DE10126644A1 - Fördereinrichtung - Google Patents
FördereinrichtungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Fördereinrichtung, insbesondere in Form eines riemenangetriebenen Aufzugs für die vertikale Personenbeförderung in Gebäuden, wobei die erfindungsgemäße Fördereinrichtung mindestens ein Trag- und Antriebselement mit mindestens einem daran befestigten Hubwagen für das zu befördernde Objekt beinhaltet, welches mindestens ein Trag- und Antriebselement über mindestens ein mitgetriebenes Rad und über mindestens ein mittels eines Antriebes angetriebenes Rad geführt ist. Eine bevorzugte Ausführung der vorliegenden Erfindung besitzt als Trag- und Antriebselement einen Zahnriemen und eine Absturzsicherung in Form eines weiteren Zahnriemens oder einer Spindel. Vorteil ist, dass der Aufzug als in sich geschlossenes, kompaktes, modulartiges System aus Führung, Antrieb und Absturzsicherung einfach und kostengünstig ausgeführt ist und einfach und schnell auch in bestehende Bauten ohne wesentliche baulichen Änderungen nachgerüstet werden kann.
Description
Die Erfindung betrifft eine Fördereinrichtung, insbesondere in Form eines
riemenangetriebenen Aufzugs für die vertikale Personenbeförderung in Gebäuden,
nach dem Oberbegriff der unabhängigen Patentansprüche.
Derartige Fördereinrichtungen sind bereits zahlreich aus dem Stand der
Technik bekannt und haben sich prinzipiell bewehrt.
Hierbei ist zu unterschieden zwischen dem Anwendungszweck und der
Förderrichtung der Fördereinrichtung, welche beispielsweise als vertikale, schräge
oder horizontale Personen- und Frachtaufzüge verwendet werden, in Form von z. B.
Gebäudeaufzügen, Roll- (U-Bahn) bzw. Fahrtreppen (Flughäfen), Becherföderer für
Schüttgüter (Bergbau) etc.
Im Folgenden wird nur noch Bezug genommen auf vertikale Aufzüge, was aber für
die vorliegende Erfindung nicht einschränkend sein soll. Die Erfindung soll auch für
schräge und horizontale Fördereinrichtungen gleichermaßen gelten. Auch können
Kombinationen von vertikalen, schrägen und horizontalen Aufzügen bzw.
Fördereinrichtungen von der Erfindung erfasst sein.
Bei den vertikalen Aufzügen sind die folgenden wesentlichen Grundprinzipien aus
dem Stand der Technik bekannt, nämlich Seil-, hydraulisch-, Spindel-, Ketten- oder
Gurt- betriebene Aufzüge, wobei insbesondere Gurtaufzüge und Kettenaufzüge
endlos ausgeführt sind.
Standard bei den Personenaufzügen ist der Seilbetrieb, bei welchem ein in
Führungsschienen gleitender Fahrkorb an einem der freien Enden der Seile
angebracht ist, und an dem anderen freien Ende der Seile ein Gegengewicht
angeordnet ist, welches das Gewicht des Fahrkorbs und ggf. mindestens Teile der
Nutzlast aufweist. Die Seile sind hierbei über angetriebene und mitgetriebene Rollen
geführt und werden durch konische, reibschlüssige Anlage in konischen Nuten am
Umfang der Rollen angetrieben, wodurch der Fahrkorb bewegt werden kann.
Bei Kettenantrieben greifen die Ketten mit ihren entsprechenden Ausnehmungen
der Kettenglieder in mit diesen zusammen wirkenden Zähnen am Umfang von
angetriebenen und mitgetriebenen Rollen ein, wodurch wiederum der Fahrkorb
bewegt werden kann.
Die Seile und Ketten dienen hier als Zug- und Tragorgan gleichermaßen.
Nachteil hierbei ist, dass große angetriebene Treibscheiben und ggf. auch große
mitgetriebene Rollen vorgesehen sein müssen und ein Gegengewicht, sowie eine
tiefe Schachtgrube nötig ist, wodurch die baulich aufwendige Konstruktion
wesentlich verteuert wird. Ein Nachrüsten in bereits bestehende Bauten ist dadurch
erschwert.
Bei hydraulischen Aufzügen ist es mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht
möglich auch weitere Förderwege zu überbrücken, da dann die Anzahl der
Teleskopierungen derart zunimmt, dass Dichtungsprobleme und damit auch
Umweltschutzprobleme auftreten und zudem ein erhöhter Platzbedarf und eine
große Menge an Hydraulikflüssigkeit benötigt wird.
Spindelaufzüge können ebenfalls nur bei kurzen Förderwegen eingesetzt werden,
da ansonsten die Spindeln leicht zum Schwingen neigen. Auch sind Spindeln teuer
in der Herstellung, wenn Spindelsegmente eingesetzt werden müssen. Bei
angetriebenen Spindelmuttern muss der Antrieb an der Kabine untergebracht
werden, was zu erhöhter Geräuschentwicklung in der Kabine führt. Auch müssen
Versorgungs- und Steuerleitungen mitgeschleppt werden, was zu einer Verteuerung
hinsichtlich Herstellung Wartung und zu einem erhöhten Risiko für Defekte führt.
Vertikale Personenaufzüge mit endlosen Riemenantrieben sind aus dem Stand der
Technik nicht bekannt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Fördereinrichtung, insbesondere zur
vertikalen Personenbeförderung in Gebäuden in Form eines Aufzugs, derart weiter
zu bilden, dass eine einfache und kostengünstige Konstruktion und Montage der
Fördereinrichtung auch bei einer nachträglichen Nachrüstung erzielt werden kann.
Auch sollen die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen eingehalten werden.
Zur Lösung der gestellten Aufgaben dient die technische Lehre der unabhängigen
Ansprüche.
Wesentliches Merkmal einer ersten Ausführungsform hierbei ist, dass die
erfindungsgemäße Fördereinrichtung als vertikaler Aufzug ausgebildet ist und
mindestens einen tragenden und zugleich antreibenden Zahnriemen mit mindestens
einem daran befestigtem Hubwagen für das zu befördernde Objekt beinhaltet,
welcher Zahnriemen über mindestens ein mitgetriebenes Zahnriemen-Rad und über
mindestens ein, mittels eines Antriebes angetriebenes Zahnriemen-Rad geführt und
angetrieben ist, wobei der Zahnriemen im wesentlichen aus einem elastischen
Kunststoff-Material mit hochfesten Zugsträngen besteht.
