DE10160960A1 - Halbleiterbauelement und Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents
Halbleiterbauelement und Verfahren zu dessen HerstellungInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung stellt ein Halbleiterbauelement zur Verfügung, welches aufweist: (a) einen ersten Halbleiterbereich, der durch eine erste Endoberfläche, eine zweite Endoberfläche, gegenüberliegend der ersten Endoberfläche, und eine Seitengrenzoberfläche gebildet wird, welche die erste und zweite Endoberfläche verbindet; (b) einen zweiten Halbleiterbereich, der mit dem ersten Halbleiterbereich an der zweiten Endoberfläche verbunden ist; (c) einen dritten Halbleiterbereich, der mit dem ersten Halbleiterbereich an der ersten Endoberfläche verbunden ist; und (d) einen vierten Halbleiterbereich, der eine innere Oberfläche in Kontakt mit der Seitengrenzoberfläche aufweist und eine Verunreinigungskonzentration hat, die niedriger ist als beim ersten Halbleiterbereich. Der vierte Halbleiterbereich umgibt den ersten Halbleiterbereich und ist zwischen dem zweiten und dem dritten Halbleiterbereich angeordnet. Der erste, zweite und vierte Halbleiterbereich sind von einem ersten Leitfähigkeitstyp, jedoch ist der dritte Halbleiterbereich von einem zweiten Leitfähigkeitstyp.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Halbleiterbauelement,
das beispielsweise als Halbleiter-Gleichrichterelement
eingesetzt werden kann, das eine konstante
Rückwärtsdurchbruchspannung aufweist, etwa eine
Spannungsreglerdiode (Zenerdiode), und ein zugehöriges
Herstellungsverfahren.
Es ist eine Spannungsreglerdiode 1 bekannt, wie sie in Fig.
1 gezeigt ist. Die Halbleiterdiode (nachstehend als "frühere
Halbleiterdiode" bezeichnet) 1 weist einen einfachen
Dreischichtaufbau auf, der beispielsweise eine
Halbleiterschicht 2 des n-Typs mit hoher
Verunreinigungskonzentration umfaßt, eine Halbleiterschicht 3
des n-Typs, und eine Halbleiterschicht 4 des p-Typs mit hoher
Verunreinigungskonzentration, die in einem Siliziumsubstrat
vorgesehen sind. Weiterhin sind Metallfilme 5, 6, die jeweils
als ohmsche Elektrode dienen, auf der oberen Oberfläche der
Halbleiterschichten 2 des n-Typs bzw. auf der unteren
Oberfläche der Halbleiterschichten 4 des p-Typs abgelagert.
Im allgemeinen wird in der Außenoberfläche eines Chips, an
welchem das Ende eines pn-Übergangs, der bei der früheren
Halbleiterdiode mit einer derartigen Stapelgeometrie
ausgebildet wird, freiliegt, ein hohes elektrisches Feld
entlang der Verarmungsschicht des pn-Übergangs induziert,
über welchen eine Rückwärtsvorspannung angelegt wurde. Durch
die Auswirkungen von Verunreinigungselementen und Ionen, die
auf der Oberfläche adsorbiert wurden und dergleichen, wird
jedoch das elektrische Feld an der Außenoberfläche noch
weiter lokal verstärkt, und tritt häufig ein
Durchbruchseffekt auf. Die Rückwärtsdurchbruchspannung, die
man theoretisch erwarten könnte, wird daher bei der früheren
Halbleiterdiode nicht erreicht. Daher wird eine geeignete
Anordnung mit abgeschrägter Kante eingesetzt, um das
elektrische Feld an der Außenoberfläche des Chips zu
verringern, und zwar dadurch, dass die Außenoberfläche der
früheren Halbleiterdiode 1 dort schräg abgeschnitten wird, wo
die Grenzfläche zum pn-Übergang auftritt. Durch Einsatz einer
derartigen Schräganordnung wird das elektrische Feld an der
Außenoberfläche 7 des Chips verringert, so dass Durchbrüche
entlang der gesamten Übergangsgrenzfläche auftreten, die
innerhalb des Halbleiterchips liegt, um so das
Durchbruchsverhalten zu stabilisieren. Weiterhin ist die
Tatsache wohlbekannt, dass die Durchbruchsspannung dadurch
weiter verbessert wird, dass eine Anordnung mit abgeschrägter
Kante bei Leistungshalbleiterbauelementen eingesetzt wird,
die höhere maximale Betriebsspannungen aufweisen als eine
Spannungsreglerdiode wie eine Zenerdiode.
Allerdings treten bei der früheren Halbleiterdiode 1 die
nachstehend aufgeführten Schwierigkeiten auf:
- a) Bei der früheren Halbleiterdiode 1 wird zum Schutz der Chipaußenfläche 7 gegen Umgebungseinflüsse beim Zusammenbauvorgang die Chipaußenoberfläche 7 mit einem Isolierfilm 8 beschichtet, wie dies in Fig. 1 dargestellt ist, nach einer Naßreinigung mit sauren oder alkalischen Chemikalien. Bei einer Halbleiterdiode, die auf diese Art und Weise hergestellt wurde, haben jedoch die Ergebnisse von Produktbewertungsversuchen ergeben, dass die Leistungen und die Qualität des Produkts nicht stabil sind. Die Gründe für Instabilitäten in Bezug auf die Leistung liegen darin, dass Änderungen des Oberflächenzustands und von Oberflächenfehlern auf der Chipaußenoberfläche 7 auftreten, infolge der Naßreinigung oder der Beschichtung mit dem Isolierfilm 8. Da der Oberflächenzustand tatsächlicher Halbleiterchips sehr aktiv ist, ist es sehr schwierig, die Exaktheit und Reproduzierbarkeit eines derartigen Oberflächenzustands zu steuern.
- b) Bei der früheren Halbleiterdiode 1 ist die Halbleiterschicht 3 des n-Typs mit einer Verunreinigungskonzentration vorgesehen, die erheblich geringer ist als jene der Halbleiterschicht 4 des p-Typs, was man als einseitig abrupten Übergang ansehen kann, so dass die Lawinendurchbruchspannung am Teil des pn-Übergangs der Halbleiterschicht 3 des n-Typs zur Halbleiterschicht 4 des p-Typs durch die Verunreinigungskonzentration der Halbleiterschicht 3 des n-Typs bestimmt wird. Daher mußte der spezifische Widerstand ρ eines Halbleiterwafers (Silizium), der als Produkt verwendet werden sollte, äußerst exakt gesteuert werden. Dies bedeutete, dass ein Halbleiterwafer mit streng eingehaltenen Spezifikationen für den spezifischen Widerstand ρ von einem Halbleiterwaferhersteller speziell hergestellt und nach Auslieferung getestet werden mußte. In der Vergangenheit wurde für die Auftragsspezifikation bei Siliziumwafern ein enger Bereich von 0,01 bis 0,03 Ω.cm in Bezug auf den spezifischen Widerstand ρ eingesetzt, was bei Silizium des n-Typs einer Verunreinigungskonzentration im Bereich von 5 × 1018 bis 7 × 1017/cm3 entspricht.
- c) Zur Herstellung der früheren Halbleiterdiode 1 besteht infolge dessen ein Problem, dass die Chipaußenoberfläche 7 eine Anordnung mit schräger Kante aufweist, die schräg zur pn-Übergangsgrenzfläche verläuft, dass die Anzahl an erforderlichen Bearbeitungsprozessen ansteigt, da Prozesse wie Sandstrahlen, Schleifen, Polieren oder Ätzen zusätzlich vorgesehen werden müssen, um die Schräganordnung auszubilden.
- d) Da bei der früheren Halbleiterdiode 1 die aus dem Halbleiterwafer geschnittenen Chips in Gehäuse eingebaut sind, und ihre Seitenoberfläche schräg zu den vorderen und hinteren Oberflächen der Chips verläuft, macht es diese Bauteilgeometrie schwierig, den Chip auf einer Spannvorrichtung wie beispielsweise einer Spannpatrone bei einem Zusammenbauvorgang anzubringen.
Angesichts dieser Situation besteht ein Vorteil der
vorliegenden Erfindung in der Bereitstellung eines
Halbleiterbauelements, das eine stabilisierte
Durchbruchspannungsleistung aufweist, mit einer gewünschten
Durchbruchsspannung, und zwar dadurch, dass ein lokaler
Durchbruch verhindert wird, der sonst an der
Chipaußenoberfläche hervorgerufen würde, und zwar dort, wo
der Endabschnitt des pn-Übergangs freiliegt.
Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht in
der Bereitstellung eines Halbleiterbauelements und eines
Herstellungsverfahrens für dieses, welche Kosteneinsparungen
des Halbleiterwafers ermöglichen, und es zulassen, dass der
Bereich für den zulässigen spezifischen Widerstand ρ des
Halbleiterwafers erweitert werden kann, der als
Ausgangsmaterial dient.
Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht in
der Bereitstellung eines
Halbleiterbauelementherstellungsverfahrens, welches es
ermöglicht, die Passivierungsbearbeitung für die
Chipoberfläche zu vereinfachen oder zu verkürzen.
Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht in
der Bereitstellung eines Halbleiterbauelements und eines
zugehörigen Herstellungsverfahrens, welche eine Vereinfachung
des Herstellungsprozesses ermöglichen.
Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht in
der Bereitstellung eines Halbleiterbauelements, das eine
bessere Handhabung und ein besseres Aufspannen des Chips bei
einer Spannvorrichtung, beispielsweise einer Spannpatrone,
während des Prozesses des Zusammenbaus des Erzeugnisses
ermöglicht.
