DE10128905A1 - Frachtverladunsgfahrzeug - Google Patents
FrachtverladunsgfahrzeugInfo
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Abstract
Ein Frachtverladungsfahrzeug weist Frachtträger auf, eine Hebeeinheit (1), eine Fahrzeughauptkarosserie sowie ein Fahrsystem (3), und das Frachtverladungsfahrzeug weist weiterhin einen Hebehöhendetektorabschnitt (2) zur Feststellung der vertikalen Position der Frachtträger auf, einen Bewegungsentfernungsmeßabschnitt (4) zur Messung einer Vorwärtsentfernung (S1), die von der Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt wird, welche ihre Vorwärtsbewegung beginnt, nachdem das Anheben der Frachtträger begonnen wurde, und zur Messung einer Rückwärtsentfernung (S2), die von der Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt wird, welche ihre Rückwärtsbewegung beginnt, nachdem sie ihre Vorwärtsbewegung beendet hat, und weist einen Bewegungssteuerabschnitt (9) auf, um die Absenkbewegung der Frachtträger zu verhindern, bis eine Rückwärtsentfernung, die von der Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt wird, welche ihre Rückwärtsbewegung in einem Zustand beginnt, in welchem die Vertikalposition (H2) der angehobenen Frachtträger eine vorbestimmte Bezugshöhe überschreitet, größer oder gleich der Vorwärtsentfernung wird, die von der Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt wurde.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein
Frachtverladungsfahrzeug, beispielsweise einen Gabelstapler.
Es gibt verschiedene Gabelstapler, die als
Frachtverladungsfahrzeuge verwendet werden. Als einige wenige
Beispiele sollen ein Gegengewichts-Gabelstapler, ein
Schubmast-Gabelstapler, ein Entnahme-Gabelstapler und so
weiter dienen. Jeder dieser Gabelstapler wird nachstehend
kurz beschrieben.
Zuerst wird ein Gegengewichts-Gabelstapler beschrieben. Fig.
4 zeigt einen Gegengewichts-Gabelstapler. Ein Gabelstapler
dieser Art weist eine Fahrzeughauptkarosserie 24 auf, die mit
Gabeln 31 als Frachtträger zum Befördern einer Fracht auf
diesen versehen ist, und mit Masten 22 als Stützmasten zum
Führen der Hebe- und Absenkbewegungen der Gabeln 21, die
beide an der Vorderseite der Fahrzeughauptkarosserie 24
angeordnet sind, und ist mit einem Gegengewicht 23 an der
Rückseite versehen. Weiterhin sind Hydraulikzylinder 25
vorhanden, die entlang der Masten 22 verlaufen, welche die
Gabeln 21 vertikal beweglich haltern, so daß die Gabeln 21
durch eine Hebeeinheit (nicht gezeigt), die auf der
Fahrzeughauptkarosserie 24 vorgesehen ist, angehoben und/oder
abgesenkt werden können, wobei die Hydraulikzylinder 25 als
Betätigungsglieder dienen.
Weiterhin ist ein Fahrmotor 26 in der Fahrzeughauptkarosserie
24 angebracht, und es ist die Fahrzeughauptkarosserie 24 selbst
oder der Gabelstapler selbst so ausgebildet, daß er sich in
Längsrichtung vorwärts und rückwärts bewegen und drehen kann,
mit einem Fahrsystem (nicht gezeigt), welches den Fahrmotor
26 als Betätigungsglied verwendet. Weiterhin ist eine
Steuerung 28, die mit einem Mikrocomputer versehen ist, im
Inneren eines Armaturenbretts 27 eines Benutzers vorgesehen,
das sich auf der Fahrzeughauptkarosserie 24 befindet, und
diese Steuerung 28 steuert vereinigt einzelne und
koordinierte Operationen zwischen Geräten, beispielsweise der
Hebeeinheit und dem Fahrsystem.
Beim Einsatz eines Gabelstaplers dieser Art wird Fracht in
Regale eines Palettenregals (nicht gezeigt) dadurch geladen
bzw. aus diesem entladen, daß die Gabeln 21 angehoben werden,
und es wird beispielsweise beim Entladen von Fracht die folgende
Prozedur durchgeführt: ein Frachtstück (nicht gezeigt), das
sich auf einer Palette befindet, wird auf die Gabeln 21
aufgesetzt, die in ein Regal eingeführt werden, wenn sich die
Fahrzeughauptkarosserie 24 nach vorn bewegt, und danach
werden die Gabeln 21 nach hinten bewegt, bis sie das Regal
verlassen, wenn sich die Fahrzeughauptkarosserie 24 rückwärts
bewegt, und dann werden die Gabeln 21 abgesenkt.
Als zweites wird ein Schubmast-Gabelstapler beschrieben.
Fig. 33 zeigt einen Schubmast-Gabelstapler. Bei einem
Schubmast-Gabelstapler dieser Art sind Antriebsreifen 802 und
Lenkreifen 803 im hinteren Abschnitt einer Fahrzeugkarosserie
angeordnet, wo ein Benutzer einsteigt, und es verlaufen
2 Portalarme 804 in Horizontalrichtung nach vorn von einem
vorderen Abschnitt der Fahrzeugkarosserie 801 aus, wobei
Lastreifen 805 an distalen Endpositionen des jeweiligen
Portalarms 804 vorgesehen sind. Weiterhin sind Masten 808 zum
Führen der Hebe- und Absenkbewegungen von Gabeln 807 so
vorgesehen, daß sie weiter innen als die Portalarme 804
verlaufen.
Dann werden die Gabeln 807 zusammen mit den Masten 808
angehoben und abgesenkt, wobei als Betätigungsglieder
Hydraulikzylinder 810 verwendet werden, die so vorgesehen
sind, daß sie sich entlang den Masten 808 für das Anheben
erstrecken, während die Masten 808 vorwärts und rückwärts
entlang der Portalarme 804 bewegt werden, wobei als
Betätigungsglieder Hydraulikzylinder 811 verwendet werden,
die in der Fahrzeugkarosserie 801 vorgesehen sind.
Weiterhin sind die Gabeln 807 verkippbar über eine
Halterungswelle 813 auf einer Hebestütze 812 angebracht, die
vertikal beweglich auf den Masten 808 vorgesehen ist, und es
sind die Gabeln 807 so ausgebildet, daß sie verkippt werden
können, wobei als Betätigungsglieder Hydraulikzylinder 814
verwendet werden, die an der Hebestütze 812 für das Verkippen
befestigt sind.
Weiterhin ist ein Fahrmotor 816 im Inneren der
Fahrzeugkarosserie 801 vorgesehen, und es werden die
Antriebsreifen 802 durch den Fahrmotor 816 so angetrieben,
daß sie sich drehen, wobei die Fahrzeugkarosserie 801 so
ausgebildet ist, daß sie nicht nur nach vorn und hinten
bewegen kann, sondern sich auch drehen kann.
Weiterhin ist eine Steuerung 817 in der Fahrzeugkarosserie
801 vorgesehen. Diese Steuerung 817 wird durch einen
Mikrocomputer oder dergleichen gebildet und steuert einzelne
und koordinierte Bewegungen verschiedener Arten von Geräten
in vereinigter Art und Weise.
Ein Steuerfeld 818 ist in der Nähe des Sitzes eines Bedieners
angebracht, auf welchem der Benutzer sitzt, und mehrere
Betätigungshebel 820 zum Betätigen der jeweiligen
Hydraulikzylinder 810, 811, 814 sind auf dem Steuerfeld 818
angeordnet.
Wenn beispielsweise eine Fracht 806, die sich auf dem
Fachboden eines Regals 821 befindet, unter Verwendung eines
Schubmast-Gabelstaplers mit dem voranstehend geschilderten
Aufbau entladen werden soll, werden zunächst die Gabeln 807
auf die Höhe der Fracht 806 durch Betätigung der
Betätigungshebel 820 angehoben; wird dann die Fracht 806
durch die Gabeln 807 aufgenommen, werden die Gabeln 807
zusammen mit den Masten 808 nach hinten bewegt, und es werden
die Gabeln 807 abgesenkt.
Als drittes wird ein Entnahme-Gabelstapler beschrieben, der
den Sitz eines Benutzers zusammen mit Gabeln anhebt und
absenkt. Fig. 40 zeigt einen Entnahme-Gabelstapler. Der
Gabelstapler 930 weist ein Benutzergestell auf, auf dem eine
Bedienungsperson mitfahren kann, und Gabelabschnitte 901 zum
Transport einer Fracht auf diesen auf eine Hebestütze 910,
die vereinigt angehoben und abgesenkt wird, durch einen Mast
903, der auf einer Fahrzeughauptkarosserie 904 vorgesehen
ist. Weiterhin sind ein Pedal 908 und ein Hebel 909 auf einem
Steuerabschnitt 907 vorgesehen, der so ausgebildet ist, daß
er auf der Seite eines Hebeabschnitts 903 auf dem
Benutzergestell 912 vorgesehen ist, und zusätzlich ist eine
Kopfabdeckung 905 am oberen Ende der Hebestütze 910
vorgesehen. Ein Fahrmotor (Fahrgerät) ist in der
Fahrzeughauptkarosserie 904 angebracht, so daß die
Fahrzeughauptkarosserie 904 zur Bewegung vorwärts und
rückwärts und zum Drehen durch diesen Fahrmotor veranlaßt
wird. Weiterhin werden einzelne und koordinierte Operationen
der Hebeeinheit, des Fahrgeräts und dergleichen vereinigt
durch eine Steuerung gesteuert, die durch einen Mikrocomputer
gebildet wird, der in der Fahrzeughauptkarosserie 904
vorgesehen ist.
Wenn ein derartiger Gabelstapler verwendet wird, wird eine
Fracht, die sich auf dem Fachboden eines Regals in einer
hohen Position befindet, eingeladen oder ausgeladen, nachdem
die Gabeln angehoben wurden. Wenn die Fracht auf dem
Fachboden des Regals in hoher Position entladen wird, ist es
erforderlich, die Gabeln nach hinten zu bewegen, bis die
Gabeln mit der Fracht darauf außerhalb des Fachbodens des
Regals bewegt wurden.
Häufig befindet sich ein Regal in einem schlecht beleuchteten
Lager, so daß es für den Benutzer äußerst schwierig ist,
genau zu erkennen, daß die Gabeln vollständig den Fachboden
des Regals verlassen haben. Wenn der Benutzer daher
fehlerhaft davon ausgeht, daß sich die Gabeln nach außerhalb
des Regals bewegt haben, und die Gabeln absenkt, können die
Gabeln auf das Regal auftreffen, wobei sie sich stark
verkippen, so daß die Fracht auf der Palette herunterfällt.
Weiterhin sind bei einem Schubmast- oder Gegengewichts-
Gabelstapler verschiedene Teile, beispielsweise eine
Hebestütze oder Rückenlehnen, zwischen dem auf der
Fahrzeugkarosserie sitzenden Benutzer und den Gabeln
angeordnet, was es für den Benutzer schwierig macht, die
Rückwärtsbewegung der Gabeln zu erkennen. Selbst bei einem
Entnahme-Gabelstapler kann wegen der Last auf den Gabeln ein
Benutzer schwer die Enden der Gabeln sehen. Insbesondere bei
einem Schubmast-Gabelstapler, bei den sich die Gabeln in
Bezug auf die Fahrzeugkarosserie nach vorn und hinten
bewegen, ist die Schwierigkeit vorhanden, daß der Benutzer
nur schwer die Positionsbeziehung zwischen den Gabeln und dem
Regal erkennen kann.
Darüber hinaus ist ein weiteres Problem vorhanden, nämlich,
daß der Benutzer versehentlich den Gabelstapler so betätigt,
daß die Gabeln auf der Fracht oder dem Regalboden des Regals
abgesenkt werden, was zu einem Bruch der Fracht oder des
Regalbodens des Regals führen kann. Insbesondere, wenn bei dem
Entnahme-Gabelstapler die Gabeln auf dem Regal abgesenkt
werden und die Gabeln nach hinten bewegt werden, während die
Gabeln auf dem Regal gleiten, ist das Risiko vorhanden, da
die losen Ketten sich sofort spannen, wenn die Gabeln weg von
der Fracht oder dem Regal bewegt werden, daß das Gestell des
Benutzers abrupt zusammen mit den Gabeln absinkt, was zu
Problemen in Bezug auf die Handhabbarkeit des Gabelstaplers
führt.
Da sich bei einem Entnahme-Gabelstapler der Sitz des
Benutzers mit den Gabeln nach oben und unten bewegt, neigt
sich der Sitz des Benutzers, wenn sich die Gabeln infolge
einer Kollision mit dem Regal neigen, so dass der Benutzer
möglicherweise von seinem Sitz fallen kann.
Die vorliegende Erfindung wurde unter Berücksichtigung der
voranstehend geschilderten Probleme entwickelt. Ein Ziel der
Erfindung besteht in der Bereitstellung eines
Frachtverladungsfahrzeuges, beispielsweise eines
Gabelstaplers, welches das Auftreten eines Problems
verhindert, nämlich, daß beim Entladen einer Fracht unter
Verwendung eines Gabelstaplers die Fracht herunterfällt, wenn
beim Absenken der Gabeln des Gabelstaplers die Gabeln abrupt
in Kontakt mit einem Regal gelangen, aus welchem die Gabeln
entfernt werden, durch eine fehlerhafte Beurteilung des
Benutzers.
Ein weiteres Ziel der Erfindung besteht in der Bereitstellung
eines Frachtverladungsfahrzeuges, welches die Beschädigung
von Frachten oder eines Regals minimieren kann, selbst wenn
Frachtträger (Gabeln) bei der Absenkbewegung auf der Fracht
oder dem Regal gleiten, und welches die Sicherheit und seine
Arbeitseigenschaften verbessern kann.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, welches Frachtträger zum Tragen einer
Fracht darauf aufweist, eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder
Absenken der Frachtträger entlang Halterungsmasten, eine
Fahrzeughauptkarosserie, auf welcher die Frachtträger, die
Halterungsmasten und die Hebeeinheit angeordnet sind, wobei
die Frachtträger und die Halterungsmasten am Vorderende
angeordnet sind, und ein Fahrsystem, das auf der
Fahrzeughauptkarosserie angeordnet ist, um die
Fahrzeughauptkarosserie selbst vorwärts und rückwärts zu
bewegen, wobei sich das Frachtverladungsfahrzeug dadurch
auszeichnet, daß auf ihm ein Hebehöhendetektorabschnitt
vorgesehen ist, um die Vertikalposition der Frachtträger
festzustellen, ein Bewegungsentfernungsmeßabschnitt zur
Messung einer Vorwärtsentfernung, die von der
Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt wird, die ihre
Vorwärtsbewegung beginnt, nachdem die Frachtträger angehoben
wurden, und einer Rückwärtsentfernung, die von der
Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt wird, welche ihre
Rückwärtsbewegung beginnt, nachdem die
Fahrzeughauptkarosserie ihre Vorwärtsbewegung beendet hat,
und ein Bewegungssteuerabschnitt zum Sperren der
Absenkbewegung der Frachtträger, bis eine
Rückwärtsentfernung, die von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegt wird, die ihre Rückwärtsbewegung in einem
Zustand beginnt, in welchem die Vertikalposition der
angehobenen Frachtträger eine vorbestimmte Bezugsposition
überschreitet, größer oder gleich der Vorwärtsentfernung
wird, die von der Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt wird.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug gemäß
der ersten Zielrichtung der Erfindung zur Verfügung gestellt,
bei welchem der Bewegungssteuerabschnitt dazu ausgebildet
ist, zuzulasssen, daß die Frachtträger, die sich in einer
Vertikalposition befinden, welche die voreingestellte
Bezugsposition überschreitet, angehoben und abgesenkt werden
können, bis die Frachtträger über vorbestimmte, untere und
obere, zulässige Grenzen hinausgehen.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, bei welchem der Bewegungssteuerabschnitt
so ausgebildet ist, daß er die Rückwärtsbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie zu einem Zeitpunkt stoppt, an welchem
eine Rückwärtsentfernung, die von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegt wird, größer oder gleich der Vorwärtsentfernung
wird, die bereits von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegt wurde.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, bei welchem der Bewegungssteuerabschnitt
so ausgebildet ist, daß er die Absenkbewegung der
Frachtträger zu einem Zeitpunkt beginnt, an welchem eine
Rückwärtsentfernung, die von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegt wird, größer oder gleich der Vorwärtsentfernung
wird, die bereits von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegt wurde.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, welches weiterhin einen
Betriebsauswahlabschnitt aufweist, um entweder die Ausführung
der Operation des Bewegungssteuerabschnitts oder die Sperrung
dieser Operation auszuwählen.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, welches weiterhin einen Informations-
oder Alarmabschnitt aufweist, um den Betriebszustand des
Bewegungssteuerabschnitts nach außen mitzuteilen.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, welches Frachtträger zum Tragen einer
Fracht darauf aufweist, eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder
Absenken der Lastträger entlang Halterungsmasten, eine
Fahrzeughauptkarosserie, auf welcher die Frachtträger, die
Halterungsmasten und die Hebeeinheit angeordnet sind, wobei
die Frachtträger und die Halterungsmasten im Vorderabschnitt
angeordnet sind, und ein Fahrsystem, das auf der
Fahrzeughauptkarosserie angeordnet ist, um die
Fahrzeughauptkarosserie selbst nach vorn und hinten zu
bewegen, wobei sich das Frachtverladungsfahrzeug dadurch
auszeichnet, daß weiterhin bei ihm ein
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt vorgesehen ist, um eine
Vorwärtsentfernung zu messen, die von der
Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt wird, welche ihre
Vorwärtsbewegung beginnt, nachdem die Frachtträger angehoben
wurden, und eine Rückwärtsentfernung, die von der
Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt wird, die ihre
Rückwärtsbewegung beginnt, nachdem die
Fahrzeughauptkarosserie ihre Vorwärtsbewegung beendet hat,
ein Meßausführungsfestlegungsabschnitt zur Festlegung der
Ausführung der Messung der Vorwärts- und
Rückwärtsentfernungen, und ein Bewegungssteuerabschnitt zum
Verhindern der Absenkbewegung der Frachtträger, bis eine
Rückwärtsentfernung, die von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegt werden soll, die ihre Rückwärtsbewegung beginnt,
größer oder gleich der Vorwärtsentfernung ist, die von der
Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt wurde.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, welches weiterhin einen
Hebehöhendetektorabschnitt zum Feststellen der
Vertikalposition der Frachtträger aufweist, wobei der
Bewegungssteuerabschnitt so ausgebildet ist, es zuzulassen,
daß die Frachtträger, die sich in einer Vertikalposition
befinden, die eine voreingestellte Bezugsposition
überschreitet, angehoben und abgesenkt werden können, bis die
Frachtträger über voreingestellte, obere und untere
Zulässigkeitsgrenzen hinausgehen.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, bei welchem der Bewegungssteuerabschnitt
so ausgebildet ist, daß er die Rückwärtsbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie zu einem Zeitpunkt stoppt, an welchem
eine Rückwärtsentfernung, die von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegt wird, größer oder gleich der Vorwärtsentfernung
wird, die bereits von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegt wurde.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, bei welchem der Bewegungssteuerabschnitt
so ausgebildet ist, daß er die Absenkbewegung der
Frachtträger zu einem Zeitpunkt beginnt, an dem eine
Rückwärtsentfernung, die von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegt wird, größer oder gleich der Vorwärtsentfernung
wird, die bereits von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegt wurde.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, welches weiterhin einen
Steuerannullierungsabschnitt aufweist, um die Steuerung durch
den Bewegungssteuerabschnitt zu annullieren, um die
Absenkbewegung der Frachtträger zu verhindern.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, welches weiterhin einen Informations-
oder Alarmabschnitt aufweist, um den Betriebszustand des
Bewegungssteuerabschnitts nach außen mitzuteilen.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, bei welchem eine Hebeeinheit zum Anheben
und/oder Absenken von Frachtträgern zum Tragen einer Fracht
auf diesen entlang Halterungsmasten auf einer
Fahrzeughauptkarosserie angeordnet ist, und ein Fahrsystem
zum Bewegen der Fahrzeughauptkarosserie vorwärts und
rückwärts auf der Fahrzeughauptkarosserie vorgesehen ist,
wobei das Frachtverladungsfahrzeug einen
Frachtdetektorabschnitt zur Feststellung des Vorhandenseins
einer Fracht auf den Frachtträgern aufweist, einen
Hebehöhendetektorabschnitt zur Feststellung der vertikalen
Position der Frachtträger, einen
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung individuell
einer Vorwärtsentfernung, die von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegt wird, und einer Rückwärtsentfernung, die von der
Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt wird, nachdem die
Fahrzeughauptkarosserie ihre Vorwärtsentfernung beendet hat,
und einen Bewegungssteuerabschnitt zum Verhindern der
Absenkbewegung der Frachtträger, bis eine Rückwärtsentfernung
der Fahrzeughauptkarosserie, die von dem
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt festgestellt wird, größer
oder gleich der Vorwärtsentfernung wird, die von der
Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt wird, in einem Zustand,
in welchem die Vertikalposition der Frachtträger, die von dem
Hebehöhendetektorabschnitt festgestellt wird, einen
voreingestellten Bezugswert überschreitet, in welchem das
Vorhandensein einer Fracht auf den Frachtträgern durch den
Frachtdetektorabschnitt festgestellt wird.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, bei welchem der Bewegungssteuerabschnitt
der Hebeeinheit das Anheben und/oder Absenken der
Frachtträger nur innerhalb voreingestellter, oberer und
unterer Zulässigkeitsgrenzen gestattet, falls die Höhe der
Frachtträger, die von dem Hebehöhendetektorabschnitt
festgestellt wird, eine Bezugsposition überschreitet.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, bei welchem der Bewegungssteuerabschnitt
so ausgebildet ist, daß er die Rückwärtsentfernung der
Fahrzeughauptkarosserie stoppt, falls eine
Rückwärtsentfernung, die von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegt wird, größer oder gleich der Vorwärtsentfernung
wird, die bereits von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegt wurde.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, bei welchem der Bewegungssteuerabschnitt
dazu ausgebildet ist, automatisch die Absenkbewegung der
Frachtträger in einem Fall zu beginnen, daß eine
Rückwärtsentfernung, die von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegt wird, größer oder gleich der Vorwärtsentfernung
wird, die bereits von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegt wurde.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, welches weiterhin einen
Betriebsauswahlabschnitt aufweist, um entweder die Ausführung
des Betriebs des Bewegungssteuerabschnitts oder das Sperren
dessen Betriebs auszuwählen.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, welches weiterhin einen Informations-
oder Alarmabschnitt aufweist, um den Betriebszustand des
Bewegungssteuerabschnitts nach außen mitzuteilen.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, welches Frachtträger zum Tragen einer
Fracht auf diesen aufweist, eine Hebeeinheit zum Heben
und/oder Absenken der Frachtträger, eine
Fahrzeughauptkarosserie, auf welcher die Frachtträger und die
Hebeeinheit angeordnet sind, und ein Fahrsystem zum Bewegen
der Fahrzeughauptkarosserie selbst vorwärts und rückwärts,
wobei sich das Frachtverladungsfahrzeug dadurch auszeichnet,
daß auf ihm ein Hebehöhendetektorabschnitt vorgesehen ist, um
die Vertikalposition der Frachtträger festzustellen, ein
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer
Rückwärtsentfernung, die von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegt wird, die dazu ausgebildet ist, mit einer
Vorwärtsbewegung zu beginnen, nachdem die Frachtträger auf
eine Vertikalposition angehoben wurden, die jenseits einer
voreingestellten Bezugsposition liegt, und dann mit der
Rückwärtsbewegung zu beginnen, nachdem die Frachtträger
innerhalb voreingestellter, oberer und unterer
Zulässigkeitsgrenzen angehoben und abgesenkt wurden, und ein
Bewegungssteuerabschnitt zum Verhindern der Absenkbewegung
der Frachtträger, bis eine Rückwärtsentfernung, die von der
Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt werden soll, die
sich rückwärts bewegt, größer oder gleich einer
Vorwärtsentfernung wird, die von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegt wurde.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, bei welchem der Bewegungssteuerabschnitt
dazu ausgebildet ist, die Rückwärtsbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie zu einem Zeitpunkt zu stoppen, an
welchem eine Rückwärtsentfernung, die von der
Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt wird, größer oder gleich
der Vorwärtsentfernung wird, die bereits von der
Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt wurde.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, bei welchem der Bewegungssteuerabschnitt
dazu ausgebildet ist, die Absenkbewegung der Frachtträger zu
einem Zeitpunkt zu starten, an welchem eine
Rückwärtsentfernung, die von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegt wird, größer oder gleich der Vorwärtsentfernung
wird, die bereits von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegt wurde.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, welches weiterhin einen
Betriebsauswahlabschnitt aufweist, um entweder die Ausführung
des Betriebs des Bewegungssteuerabschnitts oder das
Verhindern von dessen Betrieb auszuwählen.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, welches weiterhin einen Informations-
oder Alarmabschnitt aufweist, um den Betriebszustand des
Bewegungssteuerabschnitts nach außen hin mitzuteilen.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, welches Frachtträger zum Tragen einer
Fracht auf diesem aufweist, eine Hebeeinheit zum Anheben
und/oder Absenken der Frachtträger, eine
Fahrzeughauptkarosserie, auf welcher die Frachtträger und die
Hebeeinheit angeordnet sind, und ein Fahrsystem, das auf der
Fahrzeughauptkarosserie vorgesehen ist, um die
Fahrzeughauptkarosserie selbst vorwärts und rückwärts zu
bewegen, wobei sich das Frachtverladungsfahrzeug dadurch
auszeichnet, daß bei ihm ein Bewegungsentfernungsmeßabschnitt
vorgesehen ist, um eine von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegte Rückwärtsentfernung zu messen, ein
Bewegungssteuerabschnitt zum Verhindern der Absenkbewegung
der Frachtträger, bis eine Rückwärtsentfernung, die von der
Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt werden soll, eine
eingestellte Entfernung überschreitet, die durch Addition
einer Zusatzentfernung zur vollständigen Länge der
Frachtträger eingestellt wird, und ein
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt zur Festlegung der
Ausführung der Steuerung durch den Bewegungssteuerabschnitt.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, bei welchem der
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt dazu ausgebildet ist,
die Ausführung der Steuerung durch den
Bewegungssteuerabschnitt zu einem Zeitpunkt festzulegen, an
welchem sich die Fahrzeughauptkarosserie rückwärts zu bewegen
beginnt, wenn die Frachtträger auf eine bestimmte Höhe oder
eine Höhe, die höher als die bestimmte Höhe ist, angehoben
sind.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, bei welchem der Bewegungssteuerabschnitt
dazu ausgebildet ist, die Rückwärtsbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie zu einem Zeitpunkt zu stoppen, wenn
eine Rückwärtsentfernung, die von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegt wird, die eingestellte Entfernung überschreitet.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, welches weiterhin einen Informations-
oder Alarmabschnitt aufweist, um einen Zustand, in welchem
die Steuerung durch den Bewegungssteuerabschnitt ausgeführt
wird, nach außen hin mitzuteilen.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, welches Frachtträger zum Tragen einer
Fracht auf diesen aufweist, eine Hebeeinheit zum Anheben
und/oder Absenken der Frachtträger, eine
Fahrzeughauptkarosserie, auf welcher die Frachtträger und die
Hebeeinheit angeordnet sind, und ein bei der
Fahrzeughauptkarosserie vorgesehenes Fahrsystem, zum Bewegen
der Fahrzeughauptkarosserie selbst vorwärts und rückwärts,
wobei sich das Frachtverladungsfahrzeug dadurch auszeichnet,
daß bei ihm ein Fahrzeugkarosseriebewegungsstartabschnitt
vorgesehen ist, um die Vorwärtsbewegung oder
Rückwärtsbewegung der Fahrzeughauptkarosserie zu starten, ein
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer
Vorwärtsentfernung und einer Rückwärtsentfernung, die von der
Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt werden, ein
Bewegungssteuerabschnitt zum Verhindern der Absenkbewegung
der Frachtträger, bis eine Rückwärtsentfernung, die von der
Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt werden soll, eine
eingestellte Entfernung überschreitet, die dadurch
eingestellt wird, daß eine Zusatzentfernung zu der
vollständigen Länge der Frachtträger addiert wird, und zum
Stoppen der Rückwärtsentfernung der Fahrzeughauptkarosserie
zu einem Zeitpunkt, an dem die von der
Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegte Rückwärtsentfernung die
eingestellte Entfernung überschreitet, und ein
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt zur Festlegung der
Ausführung der Steuerung durch den Bewegungssteuerabschnitt.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, bei welchem der
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt dazu ausgebildet ist,
die Ausführung der Steuerung durch den
Bewegungssteuerabschnitt zu einem Zeitpunkt festzulegen, an
welchem sich die Fahrzeughauptkarosserie rückwärts zu bewegen
beginnt, wenn die Frachtträger in eine bestimmte Höhe oder
eine Höhe, die größer ist als die bestimmte Höhe, angehoben
wurden.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, welches weiterhin einen Informations-
oder Alarmabschnitt aufweist, um einen Zustand, in welchem
die Steuerung durch den Bewegungssteuerabschnitt durchgeführt
wird, nach außen hin mitzuteilen.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, welches Frachtträger zum Tragen einer
Fracht auf diesem aufweist, eine Hebeeinheit zum Anheben
und/oder Absenken der Frachtträger, eine
Fahrzeughauptkarosserie, auf welcher die Frachtträger und die
Hebeeinheit angeordnet sind, und ein auf der
Fahrzeughauptkarosserie angeordnetes Fahrsystem zum Bewegen
der Fahrzeughauptkarosserie selbst vorwärts und rückwärts,
wobei sich das Frachtverladungsfahrzeug dadurch auszeichnet,
daß bei ihm ein Absenkbewegungsfestlegungsabschnitt zum
Festlegen der Absenkbewegung der Frachtträger vorgesehen ist,
ein Bewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer
Rückwärtsentfernung, die von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegt wird, ein Bewegungssteuerabschnitt zum
Verhindern der Absenkbewegung der Frachtträger, bis eine
Rückwärtsentfernung, die von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegt werden soll, eine eingestellte Entfernung
überschreitet, die dadurch eingestellt wird, daß eine
Zusatzentfernung zu der vollständigen Länge der Frachtträger
addiert wird, und zur Ausführung einer Steuerung zum Absenken
der Frachtträger zu einem Zeitpunkt, an welchem die
Rückwärtsentfernung, die von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegt wurde, die eingestellte Entfernung
überschreitet, sowie ein
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt zum Festlegen der
Ausführung der Steuerung durch den Bewegungssteuerabschnitt.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, bei welchem der
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt dazu ausgebildet ist,
die Ausführung der Steuerung durch den
Bewegungssteuerabschnitt zu einem Zeitpunkt festzulegen, an
welchem sich die Fahrzeughauptkarosserie rückwärts zu bewegen
beginnt, wenn die Frachtträger in eine bestimmte oder eine
Höhe, die höher ist als die bestimmte Höhe, angehoben wurden.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, bei welchem der Bewegungssteuerabschnitt
die Rückwärtsbewegung der Fahrzeughauptkarosserie zu einem
Zeitpunkt stoppt, an welchem die von der
Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegte Rückwärtsentfernung die
eingestellte Entfernung überschreitet.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, welches weiterhin einen Informations-
oder Alarmabschnitt aufweist, um einen Zustand, in welchem
die Steuerung durch den Bewegungssteuerabschnitt ausgeführt
wird, nach außen hin mitzuteilen.
Gemäß der Erfindung wird ein Schubmast-Gabelstapler zur
Verfügung gestellt, der Gabeln aufweist, die dazu ausgebildet
sind, unter Führung durch Masten angehoben und/oder abgesenkt
zu werden, eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken der
Gabeln, und eine Schubmasteinheit zur Vorwärts- und
Rückwärtsbewegung der Gabeln und der Masten entlang
Portalarmen, wobei sich der Schubmast-Gabelstapler dadurch
auszeichnet, daß ein
Gabelrückwärtsentfernungsberechnungsabschnitt vorgesehen ist,
um eine Rückwärtsentfernung der Gabeln und der Masten zu
berechnen, ein Steueroperationsausführungsabschnitt zur
Ausführung einer Steuerung, um die Absenkbewegung der Gabeln
zu verhindern, bis eine berechnete Rückwärtsentfernung der
Gabeln und der Masten eine eingestellte Entfernung
überschreitet, die dadurch eingestellt wird, daß die
Gesamtlänge der Gabeln und eine Zusatzentfernung addiert
werden, und ein Steuerausführungsfestlegungsabschnitt zur
Festlegung der Ausführung der Steuerung durch den
Steueroperationsausführungsabschnitt.
Gemäß der Erfindung wird ein Schubmast-Gabelstapler zur
Verfügung gestellt, der Gabeln aufweist, die dazu ausgebildet
sind, unter Führung durch Masten angehoben und/oder abgesenkt
zu werden, eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken der
Gabeln, Portalarme zur Führung der Vorwärts- und
Rückwärtsbewegungen der Masten, eine Schubmasteinheit zur
Vorwärts- und Rückwärtsbewegung der Gabeln und der Masten,
und ein Fahrsystem zur Vorwärts- und Rückwärtsbewegung einer
Fahrzeugkarosserie, wobei sich der Schubmast-Gabelstapler
dadurch auszeichnet, daß ein
Gabelrückwärtsentfernungsberechnungsabschnitt vorgesehen ist,
um eine Rückwärtsentfernung der Gabeln und der Masten zu
berechnen, ein
Fahrzeugkarosserierückwärtsentfernungsberechnungsabschnitt
zur Berechnung einer Rückwärtsentfernung der
Fahrzeugkarosserie, ein Steueroperationsausführungsabschnitt
zur Ausführung einer Steuerung, um die Absenkbewegung der
Gabeln zu verhindern, bis eine Gesamtrückwärtsentfernung, die
durch Addition einer Rückwärtsentfernung der Gabeln und der
Masten und einer Rückwärtsentfernung der Fahrzeugkarosserie
berechnet wird, eine eingestellte Entfernung überschreitet,
die dadurch eingestellt wird, daß die Gesamtlänge der Gabeln
und eine Zusatzentfernung addiert werden, und ein
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt zur Festlegung der
Ausführung der Steuerung durch den
Steueroperationsausführungsabschnitt.
Gemäß der Erfindung wird ein Schubmast-Gabelstapler zur
Verfügung gestellt, bei welchem der
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt dazu ausgebildet ist,
die Ausführung der Steuerung festzulegen, um die
Absenkbewegung der Gabeln zu verhindern, zu einem Zeitpunkt,
an welchem sich die Gabeln, die in einer Vertikalposition
angeordnet sind, die so hoch wie eine vorbestimmte Höhe oder
höher ist, sich nach rückwärts zusammen mit den Masten zu
bewegen beginnen.
Gemäß der Erfindung wird ein Schubmast-Gabelstapler zur
Verfügung gestellt, bei welchem der
Steueroperationsausführungsabschnitt dazu ausgebildet ist,
mit dem Absenken der Gabeln zu einem Zeitpunkt zu beginnen,
an welchem eine Rückwärtsentfernung der Gabeln und der Masten
die eingestellte Entfernung überschreitet, die durch Addition
der Gesamtlänge der Gabeln und einer Zusatzentfernung
eingestellt wird.
Gemäß der Erfindung wird ein Schubmast-Gabelstapler zur
Verfügung gestellt, bei welchem der
Steueroperationsausführungsabschnitt dazu ausgebildet ist,
mit der Absenkung der Gabeln zu einem Zeitpunkt zu beginnen,
an welchem eine Rückwärtsentfernung der Gabeln und der Masten
eine Gesamtrückwärtsentfernung überschreitet, die durch
Addition einer Rückwärtsentfernung der Gabeln und der Masten
berechnet wird, und eine Rückwärtsentfernung der
Fahrzeugkarosserie die eingestellte Entfernung überschreitet,
die durch Addition der Gesamtlänge der Gabeln und einer
Zusatzentfernung eingestellt wird.
Gemäß der Erfindung wird ein Schubmast-Gabelstapler zur
Verfügung gestellt, bei welchem der
Steueroperationsausführungsabschnitt dazu ausgebildet ist,
den Betrieb der Schubmasteinheit zu einem Zeitpunkt zu
stoppen, an welchem eine Rückwärtsentfernung der Gabeln und
der Masten die eingestellte Entfernung überschreitet, die
durch Addition der Gesamtlänge der Gabeln und einer
Zusatzentfernung eingestellt wird.
Gemäß der Erfindung wird ein Schubmast-Gabelstapler zur
Verfügung gestellt, bei welchem der
Steueroperationsausführungsabschnitt dazu ausgebildet ist,
den Betrieb der Schubmasteinheit und des Fahrsystems zu einem
Zeitpunkt zu stoppen, an welchem eine Rückwärtsentfernung der
Gabeln und der Masten eine Gesamtrückwärtsentfernung
überschreitet, die durch Addition einer Rückwärtsentfernung
der Gabeln und der Masten berechnet wird, und eine
Rückwärtsentfernung der Fahrzeugkarosserie die eingestellte
Entfernung überschreitet, die durch Addition der Gesamtlänge
der Gabeln und einer Zusatzentfernung eingestellt wird.
Gemäß der Erfindung wird ein Gabelstapler zur Verfügung
gestellt, bei welchem Gabeln zum Tragen einer Last auf diesen
und eine Hebeeinheit zum Antrieb der Gabeln, um die Gabeln
entlang Masten anzuheben und/oder abzusenken, auf einer
Fahrzeugkarosserie vorgesehen sind, wobei der Gabelstapler
einen Absenkbewegungsdetektorabschnitt aufweist, um
festzustellen, ob die Absenkbewegung der Gabeln ordnungsgemäß
von der Hebeeinheit durchgeführt wird oder nicht, und einen
Absenkverhinderungsabschnitt zum Verhindern der
Absenkbewegung der Gabeln durch die Hebeeinheit, wenn der
Absenkbewegungsdetektorabschnitt feststellt, daß die
Absenkbewegung der Gabeln nicht ordnungsgemäß durchgeführt
wird.
Gemäß der Erfindung wird ein Gabelstapler zur Verfügung
gestellt, bei welchem die Gabeln an oberen Enden der Masten
durch Ketten aufgehängt sind, und bei welchem der
Absenkbewegungsdetektorabschnitt eine Losedetektorabschnitt
aufweist, um eine Lose der Ketten festzustellen, wobei die
Absenkbewegung der Gabeln durch die Hebeeinheit verhindert
wird, wenn der Losedetektorabschnitt die Lose der Ketten
feststellt.
