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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Laden von Ofenwagen
mit zu ladendem Gut und zum Entladen von auf Ofenwagen angeordnetem
zu entladendem Gut.
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Insbesondere
in der Ziegelindustrie finden Ofenwagen Verwendung, die einen Trockenofen und/oder
Brennofen auf einer Umlaufbahn durchfahren. Vor dem Durchlaufen
des Trockenofens und/oder Brennofens wird auf den Ofenwagen Gut angeordnet. Üblicherweise
wird das Gut gemäß einem
vorgegebenen Setzmuster auf den Ofenwagen angeordnet. Das Gut kann
dabei entweder direkt oder in Kassetten auf den Ofenwagen angeordnet werden.
Insbesondere Gut, das aufgrund seiner Formgebung nur schlecht stapelbar
ist (z.B. Dachziegel) wird vor dem Setzen in Kassetten angeordnet und
dann mit den Kassetten auf die Ofenwagen gesetzt. Da ein Anordnen
von Gut in den Kassetten nur reihenweise möglich ist, ist es bei in Kassetten
angeordnetem Gut üblich,
auch die Kassetten reihenweise zu setzen. Wird das Gut zeilenweise
auf den Ofenwagen gesetzt, so bilden üblicherweise mehrere Zeilen
des auf dem Ofenwagen angeordneten Gutes einen Stapel. Das Setzmuster
wird dabei so gewählt, dass
ein möglichst
gleichmäßiges Trocknen
/ Brennen des gesamten Gutes erfolgen kann. Nach dem Durchlaufen
des Trockenofens kann das getrocknete Gut entweder von den Ofenwagen
entladen werden oder für
das Brennen auf den Ofenwagen verbleiben. Nach dem Durchlaufen des
Brennofens muss das gebrannte Gut von den Ofenwagen entladen werden, bevor
diese wieder mit ungebranntem Gut beladen werden können.
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Bei
der bekannten Ausführung
besteht die Fördereinrichtung
jeweils aus zwei über
die Breite der Umlaufbahn sich erstreckenden, im Wechsel hin- und
herbewegten Förderern,
von denen jeder die Kassette von der Entstapelstelle bzw. Stapelstelle zur
Entladestelle bzw. Beladestelle und zurück transportiert. Zum An- bzw.
Abtransport des Gutes, in diesem Fall der Keramikteile sind an der
Entladestelle und der Beladestelle je zwei weitere Förderer angeordnet,
die zu den beiden reversierbaren Förderern parallel versetzt sind
und jeweils mit einem der reversierbaren Förderer kooperieren. Zur Verbindung
der kooperierenden Förderer
ist ein weitere Förderweg notwendig.
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Die
bekannte Vorrichtung ist infolge der Anzahl der reversierbaren Querförderer und
der Notwendigkeit eines Verbindungsweges für den An- und Abtransport der
Keramikteile baulich und räumlich aufwendig.
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Eine
weitere bekannte Vorrichtung ist in der DE-AS 27 05 074 beschrieben
und dargestellt.
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Bei
der bekannten Ausgestaltung besteht die Fördereinrichtung aus zwei, in
Fahrtrichtung der Ofenwagen hintereinanderliegenden und einen Abstand
zwischen sich aufweisenden Förderern,
von denen der in Fahrtrichtung Erste für die Förderung der Unterlagen von
der Stapel- oder Entstapelvorrichtung zur Befüll- oder Entleerungsvorrichtung
und der Zweite für
die Förderung
von der Befüll-
oder Entleerungsvorrichtung zur Stapel oder Entstapelvorrichtung
eingerichtet ist.
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Die
Funktion der Vorrichtung, z. B. im Bereich einer Entladestation
für die
gebrannten Keramikteile, ist im folgenden erläutert.
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Die
mit Keramikteilen beladenen Unterlagen, in diesem Falle Kassetten,
werden in quer zur Längsrichtung
der Umlaufbahn angeordneten Reihen mittels der Stapel- und Entstapelvorrichtung
auf den ersten Förderer
gesetzt und zur Entleerungsvorrichtung gefördert, wo die Kassetten entleert
werden. Die leeren Kassetten werden durch den zweiten Förderer wieder
unter die Stapel- und Entstapelvorrichtung gefördert, die sie wieder auf den
oder einen Ofenwagen stapelt.
