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DE10148324B4 - Ventil zur Montage in einer Öffnung einer Radfelge - Google Patents

Ventil zur Montage in einer Öffnung einer Radfelge Download PDF

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DE10148324B4 DE2001148324 DE10148324A DE10148324B4 DE 10148324 B4 DE10148324 B4 DE 10148324B4 DE 2001148324 DE2001148324 DE 2001148324 DE 10148324 A DE10148324 A DE 10148324A DE 10148324 B4 DE10148324 B4 DE 10148324B4
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Abstract

Ventil, das von einer Seite einer Radfelge (25) in eine Ventilöffnung (26) der Radfelge (25) eingesetzt wird, umfassend ein Verbindungselement (20), ein Klemmelement (1) und ein Befestigungselement (15),
wobei das Verbindungselement (20) als Hohlkörper ausgebildet ist und eine Sperrvorrichtung enthält, die den Hohlraum gegenüber der umgebenden Atmosphäre abzusperren vermag,
wobei das Klemmelement (1) als Hohlkörper ausgebildet ist und ein Innengewinde (10) aufweist,
wobei das Befestigungselement (15) als Hohlkörper ausgebildet ist und ein Außengewinde (17) aufweist und
wobei mindestens eines der Gewinde (10, 17) konisch ausgestaltet ist,
so dass sich das Klemmelement (1) beim Verschrauben mit dem Befestigungselement (15) aufweitet und sich abdichtend gegen die Ventilöffnung (26) der Radfelge drückt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Ventil zur Montage in einer Öffnung einer Radfelge.
  • Ein derartiges Ventil wird vielfach in luftbefüllten Fahrzeugreifen eingesetzt. Die Außenkontur des Ventils weist dabei häufig eine überwiegend zylindrische Form auf, die an einem Ventilende auf geweitet ist und so in eingebautem Zustand ein Widerlager an der Felgenöffnung bildet. Am Ventilaußenkörper ist zumindest abschnittsweise ein Gewinde vorhanden, so dass eine Gewindemutter auf das Ventil geschraubt werden kann, um das Ventil mit der Felge zu verspannen. Diese bekannten Ventile sind jedoch so gestaltet, dass die Montage vor dem Aufziehen des Reifens stattfinden muss, da das Ventil durch den Außenumfang der Reifenfelge geführt wird und die Mutter von der Innenseite der Felgenschüssel dagegen gekontert wird.
  • Aus der DE 26 39 571 A1 ist ein Freigabeventil bekannt, das in der Wand eines Behälters befestigt sein kann oder vom Äußeren des Behälters her in dessen Wand hineingedrückt werden kann. Dabei weist das Ventil einen aus Gummi oder einem äquivalenten flexiblen elastischen Material bestehende Ventilkörper auf, der mit einem hohlen Einsatz aus Metall beispielsweise durch Verkleben verbunden ist. In diesem hohlen Einsatz ist das eigentliche Freigabeventil aufgenommen. Über die Außenkontur des elastischen Ventilkörpers wird eine Abdichtung zwischen dem Inneren und dem Äußeren des Behälters erreicht.
  • Aus der DE 690 05 977 T2 ist ein Reifenventil mit doppelter elektrisch leitender Verbindung bekannt. Das von der Reifenin nenseite in eine Radfelgenöffnung eingesetzte Ventil wird von der Radaußenseite mittels einer Mutter verschraubt und dabei über eine Gummidichtung gegenüber der Felge abgedichtet.
  • Des weitern sind Drucksensoren bekannt, die am Reifenventil befestigt sind. Diese sind ebenfalls so konstruiert, dass sie vor der Montage des Reifens im Felgenbett oder zusammen mit dem Ventil in der Felgenöffnung montiert werden, oder dass sie nach Einbau des Ventils am Ventil befestigt werden. Bei der Reifenmontage besteht sodann die erhebliche Gefahr, den Drucksensor durch das Aufziehen des Reifens zu beschädigen oder vom Ventil abzureißen. Fällt der Drucksensor aus oder ist das Ventil einmal defekt, so muss vor Auswechslung des Ventils bzw. des Drucksensors erst der Reifen von der Felge abgezogen werden.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein derartiges Ventil dahingehend zu verbessern, dass es ohne größeren Montageaufwand am Rad montiert und gegebenenfalls gewechselt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Ventil mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Grundlegender Gedanke der Erfindung ist, das Ventil von der Innenseite der Radschüssel in die Radfelge einzusetzen und über ein Klemm- und ein Befestigungselement mit der Radfelge zu verspannen. Unter Ventil wird hierbei die gesamte mit der Radfelge verspannbare Baueinheit verstanden, nicht nur der eigentliche Sperrkörper. Erfindungsgemäß ist das Befestigungselement als Hohlkörper ausgeführt, welches das Verbindungselement koaxial umschließt. Mittels des Befestigungselements wird das Klemmelement aufgeweitet und dadurch mit der Radfelge verspannt. Hierzu sind an dem Klemm- und Befestigungselement ein Innen- und Außengewinde angeordnet, wobei mindestens eines der Gewinde konisch ausgestaltet ist, so dass sich das Klemmelement beim Verschrauben mit dem Befestigungselement aufweitet und sich abdichtend gegen die Ventilöffnung der Radfelge drückt.
