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Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein ein Verfahren
zum Übertragen von Gebührenbestimmungssignalen über einen
Datenübertragungspfad, und betrifft insbesondere ein
Verfahren zum Übertragen von Gebührenbestimmungssignalen, bei dem
elektrische Resonanzeffekte zur Anpassung eines
Spannungspegels eingesetzt werden.
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Zur Übertragung von Daten über herkömmliche Telefonleitungen,
beispielsweise über herkömmliche Kupfer-Doppeladern, werden
Verfahren, welche mit DSL (Digital Subscriber Line = digitale
Teilnehmerleitung)-Verfahren bezeichnet werden, in
vielfältiger Weise eingesetzt.
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Insbesondere verbreitet ist ein asymmetrisches DSL-Verfahren
(ADSL = Asymmetric Digital Subscriber Line, asymmetrische
digitale Teilnehmerleitung), wobei vermittlungsseitige und
teilnehmerseitige Anpassfiltereinheiten, auch als
Splitterfilter bezeichnet, eingesetzt werden, um herkömmliche
Telefonie (POT = Plain Old Telephonie) und ADSL-Anwendungen zur
Datenübertragung zu trennen.
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Bei dem asymmetrischen DSL-Verfahren werden Daten
asymmetrisch, d. h. je nach Richtung unterschiedlich schnell
übertragen. Typischerweise erfolgt eine Übertragung von einer
Vermittlungsstelle zu einer Teilnehmerstelle mit einer
Datenübertragungsrate von 8 MBit/s, während eine
Datenübertragungsrate von einer Teilnehmerseite zu einer
Vermittlungsseite (upstream = stromaufwärts) maximal 1 MBit/s beträgt.
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Es sei darauf hingewiesen, dass eine
Datenübertragungsgeschwindigkeit stromabwärts wie stromaufwärts von einer
Leitungslänge abhängig ist. Ein wesentlicher Vorteil einer
Verwendung von ADSL-Verfahren besteht darin, dass vorhandene
Kabelnetze, beispielsweise Kupfer-Doppeldrahtleitungen,
herkömmliche Telefonleitungen etc., weiterhin zur
Datenübertragung benutzt werden können.
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Zur Vergebührung bzw. zur Abrechnung von Telefonaten bei
einer Benutzung von Datenübertragungsleitungen werden
sogenannte Gebührenbestimmungssignale bei bestimmten Frequenzen,
typischerweise bei Frequenzen von 16 kHz bzw. 12 kHz von der
Vermittlungsstelle zur Teilnehmerstelle übertragen.
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Hierbei sind im Rahmen zulässiger Toleranzen Spannungspegel
für die Gebührenbestimmungssignale vorgegeben, welche
länderspezifisch variieren können. Hierbei ist zu beachten, dass
die geforderten Spannungspegel der Gebührenbestimmungssignale
(auch als Teletax-Signale bezeichnet) unabhängig von einer
jeweiligen Leitungsimpedanz einer
Datenübertragungspfadeinheit (Telefonleitung) ausgelegt werden müssen.
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Bei ADSL-Verfahren über herkömmliche Telefonleitungen ist ein
Spannungsabfall an Längsimpedanzen, die sich beispielsweise
aus einem Längswiderstandselement in Reihe zu einem
Längsblindelement zusammensetzen, in nachteiliger Weise nicht
vernachlässigbar.
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Weiterhin ist es nachteilig, dass durch einen
länderspezifisch geforderten hohen Leitungsspannungspegel, der im
Bereich von 5 Volt an einer Leitungsimpedanz liegen kann,
erhebliche Einschränkungen bezüglich einer Auslegung von
Anpassfiltereinheiten (sogenannte Splitterfilter).
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Bei einer hohen Induktivität, die als Längsblindelement in
die Anpassfiltereinheit eingebracht ist, kann in nachteiliger
Weise der geforderte Leitungsspannungspegel über der
Leitungsimpedanz aufgrund einer Aussteuergrenze einer
Teilnehmerleitungsschnittstellenschaltung (SLIC = Subscriber Line
Interface Circuit) nicht bereitgestellt werden. Dieses
Problem verschärft sich bei einem niederohmigen
Leitungsabschluss, beispielsweise 220 Ohm. Hohe Induktivitäten als
Längsblindelemente, d. h. "große" Anpassfiltereinheiten bzw.
