DE10124944A1 - Öffnungsvorrichtung für ein Behältnis - Google Patents
Öffnungsvorrichtung für ein BehältnisInfo
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Abstract
Kappenförmige Vorrichtung zum Öffnen eines Behältnisses mit einem oberen Bereich, der eine Öffnung aufweist, einer Innenoberfläche mit einer scharfkantigen Erhebung und einem stützenden Bereich, der so bemessen ist, dass die Standfestigkeit des zu öffnenden Behältnisses nach seinem Öffnen unter Verwendung der Vorrichtung auf einer ebenen Unterlage wesentlich erhöht ist, wobei die Vorrichtung axial derart bemessen ist, dass sie das zu öffnende Behältnis im Wesentlichen vollständig aufnehmen kann, auch ohne, dass dieses während des Öffnens oder danach wesentlich verformt wird.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Öffnen von Behältnissen, insbesondere
von Behältnissen mit kleinen Abmessungen, die nur verhältnismäßig umständlich zu
handhaben sind.
Zum Lagern und Auftragen von geringen Flüssigkeitsmengen sind sogenannte
"Blisterverpackungen" bekannt, die eine abziehbare Folie und tiefgezogene Bereiche
aufweisen, in denen sich ein Pinsel und eine Flüssigkeit befinden, wie es in der US 5,660,273
gezeigt ist. Nach Abziehen der Folie lässt sich mittels des Pinsels die
Flüssigkeit entnehmen und applizieren. Tiefziehen lassen sich nur ausgewählte
Materialien, insbesondere Kunststoffe. Diese Verpackungsmaterialien begrenzen
naturgemäß auch die Eignung der Verpackungen zur Lagerung von Substanzen.
Insbesondere reaktive, flüssige Substanzen lassen sich in solchen Blistern nicht
sicher lagern.
Aus der EP 0 895 943 A ist eine Vorrichtung zum Lagern und Ausbringen einer
fließfähigen Substanz bekannt, die eine Kammer aufweist, die von zwei Folien
gebildet wird. Die Entnahme der Substanz erfolgt über eine von der Kammer
getrennte Tasche unter Verwendung eines Pinsels, nachdem die Substanz über
einen selektiv zu öffnenden Durchgangsbereich in diese Tasche überführt wurde.
Nachteilig an dieser Vorrichtung ist, dass nach Aktivierung und Ablage der
Vorrichtung auf einer ebenen Fläche das Ausfließen von Substanz aus der Tasche
oftmals nicht verhindert werden kann. Ferner können in dieser Vorrichtung nur
Substanzen gelagert werden, die die Verbindung der beiden Folien, die
üblicherweise über einen Klebstoff hergestellt wird, nicht beeinträchtigen.
Insbesondere Substanzen, die Lösungsmittel, wie Aceton, enthalten, können in der
Vorrichtung nicht sicher über einen längeren Zeitraum gelagert werden.
Bekannt sind auch Verschlüsse für Behälter, die das sterile Öffnen einer
hermetischen Membrandichtung in einem einzigen Bewegungsvorgang erlauben, wie
sie in der EP 0 411 384 B1 beschrieben werden.
Bekannt sind auch Systeme zum Öffnen von Behältnissen mit mehreren
Kompartimenten, wie sie in der EP 0 614 653 A2 offenbart sind.
Ein aufstechbarer Behälter ist darüber hinaus in der EP 0 621 027 B1 oder der DE 44 20 719 C2
beschrieben.
Primäre Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Lösung für die oben
genannten Probleme bereitzustellen.
Eine speziellere Aufgabe kann darin gesehen werden, eine Vorrichtung
bereitzustellen, die es ermöglicht, Behältnisse zum Lagern und Ausbringen von
gegebenenfalls reaktiven Substanz zu verwenden, wobei die Behältnisse oftmals nur
geringe Abmessungen aufweisen und daher nicht leicht zu handhaben sind.
Gelöst wird die Aufgabe durch Bereitstellung einer Vorrichtung und eines diese
Vorrichtung umfassenden Kits, wie es in den Ansprüchen beschrieben ist.