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Die
der Befüll-
oder Entleerungsvorrichtung zugewandten Enden der Förderer sind
durch einen dritten Förderer
miteinander verbunden, der die Kassetten vom ersten Förderer zu
einer Mittelstellung zwischen letzterem und den zweiten Förderer,
in der die Kassetten entleert werden, und dann zum zweiten Förderer fördert.
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Die
bekannte Ausgestaltung ist sehr aufwendig. Dies ist dadurch bedingt,
dass die Fördereinrichtung
zwei Förderer
aufweist, was zu hohen Herstellungskosten führt. Außerdem ergibt sich nicht nur durch
den ersten und zweiten Förderer,
sondern zusätzlich
auch durch den dritten Förderer
ein bedeutender Raumbedarf.
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Bei
der bekannten Ausgestaltung sind der erste und der zweite Förderer auf
einen Tisch abgestützt,
der sich oberhalb der Ofenwagen erstreckt und als Arbeitstisch bezeichnet
ist. Diese Bezeichnung ist insofern irreführend, weil der Tisch weder
an der Stapelung bzw. Entstapelung noch an der Förderung der Kassetten zur Befüll- oder
Entleerungs vorrichtung und zurück
teilnimmt. Der Tisch dient somit lediglich der Abstützung des
ersten und des zweiten sowie offenbar auch des dritten Förderers.
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Gemäß der
DE 36 02 076 wird eine Fördereinrichtung
offenbart, die bei Gewährleistung
eines gleichzeitigen Stapelns bzw. Entstapelns und Befüllens bzw.
Entleerens der Unterlagen einen einfachen Aufbau aufweist. Dies
wird dadurch gelöst,
dass die Fördereinrichtung
zwischen Umlaufbahn und Befüll- oder
Entleerungsvorrichtung aus einem einzigen Förderer besteht, der an einen
in der Höhe
angepassten, sich etwa über
die Breite der Umlaufbahn erstreckenden Träger anschließt, dass
der Träger
eine Fördereinrichtung
für die
Unterlagen bzw. Kassetten quer zur Längsrichtung der Umlaufbahn
mit wenigstens zwei in Längsrichtung
der Umlaufbahn hintereinanderliegenden Stellplätzen für die Unterlagen bzw. Kassetten
aufweist, und dass der Träger
in Längsrichtung
der Umlaufbahn zwischen Stellungen verschiebbar ist, in denen der
eine oder der andere Stellplatz mit dem Förderer fluchtet.
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Nachteilig
an dieser bekannten Vorrichtung ist der große Aufwand, der für das Be-
und Entladen von Wagen und Kassetten erforderlich ist, sowie die Leistungsbegrenzung
der bekannten Vorrichtung durch die erforderlichen Fahrwege der
Umsetzvorrichtung.
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Eine
weitere bekannte Erfindung ist in der
DE-OS 44 16 214 A1 beschrieben und dargestellt.
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Die
Werkstücke
werden hierbei in Regalgestellen mit übereinander angeordneten Regalebenen untergebracht.
Das Be- und Entladen besagter Regalgestelle wird durch einen horizontal
sowie vertikal verschiebbaren Transportarm realisiert, der in die Regalebenen
eingreift und über
an besagtem Transportarm angebrachte Förderrollen die Werkstücke ein-
und auslädt.
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Die
bekannte Vorrichtung ist auf Grund der zahlreichen verschiedenen
in den Transportarm integrierten Elemente baulich sehr aufwendig.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zum Laden
von Ofenwagen mit zu ladendem Gut und zum Entladen von auf Ofenwagen angeordnetem
zu entladendem Gut zur Verfügung
zu stellen, bei dem eine Leistungsbegrenzung durch Fahrwege der
Umsetzvorrichtung vermieden und eine Vereinfachung der Konstruktion
erreicht wird.
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Die
Aufgabe wird gemäß den unabhängigen Ansprüchen der
Erfindung gelöst.