Vorteil hierbei ist, dass der Aufzug äußerst einfach aufgebaut ist und auf eine
kostspielige Trennung zwischen tragenden und antreibenden Bauelementen
verzichtet wird, da der Zahnriemen gleichermaßen beide Funktionen erfüllt. Der
Zahnriemen ist also Tragseil und Antriebselement in einem und hat den Vorteil, dass
kein Schlupf wie bei Keilriemen vorhanden ist, der aufwendig kompensiert werden
müsste, und dass eine große Traktionsfläche ohne großen Kostenaufwand möglich
ist, der eine kostengünstige Konstruktion auch der Zahnriemen-Räder ermöglicht.
Das Material der Zugstränge des Zahnriemens ist hierbei bevorzugt aus Aramid
gebildet, wobei die Erfindung auch andere Kunststoff-Materialien vorsieht, die
ähnlich geeignete Eigenschaften wie Aramid aufweisen, wie z. B. Kevlar. Auch Stahl
und Stahllegierungen können als Material für die Zugstränge des Zahnriemens
eingesetzt werden.
Vorteile des aus Kunststoff ausgebildeten und mit Zugsträngen armierten
Zahnriemens ist, dass dieser bei ähnlicher maximaler Last, Laständerungen
wesentlich besser durch elastische Verformung ausgleichen kann, wie
beispielsweise reine Stahlseile oder Stahlketten, so dass Lebensdauer und
Fahrkomfort hierdurch wesentlich verbessert wird. Auch werden
Antriebsschwingungen des Motors auf die Fahrgastzelle deutlich gedämpft, was ein
angenehmeres Gefühl für die zu befördernden Personen bedeutet.
Insbesondere wenn mehr wie ein Zahnriemen eingesetzt werden, ist eine
genügende Sicherheit gegeben, da durch die redundante Ausbildung bei Defekt
eines Zahnriemens, die anderen Zahnriemen dessen Aufgabe übernehmen. Der
Zahnriemen muss also so dimensioniert werden, dass er eine genügende
Lebensdauer aufweist und vor einem Versagen ausgetauscht wird, oder aber dass
bei Defekt eines der Zahnriemen dann die übrigen die tragende und fördernde
Aufgabe in Höhe der Nutzlast (plus Sicherheit) voll erfüllen. Der Defekt eines der
Zahnriemen kann dann mit üblichen Methoden detektiert und angezeigt werden, so
dass das Service-Unternehmen alarmiert werden kann. Dies kann natürlich auch
automatisch online geschehen.
Weiterbildungen dieser ersten Ausführungsform sind einmal ein endloser
Zahnriemen, und zum anderen ein offener Zahnriemen, welcher mittels mindestens
der zwei Räder (einem oberen und einem unteren) auf oder in diesen auf- und
abrollbar sind. Mindestens eine der oberen Räder dient also wie ein Sicherheitsgurt
mit Klinkensperre bei einem Automobil, ebenso eines der unteren Räder, so dass
der Zahnriemen mit seinem daran befestigten Fahrwagen (ggf. mit Kabine) nach
oben und unten bewegt wird und hierbei der Zahnriemen gleichzeitig an dem einem
Rad abgerollt und an dem anderen aufgerollt wird.
Bei der Variante mit dem endlosen Zahnriemen gibt es im wesentlichen zwei
Grundprinzipien, nämlich zum einen als in sich geschlossener, endloser
Zahnriemen, an welchen der oder die Fahrwagen angebracht sind, oder zum
anderen einen über den oder die Fahrwagen geschlossenen Zahnriemen, welcher
aus einzelnen Stücken besteht und nur über den oder die Fahrwagen zu einem
quasi endlosen Zahnriemen geschlossen wird. Im ersten Fall dient der Fahrwagen
nur zur Aufnahme der Nutzlast und der Zahnriemen als tragendes und förderndes
Element, im zweiten Fall dient auch der Fahrwagen zusammen mit den einzelnen
Teilen des Zahnriemens als tragendes und förderndes Element.
Alle Ausführungen, die die erste Ausführung betreffen, sollen auch für die zweite
Ausführungsform gelten, welche auch einen Zahnriemen als Förder- und
Trageelement beinhalten kann.
Wesentliches Merkmal einer zweiten Ausführungsform ist, die nebengeordnet zur
ersten Ausführungsform unabhängig Schutz genießen soll, dass die
erfindungsgemäße vertikal und/oder schräg und/oder horizontal verlaufende
Fördereinrichtung mindestens ein beliebiges Trag- und Antriebselement mit
mindestens einem daran befestigten Hubwagen für das zu befördernde Objekt
beinhaltet, welches mindestens ein Trag- und Antriebselement über mindestens ein
mitgetriebenes Rad und über mindestens ein, mittels eines Antriebes angetriebenes
Rad geführt ist, wobei mindestens ein zusätzliches, sicherndes Fangelement
vorgesehen ist, welches mit dem mindestens einen Hubwagen verbunden ist und
welches mittels mindestens einer Bremse bremsbar ausgeführt ist.
Hierbei ist es gleichgültig, wie das erste, angetriebene Trag- und Antriebselement
ausgeführt ist, ob als allgemeiner Riemen, Keilriemen oder Zahnriemen mit innerer
Zahnung wie in der ersten Ausführungsform, oder aber als Kette, Spindel oder
Hydraulik-Teleskopierung.
Das zweite, mittels der Bremseinrichtung gebremste, sichernde Fangelement kann
ebenso wie das erste, angetriebene Trag- und Antriebselement ausgebildet sein,
oder aber beliebig anders als Riemen, Keilriemen oder Zahnriemen, oder als Kette,
Spindel oder Hydraulik-Teleskopierung.
Wie auch bereits bei der ersten Ausführung erwähnt, kann der das jeweilige Trag-
und Antriebselement und/oder das zusätzliche Fangelement endlos oder offen
ausgebildet sein, so dass die Riemen, Keilriemen, Zahnriemen, oder Ketten endlos
oder aber quasi endlos (siehe erste Ausführungsform) in sich geschlossen
umlaufend um das mindestens eine mitgetriebene und angetriebene Rad geführt
sind, oder jeweils durch die Räder aufgerollt werden können.
Das Material bei Verwendung von Riemen ist hier wieder bevorzugt Kunststoff; und
das der verstärkenden Zugstränge der Riemen insbesondere Aramid oder
dergleichen Kunststoffe mehr.
Das Fangelement weist hierbei lediglich über den Hubwagen eine Verbindung zum
jeweiligen Trag- und Antriebselement auf und besitzt eine eigenständige Bremse.
Die Wellen der Räder des Fangelements, als auch des Trag- und Antriebselements
sind also ganz bewußt voneinander getrennt angeordnet, so dass in jedem Fall
sicher gestellt ist, dass mindestens ein angetriebener Strang und mindestens ein
mitgetriebener Strang vorhanden ist.
