Stangenerstreckung. Es sind bevorzugt vier Befüllmittel vorgesehen, welche gemeinsam an dem die Dosierkammer ausbildenden Körper angebunden sind und über die Schrägstellung der Vorratskammerwandung in Richtung auf die Dosierkammer-Abschnitte zwangsverlagert werden. Diese Befüllmittel sind um die Achse des Stangenkörpers winkelgleich zueinander beabstandet platziert und bilden in der Befüllstellung einen zumindest im direkten Zuordnungsbereich zur Dosierkammer-Ringnut einen geschlossenen Ring. Die in Richtung der Dosierkammer gedrängte Substanz kann entsprechend nicht ausweichen, wodurch eine exakte, reproduzierbare Substanzmenge abteilbar ist. Die Befüllmittel sind weiter bevorzugt aus einem elastischen Kunststoff oder dergleichen hergestellt, so dass nach einem Aufheben der zwangsgesteuerten Einwärtsverlagerung in Richtung auf die Dosierkammer eine Aufhebung der Beaufschlagung durch die schräggestellten Wandungen die rückfedernde Bewegung der Befüllmittel in ihre Ausgangsstellung zufolge haben. Dies kann bspw. dadurch gelöst sein, dass die Befüllmittel mit dem Dosierkammer-Körper überlaufbar rastverbunden sind. Im Zuge der Relativbewegung zwischen der Dosierkammer und der Vorratskammer und der damit einhergehenden Beaufschlagung der Befüllmittel zur Einschwenkung derselben nach radial innen, wird die Relativbewegung zwischen Dosierkammer und Vorratskammer weiter geführt, zur Verlagerung der Dosierkammer in die Übergabestelle an den Luftstrom. Hierbei überläuft das Befüllmittel den Rastanbindungsbereich zum Dosierkammer-Körper, bspw. Stangenkörper, zufolge der daraufhin freigegebenen Federkraft das zangenarmartige Befüllmittel sich wieder in die Ausgangsstellung zurückbewegt. Nach erfolgter Inhalation und entsprechender abschließender Rückverlagerung von Dosierkammer und Vorratskammer in die Ausgangsposition wird das Befüllmittel von dem Dosierkammer-Körper wieder rastend eingefangen.
  • Die Erfindung betrifft des Weiteren einen Inhalator für pulverförmige, insbesondere medizinische Substanzen, mit einem zu einem Mundstück führenden Luftkanal, einer Vorratskammer für die Substanz und einer jedenfalls linear bewegten Dosierkammer zum Abteilen einer bestimmten Substanzmenge aus der Vorratskammer und Verbringen der Substanzmenge in eine Übergabeposition, zur Übergabe an den Luftstrom, wobei weiter durch Entlasten einer Druckfeder ein Druckluftstrom erzeugbar ist, zum Ausblasen der Substanz aus der Dosierkammer unabhängig von einem Ansaugen.
  • Ein Inhalator der in Rede stehenden Art ist bspw. aus der DE 40 27 391 A1 bekannt. Die auszugebende Substanzmenge in der Dosierkammer wird durch Linearverlagerung derselben mittels einer Drucktaste in die Übergansposition verbracht, wobei im Zuge dieser Linearverlagerung der Dosierkammer zugleich ein Verlagerungsmaß für einen Luftkolben freigestellt wird, welcher Luftkolben einen Luftvorratsraum beaufschlagt. Durch Auslösen der Federkraft einer den Luftkolben beaufschlagenden Druckfeder wird ein Druckluftstrom erzeugt, der die abgeteilte Substanz aus der Dosierkammer in Richtung des Luftkanals ausbläst.
  • Im Hinblick auf den zuvor beschriebenen Stand der Technik wird eine technische Problematik der Erfindung darin gesehen, einen Inhalator der in Rede stehenden Art in baulich einfacher Weise handhabungstechnisch einfach und funktionssicher auszugestalten.
  • Diese Problematik ist zunächst und im Wesentlichen durch den Gegenstand des Anspruches 11 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, dass der Inhalator mit einer Verschlusskappe zu verschließen ist und dass im Zuge des Aufsetzens der Verschlusskappe auf den Inhalator die Druckfeder gespannt wird. Zufolge dieser Ausgestaltung ist ein handhabungstechnisch einfacher und funktionssicherer Inhalator geschaffen. Darüber hinaus ist eine baulich einfache Lösung hierdurch erreicht. Der Inhalator verfügt über eine Schutzkappe, die das zum Mund zu führende Mundstück bei Nichtgebrauch schützend überdeckt. Entsprechend bedarf es eines Abnehmens der Schutzkappe um den Inhalator nutzen zu können. Die Relativbewegung zwischen Verschlusskappe und dem Inhalator wird zur Spannung der Druckfeder genutzt. Das Aufsetzen der Verschlusskappe auf den Inhalator nach erfolgter Inhalation bewirkt automatisch die Spannung der Druckfeder für den nächsten Gebrauch. Wird diesbezüglich eine Schraub-Verschlusskappe genutzt, so ist hierdurch eine handhabungstechnisch einfache Kraftübertragung zur Spannung der Druckfeder erreichbar. Da Inhalatoren der in Rede stehenden Art auch in Notfällen Anwendung finden, erweist sich die Maßnahme, die Druckfeder vorab nach dem letzten Gebrauch bereits zu spannen, als wesentlicher Vorteil hinsichtlich der Handhabung.
