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DE10153295A1 - Verfahren zum Färben von Textilien - Google Patents

Verfahren zum Färben von Textilien

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Publication number
DE10153295A1
DE10153295A1 DE10153295A DE10153295A DE10153295A1 DE 10153295 A1 DE10153295 A1 DE 10153295A1 DE 10153295 A DE10153295 A DE 10153295A DE 10153295 A DE10153295 A DE 10153295A DE 10153295 A1 DE10153295 A1 DE 10153295A1
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DE
Germany
Prior art keywords
matrix
depot system
textiles
depot
coloring substance
Prior art date
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Ceased
Application number
DE10153295A
Other languages
English (en)
Inventor
Anett Losack
Maren Jekel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Henkel AG and Co KGaA filed Critical Henkel AG and Co KGaA
Priority to DE10153295A priority Critical patent/DE10153295A1/de
Priority to AU2002244678A priority patent/AU2002244678A1/en
Priority to EP02712859A priority patent/EP1373631A2/de
Priority to PCT/EP2002/000825 priority patent/WO2002061199A2/de
Publication of DE10153295A1 publication Critical patent/DE10153295A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Abstract

Beschrieben ist ein Verfahren zum Färben von Textilien, insbesondere textiler Bekleidung, unter Verwendung eines Matrix- und/oder Depotsystems, welches mindestens eine färbende Substanz, insbesondere Farbstoff oder Farbpigmente, enthält und auf die Textilien aufgebracht wird. Ebenfalls beschrieben sind Zusammensetzungen, insbesondere Dispersionen, die derartige Matrix- und/oder Depotsysteme enthalten, sowie ihre Verwendung.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Färben von Textilien, insbesondere textiler Bekleidung. Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Ausrüstung (Ausstattung) von Textilien, insbesondere textiler Bekleidung, mit Matrix- bzw. Depotsystemen, die färbende Substanzen enthalten. Des weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Farbauffrischung bzw. Farbintensivierung von Textilien, insbesondere während eines Wasch- und/oder Nachbehandlungsschrittes.
  • Gleichermaßen betrifft die vorliegende Erfindung die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren behandelten bzw. erhältlichen Textilien.
  • Des weiteren hat die vorliegende Erfindung Zusammensetzungen, insbesondere Dispersionen, vorzugsweise wäßrige Dispersionen, von färbende Substanzen enthaltenden Matrix- und/oder Depotsystemen zum Gegenstand. Ebenso ist Gegenstand der vorliegenden Erfindung die Verwendung dieser Zusammensetzung, insbesondere Dispersionen, vorzugsweise zum Färben von Textilien, insbesondere textiler Bekleidung, bzw. zur Ausrüstung (Ausstattung) von Textilien, insbesondere textiler Bekleidung, mit Matrix- bzw. Depotsystemen, die färbende Substanzen enthalten, oder zur Farbauffrischung und/oder Farbintensivierung von Textilien, insbesondere in einem Wasch- und/oder Nachbehandlungsprozeß.
  • Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung die Matrix- bzw. Depotsysteme selbst, welche die färbende(n) Substanz(en) enthalten.
  • Im Anschluß an das permanente Färben von Textilien werden heute verschiedene Additive zum Versiegeln des Farbstoffes aufgebracht, welche aber mit zunehmender Anzahl von Waschzyklen an Schutzwirkung verlieren. Daher bereiten trotz schonender und moderner Waschmittel (UWM, Colorwaschmittel, Feinwaschmittel etc.) besonders bei mehrfacher Wäsche von farbigen, d. h. nichtweißen Textilien, der Farberhalt und die Farbfrische besondere Probleme.
  • Zum einen werden aufgrund der Faserquellung während des Waschprozesses Farbstoffmoleküle herausgelöst, die zu einem schleichenden Verblassen der Farbintensität führen. Zum anderen können z. B. bleichehaltige Waschmittel durch Oxidationsprozesse zum Verblassen der Farbbrillanz führen oder Ablagerungen unterschiedlicher Substanzen, wie z. B. von Metallionen, eine Mattierung der Farbe herbeiführen. Besonders kostengünstige Textilien mit verminderter oder geringer (Färbe-)Qualität unterliegen Farbausblutungsprozessen, die zusätzlich durch photolytische Degradationsvorgänge beim Tragen verstärkt werden können. So erleiden besonders dunkel gefärbte, z. B. blaue und schwarze Textilien im Laufe ihres Lebenszyklus erhebliche Farbminimierungen. Damit kann es notwendig sein, besonders bei dunkel gefärbten Textilien farbauffrischende Maßnahmen einzuleiten.
  • Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, Textilien durch direkte Zugabe von Farbstoffen zu der Waschflotte einzufärben. Beispielsweise beschreibt die DE 198 26 632 C2 ein Verfahren zum Behandeln von Wäsche einer im wesentlichen einheitlichen, nichtweißen Farbe, bei dem für einen Waschgang dem Waschwasser ein Buntwaschmittel zusammen mit einer Batikfarbe in der Farbe der Wäsche sowie ein Färbesalz mit einem Verhältnis von Batikfarbe zu Buntwaschmittel 0,05 bis 0,2 und mit einem Verhältnis von Färbesalz zu Buntwaschmittel 0,5 bis 1,5 zugesetzt wird. Nachteilig hierbei ist, daß relativ große Konzentrationen an Farbe in dem Waschmittel eingesetzt werden müssen, um den großen Verlust an Farbe in der Waschflotte auszugleichen. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß die Farbe eine nicht immer ausreichende Affinität zu den zu behandelnden bzw. zu färbenden Fasern aufweist.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht somit darin, ein System zu generieren bzw. ein Verfahren bereitzustellen, um Textilien, insbesondere textile Bekleidung, zu färben. Ein solches Verfahren soll sich auch zur Farbauffrischung bzw. Farbintensivierung farbiger Textilien, d. h. Textilien nichtweißer Farbe, eignen.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein System zu generieren bzw. ein Verfahren bereitzustellen, um Textilien, insbesondere textile Bekleidung, mit färbenden Substanzen auszurüsten bzw. auszustatten, d. h. zu färben. Ein solches System bzw. Verfahren soll sich insbesondere auch zur insbesondere nachträglichen Farbauffrischung bzw. Farbintensivierung von Textilien nichtweißer Farbe eignen; bei einer solchen Farbauffrischung bzw. Farbintensivierung soll insbesondere die ursprüngliche Farbe der Textilien z. B. in einem Wasch- und/oder Nachbehandlungsschritt mit Farbstoffen verstärkt bzw. regeneriert werden. Dabei soll - im Vergleich zur Anwendung der reinen färbenden Substanz in einer Behandlungslösung - die Konzentration an färbender Substanz deutlich verringert werden können und eine hohe Affinität des Systems zu den zu behandelnden Textilien gewährleistet sein.
  • Die Anmelderin hat in überraschender Weise herausgefunden, daß das der Erfindung zugrunde liegende Problem gelöst werden kann, indem man auf Textilien bzw. Textilfasern, insbesondere in Form textiler Bekleidung, ein Matrix- und/oder Depotsystem, welches mindestens eine färbende Substanz enthält, aufbringt.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zum Färben von Textilien, insbesondere textiler Bekleidung, bei dem auf die textile Oberfläche, insbesondere die Fasern der Textilien, ein Matrix- und/oder Depotsystem, welches mindestens eine färbende Substanz enthält, aufgebracht wird.
  • Ein solches Verfahren eignet sich sowohl zum Färben von Textilien im allgemeinen, insbesondere auch zur (nachträglichen) Farbauffrischung bzw. Farbintensivierung farbiger bzw. nichtweißer Textilien.
