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DE10140291C1 - Narkosegerätkupplungseinrichtung - Google Patents

Narkosegerätkupplungseinrichtung

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DE10140291C1
DE10140291C1 DE2001140291 DE10140291A DE10140291C1 DE 10140291 C1 DE10140291 C1 DE 10140291C1 DE 2001140291 DE2001140291 DE 2001140291 DE 10140291 A DE10140291 A DE 10140291A DE 10140291 C1 DE10140291 C1 DE 10140291C1
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DE
Germany
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anesthetic
valve
coupling device
connecting piece
shut
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Application number
DE2001140291
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English (en)
Inventor
Rudolf Hipp
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Willy Ruesch GmbH
Original Assignee
Willy Ruesch GmbH
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Publication date
Application filed by Willy Ruesch GmbH filed Critical Willy Ruesch GmbH
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Abstract

Bei einer Narkosegerätkupplungseinrichtung (1) ist ein erster narkosegerätseitiger Rohrstutzen (2) mit einem patientenseitigen Anschlussstutzen (6) und dieser mit einem zweiten Rohrstutzen (8) strömungsmäßig verbunden. Die Narkosegerätkupplungseinrichtung (1) weist ein Absperrorgan (7) in Strömungsrichtung vom Narkosegerät zum Patienten auf, so dass ein Entweichen von Narkosegasen in die Atmosphäre bei dekonnektiertem Anschlussstutzen (7) vermieden werden kann.