  • Es ist unerheblich, welche geometrische Form die Öffnung der Radfelge aufweist, da der Grundkörper des Ventils aus einem Verbindungs- und einem Klemmelement besteht. Damit kann die Außenkontur des Klemmelements an die Kontur der Radfelgenöffnung angepasst werden.
  • Das Verbindungs- und das Klemmelement sind vorteilhaft als einzelne Bauteile ausgeführt, da sie einzeln einfach und kostengünstig hergestellt werden können. Erst danach werden beide Bauteile stoff- oder kraftschlüssig z.B. durch Löten, Schweißen, Kleben oder Presspassung miteinander verbunden. Der Grundkörper könnte alternativ auch einstückig ausgeführt sein, wodurch jedoch der Fertigungsaufwand erheblich gesteigert würde.
  • In Ausgestaltung der Erfindung ist das Klemmelement als Hohlkörper ausgebildet und weist in einem unteren Abschnitt einer zentralen Längsbohrung ein konisches Innengewinde sowie am Außenumfang ein Material auf, welches eine geringere Härte als das Material der Radfelge hat. Beispielsweise kann dieses Material Kunststoff sein, der auf den Grundkörper des Klemmelements aufvulkanisiert wird. Möglich ist aber auch, das Klemmelement insgesamt aus einem weicheren Material als das der Radfelge zu fertigen. In verspanntem Zustand wird durch die unterschiedlich weichen Materialien eine gute Dichtung zwischen beiden Bauteilen erreicht. Zudem kann die Radfelge beim Verspannen beider Bauteile den aufvulkanisierten Kunststoff bzw. das Klemmelement etwas verformen, wodurch neben der Dichtung auch eine axiale Sicherung erreicht werden kann.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, das Befestigungselement mit einem konischen Außengewinde zu versehen. Die Durchgangsbohrung im Befestigungselement muss dabei eine größere Querschnittsfläche als das Verbindungselement aufweisen, um dieses koaxial umschließen zu können. Die Durchgangsbohrung ist dabei vorzugsweise kreisförmig ausgebildet.
  • Die Anordnung der in der Erfindung verbauten Elemente zueinander kann derart ausgeführt werden, dass sich im montierten Zustand des Ventils das Verbindungs-, das Klemm- und das Befestigungselement zumindest abschnittsweise in der Öffnung der Radfelge befinden. Dadurch lässt sich eine kompakte, platzsparende Bauform verwirklichen.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, einen Drucksensor an dem mit dem Klemmelement befestigten Ende des Verbindungselements zu befestigen. Dieser weist senkrecht zur Einbaurichtung des Ventils eine maximale Querschnittsausdehnung auf, die kleiner ist als die der Felgenöffnung. Dadurch ist es möglich, das Ventil zusammen mit dem Drucksensor am Fahrzeugrad zu montieren und zu demontieren, ohne den Fahrzeugreifen vorher von der Radfelge zu entfernen.
  • Weiter Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der Zeichnung und der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels. Es zeigen:
  • 1: Eine schematisierte Zeichnung eines erfindungsgemäßen Klemmelements in Schnittdarstellung,
  • 2: Eine schematisierte Zeichnung eines erfindungsgemäßen Befestigungselements in teilweiser Schnittdarstellung,
  • 3: Eine schematisierte Zeichnung eines erfindungsgemäßen Verbindungselements in teilweiser Schnittdarstellung,
  • 4: Eine schematisierte Zeichnung eines erfindungsgemäßen Ventils in teilweiser Schnittdarstellung.
  • 5: Eine schematisierte Zeichnung eines erfindungsgemäßen Ventils mit aufgeschraubtem Drucksensor in teilweiser Schnittdarstellung.
