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DE29810823U1 - Mobile Arbeitsplatzeinrichtung - Google Patents

Mobile Arbeitsplatzeinrichtung

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Publication number
DE29810823U1
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DE
Germany
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container
worktop
workstation
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workplace
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DE29810823U
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English (en)
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Fraunhofer Gesellschaft zur Foerderung der Angewandten Forschung eV
Original Assignee
Fraunhofer Gesellschaft zur Foerderung der Angewandten Forschung eV
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B25H1/02Work benches; Portable stands or supports for positioning portable tools or work to be operated on thereby of table type
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Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Optical Communication System (AREA)

Description

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F:\IJBDHF\DHFANM\3223095
Anmelder:
Fraunhofer-Gesellschaft zur
Förderung der angewandten Forschung e.V.
Leonrodstraße 54
80636 München
Priorität: DE 197 35 220.0-44 vom 14.08.1997
3223095 15.06.1998
ste / lbe
Titel: Mobile Arbeitsplatzeinrichtung Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine mobile Arbeitsplatzeinrichtung mit einem Container und mindestens einer Arbeitsplatte, die an dem Container befestigt ist.
Bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen gewinnt die Frage der Mobilität zunehmend an Bedeutung. Häufig kommt es darauf an, daß die Arbeitsplatzeinrichtung schnell von einem Ort zu einem anderen Ort transportiert werden kann. Ein Anwendungsgebiet für mobile Arbeitsplatzeinrichtungen ist beispielsweise die Heimarbeit und speziell die
Heimarbeit am Computer. Aber auch in Großraumbüros, Kombi-Büros oder allgemein in allen modernen Bürooganisationsformen besteht Bedarf an Arbeitsplätzen, die kurzfristig und nur für eine bestimmte Zeit eingerichtet werden müssen, z.B. für Arbeitskräfte, die nur vorübergehend in einem Unternehmen beschäftigt werden. Beispielhaft seien Praktikanten und Diplomanden genannt. Ein weiteres Anwendungsgebiet sind Callcenter oder Infostände z.B. in Banken oder auf Messen.
Eine bekannte Arbeitsplatzeinrichtung ist ein Schreibtisch mit einer Arbeitsplatte, vier Standbeinen und einem oder mehreren Schubladenelementen. Je nach Anwendung werden auch Türelemente eingesetzt. Bei einem Sitzarbeitsplatz gehört in der Regel ein Stuhl zur Einrichtung, der bei einem Steharbeitsplatz entfällt. Die Arbeitsplatte, die Standbeine und die Schubladenelemente sind auch einzeln verfügbar. In einschlägigen Geschäften werden Arbeitsplatten aus verschiedenen Materialien angeboten, die mit diversen Standbeinen oder Böcken kombiniert werden können. Dazu gibt es Schubladenelemente oder Türelemente
mit und ohne Rollen, die auch als Container bezeichnet werden.
Die Arbeitsplatte mit den Standbeinen und die Container sind zwar transportabel, jedoch müssen die Elemente einzeln transportiert werden. Zudem ist die Arbeitsplatte mit den Standbeinen sehr sperrig und beim Transport kann es passieren, daß die Standbeine beschädigt werden, oder gar abbrechen.
Aus dem Deutschen Gebrauchsmuster DE 296 15 860 Ul ist ein Multifunktionsmöbel mit einem Grundkörper und mit einem Schwenkteil bekannt. Das Schwenkteil weist eine runtergeschwenkte und eine hochgeschwenkte Stellung auf und bildet in der hochgeschwenkten Stellung eine horizontale Arbeitsfläche. Das bekannte Multifunktionsmöbel hat den Nachteil, dass ein Teil der Arbeitsfläche des Schwenkteils in der runtergeschwenkten Stellung nicht benutzbar ist, weil er vertikal angeordnet ist. Außerdem ist das bekannte Multifunktionsmöbel aufwendig herzustellen und schwierig zu handhaben.
