DE10156942A1 - Vorrichtung an einem Rasenmäher - Google Patents
Vorrichtung an einem RasenmäherInfo
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Abstract
Eine Vorrichtung an einem Rasenmäher umfaßt wenigstens hinter jedem Vorderrad eine rotierende Bürste (3), die in Richtung der Raddrehung angetrieben und derart angeordnet ist, daß die Enden der Borsten (10) in das vom Rad (2) flachgelegte Gras eingreifen, um es aufzurichten.
Description
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung betrifft den Rädern von Rasenmähern zugeordnete rotierende Bürsten, welche die Aufgabe haben, das von den Rädern niedergewalzte Gras unmittelbar danach wieder aufzurichten, gegebenenfalls verbunden mit der ergänzenden Aufgabe, die an den Rädern haftenden Grashalme vom Radumfang abzubürsten. Zu diesem Zweck sind elastische Borsten geeignet, welche beim Berühren der jeweiligen Oberfläche nachgeben, aber steif genug sind, die erfaßten Grashalme zu fördern bzw. aufzurichten.
- Eine derartige Vorrichtung ist bislang nicht bekannt. Vielmehr wird beim Rasenmähen hingenommen, daß das Gras im Bereich der Radspuren eine unregelmäßige Länge aufweist, je nachdem ob es mehrfach oder in unterschiedlichen Richtungen überfahren worden ist und in welcher Schräglage es dabei geschnitten wurde. Eine gleichmäßige Maht läßt sich nur dann erzielen, wenn die Grashalme im wesentlichen aufrecht stehen, nicht nur im Innenbereich der Fahrspur, sondern auch innerhalb der Fahrspur selbst. Dies wird durch die erfindungsgemäß vorgeschlagenen rotierenden Bürsten erreicht, welche das Gras aufrichten, unmittelbar nachdem es unter dem Gewicht der vorauslaufenden Räder niedergewalzt worden ist, und welche bei vierrädrigen Rasenmähern sowohl den Vorderrädern als auch den Hinterrädern zugeordnet sein können, was besonders für den Wechsel zwischen Vorwärts- und Rückwärtsfahrt des Rasenmähers von Bedeutung ist.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist besonders sinnvoll bei schweren motorgetriebenen Rasenmähern, welche auf vier Rädern bewegt werden, entweder durch Ziehen oder Schieben oder mittels eines eigenen Radantriebs, mit oder ohne Fahrersitz. Derartige Rasenmäher werden von der Bedienungsperson häufig mit dicht nebeneinander verlaufenden Fahrspuren bei sich nur geringfügig überschneidenden Arbeitsbreiten betrieben mit dem zumeist unerwünschten Ergebnis, daß das Gras im Bereich der Radspuren eine unregelmäßige Schnitthöhe aufweist, die das Gesamtbild stört. Dem will die vorliegende Erfindung abhelfen, wobei der hierfür zu treibende Mehraufwand für die erforderlichen Bürsten verhältnismäßig gering ist.
- Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung dadurch vorgesehen, daß die rotierenden Bürsten bei Anordnung unmittelbar hinter dem zugeordneten Rad gleichzeitig zum Säubern des Radumfangs verwendet werden können, indem die rotierenden Bürsten so eingestellt werden, daß sie die Radoberfläche gerade nicht mehr berühren oder aber unter Berührung bearbeiten, so daß die dort anhaftenden Grashalme von der Umfangsfläche des jeweiligen Rads abgebürstet werden. Die so abgebürsteten Räder weisen stets ein sauberes Profil auf, was wiederum eine Voraussetzung für einen sauberen Grasschnitt bildet.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es zweckmäßig, daß die rotierende Bürste erheblich schneller umläuft als das zugeordnete Rad, weil sich dadurch die Wirkung des Aufrichtens einerseits und des Säuberns andererseits erheblich verbessern läßt. Bevorzugt ist ein Drehzahlverhältnis zwischen Rad und Bürste, welches >2, vorteilhaft noch erheblich darüber, nämlich zwischen 6 und 12, idealerweise 8-10 beträgt.
