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DE10139997A1 - Behälter für flüssige, viskose oder pastöse Substanzen - Google Patents

Behälter für flüssige, viskose oder pastöse Substanzen

Info

Publication number
DE10139997A1
DE10139997A1 DE2001139997 DE10139997A DE10139997A1 DE 10139997 A1 DE10139997 A1 DE 10139997A1 DE 2001139997 DE2001139997 DE 2001139997 DE 10139997 A DE10139997 A DE 10139997A DE 10139997 A1 DE10139997 A1 DE 10139997A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
container
opening
application means
container according
brush
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2001139997
Other languages
English (en)
Inventor
Steffen Homann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE2001139997 priority Critical patent/DE10139997A1/de
Publication of DE10139997A1 publication Critical patent/DE10139997A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D40/00Casings or accessories specially adapted for storing or handling solid or pasty toiletry or cosmetic substances, e.g. shaving soaps or lipsticks
    • A45D40/26Appliances specially adapted for applying pasty paint, e.g. using roller, using a ball
    • A45D40/262Appliances specially adapted for applying pasty paint, e.g. using roller, using a ball using a brush or the like
    • A45D40/264Appliances specially adapted for applying pasty paint, e.g. using roller, using a ball using a brush or the like movable within the container
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D34/00Containers or accessories specially adapted for handling liquid toiletry or cosmetic substances, e.g. perfumes
    • A45D34/04Appliances specially adapted for applying liquid, e.g. using roller or ball
    • A45D34/042Appliances specially adapted for applying liquid, e.g. using roller or ball using a brush or the like
    • A45D34/043Appliances specially adapted for applying liquid, e.g. using roller or ball using a brush or the like movable within the container

