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Selbstfahrendes Raupenfahrzeug Die Erfindung bezieht sich auf ein
selbstfahrendes Raupenfahrzeug mit oder ohne Ladekübel und mit am Fahrzeugkörper
befindlichem, die zwei Kettenantriebsräder antreibendem Motor und mit zu beiden
Seiten des Fahrzeugkörpers herausragenden, quer zur Fahrtrichtung liegenden Hohlzapfen,
durch die hindurch der Antrieb der Raupen erfolgt und um deren Achse Raupenträger
pendeln, die mit einem Vorgelege mit direktem Zahneingriff für den Kettenantrieb
fest verbunden sind.
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Ziel der Erfindung ist es, eine betriebssichere Lagerung der pendelnden
Raupenträger am Fahrzeugkörper mit einem kräftigen Antrieb und leichter Auswechselbarkeit
des Kettenantriebsrades zu verbinden.
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Bei einem bekannten Fahrzeug dieser Art erfolgt der Antrieb des Kettenrades
durch einen Kettentrieb. Dieser läßt sich nicht so kräftig ausführen wie ein Trieb
mit direktem Zahneingriff. Außerdem liegt der Kettentrieb an der Außenseite der
Raupen und versperrt dadurch den Ausbau des schnell verschleißenden Kettenantriebsrades.
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Es ist auch ein Fahrzeug bekanntgeworden, daß diese Nachteile nicht
aufweist, jedoch greift bei diesem Fahrzeug der Raupenträger mit einem Zapfen in
eine Bohrung des Fahrzeugkörpers hinein. Hierbei bereitet die Abdichtung zwischen
Zapfen und Bohrung dadurch Schwierigkeiten, daß sie gerade dort liegt, wo die Verschmutzung
durch die Raupenkette besonders groß ist. Die von den Raupenketten hochgeförderten
Bodenteilchen fallen direkt auf die Dichtstelle. Diese Dichtstelle hat einen großen
Durchmesser, weil der Zapfen kräftig ist und noch eine Stirnfläche aufweist, da
auch Seitenkräfte aufgenommen werden müssen. Die Ausbildung der Abdichtung wird
weiter erschwert durch radiales und axiales Spiel, das schon bei der Herstellung
vorhanden ist und sich bei Abnutzung der Lagerstellen vergrößert. Die beiden abzudichtenden
Teile verändern dann ihre Lage zueinander bei jeder Fahrt in unebenem Gelände und
bei jeder Kurve. Die bekannte Ausführung hat weiter den Nachteil, daß das äußere
Zapfenlager in der Bohrung des Fahrzeugkörpers wegen des Vorgeleges und der meist
doppelwandigen Ausbildung des Ansatzes für den Zapfen so weit nach Mitte Fahrzeug
rückt, daß ein größeres Kippmoment in der Zapfenlagerung entsteht. Dadurch werden
Kantenpressungen in den beiden Lagern des Zapfens erzeugt, die eine hohe Abnutzung
der Lagerstellen und eine Erschwerung der Abdichtung verursachen. Bei axialem und
radialem Spiel in den Lagerstellen wird auch der Zahneingriff an einer Stelle des
Räderzuges verändert, so daß die Zähne nicht gleichmäßig tragen.
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Es ist auch ein Fahrzeug bekanntgeworden, dessen Fahrzeugkörper beiderseits
Zapfen hat, auf denen die Raupenträger gelagert sind. Dieses bekannte Fahrzeug hat
jedoch kein Vorgelege am Raupenträger. Dadurch kann jeder Zapfen bis zum Kettenrad
reichen, so daß sich eine zentrische Lagerung des Raupenträgers auf dem Zapfen ausführen
läßt und daher eine breite Lagerung durch zwei im Abstand voneinander befindliche
Lagerstellen nicht erforderlich ist. Auch entfällt dadurch der Zahneingriff, so
daß bei Abnutzung der Lagerstelle auf dem Zapfen keine Veränderungen im Räderzug
eintreten.
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Es ist auch ein Fahrzeug bekanntgeworden, bei dem der Raupenträger
mit einem Arm verbunden ist, der in den Bereich des Fahrzeugkörpers eingreift. Dabei
kreuzt sich dieser Arm mit Teilen des Fahrzeugkörpers, s:o daß bei der Bewegung
beider Teile gegeneinander unter Hinzutritt von Fremdkörpern Verklemmungen und Zerstörungen
entstehen können. Außerdem ist auch bei diesem Fahrzeug kein Vorgelege am Raupenträger
angeordnet. Die Abdichtung der äußeren Lagerung liegt im Bereich der Raupenkette
und ist daher starken Verschmutzungen unterworfen.