Um die voranstehend geschilderten Vorteile zu erzielen,
umfaßt ein erster Aspekt der vorliegenden Erfindung ein
Halbleiterbauelement, welches aufweist: (a) einen ersten
Halbleiterbereich mit einem ersten Leitfähigkeitstyp, det
durch eine erste Endoberfläche festgelegt wird, eine zweite
Endoberfläche gegenüberliegend der ersten Endoberfläche, und
eine Seitengrenzoberfläche, welche die erste und zweite
Endoberfläche verbindet; (b) einen zweiten Halbleiterbereich
mit dem ersten Leitfähigkeitstyp, der mit dem ersten
Halbleiterbereich an der zweiten Endoberfläche verbunden ist;
(c) einen dritten Halbleiterbereich mit einem zweiten
Leitfähigkeitstyp, der mit dem ersten Halbleiterbereich an
der ersten Endoberfläche verbunden ist; und (d) einen vierten
Halbleiterbereich, der eine Innenoberfläche in Kontakt mit
der Seitengrenzoberfläche aufweist, und einen
Verunreinigungskonzentration aufweist, die niedriger ist als
beim ersten Halbleiterbereich, und so ausgebildet ist, dass
der vierte Halbleiterbereich den ersten Halbleiterbereich
umgibt, und der vierte Halbleiterbereich zwischen dem zweiten
und dem dritten Halbleiterbereich angeordnet ist. Hierbei ist
der zweite Leitfähigkeitstyp vom entgegengesetzten
Leitfähigkeitstyp wie dem ersten Leitfähigkeitstyp. Im
einzelnen ist, wenn der erste Leitfähigkeitstyp der n-Typ
ist, der zweite Leitfähigkeitstyp der p-Typ; und wenn der
ersten Leitfähigkeitstyp der p-Typ ist, dann ist der zweite
Leitfähigkeitstyp der n-Typ. So können beispielsweise zwei
pn-Übergangsgrenzflächen dadurch ausgebildet werden, dass
sowohl ein erster Halbleiterbereich mit hoher
Verunreinigungskonzentration des n-Typs und ein vierter
Halbleiterbereich mit relativ niedriger
Verunreinigungskonzentration des n-Typs in Kontakt mit einem
dritten Halbleiterbereich des p-Typs gebracht werden. Die
lokalisierte pn-Übergangsgrenzfläche zwischen dem ersten und
dritten Halbleiterbereich kann nachstehend als "die erste
pn-Übergangsgrenzfläche" bezeichnet werden. Eine weitere
pn-Übergangsgrenzfläche zwischen dem vierten und dem dritten
Halbleiterbereich kann nachstehend als die "zweite
pn-Übergangsgrenzfläche" bezeichnet werden. Alternativ hierzu
ist auch eine andere Anordnung zulässig, bei welcher ein
erster Halbleiterbereich mit hoher
Verunreinigungskonzentration des p-Typs und ein vierter
Halbleiterbereich mit relativ niedriger
Verunreinigungskonzentration des p-Typs in Kontakt mit einem
dritten Halbleiterbereich des n-Typs gebracht werden, um eine
erste und eine zweite pn-Übergangsgrenzfläche zur Verfügung
zu stellen. Die Seitengrenzoberfläche kann eine gekrümmte
Oberfläche sein, die einen Krümmungsradius, oder zwei oder
mehr bestimmte Krümmungsradien aufweist.
Das Halbleiterbauelement gemäß dem ersten Aspekt der
vorliegenden Erfindung erleichtert es, dass ein Durchbruch in
dem ersten pn-Übergang zwischen dem ersten und dem dritten
Halbleiterbereich auftritt, anstatt in dem zweiten
pn-Übergang zwischen dem vierten und dem dritten
Halbleiterbereich, der an der Außenrandseite des
Halbleiterbauelements (Halbleiterchip) liegt. Daher wird das
elektrische Feld an der Seitenwand (Chip-Seitenwand) des
Halbleiterbauelements verringert, und wird das Auftreten
eines Durchbruchs in der ersten pn-Übergangsgrenzfläche
innerhalb des Halbleiterbauelements verursacht, wodurch das
Durchbruchsverhalten stabilisiert wird. Die Stabilisierung in
Bezug auf die Durchbruchspannung ist zum Beispiel bei einem
Leistungshalbleiterbauelement wirksamer, das eine höhere
maximale Betriebsspannung aufweist als eine
Spannungsreglerdiode.
Bei dem Halbleiterbauelement gemäß dem ersten Aspekt der
vorliegenden Erfindung ist es vorzuziehen, dass der vierte
Halbleiterbereich ein Halbleitersubstrat ist, das aus einem
massiven Kristall geschnitten wird. Durch Einstellung der
Verunreinigungskonzentration des ersten Halbleiterbereiches
können die elektrischen Eigenschaften des
Halbleiterbauelements so gesteuert werden, dass die
Verunreinigungskonzentration des vierten Halbleiterbereiches
nicht die elektrischen Eigenschaften des
Halbleiterbauelements beeinflußt. Daher ist es möglich, den
vierten Halbleiterbereich mit den Dotierungsspezifikationen
des Wafers (Halbleitersubstrats) zu verwenden, die dann
vorhanden sind, wenn das Ausschneiden aus dem massiven
Kristall zum Zeitpunkt des Kaufs erfolgt. Es ist daher nicht
mehr erforderlich, eine strenge Vorgabe für die
Dotierspezifikationen des Halbleitersubstrats vorzunehmen,
und daher möglich, den Bereich zu vergrößern, als welchem das
Halbleitersubstrat (der Wafer) ausgewählt werden kann.
Bei dem Halbleiterbauelement gemäß dem ersten Aspekt der
vorliegenden Erfindung dienen die Außenoberflächen des
vierten Halbleiterbereichs als die Chipaußenoberfläche des
Halbleiterbauelements, und ist es vorzuziehen, dass die
Chipaußenoberfläche im wesentlichen orthogonal zur zweiten
Endoberfläche des ersten Halbleiterbereichs verläuft. Wenn
der vierte Halbleiterbereich den ersten Leitfähigkeitstyp
aufweist, liegt die äußere pn-Übergangsgrenzfläche an der
Chipaußenoberfläche frei. Da der Durchbruch am ersten
pn-Übergang jedoch früher im zentralen Abschnitt auftritt als
bei dem zweiten pn-Übergang, der am Randabschnitt angeordnet
ist, ist es möglich, selbst wenn gewisse Änderungen des
Oberflächenzustands oder Oberflächenbeschädigungen bei den
Außenoberflächen des Halbleiterbauelements auftreten,
Änderungen der Durchbruchspannung des Halbleiterbauelements
zu unterdrücken. Insbesondere hängt der Durchbruch bei dem
früheren pn-Übergang, der am Randabschnitt des Chips (an der
Chipaußenoberfläche) freiliegt, von der
Passivierungsarchitektur der Chipaußenoberfläche ab, und
traten große "Variationen" der Durchbruchspannung an dem
Randabschnitt des früheren Chips auf. Da bei dem
Halbleiterbauelement gemäß dem ersten Aspekt der vorliegenden
Erfindung der Durchbruch früher in dem ersten pn-Übergang,
der auf den zentralen Bereich beschränkt ist, als an der
Chipaußenoberfläche auftritt, ist es jedoch möglich, selbst
wenn gewisse Änderungen des Oberflächenzustands oder
Oberflächenbeschädigungen am Randabschnitt des
Halbleiterbauelements (Chip) auftreten, Schwankungen der
Durchbruchspannung des Halbleiterbauelements zu unterdrücken.
Daher werden Variationen der Leistung des Produkts
verringert, und wird die Herstellungsausbeute verbessert.
Da die Chipaußenoberfläche im wesentlichen orthogonal zur
ersten Endoberfläche des ersten Halbleiterbereichs
ausgebildet ist, ist es darüber hinaus möglich, die
Seitenwand des Halbleiterbauelements durch eine üblichen
Schneidprozess auszubilden, oder durch einen
Standardsägeprozess. "Im wesentlichen orthogonal" bedeutet,
dass der Winkel innerhalb des üblichen
Winkeländerungsbereiches bei einem typischen Schneidprozess
(Sägeprozess) liegt, also nicht absichtlich eine Abschrägung
durchgeführt wird. Wenn daher beispielsweise ein Winkel
zwischen 80° und 100° ausgebildet wird, läßt sich dies als
im wesentlichen orthogonal (= 90°) ansehen. Es ist
vorzuziehen, einen Winkel zwischen 87° und 93° auszubilden.
Wenn die Chipaußenoberfläche im wesentlichen orthogonal zu
den Randoberflächen verläuft, wird die Handhabung des
Halbleiterbauelements (Chips) während eines
Herstellungsprozesses (Zusammenbauprozesses) unter Verwendung
einer Spannvorrichtung verbessert, beispielsweise einer
Spannpatrone.
Bei dem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist es
vorzuziehen, dass eine erste Hauptelektrodenschicht an der
unteren Oberfläche des dritten Halbleiterbereiches
ausgebildet wird, und eine zweite Hauptelektrodenschicht an
der oberen Oberfläche des zweiten Halbleiterbereichs
ausgebildet wird. Durch die erste Hauptelektrodenschicht und
die zweite Hauptelektrodenschicht wird der hauptsächliche
Betriebsbereich festgelegt, der den Hauptstromweg des
Halbleiterelements darstellt. Die "erste
Hauptelektrodenschicht" kann entweder eine
Anodenelektrodenschicht oder eine Kathodenelektrodenschicht
in der Halbleiterdiode oder einem Thyristor sein. Der
Thyristor kann ein Gateabschaltthyristor (GTO) oder ein
statischer Induktionsthyristor (SI) sein. Wenn der dritte
Halbleiterbereich als n-Typ festgelegt wird, dann ist die
erste Hauptelektrodenschicht eine Kathodenelektrodenschicht.
Die "zweite Hauptelektrodenschicht" kann entweder eine
Kathodenelektrodenschicht oder eine Anodenelektrodenschicht
in der Halbleiterdiode oder dem Thyristor sein, jedoch nicht
die voranstehend geschilderte erste Hauptelektrodenschicht.
