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DE10133623A1 - Vorrichtung zum Führen von kleinen Stückgütern, grobkörnigem Schüttgut geringer Dichte und/oder Flachformgut - Google Patents

Vorrichtung zum Führen von kleinen Stückgütern, grobkörnigem Schüttgut geringer Dichte und/oder Flachformgut

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Publication number
DE10133623A1
DE10133623A1 DE2001133623 DE10133623A DE10133623A1 DE 10133623 A1 DE10133623 A1 DE 10133623A1 DE 2001133623 DE2001133623 DE 2001133623 DE 10133623 A DE10133623 A DE 10133623A DE 10133623 A1 DE10133623 A1 DE 10133623A1
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DE
Germany
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air
scattering body
conveyor belt
guide
compressed air
Prior art date
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Ceased
Application number
DE2001133623
Other languages
English (en)
Inventor
Klaus Nendel
Frank Friedrich
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE10133623A1 publication Critical patent/DE10133623A1/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G51/00Conveying articles through pipes or tubes by fluid flow or pressure; Conveying articles over a flat surface, e.g. the base of a trough, by jets located in the surface
    • B65G51/02Directly conveying the articles, e.g. slips, sheets, stockings, containers or workpieces, by flowing gases
    • B65G51/03Directly conveying the articles, e.g. slips, sheets, stockings, containers or workpieces, by flowing gases over a flat surface or in troughs
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
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    • B65H2401/10Materials
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    • B65H2404/00Parts for transporting or guiding the handled material
    • B65H2404/20Belts
    • B65H2404/26Particular arrangement of belt, or belts
    • B65H2404/269Particular arrangement of belt, or belts other arrangements
    • B65H2404/2691Arrangement of successive belts forming a transport path

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Fluid Mechanics (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Feeding Of Articles By Means Other Than Belts Or Rollers (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Führen von kleinen Stückgütern, grobkörnigen Schüttgut geringer Dichte und/oder Flachformgut mittels Luftpolster innerhalb einer definierten Führungsebene, wobei das Luftpolster über einem Körper ausgebildet wird, der mit einer Mehrzahl verteilter Luftzuführöffnungen ausgestattet ist, die aus einer Druckluftquelle gespeist werden und in der Führungsebene münden. Mit dem Ziel, das Fördern der genannten Güter an der Übergangszone zwischen aneinander grenzenden Förderern oder von einem Förderer in eine angrenzende Verarbeitungsstation zu verbessern, wird der Körper mit den Luftaustrittsöffnungen als Luftstreukörper (31, 32, 33, 34, 35) ausgebildet, der mindestens teilweise aus einem Material besteht, das eine ungeordnete, stabile Porenstruktur aufweist, deren Poren zur Seite der Druckluftquelle (Luftführungskanal 3) und zur Seite der Führungsebene offen sind und der Druck und/oder der Volumenstrom an der der Druckluftquelle (3) zugewandten Seite des Luftstreukörpers (31, 32, 33, 34, 35) einstellbar gestaltet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Führen von kleinen Stückgütern, grobkörnigen Schüttgut geringer Dichte und/oder Flachformgut mittels Luftpolster innerhalb einer definierten Führungsebene, wobei das Luftpolster über einem Körper ausgebildet wird, der mit einer Mehrzahl verteilter Luftzuführöffnungen ausgestattet ist, die aus einer Druckluftquelle gespeist werden und in der Führungsebene münden.
  • Durch die GB 1 509 506 ist eine Anordnung dieser Art bekannt geworden, bei der unmittelbar nach dem Ende des oberen Trums eines Förderbandes parallel zur Umlenkrolle eine nach oben gerichtete Flachdüse angeordnet ist, die das zu fördernde Gut in der Transportebene stützen soll. Ist das zu fördernde Gut flächenförmig als endloses Band ausgebildet, dann bildet sich zwischen der weiter führenden Führungsfläche und dem zu fördernden Gut ein Luftpolster aus, das mit der Entfernung von der Düse zunehmend schwächer wird und das allmähliche Anlegen an einer weiter führenden Führungsfläche ermöglicht. Eine solche Art der Führung ist insbesondere dann nicht brauchbar, wenn das zu fördernde Gut aus einem Strom einzelner Teile besteht, die zudem völlig unterschiedliche Konturen haben.