Die Begriffe "umfassen" und "enthalten" leiten dabei eine nicht abschließende
Aufzählung von Merkmalen ein. Gleiches gilt für den Begriff "ein", der im Sinne von
"mindestens ein" zu verstehen ist.
Unter kappenförmig ist eine Form zu verstehen, die einen mehr oder weniger
geschlossenen Hohlraum mit einem Zugangsbereich bildet, wobei über den Zu
gangsbereich das zu öffnende Behältnis eingebracht werden kann. Die Vorrichtung
kann die Form eines nach unten hin offenen Kegelstumpfes, Pyramidenstumpfes,
eines Hutes oder einer Glocke haben, wobei auch Formen umfasst sind, die
beispielsweise aus Kostengründen Aussparungen im Mantelbereich aufweisen.
Der durch die Vorrichtung bereitgestellte Hohlraum weist eine Dimensionierung auf,
die die weitgehend vollständige Aufnahme des zu öffnenden Behältnisses
ermöglicht. Unter weitgehend vollständig ist dabei zu verstehen, dass der
überwiegende Teil des zu öffnenden Behältnisses nach dem Öffnen sich soweit
innerhalb des Hohlraums befindet, dass die Kombination aus Behältnis und
Vorrichtung hinreichend auf einer festen Unterlage standfest ist, d. h. insbesondere
gegen unbeabsichtigtes Umkippen gesichert ist.
Die Vorrichtung in Verbindung mit dem geöffneten Behältnis ist vorzugsweise derart
standfest, dass das Behältnis auch dann nicht unbeabsichtigt so weit kippen kann,
dass die darin befindliche Substanz ausfließt, wenn über die Öffnung der Vorrichtung
in das Behältnis eine Entnahmevorrichtung eingebracht wurde. Handelt es sich bei
der Entnahmevorrichtung um einen an einem Schaft befestigten Tupfer, einen Pinsel
oder eine Bürste, ermöglicht die Erfindung sowohl das wiederholte Entnehmen von
Substanz aus dem Behältnis als auch die Lagerung oder Halterung der
Entnamevorrichtung in dem Behältnis, gleichsam einem Pinsel in einer Farbdose.
Die Vorrichtung weist in ihrem oberen, dem Zugangsbereich entgegengesetzten
Bereich eine Öffnung auf, über die nach Öffnen des Behältnisses, das eine Substanz
enthält, die Entnahme der Substanz üblicherweise erfolgt.
Die Dimension der Öffnung ist abhängig von der gewählten Entnahmevorrichtung.
Die Öffnung dient somit dazu, nach Öffnen des Behältnisses mittels der
scharfkantigen Erhebung, einen Bereich zu schaffen, über den eine
Entnahmevorrichtung in das Behältnis eingeführt werden kann.
Bei den mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu öffnenden Behältnissen handelt
es sich üblicherweise um verhältnismäßig kleine Behältnisse, deren händische
Handhabung oftmals nicht problemlos möglich ist.
Die Behältnisse haben beispielsweise eine Höhe im Bereich von 5 bis 20 mm und
einen Außendurchmesser im Bereich von 5 bis 20 mm. Übliche Wandstärken der
Behältnisse zumindest im zu öffnenden Bereich liegen im Bereich von 0,02 bis 1,0 mm.
Die Behältnisse sind beispielsweise aus Materialien wie Kunststoff,
beispielsweise PE, PP, PET, PTFE, COC, Barex, PS, POM oder Metall,
beispielsweise Al, Zn, Fe, Ag gefertigt oder umfassen solche Materialien.
Insbesondere kunststoffhaltige Materialien können gegebenenfalls beschichtet sein.
Geeignete Beschichtungen umfassen Al, SiOx, AlOx. Ein Behältnis, das überwiegend
aus Aluminium gefertigt ist, kann in Abhängigkeit von der in dem Behältnis zu
lagernden Substanz zumindest auf der Innenoberfläche oberflächenbehandelt sein.
Geeignete Oberflächenbehandlungen umfassen Eloxieren, Hardcodebeschichtungen
und Schutzlackierungen.
