Die Erfindung betrifft eine Trennschraube zum lösbaren Verbinden zweier Bauteile,
mit einem diese Bauteile verbindbaren Schraubenkörper, einer in einer
Ausnehmung des Schraubenkörpers untergebrachten und elektrisch zündbaren
Sprengladung und vorzugsweise mit zumindest einer durch Zündung der
Sprengladung wirksamen Sollbruchstelle.
Eine derartige Trennschraube ist beispielsweise aus der DE-A1-195 32 746
bekannt. Der Schraubenkörper der Trennschraube ist mit einer zentralen und sich in
axialer Richtung erstreckenden Ausnehmung versehen, in welcher sich die
Sprengladung befindet. Die Ausnehmung erstreckt sich bis zum fußseitigen Ende
des Schraubenkörpers und ist dort mit, einem in die Ausnehmung geschraubten
Verschlussstopfen, beispielsweise aus Kunststoff, verschlossen. Derartige
Trennschrauben werden beispielsweise zur Verbindung von Geschoßteilen
verwendet.
Eine weitere Trennschraube der eingangs genannten Art ist aus der
DE-C2-197 09 316 bekannt. Die in einem Hohlraum im Schraubenschaft
angeordnete Sprengladung ist über elektrische Kabel zündbar, die an den im
Schraubenkopf gegenüber liegenden Ende des Schraubenschaftes in die
Trennschraube eintreten. Am Schraubenschaft ist ein Ansatz in Form eines
Hohlzylinders angeformt, auf welchen ein Kunststoffschlauch aufgeschoben ist,
wobei der Ansatz und der Kunststoffschlauch die elektrischen Kabel umschließen.
Durch diese Maßnahmen sollen die Beschädigungsgefahr der elektrischen Kabel
bei der Montage der Trennschraube reduziert und beim Festziehen der
Trennschraube ein höheres Drehmoment auf den Schraubenkopf ausgeübt werden
können. Die in dieser Druckschrift offenbarten Trennschrauben sind unter anderem
dafür bestimmt, bei gepanzerten Fahrzeugen gezielt vorbestimmte Verbindungen,
beispielsweise zwischen den Türscharnieren und den zugeordneten Türsäulen, in
kürzester Zeit aufzuheben.
Die aus dem Stand der Technik bekannten Trennschrauben sind mitsamt den in
ihnen befindlichen bzw. untergebrachten Sprengladungen hergestellt und können
daher nur gemeinsam mit der Sprengladung an den betreffenden Bauteilen montiert
werden. Bei vielen Anwendungen, insbesondere beim Einsatz von Trennschrauben
an Kraftfahrzeugteilen, können diese Trennschrauben erst gegen Ende der
Fertigung befestigt werden, wodurch die ansonsten zum Großteil vollautomatisch
ablaufende Fertigung und Montage behindert wird. Die mit den Sprengladungen
versehenen Trennschrauben sind nicht dafür geeignet, Fertigungsschritte bei der
Herstellung und Montage von Kraftfahrzeugteilen zu durchlaufen, die unter höheren
Temperaturen ablaufen. Dazu zählen beispielsweise Trocknungsprozesse lackierter
Karosserie- und sonstiger Fahrzeugteile.
Der Erfindung liegt demnach die Aufgabe zu Grunde, eine Trennschraube der
eingangs genannten Art derart auszuführen, dass sie diese Nachteile nicht mehr
aufweist.
Gelöst wird die gestellte Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, dass die Sprengladung
in einer vormontierten Spreng- und Zündeinheit untergebracht ist, welche mit dem
Schraubenkörper, welcher ohne Zündeinheit an den Bauteilen befestigbar ist,
gesondert verbindbar ist.
Die Erfindung löst daher auf sehr einfache und elegante Weise die oben
geschilderten Probleme. Die über Trennschrauben zu verbindenden Bauteile
können nämlich über den Schraubenkörper bereits verbunden werden, ohne dass
die Sprengladung im Schraubenkörper enthalten ist. Dies erleichtert wesentlich die
Montage und Weiterverarbeitung dieser Bauteile, da auf keine provisorischen
Verbindungen der Bauteile miteinander zurückgegriffen werden muss, und da die
Bauteile beliebig behandelt und weiterverarbeitet werden können, ohne dass eine
unbeabsichtigte Zündung der Sprengladung auftreten kann.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Spreng- und
Zündeinheit einen die Sprengladung aufnehmenden und mit den elektrischen
Leitungen versehenen Sprengeinsatz sowie einen mit diesem verbindbaren und bei
montierter Spreng- und Zündeinheit von außen zugänglichen Anschlussstecker auf.
Die Spreng- und Zündeinheit kann daher sehr einfach ausgeführt und auf einfache
Weise herstellbar sein.