Ist der zweite Halbleiterbereich als p-Typ festgelegt, dann
ist die zweite Hauptelektrodenschicht eine
Anodenelektrodenschicht. Daher dient der dritte
Halbleiterbereich als "erster Hauptelektrodenbereich", der in
Kontakt mit der ersten Hauptelektrodenschicht steht, und
dient der zweite Halbleiterbereich als "zweiter
Hauptelektrodenbereich", der in Kontakt mit der zweiten
Hauptelektrodenschicht steht.
Weiterhin kann die "erste Hauptelektrodenschicht" entweder
eine Emitterelektrodenschicht oder eine
Kollektorelektrodenschicht bei einem Bipolartransistor (BJT)
oder einem Bipolartransistor mit isoliertem Gate (IGBT) sein.
Ein BJT kann einen Hochfrequenztransistor umfassen,
beispielsweise einen Heteroübergangs-Bipolartransistor (HBT),
der im Mikrowellenband, dem Millimeterband oder im
Submillimeterband arbeitet. Weiterhin kann die vorliegende
Erfindung bei einem Feldeffekttransistor mit isoliertem Gate
(IGFET) eingesetzt werden, beispielsweise bei einem
Metalloxidhalbleiter-Feldeffekttransistor (MOSFET), einem
Metalloxidhalbleiter-Statikinduktionstransistor (MOSSIT),
oder bei einem Transistor mit hoher Elektronenmobilität
(HEMT). Bei dem IGFET ist die "erste Hauptelektrodenschicht"
entweder eine Source-Elektrodenschicht oder eine Drain-
Elektrodenschicht. Beispielsweise ist bei einem BJT oder
einem IGBT die "zweite Hauptelektrodenschicht" entweder eine
Emitter-Elektrodenschicht oder eine Kollektor-
Elektrodenschicht, jedoch nicht die voranstehend erwähnte
erste Hauptelektrodenschicht; und bei einem IGFET kann es
sich entweder um eine Source-Elektrodenschicht oder eine
Drain-Elektrodenschicht handeln, jedoch nicht um die
voranstehend erwähnte erste Hauptelektrodenschicht. Es wird
darauf hingewiesen, dass es bei einem BJT, einem IGBT, einem
IGFET und dergleichen selbstverständlich zulässig ist,
zusätzlich eine Steuerelektrodenschicht für die
Basiselektronenschicht, die Gateelektrodenschicht und
dergleichen vorzusehen.
Ein zweiter Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft ein
Verfahren zur Herstellung eines Halbleitergerätes, mit
folgenden Schritten: (a) Erzeugung eines Halbleitersubstrats,
das durch eine erste Hauptoberfläche und eine zweite
Hauptoberfläche gegenüberliegend der ersten Hauptoberfläche
ausgebildet wird; (b) Ausbildung eines ersten
Halbleiterbereiches durch selektives Dotieren von
Verunreinigungselementen eines ersten Leitfähigkeitstyps
durch ein Diffusionsfenster, das auf der zweiten
Hauptoberfläche angeordnet ist, bis zu einer vorbestimmten
Diffusionstiefe; (c) Ausbildung eines zweiten
Halbleiterbereiches durch Dotieren der
Verunreinigungselemente des ersten Leitfähigkeitstyps durch
die gesamte erste Hauptoberfläche; und (d) Ausbildung eines
dritten Halbleiterbereiches durch Dotieren von
Verunreinigungselementen eines zweiten Leitfähigkeitstyps
durch die gesamte zweite Hauptoberfläche, um so einen
pn-Übergang mit dem ersten Halbleiterbereich auszubilden.
Hierbei ist es zulässig, entweder den Schritt der Ausbildung
des ersten Halbleiterbereichs oder den Schritt der Ausbildung
des zweiten Halbleiterbereichs zuerst durchzuführen. Das
Halbleitersubstrat, das den ersten Halbleiterbereich umgibt,
und als Basismaterial übrigbleibt, entspricht dem vierten
Halbleiterbereich, der bezüglich dem ersten Aspekt erwähnt
wurde.
Bei dem Verfahren zur Herstellung eines Halbleiterbauelements
gemäß dem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung kann ein
erster Halbleiterbereich innerhalb des Halbleitersubstrats
dadurch ausgebildet werden, dass selektiv die
Verunreinigungselemente des ersten Leitfähigkeitstyps durch
eine erste Hauptoberfläche des Halbleitersubstrats eindotiert
werden. Dieser erste Halbleiterbereich wird so hergestellt,
dass bei ihm eine höhere Verunreinigungskonzentration als bei
dem vierten Halbleiterbereich erzielt wird, der den ersten
Halbleiterbereich umgibt.
Wenn beispielsweise das Halbleitersubstrat vom n-Typ ist,
können die erste und die zweite pn-Übergangsgrenzfläche
dadurch ausgebildet werden, dass der erste Halbleiterbereich
mit hoher Verunreinigungskonzentration des n-Typs und das
Halbleitersubstrat mit relativ niedriger
Verunreinigungskonzentration des n-Typs (vierter
Halbleiterbereich) jeweils in Kontakt mit dem dritten
Halbleiterbereich des p-Typs gebracht werden. Daher kann ein
Durchbruch früher in dem ersten pn-Übergang zwischen dem
ersten und dritten Halbleiterbereich als im zweiten
pn-Übergang zwischen dem vierten und dem dritten
Halbleiterbereich auftreten. Dies führt dazu, dass das
elektrische Feld an der Seitenwand (Chip-Seitenwand) des
Halbleiterbauelements verringert wird, und ein Durchbruch zum
Auftreten in der lokalisierten ersten pn-Übergangsgrenzfläche
veranlaßt wird, die tief im Inneren des Halbleiterbauelements
liegt, wodurch die Bauteilleistung infolge der konstanten
Durchbruchspannung stabilisiert werden kann.
Weiterhin ist es durch Einstellung der
Verunreinigungskonzentration beim ersten Halbleiterbereich
möglich, die elektrischen Eigenschaften des
Halbleiterbauelements festzulegen, und ist es ebenfalls
möglich, zu erreichen, dass die Verunreinigungskonzentration
des vierten Halbleiterbereichs keinen Einfluß auf die
elektrischen Eigenschaften des Halbleiterbauelements hat.
Daher kann ein Halbleitersubstrat eingesetzt werden, das eine
Verunreinigungskonzentration entsprechend den Spezifikationen
beim Kauf aufweist, ohne dass eine starre Festlegung der
Verunreinigungskonzentration erforderlich ist. Daher kann der
Bereich erweitert werden, aus welchem das Halbleitersubstrat
ausgewählt werden kann.
Bei dem Verfahren zur Herstellung eines Halbleiterbauelements
gemäß dem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist es
vorzuziehen, dass weiterhin ein Prozess vorgesehen wird,
mehrere Halbleiterchips dadurch zu zersägen, dass das
Halbleitersubstrat entlang Ebenen geschnitten wird, die irrt
wesentlichen orthogonal zur ersten pn-Übergangsgrenzfläche
verlaufen, die zwischen dem dritten und ersten Halbleiter
vorgesehen ist, und mehrere Halbleiterbauelemente aus den
jeweiligen mehreren Halbleiterchips zu erhalten. In diesem
Fall ist es möglich, durch Befestigung entweder der ersten
oder der zweiten Hauptoberfläche des Halbleitersubstrats an
einer Kunstharzplatte, und nachfolgendes Schneiden der Chips,
ohne dass die daran anhaftende Kunstharzplatte geschnitten
wird, jeden Chip aufzubewahren und zu transportieren, während
er an der Kunstharzplatte befestigt ist. Während des
Zusammenbaus des Produkts wird es daher einfacher, mit dem
Halbleiterbauelement umzugehen, das an der Kunstharzplatte
festhängt, beispielsweise beim Einbringen in eine
Spannvorrichtung, etwa eine Spannpatrone.
Die Erfindung wird nachstehend anhand zeichnerisch
dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert, aus
welchen weitere Vorteile und Merkmale hervorgehen. Es zeigt:
Fig. 1 eine Querschnittsansicht durch das frühere
Halbleiterbauelement;
Fig. 2 eine vereinfachte Querschnittsansicht eines
Halbleiterbauelements gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
Fig. 3A bis 3L Querschnittansichten von Prozessschritten
eines Herstellungsverfahrens für das
Halbleiterbauelement gemäß der Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung;
Fig. 4 eine Querschnittsansicht eines
Halbleiterbauelements gemäß einer ersten Abänderung
der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung; und
Fig. 5 eine Querschnittsansicht eines
Halbleiterbauelements gemäß einer zweiten
Abänderung der Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung.
Nunmehr werden verschieden Ausführungsformen der Erfindung
unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
Es wird darauf hingewiesen, dass gleiche oder entsprechende
Bezugszeichen bei gleichen oder entsprechenden Teilen und
Elementen in den Zeichnungen verwendet werden, so dass nicht
unbedingt immer eine erneute Beschreibung gleicher oder
entsprechender Teile und Elemente erfolgt. Insgesamt, wie
dies bei der Darstellung von Halbleiterbauelementen üblich
ist, wird darauf hingewiesen, dass die verschiedenen
Zeichnungen beim Übergang von einer Figur zu einer anderen
nicht maßstabstreu sind, und insbesondere die Schichtdicken
willkürlich dargestellt sind, um das Verständnis der
Zeichnungen zu erleichtern.
In der nachfolgenden Beschreibung werden bestimme
Einzelheiten angegeben, beispielsweise bestimmte Materialien,
Prozesse und Ausrüstungen, um das Verständnis der
vorliegenden Erfindung zu erleichtern. Allerdings wissen
Fachleute, dass die vorliegende Erfindung ohne diese
speziellen Einzelheiten verwirklicht werden kann. In anderen
Fällen werden wohlbekannte Herstellungsmaterialien, Prozesse
und Ausrüstungen nicht im einzelnen erläutert, um das
Verständnis der Erfindung nicht unnötig zu erschweren.