Gemäß der Erfindung wird ein Gabelstapler zur Verfügung
gestellt, bei welchem die Gabeln verkippbar auf der
Fahrzeugkarosserie gehaltert sind, wobei der
Absenkbewegungsdetektorabschnitt einen Kippdetektorabschnitt
zum Feststellen der Verkippung der Gabeln aufweist, und der
Absenkverhinderungsabschnitt die Absenkbewegung der Gabeln
durch die Hebeeinheit verhindert, wenn der
Kippdetektorabschnitt feststellt, daß die Gabeln um einen
vorbestimmten Winkel oder mehr verkippt sind.
Gemäß der Erfindung wird ein Gabelstapler zur Verfügung
gestellt, der weiterhin einen Kippantriebsabschnitt für den
Kippantrieb der Gabeln in Bezug auf die Fahrzeugkarosserie
aufweist, wobei die Absenkbewegung der Gabeln durch die
Hebeeinheit verhindert wird, wenn der Kippdetektorabschnitt
eine Verkippung der Gabeln feststellt, die infolge
irgendeiner anderen Ursache als der Einwirkung des
Kippantriebsabschnitts auftritt.
Gemäß der Erfindung wird ein Gabelstapler zur Verfügung
gestellt, der einen Hebehöhendetektorabschnitt aufweist, um
die angehobene und abgesenkte Höhe der Gabeln festzustellen,
die von der Hebeeinheit angehoben und abgesenkt werden, wobei
der Absenkverhinderungsabschnitt das Absenken der Gabeln
verhindert, wenn die angehobenen und abgesenkten Höhen der
Gabeln, die von dem Hebehöhendetektorabschnitt festgestellt
werden, größer oder gleich vorbestimmte Werte sind.
Gemäß der Erfindung wird ein Gabelstapler zur Verfügung
gestellt, der einen Fahrzeugkarosseriestoppabschnitt
aufweist, um die Bewegung der Fahrzeugkarosserie vorwärts und
rückwärts in einem Fall zu stoppen, in welchem der
Kippdetektorabschnitt feststellt, daß die Gabeln um einen
vorbestimmten Winkel oder mehr verkippt sind.
Gemäß der Erfindung wird ein Gabelstapler zur Verfügung
gestellt, der einen Informationsabschnitt aufweist, um
mitzuteilen, daß ein weiteres Absenken der Gabeln zu einem
gefährlichen Zustand führt, falls der Kippdetektorabschnitt
feststellt, daß die Gabeln über einen vorbestimmten Winkel
oder mehr verkippt sind.
Gemäß der Erfindung wird ein Gabelstapler zur Verfügung
gestellt, welcher einen von Hand betätigbaren
Absenkverhinderungsannullierungsschalter aufweist, um die
Absenkverhinderungsfunktion des Absenkverhinderungsabschnitts
zu annullieren.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, welches eine Hebestütze aufweist, die
wiederum Frachtträger aufweist, eine Hebeeinheit zum Anheben
und/oder Absenken der Hebestütze, eine
Fahrzeughauptkarosserie, auf welcher die Hebestütze und die
Hebeeinheit angebracht sind, und ein Fahrsystem für das
Fahren der Fahrzeughauptkarosserie, wobei das
Frachtverladungsfahrzeug sich dadurch auszeichnet, daß ein
Sensor zur Feststellung der Einwirkung einer Aufwärtskraft
vorgesehen ist, die so groß ist wie eine vorbestimmte Größe
oder noch größer, auf den Frachtträger, wobei dann, wenn der
Sensor das Einwirken einer Aufwärtskraft auf den Frachtträger
feststellt, die so groß wie eine vorbestimmte Größe ist oder
größer, zumindest das Absenken der Hebestütze verhindert
wird.
Wenn bei der Erfindung die Frachtträger auf einem Regal oder
einer Fracht aufsitzen, infolge eines Fehlers beim Betrieb,
während die Hebestütze abgesenkt wird, wodurch eine
Aufwärtskraft auf die Frachtträger einwirkt, die so groß ist
wie eine vorbestimmte Größe oder nicht größer, so stellen die
Sensoren das Einwirken der Kraft auf die Frachtträger fest,
und verhindert ein Bewegungssteuerabschnitt ein weiteres
Absenken der Hebestütze. Es arbeitet daher eine
Sicherheitsoperation. Daher wird das Absenken der
Frachtträger automatisch gestoppt, so daß die Beschädigung
des Regals oder der Fracht minimiert wird.
Darüber hinaus kann die Fahrbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie je nach Erfordernis verhindert
werden. Wenn nämlich die Fahrzeughauptkarosserie fährt,
während die Frachtträger auf dem Regal oder der Fracht
aufsitzen, kann das Risiko hervorgerufen werden, daß das
Regal oder die Fracht weiter beschädigt wird, oder daß die
Frachtträger abrupt absinken, unmittelbar nachdem sich die
Frachtträger von dem Regal oder der Fracht getrennt haben. Da
jedoch die Fahrbewegung der Fahrzeughauptkarosserie in einem
Zustand verhindert wird, in welchem die Frachtträger auf dem
Regal oder der Fracht aufsitzen, kann dieses Risiko vermieden
werden, was zu einem sicheren Betrieb führt.
Um die Verhinderung der Absenkbewegung oder sogar der
Fahrbewegung zu annullieren, kann es sein, daß nur der
Zustand ausgeschaltet werden muß, in welchem die Frachtträger
auf dem Regal oder der Fracht aufsitzen, und wird
beispielsweise die Hebestütze aus jener Position angehoben,
die das Auftreten dieses Zustands hervorruft, um so die nach
oben gerichtete Kraft, die auf die Frachtträger einwirkt, zu
entfernen. Wenn dies auftritt, stellen die Sensoren den
Wegfall der Kraft fest, und annulliert der
Bewegungssteuerabschnitt die Verhinderung der Absenkbewegung
der Hebestütze, und ebenso der Fahrbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie, in Reaktion auf von den Sensoren
ausgegebenen Signale. Die Annullierung der Verhinderung
dieser Bewegungen kann selbstverständlich von Hand
durchgeführt werden; jedoch kann ein Steuerprogramm für eine
automatische Annullierung installiert sein.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, bei welchem die Frachtträger auf der
Hebestütze so angebracht sind, daß sie um ein geringes Ausmaß
in Bezug auf die Hebestütze angehoben werden, wobei dann,
wenn der Frachtträger um ein geringes Ausmaß in Bezug auf die
Hebestütze angehoben wird, der Sensor feststellt, daß eine
aufwärts gerichtete Kraft auf den Frachtträger einwirkt, die
so groß ist wie eine vorbestimmten Größe oder noch größer.
Wenn bei der Erfindung die Frachtträger gegen ihr
Eigengewicht angehoben werden, so soll dies als Aufsetzen der
Frachtträger auf einem Regal oder einer Fracht angesehen
werden. Durch eine einfache Konstruktion, bei welcher die
Frachtträger so auf der Hebestütze angebracht sind, daß sie
um ein geringes Ausmaß in Bezug auf die Hebestütze angehoben
werden können, und bei welcher Sensoren vorgesehen sind, um
das Anheben der Frachtträger festzustellen, kann je nach
Erfordernis der sichere Betrieb aktiviert werden.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, bei welchem die Frachtträger auf der
Hebestütze mit Stiften so angebracht sind, daß sie sich in
Vertikalrichtung drehen, wodurch die Frachtträger so
gehaltert werden, daß ihre distalen Enden um einen geringen
Betrag angehoben werden können, wobei der Sensor so
angebracht ist, daß er ein Feststellungssignal ausgibt, wenn
sich der Frachtträger in einer Richtung dreht, in welcher das
distale Ende des Frachtträgers um einen geringen Betrag
angehoben wird.
Wenn bei der Erfindung die distalen Enden der Frachtträger
auf einem Regal oder einer Fracht aufsitzen, wodurch sich die
Frachtträger drehen, stellen die Sensoren diese Drehung fest,
und verhindert der Bewegungssteuerabschnitt zumindest die
Absenkbewegung (und auch, falls erforderlich, die
Fahrbewegung). Daher wird nur dann, wenn die distalen Enden
der Frachtträger auf das Regal oder die Fracht auftreffen,
der voranstehend erwähnte, sichere Betrieb aktiviert.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, bei welchem die Hebestütze auf einem
Benutzergestell angebracht ist, wobei die Frachtträger auf
dem Benutzergestell an mittleren Positionen zwischen distalen
Enden und proximalen Enden der Frachtträger angeordnet sind,
die horizontal verlaufen, mit den Stiften auf solche Weise,
daß sie sich in Vertikalrichtung drehen, wobei ein
Grenzschalter, der als der Sensor dient, zur Feststellung,
daß sich der Frachtträger in einer Richtung dreht, in welcher
das distale Ende des Frachtträgers um einen geringen Betrag
angehoben wird, auf dem Gestell des Benutzers an einer
Position entsprechend dem proximalen Ende jedes der
Frachtträger vorgesehen ist.
Da bei der Erfindung die mittleren Abschnitte der horizontal
verlaufenden Frachtträger durch die Stifte gehaltert sind,
drehen sich die Frachtträger nur um einen geringen Betrag nur
dann, wenn die distalen Enden der Frachtträger mit einer
relativ geringen Kraft nach oben gedrückt werden. Daher wird
der voranstehend erwähnte, sichere Betrieb nur dann aktiviert,
wenn die Frachtträger geringfügig auf einem Regal oder einer
Fracht aufsitzen.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, bei welchem die Frachtträger durch Federn
in eine Richtung entgegengesetzt jener Richtung vorgespannt
werden, in welche die distalen Enden der Frachtträger um
einen geringen Betrag angehoben werden.
Bei der Erfindung sind, wenn sich die Frachtträger gegen die
Kraft der Federn drehen, die Grenzschalter so ausgebildet,
daß sie aktiviert werden, und daher kann der
Aktivierungszustand des voranstehend erwähnten, sicheren
Betriebs je nach Wahl geändert werden, abhängig von der durch
die Federn eingestellten Kraft, unabhängig vom Eigengewicht
der Frachtträger.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, bei welchem ein Montagespalt für jede der
Federn so ausgebildet ist, daß er geändert werden kann,
wodurch die Vorspannkraft der Feder durch Änderung des
Spaltes eingestellt werden kann.
Bei der Erfindung kann der Aktivierungszustand für den
sicheren Betrieb wahlweise ohne die Änderung der Federn
geändert werden.
Gemäß der Erfindung wird ein Frachtverladungsfahrzeug zur
Verfügung gestellt, bei welchem die Frachtträger jeweils
L-förmig ausgebildet sind, und einen vertikalen Abschnitt und
einen horizontalen Abschnitt aufweisen, wobei die
Frachtträger auf der Hebestütze mit den Stiften an oberen
Enden der vertikalen Abschnitte auf solche Weise angebracht
sind, daß sie sich in Vertikalrichtung drehen, wobei ein
Lagerabschnitt zum Abfangen eines Winkelmoments, das sich aus
dem Eigengewicht des Frachtträgers ergibt, und zum Haltern
des horizontalen Abschnitts des Frachtträgers in horizontalem
Zustand, auf der Hebestütze an einer Position entsprechend
dem vertikalen Abschnitt jedes der Frachtträger vorgesehen
ist, und wobei der Sensor so angebracht ist, daß er ein
Feststellsignal ausgibt, wenn sich der vertikale Abschnitt
des Frachtträgers von dem Lagerabschnitt trennt.
Gemäß der Erfindung stellen, wenn die Frachtträger auf einem
Regal oder einer Fracht aufsitzen, und sich hierdurch drehen,
infolge eines Fehlers beim Betrieb, während die Hebestütze
abgesenkt wird, und die vertikalen Abschnitte der
Frachtträger von den Lagerabschnitten getrennt werden, die
Sensoren die Trennung fest, und verhindert der
Bewegungssteuerabschnitt ein Absenken der Hebestütze. Daher
wird der voranstehend erwähnte, sichere Betrieb nur dann
aktiviert, wenn die distalen Enden der horizontalen
Abschnitte der Frachtträger leicht auf ein Regal oder die
Fracht treffen.
Gemäß der Erfindung ist ein Betätigungshebel vorgesehen für
den Gabelstapler, um die Hebeeinheit zu betätigen, damit der
Frachtträger nach oben und unten bewegt wird, wobei der
Messungsstartanzeigeschalter auf einem Knopf des
Betätigungshebels vorgesehen ist.
Die Erfindung wird nachstehend anhand zeichnerisch
dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert, aus
welchen weitere Vorteile und Merkmale hervorgehen. Es zeigt:
Fig. 1 ein Blockschaltbild eines Hauptteils eines
Steuersystems, das auf einem Gabelstapler gemäß
einer ersten Ausführungsform der Erfindung
vorgesehen ist;
Fig. 2 ein Flußdiagramm einer ersten halben Stufe einer
Steuerung;
Fig. 3 ein Flußdiagramm einer zweiten halben Stufe der
Steuerung;
Fig. 4 eine Seitenansicht des Gesamtaufbaus eines
Gabelstaplers gemäß sowohl der Ausführungsform der
Erfindung als auch dem Stand der Technik;
Fig. 5 ein Blockschaltbild eines Hauptteils eines
Steuersystems, welches auf einem Gabelstapler gemäß
einer zweiten Ausführungsform der Erfindung
vorgesehen ist;
Fig. 6 ein Flußdiagramm einer ersten halben Stufe einer
Steuerung;
Fig. 7 ein Flußdiagramm einer zweiten halben Stufe der
Steuerung;
Fig. 8 eine Seitenansicht des Gesamtaufbaus eines
Gabelstaplers gemäß sowohl der Ausführungsform der
Erfindung als auch dem Stand der Technik;
Fig. 9 ein Blockschaltbild eines Hauptteils eines
Steuersystems, das bei einem Gabelstapler gemäß
einer dritten Ausführungsform der Erfindung
vorgesehen ist;
Fig. 10 ein Flußdiagramm eines Steuerprozesses;
Fig. 11 eine Seitenansicht des Gesamtaufbaus eines
Gabelstaplers gemäß sowohl der Ausführungsform der
Erfindung als auch gemäß dem Stand der Technik;
Fig. 12 ein Blockschaltbild eines Hauptteils eines
Steuersystems, das bei einem Gabelstapler gemäß
einer vierten Ausführungsform der Erfindung
vorgesehen ist;
Fig. 13 ein Flußdiagramm einer Prozedur einer Steuerung
durch das Steuersystem;
Fig. 14 eine Seitenansicht des Gesamtaufbaus eines
Gabelstaplers gemäß sowohl der Ausführungsform der
Erfindung als auch gemäß dem Stand der Technik;
Fig. 15 ein Blockschaltbild eines Hauptteils eines
Steuersystems, das bei einem Gabelstapler gemäß
einer fünften Ausführungsform der Erfindung
vorgesehen ist;
Fig. 16 ein Flußdiagramm von Steueroperationen des
Steuersystems;
Fig. 17 eine Seitenansicht des Gesamtaufbaus eines
Gabelstaplers gemäß sowohl der Ausführungsform der
Erfindung als auch gemäß dem Stand der Technik;
Fig. 18 ein Blockschaltbild eines Hauptteils eines
Steuersystems, das bei einem Gabelstapler gemäß
einer sechsten Ausführungsform der Erfindung
vorgesehen ist;
Fig. 19 ein Flußdiagramm von Steueroperationen des
Steuersystems;
Fig. 20 eine Seitenansicht des Gesamtaufbaus eines
Gabelstaplers gemäß sowohl der Ausführungsform der
Erfindung als auch gemäß dem Stand der Technik;
Fig. 21 ein Blockschaltbild eines Hauptteils eines
Steuersystems, das auf einem Gabelstapler gemäß
einer siebten Ausführungsform der Erfindung
vorgesehen ist;
Fig. 22 ein Flußdiagramm von Steueroperationen des
Steuersystems;
Fig. 23 eine Seitenansicht des Gesamtaufbaus eines
Gabelstaplers gemäß sowohl der Ausführungsform der
Erfindung als auch gemäß dem Stand der Technik;
Fig. 24 ein Blockschaltbild des Hauptteils eines
Steuersystems, das bei einem Schubmast-Gabelstapler
gemäß der Erfindung vorgesehen ist;
Fig. 25 ein Flußdiagramm einer ersten Steueroperation;
Fig. 26 ein Flußdiagramm einer zweiten Steueroperation;
Fig. 27 ein Flußdiagramm einer dritten Steueroperation;
Fig. 28 eine Seitenansicht des Gesamtaufbaus sowohl bei dem
Schubmast-Gabelstapler gemäß der Ausführungsform der
Erfindung als auch beim Stand der Technik;
Fig. 29 ein Blockschaltbild des Hauptteils eines
Steuersystems, das bei einem Schubmast-Gabelstapler
gemäß einer neunten Ausführungsform der Erfindung
vorgesehen ist;
Fig. 30 eine Seitenansicht eines Zustands, in welchem ein
Kippantriebsabschnitt und ein Kippdetektorabschnitt
vorhanden sind, die beide in der Nähe von Gabeln
vorgesehen sind;
Fig. 31 ein Flußdiagramm von Steueroperationen, die von dem
Schubmast-Gabelstapler gemäß der Ausführungsform
durchgeführt werden;
Fig. 32 eine Seitenansicht eines Zustands, in welchem ein
Losedetektorabschnitt vorgesehen ist, der in der
Nähe von Gabeln eines Gegengewicht-Gabelstaplers
angeordnet ist;
Fig. 33 eine Seitenansicht des Gesamtaufbaus, der sowohl bei
den Schubmast-Gabelstaplern gemäß der
Ausführungsform der Erfindung als auch bei einem
herkömmlichen Schubmast-Gabelstapler vorhanden ist;
Fig. 34 eine vergrößerte Ansicht eines Hauptteils einer
zehnten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 35 eine vergrößerte Ansicht des Hauptteils, wobei ein
Zustand dargestellt ist, in welchem ein Sensor gemäß
der zehnten Ausführungsform in Betrieb ist;
Fig. 36 eine vergrößerte Ansicht eines Hauptteils bei einer
Abänderung der zehnten Ausführungsform;
Fig. 37 eine Gesamtansicht eines Gabelstaplers gemäß einer
elften Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 38 eine vergrößerte Ansicht eines Hauptteils der elften
Ausführungsform;
Fig. 39 eine vergrößerte Ansicht des Hauptteils, wobei ein
Zustand dargestellt ist, bei welchem ein Sensor
gemäß der elften Ausführungsform in Betrieb ist;
Fig. 40 eine schematische Ansicht eines herkömmlichen
Gabelstaplers;
Fig. 41 eine vergrößerte Ansicht einer Abänderung der
neunten Ausführungsform;
Fig. 42 bis 44 Abäderungen der zehnten Ausführungsform der
Erfindung, und
Fig. 45 bis 47 Abänderungen der elften Ausführungsform der
Erfindung.
Die vorliegende Erfindung wird nachstehend im einzelnen unter
Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, und
bei der beschriebenen Ausführungsform wird ein
Frachtverladungsfahrzeug als Gabelstapler beschrieben.
Selbstverständlich ist das Frachtverladungsfahrzeug nicht auf
Gabelstapler beschränkt, sondern kann ein
Frachtverladungsfahrzeug jeder anderen Art als Gabelstapler
sein, vorausgesetzt, daß das Frachtverladungsfahrzeug
Frachtträger zum Tragen einer Fracht darauf aufweist, eine
Hebeeinheit zum Anheben oder Absenken der Frachtträger
entlang Halterungsmasten, eine Fahrzeughauptkarosserie, auf
welcher die Frachtträger, die Halterungsmasten und die
Hebeeinheit angeordnet sind, wobei die Frachtträger und die
Halterungsmasten an der Vorderseite dort angebracht sind, und
ein Fahrsystem, das auf der Fahrzeughauptkarosserie
vorgesehen ist, um die Fahrzeughauptkarosserie selbst
vorwärts und rückwärts zu bewegen.
Fig. 1 ist ein Blockschaltbild, welches ein Hauptteil eines
Steuersystems zeigt, das bei einem Gabelstapler gemäß einer
ersten Ausführungsform der Erfindung vorhanden ist; Fig. 2
ist ein Flußdiagramm einer ersten halben Stufe einer
Steuerung gemäß der ersten Ausführungsform des Gabelstaplers,
und Fig. 3 zeigt die zweite halbe Stufe der Steuerung. Es
wird darauf hingewiesen, daß der Gabelstapler gemäß der
ersten Ausführungsform ein Gegengewicht-Gabelstapler ist, und
daß dessen Gesamtaufbau ähnlich jenem des Gabelstaplers nach
dem Stand der Technik derselben Art ist, der in Fig. 4
gezeigt ist, so daß deswegen hier keine spezielle Zeichnung
vorgesehen wird, so daß der Gesamtaufbau des Gabelstaplers
gemäß der ersten Ausführungsform unter Bezugnahme auf Fig. 4
beschrieben wird.
Wie in den Fig. 1 und 4 gezeigt ist, weist der
Gabelstapler gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung
eine Fahrzeughauptkarosserie 24 auf, die Gabeln 21 zum
Transport einer Fracht darauf aufweist, und Masten 22 zum
Führen der Anhebe- und Absenkbewegungen der Gabeln 21, die
beide an der Vorderseite der Fahrzeughauptkarosserie 24
angeordnet sind, sowie ein Gegengewicht 23, das an der
Rückseite vorgesehen ist. Weiterhin sind Hydraulikzylinder 25
vorgesehen, die entlang der Masten 22 verlaufen, welche die
Gabeln 21 vertikal beweglich haltern, und die Gabeln 21
werden entlang der Masten als Hebeeinheit 1 angehoben
und/oder abgesenkt, die im Inneren der
Fahrzeughauptkarosserie 24 angeordnet ist, und die
Hydraulikzylinder 25 als Betätigungsglieder verwendet.
Weiterhin wird die vertikale Position der Gabeln 21, wenn sie
angehoben werden, unter Verwendung eines
Hebehöhendetektorabschnitts 2 festgestellt, beispielsweise
eines Rollen-Potentiometers oder eines Magnetsensors.
Weiterhin ist ein Fahrmotor 26 in der Fahrzeughauptkarosserie
24 angebracht, und ist die Fahrzeughauptkarosserie 24 selbst
bzw. der Gabelstapler selbst so konstruiert, daß sie bzw. er
sich in Längsrichtung nach vorn und hinten bewegen kann, und
Kurven fahren kann, durch ein Fahrsystem 3, welches den
Fahrmotor 26 als Betätigungsglied verwendet. Hierbei können
eine Vorwärtsentfernung S1 und eine Rückwärtsentfernung S2,
die von der Fahrzeughauptkarosserie 24 zurückgelegt werden,
unter Verwendung beispielsweise eines
Bewegungsentfernungsmeßabschnitts 4 gemessen werden, für den
ein Beispiel eine Aufwärts-/Abwärtsmeßeinrichtung darstellt,
die dazu ausgebildet ist, die Vorwärtsentfernung S1 der
Fahrzeughauptkarosserie 24 heraufzuzählen, und deren
Rückwärtsentfernung S2 herunterzuzählen, durch Zählen der
Anzahl an Umdrehungen eines Reifens des Gabelstaplers.
Im einzelnen ist der Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 4 so
ausgebildet, daß er eine Vorwärtsentfernung S1 mißt, die von
der Fahrzeughauptkarosserie 24 zurückgelegt wird, welche ihre
Vorwärtsbewegung beginnt, nachdem sich die Gabeln 22
anzuheben begonnen haben, und eine Rückwärtsentfernung S2,
die von der Fahrzeughauptkarosserie 24 zurückgelegt wird, die
ihre Rückwärtsbewegung beginnt, nachdem ihre Vorwärtsbewegung
beendet ist. Hierbei ist das Bewegungsentfernungsmeßgerät 4
nicht auf eine Aufwärts-/Abwärtsmeßeinrichtung beschränkt,
sondern kann auch unter Verwendung eines Drehkodierers und
dergleichen aufgebaut sein.
Andererseits sind auf dem Armaturenbrett 27 des Benutzers,
das auf der Fahrzeughauptkarosserie 24 vorgesehen ist,
verschiedene Arten von Betätigungshebeln vorgesehen, um im
Betrieb von Hand die Hebeeinheit 1 und dergleichen zu
betätigen, sowie ein Informationsabschnitt 5 und ein
Alarmabschnitt 6, etwa eine Flüssigkristallanzeige und ein
Summer, und ist weiterhin im Inneren des Armaturenbretts 27
des Benutzers eine Steuerung 7 vorgesehen, die einen
Mikrocomputer oder eine Steuerung 7 verwendet, die so
aufgebaut ist, daß sie als Bewegungssteuerabschnitt dient, um
die Absenkbewegung der Gabel 21 zu verhindern, während sie
vereinigt die Operationen einzelner Geräte steuert, sowie
koordinierte Operationen zwischen den einzelnen Geräten. Es
wird darauf hingewiesen, daß der Informationsabschnitt 5 und
der Alarmabschnitt 6 jeweils so ausgebildet sind, daß sie so
arbeiten, daß sie den Betriebszustand der Steuerung 7 nach
außerhalb mitteilen, also an den Benutzer.
Hierbei kann ein Umschalter (nicht gezeigt) als
Betriebsauswahlabschnitt vorgesehen sein, um festzulegen, ob
die Funktion der Steuerung 7 als Bewegungsabschnitt
ermöglicht wird oder nicht, oder um entweder die Ausführung
des Betriebs des Bewegungssteuerabschnitts oder die
Verhinderung von dessen Betrieb auszuwählen, wobei
üblicherweise ein derartiger Umschalter auf dem
Armaturenbrett 27 des Benutzers angeordnet ist.
Weiterhin ist diese Steuerung 7 so aufgebaut, daß sie eine
Speichereinheit 8 aufweist, die durch einen ROM oder einen
RAM gebildet wird, der verschiedene Arten von Daten
speichert, sowie eine Arithmetikverarbeitungseinheit 9
aufweist, die durch eine CPU gebildet wird, wobei Daten in
Bezug auf die vertikale Position der Gabeln 21, welche eine
Bezugsgröße zum Verhindern der Absenkbewegung der Gabeln 21
während eines Lade- oder Entladevorgangs bilden, oder Daten
in Bezug auf eine Bezugsposition H1 in der Speichereinheit 8
gespeichert sind. Die Bezugsposition H1 gibt eine vertikale
Position an, welche die Gabeln 21 erreichen müssen, und die
vorher festgelegt wird, unter Berücksichtigung der vertikalen
Positionen von Regalen, auf welche Fracht geladen wird, oder
der vertikalen Positionen von Regalen, aus denen Fracht
ausgeladen wird.
Weiterhin werden bei dem Gabelstapler gemäß der ersten
Ausführungsform der Erfindung obere und untere
Zulässigkeitsgrenzen h1 vorher eingestellt, bis zu welchen
die Gabeln 21, die sich in einer vertikalen Position H2 über
die Bezugsposition H1 hinaus befinden, ansteigen oder
absinken dürfen, und es sind Daten in Bezug auf die obere und
untere Zulässigkeitsgrenze h1 ebenfalls in der
Speichereinheit 8 gespeichert: Beim Laden oder Entladen von
Fracht unter Verwendung der Gabeln 21 ist es nämlich üblich,
die Gabeln 21 vertikal über eine kleine Entfernung zu
bewegen, und solange die tatsächliche vertikale Position H2
der Gabeln 21 jenseits der Bezugsposition H1 liegt, führen
derartige Schwankungen der Gabeln 21 über den kleinen Bereich
nicht zu Unzuträglichkeiten. Wenn jedoch die obere und untere
Bewegungsgrenze h1 für die Gabeln 21 zu groß sind, dann läßt
sich beim Entladen von Fracht ein Problem erwarten, und daher
werden die obere und untere Zulässigkeitsgrenze h1, zwischen
denen sich die Gabeln 21 absenken dürfen, vorher festgelegt.
Daher werden die obere und untere Bewegungsgrenze h2 der
Gabeln 21 durch Einstellung der oberen und unteren
Zulässigkeitsgrenze h1 eingestellt.
Die Arithmetikverarbeitungseinheit 9, welche die Steuerung 7
bildet, arbeitet als Bewegungssteuerabschnitt zur Festlegung,
ob die tatsächliche Vertikalposition H2 der angehobenen
Gabeln 21 jenseits der voreingestellten Bezugsposition H1
liegt oder nicht, und ob eine Rückwärtsentfernung S2, die von
der Fahrzeughauptkarosserie 24 zurückgelegt wird, welche ihre
Rückwärtsbewegung in einem Zustand begonnen hat, in welchem
die vertikale Position H2 der Gabeln 21 jenseits der
Bezugsposition H1 liegt, größer oder gleich einer
Vorwärtsentfernung S1 wird, die von der
Fahrzeughauptkarosserie 24 zurückgelegt wurde, als sie sich
vorwärts bewegte, wobei die Absenkbewegung der Gabeln 21
verhindert wird, bis die Rückwärtsentfernung S2 größer oder
gleich der Vorwärtsentfernung S1 wird. Weiterhin ist die
Arithmetikverarbeitungseinheit 9 so ausgebildet, daß sie eine
derartige Steuerung durchführt, daß sie die Anhebe- und
Absenkbewegungen der Gabeln 21 zuläßt, bis die obere und
untere Bewegungsgrenze h2 der Gabeln 21, die sich an der
vertikalen Position H2 befinden, die jenseits der
Bezugsposition H1 liegt, die voreingestellte obere und untere
Zulässigkeitsgrenze h1 überschreiten, nach Berücksichtigung
der tatsächlichen Bedingungen einer Entladeoperation und
dergleichen.
Wie in Fig. 1 gezeigt ist, werden zu diesem Zweck
verschiedene Arten erforderlicher Signale in die Steuerung 7
von dem Hebehöhendetektorabschnitt 2 und dem
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 4 eingegeben, und werden
Signale von der Steuerung 7 an die Hebeeinheit 1, das
Fahrsystem 3, den Informationsabschnitt 5 und den
Alarmabschnitt 6 abgegeben, um die Bewegungen dieser Geräte
festzulegen. Es wird darauf hingewiesen, daß bei der ersten
Ausführungsform der Erfindung die Daten in Bezug auf die
obere und untere Zulässigkeitsgrenze h1, zwischen welchen
sich die Gabeln 21 absenken dürfen, in der Speichereinheit 8
der Steuerung 7 gespeichert sind, und die Arithmetikeinheit 9
so ausgebildet ist, daß sie eine solche Steuerung durchführt,
daß die Anhebe- und Absenkbewegungen der Gabeln 21 zulässig
sind, bis die obere und untere Bewegungsgrenze h2 die obere
bzw. untere Zulässigkeitsgrenze h1 überschreiten, wobei
jedoch selbstverständlich auch eine Konstruktion vom Umfang
der Erfindung umfaßt wird, bei welcher Daten in Bezug auf die
obere und untere Zulässigkeitsgrenze nicht in der
Speichereinheit 8 gespeichert sind, und darüber hinaus die
Arithmetikverarbeitungseinheit 9 nicht eine solche Steuerung
durchführt, daß sie die Absenkbewegung der Gabeln 21 zuläßt.
Als nächstes wird ein Steuervorgang für einen
Frachtentladevorgang, der von dem Gabelstapler gemäß der
ersten Ausführungsform der Erfindung durchgeführt wird, unter
Bezugnahme auf die in den Fig. 2 und 3 dargestellten
Flußdiagramme erläutert. Es wird darauf hingewiesen, daß bei
der ersten Ausführungsform nur die Steuerung einer
Entladeoperation unter Verwendung des Gabelstaplers
beschrieben wird. Die Steuerung für eine Ladeoperation, die
von dem Gabelstapler durchgeführt wird, ist grundsätzlich
identisch und wird daher hier nicht beschrieben.
Beim Entladen von Frequenz bewegt zuerst der Benutzer die
Fahrzeughauptkarosserie 24 näher an die Vorderseite eines
Regals, aus welchem eine Fracht entladen werden soll, und
dann beginnt der Benutzer die Operation der Hebeeinheit 1,
durch Betätigung eines Hebehebels von Hand, so daß die
Hydraulikzylinder zusammen mit der Operation der Hebeeinheit
1 ausfahren. Dann beginnen die Gabeln 21 ihre
Anstiegsbewegung, während sie durch die Masten 22 geführt
werden (Schritt 1), und wird die tatsächliche
Vertikalposition H2 der ansteigenden Gabeln 21 durch den
Hebehöhendetektorabschnitt 2 ermittelt (Schritt 2).
Wenn im Verlauf der Zeit die tatsächliche Vertikalposition H2
der Gabeln 21 die Bezugsposition H1 überschreitet (Schritt
3), wird die Fahrzeughauptkarosserie 24 durch das Fahrsystem
3 vorwärts bewegt (Schritt 4), und werden die Gabeln 21 in
den Regalboden eingeführt, auf welchem eine Fracht auf einer
Palette aufbewahrt ist, zusammen mit der Vorwärtsbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie 24. Wenn dies geschieht, wird infolge
der Tatsache, daß die Fahrzeughauptkarosserie 24 ihre
Vorwärtsbewegung begonnen hat, nachdem die Gabeln 21 mit
ihrer Anstiegsbewegung begonnen haben, eine
Vorwärtsentfernung S1, die bis dahin von der
Fahrzeughauptkarosserie 24 zurückgelegt wurde, von dem
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 4 gemessen (Schritt 5).
Weiterhin sollen die Gabeln 21, die in den Regalboden
eingeführt wurden, die Fracht zusammen mit der Palette
anheben, während sie angehoben und abgesenkt werden, und
daher wird die Fracht, die im Regalboden aufbewahrt wird, nur
auf die Gabeln 21 aufgelegt (Schritt 6). Die vertikale
Position H2 der Gabeln 21, die angehoben und abgesenkt
werden, wird von dem Hebepositionsdetektorabschnitt 2
festgestellt, und die Anhebe- und Absenkbewegungen der Gabeln
21 werden von der Arithmetikverarbeitungseinheit 9
zugelassen, unter der Voraussetzung, daß die obere und untere
Bewegungsgrenze h2 der Gabeln 21, die auf der Grundlage der
tatsächlichen, vertikalen Position der sich auf- und abwärts
bewegenden Gabeln 21 berechnet werden, nicht die
voreingestellte, obere und untere Zulässigkeitsgrenze h1
überschreiten, oder h2 ≦ h1.
Danach werden die Gabeln 21, auf welche die Fracht aufgesetzt
ist, in Rückwärtsrichtung bewegt, damit sie aus dem
Regalfachboden herausgelangen, wenn die
Fahrzeughauptkarosserie 24 durch entsprechende Betätigung des
Fahrsystems 3 (Schritt 7) rückwärts bewegt wird, und während
dies stattfindet, führt infolge der Tatsache, daß die
Fahrzeughauptkarosserie 24 ihre Rückwärtsbewegung in einem
Zustand begonnen hat, in welchem die tatsächliche
Vertikalposition H2 der Gabeln 21 die Bezugsposition H1
überschreitet, die Arithmetikverarbeitungseinheit 9 der
Steuerung 7 eine solche Steuerung durch, daß die
Absenkbewegung der Gabeln 21 verhindert wird (Schritt 8). Da
die Fahrzeughauptkarosserie 24 ihre Rückwärtsbewegung nach
Beendigung ihrer Vorwärtsbewegung zusammen mit der
Rückwärtsbewegung der Gabeln 21 begonnen hat, wird dann eine
Rückwärtsentfernung S2, die von der Fahrzeughauptkarosserie
24 zurückgelegt wird, von dem
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 4 gemessen (Schritt 9), und
setzt die Arithmetikverarbeitungseinheit 9 ihre Sperrung der
Absenkbewegung der Gabeln 21 fort, bis die
Rückwärtsentfernung, die von der Fahrzeughauptkarosserie 24
zurückgelegt wird, größer oder gleich der Vorwärtsentfernung
S1 wird, die von der Fahrzeughauptkarosserie 24 zum Zeitpunkt
ihrer Beendigung der Vorwärtsbewegung zurückgelegt wurde
(Schritt 10).
Anders ausgedrückt bestimmt, während sich die Gabeln 21
rückwärts bewegen, die Arithmetikverarbeitungseinheit 9 der
Steuerung 7, ob die Rückwärtsentfernung S2 der
Fahrzeughauptkarosserie 24 größer oder gleich der
Vorwärtsentfernung S1 wird, auf der Grundlage der Tatsache,
daß die Fahrzeughauptkarosserie 24 ihre Rückwärtsbewegung in
einem Zustand beginnt, in welchem die tatsächliche
Vertikalposition H2 der Gabeln 21 die Bezugsposition H1
überschreitet (Schritt 10), und solange die
Rückwärtsentfernung S2 nicht größer oder gleich der
Vorwärtsentfernung S1 wird, oder S2 < S1, wird die Steuerung
beibehalten, bei welcher die Rückwärtsbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie 24 sowie die Absenkbewegung der
Gabeln 21 verhindert wird (Schritte 7 bis 9). Dann geht die
Absenkbewegung der Gabeln 21 weiter, bis die
Rückwärtsentfernung S1 der Fahrzeughauptkarosserie 24 größer
oder gleich deren Vorwärtsentfernung S1 wird (S2 ≧ S1), und
wird die Steuerung zum Sperren der Absenkbewegung der Gabeln
21 zu einem Zeitpunkt annulliert, an welchem die
Arithmetikverarbeitungseinheit 9 feststellt, daß die
Rückwärtsentfernung S2 der Fahrzeughauptkarosserie 24 größer
oder gleich deren Vorwärtsentfernung S1 wird (Schritt 11).
Nach diesem Zeitpunkt dürfen sich die Gabeln 21 über die
Bezugsposition H1 hinaus absenken, durch Betätigung des
Hebehebels von Hand, um den Betrieb der Hebeeinheit 1 wieder
aufzunehmen, und das Einfahren der Hydraulikzylinder 25 zu
gestatten. Es gibt keinen speziellen Grund dafür, den
Hebehebel für das Absenken der Gabeln 21 von Hand zu
betätigen, und daher kann die Arithmetikeinheit 9, welche den
Bewegungssteuerabschnitt darstellt, die Fähigkeit aufweisen,
automatisch die Absenkbewegung der Gabeln 21 zu jenem
Zeitpunkt zu beginnen, an welchem die Rückwärtsentfernung S2
der Fahrzeughauptkarosserie 24 größer oder gleich deren
Vorwärtsentfernung S1 wird.