- Mit der Einstellung der gewünschten Schnitthöhe des Rasenmähers muß es möglich sein, auch die Anordnung der rotierenden Bürsten anzupassen. Dies geschieht vorzugsweise durch eine geeignete Höhenverstellung des Lagerpunktes der rotierenden Bürsten, z. B. durch Verschwenken eines Auslegers, an dem die rotierende Bürste befestigt ist, vorzugsweise durch eine geeignete Mechanik, welche dies automatisch mit der Radhöhenverstellung erledigt.
- Wird ein Riementrieb zum Antreiben der rotierenden Bürsten, z. B. abhängig von der Raddrehzahl verwendet, so ist es zweckmäßig, eine Verstellung des Lagerpunkts der rotierenden Bürsten in einer Richtung senkrecht zur Achse des jeweils zugeordneten Rads vorzusehen. Auf diese Weise kann die Riemenspannung reguliert werden.
- Als Bürsten eignen sich bevorzugt solche mit hartelastischen Borsten, z. B. aus Kunststoff oder Metall; die Borsten können auch durch gabelartige starre Elemente ersetzt sein, die elastisch in einer Nabe gelagert sind.
- Bezüglich weiterer Ausgestaltungen der Erfindung wird auf die Unteransprüche verwiesen. Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigt
- Fig. 1 eine Draufsicht auf einen üblichen Rasenmäher mit vier Rädern,
- Fig. 2 die erfindungsgemäße Vorrichtung in der Seitenansicht und
- Fig. 3 eine Ansicht zu Fig. 2 von rechts.
- Von einem in Fig. 1 in Form einer schematischen Draufsicht dargestellten Rasenmäher 1 ist in Fig. 2 ein einzelnes Rad 2 vergrößert dargestellt. Insgesamt besitzt der Rasenmäher 1 vier an seinem Gehäuse 4 gelagerte Räder 2, nämlich ein vorderes und ein rückwärtiges Räderpaar. Jedem einzelnen Rad 2 ist eine rotierende Bürste 3 zugeordnet, und zwar den Vorderrädern auf der der Vorwärtsrichtung gemäß Pfeil V abgewandten Seite und den Hinterrädern auf der der Rückwärtsrichtung gemäß Pfeil R abgewandten Seite. Auf diese Weise wird sichergestellt, daß für die jeweils gewählte Bewegungsrichtung das von den jeweils vorausfahrenden Räderpaaren auf den Boden gedrückte Gras infolge der Wirkung der rotierenden Bürsten 3 wieder aufgerichtet wird bevor es vom Mähwerk erfaßt wird. In Fig. 1 ist der Rotor des Mähwerks vereinfacht als länglicher Balken 5 dargestellt. An der rückwärtigen Seite des Gehäuses 4 sind zwei Schub- bzw. Zugstangen 6 verkürzt eingezeichnet. Auf der Achse 9 jeder rotierenden Bürste 3 kann ein in Fig. 1 strichliert gezeichneter Schutzdeckel 19 befestigt sein, der die komplette Vorrichtung zur Seite hin abdeckt. Um Vibrationen zu vermeiden, kann der Schutzdeckel 19 zusätzlich an einem an Ausleger 8 abgestützt sein, der die rotierende Bürste 3 trägt. Bei dem gewählten Modell eines Rasenmähers kann es sich sowohl um einen Rasenmäher mit Handantrieb als auch um einen motorisch angetriebenen Rasenmäher handeln, wobei aus Gründen der zeichnerischen Vereinfachung auf eine Darstellung des Antriebsstranges verzichtet wurde.
- Gemäß Fig. 2 ist auf der Radachse 7 der Ausleger 8 angeflanscht, an dessen anderem Ende eine dem Rad 2 zugeordnete rotierende Bürste 3 mit der Achse 9 gelagert ist. Die Borsten 10 der rotierenden Bürste 3 reichen bis dicht über die Bodenfläche 11, welche den Nährboden der nicht dargestellten Grasnarbe bildet. Ebenso dicht reichen sie an die zylindrische Umfangsfläche 12 des Rades 2 heran, wie man durch eine kreisförmige Ausnehmung 13 im Ausleger 8 erkennen kann. Durch die Ausnehmung 13 wird die genaue Einstellung der rotierenden Bürste 3 in Bezug auf die Umfangsfläche 12 des Rades 2 einerseits und die Bodenfläche 11 andererseits ermöglicht.
