DE10143678C1 - Einfassung einer Öffnung in einer Unterspannbahn zur Durchführung eines Rohres - Google Patents
Einfassung einer Öffnung in einer Unterspannbahn zur Durchführung eines RohresInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Einfassung (1) einer Öffnung (8c) in einer Unterspannbahn (8) eines Daches zur Durchführung eines Rohres (14) mit einem das Rohr (14) umgebenden, an der Unterspannbahn (8) angeordneten Ring (2), der nach Art eines Kegelstumpfes oder eines ähnlichen Körpers ausgebildet ist. DOLLAR A Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einfassung der eingangs genannten Gattung zu schaffen, die nicht nur mit einfachen und preiswerten Mitteln hergestellt, sondern ebenso einfach und auch noch nachträglich von der Dachaußen- oder der Dachinnenseite rasch und sicher montiert werden kann, ohne mit einer Gefahr zu großer Einschnitte in der Unterspannbahn behaftet zu sein. DOLLAR A Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der einteilig oder mehrteilig ausgebildete Ring (2) an seinem unteren Endbereich (2a) mit einer ebenen, zur Unterspannbahn (8) etwa parallel verlaufenden Fläche (3) versehen und über diese (3) mittels einer Klebeschicht (4) direkt an einer der beiden Seiten (8a oder 8b) der Unterspannbahn (8), vorzugsweise auf deren Oberseite (8a) wasserdicht befestigt ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Einfassung einer Öffnung in
einer Unterspannbahn eines Daches zur Durchführung eines
Rohres mit einem das Rohr umgebenden, an der
Unterspannbahn angeordneten Ring, der mittels einer
Klebeschicht an einer der beiden Seiten der Unterspannbahn
befestigt ist.
Eine bekannte Einfassung dieser Art gemäß dem
DE 297 23 591 U1 besteht aus einem mehrfach abgestuften
Rohr, an dessen einem Ende ein flächiger ebener Ring
angeordnet ist, der je nach Ausbildung dieses Rohres mittels
einer Klebeschicht auf der Unterseite oder auf der Oberseite
einer Unterspannbahn befestigt wird. Derartig ebene Flächen
neigen zu sackartigen Vertiefungen, in denen sich Wasser
ansammeln kann, was unerwünscht ist. Die Klebeschicht
besteht aus an der betreffenden Befestigungsseite des
flächigen Ringes vorgefertigten Klebepunkten oder
Klebelinien, was keineswegs wasserdicht sein muß. Bei
unterschiedlichen Dachneigungen muß der Neigungswinkel
des jeweiligen Rohrstutzens der plattenförmige Ring zu einer
weiteren Ausführungsform geändert werden. Dies ist mit dem
Nachteil eines entsprechend hohen Herstellungs- und
Lageraufwandes behaftet. Außerdem wird der
Herstellungsaufwand noch dadurch erhöht, daß der
Rohrstutzen fest mit dem Ring verbunden ist und deshalb
einen Zugriff von beiden Dachseiten her erfordert, was bei
einer bereits vorhandenen Dämmung zwischen
Unterspannbahn und Dachlatten die Montagezeiten
erheblich verlängert. Ein Zugriff von der Unterseite ist
insbesondere deshalb erforderlich, um zu große Einschnitte
der Unterspannbahn zu vermeiden, die möglicherweise zu
einem Einreißen führen können.
Eine zweite bekannte Einfassung dieser Art gemäß der
DE 40 03 906 A1 besteht aus zwei Rohrstutzen mit
unterschiedlichen Durchmessern sowie einem jeweils an
ihren unteren Enden angeordneten, kegelstumpfförmigen
Kragen, zwischen denen mittels einer Klebeschicht die
Dachhaut befestigt wird, die bei Flachdächern - und nur
dafür ist dieser Gegenstand geeignet - aus einer Dachpappe
oder aus einer faserverstärkten Bitumenbahn besteht, mit
welcher ein solcher Gegenstand regelmäßig unter
Wärmeeinwirkung wasserdicht "verschweißt" wird. Bei
unterschiedlichen Dachneigungen muß auch dieser
Gegenstand mit einem der jeweiligen Dachneigung
entsprechenden Neigungswinkel zwischen Rohrstutzen und
kegelstumpfförmigen Kragen geändert werden. Gleichfalls
wird hier der Herstellungs- und Lageraufwand noch dadurch
erhöht, daß der kegelstumpfförmige Kragen fest mit dem
Rohrstutzen verbunden ist. Auch diese Ausführungsform
erfordert einen Zugriff sowohl von der Dachaußen- als auch
von der Dachinnenseite her, was mit den bereits zum
DE 297 23 591 U1 beschriebenen Nachteilen behaftet ist.
Eine gattungsfremde Einfassung gemäß dem
DE 295 21 738 U1 besteht im wesentlichen aus einem
Randteil und einem Einfassungsteil, zwischen denen der
Rand beispielsweise einer Unterspannbahn, eingeklemmt
wird. Damit geht der Offenbarungsgehalt dieses
Einklemmprinzips nicht über den Offenbarungsgehalt der
DE 40 03 906 A1 hinaus, 1ediglich mit dem Unterschied, daß
auch hier rechteckige, dreieckige, kreisförmige, elliptische
und polygonale Ausbildungen des Öffnungsrandes
beschrieben sind. Auch diese Ausführungsform erfordert
zum Einbau eine gleichzeitige Zugänglichkeit der
Unterspannbahn von beiden Seiten her, da zu diesem
Klemmprinzip eine gleichzeitige Montage sowohl von der
Unterseite als auch von der Oberseite erforderlich ist. Zum
nachträglichen Einbau von nur einer Dachseite her ist diese
Einfassung nicht geeignet.
