DE10162135A1 - Trennvorrichtung - Google Patents
TrennvorrichtungInfo
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Abstract
Bei einer Vorrichtung (1) zum Durchtrennen eines Hohlprofils (2), das verschiebbar in einer ortsfesten Scherbuchse (11) gehalten ist und mit dem abzuscherenden Teilstück (3) in ein achssenkrecht verstellbares Schermesser (21) eingreift, ist das Schermesser (21) mit mindestens zwei Anschlägen (31, 32) für das Hohlprofil (2) versehen, die in unterschiedlich wählbaren Abständen zu einer Scherebene (S) arretierbar und zum Ausstoßen des Teilstückes (3) gemeinsam verstellbar sind. DOLLAR A Durch diese Ausgestaltung wird es ermöglicht, Teilstücke (3) in kurzer Zeit von einem Hohlprofil (2) gratfrei abzuscheren und unmittelbar nach dem Schervorgang aus der Vorrichtung (1) auszustoßen. Außerdem ist die Länge des abzuscherenden Teilstückes leicht einstellbar, so daß eine wirtschaftliche Fertigung sichergestellt und eine vielseitige Verwendbarkeit der Vorrichtung (1) gegeben sind.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Durchtrennen eines Hohlprofils, das verschiebbar in einer ortsfesten Scherbuchse gehalten ist und mit dem abzuscherenden Teilstück in ein Schermesser eingreift, das achssenkrecht zu der Scherbuchse maschinell verstellbar ist, und wobei in dem Hohlprofil im Bereich der Scherbuchse ein Stützdorn und im Bereich des Schermessers ein Scherdorn eingesetzt und die Schneidkanten an dem Schermesser und dem Scherdorn angearbeitet sind.
- Eine derartige Trennvorrichtung ist durch die DD 522 72 bekannt. Der Verfahrensablauf, um mit Hilfe dieser Vorrichtung ein Teilstück von einem Hohlprofil abzuscheren, ist jedoch sehr zeitaufwendig, da zum Ausstoßen des abgescherten Teilstückes die beiden Schneidenteile nach dem Schervorgang durch die Kraft einer Feder in die Ausgangslage zurückzuführen sind; sodann müssen durch einen Kolben die beiden in dem Hohlprofil und dem abgescherten Teilstück steckenden Stützdorne in das ortsfeste Schneidenteil zurückgeschoben werden, bevor nach einer Rückstellung des Kolbens und eines diesen aufnehmenden Anschlages das abgescherte Teilstück durch das nachgeführte Hohlprofil aus dem verstellbaren Schneidenteil ausgestoßen werden kann.
- Auch wenn diese nacheinander auszuführenden Verfahrensschritte jeweils einzeln in kurzer Zeit ablaufen, ist eine hohe Arbeitsleistung mit dieser bekannten Vorrichtung jedoch nicht zu erzielen, da in der Summe der Zeitaufwand zur Herstellung eines von einem Hohlprofil abgescherten Teilstückes dennoch erheblich ist, so daß eine rationale Fertigung nicht gegeben ist. Des weiteren sind, bedingt durch die große Anzahl von Verfahrensschritten, zum Beispiel durch ungenaue Zustellungen des einen oder anderen Bauteils, oftmals Betriebsstörungen in Kauf zu nehmen, und es können nur Teilstücke abgeschert werden, die in ihrer Länge der Höhe des verstellbaren Schneidenteils entsprechen.
- Aufgabe der Erfindung ist es daher, die Trennvorrichtung der eingangs genannten Art in der Weise zu verbessern, daß über einen langen Zeitraum eine ungestörte Funktion gewährleistet ist. Dabei soll insbesondere auch ermöglicht werden, Teilstücke in kurzer Zeit von einem Hohlprofil gradfrei abzuscheren und aus der Vorrichtung auszustoßen. Des weiteren soll die Länge des jeweils abzuscherenden Teilstückes ohne Schwierigkeiten eingestellt werden können, so daß eine wirtschaftliche Fertigung sichergestellt und eine sehr vielseitige Verwendbarkeit gegeben ist.