Bei der ersten Ausführungsform wurde die Steuerung zum
Verhindern der Absenkbewegung der Gabeln 21 so beschrieben,
daß sie zu jenem Zeitpunkt annulliert wird, an welchem die
Arithmetikeinheit 9 der Steuerung 7 feststellt, daß die
Rückwärtsentfernung S2 der Fahrzeughauptkarosserie 24 größer
oder gleich deren Vorwärtsentfernung S1 wird; jedoch kann
selbstverständlich die Arithmetikverarbeitungseinheit 9,
welche die Annullierung auf diese Weise festlegt, so
ausgebildet sein, daß sie eine derartige Bewegungssteuerung
durchführt, daß sie gleichzeitig die Rückwärtsbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie 24 stoppt. Falls keine Anhebe- und
Absenkbewegungen der in das Regalfach eingeführten Gabeln 21
im Schritt 6 auftreten, oder falls im Schritt 7 keine
Rückwärtsbewegung der Fahrzeughauptkarosserie 24 auftritt, so
wird dies so angesehen, daß keine normale Entladeoperation
durchgeführt wird, oder ein Fehler aufgetreten ist, und dann
wird in der Praxis so vorgegangen, daß die Ausführung der
Steuerung gestoppt wird, um die Absenkbewegung der Gabeln 21
zu verhindern, nachdem ein vorbestimmter Zeitraum abgelaufen
ist.
Zusätzlich kann eine solche Konstruktion eingesetzt werden,
obwohl dies hier nicht im einzelnen beschrieben wird, daß
eine Betriebsbedingung, beispielsweise der Beginn der
Steuerung zum Verhindern der Absenkbewegung der Gabeln 21,
oder das Fortsetzen der Rückwärtsbewegung der Gabeln 21, auf
geeignete Weise dem Benutzer über den Informationsabschnitt 5
und den Alarmabschnitt 6 mitgeteilt wird, und kann, wenn eine
derartige Konstruktion eingesetzt wird, der Vorteil
sichergestellt werden, daß eine fehlerhafte Beurteilung durch
den Benutzer nur schwer auftreten kann. Es wird darauf
hingewiesen, daß die Bewegungssteuerung zum Verhindern der
Absenkbewegung der Gabeln 21 nicht immer während eines
Entladevorgangs unter Verwendung des Gabelstaplers benötigt
wird, und selbstverständlich kann, wenn die Absenkbewegung
nicht gesperrt werden muß, die Sperrung des Betriebs der
Arithmetikverarbeitungseinheit 9 ausgewählt werden, unter
Verwendung des Umschalters, der auf dem Armaturenbrett 27 des
Benutzers vorhanden ist.
Fig. 5 ist ein Blockschaltbild eines Hauptteils eines
Steuersystems, das bei einem Gabelstapler gemäß einer zweiten
Ausführungsform der Erfindung vorgesehen ist; Fig. 6 ist ein
Flußdiagramm, das eine erste Halbstufe einer Steuerung bei
der zweiten Ausführungsform des Gabelstaplers zeigt, und
Fig. 7 ist eine zweite Halbstufe der Steuerung. Es wird
darauf hingewiesen, daß der Gabelstapler gemäß der zweiten
Ausführungsform ein Gegengewichts-Gabelstapler ist, und
dessen Gesamtaufbau gleich jenem des Gabelstaplers nach dem
Stand der Technik derselben Art von Fig. 8 ist, und daher
hier keine spezielle Zeichnung vorgesehen wird, so daß der
Gesamtaufbau des Gabelstaplers gemäß der zweiten
Ausführungsform unter Bezugnahme auf Fig. 8 erläutert wird.
Wie in den Fig. 5 und 8 gezeigt ist, weist der
Gabelstapler gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung
eine Fahrzeughauptkarosserie 124 99999 00070 552 001000280000000200012000285919988800040 0002010128905 00004 99880 auf, die mit Gabeln 121 zum
Tragen von Fracht versehen ist, die sich auf einer Palette
oder dergleichen befindet, und mit Masten 122 zum Führen der
Anhebe- und Absenkbewegungen der Gabeln 121, die beide an der
Vorderseite der Fahrzeughauptkarosserie 124 vorgesehen sind,
und weist ein Gegengewicht 123 auf, das hinten an der
Fahrzeughauptkarosserie angeordnet ist. Weiterhin sind
Hydraulikzylinder 125 entlang der Masten 122 vorgesehen,
welche die Gabeln 121 vertikal beweglich haltern, und werden
die Gabeln 121 angehoben und/oder abgesenkt entlang der
Masten durch Betätigung einer Hebeeinheit 101, die im Inneren
der Fahrzeughauptkarosserie 124 angeordnet ist, oder einer
Hebeeinheit 101 des Hydrauliksystems, wobei die
Hydraulikzylinder 125 als Betätigungsglieder dienen.
Es wird darauf hingewiesen, daß der Beginn der Anhebebewegung
der Gabeln 121 durch einen Anhebestartdetektorabschnitt 102
festgestellt wird, der einen Detektorsensor darstellt,
beispielsweise einen Grenzschalter, der an einer
vorbestimmten Position entlang der Masten angeordnet ist, und
andererseits die Höhe oder die Vertikalposition der
angehobenen Gabeln unter Verwendung eines bekannten
Hebehöhendetektorabschnitts 103 festgestellt wird,
beispielsweise eines Potentiometers oder eines Magnetsensors.
Weiterhin ist ein Fahrmotor 126 im Inneren der
Fahrzeughauptkarosserie 124 angeordnet, und ist die
Fahrzeughauptkarosserie 124 selbst oder der Gabelstapler
selbst so ausgebildet, daß er in Längsrichtung vorwärts und
rückwärts bewegt wird, oder gedreht wird, durch ein
elektrisches Fahrsystem 104, welches den Fahrmotor 126 als
Betätigungsglied verwendet. Weiterhin können eine
Vorwärtsentfernung S1 und eine Rückwärtsentfernung S2, die
von der Fahrzeughauptkarosserie 124 zurückgelegt werden, wenn
sie sich wie voranstehend geschildert bewegt, durch einen
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 105 gemessen werden,
beispielsweise eine Aufwärts-/Abwärtsmeßeinrichtung, die dazu
ausgebildet ist, die Vorwärtsentfernung S1 der
Fahrzeughauptkarosserie 124 heraufzuzählen und deren
Rückwärtsentfernung S2 herunterzuzählen.
Bei der zweiten Ausführungsform der Erfindung ist der
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 105 so ausgelegt, daß er
eine Vorwärtsentfernung S1 mißt, die von der
Fahrzeughauptkarosserie 124 zurückgelegt wird, welche ihre
Vorwärtsbewegung beginnt, nachdem mit dem Anheben der Gabeln
121 begonnen wurde, sowie eine Rückwärtsentfernung S2 zu
messen, die von der Fahrzeughauptkarosserie 124 zurückgelegt
wird, welche ihre Rückwärtsbewegung beginnt, nachdem ihre
Vorwärtsbewegung beendet ist, auf der Grundlage eines
EIN-Signals von einem Meßausführungsfestlegungsabschnitt 106,
der als Schalter oder dergleichen ausgebildet ist, und auf
dem Armaturenbrett 127 eines Benutzers angeordnet ist, oder
auf der Grundlage der Eingabe eines derartigen EIN-Signals,
welches die Ausführung der Messung festlegt. Hierbei ist das
Bewegungsentfernungsmeßgerät 105 nicht auf ein Instrument
oder eine Einrichtung des Aufwärts-/Abwärtstyps zum Zählen der
Anzahl an Drehungen eines Reifens beschränkt, sondern kann
auch unter Verwendung eines Drehkodierers oder dergleichen
aufgebaut sein.
Weiterhin sind auf dem Armaturenbrett 127 des Benutzers
verschiedene Arten von Betätigungshebeln zur Verwendung bei
der Betätigung der Hebeeinheit 101 oder dergleichen von Hand
vorgesehen, sowie einen Informationsabschnitt 107 und einen
Alarmabschnitt 108, beispielsweise eine
Flüssigkristallanzeige und ein Summer, und ist weiterhin im
Inneren des Armaturenbretts 107 des Benutzers eine Steuerung
109 vorgesehen, die unter Verwendung eines Mikrocomputers
aufgebaut ist, oder eine Steuerung 109 zum vereinigten
Steuern der Operationen einzelner Geräte, sowie der
miteinander koordinierten Operationen der einzelnen Geräte,
und zur Erzielung einer Steuerung der Bewegungen der
Fahrzeughauptkarosserie, während die Absenkbewegung der
Gabeln 121 verhindert wird. Es wird darauf hingewiesen, daß
bei dieser zweiten Ausführungsform der Informationsabschnitt
107 und der Alarmabschnitt 108 so ausgelegt sind, daß sie so
arbeiten, daß sie den Betriebszustand der Steuerung 109 nach
außen hin mitteilen, genauer gesagt an den Benutzer.
Die Steuerung 109 weist eine Speichereinheit 110 auf, die
durch einen ROM oder einen RAM gebildet wird, der
verschiedene Arten von Daten speichert, und eine
Arithmetikverarbeitungseinheit 111, die durch eine CPU
gebildet wird, und in der Speichereinheit 110 werden Daten in
Bezug auf die Vertikalposition der Gabeln 121 gespeichert,
welche eine Bezugsgröße zum Verhindern der Absenkbewegung der
Gabeln 121 während einer Lade- oder Entladeoperation bilden,
oder aber Daten in Bezug auf eine Bezugsposition H1. Hierbei
ist die Bezugsposition H1 eine Vertikalposition, welche die
Gabeln 121 erreichen müssen, und die vorher festgelegt wird,
unter Berücksichtigung der vertikalen Positionen von
Regalböden, auf welche Fracht geladen wird, oder der
vertikalen Positionen von Regalböden, von welchen Fracht
entladen wird.
Weiterhin werden bei dem Gabelstapler gemäß der zweiten
Ausführungsform der Erfindung obere und untere
Zulässigkeitsgrenzen h1 vorher eingestellt, bis zu welchen
die Gabeln 121 ansteigen oder absenken dürfen, die sich an
einer Vertikalposition H2 über die Bezugsposition H1 hinaus
befinden, und es sind auch Daten in Bezug auf die obere und
untere Zulässigkeitsgrenze h1 in der Speichereinheit 110
gespeichert. Beim Laden oder Entladen von Fracht unter
Verwendung der Gabeln 121 ist es nämlich üblich, die Gabeln
121 vertikal über einen kleinen Bereich zu bewegen, und
solange die tatsächliche Vertikalposition H2 der Gabeln 121
jenseits der Bezugsposition H1 liegt, führen derartige
Schwankungen der Gabeln 121 über den kleinen Bereich nicht zu
Schwierigkeiten. Wenn jedoch die obere und untere
Bewegungsgrenze h2 der Gabeln 121 zu groß gewählt sind, läßt
sich ein Problem beim Entladen von Fracht erwarten, und daher
werden die obere und untere Zulässigkeitsgrenze h1, zwischen
denen die Gabeln 121 abgesenkt werden dürfen, vorher
eingestellt. Die obere und untere Bewegungsgrenze h2 der
Gabeln 121 werden daher durch Einstellung der oberen und
unteren Zulässigkeitsgrenze h1 eingestellt.
Die Arithmetikverarbeitungseinheit 111, welche die Steuerung
109 bildet, dient als Bewegungssteuerabschnitt zur
Bestimmung, ob eine Vorwärtsbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie 124 begonnen wird, nachdem mit dem
Anheben der Gabeln 121 begonnen wurde, und ob ein EIN-Signal
von Meßausführungsfestlegungsabschnitt 106 ausgegeben wird,
und zum Verhindern der Absenkbewegung der Gabeln 121, bis
eine Rückwärtsentfernung S2 der Fahrzeughauptkarosserie 124,
die von dem Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 105 in jenem
Zustand gemessen wird, in welchem ein EIN-Signal von dem
Meßausführungsfestlegungsabschnitt 106 eingegeben wird,
größer oder gleich einer Vorwärtsentfernung S1 wird, die von
der Fahrzeughauptkarosserie 124 zurückgelegt wurde. Weiterhin
ist die Arithmetikverarbeitungseinheit 111 so ausgebildet,
daß sie eine Steuerung zum Zulassen der Anhebe- und
Absenkbewegungen der Gabeln 121 zuläßt, bis die obere und
untere Bewegungsgrenze h2 der Gabeln 121, die sich an der
Vertikalposition H2 befinden, die jenseits der Bezugsposition
H1 liegt, die voreingestellte, obere und untere
Zulässigkeitsgrenze h1 überschreiten, unter Berücksichtigung
der tatsächlichen Bedingungen bei einer Entladeoperation oder
dergleichen.
Wie in Fig. 5 gezeigt ist, werden zu diesem Zweck
verschiedene Arten von Bewegungssignalen und Meßsignalen in
die Steuerung 109 eingegeben, von dem
Anhebestartdetektorabschnitt 102, dem
Hebehöhendetektorabschnitt 103, dem
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 105 und dem
Meßausführungsfestlegungsabschnitt 106, wogegen
Festlegungssignale von der Steuerung 109 an die Hebeeinheit
101, das Fahrsystem 104, den Informationsabschnitt 107, den
Alarmabschnitt 108 und dergleichen ausgegeben werden. Bei der
zweiten Ausführungsform der Erfindung werden die Daten in
Bezug auf die obere und untere Zulässigkeitsgrenze h1,
zwischen welchen die Gabeln 121 abgesenkt werden dürfen, in
der Speichereinheit 110 gespeichert, und ist die
Arithmetikeinheit 11 so ausgelegt, daß sie eine solche
Steuerung durchführt, daß sie die Anhebe- und
Absenkbewegungen der Gabeln 121 zuläßt, bis die obere und
untere Bewegungsgrenze h2 die obere und untere
Zulässigkeitsgrenze h1 überschreiten. Selbstverständlich wird
auch eine derartige Konstruktion vom Umfang der Erfindung
erfaßt, bei welcher Daten in Bezug auf die obere und untere
Zulässigkeitsgrenze nicht in der Speichereinheit 110
gespeichert werden, und darüber hinaus die
Arithmetikverarbeitungseinheit 111 keine Steuerung
durchführt, um die Absenkbewegung der Gabeln 121 zuzulassen.
Nunmehr wird eine Steuerung für eine Frachtentladeoperation,
die von dem Gabelstapler gemäß der zweiten Ausführungsform
der Erfindung durchgeführt wird, auf der Grundlage der in den
Fig. 6 und 7 gezeigten Flußdiagramme beschrieben. Es wird
darauf hingewiesen, daß bei dieser zweiten Ausführungsform
nur die Steuerung einer Entladeoperation unter Verwendung des
Gabelstaplers beschrieben wird. Die Steuerung für eine
Beladeoperation, die von dem Gabelstapler durchgeführt wird,
ist im wesentlichen genauso, und wird daher hier nicht
gesondert beschrieben.
Zuerst bewegt beim Entladen von Fracht der Benutzer die
Fahrzeughauptkarosserie 124 näher vor ein Regal, aus welchem
Fracht entladen werden soll, und dann beginnt der Benutzer
die Operation der Hebeeinheit 101, durch Betätigung eines
Hebehebels von Hand, und läßt die Hydraulikzylinder zusammen
mit der Operation der Hebeeinheit 101 ausfahren. Dann
beginnen die Gabeln 121 ihre Anstiegsbewegung, unter Führung
durch die Masten 122 (Schritt 1), und wird der Beginn der
Anstiegsbewegung der Gabeln 121 durch den
Anstiegsstartdetektorabschnitt 102 festgestellt. Weiterhin
wird die aktuelle Vertikalposition H2 der ansteigenden Gabeln
121 von dem Hebehöhendetektorabschnitt 103 festgestellt
(Schritt 2).
Wenn im Verlauf der Zeit die tatsächliche Vertikalposition H2
der Gabeln 121 die Bezugsposition H1 überschreitet (Schritt
3), schaltet der Benutzer von Hand den
Meßausführungsfestlegungsabschnitt 106 ein (Schritt 4), so
daß die Fahrzeughauptkarosserie 124 durch das Fahrsystem 104
nach vorn bewegt wird (Schritt 5). Dann werden die Gabeln 121
in das Regalfach eingeführt, in welchem eine auf eine Palette
aufgesetzte Fracht aufbewahrt wird. Während dies geschieht
wird, da der Meßausführungsfestlegungsabschnitt 106
eingeschaltet wurde, und die Fahrzeughauptkarosserie 124 mit
ihrer Vorwärtsbewegung begonnen hat, nachdem die Gabeln 121
ihre Aufwärtsbewegung begonnen haben, eine Vorwärtsentfernung
S1, die bis dahin von der Fahrzeughauptkarosserie 124
zurückgelegt wurde, durch den
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 105 gemessen (Schritt 6). Es
wird darauf hingewiesen, daß es keinen speziellen Grund dafür
gibt, den Meßausführungsfestlegungsabschnitt 106 ausgerechnet
im Schritt 3 einzuschalten, da selbstverständlich der
Meßausführungsfestlegungsabschnitt 106 auch früher als im
Schritt 3 eingeschaltet werden kann.
Die Gabeln 121, die in das Regalfach eingeführt sind, heben
dann die Fracht an, zusammen mit der Palette, während sie
angehoben und abgesenkt werden, und daher befindet sich die
im Regalfach aufbewahrte Fracht nunmehr auf den Gabeln 121
(Schritt 7). Die vertikale Position H2 der Gabeln 121, die
angehoben und abgesenkt werden, wird von dem
Hebepositionsdetektorabschnitt 103 festgestellt, und die
Anstiegs- und Absenkbewegungen der Gabeln 121 werden von der
Arithmetikverarbeitungseinheit 111 in der Steuerung 109
zugelassen, unter der Voraussetzung, daß die obere und untere
Bewegungsgrenze h1 der Gabeln 121, die auf der Grundlage der
tatsächlichen Vertikalposition der aufsteigenden und
absinkenden Gabeln 121 berechnet werden, nicht die
voreingestellte, obere und untere Zulässigkeitsgrenze h1
überschreiten oder h2 ≦ h1.
Dann werden die Gabeln 121 mit der darauf befindlichen Fracht
rückwärts bewegt, damit sie das Regalfach verlassen, wenn die
Fahrzeughauptkarosserie 124 rückwärts bewegt wird, durch
entsprechende Betätigung des Fahrsystems 104 (Schritt 8), und
da die Fahrzeughauptkarosserie 124 mit der Rückwärtsbewegung
in einem Zustand beginnt, in welchem die tatsächliche
Vertikalposition H2 der Gabeln 121 die Bezugsposition H1
überschreitet, führt hierbei die
Arithmetikverarbeitungseinheit 111 der Steuerung 109 eine
solche Steuerung durch, daß sie die Absenkbewegung der Gabeln
121 verhindert oder sperrt (Schritt 9). Da die
Fahrzeughauptkarosserie 124 ihre Rückwärtsbewegung nach
Beendigung ihrer Vorwärtsbewegung begonnen hat, wird dann
eine Rückwärtsentfernung S2, die von der
Fahrzeughauptkarosserie 124 zurückgelegt wird, von dem
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 105 gemessen, wenn sich die
Gabeln 121 rückwärts bewegen (Schritt 10), und setzt die
Arithmetikverarbeitungseinheit 111 ihre Verhinderung oder
Sperrung der Absenkbewegung der Gabeln 121 fort, bis die
Rückwärtsentfernung, die von der Fahrzeughauptkarosserie 124
zurückgelegt wurde, größer oder gleich der Vorwärtsentfernung
S1 wird, die von der Fahrzeughauptkarosserie 124 während
ihrer Vorwärtsbewegung zurückgelegt wurde (Schritt 11).
Anders ausgedrückt bestimmt, während sich die Gabeln 121
rückwärts bewegen, die Arithmetikverarbeitungseinheit 111 der
Steuerung 109, ob die Rückwärtsentfernung S2 der
Fahrzeughauptkarosserie 124 größer oder gleich der
Vorwärtsentfernung S1 wird oder nicht, auf der Grundlage der
Tatsache, daß sich die Fahrzeughauptkarosserie 124 rückwärts
in einem Zustand zu bewegen beginnt, in welchem die vertikale
Position H2 der Gabeln 121 die Bezugsposition H1
überschreitet (Schritt 11), und solange die
Rückwärtsentfernung S2 nicht größer oder gleich der
Vorwärtsentfernung S1 wird, anders ausgedrückt S2 < S1,
bleibt die Steuerung zum Verhindern oder Sperren der
Absenkbewegung der Gabeln 121 wirksam (Schritt 9). Dann geht
die Absenkbewegung der Gabeln 121 weiter, bis die
Rückwärtsentfernung S2 der Fahrzeughauptkarosserie 124 größer
oder gleich deren Vorwärtsentfernung S1 wird (S2 ≧ S1), und
wird die Steuerung zum Verhindern oder Sperren der
Absenkbewegung der Gabeln 121 zu einem Zeitpunkt annulliert,
an welchem die Arithmetikverarbeitungseinheit 111 feststellt,
daß die Rückwärtsentfernung S2 der Fahrzeughauptkarosserie
124 größer oder gleich deren Vorwärtsentfernung S1 wird
(Schritt 12).
Dann, das heißt jetzt oder später, dürfen die Gabeln 121 nach
unterhalb der Bezugsposition H1 abgesenkt werden, durch
Betätigung des Hebehebels von Hand, damit der Betrieb der
Hebeeinheit 101 wieder aufgenommen wird, und die
Hydraulikzylinder 125 einfahren können. Es wird darauf
hingewiesen, daß es keinen speziellen Grund dafür gibt, von
Hand den Hebehebel zum Absenken der Gabeln 121 zu betätigen,
und daher kann die Arithmetikeinheit 11, welche den
Bewegungssteuerabschnitt bildet, die Funktion aufweisen,
automatisch die Absenkbewegung der Gabeln 121 zu jenem
Zeitpunkt zu beginnen, an welchem die Rückwärtsentfernung S2
der Fahrzeughauptkarosserie 124 größer oder gleich deren
Vorwärtsentfernung S1 wird.
Während bei der zweiten Ausführungsform die Steuerung zum
Verhindern oder der Absenkbewegung der Gabeln 121 so
geschildert wurde, daß sie zu jenem Zeitpunkt annulliert
wird, an welchem die Arithmetikeinheit 11 der Steuerung 109
feststellt, daß die Rückwärtsentfernung S2 der
Fahrzeughauptkarosserie 124 größer oder gleich deren
Vorwärtsentfernung S1 wird, kann selbstverständlich die
Arithmetikverarbeitungseinheit 111, welche auf diese Art und
Weise die Annullierung festlegt, so ausgebildet sein, daß sie
eine derartige Bewegungssteuerung durchführt, daß sie
gleichzeitig die Rückwärtsbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie 124 anhält. Falls keine Anhebe- und
Absenkbewegungen der in das Regalfach eingeführten Gabeln 121
im Schritt 7 auftreten, oder falls im Schritt 8 eine
Rückwärtsbewegung der Fahrzeughauptkarosserie 124 erfolgt,
wird dies so angesehen, daß keine normale Entladeoperation
durchgeführt wird, oder daß ein Fehler aufgetreten ist, und
wird in der Praxis die Ausführung der Steuerung zum
Verhindern der Absenkbewegung der Gabeln 121 nach Ablauf
eines vorbestimmten Zeitraums gestoppt.
Weiterhin kann, obwohl dies hier nicht im einzelnen
geschildert wird, eine derartige Konstruktion eingesetzt
werden, bei welcher ein Betriebszustand, beispielsweise der
Beginn der Steuerung zum Verhindern der Absenkbewegung der
Gabeln 121, oder die andauernde Rückwärtsbewegung der Gabeln
121, dem Benutzer mitgeteilt wird, durch den
Informationsabschnitt 107 und den Alarmabschnitt 108, und
wenn eine derartige Konstruktion eingesetzt wird, läßt sich
der Vorteil erzielen, daß eine fehlerhafte Beurteilung durch
den Benutzer kaum denkbar ist. Es wird darauf hingewiesen,
daß die Bewegungssteuerung zum Verhindern der Absenkbewegung
der Gabeln 121 nicht immer während eines Entladevorgangs
unter Verwendung des Gabelstaplers erforderlich ist, und wenn
die Absenkbewegung der Gabeln 121 nicht verhindert werden
muß, kann selbstverständlich eine derartige Konstruktion
eingesetzt werden, daß die Steuerung zum Verhindern der
Absenkbewegung der Gabeln 121 durch die Arithmetikeinheit 11
der Steuerung 109 annulliert wird, unter Verwendung eines
(nicht dargestellten) Steuerungsannullierungsabschnitts,
beispielsweise eines Schalters, der auf dem Armaturenbrett
127 des Benutzers vorhanden ist.
Nachstehend wird unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen eine dritte Ausführungsform der Erfindung
beschrieben, und bei dieser dritten Ausführungsform wird ein
Frachtverladungsfahrzeug als Gegengewichts-Gabelstapler
beschrieben. Allerdings ist die Erfindung nicht auf
Gegengewichts-Gabelstapler beschränkt, sondern läßt sich bei
anderen Arten von Gabelstaplern einsetzen, beispielsweise
Schubmast-, Entnahme- und Portalhub-Gabelstaplern. Darüber
hinaus ist die Erfindung nicht auf Gabelstapler beschränkt,
sondern läßt sich bei jeder anderen Art eines
Frachtverladungsfahrzeugs, über Gabelstapler hinaus,
einsetzen, unter der Voraussetzung, daß das
Frachtverladungsfahrzeug Frachtträger zum Tragen einer Fracht
darauf aufweist, eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder
Absenken der Frachtträger entlang Halterungsmasten, eine
Fahrzeughauptkarosserie, auf welcher die Frachtträger, die
Halterungsmasten und die Hebeeinheit angeordnet sind, wobei
die Frachtträger und die Halterungsmasten an der Vorderseite
der Fahrzeughauptkarosserie angeordnet sind, und ein
Fahrsystem, das auf der Fahrzeughauptkarosserie vorgesehen
ist, um die Fahrzeughauptkarosserie selbst vorwärts und
rückwärts zu bewegen.
Fig. 9 ist ein Blockschaltbild, das ein Hauptteil eines
Steuersystems zeigt, das auf einem Gegengewichts-Gabelstapler
gemäß der dritten Ausführungsform der Erfindung vorhanden
ist. Es wird darauf hingewiesen, daß der Gesamtaufbau dieses
Gegengewichts-Gabelstaplers im wesentlichen gleich jenem des
Gabelstaplers nach dem Stand der Technik derselben Art von
Fig. 11 ist und daher der Gesamtaufbau unter Bezugnahme auf
Fig. 11 beschrieben wird.
Bei dem Gegengewichts-Gabelstapler gemäß der dritten
Ausführungsform der Erfindung sind Gabeln 121 zum Tragen
einer Fracht 231 auf diesen sowie Masten 222, die Stützmasten
zum Führen der Anhebe- und Absenkbewegungen der Gabeln 221
darstellen, beide am Vorderabschnitt einer
Fahrzeughauptkarosserie 224 angeordnet, und ist ein
Gegengewicht 223 in deren hinterem Abschnitt angeordnet.
Weiterhin sind Hydraulikzylinder 225 vorgesehen, die entlang
der Masten 222 verlaufen, welche die Gabeln 221 vertikal
beweglich haltern, und sind die Gabeln 221 so ausgebildet,
daß sie angehoben und/oder abgesenkt werden können, durch
eine Hebeeinheit 221 unter Verwendung der Hydraulikzylinder
225 als Betätigungsglieder. Die Vertikalposition der Gabeln
221, die so angehoben oder abgesenkt werden, wird dann von
einem Hebehöhendetektorabschnitt 202 festgestellt,
beispielsweise einem Potentiometer oder einem Magnetsensor.
Weiterhin ist bei dieser dritten Ausführungsform ein
Frachtdetektorabschnitt 210, der einen photoelektrischen
Sensor aufweist, an einem Teil eines Gegenstands 229 der
Gabeln 221 vorgesehen, um das Vorhandensein einer Fracht auf
den Gabeln 221 festzustellen. Es wird darauf hingewiesen, daß
eine Lastzelle oder dergleichen zur Feststellung der auf die
Gabeln 221 einwirkenden Last als Frachtdetektorabschnitt 210
verwendet werden kann, anstelle des photoelektrischen
Sensors.
Weiterhin ist ein Fahrmotor 226 in der
Fahrzeughauptkarosserie 224 angebracht, und ist die
Fahrzeughauptkarosserie 224 so ausgebildet, daß sie insgesamt
vorwärts und rückwärts in Längsrichtung bewegt werden kann,
und Kurven fahren kann, durch ein Fahrsystem 203, welches den
Fahrmotor 226 als Betätigungsglied verwendet. Weiterhin
können eine Vorwärtsentfernung S1 und eine
Rückwärtsentfernung S2 der Fahrzeughauptkarosserie 224
einzeln von einem Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 204
gemessen werden, der durch eine Meßeinrichtung, wie
beispielsweise einen Aufwärts-/Abwärtszähler, gebildet wird,
der so ausgebildet ist, daß er beispielsweise eine
Vorwärtsentfernung S1 der Fahrzeughauptkarosserie 224
heraufzählt, und deren Rückwärtsentfernung S2 herunterzählt.
Anstelle des Aufwärts-/Abwärtszählers kann eine Meßeinrichtung,
wie beispielsweise ein Drehkodierer, verwendet werden.
Weiterhin sind auf dem Armaturenbrett 227 des Benutzers
verschiedene Arten von Betätigungshebeln zum Einsatz bei der
Betätigung der Hebeeinheit 201 und dergleichen von Hand
vorgesehen sowie ein Informationsabschnitt 205,
beispielsweise eine Flüssigkristallanzeige, und ein
Alarmabschnitt 206, beispielsweise ein Summer oder eine
Leuchte.
Weiterhin ist im Inneren des Armaturenbretts 227 des
Benutzers eine Steuerung 207 vorgesehen, die unter Verwendung
eines Mikrocomputers ausgebildet ist. Diese Steuerung 207
soll vereinigt Operationen einzelner Geräte steuern sowie
koordinierte Operationen zwischen den jeweiligen Geräten und
weist eine Speichereinheit 208 auf, die einen ROM oder einen
RAM aufweist, der verschiedene Arten von Daten speichert, und
eine Arithmetikverarbeitungseinheit 209, die durch eine CPU
gebildet wird.
Die Speichereinheit 208 ist so ausgebildet, daß in ihr vorher
Daten gespeichert werden, welche eine Bezugsgröße zum
Verhindern oder Sperren der Absenkbewegung der Gabeln 221
beim Laden oder Entladen von Fracht bilden, oder Daten in
Bezug auf eine Bezugsposition H1. Die Bezugsposition H1 ist
ein maximal zulässiger Wert für die Hebehöhe der Gabeln 221,
der als relativ sicher angesehen werden kann, und wird dazu
verwendet, festzustellen, daß eine Gefahr besteht, wenn die
Hebehöhe der Gabeln 221 die Bezugsposition überschreitet, um
dann die Absenkbewegung der Gabeln 221 zu verhindern oder zu
sperren.
Weiterhin werden vorher in der Speichereinheit 208 Daten in
Bezug auf eine obere und eine untere Zulässigkeitsgrenze Δ
gespeichert, innerhalb derer die Gabeln 221, die sich an
einer vertikalen Position H2 befinden, die jenseits der
Bezugsposition H1 liegt, angehoben und abgesenkt werden
dürfen. Beim tatsächlichen Laden oder Entladen von Fracht muß
nämlich bei den Gabeln 221 eine Feineinstellung der Höhe
erfolgen, durch geringe Höhenänderung der Gabeln 221, damit
sie wirksam in eine Palette eingeführt werden, und die obere
und untere Zulässigkeitsgrenze A sind zu dem Zweck
vorgesehen, diese Anforderung zu erfüllen.
Die Arithmetikverarbeitungseinheit 209 soll zum Steuern der
Operationen der jeweiligen Geräte dienen, beispielsweise der
Hebeeinheit 201, des Fahrsystems 203, des Alarmabschnitts 205
und des Informationsabschnitts 206, auf der Grundlage
jeweiliger Meßausgangssignale von der Hebeeinheit 201, dem
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 204 und dem
Frachtdetektorabschnitt 210, sowie auf der Grundlage der in
der Speichereinheit 208 gespeicherten Daten, und hierbei
arbeitet die Arithmetikverarbeitungseinheit als
Bewegungssteuerabschnitt.
Hierzu werden, wie in Fig. 9 gezeigt, verschiedene Arten
erforderlicher Signale in die Steuerung 207 eingegeben, von
dem Hebehöhendetektorabschnitt 202, dem
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 204 und dem
Frachtdetektorabschnitt 210, während
Bewegungsfestlegungssignale von der Steuerung 207 an die
Hebeeinheit 201, das Fahrsystem 203, den
Informationsabschnitt 205, den Alarmabschnitt 206 usw.
ausgegeben werden.
Als nächstes wird eine Steuerung für eine
Frachtentladeoperation, die von dem Gabelstapler gemäß der
dritten Ausführungsform der Erfindung durchgeführt wird, auf
der Grundlage des in Fig. 10 gezeigten Flußdiagramms
beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, daß bei dieser
dritten Ausführungsform nur die Steuerung einer
Entladeoperation unter Verwendung des Gabelstaplers
geschildert wird. Die Steuerung für eine Ladeoperation, die
von dem Gabelstapler durchgeführt wird, ist grundlegend
gleich und wird daher nicht gesondert beschrieben.
Zuerst bewegt zum Entladen von Fracht der Benutzer die
Fahrzeughauptkarosserie 224 näher vor ein Regal 230, aus
welchem eine Fracht entladen werden soll, und dann beginnt
der Benutzer die Operation der Hebeeinheit 201 durch
Betätigung eines Hebehebels von Hand, wodurch dann die
Hydraulikzylinder 225 aktiviert werden, und die Gabeln 221
ihre Anstiegsbewegung beginnen, unter Führung durch die
Masten 222 (Schritt 1). Hierbei wird die tatsächliche
Vertikalposition H2 der Gabeln 221 von dem
Hebehöhendetektorabschnitt 202 festgestellt (Schritt 2).
Wenn dann die Fahrzeughauptkarosserie 224 durch das
Fahrsystem 203 nach vorn bewegt wird (Schritt 3), nähern sich
die Gabeln 221 allmählich einem Regalfach 230, in welchem
eine auf eine Palette aufgesetzte Fracht aufbewahrt wird,
entsprechend dem Vorschub der Fahrzeughauptkarosserie 224.
Eine Vorwärtsentfernung S1, die von der
Fahrzeughauptkarosserie 224 am Ende ihrer Vorwärtsbewegung
zurückgelegt wurde, wird von dem
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 204 festgestellt (Schritt
4), und ein entsprechender Meßwert S1 wird dann in der
Speichereinheit 208 gespeichert.
Dann stellt die Arithmetikverarbeitungseinheit 209 fest, ob
die tatsächliche Vertikalposition H2 der Gabeln 221 die
Bezugsposition H zu einem Zeitpunkt überschreitet, an welchem
die Gabeln 221 sich in einer Höhe H1 befinden und eine
Einführungslänge erreichen, die es ihnen gestattet, eine
vorbestimmte Fracht zu entladen, die sich im Regalfach 230
befindet, und werden die Anstiegsbewegung der Gabeln 221 und
die Vorwärtsbewegung der Fahrzeughauptkarosserie 224 beide
angehalten (Schritt 5). Falls die tatsächliche
Vertikalposition H2 der Gabeln 221 die Bezugsposition H1
überschreitet, wird festgestellt, ob sich die Fracht 231
tatsächlich auf den Gabeln 221 befindet oder nicht, auf der
Grundlage der Ausgangssignale des Frachtdetektorabschnitts
210 (Schritt 6). Falls festgestellt wird, daß die Fracht 231
tatsächlich auf den Gabeln 221 liegt, so verhindert oder
sperrt die Arithmetikverarbeitungseinheit 209 die
Absenkbewegung der Gabeln (Schritt 7).
Selbst in jenem Fall, in welchem die tatsächliche
Vertikalposition H2 der Gabeln 221 die Bezugsposition H1
überschreitet, wobei die Fracht 231 auf den Gabeln 221
aufsitzt, läßt die Steuerung 207 der
Arithmetikverarbeitungseinheit 209 das Anheben und Absenken
der Gabeln 221 durch die Hebeeinheit 201 innerhalb der oberen
und unteren Zulässigkeitsgrenze A zu. Da die Gabeln 221
innerhalb der oberen und unteren Zulässigkeitsgrenze A
angehoben und abgesenkt werden können, kann die sich auf der
Palette befindende Fracht 231 wirksam auf die Gabeln 221
gebracht werden.
Dann werden, wenn die Fahrzeughauptkarosserie 224 mit Hilfe
des Fahrsystems 203 rückwärts bewegt wird, die Gabeln 221,
auf welcher sich die Fracht befindet, rückwärts bewegt, damit
sie das Regalfach 230 verlassen (Schritt 8), und hierbei wird
eine Rückwärtsentfernung S2, die von der
Fahrzeughauptkarosserie 224 zurückgelegt wird, von dem
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 204 festgestellt (Schritt
9).
Die Arithmetikverarbeitungseinheit 209 setzt die Ausführung
der Verhinderung oder Sperrung der Absenkbewegung der Gabeln
221 fort, bis die Rückwärtsentfernung S2 der
Fahrzeughauptkarosserie 224, die ständig von dem
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 204 festgestellt wird,
größer oder gleich der Vorwärtsentfernung S1 wird, die in der
Speichereinheit 208 gespeichert ist (Schritt 10).
Wenn die Rückwärtsentfernung S2 der Fahrzeughauptkarosserie
224 größer oder gleich der Vorwärtsentfernung S1 wird,
annulliert die Arithmetikverarbeitungseinheit 209 die
Steuerung zum Sperren oder Verhindern der Absenkbewegung der
Gabeln 221 (Schritt 11). Nach diesem Zeitpunkt können daher
die Gabeln 221 über die obere und untere Zulässigkeitsgrenze
Δ hinaus durch die Hydraulikzylinder 225 abgesenkt werden,
durch Betätigung des Hebehebels von Hand, um den Betrieb der
Hebeeinheit 201 wieder aufzunehmen.