Eine bekannte Einfassung anderer Art gemäß der
DE 32 10 017 C2 besteht aus zwei kegelstumpfförmigen
Ringen, von denen der untere mehrere den Öffnungsrand der
Unterspannbahn haltende Spitzen aufweist, die in
Aufnahmen der Mantelfläche des darüber angeordneten
Ringelementes eingreifen und so zwischen ihren
Mantelflächen die Unterspannbahn klemmen. Der Vorteil
dieser einfachen und preiswert herzustellenden Einfassung
beruht vor allem darin, daß sie von einer Seite der
Unterspannbahn her eingebaut werden kann, ohne daß dabei
die Öffnung vergrößernde Einschnitte im Öffnungsrand
vorgenommen werden müssen. Nachteilig ist, daß zum
Durchführen des unteren Ringes stets die Folienbahn an der
Einbaustelle vor der Halterung des Folienrandes
eingeschnitten werden muß. Bei diesem Einschneiden kann
rasch ein unerwünschter zu langer Schnitt erfolgen,
insbesondere dann, wenn die Unterspannbahn an der
betreffenden Stelle unter einer gewissen, nicht
erstrebenswerten Zugspannung steht.
Eine weitere gattungsfremde Einfassung der
vorbeschriebenen Art ist in der EP 0 995 857 A1 offenbart,
welche die gleichen Klipselemente gemäß der
vorbeschriebenen DE 32 10 017 C2 aufweist und aus diesem
Grunde mit den gleichen vorstehend beschriebenen
Nachteilen behaftet ist.
Ferner ist aus dem gattungsfremden DE 29 50 7185 U1
eine Einfassung in Form von zwei miteinander verbundenen
Klemmelementen zum kraftschlüssigen Einklemmen des eine
Durchtrittsöffnung der Unterspannbahn umgebenden
Dachrandes bekannt geworden, von denen eines als
elastisches Ringelement den Rand der Unterspannbahn
zwischen sich und einem Kranzelement klemmt. Aufgrund
von Temperaturwechselbelastungen kann der Ring
verspröden und in seiner Entropieelastizität nachlassen, so
daß dann eine Dichtheit nicht mehr gegeben ist.
Und schließlich, jedoch nicht abschließend, ist aus der
DE-AS 23 01 221 eine weitere Einfassung bekannt geworden,
bei welcher ein Rohr mit einem ringsumlaufenden
Dichtungsflansch vorausgesetzt wird, gegen dessen Oberseite
der das Rohr umgebende Rand der Dachhaut mittels eines
Klemmringes mit Innengewinde angepreßt wird. Der
Dichtungsflansch bildet eine konisch nach oben zu sich
verjüngende Auflagefläche für die Dachhaut, der einem
ringsumlaufenden Dichtungsring zugeordnet ist, wobei der
Klemmring dem Dichtungsflansch entsprechend konisch
ausgebildet und durch einen Spannring gegen den Rand der
Dachhaut angepreßt ist. Diese relativ komplizierte und
ebenso kostspielige Konstruktion setzt ein Rohr mit einem
die Dachhaut untergreifenden Flansch voraus. Da dieser
Flansch erheblich über die Rohröffnung hinausragt, kann
diese Einfassung nur bei neu zu bedachenden Dächern von
der Dachinnenseite her installiert werden, weil andernfalls
ein von außen vorzunehmender Einschnitt in der
Unterspannbahn zur Durchführung des Flansches zu groß
ausfallen und damit zu Undichtigkeiten der Dachhaut führen
würde. Für nachträglich in einem fertigen Dach
anzubringende Rohrdurchführungen ist diese grundsätzlich
für Flachdächer bestimmte Einfassung nicht geeignet.
Von diesem nächstkommenden Stand der Technik
ausgehend, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine
Einfassung der eingangs genannten Gattung zu schaffen, die
nicht nur mit einfachen und preiswerten Mitteln hergestellt,
sondern ebenso einfach und auch noch nachträglich von der
Dachaußen- oder Dachinnenseite rasch und sicher montiert
und an unterschiedliche Dachneigungen angepaßt werden
kann, ohne mit einer Gefahr zu großer Einschnitte in der
Unterspannbahn behaftet zu sein.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem eingangs
genannten Gattungsbegriff erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß der einteilig
oder mehrteilig als Kegelstumpf ausgebildete Ring
wasserdicht an der Unterspannbahn durch die Klebeschicht
befestigt ist und entweder eine ovale, elliptische,
sechseckige, rechteckige oder quadratische Öffnung aufweist
sowie entweder durch eine Verdickung, eine umlaufende
Versteifungsrippe, Versteifungssicke oder durch eine an
seinem unteren Endbereich angrenzende ebene, etwa parallel
zur Unterspannbahn oder zu dieser gewölbten, ringförmig
umlaufenden Fläche formstabil ausgebildet ist. Dadurch wird
eine Einfassung geschaffen, die zwar das bewährte
Ringprinzip gemäß der DE 32 10 017 C2 nicht verläßt und
deshalb nach wie vor von beiden Dachseiten der Dachhaut
nachträglich einbaubar ist, keine über die
Durchführungsöffnung hinausgehende Einschnitte der
Unterspannbahn erfordert und zugleich eine ebenso
formstabile wie wasserdichte Korsettfunktion für den
ausgeschnittenen Rand der Unterspannbahn erfüllt. Darüber
hinaus verläßt der Erfindungsgegenstand das nach dem
Stand der Technik bekannte Klemmprinzip einer
Unterspannbahn zwischen zwei ringförmigen Körpern und
geht zu einem Aufsatz-Klebe-Stabilisierungsprinzip der
Unterspannbahn über.
Bei diesem Prinzip kann die Einfassung sowohl einteilig
als auch mehrteilig ausgebildet sein, worauf noch an anderer
Stelle detailliert eingegangen werden wird. Auch der Art des
Klebers (flüssig, plastisch, fest) zwischen den Kontaktflächen
sind keine Grenzen gesetzt. Bei bestimmten, für den Ring
verwendeten Kunststoffen kommt als Klebeschicht auch eine
mittels Wärme aufplastifizierte Schicht der Klebeflächen des
Ringes selbst in Betracht.
