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DE10126907A1 - Stirn-Leuchten/Kamera-Einheit insbesondere für medizinische Anwendungen - Google Patents

Stirn-Leuchten/Kamera-Einheit insbesondere für medizinische Anwendungen

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Publication number
DE10126907A1
DE10126907A1 DE10126907A DE10126907A DE10126907A1 DE 10126907 A1 DE10126907 A1 DE 10126907A1 DE 10126907 A DE10126907 A DE 10126907A DE 10126907 A DE10126907 A DE 10126907A DE 10126907 A1 DE10126907 A1 DE 10126907A1
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DE
Germany
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unit according
camera
unit
light
lamp
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10126907A
Other languages
English (en)
Inventor
Wolfram Henning
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to AT01995544T priority patent/ATE318549T1/de
Priority to CNA018214320A priority patent/CN1483120A/zh
Priority to JP2002546117A priority patent/JP2004514514A/ja
Priority to US10/433,266 priority patent/US20040141312A1/en
Priority to DE50109114T priority patent/DE50109114D1/de
Priority to AU2002226280A priority patent/AU2002226280A1/en
Priority to EP01995544A priority patent/EP1339341B1/de
Priority to KR10-2003-7007207A priority patent/KR20040005863A/ko
Priority to PCT/DE2001/004469 priority patent/WO2002044611A1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • A61B1/04Instruments for performing medical examinations of the interior of cavities or tubes of the body by visual or photographical inspection, e.g. endoscopes; Illuminating arrangements therefor combined with photographic or television appliances
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Abstract

Beschrieben wird eine Stirn-Leuchten/Kamera-Einheit insbesondere für medizinische Anwendungen mit DOLLAR A - wenigstens einer Leuchte, DOLLAR A - einer insbesondere elektronischen Kamera, DOLLAR A - einer Halteeinrichtung, die die wenigstens eine Leuchte und die Kamera am Kopf einer Person hält, und DOLLAR A - einer optischen Zieleinrichtung, die wenigstens eine Marke in das von der Leuchte beleuchtete Bildfeld der Kamera projiziert.

Description

Technisches Gebiet
Die Erfindung bezieht sich Stirn-Leuchten/Kamera-Einheit insbesondere für medizinische Anwendungen.
Stand der Technik
Auf einer Vielzahl von Gebieten werden Stirnleuchten ein­ gesetzt, die beispielsweise an einem Stirnband oder an einer Kopfhaube bzw. einem Helm getragen werden. Nur bei­ spielhaft sollen der Bergbau sowie medizinische und ins­ besondere chirurgische Anwendungen genannt werden. Wei­ terhin finden derartige Stirnleuchten bei der Montage An­ wendung.
Stirnleuchten haben den Vorteil, dass sie den Bereich be­ leuchten, den die Person, der sie trägt, betrachtet, ohne dass stationäre Scheinwerfer oder in der Hand gehaltene Lampen benötigt würden.
Andererseits werden in der Medizintechnik - aber auch in anderen Bereichen - seit einiger Zeit verstärkt Dokumen­ tationssysteme eingesetzt. Der Einsatz derartige Systeme dient zum einen der Dokumentation im Falle eventueller Haftungsfälle und zum anderen der ISO-Zertifizierung. Bei Operationen werden im Rahmen derartiger Dokumentations­ systeme in der Regel Videokameras verwendet, mit denen der Operationsvorgang aufgenommen und mittels eines Re­ corders aufgezeichnet wird. Gemäß dem Stand der Technik sind diese Videokameras beispielsweise im Zentrum der Operationsleuchte oder an einer anderen Stelle über dem Operationstisch angeordnet. Nachteilig bei dieser Anord­ nung der Videokamera ist, dass das eigentliche Operati­ onsfeld oftmals durch den operierenden Arzt oder diesem assistierende Personen verdeckt wird.
Wenn die Videokamera nicht an oder im Zentrum der Opera­ tionsleuchte angeordnet ist, ergeben sich darüber hinaus Probleme durch Schatten im Bildfeld, die vom Operations­ personal etc. erzeugt werden.