Begriffe wie "auf", "über" und "unter" sind in Bezug auf eine
ebene Oberfläche des Substrats zu verstehen, unabhängig von
der Orientierung, welche das Substrat tatsächlich aufweist.
Eine Schicht befindet sich auf einer anderen Schicht, selbst
wenn Schichten dazwischen vorhanden sind. Es wird darauf
hingewiesen, dass das Zeichen "+" in den Figuren eine relativ
starke Dotierung bezeichnet, und das Zeichen "-" in den
Figuren eine relativ schwache Dotierung.
Wie aus Fig. 2 hervorgeht, weist eine Spannungsreglerdiode
10 als Halbleiterbauelement gemäß einer Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung einen ersten Halbleiterbereich 14 auf,
der durch eine erste Endoberfläche festgelegt wird, eine
zweite Endoberfläche gegenüberliegend der ersten
Endoberfläche, sowie eine Seitengrenzoberfläche, welche die
erste und die zweite Endoberfläche verbindet; einen zweiten
Halbleiterbereich 12, der mit dem ersten Halbleiterbereich 14
an der zweiten Endoberfläche verbunden ist; einen dritten
Halbleiterbereich 13, der mit dem ersten Halbleiterbereich 14
an der ersten Endoberfläche verbunden ist; sowie einen
vierten Halbleiterbereich 15. Der vierte Halbleiterbereich 15
weist eine Innenoberfläche in Kontakt mit der
Seitengrenzoberfläche auf, und eine
Verunreinigungskonzentration, die niedriger ist als beim
ersten Halbleiterbereich 14. Obwohl der vierte
Halbleiterbereich 15 den ersten Halbleiterbereich 14 umgibt,
ist der vierte Halbleiterbereich 15 zwischen dem zweiten
Halbleiterbereich 12 und dem dritten Halbleiterbereich 13
angeordnet. Weiterhin ist eine erste Hauptelektrodenschicht
16 auf einer unteren Oberfläche des zweiten
Halbleiterbereichs 12 angeordnet, und ist eine zweite
Hauptelektrodenschicht 17 auf einer oberen Oberfläche des
dritten Halbleiterbereichs 13 angeordnet. Hierbei weisen der
ersten Halbleiterbereich 14, der zweite Halbleiterbereich 12
und der vierte Halbleiterbereich 15 einen ersten
Leitfähigkeitstyp auf, wogegen der dritte Halbleiterbereich
13 einen zweiten Leitfähigkeitstyp aufweist, der dem des
ersten Leitfähigkeitstyps entgegengesetzt ist.
Bei der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist der
erste Leitfähigkeitstyp so festgelegt, dass er der n-Typ ist,
und ist der zweite Leitfähigkeitstyp der p-Typ, wie dies in
Fig. 2 gezeigt ist. Daher wird eine lokalisierte
pn-Übergangsgrenzfläche 18 zwischen dem ersten
Halbleiterbereich 14 des n-Typs und dem dritten
Halbleiterbereich des p-Typs ausgebildet. Eine zweite
pn-Übergangsgrenzfläche 18 am Umfang wird zwischen dem
vierten Halbleiterbereich 15 des n-Typs und dem dritten
Halbleiterbereich 13 des p-Typs ausgebildet. Die erste und
zweite pn-Übergangsgrenzfläche bilden eine einzelne, ebene
pn-Übergangsgrenzfläche 18 aus, wie dies in Fig. 2 gezeigt
ist. Zwischen der ersten Hauptelektrodenschicht 16 und der
zweiten Hauptelektrodenschicht 17 wird der
Hauptbetriebsbereich des Halbleiterbauelements ausgebildet,
anders ausgedrückt der Stromweg für den Hauptstrom, der durch
das Halbleiterbauelement fließt. Die "erste
Hauptelektrodenschicht" kann entweder die
Anodenelektrodenschicht oder die Kathodenelektrodenschicht
sein. In Fig. 1 ist eine derartige Festlegung getroffen,
dass die erste Hauptelektrodenschicht 16 die
Kathodenelektrodenschicht ist, da der zweite
Halbleiterbereich 12 die Leitfähigkeit des n-Typs aufweist.
Entsprechend kann die "zweite Hauptelektrodenschicht 17" als
die entsprechend andere unter der Anodenelektrodenschicht und
der Kathodenelektrodenschicht ausgebildet sein, die also
nicht die erste Hauptelektrodenschicht 16 ist. In Fig. 2 ist
infolge der Tatsache, dass der dritte Halbleiterbereich 13
vom p-Typ ist, die zweite Hauptelektrodenschicht 17 als
Anodenelektrodenschicht festgelegt. Dann dienen der zweite
Halbleiterbereich 12 und der dritte Halbleiterbereich 13 als
der "erste Hauptelektrodenbereich", der mit der ersten
Hauptelektrodenschicht 16 in Kontakt steht, bzw. als der
"zweite Hauptelektrodenbereich", der mit der zweiten
Hauptelektrodenschicht 17 in Kontakt steht. In Fig. 2 ist
der zweite Halbleiterbereich 12 der Kathodenbereich, und der
dritte Halbleiterbereich 13 der Anodenbereich. Dann fließt
der Hauptstrom zwischen der ersten Hauptelektrodenschicht 16
und der zweiten Hauptelektrodenschicht 17 auf solche Weise,
dass der Widerstand durch den Stromweg in der Anordnung von
Fig. 2 kleiner wird. Bei dem Halbleiterbauelement 10 (der
Spannungsreglerdiode) gemäß der Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung dient die Außenoberfläche des vierten
Halbleiterbereichs 15 als die Chipaußenoberfläche 19 des
Halbleiterbauelements 10, wie dies in Fig. 2 gezeigt ist,
und verläuft die Chipaußenoberfläche 19 im wesentlichen
vertikal zur ersten Oberfläche des ersten Halbleiterbereichs
14. An der Chipaußenoberfläche 19 liegt das Ende der zweiten
pn-Übergangsgrenzfläche 18 frei.
Der vierte Halbleiterbereich 15 ist das Halbleitersubstrat 11
(Siliziumsubstrat), oder der Halbleiterwafer, aus dem
massiven Kristall gesägt wird, der mit dem FZ-, CZ- oder
MCZ-Verfahren hergestellt wurde. Anders ausgedrückt wird der
zweite Halbleiterbereich 12 des n-Typs an der Seite der
ersten Hauptoberfläche 11B ausgebildet, und wird der dritte
Halbleiterbereich 13 des p-Typs an der Seite der zweiten
Hauptoberfläche 11A des Siliziumsubstrats 11 ausgebildet.
Dann wird der erste Halbleiterbereich 14 des n-Typs in dem
zentralen Bereich zwischen dem zweiten Halbleiterbereich 12
und dem dritten Halbleiterbereich 13 hergestellt. Weiterhin
ist der vierte Halbleiterbereich 15 des n-Typs zwischen dem
zweiten Halbleiterbereich 12 und dem dritten
Halbleiterbereich 13 so angeordnet, dass er die
Seitengrenzoberfläche des ersten Halbleiterbereichs 14
umgibt.
Der zweite Halbleiterbereich 12 ist mit
Verunreinigungselementen des ersten Leitfähigkeitstyps
(n-Typ) dotiert, beispielsweise Phosphor (P), Arsen (As), bis
zu einer hohen Verunreinigungskonzentration (beispielsweise
etwa 2 × 1019 cm3), von der Seite der zweiten Hauptoberfläche
11A des Siliziumsubstrats 11 aus.
Der dritte Halbleiterbereich 13 wird mit
Verunreinigungselementen des zweiten Leitfähigkeitstyp
(p-Typ) dotiert, beispielsweise Bor (B), bis zu der hohen
Verunreinigungskonzentration, von der Seite der zweiten
Hauptoberfläche 11A des Siliziumsubstrats 11 aus.
Entsprechend wird der erste Halbleiterbereich 14 mit einem
Element des ersten Leitfähigkeitstyps (Donor), beispielsweise
Arsen (As) und Phosphor (P), bis zu der hohen
Verunreinigungskonzentration dotiert. Dann umgibt der vierte
Halbleiterbereich 15 des n-Typs, der eine niedrige
Verunreinigungskonzentration aufweist, nämlich jene des
Siliziumsubstrats 11, die Seitengrenzoberfläche des ersten
Halbleiterbereiches 14. Der Begriff
"Verunreinigungskonzentration des Siliziumsubstrats 11"
bedeutet, dass die ursprüngliche Verunreinigungskonzentration
des gekauften Siliziumwafers, die gleich der Spezifikation
für die Verunreinigungskonzentration des massiven Kristalls
ist, als die Verunreinigungskonzentration für den vierten
Halbleiterbereich 15 des n-Typs verwendet wird. Dies führt
dazu, dass der erste Halbleiterbereich 14 des n-Typs auf eine
höhere Verunreinigungskonzentration eingestellt wird als
beim vierten Halbleiterbereich 15 des n-Typs, der ihn umgibt.
Bei der Halbleiterdiode 10 gemäß der Ausführungsform weist
der dritte Halbleiterbereich 13 des p-Typs eine gleichmäßige
Verunreinigungskonzentration entlang der Richtung parallel
zur ersten und zweiten pn-Übergangsgrenzfläche 18 auf.