Ferner kann die Einfassung sowohl besonders
vorteilhaft auf die Oberseite der Unterspannbahn geklebt als
auch von der Dachinnenseite her durchgeführt werden und
mit der Oberseite ihrer Flächen auf die Unterseite der
Unterspannbahn geklebt werden. Nach dem Aufkleben -
gleichgültig von welcher Seite her - ist der Rand der
Unterspannbahn durch die Flächen des Ringes stabilisiert,
so daß jedes Einreißen unterbleibt. Dabei wird vorteilhaft
beim Aufkleben des Ringes auf die Oberseite der
Unterspannbahn erst nach diesem Vorgang die Öffnung
paßgerecht in die Unterspannbahn eingeschnitten. Da die
Klebeschicht die Unterspannbahn unverrückbar an dem Ring
hält, ist ein Einschneiden über den Öffnungsbereich hinaus
nicht möglich. Soll der Ring von der Unterseite der
Unterspannbahn her durch die Dachhaut geführt werden, so
ist zuvor die Öffnung unter Ausnutzung des Ringes als
Schablone abzuzeichnen, auszuschneiden und hiernach
hindurchzuführen und seine ihn umgebenden Flächen
mittels der Klebeschicht auf die Unterseite der Spannbahn
zu kleben.
Nunmehr dient der als Kegelstumpf ausgebildete Ring
sowohl als Schablone zur Anzeichnung eines
Öffnungsrandes, beispielsweise, daß die schmalere, oben
gelegene Öffnung des Kegelstumpfes als
Zeichnungsschablone zur Anzeichnung der in die
Unterspannbahn einzuschneidenden Schnittes verwendet
wird und der dadurch überstehende Teil des Öffnungsrandes
der Unterspannbahn sodann entweder an seiner Innen- oder
an seiner Außenfläche hochgezogen und mittels des Klebers
an der betreffenden Ringfläche wasserdicht befestigt wird. In
diesem Fall erfüllt der Ring in Verbindung mit dem durch die
Klebeschicht mit ihm verbundenen Öffnungsrand der
Unterspannbahn eine Dichtfunktion sowie gleichzeitig auch -
wie zu den vorstehenden Ausführungsformen beschrieben -
eine stabilisierende Korsettfunktion des Öffnungsrandes,
ohne daß es dazu einer angrenzenden ebenen Fläche an dem
Ring bedarf.
Vorteilhaft umfaßt die zur Unterspannbahn parallel
verlaufende Fläche den Ring umlaufend, wodurch mittels der
Klebeschicht auch zugleich eine umlaufende Abdichtung des
Ringes zur Unterspannbahn erfolgt.
Es ist jedoch auch möglich, z. B. zur Materialeinsparung
der Flächen, die zur Unterspannbahn parallel verlaufende
Fläche in den Ring teilweise umgebende Teilflächen
aufzuteilen, wenn nur stets sichergestellt ist, daß der
Öffnungsrand des Ringes mit der Unterspannbahn über eine
umlaufende Klebeschicht abgedichtet ist.
Vorteilhaft weist die Außenumfangslinie der den Ring
umgebenden Fläche bei den beiden erstbeschriebenen
Lösungsalternativen eine zur Öffnung geometrisch ähnliche
Form, wie ein Oval, eine Ellipse, ein Rechteck, ein Quadrat
auf oder ist als ein Sechseck ausgebildet. Das hat den
Vorteil, daß dann die Außenumfangslinie an mindestens
einer Schmalseite mit einem Wasser in Richtung zur Traufe
ableitenden Kantenbereich versehen ist.
Um eine Einfassung mit einem bestimmten
Rohrdurchmesser für mehrere in Frage kommende
Dachneigungen nutzen zu können, ist nach einer besonders
vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung der Ring mit
seinen ihn umgebenden Flächen oder bei der dritten
Ausführungsform ohne eine solche Fläche in seiner
Schmalseite geteilt und mit derart abgekröpften, geteilten
vier Endbereichen versehen, daß diese in
aufeinandergeschobener Position eine etwa gleiche
Gesamtdicke wie die Einzeldicken der angrenzenden, nicht
abgekröpften Bereiche aufweisen. Durch diese Ausbildung
kann durch Verlängern oder Verkürzen der Öffnungslänge
ein und dieselbe Einfassung für mehrere unterschiedliche
Dachneigungen genutzt werden. Dabei bleibt die Breite für
ein und denselben Durchmesser eines bestimmten Rohres
erhalten.
Nach einer zweiten, gleichfalls besonders vorteilhaften
Weiterbildung der Erfindung kann der Ring für ein und
denselben Durchmesser eines stets senkrecht zur
Horizontalen durchtretenden Rohres, jedoch für mehrere
unterschiedliche Dachneigungen mit mehreren übereinander
angeordneten, für die jeweilige Dachneigung ablängbaren,
unterschiedlich langen Abstufungsebenen versehen sein, von
denen die kürzeste für ein Flachdach und die längste für ein
Dach größter Neigung bestimmt ist. Ein solcher Ring kann
relativ einfach durch Tiefziehen hergestellt werden. Auf jede
der Abstufungsebenen ist vorteilhaft die Gradzahl der
jeweiligen Dachneigung eingepreßt, so daß der Dachdecker
ad hoc erkennen kann, bis zu welcher Abstufungsebene er
den Ring in seiner Höhe ablängen muß, um ihn für eine
bestimmte Dachneigung für ein Rohr mit einem bestimmten
Außendurchmesser verwenden zu können.
Die Erfindung berücksichtigt jedoch auch den
umgekehrten Fall, nämlich daß die Einfassung für ein und
dieselbe Dachneigung für mehrere Rohre mit
unterschiedlichen Durchmessern eingesetzt werden kann. Zu
diesem Zweck ist der Ring für ein und dieselbe Dachneigung
mit mehreren unterschiedlich breiten und unterschiedlich
langen sowie ablängbaren Abstufungsebenen zum
senkrechten Durchtritt für Rohre mit unterschiedlichen
Rohrdurchmessern versehen. In diesem Fall ist der Ring
zwar nur für ein und dieselbe Dachneigung, jedoch für Ringe
mit höchst unterschiedlichem Durchmesser verwendbar.