Ähnliche Probleme ergeben sich auch bei anderen Einsatz­ fällen, bei denen stationäre Videokameras verwendet wer­ den.
Andererseits ist der Einsatz beweglicher Videokameras be­ dienungsaufwendig, und erfordert in der Regel eine Bedie­ nungsperson, die sich nur auf die Videoaufnahme konzent­ riert.
Darstellung der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung für eine Videokamera anzugeben, die eine Verdeckung des zu bearbeitenden Bereichs und insbesondere des Operati­ onsfeldes sowie eine Schattenbildung und/oder die Aufnah­ me eines anderen Gebietes als die gewünschte Stelle in nahezu allen Einsatzfällen ausschließt. Weiterhin sollen Stirn-Leuchten/Kamera-Einheiten angegeben werden, die ei­ ne Direktübertragung des aufgenommenen Bildes und die Kommunikation mit anderen Arbeitsplätzen ermöglicht. Fer­ ner sollen bei einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung Aufnahmen aus mehreren Perspektiven und insbesondere Ste­ reoaufnahmen möglich sein.
Erfindungsgemäße Lösungen sind in den unabhängigen Pa­ tentansprüchen angegeben. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass eine Verdeckung des zu bearbeitenden Bereichs und insbesondere des Opera­ tionsfeldes bei medizinische Anwendungen dadurch mit ho­ her Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass die Kamera, die insbesondere eine elektronische Kamera, wie eine Videokamera sein kann, am Kopf der die jeweilige Tätigkeit ausführenden Person, also beispielsweise des operierenden Arztes angeordnet wird. Diese Person wird bereits aufgrund der Tatsache, dass sie ein freies Sicht­ feld haben will, darauf achten, dass sich keine Gegen­ stände oder andere Personen zwischen ihrem Kopf und dem von ihr zu bearbeitenden Bereich, also beispielsweise dem Operationsfeld befinden.
Erfindungsgemäß wird deshalb eine Stirn-Leuchten/Kamera- Einheit geschaffen, die wenigstens ein Leuchtmittel und eine insbesondere elektronische Kamera aufweist, die an einer Halteeinrichtung angebracht sind, mittels derer das wenigstens eine Leuchtmittel und die Kamera am Kopf einer Person gehalten werden. Die Halteeinrichtung kann dabei beispielsweise ein Stirnband oder eine Kopfhaube bzw. ei­ nen Helm aufweisen.
Erfindungsgemäß ist weiterhin erkannt worden, dass auch bei einer Anordnung der Kamera am Kopf und insbesondere an der Stirn einer Bedienungsperson nicht unbedingt ge­ währleistet ist, dass sich die primär interessierende Stelle im Zentrum des Bildfeldes befindet. Deshalb ist erfindungsgemäß eine optische Zieleinrichtung vorgesehen, die wenigstens eine Marke in das von dem (den) Leuchtmit­ tel(n) beleuchtete Bildfeld der Kamera projiziert.
Damit kann die Bedienungsperson, die die Kamera an ihrem Kopf trägt, zu jedem Zeitpunkt überprüfen, ob sich der interessierende Bereich im Zentrum des von der Kamera aufgenommen Bereichs befindet. Sollte im Einzelfalle be­ absichtigt sein, dass sich dieser Bereich außerhalb des Zentrums befindet, oder sollte zu Dokumentationszwecken in bestimmten Sequenzen das Umfeld aufgenommen werden, so kann dies die Bedienungsperson durch eine entsprechende Kopfbewegung leicht ausführen.
Anders ausgedrückt ermöglicht es die Zieleinrichtung der Bedienungsperson, die die Kamera trägt, gezielt bestimmte Szenen aufzunehmen, ohne dass die Bedienungsperson hierzu einen Monitor oder dgl. beobachten müßte.
Für eine besonders effektive Ausleuchtung des Bildfeldes ist es besonders bevorzugt, wenn die Lichtaustrittsflä­ che(n) des bzw. der Leuchtmittel das Objektiv der Kamera umgibt (umgeben).
