DE10129840A1 - Elektrisches Gerät - Google Patents
Elektrisches GerätInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein elektrisches Gerät, insbesondere ein Steuergerät, welches ein erstes Trägerteil mit einer Trägerwand, an der elektrische/elektronische Bauelemente sowie im wesentlichen sich parallel zur Trägerwand erstreckende, mit den Bauelementen elektrisch verbundene metallische Leiterelemente angeordnet sind, ein auf das erste Trägerteil aufsetzbares zweites Trägerteil mit einem elektronischen Schaltungsteil und Kontaktelemente zur elektrischen Verbindung des Schaltungsteils mit den an der Trägerwand angeordneten Leiterelementen umfaßt. Es wird vorgeschlagen, die Kontaktelemente an dem zweiten Trägerteil festzulegen und in einer Richtung senkrecht zur Trägerwand direkt mit den Leiterelementen des ersten Trägerteils mittels Klemmkontaktierung elektrisch und mechanisch zu verbinden.
Description
- Die Erfindung betrifft ein elektrisches Gerät mit dem im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
- Ein solches Gerät ist beispielsweise aus der Druckschrift GB 2 319 897 A bekannt, welche ein in einem Kraftfahrzeug zur Steuerung von hydraulischen Komponenten vorgesehenes elektrisches Gerät mit zwei Trägerteilen für elektrische Bauelemente offenbart. An einem plattenförmigen ersten Trägerteil aus Kunststoff sind größere elektrische Bauelemente in Form von Magnetspulen zur Ansteuerung von Ventilen sowie streifenförmige metallische Leiterelemente angeordnet, welche mit den Magnetspulen und mit Kontaktelementen eines an dem ersten Trägerteil angeordneten Verbinders verbunden sind. In einer Aufnahme eines zweiten Trägerteils ist ein elektronisches Schaltungsteil in Form einer mit elektrischen/elektronischen Bauelementen bestückten Leiterplatte angeordnet. Die stiftförmigen Kontaktelemente des an dem ersten Trägerteil angeordneten Verbinders durchgreifen eine in dem zweiten Trägerteil ausgebildete Aussparung und sind mit Anschlüssen der Leiterplatte auf der von dem ersten Trägerteil abgewandten Seite der Leiterplatte verlötet.
- Als nachteilig bei den bekannten Gerät ist insbesondere die sehr aufwendige Herstellung anzusehen. Zunächst müssen die Kontaktelemente des Verbinders mit den Leiterelementen des ersten Trägerteils elektrisch verbunden werden. Anschließend wird das erste Trägerteil in das mit der Leiterplatte versehene zweite Trägerteil eingesetzt. Dabei müssen die empfindlichen stiftförmigen Kontaktelemente durch die Aussparung in dem zweiten Trägerteil und durch kleine Bohrungen in der Leiterplatte geführt werden, was eine genaue Ausrichtung der Trägerteile erforderlich macht. Schließlich werden die Trägerteile mittels Schrauben mechanisch verbunden. Anschließend ist noch ein Lötprozeß erforderlich, um die Kontaktelemente des Verbinders mit der Leiterplatte elektrisch zu verbinden.
- Vorteile der Erfindung
- Das erfindungsgemäße elektrische Gerät mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 ermöglicht vorteilhaft, zwei Trägerteile eines elektrischen Gerätes durch eine Klemm- beziehungsweise Steckverbindung sowohl mechanisch als auch elektrisch zu verbinden, wobei kostspielige zusätzliche Verfahren, wie Löten oder Schweißen, zur Herstellung einer elektrischen Kontaktierung zwischen den auf den beiden Trägerteilen angeordneten Bauelementen vorteilhaft entfallen können. Hierzu weist das erfindungsgemäße elektrische Gerät Kontaktelemente auf, die an dem zweiten Trägerteil festgelegt sind und in einer Richtung senkrecht zur Trägerwand des erste Trägerteils direkt mit den Leiterelementen des ersten Trägerteils mittels Klemmkontaktierung elektrisch und mechanisch verbindbar sind. Vorteilhaft kann so während der Montage der Trägerteile, welche beispielsweise als Gehäuseteile ausgebildet sein können, gleichzeitig die elektrische Kontaktierung hergestellt werden.