Landscapes

  • Coating Apparatus (AREA)
  • Containers And Packaging Bodies Having A Special Means To Remove Contents (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Behälter (1) für flüssige, viskose oder pastöse Substanzen, wobei in eine Öffnung (3) des Behälters (1) ein Auftragmittel (7) zur Speicherung der Substanz eintauchbar ist. Um die Entnahme der Substanz durch das Auftragmittel zu verbessern, schlägt die Erfindung vor, daß in der Öffnung (3) des Behälters (1) ein Abstreifelement (9) mit einer derartigen Durchtrittsöffnung angeordnet ist, daß beim Durchführen des in die Substanz eingetauchten Auftragmittels (7) an dem Auftragmittel (7) überschüssig haftende Substanz abgestreift wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Behälter für flüssige, viskose oder pastöse Substanzen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Beispielhafte Anwendungsgebiete der Erfindung sind kosmetische Erzeugnisse (wie beispielsweise Nagellack, Wimperntusche, Lippenlack, Augenkosmetik, Make-up, Creme etc.), pharmazeutische Erzeugnisse (wie beispielsweise Arzneien etc.) sowie chemische Erzeugnisse (wie beispielsweise Lacke, Klebstoffe, Farben etc.), welche allesamt die vorgenannte Konsistenz besitzen.
  • Das Problem bei den bekannten Behältern besteht darin, daß sich nach dem Eintauchen des Auftragmittels in die Substanz und anschließendem Herausziehen aus dem Behälter oftmals viel zu viel Substanz an dem Auftragmittel befindet, so daß während des Auftragens Kleckse entstehen können.
  • Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen verbesserten Behälter für flüssige, viskose oder pastöse Substanzen zu schaffen, mit dem die Entnahme der Substanz durch das Auftragmittel verbessert ist.
  • Die technische Lösung ist gekennzeichnet durch die Merkmale im Kennzeichen des Anspruchs 1.
  • Die Erfindungsidee besteht darin, das Auftragmittel derart gezielt durch das Abstreifelement hindurchzuführen, daß sich anschließend eine vorgegebene, wohl definierte Menge der Substanz auf dem Auftragmittel befindet. Dadurch nimmt das Auftragmittel kontrolliert und in reproduzierbarer Weise die Substanz auf. Das Abstreifelement mit seiner Durchtrittsöffnung ist dabei speziell an das Auftragmittel sowie an die Konsistenz der Substanz angepaßt. Der besondere Vorteil besteht darin, daß sich dadurch keine überschüssigen Klumpen oder Tropfen an dem Auftragmittel bilden können, welche den anschließenden Auftrag der Substanz auf dem entsprechenden Untergrund beeinträchtigen könnten. Das Abstreifelement hat dabei eine derartige Form, daß durch Zurückführen des Auftragmittels zuviel nach außen gebrachte Substanz wieder in den Behälter zurückgeführt wird.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung hiervon gemäß Anspruch 2 besteht das Abstreifelement aus einem elastischen Material. Es kann sich dabei um weichen Gummi, Silikon oder Kunststoff handeln. Denkbar sind auch Materialien aus Metall, wenn sie im Abstreifbereich entsprechend dünn und damit flexibel ausgebildet sind.
  • Durch die Verwendung des vorbeschriebenen flexiblen Materials wird eine erste Möglichkeit zur Bildung der Durchtrittsöffnung geschaffen, nämlich gemäß der Weiterbildung in Anspruch 3 durch wenigstens einen Schlitz in dem Abstreifelement. Die Grundidee besteht darin, daß beim Hindurchtritt des Auftragmittels durch die so ausgebildete und im Grundzustand geschlossene Durchtrittsöffnung sich der Schlitz etwas aufweitet und dabei an dem Auftragsmittel entlangstreift, so daß die überschüssige Substanz abgestreift wird. Die Ausbildung der Durchtrittsöffnung als Schlitz hat darüber hinaus den Vorteil, daß die Öffnung des Behälters anschließend selbständig geschlossen wird und somit die in dem Behälter befindliche Substanz besser vor Austrocknung geschützt wird. Es sind dabei die unterschiedlichsten Schlitzformen denkbar, beispielsweise lediglich als einziger Schlitz, als ein kreuzförmiger Schlitz, als ein sternförmiger Schlitz etc.
  • Eine Alternative hierzu schlägt die Weiterbildung gemäß Anspruch 4 vor. Als "Ausnehmung" ist zu verstehen, daß das Abstreifelement eine regelrechte Durchgangsöffnung aufweist, welche - im Gegensatz zum vorbeschriebenen Schlitz - permanent offen ist. Die Ausnehmung kann dabei auch aufweitbar sein. Selbstverständlich ist es denkbar, diese Art der Durchtrittsöffnung in Form einer Ausnehmung mit den vorbeschriebenen Schlitzen zu kombinieren. Alternativ kann es sich bei der Durchtrittsöffnung auch um eine Punktöffnung handeln. Diese weitet sich dann beim Hindurchstecken des Auftragmittels entsprechend auf.
  • Eine weitere Weiterbildung des erfindungsgemäßen Behälters schlägt Anspruch 5 vor. Dadurch ist eine verbesserte Handhabung einer Vorrichtung zum Auftragen von flüssigen, viskosen oder pastösen Substanzen geschaffen. Die Grundidee der Vorrichtung besteht darin, daß das Auftragmittel im Behälter integriert ist. Die Trägerstange, an deren vorderem Ende das Auftragmittel angeordnet ist, ragt dabei hinten aus dem Behälter heraus. Um die Vorrichtung von der Grundstellung in die Arbeitsstellung überzuführen, ist es lediglich erforderlich, auf die Trägerstange zu drücken, so daß das Auftragmittel aus der vorderen Öffnung des Behälters heraustritt. Da das Auftragmittel zuvor innerhalb des Behälters in die aufzutragende Substanz eingetaucht war, befindet sich auf dem Auftragmittel die Substanz und kann daher anschließend auf den gewünschten Untergrund aufgetragen werden. Um die Vorrichtung aus dieser Arbeitsstellung wieder in die Grundstellung zurückzuführen, ist es lediglich erforderlich, die Trägerstange in die hintere Stellung überzuführen, so daß das Auftragmittel im Innern des Behälters verschwindet und erneut in die Substanz eintaucht. Dadurch ist - wie ausgeführt - die Handhabung im Vergleich zu den bekannten Vorrichtungen erheblich vereinfacht und verbessert. Wesentliches Element ist dabei die Schaffung eines Gesamtgerätes. Da das Auftragmittel mittels der Trägerstange wieder in den Behälter mittels einer exakten Führung hereingezogen wird, ist die Gefahr der Beschmutzung des Behälterrandes oder gar die Beschmutzung der Bedienungsperson auf ein Minimum reduziert.