Die Spreng- und Zündeinheit kann in der die Ausnehmung begrenzenden
Innenwand des Schraubenkörpers über eine Schnappverbindung fixiert werden.
Damit kann die Zündeinheit von Hand aus ohne Werkzeug nachträglich in den
Schraubenkörper eingebracht werden.
Besonders zweckmäßig und einfach ist eine Ausführung, bei der an der Außenseite
des Anschlusssteckers ein Sicherungsring positionierbar ist, welcher in einer
Rastnut oder dergleichen der Innenwand der Ausnehmung des Schraubenkörpers
einrast- bzw. einschnappbar ist.
Auch der Sprengeinsatz kann über eine Schnappverbindung mit dem
Anschlussstecker verbunden werden, beispielsweise indem der Sprengeinsatz in
einer Ausnehmung des Anschlussteils einsetzbar ist. Die die Bestandteile der
Spreng- und Zündeinheit bildenden Bauteile können daher ohne
Montagewerkzeuge zusammengefügt und die Spreng- und Zündeinheit kann
ebenfalls ohne Zuhilfenahme eines Werkzeugs im Schraubengehäuse, gegen
unbeabsichtigtes Lösen gesichert, positioniert werden.
Bei einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist der Schraubenkörper einerends
mit einem über eine Schraubenmutter sicherbaren Schraubenkopf und andererends
mit einem Fußteil versehen, welches eine an einem der miteinander zu
verbindenden Bauteile abstützbare Stützfläche aufweist.
Von besonderem Vorteil ist die Verwendung erfindungsgemäßer Trennschrauben
bei der Verbindung von Kraftfahrzeugteilen, insbesondere bei der Verbindung eines
Bauteiles mit einem Karosserieteil. Dazu werden die betreffenden Teile vorerst mit
dem Schraubenkörper miteinander verbunden und erst zu einem späteren
Zeitpunkt, insbesondere nach dem Durchführen von Weiterverarbeitungs- und
Montageschritten, wird die Spreng- und Zündeinheit in den Schraubenkörper
eingebracht.
Erfindungsgemäß ausgeführte Trennschrauben sind besonders vorteilhaft bei
Sicherheitseinrichtungen von Kraftfahrzeugen einsetzbar. Gemeint sind hier
insbesondere Sicherheitseinrichtungen, die in einer Unfallsituation, beispielsweise
einer Kollision des Fahrzeuges mit einem Fußgänger, in Aktion tretende Aktuatoren
aufweisen, die beispielsweise ein Anheben der Fronthaube oder Ausfahren des
vorderen Stoßfängers bewirken. Hier ist es erforderlich, dass die betreffenden
Fahrzeug und Bestandteile der Sicherheitseinrichtung im Normalfall entsprechend
fixiert bleiben, in einer entsprechenden Unfallsituation jedoch innerhalb kürzester
Zeit beweglich sind. Der Einsatz erfindungsgemäß ausgeführter Trennschrauben
ermöglicht nun nicht nur die erforderliche Trennung innerhalb kürzester Zeit sondern
erleichtert auch die Herstellung und Montage der betreffenden Fahrzeugteile und
Bauteile der Sicherheitseinrichtungen. Erwähnt sei beispielsweise, dass eine
erfindungsgemäß ausgeführte Trennschraube dafür vorgesehen werden kann,
einen Bestandteil einer Scharniereinrichtung einer Fronthaube, beispielsweise einen
Scharnier-Hebelarm, mit der Fahrzeugkarosserie zu verbinden und in einer
entsprechenden Unfallsituation freizugeben, sodass ein Aktuator ein Anheben der
Fronthaube über die Betätigung des Scharniers in die Wege leitet.
Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand der
Zeichnung, die schematisch ein Ausführungsbeispiel darstellt, näher beschrieben.
Dabei zeigen
Fig. 1 eine Schnittdarstellung einer Verbindung unter Verwendung einer
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Trennschraube, deren Bestandteile in
der Art einer Explosionsdarstellung gezeigt sind und
Fig. 2 die Schnittdarstellung aus Fig. 1 mit komplettierter Trennschraube.