Das sichernde Fangelement des mitgetriebenen Stranges wird also direkt selbst
nicht durch den Antrieb angetrieben, sondern lediglich über den brückenden
Hubwagen, so dass das Fangelement keine bzw. nur eine geringe Last aufnehmen
muss. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass auch das Fangelement im
Vergleich zum Trag- und Antriebselement einem geringeren Verschleiß ausgesetzt
ist und bei Versagen des Trag- und Antriebselements oder der Antriebswelle, das
Fangelement dann auch die Last sichernd aufnehmen kann. Bei Versagen des
antreibenden Stranges übernimmt dann das Fangelement die tragende Funktion (im
Regelfall aber nicht aber die antreibende Funktion), und die Last wird kontrolliert z. B.
zur nächst möglichen Position (nächste Etage unterhalb des Versagensortes)
abgelassen, wo die Fahrgäste sicher aussteigen können. Danach wird das Service-
Unternehmen benachrichtigt, das dann eine Reparatur vornimmt.
Die Zähne des Zahnriemens übernehmen hierbei die Momentenübertragung von der
Treibrolle auf den Zahnriemen und vom Zahnriemen auf die mitgetriebenen Rollen,
so dass die Zähne des Zahnriemens für den Antrieb und den Mittrieb zuständig sind.
Die armierenden Zugstränge des Zahnriemens (insb. aus Aramid) sind hingegen
hauptsächlich für die eigentliche Lastaufnahme zuständig und tragen den
Hubwagen und die Nutzlast.
Ohne die Zähne des Zahnriemens wäre eine Förderung nicht möglich, ohne die
hochfesten Zugstränge des Zahnriemens könnten keine schweren Lasten gefördert
werden. Nur durch die Kombination dieser beiden Elemente Zähne und Zugstränge
kann eine geeignete Anwendung als Trage- und Fördermittel erzielt werden.
Die Bremse des Fangelements kann je nach Ausführung im Antriebsmotor selbst
integriert sein oder aber extern direkt oder mittelbar auf die mitgetriebene Welle
wirken. Die Bremsen sind hierbei bevorzugt als 2-Kreis-Bremsen ausgeführt und
stromlos gebremst, d. h., wenn kein elektrisches Signal (z. B. bei Defekt) anliegt.
Der Antrieb des mindestens einen angetriebenen Rades wirkt über eine
entsprechende Welle, auf der sich das Rad befindet und befindet sich bevorzugt
oberhalb von dem mindestens einen unteren, mitgetriebenen Rad, da hierdurch die
Schwerkraftwirkung kompensiert wird und das insbesondere als Riemen oder Kette
ausgebildete Trag- und Antriebselement bzw. Fangelement nicht zum Schlagen
oder Schwingen neigt und auf eine aufwendige Spanneinrichtung prinzipiell
verzichtet werden kann.
Der Antrieb kann in einer bevorzugten Ausführung als elektrisch betriebener E-Motor
ausgeführt sein und eine elektrische und/oder mechanische Bremse beinhalten.
Eine sehr einfache Version der zweiten Ausführungsform der Erfindung sieht also
beispielsweise einen vertikalen Aufzug vor, mit einem Zahnriemen als Trag- und
Antriebselement und einem weiteren Zahnriemen als Fangelement, wobei die
beiden Zahnriemen miteinander über den Hubwagen verbunden sind. Der
Elektromotor ist hierbei im Kopfbereich vorgesehen und treibt die Welle des
angetriebenen Zahnriemens an, wobei der Motor gleichzeitig als elektrische Bremse
dient und ggf. eine mechanische Notbremse beinhaltet.
Eine weitere Version der zweiten Ausführungsform der Erfindung sieht einen
vertikalen Aufzug vor, mit einem Zahnriemen als Trag- und Antriebselement und
einem weiteren Zahnriemen als Fangelement, wobei jeweils die angetriebenen und
mitgetriebenen Wellen der beiden Zahnriemen jedoch voneinander getrennt sind
und die Zahnriemen nur über den Hubwagen mechanisch in Verbindung stehen. Der
Elektromotor ist hierbei bevorzugt im Kopfbereich vorgesehen und treibt nur die
Welle des angetriebenen Zahnriemens an und besitzt optional eine ggf. getrennt
angeordnete Bremse. Die Welle des Zahnriemens des Fangelements wird bevorzugt
im Fußbereich mittels einer Sicherheitsbremse gebremst. Eine besonders kompakte
Aufzugskonstruktion ergibt sich, wenn sowohl der Antriebsmotor, wie auch die
Bremse kopf- und fußseitig zwischen den beiden (oder mehreren) Zahnriemen
angeordnet sind, so dass der Platz zwischen angetriebenem und mitgetriebenem
Zahnriemen optimal genutzt wird.
Eine weitere Version der zweiten Ausführungsform der Erfindung sieht einen
vertikalen Aufzug vor, mit einem Zahnriemen als Trag- und Antriebselement und
einer Spindel als Fangelement, wobei der mittels Motor angetriebene Zahnriemen
und die mitgetriebene Spindelmutter nur über den Hubwagen mechanisch in
Verbindung stehen. Der Elektromotor ist hierbei bevorzugt im Kopfbereich
vorgesehen; die Spindel des Fangelements wird bevorzugt direkt am Hubwagen
mittels einer Sicherheitsbremse gebremst.
Bei allen Ausführungen mit Bremse, insbesondere im Fangsystem, wird diese z. B.
durch an sich bekannte Sensoren ausgelöst: Lichtschranke, Dehnungsmessstreifen
(DMS), Sensor für elektrische Leitfähigkeit, kapazitive und/oder induktive Näherung,
Kraftmessung. Wenn als das Trag- und Antriebselement (z. B. Zahnriemen) reißt,
dann gibt dieser Sensor ein Signal für die Bremse, die dann schnellst möglich greift
und das Fangelement zusammen mit dem Hubwagen zum Stillstand bringt. Danach
kann der Hubwagen handgesteuert und kontrolliert in eine Entladeposition gebracht
werden, und entladen werden. Danach wird das Service-Unternehmen das defekte
Trag- und Antriebselement und ggf. das Fangelement austauschen.