  • Der Vorteil der Weiterbildung gemäß Anspruch 6 besteht darin, daß nach dem Gebrauch nach entsprechender Betätigung der Trägerstange diese und damit das Auftragmittel wieder in die Grundstellung selbständig zurückkehrt.
  • Es ist denkbar, durch dauerhaften Druck auf die Trägerstange das Auftragmittel in der vorderen Position zu halten, doch schlägt die Weiterbildung gemäß Anspruch 7 eine Arretierung vor. Dies kann dergestalt erfolgen, daß die Trägerstange (oder ein damit verbundenes Teil) mit dem Behälter verrastet. Hierzu können beispielsweise entsprechende Vorsprünge zwischen den beiden vorgenannten Teilen ineinandergreifen. Dadurch ist eine Möglichkeit geschaffen, daß sich das Auftragmittel dauerhaft in der Arbeitsstellung befindet, ohne daß während dieser Zeit die Trägerstange nach vorne gedrückt werden muß.
  • Die Weiterbildung gemäß Anspruch 8 schafft eine technische einfache Möglichkeit einerseits zur Halterung der Trägerstange und andererseits zur Axialführung dieser Trägerstange innerhalb des Behälters. Eine weitere Verbesserung der Führung in diesem Sinne schlägt die Weiterbildung gemäß Anspruch 9 vor.
  • Die Weiterbildung gemäß Anspruch 10 schlägt unterschiedliche Auftragmittel vor, wobei die Aufzählung der einzelnen Auftragmittel nicht abschließend ist.
  • Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Behälters in Form einer Vorrichtung zum Auftragen von flüssigen, viskosen oder pastösen Substanzen wird nachfolgend anhand der Zeichnungen beschrieben. In diesen zeigt:
  • Fig. 1a die Auftragvorrichtung in der Nichtgebrauchsstellung;
  • Fig. 1b die Auftragvorrichtung in der Gebrauchsstellung nach Ausfahren des Auftragmittels;
  • Fig. 2a einen Längsschnitt durch die Darstellung in Fig. 1a;
  • Fig. 2b einen Längsschnitt durch die Darstellung in Fig. 1b;
  • Fig. 3 sieben verschiedene Ausführungsformen eines Abstreifelements.
  • Ein zylinderförmiger Behälter 1 weist einen Boden 2 sowie eine Öffnung 3 auf. Mit Abstand umgeben ist der zylinderförmige Behälter 1 von einer Gehäusehülse 4. In dem Zwischenraum zwischen dem Behälter 1 und der ihn umgebenden Gehäusehülse 4 ist längsverschiebbar eine Hülse 5 geführt. Diese trägt im Innern axial eine Trägerstange 6, welche eine Führungsöffnung im Boden 2 des Behälters 1 durchragt und bis ins Innere des Behälters 1 reicht. Das vordere Ende dieser Trägerstange 6 trägt ein Auftragmittel 7 in Form einer Bürste. Andere Arten sind ohne weiteres denkbar. Zwischen dem abgedichteten Boden 2 des Behälters 1 und der Rückwand der Hülse 5 ist eine die Trägerstange 6 umgebende Wendelfeder 8 abgestützt.
  • In der Öffnung 3 des Behälters 1 befindet sich ein Abstreifelement 9 aus einem weichen, flexiblen Material. Die Fig. 3 zeigt verschiedene Ausführungsformen diese Abstreifelements 9. Die Abstreifelemente 9 können dabei mit Schlitzen 10 und/oder Ausnehmungen 11 und/oder Punktöffnungen 13 versehen sein.
  • Die Funktionsweise ist wie folgt:
    Im Innern des Behälters 1 befindet sich die aufzutragende flüssige, viskose oder pastöse Substanz, beispielsweise Wimperntusche. In der Grundstellung befindet sich das Auftragmittel 7 innerhalb des Behälters 1 und ist in die Substanz eingetaucht.
  • Um die Substanz auftragen zu können, wird die Hülse 5 und damit die Trägerstange 6 in der Zeichnung nach rechts verschoben. Das Auftragmittel 7 tritt dabei durch die Durchtrittsöffnung (Schlitz 10 oder Ausnehmung 11 oder Punktöffnung 13) des Abstreifelements 9 hindurch. Da die Dimensionierung der Schlitze 10 bzw. der Ausnehmungen 11 derart ist, daß seitlich ein leichter Druck auf das Auftragmittel 7 ausgeübt wird, wird an dem Auftragmittel 7 überschüssig befindliche Substanz abgestreift. Anschließend kann die an dem Auftragmittel 7 befindliche Substanz tropfen- sowie klumpenfrei aufgetragen werden. In dieser vorderen Stellung der Hülse 5 rastet diese über Rastvorsprünge in entsprechenden Ausnehmungen in der Gehäusehülse 4 ein. Durch das Hindurchragen der Trägerstange 6 durch die Durchtrittsöffnung ist diese abgedichtet und somit der Behälter 1 vor Auslaufen gesichert. Durch nochmaliges Nachvornedrücken der Hülse 5 kann dann eine Entriegelung erfolgen, so daß das Auftragmittel 7 wieder nach Passieren des Abstreifelements 9 in den Behälter 1 eintritt. Der Behälter 1 kann dann im Bereich der Öffnung 3 mit einer - nicht dargestellten - Verschlußkappe verschlossen werden. Bezugszeichenliste 1 Behälter
    2 Boden
    3 Öffnung
    4 Gehäusehülse
    5 Hülse
    6 Trägerstange
    7 Auftragmittel
    8 Wendelfeder
    9 Abstreifelement
    10 Schlitz
    11 Ausnehmung
    12 Rastvorsprung
    13 Punktöffnung