Allerdings ist die Verunreinigungskonzentration des ersten
Halbleiterbereichs 14 des n-Typs, der sich an den dritten
Halbleiterbereich 13 des p-Typs anschließt, höher gewählt als
beim vierten Halbleiterbereich 15 des n-Typs, der den ersten
Halbleiterbereich 14 des n-Typs umgibt, wie dies voranstehend
bereits erwähnt wurde. Dies ermöglicht es, den Durchbruch in
dem tief angeordneten ersten pn-Übergang früher
hervorzurufen, wobei der tief angeordnete erste pn-Übergang
zwischen dem dritten Halbleiterbereich 13 des p-Typs und der
oberen Oberfläche (oder der ersten Endoberfläche) des ersten
Halbleiterbereichs 14 des n-Typs ausgebildet wird, wenn eine
Vorspannung in Rückwärtsrichtung über dem ersten und zweiten
pn-Übergang angelegt wird. Der lokalisierte erste pn-Übergang
ist an der Innenseite des Substrats 11 angeordnet und dort
festgelegt. Bei dieser Ausführungsform übernimmt bei
Erzeugung des Durchbruchs in dem lokalisierten inneren
Bereich, selbst wenn ein Teil vorhanden ist, an welchem die
zweite pn-Übergangsgrenzfläche nach außen freiliegt, der
Durchbruch des ersten pn-Übergangs nicht die Hauptbelastung
der Oberflächenfeldintensität an dem freiliegenden zweiten
pn-Übergang. Dies ermöglicht es, die
Oberflächenbehandlungsvorgänge, welche Naßreinigung umfassen,
beispielsweise mit sauren oder alkalischen Chemikalien, und
die Oberflächenpassivierungsverarbeitung durch Ablagerung
eines Isolierfilms zum Schutz der Chipaußenoberfläche 19
gegen Außeneinflüsse bei dem Herstellungsvorgang der
Halbleiterdiode gemäß der Ausführungsform zu verringern.
Darüber hinaus wird die Handhabung des Halbleiterbauteils
(Chips) 10 bei dem Herstellungsprozess (Zusammenbauprozess)
verbessert, da leichte Oberflächenfehler, Kratzer oder
Beschädigungen der Oberfläche, die in der Chipaußenoberfläche
19 hervorgerufen werden, nicht das Durchbruchsverhalten
beeinflussen.
Weiterhin kann bei der Halbleiterdiode 10 gemäß der
Ausführungsform die Durchbruchspannung des zentral
angeordneten ersten pn-Übergangs zwischen dem vergrabenen
ersten Halbleiterbereich 14 des n-Typs und dem dritten
Halbleiterbereich 13 des p-Typs entsprechend der
Verunreinigungskonzentration NB des ersten Halbleiterbereichs
14 des n-Typs festgelegt werden. Unter der Annahme, dass die
erste pn-Übergangsgrenzfläche 18 zwischen dem dritten
Halbleiterbereich 13 des p-Typs und dem Halbleiterbereich 14
des n-Typs einen einseitig, abrupten Übergang bildet, ergibt
sich die Durchbruchspannung VB infolge des Lawinendurchbruchs
als:
VB = εSEm2/(2qNB) (1)
wobei εS die Dielektrizitätskonstante des Halbleitersubstrats
bezeichnet, Em die maximale elektrische Feldstärke beim
Halbleitersubstrat, über welchem der Lawinendurchbruch
hervorgerufen wird, q die elektrische Elementarladung des
Elektrons ist, und NB die Verunreinigungskonzentration des
ersten Halbleiterbereiches 14 ist. Wenn nämlich die
Verunreinigungskonzentration NB des ersten Halbleiterbereichs
14 ausreichend höher ist als die Verunreinigungskonzentration
des Siliziumwafers 11, oder genauer gesagt die
Verunreinigungskonzentration des vierten Halbleiterbereiches
15, dann hängt die Durchbruchspannung der Halbleiterdiode 10
nur von der Verunreinigungskonzentration NB des ersten
Halbleiterbereichs 14 ab, jedoch nicht von der
Verunreinigungskonzentration des Ausgangsmaterials
(Siliziumwafers) 11, das beim Herstellungsprozess verwendet
wird. Wenn daher die Verunreinigungskonzentration NB des
ersten Halbleiterbereichs 14 ordnungsgemäß entsprechend
Gleichung (1) festgelegt wird, und diese
Verunreinigungskonzentration NB beibehalten wird, ist es
nicht erforderlich, genau den Widerstand ρ des Siliziumwafers
11 zu steuern, da die gewünschte Durchbruchspannung erzielt
werden kann. Weist daher das Substrat 11 einen relativ hohen
spezifischen Widerstand im Vergleich zum spezifischen
Widerstand des vergrabenen ersten Halbleiterbereichs 14 auf,
der gerade der Verunreinigungskonzentration NB des
vergrabenen ersten Halbleiterbereichs 14 entspricht, so
können viele, im Handel erhältliche Siliziumwafer 11 zur
Herstellung einer Spannungsreglerdiode 10 mit der gewünschten
Durchbruchspannung verwendet werden.
Bei der Ausführungsform ist es möglich, einen Siliziumwafer
11 mit einem spezifischen Widerstand innerhalb des weiten
Bereiches von 1 bis 250 Ω.cm zu verwenden (was bei Silizium
des n-Typs einer Verunreinigungskonzentration im Bereich von
annähernd 5,5 × 1015/cm3 bis 1,8 × 1013/cm3 entspricht).
Weiterhin kann im Falle eines Leistungshalbleiterbauelements
mit höherer maximaler Betriebsspannung ein Siliziumwafer 11
mit einem spezifischen Widerstand innerhalb des weiten
Bereiches von 1000 Ω.cm oder mehr verwendet werden (was bei
Silizium des n-Typs einer Verunreinigungskonzentration im
Bereich von annähernd 5 × 1012/cm3 und darunter entspricht).
Weiterhin kann bei der Halbleiterdiode 10 gemäß der
Ausführungsform, da die Chipaußenoberfläche 19 aus dem
Siliziumwafer 11 so geschnitten wird, dass sie eine im
wesentlichen vertikale Ebene in Bezug auf die erste und
zweite Hauptoberfläche oder die erste und zweite
pn-Übergangsgrenzfläche 18 bildet, die gesamte Geometrie des
Chips so ausgebildet sein, dass dieser im wesentlichen
zylinderförmig oder im wesentlichen quaderförmig ist, wobei
die Form eines rechteckigen Quaders vorgezogen wird.
Weiterhin kann bei dem Prozess des Zusammenbaus des Produkts
oder bei der Gehäuseherstellung der Chip in Form eines
rechteckigen Quaders einfach in einer
Zusammenbauspannvorrichtung, beispielsweise Spannpatronen,
angebracht werden, was die Arbeitsbelastung für das
Zusammenbaupersonal drastisch verringert.
Ein Herstellungsverfahren für die Halbleiterdiode 10 gemäß
der Ausführungsform wird nachstehend unter Bezugnahme auf
eine Folge von Querschnittsansichten des Prozesses erläutert,
die in den Fig. 3A bis 3H dargestellt sind.
- a) Wie in Fig. 3A gezeigt, wird ein Siliziumsubstrat
(Siliziumwafer) 11 eines ersten Leitfähigkeitstyps (n-Typ)
mit der ersten Hauptoberfläche 11B und der zweiten
Hauptoberfläche 11A hergestellt. Es wird eine thermische
Oxidation auf der ersten Hauptoberfläche 11B und der zweiten
Hauptoberfläche 11A des Siliziumsubstrats 11 durchgeführt, um
Siliziumoxidfilme 21 und 41 mit einer Dicke von 300 nm bzw.
1,5 µm auszubilden. Unter Verwendung lithographischer
Verfahren wird dann der Siliziumoxidfilm 21 auf der zweiten
Hauptoberfläche 11A folgendermaßen mit einem Muster versehen:
es wird beispielsweise, wie in Fig. 3A gezeigt, ein Photolack 22 des Negativtyps auf den Siliziumoxidfilm 21 durch Schleuderbeschichtung aufgebracht. Dann wird, wie in Fig. 3A gezeigt, eine Photomaske mit einem lichtundurchlässigen Muster 23, welches dem Muster für den ersten Halbleiterbereich 14 des n-Typs entspricht und einen Teil abdeckt, an welchem eine Öffnung 22A, die nachstehend noch genauer erläutert wird, in den Photolack 22 geschnitten wird, so ausgerichtet, dass sie mit Belichtungslicht hν beschichtet wird. Obwohl in Fig. 3A ein einziges, lichtundurchlässiges Muster 23 dargestellt ist, sind tatsächlich zahlreiche lichtundurchlässige Muster 23 periodisch in Matrixform vorgesehen, um zahlreiche Halbleiterdioden 10 auf einem einzigen Siliziumwafer 11 herzustellen. - b) Fig. 3B zeigt einen Zustand, in welchem der Photolack 22h nach der Belichtung entwickelt wurde. Der Photolack 22h, der so mit einem Muster versehen wurde, wird als Ätzmaske zur Naßätzung oder Trockenätzung verwendet, um selektiv den Siliziumoxidfilm 21 zu entfernen, wobei am Boden der Öffnung 22A in dem Photolack 22h ein Teil der oberen Oberfläche des Siliziumsubstrats 11 auftaucht. In diesem Fall wird ein anderer Photolack (nicht dargestellt) ebenfalls auf den Siliziumoxidfilm 21 auf der Seite der ersten Hauptoberfläche 11B aufgebracht, um den Siliziumoxidfilm 41 zu schützen. Das Entfernen des Photolacks 22h führt dann zu einem Zustand, der in Fig. 3C gezeigt ist. Gemäß Fig. 3C ist eine Öffnung 21A in den Siliziumoxidfilm 21 geschnitten, um einen Teil der zweiten Hauptoberfläche 11A freizulegen. Zwar ist in Fig. 3A nur eine einzige Öffnung 21A gezeigt, jedoch sind tatsächlich zahlreiche Öffnungen 21A periodisch matrixförmig angeordnet, um zahlreiche Halbleiterdioden 10 auf dem Siliziumwafer 11 herzustellen.
