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DE10148900A1 - Installationseinheit für sanitäre Einrichtung - Google Patents

Installationseinheit für sanitäre Einrichtung

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Publication number
DE10148900A1
DE10148900A1 DE10148900A DE10148900A DE10148900A1 DE 10148900 A1 DE10148900 A1 DE 10148900A1 DE 10148900 A DE10148900 A DE 10148900A DE 10148900 A DE10148900 A DE 10148900A DE 10148900 A1 DE10148900 A1 DE 10148900A1
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DE
Germany
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profile
installation unit
unit according
channel
slot
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10148900A
Other languages
English (en)
Inventor
Guenter Glunk
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hansgrohe SE
Original Assignee
Hansgrohe SE
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Hansgrohe SE filed Critical Hansgrohe SE
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Priority to DK02764847T priority patent/DK1427895T3/da
Priority to US10/433,934 priority patent/US7310836B2/en
Priority to CNB028038657A priority patent/CN1332100C/zh
Priority to PL02360657A priority patent/PL360657A1/xx
Priority to RU2003114305/03A priority patent/RU2003114305A/ru
Priority to PCT/EP2002/009084 priority patent/WO2003027403A1/de
Priority to PT02764847T priority patent/PT1427895E/pt
Priority to DE50210657T priority patent/DE50210657D1/de
Priority to ES02764847T priority patent/ES2291496T3/es
Priority to KR1020037006717A priority patent/KR100603065B1/ko
Priority to AT02764847T priority patent/ATE369466T1/de
Priority to EP02764847A priority patent/EP1427895B1/de
Priority to TW091119415A priority patent/TW539793B/zh
Publication of DE10148900A1 publication Critical patent/DE10148900A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03CDOMESTIC PLUMBING INSTALLATIONS FOR FRESH WATER OR WASTE WATER; SINKS
    • E03C1/00Domestic plumbing installations for fresh water or waste water; Sinks
    • E03C1/02Plumbing installations for fresh water
    • E03C1/06Devices for suspending or supporting the supply pipe or supply hose of a shower-bath
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03CDOMESTIC PLUMBING INSTALLATIONS FOR FRESH WATER OR WASTE WATER; SINKS
    • E03C1/00Domestic plumbing installations for fresh water or waste water; Sinks
    • E03C1/02Plumbing installations for fresh water
    • E03C1/04Water-basin installations specially adapted to wash-basins or baths
    • E03C1/0408Water installations especially for showers

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Hydrology & Water Resources (AREA)
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  • Orthopedics, Nursing, And Contraception (AREA)
  • Packages (AREA)

Abstract

Für die Halterung von Sanitärgegenständen wird vorgeschlagen, ein Profil zu verwenden, das einen nach der Herstellung des Profils in seinem Umfang vollständig geschlossenen Kanal aufweist. Der Kanal ist hinter einer Vorderseite des Profils angeordnet, so dass er zunächst nicht sichtbar ist. Der Kanal grenzt an die Vorderseite des Profils an. Durch Einbringen eines Schlitzes in die Vorderseite des Profils kann der Kanal über eine bestimmte Länge geöffnet werden. In dem dadurch gebildeten hinterschnittenen Schlitz kann ein Sanitärgegenstand gehaltert werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Installationseinheit für sanitäre Einrichtungen, insbesondere zur Halterung von Sanitärgegenständen. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Brausehalter handeln, der gegebenenfalls auch höhenverstellbar angebracht werden soll. Andere Sanitärgegenstände, die an der Halterung angebracht werden können oder sollen, sind Ablagen, Halterungen für Zahnputzgläser oder dergleichen.
  • Es ist bereits ein Duschhalter bekannt (DE 79 08 437 U), der ein langgestrecktes Profil verwendet. Das Profil weist an seiner Vorderseite einen sich über die gesamte Länge des Profils erstreckenden Schlitz auf, der hinter der Oberfläche des Profils in einen kreisrunden Kanal übergeht. In dem Schlitz ist ein Schieber verschiebbar geführt, an dem eine Handbrause gehaltert werden kann. Das Profil ist zur Rückseite hin offen und kann vor einer Wand montiert werden.