Die Zeichnungsfiguren zeigen die Verbindung von zwei mit Bohrungen versehenen
Bauteilen 10, 11 mittels einer erfindungsgemäß ausgeführten Trennschraube 1. Die
Trennschraube 1 weist einen Schraubenkörper 12 auf, welcher sich aus einem
Schraubenkopf 2, einem Schraubenschaft 5 und einem Schraubenfuß 4 zusammen
setzt. Der Schraubenkopf 2 ist mit einem Gewinde 2a zum Aufschrauben einer
Schraubenmutter 3 versehen, die in Fig. 1 nicht im Schnitt sondern in der
Außenansicht dargestellt ist. Der Schraubenfuß 4 ist mit einem gegenüber dem
Schaft 5 größeren Außendurchmesser versehen und bildet derart eine außen
zwischen dem Schaft 5 und dem Fuß 4 umlaufende Stützfläche 4a. Der
Schraubenfuß 4 und der Schraubenschaft 5 sind mit einer zentralen und sich in
axialer Richtung erstreckenden Ausnehmung 6 versehen, die am Schraubenfuß 4
nach außen offen ist. Die Ausnehmung 6 besteht aus zwei Abschnitten 6a, 6b,
wobei der weiter innen im Schraubenkörper 12 befindliche Abschnitt 6a einen
geringeren Durchmesser als der weiter außen gelegene Abschnitt 6b aufweist. Der
Abschnitt 6a erstreckt sich über einen Teil des Schaftes 5 und einen Teil des
Schraubenfußes 4, der Abschnitt 6b durchsetzt den verbleibenden Bereich im
Schraubenfuß 4 und weist einen gegenüber dem Abschnitt 6a größeren
Innendurchmesser auf.
Im Bereich des Abschnittes 6a ist in der Innenwand des Schraubenschaftes 5 eine
hier umlaufend und rillenförmig ausgeführte Sollbruchstelle 7 vorgesehen. In der
Innenwand des Schraubenfußes 4 ist im Bereich des Abschnittes 6b eine weitere
umlaufende Rille, die eine Rastnut 8 bildet, ausgebildet.
Die Ausnehmung 6 ist zur Aufnahme einer vormontierten Spreng- und Zündeinheit,
die aus einem Sprengeinsatz 9, einem Sicherungsring 14 und einem
Anschlussstecker 15 besteht, vorgesehen. Der Sprengeinsatz 9 besteht im
Wesentlichen aus einem mit einer Sprengladung 16 gefüllten Gehäuse 17 und den
zur Zündung der Sprengladung 16 vorgesehenen elektrischen Leitungen 18. Das
Gehäuse 17 weist an seinem einen Endbereich ein Gehäuseteil 17a auf, welches
einen gegenüber dem sonstigen Gehäuse 17 etwas größeren Außendurchmesser
aufweist und derart eine am Gehäuse 17 umlaufende Stützschulter bildet, mittels
welcher der Sprengeinsatz 9 in einer Ausnehmung 20 des Anschlusssteckers 15
einrastbar ist. Zu diesem Zweck ist der äußere Rand der Ausnehmung 20 von
einem nach innen weisenden und umlaufenden Ansatz 15a gebildet.
Der Anschlussstecker 15 ist ferner an seinem äußeren Umfang mit einer
Aufnahmenut 15b versehen, in welcher der Sicherungsring 14 positionier- bzw.
fixierbar ist. Der Sicherungsring 14 ist somit derart ausgeführt, dass er über den
Anschlussstecker 15 geschoben und in der Aufnahmenut 15 eingerastet werden
kann, wobei der in der Aufnahmenut 15b positionierte Sicherungsring 14 nach
außen etwas vorsteht. Der Sprengeinsatz 9 lässt sich, wie bereits erwähnt, in der
Ausnehmung 20 des Anschlusssteckters 15 verrasten bzw. einschnappen. Dabei
werden die Kabel 18 im Anschlussstecker 15 entsprechend positioniert. Der
Sprengeinsatz 9, der Sicherungsring 14 und der Anschlussstecker 15 bilden somit
eine einfach vormontierbare und leicht handhabbare Einheit.
Die Trennschraube 1 erhält daher erst dann ihre Wirkung und Funktion als
Trennschraube, wenn die beschriebene vormontierte Spreng- und Zündeinheit in die
Ausnehmung 6 des Schraubenkörpers 12 eingesetzt ist. Während des Einsetzens
erfolgt ein Einrasten des Sicherungsringes 14 in der Rastnut 8 an der Innenwand im
Abschnitt 6b der Ausnehmung 6. Diese Lage zeigt Fig. 2. An den Anschlussstecker
15 braucht somit nur noch der Verbindungsstecker zur Sicherstellung einer
Versorgung mit elektrischer Energie angesteckt werden.
Die einzelnen Bestandteile der erfindungsgemäßen Trennschraube 1 sind bezüglich
ihrer Abmessungen aufeinander entsprechend abzustimmen. Es können ferner
einer oder mehrere der beschriebenen und dargestellten Bestandteile oder Bauteile
durch wirkungsgleiche Teile ersetzt werden. Möglich ist es auch, bei entsprechender
Ausführung des Schraubengehäuses und/oder des Sprengeinsatzes, auf eine
Sollbruchstelle zu verzichten.
