DE1014401B - Auslassventil fuer einen Druckspeicher - Google Patents
Auslassventil fuer einen DruckspeicherInfo
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Description
DEUTSCHES
BI3U0THEK
Die Erfindung bezieht sich auf ein Auslaßventil für einen Druckspeicher mit einem starren Gehäuse und
einer beweglichen Trennwand, die zum Ende der Entleerung des Speichers gegen den Druck federnder
Mittel das Verschlußstück des Auslaßventils in seine Abschluß stellung drückt.
Gewöhnlich nehmen solche Druckspeicher Öl und Druckluft auf. Wenn durch die Auelaßöffnung des
Druckspeichers auf der einen Seite der Trennwand Öl hereingepreßt wird, so verschiebt dieses Öl die Trennwand
und drückt die schon vorgespannte Luft auf der anderen Seite der Trennwand noch mehr zusammen.
Soll der Druck des Speichers verwendet werden, so öffnet man das Absperrventil, das zwischen dem Auslaß
und einer zu betätigenden Vorrichtung eingeschaltet ist; die Trennwand verschiebt sich dann
wieder unter dem Druck der Luft und drückt das öl durch das Auslaßventil aus dem Speicher heraus.
Wenn das im Speicher enthaltene Öl völlig ausgenutzt werden soll, so muß das Auslaßventil offen
bleiben, bis alles Öl den Speicher verlassen hat. Andererseits muß es rasch und dicht schließen, wenn
der ölvorrat erschöpft ist; das gilt insbesondere für den Fall, daß die Trennwand weich und elastisch ist,
so daß sie in die Auslaßöffnung eingeklemmt werden könnte.
Es ist schon versucht worden, das Auslaßventil solange wie möglich dadurch offen zu halten, daß eine
verhältnismäßig starke Feder angeordnet wurde, die dem Druck auf das Schließglied des Ventils das
Gleichgewicht halten soll. Dadurch entsteht aber wieder die Gefahr, daß das Ventil noch offen bleibt,
wenn der Druckspeicher schon im wesentlichen leer ist, und daß eine weiche Trennwand vom Verschlußstück
eingeklemmt und beschädigt wird.
Ordnet man, um das zu vermeiden, eine verhältnismäßig schwache Feder an, so wird das Ventil sofort
schließen, wenn es von der Trennwand berührt wird. Dabei bleibt eine beträchtliche Menge des Öls im
Speicher zurück. Außerdem besteht die Gefahr, daß beim Entnehmen einer großen Flüssigkeitsmenge in
kurzer Zeit, wie es z. B. beim hydraulischen Bremsen nötig sein kann, das ausfließende Öl einen geringen
Druck unter dem Verschlußstück erzeugt, während in dem Speicher ein hoher Druck herrscht. Die verhältnismäßig
schwache Feder kann diesen Druckunterschied an dem Verschlußstück nicht ausgleichen, und
das letztere schließt sich nahezu unmittelbar nach Beginn des Ausströmens. Damit kann aber die zu betätigende
Einrichtung nicht mehr bewegt werden.
Es ist auch schon vorgeschlagen worden, am Behälterauslaß eine biegsame Scheibe anzuordnen, deren
Rand von der sich ausdehnenden Trennwand abdichtend auf den Rand des Auslasses gelegt wird. Dazu müssen
Auslaßventil für einen Druckspeicher
Anmelder:
Jean Mercier, New York, N. Y. (V. St. A.)
Jean Mercier, New York, N. Y. (V. St. A.)
Vertreter: Dr.-Ing. W. Lampert, Patentanwalt,
Stuttgart-Frauenkopf, Distlerstr. 33
Stuttgart-Frauenkopf, Distlerstr. 33
Beanspruchte Priorität:
V. St. v. Amerika vom 9. Dezember 1953
V. St. v. Amerika vom 9. Dezember 1953
Jean Mercier, New York, N. Y. (V. St. A.),
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
aber besondere, von den Strömungsverhältnissen abhängige Mittel vorgesehen werden, wenn ein vorzeitiges
Schließen der Auslaßöffnung verhindert werden soll.