Splitterfilter sind aber aus unterschiedlichen Gründen
zweckmäßig bzw. erforderlich, wobei im Folgenden die wesentlichen
Gründe genannt seien:
- a) Minimierung von Impedanzänderungen bei Umschaltungen von
Betriebsmoden;
- b) Verlustleistungsreduktion der
Teilnehmerleitungsschnittstellenschaltungen; und
- c) Verringerung eines Rauschanteils im Übertragungspfad.
Es ist somit eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein
Verfahren zum Übertragen von Gebührenbestimmungssignalen
bereitzustellen, bei dem bei vorgegebenen
Anpassfiltereinheiten ein geforderter Leitungsspannungspegel aufrecht erhalten
wird.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das im
Patentanspruch 1 angegebene Verfahren sowie durch eine Vorrichtung
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 6 gelöst.
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Weitere Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
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Ein wesentlicher Gedanke der Erfindung besteht darin,
elektrische Resonanzeffekte auszunutzen, welche zwischen einer
Datenübertragungspfadeinheit und der mindestens einen
Anpassfiltereinheit auftreten. Erfindungsgemäß wird eine aus der
mindestens einen Anpassfiltereinheit (auch als
"Splitterfilter" bezeichnet)und einer Datenübertragungspfadeinheit
(insbesondere "ADSL-Datenpfad") ausgebildete externe Beschaltung
so ausgelegt, dass ein Resonanzkreis für eine spezifische
Frequenz, insbesondere für die Frequenz, bei welcher
Gebührenbestimmungssignale zu übertragen sind (16 kHz bzw. 12 kHz)
ausgebildet wird.
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Hiermit kann in vorteilhafter Weise auch bei einer kleinen
Aussteuerung einer Teilnehmerleitungsschnittstellenschaltung
eine ausreichende Spannungsüberhöhung bzw. eine ausreichende
Erhöhung eines Leitungsspannungspegels erreicht werden.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zum Übertragen von
Gebührenbestimmungssignalen, bei dem ein elektrischer Resonanzeffekt
bereitgestellt wird, weist im Wesentlichen die folgenden
Schritte auf:
- a) Ausgeben eines Ausgangsstroms aus einer
Leitungsstromtreibereinrichtung;
- b) Durchleiten des Ausgangsstroms durch einen
Datenpfadfilterblock, welcher eine Datenübertragungspfadeinheit und eine
Anpassfiltereinheit aufweist, zu einer Leitungsimpedanz, an
welcher in vorteilhafter Weise ein ausreichender
Leitungsspannungspegel bereitgestellt wird; und
- c) Einstellen der Anpassfiltereinheit und/oder der
Datenübertragungspfadeinheit derart, dass ein elektrischer
Resonanzeffekt auftritt, welcher in vorteilhafter Weise dazu führt,
dass eine Spannungsanpassung bzw. eine Spannungserhöhung
eines Leitungsspannungspegels bereitgestellt wird.
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In den Unteransprüchen finden sich vorteilhafte
Weiterbildungen und Verbesserungen des jeweiligen Gegenstandes der
Erfindung.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden
Erfindung wird eine Beschaltung der
Leitungsstromtreibereinrichtung derart ausgelegt, dass durch Schaltungskomponenten der
Datenpfadeinheit und der Anpassfiltereinheit ein
Serienresonanzkreis ausgebildet wird. Ein elektrischer Resonanzeffekt
tritt hierbei vorzugsweise bei Frequenzen auf, bei welchen
Gebührenbestimmungssignale übertragen werden.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der
vorliegenden Erfindung wird eine Beschaltung der
Leitungsstromtreibereinrichtung derart ausgelegt, dass durch
Schaltungskomponenten der Datenpfadeinheit und der Anpassfiltereinheit ein
Parallelresonanzkreis ausgebildet wird.
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In vorteilhafter Weise tritt ein elektrischer Resonanzeffekt
vorzugsweise bei Frequenzen auf, bei welchen
Gebührenbestimmungssignale übertragen werden.
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Gemäß noch einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der
vorliegenden Erfindung wird durch den Resonanzeffekt eine
Spannungsüberhöhung an einer Leitungsimpedanz bereitgestellt.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Übertragung von
Gebührenbestimmungssignalen weist weiterhin auf:
- a) eine Leitungsstromtreibereinrichtung zur Ausgabe eines
Leitungsstroms; und
- b) einen Datenpfadfilterblock, durch welchen der
Ausgangsstrom zu einer Leitungsimpedanz durchgeleitet wird, und der
eine Datenübertragungspfadeinheit und eine
Anpassfiltereinheit aufweist.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert.
