DE10149945A1 - Verbindungsfeder und Verbindungsblock - Google Patents
Verbindungsfeder und VerbindungsblockInfo
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Abstract
Die bügelformartige Verbindungsfeder für den Anschlussblock umfasst: DOLLAR A - einen Stützabschnitt DOLLAR A - einen Betätigungsabschnitt DOLLAR A - einen elastischen Bogen, der den Stützabschnitt mit dem Betätigungsabschnitt verbindet, und DOLLAR A - einen beweglichen Verbindungsabschnitt, der den Betätigungsabschnitt gegenüber dem elastischen Bogen verlängert und der Verbindungsmittel für zumindest ein elektrisches Kabel vorweist. DOLLAR A Sie umfasst zudem einen Rückstellabschnitt, der durch eine elastische Biegung mit dem Stützabschnitt gegenüber dem elastischen Bogen verbunden ist und der dazu bestimmt ist, mit dem Betätigungsabschnitt zusammenzuarbeiten.
Description
Die Erfindung betrifft das Gebiet der Verbindungsfedern, die in
den besagten Anschlußblöcken verwendet werden.
Es ist bekannt, dass man, um die elektrische Verbindung
zwischen dem leitfähigen Ende eines elektrischen Kabels und einem
Verbindungsstück, welches im Inneren des Anschlußblocks angebracht ist,
herzustellen, eine Verbindungsfeder verwendet, welche dafür bestimmt ist,
das leitfähige Ende des elektrischen Kabels in Kontakt mit einem
leitfähigem Element, welches in elektrischer Verbindung mit dem
Verbindungsstück steht, zu halten.
Die bekannten Verbindungsfedern für Anschlußblöcke sind im
Allgemeinen zu einer Art Bügel geformt. Vorzugsweise werden solche
Verbindungsfedern ausgeführt durch das Knicken eines Plättchens aus
leitfähigem Material. Eine Feder gemäß dem Stand der Technik umfasst
einen Stützabschnitt, welcher meist dazu dient, mit einer Lasche des
Verbindungsstücks des Anschlußblocks in Verbindung zu stehen. Zudem
umfasst die Feder einen Betätigungsabschnitt und einen elastischen Bogen,
der den Stützabschnitt mit dem Betätigungsabschnitt verbindet. Schließlich
umfasst die Feder einen beweglichen Verbindungsabschnitt, der den
Betätigungsabschnitt, der auf der gegenüberliegenden Seite des elastischen
Bogens liegt, verlängert, und der Verbindungsmittel für zumindest ein
elektrisches Kabel und ganz besonders für das leitfähige Ende dieses Kabel
aufweist. Die Verbindungsmittel sind meist in Form ein Loch ausgeführt,
welches dafür bestimmt ist, das leitfähige Ende des Kabels aufzunehmen.
Eine solche Feder wird verwendet, indem man den
Stützabschnitt so an dem Verbindungsstück platziert, dass das
Verbindungsloch des beweglichen Abschnitts in Ruhestellung im Bezug auf
eine Leitung zum Einführen des elektrischen Kabels in den Block, der
außerdem eine Leitung aufweist, die den Durchgang eines genau
passenden Geräts erlaubt, um auf den Betätigungsabschnitt einzuwirken,
versetzt (effacée) wird.
Somit, wenn es gewünscht wird, den Anschluß eines
elektrischen Kabels zu sichern, wird das Ende dieses Kabels in die Führung
des Blocks eingeführt und das Bedienungspersonal übt Druck auf den
Betätigungsabschnitt aus, so dass dieser sich an den Stützabschnitt
annähert, damit das Verbindungsfenster gegenüber der Führung hingeführt
wird und somit den Durchgang des leitfähigen Endes des Kabels in das
Loch erlaubt. Das Bedienungspersonal vermindert daraufhin den Druck auf
den Betätigungsabschnitt und der elastische Bogen holt dann den
Betätigungsabschnitt und den Verbindungsabschnitt, der an ihm
festgebunden ist, in Ruhestellung zurück, um das leitfähige Ende des
Kabels gegen ein leitfähiges Element zu drücken.