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Nach der Erfindung wird an Fahrzeugen dieser Art, deren pendelnde
Raupenträger ein Vorgelege mit direktem Zahneingriff für den Kettenantrieb tragen,
jeder Raupenträger mit einem rohrartigen Hohlkörper verbunden, der in den Raum des
Fahrzeugkörpers eingreift und der zwei im Abstand voneinander befindliche, auf der
Innenseite des Vorgeleges angeordnete Lagerstellen hat, die die aus dem Fahrzeugkörper
herausragenden Hohlzapfen umgreifen und tragen.
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Durch die Anordnung nach der Erfindung werden die Vorzüge der bekannten
Ausführungen miteinander vereinigt. Der Raupenträger kann mit einem Vorgelege verbunden
werden, ohne daß dabei wesentliche Nachteile eintreten. Ein Vo.rge:lege am Raupenträger
bringt die bekannten Vorteile, daß die Pendelachse
wesentlich höher
über dem Erdboden liegt als bei einem Raupenträger, der um Mitte Kettenradwelle
pendelt, und daß die Pendelachse vom Ende- der Kette mehr zur Mitte rückt, so daß
die vordere Abstützung entlastet und beim Heben des Fahrzeugkörpers weniger Arbeit
aufzuwenden ist. Bei der bekannten Ausführung mit Vorgelege am Raupenträger liegt
aber die Abdichtung zwischen Fahrzeugkörper und Raupenträger nahe der Raupenkette
und ist daher starker Verschmutzung unterworfen. Nach der Erfindung ist dies beseitigt,
da die Dichtstelle nahe Mitte Maschine liegt, also weit entfernt von den Raupenketten.
. Ein zweiter Nachteil der bekannten Ausführung, daß die äußere Lagerung des Raupenträgers
am Fahrzeugkörper durch die meist doppelwandige Ausbildung des Zapfenansatzes besonders
weit von Mitte Raupenträger nach Mitte Maschine verlegt werden muß, ist dadurch
beseitigt, daß die Lagerstelle unmittelbar an die Vorgelegeräder anschließt und
die Verbindung zwischen Raupenträger und rohrartigem Hohlkörper diese Lagerstelle
umgreift. Die nun näher an Mitte Raupenträger herangerückte Lagerstelle vermindert
das Kippmoment und dadurch die Kantenpressung und Abnutzung in den beiden Zapf enlagern
und ermöglicht gleichmäßiges Kämmen der Zahnräder.
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In den Fig. 1 und 2 ist die Erfindung beispielsweise dargestellt.
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Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht von einem Teil des Raupenfahrzeuges
unter Fortlassung eines Teiles des Kettenantriebsrades und der Raupenkette; Fig.
2 zeigt einen Grundriß längs der Schnittlinie X-X in Fig. 1 von dem gleichen Teil
des Fahrzeuges. Der Fahrzeugkörper 1, an dem der nicht gezeichnete Motor befestigt
ist, hat zwei Hohlzapfen 2, die in einem rohrartigen Fortsatz 3 des Raupenträgers
4 in den Lagern 5 und 6 gelagert sind.
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Mit dem Raupenträger fest verbunden ist der Räderkasten 7, in welchem
ein Zahnrad 8 auf der Kettenradwelle 9 drehfest gelagert ist. Diese Welle trägt
das Kettenantriebsrad 10. Der Räderkasten wird verschlossen durch einen Deckel 11.
In diesem Deckel 11 ist eine Aussparung, die durch einen weiteren Deckel 12 verschlossen
werden kann.
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Innerhalb des Zapfens 2 ist die Vorgelegewelle 13 in den Lagern 14,
15 und 16 gelagert. Das Vorgelegeritzel 17 kämmt mit dem Zahnrad B. Am anderen Ende
der Vorgelegewelle 13 ist ein. Zahnrad 18 drehfest verbunden, welches durch den
Motor über Vorgelege und Kupplungen angetrieben wird. Die Vorgelegewelle 13 kann
auch nur in zwei Lagern gelagert sein an Stelle der gezeichneten drei Lager.
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An dem Hohlzapfen 2 ist eine Schlußscheibe 19 angeschraubt, wodurch
der Raupenträger 4 in axialer Richtung festgelegt wird.
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Die Abdichtung zwischen Raupenträger und Fahrzeugkörper befindet sich
bei 20 und ist also weit von den Raupenketten entfernt, so daß der von den Raupenketten
hochgebrachte Schmutz nicht so leicht eindringen kann. Eine weitere Abdichtung befindet
sich nur an der Kettenradwelle 9, so daß die Stellen, an denen Schmutz in die Getriebe
eindringen kann, auf die geringste Anzahl beschränkt sind. Das Kettenantriebsrad
10 ist leicht auszuwechseln, da es abgezogen werden kann, ohne daß irgendwelche
Getriebeteile entfernt werden müssen. Trotz der Verschmälerung des Fahrzeugkörpers
in Nähe der Drehachse steht genügend Raum für eine kräftige Ausbildung zur Verfügung.