Für die Ausbildung der Zieleinrichtung gibt es die ver­ schiedensten Möglichkeiten:
Beispielsweise kann die Zieleinrichtung die Marke in das Zentrum des von der Kamera aufgenommen Bildfeldes proji­ zieren. Die Bedienungsperson weiß damit zu jedem Zeit­ punkt, welche Stelle sich im Zentrum des aufgenommenen Bildes befindet. Diese Ausbildung hat den Vorteil, dass lediglich eine Marke projiziert werden muß.
Alternativ oder zusätzlich kann die optische Zieleinrich­ tung mehrere Marken projizieren:
So ist es möglich, dass die Marken die Begrenzung des Bildfeldes angeben. Diese Ausbildung hat den Vorteil, dass die Bedienungsperson jederzeit über die Begrenzung des aufgenommenen Bereichs informiert ist.
Bei einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vereinigen sich die Marken dann in einem Punkt, wenn der Ort, auf dem sie auftreffen, im Fokusbereich der Kamera liegt. Diese Ausbildung hat den Vorteil, das die Bedienungsper­ son insbesondere dann, wenn die Kamera über keinen Auto­ fokus verfügt, immer darüber informiert ist, ob sich der aufgenommene Bereich im Schärfenbereich der Kamera befin­ det.
Für die Ausbildung der optischen Zieleinrichtung sind die verschiedensten Ausgestaltungen möglich, beispielsweise kann die optische Zieleinrichtung wenigstens einen Laser­ pointer aufweisen.
Sollten die im wesentlichen der Orientierung der Bedie­ nungsperson dienenden Marken bei der Betrachtung des auf­ genommenen Bildes stören, so können die Marken im Bild der Kameraeinheit elektronisch oder optisch ausgeblendet werden.
Als Beleuchtungseinrichtungen können Einrichtungen ähn­ lich den Einrichtungen verwendet werden, wie sie bei­ spielsweise in der Endoskopie eingesetzt werden. Selbst­ verständlich ist es beim Einsatz Lampen hoher Leistung möglich, IR-Sperrfilter etc. zu verwenden:
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die Beleuchtungseinrichtung wenigstens eine Lichtleitfa­ ser auf, in die das Beleuchtungslicht eingekoppelt wird, und an deren Lichtaustrittsende eine Linse angeordnet ist, die den austretenden Lichtkegel auf das Bildfeld ab­ bildet. Besonders bevorzugt ist es dabei, wenn eine Viel­ zahl von Lichtleitfasern vorgesehen und jeder Lichtleit­ faser eine Linse derart zugeordnet ist, dass sich die Lichtbündel der einzelnen Lichtleitfasern im Bildfeld der Kamera überlagern.
Dabei ist es von besonderem Vorteil, wenn jede Lichtleit­ faser einen Durchmesser von ca. 0,5 mm hat. Das aus der­ artigen Fasern austretende Licht kann mit kleinen Linsen, die nahe an dem Lichtaustrittsende der Lichtleitfaser an­ geordnet sind, bei üblichen Arbeitsabständen von 60 bis 80 Zentimetern leicht auf einen Durchmesser von 100 mm und mehr aufgeweitet werden. Die Linsen können dabei so­ gar Teil des Lichtaustrittsendes sein und durch geeigne­ tes Aufschmelzen des Endes hergestellt werden.
Verwendet man z. B. ca. 100 Fasern, so können deren Lichtaustrittsenden leicht ringförmig um das Objektiv der Kamera herum angeordnet werden, und das Licht einer Be­ leuchtungseinrichtung mit mehreren 100 Watt auf das Bild­ feld der Kamera leiten. Die Beleuchtungseinrichtung weist hierzu typischerweise wenigstens eine Lampe und insbeson­ dere eine Gasentladungslampe auf, deren Licht in die Lichtleitfaser(n) eingekoppelt wird.
