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DE10147506B4 - Präsentationsanlage - Google Patents

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DE10147506B4
DE10147506B4 DE2001147506 DE10147506A DE10147506B4 DE 10147506 B4 DE10147506 B4 DE 10147506B4 DE 2001147506 DE2001147506 DE 2001147506 DE 10147506 A DE10147506 A DE 10147506A DE 10147506 B4 DE10147506 B4 DE 10147506B4
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DE2001147506
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Jan Specht
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Fraunhofer Gesellschaft zur Foerderung der Angewandten Forschung eV
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H3/00Buildings or groups of buildings for public or similar purposes; Institutions, e.g. infirmaries or prisons
    • E04H3/10Buildings or groups of buildings for public or similar purposes; Institutions, e.g. infirmaries or prisons for meetings, entertainments, or sports
    • E04H3/22Theatres; Concert halls; Studios for broadcasting, cinematography, television or similar purposes
    • E04H3/24Constructional features of stages
    • E04H3/26Revolving stages; Stages able to be lowered
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63JDEVICES FOR THEATRES, CIRCUSES, OR THE LIKE; CONJURING APPLIANCES OR THE LIKE
    • A63J1/00Stage arrangements

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  • Architecture (AREA)
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  • Structural Engineering (AREA)
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Abstract

Präsentationsanlage mit wenigstens einer Bodenfläche, die zumindest in einem Teilbereich der Bodenfläche eine Vielzahl unmittelbar nebeneinander angeordnete, höhenverstellbare, jeweils ein oberes Flächenelement aufweisende, als dreidimensionale Körper ausgebildete Podestelemente vorsieht, deren obere Flächenelemente durch Höhenverstellung der Podestelemente aus einer unteren Position, in der die Flächenelemente Teil der Bodenfläche sind, in eine über die Bodenfläche erhabene Position anhebbar sind und die längs zur Richtung der Höhenverstellung Seitenwände aufweisen,
dadurch gekennzeichnet, dass die Podestelemente als geradlinige Prismenkörper ausgebildet sind, die einen Querschnitt mit einem n-eckigen Umfangsrand aufweisen, dass wenigstens der Teilbereich der Bodenfläche, innerhalb dem die Podestelemente vorgesehen sind, einen Außenumfangsrand aufweist, der in Art eines n-Ecks mit n gleichlangen Seitenkanten ausgebildet ist, und
dass eine wenigstens den Teilbereich der Bodenfläche überragende Kuppeleinheit vorgesehen ist, die aus n Seitenwandbereichen zusammengesetzt ist, von denen jeder Seitenwandbereich parallel zu jeweils einer Seitenkante des n-Ecks zugeordnet ist.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Präsentationsanlage mit wenigstens einer Bodenfläche, die zumindest in einem Teilbereich der Bodenfläche eine Vielzahl unmittelbar nebeneinander angeordnete, höhenverstellbare, jeweils ein oberes Flächenelement aufweisende Podestelemente vorsieht, deren obere Flächenelemente durch Höhenverstellung der Podestelemente aus einer unteren Position, in der die Flächenelemente Teil der Bodenfläche sind, in eine über die Bodenfläche erhabene Position anhebbar sind und die längs zur Richtung der Höhenverstellung Seitenwände aufweisen.
  • Präsentationsanlagen der vorstehend genannten Gattung sind aus dem Theater- und Bühnenbereich bekannt und dienen durch die Höhenverstellbarkeit einzelner Podestelemente der räumlichen Variierbarkeit einer an sich eben ausgebildeten Bühnenfläche.
  • Eine derartige, als Veranstaltungsboden bezeichnete Präsentationsanlage ist beispielsweise in der DE 43 07 351 A1 beschrieben. Der in dieser Druckschrift beschriebene Veranstaltungsboden weist eine Vielzahl von unmittelbar nebeneinander angeordneten, jeweils für sich motorisch höhenverstellbaren Podestböcken auf, die gemäß dem Ausführungsbeispiel in 4 der Druckschrift jeweils über eine Kreuzschenkelgelenkeinheit verfügen, wodurch eine mit dem Bühnenboden ansonsten bündig abschließende Plattform vertikal verfahren wird. Sind jedoch die Plattformen zweier unmittelbar benachbart angeordneter Podestböcke in unterschiedlichen Höhen vertikal ausgelenkt, so schließen die beiden Plattformen einen offenen Zwischenspalt ein, der bei Betreten des Veranstaltungsboden und somit auch der Plattformen ein hohes Verletzungsrisiko darstellt. Aber insbesondere während der Höheneinstellung jedes einzelnen Podestbockes herrscht ein erhöhtes Verletzungsrisiko innerhalb des Bereiches des Veranstaltungsbodens, so dass in der vorstehenden Druckschrift ein Sicherheitssystem beschrieben ist, um das bestehende Gefahrenpotential zu minimieren. Dies erfolgt mit optischen Mitteln zur Sicherstellung, dass sich während der Höhenverstellung einzelner Podestböcke keine Person auf dem Veranstaltungsboden befindet.