Es ist an sich bekannt, bei in Leitungen eingeschalteten Ventilen Belastungsfedern zu verwenden,
die bogenförmig gespannt, in ihrer Mitte der bogenförmigen Krümmung entgegengesetzt durchgebogen
und so eingesetzt sind, daß sich ihre Spannung bei zunehmender Auslenkung verringert. Die Verwendung
solcher Federn blieb auf wenige Sonderfälle beschränkt, da ihre besondere Eigenschaft gewöhnlich
nicht für erforderlich gehalten wurde und die Bauart mit weitgespannter Feder die Verwendung in eng
zusammengefaßten Baueinheiten verbietet.
Es ist auch bekannt, bei Ventilen tellerförmige oder stabförmige, axial belastete und sich seitlich ausbiegende
Federn zu verwenden, deren Kraft nicht proportional mit dem axialen Weg des beweglichen
Federendes oder nicht so stark als dieser Hubweg zunimmt. In allen diesen Fällen wird jedoch nur ein
kleiner Teil dieses Federwegs verwendet, der z. B. durch Vorspannen in eine bestimmte Lage und durch
Anschläge eingegrenzt wird. Diese bekannten Federn können daher keinen Anhalt dafür geben, wie die eingangs
erwähnten Nachteile bei Auslaßventilen von Druckspeichern beseitigt werden können.
Diese Nachteile werden nach der Erfindung vermieden durch eine solche Ausbildung der federnden
Mittel des Auslaßventils, daß ihre der beweglichen
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Trennwand entgegenwirkende Kraft mindestens über den wesentlichen Teil des Schließweges des Verschlußstücks
bei zunehmender Verformung abnimmt.
Mit dieser Maßnahme erhält man ein Auslaßventil, das allen Anforderungen gerecht wird, aus wenigen
und kräftigen Teilen besteht und leicht zusammengebaut werden kann. Es ist wenig gegen Störungen
anfällig, bleibt geöffnet, bis alles Öl den Druckspeicher verlassen hat — auch wenn es außerordentlich schnell
ausfließt —, und schließt doch sicher ab, bevor die
Trennwand ihre Endlage erreicht oder in die Auslaßöffnung gedrückt werden könnte.
Einige Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen Druckspeicher 1S
mit einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung, die
Fig. 2 bis 6 weitere Ausführungsbeispiele für Speicher nach Art der Fig. 1 im Längsschnitt,
Fig. 7 die Ausführungsform nach Fig. 6 in einer anderen Stellung und
Fig. 8 ein Schaubild für die Wirkungsweise der federnden Mittel im Auslaßventil.
Der Druckspeicher nach Fig. 1 hat eine Gehäuse 11 aus hochfestem Werkstoff, wie z. B. Stahl, Gußaluminium
od. ä., der hohen Drücken standhalten kann. Das Gehäuse hat die Form eines Zylinders mit angesetzten
Halbkugeln; zwischen einem Gaseinlaß 12 und einer Austrittsöffnung 13 liegt eine Trennwand 14.
Diese besteht aus einer Blase von veränderlicher Form und Größe, die aus dehnbarem Werkstoff, beispielsweise
Gummi oder Kunststoff mit ähnlichen Eigenschaften, besteht. Die Blase ist, wenn sie nicht zusammengedrückt,
aber auch nicht gedehnt wird, kleiner als der Hohlraum des Gehäuses 11. Der Gaseinlaß 12
ist mit dem Innern der Blase 14 verbunden.
Zum Verschließen der öffnung 13 ist ein Ventil 15 angeordnet. Eines seiner Teile ist eine Hülse 16, die
in der Öffnung 13 befestigt ist.