  • Solche Teile werden durch die Flachdüse verdreht, aus ihrer ursprünglichen Lage bewegt und neu geordnet. Eine solche Veränderung der Ordnung des Stromes ist in vielen Fällen unerwünscht. Der Übergang auf die neue Führung ist mit einer solchen Düse unsicher. Durchgreifen die zu fördernden Gegenstände das Luftpolster, ist der Fördervorgang mindestens für das betreffende Teil unterbrochen, weil das Luftpolster nur an der Prallfäche des Gutes in größerer Breite ausgebildet wird.
  • Flache, am Förderband meist haftende Werkstücke bleiben zwischen Düse und Förderband hängen oder werden aus dem Transportstrom ausgeschieden.
  • Durch die DE 44 25 405 C2 ist eine weitere Vorrichtung zum Überschieben klebriger Streifen, insbesondere von Cordbandstreifen, von einem Förderband auf eine tiefer liegende Unterlage bekannt. Hier wird am Ende des Förderbandes im Abstand unterhalb der Transportebene des Förderbandes eine in Förderrichtung, parallel zur Oberfläche der feststehenden Führung gerichtete Düse angeordnet. Diese Düse soll über der feststehenden Führung das Luftpolster aufbauen und speisen. Eine solche Anordnung ist schon deshalb unbefriedigend, weil viele einzelne Teile eines Stromes zu fördernder Güter in den Spalt zwischen den Düsenkörper und das nach unten abgelenkte Förderband gelangen und dort hängen bleiben können. Sie stören damit den weiteren Fördervorgang.
  • Auch diese Lösung ist somit nicht geeignet, einen Strom einzelner, oben bezeichneter Güter mit unterschiedlichen Konturen und kleinen Abmessungen auch bei wechselnden Geschwindigkeiten über eine feststehende Fläche auf eine weiter führende Unterlage mit dort im Abstand erst wirksamen Förderern zuverlässig zu führen.
  • In der WO 92/05467 A1 ist für das Führen von langen, aber endlichen Filmstreifen eine Vorrichtung beschrieben worden, bei der über einem Gewebe, das einen darunter liegenden Luftführungskanal bedeckt, ein Luftpolster ausgebildet wird. Dieses Luftpolster soll verhindern, dass die empfindliche Schichtseite des Filmes durch das Gleiten auf dieser Unterlage beschädigt wird. Die Übertragung einer solchen Führung auf die Abwurfzone eines Förderbandes bietet sich nicht an, weil das so gebildete Luftpolster unter Umständen von beliebig gestalteten Gegenständen durchdrungen werden kann. Das Gewebe bremst dann sofort die Gegenstände und verursacht einen Stau des Stromes aus den geförderten Gegenständen. Der Förderprozess wird unterbrochen.
  • Durch die DE 198 52 281 A1 ist eine Vorrichtung zum Fördern eines Fadengeleges gezeigt. Das Fadengelege wird auf einem Transportband bis zu einer Übergabezone gefördert. Feststehende Führungselemente greifen kammförmig in Aussparungen des Transportbandes ein, die an dessen Oberfläche in Transportrichtung eingebracht sind. Dadurch können auch einzelne, quer zur Transportrichtung liegende Fäden sicher von der Oberfläche des Transportbandes gelöst und einem weiter führenden Transportmittel übergeben werden.
  • Zur praktischen Lösung dieses Problemes sind unterschiedliche Ausgestaltungsvarianten angegeben, die einerseits den Weitertransport unterstützen und andererseits den Spalt zwischen dem Ende des oberen Trums des Förderbandes und den weiter führenden Führungselementen überbrücken.