Solche Federn sind im Allgemeinen zufriedenstellend was ihre
Verbindungsfunktion angeht, haben allerdings den Nachteil, daß sie eine
Struktur aufweisen, die es nicht erlaubt, aus der elastischen
Rückwärtsbewegung wesentliche Kräfte zu gewinnen, außer die Maße der
Feder werden vergrößert, womit auch ihr Platzbedarf erhöht wird. Nun aber
stellt die Vergrößerung der Maße der Feder ein Hindernis im Bezug auf die
angestrebte Reduzierung der Größe der Anschlußblöcke, die solche Federn
verwenden, dar.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, diesen Nachteil zu beheben,
indem eine neue Verbindungsfeder vorgeschlagen wird, die es bei gleichem
Platzbedarf erlaubt, größere Rückstellkräfte zu gewinnen als bei den Federn
gemäß dem Stand der Technik.
So ermöglicht die neue erfindungsgemäße Feder, auf
vorteilhafte Weise sowohl, bei gleichem Platzbedarf eine Feder zu erhalten,
die eine höhere Rückstellkraft bietet, als auch, eine Feder von geringerem
Platzbedarf zu erhalten, wenn eine Rückstellkraft vorgegeben ist.
Um diese Aufgabe zu lösen, zielt die Erfindung auf eine
bügelformartige Verbindungsfeder für einen Anschlußblock ab und umfasst:
- - einen Stützabschnitt
- - einen Betätigungsabschnitt
- - einen elastischen Bogen, der den Stützabschnitt mit dem Betätigungsabschnitt verbindet, und
- - einen beweglichen Verbindungsabschnitt, der den Betätigungsabschnitt gegenüber dem elastischen Bogen verlängert und der Verbindungsmittel für zumindest ein elektrisches Kabel aufweist.
Erfindungsgemäß ist die Verbindungsfeder dadurch
gekennzeichnet, dass sie zudem einen Rückstellabschnitt umfasst, der
durch eine elastische Biegung mit dem Stützabschnitt gegenüber dem
elastischen Bogen verbunden ist, und der dazu bestimmt ist, mit dem
Betätigungsabschnitt zusammenzuarbeiten.
Gemäß einem weiteren Kennzeichen der Erfindung weist der
Rückstellabschnitt gegenüber der elastischen Biegung einen Stützansatz
auf, der dazu bestimmt ist, mit dem Betätigungsabschnitt
zusammenzuarbeiten. Diese vorteilhafte Vorrichtung der Erfindung
ermöglicht es, das Gleiten des Rückstellabschnittendes auf dem
Betätigungsabschnitt während der Kontraktion der Feder zu erleichtern.
Gemäß einem weiteren Kennzeichen der Erfindung ist der
Rückstellabschnitt bei Ruhestellung der Feder in Kontakt mit dem
Betätigungsabschnitt.
Gemäß noch einem weiteren Kennzeichen der Erfindung ist die
elastische Biegung, die den Rückstellabschnitt mit dem Stützabschnitt
verbindet, vorgespannt.
Gemäß noch einem weiteren Kennzeichen der Erfindung
definieren der Rückstellabschnitt und die elastische Biegung einen Stopper,
der die Annäherung zwischen dem Stützabschnitt und dem Betätigungs
abschnitt begrenzt.
Gemäß noch einem weiteren Kennzeichen der Erfindung, das
darauf abzielt, den Platzbedarf der Verbindungsfeder zu reduzieren,
befindet sich wenigstens ein Teil des elastischen Bogens, der den
Stützabschnitt mit dem Betätigungsabschnitt verbindet, im Bezug auf eine
Fläche, die von dem Stützabschnitt definiert wird, gegenüber dem
Betätigungsabschnitt.
Verschiedene weitere Kennzeichen der Erfindung gehen aus
der Beschreibung im Bezug auf die beigefügte Zeichnung hervor, die
verschiedene, nicht begrenzende Ausführungsformen der Erfindung
darstellt.
Fig. 1 ist eine Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Feder.
Fig. 2 ist eine Draufsicht der Feder gemäß Fig. 1.
Fig. 3 ist eine Draufsicht eines Anschlußblocks unter
Verwendung einer Feder, wie sie in den Fig. 1 und 2 dargestellt ist.
Fig. 4 ist eine Draufsicht analog zu Fig. 2, welche eine
andere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Feder zeigt.