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Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Arbeitsplatzeinrichtung bereitzustellen, welche die vorstehend genannten Nachteile überwindet. Insbesondere soll die verfügbare Arbeitsfläche vergrößert werden.
Das Problem ist bei einer mobilen Arbeitsplatzeinrichtung mit einem Container, der Rollen aufweist, und mindestens einer Arbeitsplatte, die an dem Container befestigt ist, dadurch gelöst, dass die Arbeitsplatte aus einer Arbeitsstellung in eine Transportstellung schwenkbar an dem Container befestigt und mit einem zusätzlichen Standbein ausgestattet ist, das in der Arbeitsstellung einen sicheren Stand der Arbeitsplatzeinrichtung gewährleistet. Dabei ist die Arbeitsplatte in der Arbeitsstellung und in der Transportstellung in der gleichen Ebene angeordnet. Das Verschwenken erfolgt in horizontaler Richtung. Das liefert den Vorteil, dass die Arbeitsfläche der Arbeitsplatte sowohl in der Arbeitsstellung als auch in der Transportstellung benutzt werden kann. Das bedeutet, dass die Arbeitsplatte für den Transport der Arbeitsplatzeinrichtung nicht komplett leergeräumt werden
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muss. Außerdem liefert die horizontal verschwenkbare Arbeitsplatte den Vorteil, daß die Einrichtung an vorgegebene Abmessungen eines Arbeitsplatzes angepaßt werden kann. Dadurch wird die Arbeitsplatzeinrichtung variabel und kann vorteilhaft an unterschiedlichen Plätzen eingesetzt werden. Das zusätzliche Standbein verleiht der Arbeitsplatzeinrichtung Stabilität.
Eine weitere besondere Ausführungsart der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß das Standbein höhenverstellbar oder abnehmbar ausgebildet ist. Bei einem Verschieben des Containers würde das Standbein auf dem Boden schleifen. Durch die höhenverstellbare oder abnehmbare Ausbildung des Standbeins werden vorteilhaft Beschädigungen des Standbeins beim Transport vermieden.
Eine weitere besondere Ausführungsart, der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte auf dem
Container fixierbar ist. Dadurch wird verhindert, daß die Arbeitsplatte beim Transport ungewollt in eine andere Lage schwenkt. Das hat zum Vorteil, daß die Gefahr von Beschädigungen der Arbeitsplatte beim Transport verringert wird.
Eine weitere besondere Ausführungsart der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte und der Container jeweils eine Längs- und einer Querachse aufweisen, und die Längsachse der Arbeitsplatte mit der Längsachse des Containers deckungsgleich ist, wenn die Arbeitsplatte auf dem Container fixiert ist. Das hat zum Vorteil, daß die komplette Arbeitsplatzeinrichtung wenig Platz einnimmt, wenn die Arbeitsplatte zum Transport auf dem Container fixiert ist.
Eine weitere besondere Ausführungsart der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß der Container ein Schubfach für einen Rechner aufweist. Die Unterbringung des Rechners in einem separaten Schubfach hat zum Vorteil, daß kein Platz auf der Arbeitsplatte für den Rechner benötigt wird. Gleichzeitig ist der Rechner in dem Schubfach beim Transport geschützt. Darüber hinaus ist das Rechnergehäuse in dem geöffneten Schubfach noch von außen zugänglich, um beispielsweise eine Diskette oder eine CD einzulegen. Gegebenenfalls kann in dem Schubfach für den Rechner auch
ein Drucker und/oder weitere Zubehörteile untergebracht werden.
Eine weitere besondere Ausführungsart der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß in dem Container Durchbrüche für Stromversorgungs- und Datenkabel oder zur Entlüftung vorgesehen sind. Die Durchbrüche sind für den Betrieb eines Rechners samt Zubehör in dem Container vorteilhaft. Sie gewährleisten die Nutzung der Arbeitsplatzeinrichtung für einen Computerarbeitsplatz und schränken dennoch die Mobilität der Arbeitsplatzeinrichtung nicht ein.