- Gemäß der Erfindung wird dies mittels der Trennvorrichtung der vorgenannten Gattung dadurch erreicht, daß das Schermesser mit mindestens zwei vorzugsweise gleichmäßig über den Umfang verteilt angeordnete Anschlägen für das Hohlprofil versehen ist, die in unterschiedlich wählbaren Abständen zu der zwischen der Scherbuchse und dem Schermesser gebildeten Scherebene arretierbar und zum Ausstoßen des von dem Hohlprofil abgetrennten Teilstückes in Richtung der Scherebene gemeinsam verstellbar sind.
- Zweckmäßig ist es hierbei, die dem Schermesser zugeordneten Anschläge durch Anschlagleisten zu bilden, die in das Schermesser und/oder den Scherdorn eingearbeiteten Längsnuten geführt sind, wobei die Anschlagleisten jeweils radial außerhalb der Schneidkante des Schermessers und des Scherdorns angeordnet sein sollten. Dies ist dadurch zu bewerkstelligen, daß die im Bereich der Schneidkante des Scherdorns angeordneten Anschlagleisten in in das Schneidmesser eingearbeitete Längsnuten und die im Bereich der Schneidkante des Schermessers angeordneten Anschlagleisten in in den Stützdorn eingearbeiteten Längsnuten geführt sind.
- Vorteilhaft ist es des weiteren, der dem Schermesser zugeordnete Scherdorn in diesem zu arretieren. Dies ist auf einfache Weise dadurch vorzunehmen, in dem das Schermesser in einem Schermesserhalter eingesetzt wird, an dem der Scherdorn zum Beispiel über einen angeformten Flansch und einer mit diesem zusammenwirkenden Spannschraube abgestützt ist.
- Angebracht ist es des weiteren, eine oder beide Anschlagleisten an einem in Längsrichtung des Scherdorns verstellbaren Amboß abzustützen und zum Ausstoßen des von dem Hohlprofil abgescherten Teilstückes aus dem Schermesser mit einer zustellbaren Servoeinrichtung zum Beispiel in Form einer Platte zusammenwirken zu lassen.
- Zur gemeinsamen Verstellung der Anschlagleisten können diese in den den Anschlägen gegenüberliegenden Endbereichen mittels angeformter Vorsprünge miteinander verhakt werden.
- Angezeigt ist es ferner, die Scherbuchse und/oder den dieser zugeordneten Stützdorn auf den der Scherebene gegenüberliegenden Seite jeweils mit einer kegelstumpfartig ausgebildeten Einführschräge zu versehen.
- Auch können das Schermesser und/oder der Scherdorn auf der den Schneidkanten des Scherdorns bzw. des Schermessers zugekehrten Stirnseiten jeweils mit einer mondsichelförmig ausgebildeten sich etwa über 180 Grad erstreckenden Freisparung ausgestattet sein, wobei die Freisparungen des Schermessers und/oder des Scherdorns jeweils durch eine Phase oder eine Abrundung gebildet sein können.
- Das Verfahren zur Anwendung der Trennvorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, daß das Hohlprofil in das Schermesser bis zu Anlage an den Anschlägen eingeführt wird, daß sodann das Schermesser maschinell achssenkrecht zur Längsachse des Hohlprofils seitlich verstellt und dieses durch die an dem Schermesser und dem Scherdorn angearbeiteten Schneidkanten durchtrennt wird und daß daraufhin durch eine Verstellbewegung der Anschläge in Richtung der Scherebene das abgescherte Teilstück aus dem Schneidkopf ausgestoßen und dieser in Ausgangslage zurückgestellt wird.
