DE10147410A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Vereinzeln von Blättern von einem Stapel - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Vereinzeln von Blättern von einem StapelInfo
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Abstract
Es wird ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Vereinzeln von Blättern von einem Stapel (10) beschrieben. An dem obersten Blatt (14) des Stapels greift mindestens eine Walkeinrichtung (18) an, die das oberste Blatt (14) strafft oder auswölbt. Dadurch entsteht ein Zwischenraum zwischen dem obersten Blatt (14) und einem zweiten, darunter liegenden Blatt. In diesem Zwischenraum wird eine Trennzunge (30) eingeschoben, so dass das oberste Blatt (14) durch eine Transporteinrichtung (36) abgezogen werden kann.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Vereinzeln von Blättern von einem Stapel.
- Insbesondere bei Büromaschinen, wie Druckern, Kopierern aber auch Druckmaschinen oder dergl. ist es notwending, gestapelte Einzelblätter, Blattgarnituren, Folien oder ähnliche dünne flächige Materialien von dem Stapel zu vereinzeln und zu einer weiteren Behandlung zu transportieren. Nachfolgend soll der Begriff "Blätter" stellvertretend für alle diese verschiedenen Arten von blattförmigen flächigen Materialien verwendet werden.
- Zum Vereinzeln von Blättern von einem Stapel ist eine Vielzahl von Verfahren bekannt. Teilweise arbeiten diese Verfahren zuverlässig nur bei einem relativ engen Bereich von Blattgewichten, Blattarten und Blattoberflächenbeschaffenheiten. Für ein besonders breites Spektrum von Blättern, d. h. von unterschiedlichen Papiergewichten, Papierarten, Papieroberflächen, Folien usw. hat sich das Walken des Stapels als zuverlässiges Verfahren bewährt. Hierbei wird auf das oberste Blatt des Stapels eine Walkwirkung in der Richtung des Abtransports des Blattes ausgeübt. Durch diese Walkwirkung werden die oberen Blätter des Stapels schindelartig aufgefächert, so daß das oberste Blatt getrennt und wegtransportiert werden kann. Dieses Vereinzeln durch Walken ist jedoch für viele Anwendungsfälle zu langsam.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Vereinzeln von Blättern von einem Stapel zur Verfügung zu stellen, welche bei einem breiten Spektrum von Blattarten zuverlässig und mit einer hohen Vereinzelungsgeschwindingkeit arbeiten.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 6.
- Vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den jeweils rückbezogenen Unteransprüchen angegeben.
- Die wesentliche Gedanke der Erfindung besteht darin, das jeweils oberste Blatt eines Stapels entweder zu straffen oder auszuwölben, um damit einen Zwischenraum zwischen dem obersten Blatt und dem Folgeblatt zu schaffen. Dabei kann der Stapel konkav-, konvex- oder flachliegend ausgebildet sein. Bei einem konkaven Stapel wird das oberste Blatt erfindungsgemäss gestrafft und bei einem konvex oder flach liegenden Stapel, wird das oberste Blatt ausgewölbt. Schon ein sehr geringes Auswölben oder Straffen des obersten Blattes führt dazu, dass dieses von dem darunter liegenden zweiten Blatt abhebt und von diesem getrennt wird. Um das oberste Blatt zu straffen oder auszuwölben, wird auf die Oberfläche des obersten Blattes eine Kraft ausgeübt, die quer zur Blattmittelachse gerichtet ist. Ebenso wird bei einem konvex oder flach liegenden Stapel das oberste Blatt entsprechend ausgewölbt. Diese Kraft kann in unterschiedlicher Weise, z. B. durch Reibung erzeugt werden. Besonders vorteilhaft ist es, diese Kraft durch Walken zu erzeugen. Dadurch ist die Vereinzelung weitgehend von der Beschaffenheit der Blätter unabhängig, so daß das Vereinzeln bei einem breiten Spektrum von Blattarten erfolgreich eingesetzt werden kann.
- In einer Ausführung der Erfindung werden auf beide Blattränder jeweils Kräfte ausgeübt, die spiegelsymmetrisch gleich sind. Dadurch wird erreicht, daß das Blatt symmetrisch zu der Mittelachse gestrafft wird und nicht beim Straffen seitlich gegen den Stapel verschoben wird.