- Weiterentwicklungen und vorteilhafte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den nachgeordneten Ansprüchen beschrieben.
- Obwohl Klemmkontakte sowohl an den Leiterelementen als auch an den Kontaktelementen ausgebildet sein können, ist es besonders vorteilhaft, wenn die zu den Leiterelementen hin abstehenden Abschnitte der Kontaktelemente senkrecht auf die Leiterelemente aufschiebbare Klemmkontakte aufweisen. Dies hat den Vorteil, daß die Leiterelemente beispielsweise als preisgünstig und einfach herstellbare metallische Stanzgitterteile gefertigt werden können. Bei der Montage des Gerätes werden die Kontaktelemente beim Aufsetzen des zweiten Trägerteils mit den daran ausgebildeten Klemmkontakten auf die zugeordneten Stanzgitterteile aufgeschoben. In einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, die Klemmkontakte gabelförmig mit zwei Klemmschenkeln auszubilden, deren Abstand etwas kleiner ausgebildet ist als die Breite von Kontaktabschnitten der Leiterelemente, mit welchen die Klemmschenkel kraftschlüssig verbindbar sind. Die Klemmkontakte können zu ausgebildet sein, daß sie beim Aufschieben auf die Kontaktabschnitte plastisch verformt werden, wodurch einerseits eine gasdichte Kontaktierung entsteht und andererseits die Kontaktfläche vergrößert wird. Hierdurch wird vorteilhaft eine Korrosion an den Kontaktstellen vermieden und der Kontaktwiderstand verkleinert.
- Besonders vorteilhaft ist weiterhin ein Ausführungsbeispiel, bei dem die mit den Leiterelemente versehene Trägerwand des ersten Trägerteils mit Ausnehmungen versehen ist, in welche die zu der Trägerwand hin abstehenden Abschnitte der Kontaktelemente zur Kontaktierung mit den Kontaktabschnitten der Leiterelemente einführbar sind. Die Ausnehmungen können vorteilhaft Führungen bilden, welche die darin eingeführten Abschnitte der Kontaktelemente seitlich derart umfassen, daß die Kontaktelemente gegen eine Verschiebung in Längsrichtung der Leiterelemente gesichert sind. Dadurch wird eine Relativbewegung zwischen den Leiterelementen und den Kontaktelementen, welche die Funktion der elektrischen Verbindung beeinträchtigen könnte, vorteilhaft vermieden.
- Um beim Aufstecken der Kontaktelemente auf die Leiterelemente des ersten Trägerteils eine größere Preßkraft aufwenden zu können, ist es vorteilhaft, wenn die Ausnehmungen mit parallel zu den Leiterelementen verlaufenden Querstegen versehen sind und die Kontaktabschnitte der Leiterelemente an der dem zweiten Trägerteil zugewandten Seite der Querstege anliegen.
- Preisgünstig kann das erste Trägerteil mit der Trägerwand aus Kunststoff, beispielsweise als Spritzgußteil, gefertigt sein mit darin eingebetteten und als Stanzgitterteilen hergestellten Leiterelementen, wobei Kontaktabschnitte der Leiterelemente von der Umhüllung mit Kunststoff wenigstens teilweise ausgespart sind.
- Ein kompakter und flacher Aufbau kann dadurch erreicht werden, daß die elektrischen/elektronischen Bauelemente auf der von dem zweiten Trägerteil abgewandten Seite der Trägerwand angeordnet sind. Hierdurch wird eine Anordnung der elektrischen/elektronischen Bauelemente und des Schaltungsteils in zwei parallelen Ebenen erreicht, die räumlich durch die Trägerwand des ersten Trägerteils getrennt sind. Vorteilhaft kann das erste Trägerteil an der von dem zweiten Trägerteil abgewandten Seite der Trägerwand eine erste Aufnahme aufweist, in der die elektrischen/elektronischen Bauelemente angeordnet sind. In der ersten Aufnahme können beispielsweise schwere Kondensatoren, Spulen, Widerstände und andere diskrete elektrische Bauelemente stabil und schüttelsicher angeordnet werden.