  • Die Gegenstände der weiteren Ansprüche sind nachstehend in Bezug zu dem Gegenstand des Anspruchs 11 erläutert, können aber auch in ihrer unabhängigen Formulierung von Bedeutung sein. So wird weiter vorgeschlagen, dass im Zuge des Aufsetzens der Verschlusskappe auf den Inhalator die Dosierkammer in die Befüllungs-Ausgangsstellung bewegt wird. Die Dosierkammer liegt entsprechend in der Nichtbenutzungsstellung des Inhalators bevorzugt in dem mit der zu inhalierenden, pulverförmigen Substanz befüllten Vorratsraum ein. Dies weiter in einer Stellung, in welcher ein Luftströmungsweg nach außen zur Umgebung hin verschlossen ist. Zufolge dessen ist in der Nichtbenutzungsstellung die Dosierkammer sogleich vor eindringender Luftfeuchte geschützt. Einem Verklumpen der in die Dosierkammer einzubringenden Substanzmenge ist hierdurch entgegengewirkt. Bevorzugt wird im Zuge des Abnehmens der Verschlusskappe die Dosierkammer zu einem mittels der Druckfeder beaufschlagbaren Luftvorratsraum bewegt. Zufolge dieser Ausgestaltung bedarf es zur Handhabung des Inhalators im Wesentlichen lediglich der Bedienung der Verschlusskappe, so zunächst durch Aufschrauben derselben auf den Inhalator zur Vorspannung der Druckfeder und im Zuge der Inbetriebnahme des Inhalators durch Abschrauben der Verschlusskappe zur Verlagerung der abgeteilten Substanzmenge in den Strömungsweg bzw. in Richtung auf den druckfederbeaufschlagbaren Luftvorratsraum. Im Zuge der Inbetriebnahme kann durch die Abnahme der Verschlusskappe zugleich ein Befüllen der Dosierkammer mittels eines schaufelartig wirkenden Befüllmittels erfolgen. Es liegt eine sehr einfache Handhabung des Inhalators vor. Bereits unmittelbar nach Abnehmen der Verschlusskappe vom Inhalator ist dieser sofort zur Inhalation der abgeteilten Substanzmenge bereit. Es bedarf keiner weiteren, ggf. umständlichen Handhabung des Inhalators. Der Luftvorratsraum bildet sich im Zuge des Ab nehmens der Verschlusskappe zwischen einem durch die Druckfeder beaufschlagten Luftkolben und einer Kolbenaufnahmewandung. Der Luftvorratsraum steht weiter strömungstechnisch in Verbindung mit dem zum Mundstück führenden Luftkanal, wobei weiter die mit einer Substanzmenge befüllte Dosierkammer in den Weg zwischen Luftvorratsraum und Mundstück bringbar ist. So wird bevorzugt die Dosierkammer vor Auslösung der Druckfeder in radialer Überdeckung zu dem Luftvorratsraum angeordnet, wobei weiter die Dosierkammer mit einem Leitungsabschnitt kommuniziert, durch welchen das Luft-/Substanz-Gemisch in Richtung auf das Mundstück austragbar ist, wobei die Druckluft aus dem Luftvorratsraum die Dosierkammer räumend durch eine zu der Dosierkammer distanziert angeordneten Radialöffnung in die Leitung einströmen kann, zufolge dessen mittels der Druckluft die Substanz aus der Dosierkammer gezielt ausgedrückt wird. Die Räumung der Dosierkammer wird weiter dadurch unterstützt, dass die Druckluft aus dem Luftvorratsraum in tangentialer Ausrichtung die Dosierkammer anströmt. Bei einer vorgeschlagenen Ausgestaltung der Dosierkammer als Ringnut wird hierdurch eine Art Kreisströmung erzielt. Hierdurch ist eine restlose Entleerung der Dosierkammer erreicht, was Bedingung ist für die exakte Dosierung des zu übertragenen Medikaments. Die Dosierkammer und die Leitung sind bevorzugt in einem relativ zu dem Inhalatorgehäuse feststehenden, zentralen Stangenkörper angeordnet. Dieser ist weiter bevorzugt zentral koaxial zum Inhalatorgehäuse ausgerichtet. Die Auslösung der den Luftkolben beaufschlagenden Druckfeder kann durch Betätigen einer Auslösetaste erfolgen. Die Druckfeder bzw. der Luftkolben ist in der Bereitschaftsstellung nach Abnahme der Verschlusskappe in der gespannten Stellung rastgehaltert. Durch Betätigen der Auslösetaste wird diese Rast aufgehoben. Eine weitere Vereinfachung der Handhabung ist dadurch erreicht, dass die Auslösung der Druckfeder durch den Benutzer selbst in Folge der Erzeugung eines Saugunterdruckes erfolgt. So ist die Auslösung in einfachster Weise durch kräftiges Einatmen erreicht, zufolge dessen auch si chergestellt ist, dass der Nutzer die erforderliche Strömungsgeschwindigkeit beim Einatmen erbringt.