  • In 1 ist ein Schnitt durch ein erfindungsgemäßes Klemmelement 1 dargestellt, das rotationssymmetrisch um seine Längsachse 2 ausgebildet ist. Das in der 1 als oberes Ende 3 dargestellte Ende des Klemmelements 1 weist eine Kuppenform auf. Im Mittelbereich 4 ist das Klemmelement 1 zylindrisch ausgeformt. Zumindest in diesem Bereich ist an der äußeren Oberfläche 5 ein Kunststoff aufvulkanisiert. Am unteren Ende 6 weist das Klemmelement 1 einen nahezu senkrecht zur Längsachse 2 verlaufenden Absatz 7 auf.
  • Das Klemmelement 1 ist als Hohlkörper ausgebildet und weist im oberen Teilabschnitt eine erste Bohrung 8 mit einer kleineren Querschnittsfläche auf, als die zweite Bohrung 9 im unteren Teilabschnitt. Die Querschnittsfläche der ersten Bohrung 8 im oberen Teilabschnitt kann prinzipiell jegliche Form aufweisen, vorteilhafter Weise ist diese jedoch nahezu kreisförmig ausgebildet. Die Querschnittsfläche der zweiten Bohrung 9 im unteren Teilabschnitt ist nahezu kreisförmig ausgebildet. Die Wandung des unteren Teilabschnitts weist ein Innengewinde 10 auf, das in vorteilhafter Weise konisch und zwar von unten nach oben verjüngend ausgebildet ist.
  • In 2 ist ein Befestigungselement 15 in teilweisem Schnitt dargestellt. Das Befestigungselement 15 ist als Hohlkörper ausgeführt, wobei die Durchgangsbohrung 16 in Längsrichtung nahezu zylindrisch ausgeführt ist. Am Außenumfang weist das Befestigungselement 15 im oberen Teilabschnitt ein konisches Außengewinde 17 auf, dessen Durchmesser sich nach oben hin verjüngt. Im unteren Teilabschnitt weist das Befestigungselement 15 eine mutternförmige Außenkontur 18 auf.
  • 3 zeigt ein erfindungsgemäßes Verbindungselement 20 in teilweiser Schnittdarstellung. Es besteht aus einem relativ dünnwandigem Rohr 21 mit vorzugsweise zylindrischem Querschnitt, das im Bereich des unteren Endes leicht abgewinkelt ist. Der Querschnitt des Rohres 21 kann prinzipiell eine beliebige Form aufweisen. Am unteren Ende weist das Verbindungselement 20 einen Abschnitt mit einem Außengewinde 22 auf, so dass dort z.B. ein Werkzeug zum Betätigen des Ventils oder bei Nichtbetätigung des Ventils eine Schutzkappe aufgeschraubt werden kann. Im Bereich des oberen Endes kann das Verbindungselement 20 ebenfalls ein Außengewinde aufweisen, das jedoch in der 3 nicht dargestellt ist. Ein dortiges Außengewinde setzt ein entsprechendes Innengewinde in der oberen Bohrung 8 des Klemmelements 1 voraus, mit welchem das Verbindungselement 20 im Gebrauch montiert ist. Der eigentliche Sperrkörper, der die Trennung der zwei Medien auf den beiden Seiten des Verbindungselements 20 bewirkt, ist im Rohrdurchgang 24 angeordnet, aber in 3 nicht dargestellt.
  • In 4 ist ein erfindungsgemäßes Ventil in Einbaulage gezeigt, wobei ein Teil der 4 als Schnitt dargestellt ist. In einer Öffnung 26 der Radfelge 25 ist das Ventil 30, bestehend aus dem Klemmkörper 1, dem Verbindungselement 20 und dem Befestigungselement 15 angeordnet. Die Montage des Ventils erfolgt wie nachfolgend beschrieben:
    Das Verbindungselement 20 wird mit dem oberen Ende durch die zweite Bohrung 9 des unteren Teilabschnitts des Klemmelements 1 in die erste Bohrung 8 eingebracht. Dazu wird die Verbindung entweder durch Verschraubung und/oder Verlöten und/oder Verkleben beider Bauteile miteinander hergestellt. Über das untere Ende des Verbindungselements 20 wird das Befestigungselement 15 geschoben und in die Nähe des Klemmelements 1 gebracht. Sollte ein solcher Winkel im Verbindungselement 20 vorliegen, dass das Befestigungselement 15 nicht auf das untere Ende des Verbindungselements 20 aufgeschoben und über diesen Winkel verschoben werden kann, so hat dieser Montageschritt vor der Verbindung des Verbindungselements 20 mit dem Klemmelement 1 zu erfolgen.