Eine erfindungsgemäße Verbindungsfeder, in ihrer Gesamtheit
bei den erfindungsgemäßen Fig. 1 und 2 mit dem Bezugszeichen 1
bezeichnet, weist eine Art Bügelform auf. Diese Feder wird bevorzugt, aber
nicht ausschließlich, durch Abschneiden und Knicken einer aus leitfähigem
Material bestehenden Lasche ausgeführt, wobei das besagte Material
geeignete Eigenschaften zur elastischen Deformierung aufweist.
Die Verbindungsfeder 1 umfasst einen Stützabschnitt 2,
dessen Funktion im Folgenden erläutert werden wird. Die Feder 1 umfasst
auch einen Betätigungsabschnitt 3, der durch einen elastischen Bogen 4
mit dem Stützabschnitt 2 verbunden ist. Gemäß dem dargestellten Beispiel
definieren der Stützabschnitt 2 und der Betätigungsabschnitt 3, die im
Wesentlichen flach sind, mit dem elastischen Bogen 4 ein Art U.
Der Betätigungsabschnitt 3 ist gegenüber dem elastischen
Bogen 4 durch einen beweglichen Verbindungsabschnitt 5 verlängert.
Gemäß dem dargestellten Beispiel ist der Verbindungsabschnitt 5 sehr
leicht geschwungen und erstreckt sich im Wesentlichen gegenüber dem
elastischen Bogen 4 in der Nähe des Endes des Stützabschnitts 2. Es kann
festgestellt werden, dass der Verbindungsabschnitt 5 mit dem
Betätigungsabschnitt 3 einen spitzen Winkel bildet.
Der Verbindungsabschnitt 5 weist Verbindungsmittel 6 für
wenigstens ein elektrisches Kabel auf, das nicht dargestellt ist, da es im
Folgenden noch erscheinen wird. Die Verbindungsmittel 6 sind
bevorzugterweise, aber nicht unbedingt notwendigerweise, in Form eines
Lochs ausgeführt, das in einem Ende des Verbindungsabschnitts 5
eingebracht ist, wobei das besagte Loch gegenüber dem
Betätigungsabschnitt 3 und, gemäß dem dargestellten Beispiel, oberhalb
des Stützabschnitts 2, eingebracht wird.
Gemäß einem wesentlichen Kennzeichen der Erfindung
umfasst die Verbindungsfeder 1 zudem einen Rückholabschnitt 7, welcher
mittels einer elastischen Biegung 8 gegenüber dem elastischen Bogen 4 mit
dem. Stützabschnitt 2 verbunden ist. Somit ist der Rückstellabschnitt 7
zwischen dem Stützabschnitt 2 und dem Betätigungsabschnitt 3, mit
welchem der Rückstellabschnitt 7 zusammenarbeiten soll, gelegen.
Bevorzugterweise, aber nicht unbedingt notwendigerweise, ist der
Rückstellabschnitt 7 in der, wie in den Fig. 1 und 2 dargestellten,
Ruhestellung der Feder 1 in Kontakt mit dem Betätigungsabschnitt 3.
Diese so gebildete erfindungsgemäße Verbindungsfeder 1
kann auf folgende Weise in einem Anschlußblock 10, wie zum Teil in Fig.
3 dargestellt, angewendet werden.
Der Block 10 umfasst einen Körper 11, in dessen Innerem ein
elektrisches Verbindungsstück 12 angeordnet ist, das eine Zunge 13
aufweist, welche sich in einer Verbindungskammer 14 erstreckt. Die Feder
1 ist also so in der Kammer 14 angebracht, dass der Stützabschnitt 2
gegen die Zunge 13 platziert ist, und dass das Ende des
Verbindungsabschnitts 5, welches das Loch 6 enthält, in der in Fig. 3 mit
durchgezogenen Strichen dargestellten Ruheposition der Feder 1 im Bezug
auf eine Führung 15, die im Körper 11 des Gehäuses für den Durchgang
eines elektrischen Kabels eingebracht ist, im Wesentlichen versetzt ist.