  • Unter dem Begriff "Textilien" versteht man erfindungsgemäß insbesondere sowohl Fasern als auch fertige Textilprodukte (z. B. Gewebe, Gewirke, Vliese etc.), die beispielsweise als Stoff oder als bereits verarbeitetes Produkt (z. B. Kleidungsstück) vorliegen können. Die Textilien können aus allen beliebigen, bekannten Materialien bestehen, wie insbesondere beliebigen natürlichen oder synthetischen Materialien, so z. B. Baumwolle, Leinen, Seide, Hanf, Jute, Sisal, Satin, Viskose, Polyamid, Polyester etc. sowie beliebigen weiteren, bekannten textilen Materialien. Weitere Beispiele für synthetische Textilien sind beispielsweise Textilien, welche sich von Elastan (EL), Elastodien (ED), Fluoro (PTFE), Polyacryl (PAN), Modacryl (MAC), Polyamid (PA), Aramid (AR), Polyvinylchlorid (CLF), Polyvinylidenchlorid (CLF), Polyester (PES), Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) oder Polyvinylalkohol (PVAl) oder deren Mischungen ableiten.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich somit zur Behandlung bzw. Färben (z. B. auch zur nachträglichen Farbauffrischung bzw. -intensivierung) beliebiger natürlicher und synthetischer Textilien, insbesondere textiler Bekleidung. Es läßt sich beispielsweise auf textile Flächengebilde, insbesondere Webwaren wie Geweben, Maschenwaren wie Gewirken und Gestricken oder Textilverbundstoffen wie Filz- und Vliesstoffen anwenden.
  • Weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist somit auch ein Verfahren zur Ausrüstung (Ausstattung) von Textilien, insbesondere textiler Bekleidung, mit Matrix- bzw. Depotsystemen, die färbende Substanzen enthalten.
  • Der erfindungsgemäße Lösungsansatz besteht also darin, die färbende Substanz in ein Matrix- bzw. Depotsystem zu integrieren. Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist somit auch ein Matrix- bzw. Depotsystem, welches ein Depot bzw. eine Matrix mit einer darin enthaltenen färbenden Substanz umfaßt.
  • Vorzugsweise liegt das erfindungsgemäß verwendete Matrix- und/oder Depotsystem in Form diskreter, d. h. einzelner Teilchen vor. Diese Teilchen besitzen vorzugsweise kugelförmige oder annähernd kugelförmige Gestalt. Erfindungsgemäß bevorzugt sind Teilchen mit mittleren Durchmessern von weniger als 500 µm, vorzugsweise weniger als 100 µm, besonders bevorzugt weniger als 10 µm, ganz besonders bevorzugt weniger als 1 µm.
  • Die färbende Substanz ist in dem Matrix- und/oder Depotsystem eingelagert, eingebettet, eingeschlossen, verkapselt, inkorporiert, gelöst, dispergiert, adsorbiert, chemisch und/oder physikalisch gebunden etc.
  • Beispielsweise kann im Falle eines porösen Matrix- und/oder Depotsystems die färbende Substanz in die Poren, Hohlräume, Kavitäten etc. dieses Systems eingelagert sein. Die färbende Substanz kann beispielsweise aber auch kovalent an das Matrix- und/oder Depotsystem gebunden sein. Die färbende Substanz kann beispielsweise aber auch in dem Matrix- und/oder Depotsystem verkapselt sein (z. B. im Falle polymerer Mikrokapseln als Matrix- und/oder Depotsystem). Weitere Beispiele und Möglichkeiten zur Einbringung von Wirkstoffen in Matrix- und/oder Depotsysteme sind dem Fachmann an sich bekannt.
  • Die Einlagerung etc. der färbenden Substanz in das Matrix- und/oder Depotsystem ist also physikalischer und/oder chemischer Art.
  • Die Färbung bzw. Farbauffrischung bzw. -intensivierung kann temporärer oder permanenter Art sein, je nachdem, ob die Einlagerung etc. der färbenden Substanz in das Matrix- und/oder Depotsystem physikalischer oder chemischer Art ist:
    Beispielsweise erfolgt, falls die färbende Substanz chemisch (z. B. kovalent) an das Matrix- bzw. Depotsystem gebunden ist, das Färben bzw. die Farbauffrischung bzw. -intensivierung im Sinne eines temporären Effektes, da die färbende Substanz fest an das Matrix- bzw. Depotsystem gebunden bleibt und nicht in das textile Gewebe bzw. in die Fasern eindringen kann und somit die färbende Substanz nicht selbst an die Fasern gebunden werden kann, so daß sie beim nächsten Waschen der Textilien zusammen mit dem Matrix- bzw. Depotsystem, an das sie fest gebunden ist, wieder entfernt wird. "Temporärer Effekt", "temporäre Ausrüstung" bzw. "temporäre Ausstattung" im Sinne der vorliegenden Erfindung meint insbesondere, daß die auf die Textilien, insbesondere die textilen Oberflächen bzw. Fasern, aufgebrachte färbende Substanz - in an das Matrix- bzw. Depotsystem gebundener Form - zunächst auf den Textilien verbleibt (z. B. während des Tragens der Textilien in Form vom Bekleidungsstücken), aber anschließend ohne weiteres wieder entfernt werden kann (z. B. beim nachfolgenden Waschen).
  • Im Fall einer physikalischen Bindung der färbenden Substanz an das Matrix- bzw. Depotsystem (z. B. durch Einlagerung, Einschluß etc. in das Matrix- bzw. Depotsystem) ist eine Diffusion der färbenden Substanz - zumindest zu einem gewissen Teil - aus dem Matrix- bzw. Depotsystem heraus möglich, so daß die aus dem Matrix- bzw. Depotsystem herausdiffundierenden Moleküle der färbenden Substanz in das textile Gewebe, Gewirke etc. bzw. in die Fasern eindringen und somit direkt an die Fasern gebunden werden können, so daß sie beim nächsten Waschen der Textilien nicht wieder zusammen mit dem Matrix- bzw. Depotsystem wieder entfernt werden. In diesem Fall erfolgt das Färben bzw. die Farbauffrischung bzw. -intensivierung im Sinne eines permanenten Effektes. "Permanenter Effekt", "permanente Ausrüstung" bzw. "permanente Ausstattung" im Sinne der vorliegenden Erfindung meint insbesondere, daß die auf die Textilien, insbesondere die textilen Oberflächen bzw. Fasern, aufgebrachte färbende Substanz auch beim nachfolgenden Waschen auf den behandelten Textilien verbleibt.
  • Die Beladung des erfindungsgemäß verwendeten Matrix- und/oder Depotsystems mit der oder den färbenden Substanzen erfolgt in an sich bekannter Weise: Eine Möglichkeit besteht darin, die färbenden Substanz(en) direkt bei der Herstellung in das Matrix- bzw. Depotsystem zu integrieren bzw. zu inkorporieren etc. (z. B. im Fall eines Matrix- bzw. Depotsystems auf Basis von Polymeren die Herstellung der Polymeren, d. h. bei Polymerisation, in Gegenwart der färbenden Substanz(en) durchzuführen). Des weiteren besteht die Möglichkeit, das Matrix- bzw. Depotsystem nachträglich mit färbender Substanz auszustatten, z. B. im Fall eines Matrix- bzw. Depotsystems auf Basis quellfähiger organischer Polymere durch Quellung bzw. Tränken dieser Polymere in einer Lösung oder Dispersion der färbenden Substanz oder aber im Falle flüssiger färbender Substanzen alternativ durch Quellung in diesen Substanzen selbst. Gleichermaßen besteht die Möglichkeit, Kombinationen der zuvor beschriebenen Beladungsmechanismen anzuwenden. Weitere Beladungsmechanismen bzw. -verfahren sind dem Fachmann an sich bekannt.
