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Die Erfindung betrifft einen Treibstangenbeschlag an einem
Fenster, einer Tür oder dergleichen mit zwei in ihrer
Bewegungsrichtung aufeinander folgenden Treibstangenelementen, die
jeweils einen Kupplungsteil aufweisen und über die beiderseitigen
Kupplungsteile in Bewegungsrichtung wirksam miteinander
verbunden sind, wobei der eine Kupplungsteil als äußerer
Kupplungsteil den anderen, inneren Kupplungsteil zwischen
Kupplungsschenkeln aufnimmt und mit jeweils einem der Kupplungsschenkel
einer der quer zu der Bewegungsrichtung der
Treibstangenelemente voneinander weg weisenden Außenseiten des inneren
Kupplungsteils gegenüberliegt und wobei an den Kupplungsschenkeln des
äußeren Kupplungsteils und an den Außenseiten des inneren
Kupplungsteils jeweils einerseits wenigstens ein Eingriffselement
in Form eines quer zu der Bewegungsrichtung der
Treibstangenelemente vorragenden Eingriffsvorsprungs und andererseits
wenigstens ein Eingriffselement in Form einer zu einem
Eingriffsvorsprung hin offenen Eingriffsaufnahme vorgesehen sind.
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Ein derartiger Treibstangenbeschlag ist bekannt aus DE-A 36 40 500.
Im Falle des Standes der Technik lassen sich zwei
Treibstangen über beiderseitige, zueinander komplementäre
Verzahnungen miteinander kuppeln. Dabei weist eine der beiden
Treibstangen an ihrem kupplungsseitigen Ende und dort an ihren einander
gegenüberliegenden Längsaußenseiten jeweils eine Zahnreihe auf.
Die komplementäre Gegenverzahnung ist in Form zweier
entsprechender Zahnreihen an den Innenseiten der Schenkel eines im
Querschnitt U-förmigen Kupplungsschuhs vorgesehen, der
seinerseits das kupplungsseitige Ende der zweiten Treibstange bildet.
Zur Herstellung der Treibstangenverbindung ist das an seinen
Längsaußenseiten verzahnte Kupplungsende der einen Treibstange
in den Kupplungsschuh von dessen Öffnungsseite her einzurücken.
Das an seinen Längsaußenseiten verzahnte Kupplungsende kommt
dabei als innerer Kupplungsteil zwischen den U-Schenkeln des
Kupplungsschuhs, sprich: des äußeren Kupplungsteils, zu liegen.
An beiden Außenseiten des inneren Kupplungsteils greifen die
beiderseitigen Verzahnungen ineinander ein und sorgen so für
eine Verbindung zwischen den beiden Treibstangen, die in deren
Bewegungsrichtung wirksam ist. Nachdem an beiden miteinander in
Eingriff zu bringenden Kupplungsenden in Bewegungsrichtung der
Treibstangen verlaufende Zahnreihen vorgesehen sind, lassen
sich die beiden Treibstangen mit unterschiedlichen Relativlagen
in Bewegungsrichtung kuppeln. Entsprechend können
unterschiedliche Gesamtlängen der beiden miteinander verbundenen
Treibstangen erzielt werden. Das Ausmaß der möglichen
Längenvariatian wird dabei vorgegeben durch die Teilung der beiderseitigen
Verzahnungen. Kleinste Einheit der möglichen Längenvariation
und damit das "Rastermaß" bei der Längeneinstellung der
miteinander verbundenen Treibstangen ist die einfache Teilung der
Verzahnung. Größere Längenänderungen betragen stets ein
ganzzahliges Vielfaches hiervon. Das genannte Rastermaß ist bei der
Treibstangenmontage auch insofern von Belang, als es der
Weglänge entspricht, um welche die miteinander zu kuppelnden
Treibstangen in Bewegungsrichtung relativ zueinander verschoben
werden müssen, um von einer zur Herstellung der
Treibstangenverbindung geeigneten Relativlage zur nächsten zu gelangen.
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Eine größere Flexibilität bei der Kupplung von
Treibstangenelementen zu ermöglichen, hat sich die Erfindung ausgehend von dem
beschriebenen Stand der Technik zum Ziel gesetzt.