Description

Stand der Technik
Die Erfindung betrifft eine Narkosegerätkupplungseinrich­ tung mit einem ersten Rohrstutzen zum Einleiten von Narko­ segasen, einem zweiten Rohrstutzen zum Ableiten von Narko­ segasen und einem mit dem ersten und zweiten Rohrstutzen in Verbindung stehenden Anschlussstutzen für eine Narkosemaske bzw. einen Tubus.
Eine derartige Einrichtung ist durch die DE 36 23 367 A1 bekannt geworden.
Als Kupplungseinrichtungen zwischen Narkose- oder Beat­ mungsgeräten und Narkosemasken bzw. Beatmungsmasken sind sogenannte M-Konnektoren oder Y-Konnektoren bekannt. Dabei wird Narkose- oder Beatmungsgas der Kupplungseinrichtung über einen ersten Rohrstutzen zugeleitet und über einen An­ schlussstutzen an den Patienten weitergegeben. Ausgeatmete Gase gelangen über den Anschlussstutzen und einen damit in Verbindung stehenden zweiten Rohrstutzen zurück in das Nar­ kose- oder Beatmungsgerät. Von Zeit zu Zeit ist es notwen­ dig, den Anschlussstutzen zu dekonnektieren, damit bei­ spielsweise Speichel abgesaugt werden kann. Bei herkömmli­ chen Kupplungseinrichtungen strömt im dekonnektierten Fall Narkose- oder Beatmungsgas unkontrolliert in die Umgebung. Bei der Verwendung herkömmlicher Narkosegase war dies je­ doch kein größeres Problem. Um eine "leichte" Narkose zu ermöglichen, werden immer häufiger Xenon und Desfluran als Narkosegase eingesetzt. Diese Narkosegase sind sehr teuer, so dass sie möglichst vollständig in das Narkosegerät zu­ rückgeführt werden sollen. Zudem kontaminieren sie die OP- Räume, wenn sie unkontrolliert aus der Kupplungseinrichtung entweichen.
Aus der DE 36 23 367 A1 ist eine Kupplungseinrichtung für Narkose- und Beatmungsgeräte bekannt. Zur Herstellung einer sicheren und zugleich schnell lösbaren Verbindung zwischen den Schläuchen und den Rohrstutzen an den Teilen eines Nar­ kose- oder Beatmungsgerätes sind die Schläuche an ihrer In­ nenseite mit einer elastischen Lippe versehen, die bei auf­ geschobenem Schlauch in eine Hinterschneidung am Rohrstut­ zen eingreift. Diese Hinterschneidung kann insbesondere von einer Schulter am Ende eines Kegels gebildet werden, wie er nach ISO an dem Rohrstutzen der Teile von Narkose- und Be­ atmungsgeräten angebracht sein soll. Diese Kupplungseinrichtung stellt einen sogenannten M-Konnektor dar, der ein Entweichen der Narkosegase ermöglicht, wenn die Beatmungs- oder Narkosemaske dekonnektiert ist.
Aufgabe der Erfindung
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, die ein­ gangs genannte Kupplungseinrichtung derart zu verbessern, dass ein unkontrolliertes Entweichen von Narkosegasen ver­ mieden wird.
Gegenstand der Erfindung
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass ein Absperrorgan in Strömungsrichtung der Narkosegase zum Pati­ enten vorgesehen ist. Ist ein Absperrorgan in Strömungs­ richtung vom Narkosegerät zum Patienten, also z. B. im ers­ ten Rohrstutzen vorgesehen, dann kann die Kupplungseinrich­ tung so verschlossen werden, dass keine Gase in die Atmo­ sphäre entweichen können, wenn der Anschlussstutzen nicht konnektiert ist. Selbst wenn der zweite Rohrstutzen dekon­ nektiert ist, können für diesen Fall keine Narkosegase in die Atmosphäre gelangen. Als Absperrorgane kommen bei­ spielsweise Hähne, Klappen oder Schieber in Frage. Diese Absperrorgane wirken als Rohrleitungsschalter und ermögli­ chen ein Absperren des Strömungswegs. Es versteht sich, dass die dargestellte Narkosegerätkupplungseinrichtung auch in Verbindung mit Beatmungsgeräten zur Anwendung kommen kann.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Absperrorgan bei de­ konnektiertem Anschlussstutzen selbsttätig schließt und im konnektierten Zustand das Lumen des Anschlussstutzens frei gibt. Somit kann die ausgeströmte Gasmenge erheblich redu­ ziert werden und es bedarf zum Absperren der Narkosegerät­ kupplungseinrichtung keines zusätzlichen Handgriffs des Be­ dienpersonals. Wird die erfindungsgemäße Kupplungseinrich­ tung konnektiert, so gibt sie den Gasfluss zum Patienten bei Bedarf selbsttätig frei.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Ab­ sperrorgan im Anschlussstutzen vorgesehen. Diese Anordnung des Absperrorgans ist besonders vorteilhaft, da das Narko­ segas weiterhin zirkulieren kann, d. h., es kann weiterhin der Kupplungseinrichtung über den ersten Rohrstutzen zuge­ führt werden und über den zweiten Rohrstutzen abgeführt werden und gelangt so zurück zum Narkosegerät. Es kann da­ her zu keinem Gasstau im ersten Rohrstutzen oder in der Zu­ leitung zu diesem ersten Rohrstutzen kommen. Somit kann ein unkontrollierter Überdruck in diesem Leitungsabschnitt ver­ hindert bzw. ausgeschlossen werden.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Absperrorgan als Ventil ausgebildet ist. Ventile haben besonders kurze Schließzeiten, so dass die Menge des entweichenden Gases minimiert werden kann. Außerdem können Ventile besonders einfach so ausgelegt werden, dass sie selbsttätig schließen und/oder öffnen. Das Ventil kann als Einzelbauteil ausge­ führt sein oder in den jeweiligen Stutzen integriert sein.
Bei einer bevorzugten Weiterbildung weist das Ventil einen Ventilsitz mit mehreren Durchgangslöchern auf. Durch diese Maßnahme wird ein möglichst großer Strömungsquerschnitt freigegeben. Das Narkosegas kann daher bei geöffnetem Ven­ til nahezu störungsfrei und ungehindert zum Patienten strö­ men.
Vorteilhafterweise weist das Ventil einen Ventilteller auf, der im dekonnektierten Zustand des Anschlussstutzens in An­ lage zu dem Ventilsitz gehalten ist. Dadurch ist sicherge­ stellt, dass das Ventil im nicht konnektierten Zustand des Anschlussstutzens immer geschlossen ist und somit kein Nar­ kosegas entweichen kann. Vorzugsweise ist das Ventil so aufgebaut, dass es selbsttätig schließt, sobald der An­ schlussstutzen nicht mit einem Konnektor, beispielsweise einer Narkosemaske oder eines Beatmungstubus, in Verbindung steht.
