Die
erfindungsgemäße Aufgabe
besteht somit allgemein darin, die sich aus dem Stand der Technik
ergebenden Nachteile zu überwinden.
Insbesondere liegt eine erfindungsgemäße Aufgabe darin, einen Hygieneartikel
mit einem Einnäss-Indikator zur Verfügung zu
stellen, der dem Träger,
ohne dass die Umgebung des Trägers
vor dem Träger
wahrnimmt, anzeigt, dass in den Hygieneartikel eingenässt wurde.
Diese Anzeige sollte jedoch, zumindest ohne wesentliche Beeinträchtigung
der anderen Leistungsmerkmale des Hygieneartikels erfolgen. Des
Weiteren soll dieser Einnäss-Indikator
auf kostengünstigen Materialien
basieren.
Die
erfindungsgemäße Aufgabe
wird gelöst durch
einen absorbierenden Hygieneartikel, aufweisend
- (a)
ein sich im Kontakt mit Körperflüssigkeiten
versteifendes Steifelement oder
- (b) ein im Kontakt mit Körperflüssigkeiten
ein Gas bildendendes Gaselement, oder beide als ein Indikator
und
- (c) mindestens eine Hygieneartikelkomponente,
wobei
das Steifelement oder das ein Gas bildendende Gaselement oder beide
mit der Hygieneartikelkomponente in Kontakt stehen.
Es
ist erfindungsgemäß bevorzugt,
dass das Steifelement die Flexibilität des Hygieneartikels herabsetzt.
Vorzugsweise wird die Flexibilität
soweit herabgesetzt, dass es dem Träger merklich schwerer fällt, sich
mit dem Hygieneartikel zu bewegen. Dabei sollte die Flexibilität nicht
soweit herabgesetzt werden, dass der Träger nur noch schwer beweglich oder
gar unbeweglich wird.
Zudem
ist es erfindungsgemäß bevorzugt, dass
das Steifelement ein im Kontakt mit Körperflüssigkeiten versteifendes Harz
oder eine im Kontakt mit Körperflüssigkeiten
versteifende anorganische Verbindung oder beides ist.
Vorzugsweise
wird durch das Gaselement ein zum einen gesundheitlich unbedenkliches
Gas gebildet. Es ist weiterhin bevorzugt, dass das Gaselement dieses
Gas in solchen Mengen bildet, dass diese zwar für den Träger spürbar sind und, genauso wie
die Verringerung der Flexibilität,
den Tragekomfort des Hygieneartikels herabsetzen, jedoch nicht zu einer
schmerzhaften Empfindung bei dem Träger führen.
Unter
Körperflüssigkeiten
werden erfindungsgemäß Seren,
Blut und Urin, vorzugsweise Urin, die von dem Träger des erfindungsgemäßen Hygieneartikels
stammen, verstanden.
Erfindungsgemäß ist als
versteifendes Harz ein Polyurethan beinhaltendes Harz bevorzugt,
wie es beispielsweise in
US 4,774,937 beschrieben
wird, die einen Teil der Offenbarung dieser Anmeldung bildet. Erfindungsgemäß bevorzugte
versteifende anorganische Verbindungen sind Gips oder gipsbeinhaltende
Systeme. Unter den gipsbeinhaltenden Systemen sind insbesondere
die bevorzugt, die als Verbandsmaterial, beispielsweise zur Fixierung
von Knochenbrüchen
in der Orthophädie
angewandt werden. Die gipsbeinhaltenden Systeme sind vorzugsweise
dadurch gekennnzeichnet, dass Gipsverbindungen in einer Matrix aufgenommen
sind. Bei dieser Matrix handelt es sich vorzugsweise um Fasergelege,
-gewirke oder -gewebe, wobei Gewebe besonders bevorzugt sind. Der
Anteil an Gips an dem gipsbeinhaltenden System beträgt vorzugsweise
mindestens 10, besonders bevorzugt mindestens 30 und darüber hinaus
bevorzugt mindestens 50 Gew.-%, bezogen auf das System. In einer
besonderen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen absorbierenden
Hygieneartikels umfasst dieser ein gipsbeinhaltendes System, wobei
das System Gips in einer Menge zwischen 35 und 70 Gew.-% enthält.
Erfindungsgemäß ist es
bevorzugt, dass das ein Gas bildende Gaselement CO2 oder
N2 bildet, wobei die Bildung von CO2 bevorzugt ist. Im Allgemeinen kommen alle
dem Fachmann bekannten CO2-bildenden chemischen
Verbindungen in Betracht, wobei hierunter Carbonate und Hydrogencarbonate
von Alkali- oder Erdalkalimetallen besonders bevorzugt sind. Unter
diesen sind wiederum Natriumhydrogencarbonat, Kaliumhydrogencarbonat,
Magnesiumhydrogencarbonat, Kalziumhydrogencarbonat bevorzugt, wobei
Natriumhydrogencarbonat besonders bevorzugt ist. Die vorgenannten
Verbindungen werden vorzugsweise zusammen mit einer Säure in einer
solchen Menge eingesetzt, dass der pH-Wert bei einem Kontakt dieser
Mischung aus der CO2-bildenden Verbindung
und der Säure
mit einer wässrigen Flüssigkeit
in einem Bereich von 4 bis 9, bevorzugt 5 bis 8 und besonders bevorzugt
6,5 bis 7,5 liegt. Als Säure
sind insbesondere organische Säuren
bevorzugt, wobei mehrprotonige Säuren
besonders bevorzugt sind. Unter den organischen Säuren ist
die Ameisensäure,
Zitronensäure
und Essigsäure
bevorzugt, wobei die Zitronensäure
bedingt durch ihre Geruchsneutralität besonders bevorzugt ist.
Das ein Gas bildendende Gaselement beinhaltet vorzugsweise mindestens
eine der zuvor beschriebenen Verbindungen in einer Menge von mindestens
10, bevorzugt mindestens 30 und besonders bevorzugt mindestens 50
Gew.-%, jeweils bezogen auf das ein Gas bildendende Gaselement.
Weiterhin
ist es erfindungsgemäß bevorzugt, dass
das Steifelement oder das ein Gas bildendende Gaselement oder beide
zumindest teilweise, vorzugsweise vollständig mit einer Schicht zu umgeben sind,
wobei die Gestaltung dieser Schicht und die An und Weise der Umgebung
dafür sorgen,
dass es zu keiner Verschlechterung des Tragekomforts des Hygieneartikels
oder zu gesundheitlichen Risiken durch den Einsatz des Steifelements
oder des ein Gas bildendenden Gaselementes kommt. Ferner sichern diese
Schichten das Steifelement oder das ein Gas bildendende Gaselement
oder beide an einer vorgesehenen Stelle in dem Hygieneartikel. In
diesem Zusammenhang besonders geeignet sind semipermeable Folien,
die einerseits das Eindringen von Körperflüssigkeiten ermöglichen,
so dass das Steifelement oder das ein Gas bildendende Gaselement
mit der Körperflüssigkeit
in Kontakt kommen kann, jedoch andererseits ein zu schnelles Ausdringen
von, durch das Steifelement oder durch das ein Gas bildendendes
Gaselement freigesetzten Stoffen, verhindert. Insbesondere bezüglich des
ein Gas bildendenden Gaselementes ist es vorteilhaft, wenn diese Folie
das gebildete Gas so lange zurückhält, bis
der Hygieneartikel zumindest teilweise durch das gebildete Gas aufgebläht worden
ist. Dieses führt
zu einem engeren Sitz des Hygieneartikels und signalisiert dem Träger durch
den veränderten
Tragekomfort das Eindringen von Körperflüssigkeit in den Hygieneartikel.
