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DE10149945A1 - Verbindungsfeder und Verbindungsblock - Google Patents

Verbindungsfeder und Verbindungsblock

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DE10149945A1
DE10149945A1 DE10149945A DE10149945A DE10149945A1 DE 10149945 A1 DE10149945 A1 DE 10149945A1 DE 10149945 A DE10149945 A DE 10149945A DE 10149945 A DE10149945 A DE 10149945A DE 10149945 A1 DE10149945 A1 DE 10149945A1
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Abstract

Die bügelformartige Verbindungsfeder für den Anschlussblock umfasst: DOLLAR A - einen Stützabschnitt DOLLAR A - einen Betätigungsabschnitt DOLLAR A - einen elastischen Bogen, der den Stützabschnitt mit dem Betätigungsabschnitt verbindet, und DOLLAR A - einen beweglichen Verbindungsabschnitt, der den Betätigungsabschnitt gegenüber dem elastischen Bogen verlängert und der Verbindungsmittel für zumindest ein elektrisches Kabel vorweist. DOLLAR A Sie umfasst zudem einen Rückstellabschnitt, der durch eine elastische Biegung mit dem Stützabschnitt gegenüber dem elastischen Bogen verbunden ist und der dazu bestimmt ist, mit dem Betätigungsabschnitt zusammenzuarbeiten.

Description

Die Erfindung betrifft das Gebiet der Verbindungsfedern, die in den besagten Anschlußblöcken verwendet werden.
Es ist bekannt, dass man, um die elektrische Verbindung zwischen dem leitfähigen Ende eines elektrischen Kabels und einem Verbindungsstück, welches im Inneren des Anschlußblocks angebracht ist, herzustellen, eine Verbindungsfeder verwendet, welche dafür bestimmt ist, das leitfähige Ende des elektrischen Kabels in Kontakt mit einem leitfähigem Element, welches in elektrischer Verbindung mit dem Verbindungsstück steht, zu halten.
Die bekannten Verbindungsfedern für Anschlußblöcke sind im Allgemeinen zu einer Art Bügel geformt. Vorzugsweise werden solche Verbindungsfedern ausgeführt durch das Knicken eines Plättchens aus leitfähigem Material. Eine Feder gemäß dem Stand der Technik umfasst einen Stützabschnitt, welcher meist dazu dient, mit einer Lasche des Verbindungsstücks des Anschlußblocks in Verbindung zu stehen. Zudem umfasst die Feder einen Betätigungsabschnitt und einen elastischen Bogen, der den Stützabschnitt mit dem Betätigungsabschnitt verbindet. Schließlich umfasst die Feder einen beweglichen Verbindungsabschnitt, der den Betätigungsabschnitt, der auf der gegenüberliegenden Seite des elastischen Bogens liegt, verlängert, und der Verbindungsmittel für zumindest ein elektrisches Kabel und ganz besonders für das leitfähige Ende dieses Kabel aufweist. Die Verbindungsmittel sind meist in Form ein Loch ausgeführt, welches dafür bestimmt ist, das leitfähige Ende des Kabels aufzunehmen.
Eine solche Feder wird verwendet, indem man den Stützabschnitt so an dem Verbindungsstück platziert, dass das Verbindungsloch des beweglichen Abschnitts in Ruhestellung im Bezug auf eine Leitung zum Einführen des elektrischen Kabels in den Block, der außerdem eine Leitung aufweist, die den Durchgang eines genau passenden Geräts erlaubt, um auf den Betätigungsabschnitt einzuwirken, versetzt (effacée) wird.
Somit, wenn es gewünscht wird, den Anschluß eines elektrischen Kabels zu sichern, wird das Ende dieses Kabels in die Führung des Blocks eingeführt und das Bedienungspersonal übt Druck auf den Betätigungsabschnitt aus, so dass dieser sich an den Stützabschnitt annähert, damit das Verbindungsfenster gegenüber der Führung hingeführt wird und somit den Durchgang des leitfähigen Endes des Kabels in das Loch erlaubt. Das Bedienungspersonal vermindert daraufhin den Druck auf den Betätigungsabschnitt und der elastische Bogen holt dann den Betätigungsabschnitt und den Verbindungsabschnitt, der an ihm festgebunden ist, in Ruhestellung zurück, um das leitfähige Ende des Kabels gegen ein leitfähiges Element zu drücken.