Weiterhin kann im Schritt 5, falls die aktuelle
Vertikalposition H2 der Gabeln 221 als unterhalb der
Bezugsposition H1 liegend ermittelt wird, der Benutzer
einfach sehen, daß die Gabeln 221 vollständig das Regalfach
230 verlassen haben, und im Schritt 6, selbst wenn die
tatsächliche Vertikalposition H2 der Gabeln 221 die
Bezugsposition H1 überschritten hat, falls festgestellt wird,
daß sich keine Fracht auf den Gabeln 221 befindet, und daher
kein Risiko vorhanden ist, daß Fracht von den Gabeln 221
herunterfällt, tritt die Arithmetikverarbeitungseinheit 209
nicht in jene Betriebsart ein, in welcher verhindert wird,
daß die Gabeln 221 abgesenkt werden, so daß daher die Gabeln
221 über die obere und untere Zulässigkeitsgrenze Δ hinaus
abgesenkt werden können.
Es können folgende Abänderungen oder Anwendungen bei der
voranstehend geschilderten dritten Ausführungsform der
Erfindung vorgenommen werden.
- 1. Bei der dritten Ausführungsform ist die Steuerung zum Verhindern oder Sperren der Absenkbewegung der Gabeln 221 so ausgelegt, daß sie zu jenem Zeitpunkt annulliert wird, an welchem die Steuerung 207 der Arithmetikverarbeitungseinheit 209 feststellt, daß die Rückwärtsentfernung S2 der Fahrzeughauptkarosserie 224 größer oder gleich der Vorwärtsentfernung S1 wird; jedoch kann auch so vorgegangen werden, daß die Arithmetikverarbeitungseinheit 209, welche so die Annullierung festlegt, eine Steuerung ausführt, um gleichzeitig die Rückwärtsbewegung der Fahrzeughauptkarosserie 224 zu stoppen.
- 2. Zwar wird bei der dritten Ausführungsform die Absenkbewegung der Gabeln 221 dadurch bewirkt, daß von Hand der Hebehebel betätigt wird, nachdem die Verhinderung der Absenkbewegung der Gabeln 221 im Schritt 11 annulliert wurde; jedoch kann die Arithmetikverarbeitungseinheit 209, welche den Bewegungssteuerabschnitt darstellt, auch mit einer derartigen Funktion ausgerüstet werden, daß sie automatisch die Absenkbewegung der Gabeln 221 startet, ohne daß von Hand der Hebehebel betätigt werden muß, an jenem Zeitpunkt, an welchem die Rückwärtsentfernung S2 der Fahrzeughauptkarosserie 224 größer oder gleich der Vorwärtsentfernung S1 wird, die in der Speichereinheit 208 gespeichert ist, im Schritt 10.
- 3. Es kann eine derartige Konstruktion eingesetzt werden, bei welcher der Betriebszustand des Gabelstaplers, beispielsweise der Beginn der Steuerung zum Verhindern oder Sperren der Absenkbewegung der Gabeln 221, oder das Auftreten der Rückwärtsbewegung der Fahrzeughauptkarosserie, dem Benutzer über das Informationsgerät 5 und den Alarmabschnitt 206 mitgeteilt werden. Wenn eine derartige Konstruktion eingesetzt wird, wird der Vorteil erzielt, daß eine fehlerhafte Beurteilung durch den Benutzer noch unwahrscheinlicher wird.
- 4. Da die Steuerung zum Verhindern oder Sperren der Absenkbewegung der Gabeln 221 nicht immer während eines Entladevorgangs unter Verwendung eines Gabelstaplers erforderlich ist, kann so vorgegangen werden, daß ein Umschalter (nicht gezeigt) auf dem Armaturenbrett 227 des Benutzers vorgesehen wird, als Operationsauswahlabschnitt zur Festlegung, ob die Funktion der Steuerung 207 als Bewegungssteuerabschnitt ausgeführt wird oder nicht, oder um entweder die Ausführung der Operation des Bewegungssteuerabschnitts oder die Verhinderung von deren Operation auszuwählen, wodurch es ermöglicht wird auszuwählen, ob die Operation der Arithmetikverarbeitungseinheit 209 gesperrt werden soll, oder die Verhinderung von deren Operation annulliert werden soll, durch Schalten des Umschalters je nach Erfordernis durch den Benutzer.
Fig. 12 ist ein Blockschaltbild, welches ein Hauptteil eines
Steuersystems zeigt, das bei einem Gabelstapler gemäß einer
vierten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen ist, und
Fig. 13 ist ein Flußdiagramm, das den Ablauf einer Steuerung
des Steuersystems erläutert. Es wird darauf hingewiesen, daß
der Gesamtaufbau des Gegengewichts-Gabelstaplers gemäß der
Erfindung gleich jenem eines Gabelstaplers nach dem Stand der
Technik derselben Art ist, der in Fig. 14 gezeigt ist, und
daher keine spezielle Zeichnung vorgesehen ist, und aus
diesem Grund der Gesamtaufbau des Gabelstaplers gemäß der
vierten Ausführungsform unter Bezugnahme auf Fig. 14
beschrieben wird.
Wie in den Fig. 12 und 14 gezeigt ist, weist der
Gegengewichts-Gabelstapler gemäß der vierten Ausführungsform
der Erfindung eine Fahrzeughauptkarosserie 324 auf, die mit
Gabeln 321 zum Tragen einer auf eine Palette 332 aufgesetzten
Fracht 331 versehen ist, und mit Masten 322 zum Führen der
Anstiegs- und Absenkbewegungen der Gabeln 321, die beide im
Vorderabschnitt der Fahrzeughauptkarosserie 324 angeordnet
sind, sowie ein Gegengewicht 323, das an der Rückseite der
Karosserie angeordnet ist. Weiterhin sind Hydraulikzylinder
325 so vorgesehen, daß sie sich entlang der Masten 322
erstrecken, welche die Gabeln 321 vertikal beweglich haltern,
und sind die Gabeln 321 so ausgebildet, daß sie entlang der
Masten 322 angehoben und/oder abgesenkt werden können, wenn
eine Hebeeinheit 301 betätigt wird, die im Inneren der
Fahrzeughauptkarosserie 324 angeordnet ist, und die
Hydraulikzylinder 325 als Betätigungsglieder verwendet, oder
eine Hydraulikhebeeinheit 301 betätigt wird.
Weiterhin ist ein Fahrmotor 326, der sich im Uhrzeigersinn
und/oder im Gegenuhrzeigersinn drehen kann, im Inneren der
Fahrzeughauptkarosserie 324 angeordnet, und wird die
Fahrzeughauptkarosserie 324 selbst oder der Gabelstapler
selbst vorwärts und rückwärts in Längsrichtung bewegt, oder
fährt eine Kurve, durch ein elektrisches Fahrsystem 303,
welches den Fahrmotor 326 als Betätigungsglied verwendet.
Weiterhin werden eine Vorwärtsentfernung S1 und eine
Rückwärtsentfernung S2, die von der Fahrzeughauptkarosserie
324 zurückgelegt werden, die sich vorwärts bzw. rückwärts
bewegt, von einem Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 304
gemessen, der durch eine Aufwärts-/Abwärts-Meßeinrichtung
gebildet wird, die dazu ausgebildet ist, die
Vorwärtsentfernung S1 der Fahrzeughauptkarosserie 324
herauszuzählen, und deren Rückwärtsentfernung S2
herunterzuzählen, oder durch einen Drehkodierer. Während dies
erfolgt, wird die Vorwärtsentfernung S1 der
Fahrzeughauptkarosserie 324 so gemessen, daß als Ursprung ein
Anhaltepunkt der Fahrzeughauptkarosserie 324 betrachtet wird,
die anhält, unmittelbar, bevor die Gabeln 321 in das Regalfach
330 eingeführt werden, und wird die Rückwärtsentfernung S2 so
gemessen, daß als Ursprung ein Anhaltepunkt der
Fahrzeughauptkarosserie 324 genommen wird, die in einem
Zustand anhält, in welchem die Gabeln 321 in das Regalfach
330 eingeführt sind, um die Fracht zu transportieren.
Weiterhin sind auf dem Armaturenbrett 327 des Benutzers
verschiedene Arten von Betätigungshebeln vorgesehen, zur
Verwendung bei der Betätigung der Hebeeinheit 301 und
dergleichen von Hand, sowie ein Informationsabschnitt 305 und
ein Alarmabschnitt 306, beispielsweise eine
Flüssigkristallanzeige bzw. ein Summer, und ist im Inneren
des Armaturenbretts 327 des Benutzers eine Steuerung 307
vorgesehen, die einen Mikrocomputer aufweist, oder eine
Steuerung 307 zum Steuern von Operationen einzelner Geräte
auf vereinigte Art und Weise, sowie zum Steuern gegenseitig
koordinierter Operationen der einzelnen Geräte, und zur
Erzielung einer Steuerung der Bewegungen, die zur
Verhinderung oder Sperrung der Absenkbewegung der Gabeln 321
führt. Es wird darauf hingewiesen, daß bei dieser vierten
Ausführungsform der Informationsabschnitt 305 und der
Alarmabschnitt 306 so ausgebildet sind, daß sie den
Betriebszustand der Steuerung 307 nach außen hin mitteilen,
nämlich an den Benutzer.
Bei dem Gabelstapler gemäß der vierten Ausführungsform der
Erfindung kann ein Umschalter (nicht gezeigt) vorgesehen
sein, um festzulegen, ob die Funktion der Steuerung 307 als
Bewegungssteuerabschnitt ausgeführt wird oder nicht, oder um
die Auswahl der Ausführung der Operation des
Bewegungssteuerabschnitts oder die Verhinderung von dessen
Operation auszuwählen, und falls ein derartiger Umschalter
vorgesehen ist, so wird er üblicherweise auf dem
Armaturenbrett 327 des Benutzers vorgesehen.
Weiterhin wird im vorliegenden Fall die Steuerung 307 durch
eine Speichereinheit 308 gebildet, die wiederum durch einen
ROM oder einen RAM gebildet wird, der verschiedene Arten von
Daten speichert, sowie durch eine
Arithmetikverarbeitungseinheit 309, die durch eine CPU
gebildet wird. In der Speichereinheit 308 werden Daten in
Bezug auf die vertikale Position als Bezugsgröße zum
Verhindern oder Sperren der Absenkbewegung der Gabeln 321
beim Laden oder Entladen einer Fracht gespeichert, oder Daten
in Bezug auf eine Bezugsposition H1. Hierbei ist die
Bezugsposition H1 eine Vertikalposition, die als Position
voreingestellt wird, die von den Gabeln 321 erreicht werden
soll, unter Berücksichtigung der vertikalen Position des
Regalfachs 330, in welchem die Fracht verstaut wird, oder der
vertikalen Position des Regalfachs 330, aus welchem die
Fracht 331 entladen wird.
Weiterhin werden bei dem Gabelstapler gemäß der vierten
Ausführungsform der Erfindung untere und obere
Zulässigkeitsgrenzen h1 vorher eingestellt, bis zu welchen
die Gabeln 321, die sich auf einer Vertikalposition H2
jenseits der Bezugsposition H1 befinden, ansteigen oder
absinken dürfen, und sind Daten in Bezug auf die obere und
untere Zulässigkeitsgrenze h1 ebenfalls in der
Speichereinheit 308 gespeichert. Beim Laden einer Fracht 331
auf die Gabeln 321 werden nämlich üblicherweise die Gabeln
321 in Vertikalrichtung über einen kleinen Bereich bewegt,
und solange die tatsächliche, vertikale Position H2 der
Gabeln 321 jenseits der Bezugsposition H1 liegt, führen
derartige Bewegungen der Gabeln 321 über den kleinen Bereich
nicht zu irgendwelchen Schwierigkeiten.
Wenn jedoch die obere und untere Bewegungsgrenze h2 für die
Gabeln 321 zu groß sind, können Probleme beim Entladen von
Fracht auftreten, und daher werden die obere und untere
Zulässigkeitsgrenze h1, zwischen denen die Gabeln 321
angehoben und abgesenkt werden können, vorher eingestellt,
wodurch die obere und die untere Bewegungsgrenze h2 der
Gabeln 321 auf der Grundlage der so eingestellten oberen und
unteren Zulässigkeitsgrenze h1 eingestellt werden. Weiterhin
ist die Steuerung der Arithmetikverarbeitungseinheit 309 dazu
ausgebildet, zu bestimmen, ob die Gabeln 321 auf eine
Vertikalposition angehoben wurden, die jenseits der
Bezugsposition H1 liegt, ob eine Vorwärtsbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie 324 begonnen wird, nachdem das
Anheben der Gabeln 321 begonnen wurde, und ob die Gabeln 321
innerhalb den voreingestellten, oberen und unteren
Zulässigkeitsgrenzen h1 angehoben und abgesenkt werden.
Weiterhin bestimmt die Arithmetikverarbeitungseinheit 309
nicht nur, ob eine Rückwärtsentfernung S2, die von der
Fahrzeughauptkarosserie 324 zurückgelegt wird, die sich
rückwärts bewegt, größer oder gleich einer Vorwärtsentfernung
S1 wird, die bereits von der Fahrzeughauptkarosserie 324
zurückgelegt wurde, sondern führt auch weiterhin eine
Steuerung zum Verhindern oder Sperren der Absenkbewegung der
Gabeln 321 durch, bis die Rückwärtsentfernung S2 größer oder
gleich der Vorwärtsentfernung S1 wird. Wie in Fig. 12
gezeigt ist, werden hierzu verschiedene Arten erforderlicher
Signale in die Steuerung 307 eingegeben, von dem
Hebehöhendetektorabschnitt 302, bzw. vom
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 304, wogegen Signale, welche
die Operationen der Hebeeinheit 301 und des Fahrsystems 304,
des Informationsabschnitts 305 und des Alarmabschnitts 306
festlegen, von der Steuerung 307 an diese Geräte ausgegeben
werden.
Als nächstes wird eine Steuerung für eine
Frachtentladeoperation, die von dem Gabelstapler gemäß der
vierten Ausführungsform der Erfindung durchgeführt wird, auf
der Grundlage eines in Fig. 13 gezeigten Flußdiagramms
beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, daß zwar bei dieser
vierten Ausführungsform nur die Steuerung einer
Entladeoperation unter Verwendung des Gabelstaplers
beschrieben wird, jedoch die Steuerung für eine von dem
Gabelstapler durchgeführte Ladeoperation im wesentlichen
identisch ist, und daher insoweit hier keine Beschreibung
erfolgt.
Beim Entladen einer Last bewegt zuerst der Benutzer die
Fahrzeughauptkarosserie 324 näher an die Vorderseite eines
Regals, aus welchem eine Fracht entladen werden soll, und
dann beginnt der Benutzer die Operation der Hebeeinheit 301,
durch Betätigung eines Hebehebels von Hand, und läßt die
Hydraulikzylinder 325 entsprechend dem Betrieb der
Hebeeinheit 301 ausfahren. Dann beginnen die Gabeln 321 mit
ihrer Anstiegsbewegung, wobei sie durch die Masten 322
geführt werden (Schritt 1), und wird die tatsächliche
Vertikalposition H2 der ansteigenden Gabeln 321 von dem
Hebehöhendetektorabschnitt 302 festgestellt (Schritt 2).
Wenn dann die tatsächliche Vertikalposition H2 der Gabeln 321
die Bezugsposition H1 überschreitet (H1 < H2) (Schritt 3),
wird dann, wenn der Benutzer das Fahrsystem 303 in Betrieb
setzt, die Fahrzeughauptkarosserie 324 in Vorwärtsrichtung
angetrieben (Schritt 4), wodurch die Gabeln 321 in das
Regalfach 330 eingeführt werden, in welchem die Fracht 331
gestaut ist. Hierbei wird, da die Fahrzeughauptkarosserie 324
mit ihrer Vorwärtsbewegung begonnen hat, nachdem die
Aufwärtsbewegung der Gabeln 321 begann, eine
Vorwärtsentfernung S1, die bis zu diesem Zeitpunkt von der
Fahrzeughauptkarosserie 324 zurückgelegt wurde, durch den
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 304 gemessen (Schritt 5).
Weiterhin wird dann erwartet, daß die auf einer Palette 332
befindliche Fracht auf die Gabeln 321 aufgesetzt wird, die in
das Regalfach 330 eingeführt wurden, und hierbei wird die
Fracht 331 auf die Gabeln 321 aufgesetzt, während die Gabeln
321 angehoben und abgesenkt innerhalb der voreingestellten
obere und unteren Zulässigkeitsgrenzen h1 werden (Schritt 6).
Hierbei wird die Vertikalposition H2 der Gabeln 321, die
angehoben und abgesenkt werden, ebenfalls von dem
Hebepositionsdetektorabschnitt 302 festgestellt, und werden
die Anstiegs- und Absenkbewegungen der Gabeln 321 weiterhin
von der Arithmetikverarbeitungseinheit 309 zugelassen,
solange folgende Beziehung für die obere und untere
Bewegungsgrenze h2 der Gabeln 321, die auf der Grundlage der
aktuellen Vertikalposition der aufwärts- und abwärts bewegten
Gabeln 321 berechnet werden, erfüllt ist: h2 ≦ h1.
Dann werden die Gabeln 321 mit der darauf sitzenden Fracht
331 rückwärts bewegt, so daß sie aus dem Regalfach 330
herausgelangen, wenn der Benutzer das Fahrsystem 303 so
betreibt, daß die Fahrzeughauptkarosserie 324 in
Rückwärtsrichtung bewegt wird (Schritt 7), und während dessen
wirkt, da die Rückwärtsbewegung der Fahrzeughauptkarosserie
324 beginnt, nachdem die Gabeln 321 innerhalb der
voreingestellten oberen und unteren Zulässigkeitsgrenzen h1
angehoben und abgesenkt wurden, die Steuerung zum Verhindern
oder Sperren der Absenkbewegung der Gabeln 321 durch die
Arithmetikeinheit der Steuerung 307 weiter (Schritt 8). Wenn
sich die Gabeln 321 rückwärts bewegen, wird deswegen, da die
Fahrzeughauptkarosserie 324 mit der Rückwärtsbewegung nach
der Beendigung ihrer Vorwärtsbewegung begonnen hat, die
Rückwärtsentfernung S2 der Fahrzeughauptkarosserie 324 von
dem Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 304 gemessen (Schritt
9), und setzt die Arithmetikverarbeitungseinheit 309 die
Ausführung der Steuerung zum Verhindern oder Sperren der
Absenkbewegung der Gabeln 321 fort, bis die
Rückwärtsentfernung, die von der Fahrzeughauptkarosserie 324
zurückgelegt wird, größer oder gleich der Vorwärtsentfernung
51 wird, die von der Fahrzeughauptkarosserie 324 während
deren Vorwärtsbewegung zurückgelegt wurde (Schritt 10).
Anders ausgedrückt stellt, während sich die Gabeln 321
rückwärts bewegen, die Arithmetikverarbeitungseinheit 309 der
Steuerung 307 weiterhin fest, ob die Rückwärtsentfernung S2
der Fahrzeughauptkarosserie 324 größer oder gleich der
Vorwärtsentfernung S1 wird (Schritt 10), und solange die
Rückwärtsentfernung S2 nicht größer oder gleich der
Vorwärtsentfernung S1 wird, also solange, wie die Beziehung
gilt: S2 < S1, bleibt weiterhin die Steuerung zum Verhindern
oder Sperren der Rückwärtsbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie 324 wirksam, und ebenso der
Absenkbewegung der Gabeln 321 (Schritte 7 bis 9). Dann wird
die Steuerung zum Verhindern oder Sperren der Absenkbewegung
der Gabeln 321 zu einem Zeitpunkt annulliert, an welchem die
Arithmetikverarbeitungseinheit 309 feststellt, daß die
Rückwärtsentfernung S2 der Fahrzeughauptkarosserie 324 größer
oder gleich deren Vorwärtsentfernung S1 wird (S1≦ S2)
(Schritt 11).
Dann, von jetzt an und später, dürfen die Gabeln 321 nach
unterhalb der Bezugsposition H1 abgesenkt werden, durch
Betätigung des Hebehebels von Hand, um den Betrieb der
Hebeeinheit 301 wieder aufzunehmen, und damit sich die
Hydraulikzylinder 325 einfahren können. Es wird darauf
hingewiesen, daß kein spezieller Grund dafür vorhanden ist,
von Hand den Hebehebel beim Absenken der Gabeln 321 zu
betätigen, und daher selbstverständlich die Arithmetikeinheit
309, welche den Bewegungssteuerabschnitt darstellt, mit der
Funktion ausgerüstet werden kann, automatisch die
Absenkbewegung der Gabeln 321 zu jenem Zeitpunkt zu beginnen,
an welchem die Rückwärtsentfernung S2 der
Fahrzeughauptkarosserie 324 größer oder gleich deren
Vorwärtsentfernung S1 wird.
Zwar wird bei der vierten Ausführungsform die Steuerung zum
Verhindern oder Sperren der Absenkbewegung der Gabeln 321 so
beschrieben, daß sie zu jenem Zeitpunkt annulliert wird, an
welchem die Arithmetikeinheit 309 der Steuerung 307
feststellt, daß die Rückwärtsentfernung S2 der
Fahrzeughauptkarosserie 324 größer oder gleich deren
Vorwärtsentfernung S1 wird; jedoch kann selbstverständlich
die Arithmetikverarbeitungseinheit 309, welche auf die
geschilderte Art und Weise die Annullierung festlegt, so
ausgebildet sein, daß sie eine derartige Bewegungssteuerung
durchführt, daß gleichzeitig die Rückwärtsbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie 324 angehalten wird. Falls keine
Anstiegs- und Absenkbewegungen der in das Regalfach 330
eingeführten Gabeln 321 im Schritt 6 auftreten, oder falls
keine Rückwärtsbewegung der Fahrzeughauptkarosserie 324 im
Schritt 7 auftritt, so wird dies so angesehen, daß keine
normale Entladeoperation durchgeführt wird, oder daß ein
Fehler auftritt, wobei in der Praxis die Ausführung der
Steuerung zum Verhindern der Absenkbewegungen der Gabeln 321
nach Ablauf eines vorbestimmten Zeitraums gestoppt wird.
Zusätzlich kann, obwohl dies nicht im einzelnen beschrieben
wird, eine derartige Konstruktion eingesetzt werden, daß ein
Betriebszustand, beispielsweise der Beginn der Steuerung zum
Verhindern der Absenkbewegung der Gabeln 321, oder die
fortgesetzte Rückwärtsbewegung der Gabeln 321, dem Benutzer
auf geeignete Weise durch den Informationsabschnitt 305 und
den Alarmabschnitt 306 mitgeteilt wird, und falls eine
derartige Konstruktion eingesetzt wird, so kann der Vorteil
erzielt werden, daß eine fehlerhafte Beurteilung durch den
Benutzer noch unwahrscheinlicher wird. Es wird darauf
hingewiesen, daß die Bewegungssteuerung zum Verhindern der
Absenkbewegung der Gabeln 321 nicht immer während eines
Entladevorgangs unter Verwendung des Gabelstaplers
erforderlich ist, und wenn die Absenkbewegung der Gabeln 321
nicht verhindert werden muß, kann selbstverständlich eine
solche Konstruktion eingesetzt werden, daß die Sperrung des
Betriebs der Arithmetikverarbeitungseinheit 309 unter
Verwendung eines Umschalters (nicht gezeigt) ausgewählt
werden kann, der auf dem Armaturenbrett 327 des Benutzers
vorgesehen ist.
Fig. 15 ist ein Blockschaltbild eines Hauptteils eines
Steuersystems, das bei einem Gabelstapler gemäß einer fünften
Ausführungsform der Erfindung vorgesehen ist, und Fig. 16
ist ein Flußdiagramm, das die Prozedur einer Steuerung durch
das Steuersystem zeigt. Es wird darauf hingewiesen, daß der
Gabelstapler gemäß der fünften Ausführungsform ein
Gegengewichts-Gabelstapler ist, und daß dessen Gesamtaufbau
im wesentlichen gleich jenem eines Gabelstaplers nach dem
Stand der Technik derselben Art ist, wie in Fig. 17 gezeigt,
und daher keine spezielle Zeichnung vorgesehen ist, so daß
der Gesamtaufbau des Gabelstaplers gemäß der fünften
Ausführungsform unter Bezugnahme auf Fig. 17 erläutert wird.
Wie in den Fig. 15 und 17 gezeigt ist, weist der
Gabelstapler gemäß der fünften Ausführungsform der Erfindung
eine Fahrzeughauptkarosserie 424 auf, die mit Gabeln 421 zum
Transport einer auf eine Palette aufgesetzten Fracht 431 und
mit Masten 422 zum Führen der Anstiegs- und Absenkbewegungen
der Gabeln 421 versehen ist, die beide an der Vorderseite der
Fahrzeughauptkarosserie 424 angeordnet sind, und weist ein
Gegengewicht 423 auf, das an deren Hinterseite angeordnet
ist. Weiterhin sind Hydraulikzylinder 425 vorgesehen, die
entlang der Masten 422 verlaufen, welche die Gabeln 421
vertikal beweglich haltern, und sind die Gabeln 421 so
ausgebildet, daß sie angehoben und/oder abgesenkt werden
können, während sie durch die Masten geführt werden, wenn
eine Hebeeinheit 401, die im Inneren der
Fahrzeughauptkarosserie 424 angeordnet ist, und die
Hydraulikzylinder 425 als Betätigungsglieder verwendet, oder
eine Hydraulikhebeeinheit 401 betätigt wird. Es wird darauf
hingewiesen, daß die vertikale Position der angehobenen
Gabeln 421 unter Verwendung eines Hebehöhendetektorabschnitts
403 festgestellt wird, beispielsweise eines Potentiometers
oder eines Magnetsensors.
Weiterhin ist ein Fahrmotor 426, der sich im Uhrzeigersinn
und im Gegenuhrzeigersinn drehen kann, im Inneren der
Fahrzeughauptkarosserie 424 angeordnet, und ist die
Fahrzeughauptkarosserie 424 selbst oder der Gabelstapler
selbst so ausgebildet, daß eine Vorwärtsbewegung und eine
Rückwärtsbewegung in Längsrichtung erfolgen kann sowie ein
Kurvenfahren durch ein elektrisches Fahrsystem 404, welches
den Fahrmotor 426 als Betätigungsglied verwendet. Weiterhin
werden eine Vorwärtsentfernung und eine Rückwärtsentfernung,
insbesondere die Rückwärtsentfernung S1 der
Fahrzeughauptkarosserie 424, unter Verwendung eines
Bewegungsentfernungsmeßabschnitts 405 gemessen, der unter
Verwendung einer Aufwärts-/Abwärts-Meßeinrichtung ausgebildet
ist, welche die Vorwärtsentfernung S1 der
Fahrzeughauptkarosserie 424 heraufzählen und deren
Rückwärtsentfernung S2 herunterzählen kann, oder durch einen
Drehkodierer. Beim Entladen einer Fracht wird die
Rückwärtsentfernung der Fahrzeughauptkarosserie 424 so
gemessen, daß als Ursprung eine Anhalteposition der
Fahrzeughauptkarosserie genommen wird, die anhält, wobei die
Gabeln 421 in ein Regalfach 430 eingeführt sind.
Weiterhin sind auf dem Armaturenbrett 427 des Benutzers
mehrere Betätigungshebel oder verschiedene Arten von
Betätigungshebeln vorgesehen, die von Hand beim Betreiben der
Hebeeinheit 401 oder des Fahrsystems 404 betätigt werden,
sowie ein Informationsabschnitt 407 und ein Alarmabschnitt
408, beispielsweise eine Flüssigkristallanzeige bzw. ein
Summer. Weiterhin ist auf dem Armaturenbrett 427 des
Benutzers ein Schalter vorgesehen, der als
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 406 dient, um die
Steuerung zum Verhindern oder Sperren der Absenkbewegung der
Gabeln festzulegen, wobei der
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 405 so ausgebildet ist, daß
er die Rückwärtsentfernung S1 der Fahrzeughauptkarosserie 424
auf der Grundlage eines Signals EIN mißt, das von dem
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 406 ausgegeben wird,
oder auf der Grundlage eines Signals EIN, das die Ausführung
der Steuerung zum Verhindern der Absenkbewegung der Gabeln
421 festlegt.
Weiterhin ist im Inneren des Armaturenbretts 427 des
Benutzers eine Steuerung 409 vorgesehen, die einen
Mikrocomputer verwendet, oder eine Steuerung 409 zum Steuern
von Operationen einzelner Geräte in vereinigter Art und
Weise sowie zum Steuern der miteinander koordinierten
Operationen der einzelnen Geräte, wobei diese Steuerung 409
so ausgebildet ist, daß sie eine Speichereinheit 410 enthält,
welche einen ROM oder einen RAM enthält, der verschiedene
Arten von Daten speichert und eine
Arithmetikverarbeitungseinheit 411 enthält. Die
Speichereinheit 410 der Steuerung 409 speichert Daten vorher,
nämlich eine eingestellte Entfernung (L + A), die so
eingestellt wird, daß eine Zusatzentfernung A, die vorher
gemessen wird, oder eine Zusatzentfernung A, die zwischen den
distalen Enden der Gabeln 421 und der Außenoberfläche des
Regals 430 vorhanden sein sollte, wenn die Gabeln 421 sicher
aus dem Regalfach 430 herausgelangen, zur Gesamtlänge der
Gabeln 421 selbst addiert wird.
Andererseits stellt hierbei die
Arithmetikverarbeitungseinheit 411 fest, ob die
Rückwärtsentfernung S1 der Fahrzeughauptkarosserie 424, die
von dem Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 405 gemessen wird,
die eingestellte Entfernung (L + A) überschreitet, die dadurch
eingestellt wird, daß die Zusatzentfernung A zur Gesamtlänge
L der Gabeln 421 addiert wird, und dient die
Arithmetikverarbeitungseinheit 411 auch als
Bewegungssteuerabschnitt zum Verhindern der Absenkbewegung
der Gabeln 421, bis S1 größer als (L + A) wird. Hierzu werden,
wie in Fig. 15 gezeigt, verschieden Arten von
Betriebssignalen und Meßsignalen in die Steuerung 409
eingegeben, von dem Hebehöhendetektorabschnitt 403, dem
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 405 und dem
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 406, während Signale,
welche Operationen der Hebeeinheit 401, des Fahrsystems 404,
des Informationsabschnitts und des Alarmabschnitts 408
festlegen, jeweils von der Steuerung 409 an diese Geräte
ausgegeben werden.
Als nächstes wird eine Steuerung für eine
Frachtentladeoperation, die von dem Gabelstapler gemäß der
fünften Ausführungsform der Erfindung durchgeführt wird, auf
der Grundlage des in Fig. 16 gezeigten Flußdiagramms
beschrieben. Zwar wird bei dieser fünften Ausführungsform nur
die Steuerung einer Entladeoperation unter Verwendung des
Gabelstaplers geschildert; jedoch ist die Steuerung für eine
Ladeoperation, die von dem Gabelstapler durchgeführt wird, im
wesentlichen gleich und wird daher nicht gesondert
beschrieben.
Zuerst bewegt, wenn Fracht entladen werden soll, der Benutzer
die Fahrzeughauptkarosserie 424 näher vor ein Regalfach 430,
aus welchem eine Fracht entladen werden soll, und dann bewegt
der Benutzer die Fahrzeughauptkarosserie 424 vorwärts, um die
Gabeln 421 in das Regalfach 430 einzuführen. Dann werden die
in das Regalfach eingeführten Gabeln 421 geringfügig
angehoben, so daß eine auf einer Palette 432 sitzende Fracht
431 auf die Gabeln 421 aufgesetzt wird, und dann wird der
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 406 geschaltet (Schritt
1), um die Ausführung der Steuerung zum Verhindern oder
Sperren der Absenkbewegung der Gabeln 421 festzulegen, oder
es wird der Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 406, der
auf dem Armaturenbrett 427 des Benutzers als Schalter
vorhanden ist, geschaltet. Es wird darauf hingewiesen, daß
die vertikale Position der Gabeln 421, die so angehoben sind,
daß sie in das Regalfach 430 eingeführt sind, unter
Verwendung des Hebehöhendetektorabschnitts 403 festgestellt
wird.
Dann wird die Arithmetikverarbeitungseinheit 411 der
Steuerung 409, in welche ein EIN-Signal von dem
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 406 eingegeben wird, in
eine Betriebsart zur Durchführung der Steuerung zum
Verhindern der Absenkbewegung der Gabeln 421 umgeschaltet
(Schritt 2), und es wird ein Signal zur Festlegung der
Ausführung einer Rückwärtsbewegung von der
Arithmetikverarbeitungseinheit 411 an das Fahrgerät 404
ausgegeben. Daraufhin wird dann die Fahrzeughauptkarosserie
424 durch das Fahrsystem 404 zu einer Rückwärtsbewegung
veranlaßt, was dazu führt, daß gleichzeitig auch die Gabeln
421 zu einer Rückwärtsbewegung veranlaßt werden (Schritt 3).
Dann setzt die Arithmetikverarbeitungseinheit 411 die
Verhinderung oder Sperrung der Absenkbewegung der Gabeln 421
fort, während sie bestimmt, ob die Rückwärtsentfernung S1 der
Fahrzeughauptkarosserie 424, die weiterhin von dem
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 405 gemessen wird, die
eingestellte Entfernung (L + A) überschreitet, die dadurch
eingestellt wird, daß die Zusatzentfernung A zur
vollständigen Länge der Gabeln 421 addiert wird (Schritt 4).
Wenn die Arithmetikverarbeitungseinheit 411 feststellt, daß
die Rückwärtsentfernung S1 der Fahrzeughauptkarosserie 424
die eingestellte Entfernung (L + A) überschreitet, wird ein
Festlegungssignal zum Stoppen der Rückwärtsbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie 424 von der
Arithmetikverarbeitungseinheit 411 an das Fahrsystem 404
ausgegeben, wodurch die Rückwärtsbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie 424 sowie die Rückwärtsbewegung der
Gabeln 421 gestoppt werden (Schritt 5). Anders ausgedrückt,
arbeitet die Arithmetikverarbeitungseinheit 411 der Steuerung
409 als der Bewegungssteuerabschnitt zum Stoppen der
Rückwärtsbewegung der Fahrzeughauptkarosserie 424 zu einem
Zeitpunkt, an welchem die Rückwärtsentfernung S1 der
Fahrzeughauptkarosserie 424 die eingestellte Entfernung
(L + A) überschreitet. Weiterhin annulliert die
Arithmetikverarbeitungseinheit 411, welche feststellt, daß
die Rückwärtsentfernung S1 der Fahrzeughauptkarosserie 424
die eingestellte Entfernung (L + A) überschreitet, die
Steuerung zum Verhindern der Absenkbewegung der Gabeln 421
(Schritt 6), und es können von jetzt an die Gabeln 421 durch
Betätigung des Hebehebels von Hand abgesenkt werden.
Es wird darauf hingewiesen, daß bei der voranstehend
geschilderten Absenkung der Gabeln 421 nicht immer eine
Betätigung des Hebehebels von Hand erforderlich ist, so daß
daher die Arithmetikverarbeitungseinheit 411, die als der
Bewegungssteuerabschnitt dient, mit der Funktion ausgerüstet
werden kann, automatisch mit dem Absenken der Gabeln 421 zu
jenem Zeitpunkt zu beginnen, an welchem die
Rückwärtsentfernung S1 der Fahrzeughauptkarosserie 424 die
eingestellte Entfernung (L + A) überschreitet, die dadurch
eingestellt wird, daß die Zusatzentfernung A zur vollen Länge
L der Gabeln 421 addiert wird. Weiterhin wurde zwar eine
derartige Steuerung betrieben, daß dann, wenn dies geschieht,
die Rückwärtsbewegung der Fahrzeughauptkarosserie 424
automatisch gestoppt wird; jedoch kann selbstverständlich
auch nur die Absenkbewegung der Gabeln 421 vermieden oder
gesperrt werden.
Zwar wurde bei der Steuerwirkung gemäß der fünften
Ausführungsform der Erfindung der
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 406 so beschrieben, daß
er durch Handbetrieb umgeschaltet wird; jedoch ist der
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 406 nicht auf einen
derartigen Abschnitt beschränkt, der von Hand betätigt wird,
sondern es kann statt dessen der Hebehöhendetektorabschnitt 403
zur Feststellung eingesetzt werden, daß sich die Gabeln 421
in einer Vertikalposition befinden, die eine bestimmte Höhe
aufweist, oder eine Höhe, die höher als die bestimmte Höhe
ist. Anders ausgedrückt wird, wenn sich die
Fahrzeughauptkarosserie 424 rückwärts zu bewegen beginnt, in
einem Zustand, in welchem die Gabeln 421 auf eine bestimmte
Höhe angehoben wurden, oder auf eine Höhe, die höher ist als
die bestimmte Höhe, diese Tatsache so angesehen, daß eine
Entladeoperation durchgeführt wird, und es kann eine derartige
Konstruktion eingesetzt werden, daß die Ausführung der
Steuerwirkungen, die voranstehend geschildert wurden,
automatisch in Gang gesetzt wird.
Zusätzlich kann es, obwohl dies hier nicht genauer beschrieben
wird, wünschenswert sein, eine derartige Konstruktion
einzusetzen, bei welcher dann, wenn die Verhinderung der
Absenkbewegung der Gabeln 421 annulliert wird, diese
Annullierung dem Benutzer mitgeteilt wird, unter Verwendung
des Informationsabschnitts 407, oder dann, wenn der Benutzer
versucht, von Hand die Gabeln 421 abzusenken, während die
Steuerung zum Verhindern der Absenkbewegung der Gabeln 421 in
Betrieb ist, den Benutzer alarmiert, daß ein derartiger
Versuch unternommen wird, und wenn diese Konstruktionen
eingesetzt werden, kann der Vorteil erzielt werden, daß eine
fehlerhafte Beurteilung durch den Benutzer noch
unwahrscheinlicher wird.