Auch hierbei ist auf den Abstufungsebenen der jeweilige in
Frage kommende Rohrdurchmesser eingepreßt, so daß der
Dachdecker sofort erkennen kann, bis zu welcher
Abstufungsebene er den Ring in seiner Höhe ablängen muß,
um ein Rohr mit einem bestimmten Durchmesser für diese
bestimmte Dachneigung durchführen zu können.
Um eine Vorabdichtung des durch die Öffnung des
Ringes hindurchzuführenden Rohres erzielen zu können,
liegt der Öffnungsrand eines jeden Ringes aufgrund eines
geringen Untermaßes mit einer 1eichten Vorspannung an der
Außenumfangsfläche des durchzuführenden Rohres an.
Der Ring wird vorteilhaft preiswert aus Polyethylen,
Polyurethan, ABS oder einem PVC hergestellt.
Zur 1eichten Handhabung besteht das Klebemittel aus
einem Butylkautschuk, der vorgefertigt an der den Ring
umgebenden Fläche angeordnet und von einem Silikonpapier
abgedeckt ist. So braucht der Dachdecker stets nur das
Silikonpapier abzuziehen und kann den Ring direkt von
außen auf den gewünschten Bereich der Unterspannbahn
aufdrücken, wodurch eine unmittelbare sowie nahezu
unlösbare Verbindung zwischen dem Ring und der
Unterspannbahn erfolgt.
Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in
den Zeichnungen dargestellt. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Teilansicht eines Daches,
auf welchem in der linken Bildhälfte eine Einfassung auf die
Oberseite der Spannbahn und in der rechten Bildhälfte auf
die Unterseite der Spannbahn aufgeklebt ist,
Fig. 2 die Ansicht in Richtung des Pfeiles II von Fig. 1
bei noch nicht aufgeklebter Einfassung, jedoch schon
teilweise abgezogenem Silikonstreifen,
Fig. 3 die Ansicht von Fig. 1 bei ausgeschnittener
Spannbahn innerhalb der Öffnung der Einfassung,
Fig. 3a die Schnittansicht entlang der Linie IIIa-IIIa von
Fig. 3 durch die Einfassung nach ihrer Verbindung mit der
Unterspannbahn,
Fig. 4 die Ansicht in Richtung des Pfeiles IV von Fig. 3
mit einem in die ausgeschnittene Öffnung eingesetzten,
senkrecht verlaufenden Rohr,
Fig. 5 eine erste Ausführungsform einer Einfassung mit
ovaler Öffnung und dachförmigen Endbereichen an beiden
Schmalseiten,
Fig. 6 die Schnittansicht entlang der Linie VI-VI von
Fig. 5,
Fig. 7 eine zweite Ausführungsform einer Einfassung
mit ovaler Öffnung und rechteckig umgreifender Fläche mit
abgerundeten Kantenbereichen,
Fig. 8 eine Schnittansicht in Richtung der
Linie VIII-VIII von Fig. 7,
Fig. 9 eine dritte Ausführungsform einer Einfassung
mit elliptischer Öffnung und ebenso elliptisch umgreifender
Fläche,
Fig. 10 die Schnittansicht entlang der Linie X-X von
Fig. 9,
Fig. 11 eine vierte Ausführungsform einer Einfassung
mit quadratischer Öffnung und zwei dachförmigen
gegenüberliegenden Endbereichen,
Fig. 12 die Schnittansicht entlang der Linie XII-XII von
Fig. 11,
Fig. 13 eine fünfte Ausführungsform einer Einfassung
mit einer kreisrunden Öffnung und einer kreisringförmig
umgebenden Fläche für ein Flachdach,
Fig. 14 die Schnittansicht entlang der Linie XIV-XIV
von Fig. 13,
Fig. 15 eine sechste Ausführungsform einer Einfassung
mit einer rechteckigen Öffnung zur Durchführung eines im
Querschnitt rechteckigen oder quadratischen Rohres, wobei
die Einfassung in einer Schmalseite geteilt und mit vier
abgekröpften Endbereichen versehen ist, die zueinander
verschieblich sind,
Fig. 16 die Schnittansicht entlang der Linie XVI-XVI
von Fig. 15,
Fig. 17 die Schnittansicht entlang der Linie XVII-XVII
von Fig. 15,
Fig. 18 die Schnittansicht entlang der Linie XVIII-XVIII
von Fig. 15,
Fig. 19 eine siebte Ausführungsform einer Einfassung
mit ovaler Öffnung und einer umgebenden Fläche, die an
beiden gegenüberliegenden Schmalseiten dachförmig
ausgebildet ist sowie in einer Schmalseite in vier abgekröpfte
und zueinander verschiebliche Endbereiche geteilt ist,
Fig. 20 die Schnittansicht entlang der Linie XX-XX von
Fig. 19,
Fig. 21 die Schnittansicht entlang der Linie XXI-XXI
von Fig. 19,
Fig. 22 die Schnittansicht entlang der Linie XXII-XXII
von Fig. 19,
Fig. 23 eine achte Ausführungsform einer Einfassung
mit ovaler Durchtrittsöffnung für ein Rohr sowie einer
umgebenden rechteckigen Fläche mit abgerundeten
Kantenbereichen sowie einer Teilung in einer Schmalseite
mit vier einander zugewandten, abgekröpften sowie
übereinanderschiebbaren Enden,
Fig. 24 die Schnittansicht entlang der Linie XXIV-XXIV