- Um das durch das Straffen oder Auswölben abgehobene oberste Blatt von dem folgenden zweiten Blatt des Stapels getrennt zu halten, werden zweckmäßig Trennmittel, z. B. in Form einer Trennzunge, zwischen das oberste Blatt und das zweite Blatt eingeschoben. Vorzugsweise werden diese Trennmittel in dem Mittelbereich der Blätter eingeschoben, in welchem der Abstand zwischen dem gestrafften oder ausgewölbten obersten Blatt und dem konkaven zweiten Blatt am größten ist.
- Die Trennmittel halten das oberste Blatt von dem Stapel getrennt, damit dieses für das Abtransportieren von dem Stapel frei ist.
- Das Abtransportieren des obersten Blattes kann durch Transportmittel erfolgen, die an dem obersten Blatt in dem Bereich angreifen, in welchem dieses gestrafft oder ausgewölbt und durch die Trennmittel getrennt gehalten wird. In diesem Falle können die Trennmittel, z. B. die Trennzunge, dazu verwendet werden, das oberste Blatt gegen die Transportmittel zu drücken, damit diese das oberste Blatt erfassen und transportieren können. Hierbei wird das gesamte oberste Blatt von dem Stapel wegtransportiert, bevor die Mittel zum Straffen oder Auswölben und Vereinzeln des folgenden Blattes wieder auf dem Stapel aufgesetzt werden können.
- In einer anderen Ausführung wird daher das Blatt an seinem einen Ende gestrafft oder gewölbt, während die Transportmittel an dem entgegengesetzten Ende des Blattes angreifen. Die Mittel zum Straffen oder Auswölben des Blattes können daher auf das zweite Blatt des Stapels bereits dann wieder aufgesetzt werden, wenn das oberste Blatt unter diesen Mitteln zum Straffen oder Auswölben wegtransportiert ist, jedoch noch nicht vollständig von dem Stapel abgezogen ist. In dieser Ausführung wird das oberste Blatt beim Abtransport von dem Stapel dadurch von dem zweiten Blatt getrennt gehalten, daß die Trennmittel auf das zweite Blatt drücken und dieses an dem Stapel festhalten, während das oberste Blatt wegtransportiert wird.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen
- Fig. 1 eine Stirnansicht des konkav gehaltenen Stapels der Blätter,
- Fig. 2 in einem Vertikalschnitt längs der Blattmittelachse die Vorrichtung in der Ausgangsstellung,
- Fig. 3 eine Draufsicht auf die Vorrichtung zu Beginn der Vereinzelung,
- Fig. 4 eine Stirnansicht der Vorrichtung bei der Vereinzelung,
- Fig. 5 eine entsprechende Stirnansicht der Vorrichtung nach Beendigung der Vereinzelung und beim Abtransport des obersten Blattes,
- Fig. 6 einen Vertikalschnitt der Vorrichtung in der Position der Fig. 5,
- Fig. 7 im Vertikalschnitt das Abtransportieren des obersten Blattes und
- Fig. 8 eine Draufsicht der Vorrichtung in der Position der Fig. 7.
- Um Blätter einer Büromaschine, z. B. einem Drucker oder Kopierer zuzuführen, werden diese Blätter gestapelt bereit gestellt. Der Stapel 10 der Blätter wird in einer Aufnahme gehalten. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Aufnahme als Auflageplatte 12 ausgebildet, auf welche der Stapel 10 gelegt wird. Die Auflageplatte 12 ist in Richtung der Blattmittelachse des Stapels geknickt, wie dies aus der Stirnansicht der Fig. 1 ersichtlich ist. Handelt es sich bei den Blättern um DIN A4 Blätter, die in Blattlängsrichtung der Büromaschine zugeführt werden, so verläuft der Knick der Auflagenplatte 12 in der Mittelachse der Auflageplatte 12. Der Knickwinkel beträgt dabei etwa 160° bis 175°. Der auf der Auflageplatte 12 aufliegende Stapel 10 ist daher leicht konkav gewölbt, wobei die Krümmungsachse dieser Wölbung parallel zur Blattmittelachse verläuft.
