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DE10147692A1 - Stoßstellendämmung - Google Patents

Stoßstellendämmung

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Publication number
DE10147692A1
DE10147692A1 DE10147692A DE10147692A DE10147692A1 DE 10147692 A1 DE10147692 A1 DE 10147692A1 DE 10147692 A DE10147692 A DE 10147692A DE 10147692 A DE10147692 A DE 10147692A DE 10147692 A1 DE10147692 A1 DE 10147692A1
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DE
Germany
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profile
wall
base part
load
Prior art date
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DE10147692A
Other languages
English (en)
Inventor
Erwin Werk
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August Luecking & Co Kommanditgesellscha De GmbH
Leipfinger-Bader Kg De
Original Assignee
Huening Elementbau & Co KG GmbH
Huening Elementbau & Co K GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Huening Elementbau & Co KG GmbH, Huening Elementbau & Co K GmbH filed Critical Huening Elementbau & Co KG GmbH
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    • E04B1/62Insulation or other protection; Elements or use of specified material therefor
    • E04B1/74Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls
    • E04B1/82Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls specifically with respect to sound only
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Abstract

Bei einer Vorrichtung (1) zur Stoßstellendämmung, insbesondere Dämpfung von Schwingungsübertragung, zwischen aneinander stoßenden Bauteilen, wie Wandelementen (2, 5), Wänden, Böden, Decken, insbesondere einem tragenden Bauteil (2) und einem nichttragenden Bauteil (5), ist die Vorrichtung ein Profil (1), das ein Basisteil (11) zum Befestigen an einem ersten Bauteil (2) und zumindest ein Aufnahmeteil (12) zum Aufnehmen eines Teils eines zweiten Bauteils (5) aufweist.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Stoßstellendämmung, insbesondere Dämpfung von Schwingungsübertragung, zwischen aneinanderstoßenden Bauteilen, wie Wandelementen, Wänden, Böden, Decken, insbesondere einem tragenden Bauteil und einem nichttragenden Bauteil.
Durch eine flächen- und kostensparende Bauweise wurden in den letzten Jahren die Baustoffstärken im Wand- und Deckenbereich immer weiter verringert. Dies hat zur Folge, dass die für den Schallschutz erforderliche Masse der tragenden Wände nicht mehr ausreicht, um die von eingebundenen nichttragenden inneren Trennwänden übertragene Schallenergie zu kompensieren. Das nach der Norm DIN 4109 für den Schallschutz erforderliche mittlere Flächengewicht von 300 kg/m2 wird mit eingebundenen nichttragenden Innenwänden nicht mehr erreicht. Daher kann durch in Ansatz zu bringende Korrekturbeiwerte kein erhöhter Schallschutz erzielt werden.
An einen Stoß von nichttragenden Innenwänden zu den tragenden Wänden angebrachte Dämmmaterialien verhindern zwar eine gegenseitige Schwingungsanregung von tragenden Wänden und nichttragenden Trennwänden, sind aber durch die Bauausführung wegen systembedingter Putzbrücken zwischen den nichttragenden Innenwänden und den tragenden Wänden nachweislich im Wesentlichen wirkungslos. Das gilt auch für Korkstreifen mit insbesondere einer Dicke über 7 mm zum Ausgleich eventueller Unebenheiten an den Wänden und Böden und einer Breite, die gleich der Steinbreite ist. Es hat sich herausgestellt, dass entstehende Putzbrücken zu Übertragungen der Schallwellen am Wandende führen. Dieser technische Sachverhalt gilt analog für Decken- und Bodenanschlüsse.
Zur Zeit werden auf Baustellen nichttragende innere Trennwände durch Verzahnung durch Flachstahlankeranschlüsse oder durch Putzhalterung mit den tragenden Wänden verbunden. Das erreichbare Stoßstellendämmmaß beträgt mit diesen Systemen weniger als 15 dB. Es hat sich herausgestellt, dass für eine schalltechnische Entkopplung zumindest 25 dB erzielt werden sollten. Dies ist mit den Maßnahmen zur Stoßstellendämmung nach dem Stand der Technik jedoch nicht möglich.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Stoßstellendämmung, insbesondere Dämpfung von Schwingungsübertragung, zwischen aneinanderstoßenden Bauteilen, wie Wandelementen, Wänden, Böden, Decken, insbesondere einem tragenden Bauteil und einem nichttragenden Bauteil, dahingehend fortzubilden, dass eine schalltechnische Entkopplung der Bauteile erzielt wird.
