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DE10141338A1 - Fahrzeugdach - Google Patents

Fahrzeugdach

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Publication number
DE10141338A1
DE10141338A1 DE10141338A DE10141338A DE10141338A1 DE 10141338 A1 DE10141338 A1 DE 10141338A1 DE 10141338 A DE10141338 A DE 10141338A DE 10141338 A DE10141338 A DE 10141338A DE 10141338 A1 DE10141338 A1 DE 10141338A1
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DE
Germany
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groove
roof
vehicle roof
roof according
sections
Prior art date
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Application number
DE10141338A
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English (en)
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DE10141338C2 (de
Inventor
Mark Rene Vischer
Thomas Schuett
Michael Koelbl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Webasto SE
Original Assignee
Webasto Vehicle Systems International GmbH
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Publication date
Application filed by Webasto Vehicle Systems International GmbH filed Critical Webasto Vehicle Systems International GmbH
Priority to DE10141338A priority Critical patent/DE10141338C2/de
Publication of DE10141338A1 publication Critical patent/DE10141338A1/de
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Publication of DE10141338C2 publication Critical patent/DE10141338C2/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J10/00Sealing arrangements
    • B60J10/80Sealing arrangements specially adapted for opening panels, e.g. doors
    • B60J10/82Sealing arrangements specially adapted for opening panels, e.g. doors for movable panels in roofs
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J10/00Sealing arrangements
    • B60J10/90Sealing arrangements specially adapted for non-fixed roofs, e.g. foldable roofs or removable hard-tops

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Seal Device For Vehicle (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Fahrzeugdach mit wenigstens zwei in einer Dachöffnung benachbart zueinander angeordneten Dachelementen (10, 12), die zwischen einer Schließstellung und einer Öffnungsstellung verstellbar gelagert sind. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die zumindest zwei Dachelemente (10, 12) zumindest in der Schließstellung zur gegenseitigen Abdichtung nach Art einer Nut- und Federverbindung (14) ineinander eingreifen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Fahrzeugdach mit wenigstens zwei in einer Dachöffnung benachbart zueinander angeordneten Dachelementen, die zwischen einer Schließstellung und einer Öffnungsstellung verstellbar gelagert sind.
  • Zu den gattungsgemäßen Fahrzeugdächern zählen beispielsweise sogenannte Lamellendächer, die mehrere in Fahrzeuglängsrichtung hintereinander angeordnete und verschiebbare sowie gegebenenfalls zumindest teilweise schräg ausstellbare Lamellen aufweisen (siehe z. B. die DE 41 23 229 A1). Wenn die Lamellen in die Öffnungsstellung gebracht sind, wird ein Großteil der Dachöffnung vollständig freigegeben. Zwischen der Öffnungsstellung und der Schließstellung sind mehrere Zwischenstellungen möglich, beispielsweise eine Zwischenstellung, in der nur ein relativ kleiner vorderer Bereich der Dachöffnung freigegeben ist und in der eine hintere Lamelle schräg ausgestellt ist, um eine Fahrzeugdurchlüftung zu ermöglichen. Zumindest in der Schließstellung ist es erforderlich, dass das Fahrzeugdach wasserdicht verschlossen ist. Beispielsweise im Zusammenhang mit Lamellendächern ist es zu diesem Zweck bereits bekannt, zwischen Grenzflächen der einzelnen Dachelemente Dichtungen aus elastischem Material vorzusehen, wobei die Dichtungen beispielsweise als Dichtlippen und/oder Hohlkammerdichtungen ausgebildet sind.