  • Eine derartige Vorrichtung ist grundsätzlich auch für das Fördern eines Stromes aus einzelnen, unterschiedlich geformten, aber größeren Teilen geeignet. Der für die Realisierung erforderliche Aufwand ist jedoch ausgesprochen hoch.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung vorzuschlagen, die es gestattet, mit geringem technischen Aufwand, kleine Stückgüter, grobkörniges Schüttgut mit geringer Dichte oder Flachform gut wie zum Beispiel Papier, Folien und, dgl. im Bereich von unbeweglichen Führungsbahnen zwischen den Wirkungsbereichen unterschiedlicher Förderer unterhalb der Förderebene zuverlässig und reibungsfrei auf einem Luftpolster zu führen und Störungen im Förderstrom auch bei diskontinuierlicher Betriebsweise zu vermeiden. Der Luftverbrauch soll auf einem niedrigen Niveau liegen.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die in Anspruch 1 beschriebene Vorrichtung gelöst. Durch die Anordnung von stabilen Luftstreukörpern in den Bereichen der unbeweglichen Führung zwischen den Wirkungsbereichen unterschiedlicher Förderer unterhalb der Führungsebene wird es möglich, die Geschwindigkeitsverringerung des zu fördernden Gutes im Bereich der feststehenden Führungselemente zu reduzieren oder gar zu vermeiden.
  • Das mittels Luftstreukörper aufgebaute, und über die gesamte Fläche permanent von unten regenerierte Luftpolster hebt auch die bei eventuellen Stillständen auf dem Luftstreukörper abgelegten Gegenstände beim Neustart von der Führungsebene ab, so dass nachfolgende, bewegte Gegenstände diese auf dem Luftpolster ruhenden Gegenstände mitführen. Auf diese Weise kann der gesamte Fördervorgang ungestört fortgesetzt werden.
  • Die Luftpolster, die über diesem Luftstreukörper aufgebaut werden, werden auf dem kürzesten Weg und an allen Punkten der führenden Fläche gleichzeitig gespeist. Es kann auf diese Weise auch körniges, leichtes Schüttgut reibungsfrei in der beschriebenen Weise geführt werden. Der Luftstreukörper aus dem genannten Material kann unmittelbar Bestandteil der feststehenden Führungselemente sein.
  • Die Herstellung des Luftstreukörpers aus porösem Material ist bekanntermaßen einfach. Die Form des Luftstreukörpers kann den jeweiligen geometrischen Bedingungen angepasst werden. Das Luftpolster kann allseitig ausgebildet werden. Der Luftstreukörper ist in der Regel einfach austauschbar.
  • Das Luftpolster ist unabhänig von der Form der zu führenden Gegenstände an jedem beliebigen Punkt erzeug- und nachfüllbar. Dadurch lassen sich auch Gegenstände fördern, die möglichst keiner Reibung ausgesetzt werden dürfen, wie z. B. noch nicht ausgehärtete Pralinen oder frisch bedrucktes Papier, das beim Gleiten auf einer nicht bewegten Unterlage abschmieren würde. Das Anwendungsgebiet der erfindungsgemäßen Luftstreukörper ist damit äußerst vielgestaltig.
  • Die Ausführung nach Anspruch 2 ist vor allem dann von Vorteil, wenn der Förderstrom diskontinuierlich bewegt wird und wenn Gegenstände gefördert werden, die das Luftpolster hin und wieder durchgreifen können.
  • Die Gestaltung des Luftstreukörpers nach Anspruch 3 wird man im wesentlichen dazu nutzen, leichte bis mittelschwere Teile erfindungsgemäß zu führen.
  • Die Verwendung eines Keramikwerkstoffes wird man dann bevorzugen, wenn der Fördervorgang unter extremen Bedingungen z. B. bei hohen Temperaturen ausgeführt wird.
  • Ein Sintermetall wird dann verwendet, wenn ein relativ hoher Luftdruck für den Aufbau des Luftpolsters erforderlich ist und/oder extreme Temperaturen beherrscht werden müssen.
