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Die
Erfindung betrifft einen Laserbearbeitungskopf zur Bearbeitung eines
Werkstücks
mittels eines Laserstrahls gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1. Mit Hilfe des Laserstrahls können am
Werkstück
Schweißarbeiten,
Schneidarbeiten, usw., durchgeführt
werden.
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Es
ist bereits allgemein bekannt, den Abstand zwischen einem Werkstück und einem
Laserbearbeitungskopf zur Bearbeitung des Werkstücks zum Beispiel auf kapazitivem
Wege zu messen, und zwar unter Verwendung einer mit dem Laserbearbeitungskopf
in elektrisch leitender Verbindung stehenden Sensorelektrode, die
ein dem Abstand entsprechendes Sensorsignal liefert, dessen Größe von der Kapazität zwischen
Sensorelektrode und Werkstück abhängt. Bei
der Sensorelektrode kann es sich um die elektrisch leitende Spitze
einer Düse
handeln, aus der der Laserstrahl austritt.
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Durch Überwachung
des Sensorsignals ist es möglich,
den Laserbearbeitungskopf relativ zum Werkstück zu positionieren, um das
Werkstück
in geeigneter Weise bearbeiten zu können. Die Positionierung erfolgt
dabei über
eine Regeleinrichtung, die den gemessenen Abstand als Ist-Wert empfängt und die
Lage der Sensorelektrode bzw. des Laserbearbeitungskopfs in Abhängigkeit
eines Vergleichs des Ist-Wertes mit einem vorgegebenen Soll-Wert
steuert.
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Bei
dieser Abstandseinstellung braucht allerdings nicht der gesamte
Laserbearbeitungskopf ständig
verschoben zu werden. Vielmehr genügt es, nur einen dem Werkstück zugewandten
Abschnitt des Laserbearbeitungskopfs lagemäßig zu verändern, wobei dieser Abschnitt
eine zur Fokussierung des Laserstrahls dienende Linsenoptik trägt. Durch
die Lageeinstellung dieses Abschnitts läßt sich dann die Position des
Fokus des Laserstrahls relativ zum Werkstück konstant halten, was zur
einwandfreien Bearbeitung des Werkstücks nötig ist.
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Aus
der
DE 196 22 413
C2 ist bereits ein Laserbearbeitungskopf zur Bearbeitung
eines Werkstücks
mittels eines Laserstralls bekannt. Dieser bekannte Laserbearbeitungskopf
enthält
ein Kopfgehäuse
durch das der La serstrahl entlang einer Zentralachse hindurchtritt;
einen am Kopfgehäuse
relativ zu diesem in Richtung der Zentralachse verschiebbar gelagerten
Trägerkörper für eine Linsenoptik
zur Fokussierung des Laserstrahls; eine erste Stelleinrichtung,
zu der ein mit dem Trägerkörper verbundenes Seil
und eine mit dem Kopfgehäuse
verbundene Seiltrommel zum Aufwickeln des Seils gehören, um
den Trägerkörper zum
Kopfgehäuse
hin zu bewegen; und eine zweite Stelleinrichtung, durch die der
Trägerkörper in
Richtung vom Kopfgehäuse
weg verschiebbar ist.
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Der
Trägerkörper besteht
beim bekannten Laserbearbeitungskopf aus einer Art Käfig mit
einander gegenüberliegenden
Endringen, zwischen denen ein Seil gespannt ist, das um eine Seiltrommel
herumgewickelt ist. Je nach Drehrichtung der Seiltrommel kann somit
der Trägerkörper in
der einen oder anderen Richtung bewegt werden. Da die Seiltrommel
zwischen den Endringen des Trägerkörpers zu liegen
kommt, weist dieser eine relativ große Baulänge auf, was zu einem relativ
langen und damit schweren Laserbearbeitungskopf führt, da
auch der Trägerkörper aufgrund
seiner Größe relativ
schwer ist.