Einen neuen diesbezüglichen Sensor sieht die Erfindung dahingehend vor, dass nun
der bei Riemen, Ketten und ggf. Seilen ohnehin benötigte Spanner hierfür
herangezogen wird. Es wird also insbesondere bei Einsatz eines Riemens als Trag-
und Antriebselement der Riemenspanner zur Abtastung des Riemens genutzt,
welcher dann bei einem Ab- oder Einreißen des Riemens das Signal für die Bremse
gibt, so dass die Fördereinrichtung kontrolliert per Hand oder aber automatisch in
einen Entladezustand gebracht werden kann. Der ganze Hubwagen mitsamt der
Nutzlast hängt dann nur noch an dem Fangelement, so dass in jedem Fall nach der
gesicherten Entladung das defekte Trag- und Antriebselement und ggf. auch das
Fangelement zur Sicherheit ausgetauscht werden muss. Ggf. ist auch das
Fangelement mit einem derartigen Riemenspanner mit Bruchüberwachung
ausgerüstet, so dass ein Defekt des Fangelements vor dem Trag- und
Antriebselement erkannt werden kann. Das Signal des defekten Fangelements kann
zunächst ohne Bremsung optisch und/oder akustisch angezeigt werden und/oder
automatisch an die Hersteller gemeldet werden.
Auch kann ein derartige Riemenspanner zusätzlich als Puffer bei Absturz des
Hubwagens bei Versagen der Bremse oder aller Trag- und Antriebselement, sowie
Fangelement genutzt werden, wobei der Riemenspanner dann entsprechende
Feder- und Dämpfungselemente beinhaltet und im unteren Bereich der Anlage
angeordnet ist. Beim Reißen des abgetasteten Elements (z. B. Antriebsriemen)
klappt dann der Riemenspanner in den Bewegungsbereich des Hubwagens bzw.
der Kabine ein, so dass er dann den nach unten sich bewegenden Hubwagen
abfangen oder zumindest mildern kann. Diese Fangfunktion des Spanners ist
insbesondere im unteren Bereich des Aufzugs von Wichtigkeit, da die Fangbremse
eine gewisse verzögerte Ansprechzeit benötigt und dies ohne zusätzliche "schnelle"
Fangsicherung zum Aufprall auf den Boden führen könnte.
Die Ausführung mit Fangspindel sieht vor, dass die Spindel am Gehäuse der
Fördereinheit oder an einem Teil der umgebenden Bauten befestigt ist und die
Spindelfangmutter(n) am Hubwagen befestigt ist und optional drehbar z. B. über
Kugellager ausgebildet ist, was ein Verklemmen während der normalen Nutzung
verhindert. Die Bremse ist zwischen der Spindelfangmutter und dem Hubwagen
angeordnet. Versagt nun das Trag- und Antriebselement, so wird über dessen
sensorische Abtastung ein Signal auf die Bremse zwischen Spindelfangmutter und
Hubwagen gegeben und der Bremsvorgang eingeleitet. Bis jedoch die Bremse greift
kann gerade im bodennahen oder sonst wie kritischen Bereich die Gefahr einer
Kollision auftreten, so dass ein schnelleres Fangsystem vor dem Bremssystem
benötigt wird. Dies wird durch die erfindungsgemäße Spindel mit Spindelfangmutter
erreicht, da diese zueinander geschwindigkeitsmindernd aufeinander ablaufen (hohe
Reibung der schiefen Ebenen der Gewindegänge), wenn das Trag- und
Antriebselement versagt hat, bis die Bremse greift. Nachdem die Bremse greift kann
dann der Hubwagen kontrolliert in seine Entladeposition gebracht werden, durch
intervallartiges Lösen und Betätigen der Bremse, wodurch der Hubwagen langsam
absinkt.
Die Fördereinrichtung der vorliegenden Erfindung hat also folgende wesentliche
Vorteile:
- - In sich geschlossenes System aus Führung, Antrieb, Absturzsicherung.
- - Unabhängig von den statischen Eigenschaften des Schachtes.
- - Änderung der Riemenspannung löst direkt die Fang-Sicherheitsvorrichtungen aus und zwar mechanisch (Fangschwinge) und elektrisch (Bremse auf Fangriemen).
- - Motorschwingungen werden nicht direkt auf das Gebäude übertragen. Der Riemen dämpft Schwingungen.
- - Die Positionierung durch den Riemen ist sehr exakt.
- - Positionierung des Antriebes variabel von oben nach unten.
- - Genau Positionierung von Aufzugskomponenten zueinander im Schacht/Gebäude und somit sehr exakte und immer wieder andere Gebäudeplanung entfällt.
- - Durch Verwendung von Zahnriemen kann auf Gegengewicht verzichtet werden.
- - Riemen ist Seil und Antriebsstrang in einem.
- - System ist mobil und kann jederzeit von einem zum anderen Ort verlegt werden.
- - System ist einfach und kostengünstig. Keine oder nur geringe Schachtgrube notwendig.
- - Riemen sind sehr hoch belastbar, da diese Zugstränge insbesondere aus Aramid oder Kevlar haben.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von mehrere Ausführungswege
darstellende Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und
ihrer Beschreibung weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Rückansicht einer ersten Ausführungsform der
Erfindung mit Trag- und Fangriemen;
Fig. 2 die Rückansicht nach Fig. 1;
Fig. 3 die Seitenansicht von links nach Fig. 2 im Schnitt entlang d Linie III-III in
Fig. 4;
Fig. 4A die Draufsicht im Schnitt entlang der Linie IV-IV in Fig. 3;
Fig. 5 eine schematische Darstellung des Tragriemens mit Riemenspanner nach
der Ausführungsform gemäß den Fig. 1-4;
Fig. 6 die Rückansicht einer zweiten Ausführungsform der Erfindung mit
Tragriemen und Fangspindel;
Fig. 7 die Seitenansicht von links nach Fig. 6 im Schnitt entlang der Linie VII-VII
in Fig. 9;
Fig. 8 die Seitenansicht von links nach Fig. 6;
Fig. 9 die Draufsicht im Schnitt entlang der Linie IX-IX in Fig. 7;
Fig. 10 das Mutternfangsystem der zweiten Ausführungsform der Erfindung mit
Tragriemen und Fangspindel gemäß den Fig. 6-9 im Schnitt;
Fig. 11 eine schematische Darstellung des Fangspindel nach der
Ausführungsform gemäß den Fig. 6-10;
Fig. 12 eine Weiterbildung der Ausführung nach den Fig. 1-5.
In den Fig. 1-5 ist eine erste, bevorzugte Ausführungsform der Erfindung
dargestellt, welches ein Aufzugssystem mit Kabinenführung zeigt, mit einem ersten
Tragriemen als Antriebsmittel und einem zweiten Fangriemen als Absturz-
Sicherheitssystem.