Die Erfindung ist mit dem besonderen Vorteil verbunden, dass die beiden Bauteile
10, 11 ohne Spreng- und Zündeinheit mittels des Schraubenkörpers 12 und der
Mutter 3 miteinander verbunden werden können. Diese Verbindung gestattet das
Durchführen von Schritten in der Weiterverarbeitung bzw. der Montage der Bauteile
11, 12, die das Einwirken von höheren Temperaturen erfordern. Dazu gehören
beispielsweise Trocknungsvorgänge von aufgebrachten Lackschichten, die
üblicherweise bei mehr als 100°Celsius durchgeführt werden. Mit Trennschrauben
aus dem Stand der Technik wäre dies wegen der Gefahr der Selbstentzündung der
Sprengladung nicht möglich, sie können erst nachträglich mit den betreffenden
Bauteilen verbunden werden. Bei der Erfindung kann die komplette Spreng- und
Zündeinheit dann eingebracht werden, wenn keine Gefahr einer Selbstzündung der
Sprengladung mehr besteht. Es sind zudem keine provisorischen Verbindungen der
betreffenden Bauteile erforderlich, da bereits der Schraubenkörper 12 der
Trennschraube 1 die Verbindung sicherstellt. Das Einsetzten der Spreng- und
Zündeinheit kann von Hand aus ohne Werkzeuge erfolgen.
Erfindungsgemäß ausgeführte Trennschrauben lassen sich vielseitig einsetzen.
Besonders vorteilhaft kann ihre Verwendung in Kraftfahrzeugen sein. Die
Trennschrauben können beispielsweise, wie es aus dem Stand der Technik gemäß
der DE-C2-197 09 316 bekannt ist, dafür verwendet werden, die Verbindung
zwischen den Türscharnieren und den zugeordneten Türsäulen durch Zündung der
Sprengladung in kürzester Zeit aufzuheben. Ein weiterer, gänzlich neuer und
erfinderischer Einsatzzweck der Trennschrauben ist bei Sicherheitseinrichtungen
von Kraftfahrzeugen gegeben. Eine solche Sicherheitseinrichtung kann etwa im Fall
einer Kollision des Kraftfahrzeuges mit einem Fußgänger ein Anheben der
Fronthaube des Kraftfahrzeuges im Bereich der Frontscheibe veranlassen, um den
Abstand der Fronthaube zum Motor zu vergrößern und eine Energie vernichtende
Deformation der Fronthaube zu ermöglichen. Bei einer derartigen
Sicherheitseinrichtung ist es wichtig, in einer Unfallsituation möglichst prompt die
Fronthaube aus einer fixierten Stellung freizugeben. Dies erfordert das Lösen einer
Verbindung, beispielsweise eines Bestandteiles einer Scharniereinrichtung mit
einem Teil der Karosserie. Wird diese Verbindung über einer erfindungsgemäße
Trennschraube 1 hergestellt, kann eine prompte Freigabe sichergestellt werden.
Somit kann das in Fig. 1 und 2 mit 11 bezeichnete Bauteil ein Bestandteil der
Fahrzeugkarosserie und das mit 10 bezeichnete Bauteil ein Bestandteil einer
Scharniereinrichtung, etwa ein Hebelarm, sein.
In diesem Zusammenhang wird beispielsweise auf die aus der DE-A1-197 12 961
bekannte Scharniereinrichtung verwiesen. Hier könnte vorgesehen werden, den an
der Fahrzeugkarosserie gelagerten Scharnierträger (in Fig. 1 dieser Druckschrift mit
der Bezugsziffer 10 versehen) mittels einer oder mehrerer erfindungsgemäß
ausgeführter Trennschrauben an der Fahrzeugkarosserie zu befestigen.
Ein weiterer sehr vorteilhafter Einsatz erfindungsgemäßer Trennschrauben kann bei
Sicherheitseinrichtungen erfolgen, die im Fälle der Kollision des Fahrzeuges mit
einem Fußgänger den vorderen Stoßfänger in Fahrtrichtung ausfahren. Auch hier
kann der Einsatz bzw. die Verwendung erfindungsgemäßer Trennschrauben die
Fertigung wesentlich erleichtern bzw. vereinfachen.
Die Einsatzmöglichkeiten erfindungsgemäßer Trennschrauben sind
selbstverständlich nicht auf Kraftfahrzeuge eingeschränkt. Erfindungsgemäß
ausgeführte Trennschrauben lassen sich grundsätzlich überall dort einsetzen, wo
unter bestimmten Bedingungen zwei fest miteinander verbundene Bauteile
voneinander getrennt werden sollen oder müssen.