Abhängig vom gewählten Material sind die Behältnisse überwiegend formstabil,
jedenfalls bestimmungsgemäß nicht dafür vorgesehen, verformt zu werden.
In einer weiteren Ausführungsform ist das zu öffnende Behältnis so ausgebildet, dass
es sich zur getrennten Lagerung von mindestens zwei Substanzen eignet.
Üblicherweise verfügt es in diesem Fall über zwei Kammern.
Zwei Kammern können beispielsweise dadurch bereitgestellt werden, dass auf dem
Behältnis, welches über eine Kammer verfügt, ein eine Substanz aufnehmendes
Folienkissen angebracht ist. Üblicherweise ist das Folienkissen an der
Außenwandung des zu öffnenden Behältnisses im zu öffnenden Bereich
beispielsweise durch Aufsiegeln oder Kleben fixiert.
Ein solches Folienkissen ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass es auf der dem
Behältnis zugewandten Seite verhältnismäßig leicht geöffnet werden kann,
wohingegen es auf der gegenüberliegenden Seite so stabil ausgebildet ist, dass
sichergestellt werden kann, dass dieses bei Verwendung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung nicht unbeabsichtigt auf der dem Behältnis abgewandten Seite aufplatzt.
Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die Folie des Folienkissens
zumindest in diesem Bereich dehnbar ist und gegenüber der zu durchstoßenden
Wandung des Behältnisses verhältnismäßig widerstandsfähig ausgebildet ist.
Bei Verwendung der Vorrichtung zum Öffnen des Behältnisses und des
Folienkissens wird vorteilhafterweise durch die scharfkantige Erhebung zunächst das
Folienkissen eingedrückt und die Wandung des Behältnisses durchstoßen, bevor
sich das Folienkissen selbst auf der dem Behältnis zugewandten Seite öffnet. Als
letzter Bereich wird der der scharfkantigen Erhebung zugewandte Bereich
durchstoßen. Dann kann gewährleistet werden, dass der Inhalt des Folienkissens in
das Behältnis restlos überführt werden kann.
Das Öffnen des Folienkissens an bestimmten Stellen lässt sich auch durch
Ausbildung von Sollbruchstellen steuern.
Sichergestellt werden sollte auch, dass die scharfkantige Erhebung der Vorrichtung
so dimensioniert ist, insbesondere eine entsprechende axiale Länge aufweist, dass
sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Vorrichtung beide Kompartimente
des zu öffnenden Behältnisses durchdringen kann.
Es ist aber auch denkbar, das Behältnis so auszubilden, dass es mehr als zwei
Kompartimente aufweist, beispielsweise dadurch, dass man entweder das
Folienkissen in einzelne Segmente unterteilt oder mehrere Kissen übereinander
siegelt.
Das Aufsiegeln von Folienkissen auf Behältnisse ist für einen anderen
Technologiebereich beispielsweise in der WO 00/30953 beschrieben.
Denkbar ist auch, das Behältnis mit zwei Kammern so auzubilden, dass sie
voneinander durch eine von der scharfkantigen Ausformung der Vorrichtung
durchstoßbaren Trennwand getrennt sind und das Volumen der einen Kammer
gegenüber dem Volumen der anderen Kammer kleiner ist. Es sollte somit
sichergestellt werden, dass die untere Kammer beide Komponenten aufnehmen
kann.
Dies erlaubt eine axial kürzere Dimensionierung der scharfkantigen Erhebung der
Vorrichtung und stellt gleichzeitig sicher, dass beide Kammern des Behältnisses
geöffnet werden können.
Die scharfkantige Erhebung, die sich auf der Innenoberfläche der Vorrichtung
befindet, dient dazu, das Behältnis zumindest partiell zu öffnen. Die Ausformung
kann aus dem gleichen oder einem anderen Material wie die Vorrichtung bestehen
und während der Herstellung der Vorrichtung als solcher oder nachträglich,
beispielsweise durch Anschrauben, Aufstecken oder Ankleben, angebracht werden.
Die Erhebung hat üblicherweise die Form eines Dorns, einer Spitze, einer
Injektionsnadel oder eines Rohres, gegebenenfalls mit Vielzahnprofil. Die Erhebung
kann aus Kunststoff, Metall oder Glas gefertigt sein oder solche Materialien
umfassen.