- c) Ein stark dotierter Dünnfilm, beispielsweise ein Film aus Phosphorglas (PSG) oder ein Film aus Arsenglas (AsSG), wird so abgelagert, dass er den Teil der oberen Oberfläche des Siliziumsubstrats 11 umfaßt, der an der Öffnung 21a in dem Siliziumoxidfilm 21 freiliegt. Der PSG-Film enthält das Dotiermittel des n-Typs, also Phosphor (P), und der AsSG-Film enthält Arsen (As). Dann wird eine Wärmebehandlung bei einer vorbestimmten Diffusionstemperatur durchgeführt, und über eine vorbestimmte Diffusionszeit, damit selektiv das Dotiermittels des n-Typs eindiffundiert, wodurch der erste Halbleiterbereich 14 des n-Typs mit hoher Verunreinigungskonzentration ausgebildet wird, wie dies in Fig. 3D gezeigt ist. Zwar ist in Fig. 3D ein einziger erster Halbleiterbereich 14 dargestellt, jedoch sind tatsächlich zahlreiche erste Halbleiterbereiche 14 periodisch matrixförmig angeordnet, um zahlreiche Halbleiterdioden 10 auf dem Siliziumwafer 11 herzustellen. Dann wird der mit einer Verunreinigung dotierte Dünnfilm entfernt. Da die Diffusionstiefe des ersten Halbleiterbereiches 14 schließlich ausreichend tief ist, so dass sie etwa die Hälfte der Dicke des Siliziumsubstrats 11 beträgt, ist es vorzuziehen, als Verunreinigungselement des n-Typs Phosphor (P) zu verwenden, welches einen hohen Diffusionskoeffizienten aufweist. Es kann auch ein Gasphasendiffusionsverfahren eingesetzt werden, welches einen flüssigen Ausgangswerkstoff verwendet, beispielsweise Phosphorylchlorid (POCl3), ohne Verwendung des mit einer Verunreinigung dotierten Dünnfilms. Es ist ebenfalls möglich, Verunreinigungsionen wie 31P+ mit vorbestimmter Dosis zu implantieren, beispielsweise 3 × 1015 cm-2 bis 5 × 1016 cm-2, und sie dann in eine gewünschte Tiefe zu bringen (durch Wärmebehandlung). Auch 75As+ kann implantiert werden, jedoch ist dies nicht so vorteilhaft, da Arsen (As) einen niedrigen Diffusionskoeffizienten aufweist, und eine höhere Diffusionstemperatur und eine längere Diffusionszeit benötigt. Wenn der mit einer Verunreinigung dotierte Dünnfilm verwendet wird, wird der mit einer Verunreinigung dotierte Dünnfilm danach durch Naßätzung oder Trockenätzung entfernt. Selbst wenn der mit einer Verunreinigung dotierte Dünnfilm nicht verwendet wird, wird der PSG-Film, der sich im Inneren des Diffusionsfensters beim Einbringen gebildet hat, durch Naßätzung oder Trockenätzung entfernt.
- d) Dann wird die zweite Hauptoberfläche 11A des Siliziumsubstrats 11 mit dem Photolack beschichtet (nicht dargestellt), um den Siliziumfilm 41 auf der ersten Hauptoberfläche 11B des Siliziumsubstrats zu entfernen. Dann werden, wie in Fig. 3E gezeigt, Donor-Verunreinigungen wie beispielsweise Phosphor (P) und Arsen (As) in die gesamte erste Hauptoberfläche 11A des Siliziumsubstrats 11 eindiffundiert, um so den zweiten Halbleiterbereich 12 des n-Typs mit hoher Verunreinigungskonzentration (beispielsweise etwa 2 × 1019/cm3) auszubilden. Zu diesem Zeitpunkt wird der wenig tiefe erste Halbleiterbereich 14 des n-Typs in Fig. 3D tiefer angeordnet, so dass der pn-Übergang zwischen dem tief eingedrückten ersten Halbleiterbereich 14 des n-Typs und dem zweiten Halbleiterbereich 12 entsteht. Ein Bereich um den ersten Halbleiterbereich 14 des n-Typs herum bleibt als der vierte Halbleiterbereich 15 des n-Typs übrig, dessen Verunreinigungskonzentration gleich jener bleibt, die das Siliziumsubstrat 11 an sich aufweist. Es kann auch ein Gasphasendiffusionsverfahren eingesetzt werden, welches ein flüssiges Ausgangsmaterial wie beispielsweise POCl3 verwendet, also ohne Einsatz des mit einer Verunreinigung dotierten Dünnfilms. Weiterhin ist es möglich, Verunreinigungsionen wie 31P+, 75As+ zu verwenden, mit einer vorbestimmten Dosis wie 3 × 1015 cm-2 bis 5 × 1016 cm-2, und sie dann (durch Wärmebehandlung) bis zu einer gewünschten Diffusionstiefe einzubringen. In diesem Zustand kann eine dünne Schicht aus dem Siliziumsubstrat 11 zwischen dem ersten Halbleiterbereich 14 und dem zweiten Halbleiterbereich 12 übrigbleiben. Die Schichtdicke des Siliziumsubstrats, das sandwichartig zwischen dem ersten Halbleiterbereich 14 und dem zweiten Halbleiterbereich 12 eingeschlossen ist, ist vorzugsweise so gewählt, dass die Dicke dazu geeignet ist, die Schicht zu einer bestimmten Zeit in dem Prozessablauf weiter hineinzudrücken, wie dies in Fig. 3F gezeigt ist, wodurch der dritte Halbleiterbereich 13 des p-Typs an der gesamten zweiten Hauptoberfläche 11A wie nachstehend erläutert ausgebildet wird, und der erste Halbleiterbereich 14 schließlich vollständig mit dem zweiten Halbleiterbereich 12 verbunden wird. Wie in Fig. 3E gezeigt, wird der PSG-Film, der sich innerhalb der Diffusionsfenster der ersten Hauptoberfläche 11B und der zweiten Hauptoberfläche 11A des Siliziumsubstrats 11 zum Zeitpunkt des Einbringens gebildet hat, durch Naßätzung oder Trockenätzung entfernt.
- e) Dann wird, wie in Fig. 3F gezeigt, eine Akzeptor- Verunreinigung, beispielsweise Bor (B), über der gesamten Oberfläche von der zweiten Hauptoberfläche 11A des Siliziumsubstrats 11 aus abgelagert, um den ebenen dritten Halbleiterbereich 13 des p-Typs auszubilden. Durch weiteres Einbringen (Wärmebehandlung) zur Ausbildung des ebenen dritten Halbleiterbereichs 13 des p-Typs werden Spitzen des ersten Halbleiterbereichs 14 noch tiefer eingebracht, so dass der erste Halbleiterbereich 14 vollständig mit dem zweiten Halbleiterbereich 12 verbunden wird. Zur Schichtablagerung der Akzeptor-Verunreinigung zur Ausbildung des ebenen dritten Halbleiterbereichs 13 des p-Typs kann auch ein Verfahren eingesetzt werden, bei welchem ein mit einer Verunreinigung dotierter Dünnfilm verwendet wird, beispielsweise Borglas (BSG), oder ein Gasphasendiffusionsverfahren, bei welchem ein Feststoff wie Bornitrid (BN) oder ein flüssiges Ausgangsmaterial wie Bortribromid (BBr3) verwendet wird. Es ist ebenfalls möglich, Verunreinigungsionen wie beispielsweise 11B+, 49BF2 + mit einer vorbestimmten Dosis wie beispielsweise 3 × 1015 cm-2 bis 5 × 1016 cm-2 zu implantieren, und sie dann (durch Wärmebehandlung) bis zu einer gewünschten Diffusionstiefe hin tiefer einzubringen. Dies führt dazu, wie dies in Fig. 3F gezeigt ist, dass der erste Halbleiterbereich 14 des n-Typs sandwichartig zwischen dem dritten Halbleiterbereich 13 des p-Typs, der an der gesamten zweiten Hauptoberfläche 11A des Halbleitersubstrats 11 ausgebildet wird, und dem zweiten Halbleiterbereich 12 des n-Typs eingeschlossen wird, der an der gesamten Seite der ersten Hauptoberfläche 11B ausgebildet wird. Der vierte Halbleiterbereich 15 des n-Typs mit einer Verunreinigungskonzentration, die an sich bei dem Siliziumsubstrat 11 vorhanden ist, wird so um den ersten Halbleiterbereich 14 des n-Typs herum ausgebildet, dass er diesen umgibt. Der erste Halbleiterbereich 14 des n-Typs wird so ausgebildet, dass eine Verunreinigungskonzentration erreicht wird, die höher ist als bei dem vierten Halbleiterbereich 15 des n-Typs. Weiterhin bildet der erste Halbleiterbereich 14 des n-Typs die ersten pn-Übergangsgrenzfläche 18 mit dem zweiten Halbleiterbereich 13 des p-Typs. Weiterhin werden der dritte Halbleiterbereich 13 des p-Typs und der vierte Halbleiterbereich 15 des n-Typs mit relativ niedriger Verunreinigungskonzentration miteinander verbunden, um die zweite pn-Übergangsgrenzfläche auszubilden.
- f) Dann werden, wie in Fig. 3G gezeigt, Dünnfilme aus Metall auf Oberflächen des dritten Halbleiterbereichs 13 des p-Typs und des zweiten Halbleiterbereichs 12 des n-Typs durch ein Vakuumverdampfungsverfahren oder ein Sputterverfahren abgelagert, um die erste Hauptelektrodenschicht 16 und die zweite Hauptelektrodenschicht 17 mit einer Dicke von 1 µm bis 10 µm auszubilden.
