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DE10133739A1 - Transportbehälter - Google Patents

Transportbehälter

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Publication number
DE10133739A1
DE10133739A1 DE10133739A DE10133739A DE10133739A1 DE 10133739 A1 DE10133739 A1 DE 10133739A1 DE 10133739 A DE10133739 A DE 10133739A DE 10133739 A DE10133739 A DE 10133739A DE 10133739 A1 DE10133739 A1 DE 10133739A1
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DE
Germany
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transport container
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transport
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container
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Ulla Woelfinger
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Mewa Textil Service AG and Co Management OHG
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Mewa Textil Service AG and Co Management OHG
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Publication date
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Abstract

Ein Transportbehälter (1), insbesondere für wiederverwendbare Güter, wie beispielsweise lösemittelbehaftete Putztücher, soll auch bei vergleichsweise häufig wechselndem Behälterinhalt zuverlässig und auf besonders einfache Weise gekennzeichnet werden können. Dazu wird der Transportbehälter (1) erfindungsgemäß mit einem ein auswechselbares Anzeigeelement (14) umfassenden Kennzeichnungssystem (12) versehen. Das Kennzeichnungssystem (12) umfaßt dabei vorzugsweise einen Halterrahmen (16), in dem das Anzeigeelement (14) einschiebbar ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Transportbehälter, insbesondere für Gefahrgüter wie beispielsweise lösemittelbehaftete Putztücher.
  • Aus Umweltschutzgründen erfolgt in zunehmendem Maße ein Einsatz von wiederverwendbaren Gütern, durch die Abfall ganz oder teilweise vermieden werden kann. Derartige wiederverwendbare Güter können beispielsweise als Reinigungsartikel im industriellen Bereich in Form von Putztüchern oder im medizinischen Bereich in Form von wiederverwendbaren Mehrweginkontinenzartikeln zum Einsatz kommen. Gerade im industriellen oder handwerklichen Reinigungsbereich können wiederverwendbare, waschbare Putztücher zum Einsatz kommen, da sie aufgrund ihrer Gewebeeigenschaften besonders resistent gegenüber Lösemittelsubstanzen, Ölen, Fetten oder sonstigen Verschmutzungsarten sind.
  • Derartige Putztücher werden nach ihrem Gebrauch üblicherweise in Behältnissen, die aufgrund der Inhaltstoffe in den Putztüchern vergleichsweise strenge Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen, gesammelt und in entsprechenden Mengen zu einer industriellen Waschanlage gebracht. Dort werden die Putztücher auf geeignete Weise gereinigt, so daß sie für eine erneute Verwendung zur Verfügung stehen. Anschließend werden die gereinigten Putztücher- u. U. in den gleichen Behältnissen, in denen sich vorher verschmutzte Tücher befanden - beispielsweise zu einer zentralen Verteilstelle transportiert, von wo aus sie bedarfsabhängig und auf Abruf an einen weiteren Einsatzort gebracht werden.
  • Ein für den Transport insbesondere der verschmutzten Putztücher oder auch der Mehrweginkontinenzartikel geeigneter Transportbehälter ist beispielsweise aus dem deutschen Gebrachsmuster 94 03 247 bekannt. Der bekannte Transportbehälter ist insbesondere auf die speziellen Bedürfnisse bei der Behandlung von mit Schadstoffen belasteten Materialien ausgelegt, wie sie beispielsweise die nach ihrer Verwendung entsprechend verschmutzten Putztücher darstellen können. Dazu ist der bekannte Transportbehälter einerseits für eine hohe Dichtigkeit seines Innenraums während des Transports und andererseits für eine besonders einfache Handhabbarkeit ausgelegt.