  • Ebenfalls bekannt ist eine Vorrichtung zur stufenlos vertikal einrichtbaren Halterung einer Dusche bzw. Handbrause (DE 79 21 329 U). Bei dieser Vorrichtung ist ein Profil vorhanden, das die Querschnittsform einer geradlinig verlaufenen Leiste mit einem an der Vorderseite der Leiste angebrachten Hohlprofil mit rechteckigem Querschnitt aufweist. Aus der Vorderseite des Hohlprofils führt ein Schlitz zur Außenseite. Durch den Schlitz greift eine Halterung in das Innere des Hohlprofils.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine einfach aufgebaute und kostengünstig herzustellende Halterung für Sanitärgegenstände zu schaffen, die sich nach Herstellung noch individuell an die Bedürfnisse der einzelnen Installation anpassen lässt.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung eine Halterung mit den im Anspruch 1 genannten Merkmalen vor. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
  • Die nach Fertigstellung der Installationseinheit an der Vorderseite des Profils vorhandene Öffnung, die langgestreckt sein kann, ermöglicht den Zugang zu dem innerhalb des Profils angeordneten Kanal. In dem Kanal können unterschiedliche Gegenstände angebracht ein, die durch die Öffnung hindurch nach außen ragen können.
  • Der Kanal kann wasserführend sein. Die Wasserführung kann sowohl stirnseitig als auch von vorne oder hinten angeschlossen sein.
  • Nach Fertigstellung der Installationseinheit enthält diese in der Profiloberfläche mindestens eine Öffnung, die den Zugang zu dem hinter der Profiloberfläche angeordneten Kanal ermöglicht. Die Öffnung kann dazu verwendet werden, einen Sanitärgegenstand festzulegen. Bei der Öffnung kann es sich um eine kleine Öffnung handeln, die beispielsweise von dem gehalterten Sanitärgegenstand vollständig abgedeckt wird. Es kann sich aber auch um einen Schlitz handeln, der sich in Längsrichtung des Profils erstreckt und dazu dienen kann, eine oder mehrere Brausen ggf Kopfbrause verschiebbar zu haltern.
  • Erfindungsgemäß kann in Weiterbildung vorgesehen sein, dass sich die Öffnung nur über einen Teil der Länge des Profils erstreckt.
  • Erfindungsgemäß kann ebenfalls vorgesehen sein, dass das Profil aus mindestens zwei in gegenseitiger Verlängerung angeordneten Profilabschnitten aufgebaut ist. Hier kann die Öffnung sowohl in dem einen als auch in dem anderen Profilabschnitt angeordnet sein, selbstverständlich auch in beiden.
  • Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass der Schlitz nach Herstellung des Profils über die gesamte Länge des Profils oder auch über die gesamte Länge des Profilabschnitts durchgeht und anschließend durch mindestens eine Abdeckung über einen Teil seiner Länge geschlossen wird. Auch auf diese Weise lässt sich eine Öffnung herstellen, die sich nur über einen Teil der Länge des Profils und/oder der Installationseinheit erstreckt. Selbstverständlich lassen sich auf diese Weise auch mehrere Öffnungen verwirklichen.
  • Die Abdeckung, die zur Begrenzung der Öffnung herangezogen wird, kann beispielsweise von der Außenseite an dem Profil angebracht werden.
  • Es ist aber ebenfalls möglich und wird von der Erfindung vorgeschlagen, dass die Abdeckung von einer Art Leiste, einem Stab oder dergleichen gebildet wird, die in den Kanal eingesetzt wird, beispielsweise von einer Stirnseite. Ein Teil dieser Leiste kann dann die Abdeckung bilden, die den Schlitz nach innen verschließt. Insbesondere kann es sich dabei um einen Stab handeln, der den Querschnitt des Kanals vollständig ausfüllt.