- Um das oberste Blatt 14 von dem Stapel 10 zu separieren und der Büromaschine zuzuführen, wird das oberste Blatt 14 quer zu der Achse der konkaven Krümmung in der später beschriebenen Weise gestrafft. Hierzu werden die beiden zur Krümmungsachse parallelen Längsränder des Blattes 14 auseinander gezogen, so daß dieses oberste Blatt 14 nicht mehr gewölbt ist, sondern geradlinig gespannt ist. Beträgt der Knickwinkel der Auflageplatte 12 beispielsweise 168° und handelt es sich bei den Blättern des Stapels 10 um DIN A4 Blätter, so genügt ein Auseinanderziehen der beiden Längsränder des obersten Blattes 14 um jeweils etwa 0,45 mm, um das oberste Blatt 14 in seinem Mittelbereich um etwa 1 cm von dem folgenden zweiten Blatt des Stapels abzuheben. Es ist offensichtlich, daß diese geringe Verschiebung der seitlichen Ränder des obersten Blattes 14 sehr schnell erfolgen kann, wobei insbesondere auch das zuverlässig wirkende Walken diesen geringen Verschiebungsweg mit hoher Geschwindigkeit bewirken kann.
- Diese Wirkungsweise wird erfindungsgemäß in folgender Weise zum Vereinzeln der Blätter von dem Stapel 10 ausgenützt.
- Der Stapel 10 wird an seiner konkav liegenden Stirnseite mit einem Wagen 16 angefahren. Ist nur ein einziger Stapel 10 vorgesehen, so kann der Wagen 16 an der Stirnseite dieses Stapels angeordnet und vertikal verfahrbar sein. Sind mehrere Stapel 10 vorgesehen, so kann der Wagen 16 in der Weise verfahrbar sein, daß er jeweils gesteuert einen ausgewählten Stapel 10 anfährt.
- Der Wagen 16 trägt Mittel zum Straffen des obersten Blattes 14 des Stapels 10. Diese Mittel sind so ausgebildet, daß sie beiderseits der Blattmittelachse an der Oberfläche des obersten Blattes 14 angreifen und die Blattränder von der Blattmittelachse weg nach außen verschieben. In dem Ausführungsbeispiel bestehen die Mittel zum Straffen des obersten Blattes 14 aus zwei Walkeinrichtungen 18, die auf die Blattoberfläche aufgesetzt werden und an dieser angreifen. Die Walkeinrichtungen 18 weisen jeweils ein endlos umlaufendes Raupenband 20 auf, welches mit Walkrollen 22 bestückt ist. Die Umlaufebene des Raupenbandes 20 verläuft senkrecht zur Blattmittelachse, wobei das untere Trum des Raupenbandes 20, welches auf das oberste Blatt 14 aufgesetzt wird, von der Blattmittelachse gegen die Blattränder hin läuft. Die Raupenbänder 20 werden jeweils mittels eines Elektromotors 24 über ein Getriebe 26 angetrieben. Die Walkeinrichtungen 18 sind an dem Wagen 16 abgefedert gelagert. Hierzu dient vorzugsweise eine Stabfeder 28, die in ihrer Mitte nach Art eines Waagebalkens schwenkbar an dem Wagen 16 gelagert ist und an ihren beiden freien Enden die Walkeinrichtungen 18 trägt. Dadurch wird erreicht, daß beim Absenken des Wagens 16 die beiden Walkeinrichtungen 18 mit ihren Walkrollen 22 mit exakt der gleichen Kraft symmetrisch zur Blattmittelachse auf die Oberfläche des obersten Blattes 14 gedrückt werden. Die Walkrollen 22 walken dadurch das oberste Blatt in dessen beiden Randbereichen mit der exakt gleichen Walkwirkung und verschieben dadurch die beiden Blattränder spiegelsymmetrisch zueinander nach außen. Dadurch wird ein Auswandern des obersten Blattes 14 nach einer der beiden Seiten verhindert.
- Weiter sind an dem Wagen 16 Trennmittel angeordnet, die dazu dienen, das in der beschriebenen Weise gestraffte und dadurch von dem Stapel 10 abgehobene oberste Blatt 14 von dem zweiten Blatt des Stapels getrennt zu halten. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel weisen diese Trennmittel eine Trennzunge 30 auf, die von der Stirnseite des Stapels 10 her in dem Mittelbereich des Stapels zwischen das gestraffte und von dem Stapel abgehobene oberste Blatt 14 und das auf dem Stapel 10 liegende zweite Blatt eingeschoben werden kann. Die Verschiebung der Trennzunge 30 erfolgt durch einen Elektromotor 32 über eine Zahnstange 34. Mittels dieses Antriebs ist die Trennzunge 30 verschiebbar zwischen einer Ausgangsstelllung, wie sie in Fig. 2 gezeigt ist, und einer eingefahrenen Stellung, wie sie in Fig. 6 gezeigt ist. In der Ausgangsstellung befindet sich die Trennzunge 30 außerhalb der Stirnseite des Stapels 10, während in der eingefahrenen Stellung das freie Ende der Trennzunge 30 in dem Stapel 10 eingreift.