  • Die zum Färben bzw. zur Farbauffrischung eingesetzten Matrix- bzw. Depotsysteme sind färbende Substanzen bzw. Farbstoffe enthaltende Systeme, die auf die Textilfasern aufziehen und überraschenderweise zu einem tieferen Farbeindruck führen als die gleiche Menge der färbenden Substanzen oder Farbstoffe ohne die Verwendung der Matrix- bzw. Depotsysteme.
  • Die Konzentration an in dem Matrix- bzw. Depotsystem enthaltenen färbenden Substanzen beträgt vorzugsweise 0,001 bis 10 Gew.-%, insbesondere 0,001 bis 5 Gew.-%, bevorzugt 0,001 bis 3 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,001 bis 1 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Matrix- und/oder Depotsystems (bezogen auf den Feststoffgehalt).
  • Als erfindungsgemäß einsetzbare färbende Substanzen kommen sämtliche üblichen bzw. auf dem Markt verfügbaren färbenden Substanzen in Betracht, insbesondere Textilfarbstoffe.
  • Die färbende Substanz ist insbesondere ausgewählt aus der Gruppe von anorganischen wie organischen Farbstoffen und Farbpigmenten aller Art, wie insbesondere Direktfarbstoffen, Reaktivfarbstoffen und Säurefarbstoffen, gegebenenfalls in Kombination mit anorganischen und/oder organischen Salzen, insbesondere sogenannten Färbesalzen.
  • Als färbende Substanzen bzw. Farbstoffe, insbesondere Textilfarbstoffe, eignen sich erfindungsgemäß aus der Gesamtheit aller zur Färbung von Textilien eingesetzten Farbstoffe insbesondere die folgenden:
    • - Direktfarbstoffe, wie z. B. anionische Farbstoffe. Diese sind meist dadurch gekennzeichnet, daß sie aufgrund von elektrostatischen Wechselwirkungen, von-der-Waals-Wechselwirkungen, Wasserstoffbrückenbindungen zwischen den Cellulose-OH-Gruppen und dem Farbstoff direkt auf die Faser aufziehen.
    • - Reaktivfarbstoffe, die ebenfalls anionischen Charakter haben können und insbesondere aus einer farbgebenden (Farbstoff-)Komponente und einer Reaktivkomponente aufgebaut sein können. Während der Behandlung mit farbstoffenthaltenden Matrix- bzw. Depotsystemen reagiert die Reaktivkomponente mit den funktionellen Gruppen der Faser (z. B. Hydroxygruppen bei Cellulose, Amidgruppen bei Wolle und Polyamiden etc.) und bildet dabei kovalente Bindungen aus.
    • - Pigmente die in der Regel in die Faser eingelagert werden und mit einem Bindemittel fixiert werden.
    • - Säurefarbstoffe, die insbesondere auf Wollfasern, aber auch auf Casein- und Polyamid-Fasern aus saurem oder neutralem Bad direkt aufziehen. Der Zusatz von Säuren beschleunigt dabei das Aufziehen auf die Fasern. Die Färbung der Wolle beruht auf einer Salzbildung zwischen den basischen Gruppen des Wolleiweißes (z. B. NH2-Gruppen) und den sauren Gruppen der Farbstoffe (SO3H-Gruppe, COOH-Gruppe und dergleichen). Daneben können sich aber noch andere Gruppen (Hydroxy-, Azo-, Aldehyd-Gruppen usw.) sowie Adsorptionsvorgänge usw. beteiligen.
  • Was das Matrix- bzw. Depotsystem anbelangt, werden bei dem erfindungsgemäßen Verfahren insbesondere Matrix- bzw. Depotsysteme eingesetzt, die aus formstabilen oder aber plastisch verformbaren Teilchen bestehen.
  • Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei der das Matrix- oder Depotsystem wasserunlöslich, aber wasserdispergierbar ist und vorzugsweise auch alkalibeständig, insbesondere nicht alkalilöslich ausgebildet ist.
  • Gemäß einer besonderen Ausführungsform ist das Matrix- und/oder Depotsystem hydrophil. In diesem Fall ist auch die färbende Substanz vorzugsweise hydrophil oder aber amphiphil ausgebildet; dies hat den Vorteil, daß das hydrophile Matrix- und/oder Depotsystem ohne weiteres nachträglich mit den hydrophilen bzw. amphiphilen färbenden Substanzen beladen werden kann.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform ist das Matrix- und/oder Depotsystem hydrophob (z. B. Systeme bzw. Polymere, die durch bestimmte Fällungsverfahren hergestellt sind, wie im folgenden noch erwähnt). In diesem Fall ist auch die färbende Substanz vorzugsweise hydrophob oder aber amphiphil ausgebildet, weil diese eine nachträgliche Beladung des hydrophoben Matrix- und/oder Depotsystems mit den hydrophoben bzw. amphiphilen färbenden Substanzen ermöglicht.
  • Erfindungsgemäß kann es sich bei dem Matrix- und/oder Depotsystem um ein System nichtionischer Natur oder aber um ein System handeln, das kationisch modifiziert ist (z. B. durch eine kationische Modifizierung im eigentlichen Sinne oder aber durch Absorption eines kationischen Tensids). Dies ermöglicht im allgemeinen eine gute Affinität der Matrix- und/oder Depotsystems zu textilen Oberflächen bzw. Fasern.
  • Das Matrix- bzw. Depotsystem sollte insbesondere eine möglichst gute Affinität zu Textilien aufweisen (z. B. durch eine kationische Modifizierung oder durch Absorption eines kationischen Tensids), um möglichst gut auf die textile Oberfläche bzw. die Fasern aufzuziehen.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt ist das Matrix- bzw. Depotsystem hautverträglich ausgebildet.
  • Beispielsweise kann das erfindungsgemäß verwendete Matrix- bzw. Depotsystem ein System auf Basis organischer oder anorganischer Polymere sein.
  • Als erfindungsgemäß verwendbare Matrix- bzw. Depotsysteme eignen sich insbesondere die folgenden Systeme:
    • - Quellbare (insbesondere mit Wasser quellbare), insbesondere quervernetzte (dreidimensional vernetzte) Polymere (z. B. Hydrogele) auf synthetischer wie natürlicher Basis. Als synthetische Polymere sind insbesondere zu nennen: Poly(meth)acrylsäuren, Poly(meth)acrylate, Poly- (meth)acrylamide, Polyurethane, Polyvinylpyrrolidone, Polyvinylalkohole oder deren Copolymeren. Als natürliche Polymere sind insbesondere zu nennen: Polysaccharide wie gegebenenfalls modifizierte Stärke und Stärkederivate, Dextrine, Agarosen, Agar-Agar, Polypeptide wie Gelatine, Curdlan, Alginsäuren und Alginate, Pektine und Pektinate, Carageenane, Chitosane sowie Cellulose und Cellulosederivate wie Carboxymethylcellulose. Alle diese Polymere können gegebenenfalls auch in kationisch modifizierter Form vorliegen oder aber kationische Moleküle (z. B. Tenside) enthalten. Bevorzugt sind insbesondere quellfähige Hydrogelteilchen, bevorzugt mit mittleren Partikeldurchmessern im gequollenen Zustand im Mikro- und Nanometerbereich, insbesondere mit mittleren Teilchendurchmessern im gequollenen Zustand von weniger als 100 µm, insbesondere weniger als 10 µm, vorzugsweise weniger als etwa 1.000 nm, ganz besonders bevorzugt weniger als 500 nm. Solche Teilchen können bis zu einem Mehrfachen ihres Eigengewichts an Wasser aufnehmen (z. B. bestimmte Polyacrylathydrogele 120 g/g).
