DE10161300A1 - Wäschebehandlungsmaschine in Form einer Waschmaschine oder eines Wäschetrockners - Google Patents
Wäschebehandlungsmaschine in Form einer Waschmaschine oder eines WäschetrocknersInfo
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Abstract
Unter einer Pumpenkammer 14 ist eine Vorkammer 16 gebildet, die durch einen Durchgang 20 vertikal miteinander verbunden sind. Die Vorkammer 16 hat eine Saug-Einlassöffnung 46 und die Pumpenkammer 14 hat eine Druck-Auslassöffnung 26. Sie bilden einen siphonartigen Verschluss zur Dämpfung von Pumpgeräuschen.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Wäschebehandlungsmaschine in Form einer Wäschebehandlungsmaschine in Form einer Waschmaschine oder eines Wäschetrockners, enthaltend eine Pumpe zum Abpumpen von Wäschebehandlungs-Flüssigkeit aus einem Laugen- oder Auffangbehälter, wobei die Pumpe ein Laufrad mit vertikaler Pumpenwelle in einer Pumpenkammer aufweist, die in einer Kammerumfangswand eine Auslassöffnung zu einer Druckleitung hat, welche mindestens auf einer Teillänge sich über die Höhe der Auslassöffnung hinaus nach oben erstreckt gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
- Aus der DE 195 03 369 A1 ist ein Wäschetrockner dieser Art mit einer Flügelrad- Kondensatpumpe bekannt, bei welcher eine Entlüftungsöffnung der Pumpenkammer nahe der Flügelrad-Ebene an einer Stelle mit dem möglichst geringsten Druckaufbau während des Pumpbetriebes gelegen ist. Die Pumpenkammer hat zentral unterhalb des Laufrads der Pumpe (Flügelrad) eine Öffnung, durch welche das Kondensat von unten nach oben in die Pumpenkammer eindringen kann. Das Kondensat wird von dem Laufrad aus der Pumpenkammer in ein vertikales Druckrohr gefördert.
- Die DE 196 52 830 A1 zeigt eine Trommelwaschmaschine mit einem Ablauf an einer tiefsten Stelle eines Laugenbehälters, durch welchen Wäschebehandlungs-Flüssigkeit (Lauge, Spülwasser) aus der Wäschetrommel abfließen kann. Ferner zeigt sie eine Einspülvorrichtung zum Einspülen von Wäschebehandlungsmittel mittels Wasser in den Laugenbehälter und durch diesen in die Wäschetrommel. Eine Waschmaschine mit einem Ablauf und einer Einspülvorrichtung zeigt auch die DE 43 32 225 A1. Eine besondere Ausführungsform einer Einspülvorrichtung zeigt die DE 195 28 977 A1. Ferner zeigt die DE 40 34 927 A1 eine Vorrichtung zum Entleeren eines Flüssigkeitsauffangbehälters von wasserführenden Haushaltsgeräten, bei welcher eine Pumpeneinheit mit horizontaler Pumpenachse einen Druckstutzen und einen daran befestigten Druckschlauch zum Abpumpen von Flüssigkeit aufweist. Zur Geräuschdämmung ist ein Ausgleichsstutzen an dem Druckstutzen oder an dem Druckschlauch angeordnet.
- Wenn die Pumpe zusammen mit Flüssigkeit auch Luft ansaugt, insbesondere in der Endphase von Abpumpvorgängen, dann entstehen gurgelnde oder schlürfende Geräusche.
- Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, auf einfache und preiswerte Art und Weise eine bessere Geräuschreduzierung zu erzielen.
- Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung bei einer Wäschebehandlungsmaschine der eingangs genannten Art durch die kennzeichnenden Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
- Diese Aufagbe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, dass unter der Pumpenkammer eine Vorkammer gebildet ist, die durch einen Durchgang mit der Pumpenkammer verbunden ist und unterhalb dieses Durchganges eine Einlassöffnung für eine Saugleitung aufweist, die sich bis über die Höhe der Auslassöffnung der Pumpenkammer hinaus nach oben zu einem Ablauf des Laugenbehälters erstreckt, dass das der Auslassöffnung radial gegenüberliegende Laufrad sich über die Oberkante der Auslassöffnung nach unten und nach oben hinaus erstreckt, dass sich vom Laufrad bis zu einer Deckwand der Pumpenkammer ein Luftraum erstreckt, in welchen, wenn gegen Ende eines Abpumpvorganges das Flüssigkeitsniveau darin abfällt, von dem Laufrad durch die Einlassöffnung angesaugte Luft aus der Flüssigkeit aufsteigen kann und sich dadurch im Bereich des Laufrades ein dessen Förderleistung so weit reduzierendes Flüssigkeits-Luft-Gemisch bilden kann, dass die Flüssigkeit nicht bis unter das laufende Laufrad absinken kann, so dass auch gegen Ende eines Absaugvorganges bei laufender Pumpe eine über die Einlassöffnung nach oben hinausragende Flüssigkeitssäule verbleibt, die Pumpgeräusche daran hindert, durch die Einlassöffnung in die Außenatmosphäre zu gelangen, wobei gleichzeitig in der Druckleitung verbleibende Flüssigkeit Pumpgeräusche ebenfalls daran hindert, durch die Auslassöffnung in die Außenatmosphäre zu gelangen.
- Die Erfindung betrifft somit eine Waschmaschine mit einer Pumpe, die eine senkrechte Drehachse hat. Durch die Erfindung wird eine Siphonwirkung erzeugt, durch welche das Laufrad der Pumpe und damit auch deren Pumpgeräusche auch dann durch Flüssigkeit gegenüber der Außenumgebung gedämpft wird, welche sich in der Vorkammer vor dem Laufrad und in der Druckleitung nach dem Laufrad befindet, wenn die Pumpe zusätzlich zu der Flüssigkeit auch Luft ansaugt, beispielsweise gegen Ende eines Abpumpvorganges zum Abpumpen der Flüssigkeit aus der Wäschebehandlungsmaschine.
- Die Vorkammer bildet zusammen mit der unmittelbar über ihr angeordneten Pumpenkammer eine Kammersäule und damit auch eine Flüssigkeitssäule, in welcher sich Feststoffteile wie beispielsweise Nadeln, Knöpfe, Geldmünzen und dergleichen aus der Flüssigkeit auf den Boden der Vorkammer absetzten können, ohne dass sie in das Laufrad gelangen.
- Die Vorkammer hat vorzugsweise einen größeren Strömungsquerschnitt als die in sie mündende Einlassöffnung der Saugleitung, so dass sich eine Strömungsverlangsamung und damit auch eine Strömungsberuhigung ergibt. Diese wird noch unterstützt, wenn die Einlassöffnung nicht tangential, sondern im wesentlichen radial in die Vorkammer mündet.
- Es ergeben sich insbesondere die folgenden vier Betriebszustände:
- 1. Wenn kein Flüssigkeitsangebot vorhanden ist, dann läuft die Pumpe im Leerlauf. Dies ist praktisch nur im Neuzustand der Maschine der Fall.
- 2. Beim Abpumpen von Flüssigkeit nach einem Waschvorgang ist zunächst so viel Flüssigkeit (Wasser, Lauge) vorhanden, wie die Pumpe fördern kann, so dass sie im wesentlichen nur die Flüssigkeit, jedoch keine Luft ansaugt.
- 3. Gegen Ende eines Abpumpvorganges ist kurzzeitig weniger Wasser vorhanden als die Pumpe fördern kann. Hierbei saugt das Laufrad zusätzlich zur Flüssigkeit auch Luft an und verwirbelt diese mit der Flüssigkeit. Hierbei entstehen schlürfende oder gurgelnde oder andere Arten von Geräuschen in der Pumpenkammer.
- 4. Erneutes Abpumpen von Flüssigkeit aus der Wäschebehandlungsmaschine wie beim zweiten Betriebszustand, wobei hierfür die Pumpenkammer mindestens bis zum Laufrad mit Flüssigkeit gefüllt sein muss, damit das Laufrad Flüssigkeit ansaugen kann.