Die Aufgabe wird durch eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass die Vorrichtung ein Profil ist, das ein Basisteil zum Befestigen an einem ersten Bauteil und zumindest ein Aufnahmeteil zum Aufnehmen eines Teils eines zweiten Bauteils aufweist. Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
Dadurch wird eine Vorrichtung zur Stoßstellendämmung geschaffen, die eine schalltechnische Entkopplung ermöglicht. Durch Einsetzen einer solchen Vorrichtung bzw. eines solchen Profils zwischen Bauteilen, wie Wandelementen bzw. Wänden und/oder zwischen Wandelementen bzw. Wänden und Decken und/oder Böden eines Gebäudes wird eine direkte stoffliche Verbindung zwischen diesen Teilen, also insbesondere tragenden und nichttragenden Bauteilen, im Wesentlichen vermieden. Vorteilhafterweise wird dabei zwischen den nichttragenden und den tragenden Bauteilen jede Berührung durch starre, insbesondere mineralische Baustoffe, wie Putz, Estrich oder dergleichen, vermieden. Eine Schallübertragung kann dadurch nicht mehr oder zumindest kaum noch bzw. sehr gedämpft erfolgen. Als störend empfundene Geräuschübertragung von einem Raum eines Gebäudes in einen anderen lassen sich hierdurch auf ein akzeptables Maß verringern. Die Vorrichtung ist dabei vorteilhaft durch ihre Geometrie und/oder Materialwahl so ausgebildet, dass eine Schwingungsübertragung über sie im Wesentlichen verhindert werden kann, insbesondere eine Übertragung der durch Schallwellen erzeugten Biege- und Längsschwingungen, da diese von der Vorrichtung aufgenommen bzw. absorbiert und im Wesentlichen nicht weitergegeben werden.
Mit der Vorrichtung ist es vorteilhaft möglich, Schwingungen des jeweils einen, also leichteren oder schwereren Wandelements bzw. der leichteren oder schwereren Wand in Wandlängs- und Wandquerrichtung mit einer Längenänderung des Wandelements bzw. der Wand von z. B. 5.10-6 m in beide Richtungen aufzunehmen. Das Stoßstellendämmmaß liegt bei Verwendung der Vorrichtung bzw. des Profils deutlich über 25 dB. Nichttragende Wände bzw. Wandelemente gelten damit als schalltechnisch entkoppelt und die Anforderungen eines erhöhten Schallschutzes können im Gesamtsystem des Gebäudes leichter erfüllt werden.
Der besondere Vorteil der Vorrichtung gegenüber den Maßnahmen zur Schalldämmung des Standes der Technik besteht auch darin, dass der Einbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Stoßstellendämmung im Wesentlichen keine zusätzlichen Werkzeuge oder Materialien wie Kleber oder ähnliches im Bereich des umfassten Wandelements bzw. der umfassten Wand erfordert. Das Profil kann in einem bestimmten Bereich mit einem verwendeten Mauermörtel bzw. Putz zum Verputzen der nichttragenden Wand bzw. des nichttragenden Wandelements befestigt werden und/oder Steine oder Elemente, werden in das Profil eingesetzt, insbesondere mit der in der Norm DIN 4103 geforderten Stabilität. Ein bedeutender Vorteil der Vorrichtung besteht außerdem darin, dass eine durch Verarbeitungsfehler in Form von Putzbrücken auftretende Schallübertragung im Wesentlichen ausgeschlossen werden kann. Die Vorrichtung dient zudem als Fixier- und Montagehilfe von nichttragenden Wänden bzw. Wandelementen, erleichtert die Arbeit des Handwerkers und erhöht damit die Qualität der Arbeit am Bau.
Vorzugsweise ist das Profil im Wesentlichen u-förmig. Hierdurch entsteht ein Basisteil im unteren u-Bereich und ein Aufnahmeteil in dessen umgreifenden Bereich. Die u-Form lässt sich problemlos an die Form und Stärke des zu umgreifenden Wandelements bzw. der zu umgreifenden Wand anpassen. Außerdem ist sie einfach herzustellen und bietet die Möglichkeit einer federnden und problemlosen Befestigung an der Wand bzw. dem Wandelement. Bevorzugt weist das Aufnahmeteil zumindest einen Schenkel zum Angreifen, insbesondere federnden Angreifen an dem zweiten Bauteil, insbesondere Wand oder Wandelement auf. Besonderes bevorzugt ist der zumindest eine Schenkel federnd so an dem Basisteil befestigt und/oder ist der zumindest eine Schenkel so geneigt, dass ein fester Halt an dem eingefügten Bauteil ermöglicht ist. Das Bauteil, insbesondere Wand oder Wandelement wird dadurch in dem Profil bzw. der Vorrichtung eingeklemmt, so dass kein weiteres Klebemittel oder dergleichen Einrichtung zum Verbinden mehr erforderlich ist. Eine feste stoffliche Verbindung zwischen dem oder den Schenkeln der Vorrichtung bzw. des Profils und dem Bauteil wird vorteilhaft vermieden, um die Übertragung von Schwingungen hierüber zu verhindern.
Damit die Profile leicht auf Elemente der Innenwände aufgesetzt werden können und nicht verrutschen oder damit Steine der Wände im Randbereich bereits beim Einsetzen gut von dem Profil gehalten werden, liegen die Schenkel bei auf das Wandelement bzw. den Stein oder Ziegel aufgesetztem Profil vorteilhaft unter Spannung daran an. Vorzugsweise weisen Schenkel und/oder Laschenelement an den Schenkeln eine Neigung zu der Innenseite der Vorrichtung und somit zu dem einzufügenden Bauteil, wie z. B. Wand oder Wandelement hin auf. Um eine besonders gute Klemmung zu erzielen, entspricht die lichte Weite zwischen zwei Schenkeln der Vorrichtung im Wesentlichen der Stärke des zwischen den Schenkeln einfügbaren oder eingefügten Bauteils. Insbesondere ist die lichte Weite so viel geringer als die Stärke des Bauteils, dass eine klemmende Befestigung an diesem entsteht.