Derartige Schichten bzw. Folien beinhalten vorzugsweise thermoplastische
Polymere und Copolymere sowie thermoplastische Elastomere, beispielsweise
Polyamide wie Nylon, Polyester wie Polyethylentherephthalat, Polyolefine
wie Polyethylen oder Polypropylen, Copolymere aus Ethylen und Ethylacrylat,
thermoplastische Polyurethane, thermoplastische Polyester, wobei
Polypropylen, Polyethylen und Copolymere aus Polyethylen und Polypropylen
besonders bevorzugt sind.
Jedes
der beiden Elemente, vorzugsweise das ein Gas bildendende Gaselement,
kann zusätzlich
zu den die Bildung von Gas verursachenden Substanzen ein von diesen
Substanzen verschiedenes absorbierendes Material aufweisen; dieses
vorzugsweise in einer Menge von höchstens 10, besonders bevorzugt
von höchstens
40 und darüber
hinaus bevorzugt von höchstens
60 Gew.-%, jeweils bezogen auf das jeweilige Element.
Erfindungsgemäß ist es
weiterhin bevorzugt, dass der Hygieneartikel als Hygienekomponente
(A) eine mindestens teilweise körperflüssigkeitspermeable
Deckschicht, (B) gegebenenfalls, bevorzugt zwingend, eine Aussenschicht,
(C) gegebenenfalls, bevorzugt zwingend, eine Verteilungsschicht,
(D) eine Absorptionsschicht sowie (E) eine das Steifelement oder
das ein Gas bildendende Gaselement oder beide oder vorzugsweise
mehrere dieser Elemente beinhaltende Schicht beinhaltet, wobei die Deckschicht,
gegebenenfalls, vorzugsweise zwingend, die Verteilungsschicht sowie
die Absorptionsschicht, wenn der Artikel mit einer Flüssigkeit
in Kontakt gebracht wird, in mindestens teilweisen Flüssigkeitskontakt
stehen und gegebenenfalls, vorzugsweise zwingend, von der Aussenschicht
mindestens teilweise umgeben wird, wobei das Steifelement oder das
ein Gas bildendende Gaselement oder beide zumindest teilweise gemäß einer
Variante (i) zwischen der Absorptionsschicht und der Aussenschicht,
oder (ii) zwischen der Verteilungsschicht und der Absorptionsschicht
oder (iii) in der Absorptionsschicht oder in mindestens zwei der
Varianten (i) bis (iii) angeordnet sind. Erfindungsgemäß besonders
bevorzugt ist ein Hygieneartikel, der alle Hygieneartikelkomponenten
(A) bis (E) aufweist.
Als
körperflüssigkeitspermeable
Deckschicht kommen alle dem Fachmann geeigneten, flüssigkeitsdurchlässigen Materialen
in Betracht. Es ist erfindungsgemäß bevorzugt, dass die Deckschicht
aus einem faserbeinhaltenden Material gebildet ist, wobei die Fasern
vorzugsweise gelegt, gewirkt oder gewebt sind, so dass sich ein
Flächengebilde
mit Poren herausbildet, wobei die Poren so gestaltet sind, dass
die Körperflüssigkeit
die Deckschicht so schnell durchdringen kann, dass beim Einnässen keine
Körperflüssigkeitslachen
auf der Deckschicht entstehen.
In
dem erfindungsgemäßen Hygieneartikel ist
die Aussenschicht vorzugsweise flüssigkeitsdichter als die Deckschicht.
Vorzugsweise wird die Aussenschicht aus Polyethylen oder Polypropylenfolien gebildet,
in die gegebenenfalls Fasern eingearbeitet werden können. Die
Aussenschicht ist so ausgelegt, dass sie so gut wie körperflüssigkeitsundurchlässig ist,
jedoch eine gewisse Gasdurchlässigkeit
besitzt, so dass beispielsweise durch den Träger des Hygieneartikels gebildete
Gase durch die Aussenschicht entweichen können. In diesem Zusammenhang
ist es bevorzugt, dass die Aussenschicht eine ausreichende Porösität aufweist,
wobei die Wasserdampfdurchlässigkeit
nach ASTM E96 zwischen 400 – 6000
g/m2 in 24 h, bevorzugt 750 – 2800 g/m2 in 24 h, besonders bevorzugt 1000 – 2600 g/m2 in 24 h beträgt.
Die
Verteilungsschicht sorgt in einem erfindungsgemäßen Hygieneartikel dafür, dass
die in einem begrenzten, im Vergleich zur Gesamtfläche der Deckschicht
des Hygieneartikels kleinen Bereich eindringende Körperflüssigkeit
so schnell über
die unter der Verteilungsschicht angeordnete Absorptionsschicht
verteilt wird, dass es auf der Deckschicht zu keinen Körperflüssigkeitsstauungen
kommt. In einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Hygieneartikels
ist die Verteilungsschicht und die Absorptionsschicht miteinander
derartig kombiniert, dass eine einzige Schicht entsteht, die sowohl
als Verteilungsschicht als auch als Absorptionsschicht wirkt. Vorzugsweise
beinhaltet die Verteilungsschicht Kunststoff- oder Cellulosefasern,
die gelegt, gewirkt oder gewebt, vorzugsweise gelegt sind.
Die
Absorptionsschicht beinhaltet ein absorbierendes Material. Unter
absorbierendem Material werden Stoffe verstanden, die mindestens
10%, bevorzugt mindestens 50% und besonders bevorzugt mindestens
100 % ihres eigenen Gewichtes an Wasser aufnehmen können. In
einer Absorptionsschicht sind vorzugsweise 10%, bevorzugt mindestens
50% und besonders bevorzugt mindestens 70 Gew. %, bezogen auf die
Absorptionsschicht, an absorbierendem Material enthalten. Besonders
bevorzugt ist es, dass die Absorptionsschicht als absorbierendes
Material ein absorbierendes Polymer beinhaltet.