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Ein
gattungsgemäßer Laserbearbeitungskopf
ist aus der
DE 43 17384
A1 bekannt. Dieser bekannte Laserbearbeitungskopf verfügt über zwei Stelleinrichtungen,
wobei durch die erste, mechanisch ausgebildete Stelleinrichtung
ein Träger
gegenüber
einem Kopfgehäuse
hin- und zurückbewegbar ist,
während
die zweite, pneumatisch ausgebildete Stelleinrichtung, unabhängig von
der Bewegung der ersten Stelleinrichtung, dafür vorgesehen ist, einen Druck
auf den Träger
zu kompensieren.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Laserbearbeitungskopf
der gattungsgemäßen Art
so weiterzubilden, dass er einen einfacheren Aufbau aufweist.
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Die
Lösung
der gestellten Aufgabe ist im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs
1 angegeben. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den
Unteransprüchen
zu entnehmen.
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Ein
Laserbearbeitungskopf nach der Erfindung zur Bearbeitung eines Werkstücks mittels
eines Laserstrahls, mit einem Kopfgehäuse, durch das der Laserstrahl
entlang einer Zentralachse hindurchtritt, einem am Kopfgehäuse relativ
zu diesem in Richtung der Zentralachse verschiebbar gelagerten Trägerkörper für eine Linsenoptik
zur Fokusierung des Laserstrahls, einer ersten Stelleinrichtung,
um den Trägerkopf
zum Kopfgehäuse
hin zu bewegen, und einer separat zur ersten Stelleinrichtung vorhandenen zweiten
Stelleinrichtung, durch die der Trägerkörper in Richtung vom Kopfgehäuse weg
verschiebbar ist, zeichnet sich dadurch aus, dass zur ersten Stelleinrichtung
eine am Kopfgehäuse
angeordnete Seiltrommel für
ein Seil gehört,
das nur zwischen der Seiltrommel und dem Trägerkörper verläuft und zur Bewegung des Trägerkörpers auf
das Kopfgehäuse zu
auf die Seiltrommel aufwickelbar ist. Ein derartiger Laser bearbeitungskopf
läßt sich
somit universeller einsetzen und leichter handhaben.
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Nach
einer Ausgestaltung der Erfindung ist die zweite Stelleinrichtung
als Druckfeder ausgebildet, die zwischen dem Kopfgehäuse und
dem Trägerkörper angeordnet
ist, so daß sie
sich einerseits am Kopfgehäuse
und andererseits am Trägerkörper abstützt und
versucht, den Trägerkörper vom
Kopfgehäuse
weg zu bewegen. Die Verschiebung des Trägerkörpers relativ zum Kopfgehäuse entlang
der Zentralachse kann dann dadurch erfolgen, daß zum einen das Seil entgegen
der Kraft der Druckfeder aufgewickelt wird, um den Trägerkörper in
Richtung zum Kopfgehäuse
zu ziehen, oder dadurch, daß zum
anderen die Bremse der Seiltrommel gelöst wird, so daß sich unter
Wirkung der Druckfeder das Seil von der Seiltrommel abwickelt, wodurch
der Trägerkörper vom
Kopfgehäuse
wegbewegt wird. Dessen Endstellung wird dadurch fixiert, daß die Drehung
der Seiltrommel überwacht
und zu einem der Endstellung des Trägerkörpers entsprechenden Zeitpunkt
gestoppt wird. Die Seiltrommel hätte
dann einen entsprechenden Winkelweg zurückgelegt, der mit Hilfe eines
mit der Welle der Seiltrommel gekoppelten Dreh- oder Winkeldecoders
ermittelt wird. Beim Aufwickeln des Seils auf die Seiltrommel entgegen
der Kraft der Druckfeder kann zur Ermittlung der Endstellung des
Trägerkörpers entsprechend
verfahren werden. Auch hier wird dann die Seiltrommel wieder gestoppt,
nachdem ein vorbestimmter Winkelweg, detektiert durch den Winkeldecoder,
zurückgelegt
worden ist. Mit anderen Worten könnte
hier eine Abstandsänderung
zwischen Laserbearbeitungskopf und Werkstück in Winkelwege umgerechnet
werden, um auf diese Weise die Drehung der Seiltrommel zu steuern.