Fig. 18 ist ein Blockschaltbild, das ein Hauptteil eines
Steuersystems zeigt, das bei einem Gabelstapler gemäß einer
sechsten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen ist, und
Fig. 19 ist ein Flußdiagramm, das die Prozedur einer von dem
Steuersystem durchgeführten Steuerung zeigt. Es wird darauf
hingewiesen, daß der Gabelstapler gemäß der sechsten
Ausführungsform ein Gegengewichts-Gabelstapler ist und daß
dessen Gesamtaufbau im wesentlichen gleich jenem eines
Gabelstaplers nach dem Stand der Technik derselben Art ist,
die in Fig. 20 gezeigt ist, und daher hier keine spezielle
Zeichnung vorgesehen wird, so daß der Gesamtaufbau des
Gabelstaplers gemäß der sechsten Ausführungsform unter
Bezugnahme auf Fig. 20 beschrieben wird.
Wie in den Fig. 18 und 20 gezeigt ist, weist der
Gabelstapler gemäß der sechsten Ausführungsform der Erfindung
eine Fahrzeughauptkarosserie 524 auf, die mit Gabeln 521 zum
Transportieren einer auf einer Palette befindlichen Fracht
531 und mit Masten 522 zum Führen der Anstiegs- und
Absenkbewegungen der Gabeln 521 versehen ist, die beide am
Vorderende der Fahrzeughauptkarosserie 524 angeordnet sind,
sowie ein Gegengewicht 523 auf, das am hinteren Ende der
Karosserie angeordnet ist. Weiterhin sind Hydraulikzylinder
525 vorgesehen, die entlang der Masten 522 verlaufen, welche
die Gabeln 521 vertikal beweglich haltern, und es sind die
Gabeln 521 so ausgebildet, daß sie angehoben und/oder
abgesenkt werden, während sie durch die Masten geführt
werden, wenn eine Hebeeinheit 501, die im Inneren der
Fahrzeughauptkarosserie 524 angeordnet ist, und die
Hydraulikzylinder 525 als Betätigungsglieder verwendet, oder
eine Hydraulikhebeeinheit 501 betätigt wird. Es wird darauf
hingewiesen, daß die Vertikalposition der angehobenen Gabeln
521 unter Verwendung eines Hebehöhendetektorabschnitts 503
festgestellt wird, beispielsweise eines Potentiometers oder
eines Magnetsensors.
Weiterhin ist ein Fahrmotor 526, der sich im Uhrzeigersinn
und im Gegenuhrzeigersinn drehen kann, im Inneren der
Fahrzeughauptkarosserie 524 vorgesehen, und es ist die
Fahrzeughauptkarosserie 524 selbst oder der Gabelstapler
selbst so ausgebildet, daß er in Längsrichtung vorwärts und
rückwärts bewegt werden kann und Kurven fahren kann mit
einem elektrischen Fahrsystem 503, welches den Fahrmotor 526
als Betätigungsglied verwendet. Weiterhin werden eine
Vorwärtsentfernung S1 und eine Rückwärtsentfernung S2 der
Fahrzeughauptkarosserie 524 unter Verwendung eines
Bewegungsentfernungsmeßabschnitts 504 gemessen, der unter
Verwendung einer Aufwärts-/Abwärts-Meßeinrichtung gebildet
wird, die dazu ausgebildet ist, die Vorwärtsentfernung S1 der
Fahrzeughauptkarosserie 524 heraufzuzählen und deren
Rückwärtsentfernung S2 herunterzuzählen oder unter
Verwendung eines Drehkodierers. Es wird darauf hingewiesen,
daß die Vorwärtsentfernung S1 der Fahrzeughauptkarosserie 524
so gemessen werden soll, daß als Ursprung eine
Anhalteposition der Fahrzeughauptkarosserie 524 genommen
wird, welche anhält, unmittelbar bevor die Gabeln 521 in ein
Regalfach 530 eingeführt werden, und daß die
Rückwärtsentfernung S2 der Fahrzeughauptkarosserie 524 so
gemessen werden soll, daß als Ursprung eine Anhalteposition
der Fahrzeughauptkarosserie genommen wird, die in einem
Zustand anhält, in welchem die Fracht 531 auf die Gabeln 521
gesetzt wird, die in das Regalfach 530 eingeführt wurden.
Weiterhin sind auf dem Armaturenbrett 527 des Benutzers
mehrere Betätigungshebel oder verschiedene Arten von
Betätigungshebeln vorgesehen, die zum Betrieb der Hebeeinheit
501 oder des Fahrsystems 503 von Hand betätigt werden, sowie
ein Informationsabschnitt 505 und ein Alarmabschnitt 506,
etwa eine Flüssigkristallanzeige bzw. ein Summer. Weiterhin
sind im Fußraum unterhalb des Armaturenbretts 527 des
Benutzers Brems- und Gaspedale vorgesehen, die verwendet
werden, wenn der Benutzer das Fahrsystem 503 betätigt, oder
das Bremspedal, um die Fahrbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie 524 zwangsweise anzuhalten, wobei das
Fahrsystem 503 und das Gaspedal als
Geschwindigkeitsregelabschnitt dienen, um die
Fahrgeschwindigkeit zu regeln, wenn sich die
Fahrzeughauptkarosserie 524 vorwärts und rückwärts bewegt,
und auch als Fahrzeugkarosseriebewegungsstartabschnitt 507
dienen, um die Vorwärts- und Rückwärtsbewegungen der
Fahrzeughauptkarosserie 524 zu starten.
Weiterhin ist auf dem Armaturenbrett 527 des Benutzers ein
Schalter vorgesehen, der als
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 508 zur Festlegung der
Steuerung zum Verhindern der Absenkbewegung der Gabeln 521
dient, und ein Signal EIN, das von dem
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 508 abgegeben wird,
oder ein Signal EIN zur Festlegung der Ausführung der
Steuerung zum Verhindern der Absenkbewegungen der Gabeln 521
wird einer Steuerung 509 zugeführt, die nachstehend genauer
erläutert wird. Wenn ein Signal EIN, das zusammen mit der
Betätigung des Gaspedals ausgegeben wird, welches den
Fahrzeugkarosseriebewegungsstartabschnitt 507 bildet, der
Steuerung 509 zusammen mit dem Signal EIN zugeführt wird, das
von dem Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 508 ausgegeben
wird, beginnt der Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 504 mit
der Messung der Vorwärtsentfernung S1 und der
Rückwärtsentfernung S2 der Fahrzeughauptkarosserie 524.
Weiterhin ist im Inneren des Armaturenbretts 527 des
Benutzers eine Steuerung 509 vorgesehen, die einen
Mikrocomputer verwendet, oder eine Steuerung 509 zum
vereinigten Steuern der Operationen einzelner Geräte sowie
zum Steuern miteinander koordinierter Operationen der
einzelnen Geräte, und diese Steuerung 509 ist so ausgebildet,
daß sie eine Speichereinheit 510 aufweist, die mit einem ROM
oder einem RAM versehen ist, der verschiedene Arten von Daten
speichert und eine Arithmetikverarbeitungseinheit 511
aufweist. Die Speichereinheit 510 der Steuerung 509 speichert
vorher als Daten eine eingestellte Entfernung (L + A), die so
eingestellt wird, daß eine Zusatzentfernung A, die vorher
gemessen wird, oder eine Zusatzentfernung A, die zwischen den
distalen Enden der Gabeln 521 und einer Außenoberfläche des
Regalfachs 530 vorhanden sein sollte, wenn die Gabeln 521
sicher aus dem Regalfach 530 herausgelangen, zur
vollständigen Länge der Gabeln 521 selbst addiert wird.
Hierbei arbeitet die Arithmetikverarbeitungseinheit 511 als
Bewegungssteuerabschnitt, um die Absenkbewegung der Gabeln
521 zu verhindern, bis die Rückwärtsentfernung S2, die von
dem Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 504 gemessen wird, die
eingestellte Entfernung (L + A) überschreitet, oder die
eingestellte Entfernung (L + A), die durch Addition der
Zusatzentfernung A zur vollständigen Länge L der Gabeln 521
erhalten wird, und zum Anhalten der Rückwärtsbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie 524 zu jenem Zeitpunkt, an welchem
die Rückwärtsentfernung S2 der Fahrzeughauptkarosserie 524
die eingestellte Entfernung (L + A) überschreitet. Hierzu
werden, wie in Fig. 18 gezeigt, verschiedene Arten von
Operationssignalen und Meßsignalen der Steuerung 509
zugeführt, von dem Hebehöhendetektorabschnitt 502, dem
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 504, dem
Fahrzeugkarosseriebewegungsstartabschnitt 507, also dem
Gaspedal, und dem Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 508,
während Signale, welche die Operationen der Hebeeinheit 501,
des Fahrsystems 503, des Informationsabschnitts, des
Informationsabschnitts 505 und des Alarmabschnitts 506
vorgeben, von der Steuerung 509 an diese Geräte ausgegeben
werden.
Als nächstes wird eine Steuerung für eine
Frachtentladeoperation, die von dem Gabelstapler gemäß der
sechsten Ausführungsform der Erfindung durchgeführt wird, auf
der Grundlage des in Fig. 19 gezeigten Flußdiagramms
beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, daß zwar bei dieser
sechsten Ausführungsform nur die Steuerung einer
Entladeoperation unter Verwendung des Gabelstaplers
beschrieben wird, jedoch die Steuerung für eine
Ladeoperation, die von dem Gabelstapler durchgeführt wird, im
wesentlichen identisch ist, und daher insoweit hier keine
Beschreibung erfolgt.
Beim Entladen von Fracht bewegt zuerst der Benutzer die
Fahrzeughauptkarosserie 524 näher an die Vorderseite eines
Regalfaches 530, aus welchem Fracht entladen werden soll, und
dann bewegt der Benutzer die Fahrzeughauptkarosserie 524
vorwärts, um die Gabeln 521 in das Regalfach 530 einzuführen.
Dann werden die so in das Regalfach eingeführten Gabeln 521
geringfügig angehoben, so daß eine Fracht 531 auf die Gabeln
521 aufgesetzt wird, und dann löst der Benutzer die Bremse,
die zwangsweise die Operation des Fahrsystems 503 unterbricht
(Schritt 1), und schaltet dann den
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 508 ein, um die
Ausführung der Steuerung zum Verhindern der Absenkbewegung
der Gabeln 521 festzulegen, nämlich den
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 508, der als Schalter
auf dem Armaturenbrett 527 des Benutzers vorgesehen ist
(Schritt 2). Es wird darauf hingewiesen, daß die vertikale
Position der Gabeln 521, die so angehoben sind, daß sie in
das Regalfach 530 eingeführt werden können, unter Verwendung
des Hebehöhendetektorabschnitts 502 festgestellt wird.
Wenn der Benutzer das Gaspedal betätigt, um die
Fahrzeughauptkarosserie rückwärts zu bewegen, wird ein Signal
EIN von dem Fahrzeugkarosseriebewegungsstartabschnitt 507
ausgegeben, also dem betätigten Gaspedal (Schritt 3), und es
werden Signale EIN der Steuerung 509 von dem
Fahrzeugkarosseriebewegungsstartabschnitt 507 und dem
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 508 zugeführt. Dann
wird die Arithmetikverarbeitungseinheit 511 der Steuerung
509, welcher diese Signale EIN zugeführt werden, so
umgeschaltet, daß sie die Steuerung zum Verhindern der
Absenkbewegung der Gabeln 521 ausführt (Schritt 4), wodurch
ein Signal von der Arithmetikverarbeitungseinheit 511 an das
Fahrsystem 503 ausgegeben wird, welches angibt, daß mit der
Rückwärtsbewegung begonnen werden soll.
Dann wird die Fahrzeughauptkarosserie 524 durch das
Fahrsystem 503 zur Rückwärtsbewegung veranlaßt, welches
angewiesen wurde, die Rückwärtsbewegung zu beginnen, wodurch
auch die Gabeln 521 dazu veranlaßt werden, sich zusammen mit
der Fahrzeughauptkarosserie 524 nach hinten zu bewegen
(Schritt 5). Demzufolge wird der
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 504 dazu veranlaßt, mit der
Messung der Rückwärtsentfernung S2 der
Fahrzeughauptkarosserie 524 zu beginnen, und es stellt die
Arithmetikverarbeitungseinheit 511 der Steuerung 509
weiterhin fest, ob die Rückwärtsentfernung S2 der
Fahrzeughauptkarosserie 524, die von dem
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 504 gemessen wird, die
eingestellte Entfernung (L + A) überschreitet, welche dadurch
eingestellt wird, daß die Zusatzentfernung A zur
vollständigen Länge L der Gabeln 521 addiert wird, während
die Absenkbewegung der Gabeln 521 verhindert wird (Schritt
6).
Wenn die Arithmetikverarbeitungseinheit 511 feststellt, daß
die Rückwärtsentfernung S2 der Fahrzeughauptkarosserie 524
die eingestellte Entfernung (L + A) überschreitet, wird ein
Festlegungssignal zum Stoppen der Rückwärtsbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie 524 von der
Arithmetikverarbeitungseinheit 511 an das Fahrsystem 503
ausgegeben, wodurch die Rückwärtsbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie 524 und ebenso die Rückwärtsbewegung
der Gabeln 521 gestoppt werden (Schritt 7). Anders
ausgedrückt, arbeitet die Arithmetikverarbeitungseinheit 511
der Steuerung 509 als der Bewegungssteuerabschnitt zum
automatischen Stoppen der Rückwärtsbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie 524 zu einem Zeitpunkt, an welchem
die Rückwärtsentfernung S2 der Fahrzeughauptkarosserie 524
die eingestellte Entfernung (L + A) überschreitet. Weiterhin
annulliert die Arithmetikverarbeitungseinheit 511, welche
feststellt, daß die Rückwärtsentfernung S2 der
Fahrzeughauptkarosserie 524 die eingestellte Entfernung (L + A)
überschreitet, die Steuerung zum Verhindern der
Absenkbewegung der Gabeln 521 (Schritt 8), und es können von
jetzt an die Gabeln 521 durch Betätigung des Hebehebels von
Hand abgesenkt werden.
Zwar wurde bei dem Steuervorgang gemäß der sechsten
Ausführungsform der Erfindung der
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 508 so beschrieben, daß
er durch eine Betätigung von Hand umgeschaltet wird; jedoch
ist der Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 508 nicht auf
einen Abschnitt beschränkt, der von Hand betätigt wird,
sondern kann statt dessen auch der Hebehöhendetektorabschnitt
502 zur Feststellung verwendet werden, daß sich die Gabeln
521 in einer vertikalen Position befinden, die eine bestimmte
Höhe oder eine Höhe aufweist, die höher ist, als die bestimmte
Höhe. Anders ausgedrückt wird, wenn sich die
Fahrzeughauptkarosserie 524 rückwärts zu bewegen beginnt, in
einem Zustand, in welchem die Gabeln 521 auf eine bestimmte
Höhe oder eine Höhe angehoben sind, die höher ist, als die
bestimmte Höhe, diese Tatsache so angesehen, daß eine
Entladeoperation durchgeführt wird, und es kann eine solche
Konstruktion eingesetzt werden, daß die Ausführung der
Steuervorgänge, die voranstehend bei der sechsten
Ausführungsform der Erfindung beschrieben wurden, automatisch
in Gang gesetzt werden kann.
Darüber hinaus kann es wünschenswert sein, obwohl dies hier
nicht im einzelnen geschildert wird, eine Konstruktion
einzusetzen, bei welcher dann, wenn die Verhinderung der
Absenkbewegung der Gabeln 521 annulliert wird, diese
Annullierung dem Benutzer mitgeteilt wird, unter Verwendung
des Informationsabschnitts 505, oder, wenn der Benutzer
versucht, von Hand die Gabeln 521 abzusenken, während die
Steuerung zum Verhindern der Absenkbewegung der Gabeln 521 in
Betrieb ist, so daß der Benutzer in Bezug auf einen
derartigen Versuch über den Alarmabschnitt 506 alarmiert
wird, und wenn derartige Konstruktionen eingesetzt werden,
kann der Vorteil erzielt werden, daß das Auftreten einer
fehlerhaften Beurteilung durch den Benutzer
unwahrscheinlicher wird.
Fig. 21 ist ein Blockschaltbild, das ein Hauptteil eines
Steuersystems zeigt, das bei einem Gabelstapler gemäß einer
siebten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen ist, und
Fig. 22 ist ein Flußdiagramm, welches die Prozedur einer von
dem Steuersystem durchgeführten Steuerung zeigt. Es wird
darauf hingewiesen, daß der Gabelstapler gemäß der siebenten
Ausführungsform ein Gegengewichts-Gabelstapler ist und daß
dessen Gesamtaufbau im wesentlichen gleich jenem eines
Gabelstaplers nach dem Stand der Technik derselben Art ist,
die in Fig. 23 gezeigt ist, und daher keine spezielle
Zeichnung vorgesehen ist, so daß der Gesamtaufbau des
Gabelstaplers gemäß der siebenten Ausführungsform unter
Bezugnahme auf Fig. 23 erläutert wird.
Wie in den Fig. 21 und 23 gezeigt ist, weist der
Gabelstapler gemäß der siebenten Ausführungsform der Erfindung
eine Fahrzeughauptkarosserie 624 auf, die mit Gabeln 621 zum
Transport einer Fracht 631, die sich auf einer Palette
befindet, und mit Masten 622 zum Führen der Anstiegs- und
Absenkbewegungen der Gabeln 621 versehen ist, die beide am
Vorderende der Fahrzeughauptkarosserie 624 angeordnet sind,
und ein Gegengewicht 623 aufweist, das an der Rückseite
angeordnet ist. Weiterhin sind Hydraulikzylinder 625
vorgesehen, die entlang der Masten 622 verlaufen, welche die
Gabeln 621 vertikal beweglich haltern, und es sind die Gabeln
621 so ausgebildet, daß sie angehoben und/oder abgesenkt
werden können, während sie durch die Masten 622 geführt
werden, wenn eine Hebeeinheit 601, die im Inneren der
Fahrzeughauptkarosserie 624 angeordnet ist, und die
Hydraulikzylinder 625 als Betätigungsglieder verwendet, oder
eine hydraulische Hebeeinheit 601 betätigt wird. Es wird
darauf hingewiesen, daß die Vertikalposition der angehobenen
Gabeln 621 unter Verwendung eines Hebehöhendetektorabschnitts
602 festgestellt wird, beispielsweise eines Potentiometers
oder eines Magnetsensors.
Weiterhin ist ein Fahrmotor 626, der sich im Uhrzeigersinn
und im Gegenuhrzeigersinn drehen kann, im Inneren der
Fahrzeughauptkarosserie 624 angeordnet, und es ist die
Fahrzeughauptkarosserie 624 selbst oder der Gabelstapler
selbst so ausgebildet, daß eine Vorwärtsbewegung und
Rückwärtsbewegung in Längsrichtung erfolgen kann sowie ein
Kurvenfahren durch ein elektrisches Fahrsystem 603, welches
den Fahrmotor 626 als Betätigungsglied verwendet. Weiterhin
werden eine Vorwärtsentfernung S1 und eine
Rückwärtsentfernung S2 der Fahrzeughauptkarosserie 624, die
sich vorwärts bzw. rückwärts bewegt, unter Verwendung eines
Bewegungsentfernungsmeßabschnitts 604 gemessen, der unter
Verwendung einer Aufwärts-/Abwärts-Meßeinrichtung gebildet
wird, die dazu ausgebildet ist, die Vorwärtsentfernung S1 der
Fahrzeughauptkarosserie 624 heraufzuzählen, und deren
Rückwärtsentfernung S2 herunterzuzählen, oder durch einen
Drehkodierer. Es wird darauf hingewiesen, daß die
Vorwärtsentfernung S1 der Fahrzeughauptkarosserie 624 so
gemessen werden soll, daß als Ursprung eine Anhalteposition
der Fahrzeughauptkarosserie 624 genommen wird, die angehalten
wird, unmittelbar bevor die Gabeln 621 in ein Regalfach 630
eingeführt werden, und daß die Rückwärtsentfernung S2 der
Fahrzeughauptkarosserie 624 so gemessen werden soll, daß als
Ursprung eine Anhalteposition der Fahrzeughauptkarosserie
genommen wird, die in einem Zustand angehalten wird, in
welchem die Fracht 631 auf die Gabeln 621 aufgesetzt wird,
die in das Regalfach 630 eingeführt wurden.
Weiterhin sind auf dem Armaturenbrett 627 des Benutzers
mehrere Betätigungshebel vorgesehen, einschließlich eines
Hebehebels 628, der von Hand zum Anheben und Absenken der
Gabeln 621 betätigt wird, und als
Absenkbewegungsfestlegungsabschnitt 605 dient, um die
Absenkbewegung der Gabeln 621 festzulegen, oder verschiedene
Arten von Betätigungshebeln, die zur Betätigung der
Hebeeinheit 601 oder des Fahrsystems 603 betätigt werden. Der
Hebehebel 628, der als der
Absenkbewegungsfestlegungsabschnitt 605 arbeitet, ist so
ausgelegt, daß er ein Signal EIN zusammen mit der Betätigung
von Hand zum Absenken der Gabeln 621 ausgibt, wobei das so
ausgegebene Signal EIN von dem Hebehebel 628 einer Steuerung
606 zugeführt wird, die später genauer erläutert wird. Es
wird darauf hingewiesen, daß Brems- und Gaspedale im Fußraum
unterhalb des Armaturenbretts 627 des Benutzers vorgesehen
sind, obwohl sie nicht gezeigt sind, um eingesetzt zu werden,
wenn das Fahrsystem 603 betätigt wird.
Weiterhin befinden sich auf dem Armaturenbrett 627 des
Benutzers ein Informationsabschnitt 607 und ein
Alarmabschnitt 608, beispielsweise eine
Flüssigkristallanzeige bzw. ein Summer, um einen Zustand, in
welchem die Steuerung durchgeführt wird, dem Benutzer
mitzuteilen, und befindet sich ein Schalter, der als
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 609 dient, um die
Ausführung der Steuerung zum Verhindern der Absenkbewegung
der Gabeln 621 festzulegen, und es wird ein Signal EIN, das von
dem Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 609 ausgegeben
wird, oder ein Signal EIN zur Festlegung der Ausführung der
Steuerung zum Verhindern der Absenkbewegung der Gabeln 621
einer Steuerung 606 zugeführt. Wenn ein Signal EIN, das von
dem Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 609 abgegeben wird,
in die Steuerung 606 zusammen mit einem Signal EIN gelangt,
das von dem Hebehebel 628 ausgegeben wird, welcher den
Absenkbewegungsfestlegungsabschnitt 605 darstellt, ist der
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 604 so ausgebildet, daß er
sowohl die Vorwärtsentfernung S1 als auch die
Rückwärtsentfernung S2 der Fahrzeughauptkarosserie 624 mißt.
Weiterhin ist im Inneren des Armaturenbretts 627 des
Benutzers eine Steuerung 606 vorgesehen, die einen
Mikrocomputer verwendet, oder eine Steuerung 606 zum
vereinigten Steuern der Operationen einzelner Geräte sowie
zum Steuern miteinander koordinierter Operationen der
einzelnen Geräte, und es ist diese Steuerung 606 so ausgebildet,
daß sie eine Speichereinheit 610 aufweist, die einen ROM oder
einen RAM aufweist, der verschiedene Arten von Daten
speichert, und eine Arithmetikverarbeitungseinheit 611
aufweist. Die Speichereinheit 610 der Steuerung 606 speichert
als Daten vorher eine eingestellte Entfernung (L + A), die
dadurch eingestellt wird, daß eine vorher gemessene
Zusatzentfernung A oder eine Zusatzentfernung A, die
zwischen distalen Enden der Gabeln 621 und einer
Außenoberfläche des Regalfachs 630 vorhanden sein sollte,
wenn die Gabeln 621 sicher aus dem Regalfach 630
hinausgelangen, zur vollständigen Länge der Gabeln 621 selbst
addiert wird.
Andererseits arbeitet die Arithmetikverarbeitungseinheit 611
der Steuerung 606 als Bewegungssteuerabschnitt zum Verhindern
der Absenkbewegung der Gabeln 621, bis die
Rückwärtsentfernung S2, die von dem
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 604 gemessen wird, die
eingestellte Entfernung (L + A) überschreitet, oder die
eingestellte Entfernung (L + A), die dadurch eingestellt wird,
daß die Zusatzentfernung A zur vollständigen Länge der Gabeln
621 addiert, und zur Ausführung der Steuerung zum Absenken
der Gabeln 621 zu jenem Zeitpunkt, an welchem die
Rückwärtsentfernung S2 der Fahrzeughauptkarosserie 624 die
eingestellte Entfernung (L + A) überschreitet. Hierzu werden,
wie in Fig. 21 gezeigt, verschiedene Arten von
Operationssignalen und Meßsignalen in die Steuerung 606
eingegeben, von dem Hebehöhendetektorabschnitt 602, dem
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 604, dem
Absenkbewegungsfestlegungsabschnitt 605, also dem Hebehebel
628, und dem Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 609,
während Signale, welche Operationen der Hebeeinheit 601, des
Fahrsystems 603, des Informationsabschnitts 607 und des
Alarmabschnitts 608 festlegen, von der Steuerung 606 an diese
Geräte ausgegeben werden.
Während die Arithmetikverarbeitungseinheit 611 die Steuerung
zur Verhinderung der Absenkbewegung der Gabeln 621
durchführt, bis die Rückwärtsentfernung S2 der
Fahrzeughauptkarosserie 624 die eingestellte Entfernung (L + A)
überschreitet, und die Gabeln 621 zu dem Zeitpunkt absenkt,
an welchem die Rückwärtsentfernung S2 der
Fahrzeughauptkarosserie 624 die eingestellte Entfernung (L + A)
überschreitet, kann selbstverständlich die Funktion
bereitgestellt werden, automatisch die Rückwärtsbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie 624 an jenem Zeitpunkt anzuhalten, an
welchem die Rückwärtsentfernung S2 der
Fahrzeughauptkarosserie 624 die eingestellte Entfernung (L + A)
überschreitet. Weiterhin wird zwar bei der siebenten
Ausführungsform der Erfindung der
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 609 so beschrieben, daß
er durch eine Betätigung von Hand eingeschaltet wird, jedoch
ist der Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 609 nicht auf
einen Abschnitt beschränkt, der von Hand betätigt wird,
sondern es kann auch der Hebehöhendetektorabschnitt 602 zur
Feststellung, daß die Gabeln 621 sich in einer vertikalen
Position befinden, die eine bestimmte Höhe aufweist, oder
eine Höhe, die höher ist als die bestimmte Höhe, statt dessen
zum automatischen Einschalten des
Steuerausführungsfestlegungsabschnitts 609 verwendet werden.
Anders ausgedrückt, kann eine derartige Konstruktion
vorgesehen sein, daß dann, wenn sich die
Fahrzeughauptkarosserie 624 in einem Zustand rückwärts zu
bewegen beginnt, in welchem die Gabeln 621 auf eine bestimmte
Höhe oder eine Höhe, die höher als die bestimmte Höhe ist,
angehoben sind, die Arithmetikverarbeitungseinheit 611
hieraus feststellt, daß eine Entladeoperation durchgeführt
wird, und feststellt, daß die Ausführung der Steuerung
automatisch festgelegt wird.
Als nächstes wird eine Steuerung für eine
Frachtentladeoperation, die von dem Gabelstapler gemäß der
siebenten Ausführungsform der Erfindung durchgeführt wird, auf
der Grundlage des in Fig. 22 gezeigten Flußdiagramms
beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, daß in Bezug auf
diese siebente Ausführungsform nur die Steuerung einer
Entladeoperation unter Verwendung des Gabelstaplers
beschrieben wird, jedoch die Steuerung für eine
Ladeoperation, die von dem Gegenstand durchgeführt wird, im
wesentlichen identisch ist, und daher auf deren Beschreibung
verzichtet wird.
Zuerst bewegt beim Entladen von Fracht der Benutzer die
Fahrzeughauptkarosserie 624 näher vor ein Regalfach 630, aus
welchem eine Fracht entladen werden soll, und dann bewegt der
Benutzer die Fahrzeughauptkarosserie 624 vorwärts, um die
Gabeln 621 in das Regalfach 630 einzuführen. Dann werden die
in das Regalfach so eingeführten Gabeln 621 geringfügig
angehoben, so daß eine Fracht 631 auf die Gabeln 621 gesetzt
wird, und danach löst der Benutzer die Bremse, welche
zwangsweise den Betrieb des Fahrsystems 603 stoppt (Schritt
1), und schaltet den Steuerausführungsfestlegungsabschnitt
609 ein, um die Ausführung der Steuerung zur Verhinderung der
Absenkbewegung der Gabeln 621 festzulegen, nämlich den
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 609, der als Schalter
auf dem Armaturenbrett 627 des Benutzers vorgesehen ist
(Schritt 2). Es wird darauf hingewiesen, daß die vertikale
Position der Gabeln 621, die zum Einführen in das Regalfach
630 angehoben werden, unter Verwendung des
Hebehöhendetektorabschnitts 602 festgestellt wird.
Weiterhin betätigt der Benutzer von Hand den Hebehebel 628,
der als der Absenkbewegungsfestlegungsabschnitt 605 dient, zu
einer Seite, an welcher die Absenkbewegung der Gabeln 621
durchgeführt wird (Schritt 3). Dann wird ein Signal EIN von
dem Hebehebel 628 abgegeben, der den
Absenkbewegungsfestlegungsabschnitt 605 darstellt, und werden
Signale EIN dann der Steuerung 606 von dem
Absenkbewegungsfestlegungsabschnitt 605 und dem
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 83599 00070 552 001000280000000200012000285918348800040 0002010128905 00004 83480609 zugeführt. Dann
wird die Arithmetikverarbeitungseinheit 611 der Steuerung, in
welche diese Signale EIN eingegeben werden, so umgeschaltet,
daß sie die Steuerung zur Verhinderung der Absenkbewegung der
Gabeln 621 durchführt (Schritt 4), und während dies
geschieht, wird ein Festlegungssignal zum Starten der
Rückwärtsbewegung der Fahrzeughauptkarosserie 624 von der
Arithmetikverarbeitungseinheit 611 an das Fahrsystem 603
ausgegeben.
Dies führt dazu, daß die Fahrzeughauptkarosserie 624 zur
Rückwärtsbewegung durch das Fahrsystem 603 veranlaßt wird,
für welches festgelegt wird, daß es die Rückwärtsbewegung
beginnen soll, wodurch auch die Gabeln 621 zur
Rückwärtsbewegung zusammen mit der Fahrzeughauptkarosserie
624 veranlaßt werden (Schritt 5). Dann wird der
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 604 dazu veranlaßt, die
Messung der Rückwärtsentfernung S2 der
Fahrzeughauptkarosserie 624 zu starten und stellt die
Arithmetikverarbeitungseinheit 611 der Steuerung 606
weiterhin fest, ob die Rückwärtsentfernung S2 der
Fahrzeughauptkarosserie 624, die von dem
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt 604 gemessen wird, die
eingestellte Entfernung (L + A) überschreitet, die durch
Addition der Zusatzentfernung A zu der vollständigen Länge L
der Gabeln 621 eingestellt wird, während die Absenkbewegung
der Gabeln 621 verhindert wird (Schritt 6).
Wenn die Arithmetikverarbeitungseinheit 611 feststellt, daß
die Rückwärtsentfernung S2 der Fahrzeughauptkarosserie 624
die eingestellte Entfernung (L + A) überschreitet, wird ein
Festlegungssignal zum Anhalten der Rückwärtsbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie 624 von der
Arithmetikverarbeitungseinheit 611 an das Fahrsystem 603
ausgegeben, wodurch die Rückwärtsbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie 624 sowie die Rückwärtsbewegung der
Gabeln 621 gestoppt werden (Schritt 7). Anders ausgedrückt,
dient die Arithmetikverarbeitungseinheit 611 der Steuerung
606 dazu, die Rückwärtsbewegung der Fahrzeughauptkarosserie
624 zu jenem Zeitpunkt zu stoppen, an welchem die
Rückwärtsentfernung S2 der Fahrzeughauptkarosserie 624 die
eingestellte Entfernung (L + A) überschreitet.
Zusätzlich annulliert die Arithmetikverarbeitungseinheit 611
der Steuerung 606 die Steuerung zum Verhindern der
Absenkbewegung der Gabeln 621 (Schritt 8) zum gleichen
Zeitpunkt, und es wird ein Festlegungssignal zur Ausführung der
Absenkbewegung der Gabeln 621 von der
Arithmetikverarbeitungseinheit 611 an die Hebeeinheit 601
ausgegeben. Wenn dies auftritt, werden unter Berücksichtigung
der Tatsache, daß der Hebehebel 628 bereits auf die Seite
geschaltet wurde, an welcher die Absenkbewegung der Gabeln
621 auftritt, die Gabeln 621 weiterhin durch die Hebeeinheit
601 abgesenkt, in welche das Festlegungssignal eingegeben
wird (Schritt 9). Anders ausgedrückt ist, wenn dies
geschieht, die Arithmetikverarbeitungseinheit 611 so
ausgebildet, daß sie damit zu arbeiten beginnt, die Gabeln
621 zu jenem Zeitpunkt abzusenken, an welchem die
Rückwärtsentfernung S2 der Fahrzeughauptkarosserie 624 die
eingestellte Entfernung (L + A) überschreitet.
Zusätzlich kann es, obwohl dies hier nicht im einzelnen
beschrieben wird, wünschenswert sein, eine solche
Konstruktion einzusetzen, bei welcher dann, wenn die
Verhinderung der Absenkbewegung der Gabeln 621 annulliert
wird, die Annullierung dem Benutzer mitgeteilt wird, unter
Verwendung des Informationsabschnitts 607, oder dann, wenn
der Benutzer versucht, von Hand die Gabeln 621 abzusenken,
während die Steuerung zum Verhindern der Absenkbewegung der
Gabeln 621 in Betrieb ist, den Benutzer zu alarmieren, daß
ein derartiger Versuch unternommen wird über den
Alarmabschnitt 8, und wenn diese Konstruktionen eingesetzt
werden, kann der Vorteil erzielt werden, daß eine fehlerhafte
Beurteilung durch den Benutzer noch unwahrscheinlicher wird.
Fig. 24 ist ein Blockschaltbild, welches ein Hauptteil eines
Steuersystems zeigt, das bei einem Schubmast-Gabelstapler
gemäß einer achten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen
ist, und die Fig. 25 bis 27 sind Flußdiagramme, welche
eine erste bis dritte Steueroperation zeigen. Es wird darauf
hingewiesen, daß der Gesamtaufbau des Schubmast-Gabelstaplers
gemäß der achten Ausführungsform im wesentlichen der gleiche
ist, wie der eines herkömmlichen Schubmast-Gabelstaplers, der
in Fig. 28 gezeigt ist, so daß hier keine spezielle
Zeichnung vorgesehen ist, und der Gesamtaufbau des
Schubmast-Gabelstaplers nachstehend unter Bezugnahme auf
Fig. 28 beschrieben wird.
Wie in den Fig. 24 und 28 gezeigt ist, ist der
Schubmast-Gabelstapler gemäß der achten Ausführungsform so
ausgebildet, daß Antriebsreifen 712 und die Lenkreifen 713 im
hinteren Abschnitt einer Fahrzeughauptkarosserie 711
vorgesehen sind, wogegen am Vorderabschnitt der
Fahrzeughauptkarosserie 711 zwei Portalarme vorgesehen sind,
die sich nach vorn erstrecken. Lastreifen 715 sind an
distalen Endpositionen des jeweiligen Portalarms 714
vorgesehen. Weiterhin sind Masten 717 zum Führen der
Anstiegs- und Absenkbewegungen von Gabeln 716 so an
Positionen innerhalb der Portalarme 714 vorgesehen, daß sie
von dort aus vorspringen.
Weiterhin sind diese Gabeln 716 und Masten 717 dazu
ausgebildet, angehoben und abgesenkt zu werden unter
Verwendung einer Hebeeinheit 701, die als Betätigungsglieder
Hydraulikzylinder 718 verwendet, die sich entlang der Masten
717 erstrecken, während die Gabeln 716 und die Masten 717
dazu ausgebildet sind, sich vorwärts und rückwärts zu
bewegen, während sie durch die Portalarme 714 geführt werden,
unter Verwendung einer Schubmasteinheit 702, die als
Betätigungsglieder Hydraulikzylinder 719 verwendet, die in
der Fahrzeugkarosserie 711 vorgesehen sind. Es wird darauf
hingewiesen, daß es wünschenswert ist, daß die vertikale
Position der angehobenen Gabeln 716 unter Verwendung eines
Hebehöhendetektorabschnitts 703 festgestellt wird,
beispielsweise eines Potentiometers oder eines Magnetsensors.
Eine Vorwärtsentfernung und eine Rückwärtsentfernung S1 der
Gabeln 716 und der Masten 717, wenn sie, wie voranstehend
geschildert, betrieben werden, werden unter Verwendung einer
Entfernungsmeßeinrichtung berechnet. Es wird nämlich
zumindest eine Rückwärtsentfernung der Gabeln 716 und der
Masten 717, die sich nach Beendigung einer Vorwärtsbewegung
rückwärts zu bewegen begonnen haben, unter Verwendung eines
Gabelrückwärtsentfernungsabschnitts 704 berechnet, der sich
an einer Position befindet, an welcher Vorwärts- und
Rückwärtsbewegungen der Gabeln 716 und der Masten 717
festgestellt werden können, zum Beispiel durch einen
Gabelrückwärtsentfernungsberechnungsabschnitt 704, der eine
Entfernungsmeßeinrichtung, wie beispielsweise ein
Potentiometer oder einen Drehkodierer darstellt, und an die
Masten 717 über Drähte angeschlossen ist.
Andererseits ist die Fahrzeugkarosserie des Schubmast-
Gabelstaplers so ausgebildet, daß sie sich vorwärts und
rückwärts bewegen und Kurven fahren kann, wenn ein Fahrmotor
720, der ein Fahrsystem 705 bildet, so betrieben wird, daß er
sich im Uhrzeigersinn oder im Gegenuhrzeigersinn dreht, und
weiterhin werden eine Vorwärtsentfernung und eine
Rückwärtsentfernung der Fahrzeugkarosserie 711 von einer
Entfernungsmeßeinrichtung berechnet. Während dies geschieht,
wird insbesondere eine Rückwärtsentfernung S2 der
Fahrzeugkarosserie 711, die sich rückwärts zu bewegen
begonnen hat, nach der Beendigung einer Vorwärtsbewegung der
Gabeln 716, die angehoben werden, durch einen
Fahrzeugkarosserierückwärtsberechnungsabschnitt 706
berechnet, und arbeitet eine Entfernungsmeßeinrichtung,
beispielsweise ein Drehkodierer, der in der Nähe des
Fahrmotors 720 angeordnet ist, als der
Fahrzeugkarosserierückwärtsberechnungsabschnitt 706.