  • Die Druckschrift US 3,394,505 beschreibt die Anordnung eines Zuschauerraumes für ein Theater. Der Boden des Zuschauerraums besteht dabei aus einer Vielzahl einzelner, vertikal verfahrbarer Plattformen, so dass der Boden des Zuschauerraumes je nach Erfordernis eine einstellbare Kontur aufweisen kann. Auf jeder dieser Plattformen ist zudem eine um eine Achse drehbare Drehplattform angebracht, auf der jeweils eine Vielzahl von Sitzplätzen montiert sind. Die Sitzplätze im Zuschauerraum des Theaters können damit gruppenweise gedreht und höhenverstellt werden. So kann der Zuschauerraum sowohl als herkömmlicher Theatersaal als auch in Art einer Arena aufgebaut werden. Darüber hinaus ist durch die gruppenweise Drehung der Sitze auch eine variable Anordnung der Bühne bei gleichbleibendem Blickwinkel der Zuschauer möglich.
  • Bereits durch die vorstehend beschriebene Verletzungsgefahr beschränkt sich der Einsatz derartig konzipierter Veranstaltungsböden vornehmlich auf den Theater- und Bühnenbereich, in dem durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen ein sicherer Betrieb gewährleistet werden kann. Darüber hinaus gehende Verwendungen derartig konzipierter Präsentationsanlagen sind bislang nicht bekannt.
  • Darstellung der Erfindung
  • Es besteht daher die Aufgabe, eine Präsentationsanlage der vorstehend genannten Gattung, mit wenigstens einer Bodenfläche, die zumindest in einem Teilbereich der Bodenfläche eine Vielzahl unmittelbar nebeneinander angeordnete, höhenverstellbare, jeweils ein oberes Flächenelement aufweisende Podestelemente vorsieht, deren obere Flächenelemente durch Höhenverstellung der Podestelemente aus einer unteren Position, in der die Flächenelemente Teil der Bodenfläche sind, in eine über die Bodenfläche erhabene Position anhebbar sind, derart weiterzubilden, dass sie in einem großen Anwendungsspektrum als bisher bekannt, Verwendung findet. Insbesondere gilt es das Sicherheitsrisiko, das mit den derzeit bekannten Podestelementen verbunden ist, auf ein Minimum zu reduzieren, um auf diese Weise die Attraktivität einer auf dem vorstehenden Konzept basierenden Präsentationsanlage zu steigern. Überdies soll durch eine derartige Verbesserung Möglichkeiten einer multifunktionellen Verwendungsweise einer eingangs erwähnten und verbesserten Präsentationsanlage geschaffen werden.
  • Die Lösung der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe ist im Anspruch 1 angegeben. Gegenstand der Ansprüche 16 ff. sind erfindungsgemäße Verwendungen der in Anspruch 1 angegebenen Präsentationsanlage. Den Erfindungsgedanken vorteilhaft weiterbildende Merkmale sind darüber hinaus Gegenstand der Unteransprüche sowie der Beschreibung unter Bezugnahme auf die Ausführungsbeispiele zu entnehmen.
  • Erfindungsgemäß ist eine Präsentationsanlage gemäß des Oberbegriffes des Anspruchs 1 derart ausgebildet, dass die Podestelemente als geradlinige Prismenkörper ausgebildet sind, die einen Querschnitt mit einem n-eckigen Umfangsrand aufweisen, dass wenigstens der Teilbereich der Bodenfläche, innerhalb dem die Podestelemente vorgesehen sind, einen Außenumfangsrand aufweist, der in Art eines n-Ecks mit n gleichlangen Seitenkanten ausgebildet ist, und dass eine wenigstens den Teilbereich der Bodenfläche überragende Kuppeleinheit vorgesehen ist, die aus n Seitenwandbereichen zusammengesetzt ist, von denen jeder Seitenwandbereich parallel zu jeweils einer Seitenkante des n-Ecks zugeordnet ist.
  • Durch die Ausbildung der Podestelemente in Form prismenartiger Körper mit jeweils einem modular auswechselbaren oberen Flächenelement, auf das im weiteren noch im einzelnen einzugehen ist, sowie den Prismenkörper vollständig umschließende Seitenwände, können jegliche offene Zwischenräume zwischen benachbarten Plattformen mit unterschiedlicher Höheneinstellung vermieden werden, wodurch das Verletzungsrisiko auf ein Minimum reduziert wird bzw. vollständig ausgeschlossen werden kann. Die einzelnen Podestelemente sind über einzelne Hubmechanismen vertikal verfahrbar, die vorzugsweise von einer zentralen Steuereinheit in ihrer Hubbewegung und vertikalen Auslenkung kontrollierbar sind. Zur Ausbildung der jeweiligen Hubmechanismen wird auf bekannte Techniken verwiesen, wie beispielsweise pneumatisch oder hydraulisch arbeitende Hubzylinder oder mechanische Verstellwerke.