Das
absorbierende Polymer basiert vorzugsweise auf
- (α1) 0,1 bis
99,999 Gew.-%, bevorzugt 20 bis 98,99 Gew.-% und besonders bevorzugt
30 bis 98,95 Gew.-% polymerisierten, ethylenisch ungesättigten,
säuregruppenhaltigen
Monomeren oder deren Salzen oder polymerisierten, ethylenisch ungesättigten,
einen protonierten oder quarternären
Stickstoff beinhaltenden Monomeren, oder deren Mischungen, wobei
mindestens ethylenisch ungesättigte,
säuregruppenhaltige
Monomere, vorzugsweise Acrylsäure,
beinhaltende Mischungen besonders bevorzugt sind,
- (α2)
0 bis 70 Gew.-%, bevorzugt 1 bis 60 Gew.-% und besonders bevorzugt
1 bis 40 Gew.-% polymerisierten, ethylenisch ungesättigten,
mit (α1) copolymerisierbaren
Monomeren,
- (α3)
0 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 0,01 bis 7 Gew.-% und besonders bevorzugt
0,05 bis 5 Gew.-% eines oder mehrerer Vernetzer,
- (α4)
0 bis 30 Gew.-%, bevorzugt 1 bis 20 Gew.-% und besonders bevorzugt
5 bis 10 Gew.-% wasserlöslichen
Polymeren, sowie
- (α5)
0 bis 20 Gew.-%, bevorzugt 0,01 bis 7 Gew.-% und besonders bevorzugt
0,05 bis 5 Gew.-% eines oder mehrere Hilfsstoffe basiert, wobei
die Summe der Gewichtsmengen (α1)
bis (α5)
100 Gew.-% beträgt.
Die
monoethylenisch ungesättigten,
säuregruppenhaltigen
Monomere (α1)
können
teilweise oder vollständig,
bevorzugt teilweise neutralisiert sein. Vorzugsweise sind die monoethylenisch
ungesättigten,
säuregruppenhaltigen
Monomere zu mindestens 25 Mol%, besonders bevorzugt zu mindestens
50 Mol% und darüber
hinaus bevorzugt zu 50-90 Mol% neutralisiert. Die Neutralisation
der Monomere (α1)
kann vor auch nach der Polymerisation erfolgen. Ferner kann die
Neutralisation mit Alkalimetallhydroxiden, Erdalkalimetallhydroxiden,
Ammoniak sowie Carbonaten und Bicarbonaten erfolgen. Daneben ist jede
weitere Base denkbar, die mit der Säure ein wasserlösliches
Salz bildet. Auch eine Mischneutralisation mit verschiedenen Basen
ist denkbar. Bevorzugt ist die Neutralisation mit Ammoniak oder
mit Alkalimetallhydroxiden, besonders bevorzugt mit Natriumhydroxid
oder mit Ammoniak.
Ferner
können
bei einem Polymer die freien Säuregruppen überwiegen,
so dass dieses Polymer einen im sauren Bereich liegenden pH-Wert
aufweist. Dieses saure wasserabsorbierende Polymer kann durch ein
Polymer mit freien basischen Gruppen, vorzugsweise Amingruppen,
das im Vergleich zu dem sauren Polymer basisch ist, mindestens teilweise neutralisiert
werden. Diese Polymere werden in der Literatur als „Mixed-Bed
Ion-Exchange Absorbent Polymers" (MBIEA-Polymere) bezeichnet
und sind unter anderem in der WO 99/34843 A1 offenbart. Die Offenbarung
der WO 99/34843 A1 wird hiermit als Referenz eingeführt und
gilt somit als Teil der Offenbarung. In der Regel stellen MBIEA-Polymere
eine Zusammensetzung dar, die zum einen basische Polymere, die in
der Lage sind, Anionen auszutauschen, und andererseits ein im Vergleich
zu dem basischen Polymer saures Polymer, das in der Lage ist, Kationen
auszutauschen, beinhalten.
Das
basische Polymer weist basische Gruppen auf und wird typischerweise
durch die Polymerisation von Monomeren erhalten, die basische Gruppen
oder Gruppen tragen, die in basische Gruppen umgewandelt werden
können.
Bei diesen Monomeren handelt es sich vor allen Dingen um solche,
die primäre,
sekundäre
oder tertiäre
Amine oder die entsprechenden Phosphine oder mindestens zwei der vorstehenden
funktionellen Gruppen aufweisen. Zu dieser Gruppe von Monomeren
gehören
insbesondere Ethylenamin, Allylamin, Diallylamin, 4-Aminobuten, Alkyloxycycline,
Vinylformamid, 5-Aminopenten, Carbodiimid, Formaldacin, Melanin
und dergleichen, sowie deren sekundäre oder tertiäre Aminderivate.
Bevorzugte
monoethylenisch ungesättigte, säuregruppenhaltige
Monomere (α1)
sind Acrylsäure,
Methacrylsäure,
Ethacrylsäure, α-Chloracrylsäure, α-Cyanoacrylsäure, β-Methylacrylsäure (Crotonsäure), α-Phenylacrylsäure, β-Acryloxypropionsäure, Sorbinsäure, α-Chlorsorbinsäure, 2'-Methylisocrotonsäure, Zimtsäure, p-Chlorzimtsäure, β-Stearylsäure, Itaconsäure, Citraconsäure, Mesaconsäure, Glutaconsäure, Aconitsäure, Maleinsäure, Fumarsäure, Tricarboxyethylen
und Maleinsäureanhydrid, wobei
Acrylsäure
sowie Methacrylsäure
besonders und Acrylsäure
darüber
hinaus bevorzugt sind.
Neben
diesen carboxylatgruppenhaltigen Monomeren sind als monoethylenisch
ungesättigte, säuregruppenhaltige
Monomere (α1)
des Weiteren ethylenisch ungesättigte
Sulfonsäuremonomere
oder ethylenisch ungesättigte
Phosphonsäuremonomere bevorzugt.
Ethylenisch
ungesättigte
Sulfonsäuremonomere
sind Allylsulfonsäure
oder aliphatische oder aromatische Vinylsulfonsäuren oder acrylische oder methacrylische
Sulfonsäuren
bevorzugt. Als aliphatische oder aromatische Vinylsulfonsäuren sind
Vinylsulfonsäure,
4-Vinylbenzylsulfonsäure,
Vinyltoluolsulfonsäure
und Stryrolsulfonsäure
bevorzugt. Als Acryl- bzw. Methacrylsulfonsäuren sind Sul foethyl(meth)acrylat,
Sulfopropyl(meth)acrylat und, 2-Hydroxy-3-methacryloxypropylsulfonsäure. Als (Meth)Acrylamidoalkylsulfonsäure ist
2-Acrylamido-2-methylpropansulfonsäure bevorzugt.
Ferner
sind ethylenisch ungesättigte
Phosphonsäuremonomere,
wie Vinylphosphonsäure,
Allylphosphonsäure,
Vinylbenzylphosponsäure, (Meth)acrylamidoalkylphosphonsäuren, Acrylamidoalkyldiphosphonsäuren, phosponomethylierte
Vinylamine und (Meth)acrylphosphonsäurederivate bevorzugt.
Als
ethylenisch ungesättigte,
einen protonierten Stickstoff enthaltende Monomere (α1) sind vorzugsweise
Dialkylaminoalkyl(meth)acrylate in protonierter Form, beispielsweise
Dimethylaminoethyl(meth)acrylat-Hydrochlorid oder Dimethylaminoethyl(meth)acrylat-Hydrosulfat,
sowie Dialkylaminoalkyl-(meth)acrylamide in protonierter Form, beispielsweise
Dimethylaminoethyl(meth)acrylamid-Hydrochlorid, Diemethylaminopropyl(meth)acrylamid-Hydrochlorid,
Diemethylaminopropyl(meth)acrylamid-Hydrosulfat oder Dimethylaminoethyl(meth)acrylamid-Hydrosulfat bevorzugt.