Weiterhin sind auf einem Steuerfeld 722, das in der Nähe des
Sitzes eines Benutzers angeordnet ist, der auf der
Fahrzeugkarosserie 711 des Schubmast-Gabelstaplers vorgesehen
ist, so daß ein Benutzer darauf sitzen kann, mehrere
Betätigungshebel vorgesehen, einschließlich eines Hebehebels
723, oder verschiedene Arten von Betätigungshebeln zur
Verwendung bei der Betätigung von Hand der Hebeeinheit 701,
der Schubmasteinheit 702 und des Fahrsystems 705 je nach
Erfordernis, sowie ein Informationsabschnitt 709 und ein
Alarmabschnitt 710 vorgesehen, beispielsweise eine
Flüssigkristallanzeige bzw. ein Summer, während im Fußraum
unterhalb des Sitzes des Benutzers ein Bremspedal zum
zwangsweisen Stoppen der durch das Fahrsystem 705 aktivierten
Fahrbewegung sowie ein Gaspedal zur Erhöhung der
Geschwindigkeit des Fahrmotors 720 vorhanden sind (beide
Pedale sind nicht gezeigt). Auf dem Steuerfeld 722, dem
Hebehebel 723 und dem Gaspedal oder in eines dieser Teile
eingebaut ist ein Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 705
vorgesehen, der einen Schalter darstellt, der von Hand
betätigt wird, um den Start der Ausführung der Steuerung zum
Verhindern der Absenkbewegung der Gabeln 716 festzulegen.
Weiterhin befindet sich im Inneren der Fahrzeugkarosserie 711
eine Steuerung 708, die einen Mikrocomputer aufweist, oder
eine Steuerung 708 zum vereinigten Steuern einzelner und
koordinierter Operationen verschiedener Arten von Geräten,
die bei dem Schubmast-Gabelstapler vorgesehen sind, und es ist
diese Steuerung 708 so ausgebildet, daß sie eine
Speichereinheit 708a aufweist, die einen ROM und einen RAM
aufweist, um verschiedene Arten von Daten zu speichern, sowie
eine Arithmetikverarbeitungseinheit 708b aufweist, die mit
einer CPU versehen ist. Vorher wird als Daten in der
Speichereinheit 708a der Steuerung 708 eine eingestellte
Entfernung [L + A] gespeichert, die dadurch eingestellt wird,
daß eine Zusatzentfernung A, die vorher gemessen wird, oder
eine Zusatzentfernung A, die zwischen den distalen Enden der
Gabeln 716 und einer äußeren Oberfläche eines Regals 725
vorhanden sein muß, wenn die Gabeln 716 sicher das Regal 725
verlassen, mit der Gesamtlänge L der Gabeln 716 addiert
wird.
Andererseits stellt die Arithmetikverarbeitungseinheit 708b
fest, ob eine Rückwärtsentfernung S1 der Gabeln 716 und der
Masten 717, die durch den
Gabelrückwärtsentfernungsberechnungsabschnitt 704 berechnet
wird, die eingestellte Entfernung [L + A] überschreitet, die
durch Addition der Gesamtlänge L der Gabeln 716 und der
Zusatzentfernung A eingestellt wird, und arbeitet als der
Steueroperationsausführungsabschnitt zum Verhindern eines
Absenkens der Gabeln 716, bis S1 den Wert L + A überschreitet.
Alternativ stellt die Arithmetikverarbeitungseinheit 708b
fest, ob eine gesamte Rückwärtsentfernung [S1 + S2], die
dadurch berechnet wird, daß die Rückwärtsentfernung S1 der
Gabeln 716 und der Masten 717 und eine Rückwärtsentfernung S2
der Fahrzeugkarosserie 711 addiert werden, die eingestellte
Entfernung [L + A] überschreitet, die durch Addition der
Gesamtlänge L der Gabeln 716 und der Zusatzentfernung A
eingestellt wird, und arbeitet als der
Steueroperationsausführungsabschnitt zum Verhindern des
Absenkens der Gabeln 716, bis S1 + S2 (L + A) überschreitet.
Hierzu werden verschiedene Arten erforderlicher Signale in
die Arithmetikverarbeitungseinheit 708b der Steuerung 708
eingegeben, von dem Hebehöhendetektorabschnitt 703, dem
Gabelrückwärtsentfernungsberechnungsabschnitt 704, dem
Fahrzeugrückwärtsentfernungsabschnitt 706 und dem
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 707, und es werden
andererseits die Signale zur Festlegung der jeweiligen
Operationen der Hebeeinheit 701 und der Schubmasteinheit 702,
des Fahrsystems 705, des Informationsabschnitts 709 und des
Alarmabschnitts 710 von der Arithmetikverarbeitungseinheit
708b an diese Geräte ausgegeben.
Nunmehr werden Steueroperationen für einen
Frachtentladevorgang, der von dem Schubmast-Gabelstapler
gemäß der achten Ausführungsform der Erfindung durchgeführt
wird, beschrieben. Zuerst wird eine erste Steueroperation auf
der Grundlage des in Fig. 25 gezeigten Flußdiagramms
beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, daß zwar nachstehend
eine Steueroperation für einen Frachtentladevorgang
beschrieben wird, der von dem Schubmast-Gabelstapler
durchgeführt wird, jedoch eine Steueroperation für einen
Frachtladevorgang praktisch identisch ist, und daher die
Beschreibung des Steuervorgangs zum Laden von Fracht hier
weggelassen wird.
Bei der ersten Steueroperation bewegt zuerst der Benutzer des
Schubmast-Gabelstaplers die Gabeln 716 zusammen mit den
Masten 717 nach vorn, so daß die Gabeln 716 in eine Palette
(nicht gezeigt) auf einen Fachboden des Regals 725
eingeschoben werden. Dann werden die so eingeschobenen Gabeln
716 geringfügig angehoben, so daß eine Fracht 26 auf der
Palette auf die Gabeln 716 aufgesetzt wird, und danach wird
der Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 707 zur Festlegung
der Ausführung der Steuerung zum Verhindern der
Absenkbewegung der Gabeln 716 eingeschaltet. Wenn
beispielsweise der Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 707
in Form eines Schalters auf dem Steuerfeld 722 angeordnet
ist, schaltet der Benutzer von Hand den Schalter ein
(Schritt 1).
Dann gelangt ein Signal EIN von dem
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 707 in die
Arithmetikverarbeitungseinheit 708b hinein, die ihre
Steuerung so umschaltet, daß ein Absenken der Gabeln 716
verhindert wird (Schritt 2), und es wird ein Signal zum
Festlegen des Beginns der Rückwärtsbewegung der Gabeln 716
und der Masten 717 von der Arithmetikverarbeitungseinheit
708b ausgegeben, deren Steuerung, wie geschildert, umgeschaltet
wurde, an die Schubmasteinheit 702, was dazu führt, daß die
Gabeln 716 und die Masten 717 automatisch mit der
Rückwärtsbewegung beginnen (Schritt 3). Daraufhin vergleicht
die Arithmetikverarbeitungseinheit 708b eine
Rückwärtsentfernung S1 der Gabeln 716 und der Masten 717, die
von dem Gabelrückwärtsentfernungsberechnungsabschnitt 704
berechnet wird, mit der eingestellten Entfernung [L + A], die
vorher in der Speichereinheit 708a der Steuerung gespeichert
wurde, oder mit der eingestellten Entfernung [L + A], die
dadurch eingestellt wurde, daß die Gesamtlänge L der Gabeln
716 und die Zusatzentfernung A addiert werden, und setzt die
Verhinderung der Absenkbewegung der Gabeln 716 fort, während
sie feststellt, ob die Rückwärtsentfernung S1 die
eingestellte Entfernung [L + A] überschreitet oder nicht
(Schritt 4). Selbst wenn der Hebehebel 823 von Hand während
der voranstehend geschilderten Steuerung mit der
Arithmetikverarbeitungseinheit 708b betätigt wird, wird daher
die Absenkbewegung der Gabeln 716 hiervon nicht beeinflußt.
Dann stellt die Arithmetikverarbeitungseinheit 708b fest, daß
die Rückwärtsentfernung S1 der Gabeln 716 und der Masten 717
die eingestellte Entfernung [L + A] überschritten hat, und es
wird ein Signal zum Festlegen des Anhaltens der
Rückwärtsbewegung der Gabeln und der Masten von der
Arithmetikverarbeitungseinheit 708b an die Schubmasteinheit
702 ausgegeben, was dazu führt, daß die Rückwärtsbewegung der
Gabeln 716 und der Masten 717 automatisch gestoppt wird
(Schritt 5). Anders ausgedrückt arbeitet, wenn dies
geschieht, die Arithmetikverarbeitungseinheit 708b der
Steuerung 708 so, daß sie den Betrieb der Schubmasteinheit
702 zu einem Zeitpunkt stoppt, an welchem die
Rückwärtsentfernung S1 der Gabeln 716 und der Masten 717 die
eingestellte Entfernung [L + A] überschritten hat, die durch
Addition der Gesamtlänge L der Gabeln 716 und der
Zusatzentfernung A eingestellt wurde.
Weiterhin wird bei der Arithmetikverarbeitungseinheit 708b,
welche die voranstehend geschilderte Feststellung getroffen
hat, die Steuerung zum Verhindern der Absenkung der Gabeln
716 annulliert (Schritt 6), und es können von nun an die Gabeln
716 abgesenkt werden durch Betätigung des Hebehebels 723 von
Hand. Es wird darauf hingewiesen, daß die manuelle Betätigung
des Hebehebels 723 nicht immer beim Absenken der Gabeln 716
erforderlich ist, und daß der
Arithmetikverarbeitungsabschnitt 8b, der den
Steueroperationsausführungsabschnitt bildet, vorher mit einer
Funktion zum Starten der Absenkbewegung der Gabeln 716 zu
jenem Zeitpunkt ausgerüstet werden kann, an welchem die
Rückwärtsentfernung S1 der Gabeln 716 und der Masten 717 die
eingestellte Entfernung [L + A] überschritten hat, die durch
Addition der Gesamtlänge L der Gabeln 716 und der
Zusatzentfernung A eingestellt wurde.
Bei der voranstehend geschilderten, ersten Steueroperation
beginnen die Gabeln 716 und die Masten 717 automatisch mit
der Rückwärtsbewegung durch Einschalten des
Steuerausführungsfestlegungsabschnitts 707, und es stoppen die
Gabeln 716 und die Masten 717 automatisch, um sich rückwärts
zu bewegen, zu jenem Zeitpunkt, an welchem die
Rückwärtsentfernung S1 der Gabeln 716 und der Masten 717 die
eingestellte Entfernung [L + A] überschritten hat; jedoch ist
eine derartige Gruppe von Operationen nicht immer
erforderlich, und daher kann selbstverständlich nur die
Steuerung zum Verhindern des Absenkens der Gabeln 716
vorgesehen sein.
Nunmehr wird eine zweite Steueroperation auf der Grundlage
des in Fig. 26 gezeigten Flußdiagramms beschrieben. Nachdem
das Anordnen einer Fracht auf einer Palette auf den Gabeln
716 beendet wurde, die in ein Regalfach des Regals 725
eingeführt sind, das sich an einem höheren Ort befindet, löst
der Benutzer zuerst die Bremse, welche zwangsweise die
Fahroperation des Fahrsystems 705 stoppt (Schritt 1), und
schaltet dann den Schalter ein, der den
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 707 zur Festlegung der
Ausführung der Steuerung zum Verhindern des Absenkens der
Gabeln 716 darstellt, und betätigt von Hand den Hebehebel 723
zur Seite des Absenkens hin (Schritte 2, 3). Dann gelangt ein
Signal EIN von dem Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 709
in die Arithmetikverarbeitungseinheit 8a der Steuerung 708
hinein, die ihre Steuerung umschaltet, um das Absenken der
Gabeln 716 zu verhindern (Schritt 4), und wenn dies
geschieht, wird ein Signal zur Festlegung der
Rückwärtsbewegung von der Arithmetikverarbeitungseinheit 708b
an die Schubmasteinheit 702 ausgegeben, während ein Signal
zur Festlegung des Starts der Rückwärtsbewegung der
Fahrzeugkarosserie 711 von der Arithmetikverarbeitungseinheit
708b an das Fahrsystem 705 ausgegeben wird.
Dies führt dazu, daß die Fahrzeugkarosserie 711 zum selben
Zeitpunkt zur Rückwärtsbewegung durch das Fahrsystem 705
veranlaßt wird, wie die Gabeln 716 und die Masten 717 zur
Rückwärtsbewegung durch die Schubmasteinheit 702 veranlaßt
werden (Schritt 5). Daraufhin setzt die
Arithmetikverarbeitungseinheit 708b die Verhinderung der
Absenkbewegung der Gabeln 716 fort, während sie feststellt,
ob die gesamte Rückwärtsentfernung [S1 + S2], die dadurch
berechnet wird, daß die Rückwärtsentfernung S1 der Gabeln 716
und der Masten 717, die von dem
Gabelrückwärtsentfernungsberechnungsabschnitt 704 berechnet
wird, und die Rückwärtsentfernung S2 der Fahrzeugkarosserie
711 addiert werden, die von dem Fahrzeugkarosserie-
Rückwärtsentfernungsberechnungsabschnitt 706 berechnet wird,
die eingestellte Entfernung [L + A] überschreitet, die durch
Addition der Gesamtlänge L der Gabeln 716 und der
Zusatzentfernung A eingestellt wird (Schritt 6).
Nachdem sie festgestellt hat, daß die so berechnete
Gesamtrückwärtsentfernung [S1 + S2] die eingestellte Entfernung
[L + A] überschritten hat, gibt die
Arithmetikverarbeitungseinheit 708b ein Signal zur Festlegung
des Stopps der Rückwärtsbewegung der Gabeln 716 und der
Masten 717 an die Schubmasteinheit 702 aus, bzw. ein Signal
zur Festlegung des Stopps der Rückwärtsbewegung der
Fahrzeugkarosserie 711 an das Fahrsystem 705, wodurch sowohl
die Rückwärtsbewegung der Gabeln 716 und der Masten 717 als
auch die Rückwärtsbewegung der Fahrzeugkarosserie 711
gestoppt werden (Schritt 7). Anders ausgedrückt, arbeitet
hierbei die Arithmetikverarbeitungseinheit 8 so, daß sie den
Betrieb der Schubmasteinheit 702 und des Fahrsystems 705 zu
jenem Zeitpunkt stoppt, an welchem die gesamte
Rückwärtsentfernung [S1 + S2], die durch Addition der
Rückwärtsentfernung S1 der Gabeln 716 und der Masten 717, und
der Rückwärtsentfernung S2 der Fahrzeugkarosserie 711
berechnet wird, die eingestellte Entfernung [L + A]
überschreitet, die durch Addition der Gesamtlänge L der
Gabeln 716 und der Zusatzentfernung A eingestellt wird.
Es wird darauf hingewiesen, daß bei der zweiten
Steueroperation sowohl die Schubmasteinheit 702 als auch das
Fahrsystem 705 so ausgebildet sind, daß der Betrieb
automatisch begonnen wird durch Einschalten des
Steuerausführungsfestlegungsabschnitts 707 und sowohl die
Schubmasteinheit 702 als auch das Fahrsystem 705 so
ausgebildet sind, daß ihr Betrieb automatisch zu jenem
Zeitpunkt gestoppt wird, an welchem die gesamte
Rückwärtsentfernung [S1 + S2] die eingestellte Entfernung [L + A]
überschreitet; jedoch muß deren Betrieb nicht immer
automatisch starten und stoppen, sondern kann so vorgegangen
werden, daß nur die Steuerung zum Verhindern des Absenkens
der Gabeln 716 durchgeführt wird, oder der Betrieb der
Schubmasteinheit 702 und des Fahrsystems 705 automatisch
stoppt, wogegen sie den Betrieb über eine Eingabe von Hand
des Benutzers starten.
Weiterhin wird bei der Arithmetikverarbeitungseinheit 708b
die Steuerung zum Verhindern des Absenkens der Gabeln 716
gleichzeitig annulliert (Schritt 8), und da der Hebehebel 723
vorher so betätigt wurde, daß er auf die Absenkseite weist,
beginnen die Gabeln 716 und die Masten 717 automatisch ihre
Absenkung (Schritt 9). Wenn dies geschieht, arbeitet die
Arithmetikverarbeitungseinheit 708b der Steuerung 708 so, daß
sie den Beginn der Absenkung der Gabeln 716 zu jenem
Zeitpunkt zuläßt, an welchem die gesamte Rückwärtsentfernung
[S1 + S2], die durch Addition der Rückwärtsentfernung S1 der
Gabeln 716 und der Masten 717 und der Rückwärtsentfernung S2
der Karosserie 711 berechnet wird, die eingestellte
Entfernung [L + A] überschreitet, die durch Addition der
Gesamtlänge L der Gabeln 716 und der Zusatzentfernung A
eingestellt wird.
Weiterhin wird eine dritte Steueroperation auf der Grundlage
des in Fig. 27 gezeigten Flußdiagramms beschrieben. Bei
dieser Steueroperation löst, nachdem er eine Fracht auf die
Gabeln 716 aufgesetzt hat, der Benutzer die Bremse (Schritt
1), schaltet dann den Steuerausführungsfestlegungsabschnitt
707 ein, der den Schalter zum Festlegen der Ausführung der
Steuerung zum Verhindern des Absenkens der Gabeln 716
darstellt, und betätigt das Gaspedal (Schritte 2, 3). Dann
gelangt ein Signal EIN von dem
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 707 in die
Arithmetikverarbeitungseinheit 708b der Steuerung 708 hinein,
die ihre Steuerung umschaltet, um ein Absenken der Gabeln 716
zu verhindern (Schritt 4), und nach Bestätigung, daß das
Gaspedal betätigt wurde, gibt die
Arithmetikverarbeitungseinheit 708b ein Signal zur Festlegung
des Starts der Rückwärtsbewegung der Gabeln 716 und der
Masten 717 an die Schubmasteinheit 702 aus sowie ein Signal
zur Festlegung des Starts der Rückwärtsbewegung der
Fahrzeugkarosserie 711 an das Fahrsystem 705, wodurch sich
die Fahrzeugkarosserie 711 zum selben Zeitpunkt rückwärts zu
bewegen beginnt, wie die Gabeln 716 und die Masten 717 sich
rückwärts zu bewegen beginnen (Schritt 5).
Dann setzt die Arithmetikverarbeitungseinheit 708b ihre
Sperrung der Absenkbewegung der Gabeln 716 fort, während sie
feststellt, ob die gesamte Rückwärtsentfernung [S1 + S2], die
durch Addition der Rückwärtsentfernung der Gabeln 716 und der
Masten 717 und der Rückwärtsentfernung S2 der
Fahrzeugkarosserie 711 berechnet wird, die eingestellte
Entfernung [L + A] überschreitet, die durch Addition der
Gesamtlänge L der Gabeln 716 und der Zusatzentfernung A
eingestellt wird (Schritt 6), und wenn sie feststellt, daß
die gesamte Rückwärtsentfernung [S1 + S2] die eingestellte
Entfernung [L + A] überschritten hat, gibt die
Arithmetikverarbeitungseinheit 708b ein Signal zur Festlegung
des Stopps der Rückwärtsbewegung der Gabeln 716 und der
Masten 717 an die Schubmasteinheit 702 aus, bzw. ein Signal
zur Festlegung des Stopps der Rückwärtsbewegung der
Fahrzeugkarosserie 711 an das Fahrsystem 705, wodurch sowohl
die Rückwärtsbewegung der Gabeln 716 und der Masten 717 als
auch die Rückwärtsbewegung der Fahrzeugkarosserie 711
gestoppt werden (Schritt 7), während in der
Arithmetikverarbeitungseinheit 708b die Steuerung zum
Verhindern des Absenkens der Gabeln 716 annulliert wird
(Schritt 8).
Während bei der ersten bis dritten Steueroperation der
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 707 so beschrieben
wurde, daß er von Hand eingeschaltet wird, ist die Erfindung
jedoch nicht auf einen von Hand betätigten
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 707 beschränkt, und es
kann statt dessen der Hebehöhendetektorabschnitt 703
verwendet werden, der dazu ausgebildet ist, festzustellen,
daß sich die Gabeln 716 in einer Vertikalposition befinden,
die so hoch ist, wie eine bestimmte Höhe oder noch höher.
Wenn bei einer derartigen Konstruktion die Gabeln 716 damit
beginnen, sich rückwärts zu bewegen, während sie in einer
hoch angehobenen Position angeordnet sind, wird aufgrund
dieser Tatsache festgestellt, daß eine Frachtlade- oder
Entladeoperation begonnen hat, und es starten die voranstehend
geschilderten Steueroperationen automatisch.
Es kann beispielsweise so vorgegangen werden, daß die
Arithmetikverarbeitungseinheit 708b der Steuerung den
Steuerausführungsfestlegungsabschnitt 707 zur automatischen
Festlegung der Ausführung der Steuerung zum Verhindern des
Absenkens der Gabeln 716 zu einem Zeitpunkt bildet, an
welchem die Gabeln 716, die sich in einer Position befinden,
die etwa 4 m oder mehr beträgt, sich rückwärts zusammen mit
den Masten 717 zu bewegen beginnen. Obwohl dies bei der
Beschreibung der achten Ausführungsform nicht geschildert
wurde, kann so vorgegangen werden, daß dann, wenn der
Benutzer versucht, von Hand die Gabeln 716 abzusenken,
während die Gabeln 716 gegen ein Absenken gesperrt sind, der
Alarmabschnitt 710 zum Alarmieren des Benutzers verwendet
wird, und dann, wenn die Verhinderung der Absenkbewegung der
Gabeln 716 annulliert wurde, die Annullierung dem Benutzer
über den Informationsabschnitt 709 mitgeteilt wird, und wenn
eine derartige Konstruktion eingesetzt wird, wird der Vorteil
zur Verfügung gestellt, daß das Auftreten einer fehlerhaften
Beurteilung durch den Benutzer noch unwahrscheinlicher wird.
Fig. 29 ist ein Blockdiagramm, das ein Hauptteil eines
Steuersystems zeigt, das auf einem Schubmast-Gabelstapler
gemäß einer neunten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen
ist. Es wird darauf hingewiesen, daß der Gesamtaufbau des
Schubmast-Gabelstaplers gemäß der neunten Ausführungsform der
Erfindung gleich jenem des herkömmlichen Schubmast-
Gabelstaplers ist, der voranstehend unter Bezugnahme auf
Fig. 33 beschrieben wurde, so daß der Gesamtaufbau des
Schubmast-Gabelstaplers gemäß der neunten Ausführungsform
unter Bezugnahme auf Fig. 33 erläutert wird.
Bei dem Schubmast-Gabelstapler gemäß der neunten
Ausführungsform sind Antriebsreifen 802 und Lenkreifen 803 im
hinteren Abschnitt einer Fahrzeugkarosserie 801 angeordnet,
während ein Paar von Portalarmen 804 an einem vorderen
Abschnitt der Fahrzeugkarosserie 801 so vorgesehen ist, daß
die Arme sich horizontal in Vorwärtsrichtung erstrecken.
Lastreifen 805 sind an distalen Enden des jeweiligen
Portalarms 804 vorgesehen, und Masten 808 zum Führen der
Anstiegs- und Absenkbewegungen von Gabeln 807 sind an
Positionen innerhalb des jeweiligen Portalarms 804 so
vorgesehen, daß sie von dort aus nach oben verlaufen.
Weiterhin sind sowohl die Gabeln 807 als auch die Masten 808
so ausgebildet, daß sie nicht nur angehoben und abgesenkt
werden können durch eine Hebeeinheit 831, welche
Hydraulikzylinder 810 aufweist, die sich entlang der Masten
808 erstrecken, sondern auch vorwärts und rückwärts bewegt
werden können, während sie durch die Portalarme 804 geführt
werden mit Hilfe einer Schubmasteinheit 832, die
Hydraulikzylinder 811 aufweist, die in der Fahrzeugkarosserie
801 vorgesehen sind.
Die vertikale Position der Gabeln 807, wenn sie angehoben
oder abgesenkt werden, wird von einem
Hebehöhendetektorabschnitt 833 festgestellt, der durch ein
Potentiometer oder einen Magnetsensor gebildet wird.
Weiterhin sind, wie in Fig. 30 gezeigt, die Gabeln 807
verkippbar über eine Halterungswelle 813 auf einer Hebestütze
812 angebracht, die vertikal beweglich auf den Masten 808
vorgesehen ist, und es sind Hydraulikzylinder 814 für das
Verkippen an der Hebestütze 812 befestigt. Weiterhin sind
Kippstangen 836 verkippbar auf der Halterungswelle 813 der
Hebestütze 812 so angebracht, daß die Kippstangen 836
zwischen den Gabeln 807 und den Hydraulikzylindern 814
angeordnet sind, wobei die Hydraulikzylinder 814, die einen
Kippantriebsabschnitt darstellen, auf die Gabeln 807 über die
Kippstangen 836 drücken, so daß die Gabeln 807 verkippt
werden.
Annäherungssensoren 837 zum Aussenden und Empfangen von Licht
sind auf den Kippstangen 836 vorgesehen, die an den Enden der
Halterungswelle 813 angebracht sind, und reflektierende
Stifte 838 zum Reflektieren von Licht von den
photoelektrischen Annäherungssensoren 837 sind auf den Seiten
der Gabeln 807 vorgesehen, welche der Hebestütze 812
gegenüberliegen, wobei die Annäherungssensoren 837 und die
reflektierenden Stifte 838 einen Kippdetektorabschnitt 839
zur Feststellung der Verkippung der Gabeln 807 bilden. Bei
dieser neunten Ausführungsform entspricht der
Kippdetektorabschnitt 839 einem
Absenkbewegungsdetektorabschnitt zur Feststellung, ob die
Absenkbewegung der Gabeln ordnungsgemäß durchgeführt wird
oder nicht.
Wenn dann, wie in Fig. 30B gezeigt, die Gabeln 807 auf einen
Fachboden eines Regals 821 auftreffen und abrupt verkippen,
wird infolge der Tatsache, daß die reflektierenden Stifte 838
außerhalb des Lichtaussende- und Empfangsbereiches des
Annäherungssensors 837 bei der Verkippung der Gabeln
gelangen, das Licht von den Annäherungssensoren 837 nicht von
den reflektierenden Stiften reflektiert, und es gelangt das
reflektierte Licht nicht in die Annäherungssensoren 837
hinein, wodurch festgestellt wird, daß die Gabeln 807 um
einen vorbestimmten Winkel oder mehr verkippt werden. Wenn
die Hydraulikzylinder 814 angetrieben werden, welche den
Kippantriebsabschnitt darstellen, besteht infolge der
Tatsache, daß sich die Gabeln 807 zusammen mit den
Kippstangen 34 verkippen, ein Risiko, daß die reflektierenden
Stifte 838 aus dem Lichtaussende- und Empfangsbereich
herausgelangen, und daher führt der Kippdetektorabschnitt 839
keine Feststellung einer Verkippung durch.
Es wird darauf hingewiesen, daß in Fig. 30 das Bezugszeichen
841 einen Gegenständer bezeichnet, der an einem oberen
Abschnitt der Hebestütze 812 angebracht ist, und daß das
Bezugszeichen 842 Führungsrollen bezeichnet zum Führen der
Hebestütze 812 zusammen mit den Gabeln 807 entlang der Masten
808.
Weiterhin ist ein Fahrmotor 816 im Inneren der
Fahrzeugkarosserie 801 vorgesehen, und es werden durch diesen
Fahrmotor 816 die Antriebsreifen 802 angetrieben, wobei die
Fahrzeugkarosserie 801 so ausgebildet ist, daß sie sich nicht
nur vorwärts und rückwärts bewegen kann, sondern auch Kurven
fahren kann.
Auf einem Steuerfeld 818 in der Nähe des Sitzes eines
Benutzers sind mehrere Betätigungshebel 20 vorgesehen, von
denen einige zum Anheben, Absenken und Kippen der Gabeln 807
verwendet werden, während die anderen zur Bewegung der Masten
808 vorwärts und rückwärts verwendet werden, sowie ein
Informationsabschnitt 845, beispielsweise mit einer Leuchte,
einem Summer, einer Flüssigkristallanzeige und dergleichen.
Weiterhin ist auf dem Steuerfeld 818 ein von Hand
betätigbarer Absenkverhinderungsannullierungsschalter 846
vorgesehen, um eine Absenkverhinderungsfunktion zu
annullieren auf der Grundlage des Betriebs einer
Arithmetikverarbeitungseinheit 817a einer Steuerung 817, was
nachstehend noch genauer erläutert wird.
Weiterhin sind im Fußraum in der Nähe des Sitzes des
Benutzers ein Bremspedal zum Stoppen der Fahroperation durch
ein Fahrsystem 805, ein Gaspedal zur Erhöhung der Drehzahl
des Fahrmotors 816 (beide Pedale sind nicht gezeigt) und ein
Fahrzeugkarosserieanhalteabschnitt 847 vorgesehen, der durch
eine elektromagnetische Bremse und dergleichen gebildet wird.
Weiterhin ist eine Steuerung 817 im Inneren der
Fahrzeugkarosserie 801 angeordnet, die durch einen
Mikrocomputer gebildet wird, und so ausgelegt ist, daß sie
auf vereinigte Art und Weise individuelle und koordinierte
Operationen der verschiedenen Arten von Geräte steuert, wobei
die Steuerung 817 so ausgebildet ist, daß sie die
Arithmetikverarbeitungseinheit 817a aufweist, die durch eine
CPU gebildet wird, sowie eine Speichereinheit 801, die einen
ROM oder einen RAM zum Speichern verschiedener Arten von
Daten aufweist.
Die Arithmetikverarbeitungseinheit 817a ist so ausgebildet,
daß sie die Funktion eines Absenkverhinderungsabschnitts zur
Verfügung stellt. Hierzu werden Signale in die
Arithmetikverarbeitungseinheit 17 eingegeben von dem
Kippdetektorabschnitt 839, dem Hebehöhendetektorabschnitt 833
und dem Absenkverhinderungsannullierungsschalter 846.
Zusätzlich werden Signale von dieser Arithmetikeinheit 817a
ausgegeben an die Hebeeinheit 831, das Schubmastgerät 832,
den Kippantriebsabschnitt 814, den Informationsabschnitt 815
und den Fahrzeugkarosserieanhalteabschnitt 847, um die
Operationen der jeweiligen Geräte und Abschnitte festzulegen.
Nunmehr wird nachstehend unter Bezugnahme auf ein in Fig. 31
dargestelltes Flußdiagramm eine Beschreibung von
Steueroperationen für einen Frachtentladevorgang vorgenommen,
die von dem Schubmast-Gabelstapler gemäß der neunten
Ausführungsform der Erfindung durchgeführt werden. Hierbei
sind die jeweiligen Schritte jeweils mit S bezeichnet.
Zuerst führt, nachdem der Benutzer des Schubmast-
Gabelstaplers diesen eingeschaltet hat, um ihn zu aktivieren
(S1), die Steuerung 817 verschiedene Arten von Operationen
und Verarbeitungen in Reaktion auf Befehle von den
Betätigungshebeln 20 durch mit entsprechender Betätigung der
Hebel (S2). Wenn nämlich beispielsweise Fracht entladen wird,
werden folgende Operationen und Verarbeitungen durchgeführt:
nachdem die Fahrzeugkarosserie 801 durch den Fahrmotor 816
zur Annäherung an ein Regal 821 veranlaßt wurde, werden die
Gabeln 807 zusammen mit den Masten 808 durch die Hebeeinheit
831 angehoben. Dann werden die Gabeln 807 zusammen mit den
Masten 808 zur Vorwärtsbewegung veranlaßt, durch Antrieb der
Schubmasteinheit 832, so daß die Gabeln 807 in ein Regalfach
des Regals 821 eingeführt werden, und daraufhin werden die
Gabeln 807 durch den Kippantriebsabschnitt 814 verkippt, so
daß eine Fracht 806 sicher auf die so eingeführten Gabeln 807
aufgesetzt wird.
Daraufhin stellt die Arithmetikverarbeitungseinheit 817a
fest, ob ein Hebeabsenkschalter eingeschaltet ist oder nicht
(S3). Wenn der Benutzer den Betätigungshebel 820 zum Absenken
der Gabeln betätigt, um die Gabeln abzusenken, nachdem die
Fracht 806 auf die Gabeln 807 aufgesetzt wurde, nimmt infolge
der Tatsache, daß der Hebeabsenkschalter in Reaktion auf die
Operation eingeschaltet wurde, die
Arithmetikverarbeitungseinheit 817a weiterhin
Meßausgangssignale von dem Hebehöhendetektorabschnitt 833 an,
um so festzustellen, ob die Hebehöhe der Gabeln 807 größer
oder gleich einem vorbestimmten Wert ist (beispielsweise
1,5 m) (S4).
Wenn die Hebehöhe der Gabeln 807 unterhalb des vorbestimmten
Wertes liegt, stellt die Arithmetikverarbeitungseinheit 817a
fest, daß der Benutzer durch Beobachtung bestätigen kann, ob
die Gabeln 807 vollständig aus dem Fach des Regals 821
herausgelangt sind oder nicht, und gibt an die Hebeeinheit
831 ein Hebeabsenkbefehlssignal zum Absenken der Gabeln 807
aus (S7). Absenkventile der Hydraulikzylinder 810 der
Hebeeinheit 831 werden eingeschaltet (geöffnet) in Reaktion
auf die Ausgabe des Befehlssignals (S8), und die Gabeln 807
werden zusammen mit den Masten 808 abgesenkt.
Wenn andererseits im Schritt 4 die Hebehöhe der Gabeln 807
größer oder gleich dem vorbestimmten Wert ist, stellt die
Arithmetikverarbeitungseinheit 817a fest, daß es für den
Benutzer schwierig ist, durch Beobachtung zu bestätigen, ob
die Gabeln 807 vollständig aus dem Fach des Regals 821
herausgelangt sind oder nicht, nimmt dann Meßausgangssignale
von dem Kippdetektorabschnitt 839 entgegen und stellt fest,
ob die Gabeln 807 über einen vorbestimmten Winkel oder mehr
verkippt wurden oder nicht (S6). Da, wie voranstehend
geschildert, der Betrieb des Kippantriebsabschnitts 814 nicht
die Feststellung der Verkippung der Gabeln durch den
Kippdetektorabschnitt 839 beeinflußt, ist der
Kippdetektorabschnitt 839 so ausgebildet, daß er ein
Meßsignal nur dann ausgibt, wenn ein Eingriff der Gabeln 807
mit dem Regal 821 auftritt.
Wenn aufgrund der Meßausgangssignale von dem
Kippdetektorabschnitt 839 bestätigt werden kann, daß die
Gabeln 837 nicht um den vorbestimmten Winkel oder mehr
verkippt sind, stellt die Arithmetikverarbeitungseinheit 817a
fest, daß die Gabeln 837 nicht in Berührung mit dem Regal 821
und dergleichen stehen, und gibt an die Hebeeinheit 831 ein
Hebeabsenkbefehlssignal zum Absenken der Gabeln 807 aus (S7).
Dies öffnet die Absenkventile der Hydraulikzylinder 810 der
Hebeeinheit 831 (S8), wodurch die Gabeln 807 zusammen mit den
Masten 808 abgesenkt werden.
Wenn im Gegensatz hierzu die Arithmetikverarbeitungseinheit
817a im Schritt 6 feststellt, daß sich die Gabeln 807 um
einen vorbestimmten Winkel oder stärker verkippen, so
aktiviert, da es äußerst wahrscheinlich ist, daß die Gabeln
807 in Berührung mit dem Regal 821 und dergleichen stehen,
die Arithmetikverarbeitungseinheit 817a den
Informationsabschnitt 845, um mitzuteilen, daß sich die
Gabeln 807 in einem anomalen Zustand befinden, und daß ein
weiteres Absenken der Gabeln einen gefährlichen Zustand
hervorruft durch Blinken einer Leuchte oder Summen eines
Summers (S9).
Daraufhin stellt die Arithmetikverarbeitungseinheit 817a
fest, ob der Absenkverhinderungsannullierungsschalter 846
eingeschaltet ist oder nicht (S10). Falls der
Absenkverhinderungsannullierungsschalter 846 eingeschaltet
ist, zeigt dies immer an, daß der Benutzer das Absenken der
Gabeln zuläßt, und daher geht dann der Betriebsablauf zum
Schritt 7 über, in welchem die Gabeln 807 Absenkbewegungen
zusammen mit den Masten 808 durchführen.
Falls der Absenkverhinderungsannullierungsschalter 846
ausgeschaltet ist, wenn sich die Gabeln 807 in einem
gefährlichen Zustand befinden, da dies anzeigt, daß die
Ausführung der Verhinderung der Absenkbewegung der Gabeln 807
festgelegt ist, gibt die Arithmetikverarbeitungseinheit 817a
in Reaktion hierauf ein Hebeabsenkbefehlsannullierungssignal
zum Stoppen der Absenkbewegung der Gabeln 807 an die
Hebeeinheit 831 aus, selbst wenn der Hebeabsenkschalter in
dem vorherigen Schritt 3 eingestellt wurde (S11), wodurch die
Absenkventile der Hydraulikzylinder 810 der Hebeeinheit 831
geschlossen werden (S12) und ein Absenken der Gabeln 807
verhindert wird. Wenn dies geschieht, stoppt die
Arithmetikverarbeitungseinheit 817a die Ausgabe von
Treiberimpulsen an den Fahrmotor 816 gleichzeitig und
aktiviert die elektromagnetische Bremse des
Fahrzeugkarosserieanhalteabschnitts 847, um die Bewegung der
Fahrzeugkarosserie 810 vorwärts oder rückwärts zu stoppen.
Hierdurch wird die Sicherheit des Gabelstaplers noch weiter
verbessert.