  • Die Vielzahl der die Bodenfläche bildenden Flächenelemente weisen geradlinig verlaufende Seitenkanten auf, so dass sich die Seitenkanten zweier benachbarter Flächenelemente nahezu spaltfrei berühren. Grundsätzlich eignen sich alle n-eckigen Flächenformen zur Ausbildung der Flächenelemente, die zugleich auch querschnittsbestimmend für die dreidimensional ausgebildeten Podestelemente sind.
  • Im weiteren wird jedoch ohne eine damit verbundene, konkrete Einschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens die erfindungsgemäß ausgebildete Präsentationsanlage anhand von als Hexagonalprismen ausgebildete Prismenkörper, deren Querschnittsform jeweils durch ein gleichseitiges Sechseck vorgegeben ist, beschrieben.
  • Derartig als Hexagonalprismen ausgebildete Podestelemente lassen sich in Art eines Honigwabenclusters derart nebeneinander anordnen, so dass sämtliche Seitenkanten eines Hexagonalprismas unmittelbar an eine entsprechende Seitenkante eines benachbarten Hexagonalprismas angrenzen. Durch eine derartige Anordnung können beliebig große Bodenflächen durch die Zusammenstellung einer Vielzahl entsprechender, als Hexagonalprismen ausgebildeter Podestelemente, gebildet werden.
  • Die sechs, ein Hexagonalprisma seitlich begrenzenden Seitenwände bestehen vorzugsweise aus einem eigentragfähigen, stabilen Flächenmaterial, so dass sie stabile Begrenzungswände darstellen. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Seitenwände aus einem zusammenfaltbaren Flächenmaterial zu fertigen, das in Art einer Ziehharmonika oder in Art einer Jalousie aus einem zusammengelegten bzw. zusammengefalteten Zustand in einen entfalteten Zustand überführt werden kann. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Vielzahl der eine Seitenwand bildenden Flächenlamellen aus einem stabilen Material gefertigt sind, um dem eingangs erwähnten Sicherheitsaspekten zu genügen. Auch sind Ausführungsformen denkbar, in denen die Seitenwände der Podestelemente aus einem gitterartigen Gefüge, beispielsweise aus einem Metallgitter, bestehen. In jenen Fällen, in denen die Seitenwände keine eigentragfähigen Eigenschaften aufweisen, ist es erforderlich, das Flächenelement jedes einzelnen Podestelementes selbst mittels einer unterhalb jedes einzelnen Podestelementes angeordneten Hubeinrichtung vertikal anzuheben. Sind hingegen die Seitenwände eigenstabil ausgebildet, so genügt es, die Seitenwände an ihrem Fundamentbereich mit der Hubeinrichtung entsprechend anzulenken.
  • Je nach Einsatz und Verwendungszweck der Präsentationsanlage, die als multifunktionale Bodenfläche angesehen werden kann, bestehend aus einer Vielzahl einzelner, unmittelbar aneinandergrenzender Flächenelemente, unter denen jeweils die als dreidimensionale Körper ausgebildeten Podestelemente angeordnet sind, sind die einzelnen Podestelemente entsprechend individuell auszugestalten.
  • So können die einzelnen Podestelemente in Alleinstellung oder im Arrangement aus der Ebene der Bodenfläche vertikal in eine erhabene Endstellung verfahren werden, um einer Vielzahl von Funktionen zu dienen. Werden beispielsweise lediglich einzelne Podestelemente beabstandet voneinander aus der Bodenfläche erhoben, so stellen sie in der Einzelbetrachtung Säulen dar, die zu unterschiedlichsten Zwecken Verwendung finden können. Beispielsweise können die Seitenwände als auch die oberen Flächenelemente als Ausstellungsflächen dienen, auf denen bzw. an denen Betrachtungsobjekte, wie beispielsweise Kunstobjekte und Bilder, im Rahmen einer Ausstellung anbringbar sind. Durch die freie individuelle Wahl des Inerscheinungstretens eines jeden einzelnen Podestelementes können für unterschiedliche Aufstellungsformen unterschiedliche Präsentationsplattformen geschaffen werden, ohne dabei den Aufwand betreiben zu müssen, eine Vielzahl unterschiedlicher Stellwände und Raumbegrenzungselemente zu beschaffen und entsprechend zu transportieren.
  • Eine weitere Ausgestaltungsform der Podestelemente sieht vor, anstelle der oberen Flächenelemente ein mechanisches und/oder technisches Einsatzmodul zu implementieren, um beispielsweise aus einem über die Bodenfläche erhabenen Podestelement eine Bedienkonsole für interaktive Vorgänge zu schaffen. So können die in das Podestelement integrierbaren Bedienkonsolen durch entsprechend vertikale Auslenkung des Podestelementes in eine für eine Person bequeme Steh- oder Sitzhöhe gebracht werden, damit visuelle oder akustische Präsentationen, die auf oder um der Präsentationsanlage stattfinden und wie sie im einzelnen noch im weiteren erläutert werden, interaktiv durch die jeweilige Person beeinflusst werden können.