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Nach
einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist die zweite Stelleinrichtung
eine Hydraulikeinrichtung zur hydraulischen Verschiebung des Trägerkörpers. Hier
kann zwischen Kopfgehäuse
und Trägerkörper etwa
ein Hydraulikzylinder zum Einsatz kommen, über dessen Kolben der Trägerkörper verschiebbar
ist. Wird die Kammer des Hydraulikzylinders bei gleichzeitiger Lösung der
Seiltrommel mit Hydraulikflüssigkeit
befüllt, entfernt
sich der Trägerkörper vom
Kopfgehäuse,
während
bei umgekehrter Bewegungsrichtung und Aufwickeln des Seils auf die Seiltrommel
die Hydraulikflüssigkeit
aus dem Hydraulikzylinder abströmen
kann. Die Verschiebeposition des Trägerkörpers relativ zum Kopfgehäuse läßt sich
in beiden Fällen
wiederum über
den zurückgelegten
Winkelweg der Seiltrommel bestimmen.
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Nach
einer noch weiteren und sehr vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
können
das Kopfgehäuse
und der Trägerkörper als
Stelleinrichtung einen gasdicht abgeschlossenen Innenraum bilden,
der mit einem Überdruck
zur pneumatischen Verschiebung des Trägerkörpers beaufschlagbar ist. Ein
relativ hoher Überdruck
im Innenraum führt
dann bei Lösen
der Bremse der Seiltrommel zu einer Verschiebung des Trägerkörpers vom
Kopfgehäuse weg,
wobei auch hier wiederum die Drehstellung der Seiltrommel zur Ermittlung
der Endstellung des Trägerkörpers überwacht
werden kann, etwa mit dem bereits genannten Winkeldecoder. Soll
dagegen der Trägerkörper in
Richtung zum Kopfgehäuse
bewegt werden, wird die Seiltrommel wieder in Betrieb gesetzt, um
das Seil aufzuwickeln. Ein sich hierbei eventuell noch weiter aufbauender Überdruck
im Innenraum kann durch ein Überdruckventil
abgebaut werden, so daß der
Antrieb der Seiltrommel in diesem Fall nicht gegen eine zu hohe
Gegenkraft arbeiten muß.
Beim genannten Beispiel würde
im Innenraum ständig
ein relativ hoher Überdruck
herrschen.
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Um
dies zu vermeiden, kann zur Verschiebung des Trägerkörpers ein geeigneter Überdruck
im Innenraum aber auch nur über
einen Zeitraum zur Verfügung
gestellt werden, der zur Verschiebung des Trägerkörpers entlang eines vorbestimmten
Weges benötigt
wird. Nach Erreichen der Verschiebestellung des Trägerkörpers kann
dann der Überdruck
sofort auf einen relativ niedrigen Wert reduziert werden, um aufgrund
dieses relativ geringen Überdrucks
im Innenraum zu erreichen, daß keine
Bestandteile von außen
in den Innenraum eindringen und dort Einrichtungen durch Verschmutzen
beschädigen
können. Gegen
diesen relativ geringen Überdruck
kann der Antrieb der Seiltrommel ohne weiteres arbeiten, wenn der Trägerkörper wieder
in Richtung auf das Kopfgehäuse
zu bewegt werden soll.
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Vorzugsweise
sind nach einer Ausgestaltung der Erfindung das Seil, die Seiltrommel
und ein für
sie vorgesehener Antrieb im Innenraum angeordnet, so daß sie besser
gegenüber
Umgebungseinflüssen
geschützt
sind.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend unter Bezugnahme auf die 1 bis 3 näher
beschrieben. Es zeigen:
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1 einen Laserbearbeitungskopf
mit pneumatisch arbeitender zweiter Stelleinrichtung;
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2 einen Laserbearbeitungskopf
mit einer durch eine Druckfeder gebildeten zweiten Stelleinrichtung;
und
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3 einen Laserbearbeitungskopf
mit hydraulisch arbeitender zweiter Stelleinrichtung.