  • Die Verwendung eines Luftstreukörpers nach Anspruch 6 ist dann angezeigt, wenn sehr leichtes Flachformgut gefördert werden soll und das Reinigen der Luft für die Speisung der Druckluftquelle im erforderlichen Maße nicht gewährleistet werden kann. Luftstreukörper dieser Art sind kostengünstig herstellbar und leicht auswechselbar.
  • Die Ansprüche 8 bis 11 zeigen vorteilhafte Kombinationen mit angrenzenden Fördervorrichtungen auf, die das übernehmen des Fördergutes oder das Bewegen des Fördergutes im Bereich des Luftstreukörpers unterstützen.
  • Die Ansprüche 12 bis 14 zeigen Mittel auf, mit denen man die wirksamkeit des Luftpolsters variieren kann.
  • Die Ansprüche 14 bis 15 zeigen vorteilhafte Kombinationen für bestimmte Einsatzgebiete auf.
  • Der unabhängige Anspruch 16 zeigt ein weiteres Anwendungsgebiet für den Luftstreukörper auf. Der erfindungsgemäße Luftstreukörper wird mit deutlichen Vorteilen für das Lagern und Führen von Maschinenteilen verwendet. Die Anwendungsgebiete erstrecken sich vor allem auf die Gebiete der Feinwerktechnik.
  • Die Ansprüche 17-20 zeigen einige der grundsätzlichen Anwendungsformen auf.
  • Die Erfindung soll nachstehend an Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. In den dazu gehörigen Zeichnungen zeigen:
  • Fig. 1 einen Querschnitt durch den Übergangsbereich von einem Förderband zu einer geneigten, feststehenden Führungsfläche,
  • Fig. 2 eine analoge Anordnung zu Fig. 1 mit Mitteln zur Ausbildung eines gerichteten separat steuerbaren Luftstromes zwischen der porösen Wand und dem oberen Trum des Förderbandes,
  • Fig. 3 eine weitere Ausführungsform zu Fig. 2 mit reduzierter Erstreckung in Transportrichtung,
  • Fig. 4 eine Ausführungsform unter Verwendung einer luftdurchlässigen Gleitplatte und eines Luftstreukörpers aus einem flexiblen Vliesstoff oder dgl.,
  • Fig. 5 eine Einsatzvariante für die Überbrückung des Spaltes zwischen zwei Förderbändern,
  • Fig. 6 eine Führung für das obere Trum eines Transportbandes in zwei Schnittdarstellungen,
  • Fig. 7 eine Rundriemenführung in zwei Schnittdarstellungen,
  • Fig. 8 eine schematische Darstellung einer Spindellagerung für hochdrehende, axial belastete Spindeln und
  • Fig. 9 eine Führung für eine frisch bedruckte Papierbahn.
  • In Fig. 1 wird der Gegenstand der Erfindung an einem ersten Ausführungsbeispiel gezeigt. Das um die Umlenkrolle 11 geführte Förderband 1 führt auf seinem oberen Trum einen Strom aus Plättchen 51 oder Tabletten. Unmittelbar hinter dem Abwurfpunkt ist ein Luftführungskanal 3 parallel zur Achse der Umlenkrolle 11 angeordnet. Die obere Wand dieses Luftführungskanales 3 wird durch einen formstabilen, porösen Luftstreukörper gebildet, dessen Poren zur Führungsebene der Plättchen 51 und zum Druckraum des Luftführungskanal 3 hin offen sind. Der Luftstreukörper besitzt dadurch eine begrenzte Luftdurchlässigkeit vom Druckraum in Richtung der Führungsebene.
  • Die willkürlich geformten, sehr engen Durchgänge, die in diesem Werkstoff nahezu homogen verteilt angeordnet sind, führen einen begrenzten Teil der unter einem einstellbaren Druck oder einen einstellbaren Volumenstrom der im Luftführungskanal 3 befindlichen Luft nach außen in den Bereich der Führungsebene und bilden unter den geförderten Gegenständen ein sich von unten permanent nachfüllendes diffuses Luftpolster aus. Die Luftdurchlässigkeit ist über die gesamte Fläche gesehen etwa gleich, so dass sich ein Luftpolster an jeder beliebigen Stelle zu jeder Zeit und in gleicher Stärke aufbauen und erhalten kann.