    • - Durch Fällung hergestellte Polymerpartikel. Hierzu eignen sich insbesondere wasserunlösliche Polymere, wie z. B. Eudragit® (z. B. Eudragit® RS), Ethylcellulose, PVAc sowie dessen wasserunlösliche Copolymere mit PVP, Celluloseacetat etc., die jedoch in wassermischbaren organischen Lösemitteln (Alkohole, Aceton etc.) löslich sind. Beim Fällen der organischen Lösungen, die das Polymer und den Wirkstoff (färbende Substanzen) enthalten, entstehen, gegebenenfalls in Gegenwart geringer Mengen ionischer, bevorzugt kationischer Tenside, feine Partikel, die den Wirkstoff eingeschlossen enthalten.
    • - Durch Emulgierung hergestellte Polymerpartikel. Diese Ausführungsform ist besonders für die Formulierung organisch löslicher Wirkstoffe (färbende Substanzen) geeignet. Es eignen sich Polymere, die in nicht wassermischbaren organischen Lösemitteln löslich sind, z. B. Ethylcellulose und andere hydrophob modifizierte Cellulosederivate, Acrylate etc. Die gemeinsamen Lösungen dieser Polymere und der Wirkstoffe werden, gegebenenfalls in Gegenwart geringer Mengen an Tensid, bevorzugt kationisches Tensid, in Wasser emulgiert. Anschließend wird das Lösemittel durch Vakuum abgezogen. Der Wirkstoff wird in die Polymerpartikel eingeschlossen.
    • - Mikrokapseln aller Art, insbesondere Mikrokapseln mit polymeren Kapselwänden, die den Wirkstoff (färbende Substanz) einschließen bzw. verkapseln. Erfindungsgemäß geeignete Kapselsysteme haben Kapseldurchmesser im Mikro- und Nanometerbereich. Erfindungsgemäß geeignete Kapselsysteme sind beispielsweise in den folgenden, auf die Anmelderin der vorliegenden Erfindung selbst zurückgehenden deutschen Patentanmeldungen beschrieben: DE 101 01 892.4, DE 101 04 841.6, DE 101 00 689.6, DE 100 37 656.8, DE 100 31 132.6 und DE 100 44 635.3, deren gesamter Inhalt hiermit durch Bezugnahme eingeschlossen ist. Solche Kapseln können polymere Kapselhüllen (z. B. aus natürlichen Polymeren wie Chitosan oder aus synthetischen Polymeren) aufweisen, welche die färbende Substanz als Kapselinneres oder -kern einschließen.
    • - Filmbildner. Beispiele für erfindungsgemäß geeignete Filmbildner sind natürliche Polymere wie Chitosan, Ester- und Polyquats, Cellulosederivate, Polyamine etc.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugt ist die Verwendung von Hydrogelen als Matrix- bzw. Depotsysteme. Sie können beispielsweise entweder durch die Verwendung als Spray, durch das Eintauchen in die entsprechende Lösung bzw. die Behandlung der Textilien im Wasch- bzw. Nachspülgang einer Waschmaschine anstelle oder in Kombination mit einem Weichspüler auf die Textilien appliziert werden. Nach einem anschließenden Trocknungsvorgang bleiben die Hydrogelmatrizes als kleinste Partikel auf der Textiloberfläche zurück. Die Hydrogeldispersionen müssen daher so beschaffen sein, daß die einzelnen Hydrogelmatrizes auf der Textiloberfläche nicht mehr sichtbar sind. Dafür eignen sich besonders Hydrogeldispersionen mit Partikeldurchmessern im Nanometer- bzw. Mikrometerbereich. Da Hydrogele Wasser enthaltende Systeme auf Basis hydrophiler aber wasserunlöslicher Polymere sind, die als dreidimensionales Netzwerk vorliegen, sind die Partikel auf der Textiloberfläche nach dem Trocknungsvorgang wesentlich kleiner und betragen im allgemeinen nur noch ein Zehntel oder weniger ihres ursprünglichen Volumens. Das Wasseraufnahmevermögen der Hydrogelpartikel beruht auf einem einfachen Quellungsvorgang der Matrixsysteme. Ein verbessertes Aufziehverhalten der Hydrogelpartikel kann zusätzlich durch deren kationische Modifizierung erzielt werden. Die Herstellung mikro- und nanoskaliger Hydrogeldispersionen ist Stand der Technik und in zahlreichen Publikationen bereits beschrieben. Beispiele erfindungsgemäß geeigneter Hydrogele als Matrix- bzw. Depotsysteme sind z. B. Hydrogele auf Basis von Polyisopropylacrylamid (P-N- IPAAm) und/oder Polyethylmethacrylat-co-N-vinylpyrrolidon.
  • Üblicherweise wird das Matrix- bzw. Depotsystem in Form einer vorzugsweise wäßrigen Dispersion aufgetragen. Dabei werden insbesondere Dispersionen eingesetzt, die das die färbende Substanz enthaltende Matrix- bzw. Depotsystem in Konzentrationen von weniger als 15 g/l, insbesondere weniger als 10 g/l, bevorzugt weniger als 3 g/l, ganz besonders bevorzugt weniger als 1 g/l, enthalten, bezogen auf den Gehalt an mit färbender Substanz beladenem Matrix- bzw. Depotsystem (Trockengewicht) in der Dispersion. Die Dispersion kann bereits als solche vorliegen oder aber, wenn das Matrix- bzw. Depotsystem in einer Trocken-, insbesondere Pulvermischung bzw. -zusammensetzung vorliegt, durch Zusetzen von Wasser hergestellt werden (z. B. in situ unmittelbar bei der Anwendung, z. B. in einer Waschmaschine).
  • Die erfindungsgemäßen Systeme sollen bevorzugt bei einem Wasch- oder Spülgang auf die Textilien aufgebracht werden. Das mit der färbenden Substanz beladene Matrix- und/oder Depotsystem, vorzugsweise in Form einer Dispersion, kann beispielsweise in Verbindung mit einem Waschmittel oder einem Wäschenachbehandlungsmittel (z. B. Weichspüler) appliziert werden bzw. selbst das Waschmittel oder Wäschenachbehandlungsmittel darstellen oder beinhalten.
  • Üblicherweise erfolgt die Aufbringung des Matrix- bzw. Depotsystems durch Aufsprühen auf die Textilfasern oder durch Eintauchen der Textilien in die Dispersion. Beispielsweise kann die Behandlung in einer Waschmaschine erfolgen, insbesondere im Wasch- oder Spülgang, vorzugsweise Nachspülgang, gegebenenfalls in Kombination mit einem Weichspüler.
  • Die auf diese Weise behandelten Textilien werden anschließend getrocknet. Die Trocknung erfolgt vorzugsweise bei Umgebungstemperatur oder höheren Temperaturen, insbesondere unter Normaldruck. Vorzugsweise erfolgt die Trocknung unter Normaldruck und bei Umgebungstemperatur, insbesondere bei Raumtemperatur. Die Trocknung kann aber auch bei höheren Temperaturen (z. B. in einem Wäschetrockner) erfolgen. Bei der Trocknung werden die Matrix- bzw. Depotteilchen nicht zerstört.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren lassen sich Textilien, insbesondere textile Bekleidung, färben und die Farben von Textilien (nachträglich) auffrischen bzw. intensivieren.
  • Die vorliegende Erfindung stellt somit gleichermaßen eine Methode zur (temporären oder permanenten) Ausrüstung bzw. Ausstattung von Textilien mit färbenden bzw. farbauffrischenden Substanzen unter Verwendung von farbstofftragenden Matrix- bzw. Depotsystemen (z. B. Hydrogelen) bereit. Durch das substantive Aufbringen dieser Matrix- bzw. Depotsysteme wird gezielt Farbstoff auf dem Gewebe aufgebracht und ein Rückfärbevorgang eingeleitet. Dadurch wird, insbesondere im Fall der Farbauffrischung farbiger bzw. nichtweißer Textilien, die Farbintensität der Textilien verstärkt und dem Farbverlust bzw. dem "Ausbluten" der Farben während des Waschvorgangs entgegengewirkt.