Als
ethylenisch ungesättigte,
einen quarternierten Stickstoff enthaltende Monomere (α1) sind Dialkylammoniumalkyl(meth)acrylate
in quarternisierter Form, beispielsweise Trimethylammoniumethyl(meth)acrylat-Methosulfat
oder Dimethylethylammoniumethyl(meth)acrylat-Ethosulfat sowie (Meth)acrylamidoalkyldialkylamine
in quarternisierter Form, beispielsweise (Meth)acrylamidopropyltrimethylammoniumchlorid,
Tremethylammoniumethyl(meth)acrylat-Chlorid oder (Meth)acrylamidopropyltrimethylammoniumsulfat
bevorzugt.
Es
ist erfindungsgemäß bevorzugt,
dass das Polymer zu mindestens 50 Gew.-%, vorzugsweise zu mindestens
70 Gew.-% und darüber
hinaus bevorzugt zu min destens 90 Gew.-% auf carboxylatgruppenhaltigen
Monomeren besteht. Es ist erfindungsgemäß besonders bevorzugt, dass
das Polymer zu mindestens 50 Gew.-%, vorzugsweise zu mindestens 70 Gew.-%
aus Acrylsäure
besteht, die vorzugsweise zu mindestens 20 Mol-%, besonders bevorzugt
zu mindestens 50 Mol-% neutralisiert ist.
Als
monoethylenisch ungesättigte,
mit (α1) copolymerisierbare
Monomere (α2)
sind Acrylamide und Methacrylamide bevorzugt.
Mögliche (Meth)acrylamide
sind neben Acrylamid und Methacrylamid alkylsubstituierte (Meth)acrylamide
oder aminoalkylsubstituierte Derivate des (Meth)acrylamids, wie
N-Methylol(meth)acrylamid, N,N-Dimethylamino(meth)acrylamid, Dimethyl(meth)acrylamid
oder Diethyl(meth)acrylamid Mögliche
Vinylamide sind beispielsweise N-Vinylamide, N-Vinylformamide, N-Vinylacetamide, N-Vinyl-N-Methylacetamide,
N-Vinyl-N-methylformamide, Vinylpyrrolidon. Unter diesen Monomeren
besonders bevorzugt ist Acrylamid.
Des
Weiteren sind als monoethylenisch ungesättigte, mit (α1) copolymerisierbaren
Monomere (α2)
in Wasser dispergierbare Monomere bevorzugt. Als in Wasser dispergierbare
Monomere sind Acrylsäurester
und Methacrylsäurester,
wie Methyl(meth)acrylat, Ethyl(meth)acrylat, Propyl(meth)acrylat
oder Butyl(meth)acrylat, sowie Vinylacetat, Styrol und Isobutylen
bevorzugt. Diese in Wasser dispergierbaren Monomere werden vorzugsweise
in einer Mengen im Bereich von 0,01 bis 20%, bevorzugt von 0,1 bis
15% und besonders bevorzugt von 0,5 bis 5 Gew.-%, bezogen auf die
insgesamt eingesetzten Monomere, eingesetzt.
Zudem
ist es erfindungsgemäß bevorzugt, dass
das absorbierende Polymer durch einen chemischen Vernetzer (α3) oder durch
thermische Vernetzung oder Strahlenvernetzung oder mindestens zwei davon
vernetzt ist, wobei die Vernetzung durch einen chemischen Vernetzer
(α3) bevorzugt
ist.
Erfindungsgemäß bevorzugte
Vernetzer (α3) sind
Verbindungen, die mindestens zwei ethylenisch ungesättigte Gruppen
innerhalb eines Moleküls
aufweisen (Vernetzerklasse I), Verbindungen, die mindestens zwei
funktionelle Gruppen aufweisen, die mit funktionellen Gruppen der
Monomeren (α1)
oder (α2) reagieren
können,
vorzugsweise in einer Kondensationsreaktion (=Kondensationsvernetzer),
in einer Additionsreaktion oder in einer Ringöffnungsreaktion (Vernetzerklasse
II), Verbindungen, die mindestens eine ethylenisch ungesättigte Gruppe
und mindestens eine funktionelle Gruppe, die mit funktionellen Gruppen
der Monomeren (α1)
oder (α2)
reagieren kann (Vernetzerklasse III), aufweisen, oder polyvalente
Metallkationen (Vernetzerklasse IV). Dabei wird durch die Verbindungen
der Vernetzerklasse I eine Vernetzung der Polymere durch die radikalische
Polymerisation der ethylenisch ungesättigten Gruppen des Vernetzermoleküls mit den
monoethylenisch ungesättigten
Monomeren (α1)
oder (α2)
erreicht, während
bei den Verbindungen der Vernetzerklasse II und den polyvalenten
Metallkationen der Vernetzerklasse IV eine Vernetzung der Polymere
durch Reaktion der funktionellen Gruppen (Vernetzerklasse II) bzw.
durch elektrostatische Wechselwirkung des polyvalenten Metallkations
(Vernetzerklasse IV) mit den funktionellen Gruppen der Monomere
(α1) oder
(α2) erreicht
wird. Bei den Verbindungen der Vernetzerklasse III erfolgt dementsprechend
eine Vernetzung des Polymers sowohl durch radikalische Polymerisation
der ethylenisch ungesättigten
Gruppe als auch durch Reaktion zwischen der funktionellen Gruppe des
Vernetzers und den funktionellen Gruppen der Monomeren (α1) oder (α2).
Bevorzugte
Verbindungen der Vernetzerklasse I sind Poly(meth)acrylsäureester,
die beispielsweise durch die Umsetzung eines Polyols, wie beispielsweise
Ethylenglykol, Propylenglykol, Trimethylolpropan, 1,6-Hexandiol,
Glycerin, Pentaerythrit, Polyethylenglykol oder Polypropylenglykol,
eines Aminoalkohols, eines Polyalkylenpolyaminens, wie beispielsweise
Diethylentriamin oder Triethylentetraamin, oder eines alkoxylierten
Polyols mit Acrylsäure oder
Methacrylsäure
gewonnen werden. Als Verbindungen der Vernetzerklasse I sind des
Weiteren Polyvinylverbindungen, Poly(meth)allyverbindungen, (Meth)acrylsäureester
einer Monovinylverbindung oder (Meth)acrylsäureester einer Mono(meth)allylverbindung,
vorzugsweise der Mono(meth)allylverbindungen eines Polyols oder
eines Aminoalkohols, bevorzugt. In diesem Zusammenhang wird auf
DE 195 43 366 A1 und
DE 195 43 368 A1 verwiesen. Diese
Offenbarungen werden hiermit als Referenz eingeführt und gelten somit als Teil
der Offenbarung.