  • Die Erfindung ist nachstehend anhand der beigefügten Zeichnung, die lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellt, näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 den Inhalator mit aufgesetzter Verschlusskappe in perspektivischer Darstellung;
  • 2 den Inhalator in der Bereitschaftsstellung nach Abnahme der Verschlusskappe;
  • 3 den Längsschnitt gemäß der Linie III-III in 1, die verschlossene Grundstellung des Inhalators betreffend;
  • 4 eine der 3 entsprechende Schnittdarstellung, jedoch eine Zwischenstellung im Zuge des Abnehmens der Verschlusskappe betreffend, in welcher Zwischenstellung eine Beladung der Dosierkammer mittels eines Befüllmittels erfolgt;
  • 5 die Herausvergrößerung des Bereiches V in 4;
  • 6 den Schnitt gemäß der Linie VI-VI in 5;
  • 7 eine weitere Schnittdarstellung gemäß der Darstellung in 3, jedoch nach Abnahme der Verschlusskappe und damit erreichter Bereitschaftsstellung des Inhalators;
  • 8 den Querschnitt gemäß der Linie VIII-VIII in 7;
  • 9 eine der 7 entsprechende Schnittdarstellung, jedoch nach Auslösen einer einen Luftvorratsraum beaufschlagenden Druckfeder und damit einhergehendem Ausblasen der abgeteilten Substanz durch das Mundstück;
  • 10 die Herausvergrößerung des Bereiches X in 9;
  • 11 den Schnitt gemäß der Linie XI-XI in 10.
  • Der dargestellte Inhalator 1 ist als bequem mitführbares Taschengerät realisiert. Formbestimmend ist hierbei ein zylindrisches Gehäuse 2. Insgesamt weist der Inhalator 1 einen rotationssymmetrischen Aufbau auf.
  • Das insgesamt hohlzylindrische Gehäuse 2 nimmt im Bereich eines benutzungsseitigen offenen Endes ein in Axialrichtung des Inhalator 1 verlagerbares Mundstück 3 auf. Dieses ist mundgerecht abgeflacht und verharrt in einer Nichtbenutzungsstellung des Inhalators 1 gemäß der Darstellung in 3 in einer abgesenkten Position, in welcher das Mundstück 3 nur partiell über dem zugewandten Gehäuserand des Inhalators 1 übersteht.
  • Bestandteil des Inhalators 1 ist weiter eine Verschlusskappe 4. Diese weist gleichfalls eine zylindrische Gestalt auf, mit einem Außendurchmesser, der dem maximalen Außendurchmesser des Inhalator-Gehäuses 2 entspricht. Die Verschlusskappe 4 überfängt das Gehäuse 2 im Bereich eines angepasst durchmesserverringerten Bereiches des Gehäuses. Es ergibt sich etwa im unteren Drittel des Gehäuses 2 ein stufenartiger Radialversatz der Gehäusewandung 5 nach außen. Die hierdurch ausgeformte Gehäusestufe 5 formt eine Anschlagfläche für die Verschlusskappe 4 aus.
  • Die Verschlusskappe 4 ist mit dem Inhalatorgehäuse 2 schraubverbunden, wozu die Verschlusskappe 4 innenwandig ein Innengewinde 7 und zugeordnet die Gehäusewandung 5 ein Außengewinde 8 aufweist. Es handelt sich hierbei um ein steil ansteigendes Gewinde.
  • Die Verschlusskappe 4 dient nicht nur dem Verschluss des Inhalatorgehäuses 2 und dem Schutz des Mundstückes 3 sondern vielmehr darüber hinaus auch zur Vorbereitung des Inhalators 1 auf die zu erfolgende Substanzabgabe. Hierzu weist die Verschlusskappe 4 innenseitig einen koaxial zur Gesamtachse x-x ausgerichteten, ringwandförmigen Mitnehmer 9 auf, der unterseitig der das Mundstück 3 überragenden Verschlusskappen-Decke 10 angebunden ist. Dieser Mitnehmer 9 besitzt im Bereich des von der Decke 10 abgewandten freien Endes einen nach radial innen ragenden Mitnahmewulst 11. Dieser greift in der Nicht-Bereitschaftsstellung des Inhalators 1 in eine fußseitige Ringnut 12 des Mundstückes 3 ein. Unterseitig dieser Ringnut 12 geht die Mundstückwandung über in einen sich radial erweiternden Kragen, der zugleich eine Stützfläche für den verschlusskappenseitigen Mitnehmer 9 bildet.
  • Das Mundstück 3 formt in üblicher Weise eine zentrale Austragsöffnung 14 aus. Fußseitig dieser zentralen Austragsöffnung 14 sind in der Mundstückwandung radial ausgerichtete Lufteinlässe 15 ausgebildet. Diese sind in einer Benutzungsstellung zur Umgebung hin geöffnet.
  • An dem Mundstück 3 ist fußseitig eine Vorratskammer 16 für die pulverförmige, insbesondere medizinische Substanz 17 gefesselt. Die Vorratskammer 16 ist als rotationssymmetrisches Bauteil geformt und im Bereich einer oberen, dem Mundstück 3 zugewandten Randkante fußseitig des Mundstückes 3 formschlussgehaltert.
  • Eine senkrecht zur Rotationsachse x ausgerichtete Kammerdecke 18 bildet den oberen Abschluss der Vorratskammer 16 und zugleich den fußseitigen Abschluss der mundstückseitigen Austragsöffnung 14.
  • Die Vorratskammerwandung 19 geht in den der Kammerdecke 18 abgewandten Bereich über in einen schräg nach radial innen abfallenden Bodenabschnitt 20. Dieser ist insgesamt trichterförmig ausgebildet, mit einem Neigungswinkel von etwa 45°.