  • In Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Kanal nach Herstellung des Profils über die gesamte Länge des Profils einen geschlossenen Umfang aufweist und die Öffnung nachträglich hergestellt wird. Dies kann beispielsweise durch eine spanabhebende Bearbeitung geschehen, beispielsweise mit Hilfe eines Fräsers.
  • Das Profil wird nach diesem Merkmal zunächst bei der Herstellung so gefertigt, dass der Kanal vollständig geschlossen bleibt. Er ist nur an der oberen und/oder unteren Stirnseite des Profils offen. Wenn das Profil an einer bestimmten Stelle angebracht werden soll, so weist die sichtbare Profiloberfläche zunächst keine Öffnung für den Kanal auf. Es ist daher möglich, die Halterung auch so zu verwenden, dass keine sichtbare Öffnung vorhanden ist.
  • In Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Querschnitt des Kanals derart ausgebildet ist, dass sich seine Querabmessung hinter der von der Profiloberfläche gebildeten Begrenzungswand zunächst vergrößert. Dies kann beispielsweise auch dadurch geschehen, dass der Kanal einen kreisrunden Querschnitt aufweist, der sich an einer Stelle an die Begrenzungswand des Profils anschließt.
  • Erfindungsgemäß kann in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen sein, dass das Profil einschließlich des mindestens einen Kanals symmetrisch ausgebildet ist. Dies würde bei einem einzigen Kanal beispielsweise bedeuten, dass dieser in der Mitte zwischen zwei Seitenrändern des Profils angeordnet ist.
  • Um nun einen bestimmten Sanitärgegenstand an dem Profit abnehmbar anzubringen, kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass zur Aufnahme des Sanitärgegenstands der Kanal über eine bestimmte Länge durch einen Schlitz in der Profiloberfläche geöffnet wird. Dabei kann es sich um einen sehr kurzen Schlitz handeln, wenn der Sanitärgegenstand nicht in seiner Höhe verstellt zu werden braucht. Es kann sich aber auch um einen längeren Schlitz handeln, wenn die Möglichkeit gegeben sein soll, den Sanitärgegenstand in unterschiedlichen Höhen stufenlos verstellbar anzubringen.
  • Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass der Schlitz hinterschnitten ist, so dass der Sanitärgegenstand an den Rändern des Schlitzes oder in dem Kanal selbst durch Klemmung festgelegt werden kann.
  • Insbesondere kann vorgesehen sein, dass der Sanitärgegenstand in dem Kanal über die Länge des Öffnungsschlitzes verschiebbar gehaltert ist. Zu seiner Festlegung können Klemmeinrichtungen verwendet werden, oder aber durch eine enge Passung dafür gesorgt werden, dass der Sanitärgegenstand sich auf Grund seines eigenen Gewichtes durch eine geringe Verkippung in dem Kanal selbst festlegt.
  • Der Kanal geht, wie bereits erwähnt, über die gesamte Länge des Profils hindurch. Dies hat den Vorteil der einfachen Herstellung des Profils, das beispielsweise durch Extrudieren hergestellt werden kann. Es ist daher möglich, den Kanal an mehreren Stellen durch jeweils einen Schlitz zu öffnen, so dass in unterschiedlicher Höhe der Halterung verschiedene Sanitärgegenstände in dem gleichen Kanal gehaltert werden können.
  • Zur Halterung einer Kopfbrause kann ebenfalls vorgesehen sein, dass mindestens ein Schlitz von der Stirnkante des Profils ausgeht. Dann kann die Kopfbrause beispielsweise von oben her in den Kanal eingeführt werden und anschließend das Profil durch eine Kappe abgedeckt werden.
  • Es ist aber ebenfalls möglich und wird von Erfindung vorgeschlagen, dass mindestens ein Schlitz eine verbreiterte Einführungsstelle aufweist, die beispielsweise nach Einsetzen des Sanitärgegenstands abgedeckt werden kann. Es ist auch denkbar, eine Halterung für einen Sanitärgegenstand so auszubilden, dass diese durch einen Schlitz ohne verbreiterte Einführungsstelle eingeschoben werden kann, wobei die Verriegelung dann durch eine Aufspreizung, Verkippen oder dergleichen nach dem Einführen bewirkt werden kann.