Die Erfindung wird in ihren Unteransprüchen weitergebildet.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung weist eine Vorrichtung zum Laden von Ofenwagen mit zu ladendem
Gut und zum Entladen von auf Ofenwagen angeordnetem zu entladendem
Gut eine oberhalb einer Umlaufbahn der Ofenwagen angeordnete erste ortsfeste
Hebeeinrichtung zum Entladen von auf den Ofenwagen angeordnetem
zu entladendem Gut, eine oberhalb der Umlaufbahn der Ofenwagen angeordnete
zweite ortsfeste Hebeeinrichtung zum Beladen von Ofenwagen mit zu
ladendem Gut, eine Transporteinrichtung, die unterhalb der ersten
und der zweiten ortsfesten Hebeeinrichtung und oberhalb der Umlaufbahn
der Ofenwagen angeordnet ist, und geeignet ist, zu entladendes Gut
horizontal von der ersten ortsfesten Hebeeinrichtung weg und zu
ladendes Gut horizontal zu der zweiten ortsfesten Hebeeinrichtung hin
zu bewegen, eine Abführeinrichtung
zum Abführen
von mittels der Transporteinrichtung transportiertem zu entladendem
Gut, und eine Zuführeinrichtung zum
Zuführen
von zu ladendem Gut auf die Transporteinrichtung auf, wobei die
erste ortsfeste Hebeeinrichtung geeignet ist, zu entladendes Gut
auf den Ofenwagen zu greifen, vertikal zu bewegen und auf die Transporteinrichtung
zu setzen, die zweite ortsfeste Hebeeinrichtung geeignet ist, zu
ladendes Gut auf der Transporteinrichtung zu greifen, vertikal zu bewegen
und auf die Ofenwagen zu laden, und die erste und die zweite ortsfeste
Hebeeinrichtung synchron getaktet sind, und wobei die Transporteinrichtung
und die erste und die zweite ortsfeste Hebeeinrichtung so ausgebildet
sind, dass die erste und die zweite ortsfeste Hebeeinrichtung durch
die Transporteinrichtung hindurchgreifen können, um zu ladendes Gut auf
den Ofenwagen zu laden bzw. um zu entladendes Gut von den Ofenwagen
zu entladen.
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Durch
die Trennung der vertikalen Bewegung des Gutes mittels der ersten
und zweiten ortsfesten Hebeeinrichtung und der horizontalen Bewegung
des Gutes mittels der Transporteinrichtung sowie der Synchronisierung
der ersten und zweiten ortsfesten Hebeeinrichtungen ist es erfindungsgemäß möglich, eine
Vorrichtung zum Laden von Ofenwagen mit zu ladendem Gut und zum
Entladen von auf Ofenwagen angeordnetem zu entladendem Gut zur Verfügung zu
stellen, bei der eine Leistungsbegrenzung durch Fahrwege der Umsetzvorrichtung vermieden
wird.
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Weiter
erlaubt die Aufteilung in horizontale Bewegung und vertikale Bewegung
die Verwendung besonders einfacher, zuverlässiger und robuster Maschinen.
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Durch
die Synchronisierung der ersten und zweiten ortsfesten Hebeeinrichtung
kann unter Verwendung einer gemeinsamen Transporteinrichtung eine
gleichmäßige Entladung
und Beladung der Ofenwagen sichergestellt werden.
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Da
die erfindungsgemäße Vorrichtung
zudem fast ausschließlich
Raum über
der Umlaufbahn der Ofenwagen beansprucht, kann sie zudem sehr platzsparend
realisiert werden.
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Gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
weist die Transporteinrichtung in definierten Abständen quer
zur Umlaufbahn der Ofenwagen angeordnete Tragelemente auf, und ist
geeignet, die Tragelemente längs
der Umlaufbahn der Ofenwagen zu bewegen.
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Durch
das Vorsehen einer Transporteinrichtung mit beabstandeten Tragelementen
kann ein Durchgriff der ersten und zweiten ortsfesten Hebeeinrichtung
durch die Transporteinrichtung bei geeigneter Steuerung der Transporteinrichtung
besonders einfach ermöglicht
werden.