  • Dieser Kammerboden 20 geht über in einen materialeinheitlich angeformten, zentral angehängten, rohrförmigen Übergabeabschnitt 21. Dieser erstreckt sich koaxial zur Rotationsachse x mit einem Innendurchmesser, der etwa einem Viertel des Innendurchmessers der Vorratskammer 16 entspricht.
  • Radial umfasst wird der Übergabeabschnitt 21 durch einen topfförmigen, koaxial ausgerichteten Führungsabschnitt 22. Dieser erstreckt sich in etwa über die gesamte axiale Länge des Übergabeabschnittes 21 und ist im fußseitigen Bereich der Kammerwandung 19 an der Vorratskammer 16 und über diese an dem Mundstück 3 bewegungsgefesselt. Führungsabschnitt 22, Vorratskammer 16 und Mundstück 3 sind demzufolge als nichttrennbare Einheit zu betrachten, die insgesamt entlang der Achse x bewegbar sind.
  • Zur Bildung einer Verdrehsicherung der aus Mundstück 3, Vorratskammer 16 mit angeformten Übergabeabschnitt 21 und Führungsabschnitt 22 gebildeten Austragseinheit A weist der Führungsabschnitt 22 unterhalb einer durch eine quer zur Achse x ausgerichteten Führungsabschnittsdecke 23 angeordnete Radialvorsprünge 24 auf. Diese greifen in entsprechend positionierte, parallel zur Achse x-x verlaufende Führungsnuten 25 in der Gehäusewandung 5.
  • Der Kammerboden 20 ist kammerseitig, d.h. der aufgenommenen Substanz 17 zugewandt von einem formangepassten, entsprechend gleichfalls trichterförmigen Gleiteinsatz 26 überdeckt. Dieser ist im Bereich des Kammerbodens 20 formschlüssig gehaltert und erstreckt sich weiter in koaxialer Ausrichtung zur Achse x bis in den Übergabeabschnitt 21 hinein, dies bei gegenüber dem Übergabeabschnitt 21 verringertem Innendurchmesser. Dieser zylinderabschnittförmige Bereich des Gleiteinsatzes 26 bildet zugleich einen Dichtabschnitt 27.
  • Unterhalb dieses Dichtabschnittes 27, d.h. der Vorratskammer 16 abgewandt ist die Wandung des Übergabeabschnittes 21 mit tangential ausgerichtete Stichkanälen 28 versehen. Diese münden radial außen in einen Luftvorratsraum 29.
  • In dem zwischen dem Übergabeabschnitt 21 und dem koaxial hierzu ausgerichteten Führungsabschnitt 22 belassenen Ringraum greift ein koaxial ausgerichteter, rotationssymmetrisch ausgeformter Luftkolben 30 ein. Dieser ist in Achsrichtung betrachtet mit einer gestuften Kolbenfläche ausgeformt, so zunächst mit einer radial äußeren Kolbenringfläche, die nach radial außen über eine Dichtlippe 31 gegen die Innenwandung des Führungsabschnittes 22 abdichtet. Von diesem ringförmigen Kolbenabschnitt 32 ausgehend erstreckt sich ein koaxial ausgerichteter Rohrabschnitt 33 den Übergabeabschnitt 21 umfassend bis in einen den Übergabeabschnitt 21 überragenden Bereich, in welchem sich nach radial innen die Kolbenfläche fortsetzt.
  • Die gesamte Austragseinheit A ist in Achsausrichtung relativ zu dem Luftkolben 30 bewegbar, zufolge dessen auch das Volumen des zwischen Führungsabschnitt 22, Übergabeabschnitt 21 und Luftkolben 30 gebildeten Luftvorratsraumes 29 veränderbar ist.
  • Die Topfwandung 33 des Luftkolbens 30 ist von einer koaxial ausgerichteten, materialeinheitlich an den Luftkolben 30 angebundenen Wandung 34 umfasst.
  • In dem zwischen dieser und der Topfwandung 33 belassenen Ringraum ist eine Druckfeder 35 aufgenommen, die sich einerends an einem die Wandung 34 mit der Topfwandung 33 verbindenden Deckenabschnitt des Luftkolbens 30 und andernends an einem Bodenabschnitt 36 des Inhalatorgehäuses 2 abstützt.
  • Von der die Druckfeder 35 umfassenden Wandung 34 gehen diametral gegenüberliegende, radial abragende Mitnahmezapfen 37 aus. Diese greifen in ein radial außen den Führungsabschnitt 22 sowie die Vorratskammer 16 umfassendes Festlegungsrohr 38 formschlüssig ein, welches Festlegungsrohr 38 sich annähernd von dem Gehäuseboden 36 ausgehend bis unterhalb des Mundstückfußes erstreckt. In dem dem Mundstück 3 zugewandten Endabschnitt ist das Festlegungsrohr 38 außenwandig mit einer umlaufenden Rastnut 39 versehen. In diese Rastnut 39 greift ein radial nach innen federnd belasteter Rastring 40 ein, zur rastenden Festlegung des Luftkolbens 30 über das Festlegungsrohr 38 gegen Axialverlagerung.
  • Der Rastring 40 ist in der Inhalator-Gehäusewandung 5 festgelegt und weist einen im Wesentlichen kreisringförmigen Grundriss auf, wobei diametral gegenüberliegende Abschnitte des Rastringes 40 im Bereich von gehäusewandungsaußenseitig ausgeformten, fingerangepassten Einbuchtungen 41 zur radialen Druckbeaufschlagung freiliegen. Eine beidseitige Druckbeaufschlagung des Rastringes 40, bspw. mittels Zeigefinger und Daumen nach radial innen führt zu einer entsprechenden Radialverlagerung der im Grundriss etwa um 90° versetzt zu diesen Beaufschlagungsabschnitten angeordneten Rastringabschnitte nach außen, infolge dessen eine Freigabe des rastgehalterten Festlegungsrohres 38 erfolgt.