  • In einer wohl bevorzugtesten Ausführungsform sind die entsprechend in einem Arrangement höhenverstellbaren Podestelemente als Sitzplätze ausgeführt, deren gegenseitige räumliche Anordnung nahezu beliebig ausgeführt werden kann. So ist es beispielsweise möglich, hintereinander angeordnete Podestelementreihen in unterschiedliche Höhenstufen zu staffeln, so dass eine einheitliche Sitzreihenanordnung, wie sie beispielsweise von Kinosälen oder Amphitheatern bekannt ist, ohne großen technischen Aufwand realisierbar ist.
  • Auch lassen sich die oberen Flächenelemente eines jeden Podestelementes durch beliebig gefärbte Oberflächenelemente austauschen, so dass ein individueller Raumeindruck, bezogen auf die Bodenfläche, hervorgerufen werden kann. Durch diese Art an Modularität kann der Bodenbelag der Bodenfläche individuell je nach Einsatzzweck ausgetauscht werden. Beispielsweise für Tanzveranstaltungen können entsprechende Holzbodeneinlagen in die jeweiligen Podestelemente integriert werden.
  • Neben der individuellen Farb- und Artmodifizierbarkeit der oberen Flächenelemente lassen sich in gleicher Weise die Seitenwände der einzelnen Podestelemente in unterschiedlichen Farb- und/oder Oberflächenbeschaffenheiten individuell anpassen. Dies kann beispielsweise durch spezielle Beleuchtungen oder durch entsprechende Materialwahl der Seitenwandflächen erfolgen.
  • Erfindungsgemäß ist über der Bodenfläche, ein Überbau in Art einer Kuppeleinheit vorzusehen, die im Zusammenwirken mit der Bodenfläche zu vollkommen neuartigen visuellen und akustischen Raumeindrücken und Erfahrungen führt.
  • Weiterhin sieht die erfindungsgemäße Präsentationsanlage vor, dass die Bodenfläche, die aus einer Vielzahl vorstehend genannter prismenartig ausgebildeter Podestelemente zusammengesetzt ist, einen Aussenumfangsrand aufweist, der in Art eines n-Ecks mit n-gleichlangen Seitenkanten ausgebildet ist. Vorzugsweise weist die Bodenfläche n = 6 Seitenkanten auf, gleichsam der bevorzugten Ausführungsform des Podestelementes als Hexagonalprisma. Die Bodenfläche wird von einer Kuppeleinheit überragt, die ebenso aus n = 6 Seitenwandbereichen zusammengesetzt ist, von denen jeder Seitenwandbereich parallel zu jeweils einer Seitenkante des n-Ecks zugeordnet ist.
  • Eine derartig ausgebildete Kuppeleinheit muss nicht notwendigerweise vollständig geschlossen sein und kann je nach Einsatzzweck eine oberste freie Öffnung aufweisen. Zur Durchführung spezieller visueller Lichtprojektionen auf einzelne Flächenabschnitte der Kuppeleinheit, sind die Seitenwandbereiche jeweils längs ihrer vertikalen Erstreckung in m, beispielsweise drei eben oder gewölbt ausgebildete Flächenelemente unterteilt. Zur Ausbildung einer in sich geschlossenen oder zumindest teilweise geschlossenen Kuppeleinheit sind die einzelnen Flächensegmente jedes einzelnen Seitenwandbereiches gegenüber der Vertikalen unterschiedlich geneigt, so dass die insgesamt n × m, beispielsweise 6 × 3 = 18 Flächensegmente die Bodenfläche in Art einer angenäherten, geschlossenen oder geöffneten Halbkugel überragen. Der Begriff Halbkugel soll in diesem Zusammenhang nicht wortgetreu verstanden werden, sondern eine die Bodenfläche domhaft überspannende Raumform des Kuppelbereiches begrifflich wiedergeben.
  • Durch die Ergänzung der vorstehend geschilderten Präsentationsanlage, in Form der erfindungsgemäß ausgebildeten Bodenfläche, mit einer zumindest im Grundriss an den Umfangsrand der Bodenfläche angepassten Kuppeleinheit, die die Bodenfläche überragt und somit einen zumindest teilweise umschlossenen Raum definiert, wird ein multifunktionaler, flexibel modifizierbarer Vorführ- bzw. Präsentationsraum für die Darbietung konventioneller sowie auch vollständig neuartiger visueller und/oder akustischer Präsentationen geschaffen. Durch die Ausbildung der die Bodenfläche räumlich überpannenden Flächensegmente der einzelnen Seitenwandbereiche der Kuppeleinheit als optische Projektionsflächen, die je nach Projektionstechnik in Vor- oder Rückprojektion mit geeigneten Projektionsgeräten bestrahlt werden, ist ein visueller Vorführraum geschaffen, der höchst flexibel einsetzbar ist. Beispielsweise ist das Konzept an sich bekannter 360° Kinos realisierbar, innerhalb der eine unbestuhlte Bodenfläche von einer in sich geschlossenen, umlaufenden Leinwand überragt wird. Dies kann mit den erläuterten technischen Mitteln und mit Hilfe bekannter Projektionstechniken ohne jeglichen Aufwand mit Hilfe der erfindungsgemäß ausgebildeten Präsentationsanlage durch vollständig abgesenkte Podestelemente erreicht werden. In gleicher Weise ist es möglich, durch entsprechendes Anheben einer entsprechenden Anzahl in entsprechender Anordnung verteilter Podestelemente Sitzplätze innerhalb des visuellen Vorführraumes zu schaffen, auf denen ein Publikum auf die entsprechenden Projektionsflächen innerhalb der Kuppeleinheit dargebotene 3D-Projektionen im IMAX-Format erleben können.