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Die 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. Ein Laserbearbeitungskopf trägt allgemein
das Bezugszeichen 1 und ist relativ zu einem Werkstück 2 positionierbar.
Der Laserbearbeitungskopf 1 weist ein Kopfgehäuse 3 auf,
bestehend aus einem kistenförmigen
Gehäusegrundteil 4 mit
Bodenwand 5 und Seitenwänden 6 sowie
aus einer Abdeckung 7. Die Abdeckung 7 ist mit Hilfe
von Schrauben 8 mit den Stirnseiten der Seitenwände 6 verschraubbar.
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Die
Bodenwand 5 und die Abdeckung 7 besitzen aufeinander
ausgerichtete, kreisförmige Öffnungen 9, 10,
die es einem Laserstrahl 11 erlauben, durch das Kopfgehäuse 3 hindurchzutreten.
Der Laserstrahl 11 verläuft
dabei entlang einer Zentralachse 12, die senkrecht zu den
plattenförmigen
Wänden 5, 7 steht.
Mittels einer für
Laserstrahlung transparenten Platte 13, die beispielsweise
aus einer Glasscheibe besteht, ist die Öffnung 10 in der Abdeckung 7 gasdicht
verschlossen. Von der Seite der Bodenwand 5 her ist durch
die Öffnung 9 ein
hohlzylindrisches Rohr 14 in das Kopfgehäuse 3 eingesetzt
und an ihm in geeigneter Weise befestigt. Die Zylin derachse des
hohlzylindrischen Rohres 14 und die Zentralachse 12 kommen
dabei zur Deckung. Durch dieses hohlzylindrische Rohr 14 läuft der
Laserstrahl 11 koaxial hindurch. Ein an der Außenseite
der Bodenwand 5 befestigter und koaxial zur Öffnung 9 angeordneter
zylindrischer Kragen 15 liegt außen konzentrisch zum hohlzylindrischen
Rohr 14 und im Abstand zu diesem. Dieser zylindrische Kragen 15 kann
auch als Teil des Kopfgehäuses 3 betrachtet
werden. Dabei überragt
die freie Stirnseite des hohlzylindrischen Rohres 14 noch
die freie Stirnseite des zylindrischen Kragens 15.
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Der
freien Stirnseite des hohlzylindrischen Rohres 14 im Abstand
gegenüberliegend
ist ein Trägerkörper 15 angeordnet.
Dieser Trägerkörper 16 weist
einen Grundkörper 17 mit
einem zentralen Durchgangskanal 18 für den Laserstrahl 11 auf.
Der zentrale Durchgangskanal 18 liegt koaxial zur Zentralachse 12.
Innerhalb des zentralen Durchgangskanals 18 befindet sich
eine aus zum Beispiel mehreren Linsen bestehende Fokussierungs- bzw. Linsenoptik 19 zur
Fokussierung des Laserstrahls 11. Strahlausgangsseitig
ist die Linsenoptik 19 von einer transparenten Platte 20 abgedeckt,
die zum Beispiel eine Glasplatte sein kann.
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Strahlausgangsseitig
ist am Grundkörper 17 eine
Düse 21 befestigt,
und zwar mit Hilfe einer Überwurfmutter 22,
die auf ein Außengewinde
des Grundkörpers 17 aufgeschraubt
ist und die Düse über eine Schulter 23 gegen
die Stirnseite des Grundkörpers 17 zieht.
An der Spitze der Düse 21 befindet
sich eine aus elektrisch leitendem Material bestehende Düsenelektrode 24,
die dort in geeigneter Weise befestigt ist. Diese Düsenelektrode 24 dient
zur kapazitiven Messung des Abstands zum Werkstück 2 und damit zur
Bestimmung des Abstandes der Linsenoptik 19 zum Werkstück 2.