In Fig. 1 ist in perspektivischer Rückansicht ersichtlich, dass von einer Grundplatte
1.4 eine vertikal sich erstreckende Führungssäule 1.11 ausgeht, welche in einer
oberen Platte als obere Riemenlagerung 1.12 mündet. Auf den jeweiligen Platten
1.4 und 1.12 sind voneinander getrennt die jeweiligen Räder 1.6 für die Lagerung
des Trag- und Antriebsriemens 1.1 und des Fangriemens 1.2 angeordnet, wobei
lediglich das untere linke Rad 1.6 mittels des Antriebes 1.14 (E-Motor) angetrieben
ist, die übrigen drei Räder 1.6 jedoch nur mitgetrieben sind.
Klemmend an den beiden Riemen 1.1 und 1.2 aufgenommen ist der Hubwagen 1.8,
welcher mit den Riemen 1.1 und 1.2 auf- und abbewegt werden kann. Am
Hubwagen 1.8 ist ein nicht dargestellter Sitz oder eine Kabine für die
Personenbeförderung angebracht. Auch sind zur linken und zur rechten
Führungselemente 1.10 angeordnet, welche die seitliche Stabilisierung im
Aufzugsschacht gewährleisten.
Die Fig. 2 zeigt eine Rückansicht des Aufzugs, d. h. von hinten, also dem Zugang
zum Aufzug abgewandt. Die gleichen Bezugsziffern bezeichnen wieder die gleichen
Bauteile wie in Fig. 1, wobei im unteren Bereich die Antriebswelle 1.5 zwischen
dem Antrieb 1.14 und dem angetriebenen Riemenrad 1.6 des Trag- und
Antriebsriemens 1.1 zu sehen ist. Axial fluchtend zur Antriebswelle 1.5 befindet sich
die Bremswelle 1.15 des Fangriemens 1.2, welche eine Sicherheitsbremse 1.9 an
einem Ende und das Riemenrad 1.6 des Fangriemens 1.2 auf der anderen Seite
besitzt.
Die Klemmung 1.7 des Hubwagens 1.8 zu den Riemen 1.1, 1.2 ist hier über
angedeutete Verschraubungen ersichtlich.
Im Übrigen sind natürlich alle Riemenräder 1.6 über entsprechende Lager in Form
von Wälz- oder Gleitlagern auf den jeweiligen Platten 1.2 und 1.4 gelagert.
Fig. 3 zeigt eine geschnittene Seitenansicht der Fig. 1 und 2, wobei wieder
gleiche Bezugszeichen die gleichen Bauteile betreffen. Hier ist erkennbar, dass die
Führungssäule 1.11 z. B. aus einem Verbundteil (z. B. aus Beton) ausgeführt sein
kann, welches stabilisierende Spannstangen 1.13 besitzen kann.
Ein Querschnitt durch den Aufzug gemäß der Fig. 1-3 zeigt Fig. 4.
Wichtig bei dieser Ausführung ist die Trennung der Brems- 1.15 und Antriebswelle
1.5, so dass bei Versagen des Antriebsstranges, auch der Antriebswelle 1.5 selbst
der Aufzug immer noch kontrolliert über den Fang- und Bremsstrang abgefangen
und gebremst abgelassen werden kann. Hierbei sind auch die oberen, lediglich
mitgetriebenen Wellen nicht zusammenhängend, so dass die beiden Stränge bzw.
die Zahnriemen 1.1 und 1.2 nur über den Hubwagen 1.8 in Verbindung stehen.
Hierdurch wird erreicht, dass nur der Trag- und Antriebsriemen 1.1 während der
Benutzung auch wesentlich belastet wird, so dass dieser in jedem Fall vor dem
Fangriemen 1.2 verschleißen wird und der Fangriemen 1.2 zur Sicherung dann zur
Verfügung steht.
Die Fig. 5 zeigt insbesondere den Riemenspanner 1.16 für den Tragriemen 1.1 als
schnell ansprechende Absturz-Sicherung der Ausführung nach den Fig. 1-4,
wenn die elektrische Bremse 1.9 noch nicht wirksam ist. Bei Reißen des Riemens
1.1 klappt dann der Riemenspanner 1.16 federbelastet nach innen, so dass ein
Signal zur Bremse 1.9 gegeben wird. Bis diese anspricht und der Hubwagen 1.8
dann gebremst wird, steht der Riemenspanner 1.16 im Bodenbereich als Puffer zur
Verfügung, welcher bei Bedarf den Hubwagen 1.8 im Schacht abfängt und vor dem
Aufprall auf den Boden schützt. Auch können natürlich mehrere derartige
Riemenspanner 1.16 vertikal oder/und horizontal angeordnet sein, so dass ihre
Wirkung verstärkt werden kann und auch ein Absenken zwischen den Stockwerken
effektiv verhindert werden kann.
Die Riemenspanner 1.16 haben als dreifache Wirkung, nämlich spannen sie den
oder die Riemen 1.1 und/oder 1.2 während des Normalfalls, dann geben sie
Bremssignal für die Bremse(n) 1.9 und evtl. der Motorbremse und schließlich
können sie noch als Puffer wirken, um ein anfängliches Absacken und Aufprallen
des Hubwagens 1.8 zu vermeiden, wenn die Bremse 1.9 noch nicht wirksam ist.
In den Fig. 6-11 ist eine zweite Ausführungsform der Erfindung dargestellt,
welches ein Aufzugssystem mit Kabinenführung zeigt, mit einem ersten Tragriemen
2.1 als Antriebsmittel und einem zweiten Spindelsystem mit Spindel 2.2 als
Absturzsicherung. Gegenüber der Ausführung nach den Fig. 1-5 ist also der
Fangriemen durch eine Fangspindel ersetzt, im wesentlichen jedoch ansonsten
gleich ausgebildet.
Die Fig. 6 zeigt eine Rückansicht des Aufzugs, d. h. von hinten, also dem Zugang
zum Aufzug abgewandt. Von einer Grundplatte 2.3 geht eine vertikal sich
erstreckende Führungssäule 2.10 aus, welche in einer oberen Platte als obere
Riemenlagerung 2.11 mündet. Auf den jeweiligen Platten 2.3 und 2.11 sind
voneinander getrennt die jeweiligen Räder 2.5 für die Lagerung des Trag- und
Antriebsriemens 2.1 und die Lagerungen der Fangspindel 2.2 angeordnet, wobei
lediglich das untere Rad 2.5 mittels des Antriebes 2.17 (E-Motor) angetrieben ist,
das obere Rad jedoch 2.5 nur mitgetrieben ist. Die Fangspindel 2.2 ist auf der
unteren Grundplatte 2.3 über eine Spannmutter festgelegt, und in der oberen
Lagerplatte 2.11 über eine Spindelaufhängung 2.14 gelagert, so dass sich die
Spindel 2.2 zu den Platten 2.11 und 2.3 nicht drehen kann.