  • Zur Schaffung eines nahezu perfekten dreidimensionalen visuellen Eindruckes der auf bestimmte Projektionsflächen innerhalb der Kuppeleinheit projizierten Bilder ist es besonders vorteilhaft, dass die Sitzpositionen eines jeden einzelnen Betrachters eine definierte räumliche Lage zur Projektionsfläche aufweisen. Durch die individuelle Sitzplatzschaffung aufgrund des erfindungsgemäßen Bodenflächenkonzeptes kann dieser Anforderung jederzeit entsprochen werden.
  • Insbesondere im Hinblick auf interaktive Präsentationstechniken lassen sich inmitten der Bodenfläche anhand bestimmter Bedienkonsolen, wie eingangs beschrieben, interaktive Eingriffe auf akustische sowie visuelle Darbietungen innerhalb des durch die Kuppeleinheit zu einem Vorführraum weitergebildeten Präsentationsanlage vornehmen.
  • Durch die Zusammenschau der erfindungsgemäßen Präsentationsanlage mit der vorstehend dargelegten Kuppeleinheit ist ein architektonisches Konzept angegeben, das eine multifunktionale Nutzung eines Vorführraumes ermöglicht. Dabei sorgt die in einer Vielzahl von Hexagonalprismen unterteilte Bodenfläche, aufgrund ihrer unabhängig voneinander vertikal gerichteten Bewegbarkeit, für eine nahezu uneingeschränkte Formations- und Nutzungsvielfalt.
  • Kurze Beschreibung der Erfindung
  • Die Erfindung wird nachstehend ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen exemplarisch beschrieben. Es zeigen:
  • 1 bis 6 perspektivische Draufsicht auf eine bevorzugte Ausführungsform der Präsentationsanlage in unterschiedlichen Konstellationen vertikal aus der Bodenfläche erhabener Podestelemente,
  • 7a bis c Darstellungen zur modularen Ausbildung eines Podestelementes,
  • 8 bis 9 perspektivische Darstellung einer mit einer Kuppeleinheit überspannten Präsentationsanlage.
  • Wege zur Ausführung der Erfindung, gewerbliche Verwendbarkeit
  • In 1 ist eine Bodenfläche 1 dargestellt, die eine Vielzahl unmittelbar nebeneinander angeordnete, höhenverstellbare, jeweils ein oberes Flächenelement 2 aufweisende Podestelemente vorsieht, die in der in 1 gezeigten Darstellung nicht dargestellt sind, da sich die als dreidimensionale Körper ausgebildeten Podestelemente unterhalb der Bodenfläche 1, also in die vom Betrachter der 1 abgewandte Bildebene erstrecken. Die Flächenelemente 2 der einzelnen Podestelemente weisen einen gleichseitigen hexagonalen Umfangsrand auf, wobei die einzelnen Flächenelemente 2 in Art einer Honigwabenstruktur, jeweils gegenseitig bündig aneinander grenzend angeordnet sind. Gleichsam dieser Flächengeometrie schließt das Gesamtarrangement aller in 1 dargestellten Flächenelemente 2 ebenso einen hexagonalen Umfangsrand ein, der einen Teilbereich der Bodenfläche 1 einnimmt. Seitenparallel zu diesem Umfangsrand weist auch die gesamte Bodenfläche 1 einen hexagonalen Umfangsrand auf.
  • In 2 sind eine Vielzahl einzelner Podestelemente 3 in eine über die Bodenfläche 1 erhabene Stellung verfahren und stellen für sich aus der Bodenfläche 1 senkrecht emporragende Säulen dar. Die in 2 dargestellte Geometrie der Säulenanordnung ist eine mögliche Variante unter einer Vielzahl möglicher Varianten, die in Abhängigkeit entsprechender Einsatzzwecke gewählt werden kann.