- Fig. 3 zeigt an der Außenseite des Rades 2 eine Riemenscheibe 14 mit einer Hohlkehle 15, in welcher ein Antriebsriemen 16 umläuft, der dem Antrieb der rotierenden Bürste 3 dient. Deren Achse 9 ist zum Spannen des Antriebriemens 16 in einem Langloch 17 des Auslegers 8 verstellbar. Bei dem in Fig. 2 gezeigten Vorderrad mit der Drehrichtung U im Vorwärtsbetrieb des Rasenmähers sorgt der Antriebsriemen 16 dafür, daß die rotierende Bürste 3 gemäß Pfeilrichtung u gleichsinnig rotiert. Dadurch wird erreicht, daß die Borsten 10 der rotierenden Bürste 3 unter die nach vorne umgelegten Grashalme greifen, um diese entsprechend der gewählten hohen Übersetzung für den Bürstenantrieb wirksam aufzurichten; gleichzeitig bewirken die Borsten 10 ein kräftiges Abbürsten der Umfangsfläche 12 des Rades 2, indem sie im Berührungspunkt gegen die Raddrehung arbeiten.
- Durch Lösen der Radmutter 18 besteht die Möglichkeit, den Ausleger 8 in der Neigung zu verstellen, so daß eine genaue Einstellung der rotierenden Bürste 3 bezüglich der Bodenfläche 11 bzw. der Umfangsfläche 12 des Rades 2 möglich ist. Die rotierende Bürste 3 kann so eingestellt werden, daß deren Borstenenden die genannten Flächen gerade nicht berühren, oder aber auch so, daß eine leichte Berührung stattfindet, was sich besonders in Bezug auf die Umfangsfläche 12 des Rades 2 empfiehlt, um dort eine gute Reinigungswirkung der Radumfangsfläche zu gewährleisten.
Claims (14)
1. Vorrichtung an einem Rasenmäher, welche wenigstens
hinter jedem Vorderrad eine rotierende Bürste (3)
umfaßt, die in Richtung der Raddrehung angetrieben
und derart angeordnet ist, daß die Enden der
Borsten (10) in das vom Rad (2) flachgelegte Gras
eingreifen, um es aufzurichten.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
wobei die Borsten (10) der rotierenden Bürste (3)
dicht am Umfang des zugeordneten Rads (2) enden
oder mit dessen Umfangsfläche (12) bürstend
zusammenwirken.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die rotierende Bürste (3) mit einer höheren
Drehzahl als das zugeordnete Rad (2) rotiert.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die rotierende Bürste (3) mit mindestens
doppelter Drehzahl als das zugeordnete Rad (2),
bevorzugt mit einer 6-12fachen Übersetzung rotiert.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die rotierende Bürste (3) mit einer 8-10fachen
Übersetzung rotiert.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die rotierende Bürste (3) höhenverstellbar
gelagert ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die rotierende Bürste (3) am Gehäuse(4) des
Rasenmähers gelagert ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die rotierende Bürste (3) an einem am Gehäuse
(4) oder an der Radnabe des zugeordneten Rads (2)
in Schwenkrichtung verstellbaren Ausleger (8)
gelagert ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die rotierende Bürste (3) vom zugeordneten Rad
(2) über einen Riementrieb angetrieben ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die rotierende Bürste (3) einschließlich ihres
Antriebs in seitlicher Richtung durch einen
Schutzdeckel (19) abgedeckt ist, der entweder am
Gehäuse (4)des Rasenmähers oder an der Radnabe des
zugeordneten Rads (2) befestigt ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Lager (9) der rotierenden Bürste in einem
in Längsrichtung des Auslegers (8) verlaufendem
Langloch (17) verstellbar befestigt ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die rotierende Bürste (3) eine Arbeitsbreite
aufweist, welche etwa der Radbreite entspricht.
13. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei einem Rasenmäher mit vier Rädern jedem Rad
(2) eine rotierende Bürste (3) zugeordnet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß bezogen auf die Vorwärtsfahrt die den
Vorderrädern zugeordneten Bürsten (3) hinter den
Vorderrädern und die den Hinterrädern zugeordneten
Bürsten (3) vor den Hinterrädern angeordnet sind.
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Publications (2)
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2001
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