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Erfindungsgemäß gelöst wird diese Aufgabe durch die
Merkmalskombination von Patentanspruch 1. Demnach können zur
Herstellung der Treibstangenverbindung entweder die Eingriffselemente
an der einen oder die Eingriffselemente an der anderen Seite
des inneren Kupplungsteils genutzt werden. Nachdem zur
Herstellung der Verbindung zwischen den Treibstangenelementen somit
voneinander unabhängige Eingriffselemente zur Verfügung stehen,
ist das Maß der möglichen Längenänderung auch nicht durch die
Eingriffsverhältnisse an einer der Außenseiten des inneren
Kupplungsteils unveränderlich vorgegeben. Erfindungsgemäß
besteht insbesondere die Möglichkeit, an jeder der beiden
Außenseiten des inneren Kupplungsteils ein Rastermaß zu definieren
und beide Rastermaße miteinander überlappen zu lassen. Bei der
Längeneinstellung der Treibstangenelemente können dann
Längenänderungen vorgenommen werden, die ihrem Betrag nach geringer
sind als eines der beiden Rastermaße bzw. die kein ganzzahliges
Vielfaches dieses Rastermaßes betragen. An erfindungsgemäßen
Treibstangenbeschlägen kann somit eine Feineinstellung der
Treibstangenlänge vorgenommen werden. Auch wird die Montage der
Treibstangenelemente erleichtert, da die verschiedenen
Eingriffspositionen der Eingriffselemente an innerem und äußerem
Kupplungsteil in Bewegungsrichtung der Treibstangenelemente eng
beieinander liegen können. Sind die miteinander zu verbindenden
Treibstangenelemente bei der Montage in ihrer Bewegungsrichtung
relativ zueinander derart ausgerichtet, dass sich an der einen
Außenseite des inneren Kupplungsteils nicht ohne weiteres eine
Formschlussverbindung zwischen den beiderseitigen
Eingriffselementen herstellen lässt, so ist gewährleistet, dass sich die
Eingriffsverhältnisse an der anderen Außenseite des inneren
Kupplungsteils positiver darstellen und dort die beiden
Kupplungsteile miteinander in Eingriff gebracht werden können.
Dieser Umstand ist insbesondere bei der automatisierten
Treibstangenmontage von Vorteil.
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Besondere Ausführungsarten der Erfindung nach Patentanspruch 1
ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen 2 bis 7.
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Gemäß Patentanspruch 2 erfolgt die Abstützung des inneren und
des äußeren Kupplungsteils gegen unbeabsichtigtes Lösen des an
einer der Außenseiten des inneren Kupplungsteils hergestellten
Eingriffs zweckmäßigerweise über wenigstens einen
Eingriffsvorsprung an der dem Eingriff gegenüberliegenden Außenseite des
inneren Kupplungsteils. Zusätzliche Elemente zur
Eingriffssicherung sind damit verzichtbar.
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Eine erfindungsgemäß bevorzugte Art der Gestaltung der
Eingriffselemente an innerem und äußerem Kupplungsteil ist in
Patentanspruch 3 beschrieben. Die dort genannten Zahnreihen
ermöglichen es, die Relativlage der Treibstangenelemente in deren
Bewegungsrichtung in verhältnismäßig weiten Grenzen zu
variieren.
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Eine feinfühlige Änderung der Relativlage der
Treibstangenelemente ist im Falle der aus Patentanspruch 4 ersichtlichen
Variante des erfindungsgemäßen Treibstangenbeschlages möglich.
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Im Sinne der Erfindung ist es durchaus denkbar, dass
Zahnreihen, die alternativ zur Herstellung eines Eingriffs zwischen
den Treibstangenelementen genutzt werden, eine unterschiedliche
Teilung besitzen. Erfindungsgemäß bevorzugt wird allerdings die
Beschlagsbauart nach Patentanspruch 5. Bei dieser ergibt sich
als Rastermaß für die Längenänderungen bzw. für die relativen
Montagepositionen der Treibstangenelemente eine halbe Teilung
der Verzahnung an dem inneren bzw. der Verzahnung an dem
äußeren Kupplungsteil. Dieser Feinheitsgrad der möglichen Längen-
bzw. Relativlagenvariation der Treibstangenelemente hat sich in
der Praxis bewährt. Sind sowohl an den Außenseiten des inneren
Kupplungsteils als auch an beiden Kupplungsschenkeln des
äußeren Kupplungsteils Zahnreihen der genannten Art vorgesehen, so
führt der anspruchsgemäße Versatz der betreffenden Zahnreihen
um eine halbe Teilung dazu, dass an der dem Eingriff von
innerem und äußerem Kupplungsteil gegenüberliegenden Seite einander
Zahnspitzen gegenüberliegen, die einerseits an dem inneren und
andererseits an dem äußeren Kupplungsteil vorstehen. Diese
beiderseitigen Zahnspitzen können dann dazu genutzt werden, den
inneren und den äußeren Kupplungsteil gegen Lösen des zwischen
beiden Kupplungsteilen bestehenden Eingriffs quer zu der
Bewegungsrichtung der Treibstangenelemente aneinander abzustützen.