von Fig. 23,
Fig. 25 die Schnittansicht entlang der Linie XXV-XXV
von Fig. 23,
Fig. 26 die Schnittansicht entlang der Linie XXVI-XXVI
von Fig. 23,
Fig. 27 die Draufsicht auf eine neunte
Ausführungsform einer Einfassung mit einem Ring für ein
und denselben Durchmesser eines stets senkrecht zur
Horizontalen durchtretenden Rohres, jedoch mit mehreren
übereinander angeordneten ablängbaren Abstufungsebenen
für mehrere unterschiedliche Dachneigungen,
Fig. 28 die Schnittansicht entlang der
Linie XXVIII-XXVIII von Fig. 27,
Fig. 29 die Draufsicht auf eine zehnte Ausführungsform
einer Einfassung mit einem Ring für ein und dieselbe
Dachneigung, jedoch mit mehreren, unterschiedlich breiten
sowie ablängbaren Abstufungsebenen zum senkrechten
Durchtritt für Rohre mit unterschiedlichen Durchmessern,
Fig. 30 die Schnittansicht entlang der Linie XXX-XXX
von Fig. 29,
Fig. 31 die Draufsicht auf eine elfte Ausführungsform
einer Einfassung mit einem Ring zum senkrechten Durchtritt
eines Rohres mit einem bestimmten Durchmesser, für eine
bestimmte Dachneigung mit einem den Ring umgebenden
ebenen Flächenbereich sowie mit einer an der Innenseite des
Ringes hochgezogenen Klebeschicht, die von einem
Silikonpapier abgedeckt ist,
Fig. 32 die Schnittansicht entlang der
Linie XXXII-XXXII von Fig. 31,
Fig. 33 die perspektivische Ansicht der Einfassung von
Fig. 31 nach ihrer Verbindung mit der Unterspannbahn,
Fig. 34 die Schnittansicht entlang der
Linie XXXIV-XXXIV von Fig. 33,
Fig. 35 die Ansicht in Richtung des Pfeiles XXXV von
Fig. 33,
Fig. 36 die Draufsicht auf eine zwölfte
Ausführungsform einer Einfassung, die aus einem
kegelstumpfförmigen Ring mit verstärkter Fußseite besteht,
der an seiner Innenseite mit einer von einem Silikonpapier
abgedeckten Klebeschicht versehen ist,
Fig. 37 die Schnittansicht des Ringes von Fig. 36
entlang der Linie XXXVII-XXXVII,
Fig. 38 die perspektivische Ansicht des Ringes von
Fig. 36 nach seiner Verbindung mit der Unterspannbahn,
Fig. 39 die Schnittansicht entlang der
Linie XXXIX-XXXIX von Fig. 38 und
Fig. 40 die Ansicht in Richtung des Pfeiles XL von
Fig. 38.
In sämtlichen Ausführungsformen sind in ihrer
Funktion übereinstimmende Teile mit gleichen Bezugsziffern
bezeichnet. In diesem Sinne weist jede Einfassung 1 stets
einen einteilig oder mehrteilig ausgebildeten Ring 2 auf, der
an seinem unteren Endbereich 2a mit einer ebenen, zur
Unterspannbahn 8 etwa parallel verlaufenden Fläche 3
versehen und über diese (s. Fig. 6) mittels einer
Klebeschicht 4, die von einem Silikonpapier 5 abgedeckt ist,
auf einer der beiden Seiten 8a, 8b der Unterspannbahn 8
vorzugsweise auf deren Oberseite 8a, befestigt ist. Der obere
Öffnungsrand des Ringes 2 ist mit 2b bezeichnet. Dieser
obere Öffnungsrand 2b ist zum unteren Endbereich 2a des
Ringes 2 geneigt, so daß der Ring 2 einen Kegelstumpf 6
bildet. Die Öffnung des Ringes 2 ist mit 7 bezeichnet.
In Fig. 2 ist ein Teil des Silikonpapiers 5 bereits
abgezogen. Nach vollständigem Abzug des Silikonpapiers 5
wird die Einfassung 1 direkt auf die Oberseite 8a der
Unterspannbahn 8 zwischen Dachlatten 9 gedrückt, wodurch
sich die vorzugsweise aus einem Butylkautschuk bestehende
Klebeschicht 4 wasserdicht und untrennbar mit der
Unterspannbahn 8 verbindet. Hiernach wird durch die
Öffnung 7 der Einfassung 1 die Unterspannbahn 8
ausgeschnitten, z. B. mittels eines Messers, welches am
unteren, inneren Endbereich 2a des Ringes 2 entlanggeführt
wird. Da die Unterspannbahn 8 über das Klebemittel 4
untrennbar sowie stabilisierend mit der Einfassung 1
verbunden ist, kann ein über die Konfiguration des unteren
Endbereiches 2a hinausgehender Einschnitt in die
Unterspannbahn 8 nicht erfolgen. Dieser Zustand ist in
Fig. 3 dargestellt.
Dabei weist die Fläche 3 der Einfassung 1 an ihren
beiden gegenüberliegenden Schmalseiten 3c eine
Dreieckform auf, so daß ein vom First 10 in Richtung einer
nicht dargestellten Traufe entlang des Pfeiles 11
herabströmendes Niederschlagswasser an der Spitze 3a
geteilt und an der Außenumfangslinie 3b gemäß den
Pfeilen 12 sowie den Pfeilen 13 in Richtung zur Traufe
abfließen kann. Da durch das Klebemittel 4 die gesamte
Öffnung 7 wasserdicht abgedichtet ist, kann kein
Niederschlagswasser in den Dachinnenraum gelangen.
Diesen Dichtungszustand zeigt deutlich die Schnittansicht
gemäß Fig. 3a.