- Der dritte Betriebszustand beginnt dann, wenn die Pumpe aus der Saugleitung Luft ansaugt. Die Pumpe hat eine bestimmte, relativ niedrige Leistung, welche nicht variabel ist, beispielsweise zur Erzeugung von einer Wassersäule von 1,10 m. Durch diese geringe Pumpenleistung ergibt sich im dritten Betriebszustand folgendes:
Durch die Erfindung wird ein Siphoneffekt erzeugt, durch welchen das Laufrad der Pumpe und damit die Geräuschquelle sowohl durch Flüssigkeit, welche in der Vorkammer die Einlassöffnung verschließt, als auch durch Flüssigkeit in der Druckleitung gegenüber der Außenatmosphäre abgeschirmt und dadurch deren Geräuschausbreitung gedämpft wird. - Durch die Erfindung strömen Luftblasen, wenn sie von der Pumpe angesaugt werden, sofort nach oben in die Pumpenkammer und werden mit dem Flüssigkeitsstrom in die Druckleitung mitgerissen. Somit bleibt die Pumpenkammer immer mit Wasser gefüllt.
- Durch die Erfindung wird ein Einsammeln von Luftblasen gar nicht erst zugelassen. Erst wenn massiv Luft angesaugt wird, verringert sich die Pumpenwirkung und es bleibt Luft im Luftraum über dem Laufrad. Die Pumpe ist vorzugsweise so dimensoniert, dass sie die Pumpenkammer nicht völlig leer pumpen kann.
- In der Vorkammer lagern sich Festkörper aus dem Flüssigkeitsstrom ab, beispielsweise Knöpfe, Nadeln, Geldmünzen usw., so dass die Vorkammer als Filterkammer wirkt. In der Vorkammer oder zwischen ihr und dem Laufrad kann ein Filter angeordnet sein.
- Die Pumpenkammer und die Vorkammer können mindestens teilweise durch einen gemeinsamen Behälter gebildet sein.
- In der Pumpenkammer und/oder in der Vorkammer ist vorzugsweise mindestens ein Leitelement angeordnet, um Festkörper in der Vorkammer zu halten. Durch das Leitelement wird die Wirkung der Vorkammer als Filterkammer verstärkt. Auf diese Weise kann ein Grobfilter auf der Saugseite der Pumpe eingespart werden.
- Die Einlassöffnung ist möglichst weit unten angeordnet, z. B. im Boden oder in einer Umfangswand der Vorkammer. Dadurch ergibt sich nicht nur eine zur Schalldämmung hohe Flüssigkeitssäule bis zum Laufrad, sondern es kann auch der Ablauf für Flüssigkeit aus dem Laugenbehälter tief angeordnet werden. Damit können auch der Laugenbehälter und die Wäschetrommel selbst tief angeordnet werden.
- Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
- Die Erfindung wird im folgenden mit Bezug auf die Zeichnungen anhand von bevorzugten Ausführungsformen als Beispiele beschrieben. In den Zeichnungen zeigen
- Fig. 1 eine Abpumpvorrichtung einer Wäschebehandlungsmaschine nach der Erfindung, teilweise im Vertikalschnitt,
- Fig. 2 ein einteiliges Gehäuse enthaltend eine Pumpenkammer und darunter eine Vorkammer der Abpumpvorrichtung von Fig. 1,
- Fig. 3 eine Draufsicht auf das Gehäuse von Fig. 2,
- Fig. 4 das Gehäuse in Richtung der Pfeile IV-IV von Fig. 3 gesehen, wobei die linke Hälfte eine Seitenansicht und die rechte Hälfte ein Vertikalschnitt ist, und
- Fig. 5 schematisch eine Waschmaschine nach der Erfindung mit der Abpumpvorrichtung nach den Fig. 1 bis 4.
- Gemäß der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist eine Flüssigkeits-Pumpe 2 vorgesehen, vorzugsweise eine Radialpumpe, die einen elektrischen Motor 4 mit einem Motorgehäuse 6 und einer vertikalen Pumpenwelle 8 mit einem Laufrad 10 aufweist.