  • Gerade nach ihrer Verwendung im industriellen Bereich können die Putztücher mit aggressiven und umweltschädlichen Verschmutzungen belastet sein, so daß sie in diesem Zustand als Gefahrgut einzustufen sind. In diesem Fall ist gemäß den Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) eine entsprechende Kennzeichnung ihres Transportbehälters zwingend vorgeschrieben. Dies kann beispielsweise durch die Anbringung sogenannter Gefahrgutzettel erfolgen. Diese sind jedoch nach den Bestimmungen der ADR in dem Fall wieder zu entfernen, wenn gereinigte Putztücher zu transportieren sind.
  • Andererseits kann auch je nach anfallender Menge der zu reinigenden Putztücher die Handhabung einer vergleichsweise großen Anzahl derartiger Transportbehälter erforderlich sein. Insbesondere bei einer zentralisierten Waschanlage, der aus verschiedenen Quellen vergleichsweise große Mengen an zu reinigenden Putztüchern zugeführt werden, können dabei auf vergleichsweise engem Raum eine vergleichsweise große Anzahl derartiger Transportbehälter konzentriert sein. Um auch in einem derartigen Fall eine reibungslose logistische Abwicklung der Reinigung der Putztücher zu gewährleisten, sind die Transportbehälter üblicherweise mit einer aufgeklebten Kennzeichnung versehen, die den Status der jeweils enthaltenen Putztücher kennzeichnen. Dabei kann insbesondere eine Markierung auf dem jeweiligen Transportbehälter aufgeklebt sein, die anzeigt, daß es sich beim Inhalt um ungereinigte Putztücher und somit um Gefahrgut handelt. Andererseits kann eine Markierung aufgeklebt sein, die kennzeichnet, daß es sich beim Inhalt des jeweiligen Transportbehälters um bereits gereinigte und somit hinsichtlich ihres Gefährdungspotentials unbedenkliche Putztücher handelt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Transportbehälter der oben genannten Art anzugeben, der auch bei vergleichsweise häufig wechselndem Behälterinhalt zuverlässig und auf besonders einfache Weise gekennzeichnet werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst, indem der Transportbehälter mit einem ein auswechselbares Anzeigeelement umfassenden Kennzeichnungssystem versehen ist.
  • Die Erfindung geht dabei von der Überlegung aus, daß die bisher verwendete Kennzeichnung des Behälterinhalts durch aufgeklebte Kennzeichen nur mit vergleichsweise großem Aufwand handhabbar ist. Falls eine Änderung der Kennzeichnung erforderlich ist, beispielsweise weil die als Gefahrgut einzustufenden verschmutzten Putztücher entnommen und nunmehr durch gereinigte oder gewaschene Putztücher ersetzt wurden, so ist eine vergleichsweise aufwendige Entfernung der bisherigen Kennzeichnung und die Anbringung einer neuen Kennzeichnung erforderlich. Um dies zu erleichtern, sollte ein Kennzeichnungssystem des Transportbehälters für eine besonders leichte Auswechselbarkeit eines Anzeigeelements ausgelegt sein.
  • Eine besonders leichte Auswechselbarkeit des Anzeigeelements ist dabei erreichbar, indem das Kennzeichnungssystem in vorteilhafter Weiterbildung einen Halterrahmen umfaßt, in den das Anzeigeelement einschiebbar ist. Somit ist eine rein mechanische Halterung des Anzeigeelements vorgesehen, so daß dieses auf besonders einfache Weise vom Transportbehälter lösbar ist. Dadurch ist einerseits die Änderung der Kennzeichnung auf besonders einfache Weise möglich, wobei andererseits ohne weiteres eine dauerhafte Wiederverwendbarkeit des Anzeigeelements gewährleistet ist.