- g) Schließlich wird, wie in Fig. 3A gezeigt, eine Kunstharzplatte 24 beispielsweise an der gesamten ersten Hauptoberfläche 11B des Siliziumsubstrats 11 angebracht, das entlang Schnittlinien 23 geschnitten werden soll, die in Fig. 3H gestrichelt dargestellt sind. Zwar sind in Fig. 3H nur zwei Schnittlinien 25 dargestellt, jedoch sind tatsächlich zahlreiche Schnittlinien 25 matrixartig angeordnet. In Fig. 3H ist nämlich nur eine einzige Halbleiterdiode dargestellt, wogegen in der Praxis zahlreiche Halbleiterdioden, die periodisch in Matrixform angeordnet sind, gleichzeitig auf dem Siliziumwafer 11 hergestellt werden. Als Kunstharzplatte 24 können verwendet werden: ein Polyethylenfilm, ein Polypropylenfilm, ein Polyvinylchloridfilm, ein Polyethylenterephthalatfilm, ein Polybutylenterephthalatfilm, ein Polybutenfilm, ein Polybutadienfilm, ein Polyurethanfilm, ein Polymethylpentenfilm, ein Ethylenvinylacetat-Copolymerfilm, ein Ethylen(met)acrylsäure-Copolymerfilm, ein Ethylen(met)acrylsäuremethyl-Copolymerfilm, und ein Ethylen(met)acrylsäuremethyl-Copolymerfilm. Die Kunstharzplatte 24 kann auch aus derartigen Filmen zusammenlaminiert aufgebaut sein. Die Filmdicke der Kunstharzplatte 24 beträgt normalerweise 10 bis 300 µm, bevorzugt 50 bis 200 µm. Die Ebene, die auf diese Weise entlang der Schnittlinie 25 geschnitten wird, wird zur Chipaußenoberfläche 19, wie dies voranstehend erwähnt wurde. Die Chips, die durch den Schneidvorgang jeweils die Form eines rechteckigen Quaders aufweisen, können jeweils als die Halbleiterdioden 10 eingesetzt werden, die in Fig. 2 gezeigt sind. Nach dem Schneidvorgang können mehrere Halbleiterdioden 10 in Form eines rechteckigen Quaders, anders ausgedrückt im Chipzustand, so aufbewahrt und transportiert werden, dass sie an der Kunstharzplatte 24 befestigt sind. Zum Zeitpunkt des Vorgangs der Gehäuseherstellung, oder beim Zusammenbauvorgang, um das endgültige Produkt zu erhalten, lassen sich daher die mehreren Halbleiterdioden 10, die an der Kunstharzplatte 22 befestigt sind, einfach handhaben, beispielsweise wenn sie auf einer Spannvorrichtung wie einer Spannpatrone angebracht werden.
Bei dem Herstellungsverfahren für das Halbleiterbauelement
gemäß dieser Ausführungsform wird die Chipaußenoberfläche 19
der Halbleiterdiode 10 in Form eines rechteckigen Quaders
annähernd senkrecht zu beiden Hauptoberflächen des
Siliziumsubstrats 11 ausgebildet, wie sie durch den
Schneidvorgang geschnitten werden. Daher sind mehrere
Bearbeitungsvorgänge zur Ausbildung einer abgeschrägten Form
nicht mehr wie in der Vergangenheit erforderlich, und kann
die Anzahl an Herstellungsschritten wesentlich verringert
werden.
Unter Verwendung der Querschnittsansicht von Fig. 4 wird
eine andere Bauteilanordnung, bei welcher eine neue
Elektrodenschichttopologie bei der grundlegenden
Halbleiterdiode 10 von Fig. 2 eingesetzt wird, als "erste
Abänderung" der Ausführungsform beschrieben. Eine redundante
Beschreibung identischer Abschnitte wie bei der Anordnung von
Fig. 2 entfällt.
Ein erster Hohlraum 12A wird an der ersten Hauptoberfläche
(der unteren Oberfläche) 11B der Halbleiterdiode 10
ausgeschnitten, wie dies in Fig. 4 gezeigt ist. Weiterhin
wird eine abgeänderte erste Hauptelektrodenschicht 16A in dem
ersten Hohlraum 12A so abgelagert, dass sie in Kontakt mit
dem zweiten Halbleiterbereich 12 steht, wodurch eine ohmsche
Kontaktelektrode 16A ausgebildet wird. Weiterhin wird ein
zweiter Hohlraum 13A an der zweiten Hauptoberfläche (der
oberen Oberfläche) 11A der Halbleiterdiode 10 hergestellt.
Dann wird eine abgeänderte, zweite Hauptelektrodenschicht 17A
in dem zweiten Hohlraum 13A so abgelagert, dass sie in
Kontakt mit dem dritten Halbleiterbereich 13 steht, wodurch
eine ohmsche Kontaktelektrode 17A ausgebildet wird.
Zwischen der abgeänderten ersten Hauptelektrodenschicht 16A
und der abgeänderten zweiten Hauptelektrodenschicht 17A wird
der Hauptbetriebsbereich des Halbleiterbauelements
ausgebildet, anders ausgedrückt der Stromweg für den
Hauptstrom, der durch das Halbleiterbauelement fließt. In
Fig. 14 ist die abgeänderte erste Hauptelektrodenschicht 16A
als die Kathoden-Elektrodenschicht dargestellt, da der zweite
Halbleiterbereich 12 vom n-Typ ist, und ist die abgeänderte
zweite Hauptelektrodenschicht 17A als die Anoden-
Elektrodenschicht auf dem dritten Halbleiterbereich 13 des
p-Typs ausgebildet. In Fig. 4 dient der zweite
Halbleiterbereich 12 als der Kathodenbereich, und dient der
dritte Halbleiterbereich 13 als der Anodenbereich. Der
Hauptstrom, der zwischen der abgeänderten ersten
Hauptelektrodenschicht 16A und der abgeänderten zweiten
Hauptelektrodenschicht 17A fließt, fließt daher entlang dem
Stromweg, der aus dem ersten Halbleiterbereich 14 besteht,
der einen niedrigen Widerstand aufweist, bei der in Fig. 4
dargestellten Anordnung.
Bei der Halbleiterdiode 10 gemäß der ersten Abänderung sind
daher die abgeänderte erste Hauptelektrodenschicht 16A an der
ersten Hauptoberfläche 11B sowie die abgeänderte zweite
Hauptelektrodenschicht 17A an der zweiten Hauptoberfläche 11A
in den ersten Hohlraum 12A, der in dem zweiten
Halbleiterbereich 12 des n-Typs vorgesehen ist, bzw. in den
zweiten Hohlraum 13A eingebettet, der in dem dritten
Halbleiterbereich 13 des p-Typs vorgesehen ist. Durch
Ausbildung des ersten Hohlraums 12A in dem zweiten
Halbleiterbereich 12 des n-Typs und des zweiten Hohlraums 13A
in dem dritten Halbleiterbereich 13 des p-Typs wird es
ermöglicht, die effektiven Kontaktflächen der abgeänderten
ersten Hauptelektrodenschicht 16A und der abgeänderten
zweiten Hauptelektrodenschicht 17A zu vergrößern, und zwar
durch Einstellung der Tiefe des ersten Hohlraums 12A bzw. des
zweiten Hohlraums 13A.
Der erste Hohlraum 12A und der zweite Hohlraum 13A können
einfach und leicht ausgeschnitten werden, unter Einsatz
wohlbekannter Verfahren wie Naßätzung oder Trockenätzung.
Unter Bezugnahme auf die in Fig. 5 gezeigte
Querschnittsansicht wird eine weitere Bauteilanordnung, bei
der eine weitere neue Elektrodenschichttopologie bei der in
Fig. 2 dargestellten, grundlegenden Halbleiterdiode 10
eingesetzt wird, als "zweite Abänderung" der Ausführungsform
beschrieben. Eine redundante Beschreibung identischer
Abschnitte wie bei der in Fig. 2 dargestellten Anordnung
entfällt.
Bei der Halbleiterdiode 10 gemäß der zweiten Abänderung wird
ein Durchgangsloch 12b, das durch den zweiten
Halbleiterbereich 12 des n-Typs hindurchgeht, an der zweiten
Hauptoberfläche 12B des Siliziumsubstrats 11 so ausgebildet,
dass ein Teil der unteren Oberfläche freigelegt wird, oder
der zweiten Endoberfläche des ersten Halbleiterbereichs 14
des n-Typs. Weiterhin wird eine abgeänderte, erste
Hauptelektrodenschicht 16B in dem Durchgangsloch 12B durch
Ablagerung eines Dünnfilms aus Metall ausgebildet. Die
abgeänderte, erste Hauptelektrodenschicht 16B kann aus
hochschmelzenden Metallen hergestellt sein, beispielsweise
Wolfram (W), Titan (Ti), Molybdän (Mo), oder aus
hochschmelzenden Metallsiliziden (beispielsweise WSi2, TiSi2,
MoSi2) und dergleichen, durch Verwendung eines
Sputterverfahrens, eines CVD-Verfahrens und dergleichen.
Weiterhin kann ein mit einer Verunreinigung dotierter
Polysiliziumfilm oder Polyzidfilm, der einen Verbundaufbau
aus dem dotierten Polysiliziumfilm und dem Silizidfilm
darstellt, als Material zur Ausbildung der ersten
Hauptelektrodenschicht 16B verwendet werden. Durch Ausbildung
einer derartigen abgeänderten, ersten Hauptelektrodenschicht
16B wird der technische Vorteil erzielt, dass die abgeänderte
erste Hauptelektrodenschicht 16B direkt mit dem stark
dotierten ersten Halbleiterbereich 14 des n-Typs kontaktiert
werden kann, so dass ein sehr niedriger Widerstand erreicht
wird. In Fig. 5 ist der Hauptbetriebsbereich, oder der
Stromweg für den Hauptstrom, der durch das
Halbleiterbauelement fließt, in der abgeänderten ersten
Hauptelektrodenschicht 16B und der zweiten
Hauptelektrodenschicht 17 festgelegt. Hierbei ist der zweite
Halbleiterbereich 12 des n-Typs als die Kathoden-
Elektrodenschicht festgelegt, die mit der abgeänderten,
ersten Hauptelektrodenschicht 16B kontaktiert ist, und ist
der dritte Halbleiterbereich 13 des p-Typs als die Anoden-
Elektrodenschicht festgelegt, die mit der zweiten
Hauptelektrodenschicht 17 kontaktiert ist. Bei der zweiten
Abänderung wird der erste Halbleiterbereich 14 zum effektiven
Kathodenbereich, wogegen der zweite Halbleiterbereich 12
nicht im wesentlichen als Kathodenbereich arbeitet, da die
abgeänderte erste Hauptelektrodenschicht 16B von Fig. 5
einen ohmschen Kontakt direkt zum ersten Halbleiterbereich
herstellt. Im übrigen dient der dritte Halbleiterbereich 13
als der Anodenbereich, ebenso wie beim grundlegenden Aufbau,
der in Fig. 2 gezeigt ist. Dann fließt der Hauptstrom, der
sich zwischen der abgeänderten ersten Hauptelektrodenschicht
16B und der zweiten Hauptelektrodenschicht 17 ausbildet,
durch den ersten Halbleiterbereich 14, der einen niedrigen
Widerstand aufweist, und als der Stromweg bei der in Fig. 5
dargestellten Anordnung dient.