Dann wird festgestellt, ob der Schlüsselschalter weiterhin
eingeschaltet ist (S13), und, falls festgestellt wird, daß der
Schlüsselschalter ausgeschaltet ist, ist der Betrieb des
Gabelstaplers beendet. Wenn andererseits festgestellt wird,
daß der Schlüsselschalter weiterhin eingeschaltet ist, also
der Betrieb des Gabelstaplers weitergehen sollte, geht der
Betriebsablauf zurück zum Schritt 2.
Falls der Hebeabsenkschalter im Schritt 3 ausgeschaltet ist,
so geht, da die Gabeln nicht abgesenkt werden, der
Betriebsablauf zu den Vorgängen von Schritt 11 und danach
über.
Zwar erfolgte voranstehend eine Beschreibung von Steuerungen
und Operationen, die durchgeführt werden, wenn ein
Frachtentladevorgang unter Verwendung des Schubmast-
Gabelstaplers durchgeführt wird; jedoch sind die Steuerungen
und Operationen, die ausgeführt werden müssen, wenn ein
Frachtladevorgang durchgeführt wird, mit demselben
Gabelstapler, im wesentlichen ebenso wie jene, die
voranstehend beschrieben wurden.
Die folgenden Modifikationen und Anpassungen können bei der
voranstehend geschilderten, neunten Ausführungsform
vorgenommen werden.
- 1. Zwar wurde bei der neunten Ausführungsform ein Fall beschrieben, bei welchem die Erfindung bei einem Schubmast- Gabelstapler eingesetzt wird; jedoch ist die Erfindung nicht auf einen derartigen Einsatz beschränkt, sondern kann bei verschiedenen Arten von Gabelstaplern eingesetzt werden, beispielsweise Gegengewichts-Gabelstaplern, Entnahme- Gabelstaplern und Portalhub-Gabelstaplern.
- 2. Weiterhin ist bei der neunten Ausführungsform der Kippdetektorabschnitt 839 so ausgebildet, daß die Annäherungssensoren 837 vorgesehen sind, die auf den Kippstangen 836 angeordnet sind, und die reflektierenden Stifte 838, die auf den Gabeln 807 vorgesehen sind, und zwar infolge der Tatsache, daß die Erfindung bei einem Gabelstapler einer derartigen Art eingesetzt wird, nämlich einem Schubmast-Gabelstapler, bei welchem die Gabeln 807 durch den Kippantriebsabschnitt relativ zu den Masten 808 verkippt werden. Falls die Erfindung bei einem Gabelstapler, wie beispielsweise einem Gegengewichts-Gabelstapler, eingesetzt wird, bei welchem die Masten selbst durch den Kippantriebsabschnitt verkippt werden, wie dies beispielsweise in Fig. 32 gezeigt ist, kann ein Losedetektorabschnitt 840 zur Feststellung der Lose von Ketten 849 zum Haltern der Gabeln 807 statt des Kippdetektorabschnitts 839 vorgesehen werden. In diesem Fall entspricht der Losedetektorabschnitt 840 einem Absenkbewegungsdetektorabschnitt.
Mit anderen Worten sind photoelektrische Annäherungssensoren
837a, 837b, die als der Losedetektorabschnitt 840 dienen, auf
der Hebestütze 812 vorgesehen, an welcher die Stützen 7 bzw.
die Masten 808 angebracht sind, um das Vorhandensein der
Ketten zum Anheben und Absenken der Hebestütze 812
festzustellen. Wie in Fig. 32A gezeigt ist, werden die
Ketten 849 durch das Gewicht der Hebestütze 812 und der
Gabeln 807 in einen gespannten Zustand versetzt und stellen
die Annäherungssensoren 837a, 837b das Vorhandensein der
Ketten 849 fest. Wenn sich jedoch die Gabeln 807 mit dem
Regal 821 und dergleichen verhaken, wie dies in Fig. 32B
gezeigt ist, kann sich das Gewicht der Hebestütze 812 und der
Gabeln 807 nicht mehr auf die Ketten 849 auswirken, die dann
in einen losen Zustand gelangen, so daß die
Annäherungssensoren 837a, 837b nicht das Vorhandensein der
Ketten 849 feststellen können. Im einzelnen kann, wenn sich
die Gabeln an einer unteren Position befinden, wie dies in
Fig. 32B mit durchgezogenen Linien dargestellt ist, der
Annäherungssensor 837a, also einer der Annäherungssensoren,
nicht das Vorhandensein der Kette 849 feststellen, wobei dies
anzeigt, daß die Kette 849 lose wird. Wenn sich im Gegensatz
hierzu die Gabeln 807 an einer oberen Position befinden, wie
dies in Fig. 32B mit gestrichelten Linien dargestellt ist,
kann der andere Annäherungssensor 837b nicht das
Vorhandensein der Kette 849 feststellen, wobei dies anzeigt,
daß die Kette 849 lose wird. Wenn die Lose der Ketten 849
festgestellt wurde, verhindert daher die
Arithmetikverarbeitungseinheit 817a, die als der
Absenkverhinderungsabschnitt dient, daß die Gabeln 807
abgesenkt werden.
Weiterhin können magnetische Sensoren zur Feststellung der
normalen Position der Ketten anstelle des Annäherungssensors
837a oder 837b verwendet werden.
Weiterhin können, wie in Fig. 41 gezeigt, Infrarotsensoren
860 oder Ultraschallsensoren 870 anstelle der
Annäherungssensoren 837a oder 837b verwendet werden. Die
Infrarotsensoren senden Infrarotstrahlung aus, und die
Ultraschallsensoren senden Ultraschall aus, um die Lose der
Ketten 849 festzustellen. Beide Sensoren können auf den
Masten 808 angeordnet werden.
Die Fig. 34 und 35 zeigen eine Hebestütze 910 und Gabeln
911 gemäß einer zehnten Ausführungsform der Erfindung. Bei
diesem Gabelstapler ist die Hebestütze 910 so ausgebildet,
daß sie entlang eines Mastes 903 (vgl. Fig. 40) angehoben und
abgesenkt werden kann und ein Benutzergestell 912 auf der
Hebestütze 910 vorgesehen ist. Weiterhin sind die horizontal
verlaufenden Gabeln 911 an einem unteren Abschnitt des
Benutzergestells 912 vorgesehen, und es sind die Gabeln 911 auf
dem Benutzergestell 912 durch Stifte 913 an mittleren
Positionen zwischen distalen Enden 911a und proximalen Enden
911b angebracht, und zwar so, daß sie sich in
Vertikalrichtung in geringem Ausmaß drehen können.
Weiterhin ist ein Grenzschalter (Sensor) 14 zur Feststellung
der Drehung der Gabeln 911, wenn sich das distale Ende 911a
der Gabeln 911 in einer Richtung dreht, in welcher das
distale Ende 911a in geringem Ausmaß angehoben wird, an dem
unteren Abschnitt des Benutzergestells 912 an einem Ort
gegenüberliegend dem proximalen Endabschnitt 911b jeder der
Gabeln 911 vorgesehen. Weiterhin ist eine Feder 915 an einem
Ort in der Nähe des Grenzschalters vorgesehen, um das
proximale Ende 911b der Gabel 911 in eine Richtung
vorzuspannen, in welche das proximale Ende 911b angehoben
wird, um hierdurch das distale Ende 911a der Gabel 911 in
Richtung nach unten vorzuspannen, also entgegengesetzt zu
jener Richtung, in welcher das proximale Ende angehoben wird.
Diese Feder 915 ist zwischen einem oberen Endflansch 916a
eines Kupplungsteils 916 zum Kuppeln der Gabel 911 mit dem
Benutzergestell 912 in einem Zustand, in welchem sich das
proximale Ende 911b der Gabel 911 in vorbestimmtem Ausmaß in
Vertikalrichtung bewegen kann, und dem Benutzergestell 912
angeordnet. Weiterhin ist ein Anschlag 917 an der Unterseite
des Benutzergestells 912 in der Nähe des Ortes angeordnet, an
welchem die Feder 915 angeordnet ist, um zu verhindern, daß
das proximale Ende 911b der Gabel 911 stärker als
erforderlich angehoben wird.
Weiterhin ist eine Steuerung (nicht gezeigt) bei dem
Gabelstapler als Bewegungssteuerungsgerät vorgesehen. Diese
Steuerung verhindert, daß die Hebestütze 910 weiter abgesenkt
wird, wenn der Grenzschalter 914 eingeschaltet ist, während
die Hebestütze 910 eine Absenkbewegung durchführt. Wenn der
Grenzschalter 914 eingeschaltet ist, kann die Steuerung auch
das Fahren der Fahrzeughauptkarosserie verhindern, wenn der
Grenzschalter 914 eingeschaltet ist.
Nunmehr wird der Betrieb des Gabelstaplers beschrieben. Wenn
bei diesem Gabelstapler, während die Hebestütze 910 oder die
Gabeln 911 abgesenkt wird bzw. werden, eine aufwärts
gerichtete Kraft F auf das distale Ende 911a der Gabeln 911
einwirkt, wodurch das distale Ende 911a der Gabeln 911 gegen
die Kraft der Feder 915 angehoben wird, wird der
Grenzschalter 914 eingeschaltet. Wenn nämlich, wie in Fig.
35 gezeigt, die Gabel 911 auf ein Regal oder eine Fracht 950
durch einen fehlerhaften Betrieb auftrifft, während die
Gabeln 911 abgesenkt werden, so wird, da eine aufwärts
gerichtete Kraft F, die ebenso groß ist, wie eine vorbestimmte
Kraft oder größer, auf das distale Ende 911a der Gabel 911
einwirkt, das distale Ende 911a der Gabel 911 um den Stift
913 als Drehpunkt herum angehoben. Dann wird der
Grenzschalter 914 eingeschaltet, und verhindert die Steuerung
908 die Absenkbewegung der Hebestütze 910 (und ebenfalls,
falls erforderlich, die Fahrbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie 904) auf der Grundlage eines von dem
Grenzschalter 914 ausgegebenen Signals. Anders ausgedrückt,
ist ein sicherer Betrieb aktiviert. Hierbei zeigt Fig. 42A
den ausgeschalteten Grenzschalter 914 und Fig. 42B den
eingeschalteten Grenzschalter 914.
Daher wird eine Beschädigung des Regals oder der Fracht 950
dadurch minimiert, daß automatisch die Absenkbewegung der
Gabeln 911 gestoppt wird. Falls die Fahrzeughauptkarosserie
904 fährt, während die Gabeln 911 auf das Regal oder die
Fracht 950 auftreffen, kann das Risiko auftreten, daß das
Regal bzw. die Fracht noch weiter beschädigt wird oder die
Gabeln 911 abrupt absinken, unmittelbar nachdem sich die
Gabeln 911 von dem Regal oder Fracht 950 gelöst haben, aber
da die Fahrbewegung selbst in jenem Zustand verhindert wird,
in welchem die Gabeln 911 auf das Regal oder die Fracht 950
auftreffen, kann dieses Risiko ausgeschaltet werden, so daß
sich ein sicherer Betrieb ergibt. Insbesondere bei einem
Gabelstapler wie jenem gemäß der zehnten Ausführungsform der
Erfindung, bei welchem das Benutzergestell 912 auf der
Hebestütze 910 vorgesehen ist, kann die Sicherheit weiter
verbessert werden, da ein abruptes Absinken des
Benutzergestells 912 verhindert werden kann.
Um den Zustand zu annullieren, in welchem die Absenkbewegung
der Gabeln und die Fahrbewegung der Fahrzeughauptkarosserie
verhindert werden, muß nur der Zustand ausgeschaltet werden,
in welchem die Gabeln 911 auf einem Regal oder einer Fracht
aufsitzen. Anders ausgedrückt, wird die Hebestütze 911 in
dieser Position angehoben, um die nach oben gerichtete Kraft
F zu entfernen, die auf die distalen Enden 11a der Gabeln 911
einwirkt. Da die Grenzschalter ausgeschaltet werden,
annulliert dann die Steuerung den Zustand, in welchem die
Absenkbewegung der Hebestütze 910 und die Fahrbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie 904 verhindert werden. Diese
Annullierung des Verhinderungszustands kann
selbstverständlich auch von Hand durchgeführt werden; jedoch
kann ein Steuerprogramm zur automatischen Annullierung
installiert sein.
Bei dem Gabelstapler gemäß der zehnten Ausführungsform sind,
da die horizontal verlaufenden Gabeln 911 durch die Stifte
913 in ihren mittleren Abschnitten 11c gehaltert werden, die
Gabeln 911 so konstruiert, daß sie sich nur in minimalem
Ausmaß drehen, wenn die distalen Enden 11a der Gabeln 911
durch eine relativ geringe Kraft nach oben gedrückt werden.
Daher kann der voranstehend erwähnte, sichere Betrieb nur
dann aktiviert werden, wenn die Gabeln 911 auf das Regal oder
die Fracht 950 auftreffen.
Wenn sich die Gabeln 911 gegen die Kraft der Federn 915
drehen, werden die Grenzschalter 914 infolge ihrer
Konstruktion aktiviert, und daher kann die
Aktivierungsbedingung für den voranstehend geschilderten
Sicherheitsbetrieb frei durch unterschiedliche Einstellung
der Federkraft geändert werden.
Eine Konstruktion zur Einstellung der Vorspannkraft der Feder
915 kann beispielsweise, wie in Fig. 36 dargestellt,
ausgebildet sein. Fig. 36 ist eine schematische
Teilschnittansicht, welche die Konstruktion des Teils des
Kupplungsteils 916 in Fig. 34 zeigt. Bei der in Fig. 36
dargestellten Konstruktion ist ein kreisringförmiges
Plattenteil 918, beispielsweise eine Beilagscheibe, zwischen
der Feder 915 und einem oberen Endflansch 16 vorgesehen, und es
ist ein Einstellbolzen 919 so angeordnet, daß er zur Anlage
gegen das kreisringförmige Plattenteil 918 gebracht wird,
wodurch ein Montagespalt für die Feder 915 durch den
Einstellbolzen 916 geändert werden kann. Beispielsweise kann
die Vorspannkraft der Feder 915 dadurch erhöht werden, daß
der Einstellbolzen 919 weiter eingeschraubt wird, um so das
kreisringförmige Plattenteil 918 in Axialrichtung nach
unterhalb des Kupplungsteils 916 zu bewegen, wie dies in
Fig. 36 gezeigt ist. Im Gegensatz hierzu kann die
Vorspannkraft der Feder 915 dadurch kleiner eingestellt
werden, daß der Einstellbolzen 919 weiter herausgeschraubt
wird.
Weiterhin können anstelle des Grenzschalters 914 irgendwelche
anderen Schalter dazu vorgesehen werden, um festzustellen,
daß das distale Ende 911a der Gabel 911 gegen die Kraft der
Feder 915 angehoben wird, wenn eine nach oben gerichtete
Kraft F auf das distale Ende 911a der Gabel 911 einwirkt.
Die Fig. 43A und 43B zeigen ein Beispiel, bei welchem ein
Annäherungsschalter 980 verwendet wird. Im Normalzustand
liegt ein Ende 975 eines Zweiges 970 der Gabel 911 dem
Annäherungsschalter 980 gegenüber, wie dies in Fig. 43A
gezeigt ist. Wenn eine nach oben gerichtete Kraft F auf das
distale Ende 911a der Gabel 911 einwirkt, entfernt sich das
Ende 975 des Zweiges 970 von dem Annäherungsschalter 980, wie
in Fig. 43B gezeigt. Dann stellt der Annäherungsschalter 980
die nach oben gerichtete Kraft F fest, die auf das distale
Ende 911a der Gabeln 911 einwirkt, und gibt ein Signal an die
Steuerung 908 aus. Dann verhindert die Steuerung die
Absenkbewegung der Hebestütze 910 (und auch, je nach
Erfordernis, die Fahrbewegung der Fahrzeughauptkarosserie
904) auf der Grundlage des von dem Annäherungsschalter 980
ausgegebenen Signals.
Die Fig. 44A und 44B zeigen ein weiteres Beispiel, bei
welchem ein Magnetsensor 981 verwendet wird. Ein Magnet 982
ist auf dem Ende 975 des Zweiges 970 der Gabel 911
vorgesehen, und im Normalzustand liegt der Magnet 982 dem
Magnetsensor 981 gegenüber, wie in Fig. 44A gezeigt. Wenn
eine nach oben gerichtete Kraft F auf das distale Ende 911a
der Gabel 911 einwirkt, entfernt sich der Magnet 982 von dem
Magnetsensor 981, wie in Fig. 44B gezeigt. Dann stellt der
Magnetsensor 981 die nach oben gerichtete Kraft F fest, die
auf das distale Ende 911a der Gabel 911 einwirkt, und gibt
ein Signal an die Steuerung 908 aus. Dann verhindert die
Steuerung die Absenkbewegung der Hebestütze 910 (und auch,
falls erforderlich, die Fahrbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie 904) auf der Grundlage des von dem
Magnetsensor 981 ausgegebenen Signals.
Als nächstes wird eine elfte Ausführungsform der Erfindung
beschrieben. Die Fig. 37 und 38 zeigen einen Schubmast-
Gabelstapler 940 gemäß der elften Ausführungsform der
Erfindung sowie dessen Hebestütze 920 und dessen Gabeln 920.
Bei diesem Gabelstapler 940 ist die Hebestütze 920 vertikal
beweglich entlang einer Hebeeinheit 910 vorgesehen, und es sind
die Gabeln 921 am unteren Ende der Hebestütze 920 angebracht.
In diesem Fall sind die Gabeln 921 jeweils L-förmig
ausgebildet mit einem vertikalen Abschnitt 921A und einem
horizontalen Abschnitt 921B, und es sind die Gabeln 921 auf der
Hebestütze 920 über Stifte 923 an oberen Enden der vertikalen
Abschnitte 921a so angebracht, daß sie sich in
Vertikalrichtung drehen können. Ein Benutzergestell 9100, auf
welchem ein Benutzer mitfahren kann, ist an proximalen Enden
der Gabeln 921 vorgesehen, und ein Käfiggestell 101 ist so
vorgesehen, daß es sich von vier Ecken des Benutzergestells
9100 aus nach oben erstreckt. Weiterhin sind Lagerabschnitte
(Kippstangen) 925 vorgesehen, um ein Winkelmoment abzufangen,
das sich aus dem Eigengewicht der Gabeln 921 ergibt, um die
horizontalen Abschnitte 921B der Gabeln 921 in horizontalem
Zustand zu halten, und es sind Grenzschalter 924 so angebracht,
daß sie Meßsignale ausgeben, wenn die vertikalen Abschnitte
921A der Gabeln 921 von den Lagerabschnitten 925 getrennt
werden.
Auch bei dieser elften Ausführungsform ist eine Steuerung 908
mit der Funktion ausgerüstet, ein weiteres Absenken der
Hebestütze 920 zu verhindern, wenn die Grenzschalter
eingeschaltet werden, während die Hebestütze 920 eine
Absenkbewegung durchführt.
Nunmehr wird nachstehend der Betriebsablauf des Gabelstaplers
gemäß der elften Ausführungsform beschrieben.
Wenn bei diesem Gabelstapler 940, wie in Fig. 39 gezeigt,
Gabeln 921 auf ein Regal oder eine Fracht 950 auftreffen,
wenn die Hebestütze 920 oder die Gabeln 921 bei der
Absenkbewegung falsch betätigt werden, so wirkt eine nach
oben gerichtete Kraft F auf distale Enden der horizontalen
Abschnitte 921B der Gabeln 921 ein, und es werden hierdurch die
vertikalen Abschnitte 921A der Gabeln 921 von den
Lagerabschnitten 924 getrennt, so daß die Grenzschalter 924
eingeschaltet werden. Wenn nämlich die horizontalen
Abschnitte 921B der Gabeln 921 auf das Regal oder die Fracht
950 auftreffen infolge einer fehlerhaften Betätigung,
während die Gabeln 921 eine Absenkbewegung durchführen, wirkt
eine nach oben gerichtete Kraft F, die so groß ist, wie eine
vorbestimmte Größe, oder noch größer, auf die distalen Enden
der horizontalen Abschnitte 921B der Gabeln 921 ein, und
daher drehen sich die Gabeln 921 um die Stifte 923, die als
Drehzapfen dienen, und es werden die vertikalen Abschnitte 921A
der Gabeln 921 von den Lagerabschnitten 924 getrennt. Dann
werden die Grenzschalter eingeschaltet, und es verhindert die
Steuerung ein weiteres Absenken der Hebestütze 920 in
Reaktion auf von den Sensoren ausgegebene Signale.
Auch bei dieser elften Ausführungsform können daher ähnliche
Vorteile wie bei der zehnten Ausführungsform erzielt werden.
Selbst wenn der Zustand, in welchem die Absenkbewegung
verhindert wird, annulliert wird, müssen nur dieselben
Operationen wie bei der zehnten Ausführungsform durchgeführt
werden.
Anstelle des Grenzschalters 924 können alle anderen Schalter
zur Feststellung verwendet werden, daß das distale Ende der
Gabeln 911 gegen die Kraft der Feder 915 angehoben wird, wenn
eine nach oben gerichtete Kraft F auf das distale Ende 911a
der Gabel 911 einwirkt.
Die Fig. 45A und 45B zeigen ein Beispiel, bei welchem ein
Magnetsensor 990 verwendet wird. Der Magnetsensor 990 ist in
der Hebestütze 920 angeordnet, und ein Magnet 991 ist so in
der Gabel 921 angeordnet, daß er im Normalzustand dem
Magnetsensor 990 gegenüberliegt, wie dies in Fig. 45A
gezeigt ist. Im Normalzustand empfängt der Magnetsensor 990
eine magnetische Kraft von dem Magneten 991. Wenn die Kraft F
auf das distale Ende der Gabel 921 einwirkt, wird der Magnet
991 von dem Magnetsensor 990 entfernt, wie in Fig. 45B
gezeigt. Auf der Grundlage einer Änderung der aufgenommenen,
magnetischen Kraft stellt der Magnetsensor 990 die nach oben
gerichtete Kraft F fest, die auf das distale Ende der Gabel
921 einwirkt, und gibt ein Signal an die Steuerung 908 aus.
Dann verhindert die Steuerung 908 die Absenkbewegung der
Hebestütze 920 (und ebenfalls die Fahrbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie 904, je nach Erfordernis) auf der
Grundlage des von dem Magnetsensor 990 ausgegebenen Signals.
Weiterhin kann, wie in Fig. 46 gezeigt, ein Neigungssensor
993 in der Gabel 921 vorgesehen sein, um den Neigungswinkel
der Gabel 921 festzustellen, und ein den Neigungswinkel der
Gabel 921 anzeigendes Signal ausgegeben. Die Steuerung 908
verhindert die Absenkbewegung der Hebestütze 920 (und auch
die Fahrbewegung der Fahrzeughauptkarosserie 904, je nach
Erfordernis) auf der Grundlage des von dem Neigungssensor
993 ausgegebenen Signals.
Wie in den Fig. 47A und 47B gezeigt ist, kann ein anderer
Grenzschalter 995 verwendet werden. Im Normalzustand wird ein
Schalter des Grenzschalters 995 gegenüber einer
ursprünglichen Position durch ein Berührungsstück 996
heruntergedrückt, das an der Gabel 921 angebracht ist, wie in
Fig. 47A gezeigt. Wenn die Gabel 921 durch die angelegte
Kraft F geneigt wird, entfernt sich das Berührungsstück 996
von dem Schalter des Grenzschalters 995, wie in Fig. 47B
gezeigt. Dann kehrt der Schalter des Grenzschalters 995 zu
der ursprünglichen Position zurück und stellt die auf die
Gabel 921 einwirkende Kraft F fest, ebenso wie die anderen
Schalter oder Sensoren.
Es wird darauf hingewiesen, daß bei den voranstehend
geschilderten, zehnten und elften Ausführungsformen die
Grenzschalter, Magnetsensoren, Neigungsschalter und
Annäherungsschalter so beschrieben wurden, daß sie als
Sensoren zur Feststellung des Anhebens der Gabeln 911, 921
dienen; jedoch ist die Erfindung nicht auf den Einsatz dieser
Schalter beschränkt, sondern es können irgendwelche anderen
Sensoren verwendet werden, unter der Voraussetzung, daß die
Sensoren das Vorhandensein einer nach oben gerichteten Kraft
feststellen können, die eine vorbestimmte Größe hat, oder
diese überschreitet. In diesem Fall müssen die Gabeln 911,
921 nicht immer drehbar durch die Stifte 913, 923 oder so
angebracht sein, daß sie an ihren distalen Enden angehoben
werden.
Wie voranstehend geschildert, wird bei dem
Frachtverladungsfahrzeug gemäß der Erfindung die
Bewegungssteuerung zum Verhindern der Absenkbewegung der
Frachtträger solange weiter fortgesetzt, bis die
Rückwärtsentfernung, die von der Fahrzeughauptkarosserie
zurückgelegt wird, die sich in jenem Zustand rückwärts zu
bewegen beginnt, in welchem die Vertikalposition der
angehobenen Frachtträger die vorbestimmte Bezugsposition
überschreitet, größer oder gleich der Vorwärtsentfernung
wird, die von der Fahrzeughauptkarosserie zum Zeitpunkt der
Beendigung ihrer Vorwärtsbewegung zurückgelegt wurde. Daher
wird die Absenkbewegung der Gabeln verhindert, bis die Gabeln
vollständig aus dem Regalfach bei einer Lade- oder
Entladeoperation hinausgelangt sind, was dazu führt, daß
keinesfalls die Gabeln, die mit ihrer Absenkung begonnen
haben, in Berührung mit dem Regalfach gelangen, was es
ermöglicht, sicher und wirksam das Auftreten eines
Herunterfallens der Fracht von den Frachtträgern zu
verhindern.
Wie voranstehend geschildert, wird bei dem
Frachtverladungsfahrzeug gemäß der Erfindung die
Bewegungssteuerung zum Verhindern der Absenkbewegung der
Frachtträger fortgesetzt, bis die Rückwärtsentfernung, die
von der Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt wird, die sich
vorwärts zu bewegen beginnt, nachdem die Frachtträger mit
ihrem Anheben begonnen haben, und welche sich rückwärts zu
bewegen beginnt, nachdem sie die Vorwärtsbewegung beendet
hat, größer oder gleich der Vorwärtsentfernung wird, die von
der Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt wird, nachdem die
Vorwärtsbewegung beendet ist. Daher wird die Absenkbewegung
der Gabeln verhindert, bis die Gabeln vollständig das
Regalfach bei einer Lade- oder Entladeoperation verlassen
haben, was dazu führt, daß keinesfalls die Gabeln, deren
Absenkung begonnen wurde, in Berührung mit dem Regalfach
gelangen, wodurch es ermöglicht wird, sicher und wirksam das
Auftreten des Herunterfallens von Fracht von den
Frachtträgern zu verhindern.
Wie voranstehend geschildert, wird bei dem
Frachtverladungsfahrzeug gemäß der Erfindung die
Bewegungssteuerung zum Verhindern der Absenkbewegung der
Frachtträger fortgesetzt, bis die Rückwärtsentfernung, die
von der Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt wird, die sich
rückwärts zu bewegen begonnen hat, größer oder gleich der
Vorwärtsentfernung wird, die von der Fahrzeughauptkarosserie
in jenem Zustand zurückgelegt wurde, in welchem die
Vertikalposition der angehobenen Frachtträger die
vorbestimmte Bezugsposition überschreitet und in welchem das
Vorhandensein der Fracht auf den Frachtträgern bestätigt
wird.
Daher wird die Absenkbewegung der Frachtträger weiterhin
verhindert, bis die Frachtträger vollständig das Regalfach
bei einer Lade- oder Entladeoperation verlassen haben, und
daher besteht kein Risiko, daß die Frachtträger, die sich
abzusenken begonnen haben, in Berührung mit dem Regalfach
gelangen, was den Vorteil mit sich bringt, daß das Auftreten
eines Herunterfallens von Fracht von den Frachtträgern sicher
und wirksam verhindert werden kann.
Wie voranstehend geschildert, wird bei dem
Frachtverladungsfahrzeug gemäß der Erfindung die Steuerung
zum Verhindern der Absenkbewegung der Frachtträger
fortgesetzt, bis die Rückwärtsentfernung, die von der
Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt wird, die sich vorwärts
zu bewegen beginnt, nachdem die Frachtträger auf eine
Vertikalposition angehoben wurden, die über eine
Bezugsposition hinausgeht, und die sich rückwärts zu bewegen
beginnt, nachdem die Frachtträger innerhalb der
voreingestellten, oberen und unteren Zulässigkeitsgrenzen
angehoben bzw. abgesenkt wurden, größer oder gleich der
Vorwärtsentfernung wird, die von der Fahrzeugkarosserie
zurückgelegt wurde, wenn ihre Vorwärtsentfernung beendet ist.
Demzufolge wird die Absenkbewegung der Gabeln verhindert, bis
die Gabeln vollständig das Regalfach bei einer Lade- oder
Entladeoperation verlassen haben, was dazu führt, daß in
keinem Fall die Gabeln, deren Absenkung begonnen hat, in
Berührung mit dem Regalfach gelangen, was es ermöglicht,
sicher und wirksam das Auftreten eines Herunterfallens der
Fracht von den Frachtträgern zu verhindern.
Wie voranstehend geschildert, wird bei dem
Frachtverladungsfahrzeug gemäß der Erfindung die Steuerung
zum Verhindern der Absenkbewegung der Frachtträger
fortgesetzt, bis die Rückwärtsentfernung der
Fahrzeughauptkarosserie die eingestellte Entfernung
überschreitet, die dadurch eingestellt wird, daß die
Zusatzentfernung zu der vollständigen Länge der Gabeln
addiert wird. Daher wird gemäß der Erfindung die
Absenkbewegung der Gabeln verhindert, bis die Gabeln das
Regalfach verlassen haben und einen Sicherheitsbereich
erreichen, in welchem die Zusatzentfernung sichergestellt
wird, was dazu führt, daß in keinem Fall eine Berührung
zwischen den Gabeln, deren Absenkung begonnen hat, und deren
Regalfach auftritt, wodurch der Vorteil erzielt werden kann,
daß das Herunterfallen von Fracht von den Gabeln sicher
verhindert werden kann.
Wie voranstehend geschildert, wird bei dem
Frachtverladungsfahrzeug gemäß der Erfindung infolge der
Tatsache, daß die Steuerung zum Verhindern der Absenkbewegung
der Frachtträger fortgesetzt wird, bis die
Rückwärtsentfernung der Fahrzeughauptkarosserie die
eingestellte Entfernung überschreitet, die durch Addieren der
Zusatzentfernung zu der vollständigen Länge der Gabeln
eingestellt wird, die Absenkbewegung der Gabeln nicht
begonnen, bis die Gabeln das Regalfach verlassen haben und
einen Sicherheitsbereich erreichen, in welchem die
Zusatzentfernung sichergestellt wird, was dazu führt, daß in
keinem Fall eine Berührung zwischen den Gabeln, deren
Absenkung begonnen wurde, und dem Regalfach erfolgt, wodurch
der Vorteil erzielt wird, daß das Herunterfallen von Fracht
von den Gabeln sicher verhindert werden kann.
Wie voranstehend geschildert, wird bei dem
Frachtverladungsfahrzeug gemäß der Erfindung die
Absenkbewegung der Frachtträger fortgesetzt, bis die
Rückwärtsentfernung der Fahrzeughauptkarosserie die
eingestellte Entfernung überschreitet, die durch Addieren der
Zusatzentfernung zur vollständigen Länge der Gabeln
eingestellt wird, und es wird das Absenken der Frachtträger zu
jenem Zeitpunkt zugelassen, an welchem die
Rückwärtsentfernung der Fahrzeughauptkarosserie die
eingestellte Entfernung überschreitet. Daher dürfen die
Frachtträger, die bei einem Lade- oder Entladevorgang
betrieben werden, ohne Verzögerung abgesenkt werden, nachdem
sie das Regalfach verlassen und einen Sicherheitsbereich
erreicht haben, was dazu führt, daß in keinem Fall eine
Berührung zwischen den Gabeln, deren Absenkung begonnen
wurde, und dem Regalfach erfolgt, oder ein Herunterfallen von
Fracht von den Frachtträgern infolge einer derartigen
Berührung, wodurch der Vorteil erzielt werden kann, daß das
Auftreten derartiger Unzulänglichkeiten sicher und wirksam
verhindert werden kann.
Wie voranstehend geschildert, wird bei dem Schubmast-
Gabelstapler gemäß der Erfindung eine solche Steuerung
durchgeführt, daß die Absenkbewegung der Gabeln 716
verhindert wird, bis die Rückwärtsentfernung der Gabeln und
der Masten die eingestellte Entfernung überschreitet, die
durch Addition der Gesamtlänge der Gabeln und der
Zusatzentfernung eingestellt wird, oder aber die gesamte
Rückwärtsentfernung, die durch Addition der
Rückwärtsentfernung der Gabeln und Masten und der
Rückwärtsentfernung der Fahrzeugkarosserie berechnet wird,
die eingestellte Entfernung überschreitet. Deswegen werden,
selbst wenn Fracht in ein Fach des Regals geladen wird, das
sich in einer großen Hebehöhenposition befindet, oder Fracht
aus diesem Regalfach entladen wird, die Gabeln an einer
Absenkung gehindert, bis die Gabeln vollständig das Regal
verlassen haben, und einen sicheren Ort erreicht haben, an
welchem die Zusatzentfernung sichergestellt ist, und daher
ist kein Risiko in der Hinsicht vorhanden, daß die Gabeln,
deren Absenkung begonnen wurde, in Berührung mit dem Regal
gelangen, wodurch das Auftreten des Risikos, daß Fracht auf
den Gabeln herunterfällt oder zerstört wird, sicher und
wirksam verhindert werden kann.
Wenn bei dem Frachtverladungsfahrzeug gemäß der Erfindung
festgestellt wird, daß die Gabeln infolge ihrer Berührung mit
einem Fremdkörper verkippt werden, beispielsweise einem
Regal, wird die Steuerung zum Verhindern der Absenkbewegung
der Gabeln durchgeführt. Wenn daher Arbeiten durchgeführt
werden, bei denen Fracht in ein Fach des Regals geladen oder
aus diesem entladen wird, das sich in einer höheren
Hebeposition befindet, wird ein Absenken der Gabeln
verhindert, bis die Gabeln vollständig das Regal verlassen
haben und einen sicheren Ort erreicht haben, an welchem eine
zusätzliche Entfernung sichergestellt ist. Daher kann das
Risiko, daß Fracht herunterfällt und zerstört wird, sicher
und wirksam verhindert werden.
Da gemäß der vorliegenden Erfindung, wie voranstehend
beschrieben, die Sicherheitsoperation so ausgebildet ist, daß
sie aktiviert wird, nämlich die Absenkbewegung zumindest der
Hebestütze verhindert wird, falls die Frachtträger auf das
Regal oder die Fracht auftreffen, während die Hebestütze
abgesenkt wird, und die Sensoren feststellen, daß eine nach
oben gerichtete Kraft, die ebenso groß oder größer wie bzw.
als eine vorbestimmte Größe ist, auf die distalen Enden der
Gabeln einwirkt, kann nicht nur eine Beschädigung des Regals
oder der Fracht minimiert werden, sondern auch das Risiko
ausgeschaltet werden, daß die Frachtträger abrupt absinken,
unmittelbar nachdem die Frachtträger sich von dem Regal oder
der Fracht entfernen, wodurch die Sicherheit verbessert
werden.
Da gemäß der Erfindung so vorgegangen wird, daß die
Frachtträger auf das Regal oder die Fracht auftreffen, wenn
die Frachtträger in geringem Ausmaß zur Überwindung ihres
Eigengewichts angehoben werden, kann der voranstehend
geschilderte Sicherheitsbetrieb je nach Erfordernis aktiviert
werden bei einer einfachen Konstruktion, bei welcher die
Frachtträger auf der Hebestütze so angebracht sind, daß sie
in geringem Ausmaß in Bezug auf die Hebestütze angehoben
werden können, und Sensoren vorgesehen sind, um das Anheben
der Frachtträger festzustellen.
Da gemäß der Erfindung die Frachtträger auf der Hebestütze
mit Hilfe von Stiften so angebracht sind, daß sie sich in
Vertikalrichtung drehen können, kann der voranstehend
geschilderte Sicherheitsbetrieb nur dann aktiviert werden,
wenn die distalen Enden der Frachtträger am Regal oder der
Fracht festhängen.
Da gemäß der Erfindung die horizontal verlaufenden
Frachtträger durch die Stifte in ihrem mittleren Abschnitt
gehaltert werden, kann der voranstehend geschilderte
Sicherheitsbetrieb nur dann aktiviert werden, wenn die
Frachtträger leicht auf das Regal oder die Fracht auftreffen.
Da gemäß der Erfindung die Grenzschalter so ausgebildet sind,
daß sie eingeschaltet werden, wenn sich die Frachtträger
gegen die Kraft der Federn drehen, können die
Aktivierungsbedingungen für den voranstehend geschilderten
Sicherheitsbetrieb durch die Art und Weise der Einstellung
der Federkraft geändert werden.
Da gemäß der Erfindung der Montagespalt für die Feder so
ausgelegt ist, daß er geändert werden kann, kann die
Vorspannkraft der Feder durch Änderung des Montagespalts
eingestellt werden, wodurch es ermöglicht wird, die
Aktivierungsbedingungen für den Sicherheitsbetrieb jederzeit
ohne den Austausch von Federn ändern zu können.
Da gemäß der Erfindung die Hebestütze so ausgebildet ist, daß
ihr Absenken verhindert wird, wenn die Sensoren feststellen,
daß die vertikalen Abschnitte des L-förmigen Frachtträgers,
der über Stifte drehbar angebracht ist, sich von den
Lagerabschnitten trennen, die auf der Seite der Hebestütze
angeordnet sind, kann der Sicherheitsbetrieb nur dann
aktiviert werden, wenn die distalen Enden der horizontalen
Abschnitte der Frachtträger leicht an das Regal oder die
Fracht anstoßen.