  • Das Inhalatorgehäuse 2 ist ferner zentral entlang der Rotationsachse x durchsetzt von einem Stangenkörper 42. Dieser ist fußseitig im Bereich des Gehäusebodens 36 gefesselt und durchsetzt von hier ausgehend zunächst den radial inneren Bereich des Luftkolbens 30. Eine im Durchtrittsbereich vorgesehene weitere Dichtlippe 43 tritt gegen die Mantelwandung des Stangenkörpers 42 zur weiteren Abdichtung des Luftvorratsraumes 29.
  • Der Stangenkörper 42 durchsetzt weiter den Übergabeabschnitt 21, hiernach die Vorratkammer 16 und abschließend das Mundstück 3 im Bereich der Austragsöffnung 14 und formt endseitig, d.h. im Bereich des dem Mundstück 3 zugeordneten freien Endes einen düsenartigen Austragsabschnitt 44 aus. Der Stangenkörper 42 ist zentral durchsetzt von einem stichkanalartigen Luftkanal 45, der sich ausgehend von dem Austragsabschnitt 44 in einer Nichtnutzungsstellung gemäß der Darstellung in 3 bis in den Bereich des durch den Dichtabschnitt 27 abgeschirmten Bereich des Übergabeabschnittes 21 erstreckt. Hier öffnet sich der Luftkanal 45 T-förmig; formt entsprechend sich nach radial außen erstreckende Radialöffnungen 46 aus. Es sind fünf solcher Radialöffnungen 46 gleichmäßig um die Luftkanalachse angeordnet vorgesehen.
  • Im Bereich der von dem Stangenkörper 42 durchsetzten Kammerdecke 18 ist eine doppellippige Abstreifdichtung 47 gehaltert, die gegen die Außenwandung des Stangenkörpers 42 wirkt.
  • Etwa mittig des Erstreckungsabschnittes innerhalb der Vorratskammer 16 – mit Bezug auf die in 3 dargestellte Nichtbenutzungsstellung – trägt der Stangenkörper 42 eine Dosierkammer D. Diese ist als in einer Ebene senkrecht zur Achse x verlaufende, mantelaußenwandig des Stangenkörpers 42 ausgeformte Ringnut 48 gebildet. Diese ist in ihrer radialen Tiefe so bemessen, dass zwischen der Ringnut 48 und dem zentralen Luftkanal eine massive Materialwandung verbleibt.
  • Zur Beladung der Dosierkammer D bzw. der Ringnut 48 sind Befüllmittel B vorgesehen. Diese weisen zur Beladung Schaufelabschnitte 49 auf, die über e lastisch ausweichbare und rückstellbare Arme 50 unterseitig der Kammerdecke 18 aufgehängt sind derart, dass die Befüllmittel B den Substanzvorrat in der Vorratskammer 16 durchgreifen. Es sind vier solcher Befüllmittel B vorgesehen, die winkelgleichmäßig zueinander versetzt um den Stangenkörper 42 plaziert sind.
  • Die den Schaufelenden 49 abgewandten Endabschnitte der Arme 50 tragen radial nach innen weisende Verdickungen 51, die eine den Stangenkörper 42 umschließende Halterungsscheibe 52 aufnehmen. Die bevorzugt aus einem elastischen Plastomer oder aus einem Gummimaterial bestehende Halterung 52 weist einen zentralen Lochdurchmesser auf, der angepasst ist an den Außendurchmesser des Stangenkörpers 42.
  • In der Grundstellung, d.h. in der Nichtbereitschaftsstellung liegen die Befüllmittel B mit den Verdickungen 51 unterseitig an der Kammerdecke 18 an. Wobei die Halterungsscheibe 52 mit Bezug zu dem Stangenkörper 42 eine Position zwischen zwei in Achsrichtung zueinander beabstandeten, aus der Stangenkörperwandung herausgearbeiteten Radialwulsten 53 eingenommen hat.
  • Die axiale Länge des Stangenkörpers 42 ist des Weiteren so gewählt, dass der endseitig vorgesehene Austragungsabschnitt 44 über die freie Randkante des Mundstückes 3 ragend sich unmittelbar unterhalb der Verschlusskappen-Decke 10 erstreckt.
  • Die Funktionsweise des Inhalators 1 ist wie folgt:
    Die Inbetriebnahme des Inhalators 1 erfolgt mit Abschrauben der Verschlusskappe 4. Im Zuge dieses Abschraubvorganges und der damit einhergehenden Axialverlagerung der Verschlusskappe 4 wird über den kappenseitigen Mit nehmer 9 die gesamte Austragseinheit A über dasselbe Axialmaß entlang der Achse x verlagert.
  • Der rückwärtig durch die bereits vorgespannte Druckfeder 35 beaufschlagte Luftkolben 30 verbleibt zufolge der Rastverbindung zwischen Rastring 40 und Festlegungsrohr 38 in seiner Ausgangsstellung. Entsprechend vergrößert sich zufolge der Axialverlagerung der Austragseinheit A der Luftvorratsraum 29 vor dem Luftkolben 30.