Wenn der Ventilteller über ein Federelement gegen den Ven­ tilsitz gedrückt wird, kann ein selbsttätig schließendes Ventil besonders einfach realisiert werden. Dies bedeutet, dass das Ventil in der Ruhestellung stets geschlossen ist, und dass es durch einen Benutzer bewusst geöffnet werden muss, wenn Narkosegas strömen soll, d. h. wenn der An­ schlussstutzen der Kupplungseinrichtung mit einer Narkose­ maske bzw. einem Konnektor einer Narkosemaske verbunden ist. Das Federelement könnte sich beispielsweise einerseits auf dem Ventilteller und andererseits an einer Innenwandung der Kupplungseinrichtung abstützen.
Bei einer Ausgestaltung der Erfindung ist eine den Ventil­ sitz durchgreifende Ventilstange einenends mit dem Ventil­ teller und anderenends mit einem Abstützelement verbunden, wobei auf der Ventilstange eine Feder geführt ist, die sich am Ventilsitz und am Abstützelement abstützt. Diese Anord­ nung gewährleistet eine große Funktionssicherheit. Das Fe­ derelement ist zwangsgeführt und kann sich nicht verkanten oder verrutschen. Vorzugsweise ist die Feder selbst bei ge­ schlossenem Ventil leicht vorgespannt. Ein Öffnen des Ventils ist daher nur gegen die Federkraft der Feder möglich. Außerdem wird das Ventil durch die vorgespannte Feder im dekonnektierten Fall geschlossen gehalten.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung stützt sich bei kon­ nektiertem Anschlussstutzen das Abstützelement auf einem Konnektor ab und ist in Richtung Ventilsitz verschoben. Durch diese Maßnahme wird das Ventil automatisch geöffnet, sobald der Anschlussstutzen an einen Konnektor, z. B. einen 15 mm Normkonnektor, einer Narkosemaske angeschlossen wird. Seitens des Bedienpersonals sind keine weiteren Handgriffe zum Öffnen des Ventils notwendig.
Weist das Abstützelement mehrere Durchgangslöcher auf, so wird der Strömungsquerschnitt durch das Abstützelement nur minimal beeinträchtigt.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbei­ spiels der Erfindung, anhand den Figuren der Zeichnung, die erfindungswesentliche Einzelheiten zeigen, und aus den An­ sprüchen. Die einzelnen Merkmale können je einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination bei einer Vari­ ante der Erfindung verwirklicht sein.
Zeichnung
Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Narkosegerät­ kupplungseinrichtung ist in der schematischen Zeichnung dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung er­ läutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Längsschnittdarstellung einer Narkosegerät­ kupplungseinrichtung;
Fig. 2 eine Draufsicht auf ein Abstützelement.
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
Die Figuren sind sehr schematisch dargestellt, um die we­ sentlichen erfinderischen Merkmale zu verdeutlichen. In den Darstellungen sind die Dimensionen nur beispielhaft und nicht maßstäblich zu verstehen.
Fig. 1 zeigt eine Schnittdarstellung durch eine Narkosege­ rätkupplungseinrichtung 1. Die Narkosegerätkupplungsein­ richtung 1 weist einen ersten Rohrstutzen 2 mit einem An­ schluss 3 auf, der bei 4 mit einem T-Stück 5 drehbar ver­ bunden ist. An das T-Stück 5 ist ein Anschlussstutzen 6 an­ geschlossen. In dem Anschlussstutzen 6 ist ein als Ventil ausgebildetes Absperrorgan 7 angeordnet, welches in der Fig. 1 in der geschlossenen Stellung dargestellt ist. Der erste Rohrstutzen 2 ist mit einem nicht gezeigten Narkose­ gerät verbunden. Narkosegase strömen demnach über den ers­ ten Rohrstutzen 2 in die Narkosegerätkupplungseinrichtung ein. Bei geschlossenem Absperrorgan 7 können die Narkosega­ se nicht durch den Anschlussstutzen 6 strömen. Stattdessen strömen die Narkosegase durch das T-Stück 5 in den zweiten Rohrstutzen 8. Über den Anschluss 9 ist der zweite Rohr­ stutzen 8 ebenfalls mit dem Narkosegerät verbunden. Der zweite Rohrstutzen 8 ist bei 10 ebenfalls drehbar an dem T- Stück 5 angebracht. Bei geöffnetem Absperrorgan 7 strömen Narkosegase durch den Anschlussstutzen 6 hindurch zu einer nicht dargestellten Narkosemaske. Die Narkosegase strömen außerdem vom Patienten durch den Anschlussstutzen 6 über den zweiten Rohrstutzen 8 zurück zum Narkosegerät. Das als Ventil ausgebildete Absperrorgan 7 weist einen Ventilsitz 11 mit Durchgangslöchern 12 auf. In der geschlossenen Stel­ lung werden die Durchgangslöcher 12 durch den Ventilteller 13 abgedeckt. Der Ventilteller 13 ist mit einer Ventilstan­ ge 14 verbunden, die den Ventilsitz 11 durchgreift. Die Ventilstange 14 weist an ihrem anderen Ende ein Abstützele­ ment 15 mit Durchgangslöchern 16 auf. Das Abstützelement 15 wird durch ein Gegenlager der Ventilstange und eine Mutter 17 auf der Ventilstange 14 unverschieblich gehalten. Das Abstützelement 15 ist von der Wandung des Anschlussstutzens 6 beabstandet, so dass bei geöffnetem Absperrorgan 7 Narko­ segase seitlich an dem Abstützelement 15 vorbei strömen können. Auf der Ventilstange 14 ist eine vorgespannte Feder 18 geführt, die sich einenends an dem Ventilsitz 11 und an­ derenends an dem Abstützelement 15 abstützt. Durch die Fe­ der 18 wird der Ventilteller 13 in Anlage mit dem Ventil­ sitz 11 gehalten. Wird der Anschlussstutzen 6 mit einem Konnektor einer Narkosemaske verbunden, so schiebt der Kon­ nektor das Abstützelement 15 in Pfeilrichtung 19 gegen die Federkraft der Feder 18. Folglich bewegt sich auch der Ven­ tilteller 13 in Pfeilrichtung 19. Da der Ventilsitz 11 über eine Dichtung 20 ortsfest im Anschlussstutzen 6 gehalten ist, werden durch die Bewegung des Ventiltellers 13 die Durchgangsöffnungen 12 des Ventilsitzes 11 freigegeben.
Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf das Abstützelement 15 der Fig. 1. Das Abstützelement 15 weist sechs Durchgangslöcher 16 auf, die das Strömen von Narkosegasen erlauben. Das Ab­ stützelement 15 weist ein Durchgangsloch 21 auf, das von der Ventilstange 14 durchgriffen wird.
Bei einer Narkosegerätkupplungseinrichtung 1 ist ein erster narkosegerätseitiger Rohrstutzen 2 mit einem patientensei­ tigen Anschlussstutzen 6 und dieser mit einem zweiten Roh­ stutzen 8 strömungsmäßig verbunden. Die Narkosegerätkupp­ lungseinrichtung 1 weist ein Absperrorgan 7 in Strömungs­ richtung vom Narkosegerät zum Patienten auf, so dass ein Entweichen von Narkosegasen in die Atmosphäre bei dekonnek­ tiertem Anschlussstutzen 7 vermieden werden kann.