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Vorzugsweise
ist dann die erste ortsfeste Hebeeinrichtung geeignet, zwischen
zwei benachbarten Tragelementen der Transporteinrichtung hindurchzugreifen,
auf den Ofenwagen befindliches zu entladendes Gut anzuheben und
auf Tragelemente der Transporteinrichtung zu setzen, und die zweite
ortsfeste Hebeeinrichtung geeignet, auf Tragelementen der Transporteinrichtung
befindliches zu ladendes Gut anzuheben, zwischen zwei benachbarten
Tragelementen der Transporteinrichtung hindurchzugreifen und das
zu ladende Gut auf die Ofenwagen zu laden.
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Somit
erlaubt die beschriebene Ausgestaltung der Transporteinrichtung
ein besonders einfaches Hindurchgreifen der wenigstens einen ortsfesten
Hebeeinrichtung.
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Entsprechend
der Ausgestaltung der Transporteinrichtung ist die Abführeinrichtung
gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform
geeignet, auf den Tragelementen der Transporteinrichtung angeordnetes Gut
abzuführen,
und die Zuführeinrichtung
geeignet, zu ladendes Gut auf den Tragelementen der Transporteinrichtung
anzuordnen.
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Insbesondere
bei der Verarbeitung von Gut, das aufgrund seiner Formgebung schlecht
stapelbar ist, ist es besonders vorteilhaft, das Gut auf den Ofenwagen
auf Unterlagen, insbesondere in Kassetten anzuordnen.
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Bei
in Kassetten angeordnetem Gut sind gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung die erste und zweite ortsfeste Hebeeinrichtung
geeignet, die Kassetten mit dem darin befindlichen Gut zu greifen,
um die Kassetten auf den Ofenwagen zu setzten bzw. um die Kassetten
von dem Ofenwagen zu entladen.
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Entsprechend
ist die Abführeinrichtung
gemäß dieser
bevorzugten Ausführungsform
geeignet, in auf der Transporteinrichtung befindlichen Kassetten
angeordnetes zu entladendes Gut abzutransportieren, und die Zuführeinrichtung
geeignet, zu ladendes Gut in auf der Transporteinrichtung befindlichen Kassetten
anzuordnen.
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Bei
Verarbeitung von in Kassetten angeordnetem Gut ist es weiter besonders
vorteilhaft, wenn die Vorrichtung eine oberhalb der Umlaufbahn der Ofenwagen
angeordnete weitere ortsfeste Hebeeinrichtung aufweist, die geeignet
ist, auf der Transporteinrichtung befindliche leere Kassetten zu
greifen, vertikal zu bewegen und auf die Ofenwagen zu setzen.
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Somit
kann mittels dieser weiteren ortsfesten Hebeeinrichtung ein Puffer
zur Verfügung
gestellt werden, um leere Kassetten auf einem Ofenwagen abzusetzen,
wenn eine Beladung der Ofenwagen mit Gut z.B. aufgrund einer Störung nicht
möglich
oder aus produktionstechnischen Gründen nicht wünschenswert
ist.
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Besonders
einfach lässt
sich die Transporteinrichtung in Form eines Kettentransporteurs
realisieren.
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Weiter
ist es besonders Vorteilhaft, die zweite ortsfeste Hebeeinrichtung
von der ersten ortsfesten Hebeeinrichtung in Bewegungsrichtung der Transporteinrichtung
beabstandet anzuordnen.
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Entsprechend
ist die Zuführeinrichtung
vorzugsweise von der Abführeinrichtung
in Bewegungsrichtung der Transporteinrichtung beabstandet angeordnet,
wobei die Abführeinrichtung
und die Zuführeinrichtung
bevorzugt zwischen der ersten und der zweiten ortsfesten Hebeeinrichtung
angeordnet sind.