  • Die beim Stand der Technik eingesetzten Dichtungen können jedoch nicht in allen Betriebszuständen eine vollständige Abdichtung gewährleisten, weshalb in bestimmten Situationen in unerwünschter Weise Wasser in das Fahrzeuginnere eindringen kann.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Fahrzeugdach derart weiterzubilden, dass zumindest in der Schließstellung das unerwünschte Eindringen von Wasser sicher vermieden werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Fahrzeugdach mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Das erfindungsgemäße Fahrzeugdach baut auf dem gattungsgemäßen Stand der Technik dadurch auf, dass die wenigstens zwei Dachelemente zumindest in der Schließstellung zur gegenseitigen Abdichtung nach Art einer Nut- und Federverbindung ineinander eingreifen. Dabei kommen sowohl Ausführungsformen in Betracht, bei denen im Bereich der Nut- und Federverbindung zusätzliche Dichtmittel vorgesehen sind, als auch Ausführungsformen, bei denen die Abdichtung allein durch die Nut- und Federverbindung erzielt wird. Durch die erfindungsgemäße Lösung kann ein unerwünschtes Eindringen von Wasser in der Schließstellung der Dachelemente sicher vermieden werden. Wenn die Dachelemente von der Schließstellung in die Öffnungsstellung oder eine Zwischenstellung verstellt werden, wird der nut- und federartige Eingriff wieder aufgehoben.
  • Bei bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Fahrzeugdaches ist vorgesehen, dass die Nut- und Federverbindung wenigstens eine zumindest abschnittsweise keilförmige Feder und wenigstens eine an diese angepasste Nut aufweist. Durch die insbesondere an den Flanken des keilförmigen Federabschnitts auftretende Keilwirkung wird eine besonders gute Abdichtung erzielt. Insbesondere wenn der keilförmige Federabschnitt und der an diesen angepasste Nutabschnitt mit niedrigen Toleranzen gefertigt werden, kann in vielen Fällen auf zusätzliche Dichtelemente verzichtet werden.
  • Bei weiteren Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Fahrzeugdaches kann weiterhin vorgesehen sein, dass die Nut- und Federverbindung mehrere Federn und Nuten aufweist. Dabei kann vorgesehen sein, dass ein oder mehrere Dachelemente auch an Begrenzungsflächen Nuten und/oder Federn aufweisen, die dazu vorgesehen sind, mit entsprechenden Federn und/oder Nuten zusammenzuwirken, die beispielsweise im Bereich der Dachöffnung vorgesehen sind. Im Zusammenhang mit der gegenseitigen Abdichtung von Dachelementen können insbesondere dann mehrere Federn und Nuten vorgesehen werden, wenn besonders hohe Anforderungen an die Abdichtung gestellt werden. Der Einsatz mehrere Federn und Nuten kann aber auch insofern vorteilhaft sein, als die Abmessungen der Federn und Nuten in diesem Fall häufig kleiner sein können, als in Fällen, in denen die Nut- und Federverbindung nur über eine Feder und Nut erfolgt.
  • Insbesondere in diesem Zusammenhang kann bei dem erfindungsgemäßen Fahrzeugdach vorgesehen sein, dass die Nut- und Federverbindung wenigstens zwei Federn und wenigstens zwei Nuten umfasst, die zumindest abschnittsweise parallel zueinander angeordnet sind. Dabei kommen beispielsweise Ausführungsformen in Betracht, bei denen jedes Dachelement jeweils eine Nut und eine Feder aufweist, die mit entsprechenden Federn und Nuten zusammenwirken, die an einem benachbarten Dachelement vorgesehen sind. Ebenso kann jedoch beispielsweise vorgesehen sein, dass ein Dachelement zwei Federn aufweist, während das benachbarte Dachelement zwei Nuten aufweist.
  • Vorzugsweise ist wenigstens einer Feder zumindest abschnittsweise ein Dichtelement zugeordnet. Sofern ein Dichtelement, insbesondere ein elastisches Dichtelement, auf die Feder aufgebracht ist, können höhere Fertigungstoleranzen in Kauf genommen werden, ohne die Abdichtung zu gefährden. Wenn die Feder zumindest abschnittsweise keilförmig ausgebildet ist und die Nut als entsprechendes Gegenstück vorliegt, kann auf das Dichtelement aufgrund der Keilwirkung eine hohe Kraft ausgeübt werden.