Für diese Befestigung sind verschiedene Ausführungen
möglich; die im Beispiel gewählte erlaubt es, die Hülse herauszunehmen, ohne den Druckspeicher beim
Ausbau zu beschädigen. Die Hülse 16 hat an ihrem inneren Ende einen nach außen gerichteten Flansch 17,
dessen Außendurchmesser kleiner ist als der Durchmesser der Öffnung 13. Der Flansch hat nach außen
eine Schulter 18. Ein Halteglied, nämlich ein Ring 21, umgibt die Hülse 16 und ruht auf einem Rand 22 der
Öffnung 13. Der äußere Durchmesser des Rings ist größer als der dieser öffnung; der Ring kann aber
zum Einführen in diese Öffnung verformt werden. Der innere Durchmesser des Rings 21 ist kleiner als
der Außendurchmesser des Flansches 17, so daß sich die Schulter 18 auf dem Ring abstützt.
Zwischen der Hülse 16 und der Öffnung 13 ist ein Dichtring23 eingesetzt, der das Austreten von Flüssigkeit
zwischen diesen Teilen verhindert, wenn eine Ringmutter 24 auf den äußeren Teil der Hülse 16 aufgeschraubt
und damit der Flansch 17 gegen diese Ringmutter gezogen wird.
In der Hülse 16 ist eine Scheibe 31 befestigt, in der eine Längsbohrung 32 und eine größere Zahl von
Durchlässen 33 für das öl vorgesehen sind.
Das innere Ende der Hülse 16 ist kegelig zu einem Sitz 34 für die entsprechend abgeschrägte Kante 35
des Verschlußstücks 36 ausgebildet. Die nach dem Innern des Gehäuses liegende Oberfläche 37 des Verschlußstücks
ist abgerundet. An das Verschlußstück schließt sich ein Schaft 38 an, der gleitend in der
Längsbohrung 32 geführt ist und durch sie hindurch nach außen ragt. Am äußeren Ende des Schaftes 38
ist ein Bund 39 gebildet, der die Einwärtsbewegung des Schaftes 38 begrenzt.
Der Schaft 38 und das Verschluß stück 36 werden von federnden Mitteln 42 in das Gehäuse 11 gedrückt,
so daß die Kante 35 von dem Sitz 34 entfernt bleibt und das Innere des Gehäuses 11 mit der Bohrung 41
der Hülse 16 verbunden ist.
Diese federnden Mittel 42 sind so ausgebildet, daß sie in der Ruhelage eine beträchtliche Kraft auf den
Schaft 38 ausüben und das Verschlußstück so in der Offenstellung halten; wenn sie jedoch um einen bestimmten
Betrag verformt sind, so nimmt ihre Kraft stark ab.
In dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 wird als ein solches Mittel ein Paar Blattfedern 42 verwendet.
Die außenliegenden Enden der Federn sitzen in Widerlagern, die durch Aussparungen 44 in der Wand
der Hülse 16 auf einander gegenüberliegenden Seiten gebildet sind. Die oberen Enden 45 der Federn stecken
in Aussparungen 46 im unteren Ende des Schaftes 38. Die Ausführungsform nach Fig. 2 ist der nach
Fig. 1 ähnlich; entsprechende Teile sind mit demselben Bezugszeichen, aber mit einem Strich versehen,
gekennzeichnet.
Bei dieser Ausführungsform hat die Bohrung 41' einer Hülse 16' in ihrem nach innen liegenden Abschnitt
47 einen kleineren Durchmesser, so daß eine Ringschulter 48 entsteht. In dem Abschnitt 47 ist
gleitend ein Hohlkolben 49 geführt, der an seinem unteren, offenen Ende einen nach außen vorstehenden
Flansch 51 hat. Dieser Flansch legt sich in der Offenstellung des als Verschlußstück dienenden Hohlkolbens
49 gegen die Ringschulter 48.
Das innere Ende des Hohlkolbens ragt über die
flache innenliegende Stirnfläche 52 der Hülse I^ jtQJV'
wenn er in der Offenstellung ist. Es ist von einer Stirnwand 53 verschlossen. In dem Mantel des Hohlkolbens
49 ist nahe an dem geschlossenen Ende mindestens eine öffnung 54 angebracht. Sie bildet in der
Offenstellung des Ventils die Verbindung zwischen dem Innern des Gehäuses 11 und der Bohrung 41' der
Hülse 16'.