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In den Zeichnungen zeigen:
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Fig. 1 ein Blockdiagramm eines bevorzugten
Ausführungsbeispiels einer Schaltungsanordnung zur Übertragung
von Gebührenbestimmungssignalen; und
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Fig. 2 eine Anordnung von Schaltungskomponenten des in
Fig. 1 gezeigten Datenpfadfilterblocks in größerem
Detail.
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In den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder
funktionsgleiche Komponenten oder Schritte.
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In der in Fig. 1 gezeigten Schaltungsanordnung ist ein
Datenpfadfilterblock 201 schematisch gezeigt, welcher mit einem
Treiberausgangsspannungspegel 108, der zwischen einem Ausgang
einer Leitungsstromtreibereinrichtung 202 und einem
Masseanschluss 133 anliegt, beaufschlagt wird.
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Am Ausgang des Datenpfadfilterblocks 201 liegt eine die
Leitung repräsentierende Leitungsimpedanz 102, über welcher ein
Leitungsspannungspegel zwischen einem Ausgangsanschluss des
Datenpfadfilterblocks 201 und einem Masseanschluss 133
bereitgestellt ist. Ein Gesamtspannungsabfall zwischen einem
Eingangsanschluss des Datenpfadfilterblocks 201 und einem
Ausgangsanschluss des Datenpfadfilterblocks 201, bezeichnet
mit Bezugszeichen 136 in Fig. 1, trägt zu einer Verringerung
des Treiberausgangsspannungspegels 108 bei, so dass ein
niedrigerer Leitungsspannungspegel 101 erhalten wird.
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Erfindungsgemäß wird nun ein Resonanzeffekt innerhalb des
Datenpfadfilterblocks 201 ausgenutzt, um eine
Spannungsüberhöhung am Ausgang des Datenpfadfilterblocks 201
bereitzustellen. Insbesondere wird ein Serienresonanzkreis, der aus
Schaltungskomponenten der Datenübertragungspfadeinheit 122
und der Anpassfiltereinheit 123 ausgebildet ist,
bereitgestellt. Ein durch die Leitungsimpedanz 102 fließender
Leitungslängsstrom 135 entspricht einem Ausgangsstrom 100 der
Leitungsstromtreibereinrichtung 202.
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Nachfolgend sei die Leitungsstromtreibereinrichtung 202 näher
erläutert. Wesentlicher Bestandteil der
Leitungsstromtreibereinrichtung ist eine Verstärkereinheit 104, welche
beispielsweise als ein Operationsverstärker ausgebildet sein kann. Am
Ausgang der Verstärkereinheit 104 ist eine
Stromerfassungseinheit 103 angeordnet, welche eine Stromsignal 204 liefert,
das dem Ausgangsstrom 100 entspricht, so dass eine präzise
Erfassung des Ausgangsstroms 100 bereitgestellt wird.
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Die Stromerfassungseinheit 103 kann beispielsweise als ein
Hall-Sensor ausgebildet sein. Weiterhin kann die
Stromerfassungseinheit 103 durch ein Shunt-Widerstandselement
bereitgestellt sein, wobei ein Abgriff an den Anschlüssen des Shunt-
Widerstandselements einen dem Ausgangsstrom proportionalen
Spannungsabfall bereitstellt, welcher als ein Stromsignal 204
genutzt werden kann. Das Stromsignal 204 wird einem
Ausgangsanschluss der Leitungsstromtreibereinrichtung 202 zugeführt,
wodurch das Stromsignal 204 einem Eingangsanschluss der
Filtereinrichtung 109 zuführbar wird.
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Wie in dem Blockbild der Schaltungsanordnung zur Übertragung
von Gebührenbestimmungssignalen dargestellt ist, kann die
Verstärkereinheit 104 einen aus einem
Rückkopplungswiderstandselement 105 und einem Rückkopplungsblindelement 106
bestehenden Rückkopplungszweig aufweisen. Es sei darauf
hingewiesen, dass mindestens ein Rückkopplungswiderstandselement
105 und mindestens ein Rückkopplungsblindelement 106 der
Verstärkereinheit 104 der Leitungsstromtreibereinrichtung 202
als synthetisierte Rückkopplungsimpedanz auslegbar ist.