  • Bei farbigen, d. h. nichtweißen Textilien kann das erfindungsgemäße Verfahren dazu genutzt werden, die Farben der Textilien aufzufrischen bzw. zu intensivieren, wenn man zum Färben bzw. zur Farbauffrischung die gleiche oder eine ähnliche Farbtönung wie die des Textils verwendet. Dadurch können die Textilien nachgefärbt werden, und eventuelle lokale Farbausbleichungen auf den Textilien können egalisiert werden.
  • Der Farbeindruck kann auch dadurch verstärkt werden, daß durch das Aufziehen der nano- und mikroskaligen farbstoffhaltigen Matrix- oder Depotpartikel, z. B. Hydrogelpartikel, Faseraufrauhungen geglättet werden und/oder durch die Änderung der Reflexionseigenschaften, die Farbbrillanz intensiviert wird.
  • Gegenüber den bekannten Verfahren des Standes der Technik weist das erfindungsgemäße Verfahren eine Reihe von Vorteilen auf:
    Die färbenden Substanzen können in Verbindung mit dem Matrix- bzw. Depotsystem in wesentlich kleineren Konzentrationen eingesetzt werden, als wenn reine Farbstoffe eingesetzt würden. Dabei ist die Wirkung, insbesondere die Farbintensität, bei gleichen Konzentrationen zumindest gleichwertig, meist aber sogar höher.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren lassen sich Textilien ohne weiteres nachträglich einfärben, beispielsweise die Farben farbiger (bunter) bzw. nichtweißer Textilien auffrischen. Die Farben der Textilien lassen sich ohne weiteres mehrfach regenerieren, nämlich durch erneute bzw. wiederholte Applikation.
  • Da das Färben bzw. die Farbauffrischung erfindungsgemäß während eines Waschvorgangs bzw. Nachbehandlungsvorgangs (z. B. während des Weichspülvorgangs) erfolgt, entfällt ein zusätzlicher Schritt, wie er im Stand der Technik vorgesehen ist, nämlich das "Nachfärben" der Textilien in der Waschmaschine mit Textilfarben getrennt vom Waschvorgang. D. h. erfindungsgemäß können Wasch- bzw. Wäschenachbehandlungsvorgang einerseits und Färbevorgang andererseits zusammen in einem Schritt bzw. Vorgang durchgeführt werden. Farbe, die durch den Waschvorgang ausgewaschen wird, wird durch die Anwendung bzw. durch den Zusatz der farbstoffhaltigen Matrix- bzw. Depotsysteme ausgeglichen, so daß ein eventuell auftretender Farbverlust nicht mehr sichtbar ist.
  • Durch das Matrix- bzw. Depotsystem selbst werden zusätzlich nützliche und günstige Effekte erzielt. Beispielsweise wird bei der Verwendung von Hydrogelen eine erhöhte Wasserabsorption bzw. -aufnahme der Textilien, verbunden mit einem erhöhten Tragekomfort, erreicht. Des weiteren sind beispielsweise Hydrogele als Matrix- bzw. Depotsysteme nicht nur in der Lage, Feuchtigkeit (wie z. B. Schweiß) aufzunehmen, sondern vermindern durch die Schweißabsorption gleichzeitig die Vermehrung von Mikroorganismen.
  • Ein Einfärben der Textilien oder eine Farbauffrischung bzw. Farbintensivierung läßt sich bereits mit relativ geringen Farbstoffkonzentrationen, z. B. beim Wasch-/Weichspülgang, erreichen. Auf herkömmliche, aufwendige Nachfärbebehandlungen kann verzichtet werden.
  • Weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind Zusammensetzungen bzw. Rezepturen, beispielsweise Trockenzusammensetzungen bzw. -mischungen oder aber auch Dispersionen, insbesondere wäßrige Dispersionen, die das zuvor beschriebene, mit färbenden Substanzen beladene Matrix- und/oder Depotsystem enthalten. Die Konzentration an mit färbenden Substanzen beladenem Matrix- und/oder Depotsystem (Trockengewicht) beträgt dabei vorzugsweise weniger als etwa 15 g/l, insbesondere weniger als 10 g/l, bevorzugt weniger als 3 g/l, ganz besonders bevorzugt weniger als 1 g/l, bezogen auf die Zusammensetzung bzw. Dispersion.
  • Bevorzugt liegen die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen, die das zuvor beschriebene, mit färbenden Substanzen bzw. Farbstoffen beladene Matrix- und/oder Depotsystem enthalten, als Dispersion, vorzugsweise wäßrige Dispersion, vor. Aber auch andere Applikationsformen sind möglich, z. B. Gele, Trockenmischungen, Pulver etc. Die Trockenrezepturen oder Pulver können beispielsweise ausgehend von wäßrigen Dispersionen mittels Sprüh- oder Gefriertrocknung hergestellt werden.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen, insbesondere Dispersionen, bzw. die mit den färbenden Substanzen beladenen Matrix- bzw. Depotsysteme können insbesondere in Form eines Wasch- und/oder Reinigungsmittels oder eines Wäschenachbehandlungsmittels (z. B. Weichspülmittel, Wäschespray oder Bügelhilfe) verwendet werden bzw. als Zusätze (Additive) zu einem Wasch- und/oder Reinigungsmittel oder einem Wäschenachbehandlungsmittel (z. B. Weichspülmittel, Wäschespray oder Bügelhilfe) eingesetzt werden.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist somit auch die Verwendung der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen, insbesondere Dispersionen, bzw. der erfindungsgemäßen farbstoffbeladenen Matrix- bzw. Depotsysteme zur Behandlung, insbesondere zum Färben bzw. zur Farbauffrischung und/oder -intensivierung, natürlicher und/oder synthetischer Textilien, insbesondere textiler Bekleidung. Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen, insbesondere Dispersionen, bzw. die erfindungsgemäßen farbstoffbeladenen Matrix- bzw. Depotsysteme eignen sich beispielsweise zur Anwendung auf textile Flächengebilde, insbesondere Webwaren wie Geweben, Maschenwaren wie Gewirken und Gestricken oder Textilverbundstoffen wie Filz- und Vliesstoffen. Insbesondere eignen sie sich zum Färben, beispielsweise nachträglichen Färben, von Textilien, insbesondere textiler Bekleidung und/oder zur Farbauffrischung und/oder -intensivierung bei Textilien, insbesondere textiler Bekleidung nichtweißer Farbe.
  • Weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind auch die mit färbenden Substanzen beladenen Matrix- und/oder Depotsysteme selbst.
  • Weitere Ausgestaltungen und Variationen der vorliegenden Erfindung sind für den Fachmann beim Lesen der Beschreibung ohne weiteres erkennbar und realisierbar, ohne daß er dabei den Rahmen der vorliegenden Erfindung verläßt.
  • Die vorliegende Erfindung wird anhand der folgenden Ausführungsbeispiele veranschaulicht, welche die Erfindung jedoch keinesfalls beschränken.
  • AUSFÜHRUNGSBEISPIELE Herstellung einer wäßrigen P-N-IPAAm-Hydrogeldispersion
  • In einem 1-l-Vierhalskolben werden 470 ml VE-Wasser (vollentsalztes Wasser), 7 g N-Isopropylacrylamid, 0,35 g N,N-Methylenbisacrylamid und 0,094 g Natriumdodecylsulfat eingewogen, und unter N2-Atmosphäre und Rückfluß bei 200 UpM auf 70°C erwärmt. Nach 30 Minuten werden 0,28 g Kaliumperoxydisulfat in 30 ml VE-Wasser hinzugegeben, nach weiteren 4 Stunden die Reaktion beendet.