  • Zusätzlich oder alternativ kann bei dem erfindungsgemäßen Fahrzeugdach vorgesehen sein, dass wenigstens einer Nut zumindest abschnittsweise ein Dichtelement zugeordnet ist. Bei einem derartigen Dichtelement kann es sich beispielsweise um eine Schlauchdichtung mit Hohlkammer handeln, die in der Nut befestigt wird.
  • Das erfindungsgemäße Fahrzeugdach umfasst weiterhin Ausführungsformen, bei denen vorgesehen ist, dass die Abmessungen von wenigstens einer Nut zumindest abschnittsweise durch das Eingreifen einer Feder in elastisches Material festgelegt werden. Dabei kann das elastische Material beispielsweise derart angeordnet werden, dass es mit der Oberfläche eines Dachelementes fluchtet, wobei weiterhin vorgesehen sein kann, dass das elastische Material im Wesentlichen die gleiche Stärke wie ein Dachelement aufweist.
  • Im vorstehend erläuterten Zusammenhang ist vorzugsweise weiterhin vorgesehen, dass das elastische Material zumindest abschnittsweise eine Hohlkammer aufweist. Dabei kann das elastische Material beispielsweise einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt aufweisen, wobei an der Grenzfläche zum benachbarten Dachelement eine Nut vorgesehen sein kann, deren Abmessungen in der Schließstellung des Fahrzeugdaches durch das Einwirken einer Feder gegenüber dem entspannten Zustand des elastischen Materials vergrößert sind.
  • Insbesondere wenn zumindest ein Dachelement transparent ist, ist bei dem erfindungsgemäßen Fahrzeugdach vorzugsweise vorgesehen, dass das elastische Material und/oder das Dichtmittel zumindest abschnittsweise transparent ist.
  • Zusätzlich oder alternativ kann vorgesehen sein, dass wenigstens eine Nut zumindest abschnittsweise aus einem anderen Material als das Dachelement gebildet ist, dem sie zugeordnet ist. Dies kann beispielsweise vorteilhaft sein, wenn die Dachelemente und die zum Eingreifen in die Nut vorgesehene Feder aus Glas gebildet sind. Zum einen ist eine gegenseitige Abdichtung von zwei aneinander stoßenden Glasflächen ohne zusätzliche Dichtungsmittel schwierig zu erzielen und zum anderen besteht beim in Kontakt Bringen von Grenzflächen aus Glas zumindest bei höheren Anpresskräften die Gefahr, dass das Glas beschädigt wird.
  • Zusätzlich oder alternativ kann aus den gleichen Gründen vorgesehen sein, dass wenigstens eine Feder zumindest abschnittsweise aus einem anderen Material als das Dachelement gebildet ist, dem sie zugeordnet ist.
  • Vorzugsweise ist bei dem erfindungsgemäßen Fahrzeugdach vorgesehen, dass wenigstens ein Dachelement zumindest abschnittsweise transparent ist. Unter den Begriff transparent fallen im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung selbstverständlich auch getönte Scheiben.
  • Insbesondere in diesem Zusammenhang kann vorgesehen sein, dass wenigstens ein Dachelement zumindest abschnittsweise aus Glas gebildet ist.
  • Zusätzlich oder alternativ kann vorgesehen sein, dass wenigstens ein Dachelement zumindest abschnittsweise aus Kunststoff gebildet ist.
  • Ebenso kommen Ausführungsformen in Betracht, bei denen wenigstens ein Dachelement zumindest abschnittsweise aus Metall gebildet ist.
  • Das erfindungsgemäße Fahrzeugdach umfasst weiterhin Ausführungsformen, bei denen vorgesehen ist, dass der Eingriff von zumindest einer Feder in zumindest eine Nut unter Einrastung erfolgt. Zu diesem Zweck sind die Nut und/oder die Feder vorzugsweise aus einem elastischen Material gebildet.