Die Düsenelektrode 24 ist
mit einer nicht dargestellten Meßleitung versehen und kann gegenüber der
Düse 21 elektrisch
isoliert sein. Auf die Messung des Abstandes selbst soll hier nicht
weiter eingegangen werden. Das Meßprinzip ist allgemein bekannt.
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Strahleingangsseitig
ist am Grundkörper 17 eine
Trägerplatte 25 befestigt,
die den Grundkörper 17 radial
nach außen überragt.
Auch die Trägerplatte 25 weist
eine zentrale Durchgangsöffnung 26 zum Durchtritt
des Laserstrahls 11 auf. Eine zylindrische Hülse 27 nimmt
die Trägerplatte 25 auf
und hintergreift deren strahlausgangsseitig liegende Fläche. Diese
zylindrische Hülse 27 erstreckt
sich in Richtung des Kopfgehäuses 3 und
ragt mit ihrem zum Kopfgehäuse 3 weisenden
Ende mehr oder weniger passend in den zylindrischen Kragen 15 hinein.
Dabei kommt die zylindrische Hülse 27 im
Abstand koaxial zum hohlzylindrischen Rohr 14 zu liegen.
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Strahleingangsseitig
ist die Trägerplatte 25 mit
drei zylindrischen Führungsstiften 28 fest
verbunden, von denen in 1 nur
einer aufgrund der Schnittdarstellung gezeigt ist. Diese zylindrischen Führungsstifte 28 liegen
parallel zur Zentralachse 12 und in Umfangsrichtung der
Trägerplatte 25 unter gleichen
Winkelabständen.
Jeder der Führungsstifte 28 wird
von einer Zylinderführung 29 aufgenommen, die
am Außenumfang
des hohlzylindrischen Rohres 14 befestigt ist. Aufgrund
der in den Zylinderführungen 29 geführten Führungsstifte 28 kann
somit der Trägerkörper 16 und
mit ihm die Düse 21 bzw.
die Düsenelektrode 24 in
der einen oder anderen Richtung entlang der Zentralachse 12 relativ
zum Kopfgehäuse 3 verschoben
werden.
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Es
sei darauf hingewiesen, daß durch
das Kopfgehäuse 3 und
den Trägerkörper 16 ein
Innenraum 30 erhalten wird, der aufgrund der Verwendung geeigneter
Dichtungen gasdicht ist.
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Zur
Verschiebung des Trägerkörpers 16 relativ
zum Kopfgehäuse 3 entlang
der Zentralachse 12 dient zunächst eine erste Stelleinrichtung,
bestehend aus einer Seiltrommel 31, einem darauf aufgewickelten
Seil 32, einem Motor 33 zum Antrieb der Seiltrommel 31,
die auf der Welle des Motors 33 sitzt, und einem Winkelgeber 34,
der ebenfalls auf der Welle des Motors 33 sitzt. Mit Hilfe
der ersten Stelleinrichtung kann der Trägerkörper 16 in Richtung
zum Kopfgehäuse 3 verschoben
werden. Zu diesem Zweck durchragt das Seil 32 eine Öffnung 35 in
der Trägerplatte 25 und
ist an seinem freien Ende mit einem Anschlag 36 fest verbunden,
der in einer hinteren Sacklochöffnung 37 der
Trägerplatte 25 zu
liegen kommt und den Rand der Öffnung 35 hintergreift.
Wird also das Seil 32 auf die Seiltrommel 31 gewickelt,
so wird der Trägerkörper 16 in
Richtung zum Kopfgehäuse 3 gezogen.