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Weiterhin können das Rückkopplungswiderstandselement 105 und
das Rückkopplungsblindelement 106 in dem Rückkopplungszweig
der Verstärkereinheit 104 sowohl als passive Elemente (wie
beispielsweise Widerstandselemente R, induktive Blindelemente
L und kapazitive Blindelemente C) als auch als aktive
Elemente ausgelegt sein.
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Unter Bezugnahme auf Fig. 2 werden im Folgenden die
Schaltungskomponenten der Datenübertragungspfadeinheit 122 und der
Anpassfiltereinheit 123 näher erläutert. In dem gezeigten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung besteht die
Anpassfiltereinheit 123 aus einer Längsimpedanz, die durch
ein Längswiderstandselement 124 und ein Längsblindelement
125, in dem gezeigten Fall eine Längsblindinduktivität
ausgebildet ist, wohingegen eine Querimpedanz aus einem
Querwiderstandselement 126 und einem Querblindelement 127, in diesem
Fall eine Querkapazität, ausgebildet ist.
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Die Längsimpedanz ist zwischen einem Eingangsanschluss und
einem Ausgangsanschluss der Anpassfiltereinheit 123
angeordnet, während der Querwiderstand zwischen dem
Eingangsanschluss und einem Masseanschluss 133 angeordnet ist. Die in
der Anpassfiltereinheit 123 auftretenden Ströme, d. h. ein
Filterlängsstrom 131 und ein Filterquerstrom 132, bilden in
ihrer Summe den Ausgangsstrom 100 der
Leitungsstromtreibereinrichtung 202, während die Größen des Filterlängsstroms 131
und des Filterquerstroms 132 von den in der
Anpassfiltereinheit 123 vorhandenen Schaltelementen 124, 125, 126 und 127
abhängen. Der Ausgangsanschluss der Anpassfiltereinheit 123
ist mit einem Eingangsanschluss der
Datenübertragungspfadeinheit 122 verbunden.
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In der Datenpfadübertragungseinheit tritt wiederum ein
Querstrom, bezeichnet als ein Leitungsquerstrom 134 auf, so dass
sich der durch die Anpassfiltereinheit 123 fließende
Filterlängsstrom 131 in den oben genannten Leitungslängsstrom 135
derart modifiziert, dass der Filterlängsstrom 131 die Summe
des Leitungsquerstroms 134 und des Leitungslängsstroms 135
bildet.
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Der Leitungslängsstrom 135 fließt durch die bereits unter
Bezugnahme auf Fig. 1 beschriebene Leitungsimpedanz 102,
wodurch ein Spannungsabfall an der Leitungsimpedanz auftritt,
d. h. ein Leitungsspannungspegel 101 hervorgerufen wird,
welcher zwischen einem Ausgangsanschluss der
Datenübertragungspfadeinheit 122 und dem Masseanschluss 133 abgreifbar ist.
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Wie in Fig. 2 verdeutlicht und obenstehend beschrieben,
verringert sich der von der Leitungsstromtreibereinrichtung
202 bereitgestellte Treiberausgangsspannungspegel 108 um den
Gesamtspannungsabfall 136, welcher über der Serienschaltung
aus der Datenübertragungspfadeinheit 122 und der
Anpassfiltereinheit 123 abfällt.
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Der Leitungsquerstrom 134 fließt von dem Eingangsanschluss
der Datenübertragungspfadeinheit 122 über eine
Datenübertragungspfadkapazität 128 sowie über eine Parallelschaltung aus
einer Datenübertragungspfadinduktivität 129 und einem
Datenübertragungspfadwiderstand 130 zu dem Masseanschluss 133.
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Erfindungsgemäß werden die Schaltungskomponenten der
Datenübertragungspfadeinheit 122 und der Anpassfiltereinheit 123
derart ausgelegt, dass ein elektrischer Resonanzeffekt
zwischen den Schaltungskomponenten der
Datenübertragungspfadeinheit 122, d. h. dem Längswiderstandselement 124, dem
Längsblindelement 125, dem Querwiderstandselement 126 und dem
Querblindelement 127 einerseits und der
Datenübertragungspfadkapazität 128, der Datenübertragungspfadinduktivität 129
und dem Datenübertragungspfadwiderstand 130 auftritt.