  • Die einzelnen als Säulen wirkende Podestelemente 3 sind von sechs eigenstabilen Seitenwänden 4 begrenzt, die vertikal nach oben mit ihrem oberen Flächenelement 2 bündig abschließen. Zwischen den Seitenwänden 4 und den oberen Flächenelementen 2 der nicht aus der Bodenfläche 1 erhobenen Podestelemente treten keine, die Sicherheit in irgendeiner Weise nachhaltig beeinträchtigende Zwischenspalte auf, durch die eine Quetschwirkung ausgehen könnte. Die Seitenwände 4 eines jeweiligen Podestelementes 3 schließen somit nahezu spaltfrei mit den oberen Flächenelementen 2 benachbarter, nicht erhabener Podestelemente ab.
  • Durch die eigenstabile Ausgestaltung der einzelnen Podestelemente 2 ist es möglich, gemäß 3 durch eine abgestufte vertikale Anhebung einzelner Podestelementreihen einen tribünenartigen Aufbau für eine Vielzahl von Sitzplätzen zu schaffen, auf die sich eine bestimmte Anzahl von Personen in der durch das Arrangement der erhobenen Podestelemente vorgegebenen Anordnung verteilen kann.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform, auf die im weiteren noch eingegangen wird, sind die oberen Flächenelemente 2 modularartig durch geeignete Sitzpolstereinsätze auszutauschen. Im Falle der in 3 dargestellten tribünenartigen Sitzplatzanordnung können die oberen Flächenelemente gepolsterte Sitzflächenteile aufweisen, die einerseits für einen angenehmen Sitzkomfort dienen, aber andererseits Platz für einen entsprechenden Durchgang auf den entsprechenden Podestelementen bieten.
  • In den 4 bis 6 sind alternative, geometrische Anordnungen der einzelnen Podestelemente gezeigt. Durch die hexagonale Grundstruktur der einzelnen als Hexagonalprismen ausgebildeten Podestelemente können Amphittheater-förmige Sitzplatzanordnungen gemäß 4 geschaffen werden. In 5 ist eine gegenüber der Bodenfläche 1 erhabene Bühnenfläche 5 vorgesehen, die über einen Treppenaufgang 6 erreichbar ist.
  • In 6 besteht der gesamte mit Podestelementen versehene Bodenbereich 1 aus einer Bühnenfläche 5, die über eine Mehrzahl separater Treppenaufgänge 6 verfügt.
  • Die in den 1 bis 6 gezeigten Ausführungsbeispiele zeigen die große Flexibilität für die Ausbildung unterschiedlicher Bodenstrukturen. Jedes einzelne, vorzugsweise als Hexagonalprisma ausgebildete Podestelement sorgt bereits durch die modularartige Auswechselbarkeit des jeweils oberen Flächenelementes für ein Mehr an multifunktionale Einsatzzwecke. Neben dem Vorsehen unterschiedlichster Flächenelemente ist in 7a-c in vorteilhafter Weise ein Podestelement mit einer Bedienkonsole 7 ausgestattet, über die bestimmte Informationseingaben und/oder -ausgaben möglich sind. Die Bedienkonsole 7 kann in vorteilhafter Weise mit einem oberen, als Sitzflächenelement 8 ausgebildeten Flächenelement abgedeckt werden, das zumindest in einem Teilbereich eine Sitzpolsterfläche 9 aufweist. (siehe 7b). 7c zeigt die Verwendung eines erhabenen Podestelementes als Ausstellungsplattform für bestimmte, auf dem oberen Flächenelement abstellbare Objekten.
  • Zur Schaffung eines multifunktionalen, flexiblen modifizierbaren Vorführraums ist die in den 1 bis 6 dargestellte Präsentationsanlage gemäß 8 von einem kuppelförmigen Überbau 10 umgeben. Der Kuppelbau bzw. die Kuppeleinheit 10 weist ebenso wie die Hexagonalprismen sechs Seiten auf und ist von sechs Seitenwandbereichen 11 umspannt. Jeder einzelne Seitenwandbereich 11 ist seinerseits in drei Flächensegmente 12, 13 und 14 unterteilt, wobei die einzelnen Flächensegmente in ihrer gesamten Zusammenschau die Bodenfläche 1 nahezu vollständig überspannen. Je nach Einsatzzweck kann die oberste Öffnung 15 der Kuppeleinheit 10 verschlossen werden, wie es beispielsweise in 9 dargestellt ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform gemäß 9 sind die einzelnen Flächenelemente (12, 13, 14) der einzelnen Seitenwandbereiche 11 als Projektionsflächen ausgebildet, auf die Vor- oder Rückprojektionstechniken anwendbar sind. Durch eine derartige Formation von sich unmittelbar aneinandergrenzenden, als Leinwände ausgebildete Flächensegmente, die sich noch dazu unter einem sehr stumpfen Winkel zueinander befinden, wird für einen Betrachter, der sich im Inneren der Kuppeleinheit 10 befindet, bei einer entsprechenden Vollprojektion auf alle 18 Flächensegmente der Eindruck vermittelt, sich in einer runden Kuppel zu befinden, bei der die Schnittstellen zwischen den einzelnen Leinwänden nahezu verschwinden.