Alternativ kann die Beleuchtungseinrichtung wenigstens eine Leuchtdiode aufweisen. Dabei kann die wenigstens ei­ ne Leuchtdiode distal angeordnet sein, und unmittelbar das (die) Leuchtmittel bilden. Als Leuchtdioden können Weißlichtdioden oder im UV- oder IR-Bereich strahlende Dioden eingesetzt werden.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung ergibt sich ein so heller Beleuchtungsfleck, dass dieser sogar im Licht von Operationsleuchten sichtbar ist. Damit ist es u. U. sogar möglich, auf eine getrennte optische Zieleinrichtung mit einer eigenen Beleuchtungsquelle, wie einem Laserpointer zu verzichten. Der durch die Überlagerung des Lichts der einzelnen Fasern entstehende helle Lichtfleck dient dann als Zielmarke auch bei heller Umgebungsbeleuchtung.
Als Kamera können die verschiedensten Kameras, beispiels­ weise elektronische oder herkömmliche Still-Kameras ein­ gesetzt werden. Besonders bevorzugt ist es jedoch, wenn die Kamera eine Videokamera insbesondere mit einer Auto­ fokuseinrichtung ist.
Halteeinrichtungen, wie Stirnbänder oder Kopfhauben sind aus einer Vielzahl von Anwendungen und insbesondere medi­ zinischen Anwendungen bekannt. Ebenso sind geeignete Mi­ niaturkameras einschließlich deren Steuer- und Auslese­ einheiten und Beleuchtungseinrichtungen bekannt. Auch sind ringförmige Leuchten erhältlich, die ringförmig um das Objektiv einer Kamera angeordnet werden können, und die das Bildfeld der Kamera auch dann ausleuchten, wenn die Kamera über ein Zoomobjektiv und/oder wechselbare Ob­ jektive verfügt.
Alternativ und bevorzugt ist es möglich, dass der von der Beleuchtungseinrichtung beleuchtete Fleck dem Bildfeld des jeweils eingesetzten Objektivs oder der eingestellten Brennweite des Zoomobjektivs angepasst wird.
Bei einer weiteren Realisierung der Erfindung weist zur Herstellung einer festen Ortsbeziehung zwischen der Kame­ ra und wenigstens einer weiteren, an dem Stirnband oder der Kopfhaube gehaltenen Einheit die Halteeinrichtung ein starres Element auf, an dem die Kamera und die weitere Einheit befestigt sind.
Das starre Element kann an dem Stirnband bzw. der Kopf­ haube befestigt sein. Alternativ kann das starre Element ein starrer Ring sein, der Bestandteil des Stirnbandes bzw. der Kopfhaube ist.
Da sich ein starrer Ring anders als ein flexibles Stirn­ band nicht an die Kopfform des jeweiligen Trägers anpas­ sen kann, ist bevorzugt an der Innenseite des starren Rings wenigstens ein aufblasbares Kissen angebracht, das zur Anpassung an die Kopfform des jeweiligen Trägers dient.
Bei der weiteren Einheit kann es sich prinzipiell um die verschiedensten Einheiten, wie beispielsweise einen Bear­ beitungslaser handeln. Bei einer bevorzugten Weiterbil­ dung der Erfindung ist die weitere Einheit ebenfalls eine Videokamera. Damit sind Aufnahmen aus unterschiedlichen Perspektiven oder Stereoaufnahmen möglich.
Die Versorgungseinheiten für die Leuchte(n) und die Kame­ raeinheit sind bevorzugt getrennt von der Stirn-Einheit angeordnet und mit der erfindungsgemäßen Einheit über we­ nigstens ein Kabel verbunden. Das Kabel weist bevorzugt eine Vielzahl von Lichtleitfasern auf, die das Licht von wenigstens einer Lampe zu dem oder den Leuchtmitteln lei­ ten.
Insbesondere kann das Kabel eine Vielzahl von Lichtleit­ fasern aufweisen, die das Licht von wenigstens einer Lichtquelle zu dem (den) Leuchtmittel(n) leiten.
Um die Störung des Trägers der Stirn-Einheit möglichst gering zuhalten, ist es besonders bevorzugt, wenn die Be­ leuchtungseinrichtung und die Kamera-Steuer- und Energie­ versorgungseinheit über ein einziges Kabel mit der Kamera und dem (den) Leuchtmittel(n) verbunden ist.