- Das elektronische Schaltungsteil, beispielsweise eine mit elektrischen/elektronischen Bauelementen bestückte Leiterplatte oder Keramiksubstrat (Hybrid) oder ein beliebiges anderes mit Mikroprozessoren, Leistungstransistoren und anderen Bauelementen bestücktes Trägersubstrat, kann an einer dem ersten Trägerteil zugewandten Seite des zweiten Trägerteils angeordnet werden. Das zweite Trägerteil kann als Metallplatte ausgebildet sein, welche gleichzeitig zur Wärmeableitung der von dem Schaltungsteil erzeugten Wärme dient.
- Besonders vorteilhaft ist es, wenn das zweite Trägerteil auf das erste Trägerteil derart aufsetzbar ist, daß ein das elektronische Schaltungsteil bergender geschlossener Gehäuseinnenraum entsteht. Auf diese Weise dient die Befestigung des zweiten Trägerteils an dem ersten Trägerteil sowohl der Gehäusemontage als auch der Herstellung einer elektrischen Verbindung. Der dadurch gebildete Gehäuseinnenraum kann durch eine zwischen dem ersten Trägerteil und dem zweiten Trägerteil eingebrachte Dichtung nach außen abgedichtet werden.
- Die Kontaktelemente können mit ihren an dem zweiten Trägerteil angeordneten Abschnitten vorteilhaft wenigstens teilweise in eine an dem zweiten Trägerteil befestigte Isolierstoffhalterung eingebettet sein. Das zweite Trägerteil kann dann beispielsweise auch eine als Kühlkörper dienende Metallplatte sein.
- Vorteilhaft ist weiterhin, wenn an dem zweiten Trägerteil angeordnete Abschnitte der Kontaktelemente mit jeweils einem parallel zu dem Schaltungsteil abgewinkelten in die Isolierstoffhalterung eingebrachten Schenkel versehen sind, wobei ein nicht mit Isolierstoff umhüllter Teil eines Schenkels über wenigstens einen Bonddraht mit dem Schaltungsteil elektrisch verbunden ist.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung erläutert. Es zeigt
- Fig. 1 einen Ausschnitt aus einem Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes elektrisches Gerät,
- Fig. 2 einen Querschnitt längs der Linie II-II in Fig. 1.
- Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel des elektrischen Gerätes, beispielsweise ein in ein Kraftfahrzeug eingesetztes elektronisches Steuergerät zur Steuerung verschiedener Fahrzeugfunktionen. Das Gerät umfaßt ein erstes Trägerteil 1, das als Spritzgußteil aus Kunststoff hergestellt ist. Das erste Trägerteil 1 weist eine Trägerwand 4 auf, eine auf einer Seite der Trägerwand von dieser abstehende, umlaufende Seitenwand 11 und eine auf der gegenüberliegenden Seite abstehende zweite umlaufende Seitenwand 12. Die erste umlaufende Seitenwand 11 bildet zusammen mit der Trägerwand 4 eine erste Aufnahme 20 für elektrische/elektronische Bauelemente 3, welche Aufnahme mit einem Deckelteil 9 oder durch Aufsetzten auf ein anderes geeignetes Bauteil abdeckbar ist, so daß ein geschlossener Gehäuseinnenraum entsteht.
- In der Trägerwand 4 sind aus einem Stanzgitter hergestellte metallische Leiterelemente 5 eingebettet, die sich im wesentlichen parallel zur Trägerwand 4 erstrecken, was aber nicht ausschließt, daß aus der Ebene der Trägerwand 4 abgebogene Endabschnitte 15 der Leiterelemente von der Trägerwand 4 zu den Bauelementen 3 hin abstehen. Die Leiterelemente 5 dienen der elektrischen Verbindung der elektrischen/elektronischen Bauelemente 3 untereinander sowie der Verbindung dieser Bauelemente mit einem Schaltungsteil 6 und sind als Einlegeteile aus einem Stanzgitter hergestellt. Bei der Fertigung des ersten Trägerteils 1 werden die Leiterelemente 5 in das Spritzwerkzeug eingelegt und bis auf Kontaktabschnitte 15, 5' mit isolierendem Kunststoff umgeben. Es aber auch möglich, die Leiterelemente 5 auf die Trägerwand 4 aufzukleben, oder diese durch Wärmezufuhr einzuschmelzen oder in anderer Weise an der Trägerwand 4 anzuordnen. Die elektrischen/elektronischen Bauelemente 3 umfassen schwere Kondensatoren, Widerstände, Transistoren oder andere Bauelemente, deren Bauelementanschlüsse 13 mit Kontaktabschnitten 15 der Leiterelemente 5 elektrisch beispielsweise durch Schweißen verbunden sind.