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Sind der Abstand zwischen den Spitzen der Zähne an dem einen
Kupplungsschenkel und den Gründen der Zahnlücken an dem anderen
Kupplungsschenkel des äußeren Kupplungsteils und der Abstand
der Spitzen an den Zähnen der Zahnreihen des inneren
Kupplungsteils gemäß Patentanspruch 6 aufeinander abgestimmt, so ergibt
sich eine quer zu der Bewegungsrichtung der
Treibstangenelemente im Wesentlichen spielfreie Verbindung zwischen den
beiderseitigen Kupplungsteilen.
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Die ausweislich Patentanspruch 7 im Falle einer bevorzugten
Erfindungsbauart vorgesehene Abflachung der Zahnspitzen an den
Zähnen wenigstens einer der Zahnreihen an innerem und äußerem
Kupplungsteil erhöht zum einen die Zahnfestigkeit. Zum andern
ist diese Maßnahme im Hinblick darauf zu sehen, dass die Zähne
zumindest einzelner der Zahnreihen auch dazu dienen können, den
inneren und den äußeren Kupplungsteil gegen unbeabsichtigtes
Lösen des zwischen beiden Kupplungsteilen hergestellten
Eingriffs aneinander abzustützen. Abgeflachte Zahnspitzen bieten
dabei ein wirksames Widerlager.
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Nachstehend wird die Erfindung anhand schematischer
Darstellungen zu einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
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Fig. 1 zwei Treibstangenelemente mit einer ersten
Relativlage in ihrer Bewegungsrichtung und
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Fig. 2 die Treibstangenelemente gemäß Fig. 1 mit einer
zweiten Relativlage.
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Ausweislich der beiden Zeichnungen umfasst ein
Treibstangenbeschlag 1 zwei miteinander verbundene Treibstangenelemente 2, 3.
Ohne dass dies im Einzelnen dargestellt wäre, sind die
Treibstangenelemente 2, 3 in üblicher Weise an dem Falz eines
Fenster- oder eines Türflügels in Falzumfangsrichtung geführt.
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Zur Verbindung der Treibstangenelemente 2, 3 dienen ein innerer
Kupplungsteil 4 sowie ein äußerer Kupplungsteil 5. Der innere
Kupplungsteil 4 wird von dem kupplungsseitigen Längsende des
Treibstangenelementes 2 gebildet. Als äußerer Kupplungsteil 5
ist ein im Querschnitt U-förmiges und mit dem
Treibstangenelement 3 vernietetes Zahnkästchen vorgesehen. Zahnreihen 6, 7 mit
Zähnen 8, 9 und zwischen diesen liegenden Zahnlücken erstrecken
sich an dem inneren Kupplungsteil 4 in einer durch einen
Doppelpfeil veranschaulichten Bewegungsrichtung 10 der
Treibstangenelemente 2, 3. Entsprechend weist der äußere Kupplungsteil 5
an Kupplungsschenkeln 11, 12 Zahnreihen 13, 14 mit Zähnen 15,
16 und mit Zahnlücken auf. Sämtliche Zahnreihen 6, 7, 13, 14
weisen ein und dieselbe Teilung X auf.
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Während die Zahnreihen 6, 7 an dem inneren Kupplungsteil 4
bezüglich einer Längsmittelebene 17 des Kupplungsteils 4
symmetrisch sind, ist an dem äußeren Kupplungsteil 5 ein
gegenseitiger Versatz der Zahnreihen 13, 14 in Bewegungsrichtung 10 der
Treibstangenelemente 2, 3 vorgesehen. Dem Betrag nach
entspricht dieser Zahnreihenversatz der Hälfte einer Teilung "X"
der Zahnreihen 13, 14. Dementsprechend liegt an dem äußeren
Kupplungsteil 5 den Zahnspitzen an einem Kupplungsschenkel 11,
12 jeweils eine Zahnlücke an dem anderen Kupplungsschenkel 11,
12 gegenüber. Der Abstand zwischen den Zahnspitzen an dem einen
der Kupplungsschenkel 11, 12 und den Gründen der Zahnlücken an
dem anderen der Kupplungsschenkel 11, 12 entspricht im
Wesentlichen dem Abstand der Zahnspitzen einander bezüglich der
Längsmittelebene 17 spiegelsymmetrischer Zähne 8, 9 an dem
inneren Kupplungsteil 4.
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Zum Kuppeln der Treibstangenelemente 2, 3 sind der innere
Kupplungsteil 4 sowie der äußere Kupplungsteil 5 senkrecht zu der
Zeichenebene der Fig. 1 und 2 ineinander einzurücken.