Als
Verbindungen der Vernetzerklasse I seien als Beispiel genannt Alkenyldi(meth)acrylate,
beispielsweise Ethylenglykoldi(meth)acrylat, 1,3-Propylenglykoldi(meth)acrylat,
1,4-Butylenglykoldi(meth)acrylat, 1,3-Butylenglykoldi(meth)acrylat, 1,6-Hexandioldi(meth)acrylat,
1,10-Decandioldi(meth)acrylat, 1,12-Dodecandioldi(meth)acrylat, 1,18-Octadecandioldi(meth)acrylat,
Cyclopentandioldi(meth)acrylat, Neopentylglykoldi(meth)acrylat,
Methylendi(meth)acrylat oder Pentaerythritdi(meth)acrylat, Alkenyldi(meth)acrylamide,
beispielsweise N-Methyldi(meth)acrylamid,
N,N'-3-Methylbutylidenbis(meth)acrylamid,
N,N'-(1,2-Di-hydroxyethylen)bis(meth)acrylamid,
N,N'-Hexamethylenbis(meth)acrylamid
oder N,N'-Methylenbis(meth)acrylamid,
Polyalkoxydi(meth)acrylate, beispielsweise Diethylenglykoldi(meth)acrylat,
Triethylenglykoldi(meth)acrylat, Tetraethylenglykoldi(meth)acrylat,
Dipropylenglykoldi(meth)acrylat, Tripropylenglykoldi(meth)acrylat
oder Tetrapropylenglykoldi(meth)acrylat, Bisphenol-A-di(meth)acrylat, ethoxyliertes
Bisphenol-A-di(meth)acrylat,
Benzylidindi(meth)acrylat, 1,3-Di(meth)acryloyloxy-propanol-2, Hydrochinondi(meth)acrylat,
Di(meth)acrylatester des vorzugsweise mit 1 bis 30 Mol Alkylenoxid pro
Hydroxylgruppe oxyalkylierten, vorzugsweise ethoxylierten Trimethylolpropans,
Thioethylenglykoldi(meth)acrylat, Thiopropylenglykoldi(meth)acrylat, Thiopolyethylenglykoldi(meth)acrylat,
Thiopolypropylengly koldi(meth)acrylat, Divinylether, beispielsweise
1,4-Butandioldivinylether, Divinylester, beispielsweise Divinyladipat,
Alkandiene, beispielsweise Butadien oder 1,6-Hexadien, Divinylbenzol, Di(meth)allylverbindungen,
beispielsweise Di(meth)allylphthalat oder Di(meth)allylsuccinat,
Homo- und Copolymere von Di(meth)allyldimethylammoniumchlorid und
Homo- und Copolymere von Diethyl(meth)allylaminomethyl(meth)acrylatammoniumchlorid,
Vinyl(meth)acryl-Verbindungen, beispielsweise Vinyl(meth)acrylat,
(Meth)allyl(meth)acryl-Verbindungen, beispielsweise (Meth)allyl(meth)acrylat, mit
1 bis 30 Mol Ethylenoxid pro Hydroxylgruppe ethoxyliertes (Meth)allyl(meth)acrylat,
Di(meth)allylester von Polycarbonsäuren, beispielsweise Di(meth)allylmaleat,
Di(meth)allyfumarat, Di(meth)allylsuccinat oder Di(meth)allylterephthalat,
Verbindungen mit 3 oder mehr ethylenisch ungesättigten, radikalisch polymerisierbaren
Gruppen wie beispielsweise Glycerintri(meth)acrylat, (Meth)acrylatester
des mit vorzugsweise 1 bis 30 Mol Ethylenoxid pro Hydroxylgruppe
oxyethylierten Glycerins, Trimethylolpropantri(meth)acrylat, Tri(meth)acrylatester
des vorzugsweise mit 1 bis 30 Mol Alkylenoxid pro Hydroxylgruppe
oxyalkylierten, vorzugsweise ethoxylierten Trimethylolpropans, Trimethacrylamid,
(Meth)allylidendi(meth)acrylat, 3-Allyloxy-1,2-propandioldi(meth)acrylat,
Tri(meth)allylcyanurat, Tri(meth)allylisocyanurat, Pentaerythrittetra(meth)acrylat,
Pentaerythrittri(meth)acrylat, (Meth)acrylsäureester des mit vorzugsweise
1 bis 30 Mol Ethylenoxid pro Hydroxylgruppe oxyethylierten Pentaerythrits,
Tris(2-hydroxyethyl)isocyanurattri(meth)acrylat,
Trivinyltrimellitat, Tri(meth)allylamin, Di(meth)allylalkylamine,
beispielsweise Di(meth)allylmethylamin, Tri(meth)allylphosphat Tetra(meth)allylethylendiamin,
Poly(meth)allylester, Tetra(meth)allyloxiethan oder Tetra(meth)allylammoniumhalide.
Als
Verbindung der Vernetzerklasse II sind Verbindungen bevorzugt, die
mindestens zwei funktionelle Gruppen aufweisen, die in einer Kondensationsreaktion
(= Kondensationsvernetzer), in einer Additionsreaktion oder in einer
Ringöffnungsreaktion
mit den funktionellen Gruppen der Monomere (α1) oder (α2), bevorzugt mit Säuregruppen,
der Monomeren (α1),
reagieren können.
Bei diesen funktionellen Gruppen der Verbindungen der Vernetzerklasse
II handelt es sich vorzugsweise um Alkohol-, Amin-, Aldehyd-, Glycidyl-,
Isocyanat-, Carbonat- oder Epichlorfunktionen.
Als
Verbindung der Vernetzerklasse II seien als Beispiele genannt Polyole,
beispielsweise Ethylenglykol, Polethylenglykole wie Diethylenglykol,
Triethylenglykol und Tetraethylenglykol, Propylenglykol, Polypropylenglykole
wie Dipropylenglykol, Tripropylenglykol oder Tetrapropylenglykol,
1,3-Butandiol, 1,4-Butandiol,
1,5-Pentandiol, 2,4-Pentandiol, 1,6-Hexandiol, 2,5-Hexandiol, Glycerin,
Polyglycerin, Trimethylolpropan, Polyoxypropylen, Oxyethylen-Oxypropylen-Blockcopolymere,
Sorbitanfettsäureester,
Polyoxyethylensorbitanfettsäureester,
Pentaerythrit, Polyvinylalkohol und Sorbitol, Aminoalkohole, beispielsweise
Ethanolamin, Diethanolamin, Triethanolamin oder Propanolamin, Polyaminverbindungen,
beispielsweise Ethylendiamin, Diethylentriaamin, Triethylentetraamin,
Tetraethylenpentaamin oder Pentaethylenhexaamin, Polyglycidylether-Verbindungen wie
Ethylenglykoldiglycidylether, Polyethylenglykoldiglycidylether,
Glycerindiglycidylether, Glycerinpolyglycidylether, Pentareritritpolyglycidylether,
Propylenglykoldiglycidylether Polypropylenglykoldiglycidylether,
Neopentylglykoldiglycidylether, Hexandiolglycidylether, Trimethylolpropanpolyglycidylether,
Sorbitolpolyglycidylether, Phtahlsäurediglycidylester, Adipinsäurediglycidylether,
1,4-Phenylen-bis(2-oxazolin), Glycidol, Polyisocyanate, vorzugsweise
Diisocyanate wie 2,4-Toluoldiisocyanat und Hexamethylendiisocyanat,
Polyaziridin-Verbindungen wie 2,2-Bishydroxymethylbutanol-tris[3-(1-aziridinyl)propionat],
1,6-Hexamethylendiethylenharnstoff und Diphenylmethan-bis-4,4'-N,N'-diethylenharnstoff
Halogenepoxide beispielsweise Epichlor- und Epibromhydrin und α-Methylepichlorhydrin,
Alkylencarbonate wie 1,3-Dioxolan-2-on (Ethylencarbonat), 4-Methyl-1,3-dioxolan-2-on
(Propylencarbonat), 4,5-Di methyl-1,3-dioxolan-2-on, 4,4-Dimethyl-1,3-dioxolan-2-on, 4-Ethyl-1,3-dioxolan-2-on, 4-Hydroxymethyl-1,3-dioxolan-2-on,
1,3-Dioxan-2-on, 4-Methyl-1,3-dioxan-2-on, 4,6-Dimethyl-1,3-dioxan-2-on,
1,3-Dioxolan-2-on, Poly-1,3-dioxolan-2-on, polyquartäre Amine wie Kondensationsprodukte
von Dimethylaminen und Epichlorhydrin. Als Verbindungen der Vernetzerklasse
II sind des weiteren Polyoxazoline wie 1,2-Ethylenbisoxazolin, Vernetzer
mit Silangruppen wie γ-Glycidoxypropyltrimethoxysilan
und γ-Aminopropyltrimethoxysilan,
Oxazolidinone wie 2-Oxazolidinon, Bis- und Poly-2-oxazolidinone
und Diglykolsilikate bevorzugt.