  • Auf diesen Luftpolstern bewegen sich die Gegenstände - hier die Tabletten 51 - des Gutstromes 5 bis zu einem weiter führenden Führungselement 2 das im vorliegenden Fall zum Beispiel ein Vibrationsförderer 21 ist.
  • Die über die Zuleitung 36 zugeführte Luft wird mittels Ventil 361 oder mittels Antriebsregler für die Pumpe so eingestellt, dass die ausgebildeten Luftpolster die Gegenstände 51 in einer gewünschten Höhe frei schwebend führen. Der Vortrieb der Gegenstände 51 im Bereich des Luftstreukörpers 31 erfolgt im Beispiel der Fig. 1 entweder durch die Trägheitskraft der vom Förderband freigegebenen Gegenstände oder durch die Schwerkraft, wenn die Führungsebene des Luftstreukörpers 31 in Förderrichtung leicht geneigt ist.
  • Am Übergang vom oberen Trum des Förderbandes 1 zum Luftstreukörper 31 bildet sich eine Düse 38 aus, die in diesem Spalt einen nach oben gerichteten schwachen Luftstrom erzeugt. Dieser Luftstrom unterstützt das Ablösen der Gegenstände 51 vom Förderband 1, was in Abhängigkeit von Form und Werkstoff dieser Gegenstände 51, 52, 53 oder 54 problematisch sein kann.
  • Öffnungen im Luftleitkanal 3 speisen diese Luftstrom in der Düse 38. Die Lippe 37 und weitere zweckdienliche, nicht dargestellte Abschirmungen verhindern, dass Druckluft ungenutzt verloren geht.
  • In Fig. 2 wird eine ähnliche Anordnung gezeigt, wie sie in Bezug auf Fig. 1 beschrieben wurde. Der zu fördernde Strom 5 besteht hier aus einer Schicht von Fasern oder Faserschnitzel 53, die untereinander nicht verbunden sind.
  • Der Luftstreukörper 32 aus dem porösen Werkstoff besitzt an seinem linken Ende eine Ausnehmung in die Platinen oder Zähne einer Führungsplatte 22 eingreifen. Diese Platinen greifen unterhalb der Oberfläche des Luftstreukörpers 32 unter den dort noch vorhandenen, durch die Lücken zwischen den Platinen oder durch andere Ausnehmungen geführten Luftstrom. Es ist auch hier möglich, dass sich unter den hier geförderten Fasern stets ein Luftpolster ausbilden kann, das ständig von unten nachgefüllt wird.
  • Über dem Luftstreukörper 32 bewegen sich die Faserschnitzel 53 noch infolge ihrer Trägheit und ggf. mit Unterstützung der Schwerkraft auf einer leicht geneigten Ebene. Im Bereich der Führungsplatte 22 wirken hinsichtlich der Bewegung in Transportrichtung dann andere, nicht dargestellte Förderer. Solche Förderer können Verarbeitungselemente für die Fasern, Greifer oder Schieber und dgl. sein.
  • Die Behandlung von Faserschnitzeln 53 ist insbes. am Übergang zwischen dem oberen Trum des Förderbandes 1 und dem Luftstreukörper 32 recht problematisch. Zu diesem Zweck wird der dort austretende Luftstrom hinsichtlich des Druckes oder des Volumenstromes einer gesonderten Einstellung unterworfen. Der Druckraum 4 wird über eine separate Zuleitung 41 gespeist. Der notwendige Druck an der Düse 43 wird mittels Ventil 42 separat eingestellt. Der Volumenstrom wird durch die Steuerung der Pumpe (nicht gezeigt) verändert.