Eine weitere besondere Ausführungsart der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand des Containers schwenkbar oder abnehmbar ausgebildet ist. Dadurch wird das Anschließen des Rechners an eine Stromversorgung, an einen auf der Arbeitsplatte befindlichen Monitor, an einen anderen Rechner, an einen Datenübertragungsanschluß oder an einen Drucker vereinfacht. Das hat zum Vorteil, daß die für die Vorbereitung des Transports erforderliche Zeit verkürzt wird.
Eine weitere besondere Ausführungsart der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß eine flexible Abschirmung und/oder ein Display verstellbar an der Arbeitsplatte oder dem Container befestigt ist. Die Abschirmung dient dazu,
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die an dem Arbeitsplatz tätige Person, insbesondere bei der Bildschirmarbeit, vor dem Einfluß direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. Die Abschirmung kann auch als Sichtschutz, z.B. in Banken, oder zum Schutz des Monitors vor elektromagnetischen Störeinflüssen dienen. Durch das Display können Informationen in Form von Daten oder Bildern optisch angezeigt werden.
Die Lehre der vorliegenden Erfindung umfaßt auch eine Gruppe von mindestens zwei der vorab beschriebenen Arbeitsplatzeinrichtungen. Die Anordnung in einer Gruppe ist dann besonders vorteilhaft, wenn die vorab erwähnten Abschirmungen als Raumteiler verwendet werden.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen ein Ausführungsbeispiel im Einzelnen beschrieben ist. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. Ein Weg zum Ausführen der beanspruchten Erfindung ist nachfolgend anhand der Zeichnungen im Einzelnen erläutert.
Figur 1 zeigt in scheraatischer Darstellung eine Ausführungsart der erfindungsgemäßen Arbeitsplatzeinrichtung;
Figur 2 zeigt die Befestigung einer Abschirmung an der Arbeitsplatte;
Figur 3 zeigt eine Gruppe von zwei erfindungsgemäßen Arbeitsplatzeinrichtungen;
Figur 4 zeigt eine Gruppe von drei erfindungsgemäßen Arbeitsplatzeinrichtungen;
Figur 5 zeigt eine Gruppe von vier erfindungsgemäßen Arbeitsplatzeinrichtungen.
Die Figur 1 zeigt eine erfindungsgemäße Arbeitsplatzeinrichtung. Ein kastenförmiger Container 1 mit einem selbsttragenden Rahmen enthält ein kleines Schubfach 2 mit einem Griff 4 und ein großes Schubfach 3 mit einem Griff 5. Das kleine Schubfach 2 dient zur Aufnahme von Büromaterial. Das große Schubfach 3 dient zur Aufnahme eines nicht gezeigten Rechners bzw. der CPU (Central Processing Unit). Ein Drucker und weitere Zubehörteile für den Rechner können ebenfalls in dem Schubfach 3 untergebracht werden. Je nach Anwendung kann der Container
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auch mehrere kleine oder mehrere große Schubfächer enthalten. Dabei spielt es auch eine Rolle, ob die Arbeitsplatzeinrichtung für einen Steh- oder einen Sitzarbeitsplatz verwendet werden soll. Im Falle eines Steharbeitsplatzes ist der Container höher als im Falle eines Sitzarbeitsplatzes. Folglich können auch mehr oder größere Schubfächer im Container vorgesehen werden. Darüber hinaus können auch Regale mit Türen statt der Schubfächer eingesetzt werden.
Die Rückwand des Containers 1 ist als Schwenktür ausgebildet. Sie kann aber ebenfalls abnehmbar ausgebildet sein. Die Rückwand soll eine einfache Zugangsmöglichkeit darstellen, um den in dem Schubfach 3 enthaltenen Rechner anzuschließen. In der Rückwand sind oben nicht gezeigte Lüftungslöcher vorgesehen, um die vom Rechner erzeugte Wärme abzutransportieren. Zudem sind in dem Container Durchbrüche für Stromversorgungs- und Datenkabel vorgesehen. Die Durchbrüche in der Oberseite des Containers sind in den Figuren 3 bis 5 gezeigt und in Figur 3 mit bezeichnet.
Der mobile Container steht auf vier Rollen, von denen drei, nämlich 6, 7 und 8, gezeigt sind. Die Rollen können entweder alle durch eine oder jeweils durch eine nicht gezeigte Bremse festgestellt werden. Die Rollen sind
drehbar an dem selbsttragenden Rahmen befestigt. Der Rahmen besteht aus Metallprofilen und ist mit Dekorplatten verkleidet.