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Gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung weist die Abführeinrichtung ein oberhalb
der Umlaufbahn der Ofenwagen und unterhalb der Transporteinrichtung
angeordnetes erstes Transportband sowie eine oberhalb der Transporteinrichtung
angeordnete, dem ersten Transportband zugeordnete weitere ortsfeste
Hebeeinrichtung auf, wobei die weitere ortsfeste Hebeeinrichtungen
mit der ersten und der zweiten ortsfesten Hebeeinrichtung synchronisiert
ist, und geeignet ist, ein auf der Transporteinrichtung befindliches
zu entladendes Gut zu greifen, vertikal durch die Transporteinrichtung
hindurchzubewegen und auf das erste Transportband abzulegen, um
zu entladendes Gut von der Transporteinrichtung abzuführen, und
die Zuführeinrichtung
ein oberhalb der Umlaufbahn der Ofenwagen und unterhalb der Transporteinrichtung angeordnetes
zweites Transportband sowie eine oberhalb der Transporteinrichtung
angeordnete, dem zweiten Transportband zugeordnete weitere ortsfeste
Hebeeinrichtung auf, wobei die weitere ortsfeste Hebeeinrichtungen
mit der ersten und der zweiten ortsfesten Hebeeinrichtung synchronisiert
ist, und geeignet ist, durch die Transporteinrichtung hindurchzugreifen,
von dem zweiten Transportband bereitgestelltes zu ladendes Gut zu
greifen und vertikal durch die Transporteinrichtung hindurchzubewegen und
auf der Transporteinrichtung abzulegen, um zu ladendes Gut auf die
Transporteinrichtung zuzuführen.
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Dies
erlaubt nicht nur eine besonders einfache Realisierung der Abführeinrichtung
bzw. Zuführeinrichtung,
sondern ermöglicht
eine besonders einfache Synchronisierung der Zuführeinrichtung und der Abführeinrichtung
sowohl untereinander als auch mit der ersten und zweiten ortsfesten
Hebeeinrichtung zum Be- bzw. Entladen des Ofenwagens.
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Um
ein sicheres Durchgreifen der ortsfesten Hebeeinrichtungen durch
die Transporteinrichtung sowie ein sicheres Setzen von Gut auf die
Transporteinrichtung durch die ortsfesten Hebeeinrichtungen zu gewährleisten,
ist es von Vorteil, wenn die ortsfesten Hebeeinrichtungen im halben
Gegentakt zur Transporteinrichtung getaktet sind.
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Vorzugsweise
handelt es sich bei dem Gut um Keramikziegel, insbesondere um Tondachziegel.
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Die
Erfindung wird im folgenden anhand von Figuren näher erläutert. Dabei zeigen
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1 eine
schematische Seitenansicht eines bevorzugten Ausführungsbeispieles
der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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2 eine
schematische Seitenansicht eines weiteren bevorzugten Ausführungsbeispieles
der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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3 eine
schematische Aufsicht auf die erfindungsgemäße Vorrichtung, wobei die ortsfesten Hebeeinrichtungen
nicht dargestellt sind.
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Die
in den 1 bis 3 dargestellten bevorzugten
Ausführungsbeispiele
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
erlauben ein gleichzeitiges Beladen und Entladen der Ofenwagen 1.
Zu beachten ist dabei, das bei der hier dargestellten erfindungsgemäßen Vorrichtung
das Beladen und Entladen jeweils reihenweise erfolgt. Hierbei wird
das Be- bzw. Entladen
beispielhaft anhand von Dachziegeln erläutert, die während des
Trocknens und/oder Brennens in Kassetten auf den Ofenwagen angeordnet
sind. Alternativ können
beliebige Güter,
z.B. Klinker, Vormauerziegel etc. be- bzw. entladen werden, unabhängig davon
ob sie direkt oder in Kassetten auf den Ofenwagen angeordnet werden.
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1 zeigt
eine schematische Seitenansicht eines ersten bevorzugten Ausführungsbeispieles
der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Auf
einer nicht näher
bezeichneten Umlaufbahn (z.B. durch einen nicht dargestellten Trockner und/oder
Brenner hindurch) werden hintereinander angeordnete Ofenwagen 1 in
Fahrtrichtung (Pfeil F) bewegt. Die Bewegung erfolgt dabei zumindest
in dem betrachteten Abschnitt nicht kontinuierlich, sondern diskret.
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Auf
den Ofenwagen 1 sind gemäß einem vorgegebenen Setzmuster
in quer zur Fahrtrichtung F angeordneten Reihen in Kassetten 7 aufgenommene
Keramikteile, wie beispielsweise Dachziegel 11, 12,
zu Stapeln 3 angeordnet bzw. anzuordnen.
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Oberhalb
der Umlaufbahn der Ofenwagen 1 sind eine erste und eine
zweite ortsfeste Hebeeinrichtung 10.1, 10.2 angeordnet.