  • Im Zuge der Axialverlagerung infolge der Kappendrehung bewegt sich der Vorratsraum 16 relativ zu der Dosierkammer D. In einer Position gemäß der Darstellung in 4, in welcher der trichterförmige Kammerboden 20 mit geringem Abstand unterhalb der Dosierkammer D angeordnet ist, erfolgt die Beschaufelung der Dosierkammer D mit einer reproduzierbaren Menge der Substanz 17. Dies geschieht durch Verschwenken der elastisch aufgehängten Arme 50 nach radial innen unter schöpfendem Transport der durchgriffenen Substanz 17 mittels der Schaufelenden 49 in Richtung auf die Dosierkammer-Ringnut 48.
  • Die Radialschwenkverlagerung der Arme 50 der Befüllmittel B erfolgt zwangsgesteuert durch Ableitung von der Relativverlagerung zwischen Dosierkammer D und Vorratskammer 16. Im Zuge dieser Relativverlagerung stoßen die Schaufelenden 49 gegen den trichterförmig schräg abfallenden Kammerboden 20 bzw. auf den hier vorgesehenen Gleiteinsatz 26, was die gewünschte Auslenkung entgegen der Rückstellkraft der Arme 50 bewirkt.
  • Zufolge dieser Ausgestaltung wird im tiefsten Punkt der Vorratskammer 16 geschöpft und die Dosierkammer D befüllt, was eine restlose Entleerung der Vorratskammer 16 ermöglicht.
  • Die Schaufelenden 49 treten unter Einschluss der mit der Substanz befüllten Ringnut 48 gegeneinander; bilden entsprechend eine geschlossene Form für die Ringnutöffnung, so dass die eingebrachte Substanz nicht ausweichen kann. Die exakte Portionierung ist hierdurch sichergestellt.
  • Die Befüllung der Dosierkammer D erfolgt zu einem Punkt, in welchem die Verschlusskappe 4 noch in Schraubeingriff zum Inhalatorgehäuse 2 steht.
  • Infolge der weiteren Schraubverlagerung der Verschlusskappe 4 zur Abnahme derselben wird die Austragseinheit A entsprechend weiter axial in Kappenabzugsrichtung verlagert, dies unter weiterer Herausverlagerung des Mundstückes 3 aus der zum Inhalatorgehäuse 2 bezogenen abgesenkten Stellung in eine hierzu exponierte Lage. Die herbei relative Verlagerung zum Inhalatorgehäuse 2 und entsprechend zu dem feststehenden Stangenkörper 42 bewirkt die Annäherung des stangenkörperseitigen Austragsabschnittes 44 an die die Austragsöffnung 14 des Mundstückes 3 fußseitig begrenzende Kammerdecke 18 und somit in den Wirkbereich der seitlichen Mundstück-Lufteinlässe 15. Einhergehend damit verlässt die zunächst noch von den Schaufelenden 49 der Befüllmittel B geschlossene Dosierkammer D die Vorratskammer 16 und gelangt in den durchmesserangepassten Bereich des Dichtabschnittes 27. Hierdurch ist eine verlustfreie Übergabe der befüllten Dosierkammer erreicht.
  • Die auch im Zuge dieser weiteren Axialverlagerung sich zunächst auf dem Kammerboden 20 abstützenden Befüllmittel-Schaufelenden 49 führen zu einem Mitschleppen der Befüllmittel B zusammen mit der gesamten Austragseinheit A, dies unter Überlaufen der entsprechend sich in den Verlagerungsweg stellenden Radialwulst 53 des Stangenkörpers 42, was durch die elastische Ausgestaltung der Halterungsscheibe 52 ermöglicht ist. Die Elastizität dieser Halterungsscheibe 52 ist im Übrigen so eingestellt, dass erst im Zuge der stumpfen Beaufschlagung der Schaufelenden 49 über den Vorratskammerboden 20 eine ausreichende Kraft zur Überwindung der Radialwulst 53 aufgebaut wird. Die auf die Schaufelenden 49 beim Abgleiten und damit einhergehender Radialverschwenkung derselben zur Beschaufelung der Dosierkammer D auftretenden Kräfte reichen nicht aus, um die Haltekräfte zwischen Halterungsscheibe 52 und Radialwulst 53 zu überwinden.
  • Nach Überlaufen der entsprechenden Radialwulst 53 verlieren die Befüllmittel B ihren stützenden Halt, zufolge dessen die Rückstellkräfte der federnd ausgelegten Arme 50 zur Wirkung kommen. Die Befüllmittel B stellen sich aufgleitend über den Gleiteinsatz 26 wieder in ihre gestreckte Ursprungsstellung zurück, dies unter gleichzeitiger Axialverlagerung der Verdickungen 51 und der diese tragenden Halterungsscheibe 52 (vgl. 6).
  • Mit Abschrauben der Verschlusskappe 4 ist eine Stellung erreicht, in welcher das Mundstück 3 nahezu gänzlich in eine exponierte Stellung zum Inhalatorgehäuse 2 getreten ist. Diese Stellung ist anschlagbegrenzt. Die an den Führungsabschnitt 22 radial vorstehenden Vorsprünge 24 treten gegen eine endseitig der diese aufnehmenden Führungsnuten 25 ausgebildete Randkante.
  • In dieser Stellung hat die Dosierkammer D die Übergabestelle U erreicht. In dieser Stellung ist die Dosierkammer D in der Ebene der übergabeabschnittseitigen Stichkanäle 28 positioniert; so entsprechend dem Luftströmungsweg zugeführt.