- Das elektrische Gerät umfaßt weiterhin ein zweites Trägerteil 2, auf dem ein elektronisches Schaltungsteil 6 angeordnet ist. Als elektronisches Schaltungsteil 6 kann beispielsweise eine mit elektrischen/elektronischen Bauelementen 16 bestückte Leiterplatte oder ein Keramiksubstrat (Hybrid) aber auch ein beliebiges anderes mit elektrischen/elektronischen Bauelementen bestücktes Substrat vorgesehen sein. Das zweite Trägerteil 2 ist im wesentlichen als Metallplatte ausgebildet, welche auf der mit dem Schaltungsteil 6 versehenen Seite 2 eine Ausnehmung 21 aufweist, in der eine Isolierstoffhalterung 8 eingebracht ist, mittels der Kontaktelemente 7 an dem zweiten Trägerteil 2 angeordnet sind. Die Kontaktelemente 7 weisen einen zu der Trägerwand 4 des ersten Trägerteils 1 hin abstehenden Abschnitt 17 und einen senkrecht davon abgewinkelten und parallel zu dem zweiten Trägerteil 2 und dem darauf aufgebrachten Schaltungsteil 6 verlaufenden Abschnitt 28 auf, welcher teilweise in die Isolierstoffhalterung 8 eingebettet ist. Ein nicht mit Isolierstoff umhüllter Teil 27 der Schenkels 28 ist jeweils über einen Bonddraht 18 mit dem Schaltungsteil 6 elektrisch verbunden. Die Kontaktelemente 7dienen zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen dem Schaltungsteil 6 und den Leiterelementen 5.
- Wie am besten in Fig. 2 zu erkennen ist, sind die der Trägerwand 4 des ersten Trägerteils 1 zugewandten Abschnitte 17 der Kontaktelemente 7 mit durch zwei parallele Schenkel 17 gebildeten gabelförmigen Klemmkontakten versehen. Der Abstand der Schenkel ist etwa kleiner ausgebildet als die Breite der Kontaktabschnitte 5' der Leiterelemente 5, mit welchen Kontaktabschnitten die Schenkel kraftschlüssig verbindbar sind.
- Zu diesem Zweck weist die Trägerwand 4 Ausnehmungen 14 auf, durch welche die Kontaktabschnitte 5' der Leiterelemente 5 zugänglich sind. Beim Aufsetzten des zweiten Trägerteils 2 auf das erste Trägerteil 1 dringen die Schenkel 17 der Kontaktelemente in die Ausnehmungen 14 ein. Ein trichterförmiger Rand 41 der Ausnehmungen 14 auf der dem zweiten Trägerteil 2 zugewandten Seite der Trägerwand 4 dient dabei dem erleichterten Einstecken der Schenkel 17. Jeweils zwei Schenkel 17 werden durch die Innenwandung einer Ausnehmung 14 geführt und gleiten beim weiteren Aufschieben auf einen Kontaktabschnitt 5' auf, wobei sie zunächst auseinander gedrückt werden, den Kontaktabschnitt 5' umfassen und diesen zwischen sich fest einspannen. Um das Aufschieben der Klemmschenkel 17 auf die Kontaktabschnitte 5' zu erleichtern, weisen die Enden der Schenkel Abschrägungen 29 auf. Die Kontaktabschnitte 5' stützen sich an Querstegen 40 ab, welche die Ausnehmungen 14 auf der von dem zweiten Trägerteil 2 abgewandten Seite der Trägerwand 4 überspannen. Beim Zusammenpressen der beiden Trägerteile wird, wie in Fig. 2 dargestellt, die Kraft F aufgebracht, welche bewirkt, daß die Schenkel 17 auf die Kontaktabschnitte 5' gleiten und diese zwischen sich kraftschlüssig einklemmen. Die Querstege 40 ermöglichen vorteilhaft, daß die