Der Hohlkolben 49 wird nach innen in seine Offenstellung gedrückt durch eine Blattfeder 42', die den
Blattfedern 42 in Fig. 1 entspricht. Das obere Ende 56 der Blattfeder 42' ruht in einer Aussparung 57 auf
der Innenseite der Stirnwand 53, das untere Ende 58 wird von einer Aussparung 59 gehalten, die sich in
der Mitte einer Lochscheibe 61 befindet. Diese Lochscheibe ist in die Bohrung 41 eingeschraubt und enthält
eine Anzahl von Löchern 62 für die Flüssigkeit. Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 enthält ebenfalls
dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 gleiche oder ähnliche Teile; sie sind gekennzeichnet mit denselben
Bezugszeichen, die durch zwei Striche ergänzt sind. Der Schaft 38", der an einem Verschlußstück 36"
sitzt, ist durch die Bohrung 32" einer Scheibe 31" und durch die Bohrung 63 einer zweiten Scheibe 64
geführt. Diese zweite Scheibe ist unterhalb der Scheibe 31" in der Bohrung 41" befestigt.
Das Verschlußstück 36" wird in der Offenstellung von seinem Sitz 34" entfernt gehalten durch eine oder,
wie im Ausführungsbeispiel gezeigt, mehrere Tellerfedern 65, die den Schaft 38" umgeben und zwischen
der Scheibe 31" und dem Verschluß stück 36" eingesetzt sind. Sie sind jeweils in entgegengesetzter Lage
aufeinandergelegt, so daß sich ihre Federwege addieren. Die Tellerfedern 65 wirken wie die Blattfedern
42 und 42', indem sie in der dargestellten Lage
eine beträchtliche Kraft auf das Verschlußstück 36" ausüben und es so in der Offenstellung halten. Wenn
sie aber um einen bestimmten Betrag zusammengedrückt sind, so nimmt die Kraft, die sie ausüben,
stark ab.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 ist ein Bolzen 71 in der öffnung 72 des Gehäuses befestigt,
und zwar vorzugsweise mit denselben Mitteln, wie es in den Fig. 1 bis 3 gezeigt ist.
In den Bolzen 71 sind mehrere Auslaßöffnungen 73 eingebohrt, die nahe am äußeren Umfang der inneren
Stirnfläche 74 des Bolzens 71 beginnen und zu einer Längsbohrung 75 des Bolzens 71 führen. Eine zum
Innern des Speichers hin gekrümmte Scheibe 76, die aus Federstahl besteht, ist mit Hilfe einer Schraube
77 an der inneren Stirnfläche 74 des Bolzens befestigt. Ihre Federkraft verhält sich so wie die der Federn in
den Fig. 1 bis 3. Die konvexe Unterseite der Scheibe liegt der Stirnfläche 74 gegenüber. Der Durchmesser
der Scheibe 76 ist so groß, daß ihr Rand 78 die Auslaßöffnungen 73 schließt, wenn er von der Trennwand
nach außen gedrückt wird.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 hat der Druckspeicher ein Gehäuse 84 aus Stahl, Gußaluminium
oder ähnlichem Werkstoff, das wieder die Form eines Zylinders mit angesetzten Halbkugeln hat.
Das obere Ende des Gehäuses besitzt eine verhältnismäßig weite Öffnung 85. Sie ist mit einem Stopfen 86
verschlossen, der einen Gaseinlaß 87 trägt.
Am unteren Ende des Gehäuses befindet sich ein rohrartiger Fortsatz 88, dessen Bohrung 89 den
Flüssigkeitsauslaß bildet. Eine biegsame Trennwand in der Form einer weichen und dehnbaren Blase 91
aus geeignetem elastischem Material trennt den Einlaß 87 von dem Auslaß 89. Der Einlaß 87 ist mit dem
Innern der Blase 91 verbunden.
Zum Schließen des Auslasses ist ein Ventil 92 vorgesehen. Sein Verschlußstück ist ein Hohlkolben 93,
der in einem verengten Abschnitt 94 der Bohrung 89 gleitend geführt ist.