  • Die Fig. 3 zeigt eine weitere Gestaltungsvariante. Der Bereich für die Ausbildung der Luftpolster wird durch die schmale Ausbildung des Luftstreukörpers 33 auf eine sehr kurze Strecke begrenzt. Das Luftpolster wirkt hier nur so lange, bis die Förderer im Bereich der Führungsplatte 22 wieder wirksam werden. Die Gegenstände des Stromes bestehen hier z. B. aus flachen Teigplatten für die Herstellung von Gebäck.
  • Die die Luftpolster ausbildenden Luftstreukörper 31, 32, 33, 35 werden in der Regel aus einem porösen Kunststoff, einem porösen keramischen Werkstoff oder aus gesintertem porösen Metall hergestellt. Die dafür geeigneten Verfahren und die verwendeten Werkstoffe sind bekannt und brauchen deshalb im Einzelnen nicht weiter beschrieben werden.
  • Porösen Kunststoff wird man dann einsetzen, wenn der notwendige Betriebsdruck zur Ausbildung der Luftpolster bestimmte Grenzen nicht überschreitet und wenn der Fördervorgang bei normalen Temperaturen erfolgt.
  • Keramische Werkstoffe oder metallische Werkstoffe sind überall dort zweckmäßig, wo der Fördervorgang z. B. bei extremen Temperaturen erfolgen muss oder wo ein erheblicher Druck erforderlich ist.
  • Denkbar ist noch eine weitere Gestaltungsform für die Ausbildung des Luftstreukörper 34, die in Fig. 4 schematisch dargestellt ist. Der Luftstreukörper 34 besteht aus einem Vliestoff 342, der ausreichend stark verdichtet ist und hinsichtlich der Luftführung ähnliche Eigenschaften hat wie der poröse Luftstreukörper aus Kunststoff. Zur Sicherung der notwendigen Gleiteigenschaften ist zwischen dem Vliesstoff 342 zwischen der Führungsebene und dem Vliestoff 342 ein Gleitkörper in Form eines feinporig gewebten oder gelochten glatten Siebes 341 eingefügt. Der Vliestoff 342 wird mit Hilfe eines korbförmigen Haltegitters 343 formschlüssig an dem Gleitkörper 341 gehalten.
  • In Fig. 5 ist ein weiteres Beispiel für die Anwendung der Erfindung gezeigt. Der Luftstreukörper 35 ist in ihrer Form den Bedingungen zwischen zwei aneinander grenzenden Förderbändern 1, 23 angepasst. Gefördert werden hier z. B. Papierbögen 52.
  • Die Anwendung der Luftstreukörper ist, wie wir aus der Fig. 6 erkennen, nicht auf das Fördern von Gutströmen beschränkt. Das obere Trum eines Transportbandes 6 wird hier durch eine von unten stützende Führungsbahn 61 geführt. Zum Zwecke der Reduzierung der Antriebsleistung und zur Verhinderung einer Erwärmung des Transportbandes 6 wird zwischen diesem und der Führungsbahn 61 ein Luftpolster ausgebildet.
  • In die Führungsbahn 61 ist an der Oberseite ein Luftstreukörper 62 eingefügt, hinter dem sich ein Druckraum 63 befindet. In den Druckraum 63 wird über die Zuleitung 64 permanent Druckluft gepumpt, so dass der für den Aufbau des Luftpolsters notwendige Druck im Druckraum 63 aufrechterhalten wird. Übliche Regelvorrichtungen sind hierfür zweckmäßig.
  • Neben der bereits erwähnten Energieeinsparung und der Vermeidung der Erwärmung des Transportbandes 6 werden weiter Vorteile wirksam. Ein so geführtes Transportband 6 kann auch für das Fördern wärmeempfindlicher Gegenstände, z. B. Pralinen o. dgl., verwendet werden. Wesentlich höhere Fördergeschwindigkeiten werden möglich.