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Dabei
sei bemerkt, daß das
Seil 32 vorzugsweise parallel zur Zentralachse 12 (gedachte
Linie) verläuft,
und daß die
Welle des Motors 33 bzw. die Drehachse der Seiltrommel 31 tangential
zur Zentralachse 12 stehen. Motor 33 mit Seiltrommel 31 und Winkelgeber 34 sind
an der Innenseite der Bodenwand 5 befestigt.
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Um
den Trägerkörper 16 in
entgegengesetzter Richtung entlang der Zentralachse 12 bewegen zu
können,
also in einer Richtung vom Kopfgehäuse 3 weg, ist im
gasdichten Innenraum 30, gebildet durch Kopfgehäuse 3 und
Trägerkörper 16,
ein Überdruck
aufbaubar. Dieser Überdruck
im Innenraum 30 ist so groß, daß er bei Wirkung auf die strahleingangsseitige
Fläche
der Trägerplatte 25 den
Trägerkörper 16 verschieben
kann, sofern eine Bremse der Seiltrommel 31 gelöst wird
und sich das Seil 32 von der Seiltrommel 31 abwickeln
kann. Der Überdruck wird
dabei von einer Druckbereitstellungseinrichtung 38 zur
Verfügung
gestellt, die etwa als Gebläse
mit hohem Fördervolumen
ausgebildet sein kann. Die Druckbereitstellungseinrichtung 38 steht über eine Druckleitung 39 in
Druckverbindung mit dem Innenraum 30, wobei die Druckleitung 39 eine
entsprechende Öffnung
in der Abdeckung 7 dichtend durchragt. In der Druckleitung 39 oder
an irgendeiner anderen geeigneten Stelle in der Wandung des Innenraums 30 ist
ein Überdruckventil 40 angeordnet,
um den Innendruck im Innenraum 30 nicht über einen Maximalwert
ansteigen zu lassen. Wird bei permanent hohem Druck im Innenraum 30 der
Trägerkörper 16 in
Richtung zum Kopfgehäuse 3 bewegt,
verringert sich das Volumen des Innenraums 30 und der Drück würde ansteigen,
so daß der
Motor 33 mit zunehmender Verschiebung des Trägerkörpers 16 gegen
einen immer höheren
Druck arbeiten müßte. Um dies
zu vermeiden, ist das Überdruckventil 40 vorgese hen,
das dazu beiträgt,
daß der
Motor 33 nicht zu stark belastet wird.
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Wie
bereits eingangs erwähnt,
könnte
statt des ständig
hohen Drucks im Innenraum 30 auch ein relativ kleiner Druck
im Innenraum 30 aufrechterhalten werden, um zu verhindern,
daß von
außen
Partikel in den Innenraum 30 eintreten können. Auf
diese Weise wird eine Verschmutzung des Innenraums und der darin
enthaltenen Bauteile vermieden. Soll dann der Trägerkörper 16 vom Kopfgehäuse 3 weg
verschoben werden, wird ein entsprechend hoher Überdruck nur während des
tatsächlichen
Verschiebevorgangs erzeugt und nach Erreichen der gewünschten Endstellung
des Trägerkörpers 16 automatisch
wieder abgebaut, indem ein Druckreduzierventil geöffnet wird.
Der Motor 33 bräuchte
dann bei entgegengesetzter Bewegung des Trägerkörpers 16 nur gegen den
relativ niedrigen Innendruck im Innenraum 33 zu arbeiten.
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Die 2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. Gleiche Elemente wie in 1 sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen
und werden nicht nochmals beschrieben.
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Im
Unterschied zum Ausführungsbeispiel nach 1 besteht hier die zweite
Stelleinrichtung aus einer Druckfeder 41, die sich einerseits
an der Strahleingangsseite der Trägerplatte 25 und andererseits
im Bereich der Bodenwand 5 am Kopfgehäuse 3 abstützt. Die
Druckfeder 41 ist bestrebt, den Trägerkörper 16 ständig vom
Kopfgehäuse 3 wegzudrücken. Wird
die Bremse der Seiltrommel 31 gelöst, so gelingt dies der Druckfeder 41.