An seinem inneren Ende hat der Kolben 93 eine Stirnwand 95, deren Rand kegelig vorstehend ausgebildet
ist. Diesem Rand ist ein Ventilsitz 96 zugeordnet, der die gleiche Form hat, so daß der Durchfluß
geschlossen ist, wenn sich diese beiden Teile aufeinanderlegen. Nahe an seiner Stirnwand 95 hat
der Hohlkolben 93 mehrere öffnungen 97; sie verbinden in der Offenstellung das Innere des Gehäuses
84 mit der Bohrung 89.
Der Hohlkolben 93 wird nach innen in seine Offenstellung gedrängt mit Hilfe von Blattfedern 98, die
den Federn nach Fig. 1 ähnlich sind. Die oberen Enden 99 jeder Feder sitzen in Aussparungen 101 auf
der Unterseite der Stirnwand 95; die unteren Enden 102 der Federn stützen sich auf eine Ringschulter
103. Diese Ringschulter wird von dem oberen Ende einer Ringmutter 100 gebildet, die in das untere Ende
des Fortsatzes 88 eingeschraubt ist. Die Bewegung des Hohlkolbens 93 in das Gehäuse hinein wird durch
eine Ringmutter 104 begrenzt, die auf das nach außen gerichtete Ende des Hohlkolbens 93 geschraubt ist
und sich in der Offenstellung gegen eine Schulter 106 der Bohrung 89 legt.
Die Ausführungsbeispiele nach den Fig. 6 und 7 gleichen im wesentlichen dem nach Fig. 1; die Blattfedern
42 sind aber durch Spiralfedern 111 ersetzt, die sich ebenso wie die Blattfedern verhalten. Diese
Spiralfedern sind auch unter dem Namen »Negative Federn« bekannt. Sie haben spiralig aufgewundene
Federbänder, deren ursprüngliche Krümmung stärker ist als die Krümmung in aufgewickeltem Zustand. Die
ursprüngliche Krümmung nimmt von dem freien Ende der Feder nach dem Innern des Wickels hin ab. Die
beim Abwickeln der Federn entstehende, aus dem Aufbiegen der Federelemente entstehende Federkraft
ist daher am Anfang verhältnismäßig groß und wird immer geringer, je mehr das Federblatt abgezogen
wird. Die Federn können auch so ausgebildet sein, daß die Federkraft zunächst ansteigt und von einem
bestimmten Punkt an wieder abnimmt.
Wie in den Fig. 6 und 7 dargestellt ist, wird ein Schaft 112, der an einem Verschlußstück 113 sitzt, in
der Bohrung 114 eines Fortsatzes 115 gleitend geführt, der sich an einer durchlochten Scheibe 116 befindet.
Diese Scheibe ist in einer Hülse 117 befestigt. Spulen 118 und 119 der Feder 111 sind drehbar auf
Bolzen 121 in der Hülse 117 befestigt. Zwischen den Spulen liegt ein glattes Stück 122 der Feder 111. Es
ist über das Ende 123 des Fortsatzes 115 gebogen. Das untere Ende 124 des Schaftes 112 hat einen
kleineren Durchmesser und ist durch eine Öffnung des Federstückes 122 gesteckt. Eine auf dieses Ende
geschraubte Mutter 125 hält den Schaft 112 und das Federstück 122 zusammen. Die Bohrung 114 ist am
unteren Ende 123 des Fortsatzes 115 zu einer Aussparung 126 erweitert.
Wenn Druckflüssigkeit in das Gehäuse gedrückt wird, so drängt sie das Verschlußstück 113 des Ventils
kräftig nach innen. Das Federstück 122 schlägt dabei am Ende 123 des Fortsatzes 115 an und biegt sich in
der Aussparung 126 durch, wie es in Fig. 7 gezeigt ist. Dadurch wird der Stoß der Flüssigkeit auf das
Verschlußstück 113 aufgefangen und verhindert, daß das Gewinde der Mutter 125 oder das Ende 124 des
Schaftes 112 abgerissen wird.
Die federnden Mittel sind bei allen Ausführungsbeispielen in der Öffnungslage des Schließgliedes
unter Vorspannung. Ihre Wirkungsweise wird an Hand der Fig. 8 beschrieben.