Soll mit der Vorrichtung ein Behältnis geöffnet werden, das über mehrere,
unterschiedliche Substanzen enthaltende Kompartimente verfügt, so hat es sich als
zweckmäßig erwiesen, wenn die scharfkantige Erhebung am Ende konus- oder
pyramidenstumpfförmig ausgebildet ist.
Auf diese Weise kann z. B. sichergestellt werden, dass die einzelnen beim Öffnen
des Behältnisses durchstoßenden Bereiche groß genug dimensioniert und von der
scharfkantigen Erhebung nicht derart abgedichtet werden können, um einen
Druckausgleich und/oder ein Überführen der in dem einen Kompartiment des
Behältnisses gelagerten Substanz in das andere Kompartiment zu ermöglichen.
Unter dem Begriff verformen ist eine wesentliche plastische oder elastische
Änderung der äußeren Gestalt des Behältnisses gemeint, insbesondere eine
Volumenveränderung beispielsweise durch Zusammenpressen. Nicht wesentliche
Verformungen sind solche, die beim Öffnen des Behältnisse unweigerlich auftreten.
Der Begriff "aufnehmen" im Sinne der Erfindung soll beschreiben, dass das zu
öffnende Behältnis volumenmäßig über den Zugangsbereich in die Höhlung der
kappenförmigen Vorrichtung eingebracht werden kann. Die Vorrichtung bzw. die
Höhlung der Vorrichtung ist gegebenenfalls so bemessen, dass sie das zu öffnende
Behältnis vollständig aufnehmen kann, d. h. die Vorrichtung ist von den
Außenabmessungen üblicherweise größer als das zu öffnende Behältnis. Das zu
öffnende Behältnis wird gleichsam von der Vorrichtung eingehüllt.
Die Entnahmevorrichtung ist vorzugsweise pinsel- oder tupferartig ausgebildet. Eine
Entnahmevorrichtung mit einer kugelförmigen, Bürsten- oder Pinselhaare tragenden
Spitze hat sich hierbei als günstig erwiesen. Insbesondere Wattestäbchen und
Schwämme sind geeignet. Ferner können Pipetten, Spritzen oder Spatel als
Entnahmevorrichtung verwendet werden.
Ferner ist es bei Verwendung der Entnahmevorrichtung günstig, wenn die Öffnung
des Behältnisses durch die Entnahmevorrichtung nach außen abgedichtet wird,
wenn die Entnahmevorrichtung nach Öffnen des Behältnisses sich in der Öffnung
befindet (Abdichtung vergleichbar einem Augenbrauenstift/Korken/Dichtkonus).
Substanzen, die sich in dem Behältnis befinden, können sowohl flüssig, viskos aber
auch fest, beispielsweise pulverförmig sein.
Die Vorrichtung eignet sich im Dentalbereich zum Öffnen von Behältnissen,
enthaltend vorzugsweise lösungsmittelhaltige Substanzen, beispielsweise Ätzmittel,
Bonding-Mittel, fließfähige oder knetbare Füllungsmaterialien.
In dem Behältnis können sich aber auch Medikamente oder Seren befinden, die
bisher üblicherweise in Glasampullen abgefüllt wurden, die ihrerseits mittels eines
Glasschneiders geöffnet werden müssen.
Die Vorrichtung erweitert somit den Anwendungsbereich von den oben genannten
Behältnissen.
Die Vorrichtung lässt sich beispielsweise durch Spritzgießen, Druckgießen oder
Pressen herstellen. Geeignete Materialien zur Herstellung der Öffnungsvorrichtung
umfassen Kunststoffe wie PS, PP, POM, PC, ABS, Metalle wie Al, Mg oder Glas.
Bei der Vorrichtung handelt es sich üblicherweise um einen Wegwerfartikel.
Gegebenenfalls kann die sich im oberen Bereich der Vorrichtung befindliche Öffnung
mittels einer abziehbaren Abdeckung zur Gewährleistung der Kontaminationsfreiheit
des Bereichs, der zwischen Vorrichtung und zu öffnendem Bereich des Behältnisses
vor dem Öffnen verbleibt, verschlossen bzw. versiegelt werden, falls die Vorrichtung
zusammen mit dem Behältnis ausgeliefert wird.