  • In Fig. 7 ist eine Führung für einen Rundriemen 7 in zwei Ansichten dargestellt. Die Führungsbahn 71 besteht aus dem Luftstreukörper 72 und aus dem Druckraum 73 mit Zuleitung 74. Das Zusammenwirken dieser Teile entspricht demjenigen der Fig. 6. Das Luftpolster wird hier in halbrunder Form aufgebaut. Bereiche des Luftstreukörper 72, an denen kein Luftpolster ausgebildet werden soll, sind mit einer Farbschicht o. dgl. versiegelt.
  • Die Fig. 8 zeigt das Lager 80 einer Spindel 8 einer Ringspinnmaschine in einer vereinfachten Darstellung. An diesen Lagern 80 ist wegen der üblichen, hohen Drehzahlen die Lagerung mittels Luft bereits üblich.
  • Zur Aufnahme der Axialkräfte ist die Spindel 1 mit einer Führungsscheibe 81 versehen. Unter dieser Scheibe 81 ist eine Luftstreukörper 82 angeordnet, unter der sich der Druckraum 83 befindet. Der Druckraum 83 wird über die Zuleitung 84 in üblicher Weise mit der nötigen Druckluft versorgt.
  • Zwischen der Führungsscheibe 81 und dem Luftstreukörper 82 bildet sich das Luftpolster aus. In ringförmigen Spalten, durch die eine gewisse Menge der Luft des Luftpolsters entweichen kann, sorgt dieselbe für einen schwingungsarmen Lauf der Spindel 8.
  • Ein letztes Beispiel zeigt die Fig. 9. Eine frisch bedruckte Papierbahn 9 wird mehr oder weniger ablenkend oder in einer Ebene nur stützend an einer Führungsleiste 91 oder an einer Führungsplatte (nicht dargestellt) geführt. Der Luftstreukörper 92 bildet in dem Führungsbereich ein stabiles Luftpolster aus, so dass eine Reibung zwischen der Papieroberfläche 9 und der Führungsleiste 91 nicht stattfindet. Ein Verschmieren der frisch bedruckten Papierbahn 9 findet nicht statt. Bezugszeichenliste 1 Förderband
    11 Umlenkrolle
    2 Führungselement
    21 Vibrationsförderer
    22 Führungsplatte
    221 Schlitze, Durchbrechungen
    23 Förderband
    3 Luftführungskanal
    31 Luftstreukörper, porös
    32 Luftstreukörper, porös
    33 Luftstreukörper, porös
    34 Luftstreukörper, porös
    341 Sieb, gestanzt
    342 Vliesstoff
    343 Haltegitter
    35 Luftstreukörper, porös
    36 Zuleitung
    361 Ventil
    37 Dichtungslippe
    38 Düse
    4 Druckraum
    41 Zuleitung
    42 Ventil
    43 Düse
    5 Gutstrom
    51 Plättchen, Tabletten
    52 Papierbogen
    53 Faserschicht, unverfestigt
    54 flache Körper (z. B. Pralinen)
    6 Förderband
    61 Führungsbahn
    62 Luftstreukörper,
    63 Druckraum
    64 Zuleitung
    7 Rundriemen
    71 Führungsbahn
    72 Luftstreukörper
    73 Druckraum
    74 Zuleitung
    8 Spindel
    80 Spindellager
    81 Führungsscheibe
    82 Luftstreukörper
    83 Druckraum
    84 Zuleitung
    9 Papierbahn
    91 Führungsleiste
    92 Luftstreukörper
    93 Druckraum
    94 Zuleitung

Claims (20)

1. Vorrichtung zum Führen von kleinen Stückgütern, grobkörnigen Schüttgut geringer Dichte und/oder Flachformgut mittels Luftpolster innerhalb einer definierten Führungsebene, wobei das Luftpolster über einem Körper ausgebildet wird, der mit einer Mehrzahl verteilter Luftzuführöffnungen ausgestattet ist, die aus einer Druckluftquelle gespeist werden und in der Führungsebene münden, dadurch gekennzeichnet,
dass der Körper mit Luftaustrittsöffnungen als Luftstreukörper (31, 32, 33, 34, 35) ausgebildet ist, der mindestens teilweise aus einem Material besteht, das eine ungeordnete, stabile Porenstruktur aufweist, deren Poren zur Seite der Druckluftquelle (Luftführungskanal 3) und zur Seite der Führungsebene offen sind und