Wenn die federnden Mittel etwa von der sich ausdehnenden Blase unter Druck gesetzt werden, so verformen
sie sich vom angespannten Zustand aus um eine bestimmte Strecke, die durch die Abszisse 81 des
Diagramms in Fig. 8 dargestellt wird.
Während die Verformung bis zu dem Punkt A fortschreitet, nimmt die Kraft, mit der die federnden
Mittel das Schließen des Ventils zu verhüten versuchen, ständig zu um Beträge, die an der Ordinate
82 gemessen werden. Werden die federnden Mittel noch weiter zusammengedrückt, so daß der Punkt A
überschritten wird, so nimmt die von den Mitteln ausgeübte Kraft wieder laufend ab.
Die federnden Mittel sind in der Offenstellung des Schließglieds um eine bestimmte Strecke mit einer
Kraft vorgespannt. Dieser Zustand soll dem Punkt B des Diagramms entsprechen. Damit steht eine beträchtliche
Kraft zur Verfügung, um das Ventil offen zu halten.
Selbst wenn eine große Menge der Flüssigkeit durch den Auslaß abfließt und ein großer Druckunterschied
auf den verschiedenen Seiten des Verschlußstücks entsteht, ist diese Kraft der vorgespannten
Mittel groß genug, um diesen Druckunterschied auszugleichen und das Ventil offen zu halten.
Wenn sich zum Beispiel bei der Ausführungsform nach Fig. 1 die Blase 14 langsam ausdehnt und gegen
das Verschlußstück 36 legt, so wird dieses nicht bewegt, bis sich die Blase so stark ausgedehnt hat, daß
sie auf das Verschlußstück eine die Kraft der Blattfeder 42 übersteigende Kraft ausübt, d. h. bis die
Kraft der Blase 14 den Punkt B' der Fig. 8 erreicht hat. Erst dann fängt das Verschluß stück an, sich zu
bewegen.
In diesem Augenblick ist so gut wie alles Öl aus dem Gehäuse 11 abgeflossen. Wenn sich die Blase noch
ein wenig weiter ausdehnt und noch stärker auf das Verschlußstück drückt, so bewegt sich dieses abwärts
und drückt die Federn 42 zusammen, bis sie den Punkte des Schaubildes erreichen.
Dehnt sich die Blase 14 weiter aus und werden die Federn 42 noch mehr zusammengedrückt, so nimmt
die Gegenkraft der Federn 42 ab. Die größer werdende Kraft der Blase 14 überwindet daher schnell die
von den Federn 42 noch aufgebrachte Kraft, und das Verschluß stück 31 legt sich fast augenblicklich auf 1S
seinen Sitz, bevor sich die Blase 14 unter seine Kanten einzwängen kann.
Die Federn der Ausführungsbeispiele nach den Fig. 2 bis 6 wirken auf dieselbe Weise.
Wie aus der Beschreibung hervorgeht, ist das Ventil nach der Erfindung tatsächlich in der Lage,
ohne Rücksicht auf die Geschwindigkeit des ausströmenden Öls den Auslaß des Druckspeichers so
lange offen zu halten, bis so gut wie alles öl abgeflossen ist. Es schließt aber andererseits einen Auslaß
sicher ab, wenn das Öl abgeflossen ist. Das ist für Druckspeicher aller Art vorteilhaft, auch wenn sie als
Trennwand einen Kolben haben; besonders vorteilhaft ist er für Druckspeicher mit Blasen, deren Eindringen
in die Auslaß öffnung auf diese Weise verhindert wird.
Das Gehäuse des Druckspeichers kann verschiedene Formen haben, z. B. auch die Form einer Kugel. Die
Widerlager der federnden Mittel können statt der Aussparungen auch Vorsprünge sein.