  • In besonders vorteilhafter Ausgestaltung ist das Kennzeichnungssystem mit einfachen Mitteln für eine besonders leichte Unterscheidbarkeit des Beladungszustands des Transportbehälters zwischen zwei Zuständen, also beispielsweise zwischen einem Zustand "Beladen mit Gefahrgut" und einem Zustand "Beladen mit unbedenklichem Inhalt", ausgebildet. Dazu ist das Anzeigeelement vorteilhafterweise flächig ausgebildet und trägt auf seiner Vorder- und Rückseite jeweils voneinander unterscheidbare Kennzeichnungen. Gerade in Verbindung mit dem Halterrahmen kann das Anzeigeelement somit für eine Änderung der Kennzeichnung aus dem Halterrahmen entnommen und nach einfacher Drehung in den Halterrahmen wieder hineingeschoben werden. Dabei ist nunmehr lediglich die vorher nicht sichtbare Seite des Anzeigeelements sichtbar, so daß auf besonders einfache Weise eine Umschaltung zwischen zwei Kennzeichnungszuständen ermöglicht ist. Das Anzeigeelement ist dabei besonders vielseitig einsetzbar, indem es in weiterer vorteilhafter Ausgestaltung im wesentlichen quadratisch ausgebildet ist.
  • Eine besonders einfache Handhabbarkeit ist erreichbar, indem das Anzeigeelement zweckmäßigerweise eine Handhabungslasche aufweist.
  • Um einen zuverlässigen Einsatz gerade bei der Handhabung wiederverwendbarer Putztücher zu ermöglichen, umfaßt der Transportbehälter vorteilhafterweise einen mit einem Deckel verschließbaren Korpus. Der Deckel ist dabei zweckmäßigerweise für ein dichtes Verschließen des Korpus ausgelegt.
  • Bei einer derartigen Ausgestaltung ist das Kennzeichnungssystem vorteilhafterweise in den Korpus integriert. Gerade bei der Verwendung vergleichsweise hochmolekularer und belastbarer Kunststoffe ist das Kennzeichnungssystem zweckmäßigerweise aus dem gleichen Basismaterial gefertigt wie der Korpus.
  • Für eine leichte Handhabbarkeit ist der Deckel vorteilhafterweise über Scharniere an dem Korpus angeschlagen. Eine besonders günstige Raumnutzung ist zudem erreichbar, indem der Korpus zweckmäßigerweise einen im wesentlichen rechtekkigen Querschnitt aufweist. Die Handhabbarkeit wird zudem weiter erleichtert, indem der Korpus zweckmäßigerweise in seinem Bodenbereich mit einer Anzahl von Transport- oder Laufrädern versehen ist.
  • Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß durch das auswechselbare Anzeigeelement auf besonders einfache Weise eine Veränderung der Kennzeichnung des Transportbehälters vorgenommen werden kann. Dabei kann insbesondere ohne die Zuhilfenahme weiterer Hilfsmittel und ohne die Bereitstellung von Einweg-Kennzeichnungen die Kennzeichnung des Transportbehälters aktuell und vor Ort an den jeweiligen Beladungszustand angepaßt werden. Auf diese Weise ist auch bei einer Bearbeitung vergleichsweise vieler Transportbehälter auf engem Raum eine eindeutige Identifikation des jeweiligen Inhalts und eine zuverlässige Zuordnung zu erforderlichen Verfahrensschritten besonders einfach möglich.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen
  • Fig. 1 einen Transportbehälter, und
  • Fig. 2 einen Ausschnitt des Transportbehälters nach Fig. 1 mit einem Kennzeichnungssystem.
  • Gleiche Teile sind in beiden Figuren mit den selben Bezugszeichen versehen. Der Transportbehälter 1 nach Fig. 1 ist zum Transport von wiederverwendbaren Gütern wie beispielsweise Putztüchern für Reinigungszwecke im industriellen Bereich vorgesehen. Die Putztücher können dabei je nach Einsatzzweck auch zur Entfernung verschiedener Verschmutzungen unter Verwendung von Lösemitteln vorgesehen sein. Nach einer derartigen Verwendung sind die Putztücher üblicherweise als Gefahrgut einzustufen und dementsprechend zu handhaben. Um eine derartige Handhabung zu ermöglichen, umfaßt der Transportbehälter 1 einen Korpus 2, der mit einem Deckel 4 dicht verschließbar ist. Dazu ist zwischen dem Korpus 2 und dem Deckel 4 eine nicht näher dargestellte umlaufende Dichtung angeordnet.