  • Es wurde bereits erwähnt, dass ein Kanal an mehreren Stellen geöffnet werden kann, um mehrere Sanitärgegenstände zu haltern. Es ist aber ebenfalls möglich und liegt im Rahmen der Erfindung, dass ein Sanitärgegenstand in mehr als einem Kanal gehaltert und/oder geführt ist. Beispielsweise ist es möglich, eine Ablage, die relativ breit sein kann, an mehreren parallelen Kanälen anzubringen, gegebenenfalls auch höhenverstellbar.
  • Bei der Anbringung mehrerer Schlitze können diese eine unterschiedliche Breite aufweisen.
  • Bei der Herstellung des Profils mit mehr als einem Kanal kann vorgesehen sein, dass die Kanäle das gleiche oder auch unterschiedliche Profile aufweisen. Es kann ebenfalls vorgesehen sein, dass die Kanäle und/oder Schlitze unter unterschiedlichen Winkeln gegenüber einer Bezugsfläche des Profils angeordnet sind. Als Bezugsfläche kann beispielsweise eine Anlagefläche des Profils dienen, mit der das Profil an einer Wand angelegt werden kann.
  • Erfindungsgemäß kann in Weiterbildung vorgesehen sein, dass das Profil ein Hohlprofil ist, wobei der Kanal im Inneren des Hohlprofils angeordnet ist. Natürlich ist es auch möglich, das Profil als offenes Profil auszubilden, wobei auch hier der Kanal so angeordnet wird, dass er von einer bei der Installation vorhandenen Vorderseite abgedeckt wird.
  • Erfindungsgemäß können die Schlitze in den Anlageflächen zur Aufnahme von Dichtungen dienen. Damit kann die Installationseinheit gegenüber der Wand abgedichtet werden. Die Schlitze können aber auch zur Halterung von Sanitärgegenständen dienen, die ggf. etwas größer und/oder breiter sind. Auch Gehäuseteile zur Unterbringung beispielsweise von Seitenbrausen können dort befestigt werden. Unter Umständen ist es auch möglich, in den Schlitzen der Anlageflächen Verbindungselemente zur Verbindung der Installationseinheit mit einer weiteren Installationseinheit anzuordnen.
  • Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorzüge der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigen:
  • Fig. 1 eine Vorderansicht einer fertiggestellten Halterung für eine Kopfbrause, mehrere Seitenbrausen und eine Ablage;
  • Fig. 2 einen Querschnitt durch ein Profil zur Verwirklichung einer solchen Halterung;
  • Fig. 3 einen Querschnitt durch das Profil an einer anderen Stelle;
  • Fig. 4 eine Stirnansicht eines weiteren für eine Halterung verwendbaren Profils;
  • Fig. 5 die Stirnansicht einer Anordnung zur Herstellung einer Installationseinheit, bei der ein Profil aus zwei Profilabschnitten verwendet wird;
  • Fig. 6 eine schematische Ansicht eines Profilabschnitts;
  • Fig. 7 eine Vorderansicht einer weiteren Ausführungsform;
  • Fig. 8 eine Draufsicht sufdie Anordnung der Fig. 7;
  • Fig. 9 eine Seitenansicht des an der Anordnung der Figur angebrachten Gehäuseteils.
  • Fig. 1 zeigt in Vorderansicht eine vollständig fertiggestellte Halterung für Sanitärgegenstände. Die Halterung enthält ein langgestrecktes senkrecht verlaufendes Profil 1, das beispielsweise in der Ecke zwischen zwei Wänden angebracht wird. An dem Profil ist eine Kopfbrause 2 im oberen Bereich angebracht, die über einen Brauseschlauch 3 mit einer Bedientafel 4 verbunden ist. Oberhalb der Bedientafel 4 ist eine Ablage 5 angebracht, die sich über mehr als die Breite des Profils 1 erstreckt. An der Bedientafel 4 sind Steuerungselemente 6 angeordnet, beispielsweise Umschalter zwischen verschiedenen Brausen, ein Griff für eine Temperatureinstellung und ein Griff für die Öffnungsstellung der Brausen. Unterhalb der Bedientafel 4 enthält das Profil mehrere Seitenbrausen 7, die mittig zwischen den beiden Seitenkanten 8 des Profils 1 angeordnet sind.