Claims (25)
1. Auslaßventil für einen Druckspeicher mit einem starren Gehäuse und einer beweglichen
Trennwand, die zum Ende der Entleerung des Speichers gegen den Druck federnder Mittel das
Verschluß stück des Auslaßventils in seine Abschlußstellung drückt, gekennzeichnet durch eine
solche Ausbildung der federnden Mittel des Auslaßventils, daß ihre der beweglichen Trennwand
(14) entgegenwirkende Kraft mindestens über den wesentlichen Teil des Schließwegs des Verschlußstücks
bei zunehmender Verformung abnimmt (Fig. 8).
2. Auslaßventil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die federnden Mittel in der
Offenstellung des Verschlußstücks mit einer bestimmten Verformung vorgespannt sind.
3. Auslaßventil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußstück (36,
113) auf seiner nach innen gerichteten Seite eine höchstens schwach gekrümmte Fläche (37) hat,
gegen welche sich die unbewehrte Trennwand (14) bei der Schließbewegung ohne Gefahr der Beschädigung
legen kann (Fig. 1, 3, 6 und 7).
4. Auslaßventil nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Verschlußstück
(36, 49, 93) und an einem unbeweglich mit dem Speichergehäuse (11) verbundenen Teil Widerlager
vorgesehen sind, zwischen welche die federnden Mittel ohne besondere Befestigungsmittel
eingesetzt sind (Fig. 1, 2, 3, 5).
5. Auslaßventil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die federnden
Mittel aus einer Blattfeder (42) bestehen (Fig. 2).
6. Auslaßventil nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfeder (42) sich mindestens
nahezu in Richtung der Bewegung des Verschlußstücks (49) erstreckt (Fig. 2).
7. Auslaßventil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die federnden
Mittel aus zwei Blattfedern (42) bestehen, deren eine Enden nahe beieinander an dem Verschlußstück
(36, 93) und deren andere Enden an einander gegenüberliegenden Stellen des Speichergehäuses
(11) befestigt sind (Fig. 1 und 5).
8. Auslaßventil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die federnden
Mittel als Tellerfeder ausgebildet sind.
9. Auslaß\rentil nach einem der Ansprüche 1
bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die federnden Mittel aus einem Satz aufeinandergestapelter
Tellerfedern (65) bestehen, die jeweils paarweise mit ihren Böden bzw. ihren Rändern einander zugekehrt
sind (Fig. 3).
10. Auslaßventil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die federnden
Mittel Spiralfedern (111) sind, die auf drehbaren Widerlagern (121) sitzen (Fig. 6 und 7).
11. Auslaßventil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Spiralfedern (111) an zwei
unverschiebbaren Widerlagern (121) beiderseits der Achse des Verschlußstücks (113) befestigt und
durch ein Federstück (122) verbunden sind, das an dem Verschlußstück (113) befestigt ist (Fig. 6
und 7).
12. Auslaßventil nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußstück
(36,49,113) in einer den Flüssigkeitsauslaß bildenden Hülse (16, 16', 117) sitzt, die in
einer öffnung des Speichergehäuses (11) befestigt ist, und daß die federnden Mittel zwischen Sie
Hülse (16, 16' 117) und das Verschlußstück (36, 49, 113) eingesetzt sind (Fig. 1, 2, 3, 6 und 7).
13. Auslaßventil nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß in die Hülse eine durchlochte
Scheibe (61, 31") eingesetzt ist, gegen die sich die federnden Mittel abstützen (Fig. 2 und 3).
14. Auslaßventil nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußstück (36,
113) einen Schaft (38,112) besitzt, der in einer durchlochten, in der Hülse (16, 117) befestigten
Scheibe (31, 31", 116) gleitend geführt ist (Fig. 1, 3, 6 und 7).
15. Auslaßventil nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Widerlager für die eine
Seite der federnden Mittel am Ende des Schaftes (38, 112) des Verschlußstücks (36, 113) angeordnet
ist (Fig. 1, 6 und 7).
16. Auslaßventil nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß als Widerlager für ein Ende der
federnden Mittel die Stirnseite (53, 95) des Verschlußstücks (49, 93) dient (Fig. 2 und 5).