Klemmend mittels einer Befestigung 2.6 an dem Riemen 2.1 und der Spindel 2.2
aufgenommen ist der Hubwagen 2.7, welcher mit diesen auf- und abbewegt werden
kann. Am Hubwagen 2.7 ist ein nicht dargestellter Sitz oder eine Kabine für die
Personenbeförderung angebracht. Auch sind zur linken und zur rechten
Führungselemente 2.9 angeordnet, welche die seitliche Stabilisierung im
Aufzugsschacht gewährleisten.
Im unteren Bereich ist die Antriebswelle 2.4 zwischen dem Antrieb 2.17 und dem
angetriebenen Riemenrad 2.5 des Trag- und Antriebsriemens 2.1 zu sehen.
Die Sicherung und Bremsung des Hubwagens 2.7 erfolgt bei Reißen oder
Schwachwerden des Trag- und Antriebsriemens 2.1 mittels der Sicherungseinheit
2.13, 2,18 mit Sicherheitsbremse 2.8, die auf die Spindel 2.2 wirkt. Die
Sicherungseinheit ist hier zweifach redundant ausgebildet, so dass doppelte
Sicherheit herrscht. Die genauere Funktion der Sicherungseinheit 2.13, 2,18 und der
Sicherheitsbremse 2.8 wird in Fig. 10 näher beschrieben.
Fig. 7 zeigt eine Seitensicht der Fig. 6 im Schnitt, wobei gleiche Bezugszeichen
die gleichen Bauteile betreffen. Hier ist erkennbar, dass die Führungssäule 2.10 z. B.
aus einem Verbundteil (z. B. aus Beton) ausgeführt sein kann, welches
stabilisierende Spannstangen 2.12 besitzen kann. Im Kopfteil ist ein Riemenspanner
2.15 schematisch dargestellt.
Fig. 8 zeigt die andere Seite gegenüber Fig. 7, also die Spindelseite, mit der noch
näher zu beschreibenden Sicherungseinheit 2.13, 2,18 und der Sicherheitsbremse
2.8. Gleiche Bezugszeichen betreffen wieder die gleichen Bauteile wie in Fig. 7.
Fig. 9 ist ein Querschnitt durch den Aufzug nach den Fig. 6 bis 8, wobei wieder
die gleichen Bauteile durch die gleichen Bezugszeichen benannt sind wie in den
Fig. 7 und 8.
Fig. 10 zeigt nun das Sicherungssystem des Aufzugs nach den Fig. 6 bis 9,
wobei wieder die gleichen Bauteile durch die gleichen Bezugszeichen benannt sind.
Die zwischen der oberen 2.11 und unteren Platte 2.3 festgelegte, nicht drehbare
Fangspindel 2.2 ist, wie bereits erwähnt, über das Sicherungssystem 2.19 bis 2.24
mittels Halteplatten 2.13 mit dem Hubwagen 2.7 verbunden. Hierbei ist das
Sicherungssystem 2.19 bis 2.24 zweifach redundant ausgeführt, um bei Versagen
eines ersten Sicherungssystem 2.19 bis 2.24 das zweite, identisch ausgebildete
Sicherungssystem 2.19 bis 2.24 zur Verfügung zu haben. In anderen Ausführungen
der Erfindung kann jedoch lediglich ein Sicherungssystem 2.19 bis 2.24 vorhanden
sein, oder aber auch mehr wie zwei dieser Sicherungssysteme 2.19 bis 2.24, je
nach den Erfordernissen.
Das zweifach redundante Sicherungssystem 2.19 bis 2.24 sieht also vor, dass an
einer oberen und unteren Halteplatte 2.13 je ein fest stehender Bremssattel 2.24
angebracht ist, der mit je einer Bremsscheibe 2.19 zusammenwirkt, die an je einer
Fangmutter 2.21 festliegt, welche auf die Spindel 2.2 aufgeschraubt ist. Zur
besseren Drehfähigkeit der Fangmuttern 2.21 zur Spindel 2.2 ist zwischen diesen
beiden Bauteilen je ein Lager 2.20 in Form eines Wälz- oder Gleitlagers eingebracht,
damit im Normalbetrieb kein Verklemmen der Muttern 2.21 auf der Spindel 2.2
möglich ist.
Zwischen dem oberen und dem unteren Sicherungssystem 2.19 bis 2.24 ist nun
eine diese verbindende Mutternhülse 2.23 vorgesehen, welche die Montage
erleichtert, jedoch nicht zwingend nötig ist. Die Mutternhülse 2.23 kann also
entfallen und die redundanten Sicherungssysteme 2.19 bis 2.24 (außer 2.23)
können getrennt voneinander angeordnet sein, was die Sicherheit erhöht, da z. B.
bei Durchtrennung der bremsansteuernden Organe (z. B. Hydraulikleitungen) dann
eine geringere Gefahr besteht, dass beide Kreisläufe gleichzeitig defekt werden.
Die Bremsen 2.19, 2.24 können rein mechanisch und/oder pneumatisch und/oder
hydraulisch und/oder elektromechanisch (Relaisbremse, Wirbelstrombremse etc.)
und auch als Backenbremse ausgebildet sein. Die Ausbildung der Bremsen 2.19,
2.24 spielt also für die Erfindung keine wesentliche Rolle.
Wichtig ist hier nur, dass mindestens eine beliebige Bremsvorrichtung ortsfest an
dem Hubwagen 2.7 angebracht ist, welche mit mindestens einer auf der ortsfesten
Spindel 2.2 aufgeschraubten Fangmutter 2.21 zusammen wirkt, wenn das erste
Antriebs- und Tragesystem 2.1 versagt.
Das Signal für das Versagen wird hierbei durch einen beliebigen Sensor am
Antriebs- und Tragesystem 2.1 auf die Bremsvorrichtung der Spindel 2.2 gegeben,
insbesondere durch den Riemenspanner 2.15. Da jedoch sowohl die
Signalaufnahme und -übermittlung auf die Bremse mit einer Zeitverzögerung
verbunden ist, als auch die Aktivierung der Bremse selbst, sowie das Abbremsen
des Hubwagens 2.7 aufgrund der Massenträgheit, ist durch das Abfangen der
Mutter 2.21 auf der Spindel 2.2 zunächst dafür gesorgt, dass der Hubwagen 2.7
nicht völlig unkontrolliert bis zum Bremsvorgang abstürzt, sondern lediglich auf den
Gewindesteigungen abgleitet. Die Ansprechzeit der Bremse beträgt aber in der
Regel unter einer Sekunde, so dass dann die Bremse anspricht und der Hubwagen
2.7 hand- oder automatisch gesteuert kontrolliert abgelassen oder mittels eines
zusätzlichen Notantriebes aufgefahren werden kann.