Um ein elektrisches Kabel anschließen zu können, wird das
Kabel am Verbindungsstück 10 durch ein Bedienungspersonal in die
Führung 15 eingeführt, während ein gestrichelt dargestelltes Werkzeug 16
in einen Kanal 17, der zu diesem Zweck in den Körper 11 des Gehäuses
eingebracht wurde, um an den Betätigungsabschnitt der Feder 1 zu
gelangen. Mit Hilfe des Werkzeugs 16 wirkt das Bedienungspersonal dann
in Richtung des Pfeils F1 ein, um den Betätigungsabschnitt 3 an den
Stützabschnitt 2 anzunähern und um den Verbindungsabschnitt 5 so zu
verschieben, dass das Loch 6 gegenüber die Führung 15 geführt wird. So
kann das leitfähige Ende des Kabels in das Loch 6 hineingeführt werden.
Während dieses Einwirkens auf den Betätigungsabschnitt 3 wird der
elastische Bogen 4 belastet. Genauso drückt während dieser Bewegung der
Betätigungsabschnitt 3 auf den Rückstellabschnitt 7, der dann die
elastische Biegung 8 belastet. Wenn das leitfähige Ende des Kabels durch
das Loch eingreift, vermindert das Bedienungspersonal seinen Druck auf die
Rückseite des Betätigungsabschnitts, die dann durch die Summe der Kräfte
des elastischen Bogens 4 und der elastischen Biegung 8, welche mittels
des Rückstellabschnitts 7 auf den Betätigungsabschnitt 3 wirken,
zurückgeholt wird. Diese gekoppelte Einwirkung ermöglicht es, eine hohe
Rückstellkraft zu gewinnen, die aus der Summe der Kräfte resultiert, die
durch den elastischen Bogen 4 und der elastischen Biegung 8 erzeugt
werden. Diese hohe Rückstellkraft trägt dann dazu bei, auf energische
Weise das leitfähige Ende des Kabels gegen das Befestigungseisen 13 zu
festzuhalten.
Um das Gleiten des freien Endes des Rückstellabschnitts 7 an
dem Betätigungsabschnitt 3 zu erleichtern, weist der Rückstellabschnitt 7
bevorzugterweise, aber nicht unbedingt notwendigerweise, einen
Stützansatz 20 auf. Gemäß der dargestellten Ausführungsform wird der
Stützansatz gebildet durch Knicken des freien Endes des
Rückstellabschnitts 7, so dass eine Stützoberfläche für den
Betätigungsabschnitt 3 geschaffen wird, die im Wesentlichen glatt ist, und
die ohne Kanten fähig ist, ein Blockieren zu erzeugen, während der
Betätigungsabschnitt 3 und der Rückstellabschnitt 7 gegeneinander reiben.
Gemäß einer Ausführungsvariante ist die elastische Biegung 8
während der Herstellung der Feder 1 vorgespannt, so dass die verfügbare
Rückstellkraft sogar noch erhöht wird, während der Abschnitt 3 betätigt
wird.
Gemäß dem dargestellten Beispiel der Ruhestellung der Feder
1 unterstützt der Rückstellabschnitt den Betätigungsabschnitt 3.
Jedenfalls ist es nicht notwendig, dass der Rückstellabschnitt
in der Ruhestellung der Feder in Berührung mit dem Betätigungsabschnitt 3
ist.
So zeigt die Fig. 4 eine Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Feder bei welcher das freie Ende des
Rückstellabschnitts 7 bei Ruhestellung der Feder 1 nicht in Berührung mit
dem Betätigungsabschnitt 3 ist.
Außerdem befindet sich gemäß der in Fig. 4 dargestellten
Ausführungsform wenigstens ein Teil des elastischen Bogens, der den
unterstützenden Abschnitt 2 mit dem Betätigungsabschnitt 3 verbindet,
gegenüber dem Betätigungsabschnitt 3, im Bezug auf die Linie P, welche
durch den unterstützenden Abschnitt definiert wird, um den
Gesamtplatzbedarf der Feder soweit wie möglich zu reduzieren.
In den oben angeführten Beispielen erfüllen der
Rückstellabschnitt 7 und die elastische Biegung 8 hauptsächlich eine
belastende Funktion beim Rückstellen des Betätigungsabschnitts 3.
Jedenfalls können der Rückstellabschnitt 7 und die Biegung 8 eine
zusätzliche Stopperfunktion erfüllen, weil sie einen Widerstand bieten
gegen eine zu große Annäherung des Betätigungsabschnitts 3 an den
Stützabschnitt 2. Tatsächlich kann eine zu hohe Annäherung der beiden
Abschnitte 2 und 3 zu einer Änderung der elastischen Eigenschaften der
Feder und sogar zu einem Bruch des elastischen Bogens 4 führen.