  • Der Deckel 4 ist über eine Anzahl von Scharnieren 6 an dem Korpus 2 angeschlagen. Für ein festes Verschließen des Korpus 2 mit dem Deckel 4 weist der Korpus 2 zudem an seiner den Scharnieren 6 abgewandten Seite eine Anzahl von mit dem Deckel 4 in Eingriff bringbaren Verschlußelementen 8 auf. Für eine vergleichsweise einfache Handhabbarkeit ist der Transportbehälter 1 zudem mit einer Anzahl von im Bodenbereich des Korpus 2 angeordneten Laufrädern 10 versehen. Der Korpus 2 weist darüber hinaus einen im wesentlichen rechteckigen, im Ausführungsbeispiel quadratischen Querschnitt auf.
  • Bei der Verwendung des Transportbehälters 1 zum Transport von als Gefahrgut einzustufenden verschmutzten Putztüchern ist eine entsprechende Kennzeichnung des Transportbehälters 1 zwingend erforderlich. Andererseits kommt auch eine Verwendung des Transportbehälters 1 zum Transport von gereinigten Putztüchern, beispielsweise zu ihrem neuen Einsatzort hin, in Betracht. In diesem Fall darf der Transportbehälter 1 nicht als Gefahrgutbehälter gekennzeichnet sein. Vielmehr ist es auch aus logistischen Gründen wünschenswert oder sogar erforderlich, durch eine geeignete Kennzeichnung darauf hinzuweisen, daß der jeweilige Transportbehälter 1 gereinigte Putztücher enthält. Demzufolge ist beim Einsatz des Transportbehälters 1 eine oftmalige Veränderung seiner Kennzeichnung zwischen "Gefahrgut" einerseits und einer Kennzeichnung wie beispielsweise "unbedenkliches Transportgut" oder "gereinigte Putztücher" andererseits erforderlich.
  • Um eine derartige Veränderung der Kennzeichnung des Transportbehälters 1 auf besonders einfache und zuverlässige Weise zu ermöglichen, ist der Transportbehälter 1 an der im Hinblick auf die Anbringung des Deckels 4 am Korpus 2 gesehen vorderen Behälterwand des Korpus 2 mit einem Kennzeichnungssystem 12 versehen. Das Kennzeichnungssystem 12, das in Fig. 2 ausschnittsweise vergrößert dargestellt ist, ist dabei für eine besonders einfache Veränderbarkeit der jeweiligen Kennzeichnung des Transportbehälters 1, insbesondere für eine besonders einfache Umschaltung zwischen zwei Kennzeichnungen, ausgelegt.
  • Dazu umfaßt das Kennzeichnungssystem 12 ein auswechselbares Anzeigeelement 14. Das Anzeigeelement 14 ist dabei in der Art eines Wechselschilds flächig und im wesentlichen quadratisch ausgebildet. Das Anzeigeelement 14 ist in einen fest mit der Behälterwand des Korpus 2 verbundenen, in der Art einer Aufnehmertasche ausgebildeten Halterrahmen 16 einschiebbar und bedarfsweise aus diesem herausnehmbar, wie dies durch den Doppelpfeil 18 angedeutet ist. Der Halterrahmen 16 ist dabei in der Art eines umlaufenden Rahmens ausgebildet, der in seinem Mittenbereich ein vergleichsweise groß bemessenes Sichtfenster 20 freiläßt. Dieses ermöglicht einen ungehinderten Blick auf die Oberflächenseite des jeweils eingeschobenen Anzeigeelements 14.