  • Insbesondere im vorstehend erläuterten Zusammenhang kann weiterhin vorgesehen sein, dass zumindest eine Feder einen Bereich mit vergrößertem Querschnitt aufweist, der das Einrasten ermöglicht. Der Bereich mit vergrößertem Querschnitt kann beispielsweise durch einen Wulst mit im wesentlichem kreisförmigem Querschnitt gebildet sein.
  • Dabei kann weiterhin vorgesehen sein, dass zumindest eine Nut einen an den Bereich mit vergrößertem Querschnitt angepassten Querschnitt aufweist. Dieser Querschnitt kann beispielsweise nach einem Einrasten der Feder derart sein, dass sich ein Formschluss zwischen Nut und Feder ergibt.
  • Weiterhin kommen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Fahrzeugdaches in Betracht, bei denen vorgesehen ist, dass es ein Verbindungselement mit zwei Federn aufweist, von denen jede in eine Nut in einem der Dachelemente eingreift. Das Verbindungselement kann dabei elastisch ausgeführt sein und beispielsweise parallel zur Fahrzeugquerachse eingeführt werden.
  • Alle vorstehend erläuterten Ausführungsformen der Erfindung können für ein Fahrzeugdach kombiniert werden. Sofern mehr als zwei Dachelemente vorhanden sind, können die Verbindungen zwischen jeweils zwei Dachelementen durch unterschiedliche Ausführungsformen der Erfindung verwirklicht werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der zugehörigen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
  • Fig. 1 zwei Dachelemente einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugdaches;
  • Fig. 2 zwei Dachelemente einer zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugdaches;
  • Fig. 3 zwei Dachelemente einer dritten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugdaches;
  • Fig. 4 zwei Dachelemente einer vierten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugdaches;
  • Fig. 5 zwei Dachelemente einer fünften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugdaches;
  • Fig. 6 zwei Dachelemente einer sechsten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugdaches;
  • Fig. 7 zwei Dachelemente einer siebten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugdaches;
  • Fig. 8 zwei Dachelemente einer achten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugdaches;
  • Fig. 9 zwei Dachelemente einer neunten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugdaches; und
  • Fig. 10 zwei Dachelemente einer zehnten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugdaches.
  • In den Figuren ist jeweils eine Schnittansicht von zwei Dachelementen 10, 12 in Fahrzeuglängsrichtung dargestellt.
  • Fig. 1 zeigt zwei Dachelemente 10, 12 einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, bei der in einem ersten Dachelement 10 eine keilförmige Nut 20 angeordnet ist. Ein zweites Dachelement 12, das sich bezüglich dem ersten Dachelement 10 in der Schließstellung befindet, weist eine keilförmige Feder 16 auf, deren Abmessungen an die Abmessungen der Nut 20 angepasst sind. In der Schließstellung greifen das erste Dachelement 10 und das zweite Dachelement 12 nach Art einer Nut- und Federverbindung 14 ineinander ein. Wie bei allen in den Figuren dargestellten Ausführungsformen erstrecken sich sowohl die Nut als auch die Feder vorzugsweise jeweils über die gesamte Breite der Dachelemente, das heißt quer zur Fahrzeuglängsachse. Damit die Dachelemente zwischen der Schließstellung und der Öffnungsstellung hin und her bewegt und gegebenenfalls schräg ausgestellt werden können, sind in den Figuren nicht dargestellte Führungs- und Halterungseinrichtungen vorgesehen, die in an sich bekannter Weise ausgeführt sein können (siehe z. B. DE 41 23 229 A1). Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Feder durch ihre Keilwirkung insbesondere an ihren Flanken dichtet. Damit auf zusätzliche Dichtungsmittel verzichtet werden kann, ist es vorteilhaft, wenn die Feder 16 und die Nut 20 mit niedrigen Fertigungstoleranzen gebildet werden.