Hiernach wird das aus Fig. 4 ersichtliche Rohr 14
durch die Öffnung 7 der Einfassung 1 hindurchgeführt und
im Dachinnenraum 15 in irgendeiner Form befestigt, sei es
mittels Rohrschellen an einem Dachsparren 16 oder mit
anderen Mitteln. Dabei weist der obere Öffnungsrand 2b des
Ringes 2 vorteilhaft ein geringes Untermaß im Hinblick auf
den Durchmesser D des Rohres 14 auf, so daß dieser
Öffnungsrand 2b mit einer 1eichten Vorspannung an der
Außenumfangsfläche 14a des Rohres 14 anliegt und der
Spalt entsprechend gering gehalten werden kann. Hiernach
kann der Spalt zwischen der Außenumfangsfläche 14a des
Rohres 14 und dem oberen Öffnungsrand 2b mittels eines
Klebebandes oder einer Klebeschnur 17 abgedichtet werden.
Es versteht sich, daß die Einfassung 1 an ihren
Längsseiten 1c, 1d (s. Fig. 15) je nach ihrer Größe auch von
den Dachlatten 9 übergriffen werden kann. Bei
nachträglicher Anbringung der Einfassung 1 in einem bereits
gedeckten Dach müssen die Dachlatten 9 entsprechend
ausgeschnitten werden.
Die Einfassung 1 kann aus Polyethylen, Polyurethan,
PVC oder einem anderen geeigneten Kunststoff hergestellt
werden, sei es im Tiefziehverfahren oder als Spritzgußform.
Bei der Ausbildung der den Ring 2 umgebenden sowie
zur Unterspannbahn 8 parallel verlaufenden Fläche 3 sind
mehrere Ausführungsformen möglich. So kann nach einer
ersten Alternative - wie in sämtlichen Figuren dargestellt -
die Fläche 3 ringförmig umlaufend um den Ring 2 herum
gestaltet sein. Es ist jedoch auch möglich, die umlaufende
Fläche in Einzelbereiche aufzulösen. Dann ist allerdings
sicherzustellen, daß der untere, der Unterspannbahn 8
zugewandte Öffnungsrand 2a eine umlaufende Abdichtung
mittels eines Klebemittels 4 erhält.
Unter dem Begriff "Rohr" ist keineswegs unbedingt ein
kreisrundes Rohr gemeint, sondern dieses kann ebenso
einen quadratischen, rechteckigen, ovalen oder elliptischen
Querschnitt aufweisen. Hiernach richtet sich die jeweilige
Form der Durchtrittsöffnung 7 des Ringes 2. Für
Flachdächer mit kreisrunden Rohren ist die
Ausführungsform der Fig. 13 und 14 geeignet und für
Flachdächer mit Rohren mit quadratischem Querschnitt die
Ausführungsform der Fig. 1 l und 12.
Der Durchmesser D und die Länge L einer jeden
Öffnung 7 einer jeden Einfassung 1 wird durch die Form des
jeweiligen Rohres 14 sowie durch die jeweilige Dachneigung
gemäß dem Winkel α zu einer Horizontalen 18 bestimmt.
Daraus erklären sich die unterschiedlichen einteiligen
Ausführungsformen der Fig. 5 bis 10, die stets für ein
Rohr mit einem ganz bestimmten Rohrdurchmesser sowie für
eine ganz bestimmte Dachneigung α bestimmt sind.
Um jedoch ein und dieselbe Einfassung 1 für ein Rohr,
sei es für ein Rohr mit quadratischem Querschnitt mit einer
Kantenlänge D oder für ein kreisrundes Rohr mit einem
Außendurchmesser D, für mehrere unterschiedliche
Dachneigungen α verwenden zu können, wird nach einer
ersten Ausführungsform der Erfindung die Einfassung 1 mit
ihrem Ring 2 und der ihn (2) umgebenden Fläche 3 in ihrer
Schmalseite 1c geteilt und derart mit vier abgekröpften,
geteilten Endbereichen 1d, 1e einerseits und 1f und 1g
andererseits versehen, daß diese in aufeinandergeschobener
Position (s. Fig. 17, 21 und 25) eine etwa gleiche
Gesamtdicke d1 und d2 wie die Einzeldicken do der
angrenzenden, nicht abgekröpften Bereiche aufweisen.
Aufgrund dieser Teilung können die beiden
Einfassungsteile 1a, 1b gemäß Fig. 15 in Richtung des
Doppelpfeiles 19 verschoben werden, bis die Gesamtlänge L
der Öffnung 7 für die vorhandene Dachneigung α des
betreffenden Rohres mit einem bestimmten quadratischen
oder rechteckigen Querschnitt ausreicht. Hiernach werden
die Silikonstreifen 5 an den abgekröpften Enden 1d, 1e
entfernt, die abgekröpften Enden 1d, 1f und 1e und 1g,
aufeinandergeklebt und hiernach die gesamte Einfassung 1
in der zu den Fig. 1 bis 4 beschriebenen Weise auf die
Unterspannbahn 8 geklebt.
Ganz Ensprechendes gilt für die Ausführungsformen
gemäß den Fig. 19 bis 22 und der weiteren
Ausführungsformen 23 bis 26, die sich nur durch ihre
bereits beschriebenen Formen unterscheiden. Aus diesem
Grunde sind in diesen Figuren mit der Ausführungsform der
Fig. 15 bis 18 funktionsgleiche Teile mit gleichen
Bezugsziffern bezeichnet.
Um eine Einfassung 1 mit einem bestimmten
Rohrdurchmesser D für unterschiedliche Dachneigungen α
verwenden zu können, ist die Ausführungsform der
Fig. 27 und 28 geschaffen worden. In diesem Fall weist
der Ring 2 mehrere, zu unterschiedlichen Dachneigungen α
gehörende, übereinander angeordnete, ablängbare,
unterschiedlich lange Abstufungsebenen 20, 20a, 20b, 20c
und 20d auf. Von diesen Abstufungsebenen ist die kürzeste,
nämlich die Abstufungsebene 20 für ein Flachdach und die
längste, nämlich die Abstufungsebene 20d für ein Dach mit
großer Neigung α bestimmt. Denn wie ein jeder Dachdecker
weiß, existieren Rohre mit Durchmessern von 30, 50, 75,
110, 125, 160, 200, 250, 300, 350, 400, 450 und 500 mm
sowie Dachneigungen von 15°, 30°, 45° und 60°.