Ein besonders einfachen Aufbau eilt man, wenn die Be­ leuchtungseinrichtung und die Kamera-Steuer- und Energie­ versorgungseinheit als Module in einem einzigen Gehäuse angeordnet sind, und für das einige Kabel ein Kombinati­ onsstecker vorgesehen ist, der eine Mehrzahl von Serien­ steckern für die verschiedenen Funktionen, wie Verbindung von Lichtleitkabeln, Betrieb eines Lasermoduls bzw. eines Videomoduls etc. in einem Kombinationsstecker-Gehäuse vereinigt, so dass alle Serienstecker gemeinsam in ent­ sprechende Buchsen an den jeweiligen Modulen steckbar sind.
Die erfindungsgemäße Einheit eignet sich nicht nur zur Dokumentation von Vorgängen, sondern auch zur "Online- Übertragung" zu anderen Arbeitsplätzen.
Um dem Träger der Stirn-Einheit eine Kommunikation mit Dritten zu ermöglichen, ist es weiterhin bevorzugt, dass ein Audiomodul vorgesehen ist, das eine insbesondere bi­ direktionale Kommunikation zwischen dem Träger der Ein­ heit und einem entfernten "Arbeitsplatz" ermöglicht. Da­ mit kann eine Person an dem anderen Arbeitsplatz dem Trä­ ger der Stirn-Einheit Anweisungen und/oder Hilfestellun­ gen bei seiner jeweiligen Tätigkeit geben.
Hierzu ist es von besonderem Vorteil, wenn ein Videomodul vorgesehen ist, das eine Übertragung des aufgenommenen Bildes zu einem entfernten "Arbeitsplatz" ermöglicht.
In jedem Falle ist es bevorzugt, wenn die Übertragung der Audio- und/oder Videosignale drahtlos erfolgt. Eine be­ sonders einfachen Übertragung der Videosignale ist dann möglich, wenn die Videosignale komprimiert beispielsweise gemäß MPEG IV übertragen werden.
Um die Belastung für den Träger der Stirn-Einheit mög­ lichst gering zuhalten, ist es bevorzugt, wenn die Module getrennt von der Stirn-Einheit angeordnet sind.
Die Kommunikation zwischen dem Träger der Stirn-Einheit und Dritten wird weiter verbessert, wenn die Einheit ein Headup-Display aufweist. Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, dass eine Bedienungsperson an dem entfernten Arbeitsplatz die optische Zieleinrichtung steuern und insbesondere auf ein von der Bedienungsperson erkanntes Ziel ausrichten kann. Die Bedienungsperson an den ent­ fernten Arbeitsplatz kann damit über die Zieleinrichtung direkt den Träger der Stirn-Einheit führen.
Wie bereits ausgeführt, ist es von Vorteil, wenn die Mo­ dule nicht an der Halteeinrichtung angeordnet sind. Um die Bewegungsfreiheit des Trägers der Stirn-Einheit nicht zu beeinträchtigen, ist es von besonderem Vorteil, wenn eine Steuer- und Energieversorgungseinheit vorgesehen ist, die tragbar ist. Die Steuer- und Energieversorgungs­ einheit kann dabei in einem Rucksack untergebracht sein.
Um ein langes Arbeiten zu ermöglichen, ist es von beson­ derem Vorteil, die Steuer- und Energieversorgungseinheit eine Brennstoffzelle mit einem Flüssiggasspeicher auf­ weist.
Weiterhin kann ein Archivierungssystem, eine Bildverar­ beitungseinheit und/oder eine Anzeigeeinheit vorgesehen sein.
Aufgrund der vorstehenden Beschreibung kann ein auf dem einschlägigen Gebiet tätiger Fachmann eine erfindungsge­ mäße Stirn-Leuchten/Kamera-Einheit jederzeit ausführen, sodass auf die Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand von Zeichnungen verzichtet werden kann.