- An das Motorgehäuse 6 schließt sich nach unten ein Pumpengehäuse 12 an, welches an dem Motorgehäuse beispielsweise durch einen Bajonettverschluss lösbar befestigt ist. Der Innenraum des Pumpengehäuses 12 dient im oberen Bereich als Pumpenkammer 14 und im unteren Bereich als Vorkammer 16. Die beiden Kammern 14 und 16 können ohne Unterteilung ineinander übergehen. Zum Zurückhalten von Festkörpern aus einem von der Pumpe geförderten Flüssigkeitsstrom in der Vorkammer 16 sind die beiden Kammern 14 und 16 vorzugsweise teilweise durch eine Sperre 18 voneinander getrennt, welche mindestens im axialen Ansaugbereich des Laufrades 10 mit einem Durchgang 20 versehen ist und außerhalb dieses Durchganges siebartig, flüssigkeitsdurchlässig oder vorzugsweise flüssigkeitsundurchlässig sein kann. Der Durchgang 20 hat vorzugsweise eine von unten nach oben trichterförmig verengende Form zur Erzeugung eines auf das radiale Zentrum des Laufrades 10 gerichteten Flüssigkeitsstromes und zur Zurückhaltung von Festkörpern in der Vorkammer 16.
- Das Laufrad 10 befindet sich in der Pumpenkammer 14 und hat von der Kammerdeckwand 22, welche durch die Bodenwand des Motorgehäuses 6 gebildet sein kann, einen Abstandsraum als Luftraum 24 zur Aufnahme von Luft aus der geförderten Flüssigkeit. Der Außenumfang des Laufrades 10 liegt einer Auslassöffnung 26 radial gegenüber und erstreckt sich nach unten und nach oben über die Höhe der Oberkante 28 der Auslassöffnung 26 hinaus. Die Auslassöffnung 26 ist in einer Umfangswand 30 des Pumpengehäuses 12 gebildet durch einen Auslasskanal 32, welcher sich durch die Umfangswand 30 und durch einen sich von dieser nach außen weg erstreckenden Anschlußstutzen 34 erstreckt, vorzugsweise schräg nach unten.
- Auf den druckseitigen Anschlussstutzen 34 ist ein Abpumpschlauch oder Druckschlauch 36 aufgesteckt, welcher einen sich bis unter die Höhe der Unterkante 38 der Auslassöffnung 26 erstreckenden bogenförmigen Schlauchabschnitt 40 und einen sich daran anschließenden, bis über die Höhe der Oberkante 28 der Auslassöffnung 26 erstreckenden Schlauchabschnitt 42 hat.
- Gemäß einer anderen Ausführungsform kann der Auslasskanal 32 und sein Anschlussstutzen 34 auch horizontal von der Pumpenkammer 14 wegragen und der Abpumpschlauch 36 sich daran anschließend horizontal und dann vertikal nach oben weg erstrecken.
- In der Umfangswand 44 der Vorkammer 16 ist eine Einlassöffnung 46 durch einen Einlasskanal 47 gebildet, der sich durch einen saugseitigen Anschlussstutzen 48 erstreckt, auf welchen ein Ablaufschlauch 50 eines Laugenbehälter-Ablaufes aufgesteckt ist. Die saugseitige Einlassöffnung 46 befindet sich unterhalb der horizontalen Sperre 18 und vorzugsweise mit Abstand oberhalb des Vorkammerbodens 52, so dass unter der Einlassöffnung 46 eine Senke 54 gebildet ist, in welcher sich Festkörper, wie beispielsweise Knöpfe, Nadeln, Geldmünzen usw. aus der Flüssigkeit ablagern können und dadurch vom Laufrad 10 ferngehalten werden.
- Der Einlasskanal 47 erstreckt sich vorzugsweise schräg von oben nach unten in die Vorkammer 16 und erstreckt sich hierbei vorzugsweise in einer vertikalen Ebene, die sich diametral durch die Vorkammer 16 und in der Mittelachse der Pumpenwelle 8 erstreckt.
- Gemäß einer nicht gezeigten anderen Ausführungsform könnte die Einlassöffnung 46 in Nähe des Vorkammerbodens 52 in der Vorkammerumfangswand 44 oder im Vorkammerboden 52 gebildet sein.