Um umgekehrt bei ein und derselben Dachneigung α,
beispielsweise 60°, ein und dieselbe Einfassung 1 für
Rohre 14 mit höchst unterschiedlichem Durchmesser D, D1,
D2 und D3 verwenden zu können, ist beim
Ausführungsbeispiel der Fig. 29 und 30 der Ring 2 für
ein und dieselbe Dachneigung α mit mehreren,
unterschiedlich breiten sowie ablängbaren
Abstufungsebenen 21, 21a, 21b, 21c zum senkrechten
Durchtritt für Rohre 14 mit unterschiedlichen
Rohrdurchmessern D, D1, D2 und D3 versehen. Die beiden
letztbeschriebenen Ausführungsformen zeichnen sich durch
einen großen Anwendungsbereich bei geringem Lagerbedarf
aus.
Es versteht sich, daß die Ausführungsformen der
Fig. 27 bis 30 nicht nur auf kreisrunde Rohre 14
beschränkt sind, sondern mit ebenso großem Erfolg auch für
rechteckige, quadratische, ovale oder elliptische Rohre
verwendet werden können.
Um die Abdichtung zwischen der Klebeschicht 4 und
der Unterspannbahn 8 noch weiter zu verbessern, ist in dem
weiteren Ausführungsbeispiel der Fig. 31 bis 35 die
Klebeschicht 4 nicht nur auf die Unterseite der ebenen
Fläche 3 beschränkt, sondern an der Innenseite 2c des
kegelstumpfförmigen Ringes 2 hochgezogen, so, wie es
deutlich aus den Fig. 32 und 34 ersichtlich ist. Um dies
zu bewerkstelligen, wird die Einfassung 1 mit dem oberen
Endbereich 2b auf die Unterspannbahn gelegt, mit einem
Stift die Öffnung aufgerissen, hiernach ausgeschnitten und
sodann die Einfassung 1 mit ihrer Klebeschicht 4 die
Ausschnittöffnung umfassend mit ihrer ebenen Fläche 3 auf
die Oberseite 8a der Unterspannbahn 8 gesetzt und der
Öffnungsrand 8d der Unterspannbahn 8 zur Klebeschicht 4
an der Innenseite 2c des Ringes 2 hochgezogen. Dadurch
können auch die zum Teil ausgefransten Enden des
Öffnungsrandes 8d sicher an der Klebeschicht 4 festgelegt
und eine noch bessere Dichtung erzielt werden.
Fig. 35 zeigt die Ansicht in Richtung des Pfeiles XXXV
von Fig. 33 nach Einsatz eines Rohres 14. Nach dem Einsatz
dieses Rohres 14 wird es durch eine Klebeschnur 17 oder
durch eine ähnliche Klebeschicht gegenüber dem oberen
Endbereich 2b des kegelstumpfförmigen Ringes 2
wasserdicht abgedichtet.
In den Fig. 36 bis 40 ist eine weitere
erfindungsgemäße Einfassung 1 in ihrer einfachsten
Ausführungsform dargestellt. In diesem Fall besteht die
Einfassung 1 lediglich aus einem kegelstumpfförmigen
Ring 2, der mit seinem unteren Endbereich 2a dicker als in
seinem oberen Endbereich 2b ausgebildet ist. Wie die
Fig. 37 und 39 zeigen, erstreckt sich die Klebeschicht 4
am gesamten Endbereich 2a bis hoch an der Innenseite 2c
des kegelstumpfförmigen Ringes und ist mit einem
Silikonpapier 5 gemäß Fig. 37 abgedeckt. Bei dieser
Ausführungsform kann zunächst der obere Endbereich 2b
als Aufzeichnungsschablone für die Öffnung 8c in der
Unterspannbahn 8 verwendet und sodann nach Abzug des
Silikonpapiers 5 der Ring 2 mit seinem unteren
Endbereich 2a die Öffnung 8c umgreifend auf die
Oberseite 8a der Unterspannbahn 8 aufgesetzt werden.
Hiernach wird der überstehende Öffnungsrand 8d der
Unterspannbahn 8 hochgezogen und zur wasserdichten
Verbindung gegen die Klebeschicht 4 gedrückt.
Es versteht sich, daß sowohl die Ausführungsform der
Fig. 31 bis 35 als auch die Ausführungsform der
Fig. 36 bis 40 mit mehreren Abstufungsebenen 20-20d
oder 21-21c versehen werden kann, so, wie es zu den
Ausführungsformen der Fig. 27 bis 30 beschrieben
worden ist.
Ferner gestatten die Ausführungsformen der Fig. 31
bis 40 auch eine Teilung der Einfassung 1, so, wie sie zu den
Fig. 15 bis 26 beschrieben worden ist.
Allen Ausführungsformen ist gemeinsam, daß sie das
bisherige Klemmprinzip der Einklemmung des
Öffnungsrandes 8d der Unterspannbahn 8 zwischen zwei
ringförmigen Elementen in Richtung eines Aufsatz-Klebe-
Stabilisierungsprinzips verlassen haben, indem die
Einfassung 1 dem Öffnungsrand 8d ein ebenso formstabiles
wie wasserdichtes "Korsett" verleiht.