  • Wie man der Ansicht der Fig. 1 schon entnehmen kann, ist an der Vorderseite des Profils 1 im oberen Bereich ein Längsschlitz 9 vorhanden, der kurz oberhalb der Ablage 5 endet. In diesem Schlitz 9 ist die Halterung 10 für die Kopfbrause 2 angebracht. Sie kann innerhalb des Schlitzes auf und ab verschoben werden. Nähere Einzelheiten sind nicht dargestellt, das solche Festlegeeinrichtungen an sich bekannt sind.
  • Nun zu der Fig. 2. Fig. 2 zeigt das Profil 1 nach seiner Herstellung. Das Profil weist eine geschlossene Profiloberfläche auf, die im dargestellten Beispiel bogenförmig konvex ausgebildet ist. An die vordere Profiloberfläche 11 schließen sich zwei Anlageflächen 12 an, die zueinander unter einem rechten Winkel verlaufen, dessen Scheitel hinter dem Profil liegt. Die Anlageflächen 12 sind mit Abstand hinter der sichtbaren Profiloberfläche 11 durch eine ebene Begrenzungswand 13 miteinander verbunden. Dadurch entsteht ein Hohlprofil. In den beiden Anlageflächen 12 ist ein Längsschlitz 14 gebildet, der in eine Vertiefung 15 führt, die sich über die gesamte Länge des Profils erstreckt. Diese Vertiefung kann dazu dienen, während des Transports der Halterung eine Abdeckung aufzunehmen.
  • In dem Hohlraum des Hohlprofils ist unmittelbar an die sichtbare Vorderseite 11 anschließend ein Kanal 16 gebildet, der als vollständig geschlossenes Profil ausgebildet ist. Nur im Bereich der beiden Stirnseiten des Profils ist dieser Kanal 16 offen. Eine Begrenzungswand des Kanals 16, nämlich die vordere, wird von der sichtbaren Profiloberfläche 11 gebildet. Von dieser Vorderseite ausgehend vergrößert sich die Querabmessung des Kanals 16 in das Innere hinein. Dadurch entsteht eine Art Schwalbenschwanzform des geschlossenen Kanals 16.
  • Der Kanal 16 kann dadurch geöffnet werden, dass in die Vorderwand 11 des Profils 1 ein Schlitz 9 eingebracht wird, der sich entweder über die gesamte Länge des Profils oder nur über einen Teil der Länge erstreckt. Fig. 3 zeigt eine Ansicht, bei der der Kanal 16 durch einen solchen Schlitz 9 geöffnet ist. Der Schlitz 9 weist eine Breite auf, die dem Abstand der Seitenwände des Kanals unmittelbar hinter der vorderen Begrenzungswand 11 des Profils 1 entspricht. Dadurch ist der Schlitz 9 hinterschnitten. Es wäre auch denkbar, den Schlitz 9 weniger breit zu machen, so dass hier noch eine engere Ausbildung des Schlitzes 9 möglich ist. Dieser Schlitz kann, wie die Fig. 1 zeigt, nur über einen Teil der Länge des Profils ausgebildet sein. Er kann von einer Stirnseite des Profils ausgehen, oder aber auch im Bereich seiner beiden Enden geschlossen sein. Der Schlitz 9, siehe Fig. 1, kann zur Aufnahme mehrerer Sanitärgegenstände dienen, beispielsweise auch der Halterung eines Zahnputzglases, wobei Halterungen, die in den Schlitz 9 eingreifen, auch asymmetrisch sein können.