  • Das äußere Erscheinungsbild der in den 8 und 9 dargestellten Kuppeleinheit, die die Bodenfläche nahezu vollständig überspannt, nähert sich der einer Halbkugel an, wobei sich die Größe der Kuppeleinheit nach der Größe der Bodenfläche richtet, die sich letztlich an die Anzahl der innerhalb der Präsentationsanlage zu beherbergenden Besucher richtet.
  • Der höchste Punkt 15 der Kuppeleinheit 10 kann, wie bereits vorstehend erwähnt, aus lüftungstechnischen Gründen ebenso wie aus projektionstechnischen Gründen offen bleiben, jedoch aus wettertechnischen Gründen ebenso verschließbar sein.
  • Das die Tragstruktur 16, die die einzelnen Seitenwandbereiche (11) und damit eben die Flächensegmente (12, 13, 14) zu tragen vermögen, wird durch eine leichte Fachwerkkonstruktion realisiert, die, neben ihrer Eigenlast, zunächst ausschließlich die vorzugsweise starren, aus ausgesteiften Materialien bestehenden, als Leinwände ausgebildeten Flächensegmente zu tragen hat. Beim Einsatz textiler Projektionsflächen kommt neben der Primärkonstruktion eine Sekundärtragstruktur vorzugsweise zum Einsatz.
  • In 10 ist eine Darstellung der Kuppeleinheit (10) gezeigt, bei der die jeweils untersten Flächensegmente (12) der einzelnen Seitenwandbereiche (11) aus der Tragstruktur (16) seitlich ausgelenkt werden können, um auf diese Weise Zugang für das Publikum in das Innere der Kuppeleinheit (10) zu schaffen. Der diesem System zugrundeliegende Gedanke, den Kuppelraum mit dem geschlossenen Umgebungs- bzw. Aussenraum derart zu verbinden, dass Öffnungen innerhalb der Leinwände vollständig vermieden werden können, trägt zu einer vollständig ungestörten Projektionstechnik bei.
  • Ein der Kuppelkonstruktion zugrundeliegendes Prinzip verfolgt die Nutzung einer möglichst großen Anzahl unterschiedlichster Projektionstechniken, so dass auch auf zukünftige, technische Neuerungen in der Darbietung visueller und akustischer Präsentationen reagiert werden kann. Durch die offene Tragstruktur der Kuppeleinheit ist sowohl eine Aussenprojektion auf die Leinwände im Rahmen einer Rückprojektion möglich, überdies ermöglichen kleine Öffnungen in den Eckpunkten auch die Vorwärtsprojektion innerhalb der Kuppeleinheit auf die jeweils gegenüberliegenden Leinwände. Durch die Öffnung am höchsten Punkt der Kuppeleinheit können darüber hinaus Projektoren auch in dem Innenraum abgehängt werden und auf diese Weise aus der Raummitte auf die entsprechenden Leinwandflächen projizieren. Die optimale Anzahl an Projektoren für die in den 8 bis 10 dargestellte Kuppeleinheit ergibt sich aus der Anzahl der einzelnen Flächenwandsegmente bzw. Leinwände, nämlich zu 18. Bei einer möglichen Stereoprojektion (dreidimensional) verdoppelt sich die Anzahl an Projektoren auf 36.
  • Die in der vorstehenden Weise beschriebene erfindungsgemäße Präsentationsanlage, insbesondere in Verbindung mit der Kuppeleinheit, führt gegenüber herkömmlichen Raumkonzepten für Vorführräume aufgrund ihrer überaus flexiblen Nutzung und Einsetzbarkeit zu einer Vielzahl von Vorteilen. So müssen keine aufwendigen, langwierigen Umbauten mehr vorgenommen werden; eine Nutzungsänderung kann innerhalb kürzester Zeit erfolgen. Ein weiterer Vorteil besteht in der Minimierung des Lageraufwandes, den es beispielsweise beim konventionellen Messebau bedarf. Durch die Funktionsvielfalt und das geringe Volumen bspw. der einzelnen Belagsmodule, die anstelle der Standard-Flächenelemente eingesetzt werden können, bedarf es weder Bestuhlung noch fahrbarer Bühnen, Konsolen oder anderer sperriger Requisiten. Die Austauschbarkeit der oberen Flächenelemente bei den einzelnen Podestelementen ermöglicht es ausserdem, auf jedes Projekt flexibel reagieren zu können ohne aufwendige Renovierungsarbeiten vornehmen zu müssen. Das gleiche gilt auch für den Einsatz neuerer bzw. für den Wechsel von Projektionstechniken.
  • Abschließend seien reihenhaft mögliche Einsatzzwecke der erfindungsgemäß ausgebildeten Präsentationsanlage aufgezählt:
    Projektionsraum zur Darstellung dreidimensionaler virtueller Realität, Konzertsaal, Vorlesungssaal, Ausstellungsflächen, Versammlungsraum, Kinovorführung, Diashow, Tanzsaal, Kuppelkino, Theater, Musikpräsentationen jeglicher Art.