  • Durch Abschrauben der Verschlusskappe 4 ist der Inhalator 1 automatisch in die Bereitschaftsstellung verbracht. Es bedarf hiernach lediglich der Auslösung der Druckfeder 35 zum druckluftbeaufschlagten Ausstoßen der abgeteilten Substanz aus dem Austragsabschnitt 44.
  • Diese Auslösung kann durch den Benutzer selbst infolge der Erzeugung eines Saugunterdruckes erfolgen. Dargestellt ist eine Ausführungsform, bei welcher die Auslösung der Druckfeder 35 durch Betätigen des das Festlegungsrohr 38 an einer Axialbewegung hemmenden Rastringes 40 durch Druckbeaufschlagung gemäß den in 7 dargestellten Pfeilen P erfolgt. Hierdurch verlässt der Rastring 40 die formschlüssige Verbindung zum Festlegungsrohr 38, zufolge dessen die Vorspannung der Druckfeder 35 schlagartig abgebaut wird, unter entsprechender Axialverlagerung des Luftkolbens 30. Demzufolge wird die Luft in dem im Zuge der Kappenabschraubung um ein Mehrfaches vergrößerten Luftvorratsraum 29 über die tangential ausgerichteten Stichkanäle 28 des Übergabeabschnittes 21 ausgedrückt, was eine Räumung der Dosierkammer D unter positiver Beeinflussung der durch die tangentiale Ausrichtung der Stichkanäle hervorgerufene Kreisströmung bewirkt. Das Luft-/Substanz-Gemisch strömt durch einen zwischen dem Stangenkörper 42 und der Innenwandung des Übergabeabschnitts 21 belassenen Ringraum 54 in Richtung auf das freie Ende des Übergabeabschnitts 21, um hier durch die quer ausgerichteten Radialöffnungen 46 in den Luftkanal 45 zu treten.
  • Der Ringraum 54 ist fußseitig zum Übergabeabschnittsende hin mittels einer Dichtung 55 verschlossen.
  • Die über den Austragsabschnitt 44 in die Austragsöffnung 14 ausgedrückte Substanz wird unter gleichzeitigem Einatmen und damit aufgebautem Saugluftstrom inhaliert.
  • Die Axialverlagerung des Luftkolbens 30 ist anschlagbegrenzt. In dieser Stellung tritt die ringförmige, radial äußere Kolbenfläche unterseitig gegen die Führungsabschnittsdecke.
  • Nach erfolgter Inhalation wird der Inhalator 1 durch Aufschrauben der Verschlusskappe 4 wieder in die Grundstellung gemäß 3 verbracht, dies unter Mitnahme der gesamten Auftragseinheit A, so dass das Mundstück 3 wieder in die ursprünglich abgesenkte Stellung zurückverfahren wird. Im Zuge dieser Rückverlagerung der Auftragseinheit A wird auch über den fußseitigen Radialkragen 13 des Mundstückes 3 das Festlegungsrohr 38 und über dieses der Luftkolben 30 zwangsrückverlagert, bis in eine Stellung, in welcher der Rastring 40 federbelastet in die Rastnut 39 des Festlegungsrohres 38 fällt, zur Rastfestlegung des Luftkolbens 30 unter der aufgebrachten Federvorspannung.
  • Auch wird im Zuge der Rückverlagerung der Austragseinheit A die Dosierkammer D wieder in den Bereich der Vorratskammer 16 verbracht. Die Befüllmittel B nehmen zwangsgesteuert unter Mitschleppung ihre Ausgangsstellung ein, in der deren Halterungsscheibe 52 wieder in den Abschnitt zwischen die beiden Radialwulste 53 greift.
  • Der dargestellte Inhalator 1 weist zudem eine Zähleinrichtung Z auf. Diese ist im Fußbereich des Inhalatorgehäuses 2 vorgesehen und weist zunächst einen koaxial zur Achse x ausgerichteten Zahnkranz 56 auf, mit außenliegend aufgebrachter Skala 57, welche durch ein im Gehäuse 2 ausgearbeitetes Fenster 58 ablesbar ist.
  • Der Zahnkranz 56 wirkt mit einem Zahnradgetriebe 59 zusammen, welches aus zwei zueinander drehfest angeordneten Zahnrädern 60 und 61 besteht, wobei ein kleineres Zahnrad 60 mit dem Zahnkranz 56 zusammenwirkt.
  • Das größere Zahnrad 61 wird bei jedem Inhaliervorgang beaufschlagt, welche Beaufschlagung von der zwangsläufigen Axialverlagerung der Auftragseinheit A relativ zum Gehäuse 2 abgeleitet wird. So ragt von dem zugeordneten Radialvorsprung 24 ein Schaltfinger 62 nach unten ab, der das Zahnrad 61 nach er folgter Inhalation und abschließendem Aufschrauben der Verschlusskappe 4 und damit einhergehender Rückverlagerung der Austragseinheit A beaufschlagt.
  • Ein solches Zählwerk ist bspw. aus der nicht vorveröffentlichten DE 102004042837 bekannt. Hinsichtlich der Mechanik sowie der Wirkungsweise dieses Zählwerkes wird auf den Inhalt dieser Patentanmeldung vollinhaltlich Bezug genommen, auch zu dem Zwecke, Merkmale dieser Patentanmeldung in Ansprüche vorliegender Erfindung mit einzubeziehen.
  • Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.

Claims (20)

  1. Inhalator (1) für pulverförmige, insbesondere medizinische Substanzen (17), mit einem zu einem Mundstück (3) führenden Luftkanal (45), einer Vorratskammer (16) für die Substanz (17) und einer bewegten Dosierkammer (D) zum Abteilen einer bestimmten Substanzmenge aus der Vorratskammer (16) in den Bereich einer Übergabestelle (U) an den Luftstrom, wobei ein die Dosierkammer (D) schaufelartig beladendes Befüllmittel (B) durchgreifend durch den Substanzvorrat auf die Dosierkammer (D) hin bewegt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die schaufelartige Beladung durch das Befüllmittel (B) aus einer Relativbewegung zwischen der Dosierkammer (D) und der Vorratskammer (16) abgeleitet ist.
  2. Inhalator nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Relativbewegungen der Dosierkammer (D) einerseits und des Befüllmittels (B) andererseits im Wesentlichen in zueinander senkrechten Richtungen relativ zu der Vorratskammer (16) erfolgen.
  3. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Dosierkammer (D) in einem die Vorratskammer (16) durchsetzenden Stangenkörper (42) ausgebildet ist.
  4. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Stangenkörper (42) zugleich einen Leitungsabschnitt ausbildet.
  5. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass das Befüllmittel (B) an einem die Dosierkammer (D) ausbildenden Körper angebunden ist.
  6. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegung des Befüllmittels (B) auf die Dosierkammer (D) zufolge einer Schrägstellung der Vorratskammerwandung (19) in Bezug auf die Bewegungsrichtung der Dosierkammer (D) erfolgt.
  7. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Dosierkammer (D) wandungsaußenseitig des Stangenkörpers (42) als Ringnut (48) ausgebildet ist.
  8. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass vier Befüllmittel (B) vorgesehen sind.
  9. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Befüllmittel (B) mit dem Dosierkammer-Körper überlaufbar rastverbunden sind.
  10. Inhalator nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass mit der Vollendung der Befüllung der Dosierkammer (D) die Rastverbindung des Befüllmittels (B) zu dem Dosierkammer-Körper überlaufen wird.
  11. Inhalator (1) für pulverförmige, insbesondere medizinische Substanzen (17), mit einem zu einem Mundstück (3) führenden Luftkanal (45), einer Vorratskammer (16) für die Substanz (17) und einer jedenfalls linear bewegten Dosierkammer (D) zum Abteilen einer bestimmten Substanzmenge aus der Vorratskammer (16) und Verbringen der Substanzmenge in eine Übergabeposition (U), zur Übergabe an den Luftstrom, wobei weiter durch Entlasten einer Druckfeder (35) ein Druckluftstrom erzeugbar ist zum Ausblasen der Substanz (17) aus der Dosierkammer (D) unabhängig von einem Ansaugen, dadurch gekennzeichnet, dass der Inhalator (1) mit einer Verschlusskappe (4) zu verschließen ist und dass im Zuge des Aufsetzens der Verschlusskappe (4) auf den Inhalator (1) die Druckfeder (35) gespannt wird.
  12. Inhalator nach Anspruch 11 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass im Zuge des Aufsetzens der Verschlusskappe (4) auf den Inhalator (1) die Dosierkammer (D) in die Befüllungs-Ausgangsstellung bewegt wird.
  13. Inhalator nach einem oder mehreren der Ansprüche 11 bis 12 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass im Zuge des Abnehmens der Verschlusskappe (4) die Dosierkammer (D) zu einem mittels der Druckfeder (35) beaufschlagbaren Luftvorratsraum (29) bewegt wird.
  14. Inhalator nach einem oder mehreren der Ansprüche 11 bis 13 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftvorratsraum (29) sich im Zuge des Abnehmens der Verschlusskappe (4) zwischen einem durch die Druckfeder (35) beaufschlagten Luftkolben (30) und einer Kolbenaufnahmewandung bildet.
  15. Inhalator nach einem oder mehreren der Ansprüche 11 bis 14 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Dosierkammer (D) vor Auslösen der Druckfeder (35) in radialer Überdeckung zu dem Luftvorratsraum (29) angeordnet ist.
  16. Inhalator nach einem oder mehreren der Ansprüche 11 bis 15 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Dosierkammer (D) mit einem Leitungsabschnitt kommuniziert, durch welchen das Luft-/Substanz-Gemisch austragbar ist, wobei die Druckluft die Dosierkammer (D) räumend durch eine zu der Dosierkammer (D) distanziert angeordneten Radialöffnung (46) in die Leitung einströmen kann.
  17. Inhalator nach einem oder mehreren der Ansprüche 11 bis 16 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckluft in tangentialer Ausrichtung die Dosierkammer (D) anströmt.
  18. Inhalator nach einem oder mehreren der Ansprüche 11 bis 17 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Dosierkammer (D) und die Leitung in einem relativ zu dem Inhalatorgehäuse (2) feststehenden, zentralen Stangenkörper (42) angeordnet sind.
  19. Inhalator nach einem oder mehreren der Ansprüche 11 bis 18 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslösung der Druckfeder (35) durch Betätigen einer Auslösetaste erfolgt.
  20. Inhalator nach einem oder mehreren der Ansprüche 11 bis 19 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslösung der Druckfeder (35) durch den Benutzer infolge der Erzeugung eines Saugunterdruckes erfolgt.
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