Solche Federn sind im Allgemeinen zufriedenstellend was ihre Verbindungsfunktion angeht, haben allerdings den Nachteil, daß sie eine Struktur aufweisen, die es nicht erlaubt, aus der elastischen Rückwärtsbewegung wesentliche Kräfte zu gewinnen, außer die Maße der Feder werden vergrößert, womit auch ihr Platzbedarf erhöht wird. Nun aber stellt die Vergrößerung der Maße der Feder ein Hindernis im Bezug auf die angestrebte Reduzierung der Größe der Anschlußblöcke, die solche Federn verwenden, dar.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, diesen Nachteil zu beheben, indem eine neue Verbindungsfeder vorgeschlagen wird, die es bei gleichem Platzbedarf erlaubt, größere Rückstellkräfte zu gewinnen als bei den Federn gemäß dem Stand der Technik.
So ermöglicht die neue erfindungsgemäße Feder, auf vorteilhafte Weise sowohl, bei gleichem Platzbedarf eine Feder zu erhalten, die eine höhere Rückstellkraft bietet, als auch, eine Feder von geringerem Platzbedarf zu erhalten, wenn eine Rückstellkraft vorgegeben ist.
Um diese Aufgabe zu lösen, zielt die Erfindung auf eine bügelformartige Verbindungsfeder für einen Anschlußblock ab und umfasst:
  • - einen Stützabschnitt
  • - einen Betätigungsabschnitt
  • - einen elastischen Bogen, der den Stützabschnitt mit dem Betätigungsabschnitt verbindet, und
  • - einen beweglichen Verbindungsabschnitt, der den Betätigungsabschnitt gegenüber dem elastischen Bogen verlängert und der Verbindungsmittel für zumindest ein elektrisches Kabel aufweist.
Erfindungsgemäß ist die Verbindungsfeder dadurch gekennzeichnet, dass sie zudem einen Rückstellabschnitt umfasst, der durch eine elastische Biegung mit dem Stützabschnitt gegenüber dem elastischen Bogen verbunden ist, und der dazu bestimmt ist, mit dem Betätigungsabschnitt zusammenzuarbeiten.
Gemäß einem weiteren Kennzeichen der Erfindung weist der Rückstellabschnitt gegenüber der elastischen Biegung einen Stützansatz auf, der dazu bestimmt ist, mit dem Betätigungsabschnitt zusammenzuarbeiten. Diese vorteilhafte Vorrichtung der Erfindung ermöglicht es, das Gleiten des Rückstellabschnittendes auf dem Betätigungsabschnitt während der Kontraktion der Feder zu erleichtern.
Gemäß einem weiteren Kennzeichen der Erfindung ist der Rückstellabschnitt bei Ruhestellung der Feder in Kontakt mit dem Betätigungsabschnitt.
Gemäß noch einem weiteren Kennzeichen der Erfindung ist die elastische Biegung, die den Rückstellabschnitt mit dem Stützabschnitt verbindet, vorgespannt.
Gemäß noch einem weiteren Kennzeichen der Erfindung definieren der Rückstellabschnitt und die elastische Biegung einen Stopper, der die Annäherung zwischen dem Stützabschnitt und dem Betätigungs­ abschnitt begrenzt.
Gemäß noch einem weiteren Kennzeichen der Erfindung, das darauf abzielt, den Platzbedarf der Verbindungsfeder zu reduzieren, befindet sich wenigstens ein Teil des elastischen Bogens, der den Stützabschnitt mit dem Betätigungsabschnitt verbindet, im Bezug auf eine Fläche, die von dem Stützabschnitt definiert wird, gegenüber dem Betätigungsabschnitt.
Verschiedene weitere Kennzeichen der Erfindung gehen aus der Beschreibung im Bezug auf die beigefügte Zeichnung hervor, die verschiedene, nicht begrenzende Ausführungsformen der Erfindung darstellt.