  • Fig. 4 zeigt eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung bei einer anderen Profilform. Auch hier ist das Profil 21 als Hohlprofil mit zwei Anlageflächen 12 und einer ebenen Begrenzungsfläche 13 ausgebildet. In der bogenförmigen Vorderseite 32 sind jetzt drei Schlitze 9 eingebracht, die jeweils in einen Kanal 26 führen. Selbstverständlich ist es auch hier möglich, dass die Schlitze 9 sich nur über einen Teil der Länge des Profils erstrecken. In den beiden äußeren Schlitzen 26 könnten beispielsweise Elemente angeordnet sein, an denen die Ablage 5 gehaltert wird. Der mittlere Schlitz 26 könnte für die Kopfbrause dienen. Auch hier sind die Schlitze 9 hinterschnitten, so dass Halterungen an den Rändern des Schlitzes festgelegt werden können.
  • Sowohl das Profil der Fig. 2 als auch das Profil der Fig. 4 ist symmetrisch zu einer Mittelebene ausgebildet.
  • Die Profile können in der Ecke eines Raumes angebracht werden, wobei die Flächen 12 dann zur Anlage an den Wänden des Raums dienen können. Es ist aber ebenfalls möglich, das Profil vor einer Wand anzubringen, also nicht in einer Ecke. Dann können die Schlitze 14 auch dazu dienen, Halterungselemente anzubringen, die an der Vorderseite des Profils vorhandene Gegenstände haltern.
  • Fig. 5 zeigt eine Ausführungsform, bei der die Installationseinheit ein Profil aufweist, das aus zwei Profilabschnitten 31, 32 zusammengesetzt ist. Im dargestellten Beispiel enthält der obere Profilabschnitt 31 eine schlitzartige Öffnung 33, die zur Unterseite 34 hin offen ist. Im Gegenzug entfällt der untere Profilabschnitts 32 einen Schlitz 35, der zur oberen Stirnseite 36 des Profilabschnitts 32 hin offen ist. Beide Profilabschnitte 31, 32 sind in gegenseitiger Verlängerung angeordnet und werden mit der Bedientafel 4 verbunden. In der Bedientafel können beispielsweise Anschlüsse vorhanden sein, die Leitungen aufnehmen, die zu einer Kopfbrause in der schlitzartigen Öffnung 33 führen. Die Leitung kann teilweise innerhalb des Kanals angebracht sein. Es ist auch denkbar, den Kanal selbst wasserführend auszubilden.
  • Fig. 6 zeigt stark vereinfacht ein Profil, bei dem die schlitzartige Öffnung 27 sich über die gesamte Länge des Profils erstreckt. Hier kann eine Begrenzung der in der Profiloberfläche mündenden Öffnung dadurch erreicht werden, dass von einer Stirnseite her ein Profilstab 28 in den Kanal hinter der Öffnung 27 eingeschoben wird. Dieser Profilstab kann einen Querschnitt aufweisen, der dem Innenquerschnitt des Kanals entspricht, wobei ein leistenartiger Vorsprung 29 an der Vorderseite des Profilstab 28 die schlitzartige Öffnung 27 abdecken kann. Die Oberfläche des Vorsprungs 29 kann bündig mit mit der Profiloberfläche des Profils verlaufen.
  • Die Ausführungsformen, die in den Fig. 7 bis 9 dargestellt ist, zeigt eine weitere Möglichkeit, wie die Installationseinheit nach der Erfindung aufgebaut und verwendet werden kann. Statt einer relativ einfachen und kleinen Bedieneinheit 4, siehe Fig. 5, wird hier ein Gehäuseteil 30 an dem Profil 31 angebracht, das seitlich weit über die Seitenkante des Profils 31 vorspringt. Das Gehäuseteil ist in seinem seitlichen Flügel so abgewinkelt, dass die Rückseite 41 in einer Ebene mit der Anlagefläche 12 liegt. Wird das Profil 31 in einer Raumecke angebracht, so kann die Rückseite 41 des seitlichen Flügels des Gehäuseteils 30 an der Wand anliegen und dort auch befestigt werden.