Als
Verbindungen der Klasse III sind hydroxyl- oder aminogruppenhaltige
Ester der (Meth)acrylsäure,
wie beispielsweise 2-Hydroxyethyl(meth)acrylat, sowie hydroxyl-
oder aminogruppenhaltige (Meth)acrylamide, oder Mono(meth)allylverbindungen
von Diolen bevorzugt.
Die
polyvalenten Metallkationen der Vernetzerklasse IV leiten sich vorzugsweise
von ein- oder mehrwertigen Kationen ab, die einwertigen insbesondere
von Alkalimetallen, wie Kalium, Natrium, Lithium, wobei Lithium
bevorzugt wird. Bevorzugte zweiwertige Kationen leiten sich von
Zink, Beryllium, Erdalkalimetallen, wie Magnesium, Calcium, Strontium ab,
wobei Magnesium bevorzugt wird. Weiter erfindungsgemäß einsetzbare
höherwertige
Kationen sind Kationen von Aluminium, Eisen, Chrom, Mangan, Titan,
Zirkonium und andere Übergangsmetalle sowie
Doppelsalze solcher Kationen oder Mischungen der genannten Salze.
Bevorzugt werden Aluminiumverbindungen wie die unter dem Namen Paper-PAC-N® erhältlichen
Polyalumimiumverbindungen oder Aluminiumsalze und Alaune und deren
unterschiedliche Hydrate wie z. B. AlCl3 × 6H2O, NaAl(SO4)2 × 12
H2O, KAl(SO4)2 × 12
H2O oder Al2(SO4)3 × 14-18
H2O eingesetzt.
Besonders
bevorzugt werden Al2(SO4)3 und seine Hydrate als Vernetzer der Vernetzungsklasse IV
verwendet.
Bevorzugte
absorbierende Polymere sind Polymere, die durch Vernetzer der folgenden
Vernetzerklassen bzw. durch Vernetzer der folgenden Kombinationen
von Vernetzerklassen vernetzt sind: I, II, III, IV, I II, I III,
I IV, I II III, I II IV, I III IV, II III IV, II IV oder III IV.
Die vorstehenden Kombinationen von Vernetzerklassen stellen jeweils
eine bevorzugte Ausführungsform
von Vernetzern eines absorbierenden Polymers dar.
Weitere
bevorzugte Ausführungsformen
der absorbierenden Polymere sind Polymere, die durch einen beliebigen
der vorstehend genannten Vernetzer der Vernetzerklassen I vernetzt
sind. Unter diesen sind wasserlösliche
Vernetzer bevorzugt. In diesem Zusammenhang sind N,N'-Methylenbisacrylamid,
Polyethylenglykoldi(meth)acrylate, Triallylmethylammoniumchlorid,
Tetraallylammoniumchlorid sowie mit 9 Mol Ethylenoxid pro Mol Acrylsäure hergestelltes
Allylnonaethylenglykolacrylat besonders bevorzugt.
Aus
den vorgenannten Monomeren und Vernetzern lässt sich das absorbierende
Polymer durch verschiedene Polymerisationsweisen herstellen. Beispielsweise
sind in diesem Zusammenhang Massepolymerisation, Lösungspolymerisation,
Spraypolymerisation, inverse Emulsionspolymerisation und inverse
Suspensionspolymerisation zu nennen. Bevorzugt wird die Lösungspolymerisation
in Wasser als Lösungsmittel
durchgeführt.
Die Lösungspolymerisation
kann kontinuierlich oder diskontinuierlich erfolgen. Aus dem Stand
der Technik ist ein breites Spektrum von Variationsmöglichkeiten
hinsichtlich Reaktionsverhältnisse
wie Temperaturen, Art und Menge der Initiatoren als auch der Reaktionslösung zu
entnehmen. Typische Verfahren sind in den folgenden Patentschriften
beschrieben:
US 4,286,082 ,
DE 27 06 135 A1 ,
US 4,076,663 ,
DE 35 03 458 A1 ,
DE 40 20 780 C1 ,
DE 42 44 548 A1 ,
DE 43 23 001 A1 ,
DE 43 33 056 A1 ,
DE 44 18 818 A1 .
Diese Offenbarungen werden hiermit als Referenz eingeführt und
gelten somit als Teil der Offenbarung.
Eine
andere Möglichkeit
zur Herstellung der absorbierenden Polymere besteht darin, zunächst unvernetzte,
insbesondere lineare Polymere, vorzugsweise auf radikalischem Wege
aus den vorgenannten monoethylenisch ungesättigten Monomeren (α1) bzw. (α2) herzustellen
und diese dann mit vernetzend wirkenden Reagenzien (α3), vorzugsweise denen
der Klassen II und IV, umzusetzen. Diese Variante wird vorzugsweise
dann eingesetzt, wenn die wasserabsorbierenden Polymeren zunächst in
formgebenden Verfahren, beispielsweise zu Fasern, Folien oder anderen
Flächengebilden,
wie Geweben, Gewirken, Gespinsten oder Vliesen verarbeitet und in
dieser Form vernetzt werden sollen.
Polymerisationsinitiatoren
können
in einer Lösung
erfindungsgemäßer Monomere
gelöst
oder dispergiert enthalten sein. Als Initiatoren kommen sämtliche
dem Fachmann bekannte in Radikale zerfallende Verbindungen in Betracht.