Fig. 1 ist eine Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Feder.
Fig. 2 ist eine Draufsicht der Feder gemäß Fig. 1.
Fig. 3 ist eine Draufsicht eines Anschlußblocks unter Verwendung einer Feder, wie sie in den Fig. 1 und 2 dargestellt ist.
Fig. 4 ist eine Draufsicht analog zu Fig. 2, welche eine andere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Feder zeigt.
Eine erfindungsgemäße Verbindungsfeder, in ihrer Gesamtheit bei den erfindungsgemäßen Fig. 1 und 2 mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet, weist eine Art Bügelform auf. Diese Feder wird bevorzugt, aber nicht ausschließlich, durch Abschneiden und Knicken einer aus leitfähigem Material bestehenden Lasche ausgeführt, wobei das besagte Material geeignete Eigenschaften zur elastischen Deformierung aufweist.
Die Verbindungsfeder 1 umfasst einen Stützabschnitt 2, dessen Funktion im Folgenden erläutert werden wird. Die Feder 1 umfasst auch einen Betätigungsabschnitt 3, der durch einen elastischen Bogen 4 mit dem Stützabschnitt 2 verbunden ist. Gemäß dem dargestellten Beispiel definieren der Stützabschnitt 2 und der Betätigungsabschnitt 3, die im Wesentlichen flach sind, mit dem elastischen Bogen 4 ein Art U.
Der Betätigungsabschnitt 3 ist gegenüber dem elastischen Bogen 4 durch einen beweglichen Verbindungsabschnitt 5 verlängert. Gemäß dem dargestellten Beispiel ist der Verbindungsabschnitt 5 sehr leicht geschwungen und erstreckt sich im Wesentlichen gegenüber dem elastischen Bogen 4 in der Nähe des Endes des Stützabschnitts 2. Es kann festgestellt werden, dass der Verbindungsabschnitt 5 mit dem Betätigungsabschnitt 3 einen spitzen Winkel bildet.
Der Verbindungsabschnitt 5 weist Verbindungsmittel 6 für wenigstens ein elektrisches Kabel auf, das nicht dargestellt ist, da es im Folgenden noch erscheinen wird. Die Verbindungsmittel 6 sind bevorzugterweise, aber nicht unbedingt notwendigerweise, in Form eines Lochs ausgeführt, das in einem Ende des Verbindungsabschnitts 5 eingebracht ist, wobei das besagte Loch gegenüber dem Betätigungsabschnitt 3 und, gemäß dem dargestellten Beispiel, oberhalb des Stützabschnitts 2, eingebracht wird.
Gemäß einem wesentlichen Kennzeichen der Erfindung umfasst die Verbindungsfeder 1 zudem einen Rückholabschnitt 7, welcher mittels einer elastischen Biegung 8 gegenüber dem elastischen Bogen 4 mit dem. Stützabschnitt 2 verbunden ist. Somit ist der Rückstellabschnitt 7 zwischen dem Stützabschnitt 2 und dem Betätigungsabschnitt 3, mit welchem der Rückstellabschnitt 7 zusammenarbeiten soll, gelegen. Bevorzugterweise, aber nicht unbedingt notwendigerweise, ist der Rückstellabschnitt 7 in der, wie in den Fig. 1 und 2 dargestellten, Ruhestellung der Feder 1 in Kontakt mit dem Betätigungsabschnitt 3.
Diese so gebildete erfindungsgemäße Verbindungsfeder 1 kann auf folgende Weise in einem Anschlußblock 10, wie zum Teil in Fig. 3 dargestellt, angewendet werden.
Der Block 10 umfasst einen Körper 11, in dessen Innerem ein elektrisches Verbindungsstück 12 angeordnet ist, das eine Zunge 13 aufweist, welche sich in einer Verbindungskammer 14 erstreckt. Die Feder 1 ist also so in der Kammer 14 angebracht, dass der Stützabschnitt 2 gegen die Zunge 13 platziert ist, und dass das Ende des Verbindungsabschnitts 5, welches das Loch 6 enthält, in der in Fig. 3 mit durchgezogenen Strichen dargestellten Ruheposition der Feder 1 im Bezug auf eine Führung 15, die im Körper 11 des Gehäuses für den Durchgang eines elektrischen Kabels eingebracht ist, im Wesentlichen versetzt ist.