Alternativ oder zusätzlich zu dem Neigen des oder der Schenkel können bevorzugt der oder die Schenkel mit einem oder mehreren Laschenelementen zum Anlagern an dem zweiten Bauteil, insbesondere einer nichttragenden Wand oder einem nichttragenden Wandelement versehen sein. Die Laschenelemente sind vorzugsweise federnd ausgebildet bzw. an den Schenkeln vorgesehen und greifen lediglich in einem schmalen, insbesondere linienförmigen Bereich an dem eingefügten oder einzufügenden zweiten Bauteil an. Hierdurch kann das Bauteil stützend gehalten werden unter Aufnahme von Schwingungen durch das Profil bzw. die Vorrichtung.
Das Profil, insbesondere das Basisteil, ist bevorzugt mit Einrichtungen zum Verbessern des Halts an dem ersten Bauteil, insbesondere einer tragenden Wand, Wandelement, Boden oder Decke und zum Einhalten eines Abstandes zwischen dem eingefügten zweiten Bauteil und der Oberfläche des Basisteils, insbesondere mit Profilierungen und/oder Auskragungen und/oder Einschnitten versehbar oder versehen. Hierdurch kann nicht nur der Halt an dem insbesondere tragenden Bauteil verbessert werden. Es wird auch ein Kontakt zwischen dem zweiten, insbesondere nichttragenden Bauteil und dem Basisteil vermieden, der ansonsten zu einem Kontakt und damit Schwingungsübertragungsmöglichkeit zwischen dem zweiten und dem ersten Bauteil führen kann. Vorzugsweise sind die Auskragungen und/oder Einschnitte auf Außenseite und/oder Innenseite des Profils vorgesehen. Die Auskragungen und/oder Einschnitte umfassen vorzugsweise Nuten, Stege und/oder zumindest eine teilweise Ausbauchung und/oder zumindest ein Federelement. Die Auskragungen und/oder Einschnitte sorgen dabei für eine leichtere Verarbeitung und die Schaffung eines Abstandes zwischen der Stirnfläche eines in die Vorrichtung bzw. das Profil eingefügten Bauteils und dem eigentlichen Basisteil bzw. dessen Boden.
Vorzugsweise ist das zumindest eine Federelement zum Anlagern des zweiten Bauteils im Wesentlichen zentral auf der Innenseite des Profils, insbesondere dem Basisteil anordbar oder angeordnet. Hierdurch kann das eingefügte Bauteil schalltechnisch von dem Basisteil entkoppelt werden. Außerdem kann ein Schwingen in unterschiedliche Richtungen von dem einen Federelement abgefangen werden, so dass lediglich ein solches Federelement angeordnet zu werden braucht. Das zumindest eine Federelement weist bevorzugt eine solche Federkraft auf, dass nach dem Einfügen des zweiten Bauteils, insbesondere Wand oder Wandelements zwischen diesem und der Oberfläche des Bauteils ein Spalt verbleibt. Dieser wird vorteilhaft auch beim Schwingen des Bauteils nicht ausgefüllt, um einen Kontakt zwischen dem Bauteil und dem Basisteil, das an dem zweiten Bauteil fest anliegt, zu vermeiden.
Vorzugsweise weist das Profil über seinen Querschnitt hinweg unterschiedliche Materialstärken auf, insbesondere ist es in kraftaufnehmenden Bereichen dünner ausgebildet. Besonders bevorzugt weist der zumindest eine Schenkel und/oder das Laschenelement einen anderen Materialquerschnitt auf als das Basisteil, insbesondere einen geringeren Materialquerschnitt. Ein solcher kraftaufnehmender Bereich ist also beispielsweise ein Laschenelement. Die Schenkel können aber auch dicker als das Basisteil ausgebildet sein, insbesondere mit einer Materialschwächung im Übergangsbereich zu dem Basisteil. Hierdurch kann die Federwirkung und somit die Klemmung an dem einzufügenden Wandelement verbessert werden.
Die Vorrichtung bzw. das Profil ist vorzugsweise so angeordnet oder beschaffen, dass nichttragende Bauteile und die tragenden Bauteile nicht durch aufgebrachte starre Baustoffe, wie Putz oder Estrich, miteinander in Verbindung stehen. Auf Wandelemente bzw. Wände und Decken bzw. Böden aufgebrachte starre Baumaterialien, wie z. B. Putz, erstrecken sich vorteilhaft lediglich so weit über die Oberfläche des Profils oder der Vorrichtung hinweg, dass das Profil in sich beweglich bleibt und keine Verbindung zwischen ihnen zustande kommt.
Darüber hinaus werden Schäden durch Schwinden und Kriechen sowie durch thermisch bedingte Längenänderungen des verwendeten Baustoffs bei Einsatz der erfindungsgemäßen Stoßstellendämmung vermieden. Solche Schäden können ansonsten als Abrisse im Anschlussbereich in Form durchgängiger offener Fugen oder als Stauchungen des Putzes auftreten, die wiederum negative Auswirkungen auf Körper- und Luftschallschutz haben.