Die übrigen Einzelheiten des Aufbaus, Funktionen und
Betriebsablauf, oder die Auswirkungen der Halbleiterdiode
gemäß der zweiten Abänderung sind im wesentlichen ebenso wie
bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform.
Verschieden Abänderungen werden Fachleuten auf diesem Gebiet
auffallen, nachdem sie die technische Lehre gemäß der
vorliegenden Erfindung kennengelernt haben, ohne von deren
vorliegenden Erfindung kennengelernt haben, ohne von deren
Umfang abzuweichen. So wurde beispielsweise bei der
Erläuterung der Ausführungsform erwähnt, dass die
Halbleiterdiode 10 als Spannungsreglerdiode geeignet ist,
jedoch ist es selbstverständlich ebenfalls möglich, die
vorliegende Erfindung bei Leistungshalbleiterbauelementen
einzusetzen, die mit höheren Durchbruchspannungen arbeiten
als eine Spannungsreglerdiode. Selbstverständlich ist es
ebenfalls möglich, ein Siliziumsubstrat 11 des p-Typs zu
verwenden, obwohl die Halbleiterdiode 10 mit einem
Siliziumsubstrat 11 des n-Typs bei der Beschreibung der
Ausführungsform erläutert wurde.
Darüber hinaus wurde zwar der erste bzw. zweite
Leitfähigkeitstyp als n-Typ bzw. p-Typ festgelegt, jedoch
kann auch der p-Typ als erster Leitfähigkeitstyp festgelegt
werden, und der n-Typ als zweiter Leitfähigkeitstyp.
Es ist ebenfalls möglich, Verunreinigungselemente des n-Typs
durch die erste Hauptoberfläche 11B einzubringen, um den
ersten Halbleiterbereich 14 auszubilden, obwohl der erste
Halbleiterbereich 14 durch selektive Diffusion von
Verunreinigungselementen des n-Typs durch die zweite
Hauptoberfläche 11A des Siliziumsubstrats 11 hergestellt
wurde. Daher umfaßt die vorliegende Erfindung
selbstverständlich verschiedene Ausführungsformen und
Abänderungen, die nicht im einzelnen voranstehend erläutert
wurden. Der Umfang der vorliegenden Erfindung ergibt sich aus
der Gesamtheit der vorliegenden Anmeldeunterlagen und soll
von den beigefügten Patentansprüchen umfaßt sein.
Claims (11)
1. Halbleiterbauelement, welches aufweist:
einen ersten Halbleiterbereich eines ersten Leitfähigkeitstyps, der durch eine erste Endoberfläche, eine zweite Endoberfläche gegenüberliegend der ersten Endoberfläche, und eine Seitengrenzoberfläche gebildet wird, welche die erste und zweite Endoberfläche verbindet;
einen zweiten Halbleiterbereich des ersten Leitfähigkeitstyps, der mit dem ersten Halbleiterbereich an der zweiten Endoberfläche verbunden ist;
einen dritten Halbleiterbereich eines zweiten Leitfähigkeitstyps, der mit dem ersten Halbleiterbereich an der ersten Endoberfläche verbunden ist; und
einen vierten Halbleiterbereich, der eine innere Oberfläche in Kontakt mit der Seitengrenzoberfläche aufweist, und eine Verunreinigungskonzentration, die niedriger ist als bei dem ersten Halbleiterbereich, wobei der vierte Halbleiterbereich den ersten Halbleiterbereich umgibt, und der vierte Halbleiterbereich zwischen dem zweiten und dem dritten Halbleiterbereich angeordnet ist.
einen ersten Halbleiterbereich eines ersten Leitfähigkeitstyps, der durch eine erste Endoberfläche, eine zweite Endoberfläche gegenüberliegend der ersten Endoberfläche, und eine Seitengrenzoberfläche gebildet wird, welche die erste und zweite Endoberfläche verbindet;
einen zweiten Halbleiterbereich des ersten Leitfähigkeitstyps, der mit dem ersten Halbleiterbereich an der zweiten Endoberfläche verbunden ist;
einen dritten Halbleiterbereich eines zweiten Leitfähigkeitstyps, der mit dem ersten Halbleiterbereich an der ersten Endoberfläche verbunden ist; und
einen vierten Halbleiterbereich, der eine innere Oberfläche in Kontakt mit der Seitengrenzoberfläche aufweist, und eine Verunreinigungskonzentration, die niedriger ist als bei dem ersten Halbleiterbereich, wobei der vierte Halbleiterbereich den ersten Halbleiterbereich umgibt, und der vierte Halbleiterbereich zwischen dem zweiten und dem dritten Halbleiterbereich angeordnet ist.
2. Halbleiterbauelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass der vierte
Halbleiterbereich den ersten Leitfähigkeitstyp aufweist.
3. Halbleiterbauelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die äußere
Oberfläche des vierten Halbleiterbereichs als
Chipaußenoberfläche des Halbleiterbauelements dient, und
die Chipaußenoberfläche im wesentlichen orthogonal zur
zweiten Endoberfläche des ersten Halbleiterbereichs
verläuft.
4. Halbleiterbauelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass der vierte
Halbleiterbereich aus einem Wafer besteht, der aus einem
massiven Kristall geschnitten wurde.
5. Halbleiterbauelement nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch eine erste
Hauptelektrodenschicht, die auf einer unteren Oberfläche
des zweiten Halbleiterbereichs vorgesehen ist.
6. Halbleiterbauelement nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, dass die erste
Hauptelektrodenschicht in Kontakt mit dem zweiten
Halbleiterbereich steht, über einen ersten Hohlraum, der
an der unteren Oberfläche des zweiten Halbleiterbereichs
vorgesehen ist.
7. Halbleiterbauelement nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch eine erste
Hauptelektrodenschicht, wobei ein Teil der ersten
Hauptelektrodenschicht in einem Durchgangsloch vergraben
ist, das durch den zweiten Halbleiterbereich
hindurchgeht, wobei der vergrabene Teil der ersten
Hauptelektrodenschicht in Kontakt mit dem ersten
Halbleiterbereich steht.
8. Halbleiterbauelement nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch eine zweite
Hauptelektrodenschicht, die auf einer oberen Oberfläche
des dritten Halbleiterbereichs vorgesehen ist.
9. Halbleiterbauelement nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, dass die zweite
Hauptelektrodenschicht in Kontakt mit dem dritten
Halbleiterbereich steht, über einen zweiten Hohlraum,
der an der oberen Oberfläche des dritten
Halbleiterbereiches vorgesehen ist.
10. Verfahren zur Herstellung eines Halbleiterbauelements
mit folgenden Schritten:
Ausbildung eines Halbleitersubstrats, das durch eine erste Hauptoberfläche und eine zweite Hauptoberfläche gegenüberliegend der ersten Hauptoberfläche festgelegt wird;
Ausbildung eines ersten Halbleiterbereichs durch selektives Dotieren von Verunreinigungselementen eines ersten Leitfähigkeitstyps durch ein Diffusionsfenster, das auf der zweiten Hauptoberfläche angeordnet ist, bis zu einer vorbestimmten Diffusionstiefe;
Ausbildung eines zweiten Halbleiterbereichs durch Dotieren von Verunreinigungselementen des ersten Leitfähigkeitstyps durch die gesamte erste Hauptoberfläche; und
Ausbildung eines dritten Halbleiterbereichs durch Dotieren von Verunreinigungselementen eines zweiten Leitfähigkeitstyps durch die gesamte zweite Hauptoberfläche, um einen pn-Übergang mit dem ersten Halbleiterbereich auszubilden.
Ausbildung eines Halbleitersubstrats, das durch eine erste Hauptoberfläche und eine zweite Hauptoberfläche gegenüberliegend der ersten Hauptoberfläche festgelegt wird;
Ausbildung eines ersten Halbleiterbereichs durch selektives Dotieren von Verunreinigungselementen eines ersten Leitfähigkeitstyps durch ein Diffusionsfenster, das auf der zweiten Hauptoberfläche angeordnet ist, bis zu einer vorbestimmten Diffusionstiefe;
Ausbildung eines zweiten Halbleiterbereichs durch Dotieren von Verunreinigungselementen des ersten Leitfähigkeitstyps durch die gesamte erste Hauptoberfläche; und
Ausbildung eines dritten Halbleiterbereichs durch Dotieren von Verunreinigungselementen eines zweiten Leitfähigkeitstyps durch die gesamte zweite Hauptoberfläche, um einen pn-Übergang mit dem ersten Halbleiterbereich auszubilden.
11. Herstellungsverfahren nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, dass das
Halbleitersubstrat durch Schneiden in Ebenen unterteilt
wird, die im wesentlichen senkrecht zur ersten
Hauptoberfläche verlaufen, um so mehrere Halbleiterchips
zu erhalten, die jeweils die Form eines rechteckigen
Quaders aufweisen.
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