- Schließlich ist an dem Wagen 16 eine Transporteinrichtung 36 angeordnet. Die Transporteinrichtung dient dazu, das von dem Stapel 10 vereinzelte oberste Blatt 14 von dem Stapel 10 abzuziehen und der nachgeordneten weiteren Bearbeitung zuzuführen.
- In dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Transporteinrichtung 36 ein mittels eines Elektromotors 38 angetriebenes umlaufendes reibfähiges Transportband 40 auf.
- Die beschriebene Vorrichtung arbeitet in folgender Weise:
Im Ruhezustand befindet sich die Vorrichtung in der in Fig. 2 gezeigten Ausgangsstellung. Der Wagen 16 mit den Walkeinrichtungen 18 ist angehoben, daß die Walkeinrichtungen 18 das oberste Blatt 14 des Stapels 10 nicht berühren. Die Trennzunge 30 befindet sich in ihrer Ausgangsstellung außerhalb des Stapels 10. - Auf einen elektronischen Startbefehl wird zunächst der Wagen 16 gegen den Stapel 10 abgesenkt, bis die beiden progressiv abgefederten Walkeinrichtungen 18 mit ihren Walkrollen 22 auf dem obersten Blatt 14 mit leichtem Druck aufsitzen. Hierdurch wird ein Sensor betätigt, der die Elektromotoren 24 der Walkeinrichtungen 18 startet, so daß die Raupenbänder 20 umlaufen und mittels der Walkrollen 22 auf die Ränder des obersten Blattes 14 einwirken. Dabei wird mittels des den Wagen 16 antreibenden Schrittmotors der Wagen 16 progressiv stärker gegen den Stapel 10 gefahren, so daß der Andruck der Walkrollen 22 gegen das oberste Blatt 14 progressiv erhöht wird, bis das oberste Blatt 14 gestrafft und von dem Stapel 10 gehoben ist. Durch das Straffen des obersten Blattes 14 wird ein weiterer Sensor betätigt, der meldet, daß der notwendige Zwischenraum zwischen dem obersten Blatt 14 und dem folgenden zweiten Blatt des Stapels 10 hergestellt ist. Die Walkbewegung ist in Fig. 3 durch Pfeile angedeutet. Fig. 4 zeigt das Abheben des obersten Blattes 14 durch dieses Walken.
- Durch das Sensorsignal, welches ein ausreichendes Straffen des obersten Blattes 14 meldet, wird die Trennzunge 30 betätigt.
- Diese wird aus ihrer in Fig. 2 gezeigten Ausgangsstellung gegen die Stirnseite des Stapels 10 bewegt, wobei sie zwischen das abgehobene oberste Blatt 14 und das zweite folgende Blatt des Stapels 10 eindringt, wie dies in den Fig. 5 und 6 gezeigt ist. Die eingeschobene Trennzunge 30 drückt nun das oberste Blatt 14 gegen das Transportband 40 der Transporteinrichtung 36. Nun wird der Wagen 16 gesteuert wieder angehoben. Damit werden auch die Walkeinrichtungen 18 von dem obersten Blatt 14 abgehoben, so daß dieses für den Abtransport frei ist. Es kann nun das Transportband 40 in Betrieb gesetzt werden, um das Blatt abzuführen.
- Nach dem Abtransport des obersten Blattes 14 wird die Vorrichtung wieder in die in Fig. 2 gezeigte Ausgangsstellung gebracht, bis der Startbefehl für den Abzug des nächsten Blattes erfolgt.
- Das Straffen des obersten Blattes 14 durch die Walkwirkung der Walkeinrichtungen 18 ist von den Eigenschaften der Blätter weitgehend unabhängig, so daß die Vereinzelung für unterschiedliche Blattstärken und Blattqualitäten in gleicher Weise eingesetzt werden kann. Da das Straffen nur einen minimalen Verschiebungsweg der Ränder des obersten Blattes 14 benötigt, kann die Vereinzelung mit hoher Geschwindigkeit erfolgen.
- Bei dieser vorstehend beschriebenen Ausführung der Erfindung können die Walkeinrichtungen 18 erst dann wieder zum Vereinzeln des folgenden Blattes auf dem Stapel 10 aufgesetzt werden, wenn das vorangehende Blatt unter den Walkeinrichtungen 18 vollständig abgezogen ist. Dies wird in einer anderen Ausführung der Erfindung dadurch verhindert, daß die Transporteinrichtung zum Abziehen des vereinzelten obersten Blattes von dem Stapel nicht an der Stirnseite des Stapels 10 angeordnet ist, an welcher die Walkeinrichtungen 18 angreifen, sondern an der entgegengesetzten Stirnseite.