Die erste ortsfeste Hebeeinrichtung 10.1 dient zum Entladen
von auf den Ofenwagen 1 angeordneten Kassetten 7,
die zweite ortsfeste Hebeeinrichtung 10.2 zum Beladen der
Ofenwagen 1 mit zu setzenden Kassetten 7. Hierfür weisen
die erste und die zweite ortsfeste Hebeeinrichtung 10.1, 10.2 jeweils
geeignete Greifer auf.
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Eine
die Ofenwagen 1 überspannende Transporteinrichtung
in Form eines Kettentransporteurs 2 ist unterhalb der ortsfesten
Hebeeinrichtungen 10.1 und 10.2 so oberhalb des
reihenweise in Stapeln 3 angeordneten Ofenwagenbesatzes
angeordnet, dass sich die Ofenwagen 1 mitsamt Besatz frei
unter dem Kettentransporteur 2 bewegen können.
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Wie
insbesondere aus 3 ersichtlich, weist der Kettentransporteur 2 zwei
parallele Ketten 2.1 und 2.2 auf, deren senkrechter
Abstand zueinander größer als
die Breite des Ofenwagenbesatzes ist. Der Kettentransporteur 2 weist
ferner in definierten Abständen
quer zur Umlaufbahn der Ofenwagen 1 angeordnete Tragelemente
in Form von Auflagen 6 auf, und ist geeignet, die Auflagen 6 längs der
Umlaufbahn der Ofenwagen 1 in einem Kreislauf zu bewegen.
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Die
Abstände
zwischen den Auflagen 6 sind so bemessen, dass die ortsfesten
Hebeeinrichtungen 10.1, 10.2 zwischen zwei benachbarten
Auflagen 6 des Kettentransporteurs 2 hindurchgreifen
können, um
auf einem Ofenwagen 1 befindliche Kassetten 7 mit
darin befindlichen zu entladenden Dachziegeln 11 anzuheben
und auf eine Auflage 6 des Kettentransporteur 2 zu
setzen bzw. auf einer Auflage 6 des Kettentransporteurs 2 befindliche
Kassetten 7 mit zu ladenden Dachziegeln 12 anzuheben,
zwischen zwei benachbarten Auflagen 6 hindurchzugreifen
und die Kassette 7 auf einen Ofenwagen 1 zu setzen.
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Ferner
sind eine Abführeinrichtung 8, 10.3 zum
Abführen
von in auf den Auflagen 6 des Kettentransporteurs 2 befindlichen
Kassetten 7 angeordneten zu entladenden Dachziegeln 11 und
eine Zuführeinrichtung 9, 10.4 zum
Zuführen
von zu ladenden Dachziegeln 12 in auf den Auflagen 6 des
Kettentransporteurs 2 befindliche Kassetten 7 vorgesehen.
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Die
Abführeinrichtung 8, 10.3 und
die Zuführeinrichtung 9, 10.4 weisen
jeweils ein unter dem Kettentransporteur 2 angeordnetes
Transportband 8, 9 sowie eine oberhalb des Kettentransporteurs 2 angeordnete,
dem jeweiligen Transportband 8, 9 zugeordnete
dritte bzw. vierte ortsfeste Hebeeinrichtung 10.3, 10.4 auf.
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Die
dem jeweiligen Transportband 8, 9 zugeordnete
dritte bzw. vierte ortsfeste Hebeeinrichtung 10.3, 10.4 ist
jeweils so ausgebildet, dass sie durch den Kettentransporteur 2 hindurchgreifen
kann, und geeignet, beispielsweise mittels eines Greifers oder einer
Saugvorrichtung Dachziegel 11, 12 zu greifen und
vertikal zu bewegen, um zu ladende Dachziegel 12 in auf
Auflagen 6 des Kettentransporteur 2 befindliche
Kassetten 7 zu setzen bzw. um zu entladende Dachziegel 11 aus
auf Auflagen 6 des Kettentransporteur 2 befindlichen
Kassetten 7 zu entnehmen.