- Wird eine Trennvorrichtung gemäß der Erfindung ausgebildet, so ist es möglich, in kurzer Folge Teilstücke von einem Hohlprofil abzuscheren, und zwar auch in unterschiedlichen Längen. Mittels der in dem Schermesser eingesetzten Anschläge kann nämlich die jeweilige Tiefe, in die das Hohlprofil in dieses einzustecken ist, leicht eingestellt und somit unterschiedlich bemessen werden, so daß durch die Seitwärts-Bewegung des Schermessers Teilstücke unterschiedlicher Länge abzuscheren sind. Auch wird mit Hilfe der Anschläge das abgescherte Teilstück unmittelbar nach dem Schervorgang sofort ausgestoßen. Für das Ablängen von Teilstücken von einem Hohlprofil sind somit nur wenige Arbeitsgänge erforderlich. Eine wirtschaftliche Fertigung ist demnach gegeben.
- Des weiteren ist auf diese Weise gewährleistet, daß Betriebsstörungen weitgehend vermieden sind und daß mittels der vorschlagsgemäß ausgebildeten Vorrichtung somit über einen langen Zeitraum Teilstücke nahezu gradfrei mit geringem Kostenaufwand zu produzieren sind. Die dazu erforderlichen Investitionskosten sind gering, da die Vorrichtung nur aus wenigen Bauteilen besteht und Austauschteile, um Teilstücke unterschiedlicher Länge abscheren zu können, nicht benötigt werden. Eine vielseitige Verwendbarkeit der Trennvorrichtung ist demnach gegeben.
- In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der gemäß der Erfindung ausgebildeten Vorrichtung zum Durchtrennen eines Hohlprofils dargestellte, das nachfolgend im einzelnen erläutert ist. Hierbei zeigt, jeweils in einem Axialschnitt,
- Fig. 1 die Trennvorrichtung vor Beginn eines Arbeitsvorganges,
- Fig. 2 die Trennvorrichtung nach Fig. 1 nach dem Abscheren eines Teilstückes von einem Hohlprofil,
- Fig. 3 die Trennvorrichtung nach Fig. 1 nach dem Ausstoßen des abgescherten Teilstückes und
- Fig. 4 eine Ausführungsvariante der Trennvorrichtung nach Fig. 1.
- Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte und jeweils mit 1 bezeichnete Vorrichtung dient zum Durchtrennen eines Hohlprofils 2, um von diesem Teilstücke 3 abzuscheren, und besteht im wesentlichen aus einer ortsfest angeordneten Scherbuchse 11 und einem gegenüber dieser achssenkrecht maschinell verstellbaren Schermesser 21, zwischen denen eine Scherebene S gebildet ist. Das Hohlprofil 2 ist hierbei verschiebbar in einer dieses aufnehmenden Ausnehmung 12 der Scherbuchse 11 geführt und greift mit dem abzuscherenden Teilstück 3 in eine entsprechende in dem Schermesser 21 vorgesehene Ausnehmung 22 ein, und zwar bis zur Anlage an Anschlägen 31 und 32, die dem Schermesser 22 zugeordnet sind.
- Um Verformungen des Hohlprofils 2 und/oder des Teilstückes 3 während des Schervorganges zu vermeiden, ist in das Hohlprofil 3 im Bereich der Scherbuchse 11 ein Stützdorn 14 eingesetzt, und das Schermesser 21 weist einen in der Bohrung 22 zentrisch angeordneten Scherdorn 24 auf, der in einer Stufenbohrung 26 eines Schermesserhalters 23, in dem das Schermesser 21 drehfest gehalten ist, arretiert ist. Dazu dient ein an dem Scherdorn 24 angeformter kegelstumpfförmig ausgebildeter Flansch 25, der mittels einer in dem Schermesserhalter 23 angeordneten Spannschraube 27 fest gegen dieses preßbar ist.