- In dieser Ausführung wird das oberste Blatt 14 nicht an der Stirnkante von dem Stapel abgehoben, an welcher die Transporteinrichtung angreift. Daher wird die Trennzunge 30 in dieser Ausführung nach dem Einschieben zwischen das gestraffte und abgehobene oberste Blatt 14 und das Folgeblatt des Stapels 10 auf den Stapel abgesenkt und drückt das zweite folgende Blatt gegen den Stapel 10, um dieses Blatt beim Abziehen des obersten Blattes 14 fest zu halten. Vorzugsweise weist die Trennzunge 30 hierzu an ihrer Unterseite einen Reibbelag auf.
- Zweckmäßig ist in dieser Ausführung der Wagen mit den Walkeinrichtungen 18 und der Trennzunge 30 um eine horizontale, zur Stirnkante des Stapels 10 parallele, Achse kippbar. Nachdem die Trennzunge 30 eingefahren ist, wird der Wagen weiter abgesenkt. Hierbei drückt die Trennzunge 30 mit einem an ihrer Unterseite angeordneten Nocken das zweite Blatt auf den Stapel. Beim weiteren Absenken des Wagens wird dieser dadurch verkippt, so daß die Walkeinrichtungen 18 von dem obersten Blatt abgehoben werden. Das oberste Blatt ist damit für den Abzug durch die Transporteinrichtung frei, während das zweite Blatt zuverlässig festgehalten wird.
- Da das Blatt in dieser Ausführung in entgegengesetzter Richtung von dem Stapel abgezogen wird, wird seine Stirnkante sofort unter den Walkeinrichtungen 18 abgezogen, so daß die Walkeinrichtungen 18 bereits wieder auf das folgende zweite Blatt aufgesetzt werden können, bevor noch das oberste Blatt vollständig von dem Stapel 10 abgezogen ist. Dadurch kann das Vereinzeln der Blätter des Stapels in schnellerer Folge durchgeführt werden.
- In einer weiteren Ausführung der Erfindung, die jedoch nicht zeichnerisch dargestellt ist, ist lediglich eine Walkeinheit vorgesehen. Diese schiebt das Blatt gegen einen festen seitlichen Anschlag, der zur Stapelung der Blätter ohnehin vorhanden ist.
- Abschließend ist anzumerken, dass die Erfindung nicht auf solche Stapel beschränkt ist, die konkav zu einer Blattmittelachse gehalten sind. Vielmehr kann die Erfindung auch auf konvexe oder flach liegende Stapel angewandt werden. Bezugszeichenliste 10 Stapel
12 Auflageplatte
14 oberstes Blatt
16 Wagen
18 Walkeinrichtungen
20 Raupenband
22 Walkrollen
24 Elektromotor
26 Getriebe
28 Stabfeder
30 Trennzunge
32 Elektromotor
34 Zahnstange
36 Transporteinrichtung
38 Elektromotor
40 Transportband
Claims (26)
1. Verfahren zum Vereinzeln von Blättern und dgl. von einem
Stapel mit folgenden Schritten:
- das oberste Blatt des Stapels wird an seiner Oberfläche
erfaßt und quer zur Blattmittelachse gestrafft oder
ausgewölbt, wodurch es von dem zweiten Blatt des
Stapels abgehoben wird,
- das oberste Blatt und das folgende zweite Blatt werden
in ihrem hierdurch beabstandeten Mittelbereich getrennt
gehalten und
- das oberste Blatt wird von dem Stapel weg
transportiert.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass der
Stapel mit einer zu einem Blattmittelachse parallelen
Krümmungsachse konkav gehalten wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass der
Stapel mit einem zu einer Blattmittelachse parallelen
Krümmungsachse konvex oder eben gehalten wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass das
erfasste Blatt in seinem Mittelbereich von dem zweiten Blatt
des Stapels abgehoben wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass auf das
oberste Blatt eine Kraft einwirkt, die dieses gegen einen
festen seitlichen Anschlag schiebt und dadurch auswölbt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass das
oberste Blatt nur durch eine einzige Walkeinrichtung gegen
einen festen Anschlag geschoben wird und das oberste Blatt
sich dadurch auswölbt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass das
oberste Blatt durch spiegelsymmetrische zur
Blattmittelachse hingerichtete Kräfte ausgewölbt wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass das
oberste Blatt durch eine zur Blattmittelachse
hingerichtete Walkbewegung ausgewölbt wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, dass das
oberste Blatt durch spiegelsymmetrisch zur
Blattmittelachse von dieser Blattmittelachse weggerichtete Kräfte
gestrafft wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, dass das
oberste Blatt durch eine von der Blattmittelachse
weggerichtete Walkbewegung gestrafft wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass das von
dem zweiten Blatt getrennte oberste Blatt zum
Transportieren von dem Stapel abgehoben gehalten wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass zum
Transportieren des getrennten obersten Blattes von dem
Stapel das folgende zweite Blatt auf dem Stapel
festgehalten wird.