Claims (40)
1. Frachtverladungsfahrzeug, welches aufweist:
einen Frachtträger zum Transport von Fracht auf diesem;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken des Frachtträgers;
eine Fahrzeughauptkarosserie zur Bewegung der Hebeeinheit vorwärts und rückwärts;
einen Hebehöhendetektorabschnitt zur Feststellung der vertikalen Position des Frachtträgers;
einen Bewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Vorwärtsentfernung, um welche sich die Fahrzeughauptkarosserie bewegt hat;
einen Messungsstartanzeigeabschnitt zum Starten der Messung des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts, wenn sich die Hebeeinheit in Vorwärtsentfernung bewegt, nachdem die Höhe des Frachtträgers nicht geringer als eine vorbestimmte Höhe ist, und die Hebeeinheit während eines vorbestimmten Zeitraums anhält, und
einen Bewegungssteuerabschnitt zum Verhindern der Absenkungsbewegung des Frachtträgers, bis eine Rückwärtsentfernung, die von der Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt wurde, nicht größer als ein vorbestimmter Wert ist, nachdem der Messungsstartanzeigeabschnitt die Messung gestartet hat.
einen Frachtträger zum Transport von Fracht auf diesem;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken des Frachtträgers;
eine Fahrzeughauptkarosserie zur Bewegung der Hebeeinheit vorwärts und rückwärts;
einen Hebehöhendetektorabschnitt zur Feststellung der vertikalen Position des Frachtträgers;
einen Bewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Vorwärtsentfernung, um welche sich die Fahrzeughauptkarosserie bewegt hat;
einen Messungsstartanzeigeabschnitt zum Starten der Messung des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts, wenn sich die Hebeeinheit in Vorwärtsentfernung bewegt, nachdem die Höhe des Frachtträgers nicht geringer als eine vorbestimmte Höhe ist, und die Hebeeinheit während eines vorbestimmten Zeitraums anhält, und
einen Bewegungssteuerabschnitt zum Verhindern der Absenkungsbewegung des Frachtträgers, bis eine Rückwärtsentfernung, die von der Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt wurde, nicht größer als ein vorbestimmter Wert ist, nachdem der Messungsstartanzeigeabschnitt die Messung gestartet hat.
2. Frachtverladungsfahrzeug nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt ein
Aufwärts-/Abwärtszähler ist,
zum Aufwärtszählen der Vorwärtsentfernung, um welche sich die Hebeeinheit bewegt hat, und
zum Abwärtszählen der Rückwärtsentfernung, um welche sie sich bewegt hat,
wobei der Bewegungsentfernungsmeßabschnitt einen Zähler zur Anzeige der Bewegungsentfernung der Hebeeinheit aufweist, und
der Bewegungssteuerabschnitt die Absenkbewegung des Frachtträgers verhindert, bis der Wert des Zählers nicht größer als 0 ist.
zum Aufwärtszählen der Vorwärtsentfernung, um welche sich die Hebeeinheit bewegt hat, und
zum Abwärtszählen der Rückwärtsentfernung, um welche sie sich bewegt hat,
wobei der Bewegungsentfernungsmeßabschnitt einen Zähler zur Anzeige der Bewegungsentfernung der Hebeeinheit aufweist, und
der Bewegungssteuerabschnitt die Absenkbewegung des Frachtträgers verhindert, bis der Wert des Zählers nicht größer als 0 ist.
3. Frachtverladungsfahrzeug nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Bewegungssteuerabschnitt die Absenkung des Frachtträgers
durch die Hebeeinheit innerhalb eines vorbestimmten
Bereiches zuläßt und eine Absenkung des Frachtträgers
über den vorbestimmten hinaus verhindert.
4. Frachtverladungsfahrzeug, welches aufweist:
einen Frachtträger zum Transport von Fracht auf diesem;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken des Frachtträgers;
eine Fahrzeughauptkarosserie zur Bewegung der Hebeeinheit vorwärts und rückwärts;
einen Bewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Vorwärtsentfernung, um welche sich die Fahrzeughauptkarosserie bewegt hat;
einen Meßstartanzeigeabschnitt zum Starten der Messung des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts, und
einen Bewegungssteuerabschnitt zum Verhindern der Absenkbewegung des Frachtträgers, bis der gemessene Wert des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts gleich einem Anfangswert wird, nachdem der Messungsstartanzeigeabschnitt den Betrieb begonnen hat.
einen Frachtträger zum Transport von Fracht auf diesem;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken des Frachtträgers;
eine Fahrzeughauptkarosserie zur Bewegung der Hebeeinheit vorwärts und rückwärts;
einen Bewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Vorwärtsentfernung, um welche sich die Fahrzeughauptkarosserie bewegt hat;
einen Meßstartanzeigeabschnitt zum Starten der Messung des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts, und
einen Bewegungssteuerabschnitt zum Verhindern der Absenkbewegung des Frachtträgers, bis der gemessene Wert des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts gleich einem Anfangswert wird, nachdem der Messungsstartanzeigeabschnitt den Betrieb begonnen hat.
5. Frachtverladungsfahrzeug nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Bewegungsentfernungsmeßabschnitt ein
Aufwärts-/Abwärtszähler zum Aufwärtszählen der
Vorwärtsentfernung, die von der Hebeeinheit zurückgelegt
wurde, und zum Herunterzählen der Rückwärtsentfernung,
welche sie zurückgelegt hat, ist;
der Bewegungsentfernungsmeßabschnitt einen Zähler zur Anzeige der Bewegungsentfernung der Hebeeinheit aufweist, und
der Bewegungssteuerabschnitt die Absenkbewegung des Frachtträgers verhindert, bis der Wert des Zählers nicht größer als 0 ist.
der Bewegungsentfernungsmeßabschnitt einen Zähler zur Anzeige der Bewegungsentfernung der Hebeeinheit aufweist, und
der Bewegungssteuerabschnitt die Absenkbewegung des Frachtträgers verhindert, bis der Wert des Zählers nicht größer als 0 ist.
6. Frachtverladungsfahrzeug nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Bewegungssteuerabschnitt die Absenkung des Frachtträgers
durch die Hebeeinheit innerhalb eines vorbestimmten
Bereiches zuläßt und die Absenkung des Frachtträgers
über den vorbestimmten Betrieb hinaus verhindert.
7. Frachtverladungsfahrzeug nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Bewegungssteuerabschnitt zwangsweise die Absenkung des
Frachtträgers anhält.
8. Frachtverladungsfahrzeug, welches aufweist:
einen Frachtträger zum Transportieren von Fracht auf diesem;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken des Frachtträgers;
eine Fahrzeughauptkarosserie zur Bewegung der Hebeeinheit vorwärts und rückwärts;
einen Frachtdetektorabschnitt zur Feststellung der Fracht auf dem Frachtträger;
einen Hebehöhendetektorabschnitt zur Feststellung der vertikalen Position des Frachtträgers;
einen Bewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Vorwärtsentfernung, um welche sich die Fahrzeughauptkarosserie bewegt hat;
einen Messungsstartanzeigeabschnitt zum Starten der Messung des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts, wenn sich das Feststellergebnis des Frachtdetektorabschnitts ändert, nachdem der Hebehöhendetektorabschnitt festgestellt hat, daß die Höhe des Frachtträgers nicht geringer als eine vorbestimmte Höhe ist und
einen Bewegungssteuerabschnitt zum Verhindern der Absenkbewegung des Frachtträgers, bis der Meßwert des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts nicht größer als ein vorbestimmter Wert ist, nachdem der Messungsstartanzeigeabschnitt die Messung gestartet hat.
einen Frachtträger zum Transportieren von Fracht auf diesem;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken des Frachtträgers;
eine Fahrzeughauptkarosserie zur Bewegung der Hebeeinheit vorwärts und rückwärts;
einen Frachtdetektorabschnitt zur Feststellung der Fracht auf dem Frachtträger;
einen Hebehöhendetektorabschnitt zur Feststellung der vertikalen Position des Frachtträgers;
einen Bewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Vorwärtsentfernung, um welche sich die Fahrzeughauptkarosserie bewegt hat;
einen Messungsstartanzeigeabschnitt zum Starten der Messung des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts, wenn sich das Feststellergebnis des Frachtdetektorabschnitts ändert, nachdem der Hebehöhendetektorabschnitt festgestellt hat, daß die Höhe des Frachtträgers nicht geringer als eine vorbestimmte Höhe ist und
einen Bewegungssteuerabschnitt zum Verhindern der Absenkbewegung des Frachtträgers, bis der Meßwert des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts nicht größer als ein vorbestimmter Wert ist, nachdem der Messungsstartanzeigeabschnitt die Messung gestartet hat.
9. Frachtverladungsfahrzeug nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Bewegungssteuerabschnitt das Absenken des Frachtträgers
durch die Hebeeinheit innerhalb eines vorbestimmten
Bereiches zuläßt und das Absenken des Frachtträgers
über den vorbestimmten Bereich hinaus verhindert.
10. Frachtverladungsfahrzeug nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Bewegungssteuerabschnitt zwangsweise das Absenken des
Frachtträgers stoppt.
11. Frachtverladungsfahrzeug, welches aufweist:
einen Frachtträger zum Transportieren einer Fracht auf diesem;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken des Frachtträgers;
eine Fahrzeughauptkarosserie zur Bewegung der Hebeeinheit vorwärts und rückwärts;
einen Hebehöhendetektorabschnitt zur Feststellung der vertikalen Position des Frachtträgers;
einen Bewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Vorwärtsentfernung, um welche sich die Fahrzeughauptkarosserie bewegt hat;
einen Messungsstartanzeigeabschnitt zum Starten der Messung des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts, wenn sich die Hebeeinheit in Vorwärtsrichtung um nicht weniger als eine vorbestimmte Entfernung bewegt hat, nachdem die Höhe des Frachtträgers nicht geringer ist als eine vorbestimmte Höhe, wobei sich dann der Frachtträger aufwärts und abwärts innerhalb eines vorbestimmten Bereiches bewegt, und dann die Hebeeinheit eine Rückwärtsbewegung beginnt, und
einen Bewegungssteuerabschnitt zum Verhindern der Absenkbewegung des Frachtträgers, bis der gemessene Wert des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts nicht größer als ein vorbestimmter Wert ist, nachdem der Messungsstartanzeigeabschnitt die Messung begonnen hat.
einen Frachtträger zum Transportieren einer Fracht auf diesem;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken des Frachtträgers;
eine Fahrzeughauptkarosserie zur Bewegung der Hebeeinheit vorwärts und rückwärts;
einen Hebehöhendetektorabschnitt zur Feststellung der vertikalen Position des Frachtträgers;
einen Bewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Vorwärtsentfernung, um welche sich die Fahrzeughauptkarosserie bewegt hat;
einen Messungsstartanzeigeabschnitt zum Starten der Messung des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts, wenn sich die Hebeeinheit in Vorwärtsrichtung um nicht weniger als eine vorbestimmte Entfernung bewegt hat, nachdem die Höhe des Frachtträgers nicht geringer ist als eine vorbestimmte Höhe, wobei sich dann der Frachtträger aufwärts und abwärts innerhalb eines vorbestimmten Bereiches bewegt, und dann die Hebeeinheit eine Rückwärtsbewegung beginnt, und
einen Bewegungssteuerabschnitt zum Verhindern der Absenkbewegung des Frachtträgers, bis der gemessene Wert des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts nicht größer als ein vorbestimmter Wert ist, nachdem der Messungsstartanzeigeabschnitt die Messung begonnen hat.
12. Frachtverladungsfahrzeug nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Bewegungssteuerabschnitt die Absenkung des Frachtträgers
durch die Hebeeinheit innerhalb des vorbestimmten
Bereiches zuläßt und die Absenkung des Frachtträgers
unterhalb des vorbestimmten Bereiches verhindert.
13. Frachtverladungsfahrzeug nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Bewegungssteuerabschnitt zwangsweise das Absenken des
Frachtträgers stoppt.
14. Frachtverladungsfahrzeug, welches aufweist:
einen Frachtträger zum Transport einer Fracht auf diesem;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken des Frachtträgers;
eine Fahrzeughauptkarosserie zur Bewegung der Hebeeinheit vorwärts und rückwärts;
einen Frachtdetektorabschnitt zur Feststellung der Fracht auf dem Frachtträger;
einen Bewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Rückwärtsentfernung der Hebeeinheit, welche die Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt hat;
einen Messungsstartanzeigeschalter zum Starten der Messung des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts, und
einen Rückwärtsbewegungssteuerabschnitt zum Stoppen der Rückwärtsbewegung der Fahrzeughauptkarosserie, wenn der gemessene Wert des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts einen vorbestimmten Wert erreicht hat.
einen Frachtträger zum Transport einer Fracht auf diesem;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken des Frachtträgers;
eine Fahrzeughauptkarosserie zur Bewegung der Hebeeinheit vorwärts und rückwärts;
einen Frachtdetektorabschnitt zur Feststellung der Fracht auf dem Frachtträger;
einen Bewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Rückwärtsentfernung der Hebeeinheit, welche die Fahrzeughauptkarosserie zurückgelegt hat;
einen Messungsstartanzeigeschalter zum Starten der Messung des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts, und
einen Rückwärtsbewegungssteuerabschnitt zum Stoppen der Rückwärtsbewegung der Fahrzeughauptkarosserie, wenn der gemessene Wert des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts einen vorbestimmten Wert erreicht hat.
15. Frachtverladungsfahrzeug nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß ein
Bewegungssteuerabschnitt zum Verhindern der Absenkung
des Frachtträgers durch die Hebeeinheit vorgesehen ist,
bis der gemessene Wert des
Bewegungsentfernungsmeßabschnitts einen vorbestimmten
Wert erreicht hat.
16. Frachtverladungsfahrzeug nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Bewegungssteuerabschnitt zwangsweise das Absenken des
Frachtträgers stoppt.
17. Frachtverladungsfahrzeug, welches aufweist:
einen Frachtträger zum Transportieren einer Fracht auf diesem;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken des Frachtträgers;
eine Fahrzeughauptkarosserie zur Bewegung der Hebeeinheit vorwärts und rückwärts;
einen Frachtdetektorabschnitt zur Feststellung der Fracht auf dem Frachtträger;
einen Bewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Rückwärtsentfernung der Hebeeinheit, um welche sich die Fahrzeughauptkarosserie bewegt hat;
einen Messungsstartanzeigeschalter zum Starten der Messung des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts, und
einen Alarmabschnitt zur Ausgabe eines Alarms, wenn der gemessene Wert des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts einen vorbestimmten Wert erreicht hat.
einen Frachtträger zum Transportieren einer Fracht auf diesem;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken des Frachtträgers;
eine Fahrzeughauptkarosserie zur Bewegung der Hebeeinheit vorwärts und rückwärts;
einen Frachtdetektorabschnitt zur Feststellung der Fracht auf dem Frachtträger;
einen Bewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Rückwärtsentfernung der Hebeeinheit, um welche sich die Fahrzeughauptkarosserie bewegt hat;
einen Messungsstartanzeigeschalter zum Starten der Messung des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts, und
einen Alarmabschnitt zur Ausgabe eines Alarms, wenn der gemessene Wert des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts einen vorbestimmten Wert erreicht hat.
18. Frachtverladungsfahrzeug nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, daß ein
Bewegungssteuerabschnitt zum Verhindern der Absenkung
des Frachtträgers durch die Hebeeinheit vorgesehen ist,
bis der gemessene Wert des
Bewegungsentfernungsmeßabschnitts einen vorbestimmten
Wert erreicht hat.
19. Frachtverladungsfahrzeug nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Bewegungssteuerabschnitt zwangsweise das Absenken des
Frachtträgers stoppt.
20. Frachtverladungsfahrzeug, welches aufweist:
einen Frachtträger zum Transportieren einer Fracht auf diesem;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken des Frachtträgers;
eine Fahrzeughauptkarosserie zur Bewegung der Hebeeinheit vorwärts und rückwärts;
einen Frachtdetektorabschnitt zur Feststellung der Fracht auf dem Frachtträger;
einen Bewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Rückwärtsentfernung der Hebeeinheit, um welche sich die Fahrzeughauptkarosserie bewegt hat;
einen Messungsstartanzeigeschalter zum Starten der Messung des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts;
einen Rückwärtsbewegungsstartabschnitt zum automatischen Starten der Rückwärtsbewegung der Hebeeinheit durch Betätigung des Messungsstartanzeigeschalters, und
einen Rückwärtsbewegungssteuerabschnitt zum Stoppen der Rückwärtsbewegung der Fahrzeughauptkarosserie, wenn der gemessene Wert des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts einen vorbestimmten Wert erreicht hat.
einen Frachtträger zum Transportieren einer Fracht auf diesem;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken des Frachtträgers;
eine Fahrzeughauptkarosserie zur Bewegung der Hebeeinheit vorwärts und rückwärts;
einen Frachtdetektorabschnitt zur Feststellung der Fracht auf dem Frachtträger;
einen Bewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Rückwärtsentfernung der Hebeeinheit, um welche sich die Fahrzeughauptkarosserie bewegt hat;
einen Messungsstartanzeigeschalter zum Starten der Messung des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts;
einen Rückwärtsbewegungsstartabschnitt zum automatischen Starten der Rückwärtsbewegung der Hebeeinheit durch Betätigung des Messungsstartanzeigeschalters, und
einen Rückwärtsbewegungssteuerabschnitt zum Stoppen der Rückwärtsbewegung der Fahrzeughauptkarosserie, wenn der gemessene Wert des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts einen vorbestimmten Wert erreicht hat.
21. Frachtverladungsfahrzeug nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, daß ein
Bewegungssteuerabschnitt zum Verhindern der Absenkung
des Frachtträgers durch die Hebeeinheit vorgesehen ist,
bis der gemessene Wert des
Bewegungsentfernungsmeßabschnitts einen vorbestimmten
Wert erreicht hat.
22. Frachtverladungsfahrzeug nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Bewegungssteuerabschnitt zwangsweise das Absenken des
Frachtträgers stoppt.
23. Frachtverladungsfahrzeug, welches aufweist:
einen Frachtträger zum Transport einer Fracht auf diesem;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken des Frachtträgers;
eine Fahrzeughauptkarosserie zur Bewegung der Hebeeinheit vorwärts und rückwärts;
einen Frachtdetektorabschnitt zur Feststellung der Fracht auf dem Frachtträger;
einen Bewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Rückwärtsentfernung der Hebeeinheit, um welche sich die Fahrzeughauptkarosserie bewegt hat;
einen Messungsstartanzeigeschalter zum Starten der Messung des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts;
einen Rückwärtsbewegungsstartabschnitt zum automatischen Starten der Rückwärtsbewegung der Hebeeinheit durch Betätigung des Messungsstartanzeigeschalters, und
einen Alarmabschnitt zur Ausgabe eines Alarms, wenn der gemessene Wert des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts einen vorbestimmten Wert erreicht hat.
einen Frachtträger zum Transport einer Fracht auf diesem;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken des Frachtträgers;
eine Fahrzeughauptkarosserie zur Bewegung der Hebeeinheit vorwärts und rückwärts;
einen Frachtdetektorabschnitt zur Feststellung der Fracht auf dem Frachtträger;
einen Bewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Rückwärtsentfernung der Hebeeinheit, um welche sich die Fahrzeughauptkarosserie bewegt hat;
einen Messungsstartanzeigeschalter zum Starten der Messung des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts;
einen Rückwärtsbewegungsstartabschnitt zum automatischen Starten der Rückwärtsbewegung der Hebeeinheit durch Betätigung des Messungsstartanzeigeschalters, und
einen Alarmabschnitt zur Ausgabe eines Alarms, wenn der gemessene Wert des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts einen vorbestimmten Wert erreicht hat.
24. Frachtverladungsfahrzeug nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet, daß ein
Bewegungssteuerabschnitt zum Verhindern der Absenkung
des Frachtträgers durch die Hebeeinheit vorgesehen ist,
bis der gemessene Wert des
Bewegungsentfernungsmeßabschnitts einen vorbestimmten
Wert erreicht hat.
25. Frachtverladungsfahrzeug nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Bewegungssteuerabschnitt zwangsweise das Absenken des
Frachtträgers stoppt.
26. Frachtverladungsfahrzeug, welches aufweist:
einen Frachtträger zum Transport einer Fracht auf diesem;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken des Frachtträgers;
eine Fahrzeughauptkarosserie zur Bewegung der Hebeeinheit vorwärts und rückwärts;
einen Bewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Rückwärtsentfernung der Hebeeinheit, um welche sich die Fahrzeughauptkarosserie bewegt hat;
einen Messungsstartanzeigeschalter zum Starten der Messung des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts;
einen automatischen Absenkabschnitt zum automatischen Absenken des Frachtträgers durch die Hebeeinheit, wenn der gemessene Wert des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts einen vorbestimmten Wert erreicht hat.
einen Frachtträger zum Transport einer Fracht auf diesem;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken des Frachtträgers;
eine Fahrzeughauptkarosserie zur Bewegung der Hebeeinheit vorwärts und rückwärts;
einen Bewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Rückwärtsentfernung der Hebeeinheit, um welche sich die Fahrzeughauptkarosserie bewegt hat;
einen Messungsstartanzeigeschalter zum Starten der Messung des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts;
einen automatischen Absenkabschnitt zum automatischen Absenken des Frachtträgers durch die Hebeeinheit, wenn der gemessene Wert des Bewegungsentfernungsmeßabschnitts einen vorbestimmten Wert erreicht hat.
27. Frachtverladungsfahrzeug nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet, daß ein
Betätigungshebel zur Betätigung der Hebeeinheit zum
Anheben bzw. Absenken des Frachtträgers nach oben und
unten vorgesehen ist,
wobei der Messungsstartanzeigeschalter auf einem Knopf
des Betätigungshebels vorgesehen ist.
28. Frachtverladungsfahrzeug nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fahrzeughauptkarosserie ein Gabelstapler ist und
der Frachtträger eine Gabel ist, welcher die auf einer Palette angebrachte Fracht transportiert;
wobei die Hebeeinheit einen Mast zum Haltern der Gabel auf solche Weise aufweist, daß sie in Richtung nach oben und unten geführt wird und ein Hebeantriebsgerät zum Anheben bzw. Absenken der Gabel nach oben und unten zusammen mit dem Mast aufweist, und
der Bewegungsentfernungsmeßabschnitt ein Meßinstrument zur Messung der Rückwärtsentfernung ist, welche der Gabelstapler zurücklegt.
daß die Fahrzeughauptkarosserie ein Gabelstapler ist und
der Frachtträger eine Gabel ist, welcher die auf einer Palette angebrachte Fracht transportiert;
wobei die Hebeeinheit einen Mast zum Haltern der Gabel auf solche Weise aufweist, daß sie in Richtung nach oben und unten geführt wird und ein Hebeantriebsgerät zum Anheben bzw. Absenken der Gabel nach oben und unten zusammen mit dem Mast aufweist, und
der Bewegungsentfernungsmeßabschnitt ein Meßinstrument zur Messung der Rückwärtsentfernung ist, welche der Gabelstapler zurücklegt.
29. Frachtverladungsfahrzeug nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fahrzeughauptkarosserie ein Schubmast-Gabelstapler ist, und
der Frachtträger eine Gabel ist, welche die auf einer Palette vorgesehene Fracht transportiert,
wobei die Hebeeinheit einen Mast zum Haltern der Gabel auf solche Weise aufweist, daß diese in Richtung nach oben und unten geführt wird, und
ein Hebeantriebsgerät zum Heben bzw. Absenken der Gabel nach oben bzw. unten zusammen mit dem Mast;
der Schubmast-Gabelstapler einen Portalarm zum Haltern des Mastes aufweist, so daß dieser in Richtung nach vorn und hinten geführt wird, und
eine Schubmast- Antriebseinheit zum Bewegen des Mastes in Vorwärts- und Rückwärtsrichtung zusammen mit dem Portalarm, und
der Bewegungsentfernungsmeßabschnitt ein Meßinstrument zur Messung der Rückwärtsentfernung des Mastes und des Portalarms ist.
daß die Fahrzeughauptkarosserie ein Schubmast-Gabelstapler ist, und
der Frachtträger eine Gabel ist, welche die auf einer Palette vorgesehene Fracht transportiert,
wobei die Hebeeinheit einen Mast zum Haltern der Gabel auf solche Weise aufweist, daß diese in Richtung nach oben und unten geführt wird, und
ein Hebeantriebsgerät zum Heben bzw. Absenken der Gabel nach oben bzw. unten zusammen mit dem Mast;
der Schubmast-Gabelstapler einen Portalarm zum Haltern des Mastes aufweist, so daß dieser in Richtung nach vorn und hinten geführt wird, und
eine Schubmast- Antriebseinheit zum Bewegen des Mastes in Vorwärts- und Rückwärtsrichtung zusammen mit dem Portalarm, und
der Bewegungsentfernungsmeßabschnitt ein Meßinstrument zur Messung der Rückwärtsentfernung des Mastes und des Portalarms ist.
30. Schubmast-Gabelstapler, welcher aufweist:
einen Mast;
eine Gabel zum Transport von Fracht darauf;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken der Gabel zusammen mit dem Mast;
einen Portalarm;
ein Schubmastgerät, welches die Hebeeinheit in Vorwärtsrichtung und Rückwärtsrichtung zusammen mit dem Portalarm bewegt;
eine Fahrzeughauptkarosserie, die einen Reifen zum Fahren des Schubmast-Gabelstaplers aufweist;
einen Hebehöhendetektorabschnitt zur Feststellung der vertikalen Position des Frachtträgers;
einen Hebeeinheitsbewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Vorwärtsentfernung der Hebeeinheit, die von dem Schubmastgerät bewegt wurde;
einen Messungsstartanzeigeschalter zum Starten der Messung des Hebeeinheitsbewegungsentfernungsmeßabschnitts, und
einen Bewegungssteuerabschnitt zum Verhindern der Absenkbewegung des Frachtträgers, bis der Meßwert des Hebeeinheitsbewegungsentfernungsmeßabschnitts kleiner oder gleich einem vorbestimmten Wert ist, wenn die Höhe der Gabel gemessen von dem Hebehöhendetektorabschnitt größer oder gleich einer vorbestimmten Höhe ist.
einen Mast;
eine Gabel zum Transport von Fracht darauf;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken der Gabel zusammen mit dem Mast;
einen Portalarm;
ein Schubmastgerät, welches die Hebeeinheit in Vorwärtsrichtung und Rückwärtsrichtung zusammen mit dem Portalarm bewegt;
eine Fahrzeughauptkarosserie, die einen Reifen zum Fahren des Schubmast-Gabelstaplers aufweist;
einen Hebehöhendetektorabschnitt zur Feststellung der vertikalen Position des Frachtträgers;
einen Hebeeinheitsbewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Vorwärtsentfernung der Hebeeinheit, die von dem Schubmastgerät bewegt wurde;
einen Messungsstartanzeigeschalter zum Starten der Messung des Hebeeinheitsbewegungsentfernungsmeßabschnitts, und
einen Bewegungssteuerabschnitt zum Verhindern der Absenkbewegung des Frachtträgers, bis der Meßwert des Hebeeinheitsbewegungsentfernungsmeßabschnitts kleiner oder gleich einem vorbestimmten Wert ist, wenn die Höhe der Gabel gemessen von dem Hebehöhendetektorabschnitt größer oder gleich einer vorbestimmten Höhe ist.
31. Schubmast-Gabelstapler nach Anspruch 30,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Bewegungssteuerabschnitt ein Absenken des Frachtträgers
durch die Hebeeinheit innerhalb eines vorbestimmten
Bereiches zuläßt und ein Absenken des Frachtträgers
unterhalb des vorbestimmten Bereiches verhindert.
32. Schubmast-Gabelstapler, welcher aufweist:
einen Mast;
eine Gabel zum Transport einer Fracht darauf;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken der Gabel zusammen mit dem Mast;
einen Portalarm;
ein Schubmastgerät, das die Hebeeinheit in Vorwärtsrichtung und Rückwärtsrichtung zusammen mit dem Portalarm bewegt;
eine Fahrzeughauptkarosserie, die einen Reifen zum Fahren des Schubmast-Gabelstaplers aufweist;
einen Hebeeinheitsbewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Vorwärtsentfernung der Hebeeinheit, die durch das Schubmastgerät bewegt wurde;
einen Fahrzeugkarosseriebewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Vorwärtsentfernung der Fahrzeughauptkarosserie, die sich bewegt hat;
einen Messungsstartanzeigeschalter zum Starten der Messung des Hebeeinheitsbewegungsentfernungsmeßabschnitts und des Fahrzeugkarosseriebewegungsentfernungsmeßabschnitts;
einen Addierer zum Addieren der gemessenen Entfernungen des Hebeeinheitsbewegungsentfernungsmeßabschnitts und des Fahrzeugkarosseriebewegungsentfernungsmeßabschnitts, um einen addierten Wert auszugeben, und
einen Bewegungssteuerabschnitt zum Verhindern der Absenkbewegung des Frachtträgers, bis der addierte Wert des Hebeeinheitsbewegungsentfernungsmeßabschnitts und des Fahrzeugkarosseriebewegungsentfernungsmeßabschnitts kleiner oder gleich einem vorbestimmten Wert ist.
einen Mast;
eine Gabel zum Transport einer Fracht darauf;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken der Gabel zusammen mit dem Mast;
einen Portalarm;
ein Schubmastgerät, das die Hebeeinheit in Vorwärtsrichtung und Rückwärtsrichtung zusammen mit dem Portalarm bewegt;
eine Fahrzeughauptkarosserie, die einen Reifen zum Fahren des Schubmast-Gabelstaplers aufweist;
einen Hebeeinheitsbewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Vorwärtsentfernung der Hebeeinheit, die durch das Schubmastgerät bewegt wurde;
einen Fahrzeugkarosseriebewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Vorwärtsentfernung der Fahrzeughauptkarosserie, die sich bewegt hat;
einen Messungsstartanzeigeschalter zum Starten der Messung des Hebeeinheitsbewegungsentfernungsmeßabschnitts und des Fahrzeugkarosseriebewegungsentfernungsmeßabschnitts;
einen Addierer zum Addieren der gemessenen Entfernungen des Hebeeinheitsbewegungsentfernungsmeßabschnitts und des Fahrzeugkarosseriebewegungsentfernungsmeßabschnitts, um einen addierten Wert auszugeben, und
einen Bewegungssteuerabschnitt zum Verhindern der Absenkbewegung des Frachtträgers, bis der addierte Wert des Hebeeinheitsbewegungsentfernungsmeßabschnitts und des Fahrzeugkarosseriebewegungsentfernungsmeßabschnitts kleiner oder gleich einem vorbestimmten Wert ist.
33. Schubmast-Gabelstapler nach Anspruch 32,
dadurch gekennzeichnet, daß:
ein Absenkstartanzeigeabschnitt zum Steuern der Hebeeinheit so, daß automatisch die Gabel abgesenkt wird, wenn der addierte Wert nicht größer als der vorbestimmte Wert ist, und
ein Absenkreservierungsschalter zum Betrieb des Absenkstartanzeigeabschnitts vorgesehen ist.
ein Absenkstartanzeigeabschnitt zum Steuern der Hebeeinheit so, daß automatisch die Gabel abgesenkt wird, wenn der addierte Wert nicht größer als der vorbestimmte Wert ist, und
ein Absenkreservierungsschalter zum Betrieb des Absenkstartanzeigeabschnitts vorgesehen ist.
34. Schubmast-Gabelstapler nach Anspruch 32,
dadurch gekennzeichnet, daß ein
Fahrzeugautomatikstoppabschnitt vorgesehen ist, um
automatisch die Rückwärtsbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie zu stoppen, wenn der addierte
Wert nicht größer als der vorbestimmte Wert ist.
35. Schubmast-Gabelstapler, welcher aufweist:
einen Mast;
eine Gabel zum Transport einer Fracht darauf;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder der Gabel zusammen mit dem Mast;
einen Portalarm;
eine Schubmastvorrichtung, welche die Hebeeinheit in Vorwärtsrichtung und Rückwärtsrichtung zusammen mit dem Portalarm bewegt;
eine Fahrzeughauptkarosserie, die einen Reifen zum Fahren des Schubmast-Gabelstaplers aufweist;
einen Hebehöhendetektorabschnitt zur Feststellung der vertikalen Position des Frachtträgers;
einen Hebeeinheitsbewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Vorwärtsentfernung der durch das Schubmastgerät bewegten Hebeeinheit;
einen Fahrzeugkarosseriebewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Vorwärtsentfernung der bewegten Fahrzeughauptkarosserie;
einen Addierer zum Addieren der gemessenen Entfernungen des Hebeeinheitsbewegungsentfernungsmeßabschnitts und des Fahrzeugkarosseriebewegungsentfernungsmeßabschnitts zur Ausgabe eines addierten Wertes;
einen Messungsstartanzeigeabschnitt zum Starten der Messung des Hebeeinheitsbewegungsentfernungsmeßabschnitts und des Fahrzeugkarosseriebewegungsentfernungsmeßabschnitts, wenn sich die Hebeeinheit rückwärts zu bewegen beginnt, nachdem das Schubmastgerät die Hebeeinheit vorwärts bewegt hat, unter der Bedingung, daß die Höhe der Gabel, gemessen von dem Hebehöhendetektorabschnitt, größer oder gleich einer vorbestimmten Höhe ist, und
einen Bewegungssteuerabschnitt zum Verhindern der Absenkbewegung des Frachtträgers, bis der addierte Wert des Hebeeinheitsbewegungsentfernungsmeßabschnitts und des Fahrzeugkarosseriebewegungsentfernungsmeßabschnitts kleiner oder gleich einem vorbestimmten Wert ist.
einen Mast;
eine Gabel zum Transport einer Fracht darauf;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder der Gabel zusammen mit dem Mast;
einen Portalarm;
eine Schubmastvorrichtung, welche die Hebeeinheit in Vorwärtsrichtung und Rückwärtsrichtung zusammen mit dem Portalarm bewegt;
eine Fahrzeughauptkarosserie, die einen Reifen zum Fahren des Schubmast-Gabelstaplers aufweist;
einen Hebehöhendetektorabschnitt zur Feststellung der vertikalen Position des Frachtträgers;
einen Hebeeinheitsbewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Vorwärtsentfernung der durch das Schubmastgerät bewegten Hebeeinheit;
einen Fahrzeugkarosseriebewegungsentfernungsmeßabschnitt zur Messung einer Vorwärtsentfernung der bewegten Fahrzeughauptkarosserie;
einen Addierer zum Addieren der gemessenen Entfernungen des Hebeeinheitsbewegungsentfernungsmeßabschnitts und des Fahrzeugkarosseriebewegungsentfernungsmeßabschnitts zur Ausgabe eines addierten Wertes;
einen Messungsstartanzeigeabschnitt zum Starten der Messung des Hebeeinheitsbewegungsentfernungsmeßabschnitts und des Fahrzeugkarosseriebewegungsentfernungsmeßabschnitts, wenn sich die Hebeeinheit rückwärts zu bewegen beginnt, nachdem das Schubmastgerät die Hebeeinheit vorwärts bewegt hat, unter der Bedingung, daß die Höhe der Gabel, gemessen von dem Hebehöhendetektorabschnitt, größer oder gleich einer vorbestimmten Höhe ist, und
einen Bewegungssteuerabschnitt zum Verhindern der Absenkbewegung des Frachtträgers, bis der addierte Wert des Hebeeinheitsbewegungsentfernungsmeßabschnitts und des Fahrzeugkarosseriebewegungsentfernungsmeßabschnitts kleiner oder gleich einem vorbestimmten Wert ist.
36. Schubmast-Gabelstapler nach Anspruch 35,
dadurch gekennzeichnet, daß:
ein Absenkstartanzeigeabschnitt vorgesehen ist, um die Lebeeinheit so zu steuern, daß automatisch die Gabel abgesenkt wird, wenn der addierte Wert nicht größer als der vorbestimmte Wert ist, und
ein Absenkreservierungsschalter zur Betätigung des Absenkstartanzeigeabschnitts.
ein Absenkstartanzeigeabschnitt vorgesehen ist, um die Lebeeinheit so zu steuern, daß automatisch die Gabel abgesenkt wird, wenn der addierte Wert nicht größer als der vorbestimmte Wert ist, und
ein Absenkreservierungsschalter zur Betätigung des Absenkstartanzeigeabschnitts.
37. Schubmast-Gabelstapler nach Anspruch 35,
dadurch gekennzeichnet, daß ein
Fahrzeugautomatikstoppabschnitt vorgesehen ist, um
automatisch die Rückwärtsbewegung der
Fahrzeughauptkarosserie zu stoppen, wenn der addierte
Wert nicht größer als der vorbestimmte Wert ist.
38. Gabelstapler, welcher aufweist:
eine Gabel zum Transport einer Fracht darauf;
einen Mast, der neigbar die Gabel haltert;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken der Gabel;
eine Fahrzeughauptkarosserie zur Vorwärtsbewegung und Rückwärtsbewegung der Hebeeinheit;
eine Neigungsdetektoreinheit zur Feststellung einer Neigung der Gabel, und
einen Absenkverhinderungsabschnitt zum Verhindern der Absenkbewegung der Gabel durch die Hebeeinheit, wenn die Neigungsdetektoreinheit feststellt, daß die Gabel um mehr als einen vorbestimmten Winkel geneigt ist.
eine Gabel zum Transport einer Fracht darauf;
einen Mast, der neigbar die Gabel haltert;
eine Hebeeinheit zum Anheben und/oder Absenken der Gabel;
eine Fahrzeughauptkarosserie zur Vorwärtsbewegung und Rückwärtsbewegung der Hebeeinheit;
eine Neigungsdetektoreinheit zur Feststellung einer Neigung der Gabel, und
einen Absenkverhinderungsabschnitt zum Verhindern der Absenkbewegung der Gabel durch die Hebeeinheit, wenn die Neigungsdetektoreinheit feststellt, daß die Gabel um mehr als einen vorbestimmten Winkel geneigt ist.
39. Gabelstapler nach Anspruch 38,
dadurch gekennzeichnet, daß ein
Hebehöhendetektorabschnitt vorgesehen ist, um die
vertikale Position des Frachtträgers festzustellen,
wobei der Absenkverhinderungsabschnitt die
Absenkbewegung der Gabel verhindert, wenn die Höhe der
Gabel größer oder gleich einer vorbestimmten Höhe ist.
40. Gabelstapler nach Anspruch 38,
dadurch gekennzeichnet, daß ein
Fahrzeugkarosseriestoppabschnitt vorgesehen ist, um die
Vorwärtsbewegung oder Rückwärtsbewegung zu stoppen, wenn
die Neigungsdetektoreinheit feststellt, daß die Gabel um
mehr als den vorbestimmten Winkel geneigt ist.
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