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In dem gezeigten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung wird durch die o. a. Schaltungskomponenten ein
Serienresonanzkreis ausgebildet. Das Längsblindelement 125 der
Anpassfiltereinheit 123, das als eine Induktivität ausgebildet
ist, kann hierbei durch die erfindungsgemäße Vorrichtung als
eine hohe Induktivität ausgelegt werden, was vorteilhaft ist,
wenn eine Minimierung von Impedanzänderungen bei Mode-
Umschaltungen bereitgestellt werden soll, Verlustleistungen
von Teilnehmerleitungsschnittstellenschaltungen begrenzt
werden müssen und ein Rauschanteil in einem
Datenübertragungspfad verringert werden muss.
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Durch die vorliegende Erfindung wird der Nachteil eines
großen Spannungsabfalls über dem Längsblindelement 125 dadurch
vermieden, dass eine Spannungsüberhöhung durch einen
elektrischen Resonanzeffekt bereitgestellt wird.
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Im Folgenden werden die in der Fig. 1 veranschaulichten
Schaltungsblöcke 109 und 115, d. h. die Filtereinrichtung 109
und die Regelungseinrichtung 115 detaillierter beschrieben
werden.
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Die Regelungseinrichtung 115 arbeitet als eine digitale
Regelungseinrichtung, während alle übrigen Schaltungskomponenten
einschließlich Filtereinheiten 110, 112 im analogen Bereich
arbeiten. Es ist klar erkennbar, dass somit eine Analog-
Digital-Konvertierung von Signalen, die von der
Filtereinrichtung 109 zu der Regelungseinrichtung 115 geführt werden,
in einem Analog-Digital-Konverter 111 erforderlich ist.
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Umgekehrt ist es erforderlich, Signale, die von der
Regelungseinrichtung 115 zu der Filtereinrichtung 109 geführt
werden, in einem Digital-Analog-Konverter 113 vom digitalen
Bereich in den analogen Bereich zu konvertieren.
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Das Stromsignal 204 wird über den Eingangsanschluss der
Filtereinrichtung 109 einer Vorfilterungseinheit 110 zugeführt,
welche als ein Anti-Aliasing-Filter dient, wobei das
Ausgangssignal der Vorfiltereinheit 110 dem Analog-Digital-
Konverter 111 zugeführt wird. Das digitalisierte
Ausgangssignal des Analog-Digital-Konverters 111 wird einer digitalen
Filtereinheit 114 und einer Bestimmungseinheit 116 zugeführt.
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Da Gebührenbestimmungssignale in herkömmlicher Weise eine
feste, vorgebbare Frequenz, beispielsweise 16 kHz oder 12 kHz,
aufweisen, und zudem sinusförmig sind, kann die
Übertragungsfunktion der digitalen Filtereinheit 114 durch eine
einzige komplexe Zahl dargestellt werden, welche in einer
Multiplikationseinheit 121 mit einem Ausgangssignal einer
Stelleinheit 120 multipliziert wird.
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In der Bestimmungseinheit 116 wird eine Bestimmung einer
Übertragungsfunktion des mindestens einen
Datenübertragungspfads für die mindestens eine Frequenz, bei welcher die
Gebührenbestimmungssignale von einer Vermittlungsstelle zu
einer Teilnehmerstelle zu übertragen sind, bestimmt.
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Das Ausgangssignal der Bestimmungseinheit 116 wird einer
Sollwertvergleichseinheit 118 zugeführt, in welcher ein
Sollwert 117 eingegeben werden kann, so dass als Ausgangssignal
der Sollwertvergleichseinheit 118 ein Steuersignal 119
bereitgestellt werden kann, welches einer zu regelnden
Differenz zwischen dem vorgebbaren Sollwert 117 und dem durch die
Bestimmungseinheit 116 ermittelten Ist-Signal entspricht.
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Das Steuersignal 119 wird der Stelleinheit 120 zugeführt,
wodurch nach einer Multiplikation mit dem Ausgangssignal der
digitalen Filtereinheit 114 ein Ausgangssignal der
Regelungseinrichtung 115 bereitgestellt wird. Das digitale
Ausgangssignal der Regelungseinrichtung 115 wird dem Digital-Analog-
Konverter 113 der Filtereinrichtung 109 zugeführt, um ein dem
digitalen Ausgangssignal der Regelungseinrichtung 115
proportionales analoges Signal zu erhalten, welches einer
Nachfiltereinheit 112 der Filtereinrichtung 109 zugeführt wird.