  • Die so synthetisierten Hydrogelpartikel haben bei Raumtemperatur einen Durchmesser von ca. 200 bis 300 nm.
  • Herstellung einer wäßrigen EMA-VP-Hydrogeldispersion
  • In einem 2-l-Vierhalskolben werden 480 ml VE-Wasser, 4,1 g Ethylmethacrylat, 15,9 g N-Vinylpyrrolidon, 5,4 g Alkylarylpolyglykolethersulfat-Natrium-Salz (1%) und 1 g N,N-Methylenbisacrylamid eingewogen und unter N2-Atmossphäre und Rückfluß bei 200 UpM auf 70°C erwärmt. Nach 30 Minuten werden 0,8 g Kaliumperoxydisulfat in 30 ml VE-Wasser hinzugegeben, nach weiteren 4 Stunden die Reaktion beendet. Die wäßrige Hydrogeldispersion wird anschließend dialysiert.
  • Die so synthetisierten Hydrogelpartikel haben bei Raumtemperatur einen Durchmesser von ca. 100 bis 300 nm. Durch Variation der Synthesebedingungen sind Partikelgrößen bis 500 nm erreichbar.
  • Immobilisierung von Farbstoffen in Hydrogelmatrices
  • Die nach Beispiel 1 hergestellte Hydrogeldispersion wird in geeigneter Weise (Zentrifugation, Gefriertrocknung) aufkonzentriert. Das gefriergetrocknete P- N-IPAAm wird mit einer 2%igen Farbstofflösung im Verhältnis 1 : 4 versetzt und über Nacht quellen gelassen. Durch Diffusion erfolgt eine gleichmäßige Verteilung des Farbstoffs in den Hydrogelmatrices und der Lösung. Möglich ist ebenfalls die direkte Zugabe des Wirkstoffes in die Hydrogeldispersion.
  • Als Farbstoffe wurden Simplicol® Textilfarbe 12601 schwarz (Fa. Brauns/Heitmann), Basacid® schwarz (anionischer 3-Komponentensäurefarbstoff, BASF) und Remazol® schwarz (Reaktivfarbstoff, Dye Star) mit und ohne Zusatz von NaCl und Na2SO4 verwendet (siehe Beispiel 5).
  • Applikation der Hydrogeldispersion auf Textilien
  • Die Applikation der nach Beispiel 1 (Referenz) und Beispiel 3 (mit Farbstoff) hergestellten Hydrogeldispersion erfolgt standardisiert über ein Tauchverfahren. Die Applikationszeiten betragen weniger als 20 Minuten, bevorzugt weniger als 10 Minuten; eine Applikation mittels Spray ist ebenfalls geeignet, um eine ausreichende Menge an Hydrogelpartikeln auf die textile Oberfläche aufzutragen.
  • Verwendet werden Testgewebe aus Baumwolle, Polyester und Satin mit definierten Maßen von 8 × 2 cm. Diese werden 10 Minuten in eine leicht gerührte, bei 20°C thermostatisierte Dispersion mit einem Feststoffgehalt von 15 g/l, bevorzugt 0,2 g/l, gehängt. Nach der Applikation der Hydrogele werden die Proben bei Umgebungstemperatur zunächst an Luft, zur exakten Durchführung der tensiometrischen Messungen, im Exsikkator getrocknet.
  • Das Aufziehverhalten der P-N-IPAAm-Hydrogelmatrices variiert je nach verwendeten Textilfasern. So ziehen bei Verwendung einer P-N-IPAAm-Hydrogeldispersion mit einer Konzentration von 15 g/l auf Baumwolle 0,6 mg/cm2 Hydrogel, auf Polyester 1 mg/cm2 und auf Mischgewebe 0,4 mg/cm2 P-N- IPAAm-Hydrogele auf.
  • Die mit Farbstoff beladenen Hydrogele können allein (bevorzugt 40 g einer 4%igen Hydrogeldispersion pro Nachspülgang) oder in Kombination mit Weichspülern in der Einspülkammer einer gewöhnlichen Waschmaschine dosiert werden. Als Waschmittel für den Hauptspülgang werden 125 g eines gewöhnlichen UWM, Color- oder Feinwaschmittels eingesetzt.
  • Tests zur färbenden Wirkung von Hydrogeldispersionen mit unterschiedlichen Farbstoffen
  • Drei verschiedene Gewebearten (Baumwolle, PES, Satin) wurden mit den nach Beispiel 1 und 3 hergestellten Hydrogeldispersionen, wie im vorangestellten Beispiel 4 gezeigt, durch 10minütiges Tauchen präpariert und an Luft getrocknet. Das Hydrogel ist sowohl nano- als auch mikroskalig verwendet worden. Die Farbstoffkonzentration betrug in allen Fällen 0,008% in Lösung. Die Salzkonzentration ist im Rahmen von 0,01% bis 20% einsetzbar und beträgt hier 10%, bevorzugt 5%. Insgesamt wurden für die Anwendung von NaCl bessere Resultate erzielt als mit Na2SO4. Im Nachgang wurde die färbende Wirkung bestimmt. Als Referenz dienten Hydrogeldispersionen ohne Farbstoff und die alleinige Anwendung des Farbstoffs. Die Intensität des Farbstoffes wurde nach folgendem Schema charakterisiert:
    • - Note 1: ausgezeichnete Farbeffekte
    • - Note 2: gute Farbeffekte
    • - Note 3: mittlere Farbeffekte
    • - Note 4: schwache Farbeffekte
    • - Note 5: kein Effekt
  • Die Ergebnisse können wie folgt zusammengefaßt werden:
  • 1. Baumwolle
  • Die Konzentration von P-N-IPAAm betrug jeweils 0,2 g/l. Wurden die Farbstoffe ohne Hydrogel auf die Baumwollgewebe aufgebracht, so wurden die Färbeergebnisse von dem Testpanel mit den Noten 5 für Simplicolt und Basacid® sowie mit der Note 4 für Remazol® bewertet. In Verbindung mit dem Hydrogel erreichte der Farbstoff Basacid die Note 3,5. Nach Anwendung des Systems Hydrogel-Simplicol®-NaCl wurden die Testtextilien mit der Note 4,2 bewertet.
  • 2. PES
  • Nach der alleinigen Anwendung des Farbstoffes Simplicol® konnte eine Benotung von 4 erreicht werden. Setzt man diesen Farbstoff in der Kombination mit Hydrogel und NaCl ein, so konnte das Ergebnis der Färbeleistung mit der Note 2 bewertet werden. Eine Verbesserung der Farberscheinung konnte auch mit dem Farbstoff Basacid® erreicht werden. Wird die einfache Behandlung von Textilien mit dem schwachen Erfolg von 4,5 bewertet, so können unter Anwendung der Kombination von Farbstoff und Hydrogel (sowie optionsweise NaCl) eine Verbesserung auf die Note 2,5 erzielt werden.
  • 3. Satin
  • Besonders wirksam für Satingewebe zeigte sich die Anwendung von Basacid® enthaltenden Hydrogelen. Wurde die Referenzprobe des reinen Farbstoffes nur mit 4,5 benotet, so konnten mit Hydrogel und Basacid®-Farbstoff behandelten Gewebeproben mit 2,5 benotet werden. Eine Steigerung in der Benotung von 3 (Referenz reiner Farbstoff) auf 2 konnte für Satinproben, die mit Simplicol® enthaltendem P-N-IPAAm behandelt wurden, erreicht werden.