Um ein elektrisches Kabel anschließen zu können, wird das Kabel am Verbindungsstück 10 durch ein Bedienungspersonal in die Führung 15 eingeführt, während ein gestrichelt dargestelltes Werkzeug 16 in einen Kanal 17, der zu diesem Zweck in den Körper 11 des Gehäuses eingebracht wurde, um an den Betätigungsabschnitt der Feder 1 zu gelangen. Mit Hilfe des Werkzeugs 16 wirkt das Bedienungspersonal dann in Richtung des Pfeils F1 ein, um den Betätigungsabschnitt 3 an den Stützabschnitt 2 anzunähern und um den Verbindungsabschnitt 5 so zu verschieben, dass das Loch 6 gegenüber die Führung 15 geführt wird. So kann das leitfähige Ende des Kabels in das Loch 6 hineingeführt werden. Während dieses Einwirkens auf den Betätigungsabschnitt 3 wird der elastische Bogen 4 belastet. Genauso drückt während dieser Bewegung der Betätigungsabschnitt 3 auf den Rückstellabschnitt 7, der dann die elastische Biegung 8 belastet. Wenn das leitfähige Ende des Kabels durch das Loch eingreift, vermindert das Bedienungspersonal seinen Druck auf die Rückseite des Betätigungsabschnitts, die dann durch die Summe der Kräfte des elastischen Bogens 4 und der elastischen Biegung 8, welche mittels des Rückstellabschnitts 7 auf den Betätigungsabschnitt 3 wirken, zurückgeholt wird. Diese gekoppelte Einwirkung ermöglicht es, eine hohe Rückstellkraft zu gewinnen, die aus der Summe der Kräfte resultiert, die durch den elastischen Bogen 4 und der elastischen Biegung 8 erzeugt werden. Diese hohe Rückstellkraft trägt dann dazu bei, auf energische Weise das leitfähige Ende des Kabels gegen das Befestigungseisen 13 zu festzuhalten.
Um das Gleiten des freien Endes des Rückstellabschnitts 7 an dem Betätigungsabschnitt 3 zu erleichtern, weist der Rückstellabschnitt 7 bevorzugterweise, aber nicht unbedingt notwendigerweise, einen Stützansatz 20 auf. Gemäß der dargestellten Ausführungsform wird der Stützansatz gebildet durch Knicken des freien Endes des Rückstellabschnitts 7, so dass eine Stützoberfläche für den Betätigungsabschnitt 3 geschaffen wird, die im Wesentlichen glatt ist, und die ohne Kanten fähig ist, ein Blockieren zu erzeugen, während der Betätigungsabschnitt 3 und der Rückstellabschnitt 7 gegeneinander reiben.
Gemäß einer Ausführungsvariante ist die elastische Biegung 8 während der Herstellung der Feder 1 vorgespannt, so dass die verfügbare Rückstellkraft sogar noch erhöht wird, während der Abschnitt 3 betätigt wird.
Gemäß dem dargestellten Beispiel der Ruhestellung der Feder 1 unterstützt der Rückstellabschnitt den Betätigungsabschnitt 3.
Jedenfalls ist es nicht notwendig, dass der Rückstellabschnitt in der Ruhestellung der Feder in Berührung mit dem Betätigungsabschnitt 3 ist.
So zeigt die Fig. 4 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Feder bei welcher das freie Ende des Rückstellabschnitts 7 bei Ruhestellung der Feder 1 nicht in Berührung mit dem Betätigungsabschnitt 3 ist.
Außerdem befindet sich gemäß der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform wenigstens ein Teil des elastischen Bogens, der den unterstützenden Abschnitt 2 mit dem Betätigungsabschnitt 3 verbindet, gegenüber dem Betätigungsabschnitt 3, im Bezug auf die Linie P, welche durch den unterstützenden Abschnitt definiert wird, um den Gesamtplatzbedarf der Feder soweit wie möglich zu reduzieren.