17. Auslaßventil nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die durchlochte
Scheibe (116) einen Fortsatz (115) hat, welcher als Führung für den Schaft (112) und mit
seinem Ende als Anschlag für die Begrenzung der Öffnungsbewegung des Verschluß Stücks (113)
dient (Fig. 6 und 7).
18. Auslaßventil nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende des
Schaftes (38, 112) einen mit einem festen Anschlag zusammenwirkenden Bund trägt (Fig. 1, 6
und 7).
19. Auslaßventil nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Fortsatz (115) an seinem
nach außen gerichteten Ende um die Führungsbohrung (114) herum ausgespart ist und daß der
Schaft (112) des Verschluß Stücks (113) mit einem federnden Mittel (111) so verbunden ist, daß sich
dieses Mittel bei geöffnetem Verschlußstück (113) auf den Rand der Aussparung legt, aber innerhalb
dieses Randes bis zum Schaft (112) noch ein federndes Stück frei beweglich ist, so daß der
Schaft (112) federnd in der Endlage gehalten wird (Fig. 6 und 7).
20. Auslaßventil nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußstück
ein auf der einen Seite durch eine Stirnwand (53, 95) verschlossener Hohlkolben (49, 93) ist,
mit Querlöchern (54, 97) nahe seiner Stirnseite und einem Außenflansch (51, 104) an der offenen
Seite, und daß dieses Verschlußstück in einer Bohrung geführt ist, die eine Schulter (47, 106)
enthält, gegen die sich der Flansch (51, 104) des Verschlußstücks in der Öffnungsstellung legt
(Fig. 2 und 5).
21. Auslaßventil nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand der Stirnwand (95)
des Verschluß Stücks (93) als Sitzfläche ausgebildet ist und mit einer festen Sitzfläche (96) zusammenarbeitet
(Fig. 5).
22. Auslaßventil nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß als Widerlager für die
federnden Mittel (42) die Innenfläche der Stirnwand (53, 95) des Verschlußstücks (49, 93) dient,
so daß die federnden Mittel (42) zu einem Teil innerhalb des Verschlußstücks (49, 93) liegen
(Fig. 2 und 5).
23. Auslaßventil nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschluß stück
eine zum Innern des Speichers (11) hin gekrümmte federnde Scheibe (76) ist, die in ihrer
Mitte befestigt ist und deren Rand (78) die Auslaßöffnungen (73) für die Flüssigkeit überragt,
und daß sich die Scheibe unter dem Druck der beweglichen Trennwand (14) dichtend auf die
Auslaßöffnungen (73) legt (Fig. 4).
24. Auslaßventil nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (76) aus Metall besteht
(Fig. 4).
25. Auslaßventil nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß in das Gehäuse des
Druckspeichers (11) ein Bolzen (71) eingesetzt ist mit einer Längsbohrung (75), die mit den Auslaßöffnungen
(73) in der Nähe des Randes der im Behälterinnern liegenden Stirnfläche des Bolzens
verbunden ist, und daß in der Mitte dieser Stirnfläche die federnde Scheibe (76) befestigt ist
(Fig. 4).
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschriften Nr. 50 959, 198 411,
575, 732 528, 878 132;
Deutsche Patentschriften Nr. 50 959, 198 411,
575, 732 528, 878 132;
österreichische Patentschrift Nr. 30 283;
französische Patentschrift Nr. 317 860;
USA.-Patentschrift Nr. 2 399 996.
französische Patentschrift Nr. 317 860;
USA.-Patentschrift Nr. 2 399 996.
Entgegengehaltene ältere Rechte:
Deutsches Patent Nr. 951 402.
Deutsches Patent Nr. 951 402.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 709 658/217 8.57
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| US1014401XA | 1953-12-09 | 1953-12-09 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1014401B true DE1014401B (de) | 1957-08-22 |
Family
ID=22284645
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEM25533A Pending DE1014401B (de) | 1953-12-09 | 1954-12-09 | Auslassventil fuer einen Druckspeicher |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1014401B (de) |
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| DE1165363B (de) | 1960-01-14 | 1964-03-12 | Jean Mercier | Druckbehaelter mit einem Ventil |
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-
1954
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