Die Erfindung weist dabei folgende Vorteile auf:
Die Vorrichtung ermöglicht das Öffnen von Behältnissen, die sich beim Öffnen und beim Entleeren bzw. Entnehmen von sich darin befindlicher Substanz nicht wesentlich verformen dürfen.
Die Vorrichtung ermöglicht das Öffnen von Behältnissen, die sich beim Öffnen und beim Entleeren bzw. Entnehmen von sich darin befindlicher Substanz nicht wesentlich verformen dürfen.
Die Gestaltung der Vorrichtung in der Form, dass die Standfestigkeit des zu
öffnenden Behältnisses nach seinem Öffnen unter Verwendung der Vorrichtung auf
einer ebenen Unterlage wesentlich erhöht ist, stellt sicher, dass das geöffnete
Behältnis nicht unbeabsichtigt kippen kann, zumindest, dass dieses Kippen
wesentlich unwahrscheinlicher ist.
Die Vorrichtung ermöglicht ferner die wiederholte Entnahme von Substanz aus dem
geöffneten Behältnis und eine weitgehend sichere Lagerung der verbleibenden
Substanz während der einzelnen Entnahmen.
Die Vorrichtung erlaubt auch die Verwendung von verhältnismäßig kleinen
Behältnissen zur Lagerung von Substanzen, die beispielsweise reaktive und
agressive Lösungsmittel enthalten, ohne dass auf eine einfache und sichere
Möglichkeit zum Öffnen und Applizieren der Substanzen verzichtet werden muss.
Derartige Substanzen konnten in Verpackungen, die aus dem Stand der Technik
bekannt sind, bisher über einen längeren Zeitraum nicht sicher gelagert werden.
Vorzugsweise mündet die Öffnung der Vorrichtung in die scharfkantige Erhebung auf
der Innenoberfläche, so dass eine weitgehend einheitliche Innenwandung der
Öffnung gewährleistet ist. Dies erleichtert das Einbringen und Ausführen einer
Entnahmevorrichtung für die in dem zu öffnenden Behältnis gelagerten Substanz.
Um eine hinreichende Standfestigkeit der Vorrichtung zu gewährleisten, ist die
Vorrichtung im unteren Bereich "hutkrempenartig" verbreitert, um eine größere
Auflagefläche auf einer ebenen Unterlage zu erzeugen und auf diese Weise das zu
öffnende Behältnis vor einem ungewollten Kippen zu bewahren. Ein
Außendurchmesser der Vorrichtung im stützenden Bereich, der den
Außendurchmesser des zu öffnenden Behältnisses um mindestens 20 bis 200%,
vorzugsweise um 50 bis 100% übersteigt, hat sich als günstig erwiesen.
Eine Erhöhung der Standfestigkeit kann aber auch durch eine Verlagerung des
Schwerpunktes der Vorrichtung in die Höhe des stützenden Bereichs erfolgen,
beispielsweise durch Verwendung eines spezifisch dichteren Materials in diesem
Bereich.
Das Verhältnis von Fläche der Öffnung im oberen Bereich der Vorrichtung zu
Oberfläche des Behältnisses, die der scharfkantigen Erhebung zugewandt ist, ist
grundsätzlich beliebig und ist abhängig von der gewünschten Entnahmevorrichtung.
Ein Verhältnis im Bereich von 0,05 bis 0,95, vorzugsweise im Bereich von 0,2 bis 0,9
hat sich als günstig erwiesen.
Die Wandung des Behältnisses ist auf der der scharfkantigen Erhebung der
Vorrichtung zugewandten Seite im Vergleich zur übrigen Wandung dünner.
Gegebenenfalls ist das Behältnis an dieser Stelle aus einem anderen Material
gefertigt.
Das zu öffnende Behältnis weist üblicherweise ein Volumen im Bereich von 0,05 bis
10 ml, vorzugsweise von 0,1 bis 5 ml auf.