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Wie
insbesondere aus 3 ersichtlich, sind die jeweiligen
Transportbänder 8, 9 der
Abführeinrichtung 8, 10.3 und
der Zuführeinrichtung 9, 10.4 vorzugsweise
quer zum Kettentransporteur 2 angeordnet. Das Transportband 8 der
Abführeinrichtung dient
zum Abtransport zu entladender Dachziegel 11 (z.B. gebrannter
Dachziegel), das Transportband 9 der Zuführeinrichtung
zur Zuführung
zu ladender Dachziegel 12 (z.B. getrockneter Dachziegel).
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Wie
aus den 1, 2 ersichtlich,
sind die Zuführeinrichtung 9, 10.4 und
die Abführeinrichtung 8, 10.3 so
zwischen der ersten und der zweiten ortsfesten Hebeeinrichtung 10.1, 10.2 angeordnet, dass
die Zuführeinrichtung 9, 10.4 von
der Abführeinrichtung 8, 10.3 in
Bewegungsrichtung des Kettentransporteurs 2 beabstandet
angeordnet ist.
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Entsprechend
ist die zweite ortsfeste Hebeeinrichtung 10.2 von der ersten
ortsfesten Hebeeinrichtung 10.1 in Bewegungsrichtung des
Kettentransporteur 2 beabstandet angeordnet.
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Das
in 2 dargestellte zweite bevorzugte Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
unterscheidet sich von dem oben beschriebenen ersten bevorzugten
Ausführungsbeispiel
lediglich dadurch, dass zusätzlich
eine fünfte
ortsfeste Hebeeinrichtung 10.5 vorgesehen ist, die geeignet ist,
auf Auflagen 6 des Kettentransporteurs 2 befindliche
leere Kassetten 7 anzuheben, zwischen zwei benachbarten
Auflagen 6 des Kettentransporteurs 2 durchzugreifen
und die leeren Kassetten 7 auf einen Ofenwagen 1 abzusetzen.
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Die
fünfte
ortsfeste Hebeeinrichtung 10.5 erfüllt somit eine Pufferfunktion,
falls ein Beladen der Kassetten 7 mit zu setzenden Dachziegeln 12 durch die
zweite ortsfeste Hebeeinrichtung 10.2 beispielsweise aufgrund
eines Fehlers in der Zuführeinrichtung 9, 10.4 vorrübergehend
nicht möglich
ist.
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Im
Folgenden wird die Funktionsweise der vorbeschriebenen erfindungsgemäßen Vorrichtung kurz
erläutert.
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Dabei
ist zu beachten, dass die 1, 2 jeweils
eine Seitenansicht eines Stapels 3 der Kassetten 7 zeigen,
die Kassetten 7 jedoch – wie aus 3 ersichtlich – reihenweise
gehandhabt werden. Eine Reihe kann dabei eine oder mehrere Kassetten 7 umfassen.
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In
einem ersten Schritt erfolgt eine vertikale Bewegung einer mittels
der Greifer der ersten ortsfesten Hebeeinrichtung 10.1 gehaltenen
zu entladenden Kassettenreihe 7 hin zu einer Auflage 6 des
Kettentransporteurs 2. Gleichzeitig erfolgt eine vertikale Bewegung
der Greifer der zweiten, dritten und vierten ortsfesten Hebeeinrichtung 10.2, 10.3, 10.4 hin
zu einer Auflage 6 des Kettentransporteurs 2.
Die Greifer der vierten Hebeeinrichtung 10.4 halten dabei
eine Reihe von zu ladenden Dachziegeln 12.
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In
einem zweiten Schritt werden die von den Greifern der ersten ortsfesten
Hebeeinrichtung 10.1 gehaltenen zu entladenden Kassetten 7 auf
eine Auflage 6 des Kettentransporteurs 2 gesetzt.
Gleichzeitig wird von den Greifern der zweiten ortsfesten Hebeeinrichtung 10.2 eine
Reihe von auf einer Auflage 6 des Kettentransporteurs 2 befindlichen
zu ladenden Kassetten 7 mit jeweils einem zu ladenden Dachziegel 12 gegriffen.
Zeitgleich greifen die Greifer der dritten ortsfesten Hebeeinrichtung 10.3 eine
Reihe von in einer Reihe von Kassetten 7 angeordneten zu entladenden
Dachziegeln 11, während
die Greifer der vierten ortsfesten Hebeeinrichtung 10.4 die
von ihnen gehaltenen zu ladenden Dachziegeln 12 in eine
Reihe leerer Kassetten 7 setzen.