  • Das als Wechselschild ausgebildete Anzeigeelement 14 weist eine angeformte Handhabungslasche 22 auf, die auch bei in den Halterrahmen 16 eingeschobenem Anzeigeelement 14 über eine in den Halterrahmen 16 integrierte Ausformung 24 vergleichsweise leicht zugänglich gehalten ist. Das Anzeigeelement 14 trägt auf seiner Vorder- und auf seiner Rückseite jeweils eindeutig voneinander unterscheidbare Kennzeichnungen, nämlich im Ausführungsbeispiel einerseits eine Kennzeichnung für "Gefahrgut" und andererseits eine Kennzeichnung für "saubere Putztücher". Eine Umschaltung zwischen diesen beiden Kennzeichnungen und somit eine Anpassung der Kennzeichnung des Transportbehälters 1 an dessen jeweils aktuellen Inhalt ist dabei auf besonders einfache Weise durch Entnehmen des Anzeigeelements 14 aus dem Halterrahmen 16, einmaliges Umdrehen zur Vertauschung von Vorder- und Rückseite und anschließendes Wiedereinbringen in den Halterrahmen 16 ermöglicht.
  • Der Korpus 2 und der Deckel 4 des Transportbehälters 1 sind aus einem auch im Hinblick auf möglicherweise industrielle Verunreinigungen der Putztücher beständigen Kunststoff gefertigt. Um eine besonders einfache Herstellung des Transportbehälters 1 zu ermöglichen, ist auch das Kennzeichnungssystem 12 aus dem gleichen Basismaterial wie der Korpus 2 gefertigt. Insbesondere ist dabei der Halterrahmen 16 aus dem gleichen Kunststoffmaterial wie der Korpus 2 gefertigt und flächig an der Behälterwand des Korpus 2 dauerhaft befestigt. Die Befestigung kann dabei in geeigneter Weise durch Schweißen und/oder über Niet- /Schraubverbindungen erfolgen. 1 Transportbehälter
    2 Korpus
    4 Deckel
    6 Scharniere
    8 Verschlußelemente
    10 Transport- oder Laufräder
    12 Kennzeichnungssystem
    14 Anzeigeelement
    16 Halterrahmen
    18 Doppelpfeil
    20 Sichtfenster
    22 Handhabungslasche
    24 Ausformung
    26 Befestigungselemente

Claims (10)

1. Transportbehälter (1), insbesondere für wiederverwendbare Güter wie beispielsweise lösemittelbehaftete Putztücher, der mit einem ein auswechselbares Anzeigeelement (14) umfassenden Kennzeichnungssystem (12) versehen ist.
2. Transportbehälter (1) nach Anspruch 1, dessen Kennzeichnungssystem (12) einen Halterahmen (16) umfaßt, in den das Anzeigeelement (14) einschiebbar ist.
3. Transportbehälter (1) nach Anspruch 1 oder 2, bei dem das Anzeigeelement (14) flächig ausgebildet ist und auf seiner Vorder- und Rückseite jeweils voneinander unterscheidbare Kennzeichnungen trägt.
4. Transportbehälter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem das Anzeigeelement (14) im wesentlichen quadratisch ausgebildet ist.
5. Transportbehälter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem das Anzeigeelement (14) eine Handhabungslasche (22) aufweist.
6. Transportbehälter (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, der einen mit einem Deckel (4) verschließbaren Korpus (2) umfaßt.
7. Transportbehälter (1) nach Anspruch 6, dessen Kennzeichnungssystem (12) aus dem gleichen Basismaterial gefertigt ist wie der Korpus (2).
8. Transportbehälter (1) nach Anspruch 6 oder 7, dessen Deckel (4) über eine Anzahl von Scharnieren (6) an dem Korpus (2) angeschlagen ist.
9. Transportbehälter (1) nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dessen Korpus (2) einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt aufweist.
10. Transportbehälter (1) nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dessen Korpus (2) in seinem Bodenbereich mit einer Anzahl von Transport- oder Laufrädern (10) versehen ist.
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