Einpreßkraft F sehr groß gewählt werden kann, so daß insgesamt sehr starke Klemmkräfte aufgebracht werden können. Vorteilhaft werden die Klemmschenkel 17 beim Aufschieben durch die Kraft F plastisch verformt, so daß die Schenkel 17 gasdicht an den Kontaktabschnitten 5' der Leiterelemente anliegen. Die beiden Trägerteile 1, 2 werden zusammengedrückt, bis das zweite Trägerteil 2 an der umlaufenden Seitenwand 12 anliegt, so daß ein geschlossener Gehäuseinnenraum 22 entsteht, in dem das Schaltungsteil 6 angeordnet ist. Eine umlaufende Dichtung 19 zwischen der Seitenwand 12 des ersten Trägerteils 1 und dem zweiten Trägerteil 2 dichtet den Gehäuseinnenraum 22 nach außen ab und erhöht die Stabilität der mechanischen Verbindung.
- Wie in Fig. 1 und Fig. 2 erkennbar ist, umfaßt die Innenwandung der Ausnehmungen 14 die Schenkel 17 derart, daß sich diese nicht längs der Leiterelemente 5 verschieben können. Relativbewegungen zwischen dem ersten Trägerteil 1 und den Kontaktelementen 7, welche die elektrische Verbindung beeinträchtigen könnten, werden durch die Ausgestaltung der Ausnehmungen 14 verhindert.
Claims (17)
1. Elektrisches Gerät, insbesondere Steuergerät, umfassend
ein erstes Trägerteil (1) mit einer Trägerwand (4), an der elektrische/elektronische Bauelemente (3) sowie im wesentlichen sich parallel zur Trägerwand (4) erstreckende, mit den Bauelementen (3) elektrisch verbundene metallische Leiterelemente (5) angeordnet sind,
ein auf das erste Trägerteil (1) aufsetzbares zweites Trägerteil (2) mit einem elektronischen Schaltungsteil (6)
und Kontaktelemente (7) zur elektrischen Verbindung des Schaltungsteils (6) mit den an der Trägerwand (4) angeordneten Leiterelementen (3),
dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktelemente (7) an dem zweiten Trägerteil (2) festgelegt sind und in einer Richtung senkrecht zur Trägerwand (4) direkt mit den Leiterelementen (5) des ersten Trägerteils (1) mittels Klemmkontaktierung elektrisch und mechanisch verbindbar sind.
ein erstes Trägerteil (1) mit einer Trägerwand (4), an der elektrische/elektronische Bauelemente (3) sowie im wesentlichen sich parallel zur Trägerwand (4) erstreckende, mit den Bauelementen (3) elektrisch verbundene metallische Leiterelemente (5) angeordnet sind,
ein auf das erste Trägerteil (1) aufsetzbares zweites Trägerteil (2) mit einem elektronischen Schaltungsteil (6)
und Kontaktelemente (7) zur elektrischen Verbindung des Schaltungsteils (6) mit den an der Trägerwand (4) angeordneten Leiterelementen (3),
dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktelemente (7) an dem zweiten Trägerteil (2) festgelegt sind und in einer Richtung senkrecht zur Trägerwand (4) direkt mit den Leiterelementen (5) des ersten Trägerteils (1) mittels Klemmkontaktierung elektrisch und mechanisch verbindbar sind.
2. Elektrisches Gerät nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß zu den Leiterelementen (5) hin abstehende
Abschnitte (17) der Kontaktelemente (7) senkrecht auf die
Leiterelemente aufschiebbare Klemmkontakte aufweisen.