Die Erfindung betrifft auch ein Kit, umfassend die erfindungsgemäße Vorrichtung und
ein Behältnis, das sich mit der Vorrichtung öffnen lässt. Behältnis und Vorrichtung zu
seiner Öffnung können dabei getrennt voneinander angeordnet sein oder bereits in
einer Anordnung vorliegen, die das Öffnen des Behältnisses durch Ausübung von
Druck auf die Vorrichtung ermöglicht.
Zweckmäßigerweise, da es sich sowohl bei der Vorrichtung als auch bei dem
Behältnis um Wegwerfartikel handelt, die nur zum einmaligen Gebrauch bestimmt
sind, ist die Vorrichtung mit dem Behältnis reversibel und verschiebbar verbunden,
beispielsweise aufgesteckt.
In einer besonderen Ausführungsform umfasst das Kit zusätzlich eine Entnahme
vorrichtung, beispielsweise einen Pinsel, eine Bürste, einen Tupfer, eine
Kunststoffpipette oder ein Wattestäbchen. Die Entnahmevorrichtung kann dabei
getrennt von der Vorrichtung vorliegen oder beispielsweise über eine Klemmung
oder Klebung an der Vorrichtung befestigt sein.
Gegenstand der Erfindung ist auch ein Verfahren zur Anwendung der Vorrichtung,
insbesondere zum Öffnen eines Behältnisses und anschließender Entnahme einer
sich im Behältnis befindlichen Substanz.
Das Verfahren umfasst dabei vorzugsweise die Schritte: Bereitstellen eines
Behältnisses, Aufsetzen oder Anbringen der Vorrichtung auf bzw. an das Behältnis,
Ausübung von Druck auf die Vorrichtung in der Weise, dass die scharfkantige
Erhebung das Behältnis zumindest teilweise öffnet, Bereitstellung einer
Entnahmevorrichtung, Einführen der Entnahmevorrichtung über die Öffnung im
oberen Bereich der Vorrichtung in das geöffnete Behältnis, Entnahme zumindest
eines Teils der Substanz, die sich im Behältnis befindet. Die Entnahme der Substanz
erfolgt üblicherweise von oben.
Zweckmäßigerweise wird das Behältnis mit der Vorrichtung derart geöffnet, dass das
Behältnis weitgehend vollständig in die Höhlung der Vorrichtung aufgenommen wird.
Das Kit, umfassend Behältnis und Vorrichtung zum Öffnen, wird zweckmäßigerweise
derart gefertigt, dass zunächst das noch unbefüllte Behältnis und die Vorrichtung
miteinander verbunden werden, beispielsweise durch Einbringen des Behältnisses in
die Höhlung der Vorrichtung und Fixierung darin durch eine Klemmung oder
Klebung. Das Behältnis ist dabei nur einseitig verschlossen. Über eine Öffnung wird
die zu lagernde Substanz in das Behältnis eingebracht und anschließend die Öffnung
des Behältnisses beispielsweise mit einem Deckel durch Einpressen, Bördeln,
Kleben oder Hochfrequenzschweißen verschlossen.
Fig. 1 zeigt eine mögliche Ausführungsform der Vorrichtung im Querschnitt mit
einem Behältnis vor dem Öffnen.
Fig. 2 zeigt die Ausführungsform der Vorrichtung gemäß Fig. 1 nach dem Öffnen.
Die kappenförmige Vorrichtung (1) weist einen oberen Bereich (2), in den eine
Öffnung (3) eingelassen ist, auf. Die Öffnung mündet in eine scharfkantige, röhren-
oder dornförmige Erhebung (4), die sich auf der Innenoberfläche der Vorrichtung (5)
befindet. Das Behältnis (6) ist an den Stellen (7) mit der Vorrichtung beispielsweise
über eine Klemmung verbunden. Das Behältnis (6) weist eine Oberseite (8) auf, die
zumindest teilweise eine geringere Wandstärke aufweist als die Seitenwände (9) des
Behältnisses. Das Behältnis ist über einen Deckel (10), der das Behältnis auf der
Unterseite (11) verschließt, befüllbar und der Deckel (10) über eine Verschlussnaht
(12) mit der Seitenwand (9) verbunden. Die Vorrichtung inkl. das Behältnis sind im
wesentlichen rotationssymmetrisch.