Claims (43)

1. Stirn-Leuchten/Kamera-Einheit insbesondere für medi­ zinische Anwendungen mit
einer insbesondere elektronischen Kamera, wie einer Videokamera,
einer Beleuchtungseinrichtung mit wenigstens einem Leuchtmittel, aus dessen Lichtaustritts­ fläche das Licht zur Beleuchtung des Bildfeldes der Kamera austritt, und
einer Halteeinrichtung, die das wenigstens eine Leuchtmittel und die Kamera am Kopf einer Per­ son hält,
dadurch gekennzeichnet, dass eine optische Zielein­ richtung vorgesehen ist, die wenigstens eine Marke in das von dem Leuchtmittel beleuchtete Bildfeld der Kamera projiziert.
2. Einheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zieleinrichtung die Marke in das Zentrum des von der Kamera aufgenommen Bildfeldes projiziert.
3. Einheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die optische Zielein­ richtung mehrere Marken projiziert.
4. Einheit nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Marken die Begren­ zung des Bildfeldes angeben.
5. Einheit nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Marken in ei­ nem Punkt vereinigen, wenn der Ort, auf dem sie auf­ treffen, im Fokusbereich der Kamera liegt.
6. Einheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die optische Zielein­ richtung wenigstens einen Laserpointer aufweist.
7. Einheit nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Marken im Bild der Kameraeinheit elektronisch oder optisch ausgeblendet sind.
8. Einheit nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungsein­ richtung wenigstens eine Lichtleitfaser aufweist, in die das Beleuchtungslicht eingekoppelt wird, und de­ ren Lichtaustrittsende zusammen mit einer Linse, die den austretenden Lichtkegel auf das Bildfeld der Ka­ mera abbildet, die Lichtaustrittsfläche des Leucht­ mittels bildet.
9. Einheit nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vielzahl von Lichtleitfasern vorgesehen ist, und dass jeder Lichtleitfaser eine Linse derart zugeord­ net ist, dass sich die Lichtbündel der einzelnen Lichtleitfasern im Bildfeld der Kamera überlagern.
10. Einheit nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass jede Lichtleitfaser ei­ nen Durchmesser von ca. 0,5 mm hat.
11. Einheit nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der durch die Überlage­ rung des Lichts der einzelnen Fasern entstehende helle Lichtfleck als Zielmarke auch bei heller Umge­ bungsbeleuchtung dient.
12. Einheit nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungsein­ richtung wenigstens eine Lampe und insbesondere eine Gasentladungslampe aufweist, deren Licht in die Lichtleitfaser(n) eingekoppelt wird.
13. Einheit nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungsein­ richtung wenigstens eine Leuchtdiode aufweist.
14. Einheit nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Leuchtdiode distal angeordnet ist, und das (die) Leuchtmittel bildet.
15. Einheit nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtdiode(n) Weißlichtdiode(n) oder im UV- oder IR-Bereich strah­ lende Dioden sind.
16. Einheit nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittel oder die Lichtaustrittsfläche eines Leuchtmittels das Ob­ jektiv der Kamera umgeben.
17. Einheit nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Kamera eine Video­ kamera insbesondere mit einer Autofokuseinrichtung ist.
18. Einheit nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Videokamera ein Zoomobjektiv und/oder wechselbare Objektive auf­ weist.
19. Einheit nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der von dem (den) Leuchtmittel(n) beleuchtete Fleck dem Bildfeld des jeweils eingesetzten Objektivs oder der eingestell­ ten Brennweite des Zoomobjektivs angepasst wird.
20. Einheit nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung ein Stirnband oder eine Kopfhaube aufweist.
21. Stirn-Leuchten/Kamera-Einheit insbesondere für medi­ zinische Anwendungen mit
einer insbesondere elektronischen Kamera, wie einer Videokamera,
einer Beleuchtungseinrichtung mit wenigstens einem Leuchtmittel, aus dessen Lichtaustritts­ fläche das Licht zur Beleuchtung des Bildfeldes der Kamera austritt, und
einer Halteeinrichtung, die das wenigstens eine Leuchtmittel und die Kamera am Kopf einer Per­ son hält,
oder nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung einer festen Ortsbeziehung zwischen der Kamera und wenigs­ tens einer weiteren, an dem Stirnband oder der Kopf­ haube gehaltenen Einheit die Halteeinrichtung ein starres Element aufweist, an dem die Kamera und die weitere Einheit befestigt sind.