  • Das so vormontierte Ventil wird von der Innenseite der Radschüssel in die Öffnung 26 der Radfelge 25 eingeführt. Die kuppenförmige Ausgestaltung des oberen Endes 3 des Klemmelements 1 erleichtert dabei das Zentrieren des Ventils gegenüber der Öffnung 26. Das Ventil wird soweit durch die Öffnung 26 der Radfelge 25 geführt, bis der Absatz 7 des Klemmelements 1 an der Innenseite 27 der Radfelge 25 zur Anlage gelangt. Sodann wird das Befestigungselement 15 mit dem Klemmelement 1 verschraubt. Aufgrund der konischen Gewinde 10 und 17 wird beim Einschrauben des Befestigungselements 15 in das Klemmelement 1 der unter Teil des Klemmelements 1 etwas aufgeweitet und an die Wandung der Öffnung 26 der Radfelge 25 gedrückt. Die Kunststoffbeschichtung am Außenumfang des Klemmelements 1 bewirkt eine gewisse Nachgiebigkeit des Klemmelements 1 und somit, dass sich die Radfelge 25 geringfügig in den Kunststoff drückt. Dadurch wird eine effektive Abdichtung und axiale Sicherung zwischen dem Klemmelement 1 und der Radfelge 25 erzielt.
  • In 5 ist eine besondere Ausgestaltungsform der Erfindung dargestellt. An dem oberen Ende des Verbindungselements 1, das gegenüber der in der 4 dargestellten Ausführungsform nun durch das Klemmelement 1 hindurch verlängert ist und über das obere Ende 3 des Klemmelements 1 hinaussteht, ist über ein Außengewinde 23 ein Drucksensor 35 befestigt. Der Drucksensor 35 weist eine maximale Querschnittsausdehnung 36 auf, die senkrecht zur Einbaurichtung des Ventils kleiner ist als die der Öffnung 26 der Felge 25. Dadurch ist gewährleistet, dass das Ventil 30 zusammen mit dem befestigten Drucksensor 35 am Fahrzeugrad montiert und demontiert werden kann, ohne den Fahrzeugreifen vorher von der Radfelge 25 zu entfernen.
  • Der Drucksensor 35 weist ein zylindrisches Gehäuse 37 auf, das in Längsrichtung an der Oberseite durch einen Deckel 38 verschlossen ist. An der Unterseite besitzt der Drucksensor 35 eine Öffnung, die ein Gewinde aufweist, über welches der Drucksensor 35 an das Verbindungselement 1 angeschraubt ist. Am unteren Ende des Drucksensors 35 sind am Umfang des Gehäuses 37 mehrere Bohrungen 39 angeordnet, über die im montierten Zustand eine Verbindung zwischen dem Rohrdurchgang 24 und dem Reifeninneren möglich ist.
  • Im Inneren des Drucksensors 35 sind ein Feuchtigkeitsfilter 40, ein Druck- und Temperaturaufnehmer 41, eine Sende- und Empfangselektronik 42 sowie eine Batterie 43 angeordnet.

Claims (6)

  1. Ventil, das von einer Seite einer Radfelge (25) in eine Ventilöffnung (26) der Radfelge (25) eingesetzt wird, umfassend ein Verbindungselement (20), ein Klemmelement (1) und ein Befestigungselement (15), wobei das Verbindungselement (20) als Hohlkörper ausgebildet ist und eine Sperrvorrichtung enthält, die den Hohlraum gegenüber der umgebenden Atmosphäre abzusperren vermag, wobei das Klemmelement (1) als Hohlkörper ausgebildet ist und ein Innengewinde (10) aufweist, wobei das Befestigungselement (15) als Hohlkörper ausgebildet ist und ein Außengewinde (17) aufweist und wobei mindestens eines der Gewinde (10, 17) konisch ausgestaltet ist, so dass sich das Klemmelement (1) beim Verschrauben mit dem Befestigungselement (15) aufweitet und sich abdichtend gegen die Ventilöffnung (26) der Radfelge drückt.
  2. Ventil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (1) mit dem Verbindungselement (20) stoff- oder kraftschlüssig verbunden ist.
  3. Ventil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (1) zumindest am Außenumfang (5) ein Material, das weicher ist als das Material der Radfelge (25), aufweist.
  4. Ventil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in eingebautem Zustand das Verbindungselement (20), das Klemmelement (1) und das Befestigungselement (15) zumindest abschnittsweise in der Öffnung (26) der Radfelge (25) angeordnet sind.
  5. Ventil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (20) an der dem Hohlraum zugewandten Ende eine Befestigungsmöglichkeit (23) zur Aufnahme eines Drucksensors (35) aufweist.
  6. Ventil nach einem der vorhergehenden Ansprüche mit einem Sensor zum Erfassen eines in einem Kraftfahrzeugreifen herrschenden Druckes, dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnittsausdehnung (36) des Sensors (35) senkrecht zur Einbaurichtung des Ventils kleiner als die der Felgenöffnung (26) ist.
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