  • Fig. 2 zeigt zwei Dachelemente 10, 12 einer zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugdaches, wobei das erste Dachelement 10 bei dieser Ausführungsform zwei Nuten 20, 22 aufweist, die dazu vorgesehen sind, mit zwei Federn 16, 18 zusammenzuwirken, die dem zweiten Dachelement 12 zugeordnet sind. Gemäß der Darstellung von Fig. 2 sind die Federn 16, 18 einstückig mit dem zweiten Dachelement 12 gebildet und ebenfalls keilförmig ausgelegt. Sofern zur gegenseitigen Abdichtung des ersten Dachelementes 10 und des zweiten Dachelementes 12 mehrere Federn 16, 18 und Nuten 20, 22 verwendet werden, können deren Abmessungen gegenüber Ausführungsformen verkleinert werden, bei denen jeweils nur eine Nut und eine Feder vorgesehen ist. Dadurch ergeben sich bezüglich der Abdichtung keine Nachteile, wenn das erste Dachelement 10 und das zweite Dachelement 12 nach Art einer Nut- und Federverbindung 14 ineinander eingreifen.
  • Fig. 3 zeigt zwei Dachelemente 10, 12 einer dritten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugdaches, bei der das erste Dachelement 10 zur Abdichtung gegenüber dem zweiten Dachelement 12 wieder nur eine Nut 20 aufweist. Die an dem zweiten Dachelement 12 vorgesehene Feder 16 ist bei dieser Ausführungsform mit kleineren Abmessungen gebildet als die Nut 20. Um dennoch eine gute Abdichtung zu erzielen, wenn das erste Dachelement 10 und das zweite Dachelement 12 nach Art einer Nut- und Federverbindung 14 ineinander eingreifen, ist auf der Feder 16 ein Dichtelement 24 vorgesehen, das aus elastischem Material gebildet ist. Aufgrund der keilförmigen Ausbildung der Nut 20 und der Feder 16 wird das Dichtelement 24 in der Schließstellung stark angepresst, so dass sich eine gute Abdichtung ergibt. Bei dieser Ausführungsform können bezüglich der Abmessungen von Nut 20 und Feder 16 größere Fertigungstoleranzen in Kauf genommen werden, ohne dass Nachteile hinsichtlich der Abdichtung in Kauf genommen werden müssen.
  • Fig. 4 zeigt zwei Dachelemente 10, 12 einer vierten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugdaches, bei der das erste Dachelement 10 zur Herstellung einer Nut- und Federverbindung 14 wieder eine Nut 20 aufweist, während dem zweiten Dachelement 12 eine Feder 16 zugeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform übernimmt die Feder 16 in erster Linie die Funktion der Zentrierung. Die Abdichtung wird über ein Dichtelement 26 erzielt, das in Form einer Dichtleiste an der Spitze der Feder 16 vorgesehen ist. Das Dichtelement 26 kann auch in diesem Fall Fertigungstoleranzen ausgleichen.