Auf der Oberseite des Containers ist eine ovale Arbeitsplatte 9 schwenkbar gelagert. Die Lagerung ermöglicht es, die Arbeitsplatte 9 in Richtung des Pfeils 11 um 360° zu schwenken. Wenn sich die Arbeitsplatte in der mit 9 bezeichneten Arbeitsstellung befindet kann die Arbeitsplatzeinrichtung als Schreibtisch oder als Computertisch dienen. Die mit 10 bezeichnete Stellung der Arbeitsplatte eignet sich besonders zum Transport der Arbeitsplatzeinrichtung und wird deshalb als Transportstellung bezeichnet. In dieser Stellung steht die Arbeitsplatte nur wenig über die Grundfläche des Containers hervor und die Schwerpunktlinien von Arbeitsplatte und Container fallen in Längsrichtung zusaimmen. Die Arbeitsplatte kann in der Transportstellung 10 durch nicht gezeigte Befestigungsmittel lösbar auf dem Container fixiert werden. Die Arbeitsplatte kann statt der ovalen Form auch die Form eines Rechtecks aufweisen. Beliebige andere Formen sind durch die vorliegende Erfindung verwirklichbar.
An der Arbeitsplatte ist ein Standbein 10 befestigt, um beispielsweise in der Stellung 9 oder in einer anderen
Arbeitsstellung einen sicheren Stand der Arbeitsplatzeinrichtung zu gewährleisten. Wenn man jeweils zwei Rollen des Containers 1 als ein Auflager betrachtet, so schafft das Standbein 12 ein stabiles, kippsicheres Dreibein.
Das Standbein 12 ist höhenverstellbar ausgebildet. In der Stellung 9, die einer von vielen möglichen Arbeitsstellungen entspricht, hat das Standbein 12 Bodenkontakt. Vor jedem Schwenken der Arbeitsplatte wird das Standbein 12 verkürzt. Beim Transport befindet sich das Standbein 12 ebenfalls im verkürzten Zustand, damit es nicht am Boden schleift.
An der Arbeitsplatte ist eine Abschirmung bzw. ein Display 13 schwenkbar befestigt. Die Befestigung der Abschirmung 13 ist deutlicher in Figur 2 gezeigt. An der Unterseite der Arbeitsplatte 9 ist ein Vierkantrohr 16 angebracht. In dem Vierkantrohr 16 ist ein Arm 17 mit einer Bohrung 22 verschiebbar gelagert. Durch den Pfeil 18 ist die Verschieberichtung des Arms 17 gezeigt. Die Bohrung 22 dient zur Aufnahme eines Zapfens 2 0 der die Abschirmung 13 trägt. Die Abschirmung 13 wird mit dem Zapfen 2 0 in Richtung des Pfeils 21 in die Bohrung 22 eingesetzt. Im eingesetzten Zustand kann die Abschirmung 13 um die Längsachse des Zapfens 20 geschwenkt werden. Zudem kann die
Abschirmung 13 relativ zur Arbeitsplatte 9 in Richtung des Pfeils 18 verschoben werden. Durch diese Verstellmöglichkeiten kann die Abschirmung oder das Display 13 auf vielfältige Weise verwendet werden. Einige Anwendungsmöglichkeiten für die Abschirmung sind in den Figuren 3, 4 und 5 gezeigt.
Figur 3 zeigt eine Gruppe von zwei erfindungsgemäßen Arbeitsplatzeinrichtungen, die der vorab beschriebenen Arbeitsplatzeinrichtung entsprechen. Die Container 23 und 24 sind so zueinander ausgerichtet, daß die Abschirmungen 2 9 und 3 0 eine Trennwand bilden. Dadurch ist gewährleistet, daß zwei an den Arbeitsplatten 25 und 26 arbeitende Personen optisch voneinander getrennt sind. Diese spezielle Anordnung der Arbeitsplatzeinrichtungen ermöglicht es, daß zwei Arbeitsplätze auf geringstem Raum schnell und einfach eingerichtet werden können.
Figur 4 zeigt eine Gruppe von drei erfindungsgemäßen Arbeitsplatzeinrichtungen. Dabei sind die Container 31, 32 und 3 3 so plaziert, daß die Abschirmungen 37, 3 8 und 3 9 eine Trennwand bilden. Dadurch ist gewährleistet, daß drei Personen an den Arbeitsplatten 34, 35 und 36 arbeiten können, ohne direkten Blickkontakt zueinander zu haben.
Figur 5 zeigt eine Gruppe von vier erfindungsgemäßen Arbeitsplatzeinrichtungen. Dabei sind die Container 41, 42, 43 und 44 so plaziert, daß die Abschirmungen 49, 50, 51 und 52 einen rechteckförmigen Trennkörper bilden.
Durch die vielfältigen Verstellmöglichkeiten der Arbeitsplatten und der Abschirmungen sind zahlreiche weitere vorteilhafte Aufstellungsvarianten möglich, und zwar auch von mehr als vier erfindungsgemäßen Arbeitsplatzeinrichtungen. '■ ·