  • 1
    Bodenfläche
    2
    Flächenelement
    3
    Podestelement
    4
    Seitenwand
    5
    Bühnenbereich
    6
    Treppenaufgang
    7
    Bedienkonsole
    8
    Sitzelement
    9
    Sitzpolster
    10
    Kuppeleinheit
    11
    Seitenwandbereich
    12, 13, 14
    Flächensegment
    15
    Oberste Öffnung
    16
    Tragstruktur

Claims (20)

  1. Präsentationsanlage mit wenigstens einer Bodenfläche, die zumindest in einem Teilbereich der Bodenfläche eine Vielzahl unmittelbar nebeneinander angeordnete, höhenverstellbare, jeweils ein oberes Flächenelement aufweisende, als dreidimensionale Körper ausgebildete Podestelemente vorsieht, deren obere Flächenelemente durch Höhenverstellung der Podestelemente aus einer unteren Position, in der die Flächenelemente Teil der Bodenfläche sind, in eine über die Bodenfläche erhabene Position anhebbar sind und die längs zur Richtung der Höhenverstellung Seitenwände aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die Podestelemente als geradlinige Prismenkörper ausgebildet sind, die einen Querschnitt mit einem n-eckigen Umfangsrand aufweisen, dass wenigstens der Teilbereich der Bodenfläche, innerhalb dem die Podestelemente vorgesehen sind, einen Außenumfangsrand aufweist, der in Art eines n-Ecks mit n gleichlangen Seitenkanten ausgebildet ist, und dass eine wenigstens den Teilbereich der Bodenfläche überragende Kuppeleinheit vorgesehen ist, die aus n Seitenwandbereichen zusammengesetzt ist, von denen jeder Seitenwandbereich parallel zu jeweils einer Seitenkante des n-Ecks zugeordnet ist.
  2. Präsentationsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Podestelemente derart nebeneinander angeordnet sind, dass die Seitenwände zweier benachbarter Podestelemente unmittelbar gegenüberliegen oder sich berühren.
  3. Präsentationsanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände aus einem stabilen Flächenmaterial bestehen.
  4. Präsentationsanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände gitterartig ausgebildet sind.
  5. Präsentationsanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände aus einem zusammenfaltbaren Flächenmaterial bestehen.
  6. Präsentationsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Prismenkörper ein Hexagonalprisma ist.
  7. Präsentationsanlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Prismenkörper in Art eines Honigwabenclusters nebeneinander angeordnet sind.
  8. Präsentationsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Podestelemente jeweils mit einer Hubvorrichtung verbunden sind, so dass die Podestelemente einzeln in eine individuell vorgebbare erhabene Position überführbar sind.
  9. Präsentationsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das obere Flächenelement modular mit dem Podestelement lösbar fest verbunden ist.
  10. Präsentationsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des Podestelementes modulare Anschlussstrukturen enthalten sind, die ein Implementieren von elektrischen oder mechanischen Einrichtungen ermöglichen.
  11. Präsentationsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Seitenwand modular mit dem Podestelement lösbar fest verbunden ist.
  12. Präsentationsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwandbereiche jeweils längs ihrer vertikalen Erstreckung in m eben oder gewölbt ausgebildete Flächensegmente unterteilt sind, die gegenüber der Vertikalen unterschiedlich geneigt sind und derart angeordnet sind, dass die n × m Flächensegmente wenigstens den Teilbereich der Bodenfläche kuppelartig, in Art einer angenäherten Halbkugel überragen.
  13. Präsentationsanlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass n = 6 und m = 3 ist.
  14. Präsentationsanlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Flächensegment, das bündig mit der Bodenfläche abschließt, gegenüber dem, dem Flächensegment zugeordneten Seitenwandbereich bewegbar ist.
  15. Präsentationsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwandbereiche an einer, die durch die Seitenwandbereiche gebildete Kuppeleinheit überragenden Tragstruktur angebracht sind.
  16. Verwendung der Präsentationsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 15 als mulitfunktionelle Präsentationsebene zur Darbietung akustischer und/oder visueller Präsentationen oder als multifunktionelle Bühne oder Sitzplatzanordnung.
  17. Verwendung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Podestelemente einzeln oder in einem geometrischen Arrangement als Funktionselemente dienen, in Form von Treppen, Sitzplätzen, Bedienkonsolen, Präsentationseinheiten, Präsentationsebenen, Projektionsflächen, Raumbegrenzer oder Ausstellungswandflächen.
  18. Verwendung der Präsentationsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 15, als multifunktionaler Präsentationsraum.
  19. Verwendung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Präsentationsraum für Ausstellungen, Versammlungen, visuelle Projektionsvorführungen, Theater sowie Musikveranstaltungen verwendbar ist.
  20. Verwendung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die in Flächensegmente unterteilbaren Seitenwandbereiche als Projektionsflächen für Front- und Rückprojektionstechnik dienen.
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