Claims (45)

1. Verfahren zum Färben von Textilien, insbesondere textiler Bekleidung, dadurch gekennzeichnet, daß auf die textile Oberfläche, insbesondere die Fasern der Textilien, ein Matrix- und/oder Depotsystem, welches mindestens eine färbende Substanz enthält, aufgebracht wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Matrix- und/oder Depotsystem in Form diskreter Teilchen vorliegt, insbesondere mit mittleren Teilchendurchmessern von weniger als 500 µm, vorzugsweise weniger als 100 µm, besonders bevorzugt weniger als 10 µm, ganz besonders bevorzugt weniger als 1 µm.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die färbende Substanz in dem Matrix- und/oder Depotsystem eingelagert, eingebettet, eingeschlossen, verkapselt, adsorbiert, chemisch und/oder physikalisch gebunden, inkorporiert, gelöst und/oder dispergiert ist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Konzentration an in dem Matrix- und/oder Depotsystem enthaltener färbender Substanz 0,001 bis 10 Gew.-%, insbesondere 0,001 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,001 bis 3 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,001 bis 1 Gew.-%, beträgt, bezogen auf das Gesamtgewicht des mit färbender Substanz beladenen Matrix- und/oder Depotsystems.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die färbende Substanz ausgewählt ist aus der Gruppe von anorganischen wie organischen Farbstoffen und Farbpigmenten aller Art, wie insbesondere Direktfarbstoffen, Reaktivfarbstoffen und Säurefarbstoffen, gegebenenfalls in Kombination mit anorganischen und/oder organischen Salzen.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Matrix- und/oder Depotsystem aus formstabilen oder plastisch verformbaren Teilchen besteht.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Matrix- und/oder Depotsystem wasserunlöslich, aber wasserdispergierbar ist und vorzugsweise auch alkalibeständig, insbesondere nicht alkalilöslich ausgebildet ist.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Matrix- und/oder Depotsystem hydrophil ist und/oder daß die färbende Substanz hydrophil oder amphiphil ist.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Matrix- und/oder Depotsystem hydrophob ist und/oder daß die färbende Substanz hydrophob oder amphiphil ist.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, das Matrix- und/oder Depotsystem nichtionischer Natur ist oder aber kationisch modifiziert sein kann.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Matrix- und/oder Depotsystem ein System auf Basis organischer oder anorganischer Polymere ist.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Matrix- und/oder Depotsystem ein System auf Basis der folgenden Verbindungen ist:
a) Quellbare, insbesondere quervernetzte Polymere, vorzugsweise Hydrogele, auf synthetischer oder natürlicher Basis, gegebenenfalls in kationisch modifizierter Form;
b) durch Fällung hergestellte Polymerpartikel, insbesondere wasserunlösliche Polymere;
c) durch Emulgierung hergestellte Polymerpartikel, insbesondere Polymere, die in nicht wassermischbaren organischen Lösemitteln löslich sind; und
d) Mikrokapseln aller Art.
13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei sich die quellbaren, insbesondere quervernetzten Polymere, vorzugsweise Hydrogele, ableiten von synthetischen Polymeren wie insbesondere Poly(meth)acrylsäuren, Poly(meth)- acrylaten, Poly(meth)acrylamiden, Polyurethanen, Polyvinylpyrrolidonen, Polyvinylalkoholen oder deren Copolymeren oder aber von natürlichen Polymeren wie insbesondere Polysacchariden wie gegebenenfalls modifizierte Stärke und Stärkederivaten, Dextrinen, Agarosen, Agar-Agar, Polypeptiden wie Gelatine, Curdlan, Alginsäuren und Alginaten, Pektinen und Pektinaten, Carageenanen, Chitosanen sowie Cellulose und Cellulosederivaten wie Carboxymethylcellulose.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Matrix- und/oder Depotsystem hautverträglich ist.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Matrix- und/oder Depotsystem in Form einer wäßrigen Dispersion aufgetragen wird.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15 dadurch gekennzeichnet, daß das die färbende Substanz enthaltende Matrix- und/oder Depotsystem als wäßrige Dispersion, vorzugsweise in einer Konzentration von weniger als etwa 15 g/l, insbesondere weniger als etwa 10 g/l, vorzugsweise weniger als etwa 3 g/l, ganz besonders bevorzugt weniger als etwa 1 g/l, aufgetragen wird, bezogen auf den Gehalt an mit färbender Substanz beladenem Matrix- und/oder Depotsystem (Trockengewicht) in der Dispersion.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Matrix- und/oder Depotsystem durch Aufsprühen auf die Textilien oder durch Eintauchen der Textilien in die Dispersion appliziert wird.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlung in einer Waschmaschine erfolgt, insbesondere im Nachspülgang, gegebenenfalls in Kombination mit einem Weichspüler.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Matrix- und/oder Depotsystem als Zusatz (Additiv) zu einem Wasch- und/oder Reinigungsmittel oder einem Wäschenachbehandlungsmittel, wie insbesondere einem Weichspülmittel, einem Wäschespray oder einer Bügelhilfe, eingesetzt wird.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die so behandelten Textilien anschließend getrocknet werden, wobei die Trocknung vorzugsweise unter Normaldruck und bei Umgebungstemperatur oder höheren Temperaturen erfolgt.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 20 zur Behandlung natürlicher und/oder synthetischer Textilien, insbesondere textiler Bekleidung.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 21 zur Anwendung auf textile Flächengebilde, insbesondere Webwaren wie Geweben, Maschenwaren wie Gewirken und Gestricken oder Textilverbundstoffen wie Filz- und Vliesstoffen.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 22 zum nachträglichen Färben von Textilien, insbesondere textiler Bekleidung und/oder zur Farbauffrischung und/oder -intensivierung bei Textilien, insbesondere textiler Bekleidung.
24. Gefärbte Textilien, erhältlich nach einem Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 23.
25. Textilien, insbesondere textile Bekleidung, auf deren Oberfläche, insbesondere Fasern, ein Matrix- und/oder Depotsystem, welches mindestens eine färbende Substanz enthält, aufgebracht ist, insbesondere wobei das Matrix- und/oder Depotsystem in Form diskreter Teilchen vorliegt, insbesondere mit mittleren Teilchendurchmessern von weniger als 500 µm, vorzugsweise weniger als 100 µm, besonders bevorzugt weniger als 10 µm, ganz besonders bevorzugt weniger als 1 µm, und/oder insbesondere wobei die färbende Substanz in dem Matrix- und/oder Depotsystem eingelagert, eingebettet, eingeschlossen, verkapselt, adsorbiert, chemisch und/oder physikalisch gebunden, inkorporiert, gelöst und/oder dispergiert ist.
26. Textilien nach Anspruch 25, wobei die Konzentration an in dem Matrix- und/oder Depotsystem enthaltener färbender Substanz 0,001 bis 10 Gew.-%, insbesondere 0,001 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,001 bis 3 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,001 bis 1 Gew.-%, beträgt, bezogen auf das Gesamtgewicht des mit färbender Substanz beladenen Matrix- und/oder Depotsystems.
27. Zusammensetzung, insbesondere in Form einer Dispersion, eines Gels, eines Pulvers, einer Trockenzusammensetzung oder -mischung, vorzugsweise in Form einer Dispersion, enthaltend ein Matrix- und/oder Depotsystem, insbesondere in Form diskreter Teilchen, vorzugsweise mit mittleren Teilchendurchmessern von weniger als 500 µm, bevorzugt weniger als 100 µm, besonders bevorzugt weniger als 10 µm, ganz besonders bevorzugt weniger als 1 µm, wobei das Matrix- und/oder Depotsystem mindestens eine färbende Substanz enthält.