22. Einheit nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das starre Element an dem Stirnband bzw. der Kopfhaube befestigt ist.
23. Einheit nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das starre Element ein starrer Ring ist, der Bestandteil des Stirnbandes bzw. der Kopfhaube ist.
24. Einheit nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass an der Innenseite des starren Rings wenigstens ein aufblasbares Kissen an­ gebracht ist, das zur Anpassung an die Kopfform des jeweiligen Trägers dient.
25. Einheit nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Einheit ebenfalls eine Videokamera ist.
26. Einheit nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Videokameras eine Stereoaufnahme ermöglichen.
27. Einheit nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, das die Beleuchtungseinrich­ tung und eine Kamera-Steuer- und Energieversorgungs­ einheit getrennt von der Stirn-Einheit angeordnet und mit dem (den) Leuchtmittel(n) und der Kamera über wenigstens ein Kabel verbunden sind.
28. Einheit nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Kabel eine Vielzahl von Lichtleitfasern aufweist, die das Licht von we­ nigstens einer Lichtquelle zu dem (den) Leuchtmit­ tel(n) leiten.
29. Einheit nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungsein­ richtung und die Kamera-Steuer- und Energieversor­ gungseinheit über ein einziges Kabel mit der Kamera und dem (den) Leuchtmittel(n) verbunden ist.
30. Einheit nach Anspruch 29 oder nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungsein­ richtung und die Kamera-Steuer- und Energieversor­ gungseinheit als Module in einem einzigen Gehäuse angeordnet sind, und
für das einige Kabel ein Kombinationsstecker vorge­ sehen ist, der eine Mehrzahl von Seriensteckern für die verschiedenen Funktionen, wie Verbindung von Lichtleitkabeln, Betrieb eines Lasermoduls bzw. ei­ nes Videomoduls etc. in einem Kombinationsstecker- Gehäuse vereinigt, so dass alle Serienstecker ge­ meinsam steckbar sind.
31. Einheit nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass ein Audiomodul vorgese­ hen ist, das eine insbesondere bidirektionale Kommu­ nikation zwischen dem Träger der Einheit und einem entfernten "Arbeitsplatz" ermöglicht.
32. Einheit nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass ein Videomodul vorgese­ hen ist, das eine Übertragung des aufgenommenen Bil­ des zu einem entfernten "Arbeitsplatz" ermöglicht.
33. Einheit nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragung der Au­ dio- und/oder Videosignale drahtlos erfolgt.
34. Einheit nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Videosignale komp­ rimiert beispielsweise gemäß MPEG IV übertragen wer­ den.
35. Einheit nach einem der Ansprüche 31 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass die Module getrennt von der Stirn-Einheit angeordnet sind.
36. Einheit nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass ein Modul vorgesehen ist, das eine bidirektionale Kommunikation zwischen der Einheit und einem "entfernten Arbeitsplatz" er­ möglicht.
37. Einheit nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, das eine Bedienungsperson an dem entfernten Arbeitsplatz Informationen an den Träger der Einheit übermitteln kann.
38. Einheit nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass die Einheit hierzu ein Headup-Display aufweist.
39. Einheit nach Anspruch 37 oder 38, dadurch gekennzeichnet, dass eine Bedienungsperson an dem entfernten Arbeitsplatz die optische Zielein­ richtung steuern und insbesondere auf ein von der Bedienungsperson erkanntes Ziel ausrichten kann.
40. Einheit nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuer- und Ener­ gieversorgungseinheit vorgesehen ist, die tragbar ist.
41. Einheit nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuer- und Ener­ gieversorgungseinheit in einem Rucksack unterge­ bracht ist.
42. Einheit nach Anspruch 40 oder 41, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuer- und Ener­ gieversorgungseinheit eine Brennstoffzelle mit einem Flüssiggasspeicher aufweist.
43. Einheit nach einem der Ansprüche 1 bis 42, dadurch gekennzeichnet, dass ein Archivierungssystem vorgesehen ist.
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