  • Fig. 5 zeigt zwei Dachelemente 10, 12 einer fünften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugdaches, die im Wesentlichen der Ausführungsform von Fig. 4 entspricht. Auch in diesem Fall weist das erste Dachelement 10 eine Nut 20 auf, während das zweite Dachelement 12 die Feder 16 bildet. Die Feder 16 dient in erster Linie wieder zur Zentrierung, und die Abdichtung wird durch ein Dichtelement 28 sichergestellt. Im Gegensatz zur vierten Ausführungsform gemäß Fig. 4 ist das Dichtelement 28 bei der in Fig. 5 dargestellten Ausführungsform jedoch der Nut 20 zugeordnet und in Form einer Schlauchdichtung gebildet. Die Schlauchdichtung 28 kann beispielsweise durch Verkleben in der Nut 20 befestigt werden. Es sind jedoch ebenfalls Ausführungsformen denkbar, bei denen ein geeignetes Dichtmittel 28 beispielsweise durch Klemmen in der Nut 20 befestigt wird. Bei der in Fig. 5 dargestellten Ausführungsform weist die Feder 16 an ihrer Spitze eine in etwa kreissegmentförmige Ausnehmung auf, deren Radius in etwa an den Radius der Schlauchdichtung 28 angepasst ist. Auch bei dieser Ausführungsform können größere Fertigungstoleranzen in Kauf genommen werden, weil derartige Fertigungstoleranzen durch das Zusammenwirken von Dichtmittel 28 und Feder 16 ausgeglichen werden, ohne dass sich bezüglich der Abdichtung Nachteile ergeben, wenn das erste Dachelement 10 und das zweite Dachelement 12 nach Art einer Nut- und Federverbindung 14 ineinander eingreifen.
  • Fig. 6 zeigt zwei Dachelemente 10, 12 einer sechsten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugdaches. Bei dieser Ausführungsform ist die Nut 20 in elastischem Material 30 gebildet, das an dem ersten Dachelement 10 in geeigneter Weise befestigt ist, beispielsweise durch eine Klebeverbindung. Das elastische Material 30 weist eine Hohlkammer 34 auf, damit sich die Abmessungen der Nut 20 leichter an die Form der Feder 16 anpassen können. Beim Einführen der Feder 16 in die Nut 20 werden die beiden Seiten des elastischen Materials 30 noch stärker nach innen gezogen, was den Anpressdruck erhöht. Insofern werden die Abmessungen der Nut 20 bei dieser Ausführungsform durch die Einwirkung der Feder 16 festgelegt, wenn das erste Dachelement 10 und das zweite Dachelement 12 nach Art einer Nut- und Federverbindung 14 ineinander eingreifen. Die in Fig. 6 dargestellte Ausführungsform ist beispielsweise vorteilhaft, wenn das erste Dachelement 10 und das zweite Dachelement 12 aus einem Material gebildet sind, das eine unmittelbare gegenseitige Abdichtung nur schwer oder gar nicht ermöglicht, was beispielsweise der Fall sein kann, wenn das erste Dachelement 10 und das zweite Dachelement 12 aus Glas gebildet sind.
  • Fig. 7 zeigt zwei Dachelemente 10, 12 einer siebten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugdaches. Die in Fig. 7 dargestellte Ausführungsform entspricht in ihrer Wirkungsweise im Wesentlichen der sechsten Ausführungsform gemäß Fig. 6. Bei dieser Ausführungsform weist das erste Dachelement 10 jedoch eine weitere Nut 36 auf, in der elastisches Material 32 angeordnet ist, das einen Hohlraum 34 aufweist. Dem zweiten Dachelement 12 ist eine Feder 16 zugeordnet, die im dargestellten Fall relativ kleine keilförmige Abmessungen aufweist. Diese Feder 16 greift in eine Nut 20 ein, die in dem elastischen Material 32 vorgesehen ist, wenn das erste Dachelement 10 und das zweite Dachelement 12 nach Art einer Nut- und Federverbindung 14 ineinander eingreifen. Die Hohlkammer 34 dient wie im Falle der sechsten Ausführungsform dazu, eine gleichmäßige Anlage der Feder 16 in der Nut 20 zu gewährleisten. Durch die Integration des elastischen Materials 32 in die weitere Nut 36 kann ein Wulsten des elastischen Materials nach außen verhindert werden, wenn die Feder 16 in die Nut 20 gedrückt wird.