- Die Pumpenkammer 14 und die sich unmittelbar unter ihr anschließende Vorkammer 16 haben vorzugsweise beide einen kreiszylindrischen horizontalen Querschnitt, dessen Mittelachse mit der Mittelachse der Pumpenwelle 8 zusammenfällt. Beide Kammern 14 und 16 können die gleiche Querschnittsgröße haben. Der horizontale Querschnitt der Vorkammer 16 ist vorzugsweise wesentlich größer als der Strömungsquerschnitt der Einlassöffnung 46, damit sich eine Strömungsverlangsamung und Strömungsberuhigung der Flüssigkeit ergibt, bevor sie zum Laufrad hochsteigt. Dadurch können sich Festkörper leichter auf dem Pumpenkammerboden 52 absetzen und werden auch nicht durch die Flüssigkeitsströmung hochgewirbelt oder zum Laufrad 10 hochgesaugt.
- Das Pumpengehäuse 12 kann zusammen mit den beiden Anschlussstutzen 34 und 48 aus mehreren miteinander verbundenen Teilen oder vorzugsweise insgesamt aus einem einzigen Materialstück bestehen, welches beispielsweise in einem Gussverfahren oder Spritzgießverfahren hergestellt ist, beispielsweise aus Kunststoff oder Metall.
- Die Vorkammer 16 kann mit einer Notentleerungsöffnung 56 und diese mit einem Anschlussstutzen versehen sein, durch welche das Pumpengehäuse 12 entleerbar ist, beispielsweise für Reparatur- oder Wartungszwecke oder zum Entnehmen von Feststoffkörpern aus der Vorkammer 16. Zu diesem Zweck kann die Vorkammer 16 auch eine Serviceöffnung 60 mit einem schnell entfernbaren Deckel haben, z. B. einer Schraubkappe 62, welche zum Entfernen von Feststoffkörpern aus der Vorkammer geöffnet werden kann, nachdem deren Flüssigkeit durch die Notentleerungsöffnung 56 entleert wurde.
- Die Fig. 2, 3 und 4 zeigen verschiedene Ansichten des Pumpengehäuses 12. An seinem oberen Ende sind radial nach außen vorstehende Nasen 64 gebildet, die in nicht gezeigte Umfangsschlitze des Motorgehäuses 6 einrastbar sind und mit diesen zusammen einen Bajonettverschluss (Steck-Dreh-Verschluss) bilden. Damit ist das Pumpengehäuse 12 auf einfache Weise schnell mit dem Motorgehäuse 6 verbindbar bzw. von diesem lösbar.
- Die vom Laufrad 10 der Pumpe 2 erzeugte Flüssigkeits-Strömungsrichtung ist in den Fig. 1 bis 4 durch Pfeile 66 angegeben.
- Das Gehäuse 12 von Fig. 1 ist identisch mit dem Gehäuse 12 der Fig. 2 bis 4, mit der Ausnahme, dass in den Fig. 2 bis 4 der Auslasskanal 32 der Auslassöffnung 26 nicht schräg nach unten sondern ungefähr horizontal von der Pumpenkammer 14 weg sich erstreckt und damit ungefähr rechtwinklig zur Mittelachse der Pumpenwelle 8.
- Die Pumpenkammer 14 ist mit Abstand oberhalb des Laufrades 10 im Luftraum 24 vorzugsweise mit mindestens einer Entlüftungsöffnung 53 versehen. Diese ist vorzugsweise über eine Entlüftungsleitung 55 an einen Wasserzufuhrweg angeschlossen, vorzugsweise an eine sich in diesem Wasserzufuhrweg befindliche Einspülschale, aus welcher durch Frischwasserzufuhr Wäschebehandlungsmittel, z. B. Waschmittel, Bleichmittel, Weichmacher usw. in die Wäschetrommel der Waschmaschine einspülbar ist. Dadurch wird ein Entweichen von Flüssigkeit aus der Pumpenkammer 14 in die Außenatmosphäre verhindert, falls aus unvorhergesehenen Umständen solche Flüssigkeit durch der Entlüftungsleitung 53 austreten sollte.