Das Profil besteht bevorzugt aus einem formstabilen, zumindest teilweise elastischen Material, insbesondere einem dauerelastischen Material und/oder einem Material mit hoher innerer Dämpfung. Ein dauerelastisches Material ist ein Material, das elastisch ist und im Laufe der Zeit kaum versprödet. Ein Material mit hoher innerer Dämpfung kann vorteilhaft zumindest einen Teil der eingetragenen Schwingungen aufnehmen. Das Profil besteht vorzugsweise aus einem gefüllten Material und/oder einem Material mit Einlagerung zumindest eines mineralischen oder metallischen Stoffs und/oder einem Stoffverbund und/oder einem Material mit Verstärkungsschicht und/oder einem das Haften von Putz und/oder Farbe unterstützenden Material. Alternativ oder zusätzlich weist es vorzugsweise eine unterstützende Beschichtung auf. Das Profil besteht besonders bevorzugt aus einem Kunststoff, insbesondere extrudierbaren Kunststoff, einem Polymer oder Elastomer, insbesondere aus einem Polyolefin, PVC, etc. und/oder einem Metall. Alternativ oder zusätzlich kann das Material des Profils CaCO3 und/oder BaSO4 aufweisen. Besonders bevorzugt werden Kunststoffe, wie Polyolefine, insbesondere Polyethylen und Polypropylen, Polyamide sowie florierte Polymere, schlagfestes Polystyrol, PVC und dergleichen, verwendet. Das verwendete Material ist bevorzugt resistent gegen die beispielsweise beim Verputzen auftretenden höheren Temperaturen und pH-Werte, beispielsweise Temperaturen von etwa -20 bis +50°C und einen pH-Wert von 14 bzw. hält diese oder diesen vorzugsweise ohne wesentliche Strukturveränderungen stand. Das Material weist außerdem vorzugsweise eine gute Trennbarkeit, insbesondere Schneidbarkeit oder Sägbarkeit auf, um ein müheloses Trennen der Profile auf die gewünschte vorzugsweise den Stoßstellenlängen entsprechende Länge auf der Baustelle vor Ort zu ermöglichen.
Ein Extrudieren erweist sich gerade bei erfindungsgemäß verwendeten Profilen, insbesondere U-Profilen, als besonders vorteilhaft. Die für die Zwecke der Erfindung geeigneten Kunststoffe, Polymeren, Elastomeren etc. können auch mit natürlichen oder künstlichen organischen Materialien, wie z. B. Fasern, Kork etc. gefüllt sein oder mineralische Füllstoffe enthalten. Die Profile können außerdem eine insbesondere einseitige Verstärkung und/oder eine Einlage aus einem festeren Material, insbesondere einem Metall aufweisen. Vorteilhaft verbleibt eine ausreichende Dicke des elastischen Materials erhalten, um eine Schwingungsübertragung von der nichttragenden Wand auf die angrenzenden tragenden Bauteile zu verhindern. Bevorzugt weist das Profil eine für das umfasste zweite Bauteil haltgebende Längssteifigkeit auf. Das verwendete Material weist somit bevorzugt eine entsprechende Längssteifigkeit auf, um ein Umstürzen des in dem Profil bzw. der Vorrichtung lediglich durch Klemmung gehaltenen Bauteils vorteilhaft zu verhindern.
Die Schenkel der U-Profile sind bevorzugt so hoch ausgebildet, dass sie einen festen Halt an dem nichttragenden Bauteil, insbesondere Wandelement oder Wand ermöglichen. Vorzugsweise weisen die Schenkel der Vorrichtung eine solche Länge auf, dass sie einen festen Halt der Vorrichtung an dem Bauteil ermöglichen und/oder dass nach dem Verputzen der Bauteile eine federnde Beweglichkeit der Vorrichtung zum Ausgleichen von insbesondere schallbedingten Relativbewegungen der Bauteile erhalten bleibt. Insbesondere beträgt die Länge oder Höhe der Schenkel, d. h. die Profiltiefe, etwa 10 bis 50 mm, insbesondere 10 bis 20 mm.
Die Vorrichtung oder das Profil zur Stoßstellendämmung kann bevorzugt nicht nur zwischen zwei aneinanderstoßenden Wänden oder Wandelementen, also einem Wandelementstoß, verwendet werden, sondern bevorzugt auch zur schalltechnischen Entkopplung von nichttragenden Bauteile, wie Wänden bzw. Wandelementen zu tragenden Bauteilen wie Fußböden oder Decken. Hierfür eignet sich jedoch auch ein beliebiger, insbesondere weichfedernder Anschluss, der eine schalltechnische Entkopplung von Wand bzw. Wandelement und Boden bzw. Decke zulässt. Insbesondere im Bodenbereich kann der gewünschte Effekt bereits dadurch erreicht werden, dass ein Profil aus einem geeigneten Material in Form eines Bandes oder Streifens aufgelegt wird, das insbesondere deutlich breiter ist als die Dicke der Wand und bevorzugt so weit übersteht, dass ein dichter Abschluss zu senkrecht stehenden Streifen erreicht wird. Im Gegensatz zur bekannten Arbeitsweise reicht das Ausgleichsband also bevorzugt zumindest um die Dicke der Randstreifen über die Wand hinaus. Da die schalltechnische Entkopplung mit Streifen bevorzugt mit großer Sorgfalt beim Verlegen und Aufsetzen der Platten oder Steine und des weiteren Aufbaus des Fußbodens mit Trittschalldämmung, Estrich und Belag ausgeführt wird, wird bei Verwendung eines Profils für den Bodenbereich ein Profil bevorzugt, dessen lichte Weite zwischen den Schenkeln etwa der Dicke der Wand entspricht.