  • Das Gehäuseteil 30 dient beispielsweise an seiner Vorderseite zur Aufnahme einer Ablageplatte 42, gegebenenfalls auch zur Aufnahme von Seitenbrausen 43 oder auch zur Aufnahme von Bedienelementen für Seitenbrausen. Die Befestigung des Gehäuseteils 30 an dem Profil kann beispielsweise dadurch geschehen, dass an der der Vorderseite des Profils 31 zugewandten Rückseite des Gehäuseteils 30 eine Halterung vorgesehen ist, die in den in Fig. 8 und 7 nicht dargestellten Schlitz eingreift. Es wäre ebenfalls denkbar, dass dieses Gehäuseteil 30, das ja eine relativ große Größe aufweist, in den Schlitzen 14 der Anlageflächen 12 geführt wäre.
  • Es ist möglich und liegt im Rahmen der Erfindung, ein Gehäuseteil ähnlich wie das Gehäuseteil 30 so auszubilden, dass es im Bereich seiner beiden Enden zur Verbindung mit einem Profil 31 ausgebildet ist. Dann könnte in einer Raumecke oder in einer Kabinenecke mit Hilfe zweier Profile 31 eine Installationseinheit gebildet werden, die zwei parallele Profile aufweist.
  • Das Gehäuseteil 30 der Ausführungsform nach Fig. 7 bis 9 ist so ausgebildet, dass es auch in umgekehrter Orientierung angebracht werden kann, so dass der Flügel nicht nach links in Fig. 7, sondern nach rechts in Fig. 7 gerichtet ist. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass der Anschluss für den Schlauch sowohl oben als auch unten angebracht werden kann.
  • Es ist ebenfalls möglich und liegt im Rahmen der Erfindung, ein Gehäuseteil 30 so auszubilden, dass es zwei seitliche Flügel aufweist, die dann also sowohl nach links in Fig. 7 als auch nach rechts in Fig. 7 reichen.

Claims (32)

1. Installationseinheit für sanitäre Einrichtungen, mit
1. 1.1 mindestens einem Profil (1, 21) zur Halterung und Anbringung mindestens eines Sanitärgegenstands, das
2. 1.1.1 eine eine Vorderseite bildende Profiloberfläche (11, 22) aufweist,
3. 1.2 mindestens einem in dem Profil (1, 21) ausgebildeten Kanal (16, 26), der
4. 1.2.1 über die gesamte Länge des Profils (1, 21) durchgeht, und
5. 1.2.2 dessen Querschnitt an die Profiloberfläche (11, 22) angrenzt, sowie mit
6. 1.3 einem Längsschlitz, der
7. 1.2.1 den Kanal (16, 26) zur Profiloberfläche (11, 22) öffnet, wobei
8. 1.4 die Öffnung sich in fertigem Zustand der Installationseinheit nur über einen Teil der Länge der Einheit erstreckt.
2. Installationseinheit nach Anspruch 1, bei der sich die Öffnung im fertigen Zustand der Installationseinheit nur über einen Teil der Länge des Profils (1, 21) erstreckt.
3. Installationseinheit nach Anspruch 1 oder 2, bei der das Profil (1, 21) aus mindestens zwei in gegenseitiger Verlängerung angeordneten Profilabschnitten (31, 32) aufgebaut ist.
4. Installationseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Schlitz nach Herstellung des Profils (1, 21) über die gesamte Länge des Profils durchgeht und anschließend durch mindestens eine Abdeckung über einen Teil seiner Länge geschlossen wird.
5. Installationseinheit nach Anspruch 4, bei der die Abdeckung von der Außenseite des Profils (1, 21) angebracht ist.
6. Installationseinheit nach Anspruch 4, bei der die Abdeckung von einem Profilstab (28) in dem Kanal (16, 26) gebildet ist.