Das Seil 32 wird dann von der Seiltrommel 31 abgewickelt,
bis die Seiltrommel 31 bei Erreichen der Endstellung des
Trägerkörpers 16 wieder
gestoppt bzw. gebremst wird. Dies kann unter Steuerung der Daten
vom Winkelgeber 34 geschehen. Soll dagegen der Trägerkörper 16 in Richtung
zum Kopfgehäuse 3 bewegt
werden, so wird der Motor 33 in entgegengesetzte Drehrichtung angetrieben,
wodurch das Seil 32 entgegen der Kraft der Druckfeder 41 auf
die Seiltrommel 31 wieder aufgewickelt wird. Auch. hier
wird die Seiltrommel 31 bei Erreichen der entsprechenden
Endstellung des Trägerkörpers 16 wieder
gestoppt, wozu ebenfalls Daten vom Winkelgeber 34 zum Einsatz
kommen können.
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Über ein
Druckreduzierventil 42 in der Druckleitung 39 wird
der Innenraum 30 unter geringem Überdruck gehalten, um zu verhindern,
daß Partikel von
außen
ins Innere des Kopfgehäuses 3 eindringen können.
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Ein
drittes Ausführungsbeispiel
der Erfindung zeigt die 3.
Gleiche Elemente wie in 1 sind
wiederum mit den gleichen Bezugszeichen versehen und werden nicht
nochmals beschrieben.
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Abweichend
von 1 befindet sich
hier im Raum zwischen dem hohlzylindrischen Rohr 14 und dem
durch den zylindrischen Kragen 15 und die zylindrische.
Hülse 27 gebildeten
Wandbereich ein Hydraulikzylinder 43, der mit einer Zu-/Ableitung 44 für Hydraulikflüssigkeit
in Verbindung steht, wobei die Zu-/Ableitung 44 die Wand
des zylindrischen Kragens 15 durchragt. Der Hydraulikzylinder 43 ist
fest an der Seite der Bodenwand 5 des Kopfgehäuses 3 angebracht,
derart, daß ein
in ihm geführter
Kolben 45 mit seiner aus dem Hydraulikzylinder 43 herausragenden
Kolbenstange 46 in Richtung zur Trägerplatte 25 weist
und diese über
die Kolbenstange 46 verschieben kann. Das freie Ende der
Kolbenstange 46 steht also in Druckkontakt mit der strahleingangsseitigen
Fläche
der Trägerplatte 25.
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Soll
der Trägerkörper 16 vom
Kopfgehäuse 3 in
Richtung der Zentralachse 12 weg verschoben werden, so
wird die Bremse der Seiltrommel 31 gelöst, und es wird Hydraulikflüssigkeit,
etwa Öl, über die
Zu-/Ableitung 44 in den Hydraulikzylinder 43 hineingedrückt. Der
Kolben 45 fährt
somit aus dem Hydraulikzylinder 43 parallel zur Zentralachse 12 heraus
und drückt
gegen die strahleingangsseitige Fläche der Trägerplatte 25. Der
Trägerkörper 16 wird
dabei weggedrückt,
wobei gleichzeitig das Seil 32 von der Seiltrommel 31 abgewickelt
wird. Soll dagegen der Trägerkörper 16 wieder
in Richtung auf das Kopfgehäuse 3 verschoben
werden, so wird durch entsprechende Drehrichtung des Motors 33 das
Seil 32 auf die Seiltrommel 31 gewickelt, und
es wird dafür gesorgt,
etwa durch entsprechende Steuerung eines Auslaßventils, daß die Hydraulikflüssigkeit
jetzt aus dem Hydraulikzylinder 43 durch die Zu-/Ableitung
herausfließen
kann, wenn bei dieser Bewegung der Kolben 45 wieder in
Richtung zum Kopfgehäuse 3 verschoben
wird. Er drückt
die Hydraulikflüssigkeit
dann aus dem Hydraulikzylinder 43 heraus.