Claims (9)

Schutzansprüche
1. Mobile Arbeitsplatzeinrichtung mit einem Container, der Rollen aufweist, und mindestens einer Arbeitsplatte, die an dem Container befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte aus einer Arbeitsstellung (9) in eine Transportstellung
(10) schwenkbar an dem Container (1) befestigt und mit einem zusätzlichen Standbein (12) ausgestattet ist, das in der Arbeitsstellung einen sicheren Stand der Arbeitsplatzeinrichtung gewährleistet.
2. Arbeitsplatzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Standbein (12) höhenverstellbar oder abnehmbar ausgebildet ist.
3. Arbeitsplatzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte in der Transportstellung (10) auf dem Container (1) fixierbar ist.
4. Arbeitsplatzeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsplatte (10) und der Container (1) jeweils eine Längs- und einer Querachse
aufweisen, und die Längsachse der Arbeitsplatte (10) mit der Längsachse des Containers (1) deckungsgleich ist, wenn die Arbeitsplatte in der Transportstellung (10) auf dem Container fixiert ist.
5. Arbeitsplatzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Container
(1) ein Schubfach (3) für einen Rechner aufweist.
6. Arbeitsplatzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Container (1) Durchbrüche (27) für Stromversorgungs- und Datenkabel oder zur Entlüftung vorgesehen sind.
7. Arbeitsplatzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand des Containers schwenkbar oder abnehmbar ausgebildet ist.
8. Arbeitsplatzeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine flexible Abschirmung (13) und/oder ein Display verstellbar an der Arbeitsplatte (9, 10) oder dem Container (1) befestigt ist.
9. Gruppe von mindestens zwei Arbeitsplatzeinrichtungen nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
DE29810823U 1997-08-14 1998-06-17 Mobile Arbeitsplatzeinrichtung Expired - Lifetime DE29810823U1 (de)

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Application Number Priority Date Filing Date Title
DE29810823U DE29810823U1 (de) 1997-08-14 1998-06-17 Mobile Arbeitsplatzeinrichtung

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Application Number Priority Date Filing Date Title
DE19735220 1997-08-14
DE29810823U DE29810823U1 (de) 1997-08-14 1998-06-17 Mobile Arbeitsplatzeinrichtung

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE29810823U1 true DE29810823U1 (de) 1998-10-15

Family

ID=7838940

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Application Number Title Priority Date Filing Date
DE29810823U Expired - Lifetime DE29810823U1 (de) 1997-08-14 1998-06-17 Mobile Arbeitsplatzeinrichtung

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20016877U1 (de) 2000-09-29 2000-12-28 Völkle, Rolf, 72290 Loßburg Containermöbel, insbesondere Rollcontainer sowie zugehörige Funktionssäule

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20016877U1 (de) 2000-09-29 2000-12-28 Völkle, Rolf, 72290 Loßburg Containermöbel, insbesondere Rollcontainer sowie zugehörige Funktionssäule

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