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Im
folgenden Schritt werden die Greifer aller ortsfesten Hebeeinrichtungen 10.1, 10.2, 10.3 und 10.4 vertikal
von dem Kettentransporteur 2 weg bewegt. Dabei ist zu beachten,
dass die Greifer der ersten und vierten ortsfesten Hebeeinrichtung 10.1, 10.4 nun
leer sind, wohingegen die Greifer der zweiten und dritten ortsfesten
Hebeeinrichtung 10.2, 10.3 eine Reihe von zu ladenden
Kassetten 7 mit jeweils einem zu ladenden Dachziegel 12 bzw.
eine Reihe zu entladender Dachziegel 11 halten.
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Anschließend wird
der Kettentransporteur 2 samt aller auf den Auflagen 6 des
Kettentransporteur befindlichen Gegenstände horizontal so bewegt, dass
die Greifer der ersten bis vierten ortsfesten Hebeeinrichtung 10.1, 10.2, 10.3, 10.4 in
dem darauf folgenden Schritt vertikal zwischen zwei benachbarten Auflagen 6 des
Kettentransporteurs 2 hindurch nach unten bewegt werden
können.
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In
einem weiteren Schritt greifen die Greifer der ersten ortsfesten
Hebeeinrichtung 10.1 eine Reihe von auf einem Ofenwagen 1 befindlichen
zu entladenden Kassette 7 mit jeweils einem zu entladenden Dachziegel 11,
während
die Greifer der vierten ortsfesten Hebeeinrichtung 10.4 eine
Reihe von zu ladenden Dachziegeln 12, die von dem Transportband 9 bereitgestellt
werden, greifen.
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Zeitgleich
setzen die Greifer der zweiten ortsfesten Hebeeinrichtung 10.2 die
von ihnen gehaltene Reihe zu ladender Kassetten 7 mit jeweils
dem zu ladenden Dachziegel 12 auf einen Ofenwagen 1, während die
Greifer der dritten ortsfesten Hebeeinrichtung 10.3 die
von ihnen gehaltene Reihe zu entladender Dachziegel 11 auf
ein Transportband 8 absetzen.
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Danach
werden die Greifer aller ortsfesten Hebeeinrichtungen 10.1, 10.2, 10.3, 10.4 zwischen zwei
benachbarten Auflagen 6 des Kettentransporteurs 2 hindurch
vertikal nach oben bewegt. Dabei ist zu beachten, dass die Greifer
der ersten ortsfesten Hebeeinrichtung 10.1 nun eine Reihe
Kassetten 7 mit jeweils einen zu entladenden Dachziegel 11 halten, während die
Greifer der vierten ortsfesten Hebeeinrichtung 10.4 nun
eine Reihe zu ladender Dachziegel 12 halten.
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Im
letzten Schritt werden der Kettentransporteur 2 sowie die
Transportbänder 8, 9 mit
den von ihnen getragenen Gegenständen
horizontal weiter bewegt, so dass das Transportband 8 der
Abführeinrichtung
frei ist, und von dem Transportband 9 der Zuführeinrichtung
eine neue Reihe zu ladender Dachziegel 12 bereitgestellt
wird.
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Der
zu entladende und der zu beladende Ofenwagen sind entsprechend gemäß einem
vorgegebenen Setzmuster zu verfahren.
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Es
ist offensichtlich, dass die oben genannten Verfahrensschritte beliebig
oft wiederholt werden können.
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Aus
dem vorstehend beschriebenen wird deutlich, dass die Bewegungen
der ortfesten Hebeeinrichtungen 10.1, 10.2, 10.3, 10.4, 10.5 synchron erfolgen.
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Weiter
ist ersichtlich, dass die Transporteinrichtung während eines Zyklus zweimal
verfahren wird, also im Vergleich zu den ortsfesten Hebeeinrichtungen
eine doppelte Taktfrequenz aufweist. Damit die ortfesten Hebeeinrichtungen
ferner ungestört durch
die Transporteinrichtung hindurchgreifen können, erfolgen die Bewegungen
der ortsfesten Hebeeinrichtungen nie gleichzeitig mit einer Bewegung der
Transporteinrichtung, sondern im halben Gegentakt.