7. Installationseinheit nach Anspruch 6, bei der der Profilstab (28) den Querschnitt des Kanals (16, 26) ausfüllt.
8. Installationseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der der Kanal (16, 26) nach Herstellung des Profils (1, 21) über die gesamte Länge des Profils (1, 21) einen geschlossenen Umfang aufweist und die Öffnung gegebenenfalls nachträglich hergestellt ist.
9. Installationseinheit nach Anspruch 1, bei der der Querschnitt des Kanals (16, 26) derart ausgebildet ist, dass sich seine Querabmessung hinter der von der Profiloberfläche (11, 22) gebildeten Begrenzungswand zunächst vergrößert.
10. Installationseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der das Profil (1, 21) einschließlich des Kanals (16, 26) symmetrisch ausgebildet ist.
11. Installationseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem zur Aufnahme eines Sanitärgegenstands der Kanal (16, 26) über eine bestimmte Länge durch einen Schlitz (9) in der Profiloberfläche (11, 22) geöffnet ist.
12. Installationseinheit nach Anspruch 11, bei der der Schlitz (9) hinterschnitten ist.
13. Installationseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Sanitärgegenstand in dem Kanal (16, 26) über die Länge des Öffnungsschlitzes (9) verschiebbar gehaltert ist.
14. Installationseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Kanal (16, 26) an mehreren Stellen durch je einen Schlitz (9) geöffnet ist.
15. Installationseinheit nach einem der vorhergenden Ansprüche, bei der mindestens ein Schlitz (9) von der Stirnkante des Profils (1, 21) ausgeht.
16. Installationseinheit nach einem der vorhergenden Ansprüche, bei der mindestens ein Schlitz (9) eine verbreiterte Einführungsstelle aufweist, die nach Einsetzen des Sanitärgegenstands vorzugsweise abdeckbar ist.
17. Installationseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der ein Sanitärgegenstand in mehr als einem Kanal (16, 26) gehaltert und/oder geführt ist.
18. Installationseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der bei mehreren Schlitzen (9) diese unterschiedliche Breite aufweisen.
19. Installationseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der bei mehreren Kanälen (16, 26) diese gleiche oder unterschiedliche Profile aufweisen.
20. Installationseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Kanäle (16, 26) und/oder Schlitze (9) unterschiedliche Winkel gegenüber einer Begrenzungsfläche (12) des Profils (1, 21) aufweisen.
21. Installationseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der das Profil (1, 21) mindestens eine Anlagefläche (12) zu seiner Anlage an einer Wand aufweist.
22. Installationseinheit nach Anspruch 21, bei der in mindestens einer Anlagefläche (12) in Längsrichtung durchgehenden Schlitze ausgebildet sind.
23. Installationseinheit nach Anspruch 22, bei der in den Schlitzen der Anlagefläche (12) Dichtungsmittel angeordnet sind.
24. Installationseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der das Profil (1, 21) ein Hohlprofil ist und der Kanal (16, 26) im Inneren des Hohlprofils angeordnet ist.
25. Installationseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der ein Sanitärgegenstand eine Brause ist.
26. Installationseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Kanal (16, 26) wasserführend ausgebildet ist.
27. Installationseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der Öffnungen zum Anschluss von Brausen vorhanden sind.
28. Installationseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Kanal (16, 26) zur Aufnahme eines Schlauchs, einer Leitung oder dergleichen ausgebildet ist.
29. Installationseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der mindestens ein Sanitärgegenstand ein Spender für Lotionen oder dergleichen ist.
30. Installationseinheit nach Anspruch 30, bei der das auszugebende Mittel mittels einer Leitung durch den Kanal zugeführt wird.
31. Installationseinheit nach Anspruch 30, bei der der Kanal mindestens teilweise den Vorratsbehälter für das abzugebende Mittel ist und der Spender in einer mit dem Kanal in Verbindung stehenden Öffnung angeordnet ist.
32. Installationseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der mindestens ein zu halternder Gegenstand eine Leuchte ist.
DE10148900A 2001-09-21 2001-09-21 Installationseinheit für sanitäre Einrichtung Withdrawn DE10148900A1 (de)

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