Die bügelformartige Verbindungsfeder für den Anschlußblock umfasst:
- - einen Stützabschnitt
- - einen Betätigungsabschnitt
- - einen elastischen Bogen, der den Stützabschnitt mit dem Betätigungsabschnitt verbindet, und
- - einen beweglichen Verbindungsabschnitt, der den Betätigungsabschnitt gegenüber dem elastischen Bogen verlängert und der Verbindungsmittel für zumindest ein elektrisches Kabel vorweist.
Sie umfasst zudem einen Rückstellabschnitt, der durch eine elastische
Biegung mit dem Stützabschnitt gegenüber dem elastischen Bogen
verbunden ist, und der dazu bestimmt ist, mit dem Betätigungsabschnitt
zusammenzuarbeiten.
Claims (10)
1. Bügelformartige Verbindungsfeder für einen Anschlußblock,
welche umfasst:
einen Stützabschnitt (2)
einen Betätigungsabschnitt (3)
einen elastischen Bogen, der den Stützabschnitt (2) mit dem Betätigungsabschnitt (3) verbindet, und
einen beweglichen Verbindungsabschnitt (5), der den Betätigungsabschnitt gegenüber dem elastischen Bogen verlängert und der Verbindungsmittel (6) für zumindest ein elektrisches Kabel aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass sie zudem einen Rückstellabschnitt (7) umfasst, der durch eine elastische Biegung (8) mit dem Stützabschnitt (2) gegenüber dem elastischen Bogen verbunden ist, und der dazu bestimmt ist, mit dem Betätigungsabschnitt (3) zusammenzuarbeiten.
einen Stützabschnitt (2)
einen Betätigungsabschnitt (3)
einen elastischen Bogen, der den Stützabschnitt (2) mit dem Betätigungsabschnitt (3) verbindet, und
einen beweglichen Verbindungsabschnitt (5), der den Betätigungsabschnitt gegenüber dem elastischen Bogen verlängert und der Verbindungsmittel (6) für zumindest ein elektrisches Kabel aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass sie zudem einen Rückstellabschnitt (7) umfasst, der durch eine elastische Biegung (8) mit dem Stützabschnitt (2) gegenüber dem elastischen Bogen verbunden ist, und der dazu bestimmt ist, mit dem Betätigungsabschnitt (3) zusammenzuarbeiten.
2. Verbindungsfeder gemäß Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass der Rückstellabschnitt (7) gegenüber der elastischen
Biegung (8) einen Stützansatz (20) vorweist, der dafür bestimmt ist, mit
dem Betätigungsabschnitt (3) zusammenzuarbeiten.
3. Verbindungsfeder gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass sich der Rückstellabschnitt (7) in Ruhestellung der
Feder in Kontakt mit dem Betätigungsabschnitt (3) befindet.
4. Verbindungsfeder gemäß Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, dass der elastische Bogen (8) in der Ruhestellung der
Feder vorgespannt ist.
5. Verbindungsfeder gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass sich der Verbindungsabschnitt (5) in der
Nähe des Endes des Stützabschnitts gegenüber dem elastischen Bogen (4)
befindet.
6. Verbindungsfeder gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (6) des beweglichen
Abschnitts (5) ein Loch für den Durchgang eines elektrischen Kabels
umfassen.
7. Verbindungsfeder gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass der Rückstellabschnitt (7) und die elastische
Biegung (8) einen Stopper bilden, der die Annäherung von Betätigungs
abschnitts und Stützabschnitt begrenzt.
8. Verbindungsfeder gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass sich wenigstens ein Teil des elastischen
Bogens (4), der den Stützabschnitt (2) mit dem Betätigungsabschnitt (3)
verbindet, im Bezug auf die Linie (P), die durch den unterstützenden
Abschnitt definiert wird, gegenüber dem Betätigungsabschnitt (3) befindet.
9. Verbindungsfeder gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass sie durch Knicken einer Lasche aus
leitfähigem Material ausgeführt wird.
10. Anschlußblock, der wenigstens eine Verbindungsfeder
gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, die in Berührung mit einem
Verbindungsstück ist, umfasst.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8363 | Opposition against the patent | ||
| 8331 | Complete revocation |