Claims (10)

1. Behälter (1) für flüssige, viskose oder pastöse Substanzen,
wobei in eine Öffnung (3) des Behälters (1) ein Auftragmittel (7) zur Speicherung der Substanz eintauchbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Öffnung (3) des Behälters (1) ein Abstreifelement (9) mit einer derartigen Durchtrittsöffnung angeordnet ist,
daß beim Durchführen des in die Substanz eingetauchten Auftragmittels (7) an dem Auftragmittel (7) überschüssig haftende Substanz abgestreift wird.
2. Behälter nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstreifelement (9) aus einem elastischen Material besteht.
3. Behälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchtrittsöffnung durch wenigstens einen Schlitz (10) in dem Abstreifelement (9) gebildet ist.
4. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchtrittsöffnung als Punktöffnung (13) oder als Ausnehmung (11) in dem Abstreifelement (9) ausgebildet ist.
5. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Auftragmittel (7) an einer Trägerstange (6) angeordnet ist, daß die Trägerstange (6) im Boden (2) des Behälters (1) axial verschiebbar geführt ist sowie hinten aus dem Behälter (1) herausgeführt ist,
daß sich das Auftragmittel (7) in der Grundstellung innerhalb des Behälters (1) befindet und
daß beim Nachvorneschieben der Trägerstange (6) in der Arbeitsstellung das Auftragmittel (7) aus der Öffnung (3) des Behälters (1) heraustritt.
6. Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerstange (6) federbelastet in der Grundstellung gehalten ist.
7. Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerstange (6) in der ausgefahrenen Arbeitsstellung arretierbar ist.
8. Behälter nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerstange (6) in einer Hülse (5) angeordnet ist, welche außen längs des Behälters (1) geführt ist.
9. Behälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (1) mit Abstand von einer Gehäusehülse (4) umgeben ist und daß in dem Zwischenbereich zwischen dem Behälter (1) und der Gehäusehülse (4) die Hülse (5) geführt ist.
10. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragmittel (7) ein Pinsel, ein Schwamm, eine Spirale (Maskara), eine Spitze oder dgl. ist.
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