1
Einfassung
1
a,
1
b Teile der Einfassung
1
c Längsseite der Einfassung
1
d,
1
e,
1
f,
1
g abgekröpfte Enden der
Einfassung
1
2
kegelstumpfförmiger Ring
2
a,
2
b Endbereiche des Ringes
2
2
c Innenseite des Ringes
2
2
d Außenseite des Ringes
2
3
Fläche
3
a Spitze der Fläche
3
3
b Außenumfangslinie der Fläche
3
3
c Schmalseite der Fläche
3
4
Klebeschicht
5
Silikonpapier
6
Kegelstumpf des Ringes
2
7
Öffnung des Ringes
2
und der Einfassung
1
8
Unterspannbahn
8
a,
8
b Seiten der Unterspannbahn
8
8
c Öffnung in der Unterspannbahn
8
8
d Öffnungsrand der
Unterspannbahn
8
9
Dachlatten
10
First
11
,
12
,
13
,
19
Pfeile
14
Rohr
14
a Außenumfangsfläche
des Rohres
14
15
Dachinnenraum
16
Dachsparren
17
Klebeschnur
18
Horizontale
20
,
20
a,
20
b,
20
c,
20
d lange Abstufungsebenen
21
,
21
a,
21
b,
21
c breite Abstufungsebenen
do
do
Gesamtdicke
d1
d1
, d2
Einzeldicken der
abgekröpften Enden
D, D1
D, D1
, D2
, D3
Rohrdurchmesser
L Länge der Öffnung
α Dachneigung
L Länge der Öffnung
α Dachneigung
Claims (11)
1. Einfassung einer Öffnung in einer Unterspannbahn
eines Daches zur Durchführung eines Rohres mit einem das
Rohr umgebenden, an der Unterspannbahn angeordneten
Ring, der mittels einer Klebeschicht an einer der beiden
Seiten der Unterspannbahn befestigt ist, dadurch
gekennzeichnet, daß der einteilig oder mehrteilig
als Kegelstumpf ausgebildete Ring (2) wasserdicht an der
Unterspannbahn (8) durch die Klebeschicht (4) befestigt ist
und entweder eine ovale, elliptische, sechseckige,
rechteckige oder quadratische Öffnung (7) aufweist sowie
entweder durch eine Verdickung, eine umlaufende
Versteifungsrippe, Versteifungssicke oder durch eine an
seinem unteren Endbereich (2a) angrenzende, ebene, etwa
parallel zur Unterspannbahn (8) oder zu dieser gewölbten,
ringförmig umlaufenden Fläche (3) formstabil ausgebildet ist.
2. Einfassung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der obere Öffnungsrand (2b)
eines jeden Ringes (2) aufgrund eines geringen Untermaßes
mit einer leichten Vorspannung an der
Außenumfangsfläche (14a) des durchzuführenden
Rohres (14) anliegt.
3. Einfassung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fläche(3)den Ring(2)
entweder umlaufend umfaßt oder in, ihn teilweise
umgebende Teilflächen aufgeteilt ist.
4. Einfassung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Außenumfangslinie (3b) der den Ring (2) umgebenden
Fläche (3) eine zur Öffnung (7) geometrisch ähnliche Form,
wie ein Oval, eine Ellipse, ein Rechteck oder ein Quadrat,
aufweist oder als ein Sechseck ausgebildet ist.
5. Einfassung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Außenumfangslinie (3b)
an mindestens einer Schmalseite (3c) mit einem Wasser in
Richtung zur Traufe ableitenden Kantenbereich versehen ist.
6. Einfassung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Einfassung (1) mit ihrem Ring (2) sowie mit oder ohne die
ihn (2) umgebenden Flächen (3) in einer Schmalseite (1c)
geteilt und mit derart abgekröpften, geteilten vier
Endbereichen (1d, 1e, 1f, 1g) versehen ist, daß diese in
aufeinandergeschobener Position eine etwa gleiche
Gesamtdicke (d1 und d2) wie die Einzeldicken (do) der
angrenzenden, nicht abgekröpften Bereiche (1a, 1b)
aufweisen.
7. Einfassung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Ring (2)
für ein und denselben Durchmesser (D) eines stets senkrecht
zur Horizontalen (18) durchtretenden Rohres (14), jedoch für
mehrere unterschiedliche Dachneigungen (α) mit mehreren
übereinander angeordneten, für die jeweilige
Dachneigung (α) ablängbaren, unterschiedlich langen
Abstufungsebenen (20a, 20b, 20c, 20d) versehen ist, von
denen die kürzeste (20) für ein Flachdach und die
längste (20d) für ein Dach größter Dachneigung (α) bestimmt
ist.
8. Einfassung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der einteilig
oder mehrteilig ausgebildete Ring (2) entweder eine ovale,
elliptische, rechteckige oder quadratische Öffnung (7)
aufweist und daß er für ein und dieselbe Dachneigung (α)
mit mehreren unterschiedlich breiten und unterschiedlich
langen sowie ablängbaren Abstufungsebenen (21a, 21b, 21c)
zum senkrechten Durchtritt für Rohre (14) mit
unterschiedlichen Rohrdurchmessern (D, D1, D2, D3)
versehen ist.
9. Einfassung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der Spalt
zwischen der Außenumfangsfläche (14a) des Rohres (14) und
dem oberen Öffnungsrand (2b) des Ringes (2) mittels eines
Klebebandes oder einer Klebeschnur (17) abgedichtet ist.
10. Einfassung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Einfassung (1) aus Polyethylen, Polyurethan, ABS oder PVC
hergestellt ist.
11. Einfassung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Klebemittel (4) aus einem Butylkautschuk besteht,
vorgefertigt entweder an der inneren oder äußeren
Kegelstumpffläche (2c, 2d) des Ringes (2) oder an der den
Ring (2) umgebenden Fläche (3) angeordnet und von einem
Silikonpapier (5) abgedeckt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10143678A DE10143678C1 (de) | 2001-04-18 | 2001-09-06 | Einfassung einer Öffnung in einer Unterspannbahn zur Durchführung eines Rohres |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10118931 | 2001-04-18 | ||
| DE10143678A DE10143678C1 (de) | 2001-04-18 | 2001-09-06 | Einfassung einer Öffnung in einer Unterspannbahn zur Durchführung eines Rohres |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10143678C1 true DE10143678C1 (de) | 2003-02-13 |
Family
ID=7681805
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE10143678A Expired - Fee Related DE10143678C1 (de) | 2001-04-18 | 2001-09-06 | Einfassung einer Öffnung in einer Unterspannbahn zur Durchführung eines Rohres |
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| Country | Link |
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