  • Fig. 8 zeigt zwei Dachelemente 10, 12 einer achten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugdaches. Bei dieser Ausführungsform rastet die Feder 16 in der Nut 20 ein, wenn sich die Dachelemente 10, 12 in der Schließstellung befinden. Zu diesem Zweck weist die Nut 16 einen Bereich 38 mit erweitertem Querschnitt auf, wobei der freie Endabschnitt der Feder 16 gemäß der Darstellung von Fig. 8 kreisförmig erweitert ist. Die dem ersten Dachelement 10 zugeordnete Nut 20 ist an den Querschnitt der Feder 16 angepasst, wenn der Einrastvorgang beendet ist. Um diesen Einrastvorgang zu ermöglichen, ist das Material, indem die Nut 20 gebildet ist, vorzugsweise elastisch verformbar. Bei der achten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugdaches wird der unter Einrastung erfolgte Eingriff der Feder 16 in die Nut 20 gelöst, indem die Dachelemente 10, 12 im Wesentlichen horizontal voneinander wegbewegt werden, wie dies durch die entsprechenden Pfeile in Fig. 8 angedeutet ist.
  • Fig. 9 zeigt eine neunte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugdaches, der das gleiche Prinzip wie der achten Ausführungsform zugrunde liegt. In diesem Fall ist die Feder 16 dem ersten Dachelement 10 zugeordnet, während die Nut 20 dem zweiten Dachelement 12 zugeordnet ist. Die Feder 16 und die Nut 20 erstrecken sich bei dieser Ausführungsform im Wesentlichen vertikal, wenn sich die Dachelemente 10, 12 in der Schließstellung befinden, können aber auch unter jedem Winkel zwischen 0° und 90° bezüglich der Vertikalen verlaufen. Die Feder 16 weist wieder einen Bereich 38 mit erweitertem Querschnitt auf, der ein Einrasten in der an die Feder 16 angepassten Nut 20 ermöglicht. Der Eingriff der Feder 16 in die Nut 20 erfolgt bei der neunten Ausführungsform, indem die Dachelemente 10, 12 zunächst derart angeordnet werden, dass sich die Feder 16 und die Nut 20 im Wesentlichen vertikal gegenüberliegen, und die Dachelemente 10, 12 anschließend im Wesentlichen vertikal aufeinander zu bewegt werden. Um den Einrastvorgang zu ermöglichen ist die Feder 16 und/oder die Nut 20 aus einem entsprechend elastischen Material gebildet.
  • Fig. 10 zeigt eine zehnte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeugdaches, bei der ein Verbindungselement 40 mit zwei Federn 16, 18 vorgesehen ist, die in Nuten 20, 22 eingreifen, die in den Dachelementen 10, 12 gebildet sind. Auch bei dieser Ausführungsform erfolgt der Eingriff der Feder 16, 18 in die Nuten 20, 22 unter Einrastung. Die dem Verbindungselement 40 zugeordneten Federn 16, 18 weisen jeweils eine Hohlkammer 34 auf, damit sie insbesondere beim Einrastvorgang elastisch verformt werden können. Um die Einrastung vorzunehmen ist es beispielsweise möglich, das Verbindungselement 40 zunächst seitlich in die Nuten 20, 22 einzuführen und anschließend in den Hohlkammern 34 einen Überdruck zu erzeugen, der einen Kraft- und/oder Formschluss der Federn 16, 18 in den Nuten 20, 22 ergibt. Selbstverständlich ist es auch bei dieser Ausführungsform denkbar, den Einrastvorgang durch eine gegenseitige Transversalbewegung der Dachelemente 10, 12 hervorzurufen.