Die Wände bzw. Wandelemente können aus den verschiedensten Materialien bestehen, insbesondere aus Ziegeln, Kalksandstein, Beton, mineralischen Baustoffen, etc. Nichttragende Innenwände der Norm DIN 4103-1 weisen, insbesondere dann, wenn sie aus einem keramischen Wandbaustoff, speziell Ziegeln bestehen, Wandstärken von 40 bis 240 mm auf. Die lichte Weite zwischen den Schenkeln der Vorrichtung kann sich vorteilhaft daher ebenfalls in diesem Bereich befinden. Die Profile sind insbesondere in Kombination mit Wänden aus feinporigen Ziegeln, vorzugsweise solchen mit Hohlkammern, vorgesehen. Diese sind z. B. unter der Marke CARROBRIC® in den Stärken von 40 bis 100 mm im Handel. Nichttragende Innenwände können auch aus feinporösen Ziegeln (Unipor®Ziegeln) der üblichen Breiten von 100 bis 240 mm, insbesondere von 100 und 115 mm aufgebaut werden.
Im fertigen Wand- oder Deckenanschluss kann auch ein Luft- oder Ausgleichsspalt zwischen dem Boden des Profils und der angrenzenden Wand oder Decke frei bleiben, um gleitende Anschlüsse zu ermöglichen. Vorzugsweise wird eine Klebung vorgesehen, die ein Gleiten in einem vorbestimmbaren Bereich ermöglicht, um eine Beweglichkeit im Bereich der Stoßstelle zu ermöglichen und ein Reißen des Materials dort zu verhindern. Zum Befestigen oder Kleben können z. B. mineralische Kleber, Gips, Kleber auf Kalkzementbasis etc. verwendet werden.
Die Materialstärke der Vorrichtung bzw. des Profils, insbesondere U-Profils, d. h. die Stärke des Basisteils und des Aufnahmeteils, insbesondere der Schenkel, kann von den Abmessungen und Gewicht der Wände bzw. Wandelemente abhängig gemacht werden und beträgt insbesondere 1 bis 6 mm, vorzugsweise 1 bis 3 mm.
Die Länge des Profils entspricht vorzugsweise im Wesentlichen der Länge der Stoßstellen der Wände oder Wandelemente. Die Profile können als Stangenware oder Rolle gefertigt werden.
Das Entkopplungssystem wird vorzugsweise den jeweiligen Anforderungen angepasst. Veränderungen der geometrischen Abmessungen und der Materialeigenschaften sind möglich.
Die Erfindung betrifft auch die Verwendung von Profilen mit den zuvor genannten Merkmalen zur schalltechnischen Entkopplung von nichttragenden zu tragenden Bauteilen wie Wänden, Wandelementen, Fußböden oder Decken sowie die Verwendung einer Vorrichtung bzw. des Profils zum schalltechnischen Dämmen eines Bauteilstoßes, insbesondere Wandelementstoßes, Wandstoßes, Wand/Wandelement-Boden-Stoßes, Wand/Wand­ element-Decken-Stoßes, von zumindest zwei Bauteilen, wobei die Vorrichtung auf eines der Bauteile, insbesondere ein nichttragendes Bauteil, schmalseitig auffügbar und auf der Oberfläche des anderen, insbesondere tragenden Bauteils anlagerbar ist.
Bei einem mit dem Profil bzw. der Vorrichtung versehenen Bauteil liegen die Schenkel der Vorrichtung unter Spannung zumindest an seitlichen Außenflächen des Bauteils an und die Vorrichtung ist so an dem Bautei 1 befestigt, dass zwischen der Innenfläche des Basisteils der Vorrichtung und einer schmalseitigen Stirnfläche des Bauteils ein Abstand eingehalten ist. Die Wandstärke des Bauteils kann dabei beliebig gewählt werden.