3. Elektrisches Gerät nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Klemmkontakte gabelförmig mit zwei
Klemmschenkeln (17) ausgebildet sind, deren Abstand etwas kleiner
ausgebildet ist als die Breite von Kontaktabschnitten (5') der
Leiterelemente (5), mit welchen Kontaktabschnitten die
Klemmschenkel (17) kraftschlüssig verbindbar sind.
4. Elektrisches Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmkontakte (17) plastisch
verformbar sind und gasdicht mit den Kontaktabschnitten (5')
der Leiterelemente (5) kontaktierbar sind.
5. Elektrisches Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerwand (4) mit
Ausnehmungen (14) versehen ist, in welche die zu der Trägerwand
(5) hin abstehenden Abschnitte (17) der Kontaktelemente (7)
zur Kontaktierung mit Kontaktabschnitten (5') der
Leiterelemente (5) einführbar sind.
6. Elektrisches Gerät nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (14) Führungen bilden, welche die
darin eingeführten Abschnitte (17) der Kontaktelemente (7)
seitlich derart umfassen, daß die Kontaktelemente (7) gegen
eine Verschiebung in Längsrichtung der Leiterelemente (5)
gesichert sind.
7. Elektrisches Gerät nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (14) mit parallel zu den
Leiterelementen (5) verlaufenden Querstegen (40) versehen sind
und daß die Kontaktabschnitte (5') der Leiterelemente (5) an
der dem zweiten Trägerteil (2) zugewandten Seite der
Querstege (40) anliegen.
8. Elektrisches Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerwand (4) aus
Kunststoff gefertigt ist mit darin eingebetteten und als
Stanzgitterteilen hergestellten Leiterelementen (5), wobei
Kontaktabschnitte (5', 15) der Leiterelemente (5) von der
Umhüllung mit Kunststoff wenigstens teilweise ausgespart sind.
9. Elektrisches Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die elektrischen/elektronischen
Bauelemente (3) auf der von dem zweiten Trägerteil (2)
abgewandten Seite der Trägerwand (4) angeordnet sind.
10. Elektrisches Gerät nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste Trägerteil (1) an der von dem zweiten
Trägerteil (2) abgewandten Seite der Trägerwand (4) eine
erste Aufnahme (20) aufweist, in der die
elektrischen/elektronischen Bauelemente (3) angeordnet sind.
11. Elektrisches Gerät nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das elektronische Schaltungsteil (6) an einer
dem ersten Trägerteil (1) zugewandten Seite des zweiten
Trägerteils (2) angeordnet ist.
12. Elektrisches Gerät nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das zweite Trägerteil (2) auf das erste
Trägerteil (1) derart aufsetzbar ist, daß ein das elektronische
Schaltungsteil (6) bergender geschlossener Gehäuseinnenraum
(22) entsteht.
13. Elektrisches Gerät nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Gehäuseinnenraum (22) durch eine zwischen
dem ersten Trägerteil (1) und dem zweiten Trägerteil (2)
eingebrachte Dichtung (19) nach außen abdichtbar ist.
14. Elektrisches Gerät nach einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktelemente (7) mit
ihren an dem zweiten Trägerteil (2) angeordneten Abschnitten
(26) wenigstens teilweise in eine an dem zweiten Trägerteil
(2) befestigte Isolierstoffhalterung (8) eingebettet sind.
15. Elektrisches Gerät nach Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, daß der an dem zweiten Trägerteil (2) angeordnete
Abschnitte (28) der Kontaktelemente (7) jeweils einen
parallel zu dem Schaltungsteil (6) abgewinkelten in die
Isolierstoffhalterung (8) eingebrachten Schenkel (28) aufweist,
wobei ein nicht mit Isolierstoff umhüllter Teil (27) des
Schenkels (28) über wenigstens einen Bonddraht (18) mit dem
Schaltungsteil (6) elektrisch verbunden ist.
16. Elektrisches Gerät nach einem der Ansprüche 14 oder 15,
dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Trägerteil (2) als
metallische Trägerplatte ausgebildet ist.
17. Elektrisches Gerät nach Anspruch 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Isolierstoffhalterung (8) in einer
Ausnehmung (21) an der dem ersten Trägerteil (1) zugewandten Seite
der Trägerplatte angeordnet ist.
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