13. Vorrichtung zum Vereinzeln von Blättern von einem Stapel,
mit Mitteln (18) zum Straffen oder Auswölben des obersten Blattes(14) des Stapels (10), die an der Oberfläche des obersten Blattes (14) angreifen und auf die Blattränder eine quer zur Blattmittelachse wirkende, von dieser Blattmittelachse weggerichtete Kraft ausüben,
mit Trennmitteln (30), die zwischen das zweite Blatt des Stapels (10) und das von diesem zweiten Blatt abgehobene oberste Blatt (14) bewegbar sind, und
mit Transportmitteln (36), die das von dem zweiten Blatt getrennte oberste Blatt (14) von dem Stapel (10) wegtransportieren.
mit Mitteln (18) zum Straffen oder Auswölben des obersten Blattes(14) des Stapels (10), die an der Oberfläche des obersten Blattes (14) angreifen und auf die Blattränder eine quer zur Blattmittelachse wirkende, von dieser Blattmittelachse weggerichtete Kraft ausüben,
mit Trennmitteln (30), die zwischen das zweite Blatt des Stapels (10) und das von diesem zweiten Blatt abgehobene oberste Blatt (14) bewegbar sind, und
mit Transportmitteln (36), die das von dem zweiten Blatt getrennte oberste Blatt (14) von dem Stapel (10) wegtransportieren.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, dass eine
Aufnahme (12) für den Stapel (10), die diesen Stapel (10)
mit einer zu einer Blattmittelachse parallelen
Krümmungsachse konkav hält, vorgesehen ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, dass eine
Aufnahme (12) für den Stapel (10) vorgesehen ist, die
diesen Stapel (10) mit einer zu einer Blattmittelachse
parallelen Krümmungsachse konvex hält.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Mittel zum Straffen oder Auswölben des obersten Blattes (14)
Walkeinrichtungen (18) aufweisen.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, dass zwei
Walkeinrichtungen (18) spiegelsymmetrisch zur
Blattmittelachse angeordnet und mit gleicher Andruckkraft
progressiv abgefedert sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Walkeinrichtungen (18) umlaufende mit Walkrollen (22)
bestückte Raupenbänder (20) aufweisen.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Trennmittel eine Trennzunge (30) aufweisen, die zwischen
einer Ausgangsstellung vor der Stirnkante des Stapels (10)
und einer in den Stapel eingefahrenen Stellung bewegbar
ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Mittel (18) zum Straffen oder Auswölben des obersten Blattes
(14) an einem an den Stapel (10) anfahrbaren Wagen (16)
gelagert sind.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Trennmittel (30) an diesem Wagen (16) gelagert sind.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Transportmittel (36) an der Stirnseite des Stapels (10)
angeordnet sind, an welcher die Mittel (18) zum Straffen
oder Auswölben des obersten Blattes (14) angeordnet sind.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Trennmittel (30) das getrennte oberste Blatt (14) in
Eingriff mit den Transportmitteln (36) halten.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Transportmittel (36) an der Stirnseite des Stapels (10)
angeordnet sind, die Mitteln (18) zum Straffen oder
Auswölben des obersten Blattes (14) entgegengesetzt ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet, dass die
zwischen das oberste Blatt (14) und das zweite Blatt des
Stapels (10) bewegten Trennmittel (30) das zweite Blatt gegen
den Stapel (10) drücken und festhalten, die
Transportmittel (36) an dem obersten Blatt (14) angreifen.
26. Vorrichung nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Walkeinrichtung durch ein Walkgerät gebildet sind, welches
das oberste Blatt (14) einseitig gegen einen Anschlag
verschiebt und dadurch das oberste Blatt auswölbt.
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