Zur näheren Erläuterung der Erfindung werden im Folgenden Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Diese zeigen in:
Fig. 1 eine Schnittansicht eines Wandanschlusses bzw. einen Wandelementstoßes mit erfindungsgemäßer Vorrichtung in einer ersten Ausführungsform,
Fig. 2a bis 2e Seitenansichten verschiedener Varianten der erfindungsgemäßen Vorrichtung, und
Fig. 3 eine seitliche Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
In Fig. 1 ist ein Wandanschluss oder Wandelementstoß 10 eines nichttragenden Wandelements 5 und eines im Wesentlichen senkrecht dazu ausgerichteten tragenden Wandelements 2 dargestellt. An der Stoßstelle ist eine U-förmige Vorrichtung in Form eines Profils 1 zwischen dem tragenden Wandelement 2 und dem Ende des Wandelements 5 eingesetzt. Das Profil kann beispielsweise ein elastisches Kunststoffprofil mit einer lichten Weite 1, wie in Fig. 2c gezeigt, von z. B. 100 mm sein. Das Profil 1 weist ein Basisteil 11 und ein Aufnahmeteil 12 mit Schenkeln 13, 14 auf. Das Basisteil 11 des Profiles 1 dient der Aufnahme der Wandschwingungen in Wandlängsrichtung. Die seitlich angeordneten Schenkel 13, 14, die eine Höhe h von insbesondere 5,5 mm bis 20 mm aufweisen, nehmen zum Einen die durch die Schwingungen des nichttragenden inneren Wandelements 5 bei starren Anschlüssen verursachten Drehmomente an der Stoßstelle auf und verhindern so an der Stoßstelle eine Anregung des tragenden Wandelements 2. Zum Anderen verhindern sie den direkten Kontakt zwischen einem Putz 3 des tragenden Wandelements 2 und einem Putz 4 des nichttragenden Wandelements 5, der ansonsten durch Brückenbildung zur Schallübertragung führen könnte. Ein luftgefüllter Freiraum 6 zwischen dem Basisteil 11 des Profils 1 und dem Ende 25 des Wandelements 5 verstärkt den Effekt der Stoßstellendämmung zusätzlich. Der Freiraum 6 kann beispielsweise 1,7 mm stark sein.
Einige mögliche Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Profils 1 sind in den Fig. 2a bis 2e sowie in Fig. 3 dargestellt. Den einfachsten Fall eines U-Profils zeigt Fig. 2a. Hier stehen die beiden Schenkel 13, 14 im Wesentlichen senkrecht zum Basisteil 11 des Profils 1. Der Halt an dem Wandelement 5 wird durch Vorsehen einer Vorspannung der Schenkel vorgesehen, wobei die lichte Weite 1 insbesondere geringer ist als die Stärke des Wandelements, um dieses einklemmen zu können.
In der Ausführungsform gemäß Fig. 2b sind die beiden Schenkel 13, 14 leicht nach innen zu dem Wandelement hin geneigt, wodurch nach Aufbringen des Profils 1 auf das Wandelement 5 eine Spannung zwischen den Schenkeln 13, 14 und dem entsprechenden Teil des Wandelements 5 vorliegt. Dadurch kann ein besserer Halt des Profils an dem Wandelement 5 erzeugt werden.
Fig. 2c zeigt das in Fig. 1 dargestellte Profil, welches nach der Montage noch einen luftgefüllten Freiraum 6 zwischen dem Wandelement 5 und dem Basisteil 11 belässt. Die Schenkel 13, 14 weisen jeweils eine größere Materialstärke auf als das Basisteil 11. Im Übergangsbereich 15 zwischen den Schenkeln 13, 14 und dem Basisteil 11 sind auf der Innenseite 16 des Profils 1 Ausnehmungen 17 vorgesehen. Diese dienen einer besseren Federwirkung der Schenkel, da um diesen Bereich insbesondere Biegeschwingungen ausgeglichen werden können. Die größere Materialstärke der Schenkel im Vergleich zu dem Basisteil rührt von einem besseren und festeren, zugleich aber eine Federwirkung ohne Abgleiten zulassenden Halt an dem zu umgreifenden Wandelement her.
Eine weitere, insbesondere auch für Boden- und/oder Deckenanschlüsse mögliche Variante eines U-Profils ist in Fig. 2d dargestellt. Die beiden Schenkel liegen im ursprünglichen Zustand auf einer Ebene mit dem Profilboden. Erst während der Montage auf der Baustelle werden die beiden Schenkel um z. B. etwa 90° hochgeklappt, so dass sie im endgültigen Zustand z. B. etwa im rechten Winkel zum Basisteil stehen. Ebenfalls kann eine Neigung der Schenkel wie beispielsweise in Fig. 2c dargestellt erzeugt werden.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2e sind Außenseite 18 und Innenseite 16 des Basisteils 11 des Profils mit Stegen 19 und sich dazwischen ausbildenden Nuten 20 versehen, was eine leichtere Verarbeitung ermöglicht. Der auf der Innenseite 16 mittig angeordnete Steg 19 ist höher ausgebildet als die beiden seitlichen Stege 19. Der mittlere Steg dient dabei als eigentliches Federelement, an dem das Wandelement anlagert, wobei die beiden seitlichen Stege ebenfalls Schwingungen abfangen können.
In Fig. 3 ist eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. eines Profils 1 dargestellt. Die Ecken des Profils sind verrundet, was eine leichtere Fertigung durch Biegen eines Materialbandes zulässt. Eine andere Fertigungsvariante ist ein Extrudieren in die gewünschte Form. Am von dem Basisteil 11 entfernten Ende der Schenkel 13, 14 des Aufnahmeteils 12 sind Laschenelemente 21 angeordnet. Diese sind dort gebogen geformt und weisen zu dem Inneren des Profils hin. Vorzugsweise sind die Laschenelemente 21 mit einer dünneren Materialstärke versehen als die Schenkel 13, 14 und/oder das Basisteil 11, um eine gute Federwirkung zu zeigen.