Fig. 2 zeigt das unter Verwendung der Vorrichtung (1) geöffnete Behältnis (6). Im
gezeigten Ausführungsbeispiel bilden die Unterseite des stützenden Bereichs (13)
und die Unterseite des Deckels (10) eine gemeinsame Fläche. Bedingt durch den im
Vergleich zum Durchmesser des Behältnisses wesentlich größeren Durchmesser der
Vorrichtung im stützenden Bereich ist das Behältnis gegen ungewolltes Umkippen
geschützt.
Claims (16)
1. Kappenförmige Vorrichtung zum Öffnen eines Behältnisses mit einem oberen
Bereich, der eine Öffnung aufweist, einer Innenoberfläche mit einer scharfkantigen
Erhebung und einem stützenden Bereich, der so bemessen ist, dass die
Standfestigkeit des zu öffnenden Behältnises nach seinem Öffnen unter Verwendung
der Vorrichtung auf einer ebenen Unterlage wesentlich erhöht ist, wobei die
Vorrichtung axial derart bemessen ist, dass sie das zu öffnende Behältnis im
wesentlichen vollständig aufnehmen kann, auch ohne, dass dieses während des
Öffnens oder danach wesentlich verformt wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Innenwandung der Öffnung in die
scharfkantige Erhebung mündet.
3. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die scharfkantige
Erhebung die Form eines Dorns, einer Spitze, einer Injektionsnadel oder eines
Rohres hat.
4. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der
Außendurchmesser des stützenden Bereichs um mindestens 10% größer ist, als der
Außendurchmesser des zu öffnenden Behältnisses.
5. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Verhältnis
von Durchmesser der Öffnung zu Innendurchmesser des zu öffnenden Behältnisses
Bereich von 0,05 bis 0,95 liegt.
6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, umfassend ein Material
gewählt aus Kunststoffen, Metall oder Glas.
7. Verwendung einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6 zum Öffnen
von Behältnissen mit einem Volumen im Bereich von 0,05 bis 10 ml.
8. Kit, umfassend eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6 und ein
Behältnis.
9. Kit nach Anspruch 8, wobei das Behältnis einen Bereich aufweist, der von der
scharfkantigen Ausformung der Vorrichtung durchstoßen werden kann.
10. Kit nach einem der Ansprüche 8 bis 9, wobei das Behältnis ein Material
umfasst, gewählt aus Metall oder Kunststoff.
11. Kit nach einem der Ansprüche 8 bis 10, umfassend eine Entnahme
vorrichtung.
12. Kit nach einem der Ansprüche 8 bis 11, wobei das Behältnis mehrere
Kammern aufweist.
13. Kit nach Anspruch 12, wobei eine der Kammern als Folienkissen ausgebildet
ist, das von der scharfkantigen Ausformung der Vorrichtung durchstoßen werden
kann.
14. Kit nach Anspruch 12, wobei das Behältnis zwei Kammern aufweist, die
voneinander durch eine von der scharfkantigen Ausformung der Vorrichtung
durchstoßbaren Trennwand getrennt sind und sich das Volumen der einen Kammer
gegenüber dem Volumen der anderen Kammer bei Verwendung der Vorrichtung zum
Öffnen des Behältnisses verringert.
15. Kit nach einem der Ansprüche 11 bis 14, wobei die Entnahmevorrichtung die
Form einer Spritze, eines Pinsels, eines Tupfers, einer Bürste, einer Pipette oder
eines Wattestäbchens hat.
16. Verfahren zur Verwendung des Kits nach einem der Ansprüche 8 bis 14,
umfassend die Schritte: a) Bereitstellen eines Behältnisses, enthaltend eine
Substanz, auf das eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6 aufgesetzt ist
oder wird, b) Ausübung von Druck auf die Vorrichtung, so dass die scharfkantige
Ausformung der Vorrichtung das Behältnis öffnet, c) Entnehmen zumindest eines
Teils der Substanz aus dem Behältnis.
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