Hierunter fallen insbesondere Peroxide, Hydroperoxide, Wasserstoffperoxid,
Persulfate, Azoverbindungen sowie die sogenannten Redoxkatalysatoren.
Bevorzugt ist der Einsatz wasserlöslicher Katalysatoren. In manchen Fällen ist
es vorteilhaft, Mischungen verschiedener Polymerisationsinitiatoren
zu verwenden. Unter diesen Mischungen sind die aus Wasserstoffperoxid
und Natrium- oder Kaliumperoxodisulfat bevorzugt, die in jedem denkbaren
Mengenverhältnis
eingesetzt werden können.
Geeignete organische Peroxide sind vorzugsweise Acetylacetonperoxid,
Methylethylketonperoxid, t-Butylhydroperoxid, Cumolhydroperoxid, t-Amylperpivalat,
t-Butylperpivalat, t-Butylperneohexonat, t-Butylisobutyrat, t-Butylper-2-ethylhexenoat, t-Butylperisononanoat,
t-Butylpermaleat,
t-Butylperbenzoat, t-Butyl-3,5,5-tri-methylhexanoat und Amylperneodekanoat.
Weiterhin sind als Polymerisationsinitiatoren bevorzugt: Azo-Verbindungen,
wie 2,2'-Azobis-(2-amidinopropan)dihydrochlorid, Azo-bis amidinopropan-dihydrochlord,
2,2'-Azobis-(N,N-dimethylen)isobutyramidindihydrochlorid, 2-(Carbamoylazo)isobutyronitril
und 4,4'-Azobis-(4-cyanovaleriansäure). Die
genannten Verbindungen werden in üblichen Mengen eingesetzt,
vorzugsweise in einem Bereich von 0,01 bis 5, bevorzugt von 0,1
bis 2 Mol-%, jeweils bezogen auf die Menge der zu polymerisierenden
Monomere.
Die
Redoxkatalysatoren enthalten als oxidische Komponente mindestens
eine der oben angegebenen Perverbindungen und als reduzierende Komponente
vorzugsweise Ascorbinsäue,
Glukose, Sorbose, Manose, Ammonium- oder Alkalimetall-hydrogensulfit,
-sulfat, -thiosulfat, -hyposulfit oder -sulfid, Metallsalze, wie
Eisen-II-ionen oder Silberionen oder Natriumhydroxymethylsulfoxylat.
Vorzugsweise wird als reduzierende Komponente des Redoxkatalysators
Ascorbinsäure
oder Natriumpyrosulfit verwendet. Bezogen auf die bei der Polymerisation
eingesetzte Menge an Monomeren wird 1·10-5 bis
1 Mol-% der reduzierenden Komponente des Redoxkatalysators und 1·10-5 bis 5 Mol-% der oxidierenden Komponente
des Redoxkatalysators eingesetzt. Anstelle der oxidierenden Komponente
des Redoxkatalysators, oder in Ergänzung zu diesem, können ein
oder mehrere, vorzugsweise wasserlösliche, Azoverbindungen verwendet
werden.
Bevorzugt
wird erfindungsgemäß ein Redoxsystem
bestehend aus Wassersoffperoxid, Natriumperoxodisulfat und Ascorbinsäure eingesetzt.
Allgemein ist er sind erfindungsgemäß Azoverbindungen als Initiatoren
bevorzugt, wobei Azo-bis-amidinopropan-dihydrochlorid besonders
bevorzugt ist. In der Regel wird die Polymerisation mit den Initiatoren
in einem Temperaturbereich von 30 bis 90°C initiiert.
Als
sogenannte „Nachvernetzer", mit denen das absorbierende
Polymer vorzugsweise zusätzlich meist
im Bereich der Oberfläche
der Polymerteilchen behandelt ist, sind im Zusammenhang mit den
Vernetzern (α3)
genannten Verbindungen der Vernetzerklassen II und IV besonders
geeignet.
Unter
diesen Verbindungen sind als Nachvernetzer besonders bevorzugt Diethylenglykol,
Triethylenglykol, Polyethylenglykol, Glyzerin, Polyglyzerin, Propylenglykol,
Diethanolamin, Triethanolamin, Polyoxypropylen, Oxyethylen-Oxypropylen-Blockcopolymere,
Sorbitanfettsäureester,
Polyoxyethylensorbitanfettsäureester,
Trimethylolpropan, Pentaerytrit, Polyvinylalkohol, Sorbitol, 1,3-Dioxolan-2-on (Ethylencarbonat),
4-Methyl-1,3-dioxolan-2-on (Propylencarbonat), 4,5-Dimethyl-1,3-dioxolan-2-on, 4,4-Dimethyl-1,3-dioxolan-2-on,
4-Ethyl-1,3-dioxolan-2-on,
4-Hydroxymethyl-1,3-dioxolan-2-on, 1,3-Dioxan-2-on, 4-Methyl-1,3-dioxan-2-on,
4,6-Dimethyl-1,3-dioxan-2-on, 1,3-Dioxolan-2-on, Poly-1,3-dioxolan-2-on.
Besonders bevorzugt wird Ethylencarbonat als Nachvernetzer eingesetzt.
Bevorzugte
Ausführungsformen
der Polymere sind diejenigen, die durch Vernetzer der folgenden Vernetzerklassen
bzw. durch Vernetzer der folgenden Kombinationen von Vernetzerklassen
nachvernetzt sind: II, IV und II IV.
Weitere
bevorzugte Ausführungsformen
der Polymere sind diejenigen, die durch einen beliebigen der vorstehend
in den Vernetzerklassen II oder IV genannten Vernetzer nachvernetzt
sind.
Diese
Verbindungen werden vorzugsweise in einer Menge von 0,01 bis 30%,
bevorzugt 0,1 bis 20% und besonders bevorzugt 0,5 bis 10 Gew.%,
bezogen auf das noch unbehandelte Polymer eingesetzt. Organische
Lösungsmittel
können
der Mischung in einer Menge von 0 bis 60%, bevorzugt 0,1 bis 40%
und besonders bevorzugt 0,2 bis 50 Gew.%, bezogen auf das noch unbehandelte
Polymer, zugesetzt werden. Als organische Lösungsmittel sind bevorzugt
niedere Alkohole wie Methanol, Ethanol, n-Propanol, Isopropanol,
n-Butanol, Isobutanol, sec-Butanol
und t-Butanol, Ketone wie Aceton, Methylethylketon und Methylisobutylketon,
Ether wie Dioxan, Tetrahydrofuran und Diethylether, Amide wie N,N-Dimethylformamid
und N,N-Diethylformamid sowie Sulfoxide wie Dimethylsulfoxid.
Als
wasserlösliche
Polymere (α4)
können
in den absorbierenden Polymeren wasserlösliche Polymerisate, wie teil-
oder vollverseifter Polyvinylalkohol, Polyvinylpyrrolidon, Stärke oder
Stärkederivate, Polyglykole
oder Polyacrylsäure
enthalten, vorzugsweise einpolymerisiert sein. Das Molekulargewicht dieser
Polymere ist unkritisch, solange sie wasserlöslich sind. Bevorzugte wasserlösliche Polymere
sind Stärke
oder Stärkederivate
oder Polyvinylalkohol. Die wasserlöslichen Polymere, vorzugsweise
synthetische wie Polyvinylalkohol, können auch als Pfropfgrundlage
für die
zu polymerisierenden Monomeren dienen.