- Die dem Schermesser 21 zugeordneten Anschläge 31 und 32 sind durch Anschlagleisten 33 und 34 gebildet, die gemeinsam an einem verstellbaren Amboß 37 abgestützt und in Nuten 35, 35' bzw. 36, 36' geführt sind. Die die Anschlagleiste 33 aufnehmenden Nuten 35, 35' sind hierbei in das Schermesser 21 sowie den Flansch 25 eingearbeitet, die die Anschlagleiste 34 aufnehmenden Nuten 36, 36' sind dagegen in dem Scherdorn 24 und dem Flansch 25 vorgesehen. Auf diese Weise ist gewährleistet, daß die an dem Schermesser 21 sowie dem Scherdorn 24 angearbeiteten sich jeweils über 180 Grad erstreckenden Schneidkanten 28 bzw. 29 nicht unterbrochen sind.
- Um das Einführen des Hohlprofils 2 in die Scherbuchse 11 zu erleichtern, ist diese und auch der Stützdorn 14, der in dem Hohlprofil 2 verbleibt, jeweils mit einer Einführschräge 13 bzw. 15 versehen. Des weiteren sind zu dem gleichen Zweck an dem Schermesser 21 auf der der Schneidkante 29 des Scherdorns 24 gegenüberliegenden Seite und an dem Scherdorn 24 auf der der Schneidkante 28 des Schermessers 21 gegenüberliegenden Seite Freisparungen 30 bzw. 30' in Form einer Phase oder einer Rundung eingearbeitet, die jeweils eine mondsichelförmig ausgebildete Einführschräge ergeben.
- Soll ein Teilstück 3 von dem Hohlprofil 2 abgeschert werden, so ist dieses, wie dies in Fig. 1 dargestellt ist, über die Scherbuchse 11 hinaus in das Schermesser 21 bis zur Anlage an den Anschlägen 31 und 32 einzuführen. Durch die Lage der Anschläge 31 und 32, die mit Hilfe eines Ambosses 37 in Längsrichtung des Hohlprofils 2 einstellbar ist, ist die jeweilige Länge des abzuscherenden Teilstückes 3 bestimmt. Danach wird durch maschinelles Verschieben des Schneidmessers 21 achssenkrecht zur Längsachse des Hohlprofils 2 der Schervorgang, wie dies der Fig. 2 zu entnehmen ist, ausgeführt. Sobald das abgetrennte Teilstück 3 nicht mehr von der Scherbüchse 11 überdeckt ist, wird mit Hilfe einer Servoeinrichtung in Form einer auf die Anschlagleisten 33 und 34 einwirkenden zustellbaren Platte 38 das abgescherte Teilstück 3 gemäß Fig. 3 aus dem Schermesser 21 ausgestoßen.
- Um die Anschlagleisten 33 und 34 miteinander formschlüssig zu koppeln, können diese, wie dies in Fig. 4 gezeigt ist, mit abstehenden Vorsprüngen 39 und 40 ausgestattet werden, mittels denen die Anschlagleisten 33 und 34 somit miteinander verhakt sind. Auf diese Weise ist eine gemeinsame Verstellung in beiden Verstellrichtungen, obwohl mitunter nur auf eine der Anschlagleisten 32 bzw. 31 eine Verstellkraft ausgeübt wird, sichergestellt.
Claims (13)
1. Vorrichtung (1) zum Durchtrennen eines Hohlprofils (2), das verschiebbar in
einer ortsfesten Scherbuchse (11) gehalten ist und mit dem abzuscherenden
Teilstück (3) in ein Schermesser (21) eingreift, das achssenkrecht zu der
Scherbuchse (11) maschinell verstellbar ist, und wobei in dem Hohlprofil (2)
im Bereich der Scherbuchse (11) ein Stützdorn (14) und im Bereich des
Schermessers (21) ein Scherdorn (24) eingesetzt und die Schneidkanten (28
bzw. 29) an dem Schermesser (21) und dem Scherdorn (24) angearbeitet
sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Schermesser (21) mit mindestens zwei gleichmäßig über den
Umfang verteilt angeordneten Anschlägen (31, 32) für das Hohlprofil (2)
versehen ist, die in unterschiedlich wählbaren Abständen zu der zwischen der
Scherbuchse (11) und dem Schermesser (21) gebildeten Scherebene (S)
arretierbar und zum Ausstoßen des von dem Hohlprofil (2) abgetrennten
Teilstückes (3) in Richtung der Scherebene (S) gemeinsam verstellbar sind.
2. Trennvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die dem Schermesser (21) zugeordneten Anschläge (31, 32) durch
Anschlagleisten (33, 34) gebildet sind, die in in das Schermesser (21)
und/oder in den Scherdorn (24) eingearbeiteten Längsnuten (35, 35' bzw. 36,
36') geführt sind.
3. Trennvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anschlagleisten (33, 34) jeweils radial außerhalb der Schneidkante
(28 bzw. 29) des Schermessers (21) bzw. des Scherdorns (24) angeordnet
sind.
4. Trennvorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die im Bereich der Schneidkante (29) des Scherdorns (24) angeordneten
Anschlagleisten (33) in in das Schneidmesser (21) eingearbeitete Längsnuten
(35) geführt sind.
5. Trennvorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die im Bereich der Schneidkante (28) des Schermessers (21)
angeordneten Anschlagleisten (34) in in den Scherdorn (24) eingearbeiteten
Längsnuten (36) geführt sind.
6. Trennvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der dem Schermesser (21) zugeordnete Scherdorn (24) in diesem
arretiert ist.
7. Trennvorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Arretierung des dem Schermesser (21) zugeordneten Scherdorns
(24) dieses in einem Schermesserhalter (23) eingesetzt ist, an dem der
Scherdorn (24) zum Beispiel über einen angeformten Flansch (25) und einer
mit diesem zusammenwirkenden Spannschraube (27) abgestützt ist.
8. Trennvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine oder beide Anschlagleisten (33, 34) an einem in Längsrichtung des
Scherdorns (24) verstellbaren Amboß (37) abgestützt sind und zum
Ausstoßen des von dem Hohlprofil (2) abgescherten Teilstückes (3) aus dem
Schermesser (21) mit einer zustellbaren Servoeinrichtung zum Beispiel in
Form einer Platte (38) zusammenwirken.
9. Trennvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur gemeinsamen Verstellung der Anschlagleisten (33, 34) diese in den
den Anschlägen (31, 32) gegenüberliegenden Endbereichen mittels
angeformter Vorsprünge (39, 40) miteinander verhakt sind.
10. Trennvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Scherbuchse (11) und/oder der dieser zugeordnete Stützdorn (14) auf
den der Scherebene (S) gegenüberliegenden Seiten jeweils mit einer
kegelstumpfartig ausgebildeten Einführschräge (13 bzw. 15) versehen sind.
11. Trennvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Schermesser (21) und/oder der Scherdorn (24) auf der den
Schneidkanten (29 bzw. 30) des Scherdorns (24) bzw. des Schermessers (21)
zugekehrten Stirnseiten jeweils mit einer mondsichelförmig ausgebildeten sich
etwa über 180 Grad erstreckenden Freisparung (30, 30') versehen sind.
12. Trennvorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Freisparungen (30, 30') des Schermessers (21) und/oder des
Scherdorns (24) jeweils durch eine Phase oder eine Abrundung gebildet sind.
13. Verfahren zur Anwendung der nach einem der Ansprüche 1 bis 12
ausgebildeten Vorrichtung (1),
dadurch gekennzeichnet,
daß das Hohlprofil (2) in das Schermesser (21) bis zur Anlage an den
Anschlägen (31, 32) eingeführt wird, daß sodann das Schermesser (21)
maschinell achssenkrecht zur Längsachse des Hohlprofils (2) seitlich verstellt
und dieses durch die an dem Schermesser (21) und dem Scherdorn (24)
angearbeiteten Schneidkanten (28, 29) durchtrennt wird und daß daraufhin
durch eine Verstellbewegung der Anschläge (31, 32) in Richtung der
Scherebene (S) das abgescherte Teilstück (3) aus dem Schneidkopf (21)
ausgestoßen und dieser in die Ausgangslage zurückgestellt wird.
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