- Fig. 5 zeigt eine Waschmaschine 70 mit der Pumpe 2 nach der Fig. 1 bzw. nach den Fig. 2 bis 4, einer Wäschetrommel 72 in einem Laugenbehälter 74 und einen Laugenbehälterablauf 76, von welchem über die Saugleitung 50 von der Pumpe 2 Flüssigkeit in den Abpumpschlauch oder Druckschlauch 36 und durch diesen aus der Waschmaschine herausförderbar ist. Die Entlüftungsleitung 55 ist an eine Einspülvorrichtung 78 angeschlossen, in welcher sich Wäschebehandlungsmittel befindet, welches durch zugeführtes Leitungswasser eines Wasseranschlusses 80 entweder direkt oder durch den Laugenbehälter 74 hindurch in die Wäschetrommel 72 spülbar ist.
- Anstelle bei der hier beschriebenen Waschmaschine kann die Erfindung auch bei einem Wäschetrockner angewendet werden, bei dem anfallendes Kondensat durch eine Pumpe zu entfernen ist, oder bei einer kombinierten Waschtrockenmaschine, bei der die Pumpe in gleicher Weise arbeiten kann wie oben für die Waschmaschine des Ausführungsbeispiels erläutert.
Claims (18)
1. Wäschebehandlungsmaschine in Form einer Waschmaschine und/oder eines
Wäschetrockners, enthaltend eine Pumpe (2) zum Abpumpen von
Wäschebehandlungs-Flüssigkeit aus einem Laugen- oder Auffangbehälter, wobei die
Pumpe ein Laufrad (10) mit vertikaler Pumpenwelle (8) in einer Pumpenkammer (14)
aufweist, die in einer Kammerumfangswand (30) eine Auslassöffnung (26) zu
einer Druckleitung (34, 36) hat, welche mindestens auf einer Teillänge sich über
die Höhe der Auslassöffnung (26) hinaus nach oben erstreckt, dadurch
gekennzeichnet, dass unter der Pumpenkammer (14) eine Vorkammer (16) gebildet ist,
die durch einen Durchgang (20) mit der Pumpenkammer (14) verbunden ist und
unterhalb dieses Durchganges eine Einlassöffnung (46) mit Einlassstutzen (48)
für eine Saugleitung (50) aufweist, die sich bis über die Höhe der Auslassöffnung
(26) der Pumpenkammer (14) hinaus nach oben zu einem Ablauf des
Laugenbehälters erstreckt, wodurch zwischen dem Einlassstutzen (48) der Vorkammer (16)
und der Auslassöffnung (26) der Pumpenkammer (14) ein Siphon gebildet ist.
2. Wäschebehandlungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
das der Auslassöffnung (26) radial gegenüberliegende Laufrad (10) sich über die
Oberkante (28) der Auslassöffnung (26) nach unten und nach oben hinaus
erstreckt, dass sich vom Laufrad (10) bis zu einer Deckwand (22) der
Pumpenkammer (14) ein Luftraum (24) erstreckt, in welchen, wenn gegen Ende eines
Abpumpvorganges das Flüssigkeitsniveau darin abfällt, von dem Laufrad (10)
durch die Einlassöffnung (46) angesaugte Luft aus der Flüssigkeit aufsteigen
kann und sich dadurch im Bereich des Laufrades (10) ein dessen Förderleistung
so weit reduzierendes Flüssigkeits-Luft-Gemisch bilden kann, dass die
Flüssigkeit nicht bis unter das laufende Laufrad absinken kann, so dass auch gegen
Ende eines Abpumpvorganges bei laufender Pumpe eine über die
Einlassöffnung (46) nach oben hinausragende Flüssigkeitssäule verbleibt, die
Pumpgeräusche daran hindert, durch die Einlassöffnung (46) in die Außenatmosphäre zu
gelangen, wobei gleichzeitig in der Druckleitung (34, 36) verbleibende Flüssigkeit
Pumpgeräusche ebenfalls daran hindert, durch die Auslassöffnung (26) in die
Außenatmosphäre zu gelangen.
3. Wäschebehandlungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass der horizontale Querschnitt des Durchganges (20) kleiner ist als der
von der Vorkammer (16) und auch kleiner als der von der Pumpenkammer (14),
und dass die beiden Kammern (14, 16) radial außerhalb des Durchganges (20)
durch eine Sperre (18) vertikal voneinander getrennt sind, die ein Hochspülen
von Festkörpern von der Vorkammer (16) in die Pumpenkammer (14) verhindert.
4. Wäschebehandlungsmaschine nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, dass der Durchgang (20) durch einen sich von unten nach oben
trichterartig verengenden Bodenteil (18) der Pumpenkammer (14) gebildet ist.
5. Wäschebehandlungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Einlassöffnung (46) in einer Umfangswand (44)
der Vorkammer (16) durch einen Einlasskanal (47) gebildet ist.
6. Wäschebehandlungsmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass
der Einlasskanal (47) der Einlassöffnung (46) schräg von oben nach unten in die
Vorkammer (16) mündet.
7. Wäschebehandlungsmaschine nach Anspruch 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, dass der Einlasskanal (47) der Einlassöffnung (46) sich in einer vertikalen
Ebene an die Vorkammer (16) heran erstreckt, welche sich in der Drehachse der
Pumpenwelle (8) diametral zur Vorkammer (16) erstreckt.
8. Wäschebehandlungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Vorkammer (16) einen Kammerboden (52) hat,
der mindestens in einem Bereich tiefer liegt als die Einlassöffnung (52), so dass
sich auf ihm unterhalb der Einlassöffnung (52) Festkörper aus der Flüssigkeit
ablagern können.
9. Wäschebehandlungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Vorkammer (16) einen größeren
Strömungsquerschnitt hat als ihre Einlassöffnung (46), so dass eine Verlangsamung der
Strömungsgeschwindigkeit der Flüssigkeit erfolgt, die durch die Einlassöffnung in
die Vorkammer strömt.
10. Wäschebehandlungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Druckleitung (34, 36) nahe bei der
Auslassöffnung (26) einen Leitungsabschnitt (34) hat, der sich nach unten bis unter die
Höhe der Unterkante (38) der Auslassöffnung (26) erstreckt, und dass die
Druckleitung (34, 36) stromabwärts von diesem Leitungsabschnitt (34) einen weiteren
Leitungsabschnitt (36) hat, der sich über die Höhe der Auslassöffnung hinaus
nach oben erstreckt.
11. Wäschebehandlungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Auslassöffnung (26) durch einen
Auslasskanal (32) gebildet ist, der sich schräg von oben nach unten aus der
Pumpenkammer (14) hinaus erstreckt.
12. Wäschebehandlungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass die Auslassöffnung (26) durch einen Auslasskanal gebildet
ist, der sich horizontal aus der Pumpenkammer hinaus erstreckt.
13. Wäschebehandlungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Luftraum (24) der Pumpenkammer (14) an einer
höher als das Laufrad (10) gelegenen Stelle mit mindestens einer
Entlüftungsöffnung (53) versehen ist.
14. Wäschebehandlungsmaschine nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
dass die Entlüftungsöffnung (53) über eine Entlüftungsleitung (55) an einen
Wasserzulaufweg (78, 80) angeschlossen ist, durch welchen der Wäschetrommel
Wasser zuführbar ist.
15. Wäschebehandlungsmaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
dass der Wasserzulaufweg (78, 80) eine Einspülvorrichtung (78) zum Einspülen
von Wäschebehandlungsmittel mittels des Wassers in die Wäschetrommel
aufweist, und dass die Entlüftungsleitung (55) an die Einspülvorrichtung (78)
angeschlossen ist und in diese mündet.
16. Wäschebehandlungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpe (2) eine Radialpumpe ist.
17. Wäschebehandlungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Vorkammer (16) einen Notentleerungs-
Auslass (56) aufweist.
18. Wäschebehandlungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Vorkammer (16) eine öffenbare
Serviceöffnung (60) hat, durch welche hindurch sie gereinigt werden kann.
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