  • Alle anhand der Fig. 1 bis 10 erläuterten Ausführungsformen lassen sich beliebig kombinieren, wobei bei einem einzigen Fahrzeugdach mehrere Ausführungsformen eingesetzt werden können, beispielsweise an unterschiedlichen Grenzflächen von mehreren Dachelementen. Die erfindungsgemäß vorgesehenen Federn 16, 18 und Nuten 20, 22 können je nach Ausführungsform aus dem gleichen Material wie die Dachelemente 10, 12 und insbesondere einstückig mit diesen gebildet sein, oder sie können nachträglich an den Dachelementen 10, 12 befestigt werden.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung, in der Zeichnung sowie in den Ansprüche offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung wesentlich sein. Bezugszeichenliste 10 erstes Dachelement
    12 zweites Dachelement
    14 Nut- und Federverbindung
    16 (erste) Feder
    18 (zweite) Feder
    20 (erste) Nut
    22 (zweite) Nut
    24 Dichtelement
    26 Dichtelement
    28 Dichtelement
    30 Dichtelement
    32 Dichtelement
    34 Hohlkammer
    36 weitere Nut
    38 Bereich mit vergrößertem Querschnitt
    40 Verbindungselement

Claims (20)

1. Fahrzeugdach mit wenigstens zwei in einer Dachöffnung benachbart zueinander angeordneten Dachelementen (10, 12), die zwischen einer Schließstellung und einer Öffnungsstellung verstellbar gelagert sind, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens zwei Dachelemente (10, 12) zumindest in der Schließstellung zur gegenseitigen Abdichtung nach Art einer Nut- und Federverbindung (14) ineinander eingreifen.
2. Fahrzeugdach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut- und Federverbindung (14) wenigstens eine zumindest abschnittsweise keilförmige Feder (16, 18) und wenigstens eine an diese angepasste Nut (20, 22) aufweist.
3. Fahrzeugdach nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut- und Federverbindung (14) mehrere Federn (16, 18) und Nuten (20, 22) aufweist.
4. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut- und Federverbindung (14) wenigstens zwei Federn (16, 18) und wenigstens zwei Nuten (20, 22) umfasst, die zumindest abschnittsweise parallel zueinander angeordnet sind.
5. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer Feder (16) zumindest abschnittsweise ein Dichtelement (24, 26) zugeordnet ist.
6. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer Nut (20) zumindest abschnittsweise ein Dichtelement (28, 30, 32) zugeordnet ist.
7. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abmessungen von wenigstens einer Nut (20) zumindest abschnittsweise durch das Eingreifen einer Feder (16) in elastisches Material (30, 32) festgelegt werden.
8. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Material (30, 32) zumindest abschnittsweise eine Hohlkammer (34) aufweist.
9. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Material (30, 32) zumindest abschnittsweise in einer weiteren Nut (36) angeordnet ist.
10. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Material (30, 32) und/oder das Dichtmittel (28, 30, 32) zumindest abschnittsweise transparent ist.
11. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Nut (20) zumindest abschnittsweise aus einem anderen Material (30, 32) als das Dachelement (10, 12) gebildet ist, dem sie zugeordnet ist.
12. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Feder (16, 18) zumindest abschnittsweise aus einem anderen Material (30, 32) als das Dachelement (10, 12) gebildet ist, dem sie zugeordnet ist.
13. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Dachelement (10, 12) zumindest abschnittsweise transparent ist.
14. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Dachelement (10, 12) zumindest abschnittsweise aus Glas gebildet ist.
15. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Dachelement (10, 12) zumindest abschnittsweise aus Kunststoff gebildet ist.
16. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Dachelement (10, 12) zumindest abschnittsweise aus Metall gebildet ist.
17. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Eingriff von zumindest einer Feder (16, 18) in zumindest eine Nut (20, 22) unter Einrastung erfolgt.
18. Fahrzeugdach nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Feder (16, 18) einen Bereich (38) mit vergrößertem Querschnitt aufweist, der das Einrasten ermöglicht.
19. Fahrzeugdach nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Nut (20, 22) einen an den Bereich (38) mit vergrößertem Querschnitt angepassten Querschnitt aufweist.
20. Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es ein Verbindungselement (40) mit zwei Federn (16, 18) aufweist, von denen jede in eine Nut (20, 22) in einem der Dachelemente (10, 12) eingreift.
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