Zentral auf der Innenseite 16 des Basisteils 11 des Profils 1 ist ein Federelement 22 in Form einer gebogenen Längslasche angeordnet. Das Federelement weist dabei einen freien Schenkel 23 auf, an dem die Stirnfläche des einzufügenden Wandelementes 5 anliegen kann. Das Federelement kann auch eine beliebige andere Form aufweisen.
Insbesondere ist es einstückig mit dem Basisteil. Durch die Form und Abmessungen des Federelements kann vorzugsweise die Federkraft und somit der Gegenhalt gegen das Wandelement eingestellt werden, um ein Berühren des Basisteils durch das Wandelement zu verhindern. Das Wandelement wird so zwischen die Laschenelemente 21 geschoben, dass diese klemmend an der Oberfläche des Wandelements anliegen. Ein Schwingungsausgleich kann vorzugsweise auch um den Übergangsbereich 24 zwischen dem jeweiligen Schenkel und Laschenelement erfolgen.
Die Ausführungsform gemäß Fig. 3 kann beispielsweise dahingehend variiert werden, dass auf die Außen- und/oder Innenseite eine zusätzliche Dämmschicht aufgebracht wird. Diese kann z. B. als Schaum ausgebildet sein. Eine weitere Variationsmöglichkeit besteht darin, dass anstelle des liegenden Federelementes 22 das Basisteil mit einer Wellenform versehen ist, insbesondere mit einer zentralen Überhöhung. An dieser liegt wiederum die Stirnfläche des Wandelementes 5 an. Die übrigen Ausbauchungen und Einschnitte in Form von Wellenhügeln und Wellentälern dienen dem Erzeugen einer größeren Federkraft.
Untersuchungen zu dem Beispiel nach Fig. 2a haben mit einem BaSO4- Material für das Profil einen Dämpfungswert von 16,9 dB und mit einem CaCo3-Material einen Dämpfungswert von 24,0 dB ergeben. Zum Vergleich bringt ein massiver Anschluss ohne Vorsehen einer erfindungsgemäßen Vorrichtung einen Dämpfungswert von 14,6 dB, wohingegen die heutzutage übliche Korkschicht mit Kellenschnitt (des Putzes), der die Möglichkeit einer stofflichen Verbindung zwischen den Bauteilen, insbesondere Wänden oder Wandelementen, vermeiden soll, einen gemessenen Dämpfungswert von 20,7 dB bringt. Bei vollständiger Putztrennung bemisst sich der Dämpfungswert zu 30,1 dB. Mit einer Ausbildung der Vorrichtung bzw. des Profils nach Fig. 3 ist demgegenüber sogar ein Dämpfungswert von 37,1 dB gemessen worden, also gegenüber der vollständigen Trennung sogar noch ein Fortschritt erzielbar. Die Messungen sind mit einem PVC-Profil von 1 mm Materialstärke durchgeführt worden.
Zusätzlich zu den im Vorstehenden beschriebenen Ausführungsformen sind noch zahlreiche weitere möglich, insbesondere Kombinationen aus den im Vorstehenden beschriebenen Ausführungsformen, bei denen jeweils eine Vorrichtung zur Stoßstellendämmung zwischen aneinanderstoßenden Bauteilen, wie Wandelementen, Wänden etc. vorgesehen ist, wobei die Vorrichtung ein Profil ist, das ein Basisteil zum Befestigen an einem ersten Bauteil und zumindest ein Aufnahmeteil zum Aufnehmen eines Teils eines zweiten Bauteils aufweist. Beispielsweise kann die Vorrichtung oder das Profil lediglich u-förmig mit gebogenen Ecken ausgebildet sein, insbesondere als Varianten zu den Fig. 2a bis 2e. Weitere Varianten sind möglich.
Bezugszeichenliste
1
Profil
2
tragendes Wandelement
3
starrer Baustoff an tragendem Wandelement, z. B. Putz
4
starrer Baustoff an nichttragendem Wandelement, z. B. Spachtelputz
5
nichttragendes Wandelement
6
luftgefüllter Freiraum
10
Wandelementstoß
11
Basisteil
12
Aufnahmeteil
13
Schenkel
14
Schenkel
15
Übergangsbereich
16
Innenseite
17
Ausnehmung
18
Außenseite
19
Steg
20
Nute
21
Laschenelement
22
Federelement
23
freier Schenkel
24
Übergangsbereich
25
Ende
h Höhe der Profilschenkel
l lichte Weite des Profils zwischen den Schenkeln

Claims (22)

1. Vorrichtung (1) zur Stoßstellendämmung, insbesondere Dämpfung von Schwingungsübertragung, zwischen aneinanderstoßenden Bauteilen, wie Wandelementen (2, 5), Wänden, Böden, Decken, insbesondere einem tragenden Bauteil (2) und einem nichttragenden Bauteil (5), dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung ein Profil (1) ist, das ein Basisteil (11) zum Befestigen an einem ersten Bauteil (2) und zumindest ein Aufnahmeteil (12) zum Aufnehmen eines Teils eines zweiten Bauteils (5) aufweist.
2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil (1) im Wesentlichen u-förmig ist.
3. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeteil (12) zumindest einen Schenkel (13, 14) zum Angreifen, insbesondere federnden Angreifen an dem zweiten Bauteil (5) aufweist.