Fig. 11 zeigt ein Prinzipschaltbild des Aufzugs nach den Fig. 6 bis 9, wobei
wieder die gleichen Bauteile durch die gleichen Bezugszeichen benannt sind.
Fig. 12 zeigt eine Weiterbildung der Ausführung nach den Fig. 1-5, mit Antrieb
3.7 auf einer Antriebswelle 3.8 und Bremsen 3.3 und 3.6 (optional) im Kopfbereich
des Aufzugs auf Bremswellen 3.9 und 3.10, wobei die Antriebswelle 3.8 und
Bremswellen 3.9 zusammenhängen können. Auch ist eine Bremse 3.3 und ein
Riemenspanner 3.4 für den Tragriemen 3.1 und optionale Bremse 3.6 und ein
Riemenspanner 3.5 für den Fallriemen 3.2 dargestellt. Mindestens der
Riemenspanner 3.4 für den angetriebenen Tragriemen 3.1 ist mit einer
Bruchüberwachung ausgerüstet, welche das Signal für die Bremse(n) gibt. Auch der
Riemenspanner 3.6 für den Fallriemen 3.2 kann optional mit einer derartigen
Bruchüberwachung ausgerüstet sein.
Die Verbindung zum Hubwagen geschieht prinzipiell auf einfache Art und Weise
durch lösbare Klemmung, was jedoch von der Art des Trag- und Antriebselement
und des Fangelementes abhängt. Auch sind unlösbare Schweiß- und
Lötverbindungen etc. möglich.
Der Hubwagen besitzt eine Kabine oder einen Sitz zur Aufnahme einer oder
mehrere Personen und ggf. Güter, wobei die Kabine geschlossen oder offen
ausgebildet sein kann.
Der gesamte Aufzug ist modulartig als kompakte Einheit auf einem gemeinsamen
Rahmen aufgebracht, wodurch eine einfache und kostengünstige Herstellung
Transport und Montage möglich wird, und wodurch der Aufzug auch insbesondere
zur Nachrüstung in bereits bestehende Bauten geeignet ist.
Die Erfindung betrifft also zusammenfassend eine Fördereinrichtung, insbesondere
in Form eines riemenangetriebenen Aufzugs für die vertikale Personenbeförderung
in Gebäuden, wobei die erfindungsgemäße Fördereinrichtung mindestens ein Trag-
und Antriebselement mit mindestens einem daran befestigtem Hubwagen für das zu
befördernde Objekt beinhaltet, welches mindestens ein Trag- und Antriebselement
über mindestens ein mitgetriebenes Rad und über mindestens ein, mittels eines
Antriebes angetriebenes Rad geführt ist. Eine bevorzugte Ausführung der
vorliegenden Erfindung besitzt als Trag- und Antriebselement einen Zahnriemen und
eine Absturzsicherung in Form eines weiteren Zahnriemens oder einer Spindel.
Vorteil ist, dass der Aufzug als in sich geschlossenes, kompaktes, modulartiges
System aus Führung, Antrieb und Absturzsicherung einfach und kostengünstig
ausgeführt ist und einfach und schnell auch in bestehende Bauten ohne wesentliche
baulichen Änderungen nachgerüstet werden kann.
1.1
Trag- und Antriebsriemen
1.2
Fangriemen
1.3
Riemenspanner
1.4
Grundplatte
1.5
Antriebswelle
1.6
Riemenräder
1.7
Riemenbefestigung (zum Hubwagen)
1.8
Hubwagen
1.9
Sicherheitsbremse
1.10
Führungselemente
1.11
Führungssäule
1.12
Obere Riemenlagerung
1.13
Spannstangen
1.14
Antrieb
1.15
Bremswelle
1.16
Spann- und Sicherungselement
2.1
Trag- und Antriebsriemen
2.2
Fangspindel
2.3
Grundplatte
2.4
Antriebswelle
2.5
Riemenräder
2.6
Riemenbefestigung (zum Hubwagen)
2.7
Hubwagen
2.8
Sicherheitsbremse
2.9
Führungselemente
2.10
Führungssäule
2.11
Obere Riemenlagerung
2.12
Spannstangen
2.13
Halteplatten
2.14
Spindelaufhängung
2.15
Riemenspanner
2.16
Spannmutter
2.17
Antrieb
2.18
Mutterfangsystem
2.19
Bremsscheibe
2.20
Lager
2.21
Fangmutter
2.22
Sicherheitsmutter
2.23
Mutternhülse
2.24
Bremssattel
3.1
Trag- und Antriebsriemen
3.2
Fangriemen
3.3
Sicherheitsbremse
3.4
Riemenspanneinheit mit Bruchüberwachung
3.5
Riemenspanneinheit mit optionaler Bruchüberwachung
3.6
Antriebsbremse
3.7
Antrieb
3.8
Antriebswelle
3.9
Bremswelle
3.10
Bremswelle
Claims (27)
1. Fördereinrichtung, insbesondere für die Personenbeförderung in Gebäuden,
dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung als vertikaler Aufzug
ausgebildet ist und mindestens einen tragenden und zugleich antreibenden
Zahnriemen (1.1, 2.1, 3.1) mit mindestens einem daran befestigtem Hubwagen
(1.8, 2.7) für das zu befördernde Objekt beinhaltet, welcher Zahnriemen (1.1, 2.1,
3.1) über mindestens ein mitgetriebenes Zahnriemen-Rad (1.6, 2.5) und über
mindestens ein, mittels eines Antriebes (1.14, 2.17, 3.7) angetriebenes
Zahnriemen-Rad (1.6, 2.5) geführt und angetrieben ist, wobei der Zahnriemen
(1.1, 2.1, 3.1) im wesentlichen aus einem elastischen Kunststoff-Material mit
hochfesten Zugsträngen besteht.
2. Fördereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei etwa
gleich ausgebildete Zahnriemen (1.1, 2.1, 3.1) vorgesehen sind.
3. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass das Kunststoff-Material des Zahnriemens (1.1, 2.1, 3.1) und/oder das
Material der Zugstränge des Zahnriemens (1.1, 2.1, 3.1) Aramid und/oder Kevlar
beinhaltet oder im wesentlichen daraus gebildet ist.
4. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass der mindestens eine Zahnriemen (1.1, 2.1, 3.1) endlos in sich geschlossen
ausgebildet ist.
5. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass der mindestens eine Zahnriemen (1.1, 2.1, 3.1) offen ausgebildet ist, wobei
seine freien Enden jeweils an dem Hubwagen (1.8, 2.7) befestigt sind.
6. Fördereinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die freien
Enden des mindestens einen Zahnriemens (1.1, 2.1, 3.1) derart an dem
Hubwagen (1.8, 2.7) befestigt sind, dass sich wieder eine geschlossene Schleife
bildet.
7. Fördereinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwei weitere
freie Enden des mindestens einen Zahnriemens (1.1, 2.1, 3.1) jeweils an dem an
und an dem mitgetriebenen Zahnriemen-Rad (1.6, 2.5) befestigt sind, so dass sich
wieder eine geschlossene Schleife bildet, wobei der mindestens eine Zahnriemen
(1.1, 2.1, 3.1) mittels der Zahnriemen-Räder (1.6, 2.5) aufwickelbar sind.
8. Fördereinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufwickel-
Einrichtung der Zahnriemen-Räder (1.6, 2.5) je eine Klinkensperre beinhalten,
welche ein ruckartiges Absinken des Hubwagens (1.8, 2.7) verhindert.
9. Fördereinrichtung, insbesondere für die vertikale Personenbeförderung in
Gebäuden, dadurch gekennzeichnet, dass die vertikal und/oder schräg
und/oder horizontal verlaufende Fördereinrichtung mindestens ein beliebiges
Trag- und Antriebselement (1.1, 2.1, 3.1) mit mindestens einem daran befestigten
Hubwagen (1.8, 2.7) für das zu befördernde Objekt beinhaltet, welches
mindestens ein Trag- und Antriebselement (1.1, 2.1, 3.1) über mindestens ein
mitgetriebenes Rad (1.6, 2.5) und über mindestens ein, mittels eines Antriebes
(1.14, 2.17, 3.7) angetriebenes Rad (1.6, 2.5) geführt ist, wobei zusätzlich
mindestens ein sicherndes Fangelement (1.2, 2.2, 3.2) vorgesehen ist, welches
mit dem mindestens einen Hubwagen (1.8, 2.7) verbunden ist und welches mittels
mindestens einer Bremse (1.9, 2.14/2.19, 3.3) bremsbar ausgeführt ist.
10. Fördereinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das
mindestens eine sichernde Fangelement (1.2, 2.2, 3.2) als Zahnriemen (1.2, 3.2)
ausgebildet ist.
11. Fördereinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das
mindestens eine sichernde Fangelement (1.2, 2.2, 3.2) als Fangspindel (2.2) mit
Fangmutter (2.21) ausgebildet ist.
12. Fördereinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die
Fangspindel (2.2) feststeht und die Fangmutter (2.21) drehbar ausgebildet ist.
13. Fördereinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die
Fangmutter (2.21) mittelbar oder unmittelbar über ein Lager (2.20) in Form eines
Wälz- oder Gleitlagers mit dem Hubwagen verbunden ist.
14. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
dass mindestens eine Trag- und Antriebselement (1.1, 2.1, 3.1) als Zahnriemen
(1.1, 2.1, 3.1), Keilriemen, Seil, Kette oder Zahnstange ausgebildet ist.
15. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
dass die Bremse (1.9, 2.14/2.19, 3.3) als elektrische Bremse (1.9), als
Backenbremse (3.3) oder als Scheibenbremse mit Bremsscheibe (2.19) und
Bremssattel (2.24) ausgebildet ist.
16. Fördereinrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass bei
Ausführung des mindestens einen sichernden Fangelement (1.2, 2.2, 3.2) als
Fangspindel (2.2), die Bremsscheibe (2.19) am Hubwagen und der Bremssattel
(2.24) an der Fangmutter (2.21) befestigt ist.
17. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
dass die Bremse (1.9, 2.14/2.19, 3.3) mindestens zweifach redundant
vorgesehen ist.
18. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, dass zwischen Fangmutter (2.21) und deren Lager (2.20) die
Bremsscheibe (2.19) angeordnet ist.
19. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
dass das Auslösesignal für die Bremse (1.9, 2.14/2.19, 3.3) über mindestens
einen Sensor ermittelt wird, welcher das mindestens eine Trag- und
Antriebselement (1.1, 2.1, 3.1) und/oder das mindestens eine Fangelement (1.2,
2.2, 3.2) überwacht.
20. Fördereinrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor
das Reißen und/oder die mechanische Vorspannung des Trag- und
Antriebselements (1.1, 2.1, 3.1) und/oder des Fangelements (1.2, 2.2, 3.2)
überwacht.
21. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 19 oder 20, dadurch
gekennzeichnet, dass der Sensor als Lichtschranke und/oder
Dehnungsmessstreifen (DMS) und/oder Sensor für elektrische Leitfähigkeit
und/oder Sensor für kapazitive und/oder induktive Näherung und/oder Sensor für
Kraftmessung ausgebildet ist.
22. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, dass der Sensor durch eine Spanneinrichtung (1.16, 2.15, 3.4,
3.5) des mindestens einen Trag- und Antriebselements (1.1, 2.1, 3.1) und/oder
des mindestens einen Fangelements (1.2, 2.2, 3.2) gebildet ist.
23. Fördereinrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die
Spanneinrichtung (1.16, 2.15, 3.4, 3.5) auch als Auffang- bzw. Bremspuffer für
den Hubwagen (1.8, 2.7) dient, wenn das mindestens eine Trag- und
Antriebselement (1.1, 2.1, 3.1) versagt.
24. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet,
dass der Antrieb (1.14, 2.17, 3.7) als Elektromotor ausgebildet ist.
25. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet,
dass der Antrieb (1.14, 2.17, 3.7) mittels elektrisch und/oder mechanisch
bremsbar ausgebildet ist.
26. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet,
dass der Hubwagen (1.8, 2.7) mittels einer Klemmeinrichtung (1.7, 2.7) an dem
mindestens einen Trag- und Antriebselement (1.1, 2.1, 3.1) und dem mindestens
einen Fangelement (1.2, 2.2, 3.2) befestigt ist.
27. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet,
dass der Hubwagen (1.8, 2.7) mindestens eine Personenkabine und/oder
mindestens einen Personensitz trägt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001126644 DE10126644A1 (de) | 2001-06-01 | 2001-06-01 | Fördereinrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001126644 DE10126644A1 (de) | 2001-06-01 | 2001-06-01 | Fördereinrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10126644A1 true DE10126644A1 (de) | 2002-12-05 |
Family
ID=7686834
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2001126644 Ceased DE10126644A1 (de) | 2001-06-01 | 2001-06-01 | Fördereinrichtung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10126644A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2016050342A1 (de) * | 2014-10-02 | 2016-04-07 | Jason Gmbh | Vorrichtung zum reinigen von dachflächen, insbesondere von auf den dachflächen angeordneten solarmodulen |
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