28. Zusammensetzung nach Anspruch 27, wobei die färbende Substanz in dem Matrix- und/oder Depotsystem eingelagert, eingebettet, eingeschlossen, verkapselt, adsorbiert, chemisch und/oder physikalisch gebunden, inkorporiert, gelöst und/oder dispergiert ist, vorzugsweise in Mengen von 0,001 bis 10 Gew.-%, insbesondere 0,001 bis 5 Gew.-%, bevorzugt 0,001 bis 3 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,001 bis 1 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des mit färbender Substanz beladenen Matrix- und/oder Depotsystems.
29. Zusammensetzung nach Anspruch 27 oder 28, wobei die färbende Substanz ausgewählt ist aus der Gruppe von anorganischen wie organischen Farbstoffen und Farbpigmenten aller Art, wie insbesondere Direktfarbstoffen, Reaktivfarbstoffen und Säurefarbstoffen, gegebenenfalls in Kombination mit anorganischen und/oder organischen Salzen.
30. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 27 bis 29, wobei das Matrix- und/oder Depotsystem aus formstabilen oder plastisch verformbaren Teilchen besteht und/oder wobei das Matrix- und/oder Depotsystem hydrophil ist und/oder wobei das Matrix- und/oder Depotsystem wasserunlöslich, aber wasserdispergierbar ist und vorzugsweise auch alkalibeständig, insbesondere nicht alkalilöslich ausgebildet ist.
31. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 27 bis 30, wobei auch die färbende Substanz hydrophil oder amphiphil ist.
32. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 27 bis 31, wobei das Matrix- und/oder Depotsystem nichtionischer Natur ist oder aber kationisch modifiziert sein kann und/oder wobei das Matrix- und/oder Depotsystem ein System auf Basis organischer oder anorganischer Polymere ist.
33. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 27 bis 32, wobei das Matrix- und/oder Depotsystem ein System auf Basis der folgenden Verbindungen ist:
a) Quellbare, insbesondere quervernetzte Polymere, vorzugsweise Hydrogele, auf synthetischer oder natürlicher Basis, gegebenenfalls in kationisch modifizierter Form;
b) durch Fällung hergestellte Polymerpartikel, insbesondere wasserunlösliche Polymere;
c) durch Emulgierung hergestellte Polymerpartikel, insbesondere Polymere, die in nicht wassermischbaren organischen Lösemitteln löslich sind; und
d) Mikrokapseln aller Art.
34. Zusammensetzung nach Anspruch 33, wobei sich die quellbaren, insbesondere quervernetzten Polymere, vorzugsweise Hydrogele, ableiten von synthetischen Polymeren wie insbesondere Poly(meth)acrylsäuren, Poly(meth)acrylaten, Poly(meth)acrylamiden, Polyurethanen, Polyvinylpyrrolidonen, Polyvinylalkoholen oder deren Copolymeren oder aber von natürlichen Polymeren wie insbesondere Polysacchariden wie gegebenenfalls modifizierte Stärke und Stärkederivaten, Dextrinen, Agarosen, Agar- Agar, Polypeptiden wie Gelatine, Curdlan, Alginsäuren und Alginaten, Pektinen und Pektinaten, Carageenanen, Chitosanen sowie Cellulose und Cellulosederivaten wie Carboxymethylcellulose.
35. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 27 bis 34, wobei das die färbende Substanz enthaltende Matrix- und/oder Depotsystem in Form einer wäßrigen Dispersion, vorzugsweise mit einer Konzentration von weniger als etwa 15 g/l, insbesondere weniger als 10 g/l, vorzugsweise weniger als 3 g/l, ganz besonderes bevorzugt weniger als 1 g/l, vorliegt, bezogen auf den Gehalt an mit färbender Substanz beladenem Matrix- und/oder Depotsystem (Trockengewicht).
36. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 27 bis 35 in Form eines Wasch- und/oder Reinigungsmittels oder eines Wäschenachbehandlungsmittels, insbesondere eines Waschmittels, eines Weichspülmittels, eines Wäschesprays oder einer Bügelhilfe.
37. Verwendung einer Zusammensetzung, insbesondere Dispersion, nach den Ansprüchen 27 bis 36 zur Behandlung natürlicher und/oder synthetischer Textilien, insbesondere textiler Bekleidung.
38. Verwendung einer Zusammensetzung, insbesondere Dispersion, nach den Ansprüchen 27 bis 36 zur Anwendung auf textile Flächengebilde, insbesondere Webwaren wie Geweben, Maschenwaren wie Gewirken und Gestricken oder Textilverbundstoffen wie Filz- und Vliesstoffen.
39. Verwendung einer Zusammensetzung, insbesondere Dispersion, nach den Ansprüchen 27 bis 36 zum Färben, insbesondere nachträglichen Färben, von Textilien, insbesondere textiler Bekleidung, und/oder zur Farbauffrischung und/oder -intensivierung bei Textilien, insbesondere textiler Bekleidung.
40. Verwendung einer Zusammensetzung, insbesondere Dispersion, nach den Ansprüchen 27 bis 36 zur temporären oder permanenten Ausrüstung von Textilien, insbesondere textiler Bekleidung, mit färbenden Substanzen.
41. Verwendung einer Zusammensetzung, insbesondere Dispersion, nach den Ansprüchen 27 bis 36 zur temporären oder permanenten Ausrüstung (Ausstattung) von Textilien, insbesondere textiler Bekleidung, mit Matrix- bzw. Depotsystemen, die färbende Substanzen enthalten.
42. Matrix- und/oder Depotsystem, insbesondere in Form diskreter Teilchen, vorzugsweise mit mittleren Teilchendurchmessern von weniger als 500 µm, bevorzugt weniger als 100 µm, besonders bevorzugt weniger als 10 µm, ganz besonders bevorzugt weniger als 1 µm, wobei das Matrix- und/oder Depotsystem mindestens eine färbende Substanz, vorzugsweise einen Farbstoff und/oder ein Farbpigment, enthält.
43. Matrix- und/oder Depotsystem nach Anspruch 42, wobei die färbende Substanz in dem Matrix- und/oder Depotsystem eingelagert, eingebettet, eingeschlossen, verkapselt, adsorbiert, chemisch und/oder physikalisch gebunden, inkorporiert, gelöst und/oder dispergiert ist, vorzugsweise in Mengen von 0,001 bis 10 Gew.-%, insbesondere 0,001 bis 5 Gew.-%, bevorzugt 0,001 bis 3 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,001 bis 1 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des mit färbender Substanz beladenen Matrix- und/oder Depotsystems und/oder wobei die färbende Substanz ausgewählt ist aus der Gruppe von anorganischen wie organischen Farbstoffen und Farbpigmenten aller Art, wie insbesondere Direktfarbstoffen, Reaktivfarbstoffen und Säurefarbstoffen, gegebenenfalls in Kombination mit anorganischen und/oder organischen Salzen.
44. Matrix- und/oder Depotsystem nach Anspruch 42 oder 43, wobei das Matrix- und/oder Depotsystem aus formstabilen oder plastisch verformbaren Teilchen besteht und/oder wobei das Matrix- und/oder Depotsystem hydrophil ist und/oder wobei das Matrix- und/oder Depotsystem wasserunlöslich, aber wasserdispergierbar ist und vorzugsweise auch alkalibeständig, insbesondere nicht alkalilöslich ausgebildet ist.
45. Zusammensetzung, insbesondere Wasch- und/oder Reinigungsmittel oder Wäschenachbehandlungsmittel, insbesondere Waschmittel, Weichspülmittel, Wäschesprays oder Bügelhilfe, enthaltend ein Matrix- und/oder Depotsystem nach einem der Ansprüche 42 bis 44.
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