4. Vorrichtung (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Schenkel (13, 14) federnd so an dem Basisteil (11) befestigt und/oder dass der zumindest eine Schenkel (13, 14) so geneigt ist, dass ein fester Halt an dem eingefügten zweiten Bauteil (5) ermöglicht ist.
5. Vorrichtung (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die lichte Weite (1) zwischen zwei Schenkeln (13, 14) der Vorrichtung (1) im Wesentlichen der Stärke des zwischen den Schenkeln (13, 14) einfügbaren oder eingefügten zweiten Bauteils (5) entspricht, insbesondere so viel geringer als die Stärke des Bauteils (5) ist, dass eine klemmende Befestigung an diesem entsteht.
6. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Schenkel (13, 14) mit einem Laschenelement (21) zum Anlagern an dem zweiten Bauteil (5) versehen ist.
7. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass Schenkel (13, 14) und/oder Laschenelement (21) eine Neigung zu der Innenseite (16) der Vorrichtung (1) aufweisen.
8. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil (1), insbesondere das Basisteil (11), mit Einrichtungen zum Verbessern des Halts an dem ersten Bauteil (2) und zum Einhalten eines Abstandes zwischen dem eingefügten zweiten Bauteil (5) und der Oberfläche des Basisteils (11), insbesondere mit Profilierungen und/oder Auskragungen und/oder Einschnitten versehbar oder versehen ist.
9. Vorrichtung (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Auskragungen und/oder Einschnitte auf Außenseite (18) und/oder Innenseite (16) des Profils (1) vorgesehen sind.
10. Vorrichtung (1) nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Auskragungen und/oder Einschnitte Nuten (20), Stege (19) und/oder zumindest eine teilweise Ausbauchung und/oder zumindest ein Federelement (22) umfassen.
11. Vorrichtung (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Federelement (22) zum Anlagern des zweiten Bauteils (5) im Wesentlichen zentral auf der Innenseite (16) des Profils (1), insbesondere dem Basisteil (11) anordbar oder angeordnet ist.
12. Vorrichtung (1) nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Federelement (22) eine solche Federkraft aufweist, dass nach dem Einfügen des zweiten Bauteils (5) zwischen der Oberfläche des Bauteils (5) und dem Boden des Basisteils (11) ein Spalt verbleibt.
13. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil (1) über seinen Querschnitt hinweg unterschiedliche Materialstärken aufweist, insbesondere in kraftaufnehmenden Bereichen dünner ausgebildet ist.
14. Vorrichtung (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Schenkel (13, 14) und/oder das Laschenelement (21) einen anderen Materialquerschnitt aufweist als das Basisteil (11), insbesondere einen geringeren Materialquerschnitt.
15. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil (1) aus einem formstabilen, zumindest teilweise elastischen Material, insbesondere einem dauerelastischen Material und/oder einem Material mit hoher innerer Dämpfung besteht.
16. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil (1) aus einem gefüllten Material und/oder einem Material mit Einlagerung zumindest eines mineralischen und/oder metallischen Stoffs und/oder einem Stoffverbund und/oder einem Material mit Verstärkungsschicht und/oder einem das Haften von Putz und/oder Farbe unterstützenden Material besteht und/oder eine unterstützende Beschichtung aufweist.
17. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil (1) aus einem Kunststoff, insbesondere extrudierbaren Kunststoff, einem Polymer oder Elastomer, insbesondere aus einem Polyolefin, PVC, und/oder einem Metall besteht und/oder das Material des Profils (1) CaCO3 und/oder BaSO4 aufweist.
18. Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil (1) eine für das zweite Bauteil (5) haltgebende Längssteifigkeit aufweist.
19. Verwendung einer Vorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche zum schalltechnischen Dämmen eines Bauteilstoßes, insbesondere Wandelementstoßes (10), Wandstoßes, Wand/Wandelement- Boden-Stoßes, Wand/Wandelement-Decken-Stoßes, von zumindest zwei Bauteilen (2, 5), wobei die Vorrichtung (1) auf eines der Bauteile (5), insbesondere ein nichttragendes Bauteil (5), schmalseitig auffügbar und auf der Oberfläche des anderen, insbesondere tragenden Bauteils (2) anlagerbar ist.
20. Bauteilstoß (10) nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (13, 14) der Vorrichtung (1) eine solche Länge aufweisen, dass sie einen festen Halt der Vorrichtung (1) an dem Bauteil (5) ermöglichen und/oder dass nach dem Verputzen der Bauteile (2, 5) eine federnde Beweglichkeit der Vorrichtung (1) zum Ausgleichen von insbesondere schallbedingten Relativbewegungen der Bauteile (2, 5) erhalten bleibt.
21. Bauteil, insbesondere nichttragendes Bauteil, insbesondere Wand oder Wandelement (5), versehen mit zumindest einer Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 18.
22. Bauteil (5) nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass Schenkel (13, 14) der Vorrichtung (1) unter Spannung zumindest an seitlichen Außenflächen des Bauteils (5) anliegen und dass die Vorrichtung (1) so an dem Bauteil (5) befestigt ist, dass zwischen der Innenfläche eines Basisteils (11) der Vorrichtung (1) und einer schmalseitigen Stirnfläche des Bauteils (5) ein Abstand eingehalten ist.
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