dass der Druck und/oder der Volumenstrom an der der Druckluftquelle (3) zugewandten Seite des Luftstreukörpers (31, 32, 33, 34, 35) einstellbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche des Luftstreukörpers (31, 32, 33, 35) in der Führungsebene als Gleitfläche ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftstreukörper (31, 32, 33, 35) aus einem stabilen, porösen Kunststoff besteht.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftstreukörper (31, 32, 33, 35) aus einem porösen Keramikwerkstoff besteht.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftstreukörper (31, 32, 33, 35) aus einem Sintermetall besteht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
dass der Luftstreukörper (34) aus einem flexiblen Vliesstoff, Kunststoff oder Schaum besteht und
dass zwischen der Führungsebene und dem Luftstreukörper (34) eine luftdurchlässige, stabile und flache Gleitplatte (341) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitplatte (341) mit dem Luftstreukörper (34) formschlüssig verbunden ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftstreukörper (31, 32, 33, 34, 35) unterhalb der Führungsebene zwischen einem ersten Förderelement (Förderband 1) und einer weiter führenden Führungsfläche (21; 22; 23) unterhalb der Führungsebene angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Luftstreukörper (31, 32, 33, 34, 35) und dem Ende des oberen Trums des Förderbandes (1) ein tangential zum abgelenkten Förderband (1) ausgerichtete flache Düse (38; 43) angeordnet oder ausgebildet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Förderband (1) luftdurchlässig ist und dass der Luftstreukörper (31, 32, 33, 34, 35) am Ende des oberen Trums des Förderbandes (1) und unterhalb desselben angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 8 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsebene oberhalb des Luftstreukörpers (31, 32, 33, 34, 35) zur weiter führenden Führungsfläche (21; 22; 23) leicht nach unten geneigt ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftstreukörper (31, 32, 33, 34, 35) Bereiche unterschiedlicher Dicke aufweist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftstreukörper (31, 32, 33, 34, 35) in unterschiedlichen Bereichen mit unterschiedlichem Druck beaufschlagbar ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftstreukörper (31, 32, 33, 34, 35) als Wand eines Luftführungskanales (3) ausgebildet ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftstreukörper (31, 32, 33, 34, 35) Bestandteil einer Führung für Flachformgut (Papierbahnen, Papierbögen 52) ist.
16. Vorrichtung zum Führen von Maschinenteilen, insbes. Gleitlager oder Gleitführungen, an denen zwischen den sich gegenseitig führenden Stützflächen zweier unterschiedlich bewegter Körper ein Luftpolster ausgebildet wird, dass über mehrere Luftaustrittsöffnungen aus einer Druckluftquelle gespeist wird, dadurch gekennzeichnet,
dass eine der Stützflächen einen Luftstreukörper (62; 72; 82) umfasst der mindestens teilweise aus einem Material besteht, das eine ungeordnete, stabile Porenstruktur aufweist deren Poren zur Seite der Druckluftquelle und an der Seite der Stützfläche offen sind und
dass der Druck und/oder der Volumenstrom an der der Druckluftquelle (Druckraum 63; 73; 83) zugewandten Seite einstellbar ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftstreukörper (62; 72; 82) Bestandteil eines Gleitlagers (Führungsbahn 61; 71) ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftstreukörper (62; 72; 82) Bestandteil eines Axial-Gleitlagers (80) ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftstreukörper (62; 72; 82) Bestandteil einer Schienen-Gleitführung für flexible Zugmittel (Förderband 6; Rundriemen 7) ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftstreukörper (62; 72; 82) Bestandteil eines nahe über einer Fläche gesteuert bewegbaren Aggregates ist.
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