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Eine Filterung in der Nachfiltereinheit 112 der
Filterungseinrichtung 109 dient dazu, eine Nachfilterung von
überabgetasteten Komponenten, welche außerhalb eines
Übertragungsbands eines Übertragungsfrequenzbereichs liegen,
herauszufiltern. Das gefilterte Signal wird von der Filtereinrichtung
109 als ein Treibereingangsspannungspegel 107, welcher
zwischen einem Ausgangsanschluss der Filtereinrichtung 109 und
dem Masseanschluss 133 abgreifbar ist, von der
Filtereinrichtung 109 ausgegeben und der Leitungsstromtreibereinrichtung
202 zugeführt.
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Da erfindungsgemäß der von der
Leitungsstromtreibereinrichtung 202 ausgegebene Treiberausgangsspannungspegel 108 nicht
mehr, wie in herkömmlichen Verfahren zum Übertragen von
Gebührenbestimmungssignalen, durch die in dem
Datenpfadfilterblock 201 hervorgerufene Spannungsteilung einfach reduziert
wird, sondern vielmehr eine Spannungsüberhöhung durch einen
elektrischen Resonanzeffekt zwischen der
Datenübertragungspfadeinheit 122 und der Anpassfiltereinheit 123
bereitgestellt wird, kann in vorteilhafter Weise eine hohe
Induktivität als das Längsblindelement 125 in der Anpassfiltereinheit
123 eingesetzt werden.
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Weiterhin kann ein elektrischer Resonanzeffekt zwischen der
Datenübertragungspfadeinheit 122 und der Anpassfiltereinheit
123 durch einen Parallelresonanzkreis bereitgestellt werden,
wodurch sich ebenfalls eine Spannungsüberhöhung bezüglich des
Treiberausgangsspannungspegels 108 ergibt.
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Weiterhin ist zu bemerken, dass die Frequenzen, bei welchen
ein elektrischer Resonanzeffekt in einem Serienresonanzkreis
bzw. einem Parallelresonanzkreis, welche jeweils durch
Schaltungskomponenten der Datenübertragungspfadeinheit 122 und der
Anpassfiltereinheit 123 ausgebildet werden, auftritt, in
einem Bereich liegen, in welchem typischerweise
Gebührenbestimmungssignale über herkömmliche Telefonleitungen
übertragden werden, d. h. die Frequenzen betragen zweckmäßigerweise 16 kHz
bzw. 12 kHz.
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Obwohl die vorliegende Erfindung vorstehend anhand
bevorzugter Ausführungsbeispiele beschrieben wurde, ist sie darauf
nicht beschränkt, sondern auf vielfältige Weise
modifizierbar.
Bezugszeichenliste
In den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder
funktionsgleiche Komponenten oder Schritte.100 Ausgangsstrom
101 Leitungsspannungspegel
102 Leitungsimpedanz
103 Stromerfassungseinheit
104 Verstärkereinheit
105 Rückkopplungswiderstandselement
106 Rückkopplungsblindelement
107 Treibereingangsspannungspegel
108 Treiberausgangsspannungspegel
109 Filtereinrichtung
110 Vorfiltereinheit
111 Analog-Digital-Konverter
112 Nachfiltereinheit
113 Digital-Analog-Konverter
114 Digitale Filtereinheit
115 Regelungseinrichtung
116 Bestimmungseinheit
117 Sollwert
118 Sollwertvergleichseinheit
119 Regelsignal
120 Stelleinheit
121 Multiplikationseinheit
122 Datenübertragungspfadeinheit
123 Anpassfiltereinheit
124 Längswiderstandselement
125 Längsblindelement
126 Querwiderstandselement
127 Querblindelement
128 Datenübertragungspfadkapazität
129 Datenübertragungspfadinduktivität
130 Datenübertragungspfadwiderstand
131 Filterlängsstrom
132 Filterquerstrom
133 Masseanschluss
134 Leitungsquerstrom
135 Leitungslängsstrom
136 Gesamtspannungsabfall
201 Datenpfadfilterblock
202 Leitungsstromtreibereinrichtung
204 Stromsignal