Als
Hilfsstoffe (α5)
sind in den absorbierenden Polymeren vorzugsweise Stellmittel; Geruchsbinder
oder Antioxidatien enthalten. Diese Hilfsstoffe werden vorzugsweise
der Monomerenlösung
zugesetzt.
Es
ist erfindungsgemäß weiterhin
bevorzugt, dass die absorbierenden Polymere einen Innenbereich,
einen den Innenbereich umgebenden Aussenbereich sowie einen den
Aussenbereich umgebenden Oberflächenbereich
aufweisen, wobei der Aussenbereich einen höheren Vernetzungsgrad als der Innenbreich
aufweist, so dass sich vorzugsweise eine Kern-Schale-Struktur ausbildet.
Die erhöhte Vernetzung
im Oberflächenbereich
der Polymere wird dabei vorzugsweise durch Nachvernetzung oberflächennaher,
reaktiver Gruppen erreicht. Diese Nachvernetzung kann thermisch,
photochemisch oder chemisch erfolgen. Als Nachvernetzer für die chemische
Nachvernetzung sind dabei die Verbindungen bevorzugt, die als Vernetzer
(α3) der
Vernetzerklassen II und IV genannt wurden. Besonders bevorzugt als
Nachvernetzer ist Ethylencarbonat.
Vorzugsweise
zeigt das absorbierende Material und insbesondere das absorbierende
Polymer mindestens einer der folgenden Eigenschaften:
- (a1) maximale Aufnahme von 0.9 Gew-%er wässriger NaCl-Lösung gemäß ERT 440.1-99
in einem Bereich von 10 bis 1000, bevorzugt von 15 bis 500 und besonders
bevorzugt von 20 von 300 ml/g,
- (b1) der mit 0.9 Gew-%er wässriger
NaCl-Lösung extrahierbare
Anteil gemäß ERT 470.1-99
beträgt weniger
als 30, bevorzugt weniger als 20 und besonders bevorzugt weniger
als 10 Gew.%, bezogen auf das unbehandelte absorbierende Polymergebilde,
- (c1) die Schwellzeit zum Erreichen von 80 % der maximalen Absorption
von 0,9 Gew.-%er wässriger
NaCl-Lösung
gemäß ERT 440.1-99
liegt im Bereich von 0,01 bis 180, bevorzugt von 0,01 bis 150 und
besonders bevorzugt von 0,01 bis 100 min.,
- (d1) die Schüttdichte
gemäss
Edana Recommended Test (ERT) 460.1-99 liegt im Bereich von 300 bis
1000, bevorzugt 310 bis 800 und besonders bevorzugt 320 bis 700
g/l,
- (e1) der pH-Wert gemäss
ERT 400.1-99 von 1 g des unbehandelten absorbierenden Polymergebildes
in 1 l Wasser liegt im Bereich von 4 bis 10, bevorzugt von 5 bis
9 und besonders bevorzugt von 5,5 bis 7,5,
- (f1) Centrifuge Retention Capacity (CRC) gemäß ERT 441.1-99 im Bereich von
10 bis 100, bevorzugt 15 bis 80 und besonders bevorzugt 20 bis 60 g/g,
- (g1) Absorption Against Pressure (AAP) gemäß ERT 442.1-99 im Bereich von
10 bis 60, bevorzugt 15 bis 50 und besonders bevorzugt 20 bis 40
g/g.
Die
sich aus den vorstehenden Eigenschaften ergebenden Eigenschaftskombinationen
von zwei oder mehr dieser Eigenschaften stellen jeweils neben jeder
einzelnen Eigenschaft erfindungsgemäß bevorzugte Ausführungsformen
dar. Weiterhin als erfindungsgemässe
Ausführungsformen
besonders bevorzugt sind die nachfolgend als Buchstaben oder Buchstabenkombinationen
dargestellten Eigenschaften oder Eigenschaftskombinationen zeigt:
a1, b1, c1, d1, e1, f1, g1, a1b1, a1c1, a1d1, a1f1, a1g1, f1b1, f1c1,
f1d1, g1b1, g1c1, g1d1, f1g1c1, f1g1d1, f1g1b1, a1f1b1, a1f1c1,
a1g1b1, a1g1c1, a1f1d1, a1g1d1, a1f1g1, a1f1g1b1, a1f1g1c1, a1f1g1d1,
a1f1b1c1, a1g1b1c1, a1f1d1c1, a1g1d1b1, a1f1b1d1, a1g1c1d1, f1g1c1b1,
f1g1d1b1, f1g1c1d1, a1f1g1b1c1, a1f1g1c1d1, a1f1g1d1b1, a1b1c1d1f1g1,
a1b1c1d1e1f1g1.
Weiterhin
betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines absorbierenden
Hygieneartikels, wobei (a) ein sich im Kontakt mit Körperflüssigkeiten
versteifendes Steifelement oder (b) ein im Kontakt mit Flüssigkeiten
ein Gas bildendendes Gaselement oder beide in (c) mindestens eine
Hygieneartikelkomponente eingearbeitet werden.
In
dem erfindungsgemäßen Verfahren
ist es bevorzugt, dass das Einarbeiten einmal durch Einmischen des
Steif- oder des ein Gas bildendenden Gaselements erfolgt. In einer
anderen Ausführungsform kann
das Steifelement oder das ein Gas bildende Gaselement bei der Hygieneartikelherstellung
zwischen verschiedene Hygieneartikelkomponenten-Lagen gelegt werden.
Dieses kann beispielsweise in einer Windelmaschine erfolgen, indem
das Steif- oder das ein Gas bildendende Gaselement als Rollgut konfektioniert
zwischen oder auf die entsprechenden oder entsprechende Hygienekomponenten-Lage
eingefügt
wird.
Weiterhin
betrifft die Erfindung einen absorbierenden Hygieneartikel, der
durch das zuvor beschriebene, erfindungsgemäße Verfahren erhältlich ist.
Zudem
betrifft die Erfindung die Verwendung des erfindungsgemäßen, absorbierenden
Hygieneartikels sowie des durch das erfindungsgemäße Verfahren erhältlichen,
absorbierenden Hygieneartikels zur Unterstützung des Trockenwerdens von
Kindern im Alter von 0,5 bis 5 Jahren.
Zudem
betrifft die Erfindung die Verwendung eines (α) sich im Kontakt mit Körperflüssigkeiten
versteifendes Steifelements oder eines (β) im Kontakt mit Körperflüssigkeiten
ein Gas bildendenden Gaselementes oder beider in einem Hygieneartikel
zur Verringerung der Einnässneigung
eines menschlichen Trägers
oder als einen Einnäss-Inkator.
Als Steifelement und als ein Gas bildendendes Gaselement sind dabei
diejenigen Elemente bevorzugt, die bereits im Zusammenhang mit dem
erfindungsgemäßen, absorbierenden
Hygieneartikel genannt wurden.