In den oben angeführten Beispielen erfüllen der Rückstellabschnitt 7 und die elastische Biegung 8 hauptsächlich eine belastende Funktion beim Rückstellen des Betätigungsabschnitts 3. Jedenfalls können der Rückstellabschnitt 7 und die Biegung 8 eine zusätzliche Stopperfunktion erfüllen, weil sie einen Widerstand bieten gegen eine zu große Annäherung des Betätigungsabschnitts 3 an den Stützabschnitt 2. Tatsächlich kann eine zu hohe Annäherung der beiden Abschnitte 2 und 3 zu einer Änderung der elastischen Eigenschaften der Feder und sogar zu einem Bruch des elastischen Bogens 4 führen.
Die bügelformartige Verbindungsfeder für den Anschlußblock umfasst:
  • - einen Stützabschnitt
  • - einen Betätigungsabschnitt
  • - einen elastischen Bogen, der den Stützabschnitt mit dem Betätigungsabschnitt verbindet, und
  • - einen beweglichen Verbindungsabschnitt, der den Betätigungsabschnitt gegenüber dem elastischen Bogen verlängert und der Verbindungsmittel für zumindest ein elektrisches Kabel vorweist.
Sie umfasst zudem einen Rückstellabschnitt, der durch eine elastische Biegung mit dem Stützabschnitt gegenüber dem elastischen Bogen verbunden ist, und der dazu bestimmt ist, mit dem Betätigungsabschnitt zusammenzuarbeiten.

Claims (10)

1. Bügelformartige Verbindungsfeder für einen Anschlußblock, welche umfasst:
einen Stützabschnitt (2)
einen Betätigungsabschnitt (3)
einen elastischen Bogen, der den Stützabschnitt (2) mit dem Betätigungsabschnitt (3) verbindet, und
einen beweglichen Verbindungsabschnitt (5), der den Betätigungsabschnitt gegenüber dem elastischen Bogen verlängert und der Verbindungsmittel (6) für zumindest ein elektrisches Kabel aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass sie zudem einen Rückstellabschnitt (7) umfasst, der durch eine elastische Biegung (8) mit dem Stützabschnitt (2) gegenüber dem elastischen Bogen verbunden ist, und der dazu bestimmt ist, mit dem Betätigungsabschnitt (3) zusammenzuarbeiten.
2. Verbindungsfeder gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rückstellabschnitt (7) gegenüber der elastischen Biegung (8) einen Stützansatz (20) vorweist, der dafür bestimmt ist, mit dem Betätigungsabschnitt (3) zusammenzuarbeiten.
3. Verbindungsfeder gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Rückstellabschnitt (7) in Ruhestellung der Feder in Kontakt mit dem Betätigungsabschnitt (3) befindet.
4. Verbindungsfeder gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der elastische Bogen (8) in der Ruhestellung der Feder vorgespannt ist.
5. Verbindungsfeder gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Verbindungsabschnitt (5) in der Nähe des Endes des Stützabschnitts gegenüber dem elastischen Bogen (4) befindet.
6. Verbindungsfeder gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (6) des beweglichen Abschnitts (5) ein Loch für den Durchgang eines elektrischen Kabels umfassen.
7. Verbindungsfeder gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Rückstellabschnitt (7) und die elastische Biegung (8) einen Stopper bilden, der die Annäherung von Betätigungs­ abschnitts und Stützabschnitt begrenzt.
8. Verbindungsfeder gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich wenigstens ein Teil des elastischen Bogens (4), der den Stützabschnitt (2) mit dem Betätigungsabschnitt (3) verbindet, im Bezug auf die Linie (P), die durch den unterstützenden Abschnitt definiert wird, gegenüber dem Betätigungsabschnitt (3) befindet.
9. Verbindungsfeder gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass sie durch Knicken einer Lasche aus leitfähigem Material ausgeführt wird.
10. Anschlußblock, der wenigstens eine Verbindungsfeder gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, die in Berührung mit einem Verbindungsstück ist, umfasst.
DE10149945A 2000-10-10 2001-10-10 Verbindungsfeder Revoked DE10149945B4 (de)

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