Geschieht dies mit der aus Fig. 1 ersichtlichen Relativlage der
Treibstangenelemente 2, 3 in deren Bewegungsrichtung 10, so
ergibt sich ein Eingriff zwischen den Zähnen 9 der Zahnreihe 7 an
dem inneren Kupplungsteil 4 und den Zähnen 16 der Zahnreihe 14
an dem Kupplungsschenkel 12 des äußeren Kupplungsteils 5. Dem
Eingriff gegenüberliegend stützen sich die abgeflachten Spitzen
an den Zähnen 8 der Zahnreihe 6 des inneren Kupplungsteils 4
und die ebenfalls abgeflachten Spitzen an den Zähnen 15 der
Zahnreihe 13 des äußeren Kupplungsteils 5 aneinander ab. Über
die Kupplungsteile 4, 5 sind die Treibstangenelemente 2, 3
damit in ihrer Bewegungsrichtung 10 wirksam miteinander
verbunden. Quer zu der Bewegungsrichtung 10 ist die Verbindung
zwischen dem inneren Kupplungsteil 4 und dem äußeren Kupplungsteil
5 bzw. zwischen den Treibstangenelementen 2, 3 im Wesentlichen
spielfrei. Zum Vernieten von Funktionsteilen, beispielsweise
von Riegelzapfen, dienende Bohrungen 18, 19 an den
Treibstangenelementen 2, 3 besitzen in Bewegungsrichtung 10 einen
gegenseitigen Abstand von L + X/2.
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Sind die Treibstangenelemente 2, 3 mit der aus Fig. 2
ersichtlichen gegenseitigen Relativlage in ihrer Bewegungsrichtung 10
miteinander verbunden, so greifen die Zähne 8 der Zahnreihe 6
an dem inneren Kupplungsteil 4 in die Zahnlücken zwischen den
Zähnen 15 der Zahnreihe 13 an dem Kupplungsschenkel 11 des
äußeren Kupplungsteils 5 ein. An der gegenüberliegenden Seite
liegen die abgeflachten Zahnspitzen an den Zähnen 9 der
Zahnreihe 7 des inneren Kupplungsteils 5 an den gleichfalls
abgeflachten Zahnspitzen der Zähne 16 der Zahnreihe 14 an dem
äußeren Kupplungsteil 5 an. Auch in diesem Fall ergibt sich eine in
Bewegungsrichtung 10 der Treibstangenelemente 2, 3 wirksame und
quer dazu spielfreie Verbindung der Treibstangenelemente 2, 3.
Gegenüber Fig. 1 geändert hat sich allerdings der Abstand
zwischen den Bohrungen 18, 19. Gegenüber den Verhältnissen nach
Fig. 1 hat sich dieser Abstand um X/2, also um die Hälfte der
Teilung X der Zahnreihen 13, 14 an dem äußeren Kupplungsteil 5,
vermindert. Geändert hat sich außerdem die Relativlage der
Treibstangenelemente 2, 3 quer zu ihrer Bewegungsrichtung 10.
Hier hat sich ausweislich Fig. 2 gegenüber Fig. 1 eine relative
Querverschiebung der Treibstangenelemente 2, 3 ergeben, die
ihrem Betrag nach der Höhe B der Zähne 8, 9 an dem inneren
Kupplungsteil 4 entspricht. Für die Beschlagteilmontage bleibt die
Querverschiebung ohne Folgen, nachdem sie durch die
toleranzbedingte Relativbeweglichkeit der Treibstangenelemente 2, 3
kompensiert werden kann.
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Die aus den Fig. 1 und 2 ersichtlichen unterschiedlichen
Längeneinstellungen der Treibstangenelemente 2, 3 können zum einen
gewählt werden, um den Treibstangenbeschlag 1 an die räumlichen
Gegebenheiten am Einbauort anzupassen. Darüber hinaus
erleichtert das gegebene Rastermaß X/2 der möglichen Längenänderung
eine automatisierte Kupplung der Treibstangenelemente 2, 3. So
nehmen vor der Montage entweder die Zahnreihen 7, 14 an dem
inneren Kupplungsteil 4 bzw. dem äußeren Kupplungsteil 5 oder
aber die beiderseitigen Zahnreihen 6, 13 in Bewegungsrichtung
10 der Treibstangenelemente 2, 3 relativ zueinander eine
Position ein, die es gestattet, den inneren Kupplungsteil 4 und den
äußeren Kupplungsteil 5 durch Relativbewegung quer zu der
Zeichenebene der Fig. 1 und 2 miteinander in Eingriff zu bringen.