Claims (10)

1. Narkosegerätkupplungseinrichtung (1) mit einem ersten Rohrstutzen (2) zum Einleiten von Narkosegasen, einem zweiten Rohrstutzen (8) zum Ableiten von Narkosegasen und einem mit dem ersten und zweiten Rohrstutzen in Verbindung stehenden Anschlussstutzen (6) für eine Narkosemaske oder Tubus, dadurch gekennzeichnet, dass ein Absperrorgan (7) in Strömungsrichtung der Narko­ segase zum Patienten vorgesehen ist.
2. Narkosegerätkupplungseinrichtung nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, dass das Absperrorgan (7) bei dekonnektiertem Anschlussstutzen (6) selbsttätig schließt und im konnektierten Zustand das Lumen des Anschlussstutzens (6) frei gibt.
3. Narkosegerätkupplungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Absperrorgan (7) im Anschlussstutzen (6) vorgesehen ist.
4. Narkosegerätkupplungseinrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Absperrorgan (7) als Ventil ausgebildet ist.
5. Narkosegerätkupplungseinrichtung nach Anspruch 4, da­ durch gekennzeichnet, dass das Ventil einen Ventil­ sitz (11) mit mehreren Durchgangslöchern (12) auf­ weist.
6. Narkosegerätkupplungseinrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Ventil einen Ventilteller (13) aufweist, der im dekonnektierten Zu­ stand des Anschlussstutzens (6) in Anlage zu dem Ven­ tilsitz (11) gehalten ist.
7. Narkosegerätkupplungseinrichtung nach einem der An­ sprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Ventilteller (13) über ein Federelement gegen den Ventilsitz (11) gedrückt wird.
8. Narkosegerätkupplungseinrichtung nach einem der An­ sprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine den Ventilsitz (11) durchgreifende Ventilstange (14) einenends mit dem Ventilteller (13) und anderenends mit einem Abstützelement (15) verbunden ist, wobei auf der Ventilstange (14) eine Feder (18) geführt ist, die sich am Ventilsitz (11) und am Abstützele­ ment (15) abstützt.
9. Narkosegerätkupplungseinrichtung nach Anspruch 8, da­ durch gekennzeichnet, dass sich bei konnektiertem An­ schlussstutzen (6) das Abstützelement (15) auf einem Konnektor abstützt und in Richtung Ventilsitz (11) verschoben ist.
10. Narkosegerätkupplungseinrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement (15) mehrere Durchgangslöcher (16) aufweist.
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USD1048571S1 (en) 2021-10-07 2024-10-22 Masimo Corporation Bite block

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3623367A1 (de) * 1986-07-11 1988-01-28 Ruesch Willy Ag Kupplungseinrichtung fuer narkose- und beatmungsgeraete

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